Senatsverwaltung für Finanzen

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1 , Klosterstraße 59, D Berlin (Postanschrift) An die Senatsverwaltungen (einschl. Senatskanzlei) die Bezirksämter von Berlin über die jeweilige Fachverwaltung die Sonderbehörden die nichtrechtsfähigen Anstalten nachrichtlich den Präsidenten des Abgeordnetenhauses den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes den Präsidenten des Rechnungshofes den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit die Vorsitzende des Hauptausschusses über die jeweilige Fachverwaltung an die Eigenbetriebe Eigengesellschaften Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Geschäftszeichen (bitte angeben) SenFin II B 24 Bearbeiter Herr Griewald Dienstgebäude: Klosterstraße 59, Berlin-Mitte Zimmer 3110 ( (0 30) , intern 920 Fax Thomas.Griewald@senfin.verwaltberlin.de Internet Datum 21. Dezember 2004 Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2005 (1. Haushaltswirtschaftsrundschreiben HWR 05) Anlagen 1 Termine der KLR - Monatsabschlüsse 2 Änderungen von Kostenarten bei Transfertiteln Berlin befindet sich weiterhin in einer Haushaltsnotlage und muss aus diesem Grunde die Maßnahmen zur Konsolidierung der Landesfinanzen konsequent fortführen. Bei jedem Geschäftsvorgang sind die Grundsätze des sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Haushaltsmitteln von jedem Beschäftigten Berlins zu beachten. 1. Ermächtigung zur Bewirtschaftung (Nr. 1 AV 34 LHO) Der Haushaltsplan 2004/2005 ist beschlossen. Die Daten für 2005 stehen zur Bewirtschaftung im ProFiskal-Modul Mittelbewirtschaftung (DHB) zur Verfügung. 2. Weitergeltung von Regelungen für das Haushaltsjahr 2004 Die für das Haushaltsjahr 2004 getroffenen Regelungen, insbesondere das 2. Haushaltswirtschaftsrundschreiben 2004, gelten weiterhin, sofern nicht nachfolgend anderes bestimmt wird. Verkehrsverbindungen Sprechzeiten Zahlungen bitte unbar Kontonummer Geldinstitut Bankleitzahl U-Bahn Klosterstraße Montag, Dienstag, Freitag nur an die Postbank Berlin S-/U-Bahn Jannowitzbrücke von 9 bis 12 Uhr Landeshauptkasse Berlin LBB Autobus 142, 240, 257 und nach Vereinbarung Klosterstraße Berliner Bank Berlin-Mitte LZB Berlin

2 3. Besondere Regelungen für das Haushaltsjahr Beachtung der Auflagenbeschlüsse zum jeweiligen Haushaltsplan Regelmäßig zum jeweiligen Haushaltsplan stellt der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses durch sogenannte Auflagenbeschlüsse zusätzliche Forderungen an die Haushaltswirtschaft. Diese gebe ich Ihnen immer rechtzeitig bekannt. Aus gegebenem Anlass bitte ich nochmals um verstärkte Beachtung aller Auflagenbeschlüsse und weise auf folgende Beschlüsse besonders hin (Drucksache 15/2551): a) Auflagenbeschluss II.A.3 - Anmietung, Alternativfinanzierung bzw. Ankauf neuer oder zusätzlicher Büroflächen: Neue oder zusätzliche Büroflächen dürfen erst nach Zustimmung des Hauptausschusses angemietet, alternativ finanziert oder gekauft werden, wenn - Flächenbilanzen für die betreffenden Hauptverwaltungen bzw. die betreffenden Bezirke vorliegen, - die damit verbundenen Aufgaben Priorität haben, - nachweislich keine Alternative zum darzustellenden Bedarf besteht und - der Vorschlag die kostengünstigste Lösung darstellt. Alle Folgekosten sind einzubeziehen. Entsprechendes gilt für den Tausch von Büroflächen zwischen Dienststellen. Hierzu fasste der Hauptausschuss am zusätzlich den Beschluss: Neue Büroflächen im Sinne des Auflagenbeschlusses Nr. 3/HG04/05 umfassen auch die Verlängerung bestehender Mietverhältnisse - sowohl in den Bezirken als auch in der Hauptverwaltung - sofern die Nettokaltmiete LP0RQDW EHrsteigt. b) Auflagenbeschluss II.A.4 Absatz 2 - Gutachten- und Beratungsdienstleistungsaufträge und deren Übersendung an die Bibliothek des Abgeordnetenhauses: Der Senat wird aufgefordert, der Bibliothek des Abgeordnetenhauses ein Exemplar aller vom Land Berlin in Auftrag gegebenen Gutachten für die Nutzung zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich sind alle Gutachten der Bibliothek des Abgeordnetenhauses zuzuleiten, sobald sie in endgültiger Fassung vorliegen und von der zuständigen Verwaltung abgenommen wurden, gegebenenfalls auch erst nach Senatsentscheidung. In den folgenden Fällen ist allerdings davon auszugehen, dass sich die jeweiligen Gutachten für eine öffentliche Präsentation nicht eignen, so dass von einer Übermittlung an die Bibliothek abzusehen ist: - Gutachten, die im Rahmen des üblichen Verwaltungshandelns in Einzelfällen erstellt werden, zum Beispiel arbeitsmedizinische Untersuchungen, oder Laboruntersuchungen von Produkten oder Bodenproben, - Gutachten, bei denen eine Veröffentlichung aus datenschutzrechtlichen Gründen unzulässig wäre, - Gutachten, die nur Einzelaspekte eines insgesamt noch nicht abgeschlossenen Themas erörtern, - Gutachten, die lediglich der internen Meinungsbildung in der Verwaltung dienen. 2

3 3.2 Verfahren bei Umsetzungen In diesem Haushaltsjahr werden aus verschiedenen Gründen (unter anderem Realisierung des SGB II Hartz IV ) verstärkt Umsetzungen erforderlich sein. Daher verweise ich auf die Bestimmungen des 50 LHO mit folgenden Ergänzungen: - umzusetzende Beträge sind auf volle hundert (100) Euro abzurunden, - beteiligte Organisationseinheiten, beziehungsweise die jeweiligen Titelverantwortlichen, haben durch den Austausch entsprechender Übersichten sicherzustellen, dass Zu- und Abgänge übereinstimmen (eine Kopie ist an SenFin II B 23/24 zu senden); - bei Buchungen innerhalb eines Bezirksplans sowie innerhalb und zwischen den Kapiteln der Hauptverwaltung (Einzelpläne 01 bis 29) wird die Buchungsstelle Haushalt nicht beteiligt, alle anderen Buchungen sind über die Bewirtschaftungsstelle Haushalt zu buchen (Abgänge an Haushalt, Zugänge von Haushalt ); - bei jeder Buchung ist auf eine aussagefähige Erläuterung/Begründung (Empfänger, Bescheidgrundlage) zu achten; - Umsetzungen von einer auf mehrere andere Verwaltungen sind mit den betreffenden Einzelbeträgen zu buchen. 3.3 Hinweise zur Personalwirtschaft Das grundsätzliche Verbot von Außeneinstellungen (Nummer 9.1 bis 9.3 des 2. HWR 04) bezieht sich auf alle neuen Beschäftigungsverhältnisse mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn Land Berlin. Soweit im Einzelfall eine abweichende Regelung gegenüber Nr. 9.2 des 2. HWR 04 getroffen wurde, gilt diese fort. Hinsichtlich der Beförderungsregelungen für das Haushaltsjahr 2005 ergeht ein besonderes Schreiben. 3.4 Kosten- und Leistungsrechnung Nach Nummer 3 AV 5 LHO sind der die für das Berichtswesen notwendigen Daten der Kosten- und Leistungsrechnung zur Verfügung zu stellen. Die im Haushaltsjahr 2005 durchzuführenden Monatsabschlüsse sind im zeitlichen und inhaltlichen Ablauf dem beigefügten Zeitplan (siehe Anlage 1) für die Bereitstellung der aggregierten Daten zu entnehmen (vergleiche Nummer 3.2 AV 5 LHO). Danach ist der KLR-Monatsabschluss bei den Bezirken und der Hauptverwaltung bis einschließlich zum 25. Arbeitstag des folgenden Monats durchzuführen und der bereitzustellen. Dieser Datenbestand wird am 26. Arbeitstag übernommen. Zur Sicherstellung der erforderlichen Datenqualität zum KLR-Jahresabschluss 2005 sind von der Hauptverwaltung und den Bezirken zusätzlich zum Jahresabschlusstermin (Dezember) auch vollständige Monatsabschlüsse (inklusive Umlagen) mindestens für die Monate März, Juni und September bereitzustellen. Ich behalte mir vor, auch für den Monat November die Bereitstellung eines vollständigen Monatsabschlusses zu verlangen. Änderungen von Kostenarten bei Transfertiteln entnehmen sie bitte der Anlage Funktionskennzahlen Zur Systematisierung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabenbereichen ist bei der Vergabe von Funktionskennzahlen eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finan- 3

4 zen besonders wichtig. Wird ein Titel erstmals in einem Kapitel erfasst, ist zur Vergabe der Funktionskennzahl meine Verwaltung immer zu beteiligen. Auskünfte zur Zuordnung von Funktionskennzahlen erteilt das Referat II B (Telefon: ). Zum haushaltssystematischen Nachweis der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II ( Hartz IV ) ist die neue Funktionskennzahl Grundsicherung für Arbeitssuchende - eingeführt worden. Verteilung dieses Schreibens Wie in den Vorjahren werden nur den obersten Landesbehörden und den Bezirksämtern von Berlin dieses Rundschreibens unmittelbar übersandt. Die weitere Verteilung an alle nachgeordneten Einrichtungen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie die Herstellung von Mehrabdrucken bitte ich in eigener Verantwortung zu veranlassen. Es wird zudem im Intranet - unter der Adresse: und im Internet unter Abt. Haushalt Haushalt II B abrufbar sein. Senatsverwaltungen Haushalt, Finanzpolitik In Vertretung S C H U L T E 4

5 II B 31 Anlage 1 Termine der KLR Monatsabschlüsse für das Jahr 2005 K-Monat 11. AT Stornoscript AT 25. AT 26. AT Dez.* X Januar** Februar** März April Mai** Juni X Juli** August September X Oktober November Dez.* X 2006 *gleichzeitig Jahresabschluss Regelung im jeweiligen Jahresabschlussrundschreiben **Auf die Monatsabschlüsse von Januar, Februar, Mai und Juli wird verzichtet. 11. Arbeitstag Erster verwaltungsübergreifender Verrechnungslauf (DPV-X) 21. Arbeitstag Zweiter verwaltungsübergreifender Verrechungslauf (DPV-X) 25. Arbeitstag Monatsabschluss in den Verwaltungen 26. Arbeitstag 3:00 Uhr Daten werden auf den Konsolidierungsserver SenFin geholt 1 Die Termine über die Ausführung des Stornoscripts zur Korrektur der internen Verrechnungspreise (DPV) werden in separaten Schreiben veröffentlicht. 5

6 Anlage 2 Änderungen von Kostenarten bei Transfertiteln Titel Titelbezeichnung Transfergruppe bisher Anteil des Bundes an den Einnahmen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Transfergruppe neu neue Kostenart Anteil an gemeinsamen Einrichtungen der Anteil Berlins an den Kosten der Deutschen Akademie für Meteorologie Ersatz von Ausgaben an die Bundesagentur für Arbeit Kosten für Rück- und Weiterreisende nach SGB XII und AsylbLG Arbeitsbelohnungen, Taschengelder, Festtagsgaben Ehrungen, Preise Belohnungen Kosten für Gutachten zur Feststellung einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung Geburtstags- und Jubiläumsgaben Besondere Leistungen für Amtsmündel Beihilfen an Teilnehmer/innen berufsbildender Maßnahmen Leistungen außerhalb der Sozialhilfe Beihilfen für Jugendliche Zuschüsse für Veranstaltungen Förderung des Berlin-Marketing Förderung des Sports Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten freier Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke in den Bereichen Jugend, Bildung, Kultur und Wissenschaft Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Ausland

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