S t r a ß e n u n t e r h a l t u n g s k o n z e p t i o n

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1 Anlage 1 zu P V 01/2012, Seite 1 von 8 Gemeinde Panketal AZ :UNTERHALTUNG 2012 gy-me S t r a ß e n u n t e r h a l t u n g s k o n z e p t i o n Rahmenbedingungen Die Straßenunterhaltung ist eine Pflichtaufgabe: - Verkehrssicherung (Rechtsprechung BGH), - Straßenbaulast ( 9 Brandenburgisches Straßengesetz), - Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen E EMI 2003 (FGSV) - Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden 2004 (FGSV) - Arbeitspapiere zur Systematik der Straßenerhaltung Kommunale Belange 2005 (FGSV) Ziele der Straßenerhaltung: - Gewährleistung der Verkehrssicherheit, - Erhaltung/ Verbesserung der Befahrbarkeit/Begehbarkeit, - Substanzerhaltung, - Gestaltung des Ortsbildes, - effektive Nutzung der verfügbaren Haushaltsmittel Ist Zustand Das Straßennetz der Gemeinde Panketal umfasst insgesamt rund 134 km (10 km Landesstraßen mit Seitenbereichen in kommunaler Baulast). Davon sind 39 km unbefestigt (entspricht ca. 29 % [2010: 33%]; 17 km [2010: 20 km] in Schwanebeck, 22 km [2010: 24,6 km] in Zepernick). Das gemeindliche Straßennetz unterteilt sich in 30 Teilentwässerungsgebiete, rund 300 Straßen und 891 Straßenabschnitte. Den einzelnen Straßenabschnitten ist eine Unterhaltungsklasse zugeordnet. Für jede Straße im Gemeindegebiet wird eine gesonderte Straßenakte geführt. Alle Straßenabschnitte werden im Rahmen einer dokumentierten Straßenschau nach folgenden Parametern betrachtet: Allgemeiner Eindruck (einschließlich Digitalfotos), Oberflächenbeschaffenheit, Profil, Befahrbarkeit, Entwässerung. Der gesamte Straßenquerschnitt und Schäden in den einzelnen Teilanlagen werden dabei erfasst.

2 Anlage 1 zu P V 01/2012, Seite 2 von 8 Der Baumbestand liegt in digitaler Form vor (PolyGIS; Bearbeitung im Fachdienst Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung). Die Bewertung der visuellen Zustandserfassung wird wie folgt vorgenommen: für die unbefestigten Straßen im vereinfachten Benotungssystem von 1 bis 5, für die befestigten Straßen gilt folgender Benotungsmaßstab: 1 - Straße ist mit allen Nebenbereichen sowie funktionierender Entwässerung ausgestattet 2 - Straße wie vor, jedoch mit leichten Schäden an Befestigungen oder Entwässerungseinrichtungen 3 - Fahrbahn ohne Nebenbereiche vorhanden, befahren ohne Einschränkungen möglich, Fahrbahnentwässerung funktioniert 4 - wie vor, jedoch mit leichten bis mittleren Schäden an der Fahrbahn und Entwässerung 5 - zerstörte Befestigung in der Straße mit unzureichender oder ohne Entwässerung 1.2. Bisherige Unterhaltungspraxis Die Unterhaltung wurde auf Grundlage der Unterhaltungskonzeption 2011 ausgeführt. Darüber hinaus eingehende Hinweise/ Beschwerden wurden jeweils durch das Tiefbauamt/ den Fachdienst Verkehrsflächen vor Ort geprüft. Bei Notwendigkeit wurden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr eingeleitet. Ergebnis: planmäßigere Unterhaltung Unbefestigte Straßen: Befestigte Straßen: Unterhaltungsgrad 2009 lag bei 100 % * (nur Fahrbahn) kurzfristige Beseitigung von Gefahrenstellen nach Feststellung/ Meldung (Verfüllen von Schlaglöchern, Flächensanierung, Reinigung/ Reparatur von Schächten und Kanälen bei Störungen) sowie planmäßige Unterhaltungsmaßnahmen (z.b. Straße der Jugend, Ahornallee) Kriterien Straßenunterhaltung Unterhaltungsgrad unbefestigte Straßen Zustand unbefestigt Warnwert erreicht Zustand befestigt Warnwert erreicht Durchschnittsnote für TEG s % 46 % 57 % 46% 65% 100% * 30 % 25 % 24 % 22 % 24% 16% 20 % 12 % 11 % 8 % 7,8% 7% 2,42 2,73 2,98 2,56 2,34 2,15 Ausgaben , , , , , * 100% der TEG; Straßen, Zustand 2 oder besser wurden nicht bearbeitet

3 Damit verbunden: Anlage 1 zu P V 01/2012, Seite 3 von 8 gesteigerte Auslastung der vorhandenen Kapazitäten: Zeitverlust durch häufiges Umsetzen der Technik nicht mehr vorhanden, da Bearbeitung ganzer Teilentwässerungsgebiete Zahl von Bürgerbeschwerden konstant gesenkt: System der Straßenunterhaltung ist nachvollziehbar (Grundsätze, Schiebeplan werden auf Nachfrage erläutert) bei größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden die Anlieger mittels Postwurfsendung informiert (z.b. Bodestraße, Schumannstr., Händelstraße.) 1.3. Finanzielle Ausstattung HH-Plan 2012 (Bauamt/ Fachdienst Verkehrsflächen) Produktkonto verfügbar Ausgabeart Straßenschau, Straßenverzeichnis Brückenprüfung, Brückenkataster Gesamt Prüfungen/ Verwaltungskosten Produktkonto verfügbar Ausgabeart Straßenunterhaltung Unterhaltung Straßenbeleuchtung Brückenunterhaltung Unterhaltung Bushaltestellen Ersatz-Beschilderung Verkehrszeichen Unterhaltung Regenwasseranlagen Unterhaltung RW in Wohngebieten Verkehrssicherungsmaßnahmen, Poller Neu-Beschilderung Verkehrszeichen Baumaßnahmen an Straßenoberflächen Gesamt Unterhaltung/ Instandsetzung entspricht: ca EUR/ je Straßenkilometer, empfohlen: ca EUR/ je Straßenkilometer [gemäß Merkblatt über den Finanzbedarf der Straßenerhaltung in den Gemeinden (FGSV 2004)]

4 Anlage 1 zu P V 01/2012, Seite 4 von 8 2. Ziele 2012 Voraussichtlich sind nach der regenreichen Winterperiode zahlreiche Gefahrenstellen zu beseitigen. Diesen Arbeiten wird vor der planmäßigen Unterhaltung Vorrang eingeräumt. Im Nachgang gilt folgende Zielstellung: 2.1. Jede unbefestigte Straße soll mindestens einmal im Jahr entsprechend den örtlichen Erfordernissen überarbeitet werden, d. h. profiliert oder ausgebessert werden Der festgestellte Reparaturstau in Auswertung der Straßenschau 2011 bei den befestigten Straßen ist abzuarbeiten bzw. weiteren Schäden vorzubeugen, insbesondere: 1. Beseitigung Gehwegschäden: Ahornallee, Rest Händelstraße, Ausbau Gehweg Bodestraße zwischen Ilsenburger und Alt Zepernick, Kastanienallee, Alt Zepernick 2. Fortführung Risssanierung: Birkholzer Straße, Lindenberger Weg, Rigistraße, Wiener Straße, Am Amtshaus, Schlüterviertel und weiteren Straßen 3. Sanierung Pflasterrinnen an Einmündungen: Ersatz der Kleinsteinpflasterrinnen in Einmündungsbereichen (z.b. Elbestraße) durch Asphalt zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit 4. TEG 8,14,15,23 längerfristige Sicherung/ Verbesserung der Befahrbarkeit da kein kurzfristiger Ausbau möglich: Einbau von Asphalt als erweiterte Unterhaltungsmaßnahmen zur längerfristigen Sicherung der guten Befahrbarkeit gemäß P V 96/2007/6 5. TEG 19, 20, 21, III Erhaltung der Fahrbahn und Verbesserung der Entwässerung im Zusammenhang des geplanten Ausbau Meraner Straße / Oberländer Straße, Kärntner Straße 2.3. Planmäßige Unterhaltung der Entwässerungsanlagen: 1. Aufbau eines Bestandsverzeichnisses in Zusammenarbeit mit dem KSP und Übernahme in die Fachschale PolyGIS, 2. Einbau einer Entwässerungsrinne in der Mozartstraße zur Lösung der dortigen Probleme, 3. Abschluss Sanierung des Kanals Haydnstraße (Straußstraße bis Dranse), 4. Kontrolle aller geschlossenen Regenentwasseranlagen Auflagenkontrolle für wasserrechtliche Erlaubnisse bzw. Kanalnetzgenehmigungen, RW-Leitungen mit Fertigstellung TV-Befahrung soweit nicht bereits erfolgt, Reinigung der Schächte, Kontrolle der Rückhaltebecken ggf. Reinigung, Kontrolle Funktionsfähigkeit insbesondere Zufluss-/Abflusssituation

5 Anlage 1 zu P V 01/2012, Seite 5 von 8 5. Kontrolle der offenen Regenentwässerungsanlagen Auflagenkontrolle für wasserrechtliche Erlaubnisse, Neuprofilierung (neu: bei Anlagen mit noch bestehender Gewährleistung grundsätzlich Vergabe an Fachfirma), Wiederherstellung von Mulden/ Kapazitätserweiterungen, Muldenpflege einschließlich mähen in Fremdvergabe, geplante Haushaltsmittel EUR. 6. Umsetzung der von der Unteren Wasserbehörde erteilten Auflagen Nachrüstung von Wasserbehandlungsanlagen, Beschaffung und Übergabe geforderter Unterlagen 7. Aufbau der Wartungsplanung für RW-Kanäle und Behandlungsanlagen 2.4. Vorbereitung Fahrbahnsanierungen Altbestand für 2013 und Folgejahre: Bereits befestigte Straßen sollen so lange wie möglich erhalten werden. Dazu sind in 2012 vorbereitende gutachterliche Untersuchungen durchzuführen und Sanierungskonzepte zu erarbeiten: Pflasterstraßen: Ahornallee, Kastanienallee; Asphalt: Ötztaler Straße, Inntaler Straße, Hochstraße. Die Maßnahmen werden spätestens in die Haushaltsplanung für 2013 eingearbeitet und mit der Unterhaltungskonzeption 2013 der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt Verkehrssicherungsmaßnahmen Auswechselung defekter oder nicht lesbarer Verkehrszeichen Einbau von denkmalschutzgerechten Pollern im Bereich der Grundstückseinfahrten Alt Zepernick zum Schutz des Geh/Radweges (Geh/ Radweg wird als Fahrbahn zwischen den Einfahrten missbraucht) Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen Erneuerung Radwegbeschilderung im Bereich Naturpark Barnim 3. Umsetzungskonzeption 3.1. Einordnung des Straßennetzes in Unterhaltungsklassen nach folgender Definition wird fortgeführt bzw. fortgeschrieben: Beeinflussende Parameter: 1. Befestigungsart: befestigt/ unbefestigt 2. Entwässerung: vorhandene und geplante RW-Anlagen (Abgleich RW-Konzept) 3. Leitungsbestand 4. Baugrund 5. Verkehrsbedeutung der einzelnen Straßen 6. Kosten/Nutzen

6 Anlage 1 zu P V 01/2012, Seite 6 von 8 Unterhaltungsklasse U1: unbefestigte Straßen, nur grundhafter technischer Ausbau sinnvoll provisorisch nicht zu verbessernde Entwässerungssituation auf Grund: Gefällesituation, ungünstigen Bodenverhältnissen oder nach Leitungsabfrage keine U2 möglich Unterhaltungsumfang (Gefahrenabwehr): jährliche Kontrolle, (evtl. jährlich mehrfache) Profilierung der Fahrbahn durch den Bauhof, Entwässerungssituation unverändert: Flächenversickerung, Abfluss und Versickerung des Regenwassers in Fahrbahn und Seitenbereichen Unterhaltungsklasse U2: unbefestigte Straßen, regelmäßige Unterhaltung erforderlich Voraussetzungen: lt. RW-Konzept Entwässerung mit Mulden geplant bzw. ausreichende Flächen für provisorische Entwässerungslösungen vorhanden und anstehendes Material geeignet Leitungsabfrage der Medienträger (Schmutzwasser, Trinkwasser, Strom, Gas, Telekom, Kabel) positiv, d. h. Überdeckung der Medien ausreichend Unterhaltungsumfang (Substanzerhaltung): Auftragsvergabe an Firmen, da komplexere Aufgabenstellung Regulierung der Fahrbahnbreite auf ca. 6,00 m, Homogenisierung des anstehenden Materials (z. B. durch fräsen), großflächig Mulden anlegen, Abpollerung der Seitenbereiche Unterhaltungsklasse U3: unbefestigte Straßen werden im Zuge der Erweiterten Unterhaltung mit einer Asphalttragdeckschicht ausgebaut. Voraussetzungen: Grundsätzliche Probleme der RW-Entwässerung können nicht gelöst werden da die wasserrechtliche Voraussetzungen fehlen, anstehendes Material im Straßenkörper ist geeignet, insbesondere Tragfähigkeitsprüfungen fällen positiv aus, anderweitige Entwässerungslösung können geschaffen werden so dass keine Verschärfung der Entwässerungssituation eintritt, Leitungsabfrage positiv Unterhaltungsklasse B1: befestigte Straßen, Altbestand mit Tragfähigkeitsmängeln und/oder nicht provisorisch lösbaren Entwässerungsproblemen, grundhafter Ausbau erforderlich bzw. wirtschaftlich sinnvoll Unterhaltungsumfang (Gefahrenabwehr): jährliche Kontrolle, Ausbesserung von Schadstellen in der Fahrbahn (Schlaglöcher schließen oder kleinteilige Flächensanierung) Entwässerungssituation unverändert: Flächenversickerung, Abfluss des Regenwassers

7 Anlage 1 zu P V 01/2012, Seite 7 von 8 Unterhaltungsklasse B2: befestigte Straßen, Altbestand funktionierende Entwässerung bzw. provisorische Lösung möglich Unterhaltungsumfang (Substanzerhaltung/ Verbesserung): Auftragsvergabe an Fachfirmen Oberflächenbehandlungen, Risssanierungen, Anlage, Erweiterung und Erhalt von Entwässerungseinrichtungen Sicherung der Entwässerungsanlagen Unterhaltungsklasse B3: befestigte Straßen, fachgerechter Neubau nach 1990 Unterhaltung zur Werterhaltung aller Teilanlagen gemäß: DIN-Normen, ATV, ZTV FGSV Hinweise, Merkblätter, Richtlinien 3.2. Durchführung der Straßenschau 2012 für das gesamte Straßen-/Wegenetz der Gemeinde Panketal. Der Erfassungsbogen aus 2006 wurde in 2009 um die Netzknotenbezeichnung erweitert. Für jeden Straßenabschnitt wird ein Erfassungsbogen ausgefüllt. Die Ergebnisse werden mit Fotos dokumentiert. Die Ingenieurleistung wird öffentlich ausgeschrieben (örtliche Bekanntmachung). Die Durchführung der Straßenschau erfolgt mit der Zielstellung: Zustandskontrolle in Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht Zustandsbewertung als Planungsgrundlage 2012/2013, Unterhaltungsaufwand definieren Ständige Grundlage für die Anlagenbewertung und buchhaltung Begutachtung der Straßen im Altbestand durch entsprechende Fachberater 3.3. Grundsätze Umsetzung der Maßnahmen gemäß der Einordnung in die jeweilige Unterhaltungsklasse Unbefestigte Straßen: Bildung von Unterhaltungskomplexen entsprechend den Teilentwässerungsgebieten (TEG) der Regenwasserbewirtschaftungskonzepte aus der Summe der Bewertungen der Straßenzustände im TEG leitet sich die Reihenfolge ab, d. h. die "schlechtesten" Straßenkomplexe werden als erstes abgearbeitet (Ausnahme: Maßnahmen der Gefahrenabwehr)

8 Anlage 1 zu P V 01/2012 Seite 8 von 8 Schiebeplan 2012/2013 (siehe Anlage 3): mindestens sind die Teilentwässerungsgebiete mit einer Bewertung schlechter als 3,0 bis zum Einsetzen der Frost-Tau-Periode zu überarbeiten. Die übrigen Teilentwässerungsgebiete sind gemäß der ermittelten Rangfolge bis zur darauf folgenden Sommerpause zu bearbeiten. Zeitschiene: Frost-Tau-Periode Dezember bis Februar Auswertung/ Beschluss Unterhaltungskonzeption März bis Juni Sommermonate Juli und August Maßnahmen zur Gefahrenabwehr Abarbeitung des Ohne planmäßige Schiebeplans Unterhaltung gemäß der letzten Straßenschau des Vorjahres, Noten der einzelnen TEG s bei der Bewertung besser als 3 befriedigend Durchführung der Straßenschau Auswertung der Straßenschau September bis November Beginn der Abarbeitung des neuen Schiebeplans gemäß Rangfolge, mindestens TEG s mit Noten der aktuellen Bewertung schlechter als 3 befriedigend 4. Öffentlichkeitsarbeit Regelmäßige Veröffentlichungen zu den Grundsätzen der Straßenunterhaltung sowie zu anstehenden Unterhaltungskomplexen oder Einzelmaßnahmen Internet (laufend) 4.2. Panketalbote (quartalsweise) 4.3. Anliegerinformation mittels Postwurfsendung (nach Bedarf) 5. Abschlussbericht 2012 und darauf aufbauend Unterhaltungskonzeption 2012 zur Vorlage bei der Gemeindevertretung In Auswertung der Erfahrungen bei der Umsetzung der Unterhaltungskonzeption 2011 erfolgt eine entsprechende Überarbeitung für 2013; je nach Erfolg geschieht dies in Fortführung oder Änderung der Grundsätze.

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