Mitteilungsblatt Nr Februar Mitteilungsblatt. Nr. 278 vom 06. Februar Markt Rennertshofen

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1 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Mitteilungsblatt Nr. 278 vom 06. Februar 2014 Markt Rennertshofen Parteiverkehr: Marktstraße 18, Rennertshofen info@rennertshofen.de Montag-Freitag von 7.30 bis Uhr Telefon: / und Mittwoch von bis Uhr Einweihung der neuerbauten dreigruppigen Kinderkrippe Kinderoase am 19. Januar 2014 in Rennertshofen Bilder: Herr Geyer 1. Bürgermeister Gebert und Krippenleiterin Frau Kögler Segnung der Krippe durch die Geistlichen Pfarrer Guggemos, Bogenreuther (evang. Kirchengemeinde) und Hergenhan (Ammerfeld) Das veränderte Familienbild in unserer Gesellschaft hat den Bundesgesetzgeber veranlasst, die Kommunen zu verpflichten, Krippen zu bauen und Krippenplätze vorzuhalten. Der Markt Rennertshofen hat gehandelt und eine Kinderkrippe mit Kosten von rd gebaut. Ein Staatszuschuss in Höhe von wurde bewilligt. Mit den Bauarbeiten wurde am 21. September 2012 begonnen. Die Bauzeit für die Inbetriebnahme der Krippe betrug rund 11 Monate. Das gesteckte Ziel wurde erreicht und der Krippenbetrieb konnte am 02. September 2013 aufgenommen werden. Von den 36 geschaffenen Krippenplätzen sind derzeit 32 Plätze mit unterschiedlichen Buchungszeiten belegt. Die Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Uhr wurden bedarfsgerecht und entsprechend einer Elternumfrage festgelegt. Die personelle Ausstattung mit insgesamt 8 Beschäftigten übertrifft deutlich den geforderten Anstellungsschlüssel. Wenn man die Investitionskosten für unsere beiden Kindergärten in Höhe von rd. 1,2 Mio. hinzurechnet, so hat der Markt Rennertshofen zwischenzeitlich rd. 3,1 Mio. für das Kindergarten und Krippenwesen für unsere Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren investiert. Diese Investitionen zeigen, dass wir eine kinder und familienfreundliche Kommune sind, so 1. Bürgermeister Gebert In Anwesenheit von vielen Ehrengästen, darunter Landrat Roland Weigert, erfolgte die ökumenische Segnung und offizielle Übergabe der neuerbauten dreigruppigen Kinderkrippe. Familienfreundliche Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass sich die Familien in Rennertshofen wohlfühlen und Beruf und Familie relativ gut vereinbaren können. Die Kinderkrippe macht unsere Marktgemeinde um ein weiteres Stück attraktiver und reicher. Am Samstag, 12. April 2014 ist ein Tag der offenen Tür geplant.

2 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Statistik 2013 Einwohnerwesen: Einwohner (Stand: 31. Dezember 2013): (Laut Einwohnermelderegister der Gemeindeverwaltung): a) Hauptwohnsitze: b) Nebenwohnsitze: 140 Zuzüge: 193 Wegzüge: 176 Wohnsitze der einzelnen Ortsteile zum 31. Dezember 2013 (einschl. Nebenwohnsitze): Altstetten: 36 Kienberg: 84 Ammerfeld: 166 Mauern: 89 Bertoldsheim: 738 Rennertshofen: Ellenbrunn: 69 Riedensheim: 195 Emskeim: 129 Rohrbach: 170 Erlbach: 85 Stepperg: 677 Hatzenhofen: 238 Treidelheim: 157 Hütting: 307 Trugenhofen: 106 Passwesen: Ausgestellt wurden im Jahr 2013: 1. Personalausweise 380 vorläufige Personalausweise: Reisepässe: 129 vorläufige Reisepässe: 3 3. Kinderreisepässe: 40 Verlängerungen/Aktualisierungen: 11 Fischereiwesen: 1. Fischereischeine auf Lebenszeit: 7 2. Fischereischeine auf Lebenszeit 14 mit 5 Jahre Fischereiabgabe: 3. Jugendfischereischeine: Jahresfischereischeine: 0 5. Verlängerung Fischereischeine: Standesamtswesen: Geburten: 38 Sterbefälle: 52 (hiervon 36 beim Standesamt Rennertshofen beurkundet) Eheschließungen: 23 (hiervon 16 beim Standesamt Rennertshofen beurkundet) Alters- und Ehejubilare: Der Markt Rennertshofen konnte im Jahr mal zum 80. Geburtstag, 21 mal zum 85. Geburtstag, 11 mal zum 90. Geburtstag, 2 mal zum 100. Geburtstag sowie 17 mal zur Goldenen Hochzeit 2 mal zur Diamantenen Hochzeit und 2 mal zur Eisernen Hochzeit gratulieren. Gewerbewesen: 1. Gewerbeanmeldungen: Gewerbeabmeldungen: Gewerbeummeldungen: 6 4. Anzahl der genehmigten Gestattungen nach 12 Abs. 1 GastG (z.b. Pfarr-, 30 Vereins- u. Dorffeste, Jubiläumsfeiern usw.): 5. Anmeldung einer öffentl. Vergnügung nach Art. 19 LStVG (z.b. Tanzveranstaltungen, Vereinsfeste usw.): 44 Bauwesen: Bauvoranfragen: 3 Bauanträge: 39 hiervon: Wohnhausneubauten: 19 Wohnhauserweiterungen, -um und -ausbauten: 6 Gewerbliche Bauten: 7 Garagen: 5 Landwirtschaftliche Bauten: 6 Sonstige Bauten: 3 Anträge auf isolierte Befreiungen 4 Rentenversicherungswesen: Gestellte Rentenanträge: - Deutsche Rentenversicherung: 60 - Knappschaft: 0 - Landwirtschaftl. Alterskasse: 10 - Zusatzversorgung: 3 - "Große" Renten-Kontenklärungen: 16 Schuldenabbau Stand der Verschuldung am : ,92 EUR, das waren 1.381,97 EUR je Einwohner : EUR, das sind 18,85 EUR je Einwohner (das sind 2,74 % vom Landesdurchschnitt). Die Landesdurchschnitts-Verschuldung 2011 lag bei 689 EUR je Einw. Die (reine) tatsächliche Schuldendienstbelastung betrug im Jahr 2013 nur 11,07 EUR je Einwohner (Zins 0,36 EUR und Tilgung 10,71 EUR).

3 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Bilder: Michael Geyer Fidelitas 85 Rennertshofen Faschingsgesellschaft Bertoldsheim Sophia Herbinger und Elias Ettenreich Anja Fieger und Daniel Hosemann Vanessa Rieder und Mathias Hudler Sophie Artner und Jonas Munninger Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen teilt mit: Hinweise für die Genehmigung der Errichtung und Erweiterung von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten nach 78 Abs. 3 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) -Auszug- In einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet ist die Errichtung oder Erweiterung unter anderem von Gebäuden nach 30, 33, 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich untersagt ( 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 6 -WHG: repressives Bauverbot). Dies gilt unabhängig davon, ob das Gebäude im Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 Bayerische Bauordnung - BayBO) errichtet oder erweitert werden kann, oder ob hierfür eine Baugenehmigung (Art. 59, 60 BayBO) erforderlich ist. Der Bauwerber benötigt in jedem Fall zunächst eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach 78 Abs. 3 Satz 1, Abs. 6 WHG. Durch die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach 78 Abs. 3 Satz 1 WHG wird eine Befreiung von dem bestehenden repressiven Bauverbot erteilt. Für die Frage, ob ein Gebäude nach 78 Abs. 3 Satz 1 WHG ausnahmsweise zugelassen werden kann bzw. ob die entsprechenden Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung erfüllt sind, ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich. Dabei müssen unter anderem die wasserrechtlichen Vorgaben des 78 Abs. 3 Satz 1 WHG erfüllt sein, insbesondere die Voraussetzung einer hochwasserangepassten Ausführung des Vorhabens nach 8 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WHG. Gegebenenfalls müssen die nachteiligen Auswirkungen durch Nebenbestimmungen ausgeglichen werden können. Zudem darf sich keine Gefahr für Leib und Leben von Bewohnern sowie eine unzumutbare Beeinflussung von Nachbargrundstücken durch das beabsichtigte Vorhaben ergeben. Basis der wasserwirtschaftlichen Prüfung zur Genehmigung für die Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden in Überschwemmungsgebieten sind die potentielle Wassertiefe und - sofern bekannt - die Fließgeschwindigkeit bei HQ100, die im Rahmen der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete von den wasserwirtschaftlichen Fachbehörden ermittelt werden und über die vorläufige Sicherung bzw. Festsetzung auch im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete" (lüg) ( veröffentlicht und für Bauherren und Planer zugänglich sind. Notwendige Unterlagen und Ablauf im baurechtlichen und wasserrechtlichen Verfahren für die wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach 78 Abs. 3 Satz 1 WHG sind unter Berücksichtigung eines Auskunftsbogens in der Regel keine weiteren separaten Unterlagen für die Prüfung der "hochwasserangepassten Ausführung" nach 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WHG des Gebäudes erforderlich. Sonstige Vorlagepflichten bleiben unberührt (z.b. WPBV). In den Bauvorlagen, insbesondere in den Gebäudeschnitten, sollte jedoch der Wasserspiegel bei HQ 100 bezogen auf das Grundstück eingetragen werden.

4 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Aus dem Marktgemeinderat Archäologische Funde im OT Stepperg im Baugebiet Am Holzgarten in den Jahren Mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Archäologische Staatssammlung München, wurde ein Schenkungsvertrag abgeschlossen und das Eigentum der Fundstücke an den Freistaat Bayern übertragen. Der Markt Rennertshofen hat jedoch das Recht, die Fundstücke für Ausstellungen und dergleichen unentgeltlich ausleihen zu können. Zuschussanforderung der Vereine für das Haushaltsjahr 2014 Zuschussanträge müssen bis spätestens jeweils 31. März des laufenden Kalenderjahres beim Markt Rennertshofen eingereicht worden sein. Der Marktgemeinderat behält sich vor, die eingereichten Zuschussanträge hinsichtlich ihrer Förderfähigkeit (Zuschussfähigkeit) zu prüfen und zu beurteilen. Für bisher jährlich wiederkehrende Vereins- und Verbandsförderungen muss kein Zuschussantrag beim Markt Rennertshofen gestellt werden. Diese Zuschüsse werden in der Höhe gewährt, wie sie im Haushalt bereit- bzw. eingestellt wurden. Die vorgenannten Zuschüsse haben keinen Einfluss auf den jährlich im Haushalt eingestellten Gesamtförderbetrag. Antrag auf Erweiterung des Spielplatzes im Baugebiet Nr. 12 Am Holzgarten und Errichtung eines Volleyballspielfeldes Der Marktgemeinderat wurde darüber informiert, dass Anwohner des neuen Stepperger Baugebietes einen Antrag auf Erweiterung des Spielplatzes und die Herstellung eines Volleyballspielfeldes gestellt haben. Einstimmig wurde beschlossen, Haushaltsmittel in Höhe von für die Anschaffung von Geräten usw. zur Erweiterung des Spielplatzes incl. der Herstellung eines Volleyballspielfeldes zu genehmigen. Die Verwaltung wurde bevollmächtigt, im Benehmen mit den Initiatoren dieses Antrages entsprechende Spielgeräte zu beschaffen und den Standort der einzelnen Spielgeräte festzulegen. Die Errichtung und Wartung der Gerätschaften sowie die Unterhaltung (Pflege, Rasenmähen etc.) des Spielplatzes soll durch die Antragsteller bzw. Anlieger im größtmöglichen Umfang durch unentgeltliche Eigenleistungen erfolgen. Planfeststellungsbeschluss für die geplante Errichtung und den Betrieb des gesteuerten Flutpolders Riedensheim zur Hochwasserrückhaltung im OT Riedensheim Den 594 Schreibmaschinenseiten umfangreichen Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 10. Januar 2014 hat der Markt Rennertshofen am 29. Januar 2014 erhalten samt 10 Ordnern mit Planunterlagen. Der Planfeststellungsbeschluss mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes liegt seit dem 03. Februar 2014 bis einschließlich 18. Februar 2014 im Rathaus (Marktstraße 18) im Zimmer Nr. 1 (Bauamt) zur allgemeinen Einsicht aus. Auf unsere diesbezügliche Bekanntmachung in den Amtskästen vom wird verwiesen.

5 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Aus dem Marktgemeinderat Vier neue Buswartehäuschen in den Ortsteilen Altstetten, Kienberg und Stepperg Wie berichtet wurden 4 neue Buswartehäuschen in den Ortsteilen Altstetten, Kienberg und Stepperg montiert bzw. aufgestellt und die Umgriffsflächen gepflastert. Die Gesamtkosten liegen bei rd Ausbau von Wegen im Jahr 2014 Zurzeit werden Angebote für den Ausbau (Asphaltierung) von folgenden Wegen eingeholt: a) Feldweg Fl.Nr. 412 der Gemarkung Hütting bei der Staatsstraße 2334 mit einer Ausbaulänge von rd. 525 m, b) Grubschlagweg im OT Riedensheim Fl.Nr. 210 mit einer Ausbaulänge von rd. 120 m, c) Weg zum Dünsberg (Trugenhofen) Fl.Nr. 271 mit einer Ausbaulänge von rd. 550 m. Die Kostenschätzung für alle drei Wege liegt bei (ohne Ingenieurhonorar). Die Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen soll spätestens am 24. Juni 2014 erfolgen. Umstellung (update) der gemeindlichen Homepage - smartphone-fähig Die im Jahr 2009 erstellte Homepage des Marktes Rennertshofen wird smartphone- bzw. tablet-fähig. Die gemeindlichen Seiten werden technisch modernisiert. Viele Grafiken, Bilder und Texte werden dann für die mobilen Endgeräte aufbereitet. Die Programmierung nimmt die Fa. PIWI, Garching, vor. Die Kosten betragen voraussichtlich /brutto. Diese Aufbereitung der gemeindlichen Homepage ist nicht mit einer Bürger-App zu verwechseln. Erweiterungen in der Einwohnermeldeamt-Software des Bürgerbüros: Einführung des Rathaus-Service-Portals (RSP) mit Lastschriftverfahren Das Angebot für die Bürger wird demnächst um das Rathaus-Service-Portal erweitert. Der Einsatz der bundesweit marktführenden Software MESO im gemeindlichen Meldeamt macht dies möglich. Den Bürgern des Marktes Rennertshofen wird dadurch ermöglicht, zahlreiche Behördengänge 24 Stunden am Tag bzw. an 7 Tagen der Woche bequem und unkompliziert von zu Hause aus zu erledigen per Internet über die gemeindliche Homepage. Zuschussbewilligung für die Kirche St. Peter in Trugenhofen und Kostenmehrung Die Kath. Pfarrkirchenstiftung Trugenhofen hat mitgeteilt, dass eine Kostenüberschreitung von 2.921,47 erfolgt ist, sodass sich die Gesamtsumme der Chorbogensanierung auf ,47 beläuft. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig, für die Sanierung des Chorbogens in der Pfarrkirche St. Peter in Trugenhofen einen Gesamtzuschuss in Höhe von 10 % von den von der Verwaltung für zuwendungsfähig anerkannten Kosten, maximal 3.192,15, zu bewilligen. Die Bürger können viele Behördengänge, z.b. Meldevorgänge, Melde und Aufenthaltsbescheinigungen, Führungszeugnisse, Anträge auf Kinderreisepässe, Pass-/Personalausweis-Statusabfrage, und mehr, bequem von zu Hause erledigen. Das Ausfüllen der elektronischen Formulare ist einfach, denn eine Dialogfunktion hilft dabei. Fallen für Bescheinigungen usw. Gebühren an, werden diese per Lastschrift eingezogen. Aufgrund rechtlicher Vorschriften bleibt es jedoch auch künftig teilweise noch erforderlich, persönlich zur Unterschriftsleistung ins Rathaus zu kommen. Die nahtlose Einbindung in die Rathaus-Software und der Schutz der Daten sind wichtig. Das Rathaus- Service-Portal wird zusammen mit der Fa. komuna im Juni oder Juli 2014 realisiert. Die Einrichtungskosten werden voraussichtlich /brutto betragen. Während der Einrichtungs -Installationsarbeiten und Einweisung wird das Bürgerbüro an 2 Tagen nicht erreichbar sein. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

6 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Kommunalwahlergebnisse ab Uhr live im Internet und Präsentation der Ergebnisse im Rathaus Wer die Ergebnisermittlung der Kommunalwahl am Sonntag, 16. März 2014 in Rennertshofen miterleben möchte, hat zwei Möglichkeiten: Jeder kann den Ablauf des Wahlabends im Internet verfolgen oder sich über eine Präsentation im Rathaus informieren. Am Wahltag ermitteln nach Schließung der Wahllokale um Uhr 12 Wahlvorstände die Ergebnisse in den Stimmbezirken. Gleichzeitig stellen 3 Briefwahlvorstände die Ergebnisse der Briefwahl fest. Die Wahlvorstände werden mit der Ergebnisermittlung für die Bürgermeisterwahl beginnen. Danach folgen die Ergebnisse der Landrats-, Gemeinderats und Kreistagswahl. Sobald ein Wahlbezirk ausgezählt ist, werden die Einzelergebnisse im Rathaus zentral erfasst und die vorläufigen Ergebnisse im Internet unter www. rennertshofen.de aktualisiert und veröffentlicht. Gleichzeitig kann die Entwicklung der vorläufigen Wahlergebnisse im Rathaus (Zi.Nr. 4) mitverfolgt werden. Hierzu wird eine Wahlpräsentation vorbereitet, in der die einzelnen Wahlergebnisse analog der Internet-Präsentation eingespielt werden. Beantragung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen auch über das Internet möglich Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger des Marktes Rennertshofen haben die Möglichkeit, Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die kommenden Wahlen auch über das Internet zu beantragen. Bitte nutzen Sie hierfür dann den Link (Hinweis) auf der Startseite der gemeindlichen Homepage unter Das Online-Formular ist dann mit den auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten Daten auszufüllen und online an die Gemeinde abzuschicken. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugestellt. Rathaus am 17. März 2014 geschlossen Am Montag, den 17. März 2014 ist das Rathaus für den Parteiverkehr anlässlich der Abschlussarbeiten der Kommunalwahl geschlossen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Tag nur dringende Angelegenheiten bearbeitet werden können. Neuwahlen bei der Ortsfeuerwehren Hatzenhofen und Rohrbach Gewählt wurden: Hatzenhofen 1. Kommandant Bernd Stark 2. Kommandant Stefan Schiller 1. Vorsitzender Bernd Stark Rohrbach 1. Kommandant Joachim Schmid 2. Kommandant Thomas Gebhard 1. Vorsitzender Stefan Keppele Verabschiedet wurde 1. Kommandant Josef Friedl, Hatzenhofen. Er war 28 Jahre 1. Kommandant der FF Hatzenhofen, zuvor 6 Jahre Stellvertreter, 10 Jahre Vereinsvorsitzender der FF Hatzenhofen, über 17 Jahre Kreisbrandmeister und über 10 Jahre Landkreisjugendfeuerwehrwart. Er hat seine Aufgaben als 1. Kommandant vorbildlich und pflichtbewusst wahrgenommen und ausgeführt. Es war ein Leben für die Feuerwehr und für den Schutz seiner Mitbürger, lobten 1. Bürgermeister Gebert und Kreisbrandrat Pfleger. Zum Dank und in Würdigung seines ehrenamtlichen vorbildlichen Engagements überreichte 1. Bürgermeister Gebert einen Zinnteller mit Gravur. Verunreinigung durch Hunde Hundekot auf Bürgersteigen, in Grünanlagen, auf Kinderspielplätzen, in Wiesengrundstücken, usw. führt zu einer Umweltbelastung und gibt Anlass zu Klagen aus der Bevölkerung. Deshalb wird darauf hingewiesen, was die meisten Hundebesitzer oft übersehen: sie selbst sind verpflichtet, den Schmutz ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen. Bild: Michael Geyer Einschlägige Vorschrift in unserer Marktgemeinde ist die Verordnung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift können mit einer Geldbuße bis zu 500 geahndet werden. Das Argument, die Hundesteuer würde die Tierhalter von der Reinigungspflicht entbinden, ist nicht zutreffend. Im Interesse der Sauberkeit und aus Rücksicht auf unsere Mitbürger bitten wir um Beachtung.

7 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Marktfest 2014 Unser traditionelles Marktfest in Rennertshofen soll heuer stattfinden. am 09. und 10. August Alle Handwerksbetriebe, Gewerbetreibende, Vereine und Interessenten der Großgemeinde sind daher herzlichst eingeladen, das Fest von Bürgern für die Bürger durch ihre Teilnahme mitzugestalten. Kreativität ist gefragt. Nur wenn möglichst viele Vereine, Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende durch verschiedene Attraktionen, Angebote und Beiträge mitwirken, kann den Besuchern ein vielseitiges Programm dargeboten werden. Wir hoffen, dass viele Teilnehmer zum Gelingen des Festes beitragen und bitten deshalb, die unten abzutrennende Rückantwort für das Marktfest 2014 baldmöglichst beim Markt Rennertshofen (Rathaus Zi.Nr. 5 Standesamt, Tel / , standesamt@rennertshofen.de) abzugeben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung An den Markt Rennertshofen - Marktfestausschuss - Marktstr Rennertshofen Teilnahmebestätigung für das Marktfest 2014 Hiermit melde ich,...,..., den Verein / Gewerbebetrieb / (Name des Anmeldenden) (Tel.Nr.) Handwerksbetrieb... zur (Name des Vereins, Gewerbebetriebes, Handwerksbetriebes, Privatperson) Teilnahme am Marktfest 2014 an. Wir beabsichtigen, uns mit folgendem Stand zu beteiligen:... und folgende/s Spiel/e / Attraktionen für Kinder zu bieten: Standortwunsch: Standortwunsch (Alternative):... Größe des Standplatzes: ca....m Bankverbindung für Platzstandgebühr (bitte unbedingt ausfüllen): Kontoinhaber:... IBAN:... BIC:... Bank:.... Ort, Datum... Unterschrift

8 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Widerspruchsmo glichkeit bei der Weitergabe von Meldedaten Nach Art. 32, 29 Abs. 2 und 28 Abs. 2 des Gesetzes über das Meldewesen (MeldeG) vom 08. Dezember 2006 (in Kraft getreten am 15. Dezember 2006) sowie nach 2 a der Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes (Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung - 2. MeldDÜV) darf die Meldebehörde aus dem Melderegister folgende Auskünfte erteilen, gegen die der Betroffene widersprechen kann: a) Parteien und Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und mit Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, evtl. Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erhalten, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (z. B. Jungwähler, Rentner usw.). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. b) Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk, darf eine Auskunft aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen erteilt werden. Die Auskunft umfasst Vor- und Familiennamen, evtl. Doktorgrad, Anschriften sowie Tag und Art des Jubiläums. c) An Adressbuchverlage können Vor- und Familiennamen, evtl. Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern mitgeteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. d) Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften erhalten neben den Daten ihrer Mitglieder auch Daten von Ehegatten, Eltern und Kinder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. e) Antragsteller können durch automatisierten Abruf über das Internet einfache Melderegisterauskünfte erhalten (Internetauskunft). f) An das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt die Meldebehörde zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März Vor- und Familiennamen sowie die gegenwärtige Anschrift zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Diesen Auskunftserteilungen unter den Buchstaben a) bis f) kann ohne nähere Begründung widersprochen werden. Im Falle unter Buchstabe d) gilt dies jedoch nicht, wenn Daten für die Erhebung der Kirchensteuer weitergegeben werden. Bei einem Widerspruch im Falle unter Buchstabe b) kann dieser für Ehejubiläen nur von beiden Ehegatten abgegeben werden. Die Erklärung über den Widerspruch kann gebührenfrei beim Einwohnermeldeamt des Marktes Rennertshofen, Rathaus (Zi.Nr. 3), Marktstr. 18, von jedem volljährigen Einwohner eigenständig abgegeben werden. Second-Hand-Basar rund ums Kind in Rennertshofen Wann: Sonntag, , Uhr Wo: Aula der Grund und Mittelschule Rennertshofen Wer: Selbstverkäufer (gegen geringe Standgebühr) Was: gebrauchte Kinderkleidung, Baby und Kleinkinderausstattung, Umstandsmode, Bücher, gut erhaltene Spielwaren, Kinderfahrräder mit Kaffee und Kuchen - auch zum Mitnehmen Anmeldung und weitere Infos bis spätestens unter 08434/ oder 0163/ Das Parken auf den Gehwegen in der Marktstraße ist nicht zulässig. Wir bitten um Beachtung! Das Rathaus ist am Faschingsdienstag, den 04. März 2014 geschlossen

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10 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Veranstaltungskalender Auszug Datum Februar Uhrzeit Kindergardetreffen der Fidelitas 85 in der Turnhalle der Grund und Mittelschule Rennertshofen Faschingsball der FF Rohrbach in der Musik-Manege Faschingsball der Arbeiterwohlfahrt Rennertshofen in der Musik-Manege Frauenfaschingsball des Kath. Frauenbunds Rennertshofen in der Musik Manege; Motto: Kunterbunter Frauenball mit Maskenprämierung Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen der Marktkapelle Rennertshofen im Landhotel Herrenhof Altpapiersammlung des SV Bertoldsheim in Bertoldsheim und Erlbach ab Jahreshauptversammlung des FC Rennertshofen im Kegelheim Stepperg Prunksitzung der Fidelitas 85 in der Musik Manege Spielenachmittag der Arbeiterwohlfahrt Rennertshofen im Di-Da Fidelitas- und Hausball in der Musik Manege März Faschingsumzug in Bertoldsheim Faschingsumzug in Rennertshofen Kinderball der Fidelitas 85 in der Musik-Manege Kehraus der Fidelitas 85 in der Musik-Manege Kehraus der Faschingsgesellschaft Bertoldsheim im Gasthaus Schlamp Weltgebetstag der Frauen ( Ströme in der Wüste ) in der Pfarrkirche Stepperg Jahresversammlung der Sudetendeutschen Landsmannschaft im Bürgerhaus in Riedensheim Starkbierfest der CSU-FU-JU in der Musik-Manege Theaterabend der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel Stepperg Schafkopfrennen der FF Trugenhofen im Feuerwehrhaus Trugenhofen Seniorennachmittag der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel Stepperg Generalversammlung der FF Trugenhofen im Feuerwehrhaus Trugenhofen Schafkopfrennen der FF Emskeim im Feuerwehrhaus Emskeim Kommunalwahlen Theaterabend der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel Stepperg Theaterabend der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel Stepperg Theaternachmittag/-abend der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel Stepperg Second-Hand-Basar des Elternbeirats Kindergarten in der Aula der Grund- und Mittelschule Rennertshofen und Jahresversammlung des TC Rennertshofen im Landhotel Herrenhof (Saal) 19.00

11 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Veranstaltungskalender Auszug Datum März Uhrzeit Spielenachmittag der Arbeiterwohlfahrt Rennertshofen im Di-Da ; Theaterabend der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel in Stepperg; Kabarett-Abend im Clubheim des TC Rennertshofen mit Das Eich ; Der Schwachsinn galoppiert, Kartenvorverkauf bei Brillen Königsdorfer Theaterabend der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel Stepperg; Theaterabend der Laienspielgruppe der FF Stepperg im Pfarrstadel Stepperg; Evtl. Stichwahl anl. Bürgermeister bzw. Landratswahl Ärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst 08./ Dr. Reischl, Bgh, Tel / / Dr. Zitzmann, Bgh, Tel / / Hr. Mayer, R hfn, Tel / / Dr. Lebhaft, R hfn, Tel / / Hr. Abt, Bgh, Tel / / Dr. Zitzmann, Bgh, Tel / / Dr. Reischl, Bgh, Tel / / Hr. Abt, Bgh, Tel / / Dr. Lebhaft, R hfn, Tel / / Hr. Mayer, R hfn, Tel / / Dr. Reischl, Bgh, Tel / Es ist auch ein Abruf über Internet möglich: Die diensthabenden Ärzte haben an den jeweiligen Wochenenden und Feiertagen, außerhalb des Bereitschaftsdienstes, von bis Uhr Sprechstunde. Sie erreichen die Vermittlungsstelle des ärztlichen Notdienstes unter der Rufnummer oder / Bitte wenden Sie sich in allen dringenden, lebensbedrohlichen Notfällen direkt an die Integrierte Leitstelle ohne Ortsvorwahl unter der gebührenfreien Notrufnummer 112 (sowohl aus dem Festnetz als auch über Mobilfunk). Zahnärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Laut Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern wird der zahnärztliche Not- und Bereitschaftsdienst nur noch über die Medien (Tagespresse) oder über das Internet (über eine Umkreissuche) angezeigt. Eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt kann deshalb nicht mehr erfolgen. Kühlgeräteabfuhr Wir weisen darauf hin, dass am 31. März 2014 Anmeldeschluss für die Kühlgeräteabfuhr ist. Anmeldungen, die nach dem obengenannten Termin eingehen, können erst bei der nächsten Abfuhr berücksichtigt werden. Anmeldekarten erhalten Sie auf allen Wertstoffhöfen, beim Markt Rennertshofen, Rathaus Zi.Nr. 2 (Kasse) und bei den Landkreisbetrieben Neuburg- Schrobenhausen. Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen finden am 12. Februar 2014, 26. Februar 2014 und am 12. März 2014 Sprechtage statt. Wir bitten Sie, rechtzeitig vor dem Beratungstermin einen Termin unter der kostenfreien Telefon-Nr. 0800/ (08.30 Uhr bis Uhr) unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer zu vereinbaren. Zur Beratung werden die Rentenversicherungsunterlagen und der Personalausweis benötigt.

12 Mitteilungsblatt Nr Februar 2014 Apotheken-Notdienst (Angaben ohne Gewähr) Apotheken-Notdienst-Informationen erhalten Sie auch im Internet unter sowie Sa., Barmherzige-Brüder-Apotheke, Neuburg und Maximilium-Apotheke, Donauwörth So., Donau-Apotheke, Neuburg und Tilly-Apotheke, Rain Mo., Donaumoos-Apotheke, Karlshuld und Stern-Apotheke, Asbach-Bäumenheim Di., Elisen-Apotheke, Neuburg und Apotheke im Kaufland, Donauwörth Mi., Elisen-Apotheke, Nassenfels und Augusta-Apotheke, Rain Do., Engel-Apotheke, Neuburg und Marktapotheke, Burgheim Fr., Karls-Apotheke, Karlshuld und Stadt-Apotheke, Rain Sa., Marien-Apotheke, Neuburg und St.-Martins-Apotheke, Mertingen So., Ostend-Apotheke, Neuburg und St. Michael-Apotheke, Rain Mo., Rosen-Apotheke, Neuburg und Donau-Apotheke, Rennertshofen Di., Schwalbanger-Apotheke, Neuburg und Maximilium-Apotheke, Donauwörth Mi., St.-Josef-Apotheke, Neuburg und Tilly-Apotheke, Rain Do., Barmherzige-Brüder-Apotheke, Neuburg und Stern-Apotheke, Asbach-Bäumenheim Fr., Donau-Apotheke, Neuburg und Apotheke im Kaufland, Donauwörth Sa., Donaumoos-Apotheke, Karlshuld und Augusta-Apotheke, Rain So., Elisen-Apotheke, Neuburg und Marktapotheke, Burgheim Mo., Elisen-Apotheke, Nassenfels und Stadt-Apotheke, Rain Di., Engel-Apotheke, Neuburg und St. Martins-Apotheke, Mertingen Mi., Karls-Apotheke, Karlshuld und St. Michael-Apotheke, Rain Do., Marien-Apotheke, Neuburg und Donau-Apotheke, Rennertshofen Fr., Ostend-Apotheke, Neuburg und Maximilium-Apotheke, Donauwörth Sa., Rosen-Apotheke, Neuburg und Tilly-Apotheke, Rain So., Schwalbanger-Apotheke, Neuburg und Stern-Apotheke, Asbach-Bäumenheim Mo., St.-Josef-Apotheke, Neuburg und Apotheke im Kaufland, Donauwörth Di., Barmherzige-Brüder-Apotheke, Neuburg und Augusta-Apotheke, Rain Mi., Donau-Apotheke, Neuburg und Marktapotheke, Burgheim Do., Donaumoos-Apotheke, Karlshuld und Stadt-Apotheke, Rain Fr., Elisen-Apotheke, Neuburg und St. Martins-Apotheke, Mertingen Sa., Elisen-Apotheke, Nassenfels und St. Michael-Apotheke, Rain So., Engel-Apotheke, Neuburg und Donau-Apotheke, Rennertshofen Mo., Karls-Apotheke, Karlshuld und Maximilium-Apotheke, Donauwörth Di., Marien-Apotheke, Neuburg und Tilly-Apotheke, Rain Mi., Ostend-Apotheke, Neuburg und Stern-Apotheke, Asbach-Bäumenheim Do., Rosen-Apotheke, Neuburg und Apotheke im Kaufland, Donauwörth Fr., Schwalbanger-Apotheke, Neuburg und Augusta-Apotheke, Rain Sa., St.-Josef-Apotheke, Neuburg und Marktapotheke, Burgheim So., Barmherzige-Brüder-Apotheke, Neuburg und Stadt-Apotheke, Rain Mo., Donau-Apotheke, Neuburg und St. Martins-Apotheke, Mertingen Di., Donaumoos-Apotheke, Karlshuld und St. Michael-Apotheke, Rain Mi., Elisen-Apotheke, Neuburg und Donau-Apotheke, Rennertshofen Do., Elisen-Apotheke, Nassenfels und Maximilium-Apotheke, Donauwörth Fr., Engel-Apotheke, Neuburg und Tilly-Apotheke, Rain Sa., Karls-Apotheke, Karlshuld und Stern-Apotheke, Asbach-Bäumenheim So., Marien-Apotheke, Neuburg und Apotheke im Kaufland, Donauwörth Mo., Ostend-Apotheke, Neuburg und Augusta-Apotheke, Rain Di., Rosen-Apotheke, Neuburg und Marktapotheke, Burgheim Mi., Schwalbanger-Apotheke, Neuburg und Stadt-Apotheke, Rain Do., St.-Josef-Apotheke, Neuburg und St. Martins-Apotheke, Mertingen Fr., Barmherzige-Brüder-Apotheke, Neuburg und St. Michael-Apotheke, Rain Herausgeber des Mitteilungsblattes: Markt Rennertshofen Verantwortlicher: 1. Bürgermeister Ernst Gebert Druck: Druckerei Frank, Wemding

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