Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KJF/JA S - II - KJF/IB

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1 Telefon: Telefax: Sozialreferat Stadtjugendamt S - II - KJF/JA S - II - KJF/IB Schaffung von Ersatzräumen für den Zenetti-Treff im 2. Stadtbezirk Ludwigvorstadt-Isarvorstadt Bedarfsanmeldung zur Erteilung eines Untersuchungsauftrags an das Baureferat Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Aufgabenstellung Das Bayerische Rote Kreuz (BRK) teilte dem Sozialreferat/Stadtjugendamt mit Schreiben vom die Kündigung seiner Räumlichkeiten im Anwesen Zenetti-Platz-3 und Tumblingerstraße 44 zum mit. Diese Entwicklung kam überraschend, da der Zenetti-Treff die Räume erst zum Jahresanfang 2004 neu bezogen hatte. Mittlerweile ist es dem Träger gelungen, die Räume noch bis zum Jahresende nutzen zu können. Derzeit laufen Verhandlungen zwischen dem neuen Eigentümer und dem BRK, wenigstens Teile der Immobilie noch befristet weiter anmieten zu können, um den endgültigen Auszug noch hinaus zu zögern. Der Träger und das Sozialreferat/Stadtjugendamt bemühten sich intensiv, geeignete Räumlichkeiten im Schlachthofviertel zu finden. Die Suche nach einer für Kinder- und Jugendarbeit geeigneten, langfristig nutzbaren und finanzierbaren Immobilie gestaltete sich schwierig. In den letzten Jahren sind die Mietpreise in der dicht bebauten Innenstadt rasant gestiegen. Zunehmend werden noch vorhandene preisgünstige Mietwohnungen saniert und in Eigentum umgewandelt. Die Anmietung von Objekten des freien Wohnungsmarktes scheiterte, da keine Bereitschaft gegeben war, an eine offene Jugendeinrichtung zu vermieten.

2 Seite 2 Aufgrund der hohen sozialökonomischen Problemlagen im Gebiet um den Schlachthof und der ausgeprägt bedarfsgerechten Konzeption des Zenetti-Treffs ist ein Erhalt der Einrichtung, die seit über 20 Jahren durch das Sozialreferat/Stadtjugendamt gefördert wird, unbedingt erforderlich. 2. Lösungsvorschlag Die einzige stadteigene Immobilie, die derzeit im Schlachthofviertel zur Verfügung steht, sind die Räume der Berufsschule des Metzgerhandwerks Zenettistraße 4. Das Gebäude gehört zum städtischen Eigenbetrieb Markthallen München, dessen substanzieller Erhalt bis zum Jahr 2040 gesichert ist. Notwendig werdende Verträge haben diese Bindungsfrist zu berücksichtigen. Die städtische Immobilie Zenettistraße 4 ist auf Grund ihrer Lage im Schlachthof ideal situiert, da dort die bisherige Zielgruppe weiter betreut werden kann. Auch befindet sich in der nächsten Nachbarschaft kein Wohnumfeld, das die Aktivitäten des Zenetti- Treffs einschränken könnte. Das einstöckige Gebäude umfasst insgesamt 569 m² Nutzfläche, wobei die Räumlichkeiten in ihrem derzeitigen Zustand (technische Installationen für das Metzgerhandwerk, alte Komplettverfliesungen, Kühlräume usw.) weder für andere Zwecke noch für den Betrieb einer sozialen Einrichtung nutzbar sind. Verhandlungen mit den Markthallen München und mit dem Kommunalreferat/Liegenschaftsverwaltung haben die Überlegungen des Stadtjugendamtes dahingehend unterstützt, dass die wirtschaftlichste und zweckdienlichste Lösung ist, die Immobilie für die Zwecke der Sozialreferates zu sichern und für den Nutzungszweck ausbauen zu lassen. Hierzu soll dem Baureferat ein Untersuchungsauftrag erteilt werden. Die Untersuchungskosten in Höhe von ca Euro werden vom Baureferat auf UA eingestellt. Aus Sicht der Kosten-/Nutzenrelation stellt die vorgeschlagene Vorgehensweise die kostengünstigste Realisierungsvariante dar. Zusätzliche Folgekosten für den laufenden Betrieb der Einrichtung entstehen nicht. Bisher geleistete Mietzahlungen von derzeit Euro können eingespart werden und mindern langfristig die zu tätigenden Investitionen.

3 Seite 3 3. Konzeption des Zenetti-Treffs Im Einzelnen besteht der Zenetti-Treff aus folgenden Bausteinen, die insgesamt mit 6,5 Kernpersonalstellen ausgestattet sind: Die Schulbezogene Jugendsozialarbeit bietet Schülerinnen und Schülern der angrenzenden Hauptschulen an der Wittelsbacher- und Gotzinger Straße in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Berufsvorbereitung ab der 7. Klasse an (Fähigkeitenparcours, Bewerbungstrainings). Zudem werden die Schülerinnen und Schüler mit Nachhilfe in Kleingruppen von der 5. bis zur 8. Klasse unterstützt. In der 9. Klasse finden Vorbereitungskurse auf den Qualifizierenden Hauptschulabschluss und individuelle Hilfen bei den Bewerbungen statt. Die Schulsozialarbeit des Zenetti-Treffs in der Hauptschule an der Wittelsbacherstraße führt neben der Ganztagesbetreuung für 79 Schülerinnen und Schüler auch Streitschlichterausbildungen, Beratung, Einzelfallhilfe und Projektarbeit durch. Die offene Arbeit im Schlachthofviertel hat ihre Schwerpunkte in der geschlechtsspezifischen Arbeit, in der aufsuchenden Arbeit auf der Schmellerwiese und niederschwelligen Freizeit- und Bildungsangeboten. Der Jugendmigrationsdienst übernimmt die Beratung und Begleitung von neu zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, um deren Integrationschancen im schulischen, sozialen, sprachlichen und beruflichen Bereich zu verbessern. Die Räume der ehemaligen Berufsschule für Metzger ist ca. 130 m² größer als die bisherigen Mieträume. Die zusätzliche Fläche könnte für eine Angebotserweiterung des Zenetti-Treffs in Bezug auf Angebote im Übergang Schule - Arbeitswelt genutzt werden. Bedarf besteht an niederschwelligen Schulungsangeboten für noch nicht berufsreife Jugendliche und an berufsvorbereitenden Angeboten für junge Männer. Diese Maßnahmen würden die bereits bestehenden Angebote des Trägers in diesem Arbeitsfeld ergänzen. Die Finanzierung der Angebote erfolgt schwerpunktmäßig durch die Agentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München GmbH. 4. Bedarfsanmeldung des nutzungsbedingten und bautechnischen Bedarfs Auf den derzeitigen Gebäudezustand wurde bereits eingegangen. Eine nur punktuelle Sanierung ist nicht darstellbar. Bei den baulichen Gegebenheiten bietet sich eine Entkernung als die wirtschaftlichste Lösung an. Dadurch werden zweckentsprechende Raumzuschnitte, eine verbesserte Zugangsmöglichkeit, die erforderlichen Fluchtwege sowie eine barrierefreie Erschließung ermöglicht.,,

4 Seite 4 Nach dem Ausbau soll die Einrichtung folgende Nutzeinheiten aufweisen: Nutzungen im Erdgeschoss: Eingangsbereich mit Garderobe Großer Multifunktions/Veranstaltungsraum Kleiner Multifunktions/Veranstaltungsraum Küche mit Zubereitungs- und Tiefkühlausstattung Getrennte Internet-Cafe-Bereiche für Mädchen und Jungen mit je ca. 20 qm Büro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sanitärbereich Jungen/Mädchen, sowie eine behindertengerechte Toilette Ausreichende Abstell- und Lagerfläche Behindertengerechter Aufzug für den barrierefreien Zugang in den ersten Stock ca. 20 qm ca.100 qm ca. 50 qm ca. 25 qm ca. 40 qm ca. 30 qm Die Eingangsbereiche zur Zenetti-Straße und im Hof sollen einladend und behindertengerecht gestaltet sein. Notwendig sind Kabelschächte für die EDV-Versorgung mit Netzwerk für das gesamte Haus. Idealerweise richtet sich die Gestaltung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss stärker am Charakter der offenen Angebotsstruktur und der Veranstaltungsstruktur aus. So sollten der große und kleine Multifunktionsraum jeweils mit Öffnung zum Flurbereich und Treppenhaus einmal eine gute Gesamtatmosphäre für große und kleine Events bieten und zugleich in der alltäglichen Nutzung vor allem als frei und selbständig gewählte Spiel-, Unterhaltungs- und Begegnungsstruktur nutzbar sein. Die Küche sollte so gestaltet und ausgestattet sein, dass sowohl das Essen für größere Gruppen von Kindern und Jugendlichen zubereitet werden kann als auch von den Kindern und Jugendlichen selbst kleinere Mahlzeiten zubereitet werden können.

5 Seite 5 Nutzungen im Obergeschoss: Großer Gruppenraum Drei Gruppenräume mit jeweils ca. 25 qm Büro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter PC-Schulungsraum Ruhe-Snoozele-Raum Beratungsraum mit PC-Arbeitsplatz Tobe- und Kraftraum Sanitärbereich Jungen/Mädchen, sowie Lagerflächen ca. 85 qm ca. 75 qm ca. 35 qm ca. 25 qm ca. 25 qm ca. 15 qm ca. 15 qm Die vier Gruppenräume sollten multifunktional gestaltet sein und daher auch in der Verkabelung im Netzwerk mitberücksichtigt werden, da immer mehr Lernangebote mit PC-gestützten Angeboten ausgestattet sind. Die Baumaßnahme ist dringlich, da durch die aktuelle Kündigung sobald wie möglich Ersatzräume benötigt werden. Grundsätzlich ist die Baumaßnahme aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung förderfähig. Eine Bewilligung bzw. eine verbindliche Förderzusage durch den Bayerischen Jugendring ist jedoch abhängig von der Mittelausstattung durch den Freistaat Bayern. Nach dem derzeitigen Stand kann von Seiten des Bayerischen Jugendrings auf eine Förderung keine Hoffnung gemacht werden. Um die mögliche Zuwendung nicht zu gefährden, wird die Stadtkämmerei nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses einen entsprechenden Förderantrag einreichen und die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn beantragen. Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass der Förderantrag vom Bayerischen Jugendring auf eine Warteliste eingestellt wird und die mögliche Zuwendung über Jahre vorzufinanzieren ist oder vollständig entfällt. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirkes vom ist als Anlage beigefügt.,,

6 Seite 6 Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Gebhardt, der Stadtkämmerei, dem Kommunalreferat, dem Baureferat, dem Behindertenbeirat, dem Behindertenbeauftragten, der Frauengleichstellungsstelle, dem Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit, dem Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern sowie der/dem Kinder- und Jugendbeauftragten des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirkes Ludwigsvorstadt- Isarvorstadt ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Die Bedarfsanmeldung wird genehmigt, dem Baureferat wird ein Untersuchungsauftrag zum Umbau der Immobilie Zenetti-Straße 4 erteilt. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Kinder- und Jugendhilfeausschuss Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Bürgermeisterin Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt an die Frauengleichstellungsstelle z. K.

7 Seite 7 V. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Baureferat An das Kommunalreferat An den Behindertenbeirat An den Behindertenbeauftragten An den Vorsitzenden und die Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprecher sowie die/den Kinder- und Jugendbeauftragen des Bezirksausschusses des 2. Stadtbezirks Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt (5 x) An S-II-L An S-Z-SP An S-Z-F/H-AV An S-Z-F/Rw An S-Z-P/GM An S-III-M An S-II-KJF/JA An S-II-KJF/IB An die Markthallen München z. K. Am I.A.,,

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