Bankbetriebslehre (II) Zahlungsverkehr (Lernfeld 2) Geld- und Vermögensanlagen anbieten (Lernfeld 4)

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1 Bankbetriebslehre (II) Zahlungsverkehr (Lernfeld 2) Geld- und Vermögensanlagen anbieten (Lernfeld 4) 2.1 Zahlungsverkehr (32 Lernkarten) 2.2 Anlagen auf Konten (32 Lernkarten) 2.3 Bausparen und VL (20 Lernkarten) 2.4 Altersvorsorge (17 Lernkarten) Die Inhalte sind komplett im Prüfungskatalog der IHK-Zwischen- und IHK-Abschlussprüfung Bankkaufmann/-frau aufgeführt

2 Abkürzungsverzeichnis BZSt DFÜ DTA EWR FSA FW KI LS LZ WP ZAG ZVK Bundeszentralamt für Steuern Datenfernübertragung Datenträgeraustausch Europäischer Wirtschaftsraum Freistellungsauftrag Fremdwährung Kreditinstitut Lastschrift Laufzeit Wertpapier Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz Zahlungsverkehr

3 LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/3 Susi Sorglos zahlt Bargeld auf ihr Konto ein. (1) Der Kassierer vermutet, dass es sich um Falschgeld handelt. (2) Der Kassierer ist sicher, dass es sich um Falschgeld handelt. Wie verhält sich der Kassierer richtig?

4 LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/3 Überprüfung der Echtheit des Bargelds ergibt: Falschgeldverdacht Falschgeldgewissheit KIs müssen Bargeld ersatzlos einbehalten und dem Vorleger eine Empfangsbestätigung aushändigen. Keine Kontogutschrift! Bargeld wird der Dt. Bundesbank zur Überprüfung vorgelegt Falschgeldverdacht bestätigt: Falschgeld + Bericht zur Polizei und Benachrichtigung an KI. Falschgeld + Bericht zur Polizei und Mitteilung an die Dt. Bundesbank mit Angaben zum Einzahler. Falschgeld = Falsifikate

5 LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/8 Zeige die Ausführungsfristen für Zahlungsvorgänge auf. Unterscheide hierbei: Euro-Zone (inkl. Inland) und Fremdwährungsgebiet des EWR 1 beleglose/online und beleghafte Zahlungsvorgänge 1 EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

6 LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/8 Zahlungsvorgänge Zahlungen in Ausführungsfrist zw. Zahlungsdienstleistern Gutschrift auf Kundenkonto in Eurozone beleglos / online in Eurozone beleghaft in Fremdwähr.(EWR) beleglos / online in Fremdwähr. (EWR) beleghaft 1 Werktag ab Zugang unverzüglich 1 Werktag ab Zugang unverzüglich + max. 1 Tag max. 4 Werktage ab Zugang unverzüglich max. 4 Werktage ab Zugang unverzüglich Beachte: Institutsintern unverzügliche Ausführung

7 LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/17 Vergleiche anhand folgender Merkmale die SEPA-Basis-Lastschrift und die SEPA-Firmen-Lastschrift (1) Nutzungsmöglichkeit für Verbraucher / Privatkunden? (2) Frist: Vorlage der LS bei der Zahlstelle (Beachte bei Basis-LS: Erst-/Einmal-LS bzw. wiederkehrende LS) (3) Ist erforderlich, dass Zahl.pflichtiger gegenüber der Zahlstelle die Mandatserteilung bestätigt? (4) Erfolgt Mandatsprüfung durch die Zahlstelle bei LS-Vorlage? (5) Widerspruchsfrist für autorisierte LS durch Zahl.pflichtigen (6) Widerspruchsfrist für nicht-autorisierte LS durch Zahl.pflicht. (7) Rückgabefrist der Zahlstelle an die 1. Inkassostelle

8 LF 2 Zahlungsverkehr 2.1/17 SEPA-Basis-LS = SEPA Core Direct Debit (Core-LS) SEPA-Firmen-LS = SEPA Business to Business Direct Debit (B2B-LS) 1 Ja Nein 2 2 / 5 Werktage vor Fälligkeit 1 Werktag vor Fälligkeit 3 nicht erforderlich erforderlich (nach Vereinb.) 4 Nein Ja 5 8 Wochen ab Konto-Belastung keine (Widerspruch ausgeschl.) 6 13 Monate ab Konto-Belastung irrelevant 7 max. 5 Bankarbeitstage nach Fälligkeit max. 2 Bankarbeitstage nach Fälligkeit (Rückgabe nur möglich, wenn kein gültiges Mandat vorliegt. )

9 LF 4 Anlage auf Konten 2.2/3 Die Spareinlage ist nach wie vor das klassische Anlageinstrument für den deutschen Sparer. Zeige die Merkmale einer Spareinlage auf.

10 LF 4 Anlage auf Konten 2.2/3 Ausweis von Spareinlagen in der Bilanz nur, wenn RechKredV (Verordnung über die Rechnungslegung der KIs) beachtet wird: Ausfertigung einer Urkunde (dies muss kein Sparbuch sein!) Ziel: Vermögensaufbau, kein Zahlungsverkehr unbefristete Gelder (Kdg. nicht bei Einzahlung möglich!) Kündigungsgelder (Kd. muss Betrag vor Verfügung kündigen und hat erst nach der Kdg.frist Anspruch auf Auszahlung!) Mindestkündigungsfrist: 3 Monate keine Anlage von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personengesellschaften aus dem In- und Auslang möglich, es sei denn diese Unternehmen verfolgen mildtätige, gemeinnützige oder kirchliche Zwecke. weitere Ausnahme: Mietkaution als Spareinlage ist möglich.

11 LF 4 Anlage auf Konten 2.2/6 Unter dem Stichwort: qualifiziertes Legitimationspapier ist nachzulesen, dass das KI berechtigt ist, die versprochene Leistung an jeden Vorleger mit schuldbefreiender Wirkung auszuzahlen. Was ist eine versprochene Leistung?

12 LF 4 Anlage auf Konten 2.2/6 Über eine versprochene Leistung kann der Sparer vorschusszinsfrei verfügen. Hierzu zählen folgende Beträge: gekündigte Spareinlage nach Ablauf der Kündigungsfrist Zinsbetrag zwei Monate nach Gutschrift der aufgelaufene Zinsbetrag bei Auflösung der Spareinlage nur bei 3-monatiger Kündigungsfrist: je Monat Über eine nicht-versprochene Leistung darf der Sparer bzw. der gesetzliche Vertreter i.d.r. auch verfügen, allerdings kann er diese nicht verlangen. Eine Auszahlung erfolgt in diesem Falle auch mit schuldbefreiender Wirkung und das KI fordert 1/4 des Habenzinses als Vorfälligkeitsentgelt für nicht fällige Gelder.

13 LF 4 Anlage auf Konten 2.2/13 Die Kundin Susi Sorglos unterhält ein Sparkonto mit 3-monatiger Kündigungsfrist bei der Finanzbank AG. Saldovortrag zum (inkl. Zinsen aus 2010): 7.450,00 Einzahlung Wert : 2.500,00 Zinssatz für Spareinlagen in 2011: 1,5 % p.a. a) Wie hoch ist der Zinsaufwand, den die Finanzbank AG am zu Gunsten des Sparbuchs verbucht? b) In welcher Höhe erfolgt eine Zinsgutschrift, wenn die Kundin keiner Religionsgemeinschaft angehört und keinen Freistellungsauftrag erteilt hat?

14 LF 4 Anlage auf Konten 2.2/13 a) Zinsberechnung nach der progressiven Postenmethode: Z (1) = x 1,5 % = 111,75 Z (2) = t 1, = 11, = 108 Tage Zinsaufwand für Finanzbank: 111, ,25 = 123,00 b) Zinsen brutto 123,00-25% KESt - 30,75-5,5 % SolZ - 1,69 = Zinsgutschrift = 90,56

15 LF 4 Bausparen und VL 2.3/9 Wie erfolgt die Beantragung der Wohnungsbauprämie?

16 LF 4 Bausparen und VL 2.3/9 (1) Der Bausparer erhält den Antrag auf WobP i.d.r. mit dem Jahreskontoauszug seiner Bausparkasse. Diesen Antrag sendet der Bausparer ausgefüllt spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres an die Bausparkasse zurück. (Bsp.: Der Antrag auf WobP 2011 muss bis zum bei der Bausparkasse eingegangen sein.) (2) Die Bausparkasse beantragt die gesamte WobP beim Finanzamt bei Zuteilung des Vertrages bzw. nach Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren. (3) Gutschrift der gesamten WobP auf dem Bausparkonto nach Eingang vom Finanzamt.

17 LF 4 Altersvorsorge 2.4/2 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Kunde die Riester-Rente erhalten kann?

18 LF 4 Altersvorsorge 2.4/2 (1) Der Kunde zählt zum förderfähigen Personenkreis. (2) Der Kunde schließt einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab. (3) Der Kunde zahlt eine einkommensabhängige Eigenleistung.

19 LF 4 Altersvorsorge 2.4/3 Wer zählt im Rahmen der Riester-Rente zum förderungsfähigen Personenkreis und wer nicht?

20 LF 4 Altersvorsorge 2.4/3 Förderungsfähiger Personenkreis rentenversicherungspflichtige Azubis, AN und Selbständige Kindererziehende während Kindererziehungszeiten Bezieher von Wehr- und Zivildienstsold, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Vorruhestandsgeld, Erwerbsunfähigkeitsrente (bis 67. Lj.) Beamte, Richter, Berufssoldaten, Angestellte im öffentl. Dienst Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte Nicht förderungsfähiger Personenkreis Rentner und Pensionäre Sozialhilfeempfänger geringfügig Beschäftigte (es sei denn, sie sind auf eigenen Antrag pflichtversichert!) Selbständige und Studenten, die nicht RV-pflichtversichert sind.

21 LF 4 Altersvorsorge 2.4/6 Es ist die Riester-Förderung für einen Kunden zu berechnen. Zeige auf, wie sich der Gesamtbetrag berechnet und wie hoch die einzelnen Altersvorsorgezulagen sind.

22 LF 4 Altersvorsorge 2.4/6 Gesamtbetrag = Eigenbeitrag + Altersvorsorgezulage Gesamtbetrag: 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen, mind. 60 Sockelbetrag, Beitragshöchstbetrag p.a. (Wer weniger einzahlt, erhält prozentual weniger Förderung.) Altersvorsorgezulagen: Grundzulage = 154,00 p.a. Kinderzulage = 185 / 300 (bis 2007 /ab 2008 geboren) (erhält ohne Antrag die Mutter bei zs.veranlagten Ehepaaren) Berufseinsteiger = 200 einmalig (wenn Berufseinsteiger zu Beginn des Kalenderjahres unter 25 J.)

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