Tagesordnung der Zweckverbandsversammlung am. Montag, um 16 Uhr, im Bürgersaal, John- F.-Kennedy-Allee 19/2 in Pattonville
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1 Zweckverband Pattonville Zweckverband Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/3, Remseck Presse Öffentlichkeit Herr Girrbach Tel.: Fax: Februar 2018 Tagesordnung der Zweckverbandsversammlung am Montag, um 16 Uhr, im Bürgersaal, John- F.-Kennedy-Allee 19/2 in Pattonville öffentlich Vorlage TOP 1 Bekanntgaben TOP 2 Annahme von Spenden TOP 3 Überplanmäßige Ausgaben TOP 4 TOP 5 TOP 6 UKI-Kinderkrippe Trägervertrag Anpassung der Vertragsbedingungen Überplanmäßige Ausgaben Bedarfsplanung für Kindertagesstätten - Erweiterung Mirjam-Kita - Planung einer Kita mit 4 Gruppen Verschiedenes Mit freundlichen Grüßen Dirk Schönberger Verbandsvorsitzender
2 ZWECKVERBAND PATTONVILLE/SONNENBERG VORLAGE zur Nr. 01/2018 Gi/Di Datum: Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung am Betreff: Anlage: Annahme von Spenden Aufstellung Spenden Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen gemäß 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) zu. Sachdarstellung Mit Wirkung vom wurde in 78 der Gemeindeordnung (GemO) geregelt, dass der Gemeinderat über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet. Nach 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) sind die Vorschriften entsprechend für den Zweckverband Pattonville anzuwenden. Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, den in der Anlage aufgeführten und im Zeitraum vom bis eingegangenen Spenden zuzustimmen. Als Anlage sind die Spenden und Zuwendungen aufgelistet. Dirk Schönberger Verbandsvorsitzender 1/2
3 Zweckverband Pattonville Annahme eine Spende, Schenkung oder ähnlichen Zwendung Anlage zur Vorlage Datum Zuwendungsgeber/-in (Name, Anschrift) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck Diverse Spendengeber, Waffelverkauf in der Schule 106,72 Schülerhort keine Elternbeirat, Erlös Bewirtung Herbstbasar- 300,00 Kindertagesstätte Ost keine Ute's Boutique, John-F.-Kennedy-Allee 27, Remseck a. N. 410,40 Kindertagesstätte Nord keine Volksbank Remseck eg, Neckarstraße 15, Remseck a. N Spendenadventskalender- 200,00 Kindergarten Süd keine Volksbank Remseck eg, Neckarstraße 15, Remseck a. N Spendenadventskalender- 600,00 Kindertagesstätte Nord keine Bürgertreff 279,21 Kita Nord 279,16 Kiga Süd 279,16 Kiga Mitte 100,00 Diverse Spendengeber, Kita Ost 279, Weihnachtszauber ,85 Schülerhort 279,16 keine Stiftung für Kinderförderung, Volksbank Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 25, Ludwigsburg, -Kindergartenaktion ,00 Kindergarten Süd keine Hinweis auf Geschäftsbeziehungen zu dem Zuwendungsgeber 1/2
4 Datum Zuwendungsgeber/-in (Name, Anschrift) Zweckverband Pattonville Annahme eine Spende, Schenkung oder ähnlichen Zwendung Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck Stiftung für Kinderförderung, Volksbank Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 25, Ludwigsburg, Kindergartenaktion ,00 Kindergarten Mitte keine Stiftung für Kinderförderung, Volksbank Ludwigsburg, Schwieberdinger Straße 25, Ludwigsburg, Kindergartenaktion ,00 Kindergarten Ost keine Hinweis auf Geschäftsbeziehungen zu dem Zuwendungsgeber Anlage zur Vorlage /2
5 ZWECKVERBAND PATTONVILLE Nr. 02/2018 Gi/Di Datum: VORLAGE zur Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung am Betreff: Abwasserbeseitigung Pattonville, Einleitungs- u. Geschäftsbesorgerentgelt Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2017 Beschlussvorschlag: Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 EUR wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen 2017 im Bereich Schmutzwassergebühren Sachdarstellung Mit der Endabrechnung Abwasserentgelt für das Jahr 2016 vom wurden die Abschlagszahlungen für das Jahr 2017 mitgeteilt. Unter Zugrundelegung der Abrechnung 2016 wurde die Vorauszahlung für das Veranlagungsjahr 2017 auf insgesamt ,00 EUR ( m³) festgesetzt. Für das Jahr 2017 wurden in der Gebührenkalkulation m³ Schmutzwasser gemeldet und im Haushaltsplan 2017 angesetzt. Mehrausgaben bei der Einleitung von Schmutzwasser in die Kläranlage haben zur Folge, dass im Gegenzug auch mehr Gebühreneinnahmen erzielt werden als im Plan angesetzt wurden. Damit können die Mehrausgaben gedeckt werden. Dirk Schönberger Verbandsvorsitzender 1/2
6 ZWECKVERBAND PATTONVILLE Nr. 03/2018 Gi/Di/Me Datum: VORLAGE zur Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung am Betreff: Anpassung des Trägervertrags mit der UKI-Kinderkrippe Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe Beschlussvorschlag: I. Der bestehende Vertrag mit UKI wird in folgenden Punkten geändert: 1. Es erfolgt eine rückwirkende Erhöhung des Zuschusses wie in Ziffer 2 dargelegt. 2. UKI erhält eine Nachzahlung für das Kalenderjahr 2017 in Höhe von Euro. 3. Der Vertrag mit UKI wird ab wie folgt geändert: Sollte es bis eines Jahres keine Aktualisierung der Gemeinsamen Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich geben, werden die Gruppenpauschalen jährlich entsprechend den Tarifabschlüssen des TVÖD SuE dynamisiert. Dem Zweckverband sind monatliche Belegungslisten vorzulegen. Der gewährte jährliche Zuschuss darf die Summe der Betriebskosten nicht übersteigen. Bei einer Überschreitung wird der Zuschuss entsprechend zurückgefordert. UKI wird jedoch gestattet zur Sicherung der Liquidität eine Rücklage in Höhe von bis zu 5000 Euro zu bilden. Bei Unterschreitung der Belegung einer Gruppe von 80% über einen Zeitraum ab 3 Monaten behält sich der Zweckverband vor, die Zuschüsse entsprechend anzupassen. 4. Die beiden Tiefgaragenstellplätze werden aus dem Mietvertrag über die Räume für die Kinderkrippe herausgenommen, da UKI diese Parkplätze nicht benötigt. Die TG-Plätze wurden bereits anderweitig vermietet. 5. Die Verwaltung wird beauftragt diese Vertragsänderungen mit UKI zum Abschluss zu bringen. II. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca ,00 EUR in 2017 und 2018 wird im Haushaltsjahr 2018 genehmigt. Die Deckung erfolgt zu Lasten der Verbandsumlage. 1/2
7 2 Sachdarstellung UKI hat mit Schreiben vom beantragt, den Zuschuss zu erhöhen und den Vertrag zu überarbeiten. Nach eingehender Prüfung kann dem Antrag wie im Beschlussvorschlag dargelegt entsprochen werden, mit folgender Begründung: Laut dem bestehenden Vertrag wurde an UKI für 2016 ein Zuschuss von Euro für drei Gruppen gezahlt. Als Bemessungsgrundlage diente gemäß 8 Abs. 2 und 3 KiTaG die Gemeinsame Empfehlung der Verbände über den Interkommunalen Kostenausgleich von damals Euro pro Platz, davon 68 % als Mindestförderung: Jahr Interkommunaler Kostenausgleich als Grundlage Zuschuss Zuschuss jährlicher Zuschuss für 3 Gruppen pro Gruppe pro Platz , , ,-- Erst Ende 2017 wurden die Gemeinsamen Empfehlungen der Verbände über den Interkommunalen Kostenausgleich aus dem Jahr 2014 fortgeschrieben. Bestehende vertragliche Eckdaten bleiben weiterhin die Grundlage für die Zuschussberechnung für das Kalenderjahr 2017, wodurch sich automatisch eine höhere Zuschussgewährung errechnet: Jahr Interkommunaler Kostenausgleich als rechtliche Zuschuss Zuschuss pro Grundlage jährlicher Zuschuss für 3 Gruppen pro Gruppe Platz , , ,-- Die Differenz zwischen dem gewährten Zuschuss und dem für 2017 gerechtfertigten Zuschuss beträgt also Euro. Dem gegenüber steht noch der gestundete Betrag von vier Monatsmieten, die laut ZVV vom so lange ausgesetzt wurden, bis über den Antrag auf Zuschusserhöhung entschieden ist. Eine Anpassung der Zahlungen an UKI rückwirkend ab soll nun zeitnah erfolgen. Damit ab jetzt nicht jedes Jahr ein neuer Vertrag ausgehandelt werden muss, wird im neuen Vertrag eine Preisgleitklausel in Anlehnung an die Tarifabschlüsse des TVÖD eingeführt, für den Fall, dass in einem Kalenderjahr keine gemeinsame Empfehlung der Verbände über den Interkommunalen Kostenausgleich herausgegeben werden sollte. Aufgrund der Anpassung des Vertrags mit UKI rückwirkend zum entsteht ein Mehrbedarf an Zuschüssen von insgesamt ca ,00 Euro in den Jahren 2017 und 2018 (Nachzahlung 2017 in Höhe von ,00 EUR und der Anpassung der Abschlagszahlungen 2018 in Höhe von ,00 Euro). Die Deckung erfolgt zu Lasten der Verbandsumlage. Dirk Schönberger Verbandsvorsitzender
8 ZWECKVERBAND PATTONVILLE Nr. 04/2018 Gi/EBM Balzer Datum: VORLAGE zur Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung am Betreff: Anlagen: Bedarf an zusätzlichen Gruppen für die Kinderbetreuung - Übersichtsplan - Machbarkeitsstudie (Plan) Beschlussvorschlag: 1. Der Bedarf von 6 zusätzlichen Gruppen in der Kinderbetreuung wird anerkannt. 2. Die Bedarfsdeckung soll durch einen zweigruppigen Anbau am Miriam Kindergarten und durch einen Neubau auf dem Flurstück 6940 (angrenzend Kita Ost) erfolgen. 3. Herr Architekt Michael Pieper, Kornwestheim, erhält den Planungsauftrag für den Anbau von zwei Gruppen an der Ökumenischen Miriam Kindertagesstätte. 4. Für das Flurstück 6940 soll eine Vorplanung für kostengünstige bauliche Möglichkeiten einer viergruppigen Kindertageseinrichtung erfolgen. Diesen Auftrag erhält Herr Architekt Carl Martin, Rutesheim. Sachdarstellung Die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten in Pattonville wurde zuletzt in der Verbandsversammlung am vorgestellt. Der seinerzeit bereits prognostizierte Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten hat sich in der laufenden Fortschreibung weiter erhöht. Die Verwaltung geht aktuell von einem Bedarf von 6 zusätzlichen Gruppen in unterschiedlichen Betreuungs- und Altersformen aus. Vorrang hat dabei die Schaffung von ausreichenden Platzkapazitäten für die Betreuung von Dreijährigen bis zum Schuleintritt. Angesichts dieser Herausforderung hält es die Verwaltung für notwendig, die laufende Bedarfsplanung durch externe Unterstützung zu verifizieren und zu konkretisieren. Unabhängig davon sollte jedoch in der Planung für die unstrittig notwendigen zusätzlichen Kapazitäten keine Zeit verloren werden. Deshalb hat die Verwaltung sowohl die Möglichkeiten von Anbauten an bestehende Einrichtungen als auch die mögliche Bereitstellung eines Grundstücks für einen Kindergartenneubau geprüft. Als Ergebnis kann berichtet werden, dass eine Machbarkeitsstudie durch Herrn Architekt Michael Pieper aus Kornwestheim die Möglichkeit des Anbaus von zwei Gruppen an der bestehenden 1/2
9 2 Ökumenischen Miriam Kindertagesstätte aufzeigt. Durch Einbeziehung eines direkt angrenzenden Grünbereichs, der dem Zweckverband gehört, in den Außenbereich der Kita, kann der durch den Anbau und die Vergrößerung der Kinderzahl notwendige Platzbedarf im Außenbereich geschaffen werden. Die Verwaltung hat ein Vorgespräch mit den zuständigen Vertretern der beiden Kirchengemeinden geführt und dabei positive Rückmeldungen erhalten. Vorbehaltlich der grundsätzlichen Zustimmung der Zweckverbandsversammlung und der Kirchengemeinderäte beider Kirchen könnte die Planung bis Sommer dieses Jahres abgeschlossen werden. Der Anbau könnte in der Folge bis Sommer 2019 fertig gestellt sein. Die Verwaltung schlägt vor, den Architektenauftrag an Herrn Michael Pieper zu vergeben (ein angemessenes Angebot in Honorarzone III-unten liegt vor). Als Grundstück für einen möglichen Neubau steht idealerweise der zweite Teil des Flurstücks 6940 östlich neben der Kita Ost zur Verfügung. Von der Lage her eignet sich dieser Standort hervorragend als langfristige Lösung für die Kindergartenversorgung von Pattonville. Auch ist das Grundstück im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Vorbehaltlich der noch vorzulegenden Kindertagesstättenbedarfsplanung hält es die Verwaltung für unerlässlich, auch für dieses Grundstück unverzüglich in Planungen einzusteigen. Vorgeschlagen wird der Auftrag für eine Entwurfsplanung, welche untersuchen soll, wie viele Gruppen kostengünstig und in welcher Bauform auf diesem Grundstück Platz finden können. Die Richtgröße liegt dabei bei vier Gruppen in unterschiedlichen Betreuungsformen. Eine Abschließende Beschlussfassung über Größe und Umfang der Realisierung sollte doch erst nach Vorliegen der Bedarfsplanung erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Auftrag (Entwurfsplanung) Herrn Architekt Carl Martin aus Rutesheim zu erteilen. Das Büro hat entsprechende Erfahrungen in der Realisierung von Kindertagesstätten und wird konkret auch von der Stadtverwaltung Kornwestheim empfohlen. Dirk Schönberger Verbandsvorsitzender
10 Anlage 1 zur Vorlage
11 Kirche 57 MACHBARKEITSSTUDIE ANBAU KINDERTAGESSTÄTTE I NEW-YORK-RING 69 I REMSECK AM NECKAR I DIPL.-ING. MICHAEL PIEPER Mehrzweckraum Abst. Personal Heizung Elektro Küche 67 Stuhl Herren + Beh. WC Putzraum Flur Personal ca. 40 m Beh WC Kinder DU. Gruppe 1 Garderobe Abst. Gruppe 2 Abst. WC Kinder Spielplatz Gruppe 3 Intensivraum 3 Intensivraum 2 Garderobe ca.45 m² Weg Intensivraum Abst /4 Flur ca.36 m² Personalraum ca.20 m² Beh. WC Pers. ca.4 m² WC Kinder Sanitärraum Kinder ca.7m² WI. DU. Gruppe 5 ca.45 m² Materialraum ca.7m² Terrasse Materialraum ca.7m² Eingang Gruppe 4 ca.60 m² Nebenraum ca.20 m² Nebenraum ca.20 m² Eingang Eingang N VARIANTE 1b ERDGESCHOSS M 1:200 I
Montag, um 16 Uhr, in den Bürgersaal, John- F.-Kennedy-Allee 19/2 T A G E S O R D N U N G
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