3. Veranstaltung des MLU zur Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess der EU-Förderperiode 2014 bis 2020
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- Marielies Albert
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1 3. Veranstaltung des MLU zur Beteiligung der Partner am Programmierungsprozess der EU-Förderperiode 2014 bis Entwurf des Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Workshop September 2013
2 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen über Akademie ländlicher Raum (Art. 15) ELER-Priorität, ELER-Schwerpunkt: Zuwendungsempfänger: 1 a) Förderung der Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten 6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Zusammenschlüsse sowie Partnerschaften natürlicher und juristischer Personen des öffentlichen und privaten Rechts zur Schaffung von Netzwerken im ländlichen Raum Fördertatbestände: Förderung der Akademie Netzwerk Stadt Land - Geschäftsstelle. Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung zum Thema demografischer Wandel sowie Verbreitung und Anwendung von Forschungsergebnissen.
3 Fördertatbestand: Durchführung von lokalen Entwicklungsstrategien mit mindestens einer EU-Prioritäten-Zielstellung durch öffentlich-private Partnerschaften Begleitung der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt bei der Aufstellung und Entwicklung von gemeindlichen Entwicklungsstrategien und deren Umsetzung unter Beachtung der demografischen Gegebenheiten. Gemeinsames Handeln in Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Milderung
4 Fördertatbestand: Projektförderung für Gemeinden, Vereine, Verbände, gesellschaftliche Akteure, lokale Aktionsgruppen, Bürger, landwirtschaftliche Betriebe. Unterstützung bei der Berücksichtigung und Einbeziehung regionalwirtschaftlicher Verflechtungen und Wechselwirkungen bei der Erstellung gemeindlicher Entwicklungskonzepte. Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung und Vermittlung guter Beispiele für die Gemeinschaft. Art der Förderung: Nicht rückzahlbare Unterstützung
5 Spezifisches Ziel der Maßnahme: Die Akademie trägt durch Bildung und Information dazu bei, die Lebensgrundlagen der Ländlichen Räume zu verbessern und Strategien für die zukünftige Entwicklung auszuarbeiten sowie die Vernetzung und Kommunikation der Akteure zu unterstützen. Maßnahmebeschreibung: Ziel ist die Förderung von Innovation und Wissensbasis in den ländlichen Gebieten über die Akademie Netzwerk Stadt Land Sachsen-Anhalt. Kommunen, gesellschaftliche Akteure und Bürger sollen über Beratungs- und Informationsmaßnahmen, Anleitung und Kompetenzentwicklung zum Thema demografischer Wandel die Erarbeitung und Umsetzung gemeindlicher bzw. lokaler Entwicklungsstrategien begleiten. Themenfelder betreffen kommunale Entwicklungsbelange, wie Bildung & Forschung, Bauleitplanung, Soziales & Kulturelles, Grundversorgung, bedarfsgerechte Infrastruktur, Mobilität, Land- & Forstwirtschaft, Agrarstruktur, Klimaschutz & Energie, Wirtschaft & Arbeitsmarkt, Umweltschutz & Ressourcenschonung, Dorf- & Landschaftsentwicklung und Senioren & Gesundheitsversorgung, Ehrenamt, bürgerschaftliches Engagement, Vereinswesen, Zusammenarbeit mit und Förderung von Vereinen, Gewährleistung der Daseinsvorsorge, Förderberatung zum Thema Demografie, Unterstützung bei der Entwicklung einer Willkommenskultur. Die Geschäftsstelle erarbeitet Bildungs- und Informationsmodule und fördert die Umsetzungssystematik sowie die Sensibilisierung.
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7 Basisdienstleistungen Schulen und KiTas (Art. 21) ELER-Priorität, ELER-Schwerpunkt: Zuwendungsempfänger: Fördertatbestände: Art der Förderung: Hauptwirkung: 6 b) lokale Entwicklung Ergänzende Beiträge: 1 a) Förderung der Innovation und der Wissensbasis in ländlichen Gebieten Kommunale Träger von Schulen und freie Träger von anerkannten Ersatzschulen Investitionen in Neubau, Ersatzneubau, bauliche Erweiterung, Umbau und bauliche Sanierung von Schulgebäuden, dazugehörigen Sportstätten, Außenanlagen sowie Ausstattungen; (oder einer zur sanierten Schule gehörenden Sportstätte) Projektförderung, nicht rückzahlbar als Anteilsfinanzierung (75 v. H.)
8 Spezifisches Ziel der Maßnahme Erhöhung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude Maßnahmebeschreibung energetische Sanierung bestandsfähiger Schulen (signifikante Reduktion der CO 2 -Emission und des Energieverbrauches)
9 Basisdienstleistungen Schulen und KiTas (Art. 21) ELER-Priorität, ELER-Schwerpunkt: Zuwendungsempfänger: Fördertatbestände: Art der Förderung: Hauptwirkung: 6 b) lokale Entwicklung Ergänzende Beiträge: 1 a) Förderung der Innovation und der Wissensbasis in ländlichen Gebieten Kommunale, freie und kirchliche Träger von Tageseinrichtungen sowie kommunale Eigentümer von Tageseinrichtungen (bei Betreib in freier Trägerschaft) Investitionen in Neubau, Ersatzneubau, bauliche Erweiterung, Umbau und bauliche Sanierung von Kindertageseinrichtungen sowie Ausstattungen Projektförderung, nicht rückzahlbar als Anteilsfinanzierung (75 v. H.)
10 Spezifisches Ziel der Maßnahme Erhöhung der Energieeffizienz öffentlicher Gebäude Maßnahmebeschreibung energetische Sanierung bestandsfähiger Kindertageseinrichtungen (signifikante Reduktion der CO 2 -Emission und des Energieverbrauches)
11 Unterstützung für Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur Flurneuordnung (Art. 18) ELER-Priorität, ELER-Schwerpunkt: 6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Zuwendungsempfänger: Fördertatbestände: Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften und natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Maßnahme der Nationalen Rahmenregelung (Flurbereinigung): Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raums zur Verbesserung der Agrarstruktur in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und dem Land-
12 Fördertatbestände: Art der Förderung: wirtschaftsanpassungsgesetz einschließlich Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushaltes sowie Vorhaben des freiwilligen Nutzungstausches. Außerhalb der Nationalen Rahmenregelung (Flurbereinigung): Vergabe von Leistungen an Dritte zur Verfahrensbeschleunigung in Verfahren nach dem FlurbG und dem LwAnpG. Nicht rückzahlbare Unterstützung
13 Spezifisches Ziel der Maßnahme: Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes i. V. m. Maßnahmen der Landeskultur, der Landes- und Regionalplanung sowie Bau von Infrastrukturanlagen und Umsetzung von Umweltmaßnahmen Maßnahmebeschreibung: Durch Flurbereinigung erfolgen eine Senkung von Produktionskosten, eine Reduktion des Arbeitszeitbedarfs, eine Erhöhung der Bodenmobilität, eine Verbesserung des Hochwasserschutzes, Natur- und Bodenschutz, eine Verbesserung touristischer Potentiale, Rechtssicherheit und die Auflösung von Nutzungskonflikten. Die Flurneuordnung trägt maßgeblich zum Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, insbesondere Erosionsschutz, Begleitung der Energiewende, Ressourcenschutz, Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und zum Erhalt der Biodiversität bei. Flurbereinigungsverfahren nach 86 FlurbG sollen für die Förderperiode 2014 bis 2020 gezielt auf die Begleitung des Klimawandels und die Umsetzung des Erosionsschutzkonzeptes ausgerichtet werden.
14 Unterstützung für Investitionen in land- und forstwirtschaftliche Infrastruktur land- und forstwirtschaftlicher Wegebau (Art. 18 und 21) ELER-Priorität, ELER-Schwerpunkt: Zuwendungsempfänger: Fördertatbestände: 6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften und natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Maßnahme der Nationalen Rahmenregelung Art der Förderung: Nicht rückzahlbare Unterstützung
15 Spezifisches Ziel der Maßnahme: Investition in Infrastrukturmaßnahmen zur Stärkung eines multifunktionalen Wegenetzes Maßnahmebeschreibung: Die Maßnahme zielt durch die Entwicklung eines multifunktionalen Wegenetzes auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft und die Stärkung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe. Unter den Bedingungen des demografischen Wandels leistet die Maßnahme einen substanziellen Beitrag zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge in den ländlichen Gebieten Sachsen-Anhalts.
16 LEADER (Art ) ELER-Priorität, ELER- Schwerpunkt: Zuwendungsempfänger: Hauptsächlich: 6 b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten Darüber hinaus: 6 a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie 1 a) Förderung der Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (bspw. Gemeinden und Gemeindeverbände einschl. Zweckverbände, aber auch Zusammenschlüsse der lokalen, regionalen Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit) Natürliche Personen (Private)
17 LEADER (Art ) Fördertatbestände: vorbereitende Unterstützung (bspw. Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzeptes) Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie: Lokale Projekte gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationsprojekte (einschl. deren Vorbereitung/ Anbahnung) laufende Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Umsetzung der Strategie (bspw. Management) sowie Sensibilisierung Art der Förderung: Projektförderung, nicht rückzahlbare Unterstützung
18 LEADER (Art ) Spezifisches Ziel der Maßnahme: Unterstützung von Vorhaben, die der Vorbereitung oder Umsetzung einer integrierten und multisektoralen Strategie für lokale Entwicklung (Regionales Entwicklungskonzept) dienen, welche im Ergebnis eines nach Qualitätskriterien ausgerichteten, wettbewerblichen Auswahlbzw. Genehmigungsverfahren auf Landesebene den Beweis erbracht hat, dass mit ihrer Umsetzung über die LEADER-Methode ein spezifischer Mehrwert verbunden ist, resp. ein solcher Mehrwert entsteht. Die nach dem bottom-up-prinzip von den Lokalen Aktionsgruppen in ihrem Regionalen Entwicklungskonzept definierten Ziele und Prioritäten zur Entwicklung ihrer Region sollen koordiniert mit anderen Interventionen im Rahmen der ländlichen Entwicklung umgesetzt werden und der Landesstrategie entsprechen.
19 LEADER (Art ) Maßnahmebeschreibung: vorbereitende und begleitende Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung (laufende Kosten, Sensibilisierung, Kooperation, Vernetzung) Vorhaben sollen dem Mehrwert von LEADER und somit spezifischen Anspruchsberechtigungen entsprechen wie z. B. kleinere Projekte, komplexe integrierte Projekte, vernetzte Projekte, innovative oder gebietsbasierte Projekte aber auch Umsetzung von Projekten im Rahmen von (anderen) Maßnahmen des EPLR mit den im Wesentlichen dort geltenden Förderkonditionen möglich und wegen der Heranziehung von finanziellen Beiträgen Dritter in/für ST erforderlich (bspw. aus GAK) Kernbereiche der Umsetzung von Projekten mit Hilfe des ELER bleiben daher vorauss. die Instrumente der integrierten ländlichen Entwicklung (Dorferneuerung/ entwicklung, Basisdienstleistungen etc.)
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