Stadt Lichtenau. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66 Torfbruchstraße III. -Entwurf - 09/18

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Lichtenau. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66 Torfbruchstraße III. -Entwurf - 09/18"

Transkript

1 Stadt Lichtenau Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66 Torfbruchstraße III Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden gem. 3(2) und 4(2) BauGB -Entwurf - 09/18

2 I BEGRÜNDUNG I NH AL T S V E R Z EI CHNI S 1 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass Räumlicher Geltungsbereich Bestehendes Planungsrecht Festsetzungen / Planinhalte Art und Maß der baulichen Nutzung / Bauweise Überbaubare, nicht überbaubare Fläche Verkehr / Erschließung Das Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Gestalterische Festsetzungen Sonstiges Denkmal- und Bodendenkmalpflege Altlasten Schutz von Baugrundstücken beim Vorhandensein von Kampfmitteln Immissionsschutz Verkehr Umweltbelange Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Monitoring... 9 II UMWELTBERICHT Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 Torfbruchstraße III in Verbindung mit der 106. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau, Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein im Juli 2018 Anlagen: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 Torfbruchstraße III in Verbindung mit der 106. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau, Büro für Landschaftsplanung Mestermann, Warstein im Juli

3 1 Allgemeine Vorbemerkungen / Planungsanlass Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 Torfbruchstraße III einschließlich der 106. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung gem. 3(1) und 4 (1) hat im Zeitraum vom stattgefunden. Anlass der Planung war zum einen die Standortsuche der Johanniter für die Rettungsstation und zum anderen das Interesse am Grundstück durch die Raiffeisen Warengenossenschaft. Die zentrale Rettungsstation betrieben von der Johanniter Unfallhilfe befindet sich bisher in dem Gebäude der freiwilligen Feuerwehr. Die Johanniter möchten gerne ein eigenständiges Gebäude in der Kernstadt von Lichtenau beziehen. Nach Sichtung verschiedener Standorte haben die Stadt Lichtenau und die Johanniter den Standort an der Bundesstraße / Ecke Torfbruchstraße, Ortsausgang Richtung Kleineberg favorisiert. Es ist der Stadt ein Anliegen, die Rettungsstation in der Kernstadt zu halten. Neben der Rettungsstation der Johanniter hat die Raiffeisen Warengenossenschaft Interesse an dem Grundstück gezeigt. Hier sollen eine Automatentankstelle, Waschboxen, eine Elektroladestation für Kraftfahrzeuge und eine Staubsaugeranlage entstehen. Für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 Torfbruchstraße III ist die 106. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau erforderlich, da dieser den Planbereich derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft darstellt. Mit der 106. Flächennutzungsplanänderung (FNP) wird das Plangebiet zukünftig als Sondergebiet mit einem Regenrückhaltebecken im nördlichen Bereich dargestellt. 2 Räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich östlich der Kernstadt Lichtenaus. Das Plangebiet grenzt an die Straßen Lange Straße B68 im Süden, Torfbruchstraße im Osten und Zur Allenstadt im Norden. Im Westen bilden Flächen für die Landwirtschaft (Flurstück 281) die Grenze des Plangebiets. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 0,5 ha und umfasst die Flurstücke 307, 308 und tlw. 288 (Böschung) in der Flur 8 der Gemarkung Lichtenau. Übersicht (Quelle:

4 3 Bestehendes Planungsrecht Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Lichtenau weist für den Planbereich Fläche für die Landwirtschaft gem. 5 (2) Nr. 9a BauGB aus. Mit der 106. Änderung des FNP wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Sonderbaufläche gem. 1 Nr.4 BauNVO dargestellt. Das entsprechende Verfahren wird parallel zu diesem Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Ausschnitt: rechtswirksamer FNP Ausschnitt: geplante 106. Änderung des FNP Die landesplanerische Zustimmung gem. 34 Landesplanungsgesetz NW zu dieser geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit Schreiben vom Az durch die Bezirksregierung Detmold erteilt. 4 Festsetzungen / Planinhalte 4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung / Bauweise Die durch Baugrenzen definierten überbaubaren Grundstücksflächen werden als Sondergebiet SO-1 (südliche Fläche) und SO-2 (nördliche Fläche) gem. 11 (2) BauNVO festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß 16 (2) BauNVO durch die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl, die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Für die Sondergebiete SO-1 und SO-2 wird eine Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt. Dieser Wert eröffnet einen hinreichenden Spielraum bei der Ausschöpfung des jeweiligen Baugrundstücks für bauliche Zwecke und orientiert sich an der Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung gem. 17 BauNVO. Die Geschossflächenzahl wird mit 1,6 festgesetzt. Zudem wird eine maximale Höhe der baulichen Anlagen über Normalnull (NHN) mit 330m definiert. Die Festsetzung der Höhen soll gewährleisten, dass sich die Baukörper in die Umgebung einfügen und keine maßstabssprengenden Anlagen entstehen

5 Im nördlichen Bereich des Grundstücks wird das bereits bestehende Regenrückhaltebecken auch als solches festgesetzt. 4.2 Überbaubare, nicht überbaubare Fläche Die mittels Baugrenzen definierte überbaubare Grundstücksfläche lässt eine weitreichende Ausnutzung der Grundstücke durch bauliche Anlagen zu, so dass den Bauherren ein ausreichend großer Gestaltungsspielraum bei der Stellung der Gebäude und Anlagen auf dem Grundstück verbleibt. Die Baugrenzen orientieren sich an dem geplanten Vorhaben. Für das SO-1 wird die westliche Baugrenze mit einem Abstand von 4,50 m zur Flurstücksgrenze 308 / 281 festgesetzt. Dieser Abstand wird aufgrund der vorhandenen Leitungen gewählt. Von der Flurstücksgrenze zur Leitung wird ein Abstand von 2,50 m und von der Leitung bis zum Bauwerk ein Abstand von 2,00 m angenommen. Für die überbaubare Fläche im Süden wird die Baugrenze mit einem Abstand von 15,00 m, vom äußeren Fahrbahnrand der Bundesstraße aus, festgesetzt. Dieser Abstand ist Ergebnis von Abstimmungsgesprächen zwischen dem Investor und Straßen NRW. Die Baugrenze zur Torfbruchstraße verläuft auf der Flurstücksgrenze, um trotz des spitz zulaufenden Grundstücks ausreichend Platz zur Realisierung des Vorhabens zu haben. Für das SO-2 wird die Baugrenze entsprechend der geplanten Rettungswache gewählt, da dieses bestimmten Anforderungen unterliegt. Zur Erschließungsstraße wird ein Abstand von 3,00 m festgesetzt. In südliche Richtung wird die Baugrenze über das geplante Gebäude hinaus festgesetzt, um mögliche Erweiterungen oder anderweitige Planungen zu ermöglichen. Außerdem wird bestimmt, dass außerhalb der überbaubaren Flächen E-Ladestationen und Saugerplätze zulässig sind. Die geplanten Stationen und Saugerplätze befinden sich innerhalb der festgelegten Leitungstrasse. Mit den zuständigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange ist die Überbauung wie im Bebauungsplan informell gekennzeichnet bereits einvernehmlich abgestimmt worden. 4.3 Verkehr / Erschließung Die Hauptanbindung des Plangebietes an den Ortskern bzw. an das vorhandene Straßennetz erfolgt über die Lange Straße B 68 bzw. die Torfbruchstraße. Von der Torfbruchstraße aus führt eine Erschließungsstraße in das Plangebiet bis hin zum Regenrückhaltebecken. Von dieser ist die zukünftige Rettungswache der Johanniter und deren Parkplätze anzufahren als auch das Gelände der Raiffeisen. Der genaue Ausbau und die Gestaltung der Straßen ist jedoch nicht Gegenstand der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt lediglich die Straßenverkehrsfläche fest. Um Ein- und Ausfahrten zur K 26 im südlichen Planbereich auszuschließen, wird entlang der K 26 ein Verbot der Ein- und Ausfahrt verbindlich festgesetzt. Das Plangebiet ist durch einen Regenwasser und einen Schmutzwasserkanal (Trennsystem) im Verlauf der Erschließungsstraße angeschlossen. Schmutz- und Abwässer sowie sonstige gesammelte Wässer aller Art dürfen dem Straßengelände weder mittel- noch unmittelbar zugeleitet werden

6 Die Erschließungsmaßnahmen sind generell rechtzeitig mit den Versorgungsträgern abzustimmen. Zuständig sind: Gasversorgung - Westfalen Weser Netz GmbH(Tegelweg 25, Paderborn) Stromversorgung - Westnetz GmbH (Florianstraße Dortmund) Telekommunikation - Deutsche Telekom AG (Detmolder Straße, Bielefeld) Wasserversorgung Stadtwerke Lichtenau GmbH Abwasserentsorgung Stadtwerke Lichtenau GmbH 4.4 Das Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Für die nördlich gelegene Böschung ist eine Fläche zum Anpflanzen von standortgerechten, heimischen Bäumen und Sträuchern gem. 9 (1) Nr. 25 BauGB vorgesehen. Zum Beispiel können Bergahorn, Esche, Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Hartriegel, Haselnuss, Schlehe, Hundsrose, Salweide oder Schneeball angepflanzt werden. 4.5 Grünfläche Westlich des Sondergebietes SO-2, westlich der Erschließungsstraße wird eine private Grünfläche festgesetzt. Um die Zugänglichkeit und Sicherheit der Wasser und Gasleitung zu gewährleisten, ist der Bewuchs mit Gehölzen auszuschließen. 4.6 Gestalterische Festsetzungen Werbeträger/-tafeln nur an der Stätte der Leistung und innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Zudem bedarf es bei Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen mit Wirkung zu der B 68 grundsätzlich der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung ( 9 (6) FStrG). 5 Sonstiges 5.1 Denkmal- und Bodendenkmalpflege Im Baugebiet befinden sich keine Baudenkmale. Bodendenkmale sind nicht bekannt und auch nicht erkennbar. Trotzdem ist folgendes zu beachten: Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d. h. Mauern, alte Gräben Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung - 6 -

7 von Bodendenkmälern ist der Stadt Lichtenau als Untere Denkmalbehörde und/oder dem LWL Archäologie für Westfalen, Außenstelle Bielefeld, Am Stadtholz 24a, Bielefeld (Tel / ) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten ( 15, 16 Denkmalschutzgesetz NW), falls diese nicht vorher von der Denkmalbehörde freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschungen bis zu sechs Monate in Besitz zu nehmen ( 16 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NW). 5.2 Altlasten Das Gelände ist bislang landwirtschaftlich genutzt worden. Nach heutigem Wissenstand sind keine Altablagerungen vorhanden. Somit gehen für das Plangebiet keine Gefährdungen aus. Sollten sich bei Baumaßnahmen dennoch Hinweise auf eine Belastung des Bodens, der Bodenluft oder des Grundwassers ergeben, ist die Untere Abfallbehörde des Kreises Paderborn unverzüglich zu informieren. 5.3 Schutz von Baugrundstücken beim Vorhandensein von Kampfmitteln Sind bei der Durchführung des Bauvorhabens beim Erdaushub außergewöhnliche Verfärbungen festzustellen oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Stadt Lichtenau als Örtliche Ordnungsbehörde und/oder die Bezirksregierung Arnsberg, Außenstelle Hagen -Staatlicher Kampfmittelräumdienst- (Tel.: 02331/ oder , Telefax 02331/ ), oder außerhalb der Dienstzeiten (Tel.: 02931/ , Telefax 02931/ oder 2132) zu verständigen. 5.4 Immissionsschutz Bedingt durch die Nähe zur freien Landschaft und zu den bereits sonderbaulich genutzten Bereichen des Einzelhandels sind immissionsschutzrechtliche Konflikte nicht zu erwarten. Eine Nähe zur Wohnbebauung ist nicht gegeben. Diesbezügliche Konflikte können ausgeschlossen werden. 5.5 Verkehr Die mit der Bebauung des Plangebietes einhergehende Zunahme des Verkehrs wird durch die Kreis- und Bundesstraßen Torfbruchstraße und Lange Straße aufgenommen. Durch die räumliche Lage am Stadtrand, neben den Einkaufsmärkten und dem vorhandenen Gewerbe der Raiffeisen ist nicht mit einer störenden Verkehrsbelastung zu rechnen. 6 Umweltbelange. Für dieses Bebauungsplanverfahren wird gem. 2a BauGB ein Umweltbericht erstellt. In diesem Bericht werden die Umweltbelange nach 1 Abs. 6 Nr. 7 geprüft, beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist gesonderter Bestandteil der Begründung, wird durch das Büro für Landschaftsplanung Mestermann erstellt

8 Ergebnis Umweltbericht (UWB) Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 Torfbruchstrase III der Stadt Lichtenau wird primär zu geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen fuhren, da mit dem geplanten Vorhaben der Verlust einer Grünlandfläche einhergeht. Innerhalb des Plangebietes wird es zu einer Veränderung des Landschaftsbildes kommen. Durch die Zunahme der Versiegelung kann es ggf. zu geringfügigen Veränderungen der mikroklimatischen Bedingungen kommen. Diese Auswirkungen besitzen jedoch wegen ihrer Kleinflächigkeit für die Bewertung der Wechselwirkungen keine Relevanz. Auch wird der Verlust anstehender noch natürlicher Biotopstrukturen unter Berücksichtigung der Maßnahmen keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere nach sich ziehen. Ergebnis Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASF) Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 Torfbruchstraße III in Verbindung mit der 106. Änderung des Flächennutzungsplans in der Stadt Lichtenau löst unter Berücksichtigung der genannten Vermeidungsmaßnahmen keine Verbotstatbestände gemäß 44 Abs. 1 BNatSchG aus. Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Schutzgut Tiere Zur Vermeidung der Verbotstatbestande muss eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbestanden auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. Marz bis 30. September) erfolgen. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen und der Abbruch der Gebäude sind dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle unvermeidbarer Flächeninanspruchnahme außerhalb des genannten Zeitraums muss durch eine umweltfachliche Baubegleitung sichergestellt werden, dass eine Entfernung von Vegetationsbestanden, insbesondere von Gehölzbeständen, nur durchgeführt wird, wenn diese frei von einer Quartiernutzung sind. Die Aktivitäten der Baumaßnahmen (Baustelleneinrichtung, Erdarbeiten, Materiallagerung etc.) sollen auf vorhandenen befestigten Flachen oder zukünftig überbaute Bereiche beschränkt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass zu erhaltende Gehölzbestände und Vegetationsbestande der näheren Umgebung vor Beeinträchtigung geschützt sind und auch weiterhin eine Funktion als Lebensraum übernehmen können. Schutzgut Pflanzen Weiterhin ist die DIN zu beachten, um im Besonderen dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich von Kronentraufen zzgl. 1,50 m keine Baufahrzeuge oder -maschinen fahren oder geparkt werden nichts gelagert wird keine Abgrabungen oder Verdichtungen vorgenommen werden. Schutzgut Wasser Vermeidung der Lagerung wassergefahrdender Stoffe (Schmier-, Treibstoffe, Reinigungsmittel, Farben, Losungsmittel, Dichtungsmaterialien etc.)außerhalb versiegelter Flachen Gewährleistung der Dichtheit aller Behälter und Leitungen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten bei Baumaschinen und -fahrzeugen ggf. Versickerung von anfallendem Grundwasser aus Wasserhaltung - 8 -

9 7 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Entsprechend der rechtlichen Vorgaben sind die nach Realisierung der beschriebenen Minderungsmaßnahmen verbleibenden Eingriffe in den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild auszugleichen oder in sonstiger Weise zu kompensieren. Die Ermittlung der Biotopwertpunkte im Plangebiet vor dem Eingriff ergibt einen Bestandswert von Biotopwertpunkten. Für den Zustand nach Realisierung der Planung errechnet sich der Planwert auf Biotopwertpunkte. Zum Ausgleich der mit dem geplanten Vorhaben einhergehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist demnach im Zuge der Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen eine Biotopwertverbesserung um insgesamt Biotopwertpunkte erforderlich. Der Kompensationsbedarf einer Biotopwertverbesserung um Biotopwertpunkte soll auf der anerkannten Ausgleichsmaßnahme LI032 Sinneborn nachgewiesen werden. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Rekultivierung eines Fischteiches. Hier kann eine Aufwertung von 4 Biotoppunkten pro m² angerechnet werden. Um den Ausgleich vollständig zu erbringen wird daher eine Fläche von m² benötigt. Damit ist der Ausgleich vollständig erbracht. 8 Monitoring Die Stadt Lichtenau wird Maßnahmen zur Überprüfung von Umweltauswirkungen vorsehen. Sollten sich Entscheidungen und Festsetzungen auf Prognosen stützen, werden entsprechende Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen dieser Planentscheidungen vorgesehen. Für die Aufstellung dieses Bebauungsplans betrifft dieses insbesondere die Annahme, dass Immissionskonflikte durch Intensivierung der Bebauung nicht hervorgerufen werden. So ist im Einzelnen zu prüfen, ob die angenommenen Eingangsparameter sich im Laufe der Zeit entgegen der Annahme verändern und damit möglicherweise die getroffenen Festsetzungen nicht mehr ausreichen. Weitere Überwachungsmaßnahmen sind nicht notwendig

10 Aufgestellt: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren Stadt Lichtenau Der Bürgermeister im September 2018 Lichtenau, Dipl.-Ing. Markus Caspari H:\Projekte\005-Lichtenau\ Aufst. B-Plan Nr. 66 Torfbruchstraße III, + FNP\!03 Entwurf\Begründung_B-Plan_E.docx

Stadt Lichtenau. Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln 10/17

Stadt Lichtenau. Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln 10/17 Stadt Lichtenau Begründung zur 103. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Atteln Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand:

Mehr

Stadt Lichtenau. Begründung zur

Stadt Lichtenau. Begründung zur Stadt Lichtenau Begründung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Lichtenau OT Holtheim Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand:

Mehr

Stadt Bad Wünnenberg. Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 In der Baake, OT Leiberg 09/18

Stadt Bad Wünnenberg. Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 In der Baake, OT Leiberg 09/18 Stadt Bad Wünnenberg Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 In der Baake, OT Leiberg Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt:

Mehr

Stadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt:

Stadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt: Stadt Delbrück Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 106 Betreutes Wohnen Ostenland (B-Plan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB) Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure

Mehr

Gemeinde Borchen. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal

Gemeinde Borchen. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal Gemeinde Borchen Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Hilgenthal Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Stadt Bad Wünnenberg. gem. 13a BauGB. Ortsteil Fürstenberg

Stadt Bad Wünnenberg. gem. 13a BauGB. Ortsteil Fürstenberg Stadt Bad Wünnenberg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 14 Hedderhagen IV (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gem. 13a BauGB Ortsteil Fürstenberg Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher

Mehr

Stadt Geseke. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 Ortsteil Geseke 09/18

Stadt Geseke. Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 Ortsteil Geseke 09/18 Stadt Geseke Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans SO 1 Ortsteil Geseke Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt: Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

Stadt Geseke. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungspla Mehrfamilienhaus Marktstraße/Calenhof in Geseke

Stadt Geseke. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungspla Mehrfamilienhaus Marktstraße/Calenhof in Geseke Stadt Geseke Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungspla Mehrfamilienhaus Marktstraße/Calenhof in Geseke Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensschritt:

Mehr

Gemeinde Anröchte. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III,

Gemeinde Anröchte. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III, Gemeinde Anröchte Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III, Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Stadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt: Satzungsfassung gem.

Stadt Delbrück. Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald Büren. Verfahrensschritt: Satzungsfassung gem. Stadt Delbrück Begründung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 105 Seniorenwohnanlage Sudhagen (B-Plan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB) Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure

Mehr

Gemeinde Altenbeken. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 An der Beke (B-Plan der Innenentwicklung gem.

Gemeinde Altenbeken. Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 An der Beke (B-Plan der Innenentwicklung gem. Gemeinde Altenbeken Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 An der Beke (B-Plan der Innenentwicklung gem. 13 a BauGB) Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7

Mehr

Stadt Geseke. Begründung zum Bebauungsplan GE IIa Kahrweg / Hölter Weg,

Stadt Geseke. Begründung zum Bebauungsplan GE IIa Kahrweg / Hölter Weg, Stadt Geseke Begründung zum Bebauungsplan GE IIa Kahrweg / Hölter Weg, Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG

GEMEINDE DÖTLINGEN. Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann. 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG GEMEINDE DÖTLINGEN Bebauungsplan Nr. 76 Traher Weg - Wichmann mit örtlichen Bauvorschriften gem. 84 NBauO und 22. Änderung des Flächennutzungsplans GRUNDZÜGE DER PLANUNG Übersichtsplan (ohne Maßstab) Ehnernstraße

Mehr

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten"

3. März Gemeinde Reken. Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich Hülsten Gemeinde Reken Maßstab 1 :25.000 Satzung Ober die 2. Änderung der Satzung über den bebauten Bereich im Außenbereich "Hülsten" 3. März 2005 3 Ausfertigungen. Ausfertigung 2 Gemeinde Reken Satzung über die

Mehr

Stadt Bad Wünnenberg. gem. 13 BauGB. Ortsteil Fürstenberg

Stadt Bad Wünnenberg. gem. 13 BauGB. Ortsteil Fürstenberg Stadt Bad Wünnenberg Begründung zur 1. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 Hedderhagen IV gem. 13 BauGB Ortsteil Fürstenberg Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher

Mehr

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung

BEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.

Mehr

SATZUNG NACH 34 (4) S. 1 NR. 3 STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1. Inhaltsverzeichnis

SATZUNG NACH 34 (4) S. 1 NR. 3 STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1. Inhaltsverzeichnis STADTTEIL NIEDERLAASPHE, UNTERM KATZENSTEIN Seite 1 Inhaltsverzeichnis der Begründung zur 11. Änderung der Satzung der Stadt Bad Laasphe gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Niederlaasphe,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Werl Lindenallee / Buchenweg

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Werl Lindenallee / Buchenweg Begründung zum Bebauungsplan Nr. 76 der Stadt Werl Lindenallee / Buchenweg Inhaltsverzeichnis Gebietsentwicklungsplan / Flächennutzungsplan Verfahren / Geltungsbereich Planungsanlass Bestand Erschließung

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Gemeinde Anröchte. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III,

Gemeinde Anröchte. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III, Gemeinde Anröchte Begründung zum Bebauungsplan Nr. 42 Vor den Birken III, Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Satzungsfassung gem. 10 BauGB

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Mehr

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB

Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Ortsgemeinde Heltersberg ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES AUF DER WURZEL UND IM FLUR IM VEREINFACHTEN VERFAHREN NACH 13 BAUGB Projekt 913_13/ Stand: Januar 2018 Begründung Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Räumliche

Mehr

Stadt Bad Wünnenberg. Begründung zur Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Bereich westlich Grüner Winkel" OT Leiberg 10/17

Stadt Bad Wünnenberg. Begründung zur Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Bereich westlich Grüner Winkel OT Leiberg 10/17 Stadt Bad Wünnenberg Begründung zur Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Bereich westlich Grüner Winkel" OT Leiberg Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren

Mehr

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn

Gemeinde Hoisdorf Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Waldstraße 36 Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, 25.05.2009 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur * Städtebau * Umweltplanung Diplomingenieur Detlev

Mehr

STADT GERSFELD (RHÖN)

STADT GERSFELD (RHÖN) Übersichtsplan ohne Maßstab STADT GERSFELD (RHÖN) Stadtteil Obernhausen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Am Spielberg" Entwurf 04. Juli 2016 Wienröder Stadt Land Regional Tel: 06656/503146 www.herget-wienroeder.de

Mehr

ORTSGEMEINDE FREISBACH

ORTSGEMEINDE FREISBACH ORTSGEMEINDE FREISBACH Quelle: LANIS, Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz BEBAUUNGSPLAN IN DEN STRASSGÄRTEN II, TEIL B ÄNDERUNG 1. P L A N Z E I C H N U N G 2. T E X

Mehr

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00

Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe

Mehr

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500

Anlage 2. Stadt Soest. Bebauungsplan Nr. 123 C. Ingrid-Kipper-Weg M. 1:500 Stadt Soest Bebauungsplan Nr. 123 C Ingrid-Kipper-Weg" M. 1:500 Anlage 2 Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Hinweise Festsetzungen gem. 9 BauGB Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung des

Mehr

Stadt Büren. Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gewerbegebiet Wewelsburg 07/18

Stadt Büren. Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gewerbegebiet Wewelsburg 07/18 Stadt Büren Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Gewerbegebiet Wewelsburg Erstellt von Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33142 Büren Verfahrensschritt:

Mehr

Begründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark

Begründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark Begründung Stadt Brilon 2. vereinfachte Änderung Bebauungsplan Brilon-Stadt Nr. 73 Kurgebiet (Bereich Forellenpark Übersichtskarte: ohne Maßstab Inhalt 1 LAGE DES PLANGEBIETES 3 2 PLANUNGSANLASS 3 3 VORGABE

Mehr

4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR BUNGERN - Begründung

4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR BUNGERN - Begründung 1 4. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 6.2 - BUNGERN - Begründung vom 27.04.2017 1. Erfordernis der Planaufstellung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6.2 Bungern ist für die Grundstücke des ehemaligen

Mehr

424750, Beb.-Plan Änderung

424750, Beb.-Plan Änderung b 9 77 5 069 570650,000000 70 570600,000000 76 69 695 7 5a 5 a 9 GRZ 0, I o E 775 777 SD 570550,000000 Beethovenstraße 650,000000 696 776 WA 0,5 66 a 697 760 89 80 Joseph-Haydn-Weg b 0 8 6 9 95 96 58 580

Mehr

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan

Stadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro

Mehr

Gemeinde Anröchte. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 12 Gewerbegebiet Anröchte-West, Teil IV

Gemeinde Anröchte. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 12 Gewerbegebiet Anröchte-West, Teil IV Gemeinde Anröchte Begründung zum Bebauungsplan Nr. 12 Gewerbegebiet Anröchte-West, Teil IV Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Beteiligung

Mehr

S T A D T V R E D E N

S T A D T V R E D E N S T A D T V R E D E N Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße, Teil 2 Wissing Esch Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Stand: frühzeitige Beteiligung gem. 3

Mehr

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"

Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Umspannwerk Merscher Höhe zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:

Mehr

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Koslar Nr. 2a 2. vereinfachte Änderung Begründung und Umweltbericht Stadt Jülich Planungsamt Inhaltsverzeichnis Seite 1. Planungsvorgabe 3 1.1 Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes 3 1.2 Abgrenzung und Beschreibung des Gebietes 3 1.3

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 Banner

Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 Banner Gemeinde Ense Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 115 Banner Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Satzungsfassung gem. 10

Mehr

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht

Stadt Soest. Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB. Anlage Nr. 2 M. 1:7500. Übersicht Anlage Nr. 2 Stadt Soest Ortsteil Meckingsen -Milchstraße- Ergänzungssatzung gem. 34 (4) Nr. 3 BauGB Darstellung auf der Grundlage der Deutschen Grundkarte mit Genehmigung des Katasteramtes Soest vom 20.05.2002

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn

Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Bekanntmachung zur Bauleitplanung in der Gemeinde Krummhörn Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) a) der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und b) des Bebauungsplanes Nr. 1226,

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1

BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr " Nördl.-Victor-Gollancz-Straße " 1. vereinfachte Änderung

Begründung zum Bebauungsplan Nr  Nördl.-Victor-Gollancz-Straße  1. vereinfachte Änderung Begründung zum Bebauungsplan Nr. 80.3 " Nördl.-Victor-Gollancz-Straße " 1. vereinfachte Änderung Stadt Jülich Planungsamt Inhalt 1. Städtebauliche Begründung 3 Seite 1.1 Anlass und Ziel der Planaufstellung

Mehr

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke

Mehr

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan

Begründung. Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister. Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Hansestadt Demmin - Der Bürgermeister Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 31 "Photovoltaikanlage Mozartstraße", Landkreis Demmin Begründung Inhaltsverzeichnis 1. Angabe über die Rechtsgrundlage

Mehr

Gemeinde Neuenkirchen

Gemeinde Neuenkirchen Gemeinde Neuenkirchen Kreis Steinfurt 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 a Hauptstraße Nord - 2. Abschnitt mit örtlicher Bauvorschrift Geobasisdaten Kreis Steinfurt 2018 Begründung gemäß 13a i. V.

Mehr

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh

Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh Begründung zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 606 Amedorfer Straße Stadt Neustadt a. Rbge. Stadtteil Amedorf - Mandelsloh Begründung Bebauungsplan Nr. 606 2. v. Ä. Amedorfer Str. - Neustadt

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe

TEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054

Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. 08282 994-0 Fax: 08282 994-409 E-Mail: kc@klingconsult.de Bericht zur Vorprüfung

Mehr

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem.

GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF. gem. 35 Abs. 6 BauGB BEGRÜNDUNG. - vereinfachtes Verfahren gem. GEMEINDE SAMERBERG LANDKREIS ROSENHEIM AUSSENBEREICHSSATZUNG MITTERHOF gem. 35 Abs. 6 BauGB - vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB - BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Entwurf: 16.03.2018 Entwurfsverfasser:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof

Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat

Mehr

Stadt Haselünne Landkreis Emsland

Stadt Haselünne Landkreis Emsland Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND

GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:

Mehr

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf:

GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: Entwurf: GEMEINDE WARNGAU LANDKREIS MIESBACH FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 18. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG FERTIGSTELLUNGSDATEN: Vorentwurf: 27.04.2018 Entwurf: 27.04.2018 PLANUNG: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim

Mehr

Begründung zum Entwurf

Begründung zum Entwurf COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke

Mehr

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum

Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.

Mehr

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark

Umweltbeitrag. Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust. 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Umweltbeitrag Zweckverband Tourismus Dienstleistungen Freizeit Ringsheim / Rust 1. Änderung Bebauungsplan Wasserpark Planungsgruppe Landschaft und Umwelt Waldstraße 3 79108 Freiburg-Hochdorf AUFTRAGGEBER:

Mehr

Stadt Bitterfeld-Wolfen

Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Bitterfeld-Wolfen des Bebauungsplanes TH 1.1 Gewerbegebiet nördlich Thalheimer Straße Teil B - Textliche Festsetzungen September 2018 Erläuterungen zur 2. Änderung 1. Die textlichen Festsetzungen

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung:

ENTWURF STAND: Stad Markranstädt Markt Markranstädt. Bearbeitung: STADT MARKRANSTÄDT BEBAUUNGSPLAN PV-ANLAGE SCHKEITBAR ENTWURF STAND: 06.10.2017 TEIL B TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Stad Markranstädt Markt 1 04420 Markranstädt Bearbeitung: Jüdenstraße 31 06667 Weißenfels

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

422600, Beb.-Plan 56. Kirchnerstraße

422600, Beb.-Plan 56. Kirchnerstraße 4 4500,000000 4550,000000 4600,000000 436 386 5 3 8 6 30 385 3 Beb.-Plan 56 383 38 384 4 6 358 38. Änderung 36 EINLEITUNGSBESCHLUSS Die Einleitung des beschleunigten Verfahrens zur. Änderung des Bebauungsplanes

Mehr

Grundzüge der Planung

Grundzüge der Planung GEMEINDE HESEL Landkreis Leer Bebauungsplan Nr. HE 8 Wohnpark Stikelkamper Straße Gem. 13a BauGB mit örtlichen Bauvorschriften Grundzüge der Planung Vorentwurf November 2017 Planungsbüro Diekmann & Mosebach

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung

Gemeinde Schwalmtal. Flächennutzungsplan, 1. Änderung Gemeinde Schwalmtal Flächennutzungsplan, 1. Änderung Erweiterung des Wohngebietes und Reduzierung der Wohngebiete und Begründung Entwurf (Stand 24.06.2011) Übersichtsplan Seite 1 Teil I der Begründung

Mehr

Stadt Bad Wünnenberg. gem. 12 BauGB. Ortsteil Bleiwäsche

Stadt Bad Wünnenberg. gem. 12 BauGB. Ortsteil Bleiwäsche Stadt Bad Wünnenberg Begründung zum Bebauungsplan Schlosshotel Sophia (vorhabenbezogener Bebauungsplan) gem. 12 BauGB Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren

Mehr

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung

Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte

Mehr

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm

Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Selm a) Bekanntmachung der Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Selm für den Bereich des Regionale Projektes Aktive Mitte Selm b)

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.

Mehr

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung

Anlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

Mehr

Bebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"

Bebauungsplan. Baugebiet Sandfeld G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697

Mehr

Samtgemeinde Holtriem

Samtgemeinde Holtriem Samtgemeinde Holtriem Auricher Straße 9 26556 Westerholt Zusammenfassende Erklärung gemäß 6 Abs. 5 Baugesetzbuch zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Teil B Blomberg West BCH Verfasser: Dr. Born

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner

Mehr

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000

STADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe

Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk

Stadt Bad Wilsnack. Begründung. Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Stadt Bad Wilsnack Begründung Außenbereichsatzung der Stadt Bad Wilsnack gem. 35 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich Scharleuk Planungsstand Satzungsexemplar Mai 2013 erarbeitet: Ingenieurgruppe

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung

Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Bebauungsplan Ohrenberg 2. Änderung Maßnahme der Innenentwicklung ( 13a BauGB) B e g r ü n d u n g aufgestellt: 03.07.2014 Entwurfsverfasser: Inhalt 1 Anlass und Ziel der Planung 3 2 Planungserfordernis

Mehr

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim

Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung

GEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5

Mehr

Stadt Büren. Begründung zur

Stadt Büren. Begründung zur Stadt Büren Begründung zur 84. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich Ruhnenpöstchen Erstellt von: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33 142 Büren Verfahrensstand: Beteiligung

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung

Stadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870

Mehr

Utting Lkr. Landsberg a. Lech

Utting Lkr. Landsberg a. Lech Gemeinde Bebauungsplan Utting Lkr. Landsberg a. Lech Am Waldaweg 7. Änderung Im Bereich der Fl.Nr. 2562/3 Planfertiger PV Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung

Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 131 Strempter Acker, in Mechernich-Strempt 1. und vereinfachte Änderung Begründung -gem. 2a BauGB- Teil A - gem. 2a Nr. 1 BauGB - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen 1.0 Rechtsgrundlagen

Mehr

BEGRÜNDUNG. einschl. Umweltbericht. der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altena (Westf.) -Bereich Lennestein (Lidl)"- vom

BEGRÜNDUNG. einschl. Umweltbericht. der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altena (Westf.) -Bereich Lennestein (Lidl)- vom 1 BEGRÜNDUNG einschl. Umweltbericht der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altena (Westf.) -Bereich Lennestein (Lidl)"- vom 14.12.2009 1. Einleitung Rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan

Mehr