gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Verordnung zur Aufhebung von wasserrechtlichen Verordnungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Verordnung zur Aufhebung von wasserrechtlichen Verordnungen"

Transkript

1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz II B 1 Telefon: Intern: (925) 2004 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin über Verordnung zur Aufhebung von wasserrechtlichen Verordnungen Ich bitte gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die nachfolgende Verordnung erlassen hat: Verordnung zur Aufhebung von wasserrechtlichen Verordnungen vom 17. Juli 2017 Auf Grund des 37 a Absatz 5 Satz 2 sowie des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248, 2007 S. 48), das zuletzt durch 11 Absatz 7 des Gesetzes vom 21. April 2016 (GVBl. S. 218) geändert worden ist, wird verordnet: Artikel 1 Aufhebung der Grundwassersteuerungsverordnung Die Grundwassersteuerungsverordnung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 546) wird aufgehoben. Artikel 2 Aufhebung der WRRL-Umsetzungs-Verordnung Die WRRL-Umsetzungs-Verordnung vom 16. September 2004 (GVBl. S. 400) wird aufgehoben. Artikel 3 Aufhebung der Emissionserklärungsverordnung-Abwasser Die Emissionserklärungsverordnung-Abwasser vom 17. April 2002 (GVBl. S. 135) wird aufgehoben.

2 Artikel 4 Aufhebung der Süßwasserqualitätsverordnung Die Süßwasserqualitätsverordnung vom 20. September 1997 (GVBl. S. 471) wird aufgehoben. Artikel 5 Aufhebung der Landes-Abwasserbeseitigungsverordnung Die Landes-Abwasserbeseitigungsverordnung vom 24. Januar 2003 (GVBl. S. 58) wird aufgehoben. Artikel 6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. A. Begründung: a) Allgemeines Bei der inhaltlichen Ausgestaltung von Rechtsvorschriften und Verordnungen sind die Behörden stets gehalten, bereits bestehendes Recht zu straffen und darüber hinaus regelmäßige Zweckmäßigkeitserwägungen anzustellen. Dies ist geboten, um zum einen den Prozess der Entbürokratisierung voranzutreiben und zum anderen die Verschlankung des Rechts zu fördern. Im Ergebnis führt dies zu einem gesteigerten Maß an Rechtssicherheit, wirkt deregulierend und dient letzten Endes der Übersichtlichkeit der rechtlichen Ausgestaltung einzelner Sachverhalte. Eine Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften und Verordnungen auf die Notwendigkeit ihres weiteren Fortbestands brachte das Ergebnis, dass aus den oben genannten Gründen die Grundwassersteuerungsverordnung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 546), die WRRL-Umsetzungs-Verordnung vom 16. September 2004 (GVBl. S. 400), die Emissionserklärungsverordnung Abwasser vom 17. April 2002 (GVBl. S. 135), die Süßwasserqualitätsverordnung vom 20. September 1997 (GVBl. S. 471) sowie die Landes- Abwasserbeseitigungsverordnung vom 24. Januar 2003 (GVBl. S. 58) aufgehoben werden können. b) Einzelbegründung 1. Zu Artikel 1: Im Zuge der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe im Jahre 1999 war das Berliner Wassergesetz um einige Vorschriften ergänzt worden, die sich teilweise direkt an die Berliner Wasserbetriebe richteten, teilweise aber als Adressatin die für die wasserrechtlich relevante Tätigkeit der Berliner Wasserbetriebe zuständige Wasserbehörde als Zulassungsbe-

3 hörde hatten. Diese Vorschriften waren seinerzeit für nötig erachtet worden, um sicherzustellen, dass auch unter dem betriebswirtschaftlichen Einfluss privater Investoren im Rahmen der weiteren Tätigkeit der Berliner Wasserbetriebe umweltschützende, insbesondere gewässerschützende Belange weiterhin vollumfänglich beachtet würden. Nach zwischenzeitlich erfolgter sog. Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe, d.h. Ausschaltung des Einflusses privater Investoren auf die satzungsgemäße Tätigkeit der Berliner Wasserbetriebe, besteht kein Bedarf mehr, an einem derartigen gesetzlichen Rahmen festzuhalten. Dies gilt insbesondere, da Bedingungen und Auflagen dieses Inhalts auch auf der Grundlage der allgemeinen wasserrechtlichen Vorschriften festgesetzt werden könnten. Als Beitrag zur Deregulierung und Entbürokratisierung kann die Grundwassersteuerungsverordnung künftig entfallen. 2. Zu Artikel 2: Die WRRL-Umsetzungs-Verordnung vom 16. September 2004 (GVBl. S. 400) kann aufgehoben werden, da im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 die Rahmengesetzgebungskompetenz abgeschafft und im Wasserrecht (Recht des Wasserhaushalts) stattdessen das Modell der konkurrierenden Gesetzgebung in Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 Grundgesetz (GG) eingeführt wurde. Durch die Grundwasserverordnung (GrwV) vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBI. I S. 1972) geändert worden ist, sowie die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juni 2016 (BGBl. I S. 1373) hat der Bund den wesentlichen Inhalt der WRRL-Umsetzungs-Verordnung selbst geregelt. Die bisherige landesrechtliche Verordnung kann damit ersatzlos entfallen. 3. Zu Artikel 3: Die Emissionserklärungsverordnung-Abwasser vom 17. April 2002 (GVBl. S. 135) kann aufgehoben werden. In Umsetzung der Pflicht zur Errichtung eines Schadstoffregisters hat die Europäische Gemeinschaft im Januar 2006 die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und verbindungsregisters 1, kurz E-PRTR-VO, erlassen. Diese Verordnung dient dem Zweck der Errichtung eines einheitlichen Europäischen PRTR (Pollutant, Release and Transfer Register) und verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU, damit 1 Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates, ABl. EU Nr. L 33 vom , S. 1-17; die zuletzt durch Verordnung (EG) Nr. 596/2009 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009, ABl. EU Nr. L 188 vom , S. 14 geändert worden ist.

4 auch die Bundesrepublik Deutschland, die in der Verordnung geforderten Messdaten zu erheben und an die Europäische Kommission weiterzuleiten. Die E-PRTR-Verordnung entfaltet ohne einen nationalen Umsetzungsakt unmittelbare rechtliche Wirkung in Deutschland für Behörden und Bürger. Das in der Folge erlassene Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007 (BGBI. I S. 1002), kurz Schad- RegProtAG, regelt nunmehr einheitlich für das gesamte Bundesgebiet, wie deutsche Daten erhoben und an das Europäische PRTR weitergeleitet werden sollen. Hierfür wurde insbesondere ein nationales PRTR (heute: Thru.de) geschaffen. Mit der Einführung des E-PRTR und des PRTR wurde die Berliner Emissionserklärungsverordnung-Abwasser obsolet. Die Verordnung kann damit ersatzlos entfallen. 4. Zu Artikel 4: Die Süßwasserqualitätsverordnung vom 20. September 1997 (GVBl. S. 471) diente der Umsetzung der Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten. Diese Richtlinie wurde gemäß Artikel 17 Satz 1 der Richtlinie 2006/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten (ABl. EG Nr. L 264 S. 20), bereits zum 15. Oktober 2006 aufgehoben. Die Süßwasserqualitätsverordnung kann damit ebenfalls aufgehoben werden. 5. Zu Artikel 5: Die Landes-Abwasserbeseitigungsverordnung diente der Umsetzung der wasserrechtlichen Vorschriften der Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen (Abl. EG NR. L 332 S. 91), soweit die Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4047, 4550) nicht die notwendigen Regelungen enthielt. Die entsprechenden Regelungsinhalte wurden auf unionsrechtlicher Ebene inzwischen in die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 334 S. 17) aufgenommen. Deren nationale Transformati-

5 on in deutsches Recht erfolgte auf Bundesebene durch den Erlass der Industriekläranlagen- Zulassungs- und Überwachungsverordnung (IZÜV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 1011, 3756), die zuletzt durch Artikel 123 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, und zwar durch deren Abschnitt 3 (Sonderregelungen für Abwasser aus Abfallverbrennungsanlagen). Die Landes-Abwasserbeseitigungsverordnung ist damit obsolet und kann aufgehoben werden. 6. Zu Artikel 6: Artikel 6 enthält die Inkrafttretensregelung. B. Rechtsgrundlagen: 37 a Absatz 5 Satz 2 und 112 a des Berliner Wassergesetzes in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248, 2007 S. 48), das zuletzt durch 11 Absatz 7 des Gesetzes vom 21. April 2016 (GVBl. S. 218) geändert worden ist. C. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: Keine D. Gesamtkosten: Entfällt E. Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg: Keine F. Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine Berlin, den 17. Juli 2017 Günther... Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz

6 Anlage zur Vorlage an das Abgeordnetenhaus I. Wortlaut der zitierte Rechtsvorschriften Verfassung von Berlin vom 23. November 1995 (GVBl. S. 779), das zuletzt durch Gesetz vom 22. März 2016 (GVBl. S. 114) geändert worden ist Artikel 64 (1) Durch Gesetz kann der Senat oder ein Mitglied des Senats ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung müssen im Gesetz bestimmt werden. Die Rechtsgrundlage ist in der Rechtsverordnung anzugeben. (2) (3) Die Rechtsverordnungen nach Absatz 1 sind dem Abgeordnetenhaus unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Verwaltungsvorschriften sind dem Abgeordnetenhaus auf Verlangen vorzulegen. Berliner Wassergesetz (BWG) in der Fassung vom 17. Juni 2005 (GVBl. S. 357, 2006 S. 248, 2007 S. 48), das zuletzt durch Gesetz vom 21. April 2016 (GVBl. S. 218) geändert worden ist 37 a (1) Das Land Berlin hat auf seinem Gebiet eine geordnete öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Den Berliner Wasserbetrieben (BWB) obliegt die Pflicht der öffentlichen Wasserversorgung.

7 (2) Die für die öffentliche Wasserversorgung erforderlichen Einrichtungen und Anlagen sind mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung kann allgemein anerkannte Regeln der Technik durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen; bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich des Inhalts der Bestimmungen auf die Fundstelle verwiesen werden. Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik kann abgewichen werden, wenn den Anforderungen auf andere Weise ebenso wirksam entsprochen wird; dies ist zuvor der zuständigen Behörde anzuzeigen. (3) Die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wirken im Rahmen des Zumutbaren auf einen haushälterischen Umgang mit dem Wasser hin. Insbesondere sind die Wasserverluste in den Einrichtungen gering zu halten und die Wasserverbraucher über Maßnahmen zur rationellen Verwendung von Wasser zu informieren. (4) Das für die öffentliche Wasserversorgung Berlins erforderliche Wasser ist im Gebiet des Landes Berlin zu gewinnen (Fördergebiet). Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der für die Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung. (5) Die Gewinnung von Wasser für die öffentliche Wasserversorgung Berlins kann unter Festsetzung von Bedingungen und Auflagen des Inhalts zugelassen werden, 1. einen bestimmten Grundwasserstand im Fördergebiet sicherzustellen, soweit dies durch die Gewinnung beeinflussbar ist, 2. eine bestimmte gleichmäßige Qualität des für Trinkwasser vorgesehenen Wassers auf hohem Niveau zu gewährleisten. Das Nähere regelt eine Rechtsverordnung der für die Wasserwirtschaft zuständigen Senatsverwaltung. 112 a Die für die Wasserwirtschaft zuständige Senatsverwaltung erlässt durch Rechtsverordnung die zur Durchführung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft erforderlichen Vorschriften, um die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes so schützen und bewirtschaften zu können, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt ( 1 a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes), insbesondere über

8 1. qualitative und quantitative Anforderungen an die Gewässer, 2. Anforderungen an das Einbringen und Einleiten von Stoffen in die Gewässer und in Abwasseranlagen, 3. den Schutz der Gewässer gegen Beeinträchtigungen durch den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, 4. die Festsetzung von Gebieten, in denen bestimmte Anforderungen, Gebote und Verbote zu beachten sind, 5. die durchzuführenden Verfahren, 6. die Einhaltung der Anforderungen, ihre Kontrolle und Überwachung, 7. Messmethoden und Messverfahren, 8. den Austausch der Informationen und den Zugang zu ihnen.

Der Senat von Berlin - Stadt VII C 27 - Tel.: 9025-1487 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 18. Wahlperiode Drucksache 18/0542 15.09.2017 Vorlage zur Beschlussfassung Erstes Gesetz zur Änderung des Gesundheitsschulanerkennungsgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung zur Änderung der Sonderabfallgebührenordnung SenStadtUm IX B 1 Tel.: 9(0)25-2456 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Fünfte Verordnung

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Vierte Verordnung zur Änderung der Beflaggungsverordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Vierte Verordnung zur Änderung der Beflaggungsverordnung Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport InnSport I A14 0205/12 90223-2344 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

Drs 15/4409. Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E (913) An das Abgeordnetenhaus von Berlin. über Senatskanzlei - G Sen -

Drs 15/4409. Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E (913) An das Abgeordnetenhaus von Berlin. über Senatskanzlei - G Sen - Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E 4-9013 (913) 8397 Drs 15/4409 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über Zweites Gesetz

Mehr

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat: Der Senat von Berlin BildJugWiss II C 1.1 - Tel.: 90227 (9227) 5263 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0274 18.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Bestimmung von zuständigen Stellen im Bereich der Berufsbildung Der Senat von Berlin ArbIntFrau - II A 11-928 1439

Mehr

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: (9227) (9227)

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: (9227) (9227) Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - IV A 4 ap - - IV A 4 ap1 - Tel.: 90227 (9227) - 5780 90227 (9227) - 5089 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über die Dritte Verordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über die Dritte Verordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz I B 1-3205 Tel.: 9013 (913) - 3968 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz II B 3 3740/1 Telefon: 9013 3370 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs.

Mehr

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925)

Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: VII B 11 - Intern: (925) Senatsverwaltung für Berlin, den 15. August 2007 Stadtentwicklung Tel.: 9025-1294 - VII B 11 - Intern: (925) - 1294 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/2571 13.11.2015 Vorlage zur Beschlussfassung Dreizehntes Gesetz zur Änderung der Verfassung von Berlin Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2571

Mehr

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den GesSoz - I C Telefon: 9(0)

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den GesSoz - I C Telefon: 9(0) Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 8.12.2014 GesSoz - I C 24-5818 Telefon: 9(0)28-2887 Carola.Doerfler@sengs.berlin.de An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0991 15.05.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher Vom 12. November 2008

Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher Vom 12. November 2008 Senatsverwaltung für Justiz SenJust I A 2343 Fernruf: 90 13 33 88 intern: (90) 3388 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs.

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/0282 26.04.2012 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Aufhebung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Der Senat von Berlin - StadtUm GR A 3 - Tel.:(9139) 4125 An das Abgeordnetenhaus

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 18. Wahlperiode Drucksache 18/1637 06.02.2019 Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/1637 Der Senat

Mehr

Der Senat von Berlin IntArbSoz I A 25 Tel. 9028 (928) 2009 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von

Mehr

Der Senat von Berlin WiTechForsch II B 4/ Herr Lehnert Tel: 9013 (913)-8224 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3

Mehr

Senatsverwaltung für Justiz GJPA 2222 Telefon: 9013 3318/3319 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei -G Sen- V o r l a g e -zur Kenntnisnahmegemäß Art. 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin

Mehr

Das neue Wasserhaushaltsgesetz

Das neue Wasserhaushaltsgesetz Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2. Deutscher Tag für Grundstücksentwässerung

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes

Mehr

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung Verordnung über Qualitätsziele für bestimmte gefährliche Stoffe und zur Verringerung der Gewässerverschmutzung durch Programme (Gewässerprogrammund Qualitätsziel-Verordnung) Gewässerprogramm- und Qualitätsziel-Verordnung

Mehr

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VI D 18 6901/5-42 Tel.: 9012-7005 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung

Mehr

Gemeinsame Verordnung

Gemeinsame Verordnung Gemeinsame Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten zur Ausführung chemikalienrechtlicher

Mehr

Anhang 2.7: Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen (Stand )

Anhang 2.7: Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen (Stand ) Anhang 2.7: Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen (Stand 30.07.2014) Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a): Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften

Mehr

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven

Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/135 Landtag 19. Wahlperiode 10.11.15 Mitteilung des Senats vom 10. November 2015 Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten in der Stadtgemeinde Bremerhaven Mitteilung

Mehr

Aktualisiertes Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein

Aktualisiertes Maßnahmenprogramm. für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis für den Thüringer Anteil. an der Flussgebietseinheit Rhein Aktualisiertes Maßnahmenprogramm für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2015 bis 2021 für den Thüringer Anteil an der Flussgebietseinheit Rhein Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen

Mehr

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11.

Verordnung. über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Verordnung über Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist und Silagesickersäften Vom 11. Dezember 1997* 753 1 17 Auf Grund des 112 a des Berliner Wassergesetzes in der

Mehr

Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen

Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen Anhang M-1: Rechtliche Umsetzung der grundlegenden Maßnahmen 1 Tabelle: Rechtliche Instrumente grundlegender Maßnahmen EG-Richtlinien Bundesrecht Landesrecht Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a) WRRL: Maßnahmen

Mehr

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010

Berichtszeitraum: 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2010 Dritter Bericht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen,

Mehr

Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen in der Flussgebietseinheit Rhein,

Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen in der Flussgebietseinheit Rhein, Rechtliche Umsetzung der in Art. 11 Abs. 3 WRRL angeführten grundlegenden Maßnahmen in der Flussgebietseinheit Rhein, EG-Richtlinien Bundesrecht Landesrecht Rheinland-Pfalz Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a):

Mehr

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)

Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) Bundesrat Drucksache 529/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) A. Problem

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 16/1104 14.01.2008 16. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Zentrum für Informationstechnik Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4690 18. Wahlperiode 2016-09-29 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über den Aufbau der Bergbehörden Federführend

Mehr

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1)

Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: gilt bis: [keine Angabe] Fundstelle: GVBl. I 2010 S. 548 vom *) 1) Hessisches Wassergesetz (HWG) Landesrecht Hessen Titel: Hessisches Wassergesetz (HWG) Normgeber: Hessen Amtliche Abkürzung: HWG Gliederungs-Nr.: 85-72 gilt ab: 24.12.2010 Normtyp: Gesetz gilt bis: [keine

Mehr

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.

Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette. Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 793 final.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 793 final. Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Dezember 2016 (OR. en) 15718/16 ENV 816 CLIMA 187 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 15. Dezember 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr Jordi

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung. Fünftes Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes

Vorlage zur Beschlussfassung. Fünftes Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes Drucksache 16/4169 24.05.2011 16. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Fünftes Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite

Mehr

Beilage Nr. 18/2008 LG /0001

Beilage Nr. 18/2008 LG /0001 Beilage Nr. 18/2008 LG 00024-2008/0001 Entwurf Gesetz, mit dem das Gesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Wiener IPPC-Anlagengesetz WIAG) geändert wird Der Wiener

Mehr

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales IntMig B Telefon 9017 2383 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz

Mehr

- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften -

- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - - Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - Anlage 7 - Seite 1 - Anlage 7 Betriebliche Gewässerschutzinspektionen/ IED-Überwachung - Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - - Sammlung der relevanten

Mehr

Muster. Überwachungsprogramm

Muster. Überwachungsprogramm Anhang 3.2 Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen Muster Überwachungsprogramm industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen nach

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1626 6. Wahlperiode 05.03.2013 GESETZENTWURF der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über Personalausweise

Mehr

Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Vom 26. Oktober 2011

Verordnung über die Festsetzung von erforderlichen Breiten für Winterdienstmaßnahmen auf Gehwegen Vom 26. Oktober 2011 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz III B 13 Tel.: 925-2446 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/1217 10.10.2013 Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis

Mehr

So schützen Sie sich vor Tierkrankheiten

So schützen Sie sich vor Tierkrankheiten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 24. Jahrgang Potsdam, den 2. April 203 Nummer 3 Verordnung über abweichende Zuständigkeiten auf den Gebieten der Tierseuchenbekämpfung

Mehr

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode Drucksache 15/ 2572 15. Wahlperiode Vorblatt Vorlage zur Beschlussfassung Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines A. Problem a) Mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögen

Mehr

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/0118 18.01.2012 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und

Mehr

Bundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und

Mehr

Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR

Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR Referat 402 Immissionsschutz, Chemikaliensicherheit, Gentechnik, UVP Europäisches Schadstofffreisetzungsund verbringungsregister PRTR Verwaltungstechnische Fragen aus Sicht des LVwA 2 PRTR Rechtsgrundlagen

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme

Vorlage zur Kenntnisnahme 17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 18.04.2016 Vorlage zur Kenntnisnahme Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen Abgeordnetenhaus

Mehr

Vorlage für die Sitzung des Senats am Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen

Vorlage für die Sitzung des Senats am Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 04.11.2014 Susanne Heyn 361-10206 Vorlage für die Sitzung des Senats am 11.11.2014 Verordnung zur Änderung jugendschutzrechtlicher Verordnungen A.

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/582 15.11.2016 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt

Mehr

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen Bundesrat Drucksache 27/14 30.01.14 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der

Mehr

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode Drucksache 15/ 2938 09.06.2004 15. Wahlperiode Vorblatt Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes A. Problem Aufgrund des am 01.Mai 2002 in Kraft getretenen

Mehr

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union L 55/4 VERORDNUNG (EU) 2016/293 R KOMMISSION vom 1. März 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe hinsichtlich

Mehr

Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Fünfundzwanzigste Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Fünfundzwanzigste

Mehr

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Landesrecht MV)

Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen (Landesrecht MV) Anlage 2b: Rechtliche Umsetzung der in Artikel 11 Abs. 3 EG-WRRL aufgeführten grundlegenden Maßnahmen ( MV) EU-Richtlinien Art. 11 Abs. 3 Buchstabe a): Maßnahmen zur Umsetzung gemeinschaftlicher Wasserschutzvorschriften

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/0055 (alt Drucksache 16/4112) 08.12.2011 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/4880 08. 05. 2017 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Mehr

in den Ausbildungsberufen für den allgemeinen Verwaltungsdienst (Azubi-AuswahlVO Verwaltungsdienst)

in den Ausbildungsberufen für den allgemeinen Verwaltungsdienst (Azubi-AuswahlVO Verwaltungsdienst) Senatsverwaltung für Inneres und Sport ZS B 11 90223-1175 intern 9223-1175 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e - zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung

Mehr

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der

Mehr

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Zwölfte Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

- zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin über Zwölfte Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung Der Senat von Berlin InnSport I A 13 0149/211 9(0)223-2363 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/3022 15.06.2016 Vorlage zur Beschlussfassung Zwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 14.06.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften betreffend die Beherrschung

Mehr

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften Bundesrat Drucksache 108/15 19.03.15 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften A.

Mehr

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland

Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Verbrennung tierischer Nebenprodukte in Deutschland Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 13.06.2018 Fachbereich: WD 5:

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION

ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013. VERORDNUNG (EU) Nr.../ DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, XXX [...](2013) XXX Entwurf ANHANG ZUR EASA-STELLUNGNAHME 06/2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../ DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission

Mehr

Vorblatt. Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vorblatt. Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vorblatt Achtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom

Mehr

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 15. Dezember 2011) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Das Parlament ist bereits mit einer Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 50 Abs. 1 Satz 3 VvB unterrichtet worden.

Das Parlament ist bereits mit einer Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß Artikel 50 Abs. 1 Satz 3 VvB unterrichtet worden. Der Senat von Berlin - III B GS 3652-1/2002 Tel.: 90 20 (920) 20 79 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 3606 V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über Gesetz zum

Mehr

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen

Verordnung über die Sicherheit von Maschinen Verordnung über die Sicherheit von Maschinen (Maschinenverordnung, MaschV) 819.14 vom 2. April 2008 (Stand am 1. Juli 2010) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12.

Mehr

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes

Viertes Gesetz. zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes 1. Vom 4. Juli Artikel 1. Änderung des. Energieeinsparungsgesetzes Haftungsausschluss: Bei den im Internetangebot Info-Portal Energieeinsparung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt und Raumforschung enthaltenen Verordnungs- und Gesetzestexten handelt es sich um unverbindliche

Mehr

Das neue Vergaberecht 2010

Das neue Vergaberecht 2010 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Vergaberecht 2010 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/2646 29.12.2015 Vorlage zur Beschlussfassung Drittes Gesetz zur Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 234. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang 18. September 2018

Amtsblatt der Europäischen Union L 234. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 61. Jahrgang 18. September 2018 Amtsblatt der Europäischen Union L 234 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 61. Jahrgang 18. September 2018 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU)

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff- Verordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff- Verordnung Bundesrat Drucksache 568/17 18.07.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff- Verordnung A. Problem und Ziel Die Richtlinie

Mehr

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat:

Wir bitten, gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung von Berlin zur Kenntnis zu nehmen, dass der Senat die nachstehende Verordnung erlassen hat: Der Senat von Berlin IntArbSoz - II B 21 Tel.: 9028 (928) - 1452 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Absatz 3 der Verfassung

Mehr

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:

a) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt: Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des

Mehr

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Senatsverwaltung für Inneres und Sport InnSport I E 2 0254/199 v Telefon: 90223 1183 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64

Mehr

ANHANG zur EASA-STELLUNGNAHME VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION

ANHANG zur EASA-STELLUNGNAHME VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX Entwurf ANHANG zur EASA-STELLUNGNAHME - 02-2013 VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 vom

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung 17. Wahlperiode Drucksache 17/2507 20.10.2015 Vorlage zur Beschlussfassung Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache

Mehr

Bayerisches Tierzuchtgesetz (BayTierZG) Vom 10. August 1990

Bayerisches Tierzuchtgesetz (BayTierZG) Vom 10. August 1990 1 von 5 15.03.2015 11:07 Bayerisches Tierzuchtgesetz (BayTierZG) Vom 10. August 1990 Zum Ausgangs- oder Titeldokument Fundstelle: GVBl 1990, S. 291 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Art. 2 und 17

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/1664 17. Wahlperiode 2011-07-06 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode

Deutscher Bundestag Drucksache 14/ Wahlperiode Deutscher Bundestag Drucksache 14/898 14. Wahlperiode 03. 05. 99 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes A. Problem

Mehr

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen (Land)

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen (Land) BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/187 Landtag 19. Wahlperiode 01.12.15 Mitteilung des Senats vom 1. Dezember 2015 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. September 2014 (OR. en) 13412/14 TRANS 435 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 18. September 2014 Empfänger: Nr. Komm.dok.:

Mehr

Stand Gesetzentwurf der Bundesregierung

Stand Gesetzentwurf der Bundesregierung Stand 28.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3

Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 DE 28.11.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 313/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 1150/2009 DER KOMMISSION vom 10. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005 zur Einführung von Standardformularen

Mehr

Beschluss-Nr.: VIII-0302/2017 Anzahl der Ausfertigungen: 8

Beschluss-Nr.: VIII-0302/2017 Anzahl der Ausfertigungen: 8 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Erweiterung des

Mehr

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung

Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung Bundesrat Drucksache 56/13 31.01.13 Verordnung der Bundesregierung U Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung A. Problem und Ziel Mit der Richtlinie 2010/79/EU der Kommission

Mehr

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters

Mehr

Beschluss-Nr.: VII-0548/2013 Anzahl der Ausfertigungen: 14

Beschluss-Nr.: VII-0548/2013 Anzahl der Ausfertigungen: 14 Bezirksamt Pankow von Berlin Einreicher: Leiter der Abteilung Stadtentwicklung B E S C H L U S S B e z i r k s a m t P a n k o w v o n B e r l i n Beschlussgegenstand: Verordnung zur Aufhebung der Erhaltungsverordnung

Mehr