Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V
|
|
- Evagret Reuter
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 2b zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V für zwischen - der AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen - dem BKK Landesverband Süd Regionaldirektion Hessen - der IKK classic, Dresden - der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse, Kassel - der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Landesverband Mitte, Mainz * nicht für PG 24 Prothetik - siehe Sondervertrag und - der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Technik - der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik - dem Landesverband des Hessischen Einzelhandels e. V. Fachgebiet Sanitätsbedarf - Hessischer Apothekerverband e. V. Zuzahlungsregelungen ab v.h. des Bruttobetrages; mindestens 5,00 - höchstens 10,00 je verordnetem für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Festbeträge in der jeweils gültigen Fassung... maßgeblich ist jedoch die jeweils aktuelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger Schlüssel Leistungserbringergruppe* * gemäß Richtlinien nach 302 Abs. 2 SGB V in der Abrechnung anzugeben Orthopädie-Schuhtechnik Orthopädie-Schuhtechnik allgemein Sonstiges Besonderheiten zu den Festbeträgen und Zertifikatsleistungen Festbeträge PG Festbeträge PG PG 17 lymphatische Kompressionsversorgung - nur mit BUFA-Zertifikat (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben, z. B. 1 von 57
2 Anlage 2b zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Neuversorgung Reparatur Miete Nachlieferung usw. Mehrwertsteuer-Satz () 1 = voller Mehrwertsteuer-Satz 2 = ermäßigter Mehrwertsteuer-Satz Die Preisliste bildet den jeweiligen Mehrwertsteuer-Satz bei Vertragsabschluss ab. PG Version 02 Adaptionshilfen Applikationshilfen Bandagen Einlagen Festbeträge Einlagen Vertragspreise Gehhilfen gegen Dekubitus Inhalationsgeräte zur Kompressionstherapie (Phlebologie) Festbeträge zur Kompressionstherapie (Lymphologie) Lagerungshilfen Meßgeräte für Körperzustände/-funktion Orthesen Prothesen (allgemein) Es dürfen nur die aus der vereinbarten Preisliste abgegeben werden, für die auch eine Zulassung nach 126 SGB V a.f. oder Versorgungsberechtigung nach 126 SGB V n.f. erteilt wurde. Entsprechend der -Richtlinien kann bei der ärztlichen Verordnung eines s entweder die Produktart oder die entsprechende 7stellige Positionsnummer angegeben werden, wobei die Verantwortung für die Auswahl und Abgabe des wirtschaftlich günstigsten s beim Fachhandel liegt. Um die qualifizierte Auswahl hinsichtlich Versichertenbedürfnissen und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, bietet der Leistungserbringer zu jeder Produktart eine Auswahl (mindestens zwei) an Einzelprodukten an. Der Leistungserbringer kann bei der Verordnung eines Einzelproduktes, das aufgrund des Einkaufs- bzw. Listenpreises nicht zum vereinbarten Vertragspreis abgegeben werden kann, ein anderes, gleichwertiges - soweit erforderlich nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt - abgeben. Sofern der Arzt im Einzelfall trotz Hinweis des Leistungserbringers auf eine wirtschaftlichere Versorgungsmöglichkeit nicht zustimmt, ist die Krankenkasse zu verständigen. Die Auswahl zur wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten nach der 10-stelligen positionsnummer obliegt grundsätzlich dem Leistungserbringer. Nicht abschließende Aufzählung von n, die bei vorliegender medizinischer Indikation gegebenenfalls die Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung auslösen, sofern nicht andere Veröffentlichungen (z.b. Bundesanzeiger) die Leistungspflicht einschränken oder verneinen. Maßgeblich für die Anwendung dieser Preisvereinbarung ist Tag der vertragsärztlichen Verordnung. Leistungspflichtig ist die Krankenkasse, bei der am Tag der Abgabe des s an den Versicherten, gegebenenfalls auch nach erfolgter Anpassung (bei mehreren Anpassungen der Tag, an dem der letzte Anpassvorgang abgeschlossen und dem Versicherten das definitiv zur Verfügung steht), ein Versicherungsverhältnis besteht. Dabei kommt es nicht auf den Verordnungszeitpunkt an. (Anlage 3 zum DTA) ist in der Abrechnung anzugeben. Das jeweilige ist der Produktgruppe vorangestellt. 2 von 57
3 Anlage 2b zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken 09 Schlüssel Leistungserbringergruppe siehe Information zur jeweiligen Produktgruppe. 10 Angabe der nummer Sofern bundeseinheitliche verzeichnisnummern existieren, sind diese immer bei der Abrechnung anzugeben. Eine Abrechnung ohne Angabe der 10-stelligen nummer ist nicht möglich Falsche oder fehlerhafte -Positionsnummern (dies gilt auch für kassenspezische - Positionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Der versorgungsanspruch umfasst gemäß 33 Abs. 1 SGB V auch die notwendige Anpassung von n sowie die Ausbildung in ihren Gebrauch. Dementsprechend zählen zum Versorgungsumfang Zubehör-, Zurüst- oder Zusatzteile sowie die Auslieferung, Anpassung oder Erprobung des s, um dieses in gebrauchsfertigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Die Zuzahlung berechnet sich aus den Kosten für die gesamte Versorgung für das jeweilige. Die Vergütung vermindert sich um die nach 33 Abs. 8 i.v.m. 61 SGB V durch denleistungserbringer von den volljährigen Versicherten einzuziehende Zuzahlung in Höhe von 10 v.h., mindestens 5,00 aber höchstens 10,00. Die Zuzahlung für Verbrauchshilfsmittel ist auf max. 10,00 monatlich begrenzt; dies gilt auch, wenn unterschiedliche Verbrauchshilfsmittel aus verschiedenen Produktgruppen bezogen werden. Die Zuzahlung ist unabhängig vom Bestellrhythmus für jeden Monat zu entrichten. Versicherte, die eine gültige Befreiungskarte nach 62 SGB V vorlegen, sind von der Zuzahlung befreit. Kostenvoranschläge sind nur mittels des vereinbarten Musters einzureichen. Auf dem Kostenvoranschlag ist das richtige AC/TK (z. B ) anzugeben = nur für Apotheken. Die Vertragspartner stimmen überein, dass der, der Berechnung zu Grunde liegende Einkaufspreis, auch dem tatsächlichen Listeneinkaufspreis entspricht. Bei entsprechenden Zweifeln ist die Krankenkasse berechtigt, sich den Einkaufspreis nachweisen zu lassen. Es dürfen nur die Artikel geliefert werden, für die auch eine Zulassung/Versorgungsberechtigung nach 126 SGB V erteilt wurde und in Ausführung und Qualität den Qualitätsrichtlinien des kataloges (nummer) entsprechen. Ist für ein bestimmtes die nummer noch nicht vergeben, so ist bei der Abrechnung die 7- stellige Produktart anzugeben und mit 900 zu vervollständigen. Wenn im Einzelfall für die Versorgung der Versicherten eingesetzt werden sollen, die nicht/noch nicht im verzeichnis eingetragen sind, ist dies innerhalb des Kostenvoranschlages zu begründen. Diese haben die Mindestanforderungen gemäß 139 SGB V zu erfüllen. Eine individuelle Anfertigung von n ist nur dann zulässig, wenn industriell gefertigte aufgrund technischer, medizinischer oder anatomischer Gegebenheiten nicht verwendet werden können Sofern in den einzelnen Produktgruppen nichts anderes vermerkt oder einzelne Kostenträger keine andere Erklärung abgegeben haben, gilt das hier Geschriebene. Sofern der Vertragspreis - obwohl Kennzeichnung - den Betrag von 200,00 netto nicht übersteigt, kann diese Versorgung bis auf Widerruf direkt abgerechnet werden. 3 von 57
4 Produktgruppe 02: Adaptionshilfen zum Einkaufs-preis Rabatt auf UVP KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 02 gilt ab nicht mehr für die IKK classic Häuslicher Bereich die nachfolgend genannten sind als aufzahlungsfreies Angebot vorzuhalten Anziehhilfen 02A Anziehhilfen für Kleidungsstücke Knöpfhilfen 00 V 6,54 1 7,78 5, Strumpf- bzw. Strumpfhosenanziehhilfen 00 V 34, ,83 5, Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe 00 V 45, ,55 5,36 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 4 von 57
5 Produktgruppe 03: Applikationshilfen Rabatt auf UVP KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 03 gilt nur dann, wenn der jeweilige Kostenträger keine gesonderte Regelung getroffen hat. Von der gängigen Regelung der Direktabrechnung sind Sicherheitsprodukte ausgenommen. Diese dienen dem Arbeitsschutz und zählen nicht zur Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme durch die Primärkassen ist daher nicht möglich Spritzen 03B nicht besetzt alle Insulin-Kunststoffspritzen OP 00 V EK + 10,00% alle Insulin-Spritzen mit Dosiereinstellung OP 00 V EK + 10,00% alle Sonstige Spritzen OP 00 V EK + 10,00% alle Spritzen zur Verwendung mit Spritzenpumpen OP 00 V EK + 10,00% Spritzen zum Durchspülen von transnasalen oder OP 00 V EK + 10,00% 1 perkutanen Sonden gilt nicht für die AOK Hessen, siehe Pauschalvertrag enterale Ernährung Anwendungshilfen für Spritzen 03B Aufzieh-/Dosierhilfen Stück 00 V EK + 10,00% Einstich-/Injektionshilfen Stück 00 V EK + 10,00% Pens 03B Insulin-Pens Stück 00 V EK + 10,00% Sonstige Pens Stück 00 V EK + 10,00% 1 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 5 von 57
6 Produktgruppe 05: Bandagen KZ den Versorgungsbereich Stand Kriterienkatalog: * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Sofern der Einkaufspreis für eine namentlich verordnete Bandage gleich oder größer als der vereinbarte Nettopreis ist und ein Austausch durch ein anderes Produkt dieser Gruppe - nach Rücksprache mit dem Arzt - aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, ist der Leistungserbringer nicht zur Abgabe des betreffenden s zum vereinbarten Nettopreis verpflichtet. In diesem Fall ist ein Kostenvoranschlag mit ausreichender Begründung durch den Arzt, insbesondere zur fehlenden Austauschbarkeit zu stellen. Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 05 gilt seit nicht mehr für die IKK classic Vor- und Mittelfuß Mittelfußbandagen 05A Mittelfußbandagen, unelastisch Stück 00 V 14, ,66 5, Mittelfußbandagen, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Mittelfußbandagen mit Pelotte, unelastisch Stück 00 V 14, ,54 5, Mittelfußbandagen mit Pelotte, unelastisch, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Sprunggelenk Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) 05A Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression Stück 00 V 54, ,69 6, Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Bandagen zur Achillessehnenkompression Stück 00 V 65, ,73 7, Bandagen zur Achillessehnenkompression, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Bandagen zur Sprunggelenk-Weichteilkompression mit Stück zusätzlichen Funktionselementen 00 V 72, ,45 8,65 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 6 von 57
7 Produktgruppe 05: Bandagen KZ den Versorgungsbereich Stand Kriterienkatalog: Knie Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) 05A Kniebandagen zur Weichteilkompression Stück 00 V 51, ,29 6, Kniebandagen zur Weichteilkompression, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Patellasehnenbandagen Stück 00 V 48, ,12 5, Kniebandagen zur Weichteilkompression mit zusätzlichen Funktionselementen Stück 00 V 79, ,01 9, Bein Beinbandagen zur Kompression 05A Beinbandagen zur Kompression für den Unterschenkel Stück 00 V EK+ 20 % +54, Beinbandagen zur Kompression für den Oberschenkel Stück 00 V EK+ 20 % +54,50 1 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 7 von 57
8 Produktgruppe 05: Bandagen KZ den Versorgungsbereich Stand Kriterienkatalog: Schlüssel Leistungserbringergruppe für Leistungserbringung mit nachgewiesener Präqualifizierung Hand Daumensattelgelenkbandagen 05B Daumensattelgelenkbandagen Stück 00 V 43, ,17 5, Daumensattelgelenkbandagen, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Handgelenkbandagen 05B Handgelenk-Kompressionsbandagen Stück 00 V 59, ,13 6, Handgelenksbandagen, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Elastische Handgelenksbandagen Stück 00 V 44, ,08 5, Ellenbogen Kompressionsbandagen 05B Ellenbogen-Kompressionsbandagen Stück 00 V 25, ,75 5, Ellenbogen-Kompressionsbandagen, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotte(n) Stück 00 V 61, ,59 7, Ellenbogen-Kompressionsbandagen mit Pelotte(n), Stück 00 V EK+ 20 % +54,50 1 Maßanfertigung Schulter Schultergelenkbandagen 05B Schultergelenk-Kompressionsbandagen Stück 00 V 93, ,67 10, Schultergelenk-Kompressionsbandagen mit zusätzlichen Funktionselementen Stück 00 V 150, ,50 10,00 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 8 von 57
9 Produktgruppe 05: Bandagen KZ den Versorgungsbereich Stand Kriterienkatalog: Claviculabandagen 05B Claviculabandagen Stück 00 V 62, ,78 7, Claviculabandagen, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Leib/Rumpf Rippenbruchbandagen 05B Rippenbruchbandagen Stück 00 V 39, ,01 5, Rippenbruchbandagen, Maßanfertigung Stück 00 V EK+ 20 % +54, Leibbinden 05B5 Gemäß Rechtsverordnung nach 34 SGB V ist eine Verordnung zu Lasten der Krankenkasse nur bei folgenden Indikationen möglich und vom Arzt zu begründen - Ausnahmefällen möglich: 1. nach Operationen, bei denen das Muskel- und/oder Bindegewebe der vorderen Bauchwand verletzt oder geschädigt wurde, kommte eine einmalige Versorgung bis zur Ausheilung der Operationsfolgen in Betracht. Eine Wiederholungsverordnung für denselben Krankheitsfall ist ausgeschlossen. 2. bei Bauchwandlähmung in Form einer Dauerversorgung, sofern keine andere Behandlung (z.b. durch Operation) möglich ist, 3. bei Bauchwandbruch in Form einer Dauerversorgung mit individuell eingearbeiteten Pelotten, sofern eine operative Behandlung nicht möglich ist, 4. bei Stoma-Patienten, wenn sie zur Fixierung und zum Halten von Basisplatten und)oder Stomabeuteln sowie Stomaverschlüssen notwendig ist Damenleibbinden Stück 00 V 100, ,00 10, Herrenleibbinden Stück 00 V 100, ,00 10, Sonstige Leibbinden Stück 00 V 121, ,99 10, Zusätze für Leibbinden Strumpfhalter mit Anbringung Stück 12 V 4,15 1 4,94 siehe Hauptposition Schenkelriemen Stück 12 V 15, ,80 siehe Hauptposition Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 9 von 57
10 Produktgruppe 05: Bandagen KZ den Versorgungsbereich Stand Kriterienkatalog: Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze s. Hauptposition Abrechnungspositionen Abrechnungspositionen für Zusätze Fertigartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 11, ,26 s. Hauptposition Fertigartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 11, ,82 s. Hauptposition Maßartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 23, ,51 s. Hauptposition Maßartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 23, ,64 s. Hauptposition Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 10 von 57
11 Produktgruppe 08: Einlagen KZ den Versorgungsbereich * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Festbeträge für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Der Festbetrag umfasst sämtliche Kosten und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Produkte an den Versicherten und dessen Versorgung stehen (Material- und Herstellungskosten, Dokumentation der erforderlichen Beratung und Erklärungen des Versicherten, Maßabdruck/Formabdruck, Größenauswahl, Anprobe, Einweisung in die Handhabung der Produkte, ggf. notwendige Nacharbeiten, Aushändigung der Gebrauchsanweisung, Rezeptdokumentation und abrechnung). Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 08 gilt ab nicht mehr für die IKK classic. Siehe hierzu auch die Veröffentlichungen der Spitzenverbände der Krankenkassen im Bundesanzeiger Fuß Stützende Einlagen 08B Stützende Einlagen mit Längs-und Quergewölbestütze (4/4-lang) Paar 00 F 55, ,91 5,89 Bei diesen Einlagen ist eine langsohlige Lederdecke im Festbetrag enthalten. Die Zusätze bis 0005 und 0008 sind nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar. Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 11 von 57
12 Produktgruppe 08: Einlagen KZ den Versorgungsbereich Bettungseinlagen zur Entlastung 08B Bettungseinlagen, elastisch, ggf. druckumverteilend Paar 00 F 64, ,41 6,94 (4/4-lang) Bei diesen Einlagen ( ) ist eine langsohlige Decke aus Walkleder oder aus anderen Materialien mit mindestens gleichen stabilisierenden und physiologischen Eigenschaften im Festbetrag enthalten. Der bei Bettungseinlagen erforderliche Schutz der Unterseite ist ebenfalls im Festbetrag enthalten. Die Zusätze bis 0005 und 0008 sind nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar Weichpolsterbettungseinlagen, elastisch, druckumverteilend (4/4-lang) Paar 00 F 59, ,71 6,37 Bei diesen Einlagen ( ) ist ein langsohliger Lederbezug im Festbetrag enthalten. Die Zusätze , 0002 und 0008 sind nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar. Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 12 von 57
13 Produktgruppe 08: Einlagen KZ den Versorgungsbereich Stützende, korrigierende/entlastende Schaleneinlagen 08B Schaleneinlagen, elastisch (4/4-lang) Paar 00 F 70, ,68 7,57 Bei Schaleneinlagen, elastisch ist eine langsohlige Decke aus Walkleder oder aus anderen Materialien mit mindestens gleichen stabilisierenden und physiologischen Eigenschaften im Festbetrag enthalten. Der bei derartigen Schaleneinlagen erforderliche Schutz der Unterseite ist ebenfalls im Festbetrag enthalten. Die Zusätze bis 0005 und 0008 sind nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar Schaleneinlagen, fest, verformbar (3/4-lang) Paar 00 F 74, ,18 7,92 Bei Schaleneinlagen, fest, verformbar sind die Zusätze , 0002, 0004, 0005 und 0008 nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar. Sofern ein Lederbezug notwendig ist, so ist dieser im Festbetrag enthalten Einlagen mit Korrekturbacken 08B Drei-Backeneinlagen (3/4-lang) Paar 00 F 98, ,41 10,00 Bei Drei-Backeneinlagen sind die Zusätze , 0002 und 0008 nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar. Sofern ein Lederbezug notwendig ist, so ist dieser im Festbetrag enthalten. Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 13 von 57
14 Produktgruppe 08: Einlagen KZ den Versorgungsbereich Einlagen mit Winkeln (3/4-lang) Paar 00 F 98, ,41 10,00 Bei Einlagen mit Winkeln sind die Zusätze , 0002 und 0008 nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar. Sofern ein Lederbezug notwendig ist, so ist dieser im Festbetrag enthalten Winkelhebeleinlagen (3/4-lang) Paar 00 F 98, ,41 10,00 Bei Winkelhelbeleinlagen sind die Zusätze und 0002 nach gesonderter ärztlicher Verordnung zusätzlich abrechenbar. Sofern ein Lederbezug notwendig ist, so ist dieser im Festbetrag enthalten nicht besetzt Stoßabsorber/Verkürzungsausgleiche 08A Stoßabsorber/Fersenkissen Paar 00 F 16, ,55 5,00 Bei Stoßabsorbern/Fersenkissen ( ) sind keine Zusätze abrechenbar Herausnehmbarere Verkürzungsausgleiche 08B Herausnehmbarer Verkürzungsausgleich Stück 00 F 10, ,42 5,00 (Stückpreis) Bei herausnehmbaren Verkürzungsausgleichen sind keine Zusätze abrechenbar. Sofern ein Lederbezug notwendig ist, so ist dieser im Festbetrag enthalten. Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 14 von 57
15 Produktgruppe 08: Einlagen KZ den Versorgungsbereich Einlagen bei schweren Fußfehlformen 08B Die alleinige Verordnung "nach Maß" bedeutet noch keine Einlage in Sonderanfertigung, sie muss begründet sein Bettungseinlagen nach Formabdruck Paar 00 V 199, ,93 10,00 ab Verordnungsdatum Propriozeptive Einlagen - individuell hergestellt Paar 00 V 205, ,35 10,00 ab Verordnungsdatum Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze Abrechnungspositionen Abrechnungspositionen für Zusätze wie Grundposition Supinationskeil/Pronationskeil Stück 05 F 3,29 2 3, Fersenspornausnehmung/ -polster inkl. Lederbezug Stück 05 F 8,58 2 9, Rigidusfeder inkl. langer Lederdecke Stück 05 F 21, , Weichbettung, langsohlig, inkl. Lederbezug Stück 05 F 9, , Weichbettung, Vorfußbereich, inkl. Lederbezug Stück 05 F 5,13 2 5, nicht besetzt nicht besetzt Verkürzungsausgleich fest mit der Einlage verbunden Stück 05 F 4,94 2 5, nicht besetzt nicht besetzt Gipsmodelle sind 1/2 Jahr für Prüfzwecke aufzuheben Auf die Passform der Einlagen ist eine Gewährleistungszeit von 9 Monaten vereinbart. Bei normaler Beanspruchung ist von einer Mindestgebrauchsdauer von 12 Monaten auszugehen. Ausnahmen hiervon bedürfen eines Kostenvoranschlages mit ausführlicher Begründung. Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes obliegt dem Leistungserbringer, jedoch nur innerhalb seines Betriebes (auch Zweigbetriebe). Bei Kinder-Einlagen-Versorgungen sowie bei Kork und Weichschaumeinlagen gilt eine Gewährleistungszeit für die Passform von 3 Monaten, ausgenommen bei wachstumsbedingten Veränderungen (bei Kindereinlagen ist immer die Schuhgröße bei der Abrechnung mit anzugeben.). Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 15 von 57
16 Produktgruppe 10: Gehhilfen Rabatt auf UVP KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 10 gilt ab nicht mehr für die IKK classic * Hand-/Gehstöcke 10A Handstöcke Stück 00 V 11, ,69 5, Gehstöcke Stück 00 V 15, ,85 5, Gehstöcke mit anatomischem Handgriff Stück 00 V 15, ,85 5, Mehrfußgehhilfen Stück 00 V 65, ,55 6, Mehrfußgehhilfen mit anatomischem Handgriff Stück , * Unterarmgehstützen 10A Unterarmgehstützen bis 130kg Stück 00 V 13, ,77 5, Unterarmgehstützen mit anatomischem Stück 00 V 15, ,91 5,00 Handgriff Arthritisstützen Stück 00 V 75, ,25 8, Achselstützen 10A Achselstützen Stück 00 V 30, ,10 5, Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze wie Grundposition Zubehör Abrechnungspositionen für Zusätze wie Grundposition * Der Vertragspreis beinhaltet auch die Wegekostenpauschale für Haus- oder Heimbesuch, falls erforderlich. Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 16 von 57
17 Produktgruppe 11: gegen Dekubitus Rabatt auf UVP KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Gilt nicht für AOK Hessen - siehe Vertrag zur PG 11 Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 11 gilt ab ebenfalls nicht mehr für die IKK classic Anwendungsort Fuß 11A Fersenschützer Stück 00 V 10, ,17 5, Statische Positionierungshilfen 11A Heelift Fersenauflage, smooth Stück 00 V 62, ,78 7,38 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 17 von 57
18 Produktgruppe 14: Inhalationsgeräte Rabatt auf UVP KZ (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Aerosol-Inhalationsgeräte für tiefe Atemwege 14D Vernebler für untere Atemwege Stück 00 V 120, ,80 Der Leistungserbringer hat den Versicherten umfassend über die Möglichkeit einer Versorgung ohne Aufzahlung (Vernebler wie evtl. nachfolgend Austauschsets) zu informieren. Dem Versicherten können nur dann Mehrkosten in Rechnung gestellt werden, sofern der Versicherte ausdrücklich die Versorgung mit einem höherpreisigen fordert. Dies ist dann schriftlich zu dokumentieren nicht besetzt Vernebler für spezielle Medikamente Stück Pentamidin Vernebler Set (z.b. PZN ) Stück 00 V 11, ,09 Sonderregelung AOK Hessen - gültig für Verordnungen ab Vernebler für untere Atemwege Stück 00 V 99, ,81 Der Leistungserbringer hat den Versicherten umfassend über die Möglichkeit einer Versorgung ohne Aufzahlung (Vernebler wie evtl. nachfolgend Austauschsets) zu informieren. Dem Versicherten können nur dann Mehrkosten in Rechnung gestellt werden, sofern der Versicherte ausdrücklich die Versorgung mit einem höherpreisigen fordert. Dies ist dann schriftlich zu dokumentieren nicht besetzt Vernebler für spezielle Medikamente Stück Pentamidin Vernebler Set (z.b. PZN ) Stück 00 V 11, ,09 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 18 von 57
19 Produktgruppe 14: Inhalationsgeräte Rabatt auf UVP KZ Aerosol-Inhalationsgeräte für obere Luftwege 14D Vernebler für obere Atemwege Stück 00 1 genehmigungspflichtig Kammersysteme/Spacer 14D Die Kostenübernahme erfolgt im Einzelfall mit ärztlicher Begründung für Kinder bis zum 12. Lebensjahr Kammersysteme/Spacer für Säuglinge Stück 00 V 26, ,54 0, Kammersysteme/Spacer für Kleinkinder (bis 4 Jahre) Stück 00 V 24, ,56 0, Kammersysteme/Spacer für Kinder (4 bis 12 Jahre) Stück 00 V 16, ,04 0, Atemtherapie zur Schleimlösung/-elimination 14D PEP-Mundsysteme Stück 00 V EK + 10,00% PEP/RMT-Set für Kleinkinder Stück 00 V EK + 10,00% Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätz wie Grundposition Zubehör Stück 00 V EK + 10,00% Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 19 von 57
20 Produktgruppe 14: Inhalationsgeräte Rabatt auf UVP KZ Verbrauchsmaterial wie Grundposition Austauschset für Babys bis zum vollendeten 1. Stück 00 V 40,00 1 Lebensjahr Das Austauschset kann bei der Erstversorgung zum Grundhilfsmittel zusätzlich abgerechnet werden Austauschset für Kinder bis zum vollendeten Stück 00 V 29, ,58 6. Lebensjahr Austauschset für Kinder ab dem 7. Lebensjahr und mit besonderer Erwachsene Stück 00 V 29, ,58 Begründung des Arztes Masken für Kinder Stück 04 V 4,25 1 5,06 0, Masken für Erwachsene Stück 04 V 4,25 1 5, Masken für Babys (bis zu 3 Jahren) Stück 04 V EK + 10,00% 1 0, sonstiges Verbrauchsmaterial nur für vorgenannte Stück 04 V EK + 10,00% sonstiges Verbrauchsmaterial Stück 04 V EK + 10,00% 1 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 20 von 57
21 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Phlebologie) V KZ den Versorgungsbereich * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Festbeträge für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 17 gilt seit nicht mehr für die IKK classic. Siehe hierzu auch die Veröffentlichungen der Spitzenverbände der Krankenkassen im Bundesanzeiger Der Festbetrag umfasst sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Produkte entstehen (z.b. die Materialkosten, das Maßnehmen, die Einweisung in der Handhabung der Produkte und andere Dienstleistungen). Mit dem Festbetrag ist auch eine gegebenenfalls erforderliche geschlossenen Spitze abgegolten. In qualitativer Hinsicht umfasst der Festbetrag zur Kompressionstherapie, die mindestens den Qualitätsstandards des verzeichnisses nach 139 SGB V entsprechen. Bei der Abrechnung bzw. bei Kostenvoranschlägen von Maßartikeln ist immer die Maßkarte mit der Maßschemanummer des Herstellers der Abrechnung beizufügen; unabhängig davon, ob der Arzt "nach Maß" verordnet hat. Eine Verordnung "nach Maß" darf nicht gefordert werden. Die Abrechnung hat entsprechend der Anlage 8 zu erfolgen Bein Med. Kompressionswadenstrümpfe, Serienfertigung (pro Stück), auch mit geschlosserner Spitze 17A Wadenstrümpfe KKL. I Stück 00 F 21, ,99 5, Wadenstrümpfe KKl II Stück 00 F 21, ,07 5, Wadenstrümpfe KKL. III Stück 00 F 23, ,43 5, Wadenstrümpfe KKL. IV Stück 00 F 29, ,63 5, Med. Kompressions-Halbschenkelstrümpfe Serien-fertigung (pro Stück), auch mit geschlossener Spitze 17A Halbschenkelstrümpfe KKL. I Stück 00 F 27, ,01 5, Halbschenkelstrümpfe KKL II Stück 00 F 28, ,28 5, Halbschenkelstrümpfe KKL. III Stück 00 F 29, ,52 5, Halbschenkelstrümpfe KKL. IV Stück 00 F 37, ,27 5,00 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 21 von 57
22 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Phlebologie) V KZ den Versorgungsbereich Med. Kompressionsschenkelstrümpfe Serienfertigung (pro Stück), auch mit geschlossener Spitze 17A Schenkelstrümpfe KKL. I Stück 00 F 31, ,72 5, Schenkelstrümpfe KKL. II Stück 00 F 31, ,97 5, Schenkelstrümpfe KKL. III Stück 00 F 31, ,96 5, Schenkelstrümpfe KKL. IV Stück 00 F 44, ,91 5, Med. Kompressionsstrumpfhosen Serienfertigung (pro Stück), auch mit geschlossener Spitze 17A Strumpfhosen KKL. I Stück 00 F 70, ,23 8, Strumpfhosen KKL. II Stück 00 F 71, ,31 8, Strumpfhosen KKL. III Stück 00 F 76, ,76 9, Strumpfhosen KKL. IV Stück 00 F 142, ,75 10, Med. Kompressionsstumpfstrümpfe 17A Unterschenkelstumpfstrümpfe Stück 00 V EK + 85% Unterschenkelstumpfstrümpfe, Maßanfertigung Stück 00 V EK + 85% Oberschenkelstumpfstrümpfe Stück 00 V EK + 85% Oberschenkelstumpfstrümpfe,Maßanfertigung Stück 00 V EK + 85% 1 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 22 von 57
23 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Phlebologie) V KZ den Versorgungsbereich Befestigungshilfen (pro Stück) 17A Hautkleber Stück 12 F 6,05 1 7,20 0,69 Verbrauch Strumpfhaltersysteme, einseitig Stück 12 F 6,87 1 8, Strumpfhaltersysteme, doppelseitig Stück 12 F 13, , Leibteile/-gurte Stück 12 F 14, , Med. Kompressionswadenstrümpfe zur Ulcus cruris Behandlung 17A Kompressionsstrümpfe zur Ulcus cruris Behandlung Stück 00 V EK + 85% 1 10, Zweikomponenten-Kompressionswaden-strümpfe zur Ulcus cruris Behandlung Stück 00 V EK + 85% 1 10, Med. Kompressionswadenstrümpfe nach Maßanfertigung, rundgestrickt (pro Stück), auch mit geschlossener Spitze 17A Kompressionswadenstrümpfe KKL I, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 35, ,60 5, Kompressionswadenstrümpfe KKL II, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 35, ,64 5, Kompressionswadenstrümpfe KKL III, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 36, ,60 5, Kompressionswadenstrümpfe KKL IV, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 44, ,85 5,28 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 23 von 57
24 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Phlebologie) V KZ den Versorgungsbereich Med. Kompressionshalbschenkelstrümpfe nach Maß-anfertigung, (pro Stück), auch mit geschlossener Spitze 17A Halbschenkelstrümpfe KKL. I, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 45, ,86 5, Halbschenkelstrümpfe KKL. II, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 45, ,29 5, Halbschenkelstrümpfe KKL. III, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 47, ,06 5, Halbschenkelstrümpfe KKL. IV, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 50, ,33 6, Med. Kompressionsschenkelstrümpfe nach Maßanfertigung, rundgestrickt (pro Stück), auch mit gegeschlossener Spitze 17A Schenkelstrümpfe KKL. I nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 49, ,99 5, Schenkelstrümpfe KKL. II nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 50, ,74 5, Schenkelstrümpfe KKL. III nach Maß, rundgestrickt Schenkelstrümpfe KKL. IV nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 52, ,62 6,26 Stück 00 F 60, ,86 7, Med. Kompressionsstrumpfhosen nach Maßanfertigung, rundgestrickt (pro Stück), auch mit geschlossener Spitze 17A Strumpfhosen KKL. I nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 125, ,84 10, Strumpfhosen KKL. II nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 125, ,51 10, Strumpfhosen KKL. III nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 132, ,27 10, Strumpfhosen KKL. IV nach Maß, rundgestrickt Stück 00 F 153, ,26 10,00 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 24 von 57
25 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Phlebologie) V KZ den Versorgungsbereich Arm Med. Kompressionsarmstrümpfe, Serienfertigung 17B Armstrümpfe KKL. I, Serienfertigung Stück 00 V EK + 85% Armstrümpfe KKL. II, Serienfertigung Stück 00 V EK + 85% Armstrümpfe KKL. III, Serienfertigung Stück 00 V EK + 85% Med. Kompressionsarmstrümpfe nach Maß, rundgestrickt 17B Armstrümpfe KKL. I, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 V EK + 85% Armstrümpfe KKL.II, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 V EK + 85% Armstrümpfe KKL. III, nach Maß, rundgestrickt Stück 00 V EK + 85% Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze Apparate zur Kompressionstherapie 17E Einkammergeräte Stück Mehrkammergeräte Stück 00 1 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 25 von 57
26 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Phlebologie) V KZ den Versorgungsbereich Abrechnungspositionen Abrechnungspositionen für Zubehör wie Grundposition nicht besetzt Kompressionspelotten inklusiv Tasche Stück 12 F 9, , Abrechnungspositionen für Zuschläge/Zusätze Leibteil einer Kompressionshose mit komprimierender Wirkung Stück 12 V EK + 30% Webansatz - Verlängerung eines Kompressionsstrumpfes ohne komprimierende Stück 12 V 8,15 1 9,70 Wirkung * Hüftbefestigunhg für A - F- und A - G-Strümpfe Stück 12 F 13, , * Haftrand Stück 12 F 4,78 1 5, Eingriff für Leibteil Stück 12 F 6,75 1 8, Stomaöffnung im Leibteil Stück 12 F 17, , Abrechnungspositionen für Reparaturen Abrechnungspositionen für Wartungen 14 1 * nicht abrechenbar bei Strumpfhosen Fertigartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 11, ,26 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 26 von 57
27 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Lymphologie) Auf-/ Rabatt auf Abschlag zum UVP Einkaufspreis KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Der Vertragspreis umfasst sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Abgabe der Produkte entstehen (z.b. die Materialkosten, das Maßnehmen, die Einweisung in der Handhabung der Produkte und andere Dienstleistungen). In qualitativer Hinsicht umfasst der Vertragspreis zur Kompressionstherapie, die mindestens den Qualitätsstandards des verzeichnisses nach 139 SGB V entsprechen. Abrechnung nur möglich, wenn Schulungszertifikat der BUFA bei der Krankenkasse vorliegt Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 17 gilt seit nicht mehr für die IKK classic. Siehe hierzu auch die Veröffentlichungen der Spitzenverbände der Krankenkassen im Bundesanzeiger Bei der Abrechnung bzw. bei Kostenvoranschlägen von Maßartikeln ist immer die Maßkarte mit der Maßschemanummer des Herstellers der Abrechnung beizufügen; unabhängig davon, ob der Arzt "nach Maß" verordnet hat. Die Abrechnung hat entsprechend der Anlage 8b zu erfolgen zur Narbenkompression 17C Narbenkompressionsbandagen Stück 00 V EK + 20% + Az 1 10, Med. Kompressionswadenstrümpfe nach Maß, flachgestrickt 17A mit BUFA-Zertifikat Wadenstrümpfe KKL. I, nach Maß, Paar 00 V 222, ,89 10,00 Kompressionsklasse I nur abrechenbar mit ausführlicher fachärztlicher Begründung Wadenstrümpfe KKL. II, nach Maß, Paar 00 V 226, ,89 10, Wadenstrümpfe KKL. III, nach Maß, Paar 00 V 231, ,89 10, Wadenstrümpfe KKL. IV, nach Maß, Paar 00 V 232, ,08 10, Med. Kompressions-Halbschenkelstrümpfe nach Maß, flachgestrickt 17A mit BUFA-Zertifikat Halbschenkelstrümpfe KKL. I nach Maß, Paar 00 V 277, ,87 10, Halbschenkelstrümpfe KKL. II nach Maß, Paar 00 V 281, ,87 10,00 (AOK, BKK, IKK, LKK) 27 von 57
28 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Lymphologie) Auf-/ Rabatt auf Abschlag zum UVP Einkaufspreis KZ Halbschenkelstrümpfe KKL. III nach Maß, Paar 00 V 291, ,77 10, Halbschenkelstrümpfe KKL. IV nach Maß, Paar 00 V 291, ,36 10, Med. Kompressionsschenkelstrümpfe nach Maß, flachgestrickt 17A mit BUFA-Zertifikat Schenkelstrümpfe KKL. I, nach Maß, Paar 00 V 314, ,37 10,00 Kompressionsklasse I nur abrechenbar mit ausführlicher fachärztlicher Begründung Schenkelstrümpfe KKL. II, nach Maß, Paar 00 V 319, ,85 10, Schenkelstrümpfe KKL. III, nach Maß, Paar 00 V 327, ,84 10, Schenkelstrümpfe KKL. IV, nach Maß, Paar 00 V 329, ,75 10, Med. Kompressionsstrumpfhosen nach Maß, flachgestrickt 17A mit BUFA-Zertifikat Strumpfhosen KKL. I, nach Maß, Stück 00 V 519, ,50 10,00 Kompressionsklasse I nur abrechenbar mit ausführlicher fachärztlicher Begründung Strumpfhosen KKL. II, nach Maß, Stück 00 V 521, ,70 10, Strumpfhosen KKL. III, nach Maß, Stück 00 V 534, ,00 10, Strumpfhosen KKL. IV, nach Maß, Stück 00 V 522, ,25 10, Kompressions-Caprihosen nach Maß, flachgestrickt 17A mit BUFA-Zertifikat Caprihosen KKL. I, nach Maß, Stück 00 V 445, ,79 10, Caprihosen KKL. II, nach Maß, Stück 00 V 445, ,79 10, Caprihosen KKL. III, nach Maß, Stück 00 V 468, ,28 10, Caprihosen KKL. IV, nach Maß, Stück 00 V 468, ,28 10,00 (AOK, BKK, IKK, LKK) 28 von 57
29 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Lymphologie) Auf-/ Rabatt auf Abschlag zum UVP Einkaufspreis KZ Kompressions-Bermudahosen nach Maß, flachgestrickt 17A mit BUFA-Zertifikat Bermudahose KKL. I, nach Maß, Stück 00 V 351, ,05 10, Bermudahose KKL. II, nach Maß, Stück 00 V 353, ,08 10, Bermudahose KKL. III, nach Maß, Stück 00 V 358, ,91 10, Bermudahose KKL. IV, nach Maß, Stück 00 V 358, ,32 10, Kompressionswadenstrümpfe zur Ulcus cruris Behandlung nach Maß 17A mit BUFA-Zertifikat Kompressionswadenstrümpfe zur Ulcus cruris Behandlung nach Maß Stück Einbein-Kompressionshosen 17A mit BUFA-Zertifikat Einbeinhose KKL I Stück 00 V 351, ,58 10, Einbeinhose KKL II Stück 00 V 351, ,58 10, Einbeinhose KKL III Stück 00 V 376, ,57 10, Einbeinhose KKL IV Stück 00 V 376, ,57 10, zur Narbenkompression (Hand) 17C Narbenkompressionsbandagen Stück 00 V EK + 20% + Az zur Narbenkompression 17C Narbenkompressionsbandagen Stück 00 V EK + 20% + Az 1 (AOK, BKK, IKK, LKK) 29 von 57
30 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Lymphologie) Auf-/ Rabatt auf Abschlag zum UVP Einkaufspreis KZ Kompressionsunterarmstrümpfe nach Maß, flachgestrickt 17B Armstrümpfe ohne Finger KKL. I Stück 00 V 173, ,17 10, Armstrümpfe ohne Finger KKL. II, Stück 00 V 173, ,17 10, Armstrümpfe ohne Finger KKL. III, Stück 00 V 178, ,89 10, Unterarmstrümpfe nach Maß, flachgestrickt 17B Armstrümpfe KKL. I, nach Maß Stück 00 V EK + 20% + Az Armstrümpfe KKL. II, nach Maß Stück 00 V EK + 20% + Az Armstrümpfe KKL. III, nach Maß Stück 00 V EK + 20% + Az Leib / Rumpf zur Narbenkompression 17C Narbenkompressionsbandagen Stück 00 V EK + 20% + Az Kopf zur Narbenkompression 17D Narbenkompressionsbandagen Stück 00 V EK + 20% + Az 1 (AOK, BKK, IKK, LKK) 30 von 57
31 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Lymphologie) Auf-/ Rabatt auf Abschlag zum UVP Einkaufspreis KZ Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze Abrechnungspositionen wie Grundposition nicht besetzt nicht besetzt Komprimierendes Leibteil Stück 12 V EK + 30% Komprimierendes Zehenteil/Zehenkappe Stück 12 V 211, , Webansatz - Verlängerung eines Kompressionsstrumpfes ohne Stück 12 V 8,15 1 9,70 komprimierende Wirkung Hüftbefestigung für A - F- und A - G-Strümpfe Stück 12 F 13, , Hüftbefestigung für Stumpfstrümpfe Stück 12 V 22, , Einbeinhosenteil, nicht komprimierendes Hosenteil Stück 12 V EK + 30% Handteil für Armstrümpfe mit Daumenöffnung Stück 12 V 85, , Handteil für Armstrümpfe mit Daumenansatz Stück 12 V 105, , Handteil für Armstrümpfe mit Daumen und Fingern Stück 12 V 207, , Schulterbefestigung/Kappe für Armstrümpfe Stück 12 V 28, , Reißverschluss am Armstrumpf Stück 12 V EK + 30% Reißverschluss am Beinstrumpf Stück 12 V EK + 30% Haftbandstücke Stück 12 V 9, , Hodensack Stück 12 V EK + 30% Eingriff für Leibteil Stück 12 F 6,75 1 8, Schwangerschaftshosenteil Stück 12 V EK + 30% Stomaöffnung im Leibteil Stück 12 F 17, ,74 (AOK, BKK, IKK, LKK) 31 von 57
32 Produktgruppe 17: zur Kompressionstherapie (Lymphologie) Auf-/ Rabatt auf Abschlag zum UVP Einkaufspreis KZ nicht besetzt Bolero Stück 12 V EK + 20% + Az Komprimierender Fingerling Stück 12 V EK + 20% + Az Abrechnungsposition für Unterstrümpfe bei Ulcus Cruris Strümpfen (nur als Nachlieferung) Stück 04 V EK + 30% Pelotten/Lymphpads inklusiv Einarbeitung Stück 12 V 30, ,70 Nicht zusammen mit der Position abrechenbar Kompressionspelotten inklusiv Tasche bei lymph. Versorgung Stück 12 V 20, , Haftrand bei lymph. Versorgung/Anti-Rutsch- Noppen Stück 12 V 7,00 1 8,33 auch bei Strumpfhosen 1x abrechenbar bei Bedarf geschlossene Spitze Stück 12 V 14, , schräger Fußabschluss Stück 12 V 14, ,66 Position und sind separat abrechenbar schräger Abschluss (Überhöhung) Paar 12 V 20, , Maßartikel im Krankenhaus / häuslicher Bereich Stück 12 V 23, ,51 (AOK, BKK, IKK, LKK) 32 von 57
33 Produktgruppe 20: Lagerungshilfen Rabatt auf UVP KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Nicht für die Versorgungen in Pflegeheimen Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 20 gilt ab nicht mehr für die IKK classic Bein Beinlagerungshilfen 20C Beinlagerungshilfen , Lagerungshilfen individuell, direkt am Körper angeformt 20F Abrechnungsposition für individuelle Lagerungshilfen , Lagerungshilfe in Sonderanfertigung nach Formabdruck 20F Abrechnungsposition für Lagerungshilfen in ,00 Sonderanfertigung nach Formabdruck Sitzringe 20E Sitzringe, luftgefüllt 00 V 30, ,70 5,00 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 33 von 57
34 Produktgruppe 20: Lagerungshilfen Rabatt auf UVP KZ Ohne speziellen Anwendungsort/Zusätze Abrechnungsposition für Zusätze wie Grundposition Abrechnungsposition für Zusätze Fertigartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 11, , Fertigartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 11, , Maßartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 23, , Maßartikel im Krankenhaus/ häuslicher Bereich 12 V 23, ,64 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 34 von 57
35 Produktgruppe 21: Meßgeräte für Körperzustände/-funktion Rabatt auf UVP KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Spirometer 21B Mechanische Peak-Flow-Meter 00 V 20, ,80 5, Elektronische Peak-Flow-Meter Peripherer Kreislauf Blutdruck-Messgeräte 21B Manuelle Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung 00 V 32, ,56 5, Halbautomatische Blutdruck-Messgeräte zur Oberarmmessung 00 V 32, ,56 5, Vollautomatische Blutdruck-Messgeräte zur Oberarmmessung 00 V 32, ,56 5, Vollautomatische Blutdruck-Messgeräte zur Handgelenksmessung 00 V 32, ,56 5,00 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 35 von 57
36 Produktgruppe 21: Meßgeräte für Körperzustände/-funktion Rabatt auf UVP KZ Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 21 gilt ab hinsichtlich der Positionen bis nicht mehr für die IKK classic Blutzucker-Messgeräte 21B Blutzucker-Messgeräte Stück 00 V 9, , Blutzuckermessgeräte mit Sprachausgabe Stück Stechhilfen (Lanzettiergeräte) Stück 00 V 17, , Lanzetten OP 00 V EK + 10,00% Kontrolllösungen für Blutzucker- und Koagulationsmessgeräte OP 00 V EK + 10,00% 1 Von der gängigen Regelung der Direktabrechnung sind Sicherheitsprodukte ausgenommen. Diese dienen dem Arbeitsschutz und zählen nicht zur Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Kostenübernahme durch die Primärkassen ist daher nicht möglich Abrechnungspositionen wie Grundposition Zubehör Stück 12 V EK + 10,00% Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 36 von 57
37 Produktgruppe 23: Orthesen KZ * (Anlage 3 zum DTA) in der Abrechnung anzugeben Schlüssel Leistungserbringergruppe für Vertragspreise für Kostenvoranschläge Die nachfolgende Vergütungsregelung zur PG 23 gilt seit nicht mehr für die IKK classic Hallux-Valgus-Korrekturen 23A Hallux-Valgus-Korrekturorthese Stück 00 V 22, ,78 5, Hallux-Valgus-Korrekturorthese mit Gelenk, postoperativ und Abgabe durch den Vertragsarzt Stück 00 V 43, ,53 5, Hallux-Valgus-Korrekturorthese mit Gelenk, Abgabe durch den Vertragspartner ohne operative Versorgung Stück 00 V 65, ,95 7, Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung 23A Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in definierter Position Stück 00 V 123, ,37 10, Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in einstellbarer Position Stück Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung 23A Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in einer Ebene Stück 00 V 84, ,96 10, Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung in einer Ebene, einstellbar Stück 00 V 92, ,48 10, Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mindestens zwei Ebenen Stück 00 V 88, ,72 10, Sprunggelenkorthesen zur Stabilisierung in mindestens zwei Ebenen, einstellbar Stück 00 V 111, ,09 10,00 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 37 von 57
38 Produktgruppe 23: Orthesen KZ Sprunggelenkorthesen zur Redression 23C Sprunggelenkorthesen Stück Sprunggelenkorthesen zur Mobilisierung 23C Sprunggelenkorthesen zur Mobilisierung in definierter Position, Stück 00 V 185, ,95 10,00 abrüstbar Individuell angefertigte Sprunggelenkorthesen zur Immobilisierung, Lagerung oder Korrektur der Sprunggelenke 23E Sprunggelenkorthesen aus Faserverbundwerkstoff (AO), einseitige Versorgung Stück 00 V* 770, ,90 10, Sprunggelenkorthesen aus Faserverbundwerkstoff (AO) beidseitige Versorgung Paar 00 V* 1.390, ,30 20, Sprunggelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AO), einseitige Versorgung Stück 00 V* 650, ,50 10, Sprunggelenkorthesen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen (AO) beidseitige Versorg ung Paar 00 V* 1.100, ,00 20, Fußorthesen zur Immobilisierung 23C Fußlagerungsorthesen Stück 00 V 229, ,03 10, Fußorthesen zur Korrektur und/oder Entlastung 23C Fußheberorthesen mit Stabilisierungselementen auf dem Fußrücken (Dorsal) Stück 00 V 115, ,05 10, Klumpfußkorrekturorthesen Stück 00 V* 247, ,29 10, Klumpfußkorrekturorthesen mit Schuh (z.b. Alfa Flex Brace, Paar 00 V* EK + 20 % + Denis Browne, Dobbs) 1,5 Stunden Nachlieferung Schuhe für Klumpfußkorrekturorthesen (z.b. Alfa Paar 00 V* EK + 20 % + Flex Brace, Denis Browne, Dobbs) 1 Stunde 2 Preisteil Orthopädie-Schuhtechnik 38 von 57
Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V. Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (Lymphologie)
Anlage 3f zur Vereinbarung über Preise für zur Kompressionstherapie (Lymphologie) zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis
MehrLeistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V
Anlage 3f zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V für zwischen - der AOK - Die Gesundheitskasse
MehrLeistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V
Anlage 2b zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V für zwischen - der AOK - Die Gesundheitskasse
MehrLeistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V
Anlage 2b zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V für zwischen - der AOK - Die Gesundheitskasse
Mehr- gültig ab
Anle 1: Preisvereinbarung Lymphatische Versorgung Flachgestrickte Kompressionsstrümpfe (PG 17) - gültig ab 01.01.2016 - Die Vergütung ergibt sich aus dieser Anle und gilt für das Bundesland Hessen. Alle
MehrAnlage Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) Anlage Preisvereinbarung
vereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 17 (Hilfsmittel zur Kompressionstherapie) zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.12.2015 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Anlage
MehrDer GKV- Spitzenverband
Der GKV- Spitzenverband hat am 22. März 2017 folgende Festbeträge für Einlagen beschlossen. Inkrafttreten der neuen Festbeträge: 1. April 2017 I. Allgemeine Regelungen zum Festbetragsgruppensystem und
MehrKennzeichen für Hilfsmittel (KZH)
02 A 0240013 0000000000 00 Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe 05 A 0501011 0000000000 00 Mittelfußbandage 05 A 0501012 0000000000 00 Mittelfußbandage mit Pelotte 05 A 0501013 0000000000 00 NN
MehrAnlage 05. Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
Anlage 05 Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 1198102 BARMER GEK Seite 1 von 3 Anlage 05 1 Gegenstand der Vereinbarung 1. Dieser Vertrag
MehrPG Bezeichnung Nettopreis
Anlage 1 zum Hilfsmittelliefervertrag Primärkassen - Bremen 01.04.2013 1/6 Genehmigungsfrei abzugeben sind: aufgeführte Hilfsmittel, die einen Festbetrag oder einen Vertragspreis besitzen deren Preis 100.-
MehrDer GKV-Spitzenverband. hat am 12. Dezember 2011 folgende. Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie. beschlossen.
Der GKV-Spitzenverband hat am 12. Dezember 2011 folgende Festbeträge für Hilfsmittel zur Kompressionstherapie beschlossen. Inkrafttreten der neuen Festbeträge: 1. März 2012 I. Allgemeine Erläuterungen
MehrVersorgungsanzeige. Widerruf 1,38 1,64. je Monat 97,45 104,27 ja , ,00 ja , ,25 ja. 138,50 164,82 ja
01 01.35.01.1 Milchpumpen, elektrisch betrieben Tagesmietpreis 1,38 1,64 Sofern Mietdauer nicht vom Arzt vermerkt, Leihdauer max. 4 Wochen. Danach neues Rezept erforderlich. Mindestmietpreis 15,00 17,85
MehrVersorgungsanzeige. Verzicht bis auf Widerruf 1,38 1,64 40,00 47,60. je Monat 97,45 104,27 ja
Hilfsmittelnummer 01 01.35.01.1 Milchpumpen, elektrisch betrieben Tagesmietpreis 1,38 1,64 Mindestmietpreis 15,00 17,85 Sofern Mietdauer nicht vom Arzt vermerkt, Leihdauer max. 4 Wochen. Danach neues Rezept
MehrPreisblatt* zur Anlage 3a PG 05 Bandagen zum Rahmenvertrag nach 127 Abs. 2 SGB V - OT-Vertrag vom * in der Version vom
Preisblatt* zur Anlage a PG 0 Bandagen zum Rahmenvertrag nach 7 Abs. SGB V - OT-Vertrag vom 0.09.0 * in der Version vom 0.0.0 Das Hilfsmittel kann von der Angabe in der Preistabelle abweichen. Der Leistungserbringer
MehrDer GKV-Spitzenverband. hat am 12. Dezember 2011 folgende. Festbeträge für Einlagen. beschlossen. Inkrafttreten der neuen Festbeträge: 1.
Der GKV-Spitzenverband hat am 12. Dezember 2011 folgende Festbeträge für Einlagen beschlossen. Inkrafttreten der neuen Festbeträge: 1. März 2012 I. Allgemeine Erläuterungen zum sgruppensystem und zu den
MehrAnlage Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage Preisvereinbarung
Anlage 5.05.2 zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 05 (Bandagen) Anlage 5.05.2 vereinbarung Seite 1 von 5 1 vereinbarung (1) Erst- bzw. Folgeversorgung Die
MehrPG 05 Bandagen. Kennzeichen Hilfsmittel (VWKZ)
05.01. Vor- und Mittelfuß 05.01.01 Mittelfußbandagen 05.01.01.0 Mittelfußbandagen mit Pelotte, elastisch 28,99 19% 34,49 Maßanfertigung für Mittelfußbandagen mit Pelotte, 05.01.01.0999 elastisch 05.01.01.1
MehrAnlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom zwischen einerseits
- Seite 1 von 6 - Anlage 1 - PG 05 (Bandagen) - zum Vertrag vom 23.09.2013 zwischen einerseits der Knappschaft, Regionaldirektion Chemnitz Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz sowie der Sozialversicherung
MehrLeistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V
Anlage 1a zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V für zwischen - der AOK - Die Gesundheitskasse
MehrAnlage 1 zum Vertrag zwischen der BAHN-BKK und DAV
01. Absauggeräte 01.35.01.1 Milchpumpe elektrisch betrieben, je Tag 1,40 1,67 01.99.01.2 Absaugset für elektrische Milchpumpen 19,40 23,09 02. Adaptionshilfen 02.40.01.1 Knöpfhilfen +MwSt 02.40.01.2 Strumpf-
MehrLeistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V
Anlage 3a zum Gesamtvertrag Orthopädie-Technik / Sanitätsfachhandel / Orthopädie-Schuhtechnik / Apotheken Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch V für zwischen - der AOK - Die Gesundheitskasse
MehrHilfsmittelnummer 1/9
01. Absauggeräte 01.35.01.1 Milchpumpe elektrisch betrieben, je Tag 1,40 01.99.01.2 Absaugset für elektrische Milchpumpen 19,40 02. Adaptionshilfen 02.40.01.1 Knöpfhilfen AEK+20% 02.40.01.2 Strumpf- und
MehrInhalt der Versorgungsteilbereiche EK + 18%
01 Absauggeräte 01A 01.35.01 Milchpumpen Miete pro Tag 1,48 01A 01.99.01.2 Absaugsets für elektr. Michpumpe 01.99.01.5 Brusthauben 01B 01.24.01-04 Sekret-Absauggeräte 01C 01.24.05 Hilfsmittel zur Wunddrainage
MehrAnlagen Vergütungsvereinbarungen
Anlagen 2.1-2.17 - Vergütungsvereinbarungen In diesen Anlagen sind die vom Liefervertrag erfassten Hilfsmittel abschließend aufgelistet. Es dürfen ausschließlich die hier aufgeführten Hilfsmittel zu Lasten
MehrVoraussetzungen zur Abgabe nachfolgend aufgeführter Hilfsmittel der einzelnen VB: Milchpumpen Absaugsets für elektrische Milchpumpen Brusthaube
Präqualifizierung: Versorgungsbereiche (VB) Apotheken mit dazu gehörenden Abrechnungspositionsnummern lt. GKV-Kriterienkatalog letzte Änderungen zum 01.07.2015 Voraussetzungen zur Abgabe nachfolgend aufgeführter
MehrAnlage 14. Vereinbarung über die Lieferung von. Inhalationshilfen/Inhalationsgeräten. (Produktgruppe , und
Anlage 14 Vereinbarung über die Lieferung von Inhalationshilfen/Inhalationsgeräten (Produktgruppe 14.24.01, 14.24.02 und 14.24.03) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 002 1 Gegenstand der Anlage
MehrVertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen. einerseits
Seite 1 von 5 Vertrag über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 21 (Blutdruckmessgeräte) zwischen einerseits der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St.
MehrSchreibhilfen Lesehilfen 3 Produktgruppe Applikationshilfen Verdauungsorgane Spülsysteme NN
Anlage 2 ( 4 Abs. 2) Vom Vertrag erfasste Hilfsmittel In der Anlage sind die vom Liefervertrag erfassten Hilfsmittel aufgelistet. Mit A ist gekennzeichnet, für welche Hilfsmittel die Zulassung auf Grund
MehrDirektabrechnung von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand:
von Hilfsmitteln für Apotheken und sonstige Hilfsmittelanbieter für Versicherte der BIG direkt gesund Stand: 01.04.2017 1. Bestehen für die Hilfsmittellieferung Verträge der BIG direkt gesund gemäß 127
MehrZusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen
Zusammenfassung des Barmer GEK-Hilfsmittelversorgungsvertrages (OT-2) der Produktgruppen Kompressionsstrümpfe und Strumpfanziehhilfen - Der neue Hilfsmittelversorgungsvertrag (OT-2) ist eine Ergänzung
MehrKrankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen
Anlage 3 Krankenkassenpreisliste für Mecklenburg-Vorpommern (nur Primärkassen) Vergütung für die PG 10 Gehhilfen Hilfsmittel- Hersteller Bezeichnung MwSt. Brutto/ Anteil gesetzl. Nummer in % Stck. Kassen
MehrVereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß)
Seite 1 von 6 Vereinbarung über die Versorgung mit Orthesen der Produktgruppe 23 (Fuß) zwischen der Knappschaft, Bochum, vertreten durch die Regionaldirektion Saarbrücken, St. Johanner Str. 46-48, 66111
MehrVertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 Badehilfen
über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 04 Badehilfen Tarifkennzeichen 23R04 Gewährleistungsbürgschaft - siehe 4 - Voraussetzungen der Leistungserbringung, Absatz (6) Die jährliche Netto-Auftragssumme
MehrVertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V. über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) zwischen
Vertrag gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie (PG 17) zwischen der Innung für Orthopädietechnik Nord, vertreten durch den Obermeister Matthias Bauche, Innung
MehrVereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": Vertragspartner
Anhang 1 zum Vertrag zwischen dem VdAK/AEV und dem BIV Vereinbarung über die Lieferung von Bandagen (Produktgruppe 05) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 15 00 055 1 Vertragspartner Die Vereinbarung
MehrVergütungsvereinbarung Produktgruppe 23
Vergütungsvereinbarung Produktgruppe 23 01. Vor- und Mittelfuß 23.01.01. Vor-Mittelfuß-Korrekturorthesen 23.01.01.0xxx Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 22,96 e 24,57 Stück 00 23.01.01.0002 Halluxsan Redressionsschiene
Mehr- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem stattfindet -
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten Rehabilitation bei psychischen und psychosomatischen Erkrankungen - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien),
MehrFragen-Antworten-Katalog für Apotheken in Sachsen und Thüringen Stand:
1. Darf das Hilfsmittel/Produkt XY durch eine Apotheke abgegeben werden? Eine Apotheke darf alle Hilfsmittel abgeben, die im Hilfsmittelversorgungsvertrag in den Anlagen 1 bis 3 sowie 8 geregelt sind,
Mehr05A Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen bis einschl. Knie) 05B Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies)
05A Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen bis einschl. Knie) 05B Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) 05C Bandagen Fertigprodukte (Versorgungen oberhalb des Knies) 05D Bandagen Industriell
MehrPreisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005
Vereinbarung gemäß 127 SGB V über Höchstpreise für Leistungen im Orthopädietechnikerhandwerk Preisvereinbarung Orthopädie-Technik vom 1. Juni 2005 zwischen der Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen
MehrVertrag nach 127 Abs. 2 SGB V
Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V zwischen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Eisenberg und der Innung für Orthopädie-Schuhtechnik Mittelrhein-Pfalz, Koblenz der Orthopädieschuhmacher-Innung für das Saarland,
Mehralt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt alt AC/TK 15 01 100 1501100 AOK Baden-Württemberg Vertrag: FOS Kleinorthopädie Vertragschlüssel: 15 01 100 Vertragspartner:
MehrVom 2. Juni Vorbemerkungen
Bekanntmachung der Spitzenverbände der Krankenkassen über die Fortschreibung der Produktgruppe 05 "Bandagen" des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V Vom 2. Juni 2008 Vorbemerkungen Die Spitzenverbände
MehrVertrag Nr.: 14. Anlage
Anlage 5.21.2 vereinbarung für die Versorgung mit Messgeräten für Körperzustände/-funktionen zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom 01.11.2014 gem. 127 Abs. 2 SGB V bzw. Vertrag Nr.: 14 Anlage
MehrAnlage zum Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 08 (Einlagen) ab
Anlage 2.08 zum Vertrag nach 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 08 (Einlagen) ab 01.04.2011 zwischen Vertrag 07 - im Folgenden Vertragspartner genannt - und AOK Rheinland/Hamburg
MehrAnlage 1b zur Vereinbarung über Preise für Orthopädische Schuhe und orthopädische Schuhzurichtungen im Lande Hessen
Anlage 1b zur Vereinbarung über Preise für Orthopädische Schuhe und orthopädische Schuhzurichtungen im Lande Hessen für Orthopädische Schuhe zwischen Leistungs- und Preisverzeichnis nach 127 Sozialgesetzbuch
MehrVerordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie
Verordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses für die Produktgruppe 17 E. Rabe, F. Pannier, Klinik und Poliklinik für Dermatologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität,
MehrVereinbarung über die Vergütungssätze für ergotherapeutische Leistungen in Hessen
Anlage 2 zum Rahmenvertrag über die Versorgung Berechtigter der Versicherungsträger mit ergotherapeutischen Leistungen in Hessen vom 22.10.2002 Vereinbarung über die Vergütungssätze für ergotherapeutische
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur mobilen geriatrischen Rehabilitation
- gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2016 stattfindet - zwischen der/dem (Firma, juristischer Träger) Name, Anschrift vertreten durch den Geschäftsführer
MehrVerordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie
Zertifizierte Fortbildung Verordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie E. Rabe, Klinik und Poliklinik für Dermatologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn Die Verordnung von medizinischen
MehrAnhang 1 Preisliste Orthesen Kauf
Anhang 1 Preisliste Orthesen Kauf Positionsnummer Nummer für Produktbesonderheiten Bezeichnung Preis (Netto) Vor- und Mittelfuß 23.01.01.0 Hallux-Valgus-Korrekturorthesen 12,87 00 23.01.01.1 Großzehen-Korrekturorthese
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten geriatrischen Rehabilitation
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur n geriatrischen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung nach dem 31.07.2018
MehrÄnderungen zum Barmer GEK OT2-Vertrag ab 1.Februar 2015
Änderungen zum Barmer GEK OT2-Vertrag ab 1.Februar 2015 Anlage 05: In 3 Leistungsvergütung wird beschrieben, dass sich die MwSt. nach den aktuell gültigen Steuersätzen richtet. Anhang 1: Die Position 05.11.04.0
Mehrzwischen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, Eisenberg - nachfolgend AOK RPS genannt sowie dem
Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland mit Blutzuckerteststreifen (Arzneimittelliefervertrag mit den Primärkassen 01.10.2006 in der jeweils aktuell gültigen Fassung)
MehrGenehmigungsverfahren
2 Genehmigungsverfahren (1) Für die Genehmigung von Hilfsmittelversorgungen gelten die jeweiligen Bestimmungen der vertragschließenden Leistungsträger (Zu den Genehmigungsfreigrenzen siehe beigefügte Anlage
MehrHilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN
Hilfsmittelversorgungsvertrag zwischen DAV / LAV und BARMER GEK (TK) ÜBERBLICK ÜBER DIE WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN INHALT DES VERTRAGES Der Vertrag regelt die Versorgung von Versicherten der BARMER GEK und
MehrNACHTRAGSVEREINBARUNG
NACHTRAGSVEREINBARUNG zwischen der Kaufmännischen Krankenkasse - KKH Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannover (nachfolgend KKH genannt) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (nachfolgend DAV genannt, handelnd
MehrVertrag nach 127 Abs. 2 SGB V. zwischen
Vertrag nach 27 Abs. 2 SGB V zwischen BAV Bayerischer Apothekerverband e.v. Maria-Theresia-Straße 28 8675 München handelnd für die dem Vertrag beitretenden Apotheken (im Folgenden BAV) und AOK Bayern -
MehrVereinbarung. über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V
Vereinbarung über die Zahlung einer Sachkostenpauschale für die Versorgung mit Schienenverbänden gemäß 128 Abs. 1 Satz 1 SGB V - Knieruhigstellungsschienen/Immobilisationsschienen - zwischen der Kassenärztlichen
MehrAnlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
Anlage 5.23.2 a zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) Anlage 5.23.2
MehrVergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation
Vergütungsvereinbarung zum Versorgungsvertrag nach 111c SGB V für Leistungen zur ambulanten muskuloskeletalen Rehabilitation - gültig für Verordnungen (Behandlungsserien), bei denen die erste Behandlung
MehrAnlage Sauerstofftherapie LEG Gegenstand der Anlage
Anlage Sauerstofftherapie LEG 19 91 501 1. Gegenstand der Anlage Diese Anlage regelt die Versorgung der Versicherten der BAHN-BKK mit Hilfsmitteln zur Sauerstofftherapie, Zubehör, medizinischem Sauerstoff
Mehr(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vo
(5) Die Auslieferung/Übergabe des Hilfsmittels ist unverzüglich nach der Genehmigung beziehungsweise der Übergabe der vertragsärztlichen Verordnung vorzunehmen. (6) Für die ggf. erforderliche Anpassung
MehrBekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Fortschreibung der Produktgruppe 17 "Hilfsmittel zur Kompressionstherapie" des Hilfsmittelverzeichnisses nach 139 SGB V vom
MehrAnlage 13 zum Vertrag über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln.
Anlage 13 zum über die Versorgung der Kunden der BAHN-BKK mit nicht zum Wiedereinsatz bestimmten Hilfsmitteln - Version 2018 - Versorgung mit Hilfsmitteln zur Inhalations- und Atemtherapiegeräte im papierlosen
MehrDie Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
Die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Informationen für Ärzte Herausgeber: eurocom e.v. - european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices
MehrAnlage a. Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen)
zum Vertrag zur Hilfsmittelversorgung nach 127 Abs. 2 und 2 a SGB V Produktgruppe 23 (Orthesen) (nur für den Teilbereich der konfektionierten und vorgefertigten Orthesen) vereinbarung Seite 1 von 13 1
MehrFoto: Shutterstock. Verordnungsleitfaden
Foto: Shutterstock Verordnungsleitfaden inhaltsverzeichnis Hilfsmittelrezept HomeCare Orthopädie-Technik Orthopädie-Schuhtechnik Rehabilitation Sanitätshaus Foto: fotolia Für die schnelle Versorgung Ihrer
MehrAntrag auf Präqualifizierung nach den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V für die Apotheke
1 von 5 Erstpräqualifizierung Repräqualifizierung Änderung Hauptbetrieb Filiale Umfirmierung Umzug Unternehmen (rechtsgültige Firmenbezeichnung): Geschäftsführer/ Inhaber: Rechtsform: HRA/HRB: Hauptbetrieb
MehrAnlage 5 zum Vertrag vom zwischen. dem Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED ), Hattingen. und
Anlage 5 zum Vertrag vom 01.07.2016 zwischen dem Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED ), Hattingen und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als
MehrVergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab
Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie wirksam ab 01.11.2010 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. (nachfolgend
MehrVerordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie
Verordnung von Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie E. Rabe, Klinik und Poliklinik für Dermatologie der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn Die Verordnung von Medizinischen Kompressionsstrümpfen
MehrVereinbarung über Höchstpreise für atem-, stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen. - gültig ab
Leistungserbringergruppe 2321000 Anlage 2 zum Vertrag nach 125 Abs. 2 SGB V vom 24.08.2012 Vereinbarung über Höchstpreise für atem-, stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Leistungen - gültig ab 01.06.2017
MehrVERTRAG. gesetzlich vertreten durch den Präsidenten Thomas Hieble. zwischen. dem BKK Landesverband Mitte, Siebstraße 4, Hannover,
VERTRAG gemäß 127 Abs. 2 SGB V über die Versorgung der BKK Versicherten in Niedersachsen mit bestimmten Hilfsmitteln der Produktgruppen: 1, 2, 3, 5, 10, 14, 17, 19, 21, 23, 25 und 99 zwischen dem BKK Landesverband
MehrVereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018
Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten mit Blutzuckerteststreifen Stand 1. Januar 2018 Techniker Krankenkasse (TK) DAK-Gesundheit Kaufmännische Krankenkasse (KKH) Hanseatische Krankenkasse (HEK)
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover
Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von
MehrVereinbarung über Höchstpreise. für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom an
Leistungserbringergruppe 2608000 Vereinbarung über Höchstpreise für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom 01.01.2012 an Zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. und der AOK NORDWEST
MehrInformationen für Ärzte. Hilfsmittel-Richtlinie
Informationen für Ärzte Hilfsmittel-Richtlinie Neuauflage 2013 Neufassung der Richtlinie über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie) Am 1. April 2012
MehrVereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen
Vereinbarung zur Versorgung der Versicherten der BARMER mit Blutzuckerteststreifen BARMER, Lichtscheiderstraße 89, 42285 Wuppertal zwischen der nachfolgend BARMER genannt sowie dem Deutschen Apothekerverband
MehrVergütungsvereinbarung
Anlage 2 zum Vertrag vom 01.01.2007 Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V über ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.01.2012 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) - nachstehend
Mehrhaben am 23. Oktober 2006 folgende Festbeträge für Stomaartikel beschlossen.
AOK-Bundesverband, Bonn-Bad Godesberg BKK Bundesverband, Essen IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach See-Krankenkasse, Hamburg landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel Knappschaft, Bochum Verband der
MehrVergütungsvereinbarung
Anlage 2 zum Vertrag vom 01.01.2007 Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V über ergotherapeutische Leistungen ab dem 01.04.2015 zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) - nachstehend
MehrHilfsmittel-Richtlinie
Informationen für Ärzte Hilfsmittel-Richtlinie Neufassung der Richtlinie für die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung Neuausgabe 2012 Am 1. April 2012 ist die Neufassung der
MehrNachtragsvereinbarung. zum. Dienstleistungsvertrag. Versorgungspauschalen
Nachtragsvereinbarung vom 01.06.2014 zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen vom 01.11.2006 in der Fassung vom 15.03.2014 Nachtragsvereinbarung zum Dienstleistungsvertrag Versorgungspauschalen
MehrAnlage 1 zum Rahmenvertrag vom zwischen. dem BerufsVerband Oecotrophologie e.v. (VDOE)
Anlage 1 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2018 zwischen dem BerufsVerband Oecotrophologie e.v. (VDOE) dem Verband der Diätassistenten, Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten
MehrAnlage 01. Vereinbarung über die Lieferung von. Milchpumpen (Produktgruppe ) Schlüssel "Leistungserbringergruppe":
Anlage 01 Vereinbarung über die Lieferung von Milchpumpen (Produktgruppe 01.35.01) Schlüssel "Leistungserbringergruppe": 11 96 000 1 Gegenstand der Anlage 1. Diese Anlage regelt den Ablauf und die Preise
MehrVereinbarung über Höchstpreise. für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom an
Leistungserbringergruppe 2608000 Vereinbarung über Höchstpreise für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom 01.07.2017 an Zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. und der AOK NORDWEST
MehrVereinbarung über Höchstpreise. für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom an
Leistungserbringergruppe 2608000 Vereinbarung über Höchstpreise für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom 01.09.2018 an Zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. und der AOK NORDWEST
MehrVereinbarung. die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche
Vereinbarung Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, Frankfurt - nachstehend,,kv Hessen" genannt - und die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Bad Homburg der BKK Landesverband Süd, Regionaldirektion
MehrVERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf
VERTRAGSSTECKBRIEF Insulinpumpen und Diabetesbedarf 01.01.2012 Vertragsgruppe PG 03 und 21 Vertrag Gesetzliche Grundlage Vertragspartner Versorgung der Versicherten mit Insulinpumpen und Zubehör, Blutzuckermessgeräten,
MehrImpressum. eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren. August-Klotz-Straße 16 d D Düren
Hilfsmittel-Verordnung Impressum Herausgeber: eurocom european manufacturers federation for compression therapy and orthopaedic devices, Düren August-Klotz-Straße 16 d D-52349 Düren Phone: +49 (0) 2421-95
MehrVereinbarung über Höchstpreise. für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom an
Leistungserbringergruppe 2608000 Vereinbarung über Höchstpreise für ergotherapeutische Leistungen für die Zeit vom 01.07.2017 an Zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e. V. und der AOK NORDWEST
MehrVergütungsvereinbarung
Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen (gültig ab 01.04.2015) zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits und der AOK Nordost
Mehr