Skript Grundfall Klausurfall ARBEITSRECHT
|
|
- Teresa Hauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Skript Grundfall Klausurfall ARBEITSRECHT Zahlungsansprüche Beendigungsstreitigkeiten Zulässigkeit und Begründetheit der Klage Betriebsübergang Vertragsgestaltung/Allg. Geschäftsbedingungen Dr. Dirk Schweinberger 3. Auflage, November 2015
2 Herr Dr. Dirk Schweinberger ist Assessor und Franchisenehmer des Repetitoriums JURA INTENSIV in Frankfurt, Gießen, Heidelberg, Mainz, Marburg und Saarbrücken. Er wirkt seit über 15 Jahren als Dozent des Repetitoriums und ist Redakteur der Ausbildungszeitschrift RA Rechtsprechungs-Auswertung. In den Skriptenreihen von JURA INTENSIV ist er Autor bzw. Co-Autor der Skripte: Strafrecht AT I und II, Arbeitsrecht, Crashkurs Strafrecht, Crashkurs Handelsrecht, Crashkurs Arbeitsrecht, Pocket Strafrecht AT, Pocket Strafrecht BT I und II. Autor Dr. Dirk Schweinberger Verlag und Vertrieb Jura Intensiv Verlags UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG Zeil Frankfurt am Main verlag@jura-intensiv.de Verlagslektorin Ines Susen Konzept und Gestaltung Stefanie Körner Druck und Bindung Copyline GmbH, Albrecht-Thaer-Straße 10, Münster ISBN Dieses Skript oder Teile dieses Skriptes dürfen nicht vervielfältigt, in Datenbanken gespeichert oder in irgendeiner Form übertragen werden ohne die schriftliche Genehmigung des Verlages. November 2015, Jura Intensiv Verlags UG & Co. KG
3 VORWORT Das Skript enthält eine systematische Darstellung des Individual-Arbeitsrechts. Behandelt werden vor allem alle in Prüfungen denkbaren Beendigungsstreitigkeiten. Den zweiten Schwerpunkt bilden die prüfungsrelevanten wechselseitigen Zahlungsansprüche. Prozessual werden die Zulässigkeit und die Begründetheit einer Klage im arbeitsgerichtlichen Verfahren dargestellt, da in Klausuren sehr häufig nach den Erfolgsaussichten einer Klage gefragt wird. Die Darstellung orientiert sich an den Bedürfnissen von Studierenden. Das Skript wendet sich an Anfänger zur Vorbereitung auf universitäre Klausuren und Examenskandidaten gleichermaßen, indem es zunächst die Grundstrukturen erklärt, um sodann das examensnotwendige Detailwissen zu vermitteln. Didaktisches Ziel dieses Skripts ist es, Klausurwissen und Klausurtechnik zu vermitteln. Zu diesem Zweck ist das Skript in vier Schritte unterteilt: 1. Schritt: Kurze Einführung zu jedem Thema 2. Schritt: Prüfungsschema Allen Themengebieten sind Aufbauschemata vorangestellt, welche die Gliederung einer entsprechenden Klausur veranschaulichen. Die inhaltlichen Ausführungen orientieren sich am Prüfungsschema, damit stets deutlich ist, welches Problem an welcher Stelle im Gutachten zu behandeln ist. 3. Schritt: Details zu jedem Thema Systematisch werden die klausurrelevanten Probleme und die gängigen Meinungsstreitigkeiten dargestellt. 4. Schritt: Hinweise zur gutachterlichen Falllösung Alle Fälle sind im Gutachtenstil gelöst. Immer wieder werden Merksätze gebildet, Formulierungsbeispiele gegeben und Klausurhinweise zur Gutachtentechnik erteilt. Marginalien am Rande weisen auf Alternativen hin, ohne den Lesefluss zu stören. Die Ausführungen sind mit stets anschaulichen Beispielen versehen. Definitionen und Merksätze sind besonders hervorgehoben. Über 1400 Fußnoten geben vertiefende Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Für Anregungen, Verbesserungsvorschläge und Kritik sind wir besonders dankbar. Sie erreichen uns im Internet unter und per über Dr. Dirk Schweinberger
4 INHALT EINLEITUNG 1 A. Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutz 1 B. Arbeitsrecht als Standortfrage 2 DIE GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DES ARBEITSRECHTS 4 A. Die Arbeitsrechtsentwicklung im Zeitalter des Liberalismus 4 B. Arbeitsrecht in der Weimarer Zeit 5 C. Arbeitsrecht im Nationalsozialismus 5 D. Arbeitsrecht in der Bundesrepublik 5 GRUNDBEGRIFFE DES ARBEITSRECHTS 7 A. Begriff und Teilbereiche des Arbeitsrechts 7 B. Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag 8 C. Arbeitsvertrag/Arbeitnehmerbegriff 9 RECHTSQUELLEN DES ARBEITSRECHTS 21 A. Einleitung 21 B. Rangfolge der Rechtsquellen 21 C. Systematik und Vertiefung 21 D. GRUNDFALL: Die jährliche Sonderzahlung 23 DER ABSCHLUSS DES ARBEITSVERTRAGES 24 A. Vertrags- und Eingliederungstheorie 24 B. Das faktische und das fehlerhafte Arbeitsverhältnis 24 C. Das Fragerecht des Arbeitgebers 29 D. Der Lohn 34 DIE VERTRAGSGESTALTUNG/ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 39 A. Grundlagen 39 B. Prüfungsschema 40 C. Systematik und Vertiefung 41
5 DIE PFLICHTEN AUS DEM ARBEITSVERTRAG 59 A. Die Pflichten des Arbeitnehmers 59 B. Die Pflichten des Arbeitgebers 65 VERZUG UND UNMÖGLICHKEIT 68 A. Einleitung 68 B. Prüfungsschema 69 C. Systematik und Vertiefung 69 D. GRUNDFALL: Der dusselige Kellner 81 DIE BETRIEBSRISIKOLEHRE 83 A. Einleitung 83 B. Prüfungsschema 83 C. Systematik und Vertiefung 83 ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL 87 A. Einleitung 87 B. Prüfungsschema 88 C. Systematik und Vertiefung 88 ENTGELTFORTZAHLUNG AN FEIERTAGEN 100 A. Einleitung 100 B. Prüfungsschema 100 C. Systematik und Vertiefung 100 ERHOLUNGSURLAUB NACH BUrlG 102 A. Einleitung 102 B. Prüfungsschema 103 C. Systematik und Vertiefung 103 DER ARBEITSRECHTLICHE GLEICHBEHANDLUNGSGRUNDSATZ 114 A. Einleitung 114 B. Prüfungsschema 114 C. Systematik und Vertiefung 114
6 GRATIFIKATIONEN 117 A. Einleitung 117 B. Prüfungsschema 117 C. Systematik und Vertiefung 117 D. KLAUSURFALL: Immer das Gleiche 125 ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ, AGG 128 A. Einleitung 128 B. Prüfungsschema 129 C. Systematik und Vertiefung 129 TEILZEITARBEIT, TzBfG 142 A. Einleitung 142 B. Prüfungsschema 142 C. Systematik und Vertiefung 142 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE IM ARBEITSRECHT Teil Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer 148 A. Betrieblich veranlasste Tätigkeit 148 B. Sonderfall: Mankohaftung Teil Schadensersatz für Schädigungen des Arbeitnehmers 159 A. Personenschäden 159 B. Sach- und Vermögensschäden 164 C. GRUNDFALL: Der Brummi-Fahrer 166 DIE ZULÄSSIGKEIT DER KLAGE DES ARBEITNEHMERS 170 A. Einleitung 170 B. Prüfungsschema 170 C. Systematik und Vertiefung 170 BEGRÜNDETHEIT BEI ORDENTLICHER ARBEITGEBER-KÜNDIGUNG Teil Allgemeine Grundlagen 181 A. Einleitung 181 B. Prüfungsschema 181 C. Systematik und Vertiefung 182
7 2. Teil Die personenbedingte Kündigung 231 A. Einleitung 231 B. Prüfungsschema 232 C. Systematik und Vertiefung 232 Prüfungsschema: Krankheitsbedingte Kündigung 238 Prüfungsschema: Kündigung bei Langzeiterkrankung 242 Prüfungsschema: Kündigung bei krankheitsbedingter Leistungsminderung 244 D. KLAUSURFALL: Die Infektion Teil Verhaltensbedingte Kündigung 249 A. Einleitung 249 B. Prüfungsschema 249 C. Systematik und Vertiefung 249 D. KLAUSURFALL: Montag ist kein guter Tag Teil Die betriebsbedingte Kündigung 265 A. Einleitung 265 B. Prüfungsschema 265 C. Systematik und Vertiefung 266 Prüfungsschema: Abfindungsanspruch nach 1a KSchG 284 D. KLAUSURFALL: Frei oder nicht frei? Teil Druckkündigung 294 A. Unechte Druckkündigung 294 B. Echte Druckkündigung 294 BEGRÜNDETHEIT BEI AUSSERORDENTLICHER KÜNDIGUNG 296 A. Einleitung 296 B. Prüfungsschema 296 C. Systematik und Vertiefung 297 D. KLAUSURFALL: Das Lachsbrötchen 313 DIE ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, 2 KSchG 316 A. Einleitung 316 B. Prüfungsschema 316 C. Systematik und Vertiefung 317 DER BEFRISTETE ARBEITSVERTRAG 325 A. Einleitung 325 B. Prüfungsschema 326 C. Systematik und Vertiefung 326 D. KLAUSURFALL: Die nachträgliche Befristung 343
8 DIE ANFECHTUNG DES ARBEITSVERTRAGS 348 A. Einleitung 348 B. Prüfungsschema 348 C. Systematik und Vertiefung 348 AUFHEBUNGSVERTRAG 355 A. Einleitung 355 B. Prüfungsschema 355 C. Systematik und Vertiefung 355 WEITERE BEENDIGUNGSGRÜNDE 361 A. Störung der Geschäftsgrundlage 361 B. Rücktritt 361 BETRIEBSÜBERGANG 362 A. Einleitung 362 B. Prüfungsschema: Voraussetzungen eines Betriebsübergangs 363 C. Systematik und Vertiefung 363
Grundwissen Fälle Karteikarten POCKET STRAFRECHT BT I. Diebstahl Betrug Unterschlagung Computerbetrug Raub (Räuberische) Erpressung
Grundwissen Fälle Karteikarten POCKET STRAFRECHT BT I Diebstahl Betrug Unterschlagung Computerbetrug Raub (Räuberische) Erpressung Sebastian M. Knell Dr. Dirk Schweinberger 1. Auflage 2015 Herr Sebastian
MehrGRUNDRECHTE. Allgemeine Grundrechtslehre Prüfung der Freiheitsgrundrechte Prüfung der Gleichheitsgrundrechte Verfassungsbeschwerde
Skript Grundfall Klausurfall GRUNDRECHTE Allgemeine Grundrechtslehre Prüfung der Freiheitsgrundrechte Prüfung der Gleichheitsgrundrechte Verfassungsbeschwerde RA Frank Schildheuer 4. Auflage, September
MehrALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT
Skript Grundfall Klausurfall ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT Verwaltungsakt Öffentlich-rechtlicher Vertrag Rücknahme und Widerruf Inhalts- und Nebenbestimmungen Zusicherung Ri. Thomas Baumeister 4. Auflage,
MehrSTRAFRECHT AT II. Täterschaft und Teilnahme Fahrlässige Begehung Unechte Unterlassungsdelikte Konkurrenzen Wahlfeststellung
Skript Grundfall Klausurfall STRAFRECHT AT II Täterschaft und Teilnahme Fahrlässige Begehung Unechte Unterlassungsdelikte Konkurrenzen Wahlfeststellung Dr. Dirk Schweinberger 4. Auflage, Oktober 2015 Herr
MehrSkript Grundfall Klausurfall STRAFRECHT BT I. Diebstahl Betrug Computerbetrug Untreue Raub Räuberische Erpressung Hehlerei
Skript Grundfall Klausurfall STRAFRECHT BT I Diebstahl Betrug Computerbetrug Untreue Raub Räuberische Erpressung Hehlerei RA Uwe Schumacher 4. Auflage, März 2016 Herr Rechtsanwalt Uwe Schumacher ist seit
MehrGrundwissen Fälle Karteikarten POCKET HANDELSRECHT
Grundwissen Fälle Karteikarten POCKET HANDELSRECHT Kaufmannsbegriffe Prokura und Handlungsvollmacht Haftung bei Inhaberwechsel Publizität des Handelsregisters Handelskauf Schweigen als Willenserklärung
MehrPOCKET VERWALTUNGSRECHT AT & VERWALTUNGSPROZESSRECHT
Grundwissen Fälle Karteikarten POCKET VERWALTUNGSRECHT AT & VERWALTUNGSPROZESSRECHT Verwaltungsakt Öffentlich-rechtlicher Vertrag Inhalts- und Nebenbestimmung Zusicherung Dr. Dirk Kues RA Frank Schildheuer
MehrSTRAFRECHT BT II POCKET
Grundwissen Fälle Karteikarten POCKET STRAFRECHT BT II Körperverletzung Tötungsdelikte Straßenverkehrsdelikte Brandstiftungsdelikte Nötigung Urkundsdelikte Aussagedelikte und Strafvereitelung Andreas Roth
Mehr3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit
Lohn ohne Arbeit Beispiele für Lohnfortzahlung: 1. Erholungsurlaub 2. Krankheit 3 EFZG [Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall] (1) 6 Wochen (42 Kalendertage) Vorraussetzung: Krankheit (3) AV
MehrArbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund.
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund Luchterhand Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XIII A. Begriff und Rechtsquellen
MehrDatei: teilzeitarbeit.ppt 20. September 2015. Kommentartext Seite 1
EIN BEISPIEL: Kündigungsschutz im Kleinbetrieb (bisher) Betrieb www.sobi-goettingen.de Das Kündigungsschutzgesetz (Stand seit 1.1.2004) Kündigungsschutz im Kleinbetrieb Soziale Auswahl bei betriebsbedingten
MehrInhalt. Zu diesem Buch... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... XIII. A. Die Müllex GmbH stellt sich vor... 1
Zu diesem Buch... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis... XIII A. Die Müllex GmbH stellt sich vor... 1 B. Begriff und Rechtsquellen des Arbeitsrechts... 3 I. Der Begriff Arbeitsrecht.... 3 II. Die Rechtsquellen
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrDie Änderungskündigung im Arbeitsrecht
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung
MehrArbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten. Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig
Arbeitsrechtliche Fragen bei erkrankten Mitarbeitern / Langzeiterkrankten Frank Liedtke, Richter am Arbeitsgericht Leipzig 1 1. Einstellung Fragerecht des Arbeitgebers nach Erkrankung 2 1. Einstellung
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9
Vorwort 7 1. Anbahnung des Arbeitsverhältnisses 9 1.1 Was muss bei einer Stellenanzeige beachtet werden? 9 1.2 Führen des Bewerbungsgesprächs 10 1.2.1 Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch erlaubt?
MehrDie Grundlagen: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbegriff; die arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren. Fall 1: Freier Mitarbeiter!?
8 1. Abschnitt Die Grundlagen: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbegriff; die arbeitsrechtlichen Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren Fall 1: Freier Mitarbeiter!? 14 Der Begriff des Arbeitnehmers; Bedeutung
Mehr... ... ... ... ... ... ... ... ... .. I... Besondere... Pflichten... in.. der... Phase... der... Vertragsanbahnung ... ...
Inhalt 7 Inhalt Abkürzungsverzeichnis............ A... Einleitung.......... B... Rechtsquellen.............. des.... Arbeitsrechts....... C... Die... Begründung............. des.... Arbeitsverhältnisses.......
MehrMUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG
Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften
MehrBeck`sches Examinatorium Zivilrecht. Arbeitsrecht. Individualarbeitsrecht mit Bezügen zum Tarifvertragsrecht
Beck`sches Examinatorium Zivilrecht Arbeitsrecht Individualarbeitsrecht mit Bezügen zum Tarifvertragsrecht von Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit, Prof. Dr. Carsten Herresthal, Prof. Dr. Jörg Neuner, Matthias
MehrDas Arbeitsrecht in der Wirtschafts- und Finanzkrise. Juristische Gesellschaft Ruhr
Das Arbeitsrecht in der Wirtschafts- und Finanzkrise Juristische Gesellschaft Ruhr 17. November IHK Bochum 1 Wie geht es weiter? 2 Beendigungsmöglichkeiten Kündigungsmöglichkeit für Arbeitgeber Kündigungsschutzgesetz
MehrPersonalfragebogen Kündigung / Entlassung Zusatzangaben gem. Arbeitsbescheinigung 312 SGB III
Seite 1 Pers.Nr. : Arbeitgeber: Name: Mandanten Nr.: Vorname: Beendigung Arbeitverhältnis I Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses am oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am: ( TT.MM.JJJJ) Kündigung/Beendigung
MehrKurzeinweisung. WinFoto Plus
Kurzeinweisung WinFoto Plus Codex GmbH Stand 2012 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Allgemeines... 4 Vorbereitungen... 4 Drucken des Baustellenblatts im Projekt... 4 Drucken des Barcodes auf dem Arbeitsauftrag
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 7. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Literaturverzeichnis... 14
7 Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis..... 12 Literaturverzeichnis... 14 I. Fragen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses... 16 1. Kommt ein Arbeitsverhältnis auch durch mündliche Abrede zustande oder
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrADS InfoForum. Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger. Hamburg, den 18. Februar 2013
1 ADS InfoForum Kündigung von Arbeitsverhältnissen RA/StB Alexander Hamminger Hamburg, den 18. Februar 2013 Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in den nächsten 45 Minuten: Wer und was ist die ADSR? Rechtquellen
MehrDer ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag
Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses
MehrAuswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten.
Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf Urlaubsund Urlaubsabgeltungsansprüche von Langzeiterkrankten Sachverhalt In dem zugrunde liegenden Sachverhalt war die Klägerin von August
MehrSo beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis
So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis Inhalt Wir vermitteln Ihnen das entscheidende Wissen und die richtige Strategie, um auch schwierige Arbeitsverhältnisse jederzeit effektiv und effizient zu
MehrRatgeber: Kündigung. Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer
Qualität durch Fortbildung Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer Ratgeber: Kündigung Haben Sie eine Kündigung erhalten und wissen nicht wie Sie sich verhalten sollen? Dieser Ratgeber gibt
MehrKündigungsschutzgesetz: KSchG
Gelbe Erläuterungsbücher Kündigungsschutzgesetz: KSchG Kommentar von Prof. Dr. Roland Schwarze, Dr. Mario Eylert, Dr. Peter Schrader 1. Auflage Kündigungsschutzgesetz: KSchG Schwarze / Eylert / Schrader
MehrMETALLHANDWERK. RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen.
METALLHANDWERK RECHTS- BERATUNG Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Rechtsberatung Wir wollen, dass Sie Recht bekommen. Nutzen Sie rechtzeitig die kostenfreie Rechtsberatung Ihres Verbandes. Ganz gleich,
MehrKonfliktmanagement im Arbeitsverhältnis
Konfliktmanagement im Arbeitsverhältnis 1. Konfliktvermeidung durch Vertragsgestaltung 2.Konfliktbearbeitung im laufenden Arbeitsverhältnis 3.Konfliktminimierung bei Beendigung 1. Konfliktvermeidung durch
Mehr1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?... 19
Inhalt Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Grundlagen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen... 17 I. Wie enden befristete Arbeitsverhältnisse?... 17 II. Wie enden unbefristete Arbeitsverhältnisse?...
MehrPowerschulungen Programm 2008. Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008)
Powerschulungen Programm 2008 Seminar 1: Mitbestimmung bei Kündigungen (28.05.2008) Der Kündigung widersprechen oder nicht widersprechen? Wenn ja, wie? Die gekonnte Formulierung des Widerspruches des BR
MehrDie Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer
Marion Gusek Die Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Erstes Kapitel: Einleitung 21 Zweites Kapitel:
MehrEs begrüßt Sie. Beate Wachendorf. Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht
Es begrüßt Sie Beate Wachendorf Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Rizzastraße 49 56068 Koblenz Telefon: 0261 9124-700 Telefax: 0261
MehrUrheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und
ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich
MehrVorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Literaturverzeichnis... 18
Vorwort............................................... 5 Abkürzungsverzeichnis.................................... 15 Literaturverzeichnis...................................... 18 A. Fragen zur Begründung
MehrVollzugsregelungen zu 15, 23 BJR-Satzung Beendigung von Verträgen
Vollzugsregelungen Körperschaft des öffentlichen Rechts Vollzugsregelungen zu 15, 23 BJR-Satzung Beendigung von Verträgen 1. Allgemeines Verträge können aufgrund verschiedener Handlungsformen beendet werden.
MehrMatrix42. Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Einstellungen über Personal Backup. Version 1.0.0. 23. September 2015 - 1 -
Matrix42 Use Case - Sicherung und Rücksicherung persönlicher Version 1.0.0 23. September 2015-1 - Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 1.1 Beschreibung 3 1.2 Vorbereitung 3 1.3 Ziel 3 2 Use Case 4-2 - 1 Einleitung
MehrDer Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand
Der Personalrat der Universität Freiburg Sie fragen wir antworten! Informationen zum Arbeits- und Tarifrecht aus erster Hand Donnerstag, 07. April 2011 9.00 Uhr, Rektorat, Senatssaal Teilzeit und Elternzeit:
MehrArbeitsrecht Stefan Rohpeter
Arbeitsrecht Stefan Rohpeter Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Health Care Manager 1 Stellenausschreibung nicht irreführend keine falschen Erwartungen geschlechtsneutral Ausnahme: unverzichtbare
MehrEntstehung des Arbeitsverhältnisses
Definition Arbeitsverhältnis ist ein aufgrund rechtswirksamen Arbeitsvertrages entstandenes Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, welches im Wesentlichen auf den Austausch von Arbeitsleistung
MehrFREITAG 03. APRIL 2009 10.00 16:30 UHR
MELCHERS SEMINARE Jahrestagung Arbeitsrecht 2009 Arbeitsrechtliches Krisenmanagement FREITAG 03. APRIL 2009 10.00 16:30 UHR heidelberg Im Breitspiel 21 A rbei t srech t l iche s Krisenmanagement Thematik
MehrDer Aufhebungsvertrag Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die beste Strategie zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Einführung: In der derzeitigen Krise denken viele Arbeitgeber darüber nach, wie sie
MehrDie personenbedingte Kündigung. Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die personenbedingte Kündigung Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Vorbemerkung: Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist immer ultima ratio (letztes Mittel), d. h. der Arbeitgeber
MehrRechtsanwalt Martin J. Warm Telefon 0 52 51 / 14 25 80 E-Mail vortrag@warm-wirtschaftsrecht.de
1 am: 22.10.2014 bei: IHK Paderborn Höxter Referent: Rechtsanwalt Martin J. Warm Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt Martin J. Warm Telefon 0 52 51 / 14 25 80 E-Mail vortrag@warm-wirtschaftsrecht.de
MehrMuster einer fristgerechten Kündigung
MUSTER Muster einer fristgerechten Kündigung Kündigung hiermit kündigen wir Ihr Arbeitsverhältnis fristgemäß zum (Datum). spätestens 3 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist persönlich bei der Agentur für
MehrPersonalfragebogen Kündigung
Angaben zur Kündigung / Entlassung Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am Arbeitsverhältnis wurde gekündigt zum Kündigung/Entlassung durch Arbeitgeber/Dienstherr
MehrAktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht
Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung Von Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht Themenübersicht Der aktuelle Fall Arbeitsrecht Zulassungsrechtliche Fragen Ärztliche Leitung Sonstiges
MehrPersonalfragebogen (ELENA) Kündigung
- Angaben zur /Entlassung durch den Arbeitgeber/Dienstherrn /Entlassung des oder Abschluss des Aufhebungsvertrages am /Entlassung durch Arbeitgeber Arbeitnehmer, Arbeitgeber hätte nicht zum selben Zeitpunkt
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrVedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht
Vedat Laciner Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Eine rechtsvergleichende Darstellung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis
MehrDie außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern
Die außerordentliche arbeitgeberseitige Kündigung bei einzel- und tarifvertraglich unkündbaren Arbeitnehmern Von Katharina von Koppenfels Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Einleitung
MehrBefristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2
Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrLeiharbeit in den Niederlanden
Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich
MehrFragebogen für Arbeitnehmer
Fragebogen für Arbeitnehmer Wir bitten Sie, den Fragebogen soweit wie möglich auszufüllen und uns vorab per E-Mail oder Telefax zukommen zu lassen vielen Dank. Ihre persönlichen Daten Vor- und Zuname:
Mehrwegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung
Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist
MehrFirma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte -
Muster: Kündigungsschutzklage (1) An das Arbeitsgericht Klage des, (Anschrift) -Kläger- Firma GmbH (Anschrift), vertreten durch den Geschäftsführer - Beklagte - wegen Kündigungsschutz. Es wird beantragt,
MehrEin Produkt von Google www.google.ch
Bildbearbeitung mit Ein Produkt von Google www.google.ch Einleitung Einleitung ist eine kostenlose Software von Google, die Ihnen Folgendes ermöglicht: Alle Fotos auf Ihrem Computer finden und organisieren.
MehrInhouse-Schulungen ARBEITSRECHT. für die Druckindustrie
Inhouse-Schulungen ARBEITSRECHT für die Druckindustrie Ihre Inhouseschulung: ARBEITSRECHT FÜR PRAKTIKER Wann ist ein Arbeitnehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer? Welche Fragen darf ich als Arbeitgeber stellen,
MehrUPDATE ARBEITSRECHT 2015
PERSÖNLICHE EINLADUNG UPDATE ARBEITSRECHT 2015 FRANKFURT AM MAIN 10. MÄRZ 2015 BERLIN 11. MÄRZ 2015 DÜSSELDORF 17. MÄRZ 2015 HAMBURG 18. MÄRZ 2015 BERLIN DÜSSELDORF FRANKFURT AM MAIN HAMBURG PROGRAMM Geschäftsführer,
MehrAbschluss des Ausbildungsvertrages
Abschluss des Ausbildungsvertrages 15 01 - Rechtliche Grundlagen beruflicher Bildung Berufsbildungsgesetz Berufsausbildungsverzeichnis Ausbildungsvertrag Ausbildungsordnung Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Mehr4. Jeder Knoten hat höchstens zwei Kinder, ein linkes und ein rechtes.
Binäre Bäume Definition: Ein binärer Baum T besteht aus einer Menge von Knoten, die durch eine Vater-Kind-Beziehung wie folgt strukturiert ist: 1. Es gibt genau einen hervorgehobenen Knoten r T, die Wurzel
MehrAntrag auf Kündigungszulassung nach 9 MuSchG bzw. 18 BEEG zur Beendigungskündigung, zur Änderungskündigung
Antrag auf Kündigungszulassung nach 9 MuSchG bzw. 18 BEEG zur Beendigungskündigung, zur Änderungskündigung 1. Arbeitgeber/in: Name: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Ansprechpartner/in bei Rückfragen: 2.
MehrPersonalabbau und lange Kündigungsfristen
Personalabbau und lange Kündigungsfristen Veranstaltung der IHK Saarland am 14.09.2006 Referenten: Heike Last, Personalberatung, Saarbrücken Dr. Norbert Pflüger, Pflüger Rechtsanwälte GmbH, Frankfurt am
MehrLösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug. A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB. I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: (+) ArbV
Lösungsskizze Fall 25: Das beschädigte Dienstfahrzeug A) Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I BGB I) Vorliegen eines Schuldverhältnisses: ArbV II) Pflichtverletzung: A hatte die Pflicht, das im Eigentum
MehrVortragsübersicht I/II. Vortragsübersicht. Vortragsübersicht II/II. Vortragsübersicht. Arbeitsrechtliche Aspekte bei Sucht. Dr.
I/II Arbeitsrechtliche Aspekte bei Sucht Dr. Jürgen Fleck IV. Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Sucht VII.Rechtsstellung des Suchkrankenhelfers, Suchtberaters oder Suchtbeauftragten II/II Vorgesetzten in
MehrDie neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:
Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring
MehrWer will was von wem woraus?
1 Hinweise zum Gutachtenstil (ausf. Junker, Fallsammlung Arbeitsrecht, Einleitung) Bei der Lösung juristischer und damit auch arbeitsrechtlicher Fälle sind bestimmte stilistische Regeln einzuhalten. Deren
Mehr3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 3.1 Beendigungsarten Bürgerliches Gesetzbuch BGB 620 Beendigung des Dienstverhältnisses (1) Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen
MehrVorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Literaturverzeichnis... 17
Vorwort.............................................. 5 Abkürzungsverzeichnis.................................. 13 Literaturverzeichnis..................................... 17 I. Fragen zur Begründung
MehrIhr Zeitwertkonto. Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit
Ihr Zeitwertkonto Ihre Absicherung und Zukunftsvorsorge Wir arbeiten für Ihre Sicherheit Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, die Entscheidung, aus dem aktiven Berufsleben auszu steigen, kann verschiedene
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrSF-RB. Modul Provisionsabrechnung & Planung Reiseagentenprovisionsabrechnung & Planung. SF-Software Touristiksoftware
SF-RB Modul Provisionsabrechnung & Planung Reiseagentenprovisionsabrechnung & Planung SF-Software Touristiksoftware Telefon: +420/ 380 331 583 Telefax: +420/ 380 331 584 E-Mail: Office@SF-Software.com
MehrArbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 23. April 2009 in Essen. Aktuelle Rechtsprechung an Rhein und Ruhr
Arbeit und Leben DGB/VHS NW Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr 23. April 2009 in Essen Aktuelle Rechtsprechung an Rhein und Ruhr Fachtagung für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen Arbeitsrechtstag
MehrRepetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von. Prof. Dr. Thomas Rüfner
Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 15.01.2010: Die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914 Übersicht:
MehrARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?
ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrWährungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden
Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung
Mehr2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
Checkliste für die Beurteilung psychologischer Gutachten durch Fachfremde Gliederung eines Gutachtens 1. Nennung des Auftraggebers und Fragestellung des Auftraggebers. 2. Psychologische Fragen. Nicht genannt.
MehrVor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung)
5.24. Abmahnung 5.24.1. Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Vor Ausspruch einer Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens (sog. verhaltensbedingte Kündigung) z.b. wegen unentschuldigten Fehlens in
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrGrundlagen Digitaler Systeme (GDS)
Grundlagen Digitaler Systeme (GDS) Prof. Dr. Sven-Hendrik Voß Sommersemester 2015 Technische Informatik (Bachelor), Semester 1 Termin 10, Donnerstag, 18.06.2015 Seite 2 Binär-Codes Grundlagen digitaler
MehrSymposium 2. Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht
Symposium 2. Heidelberger Symposium zum Arbeitsrecht Thema: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht Dienstag, den 25. Oktober 2011, 15.00 bis 18.15 Uhr staatlich anerkannte fachhochschule Aktuelle Entwicklungen
MehrLeseauszug DGQ-Band 14-26
Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrDirektversicherung für Schweizer Grenzgänger
Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrArbeitsrechtlichen Praktikerseminar
JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN Fachbereich Rechtswissenschaft Einladung zum Arbeitsrechtlichen Praktikerseminar Sommersemester 2015 Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht
MehrKapitel 3. Der allgemeine Kündigungsschutz. 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes... 59. 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes
Kapitel 3 Der allgemeine Kündigungsschutz 1 Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes............. 59 2 Geltung des Kündigungsschutzgesetzes................. 59 3 Die personenbedingte Kündigung.. 61
MehrSynchronisations- Assistent
TimePunch Synchronisations- Assistent Benutzerhandbuch Gerhard Stephan Softwareentwicklung -und Vertrieb 25.08.2011 Dokumenten Information: Dokumenten-Name Benutzerhandbuch, Synchronisations-Assistent
Mehr1 Einleitung 1. 2 Grundlagen des Arbeitsrechts 2. A) Der Begriff des Arbeitsrechts 2. B) Systematik und Aufgabenbereich 2
I 1 Einleitung 1 2 Grundlagen des Arbeitsrechts 2 A) Der Begriff des Arbeitsrechts 2 B) Systematik und Aufgabenbereich 2 I. Teilbereiche des Arbeitsrechts 2 1. Individualarbeitsrecht 2 a) Arbeitsvertragsrecht
Mehr