Fall 4: Der Wettlauf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fall 4: Der Wettlauf"

Transkript

1 Fall 4: Der Wettlauf Dr. Stefan Trommler Dr. Stefan Trommler

2 Grundfall: Sachverhalt B-AG Frage 2: Reg gress S 433 II BGB G R Dr. Stefan Trommler

3 Grundfall -Frage 1: Anspruch der G gegen B aus 765 I BGB Frage 1: Anspruch der Ggegen B auf Zahlung von gem. 765 I BGB A. Wirksamer Bürgschaftsvertrag I. Vertragsschluss Abgrenzung Bürgschaft <> Schuldbeitritt/Garantievertrag Angebot der B per Fax vom Annahme der G gem. 147 II BGB II. Keine Wirksamkeitshindernisse (P) Schriftform schriftliche Erteilungder Bürgschaftserklärunggem. 126 I BGB erforderlich, 766 S. 1 BGB Übermittlung per Fax nicht ausreichend Aber 350 HGB: Formvorschrift findet keine Anwendung (Anwendung der Vorschriften über Kaufleute auf B gem. 3 I AktG, 6 I HGB; Handelsgeschäft gem. 343 I HGB) Dr. Stefan Trommler

4 A. Wirksamer Bürgschaftsvertrag Grundfall -Frage 1: Anspruch der G gegen B aus 765 I BGB B. Bestand gesicherten Hauptschuld (Akzessorietät) Wirksame Entstehung und Fälligkeit der Kaufpreisforderung der G gegen S aus 433 II BGB, C. Keine Einwendungen/Einreden des Bürgen Allenfalls: Einrede der Vorausklage, 771 S. 1 BGB Aber hier Einrede ausgeschlossen: Selbstschuldnerische Bürgschaft i.s.v. 773 I Nr. 1 BGB Ferner bei Bürgschaft als Handelsgeschäft Einrede kraft Gesetzes ausgeschlossen, 349 S. 1 HGB D. Ergebnis Anspruch der G gegen B auf Zahlung von gem. 765 I BGB (+) Dr. Stefan Trommler

5 Frage 2: Regress B gegen R Grundfall -Frage 2: Regressansprüche der B gegen R nach Zahlung an G A. Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147, 774 I, 1153 BGB I. Bestand der Hypothek beim Anspruchsteller (B) 1. Entstehung der Hypothek (Ersterwerb der G) Bestellung der Hypothek zugunsten der G (Ersterwerb, 873 I, 1113 I, 1115 I, 1116 BGB) a) Einigung zwischen Gläubigerin und Eigentümer (G und R), 873, 1113 BGB b) Eintragung der Hypothek ins Grundbuch, 873, 1115 BGB c) Einigsein im Zeitpunkt der Eintragung d) Briefübergabe/-surrogat/-ausschluss, 1116 f. BGB: Hier Einigung über Ausschluss der Brieferteilung entbehrlich wegen 1190 III, 1185 I (Höchstbetragshypothek = Sicherungshypothek) e) Verfügungsbefugnis f) Bestand der zu sichernden Forderung Dr. Stefan Trommler

6 Frage 2: Regress B gegen R A. Aus 1147 I I. Bestand der Hypothek 1. Ersterwerb bei G Grundfall -Frage 2: Regressansprüche der B gegen R nach Zahlung an G 2. Übergang der Hypothek auf B (Zweiterwerb) Hier cessio legis gemäß 774 I 1 ivm 401, 412 bzw I BGB 3. Aber: Beschränkung des Übergangs wegen Bedenken? Hintergrund: Wortlautgetreue Gesetzesanwendung würde zu einem Wettlauf der Sicherungsgeber führen Dr. Stefan Trommler

7 Grundfall: Wettlauf der Sicherungsgeber B-AG I 433 II II S 433 II G R Reine Gesetzesanwendung führt zu Wettlauf: Zahlt Bürge zuerst, erhält er vollen Regress gegen Eigentümer ( 774 I, 1153, 1147) Zahlt Eigentümer zuerst, erhält er vollen Regress gegen Bürgen ( 1143, 412, 401, 765) Dr. Stefan Trommler

8 Frage 2: Regress B gegen R A. Aus 1147 I I. Bestand der Hypothek 1. Ersterwerb bei G Grundfall -Frage 2: Regressansprüche der B gegen R nach Zahlung an G 2. Übergang der Hypothek auf B (Zweiterwerb) Hier cessio legis gemäß 774 I 1 ivm 401, 412 bzw I BGB 3. Aber: Beschränkung des Übergangs wegen Bedenken? Hintergrund: Wortlautgetreue Gesetzesanwendung würde zu einem Wettlauf der Sicherungsgeber führen Unbeschränkter Regress des zuerst Leistenden? Pro: Prioritätsprinzip; Stärkung der Zahlungsmoral Contra: Schwacher Gerechtigkeitsgehalt des Prioritätsprinzips Dr. Stefan Trommler

9 Frage 2: Regress B gegen R A. Aus 1147 I I. Bestand der Hypothek 1. Ersterwerb bei G 2. Zweiterwerb durch B 3. Beschränkung des Übergangs Grundfall -Frage 2: Regressansprüche der B gegen R nach Zahlung an G a) e.a.: Privilegierung des Bürgen aa) Pro: - Wertung des 776 BGB (Privilegierung des Bürgen vor allen sonstigen Sicherungsgebern) - Besondere Schutzwürdigkeit aufgrund persönlicher Haftung bb) Contra: BGB betrifft anderes Verhältnis (Bürge/Gläubiger) und setzt Bestehen eines Rückgriffsrechts voraus - Schutzwürdigkeitsargument zweifelhaft, da persönliche Haftung gerade vertragstypisches Risiko und i.ü. auch besondere Härte der dinglichen Haftung denkbar Dr. Stefan Trommler

10 Frage 2: Regress B gegen R A. Aus 1147 I I. Bestand der Hypothek 1. Ersterwerb bei G 2. Zweiterwerb durch B 3. Beschränkung des Übergangs a) ea: Regress nur des Bürgen Grundfall -Frage 2: Regressansprüche der B gegen R nach Zahlung an G b) hlit u. Rspr.: Anteiliger Ausgleich Grundgedanke: Entsprechende Anwendung der Regeln der Gesamtschuld aufgrund einer Gesamtschuldähnlichkeit ( 426 I, 774 II, 1225 S. 2 BGB als Ausdruck eines allg. Rechtsprinzips) (P) Art der Berechnung der Anteile aa) Anteilsberechnung nach Köpfen (arg. ex 426 I BGB) bb) Richtig: Differenzierung nach Risikotragung aufgrund der unterschiedlichen Haftungshöhen Haftung nach Kopfteilen nur ultima ratio Berücksichtigung des von den Parteien übernommenen Haftungsrisikos und der Interessenlage der Sicherungsgeber Dr. Stefan Trommler

11 Frage 2: Regress B gegen R A. Aus 1147 I I. Bestand der Hypothek 1. Ersterwerb bei G 2. Zweiterwerb durch B 3. Beschränkung des Übergangs a) ea: Regress nur des Bürgen b) hm: Anteiliger Regress Grundfall -Frage 2: Regressansprüche der B gegen R nach Zahlung an G Damit hier: Verhältnis der Risikotragung zwischen B ( ) und R ( ) = 3 (B) : 1 (R) bzw. ¾ (B) : ¼ (R) Entsprechende Verteilung der Kostenlast: (B) und (R) 4. Zwischenergebnis Lediglich anteiliger Übergang der Hypothek ihv Damit auch nur anteiliger Anspruch aus 1147 BGB II. Fälligkeit der Hypothek Grds. mit Fälligkeit der Forderung (Ausnahme 1141 BGB) III. Keine Einreden IV. Ergebnis Anspruch aus 1147 BGB (+) Jedoch beschränkt auf einen Betrag von , welcher B aus einem etwaigen Versteigerungserlös zustünde Dr. Stefan Trommler

12 Frage 2: Regress B gegen R A. Aus 1147 I I. Bestand der Hypothek 1. Ersterwerb bei G 2. Zweiterwerb durch B 3. Beschränkung des Übergangs a) ea: Regress nur des Bürgen b) hm: Anteiliger Regress 4. Zwischenergebnis Grundfall -Frage 2: Regressansprüche der B gegen R nach Zahlung an G B. Auf Zahlung gerichteter Regressanspruch, 426 I 1 BGB (ivm 774 II BGB) analog I. Unmittelbare Anwendung des 426 I 1 BGB (-) Keine Gesamtschuld nach allgemeinen Regeln (mangels gleichen Leistungsinhalts) Keine vertraglich vereinbarte Gesamtschuld (mangels interner Ausgleichsvereinbarung) II. Analoge Anwendung der 426 I 1, 774 II BGB Regelungslücke und Vergleichbarkeit nach h.m. gegeben Beachte aber Inhalt des Regressanspruchs Grds. kein unmittelbarer Zahlungsanspruch gegen den dinglichen Sicherungsgeber Anspruch, sofern man ihn denn bejaht, bleibt auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichtet Dr. Stefan Trommler

13 Variante: Sachverhalt B-AG Frage 2: Reg gress S 433 II BGB G R Dr. Stefan Trommler

14 Variante: Variante -Frage 1: Anspruch der Ggegen B aus 765 I BGB Frage 1: Anspruch der G gegen B auf Zahlung von gem. 765 I BGB A. Bestehen des Anspruchs aus der Bürgschaft (+), s.o. B. Einrede aus 273 I BGB gestützt auf einen Gegenanspruch auf Übertragung der Grundschuld I. Kein gesetzlicher Übergang der Grundschuld gemäß oder analog 774 I 1, 412, 401 BGB (arg.: nichtakzessorische Sicherheit) Dr. Stefan Trommler

15 Variante: A. Anspruch entstanden B. Einrede aus 273 gestützt auf Gegenansprüche auf Übertragung der GS I. Kein gesetzlicher Übergang der Grundschuld Variante -Frage 1: Anspruch der Ggegen B aus 765 I BGB II. Obligatorischer Anspruch gegen G auf Übertragung 1. Sachliche Rechtfertigung Bedürfnis, dem Bürgen den Rückgriff auch gegen gleichrangig haftende, nichtakzessorische Sicherungsgeber zu ermöglichen 2. Konstruktive Umsetzung Ergänzende Vertragsauslegung des Bürgschaftsvertrags führt zur Annahme einer Übertragungspflicht bzgl. nichtakzessorischer Sicherungsrechte, soweit sie wären sie akzessorisch nach 401 BGB übergehen würden 3. Ergebnis Anspruch der B gegen G auf Übertragung der Grundschuld des R gem I, 1154 I 1, 398 BGB Einrede gegen die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft gem. 273 I BGB Dr. Stefan Trommler

16 Variante: A. Anspruch entstanden B. Einrede aus 273 gestützt auf Gegenansprüche auf Übertragung der GS I. Kein gesetzlicher Übergang der Grundschuld II. Obligatorischer Anspruch gg. G auf Übertragung 1. Sachliche Rechtfertigung 2. Konstruktive Umsetzung Variante -Frage 1: Anspruch der Ggegen B aus 765 I BGB 3. Umfang der Abtretungspflicht hinsichtlich des Umfangs der Abtretungspflicht gleiche Problematik wie bei der Konkurrenz von Bürgschaft und Hypothek Wettlauf der Sicherungsgeber Dr. Stefan Trommler

17 Variante: Wettlauf der Sicherungsgeber bei Konkurrenz mit nicht-akzessorischer Grundschuld B-AG I , II 433 II S 433 II G R Reine Gesetzesanwendung führt zu Wettlauf: Zahlt Bürge zuerst, hat er Anspruch auf Abtretung der gesamten Grundschuld Zahlt Eigentümer, hat er Anspruch auf Abtretung der gesamten Forderung mit der Folge des Mitlaufs der Bürgschaft ( 401 BGB) Dr. Stefan Trommler

18 Variante: A. Anspruch entstanden B. Einrede aus 273 gestützt auf Gegenansprüche auf Übertragung der GS I. Kein gesetzlicher Übergang der Grundschuld II. Obligatorischer Anspruch gg. G auf Übertragung 1. Sachliche Rechtfertigung 2. Konstruktive Umsetzung Variante -Frage 1: Anspruch der Ggegen B aus 765 I BGB 3. Umfang der Abtretungspflicht hinsichtlich des Umfangs der Abtretungspflicht gleiche Problematik wie bei der Konkurrenz von Bürgschaft und Hypothek Wettlauf der Sicherungsgeber. Denn: würde der Eigentümer auf die Grundschuld leisten, dann hätte er gegen den Gl. Anspruch auf Abtretung der gesicherten Forderung. Dieser folgt wiederum die Bürgschaft. Beachte aber Verbundenheit der Sicherungsgeber i.r.e. gesamtschuldähnlichen Rechtsverhältnisses, 242 BGB hier ebenfalls Korrektur des Ergebnisses nach dem Verhältnis der übernommenen Haftungsrisiken 4. Zwischenergebnis B hat gegen G einen Anspruch auf Übertragung der Grundschuld in Höhe von Diesen kann sie gem. 273 I BGB dem Anspruch der G aus 765 als Einrede entgegenhalten. Dr. Stefan Trommler

19 Variante: A. Anspruch entstanden B. Einrede aus 273 gestützt auf Gegenansprüche auf Übertragung der GS I. Kein gesetzlicher Übergang der Grundschuld II. Obligatorischer Anspruch gg. G auf Übertragung 1. Sachliche Rechtfertigung 2. Konstruktive Umsetzung C. Ergebnis Variante -Frage 1: Anspruch der Ggegen B aus 765 I BGB C. Ergebnis G hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung der aus 765 I BGB, Zug um Zug gegen Abtretung der Grundschuld in Höhe von Dr. Stefan Trommler

20 Variante: Frage 2: Regressansprüche B gegen R Variante -Frage 2: Regresssansprüche der B gegen R nach Zahlung an G A. Aus 1147, 1192 I BGB nach Übertragung der Grundschuld I. Entstehung der Grundschuld (Ersterwerb): Wirksame Bestellung nach 873, 1115, 1116, 1192 I BGB II. Übertragung der Grundschuld auf B 1. Zwar kein ipso-iure-übergang 2. Aber Anspruch auf teilweise Übertragung: Zweiterwerb, 1154, 1192 I BGB daher zu unterstellen III. Fälligkeit der Grundschuld IV. Keine Einreden IV. Ergebnis: Anspruch auf Duldung der ZVS aus GS über nach Kündigung (+) Dr. Stefan Trommler

21 Variante: Frage 2: Regressansprüche B gegen R A. Aus 1147, 1192 nach Übertragung der GS Variante -Frage 2: Regresssansprüche der B gegen R nach Zahlung an G B. Aus 426 I BGB analog I. Grds. wegen der entsprechenden Anwendung der Regeln der Gesamtschuld (+) II. Inhaltlich ist der Anspruch wiederum insoweit begrenzt, als er nicht auf Zahlung, sondern lediglich auf Duldung der Zwangsvollstreckung gerichtet ist Dr. Stefan Trommler

Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018. Grundpfandrechte. Dr. Stefan Trommler.

Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018. Grundpfandrechte. Dr. Stefan Trommler. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018 Grundpfandrechte Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de Terminhinweis Dr. Stefan Trommler 25.01.2018 2 Examinatorium Zivilrecht

Mehr

Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2018/2019. Grundpfandrechte. Dr. Stefan Trommler.

Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2018/2019. Grundpfandrechte. Dr. Stefan Trommler. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2018/2019 Grundpfandrechte Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester

Mehr

Die Grundschuld, 1191 ff. BGB

Die Grundschuld, 1191 ff. BGB Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018, 1191 ff. BGB Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de I. Allgemeines IV. Gutgläubiger Ersterwerb VI. Einwendungen und Einreden

Mehr

Fall 6: Die riskanten Geschäfte der Familie Joop

Fall 6: Die riskanten Geschäfte der Familie Joop Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018 Fall 6: Die riskanten Geschäfte der Familie Joop Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de Dr. Stefan Trommler 08.02.2018

Mehr

Jura Online - Fall: Sicher ist sicher - Lösung

Jura Online - Fall: Sicher ist sicher - Lösung Jura Online - Fall: Sicher ist sicher - Lösung 1. Teil: Ansprüche G gegen B A. Anspruch G gegen B auf Zahlung von 28.000 Euro aus den 765 I, 488 I 2 BGB G könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung von

Mehr

Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung

Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung Jura Online - Fall: Der Flohzirkus - Lösung A. Anspruch C gegen A auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach den 1147, 1192 I BGB C könnte gegen A einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach

Mehr

Lösungsskizze FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen

Lösungsskizze FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen Lösungsskizze FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen Frage 1: Wie ist die Rechtslage, wenn bisher weder auf die Forderung noch auf die Grundschuld gezahlt worden ist? I. Rechtslage zwischen X und E Anspruch

Mehr

Lösungsskizze FB 13.2: Wettlauf der Sicherungsgeber. I. Anspruch aus 662, 670 BGB auf Zahlung von ,-

Lösungsskizze FB 13.2: Wettlauf der Sicherungsgeber. I. Anspruch aus 662, 670 BGB auf Zahlung von ,- Lösungsskizze FB 13.2: Wettlauf der Sicherungsgeber A. Ansprüche E gegen S I. Anspruch aus 662, 670 BGB auf Zahlung von 200.000,- 1. Auftragsverhältnis Auftragsverhältnis E S ( 662 BGB): Verpflichtung

Mehr

Fallrepetitorium Zivilrecht

Fallrepetitorium Zivilrecht Fallrepetitorium Zivilrecht Sommersemester 2016 1 Wiederholung 2 Arten der Grundpfandrechte Wirtschaftlicher Hintergrund Grundwissen Grundpfandrechte Hypothek ( 1113 ff. BGB) Grundschuld ( 1191 ff. BGB)

Mehr

Bürgschaft. Bürgschaft, 765 BGB, akzessorisch, 767 BGB. Hauptschuld. Innenverhältnis 670, 775 BGB. Folie 153

Bürgschaft. Bürgschaft, 765 BGB, akzessorisch, 767 BGB. Hauptschuld. Innenverhältnis 670, 775 BGB. Folie 153 Bürgschaft Bürgschaft ist das typische Mittel der persönlichen Kreditsicherung (im Unterschied zur sachlichen Kreditsicherung etwa durch, Pfandrecht, Sicherungsübereignung). Der Bürge verpflichtet sich

Mehr

Fall 2: Irrungen und Wirrungen

Fall 2: Irrungen und Wirrungen Examinatorium Zivilrecht BGB AT WS 2018/2019 Fall 2: Irrungen und Wirrungen Prof. Dr. Hans Christoph Grigoleit www.examinatorium.jura.lmu.de Sachverhalt Frage 1 Laufende Geschäftsbeziehung zwischen G und

Mehr

Fall 15 Lösungsskizze: Spät erkannte Geisteskrankheit. A. Anspruch B E auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147

Fall 15 Lösungsskizze: Spät erkannte Geisteskrankheit. A. Anspruch B E auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147 1 Fall 15 Lösungsskizze: Spät erkannte Geisteskrankheit A. Anspruch B E auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147 Aufbauhinweis: Grdsl. gilt: Vertragliche Ansprüche vor dinglichen Ansprüchen prüfen.

Mehr

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009

PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 PÜ BGB GK III Wintersemester 2008/2009 Lösungsskizze Wiederholungsfall 1: A S auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147? I. Anspruch entstanden? 1. Anspruchsgegner (S) ist Eigentümer des Grundstücks

Mehr

Wettlauf der Sicherheiten

Wettlauf der Sicherheiten Wettlauf der Sicherheiten Fall 12 : A möchte sich endlich seinen Wunsch erfüllen und sich selbstständig machen.allerdings könnte er sich aufgrund seiner schlechten Bezahlung seines alten Jobs nicht viel

Mehr

Jura Online - Fall: Hypothek auf Wanderschaft - Lösung

Jura Online - Fall: Hypothek auf Wanderschaft - Lösung Jura Online - Fall: Hypothek auf Wanderschaft - Lösung A. Anspruch R gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach 1147 BGB R könnte gegen E einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach 1147

Mehr

SachenR Fall I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!!

SachenR Fall I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!! SachenR Fall 19 A. Anspruch C A aus Forderung, 398 S. 2, 433 II I. Abtretungsvertrag zwischen B und C 1154 I auf Forderung bei Grundschuld nicht anwendbar!!! Abtretung der Forderung allein gem. 398 S.

Mehr

Fälle 12 und 13: Fälle zu Hypothek und Grundschuld

Fälle 12 und 13: Fälle zu Hypothek und Grundschuld TUTORIUM SACHENRECHT WS 2017/2018 Fälle 12 und 13: Fälle zu Hypothek und Grundschuld Fall 1 eine Hypothek zugunsten des G. Bei der Hypothekenbestellung war E unerkannt geisteskrank. G verlangt von E Duldung

Mehr

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 7. Typische Klausurfälle aus dem Recht der Grundschuld (Dienstag, )

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 7. Typische Klausurfälle aus dem Recht der Grundschuld (Dienstag, ) Repetitorium Kreditsicherungsrecht 7. Typische Klausurfälle aus dem Recht der Grundschuld (Dienstag, 05.05.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law

Mehr

1 Einleitung 1. A) Die verschiedenen Sicherungsmittel 1. I. Personalsicherheiten 2. II. Realsicherheiten 2

1 Einleitung 1. A) Die verschiedenen Sicherungsmittel 1. I. Personalsicherheiten 2. II. Realsicherheiten 2 I 1 Einleitung 1 A) Die verschiedenen Sicherungsmittel 1 I. Personalsicherheiten 2 II. Realsicherheiten 2 B) Die verschiedenen Beteiligten und ihre Beziehungen untereinander 3 C) Akzessorische und nicht-akzessorische

Mehr

Sachverhalt. 1. In welcher Höhe kann G von B Ausgleich verlangen? 2. Kann die V-Bank die B auf Zahlung der restlichen Euro in Anspruch nehmen?

Sachverhalt. 1. In welcher Höhe kann G von B Ausgleich verlangen? 2. Kann die V-Bank die B auf Zahlung der restlichen Euro in Anspruch nehmen? Repetitorium Vertragsrecht Übungsfall Nr. 7 Prof. Dr. Florian Jacoby Sachverhalt Die V-Bank hat der S-GmbH ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro gewährt. Gesellschafter der S-GmbH sind Herr G mit einem

Mehr

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte

Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Finanzdienstleistungsrecht Grundpfandrechte Dr. Claire Reifner Charts Nr. 18 1 Grundpfandrechte Hypothek 1113 ff BGB Grundschuld 1191 ff BGB akzessorisch nicht akzessorisch (Verbindung über Sicherungsabrede

Mehr

Fall 7 Lösung 1. Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger. Teil 1: Anspruch des C gegen B auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147

Fall 7 Lösung 1. Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger. Teil 1: Anspruch des C gegen B auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147 Prof. Dr. Eva-Maria Kieninger Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene WS 2016/2017 Fall 7 Lösung 1 Teil 1: Anspruch des C gegen B auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1147 1. B ist Eigentümer

Mehr

Fallrepetitorium Zivilrecht

Fallrepetitorium Zivilrecht Fallrepetitorium Zivilrecht Sommersemester 2016 1 Wiederholung 2 Gutgläubiger Ersterwerb Erwerb der Vormerkung vom vermeintlichen Eigentümer durch ( erstmalige ) Eintragung Gutgläubiger Zweiterwerb Grundwissen

Mehr

Lösungsskizze FB 11: Der Gutgläubige

Lösungsskizze FB 11: Der Gutgläubige Lösungsskizze FB 11: Der Gutgläubige Frage 1: Anspruch G gegen E auf Duldung der Zwangsvollstreckung, 1147 BGB 1. Rechtsnatur des Anspruchs aus 1147 BGB Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung. Nicht:

Mehr

Grundpfandrechte (12/12)

Grundpfandrechte (12/12) Grundpfandrechte (12/12) (4. Kalenderwoche, 23.01. 27.01.2017) A. Allgemeines zur Grundschuld Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. 1192 I, 1147 BGB 1. Anspruchsgegner = Eigentümer 2. Anspruchssteller

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Abkürzungsverzeichnis. Literaturverzeichnis Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XIII Literaturverzeichnis XVII Kapitel 1. Grundlagen des Inimobiliarsachenrechts 1 A. Grundbegriffe 1 I. Grundstück und Grundstücksrechte 1 II. Beschränkte dingliche Grundstücksrechte

Mehr

Der Haftungsausgleich zwischen Grundschuldner und Bürgen

Der Haftungsausgleich zwischen Grundschuldner und Bürgen Michael Weintraut Der Haftungsausgleich zwischen Grundschuldner und Bürgen PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Seite IX I. Teil: Einleitung 1 Problemstellung

Mehr

Lerneinheit: Immobiliarsachenrecht - Fortsetzung

Lerneinheit: Immobiliarsachenrecht - Fortsetzung BGB EX II - Immobiliarsachenrecht 2 S. 1 BMR Lerneinheit: Immobiliarsachenrecht - Fortsetzung A. Die dogmatischen Essentialia des Hypothekenrechts Die Umsetzung des Hypothekenrechts im Staatsexamen wird

Mehr

11. Besprechungsfall

11. Besprechungsfall 11. Besprechungsfall A hat seinem Freund E ein Darlehen über 300.000 zugesagt und sich hierfür von E eine Briefhypothek an dem Grundstück des O bestellen lassen, als dessen Eigentümer E zu Unrecht im Grundbuch

Mehr

Lerneinheit

Lerneinheit Lerneinheit 10 2.2.2010 C. Finanzierungs- und Sicherungsgeschäfte 13 Bürgschaft, Schuldmitübernahme und Garantievertrag 14 Grundzüge moderner Vertragsformen 1 Fall: A kauft von B eine Kopiermaschine unter

Mehr

Verhältnis Gläubiger Bürge: Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags

Verhältnis Gläubiger Bürge: Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags Verhältnis Gläubiger Bürge: Wirksamkeit des Bürgschaftsvertrags 4. Widerruf der Bürgschaftserklärung nach verbraucherschützenden Vorschriften außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, 312b,

Mehr

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht

Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Vertiefungskurs Immobiliarsachenrecht Theorieeinheit Grundpfandrechte Sommersemester 2017 Max Kübler-Wachendorff Verwertungsrechte an einem Grundstück Verwertungsrechte an einem Grundstück 1. Grundpfandrechte

Mehr

BGB-Übung für Fortgeschrittene. SS 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Mo Uhr

BGB-Übung für Fortgeschrittene. SS 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Mo Uhr BGB-Übung für Fortgeschrittene SS 2011 Prof. Dr. Burkhard Hess Mo 11 13 Uhr Zeitplan 07.02.2011 11.04.2011 18.04.2011 25.04.2011 02.05.2011 09.05.2011 16.05.2011 23.05.2011 Ausgabe der Hausarbeit Abgabe

Mehr

SachenR. Probleme bei Hypothek und Grundschuld. Begriffe. Abgrenzung zu anderen Sicherungsmitteln: relativ

SachenR. Probleme bei Hypothek und Grundschuld. Begriffe. Abgrenzung zu anderen Sicherungsmitteln: relativ SachenR Probleme bei Hypothek und Grundschuld Abgrenzung zu anderen Sicherungsmitteln: Personalsicherheiten relativ Realsicherheiten gewährt dem Gläubiger ein dingliches Recht an einem Vermögensgegenstand

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 TEIL1 Allgemeine Rechtsgrundsätze 15 I. Sicherstellungsvertrag 16 1. Vertragsabschluss 17 2. Anspruch der Bank auf Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten 19 3.

Mehr

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014

Kompass Recht. BGB II: Sachenrecht. von Michael Beurskens. 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kompass Recht BGB II: Sachenrecht von Michael Beurskens 2., neu bearbeitete und aktualisierte Auflage 2014 Kohlhammer 2014 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort......................................................

Mehr

Universität Leipzig Juristenfakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht

Universität Leipzig Juristenfakultät Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht V. Vormerkung Fall 23 (Rz. 402 ff.): K kauft von einer Baugesellschaft ein Anwesen mit notariellem Vertrag vom 19.9.1996 für 340.000. Entsprechend der Bewilligung im Kaufvertrag wird am 16.10.1996 eine

Mehr

Inhalt. Einführung in das Sachenrecht 2

Inhalt. Einführung in das Sachenrecht 2 Inhalt Einführung in das Sachenrecht 2 Lektion 1: Erwerb des Eigentums an Grundstücken 7 A. Voraussetzungen für die Übertragung von Grundeigentum 7 I. Einigung 8 II. Eintragung 9 1. Voraussetzungen der

Mehr

Übung im BGB für Fortgeschrittene. Prof. Dr. Inge Scherer

Übung im BGB für Fortgeschrittene. Prof. Dr. Inge Scherer Übung im BGB für Fortgeschrittene Prof. Dr. Inge Scherer Zeitplan: 19.10.: Fallbesprechung 26.10.: 1. Probeklausur 02.11.: Rückgabe und Besprechung der 1. Probeklausur 09.11.: 1. Klausur 16.11.: Fallbesprechung

Mehr

Fall 3: Ein Schloss am Chiemsee Teil 2. Richard Rachlitz

Fall 3: Ein Schloss am Chiemsee Teil 2. Richard Rachlitz Fall 3: Ein Schloss am Chiemsee Teil 2 Richard Rachlitz www.examinatorium.jura.lmu.de Überblick: 899a BGB, 47 II GBO Grundlagen Eine rechtsfähige GbR kann selbst Inhaberin von Rechten an Grundstücken (z.b.

Mehr

Fall 7: Hobelmaschine

Fall 7: Hobelmaschine Examinatorium Zivilrecht Mobiliarsachenrecht Wintersemester 2018/2019 Fall 7: Hobelmaschine Richard Rachlitz www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de Gutgläubiger Erwerb: Maßgebliche materiellrechtliche

Mehr

Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil

Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil Lerneinheit 16: Vertiefung Immobiliarsachenrecht - 1. Teil Die Vormerkung I. Die Akzessorietät der Vormerkung II. Die Wirkung der Vormerkung III. Die grundbuchrechtliche Lage IV. Der Erst- (originärer)

Mehr

Es gibt zwei Arten von Grundschulden: die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld.

Es gibt zwei Arten von Grundschulden: die Buchgrundschuld und die Briefgrundschuld. Die Grundschuld - Eine Einführung Anlässlich des Finanzierung des Kaufpreises Ihres Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufvertrages werden Sie nach Abschluss des Kreditvertrags von der Bank aufgefordert,

Mehr

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben

Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen. A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB. I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben Lösungsskizze: Fall 1 Eine Flimmerkiste auf Reisen Frage: Herausgabeansprüche F gegen O A. Anspruch F gegen O auf Herausgabe aus 985 BGB I. F müsste Eigentum am Fernseher erlangt haben 1. Ursprünglicher

Mehr

Fall 6: Ein Kleinbus in der Reparaturwerkstatt

Fall 6: Ein Kleinbus in der Reparaturwerkstatt Examinatorium Zivilrecht Mobiliarsachenrecht Wintersemester 2018/2019 Fall 6: Ein Kleinbus in der Reparaturwerkstatt Richard Rachlitz www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de KV V - K unter EV ( 8.000) WV

Mehr

Prof. Dr. Jörg Neuner WS 2000/2001. Die Grundstrukturen des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht

Prof. Dr. Jörg Neuner WS 2000/2001. Die Grundstrukturen des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht Prof. Dr. Jörg Neuner WS 2000/2001 Die Grundstrukturen des gutgläubigen Erwerbs im Sachenrecht A) Dogmatische Grundlagen I. Die ratio legis II. Die Lehre vom Rechtsschein 1. Hauptanwendungsfälle a) Der

Mehr

Probeklausur im Schwerpunktbereich am Lösungsskizze. Anspruch der S-GmbH gegen E auf Zahlung von EUR gem.

Probeklausur im Schwerpunktbereich am Lösungsskizze. Anspruch der S-GmbH gegen E auf Zahlung von EUR gem. Probeklausur im Schwerpunktbereich am 25.11.2017 Lösungsskizze 1. Teil: Handelsrecht Anspruch der S-GmbH gegen E auf Zahlung von 10.000 EUR gem. 433 II BGB A. Anspruch entstanden: Voraussetzung: Kaufvertrag

Mehr

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 3 Sonstige Personalsicherheiten

Priv.-Doz. Dr. André Meyer, LL.M. 3 Sonstige Personalsicherheiten 3 Sonstige Personalsicherheiten Schuldbeitritt (Schuldmitübernahme) Personalsicherheit, Dreipersonenverhältnis Abgrenzung zur Schuldübernahme ( 414 ff.): Schuldner wird nicht befreit, sondern Gläubiger

Mehr

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB.

A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Lösung Fall 19: Das Berliner Grundstück Teil II A könnte einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung haben gem. 894 BGB. Dann müsste das Grundbuch hinsichtlich eines dinglichen Rechts am Grundstück unrichtig

Mehr

Lösungsskizze: Grundstückskauf mit Hindernissen. A. Ausgangsfall: Anspruch S gegen K auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung, 888 I BGB analog

Lösungsskizze: Grundstückskauf mit Hindernissen. A. Ausgangsfall: Anspruch S gegen K auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung, 888 I BGB analog Lösungsskizze: Grundstückskauf mit Hindernissen A. Ausgangsfall: Anspruch S gegen K auf Zustimmung zur Löschung der Vormerkung, 888 I BGB analog Voraussetzungen 888 I BGB: [1. wirksame Vormerkung zugunsten

Mehr

G. Anwartschaftsrecht - Lösungen. D könnte gegen E einen Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks aus 985 BGB haben.

G. Anwartschaftsrecht - Lösungen. D könnte gegen E einen Anspruch auf Herausgabe des Grundstücks aus 985 BGB haben. Fall 34: I.G könnte gegen E einen Anspruch aus 1147 BGB haben. Zunächst müsste der Anspruch entstanden sein. Grundschuld wurde gem. 873 Abs. 1 BGB wirksam mit dem Inhalt der 1191 ff, 1116 BGB bestellt.

Mehr

Sachenrecht. Dr. Jan Schapp. Verlag Franz Vahlen München. von. Professor der Rechte an der Universität Gießen. 2. Auflage

Sachenrecht. Dr. Jan Schapp. Verlag Franz Vahlen München. von. Professor der Rechte an der Universität Gießen. 2. Auflage Sachenrecht von Dr. Jan Schapp Professor der Rechte an der Universität Gießen 2. Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhalt Vorwort Literaturverzeichnis V XIII 1. Kapitel. Prinzipien des Sachenrechts.

Mehr

10. Teil: ImmobiliarsicherungsR

10. Teil: ImmobiliarsicherungsR 10. Teil: ImmobiliarsicherungsR Literatur: Reischl, Grundfälle zu den Grundpfandrechten, JuS 1998, 125 ff.; 220 ff.; 318 ff.; 414 ff.; 514 ff.; 614 ff. I. Funktion und Einteilung der Grundpfandrechte II.

Mehr

Lösung Fall 9 - Familienkrach - Der G könnte einen Anspruch gegen den S aus der Bürgschaft haben.

Lösung Fall 9 - Familienkrach - Der G könnte einen Anspruch gegen den S aus der Bürgschaft haben. Lösung Fall 9 - Familienkrach - A. Ansprüche des G gegen S gemäß 765 Abs. 1 BGB Der G könnte einen Anspruch gegen den S aus der Bürgschaft haben. I. Bestellung der Bürgschaft Die Bürgschaft wurde ordnungsgemäß

Mehr

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1

Probeexamen Zivilrecht Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Probeexamen Klausur Nr. 1 Prof. Dr. Friedemann Kainer Aufgabe 1: Anspruch auf Auflassung B à A gemäß 433 I 1 BGB Frage: Kann B von A Auflassung des Grundstücks verlangen? 433 Abs. 1 S.1 BGB I. Anspruch

Mehr

Vertragsrecht III. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten, insbesondere Gesamtschuld

Vertragsrecht III. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten, insbesondere Gesamtschuld Vertragsrecht III Gläubiger- und Schuldnermehrheiten, insbesondere Gesamtschuld Gläubigermehrheiten (Überblick) Teilgläubigerschaft, 420 BGB Gesamtgläubigerschaft, 428 430 BGB Mitgläubigerschaft, 432 BGB

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2014 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel. Fall 12 Die Grundschuld

Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2014 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel. Fall 12 Die Grundschuld Dr. Oliver Mörsdorf Institut für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung Arbeitsgemeinschaft zur Vorlesung Sachenrecht im SS 2014 bei Prof. Dr. Mathias Schmoeckel Fall 12 Die Grundschuld S ist

Mehr

Rechtsfragen der Bankgarantie im internationalen Wirtschaftsverkehr nach deutschem und schweizerischem Recht

Rechtsfragen der Bankgarantie im internationalen Wirtschaftsverkehr nach deutschem und schweizerischem Recht Dr. Christina Eberl Rechtsfragen der Bankgarantie im internationalen Wirtschaftsverkehr nach deutschem und schweizerischem Recht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Einführung 11 1.

Mehr

7. Teil: Sicherungsrechte an Mobilien

7. Teil: Sicherungsrechte an Mobilien 7. Teil: Sicherungsrechte an Mobilien Schutz des Kreditgebers vor Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Unterscheidung zwischen dinglichen Sicherheiten (Realkredit) Personalsicherheiten (Personalkredit) Personalsicherheiten:

Mehr

FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen

FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen FB 12: Eine Grundschuld auf Reisen Bestellung und Übertragung der Grundschuld, gutgläubiger Erwerb, Einreden aus der Sicherungsabrede, Schadensersatz- und Bereicherungsansprüche Gliederung Frage 1: Wie

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick: Bürgschaft, Gemeinschaft, Gesellschaft

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick: Bürgschaft, Gemeinschaft, Gesellschaft Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 40 - Ausblick:,, Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir heute? 1

Mehr

a) Einigung zwischen L und S über den gemeinsamen Zweck und gemeinsame Firma (+) b) Handelsgewerbe (+)

a) Einigung zwischen L und S über den gemeinsamen Zweck und gemeinsame Firma (+) b) Handelsgewerbe (+) Entstehung der OHG I. Bestehen einer wirksamen OHG 1. Einigung a) Einigung zwischen L und S über den gemeinsamen Zweck und gemeinsame Firma (+) b) Handelsgewerbe (+) 2. Wirksamkeit der Einigung a) Form

Mehr

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. Grundbegriffe: Akzessorietät, Einreden, Prozessuales (Montag, )

Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. Grundbegriffe: Akzessorietät, Einreden, Prozessuales (Montag, ) Repetitorium Kreditsicherungsrecht 1. : Akzessorietät, Einreden, (Montag, 27.04.2015) Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Chicago), LL.M. (Gew. Rechtsschutz), Attorney at Law (New York) Was behandeln wir

Mehr

Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB

Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht III Wintersemester 2014/2015 Fall 9 Teil I: Anspruch des K gegen D auf Herausgabe gem. 985 BGB I. Eigentum des Anspruchstellers K 1. Ursprünglich

Mehr

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Lösungshinweise zum 7. Besprechungsfall

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene. Lösungshinweise zum 7. Besprechungsfall Privatdozent Dr. Stefan J. Geibel Wintersemester 2009/2010 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Nebengebiete Do 9-11 Uhr, HS 10 NUni Vorläufige Homepage: http://www.jura.uni-tuebingen.de/geibel/veranstaltungen

Mehr

Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018

Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018 Tutorium zum SACHENRECHT im SoSe 2018 Sitzung 8/11 Vera-Kristin Bertz Fall 1 Nach dem Tod seines Vaters V wird Sohn S als vermeintlicher Alleinerbe im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.

Mehr

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld

Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von Schuldnern, Schuldnerwechsel, gestörte Gesamtschuld Schuldrecht I (Vertragsschuldverhältnisse) 21 - Mehrheit von n, wechsel, gestörte Gesamtschuld Prof. Dr. Michael Beurskens, LL.M. (Gew. Rechtsschutz), LL.M. (University of Chicago), Attorney at Law (New

Mehr

Examinatorium Zivilrecht: Verbraucherrechte. Dr. Stefan Trommler.

Examinatorium Zivilrecht: Verbraucherrechte. Dr. Stefan Trommler. Examinatorium Zivilrecht: Verbraucherrechte Fall: Die Nobelkarosse Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.uni-muenchen.de A 488 BGB Information Unterschrift B fehlt 433, 474 ff BGB Neuer Motor Verjährung

Mehr

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt

Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht Sommersemester 2013 Lösung 2. Besprechungsfall Vorgemerkt 1. Frage (Leitentscheidung BGH vom 26.11.1999, NJW 2000, 805 ff.) I. E gegen H auf Bewilligung

Mehr

Klausurenkurs zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen WS 2006/2007 BGB 6. Allgemeines. Struktur Aufgabe 1 (Herausgabeanspruch) Klausurstatistik

Klausurenkurs zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen WS 2006/2007 BGB 6. Allgemeines. Struktur Aufgabe 1 (Herausgabeanspruch) Klausurstatistik Klausurenkurs zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen WS 2006/2007 BGB 6 Lösungsvorschlag und Folien als pdf-files unter http://www.uni-regensburg.de/fakultaeten/jura/hofer/lehre.htm Allgemeines Schwierigkeitsgrad:

Mehr

VERTIEFUNG HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT. Fall: Die treuhänderische Fondsbeteiligung

VERTIEFUNG HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT. Fall: Die treuhänderische Fondsbeteiligung 1 Prof. Dr. Ursula Stein VERTIEFUNG HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT Fall: Die treuhänderische Fondsbeteiligung Gliederung I. B-Bank gegen A als Gesellschafter analog 128 HGB 1. Außen-GbR 2. Gesellschaftsschuld

Mehr

Fall 11: Bürgschaft und Wettlauf der Sicherungsgeber

Fall 11: Bürgschaft und Wettlauf der Sicherungsgeber TUTORIUM SACHENRECHT WS 2017/2018 Fall 11: Bürgschaft und Wettlauf der Sicherungsgeber S möchte seinen Friseursalon modernisieren und will zu diesem Zweck ein Darlehen in Höhe von 100.000 bei seiner Hausbank

Mehr

Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB.

Fragen Übung 15. Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Fragen Übung 15 Erläutern Sie den gutgläubigen Eigentumserwerb gem. 929, 932, 935 BGB. Was ist eine Hypothek? Was ist eine Grundschuld? Wie wirken EU-Richtlinien im nationalen Recht? Wie lautet die sog.

Mehr

Die Regelungen der Grundschuld im Überblick

Die Regelungen der Grundschuld im Überblick Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Übersichten Die Regelungen der Grundschuld im Überblick I. Die isolierte Grundschuld - Sie setzt keine Forderung voraus, ist also nicht akzessorisch - Es gelten die Vorschriften

Mehr

Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9

Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Examensklausurenkurs im Zivilrecht ZR 9 Klausur Prof. Dr. Wiebe Sachverhalt Der geschäftstüchtige S plant zum 01.04.2010 eine Zoohandlung für genetisch veränderte Zierfische zu eröffnen. S hat bereits

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Der typische Inhalt des Sicherungsvertrags

Inhaltsverzeichnis. Der typische Inhalt des Sicherungsvertrags Der typische Inhalt des Sicherungsvertrags 1. Grundsätzliches 1 1.1 Bedeutung, Inhalt und Form 1 1.2 Sicherungsvertrag und AGBG 4 2. Die Parteien 5 2.1 Sicherungsnehmer 5 2.2 Sicherungsgeber 5 3. Der Deckungsbereich

Mehr

Examens-Repetitorium Sachenrecht

Examens-Repetitorium Sachenrecht Examens-Repetitorium Sachenrecht von Dr. Mathias Habersacjc ;;ih:g ;.;;., : -? : ; :.::' u ;; ;: ''! \ o. Professor an der UniversitärRegensbiirg'' *" " C. F. Müller Verlag Heidelberg Vorwort Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Bürgschaftsrechtsprechung

Bürgschaftsrechtsprechung Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 5 Seite 1 von 7 Bürgschaftsrechtsprechung Hinweis: Grundwissen ist dringend geboten, vor allem beim Thema Form, Verbraucherschutz und vor allem Wettlauf der

Mehr

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr.

Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. Anspruch des B gegen A auf Rückzahlung des Kaufpreises gem. 346 I, 437 Nr. 2 BGB (bzw. 346 I, 323, 326 V, 440, 437 Nr. 2, 434, 433 BGB) B kann von A Rückzahlung des Kaufpreises gem. 437 Nr. 2, 346 I BGB

Mehr

2. Wirkungen. Fall nach BGH NJW 2002, S. 213 ff. = BGHZ 149, S. 1 ff.

2. Wirkungen. Fall nach BGH NJW 2002, S. 213 ff. = BGHZ 149, S. 1 ff. 2. Wirkungen Fall nach BGH NJW 2002, S. 213 ff. = BGHZ 149, S. 1 ff. Der Grundstückseigentümer E hatte dem K ein dingliches Vorkaufsrecht ( 1094 ff.) an seinem Grundstück bis zum 31.12.1996 eingeräumt.

Mehr

SachenR Fall 5 929, 158 I. SiÜ. Rückzahlung. Rückübereignung 929, , 931. Zahlung 10 TEUR. SachenR Fall 5 RA Dr. Ronald Fethke Seite 1/6

SachenR Fall 5 929, 158 I. SiÜ. Rückzahlung. Rückübereignung 929, , 931. Zahlung 10 TEUR. SachenR Fall 5 RA Dr. Ronald Fethke Seite 1/6 SachenR Fall 5 Fräsmaschine Fräsmaschine 2 929, 158 I W K 1 433 3 488 929, 930 10 TEUR 4 S SiÜ 929, 931 Zahlung 488 5 6 B Rückzahlung Rückübereignung 7 8 SachenR Fall 5 RA Dr. Ronald Fethke Seite 1/6 Frage:

Mehr

Sicherheit am Sicherheit an Forderung Sicherheit an einer Sache Vermögen einer Person (Grds. am Gesamten Vermögen, Ausnahme: Pfändungsgrenzen)

Sicherheit am Sicherheit an Forderung Sicherheit an einer Sache Vermögen einer Person (Grds. am Gesamten Vermögen, Ausnahme: Pfändungsgrenzen) 40. Lehreinheit: Personalsicherheiten I. Formen Personalsicherheiten 765 ff. Bürgschaft 311 I Garantie Schuldbeitritt/ Schuldübernahme 414 ff. 1273 ff. 398 ff. Sicherungszession* Dingliche Sicherheiten

Mehr

Lösungsskizze der Übungsklausur im Grundkurs Bürgerliches Recht III WS 2012/13

Lösungsskizze der Übungsklausur im Grundkurs Bürgerliches Recht III WS 2012/13 Lösungsskizze: Grundfall: A. S gegen H auf Herausgabe des Häckslers aus 985 1 Mangels Eigentums der S ( ) B. S gegen H auf Wiedereinräumung des Besitzes aus 861 1. S war unmittelbare Besitzerin 2. Verlust

Mehr

Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung und Einführung in den Untersuchungsgegenstand

Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung und Einführung in den Untersuchungsgegenstand Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einleitung und Einführung in den Untersuchungsgegenstand...1 A. Untersuchungsgegenstand...2 B. Rechtfertigung der Arbeit...4 C. Gang der Darstellung...7 2. Teil: Die Auswirkungen

Mehr

Die Verwertbarkeit der Eigentümergrundschuld trotz des Löschungsanspruchs gemäß 1179 a BGB

Die Verwertbarkeit der Eigentümergrundschuld trotz des Löschungsanspruchs gemäß 1179 a BGB Die Verwertbarkeit der Eigentümergrundschuld trotz des Löschungsanspruchs gemäß 1179 a BGB Von Andreas Rein Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis Erstes Kapitel Die Eigentümergrundschuld und ihre

Mehr

Vorlesung Immobiliarsachenrecht Sommersemester 2012

Vorlesung Immobiliarsachenrecht Sommersemester 2012 Professor Dr. Peter A. Windel Juristische Fakultät Ruhr-Universität Bochum Vorlesung Immobiliarsachenrecht Sommersemester 2012 Überblick 1. Kapitel: Einführung und Grundlagen 2. Kapitel: Grundeigentum

Mehr

FallSkripten - Alpmann-Schmidt. Fälle Sachenrecht 2. Grundstücksrecht. Bearbeitet von Oliver Strauch

FallSkripten - Alpmann-Schmidt. Fälle Sachenrecht 2. Grundstücksrecht. Bearbeitet von Oliver Strauch FallSkripten - Alpmann-Schmidt Fälle Sachenrecht 2 Grundstücksrecht Bearbeitet von Oliver Strauch 4. Auflage 2016. Buch. 134 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 467 4 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht:

Mehr

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht --

Sicherungsrechte. Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek. -- Übersicht -- Prof. Dr. von Wilmowsky Sachenrecht (Zivilrecht IIIb) (Vorlesung) Sicherungsrechte Grundpfandrechte, Teil 1: Hypothek -- Übersicht -- I. Sicherungsgut 2 II. Bestellung 2 III. Verwertungsbefugnis des Inhabers

Mehr

Finn Mengler Kreditsicherungsrecht Einheit 6

Finn Mengler Kreditsicherungsrecht Einheit 6 Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de Kreditsicherungsrecht Einheit 6 1 Einheit 6 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Grundschuld > Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Grundschuld > Einschlägige Vorschriften

Mehr

Kreditsicherheiten. Recht der Sicherungsgeschäfte. Dr. Hansjörg Weber. von. Professor an der Fachhochschule Fulda. 5., neubearbeitete Auflage

Kreditsicherheiten. Recht der Sicherungsgeschäfte. Dr. Hansjörg Weber. von. Professor an der Fachhochschule Fulda. 5., neubearbeitete Auflage Kreditsicherheiten Recht der Sicherungsgeschäfte von Dr. Hansjörg Weber Professor an der Fachhochschule Fulda 5., neubearbeitete Auflage C.H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1997 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Kreditsicherungsrecht

Kreditsicherungsrecht Kreditsicherungsrecht von Dr. Hansjörg Weber Professor an der Hochschule Fulda unter Mitarbeit von Dr. Jörg-Andreas Weber, LL.M. Rechtsanwalt in Freiburg 8., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München

Mehr

Fall 7: Gründerzeit. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018. Dr. Stefan Trommler.

Fall 7: Gründerzeit. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018. Dr. Stefan Trommler. Examinatorium Zivilrecht Immobiliarsachenrecht Wintersemester 2017/2018 Fall 7: Gründerzeit Dr. Stefan Trommler www.examinatorium.jura.lmu.de Dr. Stefan Trommler 14.02.2018 # 1 Sachverhalt H B-Bank E A

Mehr

Crash-Kurs Die Vormerkung. PD Dr. A. Schall

Crash-Kurs Die Vormerkung. PD Dr. A. Schall Crash-Kurs Die Vormerkung PD Dr. A. Schall Die Vormerkung Abgrenzung zu Widerspruch Widerspruch protestiert (gegen falsches GB) Vormerkung prophezeit (künftige Rechtsänderung an einem Grundstück) Siehe

Mehr

FALL 1 LÖSUNG EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS

FALL 1 LÖSUNG EINFÜHRUNGSFALL: DIE KOMPLEXITÄT DES ZEITSCHRIFTENKAUFS PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2014/15 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ

Mehr

die 43 wichtigsten Fälle um flmmofosllöairsacfoeniredhitt Sachenrecht II Hemmer/Wüst/Birn

die 43 wichtigsten Fälle um flmmofosllöairsacfoeniredhitt Sachenrecht II Hemmer/Wüst/Birn die 43 wichtigsten Fälle um flmmofosllöairsacfoeniredhitt Sachenrecht II Hemmer/Wüst/Birn Januar 2013 Sachenrecht II Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des

Mehr

Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung. A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB

Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung. A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB Lösungsskizze: Auflassungsvormerkung Frage: Ansprüche K gegen C A. Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von K gegen C aus 433 I 1 Fall 2 BGB I. Unmittelbare vertragliche Beziehung zwischen K und C

Mehr

Inhaltsübersicht. 3. Teil: Schlussbetrachtung 331 VII.

Inhaltsübersicht. 3. Teil: Schlussbetrachtung 331 VII. Inhaltsübersicht 1. Teil: Einleitung und Einführung in den Untersuchungsgegenstand 1 A. Untersuchungsgegenstand 2 B. Rechtfertigung der Arbeit 4 C. Gang der Darstellung 7 2. Teil: Die Auswirkungen der

Mehr