Rundschau. für das Glan- und Lautertal. Arbeitsgruppe Tourismus Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein. Mit dem AMtsblAtt der.

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1 Freitag, 15. Februar 019 Rundschau für das Glan- und Lautertal Mit dem AMtsblAtt der Jahrgang 1 Ausgabe 7/019 Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein ist zum die Stelle der stellvertretenden Leitung (m/w/d) für den Fachbereich 3 -Bürgerservice zu besetzen. Die Stelle soll in Vollzeit (derzeit 40 Std./Woche) und unbefristet besetzt werden. Der Aufgabenbereich umfasst neben der Abwesenheitsvertretung für die Fachbereichsleitung im Wesentlichen die verantwortliche Bearbeitung von Angelegenheiten der Örtlichen Ordnungsbehörde und des Brand-/Katastrophenschutzes. Daneben soll die Funktion eines/einer Standesbeamten/Standesbeamtin übertragen werden. Wir erwarten eine mit gutem Ergebnis abgelegte Laufbahnprüfung für das 3. Einstiegsamt für die allgemeine Verwaltung Rheinland-Pfalz sowie fundierte Rechts- und Verwaltungskenntnisse. Ebenso wird die Bereitschaft zur zeitnahen Einarbeitung in die rechtlichen Grundlagen und EDV-Programme vorausgesetzt. Erfahrungen in Führungsfunktionen sind von besonderem Vorteil. Persönliche und zeitliche Flexibilität, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Entscheidungsfreudigkeit und die Bereitschaft zum Dienst außerhalb der üblichen Bürozeiten werden EINLADUNG Arbeitsgruppe Tourismus Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Stellenausschreibung Wir möchten Sie herzlich zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Tourismus einladen. Montag, 18. Februar Uhr, Sitzungssaal Wolfstein Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Ihr Andreas Müller Bürgermeister vorausgesetzt. Aufgrund der Vertretungsfunktion sind auch organisatorisches Geschick, Sozialkompetenz und Durchsetzungsvermögen erforderliche Eigenschaften. Daneben sind Verhandlungsgeschick, gepaart mit freundlichem Auftreten unter Wahrung der persönlichen Distanz, für die Aufgabenwahrnehmung von besonderem Vorteil. Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen kann die Einstellung bis zu A 11 LBesO Rheinland-Pfalz erfolgen. Neben den üblichen Leistungen bieten wir Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten. Für Fragen zur stehen Ihnen gerne Silke Herrmann ( ) oder Büroleiter Hans Feld (Durchwahl -500) zur Verfügung. Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Kopien) werden bis zum erbeten an: Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein -Büroleitung- Schulstraße 6a, 6774 Lauterecken Wir speichern Ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Bitte reichen Sie keine Originalunterlagen ein, da eine Rücksendung aus Kostengründen nicht erfolgt. Andreas Müller, Bürgermeister Informationsveranstaltung über die Bildung eines Forstzweckverbandes Einladung Hiermit ergeht herzliche Einladung an alle Stadt-/Ortsbürgermeister/innen und Ratsmitglieder der waldbesitzenden Gemeinden zur Informationsveranstaltung über die Bildung eines Forstzweckverbandes (FZV) nach 30 Landeswaldgesetz (LWaldG) am Dienstag, den um Uhr in der Aula der Realschule Plus Wolfstein, Im Tauchental 18, Wolfstein. Mit freundlichen Grüßen Müller, Bürgermeister

2 Rundschau - - Ausgabe 7/019 Öffnungszeiten Bereitschaftsdienste Informationen Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Achtung: Neue Öffnungszeiten Ab dem gelten für die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein die folgenden Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Verwaltung Montag Freitag 08:30 1:00 Uhr Montag Dienstag 14:00 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 18:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag Donnerstag 7:15 1:30 Uhr Montag Dienstag 13:30 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 18:00 Uhr Freitag 07:15 1:00 Uhr 1. Samstag im Monat (nur Standort Lauterecken) 08:00 1:00 Uhr Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle am Standort Lauterecken Montag Donnerstag 07:15 1:00 Uhr Montag Dienstag 13:30 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 17:00 Uhr Freitag 07:15 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung 08:00 11:30 Uhr Verbandsgemeindewerke Verwaltung - Übliche Dienstzeiten Fred Wolf (techn. Werkleiter)...Tel. 0638/ ; 0151/ Hans L. Altes (kaufm. Werkleiter)..Tel. 0638/ ; 0151/ Techniker Patrick Bauer....Tel. 0638/ ; Kläranlage Lauterecken... Tel. 0638/8071 Kläranlage Wolfstein... Tel /8010 Schwimmbad Rüllberg, Lauterecken... Tel /160 Schwimmbad Wolfstein... Tel /7808 Außerhalb der üblichen Dienstzeiten Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Lauterecken /79691 Bereitschaftsdienst Wasser - Bereich ehemals VG Wolfstein / Bereitschaftsdienst Abwasser - Bereich der VG Lauterecken-Wolfstein / Stromversorgung OIE Aktiengesellschaft Störungsrufnummer Strom: Störungsrufnummer Gas: für den nachstehende Ortsgemeinden: Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Kirrweiler, Langweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Offenbach-Hundheim, Unterjeckenbach und Wiesweiler Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Netzteam Otterbach, Lauterhofstr., Otterbach, Tel ; Fax: für nachstehende Ortsgemeinden: Adenbach, Aschbach, Cronenberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Hinzweiler, Hohenöllen, Jettenbach, Kreimbach-Kaulbach, Lohnweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler a.d. Lauter, Stadt Lauterecken, Stadt Wolfstein Netzteam Hauptstuhl, Bahnhofstr. 46, Hauptstuhl, Tel ; Fax: für die Ortsgemeinde St. Julian Bei Störungen im Stromnetz Tel.: Pfalzgas Bereitschaftsdienst bei Störungen: / Dienst des Bezirksbeamten der Polizei Polizeihauptkommissar Axel Cloß: Tel.: , pilauterecken@polizei.rlp.de (Polizeiinspektion Lauterecken) Sprechstunden am Standort Wolfstein, Bergstraße : dienstags und donnerstags von Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In Lauterecken bei der Polizeiinspektion, Hauptstraße 19: montags und mittwochs 8.00 Uhr bis Uhr, freitags 8.00 Uhr bis Uhr oder nach Vereinbarung. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Polizeiinspektion in Lauterecken, Tel.: Treffpunkte für Jugendliche Schulstr. 1, 6774 Lauterecken, 0638/6561, annette.junkes@vg-lw.de Dienstag - Donnerstag... 15:00 bis 1:00 Uhr Freitag... 17:00 bis :00 Uhr Zur Unterstützung bei Bewerbungen: Montag... 15:00 bis 17:00 Uhr Jugendbüro Wolfstein Rathausplatz 1 (.OG), 6775 Wolfstein, 06304/ od. 0171/ , jugendbuero-wolfstein@gmx.de Dienstag - Freitag... 15:00 bis 19:30 Uhr Tafel Lauterecken e.v. Saarbrücker Str. 3, 6774 Lauterecken, Tel. 0176/ Zeiten zur Ausgabe von Lebensmitteln dienstags...von Uhr donnerstags...von Uhr Die Registrierung ist unter Vorlage der entsprechenden Nachweise jeweils im Anschluss nach den Öffnungszeiten möglich. Pflegestützpunkt Wolfstein/Lauterecken Rathaus Wolfstein (Hauptstraße ) Montag - Freitag von Uhr Zusätzlich donnerstags von Uhr Weitere Termine nach telef. Vereinbarung / oder TelefonSeelsorge Die TelefonSeelsorge ist ein niedrigschwelliges Gesprächs- und Beratungs- und Seelsorgeangebot für alle Menschen in Lebenskrisen und belastenden Situationen. Sie ist gebührenfrei erreichbar unter den bundeseinheitlichen Rufnummern: und Oder als TelefonSeelsorge im Internet unter: für Chat bzw. Beratung. DRK Kreisverband Kusel e.v. Schuldner- und Insolvenzberatung Trierer Straße 39, Kusel... Tel.: 06381/94615 Tierheim im Landkreis Kusel Frau Sander...Tel /993496, Mobil: 0151/ Tierschutzverein im Landkreis Kusel e.v. Postfach 1336, Kusel, 1. Vors. Christine Fauß / Schatzmeister Jutta Keller / Ehrenamtsbörse des Landkreises Kusel Vielseitige Dienste für hilfebedürftige Personen Kontakte in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Tel.Nr.: oder Initiative des Kreisseniorenrates Kusel Ärztlicher Notfalldienst im Bereich der Verbandsgemeinde Lauterecken- Wolfstein an Wochenenden und Feiertagen Notruf Polizei: 110, Integrierte Leitstelle DRK und Feuerwehr: 11 Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) Meisenheim im Gesundheitszentrum Glantal, Liebfrauenberg, Meisenheim, Tel.-Nr (gebührenpflichtig) Telefon des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: (ohne Vorwahl, kostenfrei) Dienstzeiten BDZ Meisenheim: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. An Tagen, an denen die BDZ nicht geöffnet hat, wird der Bereitschaftsdienst im Versorgungsgebiet Meisenheim außerhalb der regulären Praxissprechzeiten weiterhin durch Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen abgedeckt. Den jeweils diensthabenden Bereitschaftsarzt für diese Zeiten erfahren Patienten über den Anrufbeantworter ihres Hausarztes. Bereitschaftsdienst-Zentrale im Westpfalz-Klinikum Kusel, Im Flur 1, Telefon-Nr : Dienstzeiten BDZ Kusel: Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr; Fr. 18:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr, an Feiertagen: vom Vorabend des Feiertages, 0:00 Uhr bis zum Folgewerktag, 07:00 Uhr. Sprechstunden: Samstag und Sonntag: 10:00-1:00 und 17:00-19:00 Uhr. In jedem Erkrankungsfall wird um telef. Vorankündigung gebeten. Freie BDZ-Wahl - Patienten können je nach Aufenthaltsort jede BDZ im Land aufsuchen. Apotheken-Notdienst Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: deutsches Festnetz: PLZ (0,14 /Min) Mobilfunknetz: PLZ (0,4 /Min) Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Der Notdienst wechselt jeweils morgens um Uhr.

3 Rundschau Ausgabe 7/019 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein mit den Ortsgemeinden Adenbach, Aschbach, Buborn, Cronenberg, Deimberg, Einöllen, Eßweiler, Ginsweiler, Glanbrücken, Grumbach, Hausweiler, Hefersweiler, Heinzenhausen, Herren-Sulzbach, Hinzweiler, Hohenöllen, Homberg, Hoppstädten, Jettenbach, Kappeln, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach, Langweiler, Stadt Lauterecken, Lohnweiler, Medard, Merzweiler, Nerzweiler, Nußbach, Oberweiler im Tal, Oberweiler-Tiefenbach, Odenbach, Offenbach-Hundheim, Reipoltskirchen, Relsberg, Rothselberg, Rutsweiler an der Lauter, Sankt Julian, Unterjeckenbach, Wiesweiler, Stadt Wolfstein Freitag, 15. Februar 019 Ausgabe 7/019 Öffentliche en Adenbach am Montag, den 18. Februar 019, 19:30 Uhr, findet im Bürgerhaus Adenbach, Mühlstraße 5, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Adenbach statt. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde. Umbau Küche Bürgerhaus 3. Verschiedenes Jürgen Klein, Ortsbürgermeister Aschbach am Montag, den 18. Februar 019, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstraße 19, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Aschbach statt. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde. Teilnahme. Bündelausschreibung kommunaler Erdgasbedarf Anfragen und Auskünfte Herbert Mäurer, Ortsbürgermeister Glanbrücken Bebauungsplan zur teilräumlichen. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth der Ortsgemeinde Glanbrücken im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB); des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde gemäß 10 Abs. 3 BauGB Der Ortsgemeinderat von Glanbrücken hat in seiner Sitzung am 9. November 018 den Bebauungsplan zur teilräumlichen. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth in der Planfassung November 018, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO, und der Begründung, als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Glanbrücken beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB und 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) den Bebauungsplan zur teilräumlichen. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth in der Planfassung November (das ist die in der Zeit von 30. Juli 018 bis einschließlich 31. August 018 gemäß 3 Abs. BauGB öffentlich ausgelegte Fassung Juni 018 mit den vorstehend unter a) beschlossenen Änderungen und Ergänzungen) mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO, und der Begründung als Satzung. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen (einstimmig) 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 03. November 017 (BGBl. I S. 3634), ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der tritt der Bebauungsplan in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Der Bebauungsplan zur teilräumlichen. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth der OG Glanbrücken in der Planfassung November 018 (das ist die am 9. November 018 als Satzung beschlossene Planfassung), einschließlich den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße, Obergeschoss, Zimmer 17, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden und ist ergänzend gemäß 10a Abs. BauGB auf der Homepage unter Familien&Wohnen/Gemeinden/Glanbrücken/Bauleitplanung/Bebauungspläne eingestellt. Jeder kann über den Inhalt dieses Bebauungsplanes auch Auskunft verlangen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans zur teilräumlichen. Änderung des Bebauungsplanes Hinter Roth im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB erstreckt sich auf die Grundstücke Flur 4, Flurstück-Nr. 75/, 75/1 und 76/1 der Gemarkung Niedereisenbach. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von zirka m². Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem nachfolgend abgedruckten Auszug aus der Planurkunde zu ersehen. Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) 15 Abs. 1 Nr. 1, und 3 des Baugesetzbuches vom 03. November 017 (BGBl. I S. 3634): Unbeachtlich werden 1. eine nach 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,. eine unter Berücksichtigung des 14 Abs. beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 14 Abs. 3 Satz beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 14 Abs. a BauGB beachtlich sind. b) 4 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 00-1) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder

4 Rundschau Ausgabe 7/019. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz Nr. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. c) 44 Abs. 3 Satz 1 und, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 03. November 017 (BGBl. I S. 3634): (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 4 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt... (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Glanbrücken, den 06. Februar 019 Für die Ortsgemeinde Glanbrücken: gez. Hablitz Hablitz, Ortsbürgermeister Satzung (Textbebauungsplan) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf m Hob der Ortsgemeinde Glanbrücken im vereinfachten Verfahren gemäß 13 des Baugesetzbuches (BauGB); des Satzungsbeschlusses durch die Gemeinde gemäß 10 Abs. 3 BauGB Der Ortsgemeinderat von Glanbrücken hat in seiner Sitzung am 9. November 018 die Satzung (den Textbebauungsplan) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf m Hob in der Planfassung November 018, mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO, und der Begründung, als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss hat folgenden Wortlaut: Der Ortsgemeinderat Glanbrücken beschließt gemäß 10 Abs. 1 BauGB und 4 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit 88 Abs. 1 und 6 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) den Erlass der Satzung (des Textbebauungsplanes) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf m Hob in der Planfassung November (das ist die in der Zeit von 01. Oktober 018 bis einschließlich 05. November 018 gemäß 3 Abs. BauGB öffentlich ausgelegte Fassung April 018 mit den vorstehend unter a) beschlossenen Änderungen und Ergänzungen) mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, letztere als Gestaltungssatzung nach 88 LBauO, und der Begründung. Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Stimmenthaltungen Gemäß 10 Abs. 3 Satz 1 des BauGB vom 03. November 017 (BGBl. I S. 3634), ist, soweit eine Genehmigung nicht erforderlich ist, der Beschluss des Bebauungsplanes (der Satzung) durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen, was hiermit geschieht. Mit der tritt der Bebauungsplan (die Satzung) in Kraft ( 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB). Die Satzung (der Textbebauungsplan) zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Auf m Hob der Ortsgemeinde Glanbrücken im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB in der Planfassung November 018 (das ist die am 9. November 018 als Satzung beschlossene Planfassung), einschließlich den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung kann ab heute bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße, Obergeschoss, Zimmer 17, während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden und ist ergänzend gemäß 10a Abs. BauGB auf der Homepage unter Familien&Wohnen/Gemeinden/Glanbrücken/Bauleitplanung/ Bebauungspläne eingestellt. Jeder kann über den Inhalt dieser Satzung (des Textbebauungsplanes) auch Auskunft verlangen. Die Satzung (der Textbebauungsplan) zur 3. Änderung des Bebauungsplans Auf m Hob im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB, umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes, das sind die Grundstücke Flur 1, Flurstück-Nr. 10/9, 10/6, 10/7, 10/8, 10/10 (Straße), 10/11 (Weg), 10/5, 10/4, 10/3, 10/1, 10/16, 6/3, 6/ (Weg), 1/16, 1/7, 1/5 (Weg), 1/4, 1/8 (Straße), 1/3, 1/, 1/1, 1/14, 1/13, 1/1, 11/3, 11/, 1/11, 1/10, 63/, 65/1, 61/1, 09/1 (Straße), 60/1, 56/4, 68/4, 7/1 (Straße), 3/4 und 03/1 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur 1, Flurstück-Nr. 15, 3/3 (Straße), 4/3 (Bachlauf), 59/1, 58/1, 1/9, 07/3 (Weg) und 07/4 (Weg) der Gemarkung Niedereisenbach. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Plan, welcher einen Bestandteil der Satzung bildet. Gleichzeitig wird auf folgende Vorschriften hingewiesen: a) 15 Abs. 1 Nr. 1, und 3 des Baugesetzbuches vom 03. November 017 (BGBl. I S. 3634):

5 Rundschau Ausgabe 7/019 Unbeachtlich werden 1. eine nach 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,. eine unter Berücksichtigung des 14 Abs. beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach 14 Abs. 3 Satz beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit des Flächennutzungs-plans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach 14 Abs. a BauGB beachtlich sind. b) 4 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 00-1) in der derzeit gültigen Fassung: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die der Satzung verletzt worden sind, oder. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz Nr. geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. c) 44 Abs. 3 Satz 1 und, sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 03. November 017 (BGBl. I S. 3634): (3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den 39 bis 4 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt... (4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögens-nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Glanbrücken, den 07. Februar 019 Für die Ortsgemeinde Glanbrücken: gez. Hablitz Hablitz, Ortsbürgermeister Herausgeber: Druck: Verlag: Anschrift: Verantwortlich: redaktioneller Teil: Anzeigen: LINUS WITTICH Medien KG Druckhaus WITTICH KG LINUS WITTICH Medien KG Föhren, Europa-Allee (Industriepark Region Trier, IRT) Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Thomas Blees, Produktionsleiter Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Impressum Erscheinungsweise: wöchentlich Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel , -336, -713, vertrieb@wittich-foehren.de

6 8 3 A 3 Rundschau Ausgabe 7/019 Hinzweiler Berichtigte Widmungsverfügung Widmung einer Gemeindestraße und einer Parkplatzfläche Vollzug des 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 73), in der derzeit gültigen Fassung Im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde Hinzweiler erlässt die Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein folgende Verfügung: Aufgrund des 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. S. 73), in der derzeit gültigen Fassung und des Beschlusses des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hinzweiler vom wird die Straße In der Au einschließlich der Gehwege als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung der Gemeindestraße In der Au einschließlich der Gehwege erstreckt sich auf die Grundstücke der Flurstück-Nrn. 6/9, 380/1 (Eigentümer Thomas Zilske), 370 und eine Teilfläche der Flurstück-Nr. 375/4 der Gemarkung Hinzweiler in der Ortsgemeinde Hinzweiler. Die Widmung der Parkplatzfläche erstreckt sich auf die Teilflächen der Grundstücke der Flurstück-Nrn. 375/4 und 378 der Gemarkung Hinzweiler in der Ortsgemeinde Hinzweiler. Die gewidmeten Verkehrsflächen sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Ein Lageplan, aus dem die gewidmeten Verkehrsflächen ersichtlich sind, ist Bestandteil dieser Verfügung und wird mit dieser Verfügung im sorgan Rundschau für das Glan- und Lautertal der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser ist schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Schulstr. 6a, oder zur Niederschrift an den Standorten Lauterecken, Schulstr. 6a, oder Wolfstein, Bergstr., einzulegen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, beim Kreisrechtsausschuss, Kreisverwaltung, Trierer Str , Kusel, den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Lauterecken, den Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein Müller, Bürgermeister 368 Dorfgemeinschaftshaus 7 In der Au Am Wingertsberg In der Au Straßenflächen Fußwege Parkplätze / Unterhalb / der Jettenbach am Donnerstag, den 1. Februar 019, 19:30 Uhr, findet im Haus der Vereine, Höhstraße, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Jettenbach statt. I. Öffentlicher Teil 1. Auftragsvergabe; Erstellung von Flucht und Rettungsplänen Musikantenlandhalle Jettenbach. Freibad Jettenbach; Sanierung der Chlorgasanlage 3. Zuwendungsantrag des Arbeitermusikvereins Jettenbach 4. Bauvoranfrage; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens 5. Anwesen Gerber; Vorstellung eines Investors 6. Holzhackschnitzelheizung Musikantenlandhalle; Sanierung des Brennraumes 7. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 8. Anfragen und Auskünfte Timo Harth, Ortsbürgermeister Offenbach-Hundheim am Mittwoch, den 0. Februar 019, 0:00 Uhr, findet im Gemeindeund Feuerwehrhaus (OT Hundheim), Talstraße, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Offenbach-Hundheim statt. I. Öffentlicher Teil 1. Baumschnitt Plantanen Bahnhofstraße. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 3. Anstrich Leichenhalle Offenbach 4. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 5. Reparatur Gehweg Glanblick/Höhweg am Medizinischen Zentrum 6. Grundstücksangelegenheit III. Öffentlicher Teil 7. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Dr. Roland Alt, Ortsbürgermeister St. Julian am Mittwoch, den 0. Februar 019, 0:00 Uhr, findet im Gemeindehaus St. Julian, Hauptstraße 38, eine Sitzung des Ortsgemeinderates St. Julian statt. I. Öffentlicher Teil 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 019/00. Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 3. Buswartehäuschen OD St. Julian; Auftragsvergabe 4. Landschaftsweiher Gumbsweiler; Auftragsvergabe 5. Neubaugebiet Vorderster Krieg ;. BA 6. Verschiedenes II. Nichtöffentlicher Teil 7. Friedhofsangelegenheit III. Öffentlicher Teil 8. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Philipp Gruber, Ortsbürgermeister

7 Rundschau Ausgabe 7/019 Unterjeckenbach am Montag, den 18. Februar 019, 19:30 Uhr, findet im Dorfgemeinschaftshaus Unterjeckenbach, Auf dem Berg 8, eine Sitzung des Ortsgemeinderates Unterjeckenbach statt. I. Öffentlicher Teil 1. Einwohnerfragestunde. Forstwirtschaftspläne Jahrfeier 4. Bekanntgabe einer Eilentscheidung 5. Kommunalwahl 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 7. Vertragsangelegenheit 8. Anfragen und Auskünfte III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Karl Christian Michel, Ortsbürgermeister Wolfstein am Mittwoch, den 0. Februar 019, 19:30 Uhr, findet im Rathaus der Stadt Wolfstein, Hauptstraße, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Wolfstein statt. I. Öffentlicher Teil 1. Bekanntgabe Instandsetzung Personenaufzug Rathaus der Stadt Wolfstein. Neufassung Bebauungsplan der Stadt Wolfstein und des Ortsteiles Roßbach (Teile A, B, C und D) als Bebauungsplan gemäß 13 a des Baugesetzbuches (BauGB); Auftragsvergabe an Planungsbüro 3. Spielplatz Schlossgasse 4. Bahnhofsvorplatz 5. Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung des Einvernehmens zu zwei Änderungsanträgen für bereits genehmigte Windenergieanlagen auf den Grundstücken a) Flurstück Nr. 890 und b) Flurstück Nr. 13, 14 der Gemarkung Roßbach. 6. Anfragen und Auskünfte II. Nichtöffentlicher Teil 7. Personalangelegenheit 8. Anfragen und Auskünfte III. Öffentlicher Teil 9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Herwart Dilly, Stadtbürgermeister Amtsgericht Kusel Terminsbestimmung Amtsgericht Kusel Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar) Az.: 1 K 67/16 Kusel, Terminsbestimmung: Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Datum Uhrzeit Raum Ort Dienstag, :00 Uhr. Sitzungssaal Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, Kusel öffentlich versteigert werden: Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Berzweiler Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Berzweiler 101/3 Gebäude- und Freifläche Bergstraße 15 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): m² Blatt BV 1 Einfamilienhaus, Massivbau, genaues Baujahr nicht bekannt, Wohngebäude und Scheune sind 1908 im Kataster als bestehend nachgewiesen, überwiegend unverputzt bzw. Verputz schadhaft, Raumaufteilung: Kellergeschoss, Erdgeschoss, Dachgeschoss; Verkehrswert: 1,00 Weitere Informationen unter Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Jagdgenossenschaft Rothselberg Am Dienstag, dem 05. März 019 um 0.00 Uhr findet in der Selberghalle der Ortsgemeinde Rothselberg die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Rothselberg statt. Hierzu sind alle Eigentümer bejagbarer Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk von Rothselberg nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses eingeladen. 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorsteher. Bericht über die Verwendung der Jagdpacht für das Jagdjahr Entlastung des Jagdvorstandes 4. Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Rothselberg auf die Ortsgemeinde Rothselberg 5. Neuwahlen des Jagdvorstandes 6. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab sofort bis 1 Tag vor der Versammlung beim Jagdvorsteher Jürgen Hemmer, Oberwooghof, Rothselberg zur Einsichtnahme durch die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächen-verzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Die Jagdgenossen-schaftsversammlung ist eine geschlossene Versammlung. Rothselberg, gez. Hemmer, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft St. Julian Am Samstag, den um 0.00 Uhr findet die diesjährige Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft St. Julian im Sportheim in St. Julian statt. Tagesordnung 1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers. Kassenbericht 3. Bericht der Kassenprüfer 4. Entlastung des Jagdvorstandes 5. Haushaltsplan 019/00 -Vorlage und Beschlussfassung- 6. Neuwahlen 7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Das Grundflächenverzeichnis liegt in der Zeit vom bis in der Wohnung des Jagdvorstehers Herrn Kurt Ginkel, Woogstraße 9 zwecks Einsichtnahme und Berichtigung offen. Gleichzeitig liegt die Niederschrift über die Jahreshauptversammlung vom dort aus. Zu dieser Versammlung laden wir alle Grundstücksbesitzer unseres Jagdbezirks recht herzlich ein. St. Julian, den gez. Ginkel, Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Unterjeckenbach Am Freitag, dem 08. März 019 um Uhr findet im Gemeindehaus der Ortsgemeinde Unterjeckenbach die Jahresmitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Unterjeckenbach statt. Hierzu sind alle Eigentümer bejagbarer Grundstücke im gemeinschaftlichen Jagdbezirk von Unterjeckenbach nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses eingeladen.

8 Rundschau Ausgabe 7/ Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Jagdvorsteher. Bericht über die Verwendung der Jagdpacht für das Jagdjahr Entlastung des Jagdvorstandes 4. Genehmigung des Haushaltsplanes 019 und Verwendung der Jagderträge Vereinbarung zur Übertragung der Verwaltung der Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft Unterjeckenbach auf die Ortsgemeinde Unterjeckenbach 6. Jagdpachtangelegenheiten 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt ab sofort bis 1 Tag vor der Versammlung beim Jagdvorsteher Karl Michel, Unterdorf 7, Unterjeckenbach zur Einsichtnahme durch die Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten öffentlich aus. Auf die Verpflichtung der Jagdgenossen zur Anzeige von Veränderungen im Grundflächenverzeichnis wird hingewiesen. Jagdgenossen, die dieser Verpflichtung bis einen Tag vor der Versammlung nicht nachgekommen sind und im Grundflächen-verzeichnis nicht eingetragen sind, werden zur Versammlung nicht zugelassen. Die Jagdgenossen-schaftsversammlung ist eine geschlossene Versammlung. Unterjeckenbach, gez. Michel, Jagdvorsteher Sonstige amtliche Mitteilungen Offenbach-Hundheim Wählergruppe Peter Stein Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim, zur öffentlichen Aufstellungsversammlung der Gemeinderatsliste Freie Wählergruppe Peter Stein für die Wahl des Gemeinderates der Gemeinde Offenbach-Hundheim am lade ich Sie herzlich ein. Die Wahlberechtigtenversammlung findet statt: Am: Freitag, dem Um: 19:00 Uhr Ort: Dorfgemeinschaftshaus Offenbach-Hundheim im OT Offenbach 1. Eröffnung und Begrüßung - dabei Information über die Arbeit im Gemeinderat in der zu Ende gehenden Periode. Aufstellung und Wahl der Bewerberinnen und Bewerber, betreffend die Wählergruppe Peter Stein, für die Wahl zum Gemeinderat der Ortsgemeinde Offenbach- Hundheim (entsprechend der gesetzlichen Regelungen) 4. Verschiedenes 5. Schlusswort und Ende Auf Ihren Besuch und Ihr Interesse freue ich mich ganz herzlich. Für die Wählergruppe Peter Stein gez.: Peter Stein Impressum Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil (öffentliche en, amtliche Mitteilungen, Unterrichtung der Einwohner nach der Gemeindeordnung): Andreas Müller, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Schulstraße 6a, 6774 Lauterecken Druck und Verlag: Linus Wittich Medien KG, Föhren, Europaallee (Industriegebiet), Tel. 0650/ oder -40 Zustellung: Kostenlos an alle Haushaltungen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein durch den Verlag. Einzelstücke zu beziehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein. Ende des amtlichen Teils Gemeindenachrichten Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Helfer bei der Wasseraufsicht in den Freibädern gesucht Für unsere Freibäder Königsberg und Rüllberg suchen wir für die Saison 019 wieder Helfer bei der Wasseraufsicht (Mindestalter 18 Jahre). Voraussetzung hierfür ist das Rettungsschwimmabzeichen in Silber. Wer nicht im Besitz des Rettungsschwimmabzeichens ist, kann dieses erwerben. (Nähere Informationen unter Telefon-Nr ) oder der Nachweis einer kombinierten Rettungsübung. Haben Sie Interesse und möchten unsere Mitarbeiter im Freibad unterstützen, dann melden Sie sich bitte unter der Telefon-Nr oder Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein Hans L. Altes, kaufm. Werkleiter Stellenausschreibung Die Verbandsgemeindewerke Lauterecken-Wolfstein suchen für die Eintrittskasse im Freibad Königsberg in Wolfstein zuverlässige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage geringfügiger Beschäftigung. Interessierte können sich bis spätestens bei der Verwaltung, Tel.0638/ (Frau Welker) melden. Verbandsgemeindewerke Lauterecken Hans-Ludwig Altes kaufm. Werkleiter Essweiler Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Forstwirtschaftspläne 019 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne 019. Teilnahme. Bündelausschreibung kommunaler Erdgasbedarf 00-0 Der Gemeinderat beschließt, an der. Bündelausschreibung kommunaler Erdgasbedarf nicht teilzunehmen. Stattdessen wird das Vertragsangebot Pfalzgas Online der Pfalzgas GmbH beschlossen. Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Gemeinderat ein Grundstück zu veräußern. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, das Vertragsverhältnis mit dem Landesbetrieb Landesforsten betreffend der Holzvermarktung, an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Hohenöllen Dorferneuerung in Hohenöllen Essen und Trinken hält Leib und Seele zusammen und gemeinsam Essen und Trinken hält die Dorfgemeinschaft zusammen. Im Rahmen der laufenden Dorfmoderation wurde der Arbeitskreis Kulturerhaltung gegründet. Alte Rezepte, alte Bilder und alte Geschichten werden fleißig gesammelt. Sie sollen in einer Dokumentation zusammengefasst werden. Vor dem gemeinsamen Nachkochen der alten Rezepte steht aber ganz selbstverständlich auch das Herstellen der Hauptzutaten. Bei Gründung der Arbeitsgruppe im Herbst stand somit Sauerkraut auf dem Programm. Mehr als 50 kg Weißkrautköpfe wurden gemeinschaftlich eingeschnitten, mit grobem Salz, Trauben und Wacholderbeeren in große Töpfe gestampft.

9 Rundschau Ausgabe 7/019 Nun kam der Tag der Wahrheit. Am Freitag 01. Februar war die Kostprobe angesagt. Der Raum in der neuen Schule war schon ab Uhr gut besetzt. Eine Tasse Kaffee, selbst gebackener Kuchen und ein gutes Gespräch haben die Wartezeit bis zum Nachtessen verkürzt. Zum Sauerkraut gab es Leberknödel, braune Soße mit Speckwürfel und Grumbeerbrei. Mit Lob für das Sauerkraut wurde nicht gespart. Es war gelungen. Nicht nur das Kraut, auch Püree, Soße und Leberknödel schmeckten hervorragend. Das wichtigste war jedoch das gemeinsame Essen und das Gespräch dabei. Bis weit in den Abend hinein wurde erzählt und die Zeit genutzt um neue Pläne zu schmieden. Da noch ein großer Sauerkrautvorrat vorhanden ist soll Ende März, Anfang April das Sauerkrautessen mit Bratwurst und Saumagen wiederholt werden. Nach den Gegebenheiten der Jahreszeit soll es danach Kirschkuchen mit Grumbeersubb, Quer durch den Garten und Quetschekuche zu essen geben. Zusammen Lattwerge kochen ist selbstverständlich. Zum gemeinsamen Essen, das ist wichtig. Denn nicht nur die Verbesserung der baulichen Strukturen sondern auch die Förderung der Dorfgemeinschaft ist nach Aussage des Moderators Klaus Dockendorf ein wichtiger Bestandteil der Dorferneuerung. Dass Hohneöllen auf dem richtigen Weg ist wird nicht bezweifelt. Vergiftungen bei Katzen Wir weißen ausdrücklich daraufhin das in letzter Zeit vermehrt tödlich verlaufende Vergiftungen bei Katzen in Hohenöllen aufgetreten sind, nachweißlich durch Rattengift verursacht. Wir bitten um Vorsicht und Aufmerksamkeit. Etwaige Auffälligkeiten über ausgelegte Köder bitte bei dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein oder dem Ortsbürgermeister melden! Hoppstädten Vertretung Ortsbürgermeister Vom bis übernimmt die Erste Beigeordnete Karola Wenderoth, Meisenheimer Straße 4 a, Tel /776, die Amtsgeschäfte. Jettenbach 500 Deckel für 1 Leben ohne Kinderlähmung - Wir machen mit! Liebe Jettenbacher, zur Unterstützung der Aktion End Polio Now haben wir in Jettenbach an verschiedenen Stellen Sammelbehälter aufgestellt. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie Kunsstoffschraubverschlüsse von Flaschen oder Tetrapacks in die entsprechenden Eimer werfen. Unter anderem finden Sie Behälter bei der Metzgerei Leonhardt und beim Viezebäcker Uhl. Bereits 500 gesammelte Deckel reichen aus, um eine Kinderlähmung Impfung zu sichern. Mit bestem Dank Timo Harth, Ortsbürgermeister Medard Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Neufassung der Hauptsatzung Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Hauptsatzung. Benutzungsentgelte Gemeindehalle und Grillhütte Der Gemeinderat beschließt, die Mieten nicht zu erhöhen. Die Nebenkosten für Strom und Wasser werden erhöht. Vereine der Gemeinde haben jährlich eine Festveranstaltung mietfrei. Die sonstigen Nebenkosten sollen zukünftig (z.b. Nachreinigung) als zusätzliches Entgelt i. H. v. 15 /Std. angefordert werden. Für die verbrauchsabhängigen Nebenkosten wird bei regelmäßiger Nutzung durch Vereine auch zukünftig auf eine Erhebung verzichtet. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer. Die Steuer für den ersten Hund beträgt 40, für den zweiten Hund 60 und für jeden weiteren Hund 80. Zuschussantrag des Medarder Gesangvereins Die Ortsgemeinde gewährt dem Männergesangverein 1894 e.v. eine Zuwendung in Höhe von 500. Austausch Kühlaggregat Theke, Gemeindehalle; Auftragsvergabe Der Auftrag zum Austausch des Kühlaggregats geht an die Firma Weck aus Offenbach-Hundheim. Merzweiler Arbeitseinsatz am Liebe Bürger von Merzweiler, zum Arbeitseinsatz am Samstag, , Treffpunkt Uhr am Dorfgemeinschaftshaus, sind freiwillige Helfer herzlich willkommen. Geplante Maßnahmen sind u.a. Reinigung und Abtragen von losem Gestein am Felsen des DGH incl. Heckenbeseitigung als Vorbereitung zur Begutachtung. Bitte entsprechendes Arbeitsgerät (Schubkarren, Schaufel, Hacke, Heckenschere) mitbringen. Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Klaudia Schneider, Ortsbürgermeisterin Oberweiler-Tiefenbach Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom Brückenprüfung nach DIN 1076 Alle Stützbauwerke, die in der Straßenbaulast der Ortsgemeinde liegen, werden einer Hauptprüfung nach DIN 1076 unterzogen. Die Hauptprüfung wird an das Ingenieurbüro Neu aus Niederkirchen vergeben. Prüfung von Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Der Ortsbürgermeister wird zur Auftragsvergabe ermächtigt. Reparatur Denkmal Der Vorsitzende wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt. Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung des Kinderspielplatzes durch die Dekra; Prüf- und Maßnahmeprotokoll Das Spielgerät und die Torwand werden in Eigenleistung bei einem Arbeitseinsatz repariert. Eine Baumprüfung soll durchgeführt werden. Forstwirtschaftspläne 019 Der Gemeinderat beschließt die Forstwirtschaftspläne 019. Reipoltskirchen Flurbereinigungsverfahren Einladung zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren am um 19:30 Uhr im alten Schulsaal, Johann- Heinrich-Roos-Halle, Hirtenstraße in Reipoltskirchen. Im Rahmen des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Reipoltskirchen, sind alle Bewirtschafter und Eigentümer eingeladen, sich daran zu beteiligen, welche Feldwege zur Erschließung der durch sie bewirtschafteten Flächen notwendig sind. Ihre Gemeindevertreter Vertretung Ortsbürgermeister Bis übernimmt der Erste Beigeordnete Jörg Müller, Kegelbahnstr. 10, Tel /33, die Amtsgeschäfte.

10 Rundschau Ausgabe 7/019 Rutsweiler an der Lauter Einladung zur Ortsbegehung am Sonntag, 17. Februar 019, 11 Uhr Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus Wir werden uns gemeinsam die Bereiche ansehen, in denen Verbesserungsbedarf besteht und auch die, die Sie in der heutigen Form gerne erhalten wollen. Dies ist eine Grundlage für die Konkretisierung der anstehenden kommunalen Projekte in der Dorferneuerung. Alle Bürgerinnen und Bürger des Ortes sind eingeladen! Nehmen Sie teil, diskutieren Sie mit, denn: Dorfentwicklung lebt vom Mitmachen!! Wolfstein Stellenausschreibung der Stadt Wolfstein Die Stadt Wolfstein sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n zuverlässige/n und einsatzfreudige/n Mitarbeiter/in für den städtischen Bauhof (Vollzeitstelle; derzeit 39 Stunden/ Woche). Die Stelle ist vorerst auf 1 Monate befristet. Danach ist eine Festanstellung möglich. Gesucht wird eine zuverlässige Person mit handwerklichen Fähigkeiten (möglichst Landmaschinenmechaniker/in oder Kraftfahrzeugmechaniker/in oder Handwerksberuf), die eigenverantwortliches und selbstständiges Arbeiten gewohnt ist. Führerschein Klasse BCE oder mindesten BC1E ist erforderlich. Zum Aufgabengebiet gehören alle im Bauhof anfallenden Arbeiten. Auch ist die Bereitschaft zu gelegentlichen Samstags-, Sonntags-, Feiertagsarbeiten und Nachtarbeiten erforderlich. Hierunter fällt auch der Winterdienst im Rahmen des Bereitschaftsdienstes während der Wintermonate. Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Wenn Sie teamfähig und zuverlässig sind, sowie über eine gute Leistungsmotivation verfügen, dann richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bis zum an: Stadtverwaltung Wolfstein Hauptstraße 6775 Wolfstein Weitere Auskünfte erteilt Stadtbürgermeister Herwart Dilly unter Telefon 06304/14, Wolfstein@t-online.de Ihre Daten werden bei uns entsprechend der Datenschutzgesetze gespeichert. Senden Sie uns bitte keine Originale oder Schnellhefter zu. Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen kann aus Kostengründen nicht erfolgen. Kirchliche Nachrichten Ev. Kirchengemeinde Grumbach - Herren-Sulzbach Donnerstag, den (Valentinstag) Uhr Deimberg Gottesdienst für Verliebte und solche, die es bleiben wollen Samstag, den Gemeindeangebot Wie frier dehäim von bis Uhr. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem akt. Gemeindebrief. Anmeldung erforderlich! Sonntag, den Uhr - Herren-Sulzbach, Gottesdienst im Ev. Gemeindehaus Prot. Kirchengemeinde Hinzweiler Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Uhr Seniorenkreis (Jugendheim) Sonntag, Uhr Gottesdienst in Hinzweiler (Jugendheim) Uhr Gottesdienst in Hundheim Montag, Uhr Jugendgruppe (Jugendheim) Dienstag, Uhr Konfirmandenstunde (Jugendheim) Uhr Präparandenstunde (Jugendheim) Uhr Vorbereitungskreis zum Weltgebetstag (Jugendheim) Donnerstag, Uhr Krabbelgruppe (Jugendheim) Prot. Kirchengemeinde Jettenbach Gottesdienst in Bosenbach Sonntag, Bosenbach: 9:30 h (GS) Niederstaufenbach: h Katholische Pfarrei Hl. Franz Xaver Lauterecken Gottesdienste Freitag, :30 Uhr Wolfstein Rosenkranz 18:00 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier Samstag, :00 Uhr Lauterecken TAUFE 15:00 Uhr Lauterecken Gruppenstunde der Kommunionkinder im Pfarrhaus 18:00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Sonntag, :30 Uhr Wolfstein Eucharistiefeier 10:45 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier 18:00 Uhr Kaulbach Eucharistiefeier in Latein Dienstag, :00 Uhr Reipoltskirchen Eucharistiefeier Mittwoch, :00 Uhr Lauterecken Eucharistiefeier Pfr. Ociepka feierte 70-jährigen Geburtstag Im festlichen Rahmen feierte am 8. Januar der kath. Pfarrer der Pfarrei Hl. Franz Xaver Lauterecken, Anton Ociepka, seinen 70. Geburtstag. Die Geburtstagsfeier begann mit dem Gottesdienst um 18:00 Uhr in der Kirche in Lauterecken. Viele Geistliche konzelebrierten mit ihm den feierlichen Gottesdienst: Dekan Rudolf Schlenkrich aus Kusel, Pfr. Christof Anselmann aus Trulben, Pfr. Thomas Becker aus Dahn, Prälat Dr. Henryk Bolczyk aus Carlsberg, Pfr. Roland Spiegel aus Kusel, Kaplan Ravi Mundlapati aus Kirchheimbolanden und die Diakone Herr Rhein aus Sien und Herr Artur Noras aus Ludwigshafen. Herr Stephan Schnepp spielte die Orgel und Herr Franz Burgey, der aus Kirchheimbolanden anreiste, die Trompete. Herr Diakon Wolfgang Rhein hat das Evangelium und die Gemeindereferentin Frau Jutta Klein die Lesung vorgetragen. Die Pfarrsekretärinnen Frau Regina Jäger und Frau Claudia Schlicher lasen die Fürbitten. Die feierliche Atmosphäre, die in der Kirche herrschte, übertrug sich auf den anschließenden Empfang im Pfarrheim. Die Pfarreiratsvorsitzende Frau Inge Lütz hatte mit ihrer lieben Mannschaft den Pfarrsaal auf Hochglanz gebracht und sorgte für das leibliche Wohl der Gäste. Herr Wolfgang Bayer begeisterte die Gäste so mit seiner Musik, dass sogar im Pfarrheim getanzt wurde. Pfarrer Anton Ociepka bedankt sich herzlich für den feierlichen Festgottesdienst, den gelungenen Empfang, die vielen Glückwünsche und den schönen Tag. Prot. Pfarramt Lauterecken Sonntag, 17. Febr Uhr Lohnweiler Uhr Lauterecken im Gemeindehaus

11 Rundschau Ausgabe 7/019 Prot. Kirchengemeinde Niederkirchen-Heimkirchen Sonntag, Gottesdienst Niederkirchen 10 Uhr Montag, Strickcafe 15 Uhr Samstag, Seniorenclub Winterzeit 14 Uhr Protestantische Kirchengemeinde Odenbach Gottesdienst am 17. Februar 019 Septuagesimae Uhr Odenbach Prot. Gemeindehaus Evang. Kirchengemeinde Offenbach-Niedereisenbach-Wiesweiler - Offenbach: Keine Gottesdienste in dieser KW - Niederalben: keine Gottesdienste in dieser KW - Niedereisenbach: keine Gottesdienste in dieser KW - Medard: Sonntag, der um 9:30 Uhr, Gottesdienst - Wiesweiler: Sonntag, der um 10:30 Uhr, Gottesdienst Kath. Pfarrei St. Peter und Paul Offenbach-Hundheim Gottesdienste vom bis Sonntag, St. Peter und Paul, Uhr Hl. Messe Samstag, 3.0 St. Peter und Paul, Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionausteilung Protestantische Kirchengemeinde Rothselberg Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst im Jugendraum Rothselberg 10:15 Uhr Gottesdienst in der Kirche Eßweiler 18:00 Uhr Chorprobe Ton in Ton im Jugendraum Rothselberg Dienstag, :30 Uhr Krabbelgruppe im Kindergarten Rothselberg Mittwoch, :30 Uhr Liederprojekt S(w)inget dem Herrn, im Jugendraum Rothselberg zum Thema: Ist das ein Kirchenlied oder schon Pop! Sonntag, :15 Uhr Gottesdienst im Bürgersaal Kreimbach- Kaulbach Prot. Kirchengemeinden St.Julian und Gumbsweiler Sonntag, : 9.30 Uhr Eschenau Uhr St.Julian Prot. Kirchengemeinde Wolfstein Samstag, Uhr Gottesdienst (Haus der Generationen Oberweiler-Tiefenbach) Sonntag, Uhr Gottesdienst (Pfarrsaal Wolfstein) Dienstag, Uhr Café Zeitlos (Pfarrsaal Wolfstein) Uhr Chorprobe der Ökumenischen Chorgemeinschaft (Pfarrsaal Wolfstein) Donnerstag, Uhr Konfirmandenstunde (Pfarrsaal Wolfstein) Kath. Pfarrgemeinde St. Antonius v. Padua, Meisenheim Mittwoch, Uhr Taizé-Andacht (Bad Sobernheim-Malteserkapelle) Freitag, Uhr Eucharistiefeier Sonntag, Uhr Eucharistiefeier Dienstag, Uhr Kirchenchorprobe (Pfarrsaal) Termine Vereine Veranstaltungen Wir laden ein zu einer KINDERFASCHINGSPARTY zum Thema Disney Los geht es mit einem kleinen Gottesdienst. Danach werden wir zusammen Spiele spielen, tolle Sachen basteln und die Kirche mit guter Laune und Spaß füllen. Wann: Samstag, 3. Februar 019 Wo: Ev. Kirche in Lauterecken Uhrzeit: Uhr Alter: ab 6 Jahren Für Essen und Getränke ist gesorgt. Wir freuen uns auf viele tolle Kostüme! Der Jugendmitarbeiterkreis der Prot. Kirchengemeinde Trotz Cookies, Clouds- sicher im Internet unterwegs! Aufklärungsstunden zum Thema Handy- und Internetnutzung standen diese Woche für die 6. Klassen des Veldenz Gymnasiums auf dem Stundenplan. Elektronische Medien sind ein fester Bestandteil im Leben der Kinder. Am Nachmittag wird auf Konsolen gespielt, auf dem Handy werden Nachrichten an Freunde verschickt und am Arm zählt die Smart-Watch die Anzahl der zurückgelegten Schritte. Können 11-jährige Schülerinnen und Schüler schon die eigene Mediennutzung reflektieren und Risiken erkennen? Hier hilft am VGL die Referentin für Medienpädagogik Lena Lorenz einen positiven und zugleich kritischen Umgang mit den digitalen Medien zu schulen. Fragen wie Was sind Cookies?, Welche Daten sammelt WhatsApp? interessierte die jungen Internetnutzer besonders. Anschaulich demonstrierte die Referentin, dass das Internet nichts vergisst. Sie zeigte auf, wie Daten weitergegeben werden und welche Einstellungen am Smartphone die Privatsphäre des Nutzers schützen. Ob die Schüler und Schülerinnen ihr neues Wissen weitergeben werden? Sicher, denn schon in der kommenden Woche beginnt für sie eine harte Arbeit. Es ist geplant, dass die jungen Experten eine Schulung für ihre Eltern vorbereiten, damit auch sie demnächst noch sicherer im Internet unterwegs sind. Kneipen-Fasching in Aschbach am Freitag,.0.019, ab Uhr in der Wirtschaft vom Dorfgemeinschaftshaus in Aschbach Bei Stimmungsmusik in lockerer Atmosphäre gibt es zwischendurch Kurzvorträge und Sketche. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Der Eintritt ist frei! Auf Euer Kommen freut sich der Förderverein der Ortsgemeinde Aschbach e.v.

12 Rundschau Ausgabe 7/019 - Anzeige - Große PS-Zusatzauslosung der Sparkassen in Rheinland-Pfalz am 11. März 019 Ein schickes BMW er Cabrio oder ein Gutschein für eine Traumreise sind nur zwei der vielen Preise, die es am 11. März 019 zu gewinnen gibt. An diesem Tag findet die große Zusatzauslosung der PS-Lotterie der Sparkassen in Rheinland-Pfalz, statt. Wer ein PS-Los besitzt, hat so die Chance auf einen der vielen Sach- und Geldpreise im Gesamtwert von über Euro. Bis zum 4. März kann der Sparkassenkunde sich mit einem Los die Chance auf seinen Traumgewinn sichern. Online gilt als Annahmeschluss der. Februar 019. STELLEN Markt Diese und weitere Jobs: wittich.de/jobboerse

13 Rundschau Ausgabe 7/019 Jetzt buchen! 10 % Kombi-Rabatt* Sichern Sie sich 10% Kombi-Rabatt indem sie in der KW 9 und KW 1 eine Anzeige zu den Sonderthemen buchen. KW 9 Hochzeit KW 1 Kommunion oder Konfirmation Kontaktieren Sie mich: Yvonne Wiedenfeld Tel y.wiedenfeld@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen Farbe macht gute Laune!!!

14 Rundschau Ausgabe 7/019 Fastnachtssitzung in Bubeon Am Samstag findet ab 0:11 Uhr unsere Fastnachtssitzung im Dorfgemeinschaftshaus statt. Anschließend Tanz mit Doris. Die Gemeinde lädt ein. Beförderungen bei der Feuerwehr Eßweiler Am hat die Feuerwehr Essweiler eine interne Veranstaltung genutzt um verdiente Kameraden zu befördern. Der Beigeordnete der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, Frank Künstle und der stellvertretende Wehrleiter Bernd Kalweit nahmen zusammen mit dem Wehrführer Andreas Gilcher die Beförderungen vor. Nach erfolgreicher Ausbildung konnte Maximilian Dick zum Hauptfeuerwehrmann befördert werden. Die Kameraden Michael Dick, Löb Philipp und Theobald Daniel wurden zum Oberfeuerwehrmann befördert. Heimische Greifvögel Ein Vortrag im Dorfgemeinschaftshaus Eßweiler Die Mitarbeiter der Zoofalknerei Kaiserslautern werden am 16. Februar 019 ab 14:00 Uhr einen Vortrag über heimische Greifvögel halten. Eintritt 1,00, Kinder frei! Hierzu werden sie auch echte Vögel mitbringen, die von den Zuhörern angeschaut werden können. Vom Förderverein wird Kaffee und Kuchen angeboten! Buntes Faschingstreiben in Ginsweiler Am Samstag, dem in der Festhalle, Beginn 0.11 Uhr Musik mit Die Knorken-Korken. Einlass Uhr. Eintritt für Erwachsene 4,--. Veranstalter: Die Ortsgemeinde Ginsweiler Ortsgemeinde Jettenbach sucht neuen Pächter/in für Sportheim Die Ortsgemeinde Jettenbach sucht in Zusammenarbeit mit dem Turn- und Sportverein einen Nachfolger/in für das gemeindeeigene Vereinsheim Laola ab 1. Juli 019. Nähere Informationen erhalten sie beim 1. Vorsitzenden des TuS Mike Schepanski ( ) oder zu den Laola-Öffnungszeiten unter 06385/5400 oder auch bei unserem aktuellen Pächter Kai Häberle ( ). Landfrauen Kirrweiler Wer unter Kraut & Rüben nicht nur das Chaos in der Krutschschublade versteht, sondern auch offen für neue Ideen und Anregungen für eine abwechslungsreichen Ernährung in der kalten Jahrenzeit ist, ist von den Kirrweiler Landfrauen herzlich zum Kochkurs am um 0:00 Uhr im DGH eingeladen. Bitte vergesst nicht gute Laune, ein wenig Hunger, Neugierde und Euer Geschirr mitzubringen. Neues Trainerduo bei der SG Jettenbach/EßweilerRothselberg für die nächste Spielzeit Neues Trainerduo bei der SG Jettenbach/Eßweiler- Rothselberg für die nächste Spielzeit Ab der kommenden Saison 019/0 übernehmen Dennis Pannen und Ralf Assel das sportliche Kommando bei der SG Jettenbach/Eßweiler/Rothselberg. Dennis Pannen stammt aus Norddeutschland (Buchholz nähe Hamburg) und ist seit ca. 3 Jahren in der Pfalz (Waldfischbach). Er spielte im Norden bei verschieden Vereinen von der Oberliga bis zur Bezirksliga. In unserer Gegend war er für Herschberg und Heltersberg am Ball. Momentan kickt er als Torjäger für den FK Clausen. Er verfügt über eine Trainer B-Lizenz und hat auch einige Erfahrung im Trainerbereich. Ralf Assel stammt aus Trippstadt und war schon als Spieler 3 Jahre in Jettenbach aktiv. Der frühere Verbandsligaspieler (Clausen und TSG Kaiserslautern) verfügt ebenfalls über Erfahrung im Trainerbereich. Beide werden ab Sommer als gleichberechtigte Partner die sportliche Regie bei der SG übernehmen. Das bisherige Trainerduo Michael Emrich und Michael Schuhmacher wird bis dahin alles tun, um eine spielstarke, homogene Mannschaft an das neue Trainerteam zu übergeben. Michael Emrich wird seinem Heimatverein auch in der kommenden Saison treu bleiben. Den Klassenerhalt in der A-Klasse Mitte haben die beiden Michaels als großes Ziel vor Augen. Ökumenischer Krankenpflegeverein Kreimbach-Kaulbach e.v. Einladung Am Montag, den 5. Februar 019 findet um Uhr im Singsaal unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. 1. Eröffnung und Begrüßung. Jahresbericht der 1. Vorsitzenden 3. Bericht der Kassenführerin 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen: 1. Vorsitzender. Vorsitzender Kassenführer Schriftführer 1 Beisitzer Kassenprüfer 7. Anfragen und Auskünfte Wer heilt wen wie? Was kann die Komplementärmedizin Einführungsveranstaltung zur Seminarreihe am. Februar 019 Akkupunktur, Bioresonanz, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), klassische Homöopathie, Hochtontherapie, Kräuter- und Ernährungsmedizin, Iris- und Feld-Diagnose, orthomolekulare Medizin - viele Schlagworte, aber was ist was und wofür taugt es? Auf Einladung des Instituts für Naturheilkunde & Kommunikation e.v. / INUKO, geben am die Expertin für Chinesische Medizin, Aline Sitter sowie Heilpraktiker Peter Hoeck in einer Einführungsveranstaltung zunächst einen Überblick über unterschiedlichste Therapieverfahren und berichten über Chancen und Grenzen der Komplementärmedizin. In der Folge sind für 019 noch mindestens vier weitere, dann stärker ins Detail gehende Veranstaltungen zu diesem Thema geplant. Trotz der inzwischen leider erfolgten Schließung des Restaurants findet der Vortrag im Blauen Saal des Brauhaus in Lauterecken statt. Beginn 19:00 Uhr, der Eintritt ist wie immer kostenlos. Konzert in der Abteikirche Offenbach-Hundheim am 5. April 019 Vorankündigung Am ab Uhr, Konzert und Lesung in der Abteikirche Offenbach-Hundheim mit Esther Bejarano und Microphone Mafia

15 Rundschau Ausgabe 7/019 Landfrauen Ortsverein Rutsweiler a. d. Lauter Kurs Kreatives Gestalten Am: Freitag, den Beginn: 19:00 Uhr, Ort: Bürgerhaus Rutsweiler, Thema: Kreuzstich Kursleiterin: Frau Rosemarie Schreck Bitte mitbringen: Schere, Stecknadeln, Metermaß, Sticknadel, Stickrahmen Auch Nichtmitglieder sind herzlich eingeladen. Landfrauen St.Julian Am um 19:30 Uhr findet im DGH Gumbsweiler ein Vortrag von Frau Zürrlein zum Thema Bäume - von der spannenden Biologie bis hin zu Mythen und Legenden statt. Hierzu sind auch interessierte Ehepartner und Nichtmitglieder eingeladen. Theaterverein Wolfsteiner Komödianten e.v. Rollende Bühne im Lautertalexpress der Wolfsteiner Komödianten e.v. Am Samstag, dem , ist es wieder so weit: Die Wolfsteiner Komödianten spielen Theater im Zug!. Wie bereits bei der Premiere im Jahre 017 finden auch dieses Mal zwei Vorstellungsfahrten statt - wieder musikalisch umrahmt von simply unplugged. Impression der Fahrt im Jahr 017 finden Sie auf der Facebook-Seite der Wolfsteiner Komödianten. Neu allerdings ist, dass es dieses Mal einen separaten Theater-Zug - zusätzlich zum regulären Zug - geben wird. Zutritt zur Rollenden Bühne im Lautertalexpress ist ausschließlich mit Theaterkarten möglich!!. Gestartet wird am Bahnhof Lauterecken, gemeinsam mit RB 1977 um 17:30 Uhr - zurück in Lauterecken um 19:9 Uhr und somit dem Ende der ersten Vorstellungsfahrt. Die zweite Vorstellung beginnt ab Lauterecken, gemeinsam mit RB 1981 um 19:34 Uhr und ist um 1:8 Uhr zurück in Lauterecken - womit die zweite Vorstellung endet. Der Kartenvorverkauf findet - wie beim Vorverkauf zum Saaltheater auch - im Rathaus der Stadt Wolfstein statt: Termin hierfür ist ausschließlich Samstag, der , ab 16:00 Uhr. Nach dem Motto: Wenn alle, dann alle - wer zuerst kommt, malt zuerst. Wir freuen uns sehr, Sie zu dieser Vorstellung der ganz besonderen Art begrüßen zu dürfen - und wenn Sie doch nicht teilnehmen können, empfehlen wir Ihnen unser Freilichttheater an Pfingstsamstag und Pfingstsonntag ( Juni, ab 19:00 Uhr)auf dem Waldturnplatz in Wolfstein.Wir bieten halt immer etwas Besonderes: Orchester-Konzert Am Sonntag, , 17 Uhr gastiert das Orchester der Gesellschaft der Musikfreunde Bad Soden mit seinem Dirigenten Franz-Josef Staab wieder im Paul-Schneider-Gymnasium in Meisenheim. Geboten wird ein attraktives Programm: Sibelius Romanze (C-Dur), Haydns Sinfonie Nr. 104 (D-Dur) und Beethovens Klavierkonzert Nr. 3 (c-moll). Solistin ist die renommierte Pianistin Yuki Nagatsuka. Kartenvorbestellung (15 Euro) wird empfohlen (Tel ). Studenten und Jugendliche sind frei. Sachkunde-Weiterbildung für Pflanzenschutz, DLR Westpfalz Das DLR Westpfalz bietet wieder eine Sachkunde-Weiterbildung an, diese findet statt am Dienstag, , in Ramstein, Haus des Bürgers, Am Neuen Markt 4, von Uhr. Anmeldungen vorrangig online über das Portal der DLR en / sachkunde, per unter bettina.kirchmer@dlr.rlp.de, thomas.schoch@ dlr.rlp.de oder telefonisch. Sachkundige Personen sind nach 9 Pflanzenschutzgesetz verpflichtet innerhalb ihres wiederkehrenden 3-jährigen Fort- bildungszeitraumes eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. Aktuell hat für Altsachkundige, d.h. wer vor 01 sachkundig geworden ist, ein neuer 3 -Jahreszeitraum begonnen. Dieser erstreckt sich vom bis zum Wichtig ist, in diesem Fortbildungszeitraum eine Fortbildung zu besuchen. Bei Neusachkundigen beginnt der Fortbildungszeitraum an dem Tag, an dem der Antrag bewilligt wurde bzw eine Prüfung zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz abgelegt wurde. Dieses Datum steht auch auf der Rückseite ihrer Chipkarte. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Fortbildungszeiträume für Alt- und Neusachkundige. Ertragssicherung in Zeiten von Extremwetterereignissen am Mittwoch, 13. März 019 von Uhr bis Uhr in der Aula des DLR Rheinpfalz, Breitenweg 71, Neustadt/Weinstraße WEBINAR Lebendige Moselweinberge - Megatrend Biodiversität für Gemeinden, Weinbaubetriebe und Tourismus vor der Haustür am Mittwoch, 7. März 019, von Uhr bis 0.00 Uhr, Webinar. Allgemeine Nachrichten Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz Erhebliche Verbesserung bei Warnung der Bevölkerung Eine wichtige Neuerung bei den Warn-Meldungen im Zivil- und Katastrophenschutz bringt erhebliche Verbesserungen bei der Warnung der Bevölkerung: Ab sofort werden Warnungen des Modularen Warnsystems des Bundes (MoWaS) in der KATWARN-App angezeigt und die Warn-App des Bundes (NINA) kann auch KATWARN-Warnungen empfangen. Dies haben das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), der KATWARN-Anbieter CombiRisk GmbH und der Entwickler Fraunhofer FOKUS heute bekannt gegeben. Ich habe mich seit vielen Jahren persönlich dafür eingesetzt, dass die Warnsysteme von MoWaS und KATWARN gekoppelt werden. Der wechselseitige technische Zusammenschluss ist ein wichtiger Meilenstein im Bereich der Warnung und Information unserer Bevölkerung. Hierzu gratuliere ich den Verantwortlichen des BBK, der CombiRisk GmbH und Fraunhofer FOKUS herzlich, betonte Innenminister Roger Lewentz. Zu den Grundpfeilern des Zivil- und Katastrophenschutzes gehört es, die Bevölkerung angemessen, rechtzeitig, schnell und flächendeckend vor bestehenden Gefahren zu warnen. Die Warnsysteme sollen ermöglichen, dass ein im Bevölkerungsschutz Verantwortlicher unmittelbar und ohne Medienbruch alle in seinem Verantwortungsbereich vorhandenen Warnsysteme auslösen kann. Mit der Kopplung von MoWaS/NINA und KATWARN können unsere Leitstellendisponenten in den Integrierten Leitstellen im Land jetzt sehr viel schneller die Bevölkerung warnen, da sie keine Systeme mehr parallel bedienen müssen. Die in den Kreisen und Städten für Warnung Verantwortlichen erreichen bei Auslösung der KATWARN-App jetzt auch die registrierten NINA-Nutzer. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz stellt zudem im Doppelhaushalt 019/00 die finanziellen Mittel zur Verfügung, sämtliche Integrierten Leitstellen in Rheinland-Pfalz mit sogenannten MoWaS-Vollanlagen auszustatten, erläuterte Minister Lewentz weiter. Obwohl es nunmehr egal erscheint, welche Warn-App auf dem Smartphone installiert wird, rät das für die Warnung der Bevölkerung zuständige Innenministerium, beide Warn-Apps (NINA und KATWARN) zu installieren. Trotz höchster Absicherung beider Systeme ist ein technischer Ausfall eines Warnsystems nicht gänzlich auszuschließen. Dann könnte die redundante App die Warnung anzeigen. Ich berate Sie Sie gerne gerne Rudi Anspach Ihr Ansprechpartner vor Ort Tel.: Mobil: Fax: r.anspach@wittich-foehren.de Anzeigenwerbung Beilagenverteilung Drucksachen

16 Rundschau Ausgabe 7/019 KDKwww.krankenfahrten-niederkirchen.de Krankenfahrten Dirk Krennrich Flughafentransfer Talstraße 78 Dialysefahrten Niederkirchen Bestrahlungsfahrten Tel. ( ) Chemofahrten dirk-krennrich@gmx.de Personenbeförderung eigene Rollstühle Mobil 0170 Krankenhaus-Einlieferungen Ambulante OP's Heimat neu entdecken Treffpunkt Deutschland.de Mit den kostenlosen Reisemagazinen der Treffpunkt Deutschland Reihe erhalten Sie den perfekten Begleiter für Ihren nächsten Ausflug oder Urlaub. Reise- Portal Lauterecken Krankenbeförderung Norbert Krennrich seit 006 Strahlentherapie Dialyse Chemotherapie ambulante OP Fragen? Tel Mobil: Niederkirchen Auf der Schanz 3

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