Sonstige Planverfahren mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen
|
|
- Lieselotte Bergmann
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sitzungsvorlage Nr. 250/2018 Planungsausschuss am Verband Region Stuttgart zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung PLA-Ö - 250/2018 Zu Tagesordnungspunkt 2 Sonstige Planverfahren mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen I. Sachvortrag: Die einzelnen Verfahren werden nachfolgend erläutert. Auf Wunsch kann in der Sitzung ein Sachvortrag gegeben werden. II. Regionalplanerische Wertung: Zu den einzelnen Verfahren wird eine regionalplanerische Wertung abgegeben, womit der Beschlussvorschlag begründet wird. III. Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss erhebt die nachfolgend genannten Beschlussvorschläge zu Beschlüssen und beauftragt die Geschäftsstelle, diese Beschlüsse als Stellungnahme zu äußern. IV. Abbildung in der Raumnutzungskarte: Die Lage des Plangebietes wird in der Raumnutzungskarte des Regionalplanes durch einen schwarzen Kreis gekennzeichnet.
2 -2 - Tabellarische Zusammenfassung Stadt / Gemeinde Verfahren Beschlussvorschlag 1. Dürnau Neubau einer Werkstatt mit Büro und Wohnung, Garage, Stellplätzen, Lagerfläche, Gewächshaus Keine Bedenken (mit Hinweis) 2. Mühlhausen im Täle Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber Zurückstellung von Bedenken 3. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber Zurückstellung von Bedenken 4. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber (Boßlertunnel, Westportal) Zurückstellung von Bedenken 5. Neuhausen auf den Fildern Neubau eines Schweinemaststalls mit unterirdischem Güllebehälter, Errichtung von Überdachungen Zurückstellung von Bedenken 6. Denkendorf Neubau eines Einfamilienhauses, eines Mutterkuh- und Schweinemaststalles mit Bergeraum, Aufstellen von zwei Hühnermobilen Zurückstellung von Bedenken unter Maßgabe 7. Leinfelden-Echterdingen Erweiterung eines Lebensmittelmarktes keine Bedenken
3 1. Dürnau Neubau einer Werkstatt mit Büro und Wohnung, Garage, Stellplätzen, Lagerfläche Gewächshaus 0,1 54 Abs. 2 LBO Am nördlichen Ortsrand von Dürnau soll ein Neubau u.a. mit Werkstatt, Büroflächen sowie einer Wohnung entstehen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Gewerbefläche geplant dar. Das Vorhaben ist aus dem FNP entwickelt. Unmittelbar westlich des geplanten Vorhabens verläuft die ehemalige Bahnstrecke Göppingen - Bad Boll. Die ehemalige Bahntrasse Göppingen - Bad Boll ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Schienenverkehr (Sicherung) festgelegt. Nach Plansatz (Z) des Regionalplanes ist die Trasse von Nutzungen freizuhalten, die einer möglichen späteren Wiedereinführung eines schienengebundenen Verkehrs entgegenstehen könnten. Durch das geplante Bauvorhaben wird das Ziel der Trassenfreihaltung nicht beeinträchtigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es durch den Bau bzw. Wiedereinführung des Schienenverkehrs ggf. zu Beeinträchtigungen u.a. durch Lärm oder Erschütterungen kommen. Der Planung stehen regionalplanerische Ziele nicht entgegen. Es wird auf die möglichen Auswirkungen auf das geplante Vorhaben (u.a. Erschütterungen und Lärmimmissionen) durch die Wiedereinführung des Bahnbetriebes hingewiesen. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) * VRS 2009, DTK50 - LGL BW Az.: /19 Seite 3 von 11
4 Lageplan Landkreis Göppingen Gemeinde Dürnau Gemarkung Dürnau LAGEPLAN mit gepl. Baulasten Zeichnerischer Teil zum Bauantrag nach 4 LBOWO N l,fd,sd 12 SD Firsthöhe maxfi 1,0m Der zeichnerische Teil stimmt mit dem Liegenschaftskataster überein. Unterirdische Leitungen und Versorgungsanlagen sind nicht dargestellt. Einzeichnung nach 4 Abs.2-5 LBOWO Gefertigt: Birenbach, den Seite 4 von 11
5 2. Mühlhausen im Täle Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber 54 Abs. 2 LBO 0,1 ha Entlang der Bahn-Neubaustrecke zwischen Ulm und Wendlingen sollen an verschiedenen Stellen Funkmasten für das GSM-R (Global System for Mobile Communications - Rail) errichtet werden. Bei dem GSM-R handelt es sich um den digitalen Zugfunk, der für den Bahnbetrieb erforderlich ist. Zusätzlich sollen die Funkmasten auch von privaten Netzbetreibern genutzt werden können. Im Bereich der Gemeinde Mühlhausen verläuft die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm in einem Tunnel. Der ca. 40 m hohe Funkmast soll direkt am Tunnelmund des Westportals Steinbühltunnel" errichtet werden. Zudem werden zwei Betriebscontainer aufgestellt. Die Neubaustrecke Ulm-Wendlingen ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Eisenbahnverkehr, Neubau festgelegt und ein Ziel des Regionalplans (PS (Z)). Zwar liegt der Funkmast in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Da der Funkmast als technische Einrichtung jedoch dem Betrieb der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm und damit auch der Umsetzung des regionalplanerischen Grundsatzes zum Ausbau des Schienennetzes (PS (G)) dient, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Bedenken gegen die Lage des Funkmastes in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) Seite 5 von 11
6 3. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber 54 Abs. 2 LBO 0,5 ha Entlang der Bahn-Neubaustrecke zwischen Ulm und Wendlingen sollen an verschiedenen Stellen Funkmasten für das GSM-R (Global System for Mobile Communications - Rail) errichtet werden. Bei dem GSM-R handelt es sich um den digitalen Zugfunk, der für den Bahnbetrieb erforderlich ist. Zusätzlich sollen die Funkmasten auch von privaten Netzbetreibern genutzt werden können. Im Bereich der Gemeinde Aichelberg verläuft die Bahnstrecke parallel zur Autobahn A8. Der Funkmast soll in der Nähe des bereits vorhandenen Rastplatzes errichtet werden. Der Mast soll eine Flöhe von ca. 40 m haben. Zudem werden zwei Betriebscontainer aufgestellt. Die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Eisenbahnverkehr, Neubau festgelegt und ein Ziel des Regionalplans (PS (Z)). Zwar liegt der Funkmast in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Da der Funkmast als technische Einrichtung jedoch dem Betrieb der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm und damit auch der Umsetzung des regionalplanerischen Grundsatzes zum Ausbau des Schienennetzes (PS (G)) dient, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Bedenken gegen die Lage des Funkmastes in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) 4 VRS2009, DTK50 - LGL BW Az /19 Seite 6 von 11
7 4. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber (Boßlertunnel, Westportal) 54 Abs. 2 LBO 0,2 ha Entlang der Bahn-Neubaustrecke zwischen Ulm und Wendlingen sollen an verschiedenen Stellen Funkmasten für das GSM-R (Global System for Mobile Communications - Rail) errichtet werden. Bei dem GSM-R handelt es sich um den digitalen Zugfunk, der für den Bahnbetrieb erforderlich ist. Zusätzlich sollen die Funkmasten auch von privaten Netzbetreibern genutzt werden können. Im Bereich der Gemeinde Aichelberg verläuft die Bahnstrecke parallel zur Autobahn A8. Der ca. 40 m hohe Funkmast soll direkt am Tunnelmund des Westportals Boßlertunnel errichtet werden. Zudem werden zwei Betriebscontainer aufgestellt. Die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Eisenbahnverkehr, Neubau festgelegt und ein Ziel des Regionalplans (PS (Z)). Zwar liegt der Funkmast in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Da der Funkmast als technische Einrichtung jedoch dem Betrieb der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm und damit auch der Umsetzung des regionalplanerischen Grundsatzes zum Ausbau des Schienennetzes (PS (G)) dient, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Bedenken gegen die Lage des Funkmastes in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) P LTnifÜia' VRS 2009, DTK50 - LGL BW Az /19 Seite 7 von 11
8 5. Neuhausen auf den Fildern Neubau eines Schweinemaststalls (Außenklimastall) mit unterirdischem Güllebehälter, Errichtung von Überdachungen 53 Abs. 4 LBO 0,3 ha Ein Landwirt möchte einen Schweinemaststall für 600 Tiere mit entsprechenden Lagerflächen für Futter, Mist etc. errichten. Der Stall ist als Außenklimastall konzipiert. Die Lagerung der Gülle soll unterirdisch erfolgen. Um die Gebäude sind Pflanzungen von Hecken und Bäumen zur Eingrünung vorgesehen. Ursprünglich sollte der Stall an der bereits bestehenden Hofstelle errichtet werden. Aufgrund eines zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplans der Gemeinde für diesen Bereich sind dort Schweinemastställe nicht mehr zulässig. Daher wurde eine Alternativfläche im Bereich der Gemeinde Neuhausen gesucht. Aufgrund der besonderen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eines derartigen Vorhabens, wurde ein Standort unmittelbar nördlich der geplanten neuen Anschlussstelle an die A8 gefunden. Der Standort befindet sich in Nachbarschaft (300 m Luftlinie) zu einem bestehenden landwirtschaftlichen Hof. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart ist das Vorhaben als privilegiert eingestuft. Das Plangebiet liegt in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Ausnahmsweise können nach 35 BauGB privilegierte Vorhaben in einem Regionalen Grünzug in Zuordnung zu rechtkräftig bestehenden baulichen Anlagen zugelassen werden. Sollte dies aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, sind die landschaftlichen Gegebenheiten besonders zu berücksichtigen. Da die Errichtung des Vorhabens an der bestehenden Hofstelle aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Vorhaben als privilegiert eingestuft wurde und besondere immissionsschutzrechtliche Anforderungen an einen Schweinmaststall bestehen, kann dieses Vorhaben als Ausnahme im Regionalen Grünzug zugelassen werden. Zudem besteht eine Vorbelastung des Bereichs durch die Trassen der Autobahn, der Bahn-Neubaustrecke Stuttgart - Ulm und der Nordumfahrung der Gemeinde Neuhausen bzw. durch die geplante neue Anschlussstelle. Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) > V gmmm. WC r+*~\1 : 5=lc= gjldc: )&z ni 3 ft r7. ~ JrtevSä Plangebiet L 'Imgcn' / VJ \ X m &r a dlj - j ilm^ ^lljk L 7/ zs. \\\VvV^. :* n «i 'fei mlm N?ffi T : Seite 8 von 11 rw* mil L i I E L ü di ss»ne Ci 'UllJt'JJLu. VRS 2009, DTK50 - LGL BWAz : /19
9 6. Denkendorf Neubau eines Einfamilienhauses, eines Mutterkuh- und Schweinemaststalles mit Bergeraum, Aufstellen von zwei Hühnermobilen 53 Abs. 4 LBO 0,3 ha Nach dem Wegfall der bestehenden Hofstelle wird ein Ersatzstandort für einen landwirtschaftlichen Betrieb gesucht. Der neue Standort soll an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Neuhausen liegen. In ca. 110m Luftlinie befindet sich ein bereits rechtskräftig bestehendes Gehöft. Beim zuständigen Landratsamt wurden die Gründe für die Verlagerung des Hofes sowie untersuchte Alternativstandorte erfragt - ebenso wurde um Auskunft über die Privilegierung des Vorhabens erbeten. Bis zum Redaktionsschluss der Vorlage lagen noch keine Auskünfte vor. Regionalplanerische Wertung Das Plangebiet in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Ausnahmsweise können nach 35 BauGB privilegierte Vorhaben in einem Regionalen Grünzug in Zuordnung zu rechtkräftig bestehenden baulichen Anlagen zugelassen werden. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zu einem benachbarten Gehöft, könnte eine Zuordnung zu einer bestehenden Anlage gesehen werden. Insofern könnte für das geplante Vorhaben eine im Plansatz (Z) beschriebene Ausnahme gesehen werden. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben ist und es keinen alternativen Standort außerhalb des Regionalen Grünzugs gibt. Beschlussvorschlag Unter der Maßgabe, dass das Vorhaben als privilegiert eingestuft ist und kein Alternativstandort außerhalb des Regionalen Grünzugs zur Verfügung steht, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Übersicht Raumnutzungskarte Regionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) v-r kjizj 3 MB; L7 yj f m j j... 5.u4*'rUu.v.ü j WL l na Hm 3 hi _ L 'fuifu- BC L 1P? =*<3C. ww *9*1 K-'j h L «? iiamiiw, n thuji^,.., = 1- I i. r~s VRS 2009, DTK50 - LGL BW Az : /19 Seite 9 von 11
10 7. Leinfelden-Echterdingen Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes 53 LBO Das Baurechtsamt der Stadt Leinfelden-Echterdingen beteiligt den Verband Region Stuttgart im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters. Die Verkaufsfläche des Marktes soll um rd. 120 m2 auf zukünftig rd m2 erweitert werden. Der Standort des Lebensmittelmarktes liegt im nördlich Stadtgebiet des Stadtteils Echterdingen, unmittelbar benachbart zu westlich und südlich anschließenden Wohngebieten. Benachbart befinden sich weitere Einzelhandelsbetriebe, u.a. ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Getränkemarkt. Für das geplante Vorhaben liegt eine Auswirkungsanalyse vor. Bei dem geplanten Einzelhandelsvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines bereits bestehenden großflächigen Lebensmittelmarktes, der in der im Regionalplan als Unterzentrum festgelegten Stadt Leinfelden-Echterdingen zunächst prinzipiell zulässig ist. Der Standort befindet sich jedoch außerhalb des im Regionalplan für großflächigen Einzelhandel festgelegten Vorranggebietes. Das geplante Vorhaben ist an diesem Standort daher (nur) dann zulässig, wenn es ausschließlich der örtlichen Grundversorgung dient und keine schädlichen Auswirkungen insbesondere auch auf die wohnortnahe Versorgung auch benachbarter Gemeinden zu erwarten sind (Plansatz (Z) Abs. 4 des Regionalplans). Die vorliegende Auswirkungsanalyse kommt diesbezüglich zu dem Ergebnis, dass sowohl das Kongruenzgebot als auch das Beeinträchtigungsverbot eingehalten werden können. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Umsatz ganz überwiegend aus Kaufkraft aus dem Stadtteil Echterdingen selbst erzielt werden kann (rd. 88 %). Der Schwellenwert des Kongruenzgebotes von mindestens 70 % wird damit eingehalten. Umsatzumverteilungen durch die geplante Erweiterung sind It. Gutachten sehr gering und in erster Linie innerhalb der Stadt Leinfelden-Echterdingen zu erwarten. Sie liegen hier maximal bei ca. 1-2 %. Außerhalb des Einzugsbereiches liegen Umsatzumverteilungen bei unter 1 %. Insgesamt kann der Schwellenwert des Beeinträchtigungsverbots von 10 % eindeutig eingehalten werden. Im Hinblick auf das im Landesentwicklungsplan verankerte Integrationsgebot ist zwar festzuhalten, dass der Standort eher eine Randlage innerhalb des Stadtteils aufweist. Aufgrund seiner Lage unmittelbar zugeordnet zu Wohnsiedlungsgebieten stellt der Standort aus raumordnerischer Sicht jedoch eine im Hinblick auf die Nahversorgungsfunktion günstige und fußläufig erreichbare Lage dar. Da es sich aufgrund der Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes zudem um eine etablierte (Nah-) Versorgungslage handelt, ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Nahversorgungssituation. Für das geplante Vorhaben können die einzelhandelsbezogenen Vorgaben des Regionalplans insgesamt eingehalten werden. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen daher keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Der geplanten Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes stehen regionalplanerische Ziele nicht entgegen. Seite 10 von 11
11 Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (ohne Maßstab) Seite 11 von 11
Sonstige Planverfahren mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen
Sitzungsvorlage Nr. 149/2016 Planungsausschuss am 12.10.2016 zur Beschlussfassung 21.09.2016 - PLA14916.docx - Öffentliche Sitzung - 003 - PLA-Ö - 149/2016 Zu Tagesordnungspunkt 3 Sonstige Planverfahren
MehrSitzungsvorlage Nr. 55/2015 Planungsausschuss am
Sitzungsvorlage Nr. 55/2015 Planungsausschuss am 20.05.2015 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 28.04.2015 55/2015-56 Zu Tagesordnungspunkt 1 Bauleitpläne I. Sachvortrag: Zu den einzelnen Verfahren
MehrPlanungsausschuss öffentlich
BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,
MehrSitzungsvorlage Nr. 146/2016 Planungsausschuss am
Sitzungsvorlage Nr. 146/2016 Planungsausschuss am 12.10.2016 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 13.09.2016 146/2016 56 Zu Tagesordnungspunkt 2 Bauleitpläne und Satzungen I. Sachvortrag: Zu den
MehrSitzungsvorlage Nr. 197/2017 Planungsausschuss am
Auto-Vorlage aus RBP-Anwendung / Sitzungsvorlage_PA_17-05-2017_BLP_zur_Beschlussfassung Sitzungsvorlage Nr. 197/2017 Planungsausschuss am 17.05.2017 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 27.04.2017-197/2017-56
MehrBEHÖRDEN / TÖB ANREGUNGEN ABWÄGUNGSVORSCHLÄGE. Keine Anregungen und Bedenken
Gemeinde Eberdingen Bebauungsplan Biogasanlage Nussdorf mit örtlichen Bauvorschriften Öffentliche Auslegung gem. 3(2) BauGB sowie Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem.
MehrTOP 7b: Bebauungsplanverfahren Roßrucken-Süd, Königsbronn
Verbandsversammlung 13. Juli 2018 DS 10 VV-2018 TOP 7b: Bebauungsplanverfahren Roßrucken-Süd, Königsbronn Beschlussvorschlag Auf Basis der bisher vorliegenden Unterlagen hat der Regionalverband Ostwürttemberg
MehrSonstige Planverfahren mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen
Sitzungsvorlage Nr. 180/2017 Planungsausschuss am 15.02.2017 zur Beschlussfassung 25.01.2017 PLA18017.docx - Öffentliche Sitzung - 003 - PLA-Ö - 180/2017 Zu Tagesordnungspunkt 3 Sonstige Planverfahren
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 06/09 Anlagen 03.07.2009 58515/7 Planungsausschuss am 23.07.2009 TOP 4 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Stellungnahme des Regionalverbands Südlicher Oberrhein
MehrSitzungsvorlage Nr. 72/2015 Planungsausschuss am
Sitzungsvorlage Nr. 72/2015 Planungsausschuss am 16.09.2015 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 25.08.2015-72/2015-56 Zu Tagesordnungspunkt 1 Bauleitpläne I. Sachvortrag: Zu den einzelnen Verfahren
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf) - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der
MehrLfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom. 1 Verband Region Stuttgart
Lfd. Nr. Behörde / Träger öffentlicher Belange Stellungnahme vom 1 Verband Region Stuttgart 13.08.2013 2 Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) 14.08.2013 3 EnBW Regional AG, Abt. Strom und Gas 19.08.2013
MehrN I E D E R S C H R I F T
1 N I E D E R S C H R I F T Gremium: Gemeinde Karlsfeld Nr. 009 Sitzung am: Mittwoch, Sitzungsraum: Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Rathaus, Großer Sitzungssaal 18:00 Uhr 18:40 Uhr Seite 1 von 10 2 Tagesordnung
MehrBEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften. Auf dem Kies 5. Änderung _0960_081_06
BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Auf dem Kies 5. Änderung 08118007_0960_081_06 Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 04.08.2014 bis 04.09.2014 eingegangenen Stellungnahmen Stand
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Wohnkaufhaus Kieselbronner Straße - Begründung - (Vorentwurf) Begründung mit örtlichen Bauvorschriften gemäß 9 (8) BauGB
MehrSitzungsvorlage Nr. 15/2014 Planungsausschuss am
Sitzungsvorlage Nr. 15/2014 Planungsausschuss am 12.11.2014 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 21.10.2014 15/2014-56 Zu Tagesordnungspunkt 2 Bauleitpläne I. Sachvortrag: Zu den einzelnen Verfahren
MehrZu den einzelnen Verfahren wird eine regionalplanerische Wertung abgegeben, womit der Beschlussvorschlag begründet wird.
Sitzungsvorlage Nr. 248/2018 Planungsausschuss am 24.01.2018 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - Verband Region Stuttgart 05.01.2018-248/2018-56 Zu Tagesordnungspunkt 1 Bauleitpläne. Sachvortrag:
MehrSitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207
Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die
MehrSonstige Planverfahren mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen
Sitzungsvorlage Nr. 169/2017 Planungsausschuss am 18.01.2017 zur Beschlussfassung 19.12.2016 PLA16917.docx - Öffentliche Sitzung - 003 - PLA-Ö - 169/2017 Zu Tagesordnungspunkt 2 Sonstige Planverfahren
MehrFlächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrSTADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING
STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil
MehrBebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG
Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Petra Müller Dezember 2014 1. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES Die
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrVorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften. VEP Bau-und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße,
Vorhaben bezogener Bebauungsplan / Örtliche Bauvorschriften Bau- und Gartenmarkt an der Wurzacher Straße/Zeppelinstraße Begründung ABSCHRIFT zum Satzungsbeschluß vom 10.12.2007 Beauftragt durch: Fa. Ballenmoos
Mehr1.) Die beantragte Gaststätte ist gemäß 30 BauGB nicht zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich.
Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 60/6011 Vorlage für: am: Az.: Hauptausschuss Datum: 27.11.2014 Finanzausschuss Drucksache: 4-52/2014 X Bau- u. Umweitausschuss 09.12.2014 öffentliche Sitzung Kulturausschuss
MehrRV-Drucksache Nr. VIII-22/4. Planungsausschuss nichtöffentlich Verbandsversammlung öffentlich
Mössingen, 06.09.2011 Az.: 02.121/01.31 ba-ku RV-Drucksache Nr. VIII-22/4 Planungsausschuss 20.09.2011 nichtöffentlich Verbandsversammlung 18.10.2011 öffentlich Tagesordnungspunkt: Fortschreibung Regionalplan
MehrDie planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich
Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Rechtsanwalt Frank Sommer Oberbergkirchen, 15. Februar 2012 RA Frank Sommer: Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Vorstellung
MehrRegionalverband Bodensee-Oberschwaben
Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Planungsausschuss am 16. November 2016 - öffentlich - Vorlage zu TOP 4 Verfahren zur Änderung des Regionalplans im östlichen Uferbereich des Bodensees Antrag der Gemeinde
MehrSitzungsvorlage Nr. 108/2016 Planungsausschuss am
Sitzungsvorlage Nr. 108/2016 Planungsausschuss am 20.04.2016 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 31.03.2016 108/2016-56 Zu Tagesordnungspunkt 1 Bauleitpläne I. Sachvortrag: Zu den einzelnen Verfahren
MehrStellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bürgersolarpark beim Zeilbaum, Sontheim Brenz frühzeitige Beteiligung
Planungsausschuss 14. Oktober 2015 DS 09 PA/2015 TOP 2 a): Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bürgersolarpark beim Zeilbaum, Sontheim Brenz frühzeitige Beteiligung Beschlussvorschlag Die
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrGemeinde Neuhausen auf den Fildern Bebauungsplan Plan-Nr. 124 Landwirtschaft Burghof 1. Änderung Entwurf vom BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9
BEGRÜNDUNG Seite 1 von 9 BEGRÜNDUNG Inhaltsverzeichnis 1 Erfordernis der Planaufstellung 1 2 Einfügung in bestehende Rechtsverhältnisse 2 3 Bestand innerhalb und außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches
MehrBEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA VA PA 52 RR TOP 6 Datum 20.06.2013 Ansprechpartner/in: Herr Weiß Telefon: 0211/475-2406 Bearbeiter/in: Frau Arimond Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
Mehr23. Änderung des Flächennutzungsplanes. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen
Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen - 1-23. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/001 Betreutes Wohnen und Tagespflege Bechterdissen Empfehlung zum Feststellungs-
MehrBehandlung von Anregungen zum B-Plan Nr. 71 und 50. F-Planänderung Biogasanlage Schwitschen der Stadt Visselhövede
Übersicht über die eingegangenen Schreiben der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 71 Biogasanlage Schwitschen der
Mehr9. Änderung des Flächennutzungsplans
KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans
MehrBERNHÄUSER STRASSE SÜD - NEUAUFSTELLUNG, Entwurf vom
Anlage 9 r Vorlage 35/2016 ABWÄGUNGSTABELLE Bearbeitungsstand: 04.07.2016 den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger und der Öffentlichkeit im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vom 20.05.2016
MehrB e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB
B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa
MehrREGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung. VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2
REGIONALVERBAND HEILBRONN-FRANKEN Verbandsversammlung 7. Juli 2017 öffentlich - Tagesordnungspunkt 2 Bearbeiter: Dr. Martin Heberling VORLAGE (VV) 9/120 Anlagen: 2 16. Änderung Regionalplan Heilbronn-Franken
MehrBeschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrMarkt Sulzbach a. Main. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans. Grüne Lunge. Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch
Markt Sulzbach a. Main Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Grüne Lunge Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch Planverfasser Stand 01.03.2016 STADTPLANUNG ENERGIEBERATUNG Mühlstraße 43 63741
MehrT A G E S O R D N U N G :
T A G E S O R D N U N G : I. Öffentlicher Teil: 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Bekanntgaben aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung 3. Baugesuche a) Antrag auf Baugenehmigung
MehrBebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
MehrGremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Empfehlung öffentlich
Neubau einer Stallung für Pferde, Bongertwasen,, Teil v. Flst. 3453/1, 3453/3 Vorlagen-Nr.: 038/2011-ö-31 Az.: II/31-632.21 Gremium: Zweck: Art: Datum: Gemeinderat Empfehlung öffentlich 14.04.2011 Dezernat
MehrSTADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES
STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG
MehrPlanfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke
Gemeinde Wackersdorf Landkreis Schwandorf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Oberpfälzer Seenplatte - Murner See Änderung 3.4 SO Hotel (Stützpunktfläche), Rauberweihermühle Änderung im Bereich:
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBeschlüsse öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Januar 2018
Beschlüsse öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Januar 2018 TOP 1 Kenntnisnahme der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 14.09.2017 der Verbandsversammlung Gegen die Niederschrift
MehrSitzungsvorlage Nr. 220/2017 Planungsausschuss am
Sitzungsvorlage Nr. 220/2017 Planungsausschuss am 13.09.2017 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - 23.08.2017-220/2017-56 Zu Tagesordnungspunkt 1 Bauleitpläne I. Sachvortrag: Zu den einzelnen Verfahren
MehrGemeinde Bayerisch Gmain
Gemeinde Bayerisch Gmain Landkreis Berchtesgadener Land 42. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Streitbichlgebiet im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB BEGRÜNDUNG Fassung: 23.11.2017 - ENTWURF - Inhaltsverzeichnis
MehrNiederschrift. über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen. am um 17.
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen am 17.11.2014 um 17.45 Uhr 1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner 2. Gemeinderäte: Norbert
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg
Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt
Mehr2. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS IM PARALLELVERFAHREN MIT DER AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS Netto-Markt
GEMEINDEVERWALTUNGSVERBAND SONTHEIM - NIEDERSTOTZINGEN 2. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS IM PARALLELVERFAHREN MIT DER AUFSTELLUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANS Netto-Markt Begründung - Entwurf
MehrSitzungsvorlage Nr. 105/ Öffentliche Sitzung - Planungsausschuss am zur Beschlussfassung. Zu Tagesordnungspunkt 1
Sitzungsvorlage Nr. 105/2016 Planungsausschuss am 24.02.2016 zur Beschlussfassung 09.02.2016 - Dokument10 - Öffentliche Sitzung - 099 - PLA-Ö - 105/2016 Zu Tagesordnungspunkt 1 Änderung des Regionalplans
MehrGEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND
GEMEINDE BREKLUM KREIS NORDFRIESLAND BEBAUUNGSPLAN NR. 9, 1. ÄNDERUNG (Beschleunigtes Verfahren nach 13a BauGB) Verfahrensstand: 1. Auslegung (16.10. - 16.11.2017) - Stand: 27.09.2017 Aufgestellt: Inhaltsübersicht:
MehrBeratung. Beschluss. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Dem Bauvorhaben im Außenbereich wird zugestimmt.
Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 55/2014 Vorlage Nr. 55/2014 Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses, Erweiterung einer Probierstube mit Ausstellungsraum im EG und Weinlager im UG auf dem Außenbereichsgrundstück
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrDeputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 30. Mai 2013
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 30. April 2013 Tel.: 361-7345 (Herr Höcker) 361-2788 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.:
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrPlanungsausschuss am
DS PlA 05/12 Anlagen 02.07.2012 58511/16, Q 8451 Planungsausschuss am 19.07.2012 TOP 1 (öffentlich) Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach 6 Abs. 2 ROG i.v.m. 24 LplG Antrag der Firma Ökostrom Consulting
MehrFreie Hansestadt Bremen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Konzeptbeschreibung
Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 121. Änderung des Flächennutzungsplanes Vorhabenbezogener Bebauungsplan 52 (mit Vorhabenplan 52) zum Vorhaben "Verbrauchermarkt Farger Straße"
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
MehrStadt Kraichtal. Sachlicher Teilflächennutzungsplan. Windenergie. gemäß 5 Abs. 2b BauGB
Stadt Kraichtal Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie gemäß 5 Abs. 2b BauGB 08.11.2012 - Wind-Novelle Baden-Württemberg 2012 Eckpunkte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 09.05.2012
MehrOffenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:
Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen
MehrBekanntmachung Flecken Artlenburg
Bekanntmachung Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung Der Rat des Fleckens Artlenburg hat in seiner
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB. Stand der Planung
BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB 20.6.2013 GEMEINDE BILSHAUSEN VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 21 IM ALTEN FELDE - NORD MIT TEILPLANAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR.
MehrBebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
MehrRechtsstreit Erweiterung Breuningerland Sindelfingen - Berufungsentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg
Sitzungsvorlage Nr. 252/2018 Planungsausschuss am 24.01.2018 zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung - Verband Region Stuttgart 10.01.2018 - PLA25218.docx 003 - PLA-Ö - 252/2018 Zu Tagesordnungspunkt
MehrVorhabenbezogener Bebauungsplan Jungbauernhof 1. Änderung. Regelverfahren. in Alpirsbach - Reinerzau ABWÄGUNGSPROTOKOLL
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Jungbauernhof 1. Änderung Regelverfahren ABWÄGUNGSPROTOKOLL I. EINLEITUNG Nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2017 wurde für den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
MehrBegründung zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße
zum Bebauungsplan Ka-37 Poststraße/Feldstraße Der Bürgermeister -Fachbereich Stadtplanung- Nettetal, INHALT: 1. Anlass sowie Ziel und Zweck der Planung 3 2. Planerische Ausgangssituation und Rahmenbedingungen
MehrListe der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen
2. Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Hettstedt 1 Liste der Änderungen infolge der Abwägung der zum 1. Entwurf eingegangenen Stellungnahmen Hilfestellung für die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher
MehrStadt Kenzingen. 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet
Stadt Kenzingen 3. Änderung des Bebauungsplans Teilneufassung Balger Nord - Bereich Gewerbegebiet Satzung mit geänderten Bebauungsvorschriften Begründung Stand: 21.06.2018 Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2)
MehrStart Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO
Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde
MehrDie gewerbliche Tierhaltung
Die gewerbliche Tierhaltung www.bvsh.net im Sinne des Baurechts Aktueller Stand der Novellierungsdiskussion Michael Müller Ruchholtz Privilegierung nach 35 Abs.1 Nr.1 BauGB GRUNDSATZ: Bauvorhaben sind
MehrGEMEINDE KÖNGEN Landkreis Esslingen
GEMEINDE KÖNGEN Landkreis Esslingen Vorlage für den Gemeinderat Sitzungstag TOP Aktenzeichen Sachbearbeiter Datum 09.12.2013 4Ö 797.19 Herr Stoll 04.12.2013 Stellungnahme der Gemeinde Köngen als Trägerin
MehrBebauungsplan Nr. 32. Helms Esch. Mit örtlichen Bauvorschriften. 1. Änderung. (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel
Gemeinde Essen (Oldb.) Landkreis Cloppenburg Bebauungsplan Nr. 32 Helms Esch Mit örtlichen Bauvorschriften 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Präambel Auf Grund des 1 Abs. 3 und des 10
MehrStadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss)
Stadt Weilheim i.ob Weilheim i.ob, 05.10.2010 EINLADUNG zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss) am Dienstag, 12.10.2010, im großen Sitzungssaal
MehrDrucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 10.1
Drucksache für die Regionalversammlung Südhessen Nr.: VII / 10.1 Az. III 31.1-93 b 10/01 Sitzungstag : 16.03.2007 (HPA) 23.03.2007 (RVS) Tagesordnungspunkt : - 2-2 - Anlagen : -1- Abweichung vom neu genehmigten
MehrStadt Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:
MehrBebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung
Zollernalbkreis Stadtteil: ROSENFELD Bebauungsplan Rosenfeld-West, 1. Änderung Au f s t e l l u n g und vorgezogene Beteiligung der Ö ffentlichkeit und Behör d en Anlage 1 : Anlage 2: Anlage 3: Anlage
MehrBauanträge und Bauvoranfragen
Stadt Laichingen BU-Nr. 053/2011 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage An den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 29.07.2011 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A.
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung
MehrGEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
MehrGenehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht
Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld
MehrBauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach
TOP 8 Bauanträge (a d) a.) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flst. 393/9 (Marderstraße 49) in Baindt Sulpach Michael Spähn Hirschstraße 173 88255 Baindt - Sulpach Über das
MehrBESCHLUSSVORLAGE 26/ /Bm
R E G I O N A L V E R B A N D N O R D S C H W A R Z W A L D Habermehlstraße 20 75172 P f o r z h e i m Telefon: 07231/14784-0,Telefax: 07231/14784-11 Email:planung@nordschwarzwald-region.de I n t e r n
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrB E B A U U N G S P L A N
Große Kreisstadt Giengen an der Brenz B E B A U U N G S P L A N mit örtlichen Bauvorschriften Marktbereich untere Riedstraße 1. Änderung Textteil und Begründung Plandatum: 01.10.2018 Aufgestellt Hermaringen,.
MehrErste Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003
Beilage Nr. 28/2016 zu TOP 3 Verbandsversammlung öffentlich am 02. Dezember 2016 Erste Änderung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg 2003 - Einleitung eines Planänderungsverfahrens Beschlussvorschlag:
Mehr