DAS FLEXIRENTENGESETZ

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1 DAS FLEXIRENTENGESETZ ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE BETRACHTUNGEN ZUR UMSETZUNG IN DER PRAXIS Dr. Katja Chandna-Hoppe, LL.B. (UCL London) Akademische a. Z., Lehrstuhl Professor Dr. Raimund Waltermann

2 Flexirentengesetz Vor der Regelaltersgrenze Nach der Regelaltersgrenze 2

3 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE - Regelfall: Befristung von Arbeitsverhältnissen auf das Erreichen der Regelaltersgrenze - Sozialrechtliche Regelaltersgrenze: 35, 235 SGB VI - SchriLweise Erhöhung - Bis zum Jahrgang 1947: 65 Jahre - Ab dem Jahrgang 1964: 67 Jahre - Nach der Altersgrenze bleibt die Vereinbarung einer Weiterarbeit möglich 3

4 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE Zunahme der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des Rentenalters Sta9s9sches Bundesamt, Arbeitsmarkt auf einen Blick, 2018, 72 f. 4

5 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE - Voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Regelaltersgrenze: Ø Von etwa im Jahr 2008 auf etwa im Jahr Geringfügig Beschäftigte: Ø Von etwa im Jahr 2008 auf etwa im Jahr 2018 Vgl. Bundesagentur für Arbeit, Beschä[igte nach Altersgruppen,

6 I. ERSCHEINUNGSBILD UND HINTERGRÜNDE Gründe und Mo+va+onen für eine Weiterarbeit - Finanzielle Gründe und ideelle Mo>ve - Verstärktes Interesse an einer WeiterbeschäIigung durch Arbeitgeber Ø Relevanz des arbeitsrechtlichen Regelungsrahmens 6

7 Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspek4ve und Ausblick 7

8 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Der Begriff Flexirente bezeichnet alle arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen zum Abbau von Hindernissen der Beschäftigung neben dem Rentenbezug Vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, Aktueller Begriff: Flexi-Rente (Nr. 21/14) - Gesetzliche Umsetzung Ø Flexirentengesetz (2017) Ø RV-Leistungsverbesserungsgesetz (2014) 8

9 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG RV-Leistungsverbesserungsgesetz S. 3 SGB VI Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben. 9

10 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Befristungsregelung - Schri/form ( 14 IV TzBfG) - Zwei Voraussetzungen: - Altersgrenze - Vereinbarung im laufenden Arbeitsverhältnis Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 10

11 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Befristungsrechtliche Ausgestaltung bei einer Neubeschäftigung bzw. nach einer Beschäftigungsunterbrechung: Sachgrundlose Befristung ( 14 Abs. 2 TzBfG) Sachgrundbefristung ( 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 TzBfG) Ø Voraussetzungen (BAG - 7 AZR 17/13) Ø Erreichen der Altersgrenze und Rentenanspruch Ø Konkrete Personalplanung des Arbeitgebers 11

12 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG P: Änderung der Arbeitsbedingungen - BAG (7 AZR 70/17): Offengelassen - EuGH (C-46/17, obiter dictum): Keine Änderung der Arbeitsbedingungen - m. E.: wohl zulässig à Unerheblich bei zeitlichem Abstand Früherer Arbeitsvertrag Weiterbeschäftigung 12

13 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG P: Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) - Befristungsrichtlinie (RL 1999/70/EG) - Praxis: Bis 2018 zurückhaltende Anwendung 13

14 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG EuGH (C-46/17): Rechtssache John - Gleichbehandlungsrecht: Keine Benachteiligung aufgrund des Alters - Befristungsrecht: - Vorliegen einer Befristung aus der Perspektive des Unionsrechts fraglich - Grundlegend andere Maßstäbe für Arbeitsverhältnisse nach dem Erreichen des Rentenalters 14

15 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG EuGH (C-46/17): Rechtssache John - Ges6egene Rechtssicherheit - Verbleibende Fragen zu 41 S. 3 SGB VI: Ø Keine zeitlichen oder sachlichen Einschränkungen für Befristungen im Rentenalter Ø Maßstäbe der Missbrauchskontrolle bei besonders häufigen oder kurzen Befristungen 15

16 II. ARBEITSRECHTLICHE AUSGESTALTUNG Schlussfolgerung zu 41 S. 3 SGB VI - P: Enger Anwendungsbereich - P: Wenig konturierte Regelung - Praxistauglichkeit nach der EuGHEntscheidung John Hans-Böckler-Forum zum Arbeits- und Sozialrecht 16

17 Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspektive und Ausblick 17

18 Flexirentengesetz Vor der Regelaltersgrenze Nach der Regelaltersgrenze 1. Hinzuverdienstgrenzen 2. Rentenversicherungspflicht vor Erreichen der Regelaltersgrenze 3. Ausgleich von Abschlägen 1. AN-Beiträge zur Rentenversicherung 2. AG-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 18

19 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 1. Rentenversicherung bei Vollrentenbezug Alte Rechtslage Flexirentengesetz Arbeitnehmer im Rentenalter sind rentenversicherungsfrei ( 5 IV 1 Nr. 1 SGB VI) Arbeitgeber bleibt beitragspflichtig ( 172 I 1, III 1 SGB VI) P: Keine Erhöhung des Rentenanspruchs Neu: Wahlmöglichkeit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ( 5 IV 2-3 SGB VI) à Erhöhung des Rentenanspruchs ( 66 IIIa SGB VI) 19

20 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 1. Rentenversicherung bei Vollrentenbezug Rechenbeispiel - Regelaltersgrenze: Dezember : Verdienst Euro monatlich - Freiwillige Zahlung von RV-Beiträgen (insg Euro) - Ab Juli 2019: Erhöhung des Rentenanspruchs um 16,91 Euro Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter: 20

21 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 2. Rentenversicherung bei hinausgeschobenem Rentenbezug - Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen - Erhöhung des Zugangsfaktors zur Altersrente: 0,5 Prozent pro Monat - Beispiel: - Verdienst: Euro pro Monat - Rente (nach 45 Beitragsjahren): 1.396,35 Euro (alte Bundesländer) - Rentenanspruch bei zweijährigem Hinausschieben: 1.633,42 (+17 %) Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung, abrufbar unter: 21

22 III. SOZIALRECHTLICHE ASPEKTE 3. Arbeitslosenversicherung Alte Rechtslage AN: Versicherungsfreiheit ( 28 I Nr. 1 SGB III) Flexirentengesetz Versicherungsfreiheit ( 28 I Nr. 1 SGB III) AG beitragspflichtig ( 346 III 1 SGB III) Aussetzung der Beitragspflicht bis 2021 ( 346 III 3 SGB III) à Reduktion der Lohnkosten um 1,5 % 22

23 Arbeitsrechtliche Aspekte Sozialrechtliche Aspekte Perspektive und Ausblick 23

24 IV. PERSPEKTIVE UND AUSBLICK 1. Sozialrechtliche Ausgestaltung 2. Arbeitsrechtliche Ausgestaltung (P) - 41 S. 3 SGB VI wurde praxistauglich - P: Anwendungsbereich, Auslegungsfragen und zeitliche Einschränkungen 24

25 V. FAZIT Im Arbeitsrecht besteht weiterer Gestaltungsbedarf Langfristig ist eine differenzierende Regelung vorzugswürdig Die Anpassung des Bestandsschutzes ist nur ein Baustein der Förderung einer verlängerten Erwerbstätigkeit 25

26 Verweise: - EuGH, Urt. v C-46/17, NZA 2018, 355 ff. John - BAG, Urt. v AZR 17/13, NZA 2015, 1066 ff. - BAG, Urt. v AZR 70/17 (Entscheidungsgründe zum Zeitpunkt des Vortrags noch nicht veröffentlicht) - Statistiken: - Statistisches Bundesamt, Arbeitsmarkt auf einen Blick Deutschland und Europa, 2018, 72 f. - Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigte nach Altersgruppen, , abrufbar unter: Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigte/Beschaeftigte-Nav.html - Zu den Rechenbeispielen auf Folie 20 und 21: ente/02_faq_liste_arbeiten_über_regelaltersgrenze.html

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