DAS FLEXIRENTENGESETZ
|
|
|
- Emma Fuchs
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DAS FLEXIRENTENGESETZ ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE BETRACHTUNGEN ZUR UMSETZUNG IN DER PRAXIS Dr. Katja Chandna-Hoppe, LL.B. (UCL London) Akademische a. Z., Lehrstuhl Professor Dr. Raimund Waltermann
2 Flexirentengesetz Vor der Regelaltersgrenze Nach der Regelaltersgrenze 2
3 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE - Regelfall: Befristung von Arbeitsverhältnissen auf das Erreichen der Regelaltersgrenze - Sozialrechtliche Regelaltersgrenze: 35, 235 SGB VI - SchriLweise Erhöhung - Bis zum Jahrgang 1947: 65 Jahre - Ab dem Jahrgang 1964: 67 Jahre - Nach der Altersgrenze bleibt die Vereinbarung einer Weiterarbeit möglich 3
4 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE Zunahme der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters Sta9s9sches Bundesamt, Arbeitsmarkt auf einen Blick, 2018, 72 f. 4
5 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE - Voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze: Ø Von etwa im Jahr 2008 auf etwa im Jahr Geringfügig Beschäftigte: Ø Von etwa im Jahr 2008 auf etwa im Jahr 2018 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Beschä[igte nach Altersgruppen,
6 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE Gründe und Mo+va+onen für eine Weiterarbeit - Finanzielle Gründe und ideelle Mo>ve - Verstärktes Interesse an einer WeiterbeschäIigung durch Arbeitgeber Ø Relevanz des arbeitsrechtlichen Regelungsrahmens 6
7 Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspek4ve und Ausblick 7
8 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Der Begriff Flexirente bezeichnet alle arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen zum Abbau von Hindernissen der Beschäftigung neben dem Rentenbezug Vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Aktueller Begriff: Flexi-Rente (Nr. 21/14) - Gesetzliche Umsetzung Ø Flexirentengesetz (2017) Ø RV-Leistungsverbesserungsgesetz (2014) 8
9 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG RV-Leistungsverbesserungsgesetz S. 3 SGB VI Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben. 9
10 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Befristungsregelung - Schri/form ( 14 IV TzBfG) - Zwei Voraussetzungen: - Altersgrenze - Vereinbarung im laufenden Arbeitsverhältnis Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 10
11 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Befristungsrechtliche Ausgestaltung bei einer Neubeschäftigung bzw. nach einer Beschäftigungsunterbrechung: Sachgrundlose Befristung ( 14 Abs. 2 TzBfG) Sachgrundbefristung ( 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 TzBfG) Ø Voraussetzungen (BAG - 7 AZR 17/13) Ø Erreichen der Altersgrenze und Rentenanspruch Ø Konkrete Personalplanung des Arbeitgebers 11
12 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG P: Änderung der Arbeitsbedingungen - BAG (7 AZR 70/17): Offengelassen - EuGH (C-46/17, obiter dictum): Keine Änderung der Arbeitsbedingungen - m. E.: wohl zulässig à Unerheblich bei zeitlichem Abstand Früherer Arbeitsvertrag Weiterbeschäftigung 12
13 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG P: Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) - Befristungsrichtlinie (RL 1999/70/EG) - Praxis: Bis 2018 zurückhaltende Anwendung 13
14 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG EuGH (C-46/17): Rechtssache John - Gleichbehandlungsrecht: Keine Benachteiligung aufgrund des Alters - Befristungsrecht: - Vorliegen einer Befristung aus der Perspektive des Unionsrechts fraglich - Grundlegend andere Maßstäbe für Arbeitsverhältnisse nach dem Erreichen des Rentenalters 14
15 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG EuGH (C-46/17): Rechtssache John - Ges6egene Rechtssicherheit - Verbleibende Fragen zu 41 S. 3 SGB VI: Ø Keine zeitlichen oder sachlichen Einschränkungen für Befristungen im Rentenalter Ø Maßstäbe der Missbrauchskontrolle bei besonders häufigen oder kurzen Befristungen 15
16 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Schlussfolgerung zu 41 S. 3 SGB VI - P: Enger Anwendungsbereich - P: Wenig konturierte Regelung - Praxistauglichkeit nach der EuGHEntscheidung John Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 16
17 Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspektive und Ausblick 17
18 Flexirentengesetz Vor der Regelaltersgrenze Nach der Regelaltersgrenze 1. Hinzuverdienstgrenzen 2. Rentenversicherungspflicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze 3. Ausgleich von Abschlägen 1. AN-Beiträge zur Rentenversicherung 2. AG-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 18
19 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 1. Rentenversicherung bei Vollrentenbezug Alte Rechtslage Flexirentengesetz Arbeitnehmer im Rentenalter sind rentenversicherungsfrei ( 5 IV 1 Nr. 1 SGB VI) Arbeitgeber bleibt beitragspflichtig ( 172 I 1, III 1 SGB VI) P: Keine Erhöhung des Rentenanspruchs Neu: Wahlmöglichkeit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ( 5 IV 2-3 SGB VI) à Erhöhung des Rentenanspruchs ( 66 IIIa SGB VI) 19
20 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 1. Rentenversicherung bei Vollrentenbezug Rechenbeispiel - Regelaltersgrenze: Dezember : Verdienst Euro monatlich - Freiwillige Zahlung von RV-Beiträgen (insg Euro) - Ab Juli 2019: Erhöhung des Rentenanspruchs um 16,91 Euro Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter: 20
21 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 2. Rentenversicherung bei hinausgeschobenem Rentenbezug - Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen - Erhöhung des Zugangsfaktors zur Altersrente: 0,5 Prozent pro Monat - Beispiel: - Verdienst: Euro pro Monat - Rente (nach 45 Beitragsjahren): 1.396,35 Euro (alte Bundesländer) - Rentenanspruch bei zweijährigem Hinausschieben: 1.633,42 (+17 %) Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter: 21
22 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 3. Arbeitslosenversicherung Alte Rechtslage AN: Versicherungsfreiheit ( 28 I Nr. 1 SGB III) Flexirentengesetz Versicherungsfreiheit ( 28 I Nr. 1 SGB III) AG beitragspflichtig ( 346 III 1 SGB III) Aussetzung der Beitragspflicht bis 2021 ( 346 III 3 SGB III) à Reduktion der Lohnkosten um 1,5 % 22
23 Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspektive und Ausblick 23
24 IV. PERSPEKTIVE UND AUSBLICK 1. Sozialrechtliche Ausgestaltung 2. Arbeitsrechtliche Ausgestaltung (P) - 41 S. 3 SGB VI wurde praxistauglich - P: Anwendungsbereich, Auslegungsfragen und zeitliche Einschränkungen 24
25 V. FAZIT Im Arbeitsrecht besteht weiterer Gestaltungsbedarf Langfristig ist eine differenzierende Regelung vorzugswürdig Die Anpassung des Bestandsschutzes ist nur ein Baustein der Förderung einer verlängerten Erwerbstätigkeit 25
26 Verweise: - EuGH, Urt. v C-46/17, NZA 2018, 355 ff. John - BAG, Urt. v AZR 17/13, NZA 2015, 1066 ff. - BAG, Urt. v AZR 70/17 (Entscheidungsgründe zum Zeitpunkt des Vortrags noch nicht veröffentlicht) - Statistiken: - Statistisches Bundesamt, Arbeitsmarkt auf einen Blick Deutschland und Europa, 2018, 72 f. - Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigte nach Altersgruppen, , abrufbar unter: Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigte/Beschaeftigte-Nav.html - Zu den Rechenbeispielen auf Folie 20 und 21: ente/02_faq_liste_arbeiten_über_regelaltersgrenze.html
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
Das Flexirentengesetz Arbeits- und sozialrechtliche Betrachtungen zur Umsetzung in der Praxis Vor der Regelaltersgrenze
Das Flexirentengesetz Arbeits- und sozialrechtliche Betrachtungen zur Umsetzung in der Praxis Vor der Regelaltersgrenze Uwe Kolakowski Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Leiter Grundsatzbereich
Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen
// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten
// Beschäftigte, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten Stand: September 2015 Die Zahl der Erwerbstätigen im Rentenalter hat sich in Deutschland zwischen 2001 und 2013 auf etwa 896.000 verdoppelt.
Praxis & Recht. Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten. Informationsveranstaltung am
Praxis & Recht Beschäftigung von Rentnern unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Informationsveranstaltung am 03.02.2016 Referent: Reinhard Gusek Geschäftsführer 2016 - AV Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen
Arbeitnehmer im Rentenalter Was müssen Sie beachten?
Arbeitnehmer im Rentenalter Was müssen Sie beachten? I. Einleitung Wir alle werden im Schnitt immer älter und der Einzelne ist generell länger fit. Sei es deswegen, sei es aus finanziellen Gründen, Fakt
Befristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :
Befristungsrecht Entwicklung des Befristungsrechts Grundnorm seit 1.1.1900: Seit BRG 4.2.1920: Kollision mit Kündigungsschutz Seit 9.4.1930: Rspr. des RAG zur Unwirksamkeit von Kettenverträgen. Seit 12.10.1960:
An die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per
- - Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover An die Personalabteilungen der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen per E-Mail Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover
ABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin ABDRUCK POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis
Sozialversicherungsrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis Bearbeitet von Bettina Schmidt 3. Auflage 2015. Buch. XXII, 384 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68483 8 Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm Recht > Arbeitsrecht
Wie flexibel ist die Flexi-Rente. und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es
Wie flexibel ist die Flexi-Rente und welche arbeitsrechtlichen Gestaltungsspielräume gibt es Flexirentengesetz Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung
Arbeiten jenseits der Altersgrenze. Was gilt für Senior-Jobber? 1. Arbeitsrecht im Rentenalter
Von Rolf Winkel 01/18 Arbeiten jenseits der Altersgrenze Was gilt für Senior-Jobber? Eine Randerscheinung ist das Arbeiten im Rentenalter längst nicht mehr. Der Trend geht in Richtung Seniorenbeschäftigung.
Inhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg
Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für April 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir
Die Beschäftigung von Rentnern Rechtliche Rahmenbedingungen. Handlungsleitfaden für Arbeitgeber
Die Beschäftigung von Rentnern Rechtliche Rahmenbedingungen Handlungsleitfaden für Arbeitgeber Oktober 2017 Impressum Oktober 2017 Arbeitgeberverband Gesamtmetall (Gesamtverband der Arbeitgeberverbände
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente
Betriebsvereinbarung Weiterarbeit in der Rente die X-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Y. - Arbeitgeberin - Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch deren Vorsitzende Frau Z. - Betriebsrat
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
vom 30. Juni 2014 Az.: /34
Durchführungshinweise des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zu arbeits- und tarifrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
NEWSLETTER. und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 8. Dezember 2016
NL 010/17 vom 30. Januar 2017 NEWSLETTER Stichworte: Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 Hinzuverdienst neben der vorgezogenen Altersrente Hinzuverdienst neben der gesetzlichen Rente wegen verminderter
Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
Arbeits- und Sozialrecht 136. Sonja Charlotte Müller. Beschäftigung von Rentnern unter arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten.
Arbeits- und Sozialrecht 136 Sonja Charlotte Müller Beschäftigung von Rentnern unter arbeits- und sozialrechtlichen Aspekten Nomos Arbeits- und Sozialrecht Band 136 Sonja Charlotte Müller Beschäftigung
Arbeitgeberseminare. Aktuelles aus der Rentenversicherung. November/Dezember RD Chemnitz. November/Dezember 2016
Arbeitgeberseminare Aktuelles aus der Rentenversicherung 1 Die neue Flexi-Rente Beschluss des Bundeskabinetts vom 14. September 2016 zur Formulierungshilfe des Entwurfes eines Gesetzes zur Flexibilisierung
Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren
Arbeitsplatz Einstellungsfragen, Einschränkungen und Gefahren Arbeitsrechtliche Fragen der Adipositas bei Eingehung, Durchführung und Kündigung des Arbeitsverhältnisses Dr. Stefan Müller Rechtsanwalt und
Lebensarbeitszeit verlängern aber wie? Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland
Lebensarbeitszeit verlängern aber wie? Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Arbeitsmarkt in Deutschland Alexander Spermann 23. Juni 2015 Veranstaltung Freiwillig arbeiten bis 70? Zur Kontroverse um die
Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen
Bürde oder Benefit: Die Beschäftigung älterer Menschen Rechtsanwalt Dr. Uwe Schlegel Eisenbeis Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Rösrather Straße 568 51107 Köln www.etl-rechtsanwaelte.de Vorstellung Dr. Uwe
Sozial-Info. Rente Februar Die Flexirente. Neuerungen ab dem 14. Dezember 2016
Sozial-Info Rente Februar 2017 Die Flexirente Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 das Flexirentengesetz (Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von
Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen
Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen 02.05.2018 Rechtsanwältin Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.v. 1 Befristeter Arbeitsvertrag
Rentenarten, Flexirente
Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung
2 Beschäftigte Pensionäre
TK Lexikon Sozialversicherung Pensionäre 2 Beschäftigte Pensionäre 2.1 Geringfügige Beschäftigung HI798266 HI2767694 2.1.1 Versicherungsfreiheit HI9964745 Beschäftigte Pensionäre sind kranken,- pflege-
Rentenversicherungspflicht vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Veröffentlichung: ja Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen
FAQ des Webinars "Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen!"
FAQ des Webinars "Flexi-Rente: Das gilt es zu wissen!" Ist die ab dem 1. Juli 2017 geltende Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro Alters-Vollrente brutto oder netto? Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro
Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als
Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als prekäre Beschäftigungsform Themen Befristung als prekäre Beschäftigungsform Umsetzung der Richtlinie 99/70/EG in deutsches Recht TzBfG u.a.
Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente
Aktuelles zur Rente Schulungstag VdK Kreisverband Aalen am 28. März 2019 Übersicht über die Rentenarten Flexi-Rente Reha vor Rente R um die Rente Inhalt 1. Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt
Weiterbeschäftigung nach Renteneintritt 1. Rente und Arbeit soll sich vertragen. Die einen müssen arbeiten, weil die Rente nicht reicht, die anderen wollen arbeiten, weil sie sich im Alter einfach mehr
Informationen vom Personalrat. Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Gleichstellungsstelle
DER PERSONALRAT Nr. 3/Oktober 2015 Informationen vom Personalrat PR-Aktuell Personalversammlung Donnerstag, 10. Dezember 2015 Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Gleichstellungsstelle Prüfung der persönlichen
Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrumente für die Sozialwirtschaft
Handreichung Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrente für die Sozialwirtschaft Die Sozialwirtschaft ist wie der Arbeitsmarkt insgesamt auf ältere Beschäftigte angewiesen.
Die Vertretungsbefristung
Studien zum Arbeitsrecht 17 Niklas Eckert Die Vertretungsbefristung Ein Befristungsgrund zur dauerhaften Beschäftigung? Nomos Studien zum Arbeitsrecht herausgegeben von Prof. Dr. Georg Caspers, Universität
1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.
Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert 3. Sozialversicherungspflichtige
2 B. Lösung Im Teilzeit- und Befristungsgesetz werden die Möglichkeiten zur Befristung ohne Sachgrund gestrichen. Damit wird die Zulässigkeit einer Be
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7 18. Wahlperiode 23. 10. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel
Impressum kavberlin.de
AG-Info 3/2014 Impressum kavberlin.de Arbeitgeber-Info Ansprechpartnerin: Wiebke Wehrhahn Mitgliedermarketing E: [email protected] T: ( 030 ) 21 45 81-12 Herausgeber: Kommunaler Arbeitgeberverband
Die sogenannte Flexi-Rente Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die sogenannte Flexi-Rente Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Die sogenannte Flexi-Rente Regelungen
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
Erwerbstätigkeit im Rentenalter: Entwicklung in Deutschland und in Europa
Erwerbstätigkeit im Rentenalter: Entwicklung in Deutschland und in Europa Dr. Reinhold Thiede Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung Deutsche Rentenversicherung Bund Pressefachseminar der
Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung
Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Miniund Midijobs in der Sozialversicherung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitragsrechtliche Ausnahmen vom Normalarbeitsverhältnis für Mini-
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht
Senioren mit Minijob. Versicherungspflicht bringt Rentenplus
Von Rolf Winkel 12/17 Senioren mit Minijob Versicherungspflicht bringt Rentenplus Fast eine Million Rentner üben einen Minijob aus und zahlreiche weitere Ruheständler überlegen, einen solchen Job aufzunehmen.
Das Verbot der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes 4917 Das Verbot der Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Die Beschäftigung von Rentnern und Pensionären
Mandanten-Info Beschäftigung von Rentnern und Pensionären Die Beschäftigung von Rentnern und Pensionären Steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Besonderheiten Mandanten-Info Die Beschäftigung
Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... 15
7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 15 1. Kapitel Einführung, Problemstellung und Gang der Untersuchung... 21 1 Einführung... 21 2 Problemstellung und Gang der Untersuchung... 29 2. Kapitel Der
Service. Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)?
Service Altersrenten Wer? Wann? Wie(-viel)? 0 Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Regelaltersrente Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für
1. Rentenversicherung. a) Versicherungspflicht
Anlage zu Newsletter Nr. 098-2012 vom 10. Dezember 2012 1. Rentenversicherung a) Versicherungspflicht Gegenwärtig sind geringfügige Beschäftigungen in der Rentenversicherung versicherungsfrei, wobei für
Arbeitsrecht Update Juli 2014
Arbeitsrecht Update Juli 2014 Gesetzliche Neuregelung der Altersbefristung zum 1. Juli 2014 Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten, die es Arbeitgebern erlaubt,
1. Ziel. 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) 3. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 4. Flexirente. 5.
Rentner Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 138 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel. Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob).1. Gesetzlich krankenversichert.. Privat krankenversichert.3. Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Chancen und Risiken im Arbeitsrecht. Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr.
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Chancen und Risiken im Arbeitsrecht Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen A. Einleitung Auswirkungen des demografischen Wandels: Im
Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung
Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen
Beschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
Neuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente )
Service Arbeitgeberseminar BKK Firmus 10.12.2018 Neuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente ) 0 Andreas Russ Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Beratungszentrum Osnabrück Tel. 0541 /
Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz
Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld
Neuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente )
Service Arbeitgeberseminar BKK firmus 11.12.2018 Neuregelungen zum Hinzuverdienst ( Flexi-Rente ) Ralf Utermöhle Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen Tel. 0421 3407-120 [email protected]
Erwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
Beschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
Schnellübersicht. Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen. Einführung 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45
Schnellübersicht Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen 7 8 1 Einführung 9 Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45 3 Stichwortverzeichnis 39 ƒ 4 Ergänzend empfehlen wir: Als
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian. in Kooperation mit:
Herausgegeben von: Dr. Alexander Gagel & Dr. Hans-Martin Schian in Kooperation mit: Prof. Dr. Wolfhard Kohte Prof. Dr. Ulrich Preis Prof. Dr. Felix Welti Martin-Luther-Universität Institut für Deutsches
Keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung
Keine Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente wegen Schwerbehinderung Anlage 2 zum NL 044-2014 Erörterung des BAG-Urteils vom 12. November 2013 9 AZR
Bundesarbeitsgericht Urt. v , Az.: 7 AZR 642/02
Bundesarbeitsgericht Urt. v. 15.01.2003, Az.: 7 AZR 642/02 Befristeter Arbeitsvertrag: Mitten im Strom kein Pferd wechseln Wenn auch das TzBfG (in Kraft seit 2001) die Verlängerung eines ohne sachlichen
Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt. Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen
Raus aus der Werkstatt für behinderte Menschen, hinein in den ersten Arbeitsmarkt Heike Schoen/Evelyn Völmeke DRV Westfalen 1 Ausgangssituationen Fallkonstellation 1 A arbeitet seit 5 Jahren in einer Werkstatt
Beschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
Die Regelungen über das Fortbestehen der Beschäftigung ohne Entgeltzahlung für längstens einen Monat gelten nicht. [ 45 ]
TK Lexikon Steuern Pflegezeit 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit HI1986498 Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen
Sondernewsletter 14. Juni 2018
Sondernewsletter 14. Juni 2018 Bundesverfassungsgericht führt Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen wieder ein. - BAG- Rechtsprechung zum Befristungsrecht als verfassungswidrig aufgehoben - Damit
NEWSBOX Wirtschafts- und Steuerrecht Ausgabe 085, Datum
Sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Heimarbeitsverhältnis Verfasser Prof. Dr. Tim Jesgarzewski FOM Hochschule für Oekonomie & Management Bremen KCW KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht
