Montag, um 16 Uhr, in den Bürgersaal, John- F.-Kennedy-Allee 19/2 T A G E S O R D N U N G

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1 Zweckverband Pattonville/Sonnenberg, John-F.-Kennedy-Allee 19/3, Remseck Zweckverband Pattonville / Sonnenberg Einladung 25. September 2014 zur öffentlichen Sitzung der Zweckverbandsversammlung am Montag, um 16 Uhr, in den Bürgersaal, John- F.-Kennedy-Allee 19/2 T A G E S O R D N U N G öffentlich Vorlage TOP 1 Neubau Rasen- mit Softballspielfeld - Grunderwerb 14/2014 TOP 2 Genehmigung der Annahme von Spenden 15/2014 TOP 3 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben 16/2014 TOP 4 Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 17/2014 TOP 5 Verschiedenes

2 ZWECKVERBAND PATTONVILLE/SONNENBERG VORLAGE zur Nr.14 /2014 Gi Datum: Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung Am Betreff: Neubau Rasen- mit Softballspielfeld Grunderwerb Anlage: Lageplan, Luftbild Beschlussvorschlag: 1. Der Zweckverband erwirbt noch im Haushaltsjahr 2014 das Flurstück Nr. 1211/71, Arkansasstrasse, Erholungsfläche, mit einem Flächengehalt von m² zum Preis von ,00 Euro von der Stadt Kornwestheim. 2. Im Unterabschnitt 5621 des Vermögenshaushalts ist für den Neubau des Spielfeldes nur ein Betrag von ,00 Euro veranschlagt. Es wird daher an dieser Stelle eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ,00 Euro genehmigt. Die Deckung erfolgt über eine um diesen Betrag erhöhte Rücklagenentnahme. Sachstand: Mit Beschluss vom hat die Zweckverbandsversammlung den Neubau des Rasen.- mit Softballspielfeldes freigegeben. Zusätzlich wurde beschlossen, dass der Zweckverband die eigentumsrechtliche Situation des Bauplatzes noch mit der Stadt Kornwestheim klären muss. Bei dieser Abstimmung wurde von der Stadt Kornwestheim angeboten, dass der Zweckverband die für den Bau benötigte Fläche erwerben kann. Der Preis pro Quadratmeter beträgt also 33,16 Euro für diese Gemeinbedarfsfläche. Das entspricht in etwa auch dem Wertansatz, der bereits für das Erbbaurecht für den Kunstrasenplatz zum Ansatz kam. Der Kaufpreis wurde bereits in die Investitionskostenliste aufgenommen die Grundlage für die Abrechnung beim Ausstieg der Stadt Ludwigsburg ist. Aus diesem Grund soll der Grunderwerb noch 2014 vollständig abgewickelt und der Kaufpreis im Jahr 2014 an die Stadt Kornwestheim bezahlt werden. Die überplanmäßige Ausgabe kann im laufenden Haushaltsjahr durch eine erhöhte Rücklagenentnahme gedeckt werden. Karl-Heinz Schlumberger Zweckverbandsvorsitzender 1/1

3 1933/ / / / / / /4 1933/ /6 1934/ / / /8 1934/ / / / / / / /9 1933/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /6 1936/3 1936/4 1936/5 1936/7 1936/8 1931/18 e 1211/13 nned y-alle 1933/ / / / / / / / / / /9 1936/ / / / / / / / / / /6 1934/7 1934/2 1934/3 1934/5 1934/4 Arkan sasstr 1933/5 aße John -F.-Ke 1211/ / / / / / / / / / / /3 1211/10 Planauskunft Erstellt für Maßstab 1: m Ersteller Frank Hönes Erstellungsdatum o Stadt Kornwestheim 303 Steuern und Liegenschaften Jakob-Sigle-Platz Kornwestheim

4 1933/ / / / / / /4 1933/ /6 1934/ / / /8 1934/ / / / / / / /9 1933/ / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / / /6 1936/3 1936/4 1936/5 1936/7 1936/8 1931/18 e 1211/13 nned y-alle 1933/ / / / / / / / / / /9 1936/ / / / / / / / / / /6 1934/7 1934/2 1934/3 1934/5 1934/4 Arkan sasstr 1933/5 aße John -F.-Ke 1211/ / / / / / / / / / / /3 1211/10 Planauskunft Erstellt für Maßstab 1: m Ersteller Frank Hönes Erstellungsdatum o Stadt Kornwestheim 303 Steuern und Liegenschaften Jakob-Sigle-Platz Kornwestheim

5 ZWECKVERBAND PATTONVILLE/SONNENBERG VORLAGE zur Nr. 16/2014 Wo/Gi Datum: Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung am Betreff: Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben ab Euro Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben ab Euro für das Haushaltsjahr 2014 Anlage: Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2014 (Stand: ) Beschlussvorschlag: Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, wie in der Sachdarstellung aufgeführt, genehmigt. Sachdarstellung und Begründung: Begründung der wesentlichen Planabweichungen: Verwaltungshaushalt 1. Honorar der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA BW) für die Allgemeine Finanzprüfung der Jahre 2004 bis 2011 Die Schlussrechnung wurde erst mit Vorlage des Prüfungsberichts vom übersandt und wurde bei der Planaufstellung 2014 nicht berücksichtigt, da mit einer zeitnahen Vorlage des Prüfungsberichts noch im Jahr 2013 gerechnet wurde. Die Prüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom bis bei der Zweckverbandsverwaltung und anschließend bei der GPA. Die Deckung ist aus den insgesamt noch verfügbaren Mitteln im Verwaltungshaushalt (Gesamtdeckungsprinzip) am Ende des Jahres vorgesehen, durch Nachzahlungen für die Verbandsumlagen. 2. Tagesbetreuung in anderen geeigneten Räumen (TigeR), Gemäß Vertrag vom ist der Zweckverband zur Zahlung von jeweils Euro an zwei TigeR-Gruppen in den Räumen in der Columbusstraße 10 in Pattonville verpflichtet. Die von der Firma Merkt verauslagten Kosten für den Umbau der Räume in Höhe von Euro sind ebenfalls zu erstatten. Darüber hinaus ist die reguläre monatliche Miete inklusive Nebenkosten ab für die beiden Kindernester in der 1/3

6 2 zur Vorlage 04/2012 Columbusstraße 10 an die Betreiberinnen zu bezahlen. Der genaue Betrag war bei der Haushaltsplanaufstellung nicht bekannt. Die Kindernester gingen auch etwas früher als geplant in Betrieb. 3. Kindergarten Am Sonnenberg, Kostenerstattung an Stadt Ludwigsburg Aufgrund der gesunkenen FAG-Zuschüsse im Abrechnungsjahr 2014 erhöhen sich die anteiligen Betreuungskosten 2014 auf ca Euro. Die bereits geleistete Abschlagszahlung 2013 in Höhe von Euro sowie die Abrechnung 2012 in Höhe von ,46 Euro belasten bereits das Budget Die Deckung ist aus den insgesamt noch verfügbaren Mitteln im Verwaltungshaushalt (Gesamtdeckungsprinzip) am Ende des Jahres vorgesehen durch Nachzahlungen für die Verbandsumlagen. 4. Einleitungs- und Geschäftsbesorgungsentgelte der PEW für die Abwasserbeseitigung in Pattonville Für die Abrechnung von Verwaltungskosten und des Personalaufwandes bei der PEW für die Bearbeitungen im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurden Einzelrechnungen in Höhe von ,84 Euro und ,33 Euro an den Zweckverband eingereicht. Mit einer solch hohen Nachforderung wurde nicht gerechnet und daher auch nicht im Haushalt 2014 veranschlagt. Die Deckung ist aus den insgesamt noch verfügbaren Mitteln im Verwaltungshaushalt (Gesamtdeckungsprinzip) am Ende des Jahres vorgesehen durch Nachzahlungen für die Verbandsumlagen. Tatsächlich wird dieser Betrag jedoch wieder vom Vermögenshaushalt zugeführt, da die Abwasserentsorgung für die Verbandsumlage neutral sein soll. Verwaltungshaushalt Bezeichnung Haushaltsstelle Planansatz* Anordnungen Überschreitung Deckung 2014 Soll durch 1 Honorare für GPA , , ,14 Abrechnung Verbandsumlagen 2 Tagesbetreuung in sonstigen geeigneten Räumen , , ,50 Abrechnung Verbandsumlagen 3 Kostenerstattung an Stadt Ludwigsburg , , ,37 Abrechnung Verbandsumlagen 4 Einleitungs- und Geschäftsbesorgungsentgelte , , ,49 Zuführung vom Vermögenshaushalt , , ,50 * zu lfd. Nr. 1: Planansatz mit Ansatzkorrektur aufgrund von Deckungskreisen Vermögenshaushalt 5. Kunstrasenplatz, Baunebenkosten Die Schlussrechnung des Büros Möhrle und Partner für den Kunstrasenplatz wurde erst 2014 gestellt. Da kein Planansatz dafür vorgesehen war, führt dies hier zu einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 7.290,96. Die Deckung ist aus den insgesamt noch verfügbaren Mitteln im Vermögenshaushalt (Gesamtdeckungsprinzip) durch Entnahme aus der Rücklage vorgesehen. Die im Vorjahr veranschlagten Kosten für dieses Projekt wurden nicht überschritten. Insofern fallen hier tatsächlich keine Mehrkosten an. Es wird lediglich der formelle Beschluss für die außerplanmäßige Ausgabe benötigt.

7 3 zur Vorlage 04/ Projektmanagement Pattonville, Honorare an KE Für die Erstellung der Abrechnung der PES-Maßnahme durch die KE hat diese eine gesonderte Rechnung an den Zweckverband gestellt. Bei der Planaufstellung wurde dies jedoch nicht mehr für 2014 berücksichtigt, da davon ausgegangen wurde, dass die Maßnahme 2013 noch abgeschlossen werden kann. Die Mittelüberschreitung beträgt zum jetzigen Stand ,27 Euro. Die Deckung ist aus den insgesamt noch verfügbaren Mitteln im Vermögenshaushalt (Gesamtdeckungsprinzip) beziehungsweise durch Entnahme aus der Rücklage vorgesehen. Tatsächlich wurden jedoch im Jahr 2013 ca Euro weniger Honorarkosten an die KE bezahlt, so dass auch hier keine tatsächlichen Mehrkosten angefallen sind. Es wird lediglich der formelle Beschluss für die überplanmäßige Ausgabe benötigt. Vermögenshaushalt 5 Kunstrasenplatz, Baunebenkosten 6 Projektmanagement Pattonville, Honorare KE Haushaltsstelle Planansatz Anordnungen Überschreitung Deckung 2014 Soll durch , , ,96 Entnahme Rücklage , , ,27 Entnahme Rücklage , , ,23 Gesamt , , ,73 Ursula Keck Zweckverbandsvorsitzende

8 ZWECKVERBAND PATTONVILLE/SONNENBERG VORLAGE zur Nr. 15/2014 Wo Datum: Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung am Betreff: Annahme von Spenden Anlage: Aufstellung Spenden Beschlussvorschlag: Die Verbandsversammlung stimmt der Annahme der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen gemäß 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu. Sachstand: Mit Wirkung vom wurde in 78 der Gemeindeordnung (GemO) geregelt, dass der Gemeinderat (Zweckverbandsversammlung) über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen entscheidet. Die Zweckverbandsversammlung wird gebeten, den in der Anlage aufgeführten und im Zeitraum vom bis eingegangenen Spenden zuzustimmen. Als Anlage werden die in oben genanntem Zeitraum eingegangenen Spenden und Zuwendungen vorgelegt. Ursula Keck Zweckverbandsvorsitzende

9 Anlage zur Vorlage 15-1/2014 Zweckverband Pattonville / Sonnenberg Annahme einer Spende, Schenkung oder ähnlichen Zuwendung Datum Zuwendungsgeber/-in (Name, Anschrift) Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/-in gewünschter Verwendungszweck Hinweis auf Geschäftsbeziehungen zu dem/der Zuwendungsgeber/-in SPENDEN Geldspenden Bürger- und Jugendtreff Teilnehmer Flohmarkt 111,00 Verschiedenes, Ausstattung, Verbrauch keine Teilnehmer Weihnachtszauber 276,82 Verschiedenes, Ausstattung, Verbrauch keine Kindergarten Pattonville Nord Teilnehmer Weihnachtszauber 221,74 keine Gutschriften Druckerpatronen 150,00 Ausflug Sonnenhof keine Kreissparkasse Ludwigsburg Spielhocker, Hängematte für 300,00 Bewegungsbaustelle keine Kindergarten Pattonville Süd Teilnehmer Weihnachtszauber 221,74 Sonnenschirme keine Kindergarten Pattonville Mitte div. Einzahler 44,00 Verschiedenes, Ausstattung, Verbrauch keine Teilnehmer Weihnachtszauber 221,74 Verschiedenes, Ausstattung, Verbrauch keine div. Einzahler (Kuchenverkauf) 253,00 Roller, Skully keine div. Einzahler 30,00 Messe didacta keine Schülerhort Pattonville Teilnehmer Weihnachtszauber 221,74 Kurs/Vorführung der Europäischen Wing Tsung- Schule (Ewto) i.r.d. Kampfkunst- und Gewaltpräventionsprojekts Teilnehmer Freizeit 150,00 Freizeit keine div. Einzahler (Waffelverkauf) 87,00 Verschiedenes, Ausstattung, Verbrauch keine Jugendgelände Pattonville keine 1 von 2

10 Teilnehmer Tanzprojekt 250,00 lfd. Betrieb, Ausstattung, Veranstaltungen keine div. Einzahler 65,00 lfd. Betrieb, Ausstattung, Veranstaltungen keine Teilnehmer Weihnachtszauber 221,74 lfd. Betrieb, Ausstattung, Veranstaltungen keine div. Einzahler 25,00 lfd. Betrieb, Ausstattung, Veranstaltungen keine Volksbank Ludwigsburg 2.000,00 Backhäusle Mieter Containerfläche div. Einzahler (Fahrradbörse) 455,81 Fahrradwerkstatt keine div. Einzahler 70,00 Backhäusle keine Teilnehmer Kindergartenbasar 50,00 Backhäusle keine Jubiläum"20 Jahre Pattonville" Stuttgarter Straßenbahnen AG 300,00 Spende zum 20jährigen Jubiläum Pattonville's keine Sachpenden Schülerhort Pattonville div. Einzahler PC-Komponenten, Komplettsysteme, Laptops / Notebooks, PC-Zubehör (ausrangiert, funktionsfähig und funktionsunfähig) Eltern 2 von 2

11 ZWECKVERBAND PATTONVILLE/SONNENBERG VORLAGE zur Nr. 17/2014 Gi Datum: Beschlussfassung in der Beratung in der Kenntnisnahme in der nichtöffentlichen öffentlichen Verbandsversammlung am Betreff: Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden Beschlussvorschlag: Wahl von Herrn Oberbürgermeister Dirk Schönberger zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden ab Sachstand: Nach 7 der Verbandssatzung werden der/die Verbandsvorsitzende und ihre zwei Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus Ihrer Mitte für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Nachdem Herr Oberbürgermeister Schlumberger zum in den Ruhestand ging wurde Frau Oberbürgermeisterin Keck zur Verbandsvorsitzenden gewählt. Seit ist Herr Dirk Schönberger Oberbürgermeister in Remseck. Nach bisheriger Handhabung wäre er daher zum 1. Stellvertreter der Verbandsvorsitzenden zu wählen. Ursula Keck Zweckverbandsvorsitzende 1/1

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