Gegenstand der Vorlesung. II. Körperschaften
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- Erna Diefenbach
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1 Gegenstand der Vorlesung II. Körperschaften
2 Gegenstand der Vorlesung I. Personengesellschaften GbR OHG KG PartGG Reederei Stille Gesellschaft II. Körperschaften GmbH UG haftungsbeschränkt Verein AG SE SCE Genossenschaft VVaG KGaA
3 II. Körperschaften A) GmbH
4 Vorgründungsgesellschaft: GbR / ohg mit dem Ziel der Gründung einer GmbH Vorgesellschaft: Vor-GmbH GmbH Gesellschaftsvertrag Organbestellung Kapitalaufbringung Eintragung im Handelsregister
5 Form, 2 Abs. 1 GmbHG: notarielle Beurkundung Inhalt, 3 GmbHG Firma: Namenszusatz GmbH o. ä., 4 GmbHG Sitz: Ort im Inland, 4a GmbHG Gegenstand: jeder gesetzlich zulässige Zweck, 1 GmbHG; ausgenommen Versicherungen Stammkapital: min ,00, 5 Abs. 1 GmbHG Geschäftsanteile: min. 1 /Geschäftsanteil, in der Summe dem Stammkapital entsprechend, 5 Abs. 2, 3 GmbHG zeitliche Befristungen, 3 Abs. 2 Alt. 1 GmbHG Zusätzliche Verpflichtungen der Gfter, 3 Abs. 2 Alt. 2 GmbHG
6 GmbH Die Organe im Überblick Gfter G Gfter H Gfter A Gesellschafterversammlung Gfter B Gfter C weist an berichtet Geschäftsführer vertritt Gfter F Gfter E Gfter D bestellt
7 1. Organ: Die Gesellschafter, auftretend durch die Gesellschafterversammlung Einberufung durch jeden Geschäftsführer frist- und formgerecht, 51 GmbHG min. 1 Woche vorher durch eingeschriebenen Brief unter Nennung der Tagesordnung andernfalls nur wenn alle Gfter anwesend und mit Versammlung einverstanden sind wenn Minderheitsanteilseigner, die zusammen min. Anteile im Wert von 10% des Stammkapitals besitzen, es verlangen ( 50 GmbHG) ½ des Stammkapitals verloren ist ( 49 Abs. 3 GmbHG) Aufgaben nach 46 GmbHG wahrgenommen werden sollen Beschlussfassung durch Abstimmung, 46 GmbHG nach h. M. Beschlussfähigkeit bereits bei Anwesenheit nur eines Gfters gegeben einfache Mehrheit reicht 1 Stimme pro 1 Gesellschaftsanteil vertragliche Abrede, nach welcher in einer bestimmten Weise abzustimmen sei, (Stimmrechtsbindungsvertrag) ist grdstzl. zulässig Stimmrecht entfällt, wenn der Gfter entlastet, von einer Verbindlichkeit befreit, bzw. mit ihm ein Rechtsgeschäft vorgenommen oder ein Rechtsstreit eingeleitet/erledigt werden soll
8 2. Organ: Geschäftsführer Bestellung von mind. 1 Geschäftsführer zwingend, 6 Abs. 1 GmbHG Der Geschäftsführer wird bestellt, 46 Nr. 5 GmbHG Bestellung (einseitiges Berufen) Vertrag (mehrseitiges Rechtsgeschäft)! grdstzl. unbefristet, aber Abberufung jederzeit möglich, 38 GmbHG zusätzlich wird i. d. R. noch ein Dienstvertrag abgeschlossen, der Vergütung, etc. regelt qualifizierte Personen, 6 Abs. 2, 3 GmbHG natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen auch Gesellschafter nicht: Betreute mit Berufsverbot Belegte einschlägig Vorbestrafte
9 primäre Aufgabe: Vertretung, 35 GmbHG aktiv (Abgabe von WE) grundsätzlich Gesamtvertretung, 35 Abs. 2 S. 1 GmbHG anderes vereinbar Einzelvertretung modifizierte Gesamtvertretung (eine bestimmte Anzahl an Geschäftsführern gemeinsam) unechte Gesamtvertretung (nur gemeinsam mit Prokuristen) Beschränkungen entfalten keine Außenwirkung, 37 Abs. 2 GmbHG passiv (Empfang von WE) Abgabe ggü einem Geschäftsführer reicht, 35 Abs. 2 S. 2 GmbHG i. V. m. 170 Abs. 3 ZPO Verbot des Insichgeschäftes, 181 BGB (abdingbar)
10 weitere Aufgaben Einzuhaltender Mindestkatalog Kapitalerhaltung, 30, 31 GmbHG Anmeldungen beim Handelsregister, 39, 40 GmbHG Buchführung, Bilanz und Jahresabschluss- & Lageberichtsvorlage, 41 42a GmbHG Einberufung von & Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, 49 GmbHG Erfüllung der Steuerpflichten, 34 AO! Insolvenzanträge, 15a InsO! Darüber hinaus erweiterbar, nur begrenzt durch Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftszweck Ungeachtet dessen im Einzelfall an Weisungen der Gesellschafterversammlung gebunden, 37 Abs. 1 Var. 2 GmbHG!
11 Bareinlagen: min. ¼ jedes Geschäftsanteils, 7 Abs. 2 S. 1 GmbHG in der Summe min. ½ des Mindeststammkapitals ( ), 7 Abs. 2 S. 2 GmbHG Beispiel Mindesteinlage 1 Stammkapital: Geschäftsanteile: A, B, C und D je Beispiel Mindesteinlage 2 Stammkapital: Geschäftsanteile: A, B, C und D je ¼ jedes Geschäftsanteiles (+) ½ des Mindeststammkapitals (+) ausstehend ¼ jedes Geschäftsanteiles (+) ½ des Mindeststammkapitals (+) ausstehend A 6250 A 7250 B 6250 C 6250 D 6250 B 1750 C 1750 D 1750 ¼ jedes Geschäftsanteiles (-) ½ des Mindeststammkapitals (+) ausstehend ¼ jedes Geschäftsanteiles (+) ½ des Mindeststammkapitals (-) ausstehend A 6249 B 6249 C 6249 D 6249 A 1750 B 1750 C 1750 D 1750
12 Sacheinlagen Möglichkeit der Erbringung durch Sacheinlage muss im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben sein, 5 Abs. 4 S. 1 GmbHG Definition nach 27 Abs. 2 AktG analog: Sacheinlagen oder Sachübernahmen können nur Vermögensgegenstände sein, deren wirtschaftlicher Wert feststellbar ist; Verpflichtungen zu Dienstleistungen können nicht Sacheinlagen oder Sachübernahmen sein.
13 Probleme: 1. Verdeckte Sacheinlage, 19 Abs. 4 GmbHG: Ist a) eine Geldeinlage eines Gesellschafters b) bei wirtschaftlicher Betrachtung und die Gesellschaft muss tatsächlich so stehen, als sei eine Sacheinlage erbracht worden c) aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede wird vermutet, wenn zwischen Geldeinlage und dinglichem Geschäft weniger als ½ Jahr liegt vollständig oder teilweise als Sacheinlage zu bewerten Beispiel: A hat eine Einlage von zu erbringen und leistet diese in Bar. Drei Monate später verkauft A der Gesellschaft sein Auto für Rechtsfolge: A hat eine Bareinlage von und eine Sacheinlage von erbracht. Für die Sacheinlage haftet er nach 9 Abs. 1 GmbHG und 9a Abs. 1, 2 GmbHG. 2. Hin- und Herzahlen, 19 Abs. 5 GmbHG: Ist a) vor der Einlage eine Leistung an den Gesellschafter vereinbart worden, b) die wirtschaftlich einer Rückzahlung der Einlage entspricht und Barleistung an den Gfter oder ihm Nahestehende c) die nicht als verdeckte Sacheinlage im Sinne von Absatz 4 zu beurteilen ist Beispiel: A hat eine Einlage von zu erbringen und vereinbart bereits vor Zahlung an die GmbH die Anschließende Gewährung eines jederzeit kündbaren Darlehens i. H. v A kauft sich von den zurückgewährten ein Auto. Rechtsfolge: Die Erfüllungswirkung ist nicht eingetreten, da die GmbH zwar jederzeit die fordern kann, diese aber nicht mehr in Bar zur Verfügung stehen und somit der Gesellschaft entzogen sind.
14 Anmeldung beim Handelsregister Verantwortung für Anmeldung liegt bei allen Gesellschaftern und Geschäftsführern, 78 GmbHG Voraussetzungen: i. B. Kapitalaufbringung, 7 Abs. 2 GmbHG elektronisch in öffentlich beglaubigter Form, 12 HGB: durch Notar Die Eintragung erfolgt nicht, wenn bedeutende Mängel vorliegen ( 9c GmbHG)
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16 vereinfachtes Verfahren, 2 Abs. 1a GmbHG schneller durch vereinfachte Prüfung der Eintragung günstiger durch nur einen Vorgang jede Abweichung vom Musterprotokoll führt zum Ausschluss des vereinfachten Verfahrens
17 GmbH-Gesetz Anlage (zu 2 Abs. 1a) a) Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft UR. Nr.... Heute, den , erschien vor mir, , Notar/in mit dem Amtssitz in , Herr/Frau1) ). 1. Der Erschienene errichtet hiermit nach 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma mit dem Sitz in Gegenstand des Unternehmens ist Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt (i. W Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau 1) (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen. Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu 50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre
18 Mantelgesellschaft: Bereits gegründete und ehemals aktive GmbH, die ihr operatives Geschäft eingestellt hat Motive Probleme Sehr schnelle Geschäftsaufnahme möglich Haftung für Altlasten Die Gesellschaft besitzt besondere Rechte (bspw. an einer Wort-Bild-Marke), die nicht übertragen werden können Steuerliche Nutzung bestehender Verlustvorträge Kein erneutes Aufbringen des Mindeststammkapitals 8c KStG bringt massive Verlustabzugsbeschränkungen bis hin zum völligen Wegfall des Verlustvortrages Wiederaufnahme d. operativen Geschäfts ist wirtschaftliche Neugründung alle Gründungsvoraussetzungen müssen erneut erfüllt werden
19 Vorratsgesellschaft: Bereits gegründete GmbH, deren Tätigwerden ledigl. in der Verwaltung des Eigenkapitals bestand Motive Probleme Sehr schnelle Geschäftsaufnahme möglich Haftung für Altlasten Die Gesellschaft besitzt besondere Rechte (bspw. an einer Wort-Bild-Marke), die nicht übertragen werden können Steuerliche Nutzung bestehender Verlustvorträge Kein erneutes Aufbringen des Mindeststammkapitals 8c KStG bringt massive Verlustabzugsbeschränkungen bis hin zum völligen Wegfall des Verlustvortrages Wiederaufnahme d. operativen Geschäfts ist wirtschaftliche Neugründung alle Gründungsvoraussetzungen müssen erneut erfüllt werden
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21 Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Effektive Kapitalerhöhung Kapitalerhöhungsbeschluss (Satzungsänderung i. S. d. 53 GmbHG) Zulassungsbeschluss, 55 Abs. 2 GmbHG Übernahmeerklärung (Vertrag zwischen Übernehmer und GmbH) Kapitalaufbringung, 56, 56a GmbHG Anmeldung & Eintragung, 57, 57a GmbHG Nominelle Kapitalerhöhung gebildete Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt, 57c ff.
22 Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Auszahlung des Reingewinns ( 29 GmbHG) Jeder Gfter hat den Anspruch in Relation zu seinem Geschäftsanteil an der Auszahlung des Reingewinns, ggf. gemindert um vereinbarte Rücklagen, beteiligt zu werden. Kredite an Gfter grundsätzlich möglich an Geschäftsführer, Prokuristen und sonstige Vertreter verboten! ( 43a GmbHG) Einschränkungen zur Kapitalerhaltung Leistungen an Gfter die zu einer Unterbilanz führen sind verboten ( 30 GmbHG) und können zurückgefordert werden ( 31 GmbHG).
23 Kapitalerhöhung Auszahlungen & Kapitalerhaltung Anteilsveräußerung Geschäftsanteile müssen umlauffähig sein ( 15 Abs. 1 GmbHG) Vinkulierung möglich ( 15 Abs. 5 GmbHG), i. B. Zustimmung der Mitgesellschafter Vorkaufsrecht der Mitgesellschafter Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten möglich ( 16 Abs. 3), wenn der Nichtberechtigte fälschlicherweise in der Gesellschafterliste eingetragen ist, die Liste seit mind. 3 Jahren unrichtig ist, die Unrichtigkeit der Liste dem eigentlich Berechtigten zuzurechnen ist und in Bezug auf die Unrichtigkeit weder positive Kenntnis, noch ein Kennenmüssen des Erwerbers besteht.
24 Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter Die Gesellschaft haftet unbeschränkt.
25 Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter haftet der Gesellschaft für falsche Angaben bei Gründung ( 9a Abs. 1 GmbHG) Obliegenheitsverletzungen ( 43 Abs. 2 GmbHG), z. B. Verletzung von Obliegenheiten aus dem Mindestkatalog (s. o.) fehlerhaften Kapitalfluss ( 43 Abs. 3 GmbHG) Zahlungen an Gfter die zu Unterbilanz führen Erwerb von Eigenanteilen durch die Gesellschaft Zahlungen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ( 64 GmbHG) haftet strafrechtlich, z.b. Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei Nichtanzeige des Verlustes der Hälfte des Stammkapitals, 84 Abs. 1 GmbHG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bei Nichtbeantragung der Eröffnung der Insolvenz, 15a Abs. 4 InsO Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wegen Bankrotts, 283 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren wegen Veruntreuung, 266 StGB Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bei Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, 370 Abs. 3 AO etc.
26 Gesellschaft Geschäftsführer Gesellschafter Gesellschafter haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage Ausnahmen Für Handlungen der Vorgründungsgesellschaft nach den jeweiligen Haftungsregeln der GbR / ohg Für Verbindlichkeiten der Vor-GmbH vor Eintragung Keine direkte Außenhaftung im Innenverhältnis unbeschränkte Haftung ggü. der Gesellschaft Gläubiger können Ansprüche der Gesellschaft gg. die Gesellschafter pfänden und gegen die Gesellschafter vollstrecken lassen Nach Eintragung Haftung der Gfter ggü. der jetzt bestehenden GmbH auf Differenz zwischen tatsächlich vorhandenem Kapital und Stammkapital bei fehlendem Eintragungswillen oder einer Einmanngesellschaft vollumfänglich und privat
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