RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge)
|
|
- Jörn Alexander Kranz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge) Gesetzliche Grundlagen und daraus resultierende Anforderungen für den Hersteller Unter Verwendung von Material von Dieter Fietz, TÜV SÜD PS GmbH 1 von 95
2 2 von 95
3 Rumänien Bulgarien 3 von 95
4 4 von 95
5 wesentliche Unterschiede Scope ergänzt, z.b. unvollständige Maschinen wurden eingeführt Die Abgrenzung zur Aufzugs RL wurde neu definiert i Die Abgrenzung zwischen Maschinen - RL und Niederspannungs RL ist neu definiert worden Änderungen an den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen im Anhang I Anhang IV Maschinen können ohne Einschaltung eines Notified Bodies mit der CE Kennzeichnung versehen werden Ausführliche h Beispielliste i zu Sicherheitsbauteilen h it t il nach Maschinen RL Anhang V Im Anhang X wurde die umfassende Qualitätssicherung als Konformitätsbewertungsverfahren eingeführt. 5 von 95
6 Unterschiede Artikel 1 Anwendungsbereich Scope ergänzt, z.b. unvollständige Maschinen wurden eingeführt Die Abgrenzung zur Aufzugs RL wurde neu definiert Die Abgrenzung zwischen Maschinen - RL und Niederspannungs RL ist neu definiert worden 6 von 95
7 Erfolgte durch eine Änderung des Anwendungsbereiches der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG Art.1 Abs. 2+3, aber beschrieben in der MRL. Ausgenommen wurden dort z.b.: - Hebezeuge <= 0,15 m/s - Baustellenaufzüge - Hebezeuge von denen aus Arbeiten durchgeführt werden können (Hubarbeitsbühnen) 7 von 95
8 8 von 95
9 9 von 95
10 10 von 95
11 (einschl. Seeschiffe) 11 von 95
12 12 von 95
13 13 von 95
14 Unterschiede neuer Artikel 2 Begriffsbestimmungen a.) Maschine ( definiert in 5 Teildefinitionen) b.) auswechselbare Ausrüstung c.) Sicherheitsbauteil d.) Lastaufnahmemittel e.) Ketten, Seile, Gurte f.) abnehmbare Gelenkwellen g.) unvollständige Maschine 14 von 95
15 15 von 95
16 16 von 95
17 17 von 95
18 18 von 95
19 19 von 95
20 20 von 95
21 21 von 95
22 22 von 95
23 23 von 95
24 24 von 95
25 Unterschiede neuer Artikel 2 Begriffsbestimmungen a.) Maschine ( definiert in 5 Teildefinitionen) b.) auswechselbare Ausrüstung c.) Sicherheitsbauteil d.) Lastaufnahmemittel e.) Ketten, Seile, Gurte f.) abnehmbare Gelenkwellen g.) unvollständige Maschine 25 von 95
26 26 von 95
27 27 von 95
28 Unterschiede neuer Artikel 2 Begriffsbestimmungen a.) Maschine ( definiert in 5 Teildefinitionen) b.) auswechselbare Ausrüstung c.) Sicherheitsbauteil d.) Lastaufnahmemittel e.) Ketten, Seile, Gurte f.) abnehmbare Gelenkwellen g.) unvollständige Maschine 28 von 95
29 29 von 95
30 30 von 95
31 31 von 95
32 Unterschiede neuer Artikel 2 Begriffsbestimmungen a.) Maschine ( definiert in 5 Teildefinitionen) b.) auswechselbare Ausrüstung c.) Sicherheitsbauteil d.) Lastaufnahmemittel e.) Ketten, Seile, Gurte f.) abnehmbare Gelenkwellen g.) unvollständige Maschine 32 von 95
33 33 von 95
34 34 von 95
35 35 von 95
36 Unterschiede neuer Artikel 2 Begriffsbestimmungen a.) Maschine ( definiert in 5 Teildefinitionen) b.) auswechselbare Ausrüstung c.) Sicherheitsbauteil d.) Lastaufnahmemittel e.) Ketten, Seile, Gurte f.) abnehmbare Gelenkwellen g.) unvollständige Maschine 36 von 95
37 f.) abnehmbare Gelenkwelle ein abnehmbares Bauteil zur Kraftübertragung zwischen einer Antriebs- oder Zugmaschine und einer anderen Maschine, das die ersten Festlager beider Maschinen verbindet. Wird die Vorrichtung zusammen mit der Schutzeinrichtung in Verkehr gebracht, ist diese Kombination als ein einziges i Erzeugnis anzusehen; 37 von 95
38 38 von 95
39 Unterschiede neuer Artikel 2 Begriffsbestimmungen a.) Maschine ( definiert in 5 Teildefinitionen) b.) auswechselbare Ausrüstung c.) Sicherheitsbauteil d.) Lastaufnahmemittel e.) Ketten, Seile, Gurte f.) abnehmbare Gelenkwellen g.) unvollständige Maschine 39 von 95
40 40 von 95
41 41 von 95
42 42 von 95
43 Ja 43 von 95
44 Artikel 3 Spezielle Richtlinien Werden die in Anhang I genannten, von einer Maschine ausgehenden Gefährdungen ganz oder teilweise i von anderen Gemeinschaftsrichtlinien genauer erfasst, so gilt diese Richtlinie für diese Maschine und diese Gefährdungen nicht bzw. ab dem Beginn der Anwendung dieser anderen Richtlinien nicht mehr. Medizinprodukte? In der alten MRL 98/37 noch ausdrücklich als ausgenommen gelistet. t 44 von 95
45 45 von 95
46 46 von 95
47 Artikel 12 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen (2) nicht Anhang IV, dann das im Anhang VIII vorgesehene Verfahren der Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen 47 von 95
48 2 48 von 95
49 Artikel 12 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen (3) Anhang IV, und nach harmonisierten Normen hergestellt und berücksichtigen diese Normen die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen so führt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der folgenden Verfahren durch: a) nach Anhang VIII Konformitätsbewertung mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung der Maschhinen; b) nach Anhang IX EG-Baumusterprüfverfahren plus a) c) nach Anhang X umfassende Qualitätssicherung. 49 von 95
50 3 50 von 95
51 Artikel 12 Konformitätsbewertungsverfahren für Maschinen (4) Anhang IV, aber keine harmonisierten Normen so führt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter eines der folgenden Verfahren durch: a) nach Anhang IX EG-Baumusterprüfverfahren plus nach Anhang VIII Konformitätsbewertung t mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung der Maschhinen b) nach Anhang X umfassende Qualitätssicherung. 51 von 95
52 3 52 von 95
53 53 von 95
54 54 von 95
55 Anhänge 55 von 95
56 > 56 von 95
57 57 von 95
58 1742(AnhangI) von 95
59 Betriebsanleitung Maschinenrichtlinie Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung Anhang I Abschnitt der Maschinenrichtlinie nennt Bestandteile und Funktion der Betriebsanleitung. Weitere Anforderungen an die Betriebsanleitung sind in Kap. 2 bis 6 (Anhang) festgelegt. Unter werden Dokumente genannt, die gem. Anhang VII nur der internen Dokumentation zugehören, so z.b. unter e): die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung t der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen. Ganz klar, dass hier auch die Montageanleitung eine gewichtige Rolle spielt.. 59 von 95
60 Betriebsanleitung Maschinenrichtlinie Anforderungen der Maschinenrichtlinie an die Betriebsanleitung Und wenn zur Wartung und Instandsetzung einer Maschine ein E-Schaltplan erforderlich wäre, dann gehörte dieser ohne Zweifel zur Betriebsanleitung. Damit wäre der Hersteller auch verpflichtet, diesen in die Sprache des jeweiligen Verwendungslandes zu übersetzen (siehe ). Das gleiche gilt sinngemäß auch für Pneumatik- und Hydraulikschaltpläne, Ersatzteillisten und die Wartungsanleitung. Die Benutzerinformationen müssen dem Kenntnisstand t der jeweiligen Zielgruppe(n!) entsprechen. In einer Betriebsanleitung muss der bestimmungsgemäße Gebrauch des Produkts genannt werden. Eine Betriebsanleitung muss ggf. Einarbeitungshinweise enthalten. 60 von 95
61 Interne Dokumentation Maschinenrichtlinie Vergessen wird jedoch oft der Unterbau zum Unterbau darunter verstehen wir die interne Dokumentation! Ganz eindeutig geregelt ist in der Maschinenrichtlinie i htli i nämlich, dass die interne Dokumentation ti ebenfalls vorhanden sein muss. Die interne Dokumentation wird sogar hinsichtlich ihrer Bestandteile eindeutig durch EN ISO geregelt. 61 von 95
62 Interne Dokumentation Maschinenrichtlinie Die (interne) Dokumentation sollte gemäß EN ISO enthalten Angaben über die Maschine, für die die (Risiko-)Beurteilung durchgeführt wurde, wie Spezifikationen, Grenzen, bestimmungsgemäße Verwendung, alle relevanten Annahmen, die getroffen wurden (zu Lasten, Festigkeiten, it Sicherheitsbeiwerten), h it i t die identifizierten Gefährdungen und Gefährdungssituationen sowie die bei der Beurteilung in Betracht gezogenen g Gefährdungsereignisse, g alle Angaben, auf denen die Risikobeurteilung beruhte, zusätzlich: o alle verwendeten Daten und deren Quellen (Unfallgeschichten, Erfahrungen bei der Risikominderung ik i an vergleichbaren Maschinen), o die mit den Daten verbundene Unsicherheit und deren Einfluss auf die Risikobeurteilung. 62 von 95
63 Interne Dokumentation Maschinenrichtlinie Schutzmaßnahmen die zur Beseitigung oder zur Risikominderung identifizierter i t Gefährdungen angewendet wurden. Dabei ist auf die verwendeten Normen zu verweisen, die durch Schutzmaßnahmen zu erreichenden Risikominderungsziele, die mit der Maschine verbundenen Restrisiken, das Ergebnis der Risikobeurteilung, alle während der Risikobeurteilung ik il ausgefüllten Formulare. 63 von 95
64 > 64 von 95
65 65 von 95
66 66 von 95
67 > 67 von 95
68 ANHANG IV Maschinenrichtlinie Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4 anzuwenden ist 1. Folgende Arten von Einblatt- und Mehrblatt-Kreissägen zum Bearbeiten von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder zum Bearbeiten von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften: 1.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit feststehendem Arbeitstisch oder Werkstückhalter, mit Vorschub des Sägeguts von Hand oder durch einen abnehmbaren Vorschubapparat; 1.2. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs g feststehendem Sägeblatt, mit manuell betätigtem Pendelbock oder -schlitten; 1.3. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägegut und Handbeschickung und/oder Handentnahme; 1.4. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs beweglichem Sägeblatt, mit eingebauter mechanischer Vorschubeinrichtung für das Sägeblatt und Handbeschickung und/oder Handentnahme. 68 von 95
69 ANHANG IV Maschinenrichtlinie Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4 anzuwenden ist 2. Abrichthobelmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung. 3. Hobelmaschinen für einseitige Bearbeitung von Holz, mit eingebauter maschineller Vorschubeinrichtung und Handbeschickung und/oder Handentnahme. 4. Folgende Arten von Bandsägen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften oder von Fleisch und von Stoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften: 4.1. Sägemaschinen mit während des Arbeitsvorgangs feststehendem Sägeblatt und feststehendem oder hin- und her beweglichem Arbeitstisch oder Werkstückhalter; 4.2. Sägemaschinen, deren Sägeblatt auf einem hin- und her beweglichen Schlitten montiert ist. 5. Kombinationen der in den Nummern 1 bis 4 und in Nummer 7 genannten Maschinen für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften. 69 von 95
70 ANHANG IV Maschinenrichtlinie Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4 anzuwenden ist 6. Mehrspindel-Zapfenfräsmaschinen mit Handvorschub für die Holzbearbeitung. 7. Senkrechte Tischfräsmaschinen mit Handvorschub für die Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften. 8. Handkettensägen für die Holzbearbeitung. 9. Pressen, einschließlich Biegepressen, für die Kaltbearbeitung von Metall mit Handbeschickung und/oder Handentnahme, deren beim Arbeitsvorgang bewegliche Teile einen Hub von mehr als 6 mm und eine Geschwindigkeit von mehr als 30 mm/s haben können. 10. Kunststoffspritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme. 11. Gummispritzgieß- und -formpressmaschinen mit Handbeschickung oder Handentnahme. 12. Folgende Maschinenarten für den Einsatz unter Tage: Lokomotiven und Bremswagen; hydraulischer Schreitausbau. 70 von 95
71 ANHANG IV Maschinenrichtlinie Kategorien von Maschinen, für die eines der Verfahren nach Artikel 12 Absätze 3 und 4 anzuwenden ist 13. Hausmüllsammelwagen für manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung. 14. Abnehmbare Gelenkwellen einschließlich ihrer Schutzeinrichtungen. 15. Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen. 16. Hebebühnen für Fahrzeuge. 17. Maschinen zum Heben von Personen oder von Personen und Gütern, bei denen die Gefährdung eines Absturzes aus einer Höhe von mehr als 3 m besteht. 18. Tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung und andere Schussgeräte. 19. Schutzeinrichtungen zur Personendetektion. 20. Kraftbetriebene, bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung für die in den Nummern 9, 10 und 11 genannten Maschinen. 21. Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen. 22. Überrollschutzaufbau (ROPS). 23. Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS). 71 von 95
72 72 von 95
73 73 von 95
74 74 von 95
75 75 von 95
76 76 von 95
77 > 77 von 95
78 78 von 95
79 > 79 von 95
80 80 von 95
81 > Interne Fertigungskontrolle 12(2) nicht Anhang IV- 12(3) Anhang IV- Maschinen nach Norm 81 von 95
82 ANHANG VIII Bewertung der Konformität mit interner Fertigungskontrolle bei der Herstellung von Maschinen 1. Verfahren nach dem der Hersteller die in den Nummern 2 und 3 genannten Aufgaben ausführt, sicherstellt und erklärt, dass die betreffende Maschine die relevanten Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt. 2. Für jedes repräsentative ti Baumuster werden die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen erstellt. 3. Der Hersteller muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit durch den Herstellungsprozess gewährleistet ist, dass die hergestellten Maschinen mit den in Anhang VII Teil A genannten technischen h Unterlagen übereinstimmen und die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. 82 von 95
83 Interne Fertigungskontrolle 12(2) nicht Anhang IV- 12(3)+(4) Anhang IV- Maschinen > 83 von 95
84 84 von 95
85 Interne Fertigungskontrolle 12(2) nicht Anhang IV- 12(3)+(4) Anhang IV- Maschinen > 85 von 95
86 86 von 95
87 wesentliche Unterschiede Scope ergänzt, z.b. unvollständige Maschinen wurden eingeführt Die Abgrenzung zur Aufzugs RL wurde neu definiert i Die Abgrenzung zwischen Maschinen - RL und Niederspannungs RL ist neu definiert worden Änderungen an den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen im Anhang I Anhang IV Maschinen können ohne Einschaltung eines Notified Bodies mit der CE Kennzeichnung versehen werden Ausführlichere h Liste zu Sicherheitsbauteilen h it t il nach Maschinen RL Anhang V Im Anhang X wurde die umfassende Qualitätssicherung als Konformitätsbewertungsverfahren eingeführt. 87 von 95
88 wesentliche Unterschiede Im Anhang X wurde die umfassende Qualitätssicherung als Konformitätsbewertungsverfahren eingeführt. ANHANG X Umfassende Qualitätssicherung In diesem Anhang wird beschrieben, wie die Konformität einer in Anhang IV genannten Maschine bewertet wird, bei deren Fertigung ein umfassendes Qualitätssicherungssystem zum Einsatz kommt. Beschrieben wird das Verfahren, bei dem eine benannte Stelle das Qualitätssicherungssystem bewertet und zulässt und dessen Anwendung überwacht. 88 von 95
89 . ANHANG X Umfassende Qualitätssicherung Das Qualitätssicherungssystem muss die Übereinstimmung der Maschinen mit den Bestimmungen dieser Richtlinie gewährleisten. Alle vom Hersteller berücksichtigten Elemente, Anforderungen und Vorschriften sind in einer Dokumentation systematisch in Form von Maßnahmen, Verfahren und Anweisungen schriftlich niederzulegen. Die Dokumentation zum Qualitätssicherungssystem soll sicherstellen, dass die Qualitätssicherungsgrundsätze und verfahren wie Qualitätssicherungsprogramme, -pläne, -handbücher und - aufzeichnungen einheitlich angewandt werden. 89 von 95
90 ANHANG X Umfassende Qualitätssicherung. Insbesondere ist darin Folgendes angemessen zu beschreiben (1 von 2): Qualitätsziele, Organisationsstruktur sowie Zuständigkeiten und Befugnisse des Führungspersonals in Angelegenheiten, die die Entwurfs- und Fertigungsqualität betreffen, technische Konstruktionsspezifikationen einschließlich der angewandten Normen sowie bei nicht vollständiger Anwendung der in Artikel 7 Absatz 2 genannten Normen die Mittel, mit denen gewährleistet t werden soll, dass die grundlegenden d Sicherheits- h it und Gesundheitsschutzanforderungen dieser Richtlinie erfüllt werden, Konstruktionsprüfungs- und Verifizierungsverfahren, Prozesse und systematische Maßnahmen, die bei der Konstruktion der von dieser Richtlinie erfassten Maschinen angewandt werden, 90 von 95
91 ANHANG X Umfassende Qualitätssicherung. Insbesondere ist darin Folgendes angemessen zu beschreiben (2 von 2): die entsprechenden angewandten Verfahren und systematischen Maßnahmen bei Fertigung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, die vor, während und nach der Fertigung durchgeführten Prüfungen und Versuche und ihre Häufigkeit, die Qualitätssicherungsaufzeichnungen wie Kontrollberichte, Prüfund Eichdaten und Aufzeichnungen über die Qualifikation der in diesem Bereich beschäftigten Mitarbeiter, die Mittel, mit denen das Erreichen der geforderten Entwurfs- und Fertigungsqualität der Maschinen sowie die Wirksamkeit k it des Qualitätssicherungssystems überwacht werden. 91 von 95
92 Neu in 2011 EN ISO 12100:2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht Übergangsfrist läuft bis November 2013 Am wurde die neue Norm EN ISO 12100:2010 Sicherheit von Maschinen Allgemeine Gestaltungsleitsätze Risikobeurteilung und Risikominderung im Amtsblatt der EU (2011/C 110/01) veröffentlicht. Diese neue Norm fasst die bisherigen Normen EN ISO :2003, EN ISO : und EN ISO :2007 zusammen. Die neue EN ISO 12100:2010 wird in Zukunft die zentrale Norm für die Sicherheit von Maschinen sein. Allerdings besteht bis zum eine Übergangsfrist, in der auch die Vorgängernormen noch die so genannte Konformitätsvermutung auslösen, wenn sie entsprechend angewandt werden. 92 von 95
93 Neu in 2011 EN ISO 12100:2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht Die neue EN ISO fasst nicht nur EN ISO und -2 zu einer Norm zusammen auch EN ISO Leitsätze zur Risikobeurteilung wurde als dritte Sicherheitsgrundnorm hinzugefügt. 93 von 95
94 Vergleichstabelle zur neuen ISO 12100:2010 Maschinenrichtlinie Vergleich zwischen den Normen ISO :2003, ISO :2003, ISO : und der neuen ISO 12100:2010 "Safety of machinery - General principles for design - Risk assessment and risk reduction". In dieser neuen ISO 12100:2010 werden die oben genannten drei Normen zu einer einheitlichen Norm zusammengeführt. Das Dokument listet in tabellarischer Form auf, welche Kapitel aus den bisherigen Normen mit denen in der neuen 12100:2010 korrespondieren. 94 von 95
95 Vergleichstabelle zur neuen ISO 12100:2010 Maschinenrichtlinie Seite 1 von 16 Seiten Tabellen 95 von 95
PARLAMENTS UND DES RATES. über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge)
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge) Gesetzliche Grundlagen und daraus resultierende Anforderungen
MehrRICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge)
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge) Gesetzliche Grundlagen und daraus resultierende Anforderungen
MehrNeue Maschinenrichtlinie FAQ
Neue Maschinenrichtlinie FAQ Achtung! Für Maschinenhersteller werden die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie ab 29. Dezember 2009 verbindlich. Wann wird die neue Maschinenrichtlinie in Kraft treten?
MehrMaschinen sicher und rechtskonform konstruieren Frank Pfaffinger/Michael Otto Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd
Maschinen sicher und rechtskonform konstruieren Frank Pfaffinger/Michael Otto Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Folie 1 02. September 2010 Frank Pfaffinger/Michael Otto BGM Zielstellungen Rechtsvereinfachung
MehrCE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet
MehrInfoblatt Sicherheit von Maschinen
Infoblatt Sicherheit von Maschinen Die vom Hersteller zu erfüllenden Sicherheitsanforderungen an Maschinen sind ab dem 29.12.2009 in der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geregelt. Eine aktuelle Version
MehrAufzugs- und Maschinenrichtlinie
2 LD 95/16/EG MD 2006/42/EG Schwelm, 14. & 15. Juni 2010 ARL MRL 3 LD 95/16/EG ( ( ( ( ) ) ) ) MD 2006/42/EG Schwelm, 14. & 15. Juni 2010 ARL MRL 4 31.12.1992 MRL 89/392/EWG 22.06.1998 MRL 98/37/EC 29.12.2009
MehrSicherheit auf Abwasseranlagen ÖWAV - Arbeitsbehelf 36 Praktische Erfahrungen mit der VEXAT ÖWAV - Regelblatt 14 - Überarbeitung AUVA
Die MSV 2010 Ing. Mag. Christian Schenk AUVA 19. November 2009, Wien 1/ 15 Richtlinie 89/392/EWG Änderung 1: RL 91/368/EWG Änderung 2: RL 93/44/EWG Änderung 3: 93/68/EG konsolidierte Fassung: Richtlinie
Mehr1) Auswechselbare Ausrüstungen, die mit Maschinen zum Heben von Lasten, für den Zweck des Hebens von Personen zusammengebaut sind
Anlage 2 Dezember 2009 Das folgende Dokument wurde auf dem Treffen der Arbeitsgruppe Maschinen am 27. Juni 2007 bestätigt. Es wurde aktualisiert, um geeignete Verweisungen auf Richtlinie 2006/42/EG und
MehrKuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Was ändert sich? Allgemeines Die Richtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt in
MehrDipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie München
Dipl.-Ing. Claus-Peter Pietsch Abteilung Präventionsdienst München Am Knie 8 81241 München 1 Fakten auf einen Blick Bezeichnung Zahl in 2013 Anzahl der Mitgliedsunternehmen 213.860 Anzahl der Versicherten
MehrEinführung in die Funktionale Sicherheit
Einführung in die Funktionale Sicherheit Teil 3 Europäische Maschinen Richtlinie 2006/42/EG Wahlmodul Prof. Dr. Ing. Ulrich Adolph Einführung in die Funktionale Sicherheit Vers.1.1 Prof. Dr.-Ing. U. Adolph
MehrNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV)
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. ProdSV) Vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704) ProdSich 2.09 zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl.
MehrDieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:
Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrWährend der Konzeption von mobilen Hubarbeitsbühnen
Anforderungen an die Herstellung und sichere Verwendung von mobilen Hubarbeitsbühnen Während der Konzeption von mobilen Hubarbeitsbühnen Straßburg, 28. November 2018 Seite 1 Vorstellung Dr. Nico Krekeler
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrInformationsbroschüre Die CE-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien
Informationsbroschüre Die CE-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien Ausgabe 15. Jänner 2011 CE-Kennzeichnung, Teil 2 Richtlinien, Seite 2 CE-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien Inhaltsverzeichnis Die Kennzeichnungsrichtlinie
MehrDie neue Maschinen- Richtlinie 2006/42/EG
Die neue Maschinen- Richtlinie 2006/42/EG 4. Steirisches Forum Mittwoch, 28. Okt. 2009 Ing. Johann Zoder CE-Maschinen NEU 1 Vorstellung Ing. Johann ZODER Tel.: 0699/19868388 E-Mail: johann.zoder@chello.at
MehrInformationsbroschüre Die CE-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien
Informationsbroschüre Die CE-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien Ausgabe 23. Mai 2016 CE-Kennzeichnung, Teil 2 Richtlinien, Seite 2 CE-Kennzeichnung Teil 2 Richtlinien Inhaltsverzeichnis Die Kennzeichnungsrichtlinie
MehrZusammenfassung zum Thema Pressen
Was ist eine Presse? 1.) Ansatz nach der Fertigung Nach DIN 8580 gibt es sechs Hauptgruppen. Urformen Umformen Trennen Fügen Beschichten Stoffeigenschaften Das Umformen ist definiert als Fertigen durch
MehrMaschinenverordnung 9. GPSGV gültig ab dem Zusammengestellt von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann,
Neunte Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung - 9. GPSGV) 1 In der Fassung der Änderung durch die Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes
MehrGV10 Gesetze und Verordnungen
Neunte Verordnung zum Geräteund Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung 9. ProdSV) vom 12. Mai 1993 (BGBl. I S. 704), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I
MehrNeue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Kerninhalte der Änderungen
Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Kerninhalte der Änderungen Dirk von Locquenghien + 49 (0)711-126 2643 dirk.vonlocquenghien@um.bwl.de 39/1 Überblick über Vortragsinhalte Anwendung der Maschinenrichtlinie
MehrQuelle: Fundstelle: BGBl I 1993, 704 FNA: FNA Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung)
juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: 9. ProdSV Ausfertigungsdatum: 12.05.1993 Gültig ab: 20.05.1993 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 1993, 704 FNA: FNA 8053-4-12
MehrDie Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Innovations- und Technologieberatung Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Seit dem 29. Dezember 2009 sind die Bestimmungen und Regelungen der neuen Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG in Kraft. Sie ersetzt
MehrSicherheit im Maschinenbau
Sicherheit im Maschinenbau Inhalte: Maschinenrichtlinie Normen DIN EN ISO 13 849-1 Beispiel 1 Sicherheit im Maschinenbau Inhalte: Maschinenrichtlinie Normen DIN EN ISO 13 849-1 Beispiel 2 Warum Maschinenrichtlinie
MehrFragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
TQU Verlag Testfragen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Machen Sie hier den Test. Können Sie alle Fragen richtig beantworten? Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 1 Wie ist die Maschinenrichtlinie
MehrSicherheit von Maschinen Bau einer Anlage
Sicherheit von Maschinen Bau einer Anlage Messe TRANSPORT & LOGISTIK Schweiz 2013 18. & 19. September 2013 Suva, Bereich Technik Adrian Durrer adrian.durrer@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Bestimmungen
MehrMaschinensicherheit in der EU
Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Karlsruhe, April 2015 Fritz Zoermer TÜV SÜD Industrie Service GmbH Maschinensicherheit in der EU Die Maschinenrichtlinie Folie 1 Inhalt 1 Die Richtlinie
MehrAnmerkung: Werkzeuge umformender Maschinen und Stanzwerkzeuge werden nicht betrachtet.
VDMA-Positionspapier Werkzeugmaschinen und Fertigungssysteme Präzisionswerkzeuge Spannvorrichtungen zur Verwendung an Maschinen Dieses Positionspapier soll darüber informieren, wie Spannvorrichtungen im
MehrEG-Maschinenrichtlinie Neuer Leitfaden - neue Anforderungen?
Gesünder Arbeiten in Niedersachsen Kongress für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hannover Congress Centrum (HCC) EG-Maschinenrichtlinie Neuer Leitfaden - neue Dipl.-Ing. (FH) Marc Schulze
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrPascal Staub-Lang, M.Sc. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Pascal Staub-Lang, M.Sc. TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 EWG-Vertrag (Rom 1957) Deutsche Unterschrift durch Konrad Adenauer Ursprungsartikel 100a Freier Warenverkehr
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrPraxissoftware CE-Dokumentation nach Maschinenrichtlinie
Praxissoftware CE-Dokumentation nach Maschinenrichtlinie Technische Unterlagen systematisch und rechtskonform erstellen Bearbeitet von Elisabeth Wirthmüller 8. Update. Stand: 06/2010 Aktualisierungsstand:
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrDie neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Die neue EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Dipl.-Ing. H.- Peter Hilse Prüfstelle für Gerätesicherheit - Servicecenter Mittelthüringen - Dez-09 TÜV Thüringen 1 Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Änderungen
MehrGS OA 03. Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten. Stand
Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten zum Pulverbeschichten Stand 09.2015 Fachbereich Holz und Metall Prüf- und Zertifizierungsstelle Oberflächentechnik und Anschlagmittel
MehrSchwenkbiegemaschinen
Schwenkbiegemaschinen Spiegel-Workshop 25. und 26. März 2010 Suva, Bereich Technik Mauritius Bollier mauritius.bollier@suva.ch V2.2 Inhalt des Referates Vorschriften für die Verwendung von Maschinen Beschaffung
MehrInhaltsübersicht Maschinenrichtlinie
Inhaltsübersicht Maschinenrichtlinie Überblick über die RL 98/37/EG Gegenüberstellung: RL 98/37/EG 2006/42/EG Nationale Umsetzung und Verfahrensschritte Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Konformitätsbewertungsverfahren
Mehr1.2 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.2 1.2 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Herausgeber- und Autorenverzeichnis 1.2 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Zugang zum Internetportal 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Die neue Maschinenrichtlinie 2.1.1
MehrÄnderungen und Klarstellungen im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie
Seite 1 2.1.2.2 2.1.2.2 Änderungen und Klarstellungen im der Maschinenrichtlinie Begriff der Maschine Die sich nunmehr in Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG findende Begriffsbestimmung einer
MehrInformation und Kommunikation GmbH & Co KG
Information und Kommunikation GmbH & Co KG Dienstleistung aus einer Hand Die neue Maschinenrichtlinie - Effiziente Umsetzung auch mit Hilfe einer guten Zielgruppenanalyse Dipl.-Ing. Steffen Buhr Arbeitskreises
MehrDas Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc
Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität
MehrCE-Kennzeichnung und die Rolle der Notified Bodies
CE-Kennzeichnung und die Rolle der Notified Bodies Produktsicherheit und Produktprüfungen im Rahmen der europäischen CE-Richtlinien 1 Was erwartet Sie? EU-Beratungsstelle des TÜV Rheinland Konformitätsbewertung,
MehrGPS 7.2 Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes Gesamtheit von Maschinen
Interpretation des in der Maschinenverordnung bzw. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benutzten Begriffes Gesamtheit von Maschinen Vom 5. Mai 2011 (GMBl. Nr. 12, S 233) 1 Begriffsbestimmung Gesamtheit von
MehrDie Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung. Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund
Die Risikobeurteilung als Basis für eine rechtskonforme Betriebsanleitung Horst-Henning Kleiner tecteam GmbH, Dortmund Geräte- und Produktsicherheitsgesetz: 4 Inverkehrbringen Anleitung als Regelwerk (4)
MehrZu diesem grundlegenden Leitfaden gibt es ein ergänzendes Zusatzdokument mit Hinweisen für die praktische Umsetzung.
Leitfaden Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) Bedeutung für Armaturen Mai 2018 Hinweis: Zu diesem grundlegenden Leitfaden gibt es ein ergänzendes Zusatzdokument mit Hinweisen für die praktische Umsetzung.
MehrNeue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Dirk von Locquenghien + 49 (0)711-126 2643 dirk.vonlocquenghien@um.bwl.de 88 1 Überblick über Vortragsinhalte Anwendungsgebiet Übergangsvorschriften Aufbau der Richtlinie
MehrBayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Maschinenverordnung
Bayerisches Landesamt für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Maschinenverordnung ein Wegweiser für Arbeitgeber und Beschäftigte Mit der Neunten Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz
Mehr: Fabrikautomation braucht Sicherheitsnormen
: Fabrikautomation braucht Sicherheitsnormen Rolf Schumacher Sick AG November 2009 SICK - auf einen Blick : Gegründet 1946 - über 60 Jahre Sensorerfahrung : Mehr als 5.000 Mitarbeiter weltweit : Fast 50
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis des Anhangs I der Maschinenrichtlinie Hinweis: Dieses Inhaltsverzeichnis
MehrCE-Konformität von Anlagen
von Anlagen Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen Seminar der Fachgruppe Anlagenbau 21. September 2016 Mauritius Bollier Sicherer Umgang mit Arbeitsmittel im Betrieb Unfallversicherungsgesetz,
Mehrenreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung
/ enreg. Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin - Jahrestagung Das europäische Produktrecht für den Energiesektor im Gefüge der gesetzlichen Regulierung des europäischen Binnenmarktes Dr. Susanne
MehrVerfahren zur nachträglichen Feststellung der umfassenden Konformitätsvermutung
MMS Muck Maschinensicherheit GmbH Verfahren zur nachträglichen Feststellung der umfassenden Konformitätsvermutung Im EU-Leitfaden steht: Die Anwendung derartiger Normen [Typ-A-Normen] für sich alleine
MehrDie neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum. Eine sichere Welt. Seite DEKRA
Die neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum Eine sichere Welt Seite 1 Agenda (EU) 2016/425 Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Verordnung Was bleibt gleich? Was ändert sich?
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-17009-33-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 21.12.2017 bis 20.12.2022 Ausstellungsdatum: 21.12.2017 Urkundeninhaber:
MehrVerordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)
Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrHandel mit gebrauchten unvollständigen. Maschinen.
Handel mit gebrauchten unvollständigen www.maschinenrichtlinie.de www.maschinenbautage.eu Handel mit gebrauchten unvollständigen Der Handel mit gebrauchten unterliegt bis auf Ausnahmen nicht den Regelungen
MehrHandlungshilfe. zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung.
Handlungshilfe zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß Maschinenrichtlinie & Betriebssicherheitsverordnung 2 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 1.3 1.4 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 3 Ausgangssituation
MehrÜberblick zu den Sicherheitsnormen
Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
MehrNovellierte EG- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Alles neu?
Novellierte EG- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Alles neu? tekom RG Alb Donau 08.02.2007 Berufsweg und Erfahrungsprofil Seit 1994 Ingenieurbüro Peter Buck CE-Kennzeichnung für Maschinen Betriebsanleitungen
MehrDie neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
14. Januar 2010 Vortragsprogramm 1. Anwendungsbereich der neuen Maschinenrichtlinie Vergleich alte und neue Maschinenrichtlinie zur Produkteinstufung / neue Definitionen 2. Neue Normen zur Maschinenrichtlinie
MehrInverkehrbringen von Anlagen
Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität
MehrVerordnung über die Sicherheit von Maschinen
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12.
MehrListe der CE-Dokumente für Kunden
Arbeitsgebiet: Grundlagen Liste der CE-Dokumente für Kunden Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE97-2.d Europäisch notifiziert, Kenn-Nr. 1246 Ausgabe 21.04.2016 Bestell-Nr.: CE97-2.d
MehrWindenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach
Windenergieanlagen im Fokus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Tag der Arbeitssicherheit am 13. und 14. März 2013 in Fellbach MR Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Überblick der Vortragsinhalte Maschinen im Europäische
MehrMaschinenrichtlinie. Gesamtheit von Maschinen
Maschinenrichtlinie Agenda Vorstellung 2 Zur Person Name: Hans Dieter Deutschmann Inhaber Fa. Deutschmann Safety www.deutschmann-safety.de Tätigkeiten im laufe des Berufslebens: Instandhaltungsleiter Werkleiter
MehrDie neue Maschinenrichtlinie in der Praxis
Im CE-InfoService Nr. 3 hat Dipl.-Ing. Alois Hüning über die wichtigsten Neuerungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG informiert. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Fragen, welche Neuerungen
MehrISO/TR Wegweiser für die effektive Nutzung von Normen zur Maschinensicherheit VDMA
ISO/TR 22100-1 Wegweiser für die effektive Nutzung von Normen zur Maschinensicherheit VDMA Willkommen Willkommen VDMA Hilmar Schmieding Seite 2 5. 11. 2015 Struktur der Normen zur Maschinensicherheit Typ-A-Normen
MehrRechtsgrundlagen und Haftungshintergrund bei Errichtung von kraftbetätigten Toranlagen
Torforum auf der R + T Maschinenrichtlinie - Podiumsdiskussion 29. Februar 2012 R + T, Messe Stuttgart Rechtsgrundlagen und Haftungshintergrund bei Errichtung von kraftbetätigten Toranlagen R+T 2012 /
MehrDipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel Tel.: ; mobil:
Regierungspräsidium Kassel Kassel Unvollständige Maschinen nach neuer EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Ein Vortrag von Dipl.-Ing. Gerhard Quanz Gewerbeaufsichtsbeamter beim Regierungspräsidium Kassel
MehrCheckliste Technische Dokumentation Produktname
Teil 1: Allgemeines Qualitätsmanagement Nr. Vorgelegte Dokumentation Anmerkung 1 Managementhandbuch 2 Spezielle Prozessanweisungen, Verfahrensanweisungen und Arbeitsanweisungen 3 Mitgeltende Formblätter
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG - Anwendung in verfahrenstechnischen Anlagen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - Anwendung in verfahrenstechnischen Anlagen HYPOS-Dialog Wasserstoffsicherheit 27. Juni 2018, Halle Folie 1 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Gültig seit dem 29. Dezember 2009
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010, Fassung vom
Gesamte Rechtsvorschrift für Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010, Fassung vom 08.11.2011 Beachte für folgende Bestimmung Hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Inbetriebnahme von tragbaren Befestigungsgeräten
MehrDer Countdown läuft l. EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Der Countdown läuft l EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Berufsweg und Erfahrungsprofil Seit 1994 Ingenieurbüro Peter Buck CE-Kennzeichnung für Maschinen Betriebsanleitungen für Maschinen Organisation und
MehrAgenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration
Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische
MehrVerordnung über die Sicherheit von Maschinen
Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 15. Dezember 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE
1 von 5 ANLAGE IV EU-BAUMUSTERPRÜFUNG FÜR AUFZÜGE UND SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE (Modul B) A. EU-Baumusterprüfung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge 1. Die EU-Baumusterprüfung ist der Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens,
MehrMaschinensicherheit in Europa
Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Regionaler Arbeitskreis - Ostfriesland und Papenburg - Maschinensicherheit
MehrMaschinensicherheit in Europa
Landesarbeitskreis für Arbeitssicherheit beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Regionaler Arbeitskreis - Ostfriesland und Papenburg - Maschinensicherheit
MehrMaschinenrichtlinie. Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen
Maschinenrichtlinie Umbau / verändern von bereits in Verkehr gebrachten Maschinen Agenda Vorstellung 2 Zur Person Name: Hans Dieter Deutschmann Inhaber Fa. Deutschmann Safety www.deutschmann-safety.de
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrMerkblatt zur EU-Richtlinie 2006/42/EG Ergänzung zum Merkblatt zur EU-Richtlinie 98/37/EG
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Merkblatt zur EU-Richtlinie 2006/42/EG Ergänzung zum Merkblatt zur EU-Richtlinie 98/37/EG Stand: April 2008 Die neue
MehrKennzeichnung der Funkanlagen gemäß 14 und 15
BGBl. I - Ausgegeben am 25. April 2017 - Nr. 57 1 von 8 Kennzeichnung der Funkanlagen gemäß 14 und 15 1. Das CE-Konformitätskennzeichen besteht aus den Buchstaben CE mit folgendem Schriftbild: Anlage 1
MehrDie neue Maschinenrichtlinie Wichtige Inhalte und Änderungen
Die neue Maschinenrichtlinie Wichtige Inhalte und Änderungen PEC Waiblingen 25.11.2009 Dr. Ing. Siegfried Kirchberg Informationen: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe: Produkte, mechanische
MehrInverkehrbringen von Anlagen
Inverkehrbringen von Anlagen Klärwärtertagung 2015 Quelle: Abwasserverband Klettgau Suva, Bereich ALH Urs Haberstich urs.haberstich@suva.ch Inhalt des Referates Bestimmungen für Anlagen CE-Konformität
MehrHEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH
HEINSBERGER BAUMASCHINEN - TAGE 23./24. OKTOBER 2014 WEGBERG-WILDENRATH ANFORDERUNGEN AN NEUE UND GEBRAUCHTE BAUMASCHINEN NACH DEM PRODUKTSICHERHEITSGESETZ UND DER MASCHINENVERORDNUNG DIPL.-ING. (FH) MARC
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-12069-03-00 nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013 Gültigkeitsdauer: 04.04.2016 bis 15.12.2018 Ausstellungsdatum: 04.04.2016 Urkundeninhaber:
MehrRED Richtlinie Radio Equipment Directive
RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist
MehrFunktionale Sicherheit. Einführung
Funktionale Sicherheit Einführung Folie 1 Inhalt Einordnung der Normen Funktionale Sicherheit 3 Risikominderung Folie 2 Häufig gestellte Fragen Welcher Normenaufbau existiert in Europa? Was sind Harmonisierte
MehrFragen - Antworten Zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
NSBIV AG Brünigstrasse 18 CH 6005 Luzern Telefon +41 41 210 50 15 www.sibe.ch Fragen - Antworten Zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Luzern, 9. August 2018 Nr. Frage Antwort Hinweis in der MRL 1. Muss ich
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrBetreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Gewerbeoberinspektorin K. Scheck
Betreiben einer Verfahrenstechnischen Anlage 1 Inhalt 1. Abgrenzung Betreiber - Hersteller 2. Anwendung der Maschinenrichtlinien (MRL) auf prozesstechnische Komponenten 3. Verzahnung der EG Richtlinien
Mehr