Befristungen - Handlungsmöglichkeiten im Betrieb
|
|
- Maike Bader
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Befristungen - Handlungsmöglichkeiten im Betrieb
2 Zahlen die schmerzen sollten Anteil befristeter Beschäftigung an allen Einstellungen schwankt seit Jahren um 45% Privatwirtschaft: 39,9 ÖD (ohne Wissenschaftsbereich): 59% Anteil der befristet Beschäftigten an der Gesamtbeschäftigung im öffentlichen Dienst ist innerhalb von 10 Jahren von gut 10% auf 16 % gestiegen (ohne Beamte u. einschließlich Wissenschaftsbereich) Anteil sachgrundloser Befristung an allen Befristungen im öffentlichen Dienst 2004: 17,5% 2013: 35,7 % 2
3 Funktion befristeter Arbeitsverträge (insbesondere ohne Sachgrund) 1. Element prekärer bzw. ungeschützter Beschäftigung 2. Instrument flexibler Personalpolitik 3. Missbrauch als Probezeit 4. Unterlaufung des Kündigungsschutzes 5. Einschränkung der Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung 6. Schwächung der gewerkschaftlichen Interessenvertretung und Streikfähigkeit 3
4 Unsere Absichten des Projekts in Düsseldorf waren: zu einem Feld prekärer Beschäftigung einen Kommunikations-, Positions- und Handlungszusammenhang herzustellen an einer brennenden betrieblichen Frage anzuknüpfen und so eine Kampagne von unten zu starten und ein Handlungsfeld mit jugendlichem Gesicht zu entwickeln 4
5 Elemente einer Politik zur Einschränkung der Befristungspraxis Unterstützung bei individuellen Entfristungsklagen ( Hindernislauf wegen gesetzlicher Rahmenbedingungen und höchst-richterlicher Rechtsprechung) Ausschöpfen der Informations- und Mitbestimmungsrechte von Betriebsrat und Personalrat Gewerkschaftliches Handeln im Betrieb Tarifvertragliche Sicherung und Gestaltung des Normalarbeitsverhältnisses durch die Gewerkschaft Rechtspolitik Forderungen an den Gesetzgeber 5
6 Bei der Auseinandersetzung um Befristung sind der Betrieb / die Dienststelle die Felder betriebs- / personalvertretungsrechtlichen Handelns betriebspolitischen Handelns 6
7 Kernbereiche des personalvertretungs-rechtlichen Handelns: Ausübung aller Möglichkeiten über Beteiligungsrechte LPVG NW/ BPersVG Einfordern frühzeitiger und umfassender Informationen über vorhandene befristete Arbeitsverhältnisse und deren Enddatum Einflussnahme auf die Personalpolitik / Personalplanung Einfordern von Befristungsquoten trotz Sachgrund- Befristungen 7
8 Kernbereiche des betriebspolitischen Handelns Vertrauensleute durchleuchten das Unternehmen/ die Dienststelle (Dauer-)Thema bei Personalversammlungen - Aufzeigen der Folgen für befristet Beschäftigte in ihrer Arbeit, Lebensplanung, finanziellen Möglichkeiten - Aufzeigen der Folgen für Personalplanung / Planungssicherheit in Einrichtungen und Dienststellen Betroffenheit bei Entscheider*innen, Politiker*innen, und Oberbürgermeister*innen schaffen Thema der betrieblichen Forderungsdiskussion zu Tarifrunden 8
9 Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Personalrates Überwachungsaufgabe - 64 Nr. 2 LPVG NW/ 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG Informationsrechte - 20 TzBfG, 65 Abs. 1 LPVG NW/ 68 Abs. 2 BPersVG (Anzahl, Dauer, Gründe, Anteil an den Beschäftigten usw.) Unterrichtung und Beratung im Wirtschaftsausschuss - 65a LPVG NW (u.a. Auswirkungen auf Personalplanung) 9
10 Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Personalrates Mitwirkung Stellenausschreibungen 73 Nr. 2 LPVG NW Mitbestimmung Auswahlrichtlinien 72 Abs. 4 Nr. 14 LPVG NRW/ 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG Mitbestimmung Personalangelegenheiten 72 Abs. 1 Nr. 1, 4 LPVG NW/ 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG i.v.m. 77 Abs. 2 BPersVG (Mitbestimmung bei Befristung von Arbeitsverträgen, wesentliche Änderung von Arbeitsverträgen und bei der Einstellung nur nach 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NRW!) 10
11 Beispielhafte mögliche (ungewöhnliche) Handlungsoptionen: z.b. abgeleitet aus Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen ( 72 Abs. 4, Nr.7 LPVG NW) Gefährdungsbeurteilungen einfordern, die Belastungen Betroffener durch Befristete aufzeigen (unsichere organisatorische Planung im Arbeitsbereich, Auswirkungen auf Arbeitsklima) z.b. aus Anhörung bei Stellenplänen und Stellenbesetzungsplänen ( 75 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW) Einfordern, dass die Befristungsquote auf ein zu vereinbarendes niedrigeres Maß zu reduzieren ist, um so Anzahl der unbefristeten Verträge zu erhöhen 11
12 Der Aufbau von Konfliktbereitschaft der betrieblichen Interessensvertretung sollte mit betrieblichem gewerkschaftliches Handeln einhergehen bzw. von dort angestoßen werden. Dazu ist die Kenntnis über betriebliche Dimension von Befristung zu schaffen (Befragungen Muster ver.di NRW) ist innerbetriebliche Öffentlichkeit herzustellen sind Foren betrieblicher Öffentlichkeit zu nutzen (Schwarze Bretter, Intranet und Personalversammlungen etc.) sind Wandzeitungen, Filme etc. (mit Betroffenen) zu entwickeln, die Lebenssituationen einbeziehen (Mietvertrag, Kredit etc.) sind individuelle Überprüfungen von Befristungen anzubieten (mobile Beratung) etc. 12
13 Politische Skandalierung: Aus den Betrieben/Dienststellen wird das Thema in die Kommunal- und Landespolitik getragen Öffentlichkeitsarbeit, Straßenaktionen Betroffene und ver.di gehen auf einzelne Politiker (z.b. vor Ratssitzungen / Ausschußsitzungen u. Landtagsauschüsse) zu Oberbürgermeister*in wird angeschrieben und die Öffentlichkeit informiert Presse wird informiert, z.t. mit Exclusivstorys etc. 13
14 Widerstände und Vorbehalte: Aus den Interessensvertretungen: Komplexe Auseinandersetzung um Personalpolitik und planung stehen an Vervielfachung der Konflikte mit den Leitungen stehen bevor (zumindest am Anfang) und das Versagen von Einstellungen kann Folge sein Aus den Belegschaften: Interessen der Stammbelegschaft sind nach vorne zu stellen Befristete sind willfährig und untergeben 14
15 Erfolge herausstellen! -Bei der Uniklinik wurde die Zahl von Befristungen von 500 auf nunmehr 80 reduziert (10 Jahre PR- Arbeit) -Befristungen in einem Landesbetrieb regelmäßig durch Intervention (hier) in die SPD Landtagsfraktion umgewandelt (it.nrw) -Sachgrundlose Befristung bei Rheinbahn gänzlich beseitigt (ca. 180 Busfahrer*innen zuvor ) -Bei Kötter Aviation Security erzwang BR über Zustimmungs-verweigerung Betr.Vereinbarung (Anteil Befristungen sank von 70% auf 30%) -Bei der Stadtverwaltung Düsseldorf seit 2009 befristete Stellen halbiert - Vereinbarungen (keine Befristung über 5 Jahre), unbefristete Einstellung im Sozial- und Erziehungsdienst auch bei zeitlich befristeten Aufgaben/Vertretungen 15
16 mehr Infos: ver.di Bezirk Düsseldorf Hintergründe Film zu Geschichte und Aktualität von Befristung (Betroffene kommen zu Wort) Reader mit Handlungsbeispielen viel Material aus der Arbeit Neu! ver.di NRW Kampagne 16
17 Danke für Eure Aufmerksamkeit. 17
Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung
Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge
MehrFür gute Arbeit gegen prekäre Beschäftigung. Ein Projekt des Gesamtpersonalrates beim Landkreis Diepholz mit Unterstützung von Landkreis Diepholz
Für gute Arbeit gegen prekäre Beschäftigung Ein Projekt des Gesamtpersonalrates beim Landkreis Diepholz mit Unterstützung von Landkreis Diepholz Landkreis Diepholz Landkreis in Niedersachsen Grenzt im
MehrBildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrLandtagswahlen NRW ausgewählte Themen und zur Landtagswahl 2017, Fragen an MdL und Landtagskandidatinnen und Kandidatinnen
Befristungen, insbesondere sachgrundlose Befristungen, sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im öd-bereich liegt der Befristungsanteil höher als in der Privatwirtschaft (Studie IAB - Institut
Mehr2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel
MehrMindestlohn, Tarifpolitik, Gesundheitsschutz - aktuelle gewerkschaftliche Herausforderungen
Mindestlohn, Tarifpolitik, Gesundheitsschutz - aktuelle gewerkschaftliche Herausforderungen Fachtagung Gute Arbeit im Call Center und im Kundenservice durchsetzen, 27.Oktober 2014, Essen Dr. Martin Beckmann
MehrBeteiligungsrechte im Arbeitsrecht unter Berücksichtigung des TVöD und TV-BA Personalräteschulung nach 46 Abs.6 BPersVG
Beteiligungsrechte im Arbeitsrecht unter Berücksichtigung des TVöD und TV-BA Personalräteschulung nach 46 Abs.6 BPersVG bzw. entsprechender landesrechtlicher Regelung Seminar-Nummer: 2019 Q198 DL Termin:
MehrPersonalversammlung 27. APRIL 2016
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig Leipzig University of Applied Sciences Personalversammlung 27. APRIL 2016 HTWK Leipzig University of Applied Sciences Dr. Klaus Wolf Personalrat Tagesordnung:
MehrForum 8: Aktuelle Entwicklungen Novellierung»Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung«Ass.jur. Doreen Lindner Rat.
Forum 8: Aktuelle Entwicklungen Novellierung»Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung«Ass.jur. Doreen Lindner Rat.geber GmbH Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz KHSG) Pflegeförderprogramm
MehrDie andere Demokratie
Die andere Demokratie Zur Bedeutung der Demokratie im Betrieb 1 Die andere Demokratie Politische Freiheit und gleiche politische Rechte für Frauen und Männer Demokratie = gleiches Stimmrecht für alle die
MehrInstitut für Weiterbildung in Wirtschaft und Gesellschaft e.v. Seminarprogramm für Betriebs- und Personalräte. Wir sind Kooperationspartner von
Institut für Weiterbildung in Wirtschaft und Gesellschaft e.v. Seminarprogramm 2011 für Betriebs- und Personalräte Wir sind Kooperationspartner von NRW Betriebsverfassungsgesetz - Grundlagenschulung Seite
Mehr1. 64 LPVG NW Allgemeine Aufgaben des Personalrats
1. 64 LPVG NW Allgemeine Aufgaben des Personalrats Repräsentativorgan aller Beschäftigten der Dienststelle. Vertretung der Interessen aller Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter. Überwachung
MehrArbeitsrechtliche Beteiligung der 78 und 83 LPersVG RLP
Arbeitsrechtliche Beteiligung der 78 und 83 LPersVG RLP Grundschulung Arbeitsrecht nach 41 Abs.1 LPersVG RLP Veranstaltungsnummer: 2014 Q277 MH Termin: 31.03. 03.04.2014 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrTarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit Stand: 23.05.2012 Tarifvertrag zur Leih-/ Zeitarbeit Zwischen NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v., Hamburg und der IG Metall, Bezirksleitung Küste,
Mehrver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Mitbestimmung nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Rechtsprechung * Personalräte sind im Bereich Gesundheitsschutz nicht rechtlos Das
Mehr!!?? Thema: Werkverträge/Industrielle Dienstleistungen/Auslagerung. strategische Umgang mit Werkverträgen im Betrieb
Impulsveranstaltung für Betriebsräte in NRW 13.7.2010 strategische Umgang mit Werkverträgen im Betrieb!!?? Thema: Werkverträge/Industrielle Dienstleistungen/Auslagerung Die Situation Auslagerung=Outsourcing:
MehrP E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G
P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2016 Q 230 MH Termin: 12.12. 16.12.2016 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrDie Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z
Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >
MehrPersonalplanung und Personalentwicklung
Personalplanung und Personalentwicklung Welche Rechte hat der Betriebsrat? (1) Neue Rechte im Betriebsverfassungsgesetz Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und Altersteilzeit, neue Arbeitsorganisation
MehrKurzübersicht BetrVG: Rechte des Entleiherbetriebsrates bei Leiharbeit
Planung: AG stellt erste Überlegungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern im Betrieb an Entscheidung: AG entscheidet sich für den Vollzug der Maßnahme (geplanter Einsatz) Wahrnehmung der Beteiligungsrechte
MehrSondernewsletter 14. Juni 2018
Sondernewsletter 14. Juni 2018 Bundesverfassungsgericht führt Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen wieder ein. - BAG- Rechtsprechung zum Befristungsrecht als verfassungswidrig aufgehoben - Damit
MehrDer Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Bergischen Universität Wuppertal
Der Personalrat der nichtwissenschaftlich Beschäftigten der Bergischen Universität Wuppertal! Einladung zur Personalversammlung am 23.02.2007, um 10.00 Uhr (bis ca. 12.00 Uhr) im Hörsaal 12, Gebäude L-.09.28
MehrÜbernahme der Ausgebildeten und Leiharbeit Ziele, Ergebnisse und Perspektiven der Tarifrunde 2012
WSI Tarifpolitische Tagung 2012 Übernahme der Ausgebildeten und Leiharbeit Ziele, Ergebnisse und Perspektiven der Tarifrunde 2012 Helga Schwitzer, 27. September 2012 in Düsseldorf Strategische Prämissen
MehrSachbereich: Grundlagen
Sachbereich: Grundlagen die relevanten Rechtsnormen für personalrechtliche Entscheidungen nennen und bei konkreten Rechtsfragen die anwendbaren Normen zuordnen Quellenlehre Gesetze, Tarifverträge, etc.
MehrArbeit der Richterräte in NRW. Kassel, Ulrich Scheer
Arbeit der Richterräte in NRW Kassel, 21.10.2010 Ulrich Scheer 1 Ressortierung alle Gerichtsbarkeiten beim Justizminister 2 Richtervertretungen Richterräte Präsidialräte 3 Aufgaben der Richterräte Beteiligung
MehrWas Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen
Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen 02.05.2018 Rechtsanwältin Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.v. 1 Befristeter Arbeitsvertrag
MehrTarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit. in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai Zwischen
Tarifvertrag zur Leih-/Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens (TV LeiZ) vom 24. Mai 2012 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v.
MehrBetriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente
Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat
MehrUmsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst. Erste Schritte
Umsetzung des TV Arbeits-und Gesundheitsschutz im Sozial und Erziehungsdienst Erste Schritte 1 Kerninhalte des Tarifvertrages Der Tarifvertrag greift vorhandene Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes auf.
MehrZiel: Übernahme. Perspektiven sichern.
Ziel: Übernahme Perspektiven sichern. Harte Zeiten. Harte Fakten. 2 Ausbildung abgeschlossen und dann? I Für den Großteil der Auszubildenden wird das Ausbildungsende zur Zitterpartie. I Mehr als ein Drittel
MehrTarifvertrag Leiharbeit
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Tarifvertrag Leiharbeit Edelmetallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 29.06.2012 Gültig ab: 01.08.2012 Kündbar zum: 31.03.2016 Frist: 3 Monate zum Monatsende Zwischen
MehrBeteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung
(,MW,A) 72 (1) 1 Einstellung 72 (1) 1 Nebenabreden zum Arbeitsvertrag 72 (1) 1 erneute Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Beurlaubung 72 (1) 1 Verlängerung der Probezeit 72 (1) 1 Anstellung von Beamten
MehrGute Arbeit braucht betriebliche Promotoren
Gute Arbeit braucht betriebliche Promotoren Schöneberger Forum 28./29. November 2012 Achim Meerkamp, ver.di-bundesvorstand Warum steht das Thema Gute Arbeit auf unserer Agenda? Leitbild einer modernen,
MehrPerspektive 2015 Gute Arbeit im Fachbereich Gemeinden
Perspektive 2015 Gute Arbeit im Fachbereich Gemeinden Worum geht es? Was ist nötig? Wie können wir das erreichen? Worum geht es? 9475 9600 Schulen 9400 9200 9041 9021 9000 8800 8839 8872 Mitgliederzahlen
MehrBefristungen. Elisabeth Beltz. Personalratsbüro Diagonale Kassel Tel: Sekretariat:
Befristungen Elisabeth Beltz Prekäre Arbeitsverhältnisse an der Uni Kassel Thesen: Der Anteil der befristeten Arbeitsverträge ist in der Uni Kassel ausgesprochen hoch und nimmt permanent zu. Die Vertragslaufzeiten
MehrDie Fraktion der CDU hat die folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet:
Bremische Bürgerschaft Drucksache 17/239 Landtag 17. Wahlperiode Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 15. Januar 2008 Befristete Anstellung bzw. Abordnung bei besonderem Vertrauensverhältnis?
Mehr18 Grafik: Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes. 19 Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
Inhalt Inhaltsverzeichnis Zu diesem Buch Rechtsquellen und Akteure des Rechts Gesetze Verordnungen Verträge Grafik: Hierarchie der Rechtsquellen Grafik: Akteure des Rechts Arbeitsverträge Tarifverträge
MehrDienstvereinbarung. Präambel
Dienstvereinbarung zur Sicherung der Rechte der Beschäftigten (Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Beamtinnen/Beamte) der Stadt Krefeld, die für eine Arbeitsgemeinschaft ARGE Hartz IV ( 44 b SGB II) tätig
MehrDiskussionspapier zur Tarifforderung TV-L und TVöD: Tarifrunde 2016/2017
02.10.2015 Peter Müßig (muessig@dzhw.eu), Daniel Völk (voelk@dzhw.eu) Diskussionspapier zur Tarifforderung TV-L und TVöD: Tarifrunde 2016/2017 Einführung einer Befristung teurer und unattraktiver machen
MehrKRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
MehrP E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G
P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs.5 LPVG NRW Veranstaltungsnummer: 2012 Q 288 MH Termin: 23.10. 25.10.2012 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrBildungsprogramm. Bezirk Düssel-Rhein-Wupper. in Kooperation mit:
Bildungsprogramm 2018 2018 Bezirk Düssel-Rhein-Wupper in Kooperation mit: Tagesseminare für ArbeitnehmerInnen (jeweils samstags) Soziale Kompetenzen Termin Zeit/Ort Thema 27.01.2018 10:00 18:00 Uhr Rhetorik
MehrPersonalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung
PersVG M-V vom 24.02.1993 1 08.10.2007 Mitbestimmungsverfahren Mitwirkungsverfahren stärkste Form der Beteiligung schwächere Beteiligungsform 62 i.v.m. 68 Abs. 1 69 70 62 i.v.m. 68 Abs. 2 2 08.10.2007
MehrTeil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN
-5- VORBEMERKUNGEN Teil I DIE ALLGEMEINEN PERSONELLEN MASSNAHMEN 1. EINLEITUNG 2. DIE PERSONALPLANUNG 2.1 Definition des Begriffs Planung 2.2 Definition des Begriffs Personalplanung 2.3 Unterteilung der
MehrDIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT.
Sachgrund Befristung, ohne DIE ZEITLICHE BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN GIBT DEM ARBEITGEBER FLEXIBILITÄT. Arbeitsvertrag nur für eine bestimmte Dauer Wird im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis
MehrWissen vertiefen Beteiligungsrechte als Personalrat rechtssicher und kompetent wahrnehmen
Wissen vertiefen Beteiligungsrechte als Personalrat rechtssicher und kompetent wahrnehmen Beteiligungsrechte / Anwendung und Durchsetzung, Initiativrecht / Dienstvereinbarung Schulungs- und Bildungsveranstaltung
MehrLandesweite Kampagne im Vorfeld der Landtagswahlen NRW im Mai Präsentation der Kampagne in ver.di-bezirken & Betrieben -
Landesweite Kampagne im Vorfeld der Landtagswahlen NRW im Mai 2017 -Präsentation der Kampagne in ver.di-bezirken & Betrieben - Darum geht s: 1. Warum eine Kampagne zum Thema Befristung? Unsere Forderungen
MehrARBEIT SICHER UND FAIR
ONLINE-UMFRAGE ARBEIT SICHER UND FAIR ERGEBNISSE Methode und Stichprobe Befragung zu unsicherer Beschäftigung Die hat im Februar 2011 eine Befragung zur aktuellen Situation von Leiharbeit und anderen Formen
MehrP E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G
P E R S O N A L R Ä T E S C H U L U N G Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs.6 BPersVG Veranstaltungsnummer: 2017 Q173 MH Termin: 03.07. 07.07.2017 Zielgruppe: Gewählte Personalvertreter
MehrHaken und Ösen beim Ausbildungsvertrag - Ein kleiner rechtlicher Wegweiser für Ausbildungsbetriebe -
Haken und Ösen beim Ausbildungsvertrag - Ein kleiner rechtlicher Wegweiser für Ausbildungsbetriebe - Katrin von Balluseck RECHTSANWÄLTIN Keine Haken keine Ösen durch... I. Ordnungsgemäße Begründung des
MehrIII. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung. allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98)
III. Mitbestimmung in allg. pers. Angelegenheiten/bei Berufsbildung Mitbestimmung gem. 92-98 BetrVG allg. personelle Angelegenheiten ( 92-95) Berufsbildung ( 96-98) Personalplanung ( 92) Information, Beratung,
MehrGrundlagen der Mitbestimmung
Grundlagen der Mitbestimmung by rpbadmin - Montag, September 17, 2012 http://ratgeber-psychische-belastung.de/services/grundlagen-der-mitbestimmung/ Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) In den Betrieben
MehrEinflussmoglichkeiten des Betriebsrats auf den Wechsel befristet Beschaftigter in die Dauerbeschaftigung
Anne-Maria Fritze Einflussmoglichkeiten des Betriebsrats auf den Wechsel befristet Beschaftigter in die Dauerbeschaftigung PETER LANG Europaischer Vertag cter Wissenschaften VII Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis
MehrRechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und anhand
MehrWissen vertiefen Beteiligungsrechte nach dem LPVG BaWü rechtssicher und kompetent wahrnehmen
Wissen vertiefen Beteiligungsrechte nach dem LPVG BaWü rechtssicher und kompetent wahrnehmen Beteiligungsrechte / Anwendung und Durchsetzung Initiativrecht / Dienstvereinbarung Schulungs- und Bildungsveranstaltung
MehrMitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und LPVG Ba-Wü
Mitbestimmungsrechte Arbeitszeit BetrVG und Einführung Arbeitszeit: - Zentraler Begriff im Arbeitsrecht - Bestimmt Zeitraum, in dem der AG über die Arbeitsleistung des AN verfügen kann - Vergütung hängt
MehrOFFENSIVE MITBESTIMMUNG DER GEWERKSCHAFTEN FÜR GUTE ARBEIT
SPD-AfA Konferenz Gute Arbeit in einem sozialen Europa OFFENSIVE MITBESTIMMUNG DER GEWERKSCHAFTEN FÜR GUTE ARBEIT 1 2 3 Was ist heute ein Arbeitnehmer? 4 Industrie 4.0 und die Mitbestimmung Was ist ein
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG für Personalräte im Jobcenter Seminar-Nr. Termin 2016 Q210 MH 13. bis 17. Juni 2016 Tagungsstätte Seminarleitung Courtyard by Marriott Berlin
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q157 MH Termin: 12.03. bis 16.03.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: pentahotel Berlin-Köpenick Grünauer Straße
MehrArbeitsverträge richtig befristen
Stand: Januar 2008 Arbeitsverträge richtig befristen Das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten und löste das Beschäftigungsförderungsgesetz
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nummer: 2018 Q159 MH Termin: 25.06. bis 29.06.2018 Zielgruppe: Personalräte Tagungsstätte: Victor s Residenz-Hotel Berlin Am Friedrichshain
MehrUmfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung
Umfang der Unterrichtung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung 1. Der auch im Beschlussverfahren mögliche Antrag auf künftige Leistung entsprechend 259 ZPO erlaubt nicht die Verfolgung eines erst
MehrSeminare. für Betriebs- und Personalräte/innen. nach 37,6 BetrVG, 44 LPVG und 46,6 BPersVG
Seminare 2019 für Betriebs- und Personalräte/innen nach 37,6 BetrVG, 44 LPVG und 46,6 BPersVG Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Seminarprogramm vermittelt erforderliche Kenntnisse für Betriebs- und
MehrGrundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG
Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 46 Abs. 6 BPersVG Seminar-Nr. 2016 Q322 MH Termin 12. bis 16. Dezember 2016 Tagungsstätte Courtyard by Marriott Berlin Mitte (Seminar, Mittagessen, Abendessen)
MehrHerzlich willkommen! Der Weg in den Beruf. Tipps zum Berufseinstieg. Anlass, Ort und Datum. Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1
Herzlich willkommen! Der Weg in den Beruf Tipps zum Berufseinstieg Anlass, Ort und Datum Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Inhalt Der Arbeitsvertrag Befristete Arbeitsverhältnisse Entgelt Kündigung
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
MehrLEIHARBEIT UNSER THEMA
LEIHARBEIT UNSER THEMA Zentrale Kampagne der IG Metall Prag 10. Oktober 2008 Michael Knuth 2 Grundsatz Es ist ungerecht, einen Leiharbeiter, der in einem Metallbetrieb arbeitet, mit 7,31 Euro pro Stunde
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. Einleitung 1. Kapitell. Grundlagen 3
Vorwort I III Einleitung 1 Kapitell. Grundlagen 3 1. Öffentlicher Dienst 3 2. Gesetzliche Grundlagen 5 3. Tarifliche Grundlagen 6 A. Normative Wirkung des TVöD 6 B. Vertragliche Bezugnahme 7 Kapitel 2.
MehrSeminare für Betriebs- und Personalräte/innen. nach 37,6 BetrVG, 44 LPVG und 46,6 BPersVG
Seminare 2017 für Betriebs- und Personalräte/innen nach 37,6 BetrVG, 44 LPVG und 46,6 BPersVG Liebe Kolleginnen und Kollegen, Betriebs- und Personalräte sowie Mitglieder in Jugendvertretungen können ihre
MehrBAG, Urteil vom AZR 397/09 Befristeter Abschluss von Arbeitsverträgen ist ohne Zustimmung des Personalrats wirksam
Februar 2011 Seite: 9 BAG, Urteil vom 06.10.2010 7 AZR 397/09 Befristeter Abschluss von Arbeitsverträgen ist ohne Zustimmung des Personalrats wirksam EINLEITUNG: Im Personalvertretungsrecht des öffentlichen
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu
MehrArbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand
Rechtsgrundlagen die verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechts nennen 4 Rechtsquellenlehre Bürgerliches Recht die Konkurrenz zwischen verschiedenen arbeitsrechtlichen Rechtsquellen beschreiben und
MehrMandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen
Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers
MehrMitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen
Mitbestimmung des Personalrats bei Befristung von Arbeitsverträgen LPVG NW 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Liegt die nach 72 Abs. 1 Satz Nr. 1, 66 Abs. 1 LPVG NW erforderliche Zustimmung des Personalrats zur Befristung
MehrAllgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats:
Überblick über die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats 1. Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats Allgemeines zum Informationsanspruch des Betriebsrats: a) Gemäß 80 Abs. 2
MehrBetriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung
Karl Michael Scheriau Betriebsänderung nach dem Betriebsverfassungsgesetz mit Betriebsübergang ( 613a BGB) und Betriebsübergang bei Umwandlung SUB Hamburg A2009/3157 Betrieb - Unternehmen - Konzern 1 Was
MehrÜbersicht über die Änderungen des. Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. (nach dem Landtagsbeschluss vom 20.9.
Übersicht über die Änderungen des Landespersonalvertretungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (nach dem Landtagsbeschluss vom 20.9.2007) Inhalt: Auflistung der Änderungen außerhalb der Beteiligungsrechte Änderungen
MehrBeteiligung an der Befragung insgesamt: Antworten
, Oktober 2013 Beteiligung an der Befragung insgesamt: 514.134 Antworten Beteiligung der Frauen liegt leicht über ihrem Organisationsgrad. Positiv: hohe Beteiligung von unorganisierten Frauen. Auch Angestellte/Hochqualifizierte
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
MehrEinladung zur Jahrestagung
Einladung zur Jahrestagung Programm 10.30 Uhr Begrüßung durch Andrea Lange-Vester Sprecherin des Hochschulpolitischen Arbeitskreises des DGB-Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt 10.40 Uhr Teil 1:
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42
9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...
MehrDie Entwicklung der Mitbestimmungslandschaft in Deutschland Bremen,
19.11.2013 Die Entwicklung der Mitbestimmungslandschaft in Deutschland Bremen, 7.11. 2013 Zwei jüngere Beispiele Labour Relations heute Streik von 200 Vorfeldlotsen am Frankfurter Flughafen Beendigung
MehrWerkverträge und Leiharbeit Was bringen die neuen gesetzlichen Regelungen?
Fair Miteinander! Fachtagung für Betriebsräte, 21.-22.3.2017, Berlin Werkverträge und Leiharbeit Was bringen die neuen gesetzlichen Regelungen? 1 Problem und Ziel Leiharbeit und Werkverträge werden häufig
MehrPR-Sonderinfo. zum Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal
Personalrat der Beschäftigten in Technik und Verwaltung PR-Sonderinfo zum Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal gez. Frank Stasny Vorsitzender Kontakt Personalrat der Beschäftigten
Mehrdes Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3984 26. 04. 2018 Antrag der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Befristete
MehrGefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Stand der Handlungsansätze Michael Gümbel Sujet GbR Organisationsberatung Grundverständnis Psychische Belastungen Betriebliche Praxis, Entscheidungen, Maßnahmen,
MehrTarifrunde AWO NRW 2016/17 FB 3 NRW,
Der Rahmen: Tarifverhandlungen für rund 38.000 Beschäftigte der Arbeiterwohlfahrt in NRW Altenpflege, Sozial und Erziehungsdienst / Kita, ambulante Pflege, Behindertenhilfe, Beratungsstellen und viele
MehrArbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen. z z
Arbeit und Leben D G B / V H S N W Arbeitsrechtstag Rhein-Ruhr in Essen z 29.03.2017 z 16.05.2017 Aktuelle Rechtsprechung an Rhein und Ruhr Fachtagung für Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehinderten-
MehrDurch Arbeit krank und selber schuld?
Arbeit und Leben Durch Arbeit krank und selber schuld? 7. Gesundheitstag am 24.11.2015 in Recklinghausen Ein Angebot für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen 7. Gesundheitstag am
MehrAmt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten
Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten Unter besonderer Berücksichtigung des Betriebsarztes von Dr. Christian Ehrich CFM C.F. Müller Juristischer Verlag Heidelberg Inhaltsverzeichnis
MehrErgebnisse der Betriebsrätebefragung Junge Generation Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Detlef Wetzel Zweiter Vorsitzender der IG Metall Zukunft und Perspektiven für die junge Generation Ergebnisse der Betriebsrätebefragung Junge Generation Vereinbarkeit von Familie und Beruf Repräsentative
Mehrver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
Gute Arbeit und Gefährdungsbeurteilung ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Jeder Mensch hat ein Recht auf Gute Arbeit! Das fordert ver.di. Und engagiert sich dafür auf allen Ebenen:
MehrPR TuV - Infoveranstaltung zur Personalratsarbeit - April 2016 Die Personalvertretung im Land Nordrhein- Westfalen
Die Personalvertretung im Land Nordrhein- Westfalen 1 in einer Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigenständiger Arbeitgeberinnenfunktion 2 auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes.
Mehr