Voranschlag an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Bezirks Einsiedeln

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1 Voranschlag 2013 an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Bezirks Einsiedeln 1. Genehmigung des Voranschlags und der Investitionsrechnung 2013 und Festsetzung des Steuerfusses Nachkredite zum Voranschlag Berichte und Anträge zu den Sachvorlagen und Einbürgerungen Bezirksgemeinde: Dienstag, 11. Dezember Uhr Dorfzentrumsaal Einsiedeln ea Druck + Verlag AG, 8840 Einsiedeln

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3 Traktanden 1. Genehmigung des Voranschlags und der Investitionsrechnung 2013 und Festsetzung des Steuerfusses Nachkredite zum Voranschlag Baukredit für eine Photovoltaikanlage (Solarstromanlage) auf dem Schulhaus Euthal 4. Bezirksbeitrag an die Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln (Alters- und Pflegeheim Gerbe) 5. Initiativbegehren «Einbürgerungen durch die Bezirksgemeinde» 6. Aufnahme in das Bürgerrecht von Einsiedeln von a) Alievski-Ademi Nurtene und ihre Tochter Alievski Suejla b) Ambikaipathan Karththikan c) Ananthasegaram Mouleessam d) Andric Andrea e) Battaglia Giovanni f) Battaglia Sandra g) Belyavskyy Pavlo h) Caduff Jutta i) Crown Teresa j) Djordjevic Ivan k) Ferreira Camilo Inês l) Gaxherri Albulena m) Gaxherri Taulant n) Ivisic Marko und seine Ehefrau Ivisic-Lopert Stefanija sowie die Kinder Ivisic Marina, Ivisic Luka und Ivisic Barbara o) Kistner Andreas Claus p) Pissot Holger q) Reichelt Claus Walter r) Sadiki Aid s) Sadiki Amir t) Sadiki Nexhmedin sowie seine Kinder Sadiki Emine, Sadiki Emir und Sadiki Esir u) Theivendran Sarujan Hinweis: Über die Geschäfte 1 und 2 sowie 6a bis 6u wird abschliessend an der Bezirksgemeinde entschieden. Die Geschäfte 3, 4 und 5 sind an die Urnenabstimmung vom 3. März 2013 zu überweisen.

4 Inhaltsverzeichnis 1. Voranschlag 2013 Erläuterungen... 5 Anträge des Bezirksrates... 8 Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission... 8 Bezirksrechnung: Übersicht Laufende Rechnung 2013 Aufgabengliederung Artengliederung Artengliederung Detailzahlen Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur und Freizeit Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr Umwelt und Raumordnung Volkswirtschaft...33 Finanzen und Steuern Investitionsrechnung 2013 Institutionelle Gliederung Artengliederung Ausgaben Artengliederung Einnahmen Detailzahlen Finanzplan Veranlagung Feuerwehr-Ersatzabgabe Nachkredite zum Voranschlag 2012 Erläuterungen des Bezirksrates Laufende Rechnung Baukredite für eine Photovoltaikanlage (Solaranlage) auf dem Schulhaus Euthal Einbürgerungen a) Aufnahme von Alievski-Ademi Nurtene und ihre Tochter Alievski Suejla in das Bürgerrecht von Einsiedeln b) Aufnahme von Ambikaipathan Karththikan in das Bürgerrecht von Einsiedeln c) Aufnahme von Ananthasegaram Mouleessam in das Bürgerrecht von Einsiedeln d) Aufnahme von Andric Andrea in das Bürgerrecht von Einsiedeln e) Aufnahme von Battaglia Giovanni in das Bürgerrecht von Einsiedeln f) Aufnahme von Battaglia Sandra in das Bürgerrecht von Einsiedeln g) Aufnahme von Belyavskyy Pavlo in das Bürgerrecht von Einsiedeln h) Aufnahme von Caduff-Fauth Jutta in das Bürgerrecht von Einsiedeln i) Aufnahme von Crown Teresa Ann in das Bürgerrecht von Einsiedeln j) Aufnahme von Djordjevic Ivan in das Bürgerrecht von Einsiedeln k) Aufnahme von Ferreira Camilo Inês in das Bürgerrecht von Einsiedeln l) Aufnahme von Gaxherri Albulena in das Bürgerrecht von Einsiedeln m) Aufnahme von Gaxherri Taulant in das Bürgerrecht von Einsiedeln n) Aufnahme von Ivisic Marko und seiner Ehefrau Ivisic-Lopert Stefanija sowie die Kinder Ivisic Marina, Ivisic Luka und Ivisic Barbara in das Bürgerrecht von Einsiedeln o) Aufnahme von Kistner Andreas Claus in das Bürgerrecht von Einsiedeln p) Aufnahme von Pissot Holger in das Bürgerrecht von Einsiedeln q) Aufnahme von Reichelt Claus Walter in das Bürgerrecht von Einsiedeln r) Aufnahme von Sadiki Aid in das Bürgerrecht von Einsiedeln s) Aufnahme von Sadiki Amir in das Bürgerrecht von Einsiedeln t) Aufnahme von Sadiki Nexhmedin und seine Kinder Sadiki Emine, Sadiki Emir und Sadiki Esir in das Bürgerrecht von Einsiedeln u) Aufnahme von Theivendran Sarujan in das Bürgerrecht von Einsiedeln Bezirksbeitrag an die Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln für den Ausbau des Alters- und Pflegeheims Gerbe Initiative für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch die Bezirksgemeinde... 57

5 5 Information über geheime Wahlen und Abstimmungen an der Bezirksgemeinde Die Stimmberechtigten haben an der Volksabstimmung vom 17. Juni 2007 Änderungen der Kantonsverfassung und des Gemeindeorganisationsgesetzes zur Einführung geheimer Wahlen Abstimmungen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen angenommen. Die Bestimmungen hat der Regierungsrat auf den 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Geltungsbereich Geheime Abstimmungen können an jeder Gemeindeversammlung beschlossen werden. Sie sind aber nur dann zulässig, wenn der Gemeindeversammlung Entscheidungskompetenz zukommt, sei es abschliessend oder beratend. Geheime Wahlen und Abstimmungen beim Urnensystem In jenen Gemeinden, die für die Wahlen der Gemeindebehörden generell geheime Wahlen an der Urne beschlossen haben ( 9 GOG), finden an der Gemeindeversammlung keine Wahlen statt (wie z.b. Einsiedeln). Davon ausgenommen bleibt die Wahl der Stimmenzähler an der Gemeindeversammlung ( 22 GOG). Für diese könnte an der Gemeindeversammlung geheime Wahl beantragt und beschlossen werden. Bei Sachgeschäften sind geheime Abstimmungen zulässig bei: allen formellen Anträgen wie Rückweisung, Trennung oder Verschiebung eines Geschäfts ( 26 Abs. 2 GOG), allen materiellen (Abänderungs-)Anträgen zu: Voranschlag, Nachkrediten und Festsetzung des Steuerfusses, Reglementen (ausgenommen: Bau-, Schutz- und Erschliessungsreglemente, 27 Abs. 2 PBG), Verpflichtungs- und Zusatzkrediten, übrigen Sachgeschäften. Nur zu gültigen Anträgen kann auch eine geheime Abstimmung verlangt und durchgeführt werden. Nimmt der Versammlungsleiter einen Antrag nicht entgegen und bringt ihn auch nicht zur Abstimmung, so kann darüber auch nicht geheim abgestimmt werden. Da im Urnensystem die Schlussabstimmung immer an der Urne erfolgt, kann darüber an der Gemeindeversammlung nicht (geheim) abgestimmt werden. Davon ausgenommen sind Voranschlag, Nachkredit und Steuerfuss, über die an der Versammlung selbst zu befinden ist und über die auf Antrag an der Versammlung geheim abgestimmt werden kann. Der Antrag auf geheime Abstimmung kann von jedem Stimmberechtigten und vom Versammlungsleiter gestellt werden. Selbstverständlich kann ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn ein formeller oder materieller Antrag gestellt ist und die Gemeindeversammlung zuständig ist, darüber zu beschliessen. Über unzulässige Anträge kann auch nicht geheim abgestimmt werden. Wer einen formellen oder materiellen Antrag stellt, kann gleichzeitig auch beantragen, dass darüber geheim abzustimmen ist. Es ist aber auch möglich, dass ein anderer Stimmberechtigter zu einem bereits gestellten Wahlvorschlag oder Antrag bloss den Antrag auf geheime Wahl oder Abstimmung stellt. Auch der Versammlungsleiter kann geheime Wahl oder Abstimmung beantragen. Der Antrag auf geheime Abstimmung muss für jeden einzelnen formellen oder materiellen Antrag gestellt werden ( 29a Abs. 1 GOG). Folgende generellen Anträge sind deshalb nicht zulässig: Alle Abstimmungen zu allen Traktanden einer Gemeindeversammlung seien geheim durchzuführen. Alle Abstimmungen zu einem einzelnen Traktandum (z. B. Beratung Voranschlag) seien geheim durchzuführen. Die Abstimmung über eine geheime Abstimmung findet am Schluss der Beratungen statt (Ausnahme: Wird Schluss der Diskussion verlangt und darüber eine geheime Abstimmung verlangt, muss umgehend zur Abstimmung über die Frage geschritten werden, ob darüber geheim abzustimmen ist, und es ist dann auch umgehend über den Antrag selbst offen oder geheim abzustimmen.) Über den Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung ist immer im offenen Handmehr abzustimmen. Ist geheime Abstimmung beschlossen worden, so hat der Versammlungsleiter vor dem Austeilen der Stimmzettel den Abstimmungsvorgang zu erläutern. Geheime Abstimmung über Einbürgerungsgesuche Bei Einbürgerungsgesuchen findet eine Abstimmung nur statt, wenn ein gültiger (vom Versammlungsleiter zugelassenen) Gegenantrag vorliegt. Ohne gültigen Gegenantrag ist eine geheime Abstimmung nicht zulässig. Wird der Gegenantrag vom Versammlungsleiter als unzulässig erklärt, so entfällt selbstverständlich ein allfälliger Antrag auf geheime Abstimmung. Wer zu einem Einbürgerungsgesuch einen begründeten Gegenantrag stellt, kann diesen mit dem Antrag auf geheime Abstimmung verbinden. Es kann aber jeder andere Stimmberechtigte oder der Versammlungsleiter selbst zu einem gültigen Gegenantrag den Antrag auf geheime Abstimmung stellen. Zuerst ist über den Antrag auf geheime Abstimmung im offenen Handmehr abzustimmen. Lehnt die Mehrheit im offenen Handmehr geheime Abstimmung ab, erfolgt darauf die Abstimmung über den Gegenantrag im offenen Handmehr. Stimmt die Mehrheit im offenen Handmehr dem Antrag auf geheime Abstimmung zu, so erfolgt darauf die geheime Abstimmung über das Einbürgerungsgesuch. Sind an einer Gemeindeversammlung mehrere Einbürgerungsgesuche traktandiert, so ist ein Antrag, es sei über alle Gesuche bzw. jedes einzelne Gesuch geheim abzustimmen, unzulässig und kann nicht entgegengenommen werden; das heisst, bei jedem einzelnen Gesuch muss ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt werden, sofern ein gültiger Gegenantrag vorliegt.

6 6 1. Voranschlag 2013 Geschätzte Einsiedlerinnen und Einsiedler Die nachfolgende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die wichtigsten Entscheide zum Voranschlag 2013, den der Bezirksrat anlässlich der Sitzung vom 24. Oktober 2012 verabschiedet hat. Gemäss dem im Jahre 2010 verabschiedeten Leitbild will der Bezirksrat einen soliden und stabilen Finanzhaushalt pflegen und einen haushälterischen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln anstreben. Laufende Rechnung 2013 Unter der Annahme eines gleich bleibenden Steuerfusses von 220% würde der Voranschlag 2013 bei einem von Fr Mio. und einem von Fr Mio. einen überschuss von Fr Mio. erzielen. Die markanten Abweichungen gegenüber dem Voranschlag 2012 werden in den Fusszeilen begründet. Die steigerung beträgt Fr Mio. oder 9.2% gegenüber dem Voranschlag Im enthalten sind Ersatz und Ausbau der Infrastruktur der beiden Rechenzentren, RZ Einsiedeln und RZ Schulen. Ohne diese Beschaffungen, welche über Sonderrechnungen finanziert werden, beträgt die steigerung immer noch Fr Mio. oder 6.45%. Der Personalaufwand ist gegenüber dem Vorjahr um Fr Mio. oder um 1.08% gestiegen. Das Budget des Alters- und Pflegeheims Langrüti weist gegenüber dem Budget 2012 einen höheren von Fr Mio. aus. Die Löhne der Lehrkräfte steigen um Fr Mio. oder 2.15% gegenüber dem Vorjahr. Der Grund liegt in der Revision der Personal- und Besoldungsverordnung der Lehrkräfte. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden die Soll- Lektionen von 29 auf 28 pro Woche reduziert und die Löhne der Kindergärtnerinnen um 8% erhöht. Der Sachaufwand ist von Fr Mio. auf Fr Mio. oder um 19.6% gestiegen. Die Passivzinsen fallen gegenüber dem Budget 2012 um Fr. 0.3 Mio. höher aus. In diesem Bereich musste ein Betrag von Fr Mio. für den Pensionskassen-Garantieverpflichtungszins gemäss Verordnung der Pensionskasse des Kantons Schwyz budgetiert werden. Die übrige Steigerung der Zinsen basiert auf den laufenden Investitionen Wasenmattstrasse, Schulhaus Euthal, Alters- und Pflegeheim Langrüti und dem Hochwasserschutzprojekt Grossbach. Daher steigen auch die Abschreibungen von Fr Mio. auf Fr Mio. Die Entschädigungen an die Gemeinwesen sind um Fr Mio. gestiegen. Neu werden die Kosten zu je 50% vom Kanton und den Gemeinden und Bezirken bezahlt. Der Bezirk Einsiedeln muss im nächsten Jahr für 46 Sonderschüler aufkommen. Dies ergibt einen Betrag von Fr. 2.3 Mio. (Vorjahr Fr. 1.0 Mio.). Bei den Einkommens- und Vermögenssteuern wird gegenüber dem Budget 2012 mit Mehrerträgen von insgesamt Fr. 1.3 Mio. gerechnet. Aufgrund der Steuereingänge wird das Budget 2012 um rund Fr. 0.6 Mio. übertroffen werden. Bei den s- und Kapitalsteuern kann ebenfalls mit einer Erhöhung von Fr Mio. gerechnet werden. Insgesamt werden die Einnahmen aus Steuern gegenüber dem Voranschlag 2012 um 1.45 Mio. höher budgetiert. Investitionsrechnung 2013 Der Voranschlag der Investitionsrechnung 2013 ergibt bei Ausgaben von Fr Mio. und Einnahmen von Fr Mio. Nettoinvestitionen von Fr Mio. Die geplanten Investitionen betreffen hauptsächlich den Erweiterungs- und Umbau des Alters- und Pflegeheims Langrüti, den Neubau des Schulhauses Euthal, den Ausbau der Wassenmattstrasse und den Investitionsbeitrag an den Ausbau des Grossbachs. Für die Jahre 2014 bis 2017 rechnet der Bezirksrat mit Bruttoinvestitionen von insgesamt Fr Mio. Spezialfinanzierungen Bei der Spezialfinanzierung Wasserwerk ist eine zusätzliche 100 %-Stelle bewilligt worden. Die Spezialfinanzierung rechnet mit einem überschuss von Fr Mio. Das Guthaben der Spezialfinanzierung beträgt per Fr Mio. Bei der Abwasserbeseitigung ist die Anschaffung eines neuen Gasmotors von Fr. 0.2 Mio. vorgesehen. Das Guthaben beträgt hier per Fr Mio. Bei der Abfallbeseitigung ist im Budget die Ersatzbeschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges enthalten. Das Guthaben beträgt per Fr Mio. Bei der Schadenwehr ist die Ersatzanschaffung von Fahrzeugen geplant. Das Guthaben ist im Jahr 2014 vollständig aufgebraucht. Auf diesen Zeitpunkt wird eine Erhöhung der Schadenwehrpflicht-Ersatzabgabe zu prüfen sein. Steuerfusserhöhung 2013 Ausgangslage Der Steuerfuss von 220 % ist seit 2008 nicht mehr verändert worden. Der Steuerfuss wurde im Jahr 2004 um 25 %, im Jahr 2007 um 50 % und im Jahr 2008 um 15 % von 310 % auf 220 % gesenkt. An der Budgetgemeinde von 2009 haben sich die Stimmbürgerinnen- und Stimmbürger gegen eine Erhöhung der Steuern von 220 % auf 235 % ausgesprochen. Besondere Lage Gemäss Finanzplan des Bezirks belaufen sich die Nettoinvestitionen bis im Jahre 2020 Fr. auf Fr Mio. Die durchschnittli- Im Weiteren erfahren verschiedene Beiträge an den Kanton eine markante Steigerung: Prämienverbilligungen Fr Mio. (Vorjahr Fr Mio.) + Fr Mio. Verlustscheine KVG Fr Mio. (neu) + Fr Mio. Öffentlicher Verkehr Fr Mio. (Vorjahr Fr Mio.) + Fr Mio. KVG-Pflegefinanzierung Fr Mio. (Vorjahr Fr Mio.) + Fr Mio. Total Mehrbelastung + Fr Mio.

7 7 chen Investitionen pro Jahr beliefen sich in den Jahren 2002 bis 2011 auf Fr Mio. Dieser Investitionsstau schlägt sich nun in der Investitionsrechnung 2013 und im Finanzplan nieder. Das vorhandene Eigenkapital beträgt zurzeit Fr Mio. Das strukturelle Defizit die Summe aus dem Finanzausgleich von Fr. 8.5 Mio. eingerechnet beträgt Fr Mio. Bei budgetierten überschüssen für den Voranschlag 2013 von Fr Mio. und gemäss Finanzplan 2014 bis 2017 von Fr. 8.3 bis 12.4 Mio. jeweils unter der Annahme eines unveränderten Steuerfusses von 220 % erweist sich eine Steuererhöhung als unumgänglich. Die geplanten Investitionen mit den daraus resultierenden Abschreibungen und Zinsen werden die laufenden Rechnungen massiv belasten. Aufgrund der aufgezeigten finanziellen Situation beantragt der Bezirksrat, den Steuerfuss von 220 % auf 250 % zu erhöhen. Mit der beantragten Steuererhöhung kann der überschuss von Fr Mio. auf Fr Mio. reduziert werden (10 Steuerprozente entsprechen Fr. 1.3 Mio.). Der Bezirksrat ist sich bewusst, dass eine Steuerhöhung im Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit von Investitionen auf der einen Seite und der Beibehaltung eines attraktiven steuerlichen Umfeldes für Bewohner und Unternehmungen auf der anderen Seite steht. Es gilt aber, für die Zukunft gerüstet zu sein und die notwendigen Infrastrukturen wie Schulhäuser, Altersund Pflegeheime und die verkehrstechnische Infrastruktur für die nächsten Generationen sicherzustellen. Der Bezirk Einsiedeln wird weiterhin haushälterisch mit den Steuer- und Gebühreneinnahmen umgehen. Ziel ist ein solider Finanzhaushalt und ein konkurrenzfähiger Steuerfuss. Dem ist in den nächsten Jahren weiterhin besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Vor allem jährlich wiederkehrende Mehrausgaben im Sozial- und Schulbereich belasten den Bezirkshaushalt jedes Jahr mehr. Investitionen sind auf das Notwendige zu beschränken und geplante Projekte müssen, wenn die Steuereinnahmen konjunktur- oder systembedingt zurückgehen, in Bezug auf die zeitliche Realisierung angepasst werden. An dieser Stelle möchte ich mich beim Bezirkskassier Daniel Hungerbühler für die 10-jährige Tätigkeit als Kassier des Bezirks Einsiedeln bedanken und ihm für seine neue berufliche Herausforderung alles Gute wünschen. Den neuen Bezirkskassier Franz Bucher heisse ich hiermit herzlich willkommen. Ein besonderer Dank gilt aber auch der Rechnungsprüfungskommission für die gute Zusammenarbeit. Zum Schluss danke ich Ihnen, sehr geschätzte Einsiedlerinnen und Einsiedler, für das geschenkte Vertrauen. Ich bin überzeugt, dass der Bezirk Einsiedeln auch in Zukunft die ihm übertragenen Kernaufgaben mit den dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln erfüllen kann. Wir wollen in Zukunft weiterhin optimale Voraussetzungen für einen attraktiven Bezirk Einsiedeln schaffen. Einsiedeln, 4. November 2012 Philipp Fink Säckelmeister Bezirk Einsiedeln Fazit des Säckelmeisters

8 8 Anträge des Bezirksrates zum Voranschlag Die Laufende Rechnung für das Jahr 2013 wird bei einem von Fr und einem von Fr , bzw. einem überschuss von Fr genehmigt. Der überschuss wird dem Eigenkapital entnommen. 2. Die Investitionsrechnung für das Jahr 2013, mit Ausgaben von Fr und Einnahmen von Fr , bzw. Nettoinvestitionen von Fr , wird genehmigt. 3. Der Steuerfuss wird für das Jahr 2013 auf 250 Prozent festgelegt. Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission (Art. 41 FHG) Voranschlag 2013/Laufende Rechnung Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln RPK hat den Voranschlag 2013 (Laufende Rechnung) in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft. Für den Voranschlag 2013 (Laufende Rechnung) ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diesen zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag. Gemäss unserer Beurteilung entspricht der Voranschlag 2013 (Laufende Rechnung) den gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass die budgetierten Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen zu stark ansteigen. Der Voranschlag 2013 (Laufende Rechnung) schliesst mit einem überschuss von Fr ab. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrates und empfiehlt der Bezirksgemeinde den Voranschlag 2013 (Laufende Rechnung) zu genehmigen. Voranschlag 2013/Investitionsrechnung Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln RPK hat den Voranschlag 2013 (Investitionsrechnung) in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft. Für den Voranschlag 2013 (Investitionsrechnung) ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diesen zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag. Gemäss unserer Beurteilung entspricht der Voranschlag 2013 (Investitionsrechnung) den gesetzlichen Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass die budgetierten Investitionen gemäss Finanzplan die Laufenden Rechnungen in Zukunft stark belasten werden. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrats und empfiehlt der Bezirksgemeinde den Voranschlag 2013 (Investitionsrechnung) zu genehmigen. Steuerfuss 2013 Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln unterstützt den Antrag des Bezirksrats und empfiehlt der Bezirksgemeinde den Steuerfuss 2013 zu genehmigen. Einsiedeln, 30. Oktober 2012 Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln Christoph Bingisser, Präsident Franz Burkard Annemarie Kälin Roland Ochsner Yvonne Steiner

9 1. Voranschlag Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Voranschlag 2011 Soll Fr. Haben Fr. Soll Fr. Haben Fr. Soll Fr. Haben Fr. BEZIRKSRECHNUNG ÜBERSICHT LAUFENDE RECHNUNG Total Total süberschuss überschuss INVESTITIONSRECHNUNG Total Ausgaben TotalEinnahmen Netto-Ausgaben FINANZIERUNG Netto-Ausgaben Abschreibungen Zusätzliche Abschreibungen Saldo Spezialfinanzierungen süberschuss überschuss Finanzierungsüberschuss Finanzierungsfehlbetrag SELBSTFINANZIERUNGSGRAD 3% 4% 2% Der Selbstfinanzierungsgrad sagt aus, bis zu welchem Grad die neuen Investitionen durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden können. Vor allem im Vergleich über mehrere Jahre wird erkannt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Der Selbstfinanzierungsgrad von unter 100% führt zu einer Neuverschuldung, von über 100% zu einer Abnahme der Schulden.

10 Laufende Rechnung 1.1 Laufende Rechnung 2013 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. AUFGABENGLIEDERUNG 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG Nettoergebnis ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Nettoergebnis BILDUNG Nettoergebnis KULTUR UND FREIZEIT Nettoergebnis GESUNDHEIT Nettoergebnis SOZIALE WOHLFAHRT Nettoergebnis VERKEHR Nettoergebnis UMWELT UND RAUMORDNUNG Nettoergebnis VOLKSWIRTSCHAFT Nettoergebnis FINANZENUNDSTEUERN Nettoergebnis Total Laufende Rechnung überschuss

11 1.1 Laufende Rechnung 11 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Artengliederung 3 AUFWAND PERSONALAUFWAND Behörden, Kommissionen Löhne des Verwaltungs-/Betriebspersonals Löhne der Lehrkräfte Sozialversicherungsbeiträge Personenversicherungsbeiträge Unfall- und Krankenversicherungsbeiträge Dienstkleider, Wohnungs-/Verpflegungszulagen Rentenleistungen Entschädigungen für temporäre Arbeitskräfte Übriger Personalaufwand SACHAUFWAND Büro- und Schulmaterialien, Drucksachen Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterialien Verbrauchsmaterialien Baulicher Unterhalt durch Dritte Übriger Unterhalt durch Dritte Mieten, Pachten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen und Honorare Übriger Sachaufwand PASSIVZINSEN Kurzfristige Schulden Mittel- und langfristige Schulden Sonderrechnungen Übrige Zinsen ABSCHREIBUNGEN Finanzvermögen Verwaltungsvermögen, ordentliche Abschreibungen Verwaltungsvermögen, übrige Abschreibungen ENTSCHÄDIGUNG AN GEMEINWESEN Kanton Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände EIGENE BEITRÄGE Kanton Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände Eigene Anstalten Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Private Institutionen Private Haushalte DURCHLAUFENDE BEITRÄGE Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände EINLAGEN IN SPEZIALFINANZIERUNGEN Einlagen in Spezialfinanzierungen INTERNE VERRECHNUNG Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Anteil Kapitalzinsen

12 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung ERTRAG STEUERN Einkommens- und Vermögenssteuern s- und Kapitalsteuern Hundesteuern REGALIEN UND KONZESSIONEN Konzessionen VERMÖGENSERTRÄGE Banken Guthaben Anlagen des Finanzvermögens 423 Liegenschaftserträge des Finanzvermögens Liegenschaftserträge des Verwaltungsvermögen Übrige Vermögenserträge ENTGELTE Ersatzabgaben Gebühren für Amtshandlungen Spital- und Heimtaxen, Kostgelder Schulgelder Andere Benützungsgebühren, Dienstleistungen Verkäufe Rückerstattungen Bussen Eigenleistungen für Investitionen 44 ANTEILE UND BEITRÄGE OHNE ZWECKBINDUNG Anteile an Kantonseinnahmen Finanzausgleichsbeiträge RÜCKERSTATTUNGEN VON GEMEINWESEN Bund Kanton Gemeinden, Bezirke, Zweckverbände BEITRÄGE FÜR EIGENE RECHNUNG Bund Kanton Übrige Beiträge DURCHLAUFENDE BEITRÄGE Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände ENTNAHMEN AUS SPEZIALFINANZIERUNGEN Entnahmen aus Spezialfinanzierungen INTERNE VERRECHNUNGEN Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Anteil Kapitalzinsen

13 1.1 Laufende Rechnung 13 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Detailzahlen LAUFENDE RECHNUNG Nettoergebnis ALLGEMEINE VERWALTUNG Nettoergebnis LEGISLATIVE/ BEZIRKSVERSAMMLUNG Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Drucksachen, Inserate Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand EXEKUTIVE/ BEZIRKSBEHÖRDE Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Anteil Personalaufwand BEZIRKSVERWALTUNG Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand; Aus- und Weiterbildung, REKA-Checks, Halbtax-Abos Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen und Geräte Verbrauchsmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Neue Stelle RZ Schulen (100%) und Erbschaftsamt (15%)

14 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Verbandsbeiträge Abschreibungen Finanzvermögen Beitrag an RZ Einsiedeln Beiträge an Kanton EDV-Verbundskosten mit anderen Gemeinden Gebühren für Amtshandlungen Rückerstattungen, Betreibungskosten Anteil Ausgleichskasse Rückerstattungen von Gemeinden Rückerstattung EDV-Verbundskosten von anderen Gemeinden Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand RZ EINSIEDELN Anschaffung Mobilien, Maschinen und Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Einlage in Sonderrechnung Anteil Personalaufwand Rückerstattungen von Gemeinden Entnahmen Sonderrechnung RZ SCHULEN Anschaffung Mobilien, Maschinen und Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Mieten Durchlaufende Beiträge Einlage in Sonderrechnung Anteil Personalaufwand Rückerstattungen Dritter Rückerstattungen von Gemeinden Durchlaufende Beiträge Entnahme Sonderrechnung Anteil Sachaufwand 025 ZIVILSTANDSWESEN Nettoergebnis Entschädigungen an Gemeinwesen BAUVERWALTUNG Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Entschädigung temporäre Arbeitskräfte Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Mitgliederbeiträge

15 1.1 Laufende Rechnung 15 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Vorteilsabgaben Kanton Gebühren für Amtshandlungen Rückerstattungen Rückerstattungen Vorteilsabgaben Kanton 060 VERWALTUNGSLIEGEN- SCHAFTEN Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Liegenschaftserträge des Verwaltungsvermögens Benützungsgebühren Rückerstattungen Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Nettoergebnis VERMESSUNG Nettoergebnis Verbrauchsmaterial Dienstleistungen Dritter, Honorare Rückerstattung aus Digitalisierung Bundesbeiträge GRUNDBUCH BEREINIGUNG Nettoergebnis Einführung Eidg. Grundbuch Rückerstattungen Notariat 103 BETREIBUNGSAMT Nettoergebnis Pauschalentschädigung VORMUNDSCHAFT Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK

16 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Gebühren für Amtshandlungen Rückerstattungen Rückerstattungen anderer Gemeinden 105 SCHLICHTUNGSBEHÖRDE IM MIETWESEN Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Dienstleistungen Dritter MARKTWESEN Nettoergebnis Büromaterial, Drucksachen, Inserate Wasser, Energie, Heizmaterial Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Kilbiplatzmiete, Standgebühren Rückerstattungen WIRTSCHAFTSWESEN Nettoergebnis Dienstleistungen Dritter Abschreibungen Finanzvermögen Alkoholverkaufsbewilligungen Verlängerungen POLIZEI Durchlaufende Beiträge Durchlaufende Beiträge VERMITTLER Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Aus- und Weiterbildung Mieten, Benützungskosten Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Gebühren für Amtshandlungen Die Vormundschaft wird ab dem Jahr 2013 vom Kanton übernommen.

17 1.1 Laufende Rechnung 17 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung STAATSANWALTSCHAFT Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Entschädigungen an Gemeinwesen Gebühren für Amtshandlungen Rückerstattungen Dritter Bussen BEZIRKSGERICHT Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Gebühren für Amtshandlungen SCHADENWEHR (SPEZIALFINANZIERUNG) Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Uniformen, Dienstanzüge Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Infolge zusätzlicher Aufgaben im Erbschaftswesen und aufwändigerer Verfahren (neue Zivilprozessordnung) muss die Stelle des Gerichtsschreibers von 50% auf 100% erhöht werden. Ebenfalls wird eine neue Sekretariatsstelle von 35 % geschaffen Ersatzbeschaffung von zwei neuen Fahrzeugen: PickUp Geländefahrzeug Fr Pikett-Vorausfahrzeug Fr

18 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Vereins- und Verbandsbeiträge Steuerskonti Abschreibungen Finanzvermögen Ordentliche Abschreibungen Hydrantenbeitrag an Wasserversorgung Einlagen in Spezialfinanzierung Anteil Personalaufwand Interne Verrechnung Kapitalzinsen Zinsen an Sonderrechnungen Schadenwehrpflicht-Ersatzabgabe Benützungsgebühren Rückerstattungen Kantonsbeiträge Entnahme aus Spezialfinanzierung MILITÄR Nettoergebnis Wasser, Energie, Heizmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen Dritter, Honorare Ordentliche Abschreibungen Kostenanteil Schiessanlagen Beiträge an Vereine und Institutionen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Benützungsgebühren Bundesbeiträge 160 ZIVILSCHUTZ Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand (Weiterbildungen BFS) Büromaterial, Drucksachen, Inserate Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten, Benützungskosten Dienstleistungen Dritter, Honorare Ordentliche Abschreibungen Zusätzliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Benützungsgebühren Rückerstattungen Dritter Rückerstattungen anderer Gemeinden Bundesbeiträge Kantonsbeiträge Entnahme aus Spezialfinanzierung

19 1.1 Laufende Rechnung 19 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung BILDUNG Nettoergebnis KINDERGARTEN Nettoergebnis Besoldungen Lehrkräfte Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Schulmaterial Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Entschädigungen an Gemeinwesen Rückerstattungen Rückerstattungen anderer Gemeinden Kantonsbeitrag PRIMARSCHULE Nettoergebnis Besoldungen Lehrkräfte Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Schulmaterial, Lehrmittel Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen (Klassenlager, Exkursionen) Übriger Sachaufwand Entschädigungen an Gemeinwesen Anteil Sachaufwand Rückerstattungen Rückerstattungen anderer Gemeinden Kantonsbeitrag SEKUNDARSTUFE Nettoergebnis Besoldungen Lehrkräfte Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Allgemeine Lohnerhöhungen und Teilrevision PBVI Allgemeine Lohnerhöhungen, Teilrevision PBVI und zusätzliche Stelle ab

20 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Schulmaterial, Lehrmittel Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Spesenentschädigungen (Klassenlager, Exkursionen) Übriger Sachaufwand Entschädigungen an Gemeinwesen Beitrag Stiftschule Einsiedeln Beiträge an Private Haushalte Rückerstattungen Rückerstattungen anderer Gemeinden Kantonsbeitrag MUSIKSCHULE Nettoergebnis Besoldungen Lehrkräfte Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate, Schulmaterial Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Unterhalt Musikinstrumente Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Beiträge an private Haushalte Ausgaben Projekte Schulgelder von Privaten Rückerstattungen Rückerstattung Gemeinden Einnahmen Projekte Anteil Sachaufwand ALLGEMEINE SCHULDIENSTE Nettoergebnis Schüler- und Lehrerbibliothek Spesenentschädigungen (Schülerverpflegungen) Dienstleistungen Dritter, Honorare Freiwilliger Schulsport Beiträge an Private Haushalte Anteil Personalaufwand Schulbibliothek Anteil Sachaufwand Schulbibliothek

21 1.1 Laufende Rechnung 21 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung SCHULVERWALTUNG Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Verwaltungskosten, Rechenzentrum Übriger Sachaufwand Anteil Rechenzentrum Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand SONDERSCHULUNG Nettoergebnis Beiträge an Kanton SCHULLIEGENSCHAFTEN UND ANLAGEN Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Abschreibung Finanzvermögen Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Benützungsgebühren Rückerstattungen Entnahme Spezialfinanzierung Anteil Personalaufwand ÜBRIGES BILDUNGSWESEN Nettoergebnis Beiträge an Vereine und Institutionen

22 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung KULTUR UND FREIZEIT Nettoergebnis KULTURFÖRDERUNG Nettoergebnis Bundesfeier/Jubilarenfeier Dienstleistungen Dritter, Honorare Beiträge an Vereine und Institutionen Kulturförderungsbeiträge BIBLIOTHEK Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffungen Bücher Wasser, Energie, Heizmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Mieten (inkl. Nebenkosten) Dienstleistungen Dritter, Honorare Benützungsgebühren Rückerstattungen Dritter/Mahngebühren Anteil Personalaufwand Schulbibliothek Anteil Sachaufwand Schulbibliothek DENKMALPFLEGE UND HEIMATSCHUTZ Nettoergebnis Baulicher Unterhalt durch Dritte Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Vereine und Institutionen Interne Verrechnung Kapitalzinsen PARKANLAGEN Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Erarbeitung Kulturstrategie durch Kulturkommission Beiträge an Musikvereine Fr Beiträge an Gesangsvereine Fr Beitrag an Stiftung Kulturerbe Einsiedeln Fr (Bezirksratbeschluss für die Jahre ) Diverse Beiträge Fr

23 1.1 Laufende Rechnung 23 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Liegenschaftserträge des Verwaltungsvermögens Rückerstattungen Dritter Entnahme aus Spezialfinanzierung 331 WANDERWEGE, STRANDWEGE Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Baulicher Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter Übriger Sachaufwand Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Vereine Interne Verrechnung Kapitalzinsen Rückerstattungen Kantonsbeiträge SPORT Nettoergebnis Vita Parcours Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Vereine und Institutionen Interne Verrechnung Kapitalzinsen SIHLSEEANLAGEN (STRANDBÄDER) Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Beitrag an Fusswegleitsystem Beitrag an Fussballclub Einsiedeln Fr Beitrag an Verein Eispark Fr Beitrag an Sommer Grand-Prix Fr Beiträge an div. Sportveranstaltungen Fr Beiträge an Gen. Hallenbad Minster Fr Beitrag Sportvereinigung Einsiedeln Fr Beitrag Leistungszentrum Air Sport Fr ( ) Diverse Beiträge an Vereine Fr

24 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Vereine und Institutionen Anteil Personalaufwand Interne Verrechnung Kapitalzinsen Benützungsgebühren Rückerstattungen ÜBRIGE FREIZEIT GESTALTUNG Nettoergebnis Beitrag Dorfzentrum inklusiv Defizitanteil Beiträge an Vereine und Institutionen GESUNDHEIT Nettoergebnis AMBULANTE KRANKENPFLEGE Nettoergebnis Besoldungen Personal Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte Fahrzeuge Verbrauchsmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Beitrag Rettungsdienst Beiträge an Vereine und Institutionen Beiträge von anderen Gemeinden Beitrag an SLRG Fr Beitrag an Jugendlokal Relaxxx Fr Diverse Beiträge Fr Diverse Beiträge Fr Beitrag an Spitex Fr

25 1.1 Laufende Rechnung 25 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung KRANKHEITS BEKÄMPFUNG Nettoergebnis Beiträge an Vereine und Institutionen SCHULGESUNDHEITS DIENST Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Verbrauchsmaterial Spesenentschädigungen Untersuche Schul- und Zahnarzt LEBENSMITTEL KONTROLLE Nettoergebnis Labor der Urkantone ÜBRIGES GESUNDHEITSWESEN Nettoergebnis Dienstleistungen Bezirksarzt Beiträge an Vereine und Institutionen SEERETTUNGSDIENST Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Verbrauchsmaterial Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Gebühren für Rettungsarbeiten SOZIALE WOHLFAHRT Nettoergebnis SOZIALVERSICHERUNGEN Nettoergebnis Beiträge an Kanton KVG Pflegefinanzierung KVG-Pflegefinanzierung an Private Beiträge an 4 Vereine Beiträge an 2 Vereine Neuer Anteil KVG-Verlustscheine (Fr ) und Erhöhung Beiträge an KVG-Prämienverbilligungen (+ Fr )

26 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung KRANKEN VERSICHERUNGEN Nettoergebnis Beiträge an Kanton JUGEND Nettoergebnis Dienstleistungen Dritter, Honorare Beiträge an Vereine und Institutionen INVALIDITÄT Nettoergebnis Beiträge an Vereine und Institutionen SOZIALER WOHNUNGSBAU Nettoergebnis Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen ALTERS- UND PFLEGEHEIM Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Entschädigung temp. Arbeitnehmer Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Ordentliche Abschreibungen Einlage in Spezialfinanzierung Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Interne Verrechnung Kapitalzinsen Kapitalzinsertrag Liegenschaftserträge des Verwaltungsvermögens Ausserordentlicher Mehraufwand durch die Jugendsozialarbeit per (Volksabstimmung) Verein Jugend- und Familienberatung Fr Beitrag Chinderhus Diverse Beiträge an 2 Vereine Fr Beiträge an 5 Vereine

27 1.1 Laufende Rechnung 27 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Pensionsgelder und andere Vergütungen Verkäufe Rückerstattungen Entnahme Spezialfinanzierung ALTERSWOHNUNGEN Nettoergebnis Wasser, Energie, Heizmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Bankkontokorrentzinsen Liegenschaftserträge des Verwaltungsvermögens Rückerstattungen Mietzinsverbilligungen WIRTSCHAFTLICHE SOZIALHILFE Nettoergebnis Schweizer in der Gemeinde Ausländer Gemeindebürger in anderen Kantonen Alimentenbevorschussung Verwandtenbeiträge Rückerstattungen Unterstützungsbeiträge Rückerstattungen übrige Rückerstattungen Alimentenbevorschussung Rückerstattungen Bund/Ausland Kantonsbeiträge ASYLWESEN Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Unterstützungsbeiträge Rückerstattungen Rückerstattungen vom Kanton

28 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung ARBEITSLOSENHILFE Nettoergebnis Beschäftigungskosten Bevorschussung an Private Übrige Beiträge ÜBRIGE SOZIALE WOHLFAHRT Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Beiträge an Vereine und Institutionen Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Rückerstattungen Rückerstattungen anderer Gemeinden 6 VERKEHR Nettoergebnis BEZIRKSSTRASSEN Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Umbau/Erweiterung Sozialabteilung mit neuen 220 Stellenprozenten Beiträge an 16 Vereine Neue 100%-Stelle

29 1.1 Laufende Rechnung 29 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Winterdienst Strassenbeleuchtung und Signale Strassenunterhalt Übrige Unterhaltskosten Geringfügiger Landerwerb Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Abschreibungen Finanzvermögen Ordentliche Abschreibungen Beiträge an private Haushalte Anteil Sachaufwand Interne Verrechnung Kapitalzinsen Benützungsgebühren Verkäufe Rückerstattungen Kantonsbeitrag/Pauschale Übrige Beiträge (EWAG) Anteil Personalaufwand PARKPLÄTZE Nettoergebnis Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Verbrauchsmaterial Winterdienst Parkplatzunterhalt Übrige Unterhaltskosten Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Dienstleistungen Dritter, Honorare Ordentliche Abschreibungen Anteil Personalaufwand Interne Verrechnung Kapitalzinsen Parkuhrenertrag Parkgebühreneinzug durch Kadetten Rückerstattungen PRIVATSTRASSEN Nettoergebnis Beiträge an Vereine und Institutionen REGIONALVERKEHR Nettoergebnis Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten, Benützungsgebühren Beiträge an Kanton Beiträge an Ortsbus Hauptstrasse: Ausfugen und Pflästerungen Fr Bennauerstrasse: neuer Deckbelag Schützengraben: Belagersatz, Einlaufroste Entwässerung Ochsnerstrasse: Belagsanierung, Entwässerung und Abschlüsse Schneeräumungsbeiträge an Privatstrassen Postauto AG, Bern (Ortsbus)

30 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung UMWELT UND RAUMORDNUNG Nettoergebnis WASSERWERK (SPEZIALFINANZIERUNG) Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Private Einlagen in Spezialfinanzierung Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Interne Verrechnung Kapitalzinsen Zinsen von Sonderrechnungen Benützungsgebühren Verkäufe Rückerstattungen Dritter Entnahme aus Spezialfinanzierung Anteil Personalaufwand ABWASSERBESEITIGUNG (SPEZIALFINANZIERUNG) Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Rentenleistungen Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Betriebsbeiträge an Zweckverbände Einlagen in Spezialfinanzierung Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Zinsen an Sonderrechnungen

31 1.1 Laufende Rechnung 31 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Benützungsgebühren Verkäufe Rückerstattungen Eigenleistungen für Investitionen Entnahme aus Spezialfinanzierung Anteil Personalaufwand ABFALLBESEITIGUNG (SPEZIALFINANZIERUNG) Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Renten Übriger Personalaufwand Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Verwaltungskosten Gutachten, Expertisen Unterhalt Sammelstellen Kehrichteinsammlung Verbrennungsgebühren Wiederverwertung Grünabfuhr Giftabfälle Mitgliederbeiträge Abschreibung Finanzvermögen Beiträge an Private Zweckverbandskosten mit anderen Gemeinden Anteil Personalaufwand Anteil Sachaufwand Zinsen an Sonderrechnungen Benützungsgebühren Rückerstattung Dritter Rückerstattungen anderer Gemeinden Entnahme aus Spezialfinanzierung FRIEDHOF UND BESTATTUNGSWESEN Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Übriger Personalaufwand Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte

32 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Benützungsgebühren Verkäufe Rückerstattungen Dritter Bundesbeiträge Grabunterhaltsgebühren GEWÄSSERVERBAUUNGEN Nettoergebnis Dienstleistungen Dritter Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen ÜBRIGER UMWELTSCHUTZ Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge Unfallversicherung Renten Büromaterial, Drucksachen, Inserate Anschaffung Mobilien, Maschinen, Geräte, Fahrzeuge Wasser, Energie, Heizmaterial Verbrauchsmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Mieten, Benützungskosten Spesenentschädigungen Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Kanton Beitrag Energieberatung Interne Verrechnung Kapitalzinsen Benützungsgebühren Rückerstattung Dritter Rückerstattungen anderer Gemeinden Kantonsbeiträge Anteil Personalaufwand RAUMORDNUNG Nettoergebnis Dienstleistungen Dritter, Honorare Beiträge an Regionalplanung Energieberatung für Label «Energiestadt» von Fr

33 1.1 Laufende Rechnung 33 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung VOLKSWIRTSCHAFT Nettoergebnis LANDWIRTSCHAFT Nettoergebnis Besoldungen Personal Baulicher Unterhalt durch Dritte Spesenentschädigungen Beiträge an Vereine und Institutionen Benützungsgebühren MELIORATIONEN Nettoergebnis Ordentliche Abschreibungen Interne Verrechnung Kapitalzinsen VIEHAUSSTELLUNG Nettoergebnis Entschädigungen, Tag und Sitzungsgelder Büromaterial, Drucksachen, Inserate Verbrauchsmaterial Verpflegung Dienstleistungen Dritter Beitrag Pferdeschau Anteil Personalaufwand TOURISMUS, KOMMUNALE WERBUNG Nettoergebnis Kehrichtentsorgung Ordentliche Abschreibungen Beiträge an Vereine und Institutionen Interne Verrechnung Kapitalzinsen Entnahme aus Kurtaxenfonds INDUSTRIE, GEWERBE, HANDEL Nettoergebnis Besoldungen Personal Arbeitgeberbeiträge AHV/IV/EO/ALV/FAK Arbeitgeberbeiträge Pensionskasse Arbeitgeberbeiträge 500 Unfallversicherung Dienstleistungen Dritter Beiträge an Vereine und Institutionen Beiträge an 8 Vereine Beitrag an einen Verein Beitrag an Einsiedeln Tourismus Fr Diverse Beiträge an 5 Vereine Fr Beitrag an Fusswegleitsystem Fr NRP-Projekt Sakrallandschaft Fr Neue 50 % Stelle für einen Wirtschaftsförderer ab

34 Laufende Rechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung ENERGIEVERSORGUNG Nettoergebnis Dienstleistungen Dritter, Honorare Übriger Sachaufwand Vergütung Etzelwerk AG für Wasserzinsen Vergütung EKZ für Ausgleichsvergütung Vergütung EKZ für ausserkantonale Konzession Vergütung Etzelwerk AG für Zürichseewasser Verkauf von Vorzugsenergie FINANZEN UND STEUERN Nettoergebnis BEZIRKSSTEUERN Nettoergebnis Steuerskonti Abschreibungen Finanzvermögen Pauschale Steueranrechnung Kanton Ordentliche Steuern Rechnungsjahr Natürliche Personen Ordentliche Steuern Vorjahre Natürliche Personen Nach- und Strafsteuern Eingang abgeschriebener Steuern Quellensteuer Lotteriegewinn-, Liquidations und Kapitalabfindungssteuer Ordentliche Steuern Rechnungsjahr Juristische Personen Ordentliche Steuern Vorjahre Juristische Personen Nach- und Strafsteuern Hundesteuern Erhöhung Steuerfuss von 220 % auf 250% Steuerliche Auswirkungen betreffend Steuerfusserhöhung: Steuerbares Einkommen Steuer-Betrag 220 % Alleinstehend Mehrbelastung bei 250 % pro Tag Steuer-Betrag 220 % Verheiratet Mehrbelastung bei 250 % pro Tag

35 1.1 Laufende Rechnung 35 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung FINANZAUSGLEICH Nettoergebnis Steuerkraftausgleich Normaufwandausgleich ANTEIL AN KANTONALEN STEUERN Nettoergebnis Grundstückgewinnsteuer Steuerausfallentschädigung des Etzelwerks 932 ANTEIL WASSERZINSEN Nettoergebnis Wasserzins KAPITALDIENST Nettoergebnis Dienstleistungen Dritter, Honorare Zinsen auf kurzfristigen Schulden Vergütungszinsen auf Steuerrückzahlungen Zinsen auf langfristigen Schulden Zins an Sonderrechnungen Bankkontokorrentzinsen Zinsen auf Guthaben Zinsen auf Anlagen des Finanzvermögens Anteil Kapitalzinsen LIEGENSCHAFTEN DES FINANZVERMÖGENS Nettoergebnis Wasser, Energie, Heizmaterial Baulicher Unterhalt durch Dritte Dienstleistungen Dritter, Honorare Mietzinserträge

36 Investitionsrechnung 1.2 Investitionsrechnung 2013 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Voranschlag 2011 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen INSTITUTIONELLE GLIEDERUNG 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG Netto Ausgaben ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Netto Einnahmen BILDUNG Netto Ausgaben KULTUR UND FREIZEIT Netto Ausgaben SOZIALE WOHLFAHRT Netto Ausgaben VERKEHR Netto Ausgaben UMWELTUND RAUMORDNUNG Netto Ausgaben VOLKSWIRTSCHAFT Netto Ausgaben TOTAL NETTO AUSGABEN

37 1.2 Investitionsrechnung 37 Voranschlag 2013 Ausgaben Voranschlag 2012 Ausgaben Voranschlag 2011 Ausgaben Artengliederung 5 AUSGABEN SACHGÜTER Tiefbauten Grundstücke/Hochbauten Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge EIGENE BEITRÄGE Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Private Institutionen Private Haushalte Voranschlag 2013 Einnahmen Voranschlag 2012 Einnahmen Rechnung 2011 Einnahmen 6 EINNAHMEN NUTZUNGSABGABEN UND VORTEILSENTGELTE 610 Anschlussgebühren Erschliessungsbeiträge RÜCKZAHLUNG VON EIGENEN BEITRÄGEN 645 Rückerstattung von eigenen Beiträgen 65 VORTEILSABGELTUNGEN Entnahme aus Verpfl. von Vorteilsabgeltungen BEITRÄGE FÜR EIGENE RECHNUNG Bund Kanton Übrige Beiträge

38 Investitionsrechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Detailzahlen INVESTITIONS RECHNUNG Nettoergebnis ALLGEMEINE VERWALTUNG Nettoergebnis VERWALTUNGS LIEGENSCHAFTEN Werkhallen Grotzenmühle Erweiterungs- und Umbau Alters- und Pflegeheim Langrüti 1 ÖFFENTLICHE SICHERHEIT Nettoergebnis SCHADENWEHR Pionierfahrzeug Kantonsbeiträge MILITÄR Beiträge an private Institutionen Rückzahlung von eigenen Beiträgen Bundesbeiträge Kantonsbeiträge ZIVILSCHUTZ Holzhof: Einbau Telematiksystem Ersatzbeiträge Ersatzbeiträge Entnahme aus Spezial finanzierung Ersatzbeiträge Bundesbeiträge BILDUNG Nettoergebnis SCHULLIEGENSCHAFTEN UND ANLAGEN Neubau Schulhaus Euthal Schulhaus Brüel, Mauerwerksanierung Projektierungskredit Schulanlage Herrenmatte Kantonsbeiträge

39 1.2 Investitionsrechnung 39 Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 3 KULTUR UND FREIZEIT Nettoergebnis DENKMALPFLEGE UND HEIMATSCHUTZ Beitrag an Klosterarchiv SOZIALE WOHLFAHRT Nettoergebnis ALTERS- UND PFLEGEHEIM Projektierungskredit Umbau APH Langrüti Fassadenrenovation Altersheim Erstellung Aktivierungsraum VERKEHR Nettoergebnis BEZIRKSSTRASSEN Wasenmattstrasse Projektierung Umgestaltung Dorfplatz Fussweg Moosstrasse Bennau Fussweg Satteleggstrasse Steinschlagschutznetz Rämshalden Ausbau Alpthalstrasse Tausalzsilo Werkhallen Grotzenmühle* Lärmschutzmassnahmen an Wohngebäuden Vorteilsabgaben Bundesbeiträge Kantonsbeiträge Beiträge an Trottoir Hühnermatt/Ersatz Holzsteg 621 PARKPLÄTZE Landkauf Parkplatz Gross Temporäre Parkflächen auf PP Brüel (Projektierung) Kauf Parkplätze Weisswindgarten* Projektierungskredit Neugestaltung Haupt- und Klosterplatz* Parkplatzabgeltungen Entnahme aus Spezialfinanzierung * Kredit bis zur Genehmigung des Sachgeschäftes durch den Stimmbürger gesperrt.

40 Investitionsrechnung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 7 UMWELT UND RAUMORDNUNG Nettoergebnis WASSERWERK Wasserleitung Wasenmattstrasse Notwasserleitung Euthal (Projektierung) Ersatz von Wasserleitungen Wasseranschlussgebühren ABWASSER BESEITIGUNG Beiträge an Privatleitungen Baulicher Unterhalt (Kläranlage, Pumpwerke, Leitungsnetz) Beitrag an Ausbau ARA Höfe Anschlussgebühren Landerschliessungsbeiträge Entnahme aus Spezial finanzierung Abwasserbeseitigung 740 FRIEDHOF- UND BESTATTUNGSWESEN Friedhof Dorf: Neugestaltungen Friedhof Dorf: Grabfeldsanierungen 750 GEWÄSSER VERBAUUNGEN Investitionsbeiträge für Bachverbauungen oder Sanierungen Investitionsbeitrag Grossbach Übrige Beiträge 780 ÜBRIGER UMWELTSCHUTZ Sanierung Deponien Beiträge Förderprogramm Sonnenenergie Bundesbeiträge 8 VOLKSWIRTSCHAFT Nettoergebnis MELIORATIONEN Investitionsbeiträge an gemischt wirtschaftlichen Unternehmungen Investitionsbeiträge an Private

41 Übersicht Finanzplan 41 Finanzplan Finanzplan 2014 Finanzplan 2015 Finanzplan 2016 Soll Fr. Haben Fr. Soll Fr. Haben Fr. Soll Fr. Haben Fr. LAUFENDE RECHNUNG Total Total überschuss INVESTITIONSRECHNUNG Total Ausgaben Total Einnahmen Nettoinvestitionen FINANZIERUNG Nettoinvestitionen Abschreibungen Saldo Spezialfinanzierungen überschuss Laufende Rechnung Finanzierungsfehlbetrag SELBSTFINANZIERUNGSGRAD 7% 5% 2% Der Selbstfinanzierungsgrad sagt aus, bis zu welchem Grad die neuen Investitionen durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden können. Vor allem im Vergleich über mehrere Jahre wird erkannt, ob die Investitionen finanziell verkraftet werden. Der Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung, von über 100% zu einer Abnahme der Schulden.

42 42 Finanzplan Artengliederung der Laufenden Rechnung Finanzplan 2014 Finanzplan 2015 Finanzplan AUFWAND Personalaufwand Sachaufwand Passivzinsen Abschreibungen Entschädigung an Gemeinwesen Eigene Beiträge Durchlaufende Beiträge Einlagen in Spezialfinanzierungen Interne Verrechnungen Finanzplan 2014 Finanzplan 2015 Finanzplan ERTRAG Steuern Regalien und Konzessionen Vermögenserträge Entgelte Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Rückerstattungen von Gemeinwesen Beiträge für eigene Rechnung Durchlaufende Beiträge Entnahmen aus Spezialfinanzierung Interne Verrechnungen überschuss

43 Finanzplan 43 Artengliederung der Investitionsrechnung Finanzplan 2014 Ausgaben Finanzplan 2015 Ausgaben Finanzplan 2016 Ausgaben 5AUSGABEN Sachgüter Tiefbauten Grundstücke/Hochbauten Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge Eigene Beiträge Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände 564 Gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Private Institutionen Private Haushalte Finanzplan 2014 Einnahmen Finanzplan 2015 Einnahmen Finanzplan 2016 Einnahmen 6 EINNAHMEN Nutzungsabgaben und Vorteilsentgelte Anschlussgebühren Erschliessungsbeiträge Vorteilsabgeltungen Entnahme aus Spezialfinanzierungen Beiträge für eigene Rechnung Bund Kanton Übrige Beiträge

44 44 Finanzplan Funktionale Gliederung der Investitionsrechnung Finanzplan 2014 Finanzplan 2015 Finanzplan 2016 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 060 VERWALTUNGS LIEGENSCHAFTEN Erweiterungs- und Umbau Alters- und Pflegeheim Langrüti Kantonsbeiträge ÖFFENTLICHE SICHERHEIT 140 SCHADENWEHR (SPEZIALFINANZIERUNG) Logistik-, Zugfahrzeug Kantonsbeiträge MILITÄR Investitionsbeiträge an private Institutionen Bundesbeiträge Kantonsbeiträge ZIVILSCHUTZ Ersatzbeiträge (Beiträge an Schutzräume) Ersatzbeiträge (Ersatzabgabe) BILDUNG SCHULLIEGEN SCHAFTEN UND ANLAGEN Neubau Primarschulhaus Herrenmatte inkl. Turnhalle Umnutzung Altes Schulhaus Schulhaus Nordstrasse Landerwerb Schulhaus Trachslau Projektierungskredit Schulhaus Trachslau Schulhaus Furren Schulhaus Willerzell Erweiterung Schulhaus Gross Kantonsbeiträg

45 Finanzplan 45 Funktionale Gliederung der Investitionsrechnung Finanzplan 2014 Finanzplan 2015 Finanzplan 2016 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 5 SOZIALE WOHLFAHRT 571 ALTERS- UND PFLEGEHEIME Beitag an Genossenschaft Gerbe 6 VERKEHR BEZIRKSSTRASSEN Umgestaltung Dorfplatz Grosser Herrgott Eisenbahnstrasse (oberer Teil) Ausbau Alpthalerstrasse Belagssanierung Waldweg Sanierung Untere Hauptstrasse Ausbau Grotzenmühlestrasse (oberer Teil) Umklassierung Grotzenmühle-, Allmendstrasse Lärmschutzmassnahmen an Wohngebäuden Vorteilsabgaben Beiträge von Privaten an Trottoir Hühnermattdamm 621 PARKPLÄTZE Neugestaltung Haupt und Klosterplatz Zusätzlicher Parkplatz Roblosen Erweiterung Friedhofparkplatz Temporäre Parkflächen auf Parkhaus Brüel Parkplatzabgeltungen Entnahme Spezialfinanzierung Parkplatz Friedhof 7 UMWELT UND RAUMORDNUNG 701 WASSERWERK (SPEZIALFINANZIERUNG) Notwasserleitung Euthal Ersatz von Wasserleitungen Neubau Werkhalle Grotzenmühle Wasseranschlussgebühren

46 46 Finanzplan Funktionale Gliederung der Investitionsrechnung Finanzplan 2014 Finanzplan 2015 Finanzplan 2016 Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben Einnahmen 710 ABWASSER BESEITIGUNG (SPEZIALFINANZIERUNG) GEP Beiträge an Privatleitungen ausserhalb der Bauzone Baulicher Unterhalt (Kläranlage, Pumpwerke und Leitungsnetz) Anschlussgebühren Entnahme aus Spezialfinanzierung Abwasser 740 FRIEDHOF UND BESTATTUNGSWESEN Friedhof Dorf: Grabfeldsanierung 750 GEWÄSSER VERBAUUNGEN Investitionsbeiträge für Bachverbauungen Investitionsbeitrag Grossbach VOLKSWIRTSCHAFT MELIORATIONEN Investitionsbeiträge an gemischtwirtschaftliche Unternehmungen Investitionsbeiträge an Private

47 47 Veranlagung der Feuerwehr-Ersatzabgabe Nach 20 der Verordnung über die Schadenwehr (SWV) erheben die Gemeinden von den feuerwehrpflichtigen Personen, die in der Wohnsitzgemeinde keinen Feuerwehrdienst leisten, eine Ersatzabgabe, die nach dem steuerpflichtigen Einkommen bemessen wird. Tabelle für Quellensteuerpflichtige Bruttoeinkommen Ersatzabgabe CHF Bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis Gemäss 22 Abs. 1 SWV legt der Gemeinde- bzw. Bezirksrat die Ansätze der Ersatzabgabe im Rahmen dieser Verordnung fest. Ihr hat mittelfristig den Gesamtaufwand der Feuerwehr nach 22Abs.1SWVzudecken. Tabelle für ordentlich besteuerte Personen Steuerbares Einkommen Ersatzabgabe CHF Bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis über Der Bezirksrat Einsiedeln hat mit Beschluss Nr. 753 vom 09. Dezember 2004 die Erhebung der Schadenwehrersatzabgabe für Quellensteuerpflichtige mit den Aufenthaltsstatus B und L beschlossen. Um das Verfahren möglichst einfach zu gestalten hat man sich für eine Pauschalabgabe entschieden. Die Pauschale wurde in der Einkommensstufe zwischen Fr bis Fr festgelegt. Dies hat pro Quellensteuerpflichtigen oder pro Familie eine jährliche Abgabe von Fr. 80. für das Jahr 2009 ergeben. Gegen die Erhebung der Schadenwehrersatzabgabe für Quellensteuerpflichtige wurde eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit dem Entscheid II vom 09. November 2009 abgewiesen. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass das heute praktizierte Verfahren sowie 14 Abs. 2 und 4 der Reglements im Lichte der kantonalrechtlichen Vorgabe gemäss 23 SchWV zu prüfen und allfällige sich aufdrängende Korrekturen anzubringen sind und ob für die Festsetzung der Abgabe eine eigene Tabelle, analog der Tabelle für ordentlich besteuerte Personen, in Betracht gezogen werden müsste. Der Bezirksrat hat mit BRB 282 vom 18. August 2010 beschlossen, eine separate Tabelle für die Erhebung der Schadenwehrersatzabgabe einzuführen. Grundlage für die Erhebung ist neu das Bruttoeinkommen. Die Erhebung der Daten erfolgt über die Kantonale Steuerverwaltung.

48 48 2. Nachkredite zum Voranschlag 2012 Gemäss 36 des Finanzhaushaltsgesetzes sind für notwendige Ausgaben, bei denen der Voranschlagskredit fehlt oder für den vorgesehenen Zweck nicht ausreicht und soweit keine zwingende Ausgabenbindung vorliegt, Nachkredite einzuholen. Antrag des Bezirksrates: 1. Die Nachkredite unter vorzeitiger Inanspruchnahme zur Laufenden Rechnung 2012 in der Höhe von Fr werden genehmigt. Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission (Art. 41 FHG) Nachkredite zum Voranschlag 2012 Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln RPK hat die Nachkredite zum Voranschlag 2012 in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft. Für sämtliche Nachkredite zum Voranschlag 2012 ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diesen zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag. Gemäss unserer Beurteilung entsprechen die Nachkredite zum Voranschlag 2012 den gesetzlichen Vorschriften. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrats und empfiehlt der Bezirksgemeinde die Nachkredite zum Voranschlag 2012 zu genehmigen. Einsiedeln, 30. Oktober 2012 Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln Christoph Bingisser, Präsident Franz Burkard Annemarie Kälin Roland Ochsner Yvonne Steiner

49 2.1 Nachkredite Nachkredite 2012 zur Laufenden Rechnung Konto-Nr Bezeichnung Betrag Begründung 104 Vormundschaft Übriger Personalaufwand Weiterbildungskosten aufgrund Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts BRB 399 vom Dienstleistungen Dritter, Honorare Mehrkosten durch diverse Gutachten im Kindesschutzbereich BRB 399 vom Schlichtungsbehörde im Mietwesen Anschaffungen Mobilien Teilmöblierung in den neuen Räumlichkeiten BRB 382 vom Wirtschaftswesen Dienstleistungen Dritter, Honorare Nachzahlung Leistungen aus dem Kalenderjahr 2011 im Bereich der Dorfpatrouille (Nachtruhe) BRB 399 vom Zivilschutz Dienstleistungen Dritter, Honorare Umnutzung Zivilschutzanlage in Server-Raum (EDV) BRB 323 vom Sekundarstufe Anschaffungen Mobiliar Anschaffung neues Mobiliar für die Umnutzung Musikschulräume in ein Klassenzimmer in der Turnhalle Brüel BRB 186 vom Musikschule Mieten Infolge Umnutzung Musikschulräume in ein Klassenzimmer in der Turnhalle Brüel muss die Musikschule neue Räume mieten BRB 186 vom Schulliegenschaften und Anlagen Baulicher Unterhalt durch Dritte Umnutzung Musikschulräume in ein Klassenzimmer in der Turnhalle Brüel BRB 186 vom APH Langrüti Büromaterial, Drucksachen Druck Broschüre, Heimdokumentation, Kopierpapier, Leidkarten, Briefpapier, Couvert, neues Logo, Wordvorlagen BRB 399 vom Bezirksstrassen Verbrauchsmaterialien Höherer Verbrauch von Markierungsfarbe und Baumaterialien aufgrund von Unwettern und Regenfällen BRB 399 vom Strassenunterhalt Reparatur von Rissen und Schlaglöchern aufgrund der Unwetter vom August und Oktober BRB 399 vom

50 Nachkredite 621 Parkplätze Baulicher Unterhalt durch Dritte Asphaltsanierung PP Weisswindgarten BRB 399 vom Unterhalt Mobilien, Maschinen, Geräte Reparaturen an Parkuhren und Vandalismus BRB 399 vom Mieten, Benützungsgebühren Miete PP Weisswindgarten ab BRB 399 vom Total Informative Nachkredite 2012 zur Laufenden Rechnung 020 Bezirksverwaltung Besoldung Personal Mehraufwand durch Anschluss der Bezirksschulen AHV/IV/EO/ALV/FAK Schwyz an das Rechenzentrum Schulen BRB 399 vom Arbeitgeberbeiträge Mehraufwand durch Anschluss der Bezirksschulen Schwyz an das Rechenzentrum Schulen BRB 399 vom Bauverwaltung Dienstleistungen an Dritte Baubewilligungsgebühren an Kanton. Die Gebühren können den Bauherren weiterverrechnet werden. BRB 399 vom Bezirksgericht Besoldungen Personal Pensenerhöhung per Gerichtsschreiber BRB 399 vom Sekundarstufe Entschädigung an Gemeinwesen Schulgeld an Talentklasse MPS Schwyz BRB 399 vom Beiträge an Private Haushalte Schulgeldbeitrag an Sportmittelschule Engelberg und Netstal BRB 399 vom Musikschule Besoldungen Lehrkräfte Zunahme der Kosten durch höhere Schülerzahlen und Stellvertretungen BRB 399 vom Arbeitgeberbeiträge Zunahme der Kosten durch höhere Schülerzahlen AHV/IV/EO/ALV/FAK und Stellvertretungen BRB 399 vom Schulliegenschaften und Anlagen Besoldungen Personal Mehraufwand Aushilfen/Stundenlöhner BRB 399 vom Arbeitgeberbeiträge Mehraufwand Aushilfen/Stundenlöhner AHV/IV/EO/ALV/FAK BRB 399 vom

51 2.1 Nachkredite Seerettung Baunterhalt Mobilien, Ersatzmotor für Rettungsboot Maschinen, Geräte BRB 311 vom Sozialversicherungen Beiträge an Dritte Pflegefinanzierungrestkosten an Private BRB 399 vom APH Langrüti Besoldung Personal Höherer Personalaufwand als budgetiert. Aktueller Stellenplan um 3 Stellen Pflegepersonal unterdotiert. Im Budget 2012 nicht vollumfänglich berücksichtigt. BRB 399 vom Übrige Personalkosten Zusätzliche Kurse für Kinästhetik und Gerontologie. Angebot Gesundheitsförderung und mehr Halbtax-Abos BRB 399 vom Wirtschaftliche Sozialhilfe Ausländer Wechsel Aufenthaltsstatus von Asylbewerbern / Flüchtlingen BRB 399 vom Asylwesen Anschaffungen Mobilien, Akquirierung und Einrichtung neuer Wohnungen Maschinen, Geräte für Asylbewerber/Erhöhung Verteilschlüssel durch Kanton auf 80 % BRB 399 vom Baulicher Unterhalt durch Dritte Umzugskosten bei Wohnungswechseln erheblich gestiegen. BRB 399 vom Total

52 52 3. Baukredit für eine Photovoltaikanlage (Solarstromanlage) auf dem Schulhaus Euthal Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 15. Mai 2011 dem Baukredit für das neue Schulhaus in Euthal mit grossem Mehr zugestimmt. Verschiedene Ereignisse und Entwicklungen haben zu einem Umdenken in Energiefragen und in der Energiepolitik (Stichwort Atomausstieg) geführt. Alternative und nachhaltige Energiekonzepte sind im Trend. Der Bezirksrat hat im Frühjahr 2011 beschlossen, die Erlangung des Labels Energiestadt bis spätestens Ende 2014 anzustreben. Durch die Umsetzung nachhaltiger Energiekonzepte kann der Bezirk eine Vorbildfunktion übernehmen. Die Baukommission Schulhaus Euthal hat in der Detailplanung alternative Energiequellen geprüft und beschlossen, das im Minergie-Standard zu bauende Schulhaus mittels einer Wärmepumpe (Grundwasserwärmepumpe) zu beheizen. Als sinnvolle Ergänzung bietet sich der Einbau einer Photovoltaikanlage an. Sie ermöglicht die Unterstützung des Stromverbrauchs der Heizungsanlage und des elektrischen Verbrauchs im ganzen Haus. Aus Kostengründen soll die Photovoltaikanlage direkt im Zusammenhang mit der Realisierung des Neubaus im Jahr 2013 erstellt werden (Nutzung des Baukrans und des Baugerüsts etc.). Eine spätere Erstellung der Anlage würde ca. Fr Mehrkosten verursachen. Es ist vorgesehen, die erneuerbare Energie direkt im Schulhaus Euthal zu verwenden, was bedeutet, dass das Förderinstrument des Bundes, die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) nicht beansprucht werden kann, weil diese die vollständige Einspeisung in das allgemeine Stromnetz voraussetzt. Auch ist festzustellen, dass die KEV-Gesuchsteller beim Bund eine jahrelange Wartezeit in Kauf nehmen müssen. Zum Projekt Die vorgesehene Photovoltaikanlage ist eine netzgekoppelte Solarstromanlage und besitzt keine Speicherbatterie. Ein netzgekoppelter Wechselrichter wandelt den von den Solarzellen erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um und speist die elektrische Energie direkt ins öffentliche Stromnetz ein. Der produzierte Solarstrom kann direkt im Neubau des Schulhauses Euthal gebraucht oder an einem beliebigen Ort genutzt werden. Kennzahlen der Photovoltaikanlage Nutzbare Fläche ca. 520 m 2 Installierte Leistung ca kwp Zu erwartende, produzierende Energie kwh Zu erwartender bzw. Fr /Jahr erwartende Einsparungen ohne Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) ca. Nutzen Die geplante Photovoltaikanlage soll im Betrieb den Jahresstromverbrauch von 15 Haushalten (4 Personen) liefern. In erster Priorität soll der Strom für den Eigengebrauch im Schulhaus verwendet werden. Der überschüssige Strom soll ins öffentliche Netz eingespiesen und dem Elektrizitätswerk des Kantons Zürichs (EKZ) verkauft werden. Durch dieses Vorgehen werden die Betriebskosten erheblich reduziert. Dass der Strom teilweise dort produziert wird, wo er auch verbraucht wird, entspricht einer energiepolitischen Zielsetzung. Investitionskosten Die Grundlagen für die Investitions- und Baunebenkosten für die Erstellung der Photovoltaikanlage wurden im Rahmen des Vorprojektes aufgrund von Erfahrungszahlen von ausgeführten Anlagen und von Richtofferten berechnet. Berechnung des Verpflichtungskredits (inkl. 8 % MwSt.) 1. Anlagekosten Fr Baunebenkosten Fr Total Anlagekosten inkl. 8 % MwSt. Fr Finanzierung Die Kosten für den Bau der Photovoltaikanlage auf dem Schulhaus Euthal sind über die Investitionsrechnung zu aktivieren und abzuschreiben. Gemäss Vollzugsverordnung zum Finanzhaushaltsgesetz sind Investitionen jährlich mit 8 % des jeweils per Ende Jahr ausgewiesenen Restbuchwertes zu amortisieren und zu verzinsen. Unter Berücksichtigung des jährlich zu erwartenden es bzw. der zu erwartenden Einsparungen von ca. Fr , können die gesamten Investitionskosten innert ca. 25 Jahren selbst finanziert werden.

53 Amortisationberechnung Investition (Fr.) Investition Abschreibungen 8% Buchwert Zinsen 2.5% Total Belastung LR Steuerprozente Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission ( 41 FHG) Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln (RPK) hat die Sachvorlage «Baukredit für eine Photovoltaikanlage (Solarstromanlage) auf dem Schulhaus Euthal» in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft. Für die Vorlage eines Verpflichtungskredits ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass der Baukredit für eine Photovoltaikanlage bereits Bestandteil des Gesamtprojekts «Baukredit für Neubau Schulhaus Euthal» vom April 2011 hätte sein sollen. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrats und empfiehlt der Bezirksgemeinde diesem zuzustimmen. Einsiedeln, 30. Oktober 2012 Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln Christoph Bingisser, Präsident Franz Burkard Annemarie Kälin Roland Ochsner Yvonne Steiner Antrag Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 389/2012): Die Bezirksgemeinde, in geheimer Abstimmung, beschliesst: 1. Die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Schulhauses Euthal wird genehmigt und hierfür ein Verpflichtungskredit von Fr bewilligt. 2. Der Bezirksrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

54 54 4. Bezirksbeitrag an die Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln für den Ausbau des Alters- und Pflegeheims Gerbe Das Alters- und Pflegeheim Gerbe in Einsiedeln Trägerschaft des Alters- und Pflegheims Gerbe Einsiedeln («Gerbe») ist die am 3. Februar 1972 gegründete «Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln» mit Sitz in Einsiedeln. Die «Gerbe» an der Gerbestrasse 5 in Einsiedeln wurde am 22. April 1978 offiziell eröffnet. Sie ist ein modernes Alterszentrum und bietet seit bald 35 Jahren mit den Wohnungen sowie dem Alters- und Pflegeheim für über 100 betagte Menschen ein familiäres Zuhause mit persönlicher und kompetenter Betreuung. Die «Gerbe» erfüllt für den Bezirk Einsiedeln im Rahmen eines Leistungsauftrags unverzichtbare Aufgaben im Dienste der älteren Bevölkerung. Die Altersversorgung im Bezirk Einsiedeln Vor einigen Jahren hat der Bezirk Einsiedeln den Themenbereich «Wohnen im Alter» untersucht und die Ergebnisse seiner Analyse im aktuell gültigen Altersleitbild festgehalten. Demnach herrscht im Bezirk Einsiedeln im stationären Pflegebereich ein spürbares Angebotsdefizit. Für die nahe Zukunft besteht gar ein erheblicher Mehrbedarf an Alters- und Pflegeplätzen. Gemäss der kantonalen Studie «Bedarfsplanung für die stationäre Langzeitpflege » (aktualisierter Stand) benötigt der Bezirk Einsiedeln aufgerechnet auf das Jahr 2012 rund 195 Plätze. Im Jahr 2015 beträgt der Bedarf 208 und im Jahr 2020 bereits 220 Alters- und Pflegeheimplätze. Bis ins Jahr 2030 steigt die Nachfrage sogar auf 255 Pflegeplätze an (siehe Grafik 1). Zurzeit verfügt der Bezirk Einsiedeln (inkl. Kloster sowie Altersund Pflegeheim Langrüti) über lediglich 170 Alters- und Pflegeplätze. Die bereits bewilligten und noch zu erstellenden 24 Alters- und Pflegeplätze im bezirkseigenen Alters- und Pflegeheim Langrüti reichen allerdings nicht aus, um die sich abzeichnende Versorgungslücke zu schliessen. Darum ist es unabdingbar, dass die «Gerbe» ihre Kapazität von derzeit 85 um 29 neue Alters- und Pflegeplätze aufstocken kann. Die Angebote der beiden Einsiedler Alters- und Pflegeheime werden sich auch künftig sinnvoll ergänzen: Die Langrüti plant eine Demenzstation, während die «Gerbe» dringend benötigte Angebote im Bereich des selbstständigen, begleiteten Wohnens vorsieht. Gemäss Gesetz ist der Bezirk Einsiedeln verpflichtet, für seine Einwohner/-innen genügend Alters- und Pflegeplätze zur Verfügung zu stellen. Darum ist für den Bezirksrat klar, dass das «Gerbe»-Erweiterungsprojekt unerlässlich für die sichere Versorgung der lokalen Altersversorgung in Einsiedeln selbst ist. Die Variante, auf Angebotserweiterungen innerhalb des Bezirks zu verzichten und die Einsiedler/-innen im Alter künftig auf Altersund Pflegeheime ausserhalb des Bezirks, der Region oder gar des Kantons zu verlegen, ist für den Bezirksrat keine Option. Das Erweiterungsprojekt der «Gerbe» In der Abstimmung vom 17. Juni 2007 hat die Bezirksgemeinde die Parzelle GB Nr. 894 im Baurecht an die Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln mit einem überzeugenden Mehr von 92 % Ja-Stimmen abgetreten. Am 27. November 2011 hiessen die Bezirksbürger/-innen ebenfalls mit einem grossem Mehr von 86.5% Ja-Stimmen die Teilumzonung der «Gerbe» gut. Mit diesen beiden positiven Ergebnissen haben die Einsiedler/-innen die Grundlage für die konkreten Planungs- und Umsetzungsarbeiten gelegt. Geplant ist ein zweiteiliger Anbau an das bestehende «Gerbe»- Gebäude (siehe Abbildungen 1 und 2): Modul 1 ist das neue «Gerbe-Herzstück». Es beherbergt einen grossen Mehrzweckraum sowie wichtige Pflegeeinrichtungen und im Untergeschoss eine Einstellhalle. Im Modul 2 sind Alterswohnungen und Pflegezimmer untergebracht. Neu möchte die «Gerbe» hier auch Tages- und Nachtstätten sowie Ferienbetten einrichten und damit das steigende Bedürfnis nach diesen notwendigen temporären Betreuungsformen decken. Der vorgesehene Anbau fügt sich optimal ins vorhandene Gelände ein. Auf den Dächern entstehen benutzbare, intensiv begrünte Aussenräume. Die Architektur lehnt sich an das bestehende «Gerbe»-Gebäude an, so dass das Ensemble optisch und stilistisch eine Einheit bildet. Der modulare Aufbau erlaubt eine flexible Raumnutzung. Dieser Umstand ist wichtig, weil sich die Formen des Wohnens und Betreuens auch künftig weiterentwickeln werden. Die neuen Gebäudeteile sind energietechnisch optimiert, zeichnen sich durch hohe Effizienz aus und erfüllen Minergie-Normen. Auf dem Dach des bestehenden Gebäudes wird ergänzend eine Solaranlage erstellt. Beheizt werden die Module 1 und 2 mit der erweiterten Gasheizung der «Gerbe». Alle baulichen Massnahmen entsprechen dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorschriften. Grafik 1: Bedarf und Angebot Pflegeplätze im Bezirk Einsiedeln

55 55 Abbildung 1: Lageplan Abbildung 2: Modellansicht

56 56 Die Kosten des Erweiterungsprojekts Insgesamt plant die «Gerbe» im Rahmen des vorliegenden Projekts zwei Erweiterungsmodule mit einem Investitionsvolumen von 32 Millionen Franken. Gemäss Beschluss des Bezirksrats soll sich der Bezirk mit einem einmaligen Investitionsbeitrag von 8 Millionen Franken am Gesamtprojekt beteiligen, was 25% der gesamten Bausumme entspricht. Dabei geht der Bezirksrat davon aus, dass die 29 Pflegeplätze von der öffentlichen Hand finanziert werden sollen. Bei anzunehmenden Kosten von Fr pro Pflegeplatz und einer Kostenbeteiligung des Kantons von 20% ergeben sich vom Bezirk zu übernehmende Kosten von Fr pro Pflegeplatz bzw. rund Fr für 29 Pflegeplätze. Die 8 Millionen Franken werden gleichmässig auf vier Jahre verteilt, so dass die Bezirksrechnung zwischen mit jährlich je 2 Millionen Franken belastet wird. Diesen Betrag hält der Bezirksrat für tragbar. Zudem erachtet er dieses Projekt als günstigste Variante zur Schaffung von 29 neuen Alters- und Pflegeplätzen im Bezirk Einsiedeln. Der Kanton Schwyz beteiligt sich voraussichtlich mit ca. 2.7 Millionen Franken (8.4% der Bausumme). Den Betrag von 1 Million Franken (3.2% der Bausumme) will die «Gerbe» bei Gönnern und Sponsoren sammeln. Die verbleibenden 20.3 Millionen Franken (63.4% der Bausumme) und damit den Löwenanteil trägt die «Gerbe» selbst. Zudem übernimmt die «Gerbe» alle Planungskosten und zeichnet heute wie in Zukunft verantwortlich für die gesamte Führung des Betriebes und die damit verbundenen Kosten. Für den Bezirk Einsiedeln fallen im Rahmen dieses Vorhabens also keine weiteren Kosten mehr an. Die Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt Die Beiträge an die Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln sind über die Investitionsrechnung zu aktivieren und abzuschreiben. Gemäss Vollzugsverordnung zum Finanzhaushaltgesetz sind Investitionsbeiträge mit jährlich 25 % des jeweils per Ende Jahr ausgewiesenen Restbuchwertes zu amortisieren und zu verzinsen. Die untenstehende Tabelle zeigt die Auswirkungen auf den Bezirkshaushalt auf. Zusammenfassung Das Erweiterungsprojekt der «Gerbe» sieht die Schaffung von 29 neuen Alters- und Pflegeplätzen, Tages- und Nachtstätten sowie Ferienbetten und Alterswohnungen vor. Die Alters- und Pflegeplätze sind für die gesetzlich vorgeschriebene Sicherung der künftigen Altersversorgung durch den Bezirk Einsiedeln unerlässlich. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 32 Millionen Franken. An den Kosten für 29 Pflegeplätze beteiligt sich der Bezirk mit 8 Millionen Franken. Dieser Betrag wird in der Bezirksrechnung gleichmässig auf vier Jahre ( ) aufgeteilt. Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission ( 41 FHG) Die Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln (RPK) hat die Sachvorlage «Bezirksbeitrag an die Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln für den Ausbau des Alters- und Pflegeheims Gerbe» in formeller, materieller und rechtlicher Hinsicht geprüft. Für die Vorlage eines Verpflichtungskredits ist der Bezirksrat verantwortlich, während unsere Aufgabe darin besteht, diese zu prüfen. Unsere Prüfung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag. Die RPK unterstützt den Antrag des Bezirksrates und empfiehlt der Bezirksgemeinde diesem zuzustimmen. Einsiedeln, 30. Oktober 2012 Rechnungsprüfungskommission des Bezirks Einsiedeln Christoph Bingisser, Präsident Franz Burkard Annemarie Kälin Roland Ochsner Yvonne Steiner Antrag Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 376/2012): Die Bezirksgemeinde, in geheimer Abstimmung, beschliesst: 1. Der Bezirksbeitrag an die Genossenschaft für Alterssiedlungen Einsiedeln für den Ausbau des Alters- und Pflegeheims Gerbe wird genehmigt und hiefür ein Verpflichtungskredit von Fr bewilligt. 2. Der Bezirksrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Genossenschaft Gerbe, Beitrag Investition Fr Investition Abschreibungen 25 % Buchwert Zinsen 2.5% Total Belastung LR Steuerprozente Steuerbelastung 2012: Kanton 120%, Bezirk 220 %, röm.-kath. 26 %, evang.-ref. 24 %

57 57 5. Initiative für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch die Bezirksgemeinde Nachdem das Bundesgericht am 9. Juli 2003 entschieden hatte, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungen verfassungswidrig seien und Einbürgerungsentscheide als Verwaltungsakte bezeichnete, erliess der Regierungsrat des Kantons Schwyz noch im gleichen Jahr die bis heute in Kraft stehende Verordnung über die vorläufige Regelung zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts (SRSZ ). Damit es anlässlich der Gemeindeversammlung zu einer Abstimmung über ein Einbürgerungsgesuch kommt, muss ein begründeter Gegenantrag vorliegen; andernfalls gilt der Antrag des Bezirksrates als angenommen. Seit der Neuregelung wird das Einbürgerungsverfahren im Bezirk Einsiedeln in erster Linie durch die zwei Einbürgerungskommissionen durchgeführt, welche die Einbürgerungsgesuche prüfen und die Gesuchsteller anhören. Die Einbürgerungskommissionen stellen dem Bezirksrat und dieser der Gemeindeversammlung Antrag. Am 5. Juni 2012 hat der Regierungsrat beschlossen, das von den Stimmberechtigten an der Abstimmung vom 27. November 2011 mit Ja- gegen Neinstimmen angenommene kantonale Bürgerrechtsgesetz auf den 1. Januar 2013 in Kraft zu setzen. Das neue Gesetz sieht in 10 Abs. 2 vor, dass die Einbürgerungsbehörde über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheidet. Gemäss 11 Abs. 1 kann der Entscheid durch Beschluss der Gemeindeversammlung oder in der Gemeindeordnung aber der Gemeindeversammlung übertragen werden. Ein entsprechender Beschluss der Gemeindeversammlung ist in einer Urnenabstimmung zu fällen. Mit Schreiben vom 24. April 2012 reichte Ueli Brügger, Grossmorgen 5, 8840 Einsiedeln ein Initiativbegehren mit folgendem Wortlaut ein: «Dem Stimmvolk von Einsiedeln sei ein Sachgeschäft vorzulegen, wonach auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bürgerrechtsgesetzes vom 20. April 2012 die Erteilung des Gemeindebürgerrechts der Bezirksgemeinde übertragen wird und den Stimmberechtigten folgender Antrag gestellt wird: 1. Die Erteilung des Gemeindebürgerrechts wird der Gemeindeversammlung übertragen. 2. Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.» Ueli Brügger führte folgende Begründung an: Ob die Einbürgerungsbehörde oder die Bezirksgemeinde über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheide, habe eine wichtige verfahrensrechtliche Bedeutung. Wenn die Bezirksgemeinde zuständig sei, könne jeder Stimmberechtigte einen Einbürgerungsentscheid beim Verwaltungsgericht anfechten. Wenn der einzelne Stimmbürger schon die Möglichkeit habe, im Rahmen der Publikation Einwände oder Bemerkungen anzubringen, so müsse ihm auch die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen einen Einbürgerungsentscheid Beschwerde zu erheben. Nur so könnten die Zielsetzungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes erreicht werden. Der Bezirksrat hat mit BRB Nr. 192 vom 16. Mai 2012 die Initiative als zulässig erklärt und diesen Beschluss im Amtsblatt des Kantons Schwyz publizieren lassen. In fast sämtlichen Gemeinden des Kantons Schwyz wurden inzwischen Initiativen mit der gleichen Zielsetzung eingereicht. Neues Bürgerrechtsgesetz Das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz regelt neben den Voraussetzungen für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts auch die Zuständigkeit und das Verfahren. Neu werden in allen Gemeinden Einbürgerungskommissionen geschaffen, die über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheiden, wobei der Entscheid wie bereits erwähnt der Gemeindeversammlung übertragen werden kann. Einbürgerungsgesuche sind neu im Amtsblatt und in ortsüblicher Weise zu publizieren und jedermann kann zu Einbürgerungsgesuchen bei den Einbürgerungsbehörden Einwände oder Bemerkungen anbringen. Der neue Verfahrensablauf sieht vor, dass zuerst über das Gemeindebürgerrecht entschieden wird, anschliessend folgen die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung und zuletzt die Erteilung des Kantonsbürgerrechts. Dieses Verfahren ist einfacher und die Gemeinden müssen nicht mehr ein Vorverfahren für die Einholung der eidgenössischen Bewilligung durchführen. Die Einbürgerungsvoraussetzungen werden durch das Gesetz und die vom Regierungsrat am 5. Juni 2012 beschlossene Bürgerrechtsverordnung insgesamt massiv verschärft: So müssen Gesuchsteller bei Einreichung des Gesuches im Besitz der Niederlassungsbewilligung sein. Sie müssen die letzten fünf Jahre vor der Einreichung des Gesuches in der Gemeinde, in welcher sie das Gesuch einreichen, gelebt haben, womit ein innerkantonaler «Einbürgerungstourismus» künftig entfällt. Die Eignungskriterien wurden konkretisiert: Gesuchsteller, welche nicht deutscher Muttersprache sind oder nicht mindestens sieben Jahre in der Schweiz die Schule besucht haben, müssen sich über ihre Deutschkenntnisse durch das Bestehen einer Sprachprüfung nach anerkannten Normen und mit genau definiertem Sprachniveau ausweisen. Die Kriterien zu den geordneten finanziellen Verhältnissen und über den Besitz eines tadellosen Leumunds wurden klar verschärft. Schliesslich hat der Gesuchsteller eine Charta zu unterschreiben, in welcher er sich zur demokratischen und rechtsstaatlichen Grundordnung der Schweiz bekennt und verspricht, sich an die Gesetze zu halten und seine Bürgerpflichten zu erfüllen. Die Argumente des Initianten Das neue Bürgerrechtsgesetz erlaubt den Schwyzer Bezirken und Gemeinden, Einbürgerungen weiterhin an der Bezirksgemeindeversammlung bzw. Gemeindeversammlung zu behandeln (Bezirksgemeinde kann als letzte Instanz über Einbürgerungsgesuche befinden). Dazu braucht es jedoch eine kommunale Abstimmung. Aus diesem Grund wurde die Einzelinitiative eingereicht. Ob die Einbürgerungsbehörde oder die Bezirksgemeinde über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheidet, hat eine wichtige verfahrensrechtliche Bedeutung. Wenn die Bezirksgemeinde zuständig ist, kann jeder Stimmberechtigte einen Einbürgerungsentscheid beim Verwaltungsgericht anfechten. Wenn der einzelne Stimmbürger schon die Möglichkeit hat, im Rahmen der Publikation Einwände oder Bemerkungen anzubringen, so muss ihm auch die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen einen Einbürgerungsentscheid Beschwerde zu erheben. Nur so können die Zielsetzungen des neuen Bürgerrechtsgesetzes erreicht werden. Der Bürger soll gleich lange Spiesse haben wie der Einbürgerungswillige (Rekurse Zu-

58 58 stimmung/ablehnung). Ein Gesuchsteller kann gegen einen negativen Entscheid rekurrieren. Entsprechend sollen auch die Stimmbürger «Stopp» sagen dürfen, wenn sie berechtigte Einwände zu einem Gesuch haben. Erfolgt die Einbürgerung weiterhin an der Bezirksgemeindeversammlung, so sind u.a. auch die folgenden Vorteile zu erwähnen: Die Einbürgerung ist kein reiner Verwaltungsakt durch eine Behörde, sondern erfordert den Gang an die Bezirksgemeinde, was kein Problem darstellt für Personen, deren Gesuch vom Bezirksrat unterstützt wird. Die interessierte Bevölkerung ist über die erfolgten Einbürgerungen informiert, Einbürgerungen werden nicht als reiner Verwaltungsakt fernab von den Bürgerinnen und Bürgern vollzogen. Es ist für Gesuchsteller, deren Gesuch durch eine Behörde abgelehnt wird wesentlich einfacher, gegen diesen Entscheid beim Verwaltungsgericht zu rekurrieren, als dies gegen einen Entscheid der Bezirksgemeinde der Fall ist, sofern der Gesuchsteller das Gesuch überhaupt aufrecht erhält und mit negativem Antrag an die Versammlung gelangt. In der Vergangenheit wurde in den meisten Fällen das Gesuch zurückgezogen, wenn Einbürgerungskommission und Bezirksrat dieses ablehnten und mit einem negativen Antrag an die Bezirksgemeinde hätten gelangen müssen. Personen, deren Einbürgerung an der Bezirksgemeinde beantragt wird, lernen die demokratischen Abläufe und die Bedeutung der Bezirksgemeinde kennen. Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeit für den gegenseitigen Austausch, wie dies bis anhin gepflegt und auch von den eingebürgerten Personen geschätzt und benutzt wurde. Ich bin der Überzeugung, dass die aufgezeigten Vorteile klar überwiegen. Ich erachte es als falsch, wenn jemand die Einbürgerung erlangen kann ohne jemals an einer Bezirksgemeinde teilgenommen zu haben. Unbestritten und unabhängig vom Ausgang der Abstimmung wird weiterhin eine Kommission bzw. eine Behörde jedes einzelne Einbürgerungsgesuch sachlich korrekt prüfen. Ich erachte den Gang vor die Bezirksgemeinde als wichtigen Teil der Einbürgerung und Integration. Die Einbürgerung soll kein reiner Verwaltungsakt durch eine Behörde sein, welcher schliesslich vor das Verwaltungsgericht gezogen werden kann und den die Bürger nicht mehr unmittelbar mitbekommen. Zudem gilt es darauf hinzuweisen, dass gegen Entscheide der Einbürgerungsbehörde nur Gesuchsteller rekurrieren können, da nur diese Partei sind (und selbstverständlich wird dies nur gegen allfällige negative Entscheide erfolgen). Bei der Bezirksgemeindeversammlung ist dies offen, das heisst es kann sowohl gegen positive als auch gegen allfällige negative Entscheide Beschwerde geführt werden und zwar sowohl durch den Gesuchsteller als auch durch Bürger. Die zusätzlichen Kosten durch die Behandlung von Einbürgerungsgesuchen durch die Bezirksgemeinde im Vergleich zur Behandlung durch eine Behörde (Erstellung Text für Botschaft, zusätzliche Druckkosten durch Abdruck der betreffenden Traktanden) sind vernachlässigbar. Ich empfehle Ihnen, diesem Sachgeschäft zuzustimmen. Die Argumente des Bezirkrates für den Antrag auf Ablehnung der Initiative Der Bezirksrat befürwortet aus den nachfolgenden Gründen die im neuen Bürgerrechtsgesetz vorgesehene Regelung, wonach neu die Einbürgerungskommission (in Einsiedeln die beiden Einbürgerungskommissionen) und nicht mehr die Bezirksgemeindeversammlung für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts zuständig sein soll: Die Mitglieder der Einbürgerungskommissionen verfügen über alle wichtigen Informationen, welche die Voraussetzungen bzw. die Eignung der Gesuchsteller betreffen. Sie erhalten Einsicht in alle erhobenen Persönlichkeitsdaten, Auskunftsberichte und Registerauszüge, welche aus Gründen des Persönlichkeitsund Datenschutzes nicht jedermann zugänglich gemacht werden können. Aufgrund der persönlichen Anhörung und damit des direkten Kontaktes mit den Gesuchstellern können sich die Mitglieder der Kommission eine unmittelbare Meinung bilden und einen korrekt begründeten Entscheid fällen. Gut begründete Entscheide schützen vor Diskriminierung und Willkür. Die Kommissionen sind so zusammengesetzt, dass die verschiedenen politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen berücksichtigt werden und die demokratische Legitimation gewährleistet ist. Alle vier Ortsparteien sind in den beiden Einbürgerungskommissionen, welche von je einem Bezirksrat präsidiert werden, vertreten. Die intensive Auseinandersetzung mit Gesuchen führt mit der Zeit zu einer konstanten und konsequenten Praxis und zu grosser Erfahrung in der Behandlung der Gesuche und im Umgang mit den Gesuchstellern. Die Erfahrungen mit den seit 2003 bestehenden Einbürgerungskommissionen sind positiv. Die Voraussetzungen werden gründlicher geprüft als dies zuvor der Fall war. Die Einführung der Publikation der Einbürgerungsgesuche gewährleistet neu eine gewisse Mitwirkung der Bevölkerung in einem frühen Stadium des Einbürgerungsverfahrens. Seit der Einführung des neuen Verfahrens (Entscheid über die Einbürgerungen an der Gemeindeversammlung statt an der Urne) wurden von der Bezirksgemeindeversammlung 142 Einbürgerungsgesuche mit 220 betroffenen Personen behandelt. Zu keinem einzigen Gesuch wurde ein Gegenantrag gestellt, womit es nie zu einer Abstimmung kam. Auch erfolgte nie ein Antrag auf Durchführung einer geheimen Abstimmung, wie sie aufgrund der Einführung der geheimen Abstimmungen an Gemeindeversammlungen im Jahre 2008 möglich gewesen wäre. Dagegen gelangten ca. 35% der Gesuche gar nicht an die Gemeindeversammlung, weil sie vom Bezirksrat auf Antrag der Einbürgerungskommissionen abgelehnt wurden und die Gesuchsteller nicht auf der Überweisung an die Gemeindeversammlung bestanden. Dies zeigt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit der Erteilung der Einbürgerungsbewilligung an der Gemeindeversammlung kaum ein echtes demokratisches Recht wahrnehmen, sondern ohne Kenntnis der genauen Grundlagen eher einen Verwaltungsakt «absegnen». Nachdem die Anträge des Bezirksrates immer genehmigt wurden, ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft an den Gemeindeversammlungen kaum begründete Gegenanträge erfolgen würden, welche Voraussetzung für eine Abstimmung in der Gemeindeversammlung bilden. Damit würde es auch in Zukunft nicht zu Entscheiden der Gemeindeversammlung kommen, welche mit Beschwerde angefochten werden können. Entscheide über die Ablehnung eines Gesuches könnten sowohl vom Gesuchsteller wie auch von einem Stimmbürger mit Beschwerde angefochten werden. Entscheide über die Gutheissung eines Gesuches (Ablehnung eines Gegenantrages) könnten ebenfalls von einem Stimmbürger angefochten

59 59 werden. Damit könnte die Erteilung des Gemeindbürgerrechts durch die Gemeindeversammlung durch einen Stimmbürger gerichtlich angefochten werden. Dies würde nicht im Sinne der von der Initiative angestrebten Stärkung der direkten Demokratie liegen. Empfehlung des Bezirkrates Das neue Verfahren entspricht der Tatsache, dass der Einbürgerungsentscheid seit dem Bundesgerichtsentscheid von 2003 ein Verwaltungsakt und kein demokratischer Entscheid mehr ist. Dies wird sich nicht ändern, hat doch das Schweizervolk im Jahre 2008 die Volksinitiative für demokratische Einbürgerungen mit grosser Mehrheit abgelehnt. Die Einbürgerungskommissionen entscheiden in umfassender Kenntnis des Sachverhalts und nach sorgfältiger Abklärung und eignen sich deshalb viel besser als die Gemeindeversammlung, welche nur über unzureichende Entscheidungsgrundlagen verfügen kann. Zudem führt das neue Verfahren zu einer Entlastung der Gemeindeversammlung und zu Kosteneinsparungen. Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz wird auch ohne Entscheid der Bezirksgemeindeversammlung gewährleistet, dass Gesuche umfassend und sorgfältig geprüft werden und die Einbürgerungswilligen hohen Anforderungen in Bezug auf die persönliche Eignung und Integration erfüllen müssen. Antrag Der Bezirksgemeinde wird beantragt (BRB 395/2012): Die Bezirksgemeinde beschliesst in geheimer Abstimmung: 1. Die Initiative für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts durch die Bezirksgemeinde wird abgelehnt. 2. Der Bezirksrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

60 60 6. Aufnahme in das Bürgerrecht von Einsiedeln Vorwort zu den Einbürgerungsvorlagen A. Voraussetzung zur Durchführung eines Einbürgerungsverfahrens ist die Eidgenössische Einbürgerungsbewilligung. Zu Erlangung der Einbürgerungsbewilligung werden von der Kantonspolizei intensive Abklärungen getroffen und persönliche Gespräche mit den Bürgerrechtsbewerber/innen geführt. Anschliessend werden die Bewerber/innen von der Einbürgerungsdelegation des Bezirks angehört, wobei vor allem die Integration und die staatsrechtliche Kenntnisse geprüft werden. Aufgrund des Berichtes der Einbürgerungsdelegation stellt der Bezirksrat dem Kantonalen Departement des Innern jeweils Antrag, ob die Einbürgerungsbewilligung erteilt werden soll oder nicht. Der Bürgerrechtsdienst des Departements des Innern des Kantons Schwyz leitet das Gesuch anschliessend an das Bundesamt für Migration weiter, welches für die Erteilung der Einbürgerungsbewilligung zuständig ist. Das Verfahren für Einbürgerungen richtet sich nach der Verordnung über vorläufige Regelungen zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts, welche vom Regierungsrat am 26. August 2003 erlassen wurde. Demnach wird über Einbürgerungsgesuche abschliessend an der Gemeindeversammlung entschieden. Der Antrag des Bezirksrates gilt ohne weitere Abstimmung als angenommen, wenn nicht ein begründeter Gegenantrag gestellt wird. Nach der Zustimmung zum Gemeindebürgerrecht haben sich die Bewerber/innen noch um das Kantonsbürgerrecht zu bewerben. Das Bürgerrecht tritt erst mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechts in Kraft. B. An der Bezirksgemeinde erfolgen der formelle Ablauf der Beratung und die Beschlussfassung wie folgt: Ohne ausdrücklichen Gegenantrag wird über ein Einbürgerungsgesuch nicht abgestimmt, womit der Antrag des Bezirksrates angenommen und beschlossen ist. Anträge müssen sich auf eine einzelne Einbürgerungsvorlage beziehen. Sämtliche Anträge sind zu begründen. Zulässige Anträge: Rückweisungs- oder Verschiebungsantrag eines einzelnen Gesuchs, wenn der Antrag klar und konkret mit dem Auftrag zu weiteren Abklärungen begründet wird. Antrag auf Trennung einer Vorlage, wenn zum Beispiel über eine Familie nicht als Ganzes, sondern getrennt abgestimmt werden soll. Dabei muss der Antrag aber stichhaltig begründet sein. Antrag auf Ablehnung einer Vorlage, wenn gegen ein Gesuch konkrete Verweigerungsgründe vorgebracht werden. Unzulässige Anträge: Unbegründeter Antrag auf Ablehnung. Antrag, der nicht konkret auf ein Gesuch Bezug nimmt. Antrag, dass über die vorliegenden Einbürgerungsvorlagen gesamthaft abzustimmen ist. Antrag zur geheimen Abstimmung an der Bezirksgemeindeversammlung. Antrag um Überweisung der Einbürgerungsvorlagen an die Urne. Rückzug einer Einbürgerungsvorlage durch den Bezirksrat: Werden in einem Ablehnungsantrag Gründe vorgebracht, zu denen sich weder der/die Gesuchsteller/in, noch der Bezirksrat bisher äussern konnte, hat der/die Gesuchsteller/in Anspruch auf rechtliches Gehör. In einem solchen Fall wird der Bezirksrat das Gesuch zur weiteren Abklärung und zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zurückziehen.

61 61 6. a) Aufnahme von Alievski-Ademi Nurtene und ihre Tochter Alievski Suejla in das Bürgerrecht von Einsiedeln Nurtene Alievski-Ademi ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration für sich und ihre Tochter Suejla Alievski. Die Gesuchsteller erfüllen die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 421/2011 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Nurtene Alievski-Ademi, mazedonische Staatsangehörige, verheiratet, wurde am 12. April 1983 in Otlja (Mazedonien) geboren. Am 26. Juni 1988 kam sie in die Schweiz und gelangte in Einsiedeln zur Anmeldung. Nurtene Alievski-Ademi besuchte den Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufe in Einsiedeln. Von 2000 bis 2003 absolvierte die Gesuchstellerin eine Lehre als Dentalassistentin bei Dr. med. dent. Kämpfer in Einsiedeln. Danach arbeitete sie für zwei Jahre bei Dr. med. dent. H.-P. Gschäll in Meilen. Seit 2005 bis heute arbeitet sie bei Dr. med. dent. Affolter Stefan in Thalwil als Dentalassistentin. Die Bürgerrechtsbewerberin heiratete am 18. August 2006 Qemal Alievski. Aus dieser Ehe ist die in Einsiedeln geborene Tochter Suejla Alievski, geboren am 12. Mai 2009, hervorgegangen. Die Tochter wird in die Einbürgerung von Nurtene Alievski-Ademi miteinbezogen, im Gegensatz zu ihrem Ehemann Qemal Alievski, der kein Einbürgerungsgesuch gestellt hat. Antrag Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 133/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Alievski-Ademi Nurtene, mazedonische Staatsangehörige, geboren am 12. April 1983 in Otlja (Mazedonien) und ihre in Einsiedeln geborene Tochter Suejla Alievski, geboren am 12. Mai 2009, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürger haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. Nurtene Alievski-Ademi sowie ihre Tochter Suejla Alievski fühlen sich in Einsiedeln heimisch und möchten daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie sind mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Tennis, Joggen, Lesen, Schwimmen und Zeit mit ihrer Familie zu verbringen, gehören zu den Freizeitbeschäftigungen der Gesuchstellerin.

62 62 6. b) Aufnahme von Ambikaipathan Karththikan in das Bürgerrecht von Einsiedeln Karththikan Ambikaipathan ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 255/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Karththikan Ambikaipathan, srilankischer Staatsangehöriger, wurde am 28. Mai 2000 in Einsiedeln geboren. Der Gesuchsteller besuchte den Kindergarten und die Primarschule in Einsiedeln. Zurzeit befindet er sich in der 5. Klasse in Einsiedeln. Karththikan Ambikaipathan fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Fussball spielen, Lesen und sich mit Freunden treffen sind seine Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 303/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Ambikaipathan Karththikan, srilankischer Staatsangehöriger, geboren am 28. Mai 2000 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

63 63 6. c) Aufnahme von Ananthasegaram Mouleessam in das Bürgerrecht von Einsiedeln Mouleessam Ananthasegaram ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 254/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Mouleessam Ananthasegaram, srilankischer Staatsangehöriger, ledig, wurde am 9. März 1995 in Einsiedeln geboren. Der Gesuchsteller besuchte die obligatorische Schulzeit in Einsiedeln. Am 6. August 2012 begann er mit seiner dreijährigen Berufslehre zum Printmedienverarbeiter in der ea Druck+Verlag AG in Einsiedeln. Mouleessam Ananthasegaram fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Basketball spielen, im Fitnesscenter trainieren und sich mit Freunden treffen sind seine Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 397/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Ananthasegaram Mouleessam, srilankischer Staatsangehöriger, geboren am 9. März 1995 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

64 64 6. d) Aufnahme von Andric Andrea in das Bürgerrecht von Einsiedeln Andrea Andric ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 220/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Andrea Andric, kroatische Staatsangehörige, ledig, wurde am 14. Februar 1995 in Einsiedeln geboren. Die Gesuchstellerin besuchte die obligatorische Schulzeit in Einsiedeln. Im August 2012 begann sie mit ihrer dreijährigen Berufslehre zur Detailhandelsfachfrau bei der Bäckerei Schefer in Einsiedeln. Andrea Andric fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Freunde treffen, Fotografieren, Joggen, Volleyball spielen und Velo fahren sind ihre Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 396/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Andric Andrea, kroatische Staatsangehörige, geboren am 14. Februar 1995 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

65 65 6. e) Aufnahme von Battaglia Giovanni in das Bürgerrecht von Einsiedeln Giovanni Battaglia ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 219/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Giovanni Battaglia, italienischer Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 27. September 1965 in Einsiedeln geboren. Der Gesuchsteller besuchte die Primarschule und Oberstufe in Einsiedeln sowie die Handelsschule in Rapperswil. Anschliessend absolvierte er eine Berufslehre als Schreiner bei Rudolf Schnüriger in Einsiedeln. Seit 26 Jahren ist er als Schreiner bei der Astor Küchen AG in Einsiedeln tätig. Der Bürgerrechtsbewerber heiratete am 23. Mai 1990 Idalina Ribeiro Mateus Battaglia, geboren am 14. November 1965 in Unhos (Portugal). Die Ehefrau Idalina Ribeiro Mateus Battaglia wird in die Einbürgerung nicht miteinbezogen. Giovanni Battaglia fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit den Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Rad fahren, Schwimmen, Reisen und Freundschaften pflegen sind seine Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 377/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Battaglia Giovanni, italienischer Staatsangehöriger, geboren am 27. September 1965 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

66 66 6. f) Aufnahme von Battaglia Sandra in das Bürgerrecht von Einsiedeln Sandra Battaglia ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 195/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Sandra Battaglia, portugiesische und italienische Staatsangehörige, ledig, wurde am 22. August 1992 in Einsiedeln geboren. Die Gesuchstellerin besuchte die Schulen in Einsiedeln. Anschliessend absolvierte sie die Berufslehre als Coiffeuse bei der Coiffeurfachschule E.+D. Kradolfer in Rapperswil. Im Anschluss konnte sie als Coiffeuse bei der Coiffeurfachschule E.+D. Kradolfer in Rapperswil weiterarbeiten und ist dort seit drei Jahren tätig. Sandra Battaglia fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Musik hören, Ausgang, Schminken, Reisen, Tanzen und sich mit Kollegen treffen sind ihre Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 299/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Battaglia Sandra, portugiesische und italienische Staatsangehörige, geboren am 22. August 1992 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

67 67 6. g) Aufnahme von Belyavskyy Pavlo in das Bürgerrecht von Einsiedeln Pavlo Belyavskyy ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 218/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Pavlo Belyavskyy, ukrainischer Staatsangehöriger, ledig, wurde am 8. Juli 1991 in Uzhgorod (Ukraine) geboren. Der Gesuchsteller kam am 12. August 2005 in die Schweiz und gelangte in Einsiedeln zur Anmeldung. Pavlo Belyavskyy besuchte die Primarschule und das Gymnasium in Uzhgorod sowie die zweite und dritte Sekundarschule in Einsiedeln und das zehnte Schuljahr in Pfäffikon. Anschliessend absolvierte er eine Berufslehre als Zimmermann mit Berufsmatura bei Gräzer Holzbau Willerzell und arbeitete nach dem Lehrabschluss weiterhin bis heute im selben Betrieb. Pavlo Belyavskyy, fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Gitarre spielen ist seine liebste Freizeitbeschäftigung. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 202/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Belyavskyy Pavlo, ukrainischer Staatsangehöriger, geboren am 8. Juli 1991 in Uzhgorod (Ukraine) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

68 68 6. h) Aufnahme von Caduff-Fauth Jutta in das Bürgerrecht von Einsiedeln Jutta Caduff-Fauth ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 251/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Jutta Caduff-Fauth, deutsche Staatsangehörige, geschieden, wurde am 11. Oktober 1965 in Walendstadt SG geboren. Die Gesuchstellerin absolvierte die obligatorische Schulzeit in Einsiedeln und besuchte danach die Stiftsschule Einsiedeln, die sie mit der Matura Typus B abschloss. Im Anschluss studierte sie an der Universität in Bern Wirtschaftswissenschaften und Kunstgeschichte (lic. rer. pol./mba) und vervollständigte ihre Ausbildung mit einem Nachdiplom in Systemischem Projekt-Management. Seit 2006 ist sie als Geschäftsinhaberin der mira! neue kommunikation GmbH wieder in Einsiedeln wohnhaft. Jutta Caduff-Fauth fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Garten, Wandern, Literatur, Velofahren und die Betreuung des Whisky-Shops sind ihre Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 331/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Caduff-Fauth Jutta, deutsche Staatsangehörige, geboren am 11. Oktober 1965 in Walenstadt SG wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

69 69 6. i) Aufnahme von Crown Teresa Ann in das Bürgerrecht von Einsiedeln Teresa Ann Crown ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 253/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Teresa Ann Crown, amerikanische Staatsangehörige, geschieden, wurde am 25. Dezember 1963 in San Bernardino (California, U.S.A.) geboren. Im Oktober 1995 reiste die Gesuchstellerin in die Schweiz und gelangte in Unterwasser zur Anmeldung. Nach diversen Umzügen liess sie sich im April 2009 in Willerzell nieder. Die Gesuchstellerin besuchte die Primarschule und Sekundarschule in Kalifornien. Im Anschluss absolvierte sie das Bachelor of Arts Diplom mit Major Journalismus und Minor Business an der Universität in Fresno, California. Teresa Ann Crown arbeitete von 1986 bis 1995 in Amerika in verschiedenen Stellen in den Bereichen Finanz und Büro/Contract Management bis 2007 bei der Fluka Chemie/Sigma Aldrich Corporation AG in Buchs zwei Jahre als Finanz Projekt Buchhalterin und danach für zehn Jahre als SAP Functional Analyst (Beraterin FI/CO). Seit 2007 ist die Gesuchstellerin als Senior Applikationsbetreuerin SAP bei der Hitachi Zosen Inova AG in Zürich tätig. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 305/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Crown Teresa Ann, amerikanische Staatsangehörige, geboren am 25. Dezember 1963 in San Bernardino (California, U.S.A.) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. Teresa Ann Crown fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Lesen, Snowboard, Reiten, Biken und den Freundeskreis pflegen sowie Wandern und Joggen sind ihre Freizeitbeschäftigungen.

70 70 6. j) Aufnahme von Djordjevic Ivan in das Bürgerrecht von Einsiedeln Ivan Djordjevic ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 114/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Ivan Djordjevic, serbischer Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 16. September 1975 in Krusevac (Jugoslawien) geboren. Am 27. Januar 1996 kam er in die Schweiz und gelangte in Einsiedeln zur Anmeldung. Der Gesuchsteller besuchte die Primarschule und das Gymnasium in seiner Heimat. Seit 2003 arbeitet er in diversen Migros Filialen (unter anderem auch in Einsiedeln) und ist seit 1 ½ Jahren als Verkäufer Leiter Stv. im Migros in Wollerau tätig. Der Bürgerrechtsbewerber heiratete am 1. Oktober 1995 Biljana Djordjevic-Percevic, geboren am 16. Juni 1975 in Trestenik (Jugoslawien). Aus dieser Ehe sind die zwei in Einsiedeln geborenen Töchter Valentina Djordjevic, geboren am 27. Dezember 1996 und Aleksandra, geboren am 24. Juli 2001, hervorgegangen. Die Ehefrau und die gemeinsamen Kinder sind seit 2009 Ortsbürger. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 223/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Djordjevic Ivan, serbischer Staatsangehöriger, geboren am 16. September 1975 in Krusevac (Jugoslawien) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. Ivan Djordjevic fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Fahrrad fahren, Wandern oder Motorrad fahren sind Freizeitbeschäftigungen des Gesuchstellers.

71 71 6. k) Aufnahme von Ferreira Camilo Inês in das Bürgerrecht von Einsiedeln Inês Ferreira Camilo ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 113/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Inês Ferreira Camilo, portugiesische Staatsangehörige, ledig, wurde am 1. März 1995 in Einsiedeln geboren. Sie besuchte hier die Grundschulen und absolviert im 2013 die Matura an der Stiftsschule in Einsiedeln. Inês Ferreira Camilo fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Volleyball, Tanzen, Singen, Freunde treffen, Kino und Sprachen lernen sind ihre Freizeitbeschäftigungen. Zudem ist sie Mitglied im Studentenorchester der Stiftsschule Einsiedeln. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 224/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Ferreira Camilo Inês, portugiesische Staatsangehörige, geboren am 1. März 1995 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

72 72 6. l) Aufnahme von Gaxherri Albulena in das Bürgerrecht von Einsiedeln Albulena Gaxherri ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Die Gesuchstellerin erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 222/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Albulena Gaxherri, kosovarische Staatsangehörige, ledig, wurde am 18. April 1993 in Junik (Kosovo) geboren. Die Gesuchsstellerin gelangte am 30. August 2005 in die Schweiz und in Einsiedeln zur Anmeldung. Albulena Gaxherri besuchte die 6. Primarschule sowie die Oberstufe in Einsiedeln und das 10. Schuljahr in Pfäffikon. Zurzeit absolviert sie eine Berufslehre als Fachfrau Gesundheit im Alters- und Pflegeheim Langrüti. Albulena Gaxherri fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Zumba tanzen und Joggen sind ihre liebsten Freizeitbeschäftigungen. Antrag Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 304/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Gaxherri Albulena, kosovarische Staatsangehörige, geboren am 18. April 1993 in Junik (Kosovo) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürgerin hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

73 73 6. m) Aufnahme von Gaxherri Taulant in das Bürgerrecht von Einsiedeln Taulant Gaxherri ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 221/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Taulant Gaxherri, kosovarischer Staatsangehöriger, ledig, wurde am 2. Mai 1991 in Junik (Kosovo) geboren. Der Gesuchsteller gelangte am 30. August 2005 in die Schweiz und in Einsiedeln zur Anmeldung. Taulant Gaxherri besuchte die zweite und dritte Oberstufe in Einsiedeln sowie das 10. Schuljahr in Pfäffikon. Im Anschluss arbeitete er als Praktikant im Alters- und Pflegeheim Gerbe in Einsiedeln, um sich für den Validierungsprozess zur Erwachsenenbildung Fachmann Gesundheit zu qualifizieren. Taulant Gaxherri fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Fitness, Tennis und Fussball spielen sind seine Freizeitbeschäftigungen. Antrag Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 301/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Gaxherri Taulant, kosovarischer Staatsangehöriger, geboren am 2. Mai 1991 in Junik (Kosovo) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht

74 74 6. n) Aufnahme von Ivisic Marko und seiner Ehefrau Ivisic-Lopert Stefanija sowie die Kinder Ivisic Marina, Ivisic Luka und Ivisic Barbara in das Bürgerrecht von Einsiedeln Marko Ivisic, seine Ehefrau Stefanija Ivisic-Lopert und die drei Kinder fühlen sich in Einsiedeln heimisch und möchten daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie sind mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. In der Freizeit widmet sich der Gesuchsteller gerne seiner Familie. Wandern, Fischen, Velo fahren und Reisen sind seine weiteren Freizeitbeschäftigungen. Kochen, Wandern, Lesen, Kreuzworträtseln und Velo fahren gehören zu den Hobbys der Ehefrau. Marina ist Mitglied im STV und in ihrer Freizeit betreibt sie allgemein Sport, spielt Klavier, liest gerne, hört Musik oder trifft sich mit Freunden. Luka ist Mitglied im Karateclub Einsiedeln, spielt E-Gitarre, liest und fährt gerne Velo in seiner Freizeit. Barbaras Hobbys sind Flöte spielen, Velo fahren, Malen und sie ist Mitglied im STV-KITU Verein. Marko Ivisic, kroatischer Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 30. Mai 1966 in Brdo (Kroatien) geboren. Am 22. Oktober 1994 kam er in die Schweiz und gelangte in Rothenthurm zur Anmeldung. Seit dem 1. Juli 2002 ist der Gesuchsteller mit seiner Ehefrau und ihren Kindern in Einsiedeln wohnhaft. Marko Ivisic besuchte die Grundschulen in Kroatien. Danach absolvierte er einen zweimonatigen Kurs als Holzverarbeiter und arbeitete im Anschluss die nächsten zehn Jahre in diversen Holzverarbeitungsbetrieben. Seit 2003 arbeitet er in der Holzverarbeitung bei der Firma Fenster Von Euw in Rothenthurm. Der Bürgerrechtsbewerber heiratete am 20. August 1994 Stefanija Ivisic-Lopert, slowenische Staatsangehörige, geboren am 22. August 1968 in Bogojina (Slowenien). Aus dieser Ehe sind die drei in Einsiedeln geborenen Kinder Marina, geboren am 25. April 1996, Luka, geboren am 26. September 1999 und Barbara, geboren am 21. Oktober 2003, hervorgegangen. Die Ehefrau Stefanija Ivisic-Lopert besuchte die Primar- und die Sekundarschule in Slowenien. Danach arbeitete sie 3 Jahre als Textilkonfektionarin in Slowenien. Später absolvierte sie einen SRK Pflegekurs und arbeitete 2 Jahre in einer Textilfirma. Weitere 11 Jahre arbeitete sie in der Perform-Möbelfabrik und 3 Jahre bei Swissphone. Seit 7 Jahren ist sie nun bei der Spitex Höfe in Pfäffikon tätig. Die Ehefrau sowie die Kinder werden in die Einbürgerung von Marko Ivisic miteinbezogen. Marko Ivisic ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration für sich und seine Ehefrau sowie für die drei Kinder. Die Gesuchsteller erfüllen die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 219/2011 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 146/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Ivisic Marko, kroatischer Staatsangehöriger, geboren am 30. Mai 1966 in Brdo (Kroatien) und seine Ehefrau Ivisic-Lopert Stefanija, slowenische Staatsangehörige, geboren am 22. August 1968 in Bogojina (Slowenien) und ihre Kinder Ivisic Marina, geboren am 25. April 1996 in Einsiedeln, Luka Ivisic, geboren am 26. September 1999 in Einsiedeln und Ivisic Barbara, geboren am 21. Oktober 2003 in Einsiedeln werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürger haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

75 75 6. o) Aufnahme von Kistner Andreas Claus in das Bürgerrecht von Einsiedeln Andreas Claus Kistner ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 013/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Andreas Claus Kistner, deutscher Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 25. Juli 1969 in Karlsruhe, Baden-Württemberg (Deutschland) geboren. Am 16. Dezember 2004 kam er in die Schweiz und gelangte in Einsiedeln zur Anmeldung Andreas Claus Kistner besuchte die Grundschule und das humanistische Gymnasium in Deutschland. Im Anschluss absolvierte er ein einjähriges Praktikum im Controlling der IBM Storage Systems Mainz. Von 1990 bis 1993 studierte der Gesuchsteller an der Berufsakademie in Mannheim Master of Business Administration and Computer Science. Von 1995 bis 1998 erwarb er den Dipl. Wirtschaftsingenieur und einen weiteren MBA an der Donauuniversität Krems absolvierte er den Fachkonditor bei Richemont, Luzern innert 2 Jahren zum Diplom. Von 2009 bis 2011 war er Student für das Fach Psychologie an der Fernuniversität Hagen. Zudem erwarb er im 2010 das Diplom Pharma-Marketing bei der ZfU, International Business School, Schweiz. Zurzeit arbeitet der Gesuchsteller als Wirtschaftsinformatiker, MBA, dipl. Informatiker bei der F. Hoffmann - La Roche AG in Basel. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 134/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Kistner Andreas Claus, deutscher Staatsangehöriger, geboren am 25. Juli 1969 in Karlsruhe, Baden-Württemberg, (Deutschland) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. Der Bürgerrechtsbewerber lebt seit dem 20. Juli 2007 in eingetragener Partnerschaft mit Markus Duss, geboren am 5. Mai 1963 in Wolhusen/Entlebuch Luzern. Andreas Claus Kistner fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Kochen, Backen, Reisen, Weiterbildung, Skifahren, Tanzsport und Literatur gehören zu seinen Freizeitbeschäftigungen.

76 76 6. p) Aufnahme von Pissot Holger in das Bürgerrecht von Einsiedeln Holger Pissot ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 011/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Holger Pissot, deutscher Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 16. April 1960 in Frankfurt am Main, Hessen (Deutschland) geboren. Am 1. März 1999 kam er in die Schweiz und gelangte in Pfäffikon/Freienbach zur Anmeldung. Nach drei Monaten übersiedelte er nach Lachen. Seit dem 23. November 2003 ist er mit seiner Ehefrau in Einsiedeln wohnhaft. Holger Pissot besuchte das Gymnasium mit Abschluss Abitur in Deutschland. Im Anschluss promovierte er 1986 Dipl. Wirtschaftsinformatiker an der technischen Hochschule. Bis 1998 war er als Berater und Geschäftsführer in deutschen Unternehmen tätig. Seit 1999 ist er Selbstständigwerbender als Geschäftsinhaber der arco Consulting AG in Einsiedeln. Der Bürgerrechtsbewerber heiratete am 17. Mai 2008 Barbara Willma Pissot-Weinrich, geboren am 11. Oktober 1959 in Frankfurt am Main/Hessen Deutschland. Die Ehefrau hat kein Einbürgerungsgesuch gestellt. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 130/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Pissot Holger, deutscher Staatsangehöriger, geboren am 16. April 1960 in Frankfurt am Main, Hessen (Deutschland) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. Holger Pissot fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Skifahren, Mountainbike, Joggen, Wandern, Reisen, mit Freunden und Familie zusammen sein sind seine Freizeitbeschäftigungen.

77 77 6. q) Aufnahme von Reichelt Claus Walter in das Bürgerrecht von Einsiedeln Claus Walter Reichelt ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 009/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Claus Walter Reichelt, deutscher Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 12. September 1947 in Schwelm (Deutschland) geboren. Am 3. Mai 1990 kam er mit seiner Familie in die Schweiz und gelangte in Wilen b. Wollerau zur Anmeldung, wo sie bis 1993 lebten. Von 1993 bis 1995 wohnten sie in Schindellegi. Seit dem 1. Mai 1995 ist er mit seiner Ehefrau Elke in Einsiedeln wohnhaft. Claus Walter Reichelt besuchte die Grund- und Mittelschule in Wuppertal. Von 1964 bis 1968 absolvierte er die Lehre als Werkzeugmacher in Schwelm. Von Studium und Promotion zum Diplomingenieur. Nach einer einjährigen Anfangsstelle als Ingenieur arbeitete er als Leitender Angestellter (Abteilungsleiter und später Bereichsleiter) bei der Firma Vorwerk Elektrowerke GmbH in Wuppertal (Deutschland). Im Jahr 1990 wechselte der Gesuchsteller in die Schweiz und arbeitete als Leitender Angestellter (Prokura) bei Vorwerk International AG in Wollerau. Seit dem April 2011 geniesst er nun seine Pension. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 131/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Reichelt Claus Walter, deutscher Staatsangehöriger, geboren am 12. September 1947 in Schwelm (Deutschland) wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. Der Bürgerrechtsbewerber heiratete am 10. April 1970 Elke Reichelt-Schüller, geboren am 14. Mai 1947 in Schwelm (Deutschland). Zusammen haben sie zwei erwachsene Töchter, die beide in Einsiedeln die Matura absolvierten. Die Ehefrau Elke Reichelt- Schüller hat ihr Einbürgerungsgesuch zurückgezogen. Claus Walter Reichelt fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit den Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Lesen, Tennis spielen, Wandern, Skifahren, Joggen und Yoga gehören zu seinen Freizeitbeschäftigungen. Im Tennisclub gehört er zu den Aktivmitgliedern.

78 78 6. r) Aufnahme von Sadiki Aid in das Bürgerrecht von Einsiedeln Aid Sadiki ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 422/2011 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Aid Sadiki, kosovarischer Staatsangehöriger, wurde am 24. Juli 1999 in Einsiedeln geboren. Der Gesuchsteller besuchte den Kindergarten und die Primarschule in Einsiedeln. Zurzeit befindet er sich im sechsten Schuljahr der Primarschule in Einsiedeln. Aid Sadiki fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Fussball spielen oder Breakdance sind seine Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 145/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Aid Sadiki, kosovarischer Staatsangehöriger, geboren am 24. Juli 1999 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

79 79 6. s) Aufnahme von Sadiki Amir in das Bürgerrecht von Einsiedeln Amir Sadiki ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 422/2011 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Amir Sadiki, kosovarischer Staatsangehöriger, wurde am 27. August 1996 in Einsiedeln geboren. Der Gesuchsteller besuchte den Kindergarten und die Primarschule in Einsiedeln. Zurzeit befindet er sich im dritten Schuljahr der Sekundarschule im Niveau A. Amir möchte Primarlehrer werden und wurde an der Fachmittelschule aufgenommen. Amir Sadiki fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Breakdance bei der Street Gorillaz Tanzschule Le Parkour und Fussball spielen sind seine Freizeitbeschäftigungen. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 144/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Sadiki Amir, kosovarischer Staatsangehöriger, geboren am 27. August 1996 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

80 80 6. t) Aufnahme von Sadiki Nexhmedin und seine Kinder Sadiki Emine, Sadiki Emir und Sadiki Esir in das Bürgerrecht von Einsiedeln Nexhmedin Sadiki ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration für sich und seine drei Kinder. Die Gesuchsteller erfüllen die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 423/2011 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Antrag Nexhmedin Sadiki, kosovarischer Staatsangehöriger, verheiratet, wurde am 24. Juni 1973 in Skup, Skoplje (Jugoslawien) geboren. Am 14. Januar 1991 kam er in die Schweiz und gelangte in Einsiedeln zur Anmeldung. Nexhmedin Sadiki besuchte die Primarschule und das Gymnasium in Jugoslawien. In der Schweiz absolvierte er einen dreijährigen Deutschkurs. Seit zwanzig Jahren arbeitet Nexhmedin Sadiki als Schreiner bei der Karl Schuler AG in Rothenthurm. Der Bürgerrechtsbewerber heiratete am 8. August 1994 Radifete Sadiki-Jaha. Aus dieser Ehe sind die in Einsiedeln geborenen Kinder Emine Sadiki, geboren am 11. April 1996, Emir Sadiki, geboren am 27. Juni 1998 und Esir Sadiki, geboren am 23. Mai 2005 hervorgegangen. Die drei Kinder werden in die Einbürgerung von Nexhmedin Sadiki miteinbezogen, im Gegensatz zu seiner Ehefrau, die ihr Einbürgerungsgesuch zurückgezogen hat. Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 132/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Sadiki Nexhmedin, kosovarischer Staatsangehöriger, geboren am 24. Juni 1973 in Skup, Skoplie (Jugoslawien) und seine drei in Einsiedeln geborenen Kinder Sadiki Emine, geboren am 11. April 1996, Sadiki Emir, geboren am 27. Juni 1998 und Sadiki Esir, geboren am 23. Mai 2005 werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Die Neubürger haben eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht. Nexhmedin Sadiki und die drei Kinder fühlen sich in Einsiedeln heimisch und möchten daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Sie sind mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Fussball, Skifahren und Fitness gehören zu den Freizeitbeschäftigungen des Gesuchstellers. Nebst den gemeinsamen Aktivitäten mit der Familie tanzt Emine und spielt Basketball. Emir ist im FC Einsiedeln als Stürmer. Esir spielt gerne mit den Nachbarskindern.

81 81 6. u) Aufnahme von Theivendran Sarujan in das Bürgerrecht von Einsiedeln Sarujan Theivendran ist im Besitz der Einbürgerungsbewilligung des Bundesamtes für Migration. Der Gesuchsteller erfüllt die Bedingungen für den Erwerb des Kantons- und Gemeindebürgerrechts. Es sind keine Gründe bekannt, die eine Verweigerung des Einbürgerungsgesuchs rechtfertigen würden. Der Bezirksrat hat das Einbürgerungsgesuch mit BRB 194/2012 gutgeheissen und hat in Anlehnung an frühere Einbürgerungen die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt. Sarujan Theivendran, srilankischer Staatsangehöriger, wurde am 21. April 1999 in Einsiedeln geboren. Der Gesuchsteller besuchte den Kindergarten und die Primarschule in Einsiedeln. Zurzeit befindet er sich im sechsten Schuljahr der Primarschule. Sarujan Theivendran fühlt sich in Einsiedeln heimisch und möchte daher das Bürgerrecht von Einsiedeln erwerben. Er ist mit unseren Gepflogenheiten und den örtlichen Gebräuchen bestens vertraut. Karate, Lesen, Musik hören und sich mit Freunden treffen sind seine Freizeitbeschäftigungen. Antrag Der Bezirksrat beantragt der Bezirksgemeinde (BRB 300/2012) Die Bezirksgemeinde beschliesst: 1. Theivendran Sarujan, srilankischer Staatsangehöriger, geboren am 21. April 1999 in Einsiedeln wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Einsiedeln aufgenommen. 2. Der Neubürger hat eine Einbürgerungsgebühr von Fr zu entrichten. 3. Vorbehalten bleibt die Aufnahme in das Kantonsbürgerrecht.

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