Der neue Quick Fix für Reihengeschäfte in Art 36a
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- Cornelius Biermann
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1 USt-Abend Reihen- und Dreiecksgeschäfte in der täglichen Praxis Der neue Quick Fix für Reihengeschäfte in Art 36a JKU Linz, 20. März 2019 Dr. Karoline Spies
2 AGENDA Der Weg zum neuen Quick Fix Die Eckpunkte des neuen Art 36a Anwendungsbereich des Art 36a Rechtsfolgen des Art 36a 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 2 2
3 Reihengeschäft Kaufvertrag (B) Kaufvertrag (A) Warentransport (C) Welche Lieferung gilt als ig Lieferung und ist echt befreit? Entscheidend nach Art 138 MwStSyst-RL und Art 6-7 öustg: Versendung/Beförderung durch Lieferer oder Abnehmer 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 3 3
4 Reihengeschäft Kaufvertrag (B) Kaufvertrag (A) Warentransport durch B (C) Österreichische Praxis: 1. Lieferung = bewegte Lieferung 2. Lieferung = ruhende Lieferung A bewirkt ig L in A B bewirkt ig E in C B bewirkt nationale Lieferung in C Vermeidung der Registrierung des B in C durch Dreiecksregelung 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 4
5 Der Weg zum neuen Quick Fix seit 2006 EuGH-Rsp zu Reihengeschäften Rechtsunsicherheit Unterschiedliche Verwaltungspraxis Emag Handel (2006) Euro Tyre Holding (2010) VSTR (2012) Fast Bunkering (2015) Toridas (2017) Kreuzmayr, Bühler, AREX (2018) 7. Apr 2016 Mehrwertsteuer-Aktionsplan 4. Okt Dez Jan 2020? Richtlinienvorschlag der Kommission COM(2017) 569 final Annahme des adaptierten Vorschlags durch den Rat (RL 2018/1910/EU) Umsetzung in den Mitgliedstaaten?Definitives System? als Art 138a neu mit Beschränkung auf zertifizierte Steuerpflichtige als Art 36a neu ohne Beschränkung auf zertifizierte Steuerpflichtige Keine Reihengeschäftsregelungen mehr erforderlich 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 5
6 Reihengeschäfte nach Art 36a neu ( Quick fix ) Ziel (Präambel 6): Vermeidung Doppelbesteuerung/Nichtbesteuerung, Verbesserung Rechtssicherheit Konzept: Grundregel mit Ausnahme, abhängig von Verwendung der UID Anwendungsbereich beschränkt auf Versendung/Beförderung durch Zwischenhändler Grundregel in Art 36a(1): erste Lieferung = bewegte Lieferung Werden dieselben Gegenstände nacheinander geliefert und werden diese Gegenstände aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat unmittelbar vom ersten Lieferer bis zum letzten Erwerber in der Reihe versandt oder befördert, so wird die Versendung oder Beförderung nur der Lieferung an den Zwischenhändler zugeschrieben. Dreiecksgeschäftsregelung in Art 141 bleibt unverändert und kann Registrierung vermeiden entspricht österr. Verwaltungspraxis (UStR Rz 450) und dt. Vermutungsregel ( 3(6) letzter Satz dustg) 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 6
7 Reihengeschäfte nach Art 36a neu ( Quick fix ) Ausnahme: Art 36a(2) faktisches Wahlrecht Abweichend von Absatz 1 wird die Versendung oder Beförderung nur der Lieferung von Gegenständen durch den Zwischenhändler zugeschrieben, wenn der Zwischenhändler seinem Lieferer die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer mitgeteilt hat, die ihm vom Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände versandt oder befördert werden, erteilt wurde. Verwendet Zwischenhändler UID des Ursprungslands zweite Lieferung = bewegte Lieferung Vermeidung der Registrierung des Zwischenhändlers (B) im Bestimmungsland C: alternative Möglichkeit zur Dreiecksgeschäftsregelung in Art 25 UStG, jedoch mit weiterem Anwendungsbereich, da Art 36a nicht auf drei Unternehmer beschränkt Nur teilweise/abgewandelte Umsetzung von Euro Tyre Holding, Rn (Auftritt mit UID des Bestimmungslands nur ein Kriterium) Bisher nicht österr. Verwaltungspraxis 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 7
8 Anwendungsbereich des Art 36a Entgegen des RL-Vorschlages wird der Begriff Reihengeschäft nicht verwendet/definiert (nur in Präambel 6) dieselben Gegenstände werden nacheinander geliefert und gelangen aus einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat unmittelbar vom ersten Lieferer bis zum letzten Erwerber in der Reihe Identität der Gegenstände: entspricht hl in Ö mindestens zwei Lieferungen, zeitnah grenzüberschreitende Warenbewegung im Binnenmarkt Einheitliche Warenbewegung: Gebrochener Transport erfasst? (ja: VwGH , 2015/15/0026; BFG , RV/ /2014) Versendung/Beförderung durch Zwischenhändler Zwischenhändler (Art 36a(3)) = Lieferer innerhalb der Reihe (mit Ausnahme des ersten Lieferers in der Reihe), der die Gegenstände selbst oder auf seine Rechnung durch einen Dritten versendet oder befördert Anwendbarkeit auf Versendung/Beförderung durch ersten Unternehmer? Nein nach Art 138 aber ohnehin nur erste Lieferung möglich durch letzten Unternehmer? Zweifelhaft ( Zwischen händler) nach Art 138 aber ohnehin nur letzte Lieferung möglich Aber: Beförderung durch ersten oder letzten Unternehmer könnte auf Rechnung / on behalf des mittleren Unternehmers erfolgen! 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 8
9 Rechtsfolgen des Art 36a wenn der Zwischenhändler seinem Lieferer die Mehrwertsteuer- Identifikationsnummer mitgeteilt hat, die ihm vom Mitgliedstaat, aus dem die Gegenstände versandt oder befördert werden, erteilt wurde Freies Wahlrecht des Zwischenhändlers? Vertrauensschutz des A hinsichtlich UID-Mitteilung? A muss nur dann USt in Rechnung stellen, wenn Zwischenhändler im UID seines eigenen MS mitteilt? Keine andere Kriterien zu prüfen (insb Übergang der Verfügungsmacht)? Euro Tyre, VSTR, Toridas Klarstellende oder konstitutive Wirkung? Zuordnung der Beförderung/Versendung nur an eine Lieferung = strsp (EMAG) Euro Tyre Holding: erster U kann davon ausgehen, dass erste Lieferung als bewegte gilt, wenn: der mittlere U ihm die Absicht der Beförderung in dritten MS und UID des dritten MS mitgeteilt hat Art 36a setzt dies typisierend nur unter Abstellen auf UID um EuGH sagte nie, dass ein freies Wahlrecht der Zuordnung nur nach Verwendung der UID besteht! 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 9
10 Rechtsfolgen des Art 36a Die Bedeutung des Übergangs der Verfügungsmacht über den Gegenstand (Art 14) strsp: Befreiung kann nicht der Erstlieferung zugeordnet werden, wenn die zweite Übertragung der Verfügungsmacht über den Gegenstand an den Endabnehmer vor der ig Beförderung stattfindet (Euro Tyre, Rn 33; VSTR, Rn 32; Toridas, Rn 36; Kreuzmayr, Rn 33) Vorliegend geht aus den Angaben in der Vorlageentscheidung hervor, dass die von Megalain [Zwischenhändler] zugunsten der Endabnehmer durchgeführte Lieferung vor der ig Beförderung stattfand (Toridas, Rn 36) Im vorliegenden Fall geht aus der Vorlageentscheidung hervor, dass Kreuzmayr wie ein Eigentümer über die Ware verfügte, bevor die ig Beförderung erfolgte. (Kreuzmayr, Rn 33) Aufgrund Einfüllung des Treibstoffs in Tanks war der mittlere Unternehmer zu keinem Zeitpunkt in der Lage, über die gelieferten Mengen zu verfügen (Fast Bunkering, Rn 48-50) Nationales Zivilrecht und physische Innehabung als Indizien (AREX, Rn 78) Art 36a nimmt auf Übergang der Verfügungsmacht nicht Bezug, sondern regelt Ort der Lieferung Art 36a kann keine Wirkung entfalten, wenn Verfügungsmacht über den Gegenstand schon im Ursprungsland auf letzten Unternehmer übergeht (?) Rechtsunsicherheit bleibt bestehen? Ziel nicht erreicht!? 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH 10 10
11 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen? Kontakt: Karoline Spies Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited, eine "UK private company limited by guarantee" ( DTTL ), deren Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und deren verbundenen Unternehmen. DTTL und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen. DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) erbringt keine Dienstleistungen für Kunden. Unter finden Sie eine detaillierte Beschreibung von DTTL und ihrer Mitgliedsunternehmen. Deloitte erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Consulting, Financial Advisory und Risk Advisory für Unternehmen und Institutionen aus allen Wirtschaftszweigen. Mit einem weltweiten Netzwerk von Mitgliedsgesellschaften in mehr als 150 Ländern verbindet Deloitte herausragende Kompetenz mit erstklassigen Leistungen und steht Kunden bei der Bewältigung ihrer komplexen unternehmerischen Herausforderungen zur Seite. Making an impact that matters" mehr als Mitarbeiter von Deloitte teilen dieses gemeinsame Verständnis für den Beitrag, den wir als Unternehmen stetig für unsere Klienten, Mitarbeiter und die Gesellschaft erbringen. Dieses Dokument enthält lediglich allgemeine Informationen, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Die Informationen in diesem Dokument sind weder ein Ersatz für eine professionelle Beratung noch sollte sie als Basis für eine Entscheidung oder Aktion dienen, die eine Auswirkung auf Ihre Finanzen oder Ihre Geschäftstätigkeit hat. Bevor Sie eine diesbezügliche Entscheidung treffen, sollten Sie einen qualifizierten, professionellen Berater konsultieren. Deloitte Mitgliedsfirmen übernehmen keinerlei Haftung oder Gewährleistung für in dieser Publikation enthaltene Informationen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH. Gesellschaftssitz Wien Handelsgericht Wien FN y 2018 Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH
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