Große Anfrage. der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Karl-Heiz Warnholz, Dr. Jens Wolf, Jörg Hamann, Wolfhard Ploog (CDU) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt, Karl-Heiz Warnholz, Dr. Jens Wolf, Jörg Hamann, Wolfhard Ploog (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Damit die Integration gelingt Nutzt der rot-grüne Senat tatsächlich alle Chancen der zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge? Vor wenigen Tagen verkündete die bisherige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, dass 2020 jeder zweite Flüchtling Arbeit habe. Angesichts dieser kühnen Prognose der SPD-Politikerin stellt sich die Frage, wie weit das rot-grün regierte Hamburg bei der Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge inzwischen vorangekommen ist. Vorherige Versuche, einen Gesamtüberblick über den Ist-Stand zu erlangen, liefen bisher weitestgehend ins Leere. Gern verweist der Senat auf work and integration for refugees (W.I.R), doch abgesehen davon, dass die aktuellste verfügbare Vermittlungsübersicht vom 24. Februar 2017 stammt, betreut W.I.R auch nur einen kleinen Teil der Flüchtlinge. Jugendberufsagentur, Agentur für Arbeit und Jobcenter sind ebenfalls beteiligt. Hier findet wiederum eine Zusammenarbeit mit verschiedenen Trägern statt, die den Flüchtlingen die deutsche Sprache beibringen und/oder sie mithilfe verschiedener Maßnahmen und Projekte auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Da Rot-Grün in der Bürgerschaft die Forderung der CDU-Fraktion nach einem halbjährlichem Bericht aller Beteiligten über den Fortschritt der Arbeitsmarktmaßnahmen für Flüchtlinge (Drs. 21/7107) im Dezember 2016 abgelehnt hat, müssen wir über den Weg einer Großen Anfrage die wichtigen Informationen unter anderem auch für Arbeitgeber beschaffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat hat bereits mehrfach die zusammen mit den Arbeitsmarktpartnern Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur für Arbeit) und Jobcenter team.arbeit hamburg (Jobcenter) sowie weiteren Kooperationspartnern (hierzu gehören die beiden Kammern, der Unternehmensverband Nord e.v. sowie spezialisierte kommunale Träger) entwickelten Handlungsstrategien und -maßnahmen dargestellt, siehe unter anderem Drs. 21/9306, Drs. 21/7590 und Drs. 21/5832. Hierzu gehören insbesondere die zentrale Kompetenzerfassung im Ankunftszentrum-Rahlstedt direkt nach Einreise/Asylantragstellung, die binnen 14 Tagen erfolgende, kriterienbasierte Terminierung bei den im weiteren Beratungsverlauf zuständigen Institutionen Jugendberufsagentur (JBA), W.I.R work and integration for refugees, den regionalen Standorten der Agentur für Arbeit und von Jobcenter sowie der Aufbau von regionalen Dependancen in Harburg und Bergedorf. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Arbeitsverwaltung hat der Senat darüber hinaus im Bereich der sprachfördernden und berufsintegrierenden Maßnahmen seine Aktivitäten weiter ausgebaut. So hat unter anderem das BAMF in Hamburg ein Pilotprojekt gestartet mit dem Ziel, den Zugang

2 Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode zu den Integrationskursen zu beschleunigen. Hierbei wird der Einstufungstest für alle potenziellen Teilnehmenden bereits wöchentlich zentralisiert im Ankunftszentrum durchgeführt. Nach erfolgtem Sprachtest wird für die Teilnehmenden ein konkreter freier Kursplatz bei einem Kursträger ermittelt, reserviert und die Person dorthin verwiesen. Um die Wartezeiten bei den Alphabetisierungskursen zu verkürzen, wurde unter anderem ein Zweitschriftlernerkurs eingeführt, der sich vor allem an Teilnehmende richtet, die in einer anderen Schriftform, zum Beispiel in arabischer Schrift, alphabetisiert sind. Auch die Kooperation mit Ehrenamtlichen über das Dialogforum Ausbildung und Arbeit des Forums Flüchtlingshilfe und verschiedene über den Integrationsfonds der Hamburgischen Bürgerschaft finanzierte Arbeitsmarktprojekte unterstützen die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten. Dieses gemeinsame Handeln aller arbeitsmarkpolitisch Verantwortlichen sowie von Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist erfolgreich. So waren im Berichtsmonat September 2017 in Hamburg in den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) II und III insgesamt Personen aus dem Kontext Fluchtmigration arbeitsuchend gemeldet. Davon sind lediglich Geflüchtete arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet, dass nach wie vor ein hoher Prozentsatz der Geflüchteten sich in arbeitsmarktpolitischen und Sprachförderungsmaßnahmen befindet. Bereits von Januar bis September 2017 sind in beiden Rechtskreisen insgesamt Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verzeichnen. Im gesamten Vorjahr waren dies Abgänge (siehe Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit: Migration und Arbeitsmarkt statistik.arbeitsagentur.de). Gleichzeitig liegt der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus den acht nicht europäischen Asylherkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien) im März 2017 (letzter Stand, siehe auch Antwort zu Frage 1.) bei Personen. Dies entspricht einer Veränderung gegenüber dem Vorjahr von Personen. Besonders erfreulich ist zudem, dass mit Stand März 2017 bereits 726 Personen mit Fluchthintergrund eine betriebliche Ausbildung absolvieren, dies sind fast 400 Personen mehr als Anfang (Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit: Migration und Arbeitsmarkt statistik.arbeitsagentur.de). Dabei ist zu beachten, dass die Anzahl der Ausbildungsaufnahmen erst mit den Daten des aktuellen Ausbildungsbeginns September/Oktober 2017 vollständig sein werden. Eine Auswertung der soziodemografischen Daten der von Januar 2017 bis Juni 2017 in Hamburg angekommenen Geflüchteten (Erhebung im Ankunftszentrum) macht letztlich auch einen recht hohen Kompetenzgrad unter den Geflüchteten deutlich. So verfügen rund 40 Prozent der Geflüchteten nachweislich über formale beziehungsweise non formale berufliche Kompetenzen und wurden zur passgenauen Betreuung und Vermittlung in das Projekt W.I.R aufgenommen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Agentur für Arbeit, von Jobcenter, der Bundesagentur für Arbeit (BA), dem BAMF, der Handwerkskammer Hamburg, der Handelskammer Hamburg sowie der Diakonie Hamburg wie folgt: Arbeitsmarkt und arbeitsmarkpolitische Maßnahmen: 1. Laut Medienberichterstattung haben in Hamburg Flüchtlinge einen sozialversicherungspflichtigen Job gefunden. a) Wie viele sozialversicherungspflichtige Flüchtlinge gab es im September 2017? b) Handelt es sich hierbei ausschließlich um Flüchtlinge, die in den letzten beiden Jahren nach Hamburg gekommen sind? 2

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 Wenn nein, woher stammen die Flüchtlinge und seit wann sind sie in Hamburg? Angaben zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beruhen auf Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe. Hier wird monatlich (stichtagsbezogen) mit sechs Monaten Nachlauf der Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhoben (siehe auch Drs. 21/9306). Die Beschäftigten-Daten für den September 2017 liegen demnach noch nicht vor die aktuellsten Daten beziehen sich auf März Zu diesem Zeitpunkt waren Personen aus den acht nicht europäischen Haupt- Asylherkunftsländern sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von rund Personen. Siehe auch Vorbemerkung. Siehe hierzu unter folgendem Link die Statistik der BA: Statistische-Sonderberichte/Generische-Publikationen/Migrations-Monitor- Arbeitsmarkt-Eckwerte-Laenderebene.xlsm. Merkmale zum Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland werden in der Beschäftigtenstatistik nicht erhoben. Im Übrigen siehe auch Drs. 21/5832. c) Liegen dem Senat Erkenntnisse vor, ob es sich um befristete oder unbefristete Arbeitsverhältnisse handelt? Statistische Auswertungen im Sinne dieser Fragestellung sind nicht möglich. d) Wie viele Flüchtlinge arbeiten davon in der Arbeitnehmerüberlassung gem. AÜG? e) Liegen dem Senat Erkenntnisse über die Qualifizierung vor? Wenn ja, wie viele der Arbeitsverhältnisse sind als Helfertätigkeiten zu qualifizieren? Bitte nach Branchen aufschlüsseln. Siehe Anlage Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Hamburg? Wie viele davon insgesamt im erwerbsfähigen Alter und bei welcher Altersstruktur? Wie viele davon sind männlich, wie viele weiblich? Siehe Anlage 2 sowie Drs. 21/ Die Differenz zu den in Drs. 21/10400 aufgeführten Zahlen erklärt sich dadurch, dass die Personen mit Niederlassungserlaubnis gemäß Auslegung des Flüchtlingsbegriffes durch die BA in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt sind. 3. Wie viele Flüchtlinge waren in Hamburg in den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) II und III im September 2017 arbeitssuchend, das heißt in sprach- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, wie viele arbeitslos? Arbeitsuchende und Arbeitslose: siehe Anlage 3. Teilnehmende in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen: siehe Anlage 4. Zur Definition der Begriffe Arbeitsuchende, Arbeitslose und nichtarbeitslose Arbeitsuchende siehe Glossare/Generische-Publikationen/AST-Glossar-Gesamtglossar.pdf. 4. Wie viele Zugänge bei den Flüchtlingen für beide Rechtskreise (jeweils und insgesamt) waren im Jahr 2017 bisher zu verzeichnen? 5. Wie viele Abgänge aus beiden Rechtskreisen (jeweils und insgesamt) waren in diesem Jahr bisher aus der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit zu verzeichnen? Wie viele davon in den ersten Arbeitsmarkt? Wie viele in Ausbildung? Siehe Anlage Wie viele Eintritte in Integrationskurse von Personen mit Fluchthintergrund hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dem 3

4 Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Senat mit welchem Stand für das Jahr 2017 bisher gemeldet? Wie viele davon sind männlich, wie viele weiblich? Im Jahr 2017 wurden in Hamburg neue Kurseintritte von Personen mit Fluchthintergrund (aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Eritrea, Somalia, Iran und Irak) in das Integrationskursangebot des Bundes gezählt (Stand ). Davon sind Personen männlich und Personen weiblich. Hierbei handelt es sich derzeit noch um vorläufige Zahlen. 7. Wie viele Kurseintritte von länderfinanzierter Sprachförderung gab es bisher im Jahr 2017? Im Jahr 2017 haben bislang 852 Personen vom Flüchtlingszentrum Hamburg eine Teilnahmeberechtigung für die Kursteilnahme im landesfinanzierten Sprachförderprogramm Deutschkurse für Flüchtlinge erhalten (Stand ). Über die Anzahl der tatsächlich erfolgten Kurseintritte liegen noch keine verlässlichen Angaben vor. Wie in Drs. 21/4499 dargestellt, lässt sich die Anzahl der Kurseintritte erst nach Eingang der Trägerabrechnungen beim Flüchtlingszentrum feststellen. Diese liegen regelmäßig erst zum Ende des 3. Quartals des Folgejahres vollständig vor. 8. Wie viele Kurseintritte in Berufssprachkurse gab es bisher im Jahr 2017? Im Jahr 2017 haben in Hamburg Personen einen Berufssprachkurs begonnen, darunter 214 Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (Stand ). 9. Wie viele Personen mit Fluchthintergrund haben bisher im Jahr 2017 an Maßnahmen der Berufsorientierung teilgenommen? Wie viele davon sind männlich, wie viele weiblich? Welche Maßnahmen waren es jeweils? Siehe Anlage 4. Die Maßnahmen der Berufsorientierung befinden sich dort unter dem Punkt Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Eine Differenzierung nach Geschlecht ist der Anlage 6 zu entnehmen. 10. Wie viele Personen mit Fluchthintergrund haben bisher im Jahr 2017 an Kompetenzfeststellungs- und Anerkennungsverfahren teilgenommen? Wie viele davon sind männlich, wie viele weiblich? Bitte zusätzlich nach Branchen aufschlüsseln. Siehe Anlage 4 unter dem Punkt 5 Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS). Eine Differenzierung nach Geschlecht ist der Anlage 6 zu entnehmen. Eine Auswertung nach Branchen ist nicht möglich. Über KompAS hinaus werden weitere Maßnahmen der Kompetenzfeststellung im Rechtskreis SGB II und III mit Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) angeboten. Anerkennungsverfahren von schulischen und beruflichen Abschlüssen werden von den zuständigen Stellen durchgeführt. 11. Wie viele Personen mit Fluchthintergrund haben bisher im Jahr 2017 an Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung teilgenommen? Das zum 1. Dezember 2017 gestartete ESF-Projekt Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AVM): dual & inklusiv hat im ersten Halbjahr konzeptionelle Arbeiten hinsichtlich Strukturierung der Inhalte, Einrichtung von relevanten Gremien und Personalakquise geleistet. Um die Jugendlichen mit speziellem Förderbedarf zu erreichen und sie entsprechend ihres individuellen Bedarfes unterstützen zu können, bedurfte es in dieser Phase und prozessbegleitend einer interdisziplinären Diagnostik für die Zielgruppe und eine Weitergabe der Informationen sowie die daraus abzuleitenden Unterstützungsmaßnahmen und -angebote an die schulischen Teams. Bei Bedarf wurden schulgenaue Qualifizierungsangebote für die Teams durchgeführt oder organisiert. Das neue Schuljahr hat zum 31. August 2017 begonnen, sodass erst in der nächsten Zeit Teilnehmende der Zielgruppe in das Projekt eintreten werden. Im Übrigen siehe Anlage 4 unter dem Punkt Maßnahmen Berufswahl und Berufsausbildung. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ W.I.R, Jobcenter, JBA und Agentur für Arbeit sind alle bei der Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt beteiligt. a) Wer von den Genannten ist derzeit mit wie vielen Mitarbeitern/VZÄ mit welchen Aufgaben im Ankunftszentrum in Meiendorf vertreten? Im Ankunftszentrum Hamburg-Rahlstedt ist ein Teil des Teams Ankunftszentrum der Agentur für Arbeit tätig. Aktuell sind von der BA drei Mitarbeitern/-innen (2,5 VZÄ) vertreten. Folgende Aufgaben werden ausgeübt: - Erstinformation zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie allgemeine Informationen zum Leben, Arbeiten und Spracherwerb in Deutschland für Personen im erwerbsfähigen Alter mit individueller Bleibeperspektive, - Kompetenzerfassung im Zuge der Datenaufnahme und Aufbereitung im Datensystem der BA (VerBIS), - Steuerung und Übergabemanagement zu den im Integrationsprozess im Anschluss zuständigen Einrichtungen entsprechend des Alters und der Kompetenzen der Geflüchteten (JBA, W.I.R, Jobcenter (Regelsystem SGB II) und Agentur für Arbeit (Regelsystem SGB III). b) Welche Flüchtlinge müssen Jobcenter und Agentur für Arbeit derzeit zur Betreuung an W.I.R abgeben? Wie ist das diesbezüglich Prozedere und auf welchen Grundlagen beruht es? Bitte erläutern. In die Betreuung von W.I.R werden in der Regel Geflüchtete aufgenommen, die schulische und berufliche Erfahrungen beziehungsweise Abschlüsse oder ein Studium mitbringen sowie Sprachkenntnisse einer romanischen Sprache mitbringen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt seitens der Agentur für Arbeit im Ankunftszentrum Rahlstedt anhand eines strukturierten Vorgehens, siehe Anlage 7. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird ein Termin bei W.I.R binnen zwei Wochen vereinbart. Die Teilnahme am W.I.R-Programm erfolgt freiwillig. Eine Teilnahme ist auch für Geflüchtete möglich, die schon länger hier sind und arbeitsmarktliche Beratung wünschen. c) Wann legt W.I.R eine neue Berichterstattung vor? Gibt es schon eine neue Vermittlungsbilanz? Wenn ja, was sind deren Kernaussagen? Wenn nein, warum gibt es noch keine? d) Wird erfasst, ob die bisher von W.I.R in Arbeit, Ausbildung und Praktika vermittelten Flüchtlinge ihre Tätigkeit auch weiterhin ausüben? Wenn ja, bei wie vielen ist das der Fall? Wenn nein, warum nicht? Seitens der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), des Jobcenters und der Agentur für Arbeit wurden zum Stichtag die Kundenprofile der Stichprobe ausgewertet, die einer Langfristbetrachtung ermöglicht, siehe unter anderem Drs. 21/9306, Drs. 21/5832. Eine Präsentation dieser Ergebnisse war gemäß Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration am 28. September 17 vorgesehen, der Tagesordnungspunkt wurde jedoch auf die kommende Sitzung verschoben. Zu den Ergebnissen: Von der genannten Ausgangsgröße der Stichprobe befinden sich noch 981 Geflüchtete in Hamburg (nur diese wurden in die Auswertung einbezogen). Insgesamt konnten 42 Prozent erste berufliche Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt sammeln, davon 5

6 Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: 135 Personen, - geringfügige Tätigkeit: 89 Personen, - Ausbildung/Studium: 23 Personen, - selbstständige Tätigkeit: zwei Personen - sowie Praktika: 167 Personen. Zum Stichtag befanden sich noch 150 Personen von249 Personen in einem Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise waren selbstständig tätig, davon - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: 86 Personen, - geringfügige Tätigkeit: 42 Personen, - Ausbildung/Studium: 20 Personen, - selbständige Tätigkeit: zwei Personen. Der Grund für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses liegt insbesondere in der Befristung von Arbeitsverhältnissen. Praktika sind grundsätzliche zeitlich befristet. Eine Stichtagsbetrachtung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht zielführend. KompAS: 13. Wurden die laut Drs. 21/7590 für das Jahr 2017 zur Verfügung stehenden Plätze für die Durchführung des Arbeitsmarktprogramms KompAS bei den beiden in der Drs. 21/5293 genannten Trägern DAA und KOM im Jahr 2017 besetzt? Wenn ja, wie viele Plätze wurden besetzt? Wenn nein, warum wurden die Plätze nicht besetzt beziehungsweise warum wurden nur wenige Plätze besetzt? Die BA wertet keine laufenden Maßnahmen aus, da hier ständige Nachbesetzungen und Neuzuweisungen erfolgen. Eine statistische Erhebung der Besetzungsstände differenziert nach Rechtskreisen ist nicht möglich. Die seitens Jobcenter für das Jahr 2017 geplanten Plätze wurden nicht vollständig besetzt. Die Entwicklung im Arbeitsfeld mit geflüchteten und asylsuchenden Menschen konnte zum Zeitpunkt der Planung der Maßnahmebeschaffung nicht sicher prognostiziert werden. Leitlinie des Jobcenters war, einer weiterhin hohen Zuwanderung gerecht werden zu können. Die vorhandenen Potenziale der Kundinnen und Kunden aus der Personengruppe sind nicht in jedem Fall geeignet, um für diese Personen einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme zu prognostizieren. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Wie viele zusätzliche Plätze sind für das Jahr 2018 in dem Programm bei jeweils welchem Träger vorgesehen? Jobcenter plant für das Jahr Plätze bei dem Träger DAA. 15. Wie viele Betriebspraktika wurden von den Trägern bereits akquiriert und konnte jeder Teilnehmer mit einem Platz in einem Unternehmen versorgt werden? Wenn nein, warum nicht? Betriebspraktika sind nicht fester und verbindlicher Bestandteil der Maßnahme. In Einzelfällen kann eine betriebliche Erprobung Bestandteil der individuellen Aktivierung sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 PerjuF, PerjuF-H/BOF: 16. Für das Programm Wege in Ausbildung für Flüchtlinge hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung allein für das Jahr 2016 bundesweit 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. a) Wie viele Teilnehmer hatte PerjuF im Jahr 2016? Wie viele Plätze stehen im Jahr 2017 zur Verfügung? Wie viele wurden bisher belegt? Wie viele Plätze sind für 2018 geplant? Die Agentur für Arbeit bietet PerjuF seit April 2016 an. Die letzte Einstiegsmöglichkeit lag im 2. Quartal Die statistische Erfassung und Berichterstattung für Personen im Kontext von Fluchtmigration befindet sich in der Agentur seit Juni 2016 im Aufbau. Daten sind gegenwärtig nur eingeschränkt dem öffentlich zugänglichen Internetangebot Migrations- Monitor der Agentur zu entnehmen: Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=& pagelocale=de&topicid= &year_month=201709&year_month.group=1& search=suchen. Für 2018 ist keine PerjuF-Maßnahme durch die Agentur für Arbeit geplant. Stattdessen wird sich die Agentur bedarfsorientiert weiterhin an einer lokalen Variante des Jobcenters beteiligen. Es handelt sich hier um die Maßnahme Junge Menschen in Ausbildung (JuMA), die zusätzlich zum Standardprodukt PerjuF weitere bedarfsgerechte Inhalte beinhaltet. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich im Jahr 2017 bereits an dieser Maßnahme und wird dies im Jaher 2018 noch verstärken, sodass das Standardprodukt PerjuF ab 2018 vollständig entfallen kann. Seitens Jobcenter wurde und wird die Maßnahme PerjuF nicht angeboten, stattdessen wie oben beschrieben eine lokale Variante durchgeführt. b) Wie viele Teilnehmer hatte PerjuF-H im Jahr 2016? Wie viele Plätze stehen im Jahr 2017 zur Verfügung? Wie viele wurden bisher belegt? Wie viele Plätze sind für 2018 geplant? PerjuF-H wird federführend von der Agentur für Arbeit in Gruppen mit bis zu zwölf Teilnehmenden durchgeführt. Seitens des Jobcenters können geeignete Kandidatinnen und Kandidaten in diese Maßnahme eingesteuert werde. Die Umsetzung übernehmen fünf der Hamburger Innungen unter der Federführung der Innung der Bäcker und Konditoren. Jeweils eine Gruppe hat zum 1. August 2016, 1. Februar 2017 und 1. August 2017 begonnen. Ein weiterer Beginntermin ist der 1. Februar Die weitere Umsetzung ist in Planung Plätze geplant 12 Teilnehmende Maßnahme abgeschlossen 9 24 c) Wie viele Teilnehmer hatte BOF im Jahr 2016? Wie viele Plätze stehen im Jahr 2017 zur Verfügung? Wie viele wurden bisher belegt? Wie viele Plätze sind für 2018 geplant? Das Programm BOF (Berufsorientierung für Flüchtlinge) wird durch das BMBF finanziert und in Hamburg durch das HIBB koordiniert. Platz- und Belegungsentwicklung sind wie folgt: 2016: Keine. 2017: Zunächst wurden zwölf Plätze eingerichtet, die belegt wurden. Aufgrund des Bedarfs wurden diese um 70 Plätze ab 08/2017 erhöht. Von den zusätzlichen Plätzen wurden bisher fünf Plätze belegt, das Besetzungsverfahren läuft zurzeit. 7

8 Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 2018: Zwölf Plätze. Vorgesehen ist wiederum ist eine Erhöhung auf 70 Plätze und eine Ausweitung auf 26 Wochen mit laufendem Einstieg. d) Wie viele Absolventen von PerjuF/PerjuF-H sind im Jahr in das Nachfolgeprogramm BOF gewechselt? Sieben Teilnehmende sind bisher nach Abschluss von PerjuF-H ins Nachfolgeprogramm BOF gewechselt. Integrationsbegleitung: 17. Wie viele Plätze im Bereich der Integrationsbegleitung sind derzeit belegt? In das aus arbeitsmarktpolitischen des Landes und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanzierte Projekt Projekt Chancengenerator des Trägers AQtivus ggmbh wurden bis dato 440 junge Geflüchtete zugewiesen, davon nehmen bereits 406 Jungerwachsene, die sich im Beratungsprozess der Jugendberufsagentur befinden, an der Integrationsbegleitung teil (Stand ). Ausbildungsvermittlung von über 25-Jährigen: 18. Der Träger PlusPunkt wurde mit der Ausbildungsvermittlung von über 25-jährigen Flüchtlingen am W.I.R-Standort Millerntor beauftragt. a) Mit wie vielen Mitarbeitern/VZÄ führt der Träger die Aufgabe derzeit aus? Mit drei Mitarbeiterinnen (2,5 VZÄ). b) Wie viele Gespräche wurden bereits von PlusPunkt im Jahr 2017 geführt? Seit Beginn der Erfassung im März 2017 wurden 443 Beratungen durchgeführt. c) Wie viele Vermittlungen in Ausbildung sind bereits im Jahr 2017 durch PlusPunkt erfolgt? Siehe Drs. 21/7590. d) Mittel in welcher Höhe hat PlusPunkt seit Übernahme der Aufgabe erhalten? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. e) Wer trägt diese Kosten? Seit Übernahme der Aufgabe hat Pluspunkt ,00 Euro erhalten. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Fälligkeit Betrag , , , , ,00 Die Kosten werden durch BASFI getragen. Jugendberufsagentur: 19. Wie viele der zugesagten 57 Mitarbeiter/VZÄ hat die JBA bereits zusätzlich erhalten beziehungsweise soll sie zu wann erhalten? Die Mehrbedarfe im Kontext Flucht (entsprechend der Drs. 21/6364) wurden wie folgt umgesetzt: 8

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 HIBB: In allen JBA-Standorten (mit Ausnahme Bergedorf) haben die neuen Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit aufgenommen. Für den Standort Bergedorf läuft das Verfahren noch. Bezirkliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: In allen JBA-Standorten (mit Ausnahme Wandsbek) haben die neuen Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit aufgenommen. Für den Standort Wandsbek läuft das Verfahren noch. Der geplante Mehrbedarf bei der Agentur für Arbeit wurde nicht umgesetzt, da die Zugänge geringer ausgefallen sind als damals prognostiziert. 20. Reicht die Aufstockung oder ist die Einstellung weiterer Mitarbeiter geplant? Wenn ja, von wie vielen zu wann? Die Aufstockung ist nach gegenwärtiger Einschätzung ausreichend. 21. Wie viele Flüchtlinge wurden bei der JBA bereits beraten? Wie viele in Ausbildung vermittelt? Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, vergleiche hierzu auch Drs. 21/6364 und 21/10399, 21/10093 sowie 21/9126, 21/9306 und 21/9758. Ein-Euro-Jobs: der laut Integrationsgesetz auf Drängen der bisherigen Bundesministerin Nahles bundesweit zu schaffenden Ein-Euro-Jobs entfallen auf Hamburg. Wie viele wurden bereits insgesamt und jeweils bei welchen Trägern geschaffen? 23. Wie viele Plätze waren davon mit Stand 30. September 2017 belegt? 24. Warum sind nicht alle zur Verfügung stehende Plätze belegt beziehungsweise wurden gar nicht erst geschaffen? 25. Durch wen erfolgt die Finanzierung in welcher Höhe? Siehe Drs. 21/7590. Weitere Maßnahmen: 26. Im 3. Quartal 2016 startete die ausländerrechtliche Beratung der Arbeitgeber bei W.I.R. a) Wie viele Gespräche wurden seit Beginn der Erfassung im März 2017 geführt? b) Wie viele VZÄ sind mit der Beratung derzeit betraut? Die mit zwei Mitarbeitern (zwei VZÄ) durchgeführte ausländerrechtliche Beratung im W.I.R umfasst sowohl die Beratung von Arbeitgebern als auch die Beratung von Geflüchteten, Ehrenamtlichen und der in W.I.R beteiligten Kooperationspartner. Seit Beginn der Erfassung im März 2017 wurden von der ausländerrechtlichen Beratung insgesamt 580 Gespräche geführt, welche sowohl durch Kooperationspartner herangetragene Arbeitgeberanfragen beinhalten als auch 24 direkte Arbeitgeberanfragen. 27. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wirbt seit 1. Juli 2016 mit 1,5 VZÄ gezielt unter Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive für eine Ausbildung in einem Pflegeberuf. a) Wie viele Flüchtlinge haben das Beratungsangebot bisher wahrgenommen? Bislang haben 171 geflüchtete Menschen das Beratungsangebot des Projektes Fast Track Pflege der Behörde für Gesundheit- und Verbraucherschutz (BGV) in Anspruch 9

10 Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode genommen (Stand 1. Oktober 2017). Davon wurden 114 Personen in der BGV beraten und 57 Personen im W.I.R Projekt. b) Wie viele Flüchtlinge wurden bereits in eine Ausbildung vermittelt? Durch die Unterstützung des Projektes Fast Track Pflege konnten bis zum 1. Oktober 2017 zehn geflüchtete Menschen erfolgreich in eine Ausbildung im pflegerischen Bereich vermittelt werden. Der Grund für die bisher geringe Anzahl der Vermittlungen liegt in den Zugangsvoraussetzungen für die bundesrechtlich geregelten Pflegeausbildungen. Folgende Kriterien müssen, zum Teil vorgegeben von den Ausbildungsträgern, erfüllt sein: Sprachniveau mindestens B2, mündlich und schriftlich Nachweis über ein pflegerisches Praktikum Schulische Voraussetzungen, geregelt durch die Berufsgesetze. Für eine Vermittlung in den landesrechtlich geregelten Beruf Gesundheits- und Pflegeassistenz ist zwar kein formaler schulischer Abschluss, aber ebenfalls ein ausreichendes Sprachniveau erforderlich. Das Projekt unterstützt interessierte Geflüchtete dabei, mithilfe von Praktika und Qualifizierungsmaßnahmen diese Voraussetzungen und Ziele zu erreichen. Gleichzeitig werden Möglichkeiten der Sprachförderung aufgezeigt. Ziel ist es, die Geflüchteten nicht nur in die Ausbildung zu vermitteln, sondern sie so zu stärken und zu unterstützen, dass ein erfolgreicher Abschluss erreicht werden kann. 28. Der Unternehmensservice von W.I.R führt auch eine Beratung für Selbstständigkeit durch. Wie viele Gespräche wurden hier bereits mit welchem Ergebnis geführt? Die Arbeit des Unternehmensservice (US) konzentriert sich auf die Vermittlung in abhängige Beschäftigung, Ausbildung und Praktika. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit spielt bei den Partnern des US nur eine nachgelagerte Rolle und beschränkt sich auf eine Verweisberatung. Da diese Verweisberatung in der Regel parallel stattfindet und zudem auf freiwilliger Basis erfolgt, wird bis auf Weiteres von einer Erfassung abgesehen. 29. Wie viele Ehrenamtliche sind derzeit bei dem Projekt Flüchtlingslotsen der Diakonie engagiert? Wie viele Flüchtlinge werden hier betreut und inwieweit arbeitet W.I.R mit den Flüchtlingslotsen zusammen? Zurzeit engagieren sich im Projekt Flüchtlingslotsen insgesamt 45 ehrenamtliche Lotsinnen und Lotsen. Im Jahr 2017 wurden bis dato 241 Geflüchtete betreut (jedoch ist nicht in allen Fällen tatsächlich eine (dauerhafte) Begleitung zustande gekommen). Im gleichen Zeitraum wurden 17 Begleitungen zum Jobcenter/Agentur organisiert. Die Diakonie betreut zudem zehn Patenschaften zwischen ehrenamtlichen und geflüchteten Personen. W.I.R kann Begleitanfragen für die Termine ihrer Klientinnen und Klienten stellen. Dieses Jahr wurden fünf Begleitungen angefragt. Des Weiteren können Ehrenamtliche an einer durch die Diakonie durchgeführten Fortbildung teilnehmen, die jeden zweiten Monat stattfindet. Das Projekt Flüchtlingslotsen der Diakonie wird nicht aus Mitteln der Stadt Hamburg finanziert. 30. Wie viele Mitarbeiter sind inzwischen in den W.I.R-Dependancen in Harburg und Bergedorf in jeweils welchen Bereichen beschäftigt? Wie viele Kunden betreuen die Standorte derzeit jeweils? Harburg Bergedorf Mitarbeiter(in) VZÄ Mitarbeiter(in) VZÄ Jobcenter Zentrale Anlaufstelle 2 0,5 1 0,5 Anerkennung Unternehmensservice 3 1,

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 Harburg Bergedorf Mitarbeiter(in) VZÄ Mitarbeiter(in) VZÄ Akademikerberatung 2 0,1 2 0,1 Lebenslagenberatung Hierzu können erst Ende des Jahres verlässliche Aussagen getroffen werden. Für einen Übergangszeitraum werden für Kundinnen und Kunden aus Harburg und Bergedorf noch Dienstleistungen am Standort Millerntorplatz erbracht, sofern die Personen hier bereits Kundinnen oder Kunden waren und die dortige Betreuung wünschen. Darüber hinaus werden in den Dependancen seitens des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit auch einzelne Leistungen der kommunalen Träger, zum Beispiel der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung, wahrgenommen. In einem solchen Fall bleibt der Kunde Standortkunde im Jobcenter oder der Agentur und wird nicht eigens als W.I.R- Kunde erfasst. 31. Anfang des Jahres hat die Bundesagentur für Arbeit ein neues Kooperationsmodell vorgestellt. Zusammen mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll die Verzahnung von Sprachförderung, betrieblicher Praxis und Qualifizierung vorangetrieben werden. a) Ab wann ist das Kooperationsmodell in Hamburg gestartet? Maßnahmen im Sinne des Kooperationsmodells Wege in Arbeit und Wege in Ausbildung werden seit dem 3. Quartal 2016 durchgeführt. Die Umsetzung des Kooperationsmodells in Hamburg erfolgt durch eine enge Verzahnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente von Agentur und Jobcenter mit den Möglichkeiten der Sprachförderung über das BAMF immer mit dem Bezug auf konkrete Arbeitgeberbedarfe und damit verbundene Einstellungszusagen. b) Welche Maßnahmen sind damit verbunden? Im Rahmen des Kooperationsmodells wird der Spracherwerb (über die ESF-BAMF- Kurse oder die Kurse im Rahmen der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV)-Sprachkurse) verknüpft mit fachlichen Qualifizierungsmodulen und einer (sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung, die begleitend zur Qualifizierung in Teilzeit erfolgt oder die sich nahtlos an die erfolgreich absolvierte Qualifizierung anschließt. c) Wie viele Plätze bei welchen Trägern sind hier für das Jahr 2017 vorgesehen und wie viele davon sind bereits belegt? Die Umsetzung des Kooperationsmodells erfolgt in Hamburg nicht über eingekaufte Trägermaßnahmen. Die Anzahl der Teilnahmeplätze ist abhängig von der Anzahl der bereitgestellten Arbeitsplätze. Daher sind keine festen Größenordnungen geplant. Da die Maßnahme nicht bei Trägern durchgeführt wird, werden hierzu seitens der Arbeitsverwaltung keine Belegungszahlen erfasst. d) Mittel in welcher Höhe werden von welcher Stelle hierfür ab wann für welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt? Es werden keine Mittel im Sinne von Reservierungen oder Eingehung einer Verbindlichkeit für das Kooperationsmodell bereitgestellt. Die Finanzierung erfolgt über die vorgesehenen BAMF-Mittel und die Eingliederungstitel von Agentur für Arbeit und/ oder Jobcenter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel für arbeitsmarktpolitische Instrumente (zum Beispiel FbW, WeGebAU, AVGS-MAT). 32. Im September 2016 ist das Programm Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL) in Hamburg gestartet. a) Wie viele Plätze wurden bisher bei jeweils welchem der beiden Träger Fit ggmbh und Mook wat e.v. im Jahr 2017 jeweils belegt? b) Soll das Programm auch im Jahr 2018 fortgeführt werden? Wenn ja, mit wie vielen Plätzen? 11

12 Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Wenn nein, warum nicht? Im Bundeprogramm Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL) waren zum jeweiligen Stichtag folgende Plätze im Jahr 2017 besetzt: Besetzungsstand STAFFEL Stichtag Besetzungsstand Mook Wat Fit Summe Stand Das Projekt hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2018 und in Hamburg stehen insgesamt 420 Plätze zur Verfügung. 33. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert Ausbildung in Unternehmen mit Inhabern mit Migrationshintergrund und organisiert ein Netzwerk der beteiligten Institutionen. KAUSA heißt das Programm, das seit dem Jahr 2016 auch Flüchtlinge berät. In welcher Form kooperieren KAUSA und W.I.R, JBA, Jobcenter und BA in Hamburg? Die KAUSA-Servicestelle kooperiert seit 2015 eng mit der JBA, die auch die Regelinstitution für junge Geflüchtete unter 25 Jahren ist. Sie unterstützt anlassbezogen die Fachkräfte bei der Berufsorientierung und der Vermittlung junger Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund in Ausbildung. Sie wird bei den Gesprächen mit Jugendlichen und Eltern beteiligt. Sie stellt Informationsmaterial bereit und bindet die Standorte der Jugendberufsagentur in stadtteilbezogene Veranstaltungen ein. Darüber hinaus bewirbt sie das Thema Ausbildung bei Migrantenorganisationen und migrantischen Unternehmen. 34. Bieten auch die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre Landesbetriebe/Beteiligungen Betriebspraktika für Flüchtlinge an? Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen? Derzeit bieten 27 Betriebe der Freien und Hansestadt Hamburg offene Praktikumsstellen an, siehe Anlage 8. Darüber hinaus wird regelmäßig gezielt aus Sicht des Geflüchteten nach potenziellen Praktikumsplätzen gesucht. Dementsprechend werden Behörden und Landesbetriebe individuell angesprochen und anschließend wird ihnen der konkrete Kandidat beziehungsweise die konkrete Kandidatin vorgestellt. Die Behörden und Landesbetriebe stehen derartigen Anfragen dabei grundsätzlich offen gegenüber. 12

13 439 Islamische Republik Iran Beschäftigungsstatistik 461 Pakistan Arabische Republik Syrien Insgesamt dar. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Leiharbeitnehmer dar. Helfer- und Anlerntätigkeiten davon A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3 * C Verarbeitendes Gewerbe * 3 * * * D Energieversorgung E Wasservers.; Abwasser- und Abfallents. U. Bes. v. Umweltverschm * - - * * F Baugewerbe * * G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen H Verkehr und Lagerei * * I Gastgewerbe * 39 * J Information und Kommunikation * - * * - K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen * * - * - * L Grundstücks- und Wohnungswesen * - * - * M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen DL * * * 16 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung * - * * - * - P Erziehung und Unterricht * * 4 Q Gesundheits- und Sozialwesen * * 21 R Kunst, Unterhaltung und Erholung * * - 11 * 7 * 5 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen * - 25 * T Private Haushalte * - * - * - * - - U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 6 * * * - - Ohne Angabe * * * * * * * * * * * Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Gleiches gilt, wenn eine Region oder ein Wirtschaftszweig 1 oder 2 Betriebe aufweist oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). In Fällen, in denen Werte von Null eine Information über den Merkmalsträger offen legen, werden auch diese Nullwerte anonymisiert. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 Anlage 1 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach der Staatsangehörigkeit, dem Anforderungsniveau, dem Wirtschaftszweig und dem Merkmal Arbeitnehmerüberlassung Hamburg (Gebietsstand September 2017) Stichtag: , Datenstand: September 2017 Merkmale Insgesamt dar. Ausländer dar. nichteuropäische Asylherkunftsländer 1) davon 224 Eritrea 232 Nigeria 273 Somalia 423 Afghanistan 438 Irak 13 1) Zusammenfassung von ausgewählten Staaten, siehe methodische Hinweise

14 Ausländer Geschlecht Altersgruppen von... bis unter... (in Jahren) Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 14 Flüchtlinge im Sinne der Arbeitslosenstatistik der Bundesagentur für Arbeit in Hamburg laut Ausländerzentralregister zum Stichtag 30. September 2017 nach Geschlecht und Altersgruppen k.a.* Männlich Weiblich Unbek.* Gesamt k.a.* Bis Ab 65 Mit Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ( 22 bis 25b AufenthG) Mit Aufenthaltsgestattung ( 55 AsylG) Mit Aussetzung der Abschiebung (Duldung) ( 60a AufenthG) Insgesamt *k.a. und Unbek. = Merkmal derzeit nicht im Ausländerzentralregister erfasst

15 Insgesamt Arbeitsmarktstatistik Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 Anlage 3 Personen im Kontext von Fluchtmigration aus Drittstaaten nach Rechtskreisen - Zeitreihe 02 Hamburg (Gebietsstand September 2017) September 2017 Berichtsmonat Bestand Arbeitsuchende Insgesamt darunter Bestand Arbeitslose Bestand Arbeitsuchende Insgesamt Spalte 1 in % Insgesamt Spalte 2 in % davon SGB III SGB II darunter Bestand darunter Bestand Arbeitslose Arbeitsuchende Bestand Arbeitslose Insgesamt Spalte 1 in % Insgesamt Spalte 2 in % 1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit September , , , ,7 Oktober , , , ,6 November , , , ,4 Dezember , , , ,5 Januar , , , ,9 Februar , , , ,5 März , , , ,3 April , , , ,6 Mai , , , ,1 Juni , , , ,8 Juli , , , ,6 August , , , ,8 September , , , ,8 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost 15 Bei unvollständigen oder unplausiblen Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger (zkt) werden nicht alle Merkmale geschätzt. Sie werden in diesem Fall der Ausprägung "keine/ohne Angabe" zugeordnet. Näheres kann den Methodischen Hinweisen "Schätzungen in der Statistik der Arbeitslosen und Arbeitsuchenden" entnommen werden. *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. X) Nachweis nicht sinnvoll

16 Drucksache 21/10523 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 4 16 Personen im Kontext von Fluchtmigration Tabelle 11: Teilnehmende in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten Hamburg, Zugang insgesamt Berichtsmonat: Juni 2017; Daten- und Gebietsstand: September 2017 Instrumente 4) 6) der Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende insgesamt darunter: Drittstaaten 1) darunter: Hamburg insgesamt Zugang Personen im Kontext von ohne Angabe Personen mit sonstigen Anteil ohne Fluchtmigration insgesamt 1) Aufenthaltsstatus 1) Angabe zum Aufenthaltsstatus Sp. 1 Sp. 1 in % in % 2) bei Personen aus Drittstaaten in % Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter ,6 * x * x V Vermittlungsbudget * x 54 x - - Ma Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,8 * x * x ' d dar.: bei einem Arbeitgeber , ,9 - - insg dar.: Maßnahmen vorwiegend für Flüchtlinge 5), davon ,8 7 15,9 - - dar Perspektiven für Flüchtlinge (nur im SGB III) x - x - x Per Perspektiven für junge Flüchtlinge x - x - x Per Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk * x * x - - Kom Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) * x * x - - Kom Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) x - x - x ' Vermittlung in soz.-verspfl. Beschäftigung (eingelöste AVGS, bewilligt 1. Rate) ,2 9 15,5 - - ProProbebeschäftigung behinderter Menschen * - - x - x - x ArbArbeitshilfen für behinderte Menschen x - x - x FörFörderung schwer erreichbarer Jugendlicher x - x - x Berufswahl und Berufsausbildung, darunter ,1 * x * x Berufliche Weiterbildung, darunter , ,4 - - Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, darunter ,3 18 7,4 - - FörFörderung abhängiger Beschäftigung , ,5 - - FörFörderung der Selbständigkeit x besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen, darunter x Beschäftigung schaffende Maßnahmen, darunter ,3 18 8,0 - - Freie Förderung / Sonstige Förderung, darunter , ,1 - - Summe der Instrumente mit Einmalleistungen , ,4 4 0,4 Summe der Einmalleistungen ,2 63 7,7 - - Summe der Instrumente ohne Einmalleistungen , ,4 4 0,5 nacnachrichtl. Kommunale Eingliederungsleistungen 3) 73 9 * x * x - - Fremdförderung Insgesamt x x x x x x x x Intedar. Integrationskurse x x x x x x x x Be Berufsspezifische Sprachkurse ESF x x x x x x x x ruf Datenstand: September 2017, Zentraler Statistik-Service Statistik der Bundesagentur für Arbeit *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Die reg. Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip; der Deutschland-Wert umfasst auch die ausländischen Wohnorte. 1) siehe Glossar 2) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. 3) Es ist von einer Untererfassung auszugehen, so haben bundesweit für Januar - Juni 2017 (Datenstand September 2017) nur ca. 68 % der Träger Daten zum Einsatz der kommunalen Eingliederungsleistungen erfasst. 4) Kategorie "Berufswahl und Berufsausbildung" ohne Ergebnisse zu Teilnahmen an Berufsorientierungsmaßnahmen nach 48 SGB III. 5) Maßnahmen vorwiegend für Flüchtlinge: ohne Daten der zkt; siehe auch Blatt "Hinweise zu spez. Maßnahmen. 6) Die Einmalleistungen umfassen: Förderung aus dem Vermittlungsbudget, Vermittlung in sv-pfl. Beschäftigung, Arbeitshilfen für behinderte Menschen, Beschaffung von Sachgütern im Rahmen von Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen, überwiegend Einzelfallförderung Reha, Einmall. zur Freien Förderung SGB II

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 Anlage 5 17

18 Drucksache 21/ Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode

19 ohne Angabe 2) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die *) Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Anteil ohne Angabe zum Aufenthaltsstatus 2) bei Personen aus Drittstaaten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/10523 Anlage 6 Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählten Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach dem Geschlecht Hamburg, Gebietsstand: September 2017 Halbjahressummen Jan. bis Jun. 2017, Datenstand: September 2017 Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest. Die regionale Zuordnung des Teilnehmenden erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Teilnehmende insgesamt darunter: Drittstaaten 1) Sp. 1 in % Insgesamt darunter: Personen im Kontext von Personen mit sonstigen Fluchtmigration insgesamt 1) Aufenthaltsstatus 1) Sp. 1 in % (Sp. 2) in % Summe der Instrumente , ,2 79 1,1 Aktivierung und berufliche Eingliederung , ,5 14 0,3 dar. Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung , ,8 12 0,3 dar.: Maßnahmen vorwiegend für Flüchtlinge 3), davon , ,4 * X Perspektiven für Flüchtlinge (nur im SGB III) X - X - X Perspektiven für junge Flüchtlinge * X * X * X Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk * X * X - - Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb (KompAS) , ,2 * X Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung (Kommit) X - X - X dar.: Maßnahme bei einem Arbeitgeber , ,7 3 0,3 Berufswahl und Berufsausbildung ,1 93 8, ,5 dar. Berufseinstiegsbegleitung ,6 18 5, ,9 Assistierte Ausbildung , ,7 * X Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen ,1 17 9,6 - - Ausbildungsbegleitende Hilfen , ,0 * X Außerbetriebliche Berufsausbildung 61 9 * X 5 8,2 * X Einstiegsqualifizierung ,1 15 7,7 * X Berufliche Weiterbildung , ,7 14 2,0 dar. Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung , ,9 10 1,4 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit , ,2 * X dar.: Eingliederungszuschuss ,1 72 9,9 - - besondere Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen ,9 16 4,6 * X Beschäftigung schaffende Maßnahmen , ,4 - - Freie Förderung/ sonstige Förderung , ,5 - - Erstellungsdatum: , Statistik-Service Nordost, Auftragsnummer ) Weitere Informationen finden Sie im Glossar. 19 Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. 3) Maßnahmen vorwiegend für Flüchtlinge: ohne Daten der zkt; siehe auch Blatt "Hinweise zu spez. Maßnahmen".

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