Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:...
|
|
- Helene Adenauer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GEMEINDE OBERROT BEBAUUNGSPLAN Herbstwiesen, 4. Änderung TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN VORENTWURF Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:... Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 Abs. 1 BauGB: bis.... Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:... Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom:... Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:... bis... Erneute Feststellung des Entwurfes und erneuter Auslegungsbeschluss:... Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom:... Erneute Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:... bis... Satzungsbeschluss gem. 10 (1) BauGB:... Ausgefertigt: Der textliche und zeichnerische Inhalt des Bebauungsplanes stimmt mit dem Satzungsbeschluss überein. Die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften wurden beachtet. Oberrot, den. Durch ortsübliche Bekanntmachung am: ist der Bebauungsplan gem. 10 BauGB in Kraft getreten... Daniel Bullinger (Bürgermeister) Plandatum:
2 I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (nach 9 BauGB) Rechtsgrundlagen: - Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808). - Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). - Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl I S. 58), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.Mai 2017 (BGBl. I S. 1057). 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1 BauGB, i.v.m BauNVO) Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) /Planeinschrieb zulässig sind: (1) Betriebe und Betriebsteile die das Wohnen nicht wesentlich stören, (2) Gaststätten, Fitness- und Sportstudios o.ä., (3) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter und Angestellte. Werbung als gewerbliche Anlage (Fremdwerbung) ist nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung ( 9 (1) 1 BauGB, i.v.m a BauNVO) Grundflächenzahl (GRZ) Siehe Planeinschrieb Höhe der baulichen Anlage Siehe Planeinschrieb/Nutzungsschablone Die Höhe der baulichen Anlagen wird durch die Festsetzung von maximalen Gebäudehöhen (Gh max.) festgesetzt (s. Planeinschrieb). Die Höhenfestsetzungen sind bezogen auf die Bezugshöhe (BH, siehe Planeinschrieb). Die Bezugshöhe beschreibt lediglich die Höhenlage des Gesamtgebäudes (über Normal Null (NN)). Die Bezugshöhe (BH) ist nicht mit der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) zu verwechseln. Die EFH kann von der BH abweichen. 2/8
3 Die Gebäudehöhe (Gh max.) ist als höchster Punkt des Gebäudes definiert. Die maximal zulässige Gebäudehöhe gilt für die gesamte Gebäudelänge. 3. Bauweise ( 9 (1) 2 BauGB, i.v.m. 22 BauNVO) o = offene Bauweise. 4. Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen ( 9 (1) 2 BauGB, i.v.m. 23 BauNVO) Überbaubare Grundstücksflächen Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen bestimmt. Nicht überbaubare Grundstücksflächen Nebenanlagen in Form von Hochbauten sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen nicht zulässig. 5. Stellplätze und Garagen ( 9 (1) 4 BauGB, i.v.m. 12 (2) BauNVO) Garagen und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Offene Stellplätze können auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zugelassen werden. 6. Verkehrsflächen ( 9 (1) 11 BauGB) Verkehrsflächen Die Aufteilung der Verkehrsflächen ist unverbindlich. Einfahrtsbereich Außerhalb des festgesetzten Einfahrtsbereichs sind Anschlüsse an die 3/8
4 Verkehrsflächen nicht zulässig. 7. Führung von Versorgungsleitungen ( 9 (1) 13 BauGB) Alle der Versorgung des Gebietes dienende Leitungen sind unterirdisch zu verlegen. 8. Flächen für die Ableitung und Rückhaltung von Niederschlagswasser ( 9 (1) 14 und 9 (1) 16 BauGB) Flächen für die Ableitung von Oberflächenwasser Die Fläche dient der Unterbringung von Anlagen zur Ableitung von Oberflächenwassers (z.b. Wall und/oder Graben zur Ableitung des Oberflächenwassers der Nördlichen Entlastungsstraße). 9. Öffentliche und private Grünflächen ( 9 (1) 15 BauGB) Öffentliche Grünflächen Öffentliche Grünflächen (Zweckbestimmung Verkehrsgrün) Die Flächen dienen der Durchgrünung des Straßenraums und der Aufnahme der zur Führung der Straße notwendigen Aufschüttungen und Abgrabungen (Böschungen). 10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ( 9 (1) 20 BauGB) Zur Beleuchtung sind insektenfreundliche Leuchtmittel (z.b. Natriumdampfhochdrucklampen (HSE/T-Lampen) oder LED) und Leuchten (z.b. mit Richtcharakteristik und vollständig gekapselter Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten) zu verwenden. 4/8
5 11. Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen ( 9 (1) 21 BauGB) LR 1 = Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde Oberrot zur Führung, Betrieb, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung des Beleuchtungskabels samt Verteilerkasten. LR 2 = Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Gemeinde Oberrot zur Führung, Betrieb, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserleitung). LR 3 = Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der EnBW ODR AG zur Führung, Betrieb, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung der unterirdischen Gasleitung. Im Bereich der Leitungsrechte sind ober- und unterirdische bauliche Anlagen jeglicher Art nicht zulässig. Die Flächen sind für Unterhaltszwecke von Baum- und Gehölzbewuchs freizuhalten. 12. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, ( 9 (1) 25a BauGB) Pflanzgebot Einzelbäume An den im Bebauungsplan dargestellten Standorten sind standortgerechte Laubbäume (z.b. Linde, Buche, Ahorn u. ähnliche) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Von den dargestellten Standorten kann, parallel zur Straßenfläche, abgewichen werden. 13. Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ( 9 (1) 25b BauGB) Pflanzbindungen Einzelbäume (PFB 1) Die im Plan eingetragenen Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang möglichst artgleich zu ersetzen. 5/8
6 II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum (nach 74 LBO) Rechtsgrundlagen: - Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 357, 416), zuletzt geändert durch Artikel 30 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 103). - Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. 2000, 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100). 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen ( 74 (1) 1 LBO) Dachform und Dachneigung Hauptgebäude Siehe Planeinschrieb Dachdeckung Es sind nur rote, rotbraune, braune, schwarze und anthrazitfarbene Ziegel und Dacheindeckungselemente zulässig, ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Solarenergienutzung. Glänzende und reflektierende Dacheindeckungselemente sind nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind Anlagen zur Solarenergienutzung. Dachaufbauten, Anlagen zur Solarenergienutzung Dachaufbauten (ausgenommen Anlagen zur Solarenergienutzung) sind nicht zulässig. Flächige Anlagen zur Energiegewinnung müssen bei geneigten Dächern, die Dachneigung der zugehörigen Dachfläche aufnehmen und dürfen in ihrer Höhenlage nur konstruktionsbedingt und maximal 0,25 m über dieses hinausragen. Außenwandflächen Die Farbgebung der Gebäude soll unauffällig und harmonisch sein. Die Verwendung greller und reflektierender Farben und Materialien ist nicht zulässig. 6/8
7 2. Werbeanlagen ( 74 (1) 2 LBO) Zulässigkeit von Werbeanlagen Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und als Hinweis auf Handwerk und Beruf am Betriebsgebäude zulässig. Werbeanlagen dürfen eine maximale Ansichtsfläche von 5,0 m² nicht überschreiten. Werbeanlagen auf Dachflächen sowie Wechsellicht, Lauflicht, elektronische Laufbänder, Videowände, bewegte Werbeanlagen o.ä. sind nicht zulässig. 3. Einfriedungen ( 74 (1) 3 LBO) Einfriedungen sind nur bis maximal 2,0 m Höhe zulässig. Die Höhe wird dabei von der angrenzenden Verkehrsfläche gemessen. Einfriedungen sind durchsehbar zu gestalten (z.b. Drahtzäune). Geschlossene, wandartige Einfriedungen sind nicht zulässig. Entlang öffentlicher Verkehrswege ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten. 4. Aufschüttungen und Abgrabungen ( 74 (3) 1 LBO) Aufschüttungen und Abgrabungen Aufschüttungen und Abgrabungen von mehr als 1,0 m gegenüber dem vorhandenen Gelände sind genehmigungspflichtig. Die bestehende und geplante Geländeoberfläche ist im Baugenehmigungsverfahren darzustellen. 7/8
8 III. HINWEISE zum und zu den örtlichen Bauvorschriften zum 1. Denkmalschutz Sollten bei der Durchführung der vorgesehenen Arbeiten archäologische Funde oder Befunde entdeckt werden, ist gemäß 20 Denkmalschutzgesetz umgehend das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 25, zu benachrichtigen. Funde/Befunde sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde oder das Regierungspräsidium mit Verkürzung der Frist einverstanden ist. Gegebenenfalls vorhandene Kleindenkmale (z.b. historische Wegweiser, Bildstöcke, etc.) sind unverändert an ihrem Standort zu belassen. Sollte eine Veränderung unabweisbar erscheinen, ist diese nur im Benehmen mit dem zuständigen Landesdenkmalamt vorzunehmen. Auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ( 27 DSchG) wird hingewiesen. Bei der Sicherung und Dokumentation archäologischer Substanz ist zumindest mit kurzfristigen Leerzeiten im Bauablauf zu rechnen. Darüber hinaus können bei tiefer in den Untergrund eingreifenden Maßnahmen auch archäologisch/paläontologisch wichtige Tier- und Pflanzenreste zutage treten. Nach 2 (16) des Denkmalschutzgesetzes unterliegen entsprechende organische Reste und Fossilien ebenfalls dem Denkmalschutz, so dass zumindest auffällige Versteinerungen und Knochen der Meldepflicht unterliegen. 2. Bodenschutz Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen ist auf einen sparsamen und schonenden Umgang mit Boden zu achten und jegliche Bodenbelastung auf das unvermeidliche Maß zu beschränken. 3. Wird die Erdgeschossfußbodenhöhe unterhalb der Rückstauebene festgelegt, sind bei der Planung der Grundstücksentwässerung die in der DIN 1986 Teil 1 Abschnitt 7 festgelegten Bedingungen besonders zu beachten (Heben über die Rückstauebene, Rückstauschleife). 4. Objektbezogene Baugrunduntersuchungen gemäß DIN 4020 und Gründungsberatung durch ein privates Ingenieurbüro werden empfohlen. 5. Grundwasserschutz Auf Untergeschosse muss entweder verzichtet werden (Gründung bis maximal 1 m unter bestehendem Gelände), oder diese müssen dicht hergestellt werden. Sofern von dieser Bestimmung abgewichen werden soll, ist für das jeweilige Bauvorhaben ein hydrogeologisches Gutachten einzuholen, um die Vereinbarkeit einer Unterkellerung mit den Belangen des Grundwasserschutzes überprüfen zu können. Eine vorübergehende Grundwasserableitung ist höchstens für die Dauer der Bauzeit zulässig. Drainagen sind allenfalls als Sicherheitsdrainagen, bis maximal 1 m unter Gelände, zulässig. Eine dauerhafte Grundwasserableitung in die Kanalisation oder in ein Oberflächengewässer ist unzulässig. 8/8
Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE OBERROT BEBAUUNGSPLAN Herbstwiesen, 4. Änderung TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ENTWURF Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: 25.09.2017 Frühzeitige Beteiligung
MehrAufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Entwurf GEMEINDE SCHLAT BEBAUUNGSPLAN Süßener Wiesen II Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach 13b BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrAufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE HATTENHOFEN TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN VORENTWURF BEBAUUNGSPLAN OBERDORF Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: 04.10.2017 Frühzeitige Beteiligung der Behörden
MehrAnlage 2 Bebauungsplan Fitnesszentrum am Schwimmbad Stand: Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5
Textliche Festsetzungen (Vorentwurf) Seite 1 von 5 Ergänzend zum zeichnerischen Teil gelten folgende planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB)
MehrAufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:...
GEMEINDE WEISSACH TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ENTWURF BEBAUUNGSPLAN Aidenbergsteige Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:... Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrB E B A U U N G S P L A N und örtliche Bauvorschriften
B E B A U U N G S P L A N und örtliche Bauvorschriften Gewerbegebiet zwischen K3023 und Heinrich-Röhm-Straße 1. Änderung Textteil - Vorentwurf Plandatum: 25.09.2014/23.09.2016 Aufgestellt Hermaringen,
MehrA. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Teilgebiet "Arlinger" - Ausschnitt "Zwischen Arlingerstraße und Wildbader Straße " - A. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes In Ergänzung der Planzeichnung wird gemäß Baugesetzbuch
MehrTEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29
TEXTTEIL ZUM BEBAUUNGSPLAN GE HERDWIESEN, ERWEITERUNG WEST IN SCHROZBERG 29 TEXTTEIL A PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dem Bebauungsplan GE Herdwiesen, Erweiterung West liegen zugrunde: Das Baugesetzbuch
MehrAPPENBERG II 4. ÄNDERUNG
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften APPENBERG II 4. ÄNDERUNG Entwurf vom 01.06.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE DÜRNAU BEBAUUNGSPLAN MORGEN, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: Feststellung des Entwurfes und Auslegungsbeschluss:
MehrSchriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB
1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen
MehrA PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 9 BauGB
Planungsrechtliche Festsetzungen Schriftliche Festsetzungen Zur 7. Änd. des Bebauungsplans "Krautschollen" der Stadt Oberkirch (Ortenaukreis) Fertigung:... Anlage:... Blatt:... als B-Plan der Innenentwicklung
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 128 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Neuapostolische Kirche Vom 17.10.2012 In Kraft getreten am 25.10.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrBebauungsplan Nr. II/2/61.00
Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrBebauungsplan Buigen Nord
Gemeinde Irndorf Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Buigen Nord Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Stand: 20.02.2018 Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB Planverfasser
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße
MehrBebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan -
Stadt Maulbronn Gemarkung Zaisersweiher Landkreis Enzkreis Bebauungsplan "Füllmenbacherhofweg / Eichbuschstraße - einfacher Bebauungsplan - Fassung vom 03.04.2017 TEXTTEIL Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch
MehrÖrtliche Bauvorschriften nach 74 LBO
Gemeinde Denkingen Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Schuppengebiet Hartplatz Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Entwurf zur Offenlage gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Stand: 24. 05. 2016 Planverfasser:
Mehr- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).
SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:
GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen
MehrAufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE ESCHENBACH TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN VORENTWURF BEBAUUNGSPLAN Kreben IV Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: 19.04.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden
MehrKLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE
Ortsteil Mutschelbach KLARSTELLUNGS- UND EINBEZIEHUNGSSATZUNG UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN "STEINSTRAßE Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat am 28.11.2007 aufgrund von 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3
MehrBEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand:
1 Stadt Ladenburg BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Hohe Straße II, 2. Teilgebiet 1. Änderung Stand: 09.03.2017 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
MehrBIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
GEMEINDE: SCHNÜRPFLINGEN KREIS: ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BIHLAFINGER WEG II Entwurf: 23.10.2013 / Stand: 16.07.2014 1 Rechtsgrundlagen
MehrInformationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen
Informationen zum Bauplatz Eisentalstraße 38/1 Lautlingen Stadt Albstadt Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften Andreas Niederwieser Tel.: 07431/ 160-2152 Fax: 07431/ 160-2157 Email: andreas.niederwieser@albstadt.de
MehrBebauungsplan. BP Lessingstraße. Textliche Festsetzungen
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Lessingstraße - - - 2 - Inhalt: A. Planungsrechtliche Festsetzungen - 3-1. Art der baulichen Nutzung - 3-1.1. Reines Wohngebiet
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBEBAUUNGSPLAN. Gewerbegebiet Ried. Gewerbegebiet Ried II. 3. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Gewerbegebiet Ried und Gewerbegebiet Ried II 3. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung
MehrStadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung
Stadt Baden-Baden Vorhabenbezogener Bebauungsplan Laisenberg, 7. Änderung Bürgerinformationsabend am 01.03.2016 GERHARDT.stadtplaner.architekten VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN GERHARDT.stadtplaner.architekten
MehrBACHACKER II. 1 Rechtsgrundlagen GEMARKUNG: ACHSTETTEN ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: ACHSTETTEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BACHACKER II Entwurf: 24.09.2018 / Stand: 03.12.2018 1 Rechtsgrundlagen
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrBEBAUUNGSPLAN. Oberer Hartberg, 1. Änderung
Gemeinde St. Johann Gemarkung Würtingen Landkreis Reutlingen BEBAUUNGSPLAN Oberer Hartberg, 1. Änderung ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Inhaltsverzeichnis Blatt 1 3 Außerkraftsetzung bisheriger Bebauungsvorschriften
MehrBEBAUUNGSPLAN Marrbacher Öschle (Marrbachöschle) - 4. Änderung
GEMEINDE GINGEN a.d. FILS BEBAUUNGSPLAN Marrbacher Öschle (Marrbachöschle) - 4. Änderung TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN VORENTWURF Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:...
MehrGemeinde Stetten am kalten Markt Landkreis Sigmaringen. Frohnstetten West - 1. Änderung und Erweiterung
Gemeinde Stetten am kalten Markt Landkreis Sigmaringen Anlage 2 zur Satzung des Bebauungsplanes Frohnstetten West - 1. Änderung und Erweiterung In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen im Lageplan
Mehr1.1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB und 1-15 BauNVO)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN GEWERBEGEBIET "AM LIPPACH" IN MÜHLHEIM In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplanes vom 09.10.2007 werden folgende PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
MehrSatzung der Gemeinde Kappel-Grafenhausen über
Fassung vom 2018-09-26 Projekt Nr.: 2014-044 x. Fertigung Rathausstraße 2 77966 Kappel-Grafenhausen der über Bebauungsplan : Pflegeheim Kappel mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
MehrTextliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016
MehrGemeinde Wutöschingen
Gemeinde Wutöschingen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Zelgle III Degernau im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Aufgrund den 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl.
MehrBad Rippoldsau-Schapbach. Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün. Textteil zum Bebauungsplan. I. Rechtliche Grundlagen
Gemeinde: Gemarkung: Bad Rippoldsau-Schapbach Schapbach Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan Beim Dorf Grün Textteil zum Bebauungsplan I. Rechtliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG
zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.
MehrT O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:
T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:
MehrTEXTLICHE FESTSETZUNGEN. zum Bebauungsplan. "Sonnenberg II", Ortsgemeinde Herschbach. (gem. 9 (1) BauGB)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN zum Bebauungsplan "Sonnenberg II", (gem. 9 (1) BauGB) Februar 2018 A. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs.1 BauGB + 1-23 BauNVO) 1. Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs.1 Nr.1
MehrÄNDERUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NÖRDLICHER ORTSKERN BEREICH KÖNIGSTRASSE / AM PARK. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE DEGGINGEN ÄNDERUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NÖRDLICHER ORTSKERN BEREICH KÖNIGSTRASSE / AM PARK ENTWURF vom 29.04.2014 SATZUNG Bebauungsplan nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: 29.04.2014
MehrSatzung. 4 Außerkrafttreten Für das Plangebiet werden die bisher geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Holderäcker/Hinter der Kirche aufgehoben.
Satzung über a) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Seniorenzentrum Spielberg b) die örtlichen Bauvorschriften Seniorenzentrum Spielberg in Karlsbad-Spielberg Der Gemeinderat der Gemeinde Karlsbad hat
MehrGemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrBebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung
Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Au f s t e l l u n g und vorgezogene Beteiligung der Ö ffentlichkeit und Behör d en Anlage 1 : Anlage 2: Anlage 3: Anlage
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrSatzung der Gemeinde Biberach über
Fassung vom 2017-05-08 Projekt Nr.: 2017-008 x. Fertigung Hauptstraße 27 77781 Biberach der über Bebauungsplan : Alter Sportplatz mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum
MehrGEMEINDE UEDEM. Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße vereinfachte Änderung. Bearbeitet: Hardt/Bertram. Stand: 06. November 2012 M 1:500
GEMEINDE UEDEM Bebauungsplan Uedem Nr. 9 "Mühlenstraße 11 6. vereinfachte Änderung 0 Bearbeitet: Hardt/Bertram Stand: 06. November 2012 M 1:500 10 15 20 25 30 35 StadtUmBau Ingenieurgesellschaft mbh Stadtentwicklung
MehrBEBAUUNGSPLAN LINDENHOF-NESTELWASEN
Anlage 2 Stadt Oberndorf am Neckar Landkreis Rottweil BEBAUUNGSPLAN LINDENHOF-NESTELWASEN PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN HINWEISE Zur öffentlichen Auslegung ( 3 Abs. 2 BauGB)
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG
zum Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB im beschleunigten Verfahren GEWERBEGEBIET I 5. ÄNDERUNG Gemeinde Rielasingen Worblingen Gemarkungen Rielasingen und Worblingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN
MehrStadt Villingen-Schwenningen. Schwarzwald-Baar-Kreis. Änderung Bebauungsplan Brotkörble I. in den Teilbereichen Flst.-Nr.
Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Änderung Bebauungsplan Brotkörble I in den Teilbereichen Flst.-Nr. 1039, 1040, 1041 Stadtbezirk Mühlhausen Textteil vom 13.07.2010
MehrORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN -
ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG BEBAUUNGSPLAN DORFGEMEINSCHAFTSHAUS ORTSGEMEINDE SCHENKELBERG - TEXTFESTSETZUNGEN - Ortsgemeinde Schenkelberg 2 Auftragnehmer: Ingenieur-Team Thran und Partner Neu-Hubenhof Tel.
Mehr1. Planungsrechtliche Festsetzungen
Die Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind: Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom vom 24.06. 2004 Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) (BGBl. I S. 1359 zuletzt geändert durch
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB:
GEMEINDE WANGEN BEBAUUNGSPLAN FEUERWEHRHAUS BREITE WANGEN SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan VORENTWURF vom 18.01.2018 Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: 20.07.2017
MehrGemeinde Hatten. Bebauungsplan Nr Änderung. "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg"
Gemeinde Hatten Bebauungsplan Nr. 68 1. Änderung "Streekermoor / Mühlenweg / Löwenzahnweg" Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs-
Mehr04 Örtliche Bauvorschriften
GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 04 Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Oberspeyerer Feld BA II 06.07.2017 Projekt: 1356 Bearbeiter: Dipl.-Ing. D. Walter, M.Sc. T. Müller
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrGemeinde Zimmern o. R. Ortsteil Horgen. Bebauungsplan Kapfberg
Gemeinde Zimmern o. R. Ortsteil Horgen Bebauungsplan Kapfberg In Ergänzung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans vom 30.06.2015 werden nachfolgende Planungsrechtliche Festsetzungen und Örtliche
MehrB E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
MehrSatzung der Gemeinde Vörstetten über
Fassung vom 2017-04-24 Projekt Nr.: 2016-040 1. Fertigung Kirchstraße 2 79279 Vörstetten Satzung der über Bebauungsplan : Gottesacker, 5. Änderung mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften
MehrTEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau
TEXTTEIL zum Bebauungsplan Weidengärten, 1. Änderung in Kreßberg - Marktlustenau Teil 1: PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Dem Bebauungsplan liegen zugrunde: das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung,
MehrGemeinde Stemwede. Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr "Am Linnebach"
Gemeinde Stemwede Ortsteil Dielingen Bebauungsplan Nr. 1.14 "Am Linnebach" Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentliche Auslegung) gem. (2) BauGB, Beteiligung der Behörden und der sonstigen
MehrÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
MehrBebauungsplan Sachsenpark Dittersbach
Bebauungsplan Sachsenpark Dittersbach Bebauungsvorschriften Zu den Bebauungsplänen Baugebiet I/ 1-4 und Baugebiet II/ 5-6 A Rechtsgrundlagen 1. 1 bis 3,8,9 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrBebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette
Bürgermeisteramt der Gemeinde Forchheim Bebauungsvorschriften zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Erweiterung Wette A. Planungsrechtliche Festsetzungen: 1 Art der baulichen Nutzung 1. Der gesamte räumliche
MehrStadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße
Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen
MehrStadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße
Stadt Eppelheim Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Zwischen Schützenstraße und Rudolf-Wild-Straße Textliche Festsetzungen A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN ( 9 BauGB) 1. Art der baulichen Nutzung
MehrTextliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom , geändert am , ergänzt am , geändert am
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Härtle Süd BA II + III vom 13.08.1991, geändert am 14.10.1991, ergänzt am 01.09.1993, geändert am 13.09.1996 In Ergänzung der Planzeichnung wird folgendes festgesetzt:
MehrBEBAUUNGSPLAN BRAUNERSBERG III, 1. ÄNDERUNG
STADT GROSSBOTTWAR BEBAUUNGSPLAN BRAUNERSBERG III, 1. ÄNDERUNG TEXTTEIL (Teil B) I. BEBAUUNGSPLAN II. ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN ENTWURF Aufstellungsbeschluss gem. 2 (1) BauGB: 03.05.2017 Frühzeitige Beteiligung
MehrBauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher
MehrOrtsgemeinde Zellertal OT Harxheim. Bebauungsplan Kurpfalzmühle
Ortsgemeinde Zellertal OT Harxheim Bebauungsplan Kurpfalzmühle Abrundungssatzung Kurpfalzmühle Zellertal - Harxheim Textliche Festsetzungen der Abrundungssatzung Kurpfalzmühle der Ortsgemeinde Zellertal
MehrStadt Dahn. Bebauungsplan. Gerstel V. Textliche Festsetzungen Hinweise. Vorentwurf
Bebauungsplan Gerstel V Vorentwurf Textliche Festsetzungen Hinweise Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Telefon: 06391 / 911-0 Telefax: 06391 / 911-150 INHALTSVERZEICHNIS 1 Planungsrechtliche Festsetzungen...
MehrHALDE IV 2. ÄNDERUNG TEXTTEIL. Stadt Weinstadt. Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften. Entwurf vom
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften HALDE IV 2. ÄNDERUNG Entwurf vom 25.08.2017 Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage
MehrBebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB)
Rastatt Bebauungsplan "Zay in Rastatt (Einfacher Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB) Städtebauliche Festsetzungen und Begründung Bebauungsplanentwurf vom 16. Mai 2011 zum erneuten
MehrGemeinde Durchhausen Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Großwiesen II
Gemeinde Durchhausen Landkreis Tuttlingen Bebauungsplan Großwiesen II Örtliche Bauvorschriften nach 74 LBO Beschluss des Gemeinderates in der Sitzung vom 15.01.2019 Auftraggeber: Gemeinde Durchhausen Dorfstraße
MehrB E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau
B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung
MehrB ÜRGERMEISTERAMT Bodman-Ludwigshafen AZ Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen. Offenlage des Entwurfs
AZ 621.4164 Bebauungsplan Sportplatz Ludwigshafen Offenlage des Entwurfs 27.11. 27.12.2017 AZ 621.4164 SATZUNG der Gemeinde BODMAN-LUDWIGSHAFEN über den Bebauungsplan der Innenentwicklung Sportplatz Ludwigshafen
MehrBebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Bebauungsplan W/39, 46/107 der Stadt Cottbus Lausitzer Straße / Schweriner Straße TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Abbildung: Einordnung des Plangebietes in das Stadtgebiet o. M. VORENTWURF zur frühzeitigen Beteiligung
MehrBebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee GEMEINDE Lütjensee Vertreten durch Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau DATUM 16.01.2018 MASSSTAB 1:1.000 Satzung der Gemeinde Lütjensee über den Bebauungsplan
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
Mehr1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrGEMEINDE AHORN Bebauungsplan "Rübenäcker" im OT Berolzheim
GEMEINDE AHORN Bebauungsplan "Rübenäcker" im OT Berolzheim P L A N Z E I C H E N E R K L Ä R U N G U N D T E X T L I C H E F E S T S E T Z U N G E N P L A N Z E I C H E N E R K L Ä R U N G ART DER BAULICHEN
MehrFACHBEREICH STADTPLANUNG
FACHBEREICH STADTPLANUNG Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften Mischgebiete Ortsdurchfahrt Beinstein Das Plangebiet liegt entlang der Ortsdurchfahrt Beinstein (Karl-Ziegler-Straße). Es
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Mehr1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN
STADT DILLENBURG BAULEITPLANUNG 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN Textfestsetzungen 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax:
MehrOrtsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis
Projekt 0410_BP Ortsgemeinde Oberelbert Verbandsgemeinde Montabaur Westerwaldkreis Aufstellung des Bebauungsplanes Am Tor III - Verfahren nach 13b BauGB - Textfestsetzungen (Blatt B1-B4) Verfahrensstand:
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Solarthermie-Anlage in Kombination mit einem Biomasse- Heizwerk, Liggeringen
Stadt Radolfzell Vorhabenbezogener Bebauungsplan Freiflächen-Solarthermie-Anlage in Kombination mit einem Biomasse- Heizwerk, Liggeringen Örtliche Bauvorschriften Begründung Entwurf 25.07.2017 Stadt Radolfzell
MehrBebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften
Landkreis: Gemeinde: Gemarkung: Heilbronn Erlenbach Erlenbach Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB und örtliche Bauvorschriften Weinstraße 42-44 Maßstab 1 : 500 ENTWURF Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Mehr" # % " & '()*& !" - &" - & - /
!"#$#%&'()&!""# $ %"& '()*& +,!"-!. &"-&-/ *" 2 Am Wiesengrund 4 1 6 8 10 I 11 Die Gemeinde Pürgen erlässt, aufgrund des 1 bis 4 sowie 8 ff Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeverordnung für
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE GRUIBINGEN BEBAUUNGSPLAN BOLLER STRASSE, 2. ÄNDERUNG SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.07.2015 Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
MehrBauleitplanung der Gemeinde Betzendorf Landkreis Lüneburg
Bauleitplanung der Gemeinde Betzendorf Landkreis Lüneburg Bebauungsplan Nr. 6 Werk- und Gewerbehof Drögennindorf - 1. Änderung - einschl. örtlicher Bauvorschriften und Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Mehr