Zertifikatslehrgang Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement. ÓBorgstedt Akademie
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- Jasmin Gerhardt
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1 Zertifikatslehrgang Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement (Borgstedt Akademie) Lehrgangsunterlage Modul 6.4 Referent Michael Borgstedt Inhaltsverzeichnis 1. Berechnungsgrundlagen Feiertage Verrechenbare Arbeitstage Produktive Arbeitstage Kalkulationsschema Berechnung der lohngebundenen Kosten Ermittlung Zuschlag für gesetzliche Feiertage Ermittlung Zuschlag für Urlaub Ermittlung zusätzliches Urlaubsgeld Ermittlung Zuschlag für Arbeitsfreistellung Ermittlung Entgelt Fortzahlung im Krankheitsfall Ermittlung Sozialversicherung Beiträge Ermittlung Sozialversicherungsbeiträge auf Soziallöhne Gesetzliche Unfallversicherung Schwerbehinderten Abgabe Haftpflichtversicherung Berechnung der auftragsbezogenen Kosten Löhne für Aufsichten/Vorarbeiter (inkl. Lohnfolgekosten) Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte Sondereinzelkosten
2 4. Berechnung der unternehmensbezogenen Kosten Gehälter techn. Angestellte (inkl. Lohnfolgekosten) Gehälter kaufm. Angestellte (inkl. Lohnfolgekosten) Fuhrparkkosten Fertigungshilfskosten Löhne Hilfsdienste sonstige Betriebskosten sonstige Verwaltungskosten Betriebsratskosten sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierungen, etc.) Gewerbesteuer Wagnis- und Gewinn
3 1. Berechnungsgrundlagen 1.1. Feiertage X = Feiertage im gesamten Bundegebiet k/e = Feiertage in Gemeinden mit überwiegend katholischer oder evangelischer Bevölkerung Verrechenbare Arbeitstage Verrechenbare Arbeitstage sind die mit dem Auftraggeber vereinbarten Reinigungstage. Sie entsprechen der Anzahl der Tage, die dem AG für die vereinbarte Leistung in Rechnung gestellt werden. Verrechenbare Arbeitstage sind abhängig von der Reinigungshäufigkeit und der Anzahl der Feiertag im jeweiligen Bundesland. Der Abzug für die Feiertage immer an Werktagen berechnet sich wie folgt: A. Für Feiertage die auch auf einen Werktag fallen, lautet die Formel: (Anzahl der Feiertage) x (Reinigungshäufigkeit pro Woche) 5 (Anzahl der Werktage) B. Für Feiertage die auch auf einen Samstag oder Sonntag fallen können, lautet die Formel: (Anzahl der Feiertage) x (Reinigungshäufigkeit pro Woche) 7 (Anzahl der Wochentage) 3
4 Für das Land NRW ergibt sich nachfolgende Anzahl an Feiertagen: 5 (Anzahl der Feiertage) x 5 (Reinigungshäufigkeit pro Woche) 5 (Anzahl der Werktage) = 5,00 6 (Anzahl der Feiertage) x 5 (Reinigungshäufigkeit pro Woche) 7 = 4,29 Gesamtfeiertage p. a. = 9,29 Für das Land NRW ergeben sich nachfolgende verrechenbare Tage: 1.3. Produktive Arbeitstage 4
5 1.4. Kalkulationsschema 5
6 2. Berechnung der lohngebundenen Kosten 2.1. Ermittlung Zuschlag für gesetzliche Feiertage Feiertage x 100./. Produktive Arbeitstage 9,29 x 100./. 200,93 = 4,62% 2.2. Ermittlung Zuschlag für Urlaub Urlaubstage x 100./. Produktive Arbeitstage 20 x 100./. 200,93 = 14,43% 2.3. Ermittlung zusätzliches Urlaubsgeld Der Tarifvertrag über das zusätzliche Urlaubsgeld für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung regelt seit seinem in Kraft treten am 1. Januar 2007 die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes über den Urlaubslohn hinaus. Er findet Anwendung in tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen sowie durch Vereinbarung. Der Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld in Höhe von 1,85 Tarifstundenlöhnen pro Urlaubstag entsteht erstmalig nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerk Die Formel zur Berechnung des Urlaubsgelds lautet: Urlaubsgeld (1,85 x 9,55) / Arbeitsstunden pro Tag (7,8h) Std.-Lohn ( 9,55) x Kalk.-Zuschlag für Urlaub (14,43%) 1,85 x 9,55 / 7,8 9,55 x 14,43 = 3,42% 2.4. Ermittlung Zuschlag für Arbeitsfreistellung Arbeitsfreistellung x 100./. Produktive Arbeitstage 1 x 100./. 200,93 = 0,50% 2.5. Ermittlung Entgelt Fortzahlung im Krankheitsfall Kranktage x 100./. Produktive Arbeitstage 20 x 100./. 200,93 = 9,95% 6
7 2.6. Ermittlung Sozialversicherung Beiträge Sozialversicherung Beitragssätze Hälftiger AG Anteil Krankenversicherung 14,60% 7,30% Rentenversicherung 18,60% 9,30% Arbeitslosenversicherung 3,00% 1,50% Rentenversicherung 2,55% 1,28% Umlage U2 Mutterschutz* 0,56% Umlage U3 Insolvenzgeld* 0,06% Beitragssätze IKK Nordrhein-Westfalen, Stand U2* Umlage für die Erstattung finanzieller Belastungen, die sich aus individuellen und generellen Beschäftigungsverboten sowie dem Mutterschutzgesetzt ergeben. U3* Umlage für Mittel, die zur Zahlung des Insolvenzgeldes aufgebracht werden. U1 Umlage für die solidarische Finanzierung eines Ausgleiches bzw. Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit eines Mitarbeiters. Pflichtbeitrag für Arbeitgeber bis 30 Mitarbeiter. Der Kalkulationszuschlag für die (AG) Anteile zur Sozialversicherung erfolgt auf die Produktivlöhne (Tarif- bzw. Stunden-Lohn) und auf die Soziallöhne (Beiträge zur Sozialversicherung), die ebenfalls der Sozialversicherungspflicht unterliegen Ermittlung Sozialversicherungsbeiträge auf Soziallöhne 7
8 2.8. Gesetzliche Unfallversicherung Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden vom Arbeitgeber getragen ( 150 Absatz 1 SGB VII). Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach der Höhe des an die Arbeitnehmer ausbezahlten Arbeitsentgelts (Lohnsumme, 153 SGB VII) sowie der für den Betrieb geltenden Gefahrenklasse. Die Berechnungsformel lautet: Beitrag = Bruttolohnsumme x Gefahrklasse* x Beitragsfuß 100 *Gefahrenklasse für gewerbliche Mitarbeiter inkl. Objektleiter 4,5, für kaufm. Angestellte 1,0 (ab 01/2018) Für 1.000,- Euro Bruttolohnsumme in der Gebäudereinigung ergäbe sich (ohne LVE, LVN und ASD) folgender Beitragssatz: 1.000,- Euro x 4,5 (Gefahrklasse) x 0,4000 (Beitragsfuß)./. 100 = 18,- Euro 1.000,- = 100% 18,- = x % x = 1,8% Bezogen auf Beitragssatz von 1,8% ergibt sich der Kalkulationszuschlag wie folgt: Prämiensatz vom Lohn x Produktivlohn (Std.-Lohn + LNK in %) 1,8% x 132,92% = 2,39% Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) und Lastenverteilung nach Entgelt (LVE) Zusätzlich zum sogenannten Hauptumlagebeitrag muss die BG BAU auch einen Beitrag zur Lastenverteilung, zusammengesetzt aus der Lastenverteilung nach Neurenten und nach Entgelten, erheben. Während sich der Beitrag zur LVN analog zum Hauptumlagebeitrag, also nach dem Bruttoarbeitsentgelt, der Gefahrklasse und dem Beitragsfuß (LVN), berechnet, spielt beim Beitrag zur LVE die Gefahrklasse keine Rolle. Bei der LVE wird außerdem ein 8
9 Freibetrag ( ,00 EUR je Unternehmen in 2017) auf das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt gewährt. Umlagen für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung Der Unternehmer hat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn der Unternehmer dem Arbeitsmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienst (ASD der BG BAU) der Berufsgenossenschaft angeschlossen ist. Die Mittel zur Errichtung und Unterhaltung des Arbeitmedizinisch- Sicherheitstechnischen Dienstes sind durch Beiträge der angeschlossenen Unternehmen aufzubringen. Die Beiträge werden ausschließlich nach dem Arbeitsentgelt der Versicherten in den Unternehmen umgelegt. Eine Ausnahme ergibt sich bei der Regelbetreuung für bis zu zehn Beschäftigte: Hier wird zusätzlich zum entgeltbezogenen Beitragsanteil ein Grundbeitrag in Höhe von 165 EUR erhoben. Quelle: BG-Bau Beitrags- und Vorschussfüße der BG BAU BG BAU Beitrag BG ,4000 Beitrag LVE ,2200 Beitrag LVN ,0290 Vorschuss BG 2018/2019 0,4100 Vorschuss LVE 2018/2019 0,2200 Vorschuss LVN 2018/2019 0,0320 Abfindung BG ,4510 Abfindung LVE ,2420 Abfindung LVN ,0350 Abfindung ASD der BG BAU steuerpflichtig 0,2310 Abfindung ASD der BG BAU steuerbefreit 0,0520 9
10 Beitragssätze ASD der BG BAU 2017 Modell BTG Steuer Faktor Beitragssatz Regelbetreuung stpfl. 0,4000 0, steuerbefreit 0,4000 0,0152 BTG I stpfl. 1,0000 0,1600 steuerbefreit 1,0000 0,0380 Regelbetreuung stpfl. 0,7500 0,1200 BTG II > 10 steuerbefreit 0,7500 0,0285 BTG III stpfl. 0,5000 0,0800 steuerbefreit 0,5000 0,0190 Alternative stpfl. 0,4000 0,0640 Betreuung steuerbefreit 0,4000 0,0152 Quelle: Bau Bau-BG 2.9. Schwerbehinderten Abgabe Unternehmen haben eine Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter Arbeitnehmer. Die Quote dafür liegt laut 71 SGB IX bei 5% ab 20 Arbeitnehmern. Eine Erleichterung besteht für Firmen bis 40 bzw. bis 60 Arbeitnehmern. Der Gesetzgeber schreibt bei 40 Arbeitnehmern nur einen schwerbehinderten Arbeitnehmer vor bei der prozentualen Berechnung wären es zwei Beschäftigte und bei 60 Arbeitnehmern müssen lediglich zwei beschäftigt werden ebenfalls abweichend von den 5%. Erst ab 60 Arbeitnehmern greift die 5%-Quote. Beachte: Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, andernfalls zahlen sie je Monat 125. Arbeitgeber mit weniger als 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Pflichtplätze besetzen; sie zahlen 125, wenn sie nur einen Pflichtplatz besetzen, und 220, wenn sie keinen bzw. weniger als einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die Ausgleichsabgabe gemäß 77 SGB IX wurde zuletzt mit 1. Januar 2016 erhöht. Sie beträgt ab dem Erhebungsjahr 2016 je Monat und unbesetztem Pflichtplatz: 10
11 125 bei einer Beschäftigungsquote ab 3 % bis unter 5 % 220 bei einer Beschäftigungsquote ab 2 % bis unter 3 % 320 bei einer Beschäftigungsquote unter 2 % Für die Ermittlung der Ausgleichsabgabe gilt, dass nachfolgender Personenkreis nicht in die Berechnung einfließt: behinderte Personen, Beschäftigte, die ehrenamtlich arbeiten, sich in der Wiedereingliederung befinden oder aus anderem Grund nicht erwerbstätig arbeiten, in einem ABM-Programm beschäftigte Personen, Arbeitnehmer, bei denen das Beschäftigungsverhältnis ruht, z.b. wegen Elternzeit, unbezahltem Urlaub, wegen Rente oder Altersteilzeitarbeiten. Personen, die weniger als 18 h wöchentlich arbeiten, Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von maximal acht Wochen. Fallbeispiel 1 Beschäftigte: 200 Mitarbeiter (Durchschnitt p. a.) Beschäftigungsquote Behinderter: 10 Mitarbeiter (5% - Gesamtsumme der MA) Tatsächlich beschäftigte Behinderte: 4 Mitarbeiter 10 Mitarbeiter = 5% 4 Mitarbeiter = 2% Ausgleichabgabe 220,- x 6 Mitarbeiter = 1.320,- pro Monat/ ,- p.a. Fallbeispiel 2 Beschäftigte: 35 Mitarbeiter (Durchschnitt p. a.) Beschäftigungsquote Behinderter: 1 Mitarbeiter Tatsächlich beschäftigte Behinderte: - Ausgleichabgabe 320,- pro Monat/ 3.840,- p. a. Kalkulation Ausgleichabgabe Fallbeispiel 1 Für Produktivlohn ergibt sich eine Ausgleichsabgabe von ,- 11
12 Berechnung Kalkulationszuschlag Ausgleichsabgabe Ausgleichsabgabe ( )./. Produktivlohn ( ) x 100% / x 100% = 0,23% Fallbeispiel 2 Für Produktivlohn ergibt sich eine Ausgleichsabgabe von 3.840,- Berechnung Kalkulationszuschlag Ausgleichsabgabe Ausgleichsabgabe ( )./. Produktivlohn ( ) x 100% / x 100% = 0,32% Haftpflichtversicherung Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Basis für die Prämienberechnung ist die Lohnsumme entsprechend dem Jahreslohnnachweis der gesetzlichen Unfallversicherung. Bezogen auf den Prämiensatz von 0,45% ergibt sich der Kalkulationszuschlag wie folgt: Prämiensatz vom Lohn x Produktivlohn (Std.-Lohn + LNK in %) 0,45 % x 132,92% = 0,60% 3. Berechnung der auftragsbezogenen Kosten 3.1. Löhne für Aufsichten/Vorarbeiter (inkl. Lohnfolgekosten) Die Berechnung des Lohns für Aufsichten ergibt sich wie folgt: Anzahl der Aufsichten x Arbeitsstunden/Tag x Anzahl/Prod. Arbeitstage x Tariflohn Der Kalkulationszuschlag für die Aufsichten ergibt sich indem, die Summe der Lohnkosten auf den Produktivlohn des Unternehmens bezogen werden. Beispiel: Produktivlohn = Löhne für Aufsichten = Kalkulationszuschlag = 5,00% 12
13 3.2. Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte Der Materialverbrauch kann objektbezogen sehr unterschiedlich sein. Für die Berechnung des Kalkulationszuschlags können die Materialkosten einer Abrechnungsperiode bzw. Objekttyps (Verwaltung, Krankenhaus, Kita u. a.) der Buchhaltung entnommen werden. Diese werden durch die produktive Lohnsumme desselben Zeitraumes geteilt. Materialverbrauch./. Produktivlohn x 100% Beispiel: Materialverbrauch = Produktivlohn = Kalkulationszuschlag = 2,5% 3.3. Sondereinzelkosten Sondereinzelkosten sind direkt dem jeweiligen Auftrag zuzurechnen. Hierunter können z. B. die Mopwäsche, eine Hubarbeitsbühne oder die Büroausstattung des Objektbüros fallen. 4. Berechnung der unternehmensbezogenen Kosten 4.1. Gehälter techn. Angestellte (inkl. Lohnfolgekosten) Für die Berechnung des Kalkulationszuschlag für Gehälter technischer Angestellter (Betriebsleiter, Objektleiter, Anwendungstechniker u. ä.) sind die nachfolgenden Größen heranzuziehen: Grundgehalt Jahressonderzahlung Zusätzliches Urlaubsgeld Arbeitgeber Anteil zur Sozialversicherung Gesetzl. Unfallversicherung Ausgleichsabgabe Sonstige Aufwendungen 13
14 Berechnung Kalkulationszuschlag Gehälter techn. Angestellter Gehälter techn. Angestellte./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 10,00% 4.2. Gehälter kaufm. Angestellte (inkl. Lohnfolgekosten) Für die Berechnung des Kalkulationszuschlag für Gehälter kaufmännischer Angestellter (Geschäftsführer, Verwaltungsleitung, Sekretariat u. ä.) sind die nachfolgenden Größen heranzuziehen: Grundgehalt Jahressonderzahlung Zusätzliches Urlaubsgeld Arbeitgeber Anteil zur Sozialversicherung Gesetzl. Unfallversicherung Ausgleichsabgabe Sonstige Aufwendungen Berechnung Kalkulationszuschlag Gehälter kaufm. Angestellter Gehälter techn. Angestellte./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 12,50% 4.3. Fuhrparkkosten Die Fuhrparkkosten beinhalten neben den Anschaffungs- bzw. Leasingkosten, Versicherung, KFZ-Steuer, Betriebskosten (Kraftstoff, Inspektion, Reparatur), Mitgliedschaften in Automobilclubs und bei vollständiger Kalkulation Unfallschäden durch Eigenverschulden. Berechnung Kalkulationszuschlag Fuhrparkkosten Fuhrparkkosten./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 4,00% 14
15 4.4. Fertigungshilfskosten Fertigungshilfskosten sind Kosten, die nicht direkt einem Kostenträger zugeordnet werden können. Zu den Fertigungshilfskosten zählen z. B. die Kosten für die Mopwäsche. Berechnung Kalkulationszuschlag Fertigungshilfskosten (inkl. LNK) Kosten Mopwäsche./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 1,00% 4.5. Löhne Hilfsdienste Löhne für Hilfsdienste die z. B. durch die Materiallogistik (Mop-Tour) oder die Organisation des Lagers entstehen, können, genau wie die Fertigungshilfskosten, nicht direkt einem Kostenträger zugeordnet werden. Daher werden sie über einen Zuschlag in der Kalkulation berücksichtigt. Berechnung Kalkulationszuschlag Löhne Hilfsdienste (inkl. LNK) Lohnkosten Lagermitarbeiter./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 1,50% 4.6. sonstige Betriebskosten Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen jene Kosten, welche beim regulären Geschäftsbetrieb anfallen und eine gewisse Regelmäßigkeit aufweisen, so dass Sie von den außerordentlichen Aufwendungen abgegrenzt werden können. Beispielhaft können an dieser Stelle die Kosten für ein Lager genannt werden. Berechnung Kalkulationszuschlag sonstige Betriebskosten Lagerkosten./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 1,00% 4.7. sonstige Verwaltungskosten Zu den Verwaltungskosten zählen u. a. Kosten des Verwaltungsgebäudes (Beleuchtung, Miete, Pacht, Heizung), Büroeinrichtung, -bedarf, Postgebühren sowie 15
16 Reisekosten (soweit sie nicht zu den Vertriebskosten gehören), Kosten für Kommunikation, Personalwerbung (Verwaltung), Bewirtung, Repräsentation, Schulung (Veraltung), Spenden, EDV. Berechnung Kalkulationszuschlag sonstige Verwaltungskosten Verwaltungskosten./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 3,00% 4.8. Betriebsratskosten Sofern das Unternehmen einen Betriebsrat hat, sind die dadurch verursachten Kosten ebenfalls im Rahmen der Kalkulation zu erfassen. Anzahl wahlberechtigter Arbeitnehmer Anzahl Betriebsratsmitglieder Bei maximaler Ausschöpfung der Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes ergeben sich für das Unternehmen nachfolgende Kosten: Lohnkosten inkl. LNK der Betriebsratsmitglieder Fahrzeugkosten Schulungskosten Sonstige Betriebsratskosten Kosten der Betriebsversammlung Berechnung Kalkulationszuschlag Betriebsratskosten Betriebsratskosten./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 2,00% 16
17 4.9. sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierungen, etc.) Handwerkskammerbeitrag Innungsbeiträge Kosten für Beratungen Kosten für Zertifizierungen QM und UM Berechnung Kalkulationszuschlag sonstige Kosten Sonstige Kosten./. Produktivlohn x 100% / x 100% = 0,50% Gewerbesteuer Bei gewerblich tätigen Unternehmen unterliegt der Gewinn aus Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Der Gewinn ist um verschiedene Hinzurechnungen und Kürzungen zu korrigieren. Daraus ergibt sich dann der Gewerbeertrag. Von diesem wird bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften; nicht aber bei Kapitalgesellschaften; ein Freibetrag in Höhe von Euro abgezogen. Unter Anwendung der Steuermesszahl von 3,5 Prozent auf den verbleibenden so genannten gekürzten Gewerbeertrag ergibt sich der Gewerbesteuermessbetrag. Dieser wird von dem zuständigen Finanzamt errechnet und gegenüber der hebeberechtigten Gemeinde festgesetzt. Auf diesen Gewerbesteuermessbetrag wird der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde angewandt und somit die Gewerbesteuer errechnet. Gewerbesteuerhebesatz (Stadt Bielefeld) 480 Prozent Berechnungsformel: Gewerbeertrag x Steuermesszahl (3,5% seit 2008) = Steuermessbetrag Steuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuerzahllast Beispiel: Gewerbeertrag = x 3,5% = x 480% = ,- 17
18 Bezieht man nun die Gewerbesteuerzahllast auf den Produktivlohn erhält man den Kalkulationszuschlag Beispiel: Produktivlohn = Gewerbeertrag = ,- Kalkulationszuschlag: 1,40% Wagnis- und Gewinn Unter Wagnis versteht man das allgemeine Unternehmensrisiko (Preis-, Konjunktur-, Investitions- und Gewährleistungsrisiko) und die besonderen Einzelrisiken, die sich aus bestimmten Aufträgen ergeben. Aus diesem Grund kalkuliert der Unternehmer einen bestimmten Prozentsatz des Umsatzes zur Abdeckung der genannten Risiken in den Preis hinein. Der Gewinn steht für das Entgelt der unternehmerischen Leistung (Unternehmerlohn). Seine Betrachtung sollte langfristig erfolgen, gleicht doch Gewinn guter Jahre, die Verluste schlechter Jahre aus. Ein angemessener Gewinn dient darüber hinaus der Bildung von Rücklagen und zur Investition und Modernisierung. Entgegen aller anderen Kalkulationszuschläge bezieht sich der Kalkulationszuschlag für Wagnis und Gewinn auf die Selbstkosten und nicht auf den Fertigungslohn. 18
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