BERSCHET & Dr. KAUTZ RECHTSANWÄLTE. ERNST BERSCHET Dr. OLIVER KAUTZ CORDULA BERSCHET KONRAD-ADENAUER-ALLEE 19, AUGSBURG

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1 BERSCHET & Dr. KAUTZ RECHTSANWÄLTE ERNST BERSCHET Dr. OLIVER KAUTZ CORDULA BERSCHET KONRAD-ADENAUER-ALLEE 19, AUGSBURG TELEFON: (0821) oder TELEFAX: (0821) E r b r e c h t Ein Überblick von RA Dr. Oliver Kautz

2 Dieser Erbrechtsüberblick wurde der DGHS e.v. von Rechtsanwalt Dr. Oliver Kautz, Partner der Rechtsanwaltssozietät Berschet und Dr. Kautz, Konrad-Adenauer-Allee 19, Augsburg, Tel. 0821/ , zur Verfügung gestellt. Wegen zahlreicher erbrechtlicher Anfragen wurde dieser Überblick kurzfristig ins Internet gestellt. Er stellt noch nicht die endgültige Fassung dar und soll in den nächsten Monaten fortlaufend ergänzt und überarbeitet werden. Insbesondere werden noch Mustertestamente u.ä. beigefügt werden. Es handelt sich also derzeit um einen Entwurf, der deutlich ergänzt und verfeinert werden wird.

3 Inhaltsverzeichnis Einleitung Kapitel I: Die gesetzliche Erbfolge 1. Gesetzliches Erbrecht nach dem Ordnungssystem 2. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten a) Zugewinngemeinschaft b) Gütertrennung c) Gütergemeinschaft 3. Das nichteheliche Kind im Erbrecht Kapitel II: Das Pflichtteilsrecht 1. Pflichtteilsberechtigung 2. Höhe des Pflichtteils 3. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch Kapitel III: Errichtung, Widerruf und Änderung der letztwilligen Verfügung 1. Testament a) Das private Testament b) Das öffentliche Testament c) Das gemeinschaftliche Testament d) Das Nottestament 2. Der Erbvertrag 3. Kosten der Testamentserrichtung 4. Der Widerruf eines Testaments Kapitel IV: Mögliche Regelungen in Testament und Erbvertrag 1. Erbeinsetzung 2. Vor- und Nacherbschaft 3. Vermächtnis 4. Teilungsanordnung 5. Auflage 6. Enterbung 7. Pflichtteilsentziehung 8. Die Bestattungsverfügung

4 Kapitel V: Familienstand und Erbfolge 1. Das Geliebtentestament 2. Nichteheliche Lebensgemeinschaft 3. Eingetragene Lebenspartnerschaft (Homo-Ehe) 4. Exkurs: Das Haustier 5. Das Behindertentestament Kapitel VI: Die Testamentsvollstreckung Kapitel VII: Die Auslandsimmobilie im Erbrecht Kapitel VIII: Rechtsfragen der Bestattung 1. Recht zur Totenfürsorge 2. Kosten der Bestattung 3. Sozialbestattung 4. Schriftliche Regelung wird empfohlen 5. Der Bestattungsvertrag/Bestattungsvorvertrag 6. Mittellosigkeit und Bestattungsverträge Kapitel IX: Testierfähigkeit von Mehrfachbehinderten Kapitel X: Die Lebensversicherung im Erbrecht

5 Einleitung Was Sie beim Erben und Vererben beachten sollten Das Thema Erben und Vererben ist bei vielen Deutschen ein Tabuthema. Die Tabuisierung des Todes und andere psychische Hemmschwellen sind die Ursache dafür, dass sich viele Deutsche zu wenig mit ihrer Nachlassregelung befassen. Dieser Erbrechts-Überblick soll dem geneigten Leser bei der Erkenntnis helfen, dass die Leser erkennen, dass das Thema Erben und Vererben selbstverständlicher Bestandteil unserer Alltagskultur ist, über den man auch reden soll und muss - auch über das eigene Sterben und Vererben. Hierzu ist es notwendig, dass diese Thematik offen und kompetent angesprochen wird. Die jahrzehntelange Beschäftigung unserer Kanzlei mit erbrechtlichen Fragen hat immer wieder gezeigt, dass die Regelung der erbrechtlichen Fragen und der damit verbundene Gewinn an Sicherheit oftmals nicht eingestandene Belastungen abbaut und damit für einen erheblichen Gewinn an Lebensqualität sorgt. Ein in dieser Hinsicht sorgenfreies Leben möchte dieser Erbrechts-Überblick unterstützen. 1. Testament/Erbvertrag erstellen Die Mehrzahl der Deutschen hat keine letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) errichtet. Es kommt damit die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung, obwohl dies häufig weder den Wünschen des Erblassers noch den Interessen der Hinterbliebenen entspricht. Ohne eine solche letztwillige Verfügung ist die Erbauseinandersetzung aber häufig die Ursache für langwierige Streitereien zwischen den Erbprätendenten und bei größeren Vermögen auch für erhebliche steuerliche Nachteile. Diesen emotionalen und finanziellen Flurschäden kann der Erblasser durch Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages vorbeugen. Der Erblasser sollte sein Vermögen also nicht gleichgültig seinen potentiellen Erben hinterlassen, sondern dieses geordnet an seine Liebsten weitergeben. 2. Ordnung in den Nachlasspapieren schaffen Der Erblasser ist in seinen Wünschen, was seinen Nachlass, seine Bestattung und sonstigen Belange angeht, weitgehend frei. Häufig hat der Erblasser ganz konkrete Vorstellungen und hat seine Wünsche auch schriftlich festgehalten. Der Erblasser muss nun aber Sorge tragen, dass seine Wünsche und sein Wissensstand nach seinem Ableben unverzüglich und

6 unverändert den Erben oder sonst Betroffenen zur Kenntnis gelangen. Eine problemlose Durchführung der Bestattung und der Nachlassabwicklung ist nur dann möglich, wenn die Hinterbliebenen sämtliche notwendigen Angaben erhalten und erforderliche Dokumente auffinden können. Der Erblasser weiß regelmäßig, wo sich sein Testament, seine Bestattungsverfügung, seine Bankunterlagen, seine familienrechtlichen Papiere und sonstigen Unterlagen befinden. Für die Hinterbliebenen sind diese Dokumente aber häufig nicht auffindbar, so dass die Wünsche des Erblassers überhaupt nicht oder aber unter Umständen erst nach Jahren umgesetzt werden können. Auch Vermögensverluste lassen sich durch einen solchen geordneten Übergang und ausreichende Information der Hinterbliebenen vermeiden. Oft werden Nachlassgegenstände entsorgt oder verschenkt, ohne dass sich die Erben über deren tatsächlichen Wert im Klaren sind. Bankguthaben, insbesondere im Ausland, die der Erblasser unter Umständen aus steuerstrafrechtlichen Gründen verschleiert hat, werden den Hinterbliebenen oftmals überhaupt nicht bekannt. Der Erblasser sollte daher unbedingt sämtliche Informationen, die für seine Hinterbliebenen von Interesse sein könnten, in einer Dokumentenmappe oder einem Leitzordner bündeln. Diese Dokumentenmappe sollte neben der letztwilligen Verfügung, den Anweisungen für die Bestattung sämtliche persönliche Dokumente des Erblassers (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Adoptionsunterlagen etc.) enthalten. Der Erblasser sollte unbedingt auch eine Vermögensübersicht erstellen. Im Rahmen dieser Vermögensübersicht sollten auch sämtliche Bankguthaben und Schließfächer aufgeführt sein, genauso etwa erteilte Bankvollmachten oder sonstige Vollmachten. Diese Dokumentenmappe ist auch der geeignete Aufbewahrungsort für eine Patientenverfügung, einen Organspendeausweis sowie eine Betreuungs- oder Vorsorgevollmacht. Die Dokumentenmappe sollte vom Erblasser nicht versteckt werden, sondern seine Hinterbliebenen oder eine sonstige Person seines Vertrauens sollten über den Standort sowie den Inhalt der Mappe informiert werden. Ggf. kann diese Dokumentenmappe auch bei einem Notar, Steuerberater, Rechtsanwalt oder dem vorgesehenen Testamentsvollstrecker in Verwahrung gegeben werden, verbunden mit dem Auftrag, im Falle des Ablebens unverzüglich für das Bekanntwerden und Umsetzung der Wünsche des Erblassers zu sorgen.

7 Mit der einmaligen Erstellung einer entsprechenden Dokumentenmappe ist es aber nicht getan. Der Erblasser sollte prüfen, ob sich Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen oder Einstellungen ergeben haben, die möglicherweise eine Anpassung der Verfügungen erforderlich machen. Solche Änderungen können durch familienrechtliche Ereignisse (Scheidung/Tod/Geburt/Adoption/etc.) eintreten oder auch schlicht durch tiefgreifende Verschiebungen in den Vermögensverhältnissen. Um den restlichen Artikel lesen zu können, downloaden Sie bitte die Volltext- PDF-Datei oder die komprimierte PDF-Datei!

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