Herzlich Willkommen zur 1. öffentlichen Sitzung des Steiermärkischen Monitoringausschusses. 28. November 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen zur 1. öffentlichen Sitzung des Steiermärkischen Monitoringausschusses. 28. November 2016"

Transkript

1 Herzlich Willkommen zur 1. öffentlichen Sitzung des Steiermärkischen 28. November 2016

2 Begrüßung Sandra Seiwald und Mag. Ursula Komposch Vorsitzende des Steiermärkischen 2

3 Moderation Bernhard Possert Moderator der ersten öffentlichen Sitzung 3

4 Brandschutz Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen! 4

5 Fotos Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht werden können. 5

6 Ampelkarten Ich verstehe etwas nicht. Ich habe eine Verständnisfrage. Ich verstehe alles gut. 6

7 Eröffnung der Sitzung Sandra Seiwald Vorsitzende des Steiermärkischen 7

8 Warum gibt es den Monitoring-Ausschuss? Die Vereinten Nationen haben einen Vertrag über die Rechte von Menschen mit verschiedenen Behinderungen gemacht. Dieser Vertrag heißt: UN- Behindertenrechtskonvention. 8

9 Warum gibt es den Monitoring-Ausschuss? Österreich und die Steiermark sagen: Wir wollen diese Regeln einhalten. Der Steiermärkische Landtag hat beschlossen: Eine Gruppe soll überprüfen, ob die Regeln der UN- Konvention in der Steiermark wirklich eingehalten werden. Der Monitoring-Ausschuss steht deshalb im Steiermärkischen Behindertengesetz. 9

10 Warum gibt es den Monitoring-Ausschuss? Wir sind diese Gruppe. Wir heißen Steiermärkischer Monitoring- Ausschuss für Menschen mit Behinderungen. 10

11 Warum haben wir Sie heute eingeladen? Die UN-Konvention sagt, dass alle Menschen das Recht haben bei der Überwachung von Rechten für Menschen mit Behinderungen mit zu arbeiten. Deswegen macht der Monitoring-Ausschuss öffentliche Sitzungen. 11

12 Was macht der Monitoringausschuss? Wir halten die Augen offen, ob die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Steiermark eingehalten werden. Dafür ist die Behindertenrechtskonvention für uns das wichtigste Dokument. 12

13 Aus welchen Mitgliedern besteht der Monitoring-Ausschuss? 5 Menschen mit Behinderungen (Mitglieder) 5 Menschen mit Behinderungen (Ersatz-Mitglieder) Diese Menschen werden von Selbstvertretungs-Organisationen bestimmt. 13

14 Aus welchen Mitgliedern besteht der Monitoring-Ausschuss? 2 Fachleute aus den Universitäten und Hochschulen (Mitglieder) 2 Fachleute aus den Universitäten und Hochschulen (Ersatzmitglieder) Einer davon muss sich besonders gut mit den Menschenrechten auskennen. 14

15 Aus welchen Mitgliedern besteht der Monitoring-Ausschuss? 1 MitarbeiterIn der steiermärkischen Landes-Regierung (Mitglied) 1 MitarbeiterIn der steiermärkischen Landes-Regierung (Ersatzmitglied) Diese Personen sollen den Monitoring-Ausschuss beraten und dürfen bei Abstimmungen nicht mit abstimmen. 15

16 Menschen mit Behinderungen Heinz Leutgeb (Mitglied) 16

17 Menschen mit Behinderungen Julian Gabriel (Ersatzmitglied) 17

18 Menschen mit Behinderungen Thomas Matthä (Mitglied) 18

19 Menschen mit Behinderungen Mag. Dr. Manfred Sonnleitner (Ersatzmitglied) 19

20 Menschen mit Behinderungen Sandra Seiwald (Mitglied) 20

21 Menschen mit Behinderungen Heinz Sailer (Ersatzmitglied) 21

22 Menschen mit Behinderungen Gerlinde Walzl (Mitglied) 22

23 Menschen mit Behinderungen Isabella Wahrbichler (Ersatzmitglied) 23

24 Menschen mit Behinderungen Gabriele Zemann (Mitglied) 24

25 Menschen mit Behinderungen Mag. Karin Kien (Ersatzmitglied) 25

26 Fachleute Univ.-Prof. Mag. Dr. Wolfgang Benedek (Mitglied) 26

27 Fachleute Univ.-Prof. Dr. Andreas Leithner (Ersatzmitglied) 27

28 Fachleute Mag. Dr. Martin Gössl (Mitglied) 28

29 Fachleute Prof. Mag. Ursula Komposch (Ersatzmitglied) 29

30 MitarbeiterInnen der steiermärkischen Landes- Regierung Mag. Dr. Margarita Edler (Mitglied) 30

31 MitarbeiterInnen der steiermärkischen Landes- Regierung Jürgen Tatzgern (Ersatzmitglied) 31

32 Assistentin des Steiermärkischen Monitoring- Ausschusses Sandra Rainer 32

33 Der Ausschuss arbeitet unabhängig und weisungsfrei. Der Ausschuss ist unabhängig und muss sich an keine Weisungen halten. Niemand darf uns vorschreiben, wie wir arbeiten müssen. 33

34 Der Ausschuss arbeitet ehrenamtlich. Das heißt, die Mitglieder und Ersatzmitglieder bekommen keine Bezahlung. 34

35 Die Geschäfts-Stelle des Monitoring- Das Land Steiermark hat eine Geschäfts-Stelle für den Steiermärkischen Monitoring- Ausschuss beim Behinderten- Anwalt eingerichtet. Er ist für die Verwaltung des Geldes da. Der Ausschuss entscheidet aber alleine, für was das Geld ausgegeben wird. Ausschusses 35

36 Die Geschäfts-Stelle des Monitoring- Für das Dienstrecht der Mitarbeiterin ist auch der Behinderten-Anwalt da. Weil die Geschäfts-Stelle unabhängig ist, sagt die Vorsitzende des Steiermärkischen Monitoring- Ausschusses der Mitarbeiterin, welche Arbeit sie machen muss. Ausschusses 36

37 Was macht der Behinderten-Anwalt? Einzel-Beratung von Menschen mit Behinderungen Bearbeitung von Einzel- Beschwerden von Menschen mit Behinderungen Prüfung von Ideen die Menschen mit Behinderungen helfen können Vorschläge zur Umsetzung dieser Ideen 37

38 Was macht der Monitoring-Ausschuss Einzel-Beratung von Menschen mit Behinderungen Bearbeitung von Einzel- Beschwerden von Menschen mit Behinderungen NICHT? 38

39 Was macht der Monitoring-Ausschuss? Überprüfung von Gesetzen und Verordnungen die Menschen mit Behinderungen betreffen. Dabei halten wir uns an die UN- Behindertenrechtskonvention. 39

40 Wie prüft der Monitoring-Ausschuss? Der Monitoring-Ausschuss möchte, dass alle Menschen wissen, wie er arbeitet. Dafür hat der Monitoring-Ausschuss ein Leitbild geschaffen, in dem er beschreibt nach welchen Grundsätzen und Ideen er arbeitet und welche Werte ihm wichtig sind. 40

41 Unser Leitbild 0: Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Menschen den Monitoring-Ausschuss kennen und laden alle Menschen ein, uns Themen vorzuschlagen. Auch die Mitglieder des Monitoring-Ausschusses halten die Augen offen: Wo sollten wir prüfen? 41

42 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 0: Der Monitoring-Ausschuss hat eine Presse-Konferenz am abgehalten, bei dieser wurde ein Themen- Aufruf gestartet. 42

43 Unser Leitbild 1: Der Monitoring-Ausschuss beschließt einen Prüf-Auftrag. Dabei fragen wir uns 4 E s : 1. Was hat besonders viel Energie? 2. Wo haben wir eigene Expertise? 3. Was ist eingrenzbar? 4. Wo ist unsere Einschätzung, dass der Text und/oder die Praxis von der UN-Konvention abweicht? Zusätzlich bilden wir ein Prüfteam. Die Vorsitzenden und die zuständigen Themenverantwortlichen sind unbedingt im Team. 43

44 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 1: Der Monitoring-Ausschuss hat als ersten Prüf-Auftrag die Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der 70 und 76 Steiermärkisches Baugesetz ivm Art 9 UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Hierfür wurde ein Prüfteam gebildet. Dieses besteht aus den Vorsitzenden, Heinz Sailer, Manfred Sonnleitner und Isabella Wahrbichler. 44

45 2: Im Prüf-Team legen wir fest, wen wir befragen wollen. Unser Leitbild 45

46 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 2: Das Prüf-Team hat eine vorläufige Liste der zu befragenden Personen und Organisationen gemacht. 46

47 3: Wir informieren die zuständigen Beamten/Beamtinnen und den zuständigen Landesrat/die zuständige Landesrätin. Unser Leitbild 47

48 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 3: Der Monitoring-Ausschuss hat die für das Bau- und Behindertengesetz in der Steiermark zuständigen Beamtinnen und Beamten sowie die zuständige Landesrätin Mag.a Doris Kampus und die zuständigen Landesräte Johann Seitinger, Anton Lang informiert. 48

49 4: Wir lesen den Text des Gesetzes bzw. der Verordnung genau. Wir vergleichen den Text mit der UN- Behindertenrechtskonvention und beurteilen, ob das Gesetz bzw. die Verordnung der UN- Konvention gerecht wird. Unser Leitbild 49

50 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 4: Das Prüf-Team hat sich in einigen Besprechungen mit den beiden Gesetzes-Stellen beschäftigt. Dabei möchte das Prüf-Team herausfinden, ob diese der UN- Behindertenrechtskonvention entsprechen. 50

51 Unser Leitbild 5: Wir reden mit Betroffenen. Wir fragen vor allem Vertreter/Vertreterinnen von Selbstvertretungs-Organisationen. Dafür verwenden wir einen Gesprächsleitfaden. Unsere Mitarbeiterin macht ein Protokoll des Gesprächs. Bevor wir es veröffentlichen, zeigen wir den Text nochmals den Betroffenen. 51

52 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 5: Das Prüf-Team erstellt einen Gesprächsleitfaden für die Gespräche mit den Betroffenen. 52

53 Unser Leitbild 6: Wir reden mit Fachleuten. Dafür verwenden wir einen Gesprächsleitfaden. Die Fachleute bitten wir um eine schriftliche Information. Vielleicht müssen wir den Fachleuten etwas bezahlen. 53

54 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 6: Das Prüf-Team erstellt einen Gesprächsleitfaden für die Gespräche mit den Fachleuten. 54

55 7: Wir reden mit Beamten/Beamtinnen: Wie wird das Gesetz/die Verordnung umgesetzt? Dafür verwenden wir einen Gesprächsleitfaden. Danach bitten wir um eine schriftliche Information. Unser Leitbild 55

56 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 7: Das Prüf-Team erstellt einen Gesprächsleitfaden für die Gespräche mit den Beamten/Beamtinnen. 56

57 8: Vielleicht machen wir auch eine öffentliche Veranstaltung zu diesem Thema. Hier können wir das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln diskutieren. Unser Leitbild 57

58 Beispiel Steiermärkisches Baugesetz 8: Der Monitoring-Ausschuss hat eine öffentliche Sitzung beschlossen. Darum haben wir Sie heute eingeladen um verschiedene Meinungen von betroffenen Menschen, Fachleuten und Beamtinnen bzw Beamten zu diesem Thema zu hören. 58

59 9: Die Mitglieder des Prüfteams schreiben den Roh- Bericht. Unser Leitbild 59

60 10: Der Monitoring-Ausschuss beschließt den Roh-Bericht. Unser Leitbild 60

61 11: Wir übermitteln den Rohbericht an die zuständigen Beamten/Beamtinnen, den zuständigen Landesrat/die zuständige Landesrätin und laden zu Kommentaren ein. Unser Leitbild 61

62 12: Das Prüfteam liest die Kommentare. Unser Leitbild 62

63 13: Das Prüfteam schreibt den Endbericht, bestehend aus einer Stellungnahme (mit Beschreibungen und Bewertungen) und einer Empfehlung. Zusätzlich schreibt das Prüfteam eine Presse-Information. Unser Leitbild 63

64 14: Der Monitoringausschuss beschließt den Endbericht, den gesamten Prüf-Bericht und die Presse-Information. Unser Leitbild 64

65 15: Wir schicken den Prüfbericht an die zuständigen Beamten/Beamtinnen, die Behinderten- Sprecher/Behinderten- Sprecherinnen der Landtags- Fraktionen und die Landesregierung. Unser Leitbild 65

66 16: Wir stellen den Prüfbericht auf die Website des Monitoring-Ausschusses. Unser Leitbild 66

67 17: Wir informieren die Journalisten/Journalistinnen. Unser Leitbild 67

68 Der fertige Prüf-Bericht 68

69 Steiermärkisches Bau-Gesetz Sandra Rainer Assistentin des Steiermärkischen 69

70 70 (3) Steiermärkisches Bau-Gesetz (3) Zusätzlich zu Treppen sind Personenaufzüge zu errichten bei 1. Bauwerken mit Aufenthaltsräumen und drei oder mehr oberirdischen Geschoßen, 2. Garagen mit drei oder mehr oberirdischen sowie zwei oder mehr unterirdischen Geschoßen. 70

71 70 (3) Steiermärkisches Bau-Gesetz (3) Dies gilt nicht für Reihenhäuser und Gebäude mit nicht mehr als neun Wohnungen je vertikaler Erschließungseinheit bei höchstens drei oberirdischen Geschoßen. 71

72 70 (4) Steiermärkisches Baugesetz (4) Bei der Planung von Bauwerken mit Aufenthaltsräumen mit drei oberirdischen Geschoßen und mit nicht mehr als neun Wohnungen je vertikaler Erschließungseinheit ist für eine allfällige nachträgliche Errichtung von Personenaufzügen eine planliche Vorsorge zu treffen. 72

73 76 (4) Steiermärkisches Baugesetz (4) In Wohngebäuden (Neubauten und solche, die durch Nutzungsänderungen entstehen) mit mehr als drei Wohnungen sind mindestens 25 % der Gesamtwohnnutzfläche sowie mindestens 25 % der Anzahl der Wohnungen nach den Grundsätzen für den anpassbaren Wohnbau zu planen und zu errichten. Für den anpassbaren Wohnbau müssen jedenfalls die Anforderungen nach Abs. 2 Z 1 und 3 eingehalten werden. 73

74 Ausschnitt aus Art 9 UN- Behindertenrechtskonvention Alles soll für Menschen mit Behinderungen barriere-frei zugänglich sein. Barriere-Freiheit bedeutet: Für Menschen mit Behinderungen soll es keine Hindernisse geben. Alles soll so sein, dass Menschen mit Behinderungen es ohne Hilfe gut benützen können. Das ist wichtig, damit Menschen mit Behinderungen selbständig leben und überall dabei sein können. 74

75 Ausschnitt aus Art 9 UN- Behindertenrechtskonvention Was muss barriere-frei sein? Straßen. Häuser und Orte. Zum Beispiel: Wohn-Häuser, Ämter, Kranken-Häuser, Schulen, Schwimm- Bäder, Turn-Hallen und Parks. Busse, Bahnen und Züge. Sprache, Informationen und Internet-Seiten. 75

76 Jetzt ist Ihre Meinung gefragt! 76

77 Fragen 1) Welche Erfahrungen mit dem anpassbaren Wohnbau sowie der barrierefreien Adaptierung von anpassbar gebauten Wohnungen haben Sie privat oder beruflich schon gemacht? Welche Erkenntnisse ziehen Sie daraus? 2) Wie sind Ihre persönlichen Erfahrungen zum Thema Personenaufzüge in Gebäuden und wie ist Ihre Meinung zur Umsetzung in Paragraph 70 Baugesetz? 3) Welche persönlichen oder beruflichen Auswirkungen haben die beiden betreffenden Paragraphen des Baugesetzes für Sie? 4) Würden Sie sagen, dass die zwei betreffenden Paragraphen des Baugesetzes dem Artikel 9 der UN- Behindertenrechtskonvention entsprechen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Zusatzfragen: 5) Kennen Sie Zahlen / Daten / Fakten, die für diese Diskussion wichtig sind? 6) Wäre es aus Ihrer Sicht im Sinne der Planung und der Bauausführung wesentlich teurer, die prozentuale Anzahl der anpassbar herzustellenden Wohnungen von derzeit 25% auf beispielsweise 75% zu erhöhen? 77

78 Plenumsdiskussion Baugesetz 78

79 Plenumsdiskussion allgemeine Empfehlungen 79

80 Vorschau nächste Schritte Interviews Schreiben und Beschließen des Roh- Berichts Übermittlung des Roh-Berichts und Einladung zur Kommentierung an die zuständigen Personen Schreiben und Beschließen des Endberichts (Stellungnahme + Empfehlung) Beschluss und anschließende Veröffentlichung des gesamten Prüf- Berichts 80

81 Schließung Sandra Seiwald und Mag. Ursula Komposch Vorsitzende des Steiermärkischen 81

82 Der Steiermärkische Monitoring- Ausschuss bedankt sich recht herzlich für die aktive Teilnahme! 28. November 2016

Monitoring-Ausschuss Das Leitbild

Monitoring-Ausschuss Das Leitbild Textversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Monitoring-Ausschuss Das Leitbild Ein Leitbild ist die Beschreibung, nach welchen Grundsätzen und Ideen eine Organisation arbeitet. Es zeigt

Mehr

Geschä ftsordnung des Monitoring-Ausschusses

Geschä ftsordnung des Monitoring-Ausschusses Geschä ftsordnung des Monitoring-Ausschusses Vorwort zur Geschäftsordnung Eine Geschäftsordnung ist eine Zusammenfassung aller Regeln, nach denen eine bestimmte Gruppe von Menschen zusammenarbeitet. Im

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES SÜDTIROLER MONITORINGAUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

GESCHÄFTSORDNUNG DES SÜDTIROLER MONITORINGAUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG GESCHÄFTSORDNUNG DES SÜDTIROLER MONITORINGAUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 1 Allgemeines Der Südtiroler für die Rechte von Menschen mit Behinderung ist durch die UN-Konvention über

Mehr

Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat

Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat Bericht an den Bundes-Behinderten-Beirat Was ist der Monitoring-Ausschuss? Was steht im Gesetz? Im Artikel 33 der UNO-Konvention steht: Jedes Land muss überwachen, ob die Forderungen der UNO-Konvention

Mehr

Im diesem Dokument steht die Geschäftsordnung vom Oö. Monitoring-Ausschuss.

Im diesem Dokument steht die Geschäftsordnung vom Oö. Monitoring-Ausschuss. Einleitung Eine Geschäftsordnung ist eine Zusammenfassung von Regeln. Eine bestimmte Gruppe von Menschen arbeitet nach diesen Regeln zusammen. In Oberösterreich gibt es eine Gruppe von Menschen, die darauf

Mehr

MENSCHEN RECHTE. FÜR ALLE MENSCHEN. Der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss prüft, ob Vorarlberg die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhält.

MENSCHEN RECHTE. FÜR ALLE MENSCHEN. Der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss prüft, ob Vorarlberg die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhält. MENSCHEN RECHTE. FÜR ALLE MENSCHEN. Der Vorarlberger Monitoring-Ausschuss prüft, ob Vorarlberg die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhält. Jeder Mensch hat Rechte. Darum: Die UN-Konvention. In den

Mehr

Beispiele betreffend die Aufzugsverpflichtung nach 70 Abs. 4 Stmk BauG

Beispiele betreffend die Aufzugsverpflichtung nach 70 Abs. 4 Stmk BauG Beispiele betreffend die Aufzugsverpflichtung nach 70 Abs. 4 Stmk BauG Einleitung: 70 Erschließung (Stmk. Baugesetz) (1) Alle Bauwerksteile sind so zu erschließen, dass sie entsprechend dem Verwendungszweck

Mehr

Die UN-Konvention. Bernd Dörr

Die UN-Konvention. Bernd Dörr Jeder Mensch hat Rechte. Zum Beispiel das Recht, dass er gut behandelt wird. Allen Menschen soll es gut gehen. Darüber gibt es viele Regeln und Gesetze in Europa und der ganzen Welt. Diese Regeln und Gesetze

Mehr

Die UN-Konvention. Bernd Dörr

Die UN-Konvention. Bernd Dörr Jeder Mensch hat Rechte. Zum Beispiel das Recht, dass er gut behandelt wird. Allen Menschen soll es gut gehen. Darüber gibt es viele Regeln und Gesetze in Europa und der ganzen Welt. Diese Regeln und Gesetze

Mehr

Der Oö. Monitoring-Ausschuss

Der Oö. Monitoring-Ausschuss Der Oö. Monitoring-Ausschuss In diesem Dokument steht drinnen, was der Oö. Monitoring-Ausschuss ist. Es wird erklärt, warum es den Oö. Monitoring-Ausschuss gibt und welche Aufgaben der Ausschuss hat. Ein

Mehr

Geschäftsordnung des Monitoringausschusses. nach der UN-Konvention über die Rechte. von Menschen mit Behinderungen

Geschäftsordnung des Monitoringausschusses. nach der UN-Konvention über die Rechte. von Menschen mit Behinderungen Geschäftsordnung des Monitoringausschusses nach der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 1 Allgemeines a) Wir sind der Monitoringausschuss für Tirol. Wir nennen uns kurz auch MA.

Mehr

Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit

Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit www.sl-stmk.at Behinderte Menschen für Menschenrechte, Inklusion und Barrierefreiheit 1 ist eine Interessen-Vertretung von Menschen

Mehr

Geschäftsordnung Inklusionsbeirat der Stadt Schwäbisch Gmünd. Dieser Text ist nur in männlicher Sprache geschrieben.

Geschäftsordnung Inklusionsbeirat der Stadt Schwäbisch Gmünd. Dieser Text ist nur in männlicher Sprache geschrieben. Regeln für den Inklusions beirat der Stadt Schwäbisch Gmünd Dieser Text ist eine Übertragung in Leichte Sprache. Es gibt diese Regeln auch in schwerer Sprache. In schwerer Sprache heißen sie: Geschäftsordnung

Mehr

Jahresbericht 2013 und 2014

Jahresbericht 2013 und 2014 Jahresbericht 2013 und 2014 Einleitung Sie lesen hier den Jahresbericht des Monitoring-Ausschusses für die Jahre 2013 und 2014. Der Monitoring-Ausschuss ist jetzt Mitglied im Bundes-Behinderten-Beirat.

Mehr

R i c h t l i n i e für den Beirat der Menschen mit Behinderung

R i c h t l i n i e für den Beirat der Menschen mit Behinderung R i c h t l i n i e für den Beirat der Menschen mit Behinderung In Siegen gibt es einen Rat. Der Rat ist eine Gruppe von Politikern. Dieser Rat hat in einem Treffen Regeln für den Beirat der Menschen mit

Mehr

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen UN-Konvention Rechte von Menschen mit Behinderungen Was ist die UN-Konvention? Die UN-Konvention ist ein Vertrag, bei dem sich viele verschiedene Länder auf eine gemeinsame Sache einigen. Für die UN-Konvention

Mehr

Wichtige Regeln. für den. Beirat für Menschen mit Behinderungen. in der Stadt Hochheim am Main

Wichtige Regeln. für den. Beirat für Menschen mit Behinderungen. in der Stadt Hochheim am Main Wichtige Regeln für den Beirat für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Hochheim am Main Ein Beirat ist eine Arbeits-Gruppe mit mehreren Personen. Der Beirat kümmert sich um eine bestimmten Aufgabe.

Mehr

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg

Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Behinderten-Politisches Maßnahmen-Paket für Brandenburg Das macht Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen Zusammen-Fassung in Leichter Sprache. 2 Achtung Im Text gibt es

Mehr

Mannheim auf dem Weg zur. behindertenfreundlichen Stadt. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Mannheim

Mannheim auf dem Weg zur. behindertenfreundlichen Stadt. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Mannheim Mannheim auf dem Weg zur behindertenfreundlichen Stadt Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Mannheim vorgelegt vom Behindertenforum Mannheim im Februar 2011 Wer hat

Mehr

B: Überall dabei sein und selbst bestimmen

B: Überall dabei sein und selbst bestimmen Leichte Sprache 97 B: Überall dabei sein und selbst bestimmen Zugänglichkeit Alles soll für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Zugänglichkeit bedeutet: Für Menschen mit Behinderung soll es keine

Mehr

AKTIONSPLAN für ein inklusives Freiburg 2017/2018

AKTIONSPLAN für ein inklusives Freiburg 2017/2018 AKTIONSPLAN für ein inklusives Freiburg 2017/2018 in leichter Sprache 1 Aktionsplan Inklusion Fortschreibung 2017/2018 in Leichter Sprache Die rot geschriebenen Worte, sind am Ende des Textes nochmal genau

Mehr

Die Meinung der AWO zur Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Das ist ein Text in Leichter Sprache.

Die Meinung der AWO zur Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Das ist ein Text in Leichter Sprache. Bundesverband e.v. Die Meinung der AWO zur Vereinbarung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Das ist ein Text in Leichter Sprache. Von wem ist das Heft? Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion:

Mehr

Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung

Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung Wichtige Informationen für die Sitzung am 7. November 2013 Vorschläge der UNO nach der Staaten-Prüfung Einleitung In der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht, dass Österreich

Mehr

Das Hessische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Leichter Sprache

Das Hessische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Leichter Sprache Das Hessische Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Leichter Sprache Seit Dezember 2004 gibt es in Hessen ein wichtiges Gesetz für behinderte Menschen. Das Gesetz heißt: Hessisches Gesetz zur Gleichstellung

Mehr

Geschäfts-Ordnung Inklusions-Fach-Beirat

Geschäfts-Ordnung Inklusions-Fach-Beirat Geschäfts-Ordnung Inklusions-Fach-Beirat Inklusions-Fach-Beirat ist ein sehr langes Wort. Deshalb steht im Text immer nur Beirat. Das ist kürzer. Und einfacher zu lesen. In einer Geschäfts-Ordnung stehen

Mehr

Der Aktions-Plan der Landes-Regierung von Rheinland-Pfalz Das macht Rheinland-Pfalz für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen

Der Aktions-Plan der Landes-Regierung von Rheinland-Pfalz Das macht Rheinland-Pfalz für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen Der Aktions-Plan der Landes-Regierung von Rheinland-Pfalz Das macht Rheinland-Pfalz für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen in Leichter Sprache zusammengefasst Inhalts-Verzeichnis

Mehr

Die Diakonische Behinderten-Hilfe in Niedersachsen möchte noch mehr tun für Menschen mit Behinderung

Die Diakonische Behinderten-Hilfe in Niedersachsen möchte noch mehr tun für Menschen mit Behinderung Die Diakonische Behinderten-Hilfe in Niedersachsen möchte noch mehr tun für Menschen mit Behinderung Jeder Mensch ist wichtig und wertvoll. Man muss jeden Menschen achten. Wir von der Diakonischen Behinderten-Hilfe

Mehr

Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Mai 2015

Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Mai 2015 1 von 5 Jahrgang 2015 Ausgegeben am 13. Mai 2015 34. Gesetz: Steiermärkische Baugesetznovelle 2015 (XVI. GPStLT IA EZ 2524/1 AB EZ 2524/7) [CELEX-Nr.: 32010L0031] 34. Gesetz vom 21. April 2015, mit dem

Mehr

Barriere-Freiheit und Mobilität

Barriere-Freiheit und Mobilität Empowerment-Versammlungen Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der UN-Konvention. Der Aktions-Plan in Luxemburg. 2 Barriere-Freiheit und Mobilität Gut informiert sein macht stark. Schlecht informiert

Mehr

Befragungs-Ergebnisse: Unsere Erfahrungen und Bedürfnisse als Interessen-Vertreter und Interessen-Vertreterinnen für Menschen mit Lernschwierigkeiten

Befragungs-Ergebnisse: Unsere Erfahrungen und Bedürfnisse als Interessen-Vertreter und Interessen-Vertreterinnen für Menschen mit Lernschwierigkeiten Befragungs-Ergebnisse: Unsere Erfahrungen und Bedürfnisse als Interessen-Vertreter und Interessen-Vertreterinnen für Menschen mit Lernschwierigkeiten Die Befragung hat Thomas Schweinschwaller gemacht.

Mehr

Der Salzburger Monitoring-Ausschuss

Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Montag, 13.3.2017 Referat 2/05; Frauen, Diversität, Chancengleichheit TriBühne Lehen Salzburg Der Salzburger Monitoring-Ausschuss Ablauf dieser Veranstaltung Wir wollen

Mehr

Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Richtlinien

Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee. Richtlinien Gleichstellungs-Beirat für Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Hinweis: Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben, damit ihn alle Menschen leichter

Mehr

Mitreden ohne Barrieren

Mitreden ohne Barrieren Mitreden ohne Barrieren Position Was steht in diesem Text Alle sollen bei wichtigen Entscheidungen ihre Meinung sagen können. Auch Menschen mit Behinderungen. Nur dann gibt es Inklusion. Menschen mit Behinderungen

Mehr

Inklusions-Konferenz im Landkreis Ravensburg

Inklusions-Konferenz im Landkreis Ravensburg Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Leicht verständliche Sprache ist für alle Menschen gut, die sich schnell und einfach informieren möchten. Leicht verständliche Sprache ist

Mehr

Menschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK)

Menschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK) Menschenrechte, Inklusion und die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK) DDr. Ursula Naue Institut für Politikwissenschaft, Universität Wien Informationsveranstaltung anlässlich

Mehr

Selbst bestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Südtirol.

Selbst bestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Südtirol. Selbst bestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Südtirol. Stellung nahme und Handlungs empfehlungen vom Südtiroler Monitoring-Ausschuss. Jänner 2019 in Leichter Sprache 2 Stellung nahme heißt:

Mehr

bericht Forschungs Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Abschlussbericht Sozialforschung ISSN

bericht Forschungs Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Abschlussbericht Sozialforschung ISSN Forschungs bericht Sozialforschung 445l Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes Abschlussbericht ISSN 0174-4992 Seite 1 Wie gut ist das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz? Das steht in diesem

Mehr

Landesaktionsplan Schleswig-Holstein

Landesaktionsplan Schleswig-Holstein Einleitung Landesaktionsplan Schleswig-Holstein Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Und allen Menschen soll es gut gehen. Deshalb gibt es in Deutschland viele Regeln und Gesetze. Und auch in vielen

Mehr

Grundlage für das Gespräch über Partizipation an der Politik

Grundlage für das Gespräch über Partizipation an der Politik Endversion nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen Grundlage für das Gespräch über Partizipation an der Politik Einleitung Der Monitoring-Ausschuss hat bis jetzt 10 Sitzungen für alle interessierten

Mehr

Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten können viel. Es gibt aber viele Hindernisse. Schwere Sprache ist zum Beispiel ein Hindernis.

Wir Menschen mit Lernschwierigkeiten können viel. Es gibt aber viele Hindernisse. Schwere Sprache ist zum Beispiel ein Hindernis. Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind das Netzwerk Selbstvertretung Österreich. Das ist ein Projekt, von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Früher nannte man uns Menschen mit geistiger Behinderung.

Mehr

NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG)

NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG) Der Landtag von Niederösterreich hat am. beschlossen: NÖ Monitoringgesetz (NÖ MTG) Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2. Abschnitt: Förderung und Überwachung der

Mehr

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern

Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Bericht zur Überprüfung des Maßnahme-Plans zur UN-Behindertenrechts-Konvention im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern Zusammenfassung der Ergebnisse in Leichter Sprache Inhalt Überprüfung des Maßnahme-Plans...

Mehr

Aktionsplan vom Landkreis Unterallgäu In Leichter Sprache

Aktionsplan vom Landkreis Unterallgäu In Leichter Sprache Aktionsplan vom Landkreis Unterallgäu In Leichter Sprache Inhaltsverzeichnis Grußwort von Landrat Hans-Joachim Weirather 2 Vorwort 4 Leit-Linien / Grund-Gedanken 6 Selbstbestimmung 6 Barriere-Freiheit

Mehr

Neue Definition vom Begriff: Menschen mit Behinderungen.

Neue Definition vom Begriff: Menschen mit Behinderungen. Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie

Mehr

Zusammen-Fassung Entwicklung der Menschen-Rechts-Situation in Deutschland Juli 2016 bis Juni 2017

Zusammen-Fassung Entwicklung der Menschen-Rechts-Situation in Deutschland Juli 2016 bis Juni 2017 Zusammen-Fassung Entwicklung der Menschen-Rechts-Situation in Deutschland Juli 2016 bis Juni 2017 Bericht an den Deutschen Bundes-Tag Inhalt Über das Deutsche Institut für Menschen-Rechte 4 Über den Menschen-Rechts-Bericht

Mehr

Zum Beispiel kümmert sich die Behinderten-Anwaltschaft um die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung.

Zum Beispiel kümmert sich die Behinderten-Anwaltschaft um die Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung. Anwaltschaft Eine Anwaltschaft ist eine Stelle, wo gut ausgebildete Leute arbeiten, damit die Rechte und Interessen von bestimmten Personen beachtet werden. Zum Beispiel kümmert sich die Behinderten-Anwaltschaft

Mehr

Der Behinderten-Beauftragte der Stadt Bad Vilbel

Der Behinderten-Beauftragte der Stadt Bad Vilbel Der Behinderten-Beauftragte der Stadt Bad Vilbel Eine Information in leicht verständlicher Sprache Behinderten-Beauftragte können Männer oder Frauen sein. Wir verwenden im Text immer nur die männliche

Mehr

Alle - gemeinsam und dabei

Alle - gemeinsam und dabei Alle - gemeinsam und dabei Wie Menschen mit und ohne Behinderung Leichte Sprache im Kreis Groß-Gerau gut zusammen leben können. Ideen und Ziele in Leichter Sprache. www.kreisgg.de Stand Mai 2016 Im Text

Mehr

Sitzung des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung am

Sitzung des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung am Protokoll Sitzung des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung am 12.9.2018 Herr Oskar Kalamidas ist kürzlich verstorben. Herr Kalamidas arbeitete im Referat für Barrierefreies Bauen. Er war

Mehr

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen

MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen nach dem capito Qualitäts-Standard für Leicht Lesen MA Stellungnahme barrierefreies Wohnen Barrierefreies Wohnen 1. Einleitung Jeder Mensch hat das Recht darauf, in einer passenden Wohnung zu leben. Das

Mehr

Der Salzburger Landtag

Der Salzburger Landtag 1 Der Salzburger Landtag Der Landtag ist eine Versammlung von Politikerinnen und Politikern. Diese Versammlung hat wichtige Aufgaben für das Land Salzburg. In dieser Information steht, wie die Arbeit im

Mehr

In der Satzung sind die Regeln für den Fach-Verband beschrieben.

In der Satzung sind die Regeln für den Fach-Verband beschrieben. 1. Satzung In der Satzung sind die Regeln für den Fach-Verband beschrieben. Einleitung Wir achten in unserer Arbeit darauf, was in der Bibel steht. Gott ist allen Menschen nahe. Er macht keinen Unterschied,

Mehr

Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek

Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Regeln der Bezirks-Versammlung Wandsbek Die Bezirks-Versammlung Wandsbek hat für ihre Arbeit Regeln gemacht. Diese Regeln heißen Geschäfts-Ordnung. Die Geschäfts-Ordnung hat mehrere Teile. Wie in einem

Mehr

Protokoll zur Sitzung vom Inklusions-Beirat Wandsbek am 21. März 2017

Protokoll zur Sitzung vom Inklusions-Beirat Wandsbek am 21. März 2017 Protokoll zur Sitzung vom Inklusions-Beirat Wandsbek am 21. März 2017 Die Sitzung vom Inklusions-Beirat dauert von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Der Ort der Sitzung: Bezirks-Amt Wandsbek Soziales Dienstleistungs-Zentrum,

Mehr

Mittendrin von Anfang an. Menschen mit Behinderungen gehören dazu! Informationen in leicht verständlicher Sprache

Mittendrin von Anfang an. Menschen mit Behinderungen gehören dazu! Informationen in leicht verständlicher Sprache Mittendrin von Anfang an Menschen mit Behinderungen gehören dazu! Informationen in leicht verständlicher Sprache Was ist das Ziel von Behinderten-Politik? Menschen mit Behinderungen müssen in allen Lebens-Bereichen

Mehr

Menden: Eine Stadt für alle. Aktionsplan von der Stadt Menden für mehr Inklusion

Menden: Eine Stadt für alle. Aktionsplan von der Stadt Menden für mehr Inklusion Menden: Eine Stadt für alle. Aktionsplan von der Stadt Menden für mehr Inklusion Ein Heft in Leichter Sprache Entwurf vom 15.12.2016 Dieser Text in Leichter Sprache ist die Übersetzung von einem Text in

Mehr

Grußwort. des Leiters der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. MD Manfred Feuß.

Grußwort. des Leiters der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW. MD Manfred Feuß. Grußwort des Leiters der Abteilung Soziales im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW MD Manfred Feuß anlässlich der Fachtagung Inklusion und Menschenrechte im Rheinland der LVR

Mehr

»100 Prozent sozial«für eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse!

»100 Prozent sozial«für eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse! »100 Prozent sozial«für eine inklusive Gesellschaft ohne Hindernisse! In Deutschland gibt es fast 10 Millionen Menschen mit Behinderungen. Für diese Menschen gibt es noch viele Hindernisse. Überall im

Mehr

Blaues Kamel. Wahlen zum Berliner Abgeordneten-Haus am Fragen an die Politiker

Blaues Kamel. Wahlen zum Berliner Abgeordneten-Haus am Fragen an die Politiker Blaues Kamel Wahlen zum Berliner Abgeordneten-Haus am 18.9.2011 Fragen an die Politiker Seit dem 26. März 2009 gilt die Konvention über die Rechte von en in Deutschland. Wir schreiben ab jetzt: Behinderten-Konvention.

Mehr

Mehr Internet-Seiten sollen barriere-frei werden

Mehr Internet-Seiten sollen barriere-frei werden Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie

Mehr

Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom )2) Bildung des Beirates 2)

Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom )2) Bildung des Beirates 2) Satzung über den Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 20.03.2012 1)2) 1 Bildung des Beirates 2) Zur Realisierung der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit

Mehr

Satzung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache -

Satzung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Satzung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Was steht auf welcher Seite? Ein paar Infos zum Text... 2 Paragraf 1: Was macht der Behinderten-Beirat?... 2 Paragraf

Mehr

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Mannheim

Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Mannheim Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für die Stadt Mannheim vorgelegt vom Forum Behinderung im Februar 2011 Wer hat das Heft gemacht? Herausgeber: Schreiber: Stadt Mannheim, Fachbereich

Mehr

Fachstelle Gleichstellung von. Menschen mit Behinderungen. der Stadt Bern

Fachstelle Gleichstellung von. Menschen mit Behinderungen. der Stadt Bern Fachstelle Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen der Stadt Bern Seite 2/7 Was heisst Gleichstellung von Menschen mit Behinderung? Menschen mit Behinderung werden im Alltag eingeschränkt. Diese

Mehr

Vorwort. In Freizeit-Treffs und in der Schule. Für Inklusion muss es Hilfen geben, damit jeder mit machen kann. Zum Beispiel:

Vorwort. In Freizeit-Treffs und in der Schule. Für Inklusion muss es Hilfen geben, damit jeder mit machen kann. Zum Beispiel: Geschäfts-Ordnung von der Inklusions-Konferenz im Land-Kreis Reutlingen Vorwort Inklusion heißt: Menschen mit Behinderung können überall mit machen. Sie müssen genauso mit machen können wie Menschen ohne

Mehr

Angehörige. barrierefrei, Barrierefreiheit. Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern Kinder Großeltern Enkel.

Angehörige. barrierefrei, Barrierefreiheit. Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern Kinder Großeltern Enkel. Angehörige Angehörige sind meistens Verwandte. Zum Beispiel: Eltern Kinder Großeltern Enkel. Zu den Angehörigen gehören aber auch die Ehe-Frau oder der Ehe-Mann die Lebens-Partnerin oder der Lebens-Partner.

Mehr

Potsdam - solidarisches Miteinander in einer wachsenden Stadt!

Potsdam - solidarisches Miteinander in einer wachsenden Stadt! Potsdam - solidarisches Miteinander in einer wachsenden Stadt! Programm zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Fassung in Leichter Sprache Impressum DIE LINKE. Kreisverband Potsdam Beschlossen auf dem Kreisparteitag

Mehr

Prüfen Sie Ihre Stadt

Prüfen Sie Ihre Stadt Prüfen Sie Ihre Stadt Wie barriere-frei ist Ihre Stadt? Barriere-Freiheit bedeutet: Für Menschen mit Behinderung darf es keine Hindernisse geben. Denn eine Welt ohne Hindernisse bedeutet für Menschen mit

Mehr

Infos in Leichter Sprache. Es gibt in Deutschland eine Partei: Christlich Demokratische Union. Die Partei heißt auch: CDU.

Infos in Leichter Sprache. Es gibt in Deutschland eine Partei: Christlich Demokratische Union. Die Partei heißt auch: CDU. Die Fraktion von der CDU in Bremen Infos in Leichter Sprache. Was ist die CDU? Es gibt in Deutschland eine Partei: Christlich Demokratische Union. Die Partei heißt auch: CDU. Die Partei ist groß. Die Partei

Mehr

Geschäftsordnung Wiener Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Wien

Geschäftsordnung Wiener Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Wien Die Wiener Monitoringstelle zur Umsetzung der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen für Wien gibt sich gemäß 7b Abs. 6 Wiener Antidiskriminierungsgesetz idgf zum Zweck der Durchführung

Mehr

Antrag an die Regierung vom Bundes-Land Sachsen Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderung. Bündnis 90 Die Grünen

Antrag an die Regierung vom Bundes-Land Sachsen Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderung. Bündnis 90 Die Grünen Antrag an die Regierung vom Bundes-Land Sachsen Es geht um die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Antrag ist von der Arbeits-Gruppe einer Partei. Die Arbeits-Gruppe heißt in schwerer Sprache: Fraktion

Mehr

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention in Brandenburg

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention in Brandenburg Die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention in Brandenburg Das hat Brandenburg für die Rechte von Kindern und Erwachsenen mit Behinderung gemacht. Das ist ein Heft in Leichter Sprache Die Umsetzung

Mehr

Selbstbestimmt leben

Selbstbestimmt leben Empowerment-Versammlungen Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der UN-Konvention. Der Aktions-Plan in Luxemburg. 3 Selbstbestimmt leben Gut informiert sein macht stark. Schlecht informiert sein

Mehr

Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache -

Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Geschäfts-Ordnung für den Behinderten-Beirat der Stadt Fulda - Übersetzt in Leichte Sprache - Was steht auf welcher Seite? Ein paar Infos zum Text... 2 Paragraf 1: Welche Gesetze gelten für die Mitglieder

Mehr

Der Niederösterreichische Monitoring-Ausschuss zeigt auch, wie Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen

Der Niederösterreichische Monitoring-Ausschuss zeigt auch, wie Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen http://noe-monitoringausschuss.at 1. öffentliche Sitzung Die 1. öffentliche Sitzung des Niederösterreichischen Monitoring-Ausschusses war am 2. Dezember 2015 in der Niederösterreichischen Versicherung

Mehr

Der Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache

Der Bayerische. Land-Tag. in leichter Sprache Der Bayerische Land-Tag in leichter Sprache Seite Inhalt 2 Begrüßung 1. 4 Der Bayerische Land-Tag 2. 6 Die Land-Tags-Wahl 3. 8 Parteien im Land-Tag 4. 10 Die Arbeit der Abgeordneten im Land-Tag 5. 12 Abgeordnete

Mehr

Leitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben

Leitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben Leitlinien und Aktionsplan des Bezirk Schwaben Der Bezirk Schwaben unterstützt Menschen mit Behinderung bei ihren Zielen im Leben. Die wichtigsten Informationen darüber stehen in diesem Aktions-Plan. Dieses

Mehr

Bericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache

Bericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache Bericht zum Aktions-Plan in Leichter Sprache Durch das Mit-machen fühlen sich Menschen mit Behinderung stark. Und sie trauen sich etwas zu. (Udo Dahlmann, Mitglied der Begleitgruppe und Vorsitzender des

Mehr

Kreis aktions plan Pinneberg

Kreis aktions plan Pinneberg Kreis aktions plan Pinneberg Dieser Text ist in Leichter Sprache. Der Original text in schwerer Sprache heißt: Aktions plan des Kreises Pinneberg zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen

Mehr

Nr. 9 / 2015 Newsletter von Theresia Degener Mitglied im Ausschuss für den UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Nr. 9 / 2015 Newsletter von Theresia Degener Mitglied im Ausschuss für den UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Bericht aus Genf Nr. 9 / 2015 Newsletter von Theresia Degener Mitglied im Ausschuss für den UN-Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Begrüßung Dieser Info-Brief ist über die 13. Sitzung

Mehr

Der Salzburger Landtag

Der Salzburger Landtag 1 2 Der Salzburger Landtag Der Landtag ist eine Versammlung von Politikerinnen und Politikern. Diese Versammlung hat wichtige Aufgaben für das Land Salzburg. In dieser Information steht, wie die Arbeit

Mehr

selbstbestimmt leben!

selbstbestimmt leben! selbstbestimmt leben! helene jarmer, behindertensprecherin Selbstbestimmt leben! Alle Menschen in Österreich sollen selbst über ihr Leben entscheiden können. Sie sollen entscheiden können, wie sie leben

Mehr

Protokoll über die 1. öffentliche Sitzung des Tiroler Monitoring-Ausschusses Leichter Lesen Version Innsbruck, am

Protokoll über die 1. öffentliche Sitzung des Tiroler Monitoring-Ausschusses Leichter Lesen Version Innsbruck, am Protokoll über die 1. öffentliche Sitzung des Tiroler Monitoring-Ausschusses Leichter Lesen Version Innsbruck, am 8.7.2014 Dieses Protokoll ist eine Zusammen-Fassung. Es werden von den Wort-Meldungen keine

Mehr

MonitoringAusschuss.at

MonitoringAusschuss.at Unabhängiger Monitoring-Ausschuss zur Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Bericht In diesem Bericht stehen Informationen, die der Monitoring-Ausschuss

Mehr

Südtiroler Inklusions gespräche 2019.

Südtiroler Inklusions gespräche 2019. Text in Leichter Sprache Wir laden Sie ein zu der Tagung Südtiroler Inklusions gespräche 2019. Tagung heißt: Viele Menschen kommen zusammen. Und hören zu. Und reden zusammen. Und über legen zusammen. Das

Mehr

Anleitung. Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Anleitung. Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Anleitung Parallel-Bericht-Erstattung an den Ausschuss von den Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Diese Anleitung ist für Behinderten-Organisationen und für die Selbst-Hilfe.

Mehr

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen

Mehr

Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 1: Regeln für den Werkstatt-Rat Diakonie für Menschen

Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 1: Regeln für den Werkstatt-Rat Diakonie für Menschen Deutschland Diakonie-Werkstätten- Mitwirkungs-Verordnung in Leichter Sprache Heft 1: Regeln für den Werkstatt-Rat Diakonie für Menschen Vorwort Seit dem 1. Juli 2004 gilt für die diakonischen Werkstätten

Mehr

Mit Allen Für Alle: Was soll sich in Oberhausen ändern? Leichter Sprache. 2. Zwischen-Bericht zur Inklusions-Planung in

Mit Allen Für Alle: Was soll sich in Oberhausen ändern? Leichter Sprache. 2. Zwischen-Bericht zur Inklusions-Planung in Mit Allen Für Alle: Was soll sich in Oberhausen ändern? 2. Zwischen-Bericht zur Inklusions-Planung in Leichter Sprache Oktober 2014 Impressum: Stadt Oberhausen Verwaltungsführung Büro für Chancengleichheit

Mehr

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der UN-Konvention. Der Aktions-Plan in Luxemburg.

Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der UN-Konvention. Der Aktions-Plan in Luxemburg. Empowerment-Versammlungen Die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der UN-Konvention. Der Aktions-Plan in Luxemburg. 4 Kommunikation Gut informiert sein macht stark. Schlecht informiert sein macht

Mehr

Das. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin.

Das. Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz. von Berlin. Das Landes-Gleich-Berechtigungs-Gesetz von Berlin. In Leichter Sprache. So heißt das Gesetz genau: Gesetz über die Gleich-Berechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung. In Berlin sollen alle Menschen

Mehr

INKLUS 0 BRAUCHT DEM OKRATIE. Die UN-Behindertenrechtskonvention. Leichte Sprache. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

INKLUS 0 BRAUCHT DEM OKRATIE. Die UN-Behindertenrechtskonvention. Leichte Sprache. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ~ 1 Beauftragter der W,.B" Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Die UN-Behindertenrechtskonvention Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen DEM OKRATIE BRAUCHT

Mehr

DER SÄCHSISCHE LANDTAG WER ENTSCHEIDET WAS? Informationen in Leichter Sprache

DER SÄCHSISCHE LANDTAG WER ENTSCHEIDET WAS? Informationen in Leichter Sprache DER SÄCHSISCHE LANDTAG WER ENTSCHEIDET WAS? Informationen in Leichter Sprache Der Landtag hat dieses Heft in Leichter Sprache gemacht. IMPRESSUM Herausgeber: Sächsischer Landtag Verfassungs-Organ des Freistaates

Mehr

SPD. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt

SPD. UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt SPD UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Menschen-Rechte für behinderte Frauen, Männer und Kinder auf der ganzen Welt Liebe Leserin, lieber Leser, Was verbinden Sie mit dem Wort

Mehr

Das Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz

Das Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz Das Salzburger Gleich-Behandlungs-Gesetz Im Land Salzburg gibt es ein Gleich-Behandlungs-Gesetz. In diesem Gesetz steht: Alle Menschen, die für das Land Salzburg arbeiten, müssen gleich behandelt werden.

Mehr

Modelle persönlicher Assistenz

Modelle persönlicher Assistenz Monitoring-Ausschuss Modelle persönlicher Assistenz 1 Modelle persönlicher Assistenz Monitoring-Ausschuss Monitoring-Ausschuss 2011 Textsorte: Artikel Themenbereich: Leicht Lesen, Selbstbestimmt Leben

Mehr