Sitzungsvorlage Nr. 15/2014 Planungsausschuss am

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1 Sitzungsvorlage Nr. 15/2014 Planungsausschuss am zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung / Zu Tagesordnungspunkt 2 Bauleitpläne I. Sachvortrag: Zu den einzelnen Verfahren wird nachfolgend der Sachverhalt erläutert. Auf Wunsch kann in der Sitzung zusätzlich ein mündlicher Sachvortrag gegeben werden. II. Regionalplanerische Wertung Zu den einzelnen Verfahren wird eine regionalplanerische Wertung abgegeben, womit der Beschlussvorschlag begründet wird. III. Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss erhebt die nachfolgend genannten Beschlussvorschläge zu Beschlüssen und beauftragt die Geschäftsstelle, diese Beschlüsse als Stellungnahme zu äußern. IV. Abbildung der Raumnutzungskarte Die Lage des Plangebietes wird in der Raumnutzungskarte des Regionalplanes (Maßstab 1:50 000) durch einen schwarzen Kreis gekennzeichnet. V. Abbildung des Bauleitplans Auto-Vorlage aus RBP-Anwendung / Vorlage_PA_12_11_2014_Beschlussfassung Der Entwurf des Bauleitplanes, wie er dem Verband Region Stuttgart vorliegt, wird ohne Maßstab abgebildet.

2 Erläuterungen der verwendeten Abkürzungen und Rechtsgrundlagen der Begriffe: BauGB = Baugesetzbuch Verfahrensschritte zur Bauleitplanung a) 4 Abs. 1 = Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange b) 3 Abs. 2 = Öffentliche Auslegung von Bauleitplanentwürfen c) 13 = vereinfachte Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans d) 4 Abs. 2 = Gleichzeitige Durchführung der Verfahren nach 4 Abs. 1 (bei Verfahren ohne Bedenken zusätzlich 3 Abs. 2 BauGB) BauNVO = Baunutzungsverordnung WR WS WA WB M (MI, MD, MK) GEb / GEe GE GI SO Gemeinbedarfsfläche Versorgungsfläche Fläche für Aufschüttungen und Abgrabungen Fläche für Lärmschutzmaßnahmen Verkehrsfläche Öffentliche Grünfläche Private Grünfläche Wasserfläche Pflanzbindung Pflanzgebot / Pflanzzwang Fläche für die Landwirtschaft Fläche für Forstwirtschaft = Reines Wohngebiet = Kleinsiedlungsgebiet = Allgemeines Wohngebiet = Besonderes Wohngebiet (nur für bestehende Bebauung) = Gemischte Bauflächen (Mischgebiet, Dorfgebiet, Kerngebiet) = Eingeschränktes Gewerbegebiet hinsichtlich Nutzungen und Emissionen = Nicht eingeschränktes Gewerbegebiet = Nicht eingeschränktes Industriegebiet = Sondergebiet, z.b. Kurgebiete, Einkaufszentren, Messen, Ausstellungen, Hochschulen, Kliniken, Hafengebiete = z.b. Schule, Rathaus, Feuerwehr, Kindergarten = z.b. Trafostation, Heizwerk, Gaswerk, Kläranlage = Abgegrenzte Geländeveränderung = Lärmschutzwall, -wand. Gebiete mit Schallschutzmaßnahmen am Gebäude oder durch Grundrissanordnung = z.b. Straße, Gehweg, Parkplatz, Verkehrsgrün, Feldweg = z.b. Parkanlage, Kinderspielplatz, Bolzplatz, Sportanlage, Festplatz; kann bauliche Anlagen beinhalten = z.b. Vorgarten, Grabeland; darf nicht überbaut werden = z.b. Fluss, Bach, See = Verpflichtung zur Erhaltung vorhandener Bepflanzung oder zur Anpflanzung bestimmter Arten = Verpflichtung zur Neuanpflanzung = Feld und Flur mit Feldwegen = Wald und Waldwege Bei Vorlagen des VRS zu Bebauungsplänen verwendete Angaben: ha WE neu = Brutto; umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans = Anzahl der Wohnungen, die nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes neu errichtet werden können Seite 2 von 17

3 Tabellarische Zusammenfassung Stadt / Gemeinde Bebauungsplanverfahren Beschlussvorschlag: 1. Börtlingen "Wertstoffhof / Grüngutplatz" keine Bedenken 2. Uhingen "Bleicherei, 2. Änderung" keine Bedenken (unter Vorbehalt) 3. Bietigheim-Bissingen "Ellental IIb" keine Bedenken 4. Kornwestheim "Im Bereich Sigelstraße" keine Bedenken 5. Freiberg am Neckar - Heutingsheim "Ried II - Planckstraße Süd" keine Bedenken (unter Vorbehalt) 6. Großerlach - Grab "Sondergebiet Haus Kübler" keine Bedenken (mit Hinweis) 7. Asperg "Augustenstraße / Eberhardstraße" Bedenken Seite 3 von 17

4 Bebauungsplanverfahren 1. Börtlingen "Wertstoffhof / Grüngutplatz" BauGB 4 Abs. 1 bebaut ca. 20 % Größe ha ca. 0,4 WE neu - Festsetzung Sondergebiet Wertstoffhof Sachvortrag: Der Wertstoffhof der Gemeinde Börtlingen soll verlagert werden. Nördlich der Ortslage von Börtlingen konnte beim bestehenden Hochwasserbehälter ein Ersatzstandort für den Wertstoffhof gefunden werden, für den mit dem vorliegenden Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst auch den Bereich des Hochwasserbehälters. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Hochwasserbehälters als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen dar, der nördliche Teilbereich ist als Eingriffs- und Ausgleichsfläche für das benachbarte Gewerbegebiet Seele dargestellt. Die Fläche ist nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und soll im Zuge der Fortschreibung angepasst werden. In den textlichen Festsetzungen ist der Bereich des Wertstoffhofs als Sondergebiet festgesetzt, die zeichnerischen Festsetzungen stellen diese Fläche als Fläche für Gemeinbedarf dar. Regionalplanerische Wertung: Das Plangebiet liegt im Regionalen Grünzug Nr. 49. Regionale Grünzüge dürfen lt. Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden. Auf Grund des geringen Umfangs der baulichen Maßnahmen und der bereits technischen Überprägung der Umgebung können jedoch Bedenken wegen der Lage im Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Die Belange in Zusammenhang mit einer baulichen Überplanung der Eingriffs-/Ausgleichsfläche sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Nach Rücksprache mit der Gemeinde soll der Bereich des Wertstoffhofs als Sondergebiet festgesetzt werden. Die zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung werden angepasst. Beschlussvorschlag: Auf Grund des geringen Umfangs der baulichen Maßnahmen und der bereits technischen Überprägung der Umgebung können regionalplanerische Bedenken wegen der Lage im Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Seite 4 von 17

5 Raumnutzungskarte Regionalplan Bebauungsplanentwurf "Wertstoffhof / Grüngutplatz" (ohne Maßstab) Seite 5 von 17

6 2. Uhingen "Bleicherei, 2. Änderung" BauGB 4 Abs. 2 bebaut ca. - Größe ha ca. 1,2 (ca. 0,8 GE) WE neu - Festsetzung GE + private Grünfläche Sachvortrag: Mit der vorliegenden Planung sollen die Baufenster vergrößert werden, um die Ansiedlung mehrerer kleinerer Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die Festsetzungen im rechtskräftigen Bebauungsplan schließen Einzelhandel mit einem definierten zentrenrelevanten Sortiment aus. Regionalplanerische Wertung: Die Größe und die Lage der überbaubaren Grundstücksflächen im Gewerbegebiet schließen die Ansiedlung mehrerer Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Sortiment und somit die Entstehung einer Einzelhandelsagglomeration im Sinne von Plansatz (Z) des Regionalplans nicht aus. Dies steht im Widerspruch zu geltenden Zielen der Raumordnung. Aus regionalplanerischer Sicht ist daher durch den Ausschluss von Einzelhandel oder durch geeignete einschränkende Festsetzungen sicherzustellen, dass keine Einzelhandelsagglomeration auch von Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Sortiment im Sinne des Regionalplans entstehen kann. Beschlussvorschlag: Für die Planung werden regionalplanerische Bedenken unter der Maßgabe zurückgestellt, dass durch geeignete Festsetzungen eine in der Summe der Verkaufsflächen großflächige Einzelhandelsagglomeration von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem Sortiment ausgeschlossen wird. Seite 6 von 17

7 Raumnutzungskarte Regionalplan Bebauungsplanentwurf "Bleicherei, 2. Änderung" (ohne Maßstab) Seite 7 von 17

8 3. Bietigheim-Bissingen "Ellental IIb" BauGB 3 Abs. 2 bebaut ca. - Größe ha ca. 2,3 WE neu 140 Festsetzung WA Sachvortrag: Im Bietigheim-Bissingen sollen auf einer Fläche von rund 2,3 ha neue Wohnbauflächen geschaffen werden. Das Plangebiet liegt überwiegend in einer im Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellten Fläche. Rund 0,7 ha sind nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Regionalplanerische Wertung: Der Bebauungsplan liegt innerhalb des Regionalen Wohnungsbauschwerpunktes Kreuzäcker / Ellental IIb in Bietigheim-Bissingen. Die Planung entspricht damit regionalplanerischen Zielen. Das vorliegende städtebauliche Konzept sieht rund 140 Wohneinheiten vor. Bei einer Größe des geplanten Wohngebietes von rund 2,3 ha wird die in Regionalen Wohnungsbauschwerpunkten erforderliche Bruttowohndichte von 90 Einwohnern / Hektar eingehalten. Beschlussvorschlag: Die Planung entspricht regionalplanerischen Zielen. Seite 8 von 17

9 Raumnutzungskarte Regionalplan Bebauungsplanentwurf "Ellental IIb" (ohne Maßstab) Seite 9 von 17

10 4. Kornwestheim "Im Bereich Sigelstraße" BauGB 4 Abs. 2 bebaut ca. 25 % Größe ha ca. 2,9 WE neu - Festsetzung GE Sachvortrag: Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche des ehemaligen Containerbahnhofareals in Kornwestheim. Zu einem kleinen Teil ist das Gebiet mit Mischnutzung überbaut, der Großteil liegt nach Abbruch von Wohngebäuden brach. Vorgesehen ist die Entwicklung des Standortes mit gewerblicher Nutzung unterschiedlicher Branchen, da eine konstante Nachfrage von Betrieben nach geeigneten Gewerbeflächen in Kornwestheim besteht. Im Bebauungsplan werden dazu diverse Gewerbegebiete festgesetzt. Unzulässig sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe mit definierten innenstadtrelevanten Sortimenten. Im Flächennutzungsplan der Stadt Kornwestheim ist das Plangebiet als bestehende Fläche für Bahnanlagen und als geplante Mischbaufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der bereits eingeleiteten Gesamtfortschreibung berichtigt. Regionalplanerische Wertung: Das Plangebiet liegt nach Plansatz (G) des Regionalplanes in einem Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat eine eingehende Auseinandersetzung mit den damit verbundenen Belangen stattgefunden. Ein entsprechender Hinweis zum Grundwasserschutz ist im Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen. Im der Begründung zum Regionalplan wird ergänzend zur Festlegung des Schwerpunktes für Industrie und Logistik Kornwestheim-West auf die insgesamt 39 ha große östlich davon gelegene Restrukturierungsfläche hingewiesen. Das vorliegende Plangebiet umfasst einen Teilbereich dieser Fläche. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird nun unter anderem mit der Lage in der Restrukturierungsfläche die Planung begründet. Beschlussvorschlag: Der Planung stehen regionalplanerische Ziele nicht entgegen. Seite 10 von 17

11 Raumnutzungskarte Regionalplan Bebauungsplanentwurf "Im Bereich Sigelstraße" (ohne Maßstab) Seite 11 von 17

12 5. Freiberg am Neckar - Heutingsheim "Ried II - Planckstraße Süd" BauGB 4 Abs. 2 bebaut ca. 90 % Größe ha ca. 0,66 WE neu - Festsetzung GE Sachvortrag: Die Änderung des Bebauungsplanes dient der Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes. In diesem Zusammenhang wird eine Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung vorgenommen. Festgesetzt wird ein Gewerbegebiet, in dem Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen werden. Regionalplanerische Wertung: Der Bebauungsplan enthält keine einschränkenden Festsetzungen zu Einzelhandelsnutzungen mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten. Dies würde bei einer Umnutzung des Areals die Entwicklung einer in der Summe großflächigen Einzelhandelsagglomeration im Sinne von Plansatz (Z) des Regionalplans zulassen. Dies würde dann gegen Ziele der Raumordnung verstoßen. Daher wird auf Grund der konkreten Erweiterungsabsicht eines bestehenden Betriebes der vollständige Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen empfohlen. Beschlussvorschlag: Für die Planung werden regionalplanerische Bedenken unter der Maßgabe zurückgestellt, dass durch geeignete Festsetzungen eine in der Summe der Verkaufsflächen großflächige Agglomeration, auch von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, nicht entstehen kann. Empfohlen wird der vollständige Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben. Seite 12 von 17

13 Raumnutzungskarte Regionalplan Bebauungsplanentwurf "Ried II - Planckstraße Süd" (ohne Maßstab) Seite 13 von 17

14 6. Großerlach - Grab "Sondergebiet Haus Kübler" BauGB 4 Abs. 2 bebaut ca. Pflegeheim besteht Größe ha ca. 0,6 WE neu 45 Pflegeplätze sollen entstehen Festsetzung MD + Sonstiges Sondergebiet - Pflegeheim Sachvortrag: Im Süden des Großerlacher Weilers Morbach soll auf einer Fläche von rund 0,61 ha die Erweiterung eines bestehenden Pflegeheimes ermöglicht werden. Dabei sollen rund 45 neue Pflegeplätze zu den im Bestand verbleibenden 23 Plätzen hinzukommen. Rund 0,29 ha sind im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet dargestellt. Rund 0,32 ha sind als Fläche für Landwirtschaft dargestellt und damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Geplant ist die Darstellung des neu überplanten Bereich als SonderbauflächePflegeheim. Regionalplanerische Wertung: Der nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Bereich liegt im Randbereich eines Regionalen Grünzugs. Eine zukünftige Erweiterung nach Süden ist damit nicht möglich. Beschlussvorschlag: Der Planung stehen keine regionalplanerischen Ziele entgegen. Eine zukünftige Erweiterung von baulichen Anlagen nach Süden ist aufgrund der Lage im Randbereich eines Regionalen Grünzuges nicht möglich. Seite 14 von 17

15 Sitzungsvorlage Nr. 15/2014 Planungsausschusssitzung Raumnutzungskarte Regionalplan Bebauungsplanentwurf "Sondergebiet Haus Kübler" (ohne Maßstab) Seite 15 von 17

16 7. Asperg "Augustenstraße / Eberhardstraße" BauGB 4a Abs. 3 bebaut ca. Bestand wurde abgebrochen Größe ha ca. 1,82 WE neu? Festsetzung WA + MI + GEe + SO1 - Einzelhandel/Schule + SO2 - Gemeinbedarf Schule Sachvortrag: Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neustrukturierung und Umnutzung eines innerörtlichen Gewerbegebietes geschaffen werden. Das Plangebiet soll schrittweise zu einem gemischt genutzten Baugebiet für Wohnen, Arbeiten, Nahversorgung und Schule entwickelt werden. Dazu werden ein Mischgebiet (MI), ein eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe), ein Sondergebiet Einzelhandel/Schule (SO1) und aufgrund der Nähe zu einem Störfallbetrieb ein bedingtes Wohngebiet und ein bedingtes Sondergebiet Gemeinbedarf/Schule (SO2) festgesetzt. Der Planungsausschuss hatte sich mit dem vorhergehenden Entwurf dieses Bebauungsplans im Rahmen seiner Sitzung am befasst und als Stellungnahme beschlossen, dass dem Bebauungsplan regionalplanerische Ziele nicht entgegenstehen, wenn Einzelhandelsnutzungen über konkrete Festsetzungen auf den im Rahmen des vorliegenden Einzelhandelsgutachtens konkret untersuchten und als verträglich beurteilten Betriebstyp (Drogeriemarkt mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 m²) beschränkt werden (vgl. Sitzungsvorlage 431/2014 Nr. 1). Einzelhandelsnutzungen werden im jetzt vorliegenden Entwurf innerhalb des SO1 (Schule und Einzelhandel) wie folgt festgesetzt: Zulässig sind [ ] der Nahversorgung dienende Einzelhandelbetriebe [ ] mit einer Verkaufsfläche bis 800 m². Gleiches wird innerhalb des GEe festgesetzt. In den übrigen Baugebieten sind Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen bzw. auf die der Gebietsversorgung dienenden Läden beschränkt (WA). Im Hinblick auf geplante Einzelhandelsnutzungen liegt eine Auswirkungsanalyse weiterhin nur für die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von maximal 800 m² vor. Regionalplanerische Wertung: Die Festsetzungen des Bebauungsplans beschränken Einzelhandelsnutzungen dahingehend, dass innerhalb des SO1 und innerhalb des GEe jeweils nur Betriebe der Nahversorgung gemäß Einzelhandelserlass (dort: Lebensmittel, Getränke, Drogerie, Kosmetik, Haushaltswaren) mit Verkaufsflächen von höchstens 800 m² zulässig sind. Damit enthält der aktuelle Planentwurf, entgegen der Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart zum vorhergehenden Planentwurf, wiederum keine sortimentsbezogene Konkretisierung (Drogeriemarkt) und auch keine Begrenzung auf einen Betrieb mit maximal 800 m². Im Unterschied zum vorhergehenden Entwurf werden entsprechende Einzelhandelsnutzungen zudem jetzt auch im GEe ausdrücklich zugelassen. Mit den aktuellen Festsetzungen des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung mehrerer Einzelhandelsbetriebe und damit für eine in der Summe großflächige Einzelhandelsagglomeration gemäß Plansatz (Z) des Regionalplans geschaffen (hinzu kommt der gegenüber dem Plangebiet bereits bestehende Lebensmittelmarkt). In der Stadt Asperg ist dies zulässig, wenn die geplanten Einzelhandelsnutzungen der Grundversorgung dienen (i.w. Nahrungs- und Genussmittel sowie Drogeriewaren), auf die Kaufkraft der Einwohner abgestimmt sind und keine negativen Auswirkungen insbesondere auf die Nahversorgung auch in benachbarten Kommunen zu erwarten sind (Plansatz (Z) Abs. 4). Diese Voraussetzungen sind auf der Grundlage des vorliegenden Einzelhandelsgutachtens nur für die Realisierung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von höchsten 800 m² gegeben bzw. nachgewiesen. Eine entsprechende Begrenzung von Einzelhandelsnutzungen ist daher Voraussetzung für die Einhaltung raumordnerischer Ziele. Seite 16 von 17

17 Nachdem der der Planentwurf darüber hinausgehende Einzelhandelsnutzungen zulässt steht der Bebauungsplan Augustenstraße / Eberhardstraße im Widerspruch zu Zielen des Regionalplans. Beschlussvorschlag: Der Bebauungsplan Augustenstraße / Eberhardstraße steht im Widerspruch zu Zielen des Regionalplans, da die Festsetzungen Einzelhandelsnutzungen über die im vorliegenden Einzelhandelsgutachten als raumordnerisch verträglich bewerteten hinaus zulassen. Raumnutzungskarte Regionalplan Bebauungsplanentwurf "Augustenstraße / Eberhardstraße" (ohne Maßstab) Seite 17 von 17

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