SEPA-Newsletter Nr. 3 Stand: November 2012
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- Jakob Brodbeck
- vor 8 Jahren
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1 SEPA-Newsletter Nr. 3 Stand: November 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem Sie in der letzten Newsletter-Ausgabe erfahren haben, wie das SEPA Basis-Lastschriftverfahren (SDD Core) funktioniert, stellen wir Ihnen in dieser Ausgabe ausführlich die SEPA Firmen-Lastschrift (SDD B2B) vor. Insbesondere erhalten Sie Auskunft darüber, wie Sie Ihre bestehenden Abbuchungsaufträge auf eines der neuen SEPA-Verfahren umstellen können. Wir freuen uns auf Ihr Feedback zum SEPA-Newsletter und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Senden Sie Ihr Anliegen gerne an ebl@rbhs.de. Ihre Raiffeisenbank eg, Heinsberg SEPA - Grundlagen Die SEPA Firmen-Lastschrift ähnelt stark der bereits in Deutschland verwendeten Lastschrift im Abbuchungsverfahren. Die Unterschiede zwischen den beiden Verfahren sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Abbuchungsauftragslastschriftverfahren Abbuchungsauftrag Europäisches Lastschriftverfahren SDD B2B bzw. SEPA-Firmen-Lastschrift Einreichungsform Beleghaft oder elektronisch Nur elektronisch Ausführung Bei Sicht (D)* Die SEPA-Lastschriften beinhalten ein festes Fälligkeitsdatum (D)*. Die Lastschrift muss entsprechend im Voraus eingereicht werden. 2 Tage vor Fälligkeit (D) Rückgabefristen Die Rückgabe durch die Bank des Zahlungspflichtigen ist aus bankfachlichen Gründen bis 2 Tage nach D möglich, z. B. bei fehlender Kontodeckung, bei inaktivem Konto, bei fehlendem oder abgelaufenem Mandat. Eine Rückgabe durch den Kunden ist nicht möglich. Datenformat DTAUS (Kennzeichnung mit Textschlüssel 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat / Einzugsauftrag Abbuchungsauftrag (Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)) SEPA-Firmenlastschrift-Mandat (Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Kreditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle)) Mandatsprüfung durch die Bank des Zahlungspflichtigen Erforderlich: Der Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und bei jeder Lastschrifteinreichung geprüft werden. Erforderlich: Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und bei jeder Lastschrifteinreichung geprüft werden. Gläubiger-ID Nicht erforderlich Erforderlich *D = Due Date (Tag der Fälligkeit bzw. Buchung der Lastschriften) 1
2 Einreichungsfristen Bislang sind Lastschriften bei Sicht (Vorlage) fällig, so dass Sie als Einreicher bereits am Einreichungstag die Gutschrift mit vereinbarter Wertstellung erhalten. Zukünftig haben Lastschriften einen festen Fälligkeitstermin. Erst an diesem Tag finden alle Buchungen statt sowohl beim Einreicher als auch beim Zahlungspflichtigen. Fest definierte Vorlegungsfristen sind einzuhalten. Vorlegungsfristen für SEPA Firmen-Lastschriften: Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen Späteste Einreichung: 1 TARGET-Tag* vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen daher Einreichung bei Ihrer Bank: spätestens 2 TARGET-Tage* vor Fälligkeit * Bei TARGET-Tagen handelt es sich um europaweite Bankarbeitstage. Die Erreichbarkeit der Banken erhöht sich dadurch, dass neben Samstagen und Sonntagen lediglich 6 einheitliche Feiertage existieren: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Verbraucherschutz vs. finaler Liquiditätszufluss Die SEPA-Basislastschrift (s. Newsletter Nr. 2) stellt in Bezug auf die Endgültigkeit der Lastschrift den Verbraucherschutz in den Vordergrund. Der Zahlungspflichtige kann daher einer SEPA-Basislastschrift bis zu 8 Wochen nach Buchung widersprechen und die Wiedergutschrift des Betrags fordern. Dies ist bei Geschäften zwischen Unternehmen nicht immer zielführend, da hier neben einem zügigen Liquiditätszufluss die Finalität einer Zahlung im Vordergrund des Interesses steht. Um diesem Bedürfnis zu begegnen, gibt es die SEPA-Firmenlastschrift, die einen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen ausschließt. Aufgrund der fehlenden Widerspruchsmöglichkeit lässt der Gesetzgeber die Nutzung der SEPA- Firmenlastschrift nicht bei Verbrauchern zu. Wer gilt als VERBRAUCHER? Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Quelle: BGB 13 Der Zahlungsdienstleister des Debitors kann aus bankfachlichen Gründen (z. B. mangelnde Kontodeckung oder Konto nicht mehr existent) eine Rückbuchung des Lastschriftbetrags innerhalb von zwei Tagen nach Buchung veranlassen. Für Sie als Zahlungsempfänger bedeutet dies, dass die Gutschrift bereits am dritten Bankarbeitstag nach Fälligkeit unwiderruflich auf Ihrem Konto verbucht ist. Voraussetzungen zur Nutzung der SEPA-Firmenlastschriften Nähere Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Nutzung von SEPA-Lastschriften (die Gläubiger-ID, das Mandat und die Mandatsreferenz) finden Sie in unserem SEPA-Newsletter Nr. 2 ( Die Gläubiger-ID müssen Sie übrigens nur einmalig beantragen und in Ihrer Finanz-Software hinterlegen. Bitte prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihre Finanz-Software SEPA-fähig ist. In den aktuellen Versionen der von uns ausgegebenen Programme Profi cash und VR-NetWorld werden die aktuellen SEPA-Funktionalitäten 2
3 bereits unterstützt, so dass unter anderem die Gläubiger-ID automatisch mit den eingereichten SEPA-Basisund SEPA-Firmenlastschriften übermittelt wird. Hinweis zu Sprachvorgaben bei SEPA-Mandaten Die SEPA-Regelwerke sehen vor, dass der Mandatstext in der Sprache des Debitors verfasst wird oder zweisprachig (Sprache des Debitors und Englisch). Nutzen Sie bei der Geschäftsabwicklung mit ausländischen Partnern gerne unsere deutsch- /englischsprachige Vorlage (s. Anhang 1) und ergänzen Sie den Text in der Sprache Ihres Geschäftspartners. Entsprechende Textvorlagen finden Sie auf der Seite des Europäischen Zahlungsverkehrsrates: Umstellungsfahrplan Für die Einführung der SEPA-Firmenlastschrift in Ihrem Unternehmen empfehlen wir Ihnen die folgende Vorgehensweise: Bringen Sie Ihre IBAN und die BIC auf Ihrem Rechnungsbogen an. Bereiten Sie die SEPA-Umstellung rechtzeitig vor: Überprüfen Sie Ihre Software (Finanz-, Warenwirtschaft-, FIBU-Software, etc.) auf SEPA-Fähigkeit. Erfragen Sie, sofern noch nicht vorhanden, die IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner. Sollten die IBAN und BIC Ihrer Geschäftspartner nicht deren Firmenbögen oder Rechnungen zu entnehmen sein, stellen wir Ihnen auf Anfrage (Mail an: gerne Textmuster in zehn verschiedenen Sprachen zur Verfügung, mit denen Sie die Informationen einholen können. Beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID auf der Internetseite der Bundesbank ( und reichen Sie diese bei Ihrer Hausbank ein. Aktualisieren Sie die Inkassovereinbarung mit Ihrer Hausbank. Legen Sie die Systematik Ihrer Mandatsreferenz (z. B. Kundennummer) fest. Bestimmen Sie für Ihr Unternehmen einen Umstellungszeitpunkt. Prüfen Sie Ihre Abbuchungsauftrags-Kunden: Stellen Sie Verbraucher auf das SEPA-Basislastschriftverfahren um (Mandat einholen!) oder prüfen Sie, ob die Nutzung alternativer Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte) effizienter ist. Stellen Sie Nicht-Verbraucher auf das SEPA-Firmenlastschriftverfahren um (Mandat einholen!) Prüfen Sie, ob Sie zukünftig auch den grenzüberschreitenden Lastschrifteinzug nutzen wollen. Sprechen Sie Ihre Bank bzgl. länderspezifischer Besonderheiten an. 3
4 Unterstützt die Bank Ihres Debitors die SEPA-Firmenlastschrift? SEPA Im Gegensatz zur SEPA-Basislastschrift, Basislastschrift, die von jedem Zahlungsinstitut angeboten wird, das seinen Sitz in einem SEPA-Land mit Euro-Währung Euro Währung hat, haben nicht alle Institute das SEPA-FirmenlastSEPA schriftverfahren eingeführt. Prüfen Sie vor der Vereinbarung der SEPA-Firmenlastschrift SEPA Firmenlastschrift mit ausländischen Geschäftspartnern, ob deren Bank die SEPA-Firmenlastschrift Firmenlastschrift abwickeln kann. Unter Unter dem folgenden Link erhalten Sie eine Übersicht über die teilnehmenden Banken: Ausblick In den folgenden genden Newslettern erfahren Sie welche Auswirkungen das SEPA-Begleitgesetz SEPA hat, wie Vereine die SEPA-Einführung Einführung umsetzen können, können und vieles mehr. Anhang Musteranschreiben zur Umstellung von Nicht-Verbrauchern auf das SEPA-Firmenlastschriftverfahren Firmenlastschriftverfahren Mandat: SEPA Firmen-Lastschrift Lastschrift (deutsch/englisch) SEPA-Glossar Impressum Herausgeber: Raiffeisenbank eg, Heinsberg Redaktion: Ina Geiser Christoph Peters Stefan von der Stück Verantwortlicher: Martin Busch 4
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9 SEPA-Glossar Abkürzung/Begriff ggf. engl. Bezeichnung Übersetzung/Bedeutung B2B Business to Business Unternehmen an Unternehmen B2C Business to Consumer Unternehmen an Verbraucher BIC Bank Identifier Code Internationale Identifizierungsschlüssel für Kreditinstitute (internationale Bankleitzahl) CI Creditor Identifier Gläubiger-Identifikationsnummer Eindeutige, kontounabhängige Kennung, die zum Einzug von SEPA-Lastschriften erforderlich ist. In Deutschland wird die CI von der Bundesbank vergeben. ( D Due Date Fälligkeitsdatum Debitor Debtor Zahlungspflichtiger DTA Datenträgeraustausch (bisher verwendetes Format zur Einreichung von Zahlungsverkehrsaufträgen mit Kontonummer und Bankleitzahl IBAN International Bank Internationale Kontonummer Account Number Inkassovereinbarung Vereinbarung zum Einzug von Forderungen Kreditor Creditor Zahlungsempfänger Mandat Mandate Ermächtigung zum Lastschrifteinzug Pre-Notification Pre-Advice for a SDD-SEPA Vorabinformation an den Bezogenen mit Direct Debit den Daten des SEPA-Lastschrifteinzugs SDD Core SEPA Direct Debit Core SEPA-Basis-Lastschriftverfahren SDD B2B SEPA Direct Debit - SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren Business to Business SEPA Single Euro Payments Area Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum TARGET Trans-European Automated Interbanken-Überweisungssystem mit Real-Time Gross Settlement europaweit einheitlichen Regelungen Express Transfer System Umdeutungslösung Vereinfachte Lösung zur Umstellung von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basislastschrift: Das erneute Einholen einer Ermächtigung (Mandat) ist nicht notwendig; es genügt die Information des Zahlungspflichtigen Verbraucher Lt. Richtlinie 2007/64/EG: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. XML Extensible Markup Language Datenformat mit festen Regeln zur Strukturierung von Daten Stand: November 2012
Volksbank Bigge-Lenne eg
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