Sonstige Planverfahren mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen

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1 Sitzungsvorlage Nr. 250/2018 Planungsausschuss am Verband Region Stuttgart zur Beschlussfassung - Öffentliche Sitzung PLA-Ö - 250/2018 Zu Tagesordnungspunkt 2 Sonstige Planverfahren mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen I. Sachvortrag: Die einzelnen Verfahren werden nachfolgend erläutert. Auf Wunsch kann in der Sitzung ein Sachvortrag gegeben werden. II. Regionalplanerische Wertung: Zu den einzelnen Verfahren wird eine regionalplanerische Wertung abgegeben, womit der Beschlussvorschlag begründet wird. III. Beschlussvorschlag: Der Planungsausschuss erhebt die nachfolgend genannten Beschlussvorschläge zu Beschlüssen und beauftragt die Geschäftsstelle, diese Beschlüsse als Stellungnahme zu äußern. IV. Abbildung in der Raumnutzungskarte: Die Lage des Plangebietes wird in der Raumnutzungskarte des Regionalplanes durch einen schwarzen Kreis gekennzeichnet.

2 -2 - Tabellarische Zusammenfassung Stadt / Gemeinde Verfahren Beschlussvorschlag 1. Dürnau Neubau einer Werkstatt mit Büro und Wohnung, Garage, Stellplätzen, Lagerfläche, Gewächshaus Keine Bedenken (mit Hinweis) 2. Mühlhausen im Täle Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber Zurückstellung von Bedenken 3. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber Zurückstellung von Bedenken 4. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber (Boßlertunnel, Westportal) Zurückstellung von Bedenken 5. Neuhausen auf den Fildern Neubau eines Schweinemaststalls mit unterirdischem Güllebehälter, Errichtung von Überdachungen Zurückstellung von Bedenken 6. Denkendorf Neubau eines Einfamilienhauses, eines Mutterkuh- und Schweinemaststalles mit Bergeraum, Aufstellen von zwei Hühnermobilen Zurückstellung von Bedenken unter Maßgabe 7. Leinfelden-Echterdingen Erweiterung eines Lebensmittelmarktes keine Bedenken

3 1. Dürnau Neubau einer Werkstatt mit Büro und Wohnung, Garage, Stellplätzen, Lagerfläche Gewächshaus 0,1 54 Abs. 2 LBO Am nördlichen Ortsrand von Dürnau soll ein Neubau u.a. mit Werkstatt, Büroflächen sowie einer Wohnung entstehen. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt diesen Bereich als Gewerbefläche geplant dar. Das Vorhaben ist aus dem FNP entwickelt. Unmittelbar westlich des geplanten Vorhabens verläuft die ehemalige Bahnstrecke Göppingen - Bad Boll. Die ehemalige Bahntrasse Göppingen - Bad Boll ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Schienenverkehr (Sicherung) festgelegt. Nach Plansatz (Z) des Regionalplanes ist die Trasse von Nutzungen freizuhalten, die einer möglichen späteren Wiedereinführung eines schienengebundenen Verkehrs entgegenstehen könnten. Durch das geplante Bauvorhaben wird das Ziel der Trassenfreihaltung nicht beeinträchtigt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es durch den Bau bzw. Wiedereinführung des Schienenverkehrs ggf. zu Beeinträchtigungen u.a. durch Lärm oder Erschütterungen kommen. Der Planung stehen regionalplanerische Ziele nicht entgegen. Es wird auf die möglichen Auswirkungen auf das geplante Vorhaben (u.a. Erschütterungen und Lärmimmissionen) durch die Wiedereinführung des Bahnbetriebes hingewiesen. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) * VRS 2009, DTK50 - LGL BW Az.: /19 Seite 3 von 11

4 Lageplan Landkreis Göppingen Gemeinde Dürnau Gemarkung Dürnau LAGEPLAN mit gepl. Baulasten Zeichnerischer Teil zum Bauantrag nach 4 LBOWO N l,fd,sd 12 SD Firsthöhe maxfi 1,0m Der zeichnerische Teil stimmt mit dem Liegenschaftskataster überein. Unterirdische Leitungen und Versorgungsanlagen sind nicht dargestellt. Einzeichnung nach 4 Abs.2-5 LBOWO Gefertigt: Birenbach, den Seite 4 von 11

5 2. Mühlhausen im Täle Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber 54 Abs. 2 LBO 0,1 ha Entlang der Bahn-Neubaustrecke zwischen Ulm und Wendlingen sollen an verschiedenen Stellen Funkmasten für das GSM-R (Global System for Mobile Communications - Rail) errichtet werden. Bei dem GSM-R handelt es sich um den digitalen Zugfunk, der für den Bahnbetrieb erforderlich ist. Zusätzlich sollen die Funkmasten auch von privaten Netzbetreibern genutzt werden können. Im Bereich der Gemeinde Mühlhausen verläuft die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm in einem Tunnel. Der ca. 40 m hohe Funkmast soll direkt am Tunnelmund des Westportals Steinbühltunnel" errichtet werden. Zudem werden zwei Betriebscontainer aufgestellt. Die Neubaustrecke Ulm-Wendlingen ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Eisenbahnverkehr, Neubau festgelegt und ein Ziel des Regionalplans (PS (Z)). Zwar liegt der Funkmast in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Da der Funkmast als technische Einrichtung jedoch dem Betrieb der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm und damit auch der Umsetzung des regionalplanerischen Grundsatzes zum Ausbau des Schienennetzes (PS (G)) dient, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Bedenken gegen die Lage des Funkmastes in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) Seite 5 von 11

6 3. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber 54 Abs. 2 LBO 0,5 ha Entlang der Bahn-Neubaustrecke zwischen Ulm und Wendlingen sollen an verschiedenen Stellen Funkmasten für das GSM-R (Global System for Mobile Communications - Rail) errichtet werden. Bei dem GSM-R handelt es sich um den digitalen Zugfunk, der für den Bahnbetrieb erforderlich ist. Zusätzlich sollen die Funkmasten auch von privaten Netzbetreibern genutzt werden können. Im Bereich der Gemeinde Aichelberg verläuft die Bahnstrecke parallel zur Autobahn A8. Der Funkmast soll in der Nähe des bereits vorhandenen Rastplatzes errichtet werden. Der Mast soll eine Flöhe von ca. 40 m haben. Zudem werden zwei Betriebscontainer aufgestellt. Die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Eisenbahnverkehr, Neubau festgelegt und ein Ziel des Regionalplans (PS (Z)). Zwar liegt der Funkmast in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Da der Funkmast als technische Einrichtung jedoch dem Betrieb der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm und damit auch der Umsetzung des regionalplanerischen Grundsatzes zum Ausbau des Schienennetzes (PS (G)) dient, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Bedenken gegen die Lage des Funkmastes in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) 4 VRS2009, DTK50 - LGL BW Az /19 Seite 6 von 11

7 4. Aichelberg Errichtung einer Funksende- und Empfangsanlage für das GSM-R Netz der Deutschen Bahn und Mobilfunkdienste privater Netzbetreiber (Boßlertunnel, Westportal) 54 Abs. 2 LBO 0,2 ha Entlang der Bahn-Neubaustrecke zwischen Ulm und Wendlingen sollen an verschiedenen Stellen Funkmasten für das GSM-R (Global System for Mobile Communications - Rail) errichtet werden. Bei dem GSM-R handelt es sich um den digitalen Zugfunk, der für den Bahnbetrieb erforderlich ist. Zusätzlich sollen die Funkmasten auch von privaten Netzbetreibern genutzt werden können. Im Bereich der Gemeinde Aichelberg verläuft die Bahnstrecke parallel zur Autobahn A8. Der ca. 40 m hohe Funkmast soll direkt am Tunnelmund des Westportals Boßlertunnel errichtet werden. Zudem werden zwei Betriebscontainer aufgestellt. Die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm ist in der Raumnutzungskarte als Trasse für den Eisenbahnverkehr, Neubau festgelegt und ein Ziel des Regionalplans (PS (Z)). Zwar liegt der Funkmast in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Da der Funkmast als technische Einrichtung jedoch dem Betrieb der Neubaustrecke Wendlingen - Ulm und damit auch der Umsetzung des regionalplanerischen Grundsatzes zum Ausbau des Schienennetzes (PS (G)) dient, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Bedenken gegen die Lage des Funkmastes in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) P LTnifÜia' VRS 2009, DTK50 - LGL BW Az /19 Seite 7 von 11

8 5. Neuhausen auf den Fildern Neubau eines Schweinemaststalls (Außenklimastall) mit unterirdischem Güllebehälter, Errichtung von Überdachungen 53 Abs. 4 LBO 0,3 ha Ein Landwirt möchte einen Schweinemaststall für 600 Tiere mit entsprechenden Lagerflächen für Futter, Mist etc. errichten. Der Stall ist als Außenklimastall konzipiert. Die Lagerung der Gülle soll unterirdisch erfolgen. Um die Gebäude sind Pflanzungen von Hecken und Bäumen zur Eingrünung vorgesehen. Ursprünglich sollte der Stall an der bereits bestehenden Hofstelle errichtet werden. Aufgrund eines zwischenzeitlich rechtskräftigen Bebauungsplans der Gemeinde für diesen Bereich sind dort Schweinemastställe nicht mehr zulässig. Daher wurde eine Alternativfläche im Bereich der Gemeinde Neuhausen gesucht. Aufgrund der besonderen immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen eines derartigen Vorhabens, wurde ein Standort unmittelbar nördlich der geplanten neuen Anschlussstelle an die A8 gefunden. Der Standort befindet sich in Nachbarschaft (300 m Luftlinie) zu einem bestehenden landwirtschaftlichen Hof. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Stuttgart ist das Vorhaben als privilegiert eingestuft. Das Plangebiet liegt in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Ausnahmsweise können nach 35 BauGB privilegierte Vorhaben in einem Regionalen Grünzug in Zuordnung zu rechtkräftig bestehenden baulichen Anlagen zugelassen werden. Sollte dies aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sein, sind die landschaftlichen Gegebenheiten besonders zu berücksichtigen. Da die Errichtung des Vorhabens an der bestehenden Hofstelle aus planungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, das Vorhaben als privilegiert eingestuft wurde und besondere immissionsschutzrechtliche Anforderungen an einen Schweinmaststall bestehen, kann dieses Vorhaben als Ausnahme im Regionalen Grünzug zugelassen werden. Zudem besteht eine Vorbelastung des Bereichs durch die Trassen der Autobahn, der Bahn-Neubaustrecke Stuttgart - Ulm und der Nordumfahrung der Gemeinde Neuhausen bzw. durch die geplante neue Anschlussstelle. Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug werden zurückgestellt. Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) > V gmmm. WC r+*~\1 : 5=lc= gjldc: )&z ni 3 ft r7. ~ JrtevSä Plangebiet L 'Imgcn' / VJ \ X m &r a dlj - j ilm^ ^lljk L 7/ zs. \\\VvV^. :* n «i 'fei mlm N?ffi T : Seite 8 von 11 rw* mil L i I E L ü di ss»ne Ci 'UllJt'JJLu. VRS 2009, DTK50 - LGL BWAz : /19

9 6. Denkendorf Neubau eines Einfamilienhauses, eines Mutterkuh- und Schweinemaststalles mit Bergeraum, Aufstellen von zwei Hühnermobilen 53 Abs. 4 LBO 0,3 ha Nach dem Wegfall der bestehenden Hofstelle wird ein Ersatzstandort für einen landwirtschaftlichen Betrieb gesucht. Der neue Standort soll an der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Neuhausen liegen. In ca. 110m Luftlinie befindet sich ein bereits rechtskräftig bestehendes Gehöft. Beim zuständigen Landratsamt wurden die Gründe für die Verlagerung des Hofes sowie untersuchte Alternativstandorte erfragt - ebenso wurde um Auskunft über die Privilegierung des Vorhabens erbeten. Bis zum Redaktionsschluss der Vorlage lagen noch keine Auskünfte vor. Regionalplanerische Wertung Das Plangebiet in einem Regionalen Grünzug, der laut Plansatz (Z) des Regionalplanes keiner weiteren Belastung, insbesondere durch Bebauung, ausgesetzt werden darf. Ausnahmsweise können nach 35 BauGB privilegierte Vorhaben in einem Regionalen Grünzug in Zuordnung zu rechtkräftig bestehenden baulichen Anlagen zugelassen werden. Aufgrund der relativ geringen Entfernung zu einem benachbarten Gehöft, könnte eine Zuordnung zu einer bestehenden Anlage gesehen werden. Insofern könnte für das geplante Vorhaben eine im Plansatz (Z) beschriebene Ausnahme gesehen werden. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass das Vorhaben ist und es keinen alternativen Standort außerhalb des Regionalen Grünzugs gibt. Beschlussvorschlag Unter der Maßgabe, dass das Vorhaben als privilegiert eingestuft ist und kein Alternativstandort außerhalb des Regionalen Grünzugs zur Verfügung steht, können Bedenken gegen die Lage in einem Regionalen Grünzug zurückgestellt werden. Übersicht Raumnutzungskarte Regionalplan 2009 (Maßstab 1:50.000) v-r kjizj 3 MB; L7 yj f m j j... 5.u4*'rUu.v.ü j WL l na Hm 3 hi _ L 'fuifu- BC L 1P? =*<3C. ww *9*1 K-'j h L «? iiamiiw, n thuji^,.., = 1- I i. r~s VRS 2009, DTK50 - LGL BW Az : /19 Seite 9 von 11

10 7. Leinfelden-Echterdingen Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes 53 LBO Das Baurechtsamt der Stadt Leinfelden-Echterdingen beteiligt den Verband Region Stuttgart im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für die Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters. Die Verkaufsfläche des Marktes soll um rd. 120 m2 auf zukünftig rd m2 erweitert werden. Der Standort des Lebensmittelmarktes liegt im nördlich Stadtgebiet des Stadtteils Echterdingen, unmittelbar benachbart zu westlich und südlich anschließenden Wohngebieten. Benachbart befinden sich weitere Einzelhandelsbetriebe, u.a. ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Getränkemarkt. Für das geplante Vorhaben liegt eine Auswirkungsanalyse vor. Bei dem geplanten Einzelhandelsvorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines bereits bestehenden großflächigen Lebensmittelmarktes, der in der im Regionalplan als Unterzentrum festgelegten Stadt Leinfelden-Echterdingen zunächst prinzipiell zulässig ist. Der Standort befindet sich jedoch außerhalb des im Regionalplan für großflächigen Einzelhandel festgelegten Vorranggebietes. Das geplante Vorhaben ist an diesem Standort daher (nur) dann zulässig, wenn es ausschließlich der örtlichen Grundversorgung dient und keine schädlichen Auswirkungen insbesondere auch auf die wohnortnahe Versorgung auch benachbarter Gemeinden zu erwarten sind (Plansatz (Z) Abs. 4 des Regionalplans). Die vorliegende Auswirkungsanalyse kommt diesbezüglich zu dem Ergebnis, dass sowohl das Kongruenzgebot als auch das Beeinträchtigungsverbot eingehalten werden können. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Umsatz ganz überwiegend aus Kaufkraft aus dem Stadtteil Echterdingen selbst erzielt werden kann (rd. 88 %). Der Schwellenwert des Kongruenzgebotes von mindestens 70 % wird damit eingehalten. Umsatzumverteilungen durch die geplante Erweiterung sind It. Gutachten sehr gering und in erster Linie innerhalb der Stadt Leinfelden-Echterdingen zu erwarten. Sie liegen hier maximal bei ca. 1-2 %. Außerhalb des Einzugsbereiches liegen Umsatzumverteilungen bei unter 1 %. Insgesamt kann der Schwellenwert des Beeinträchtigungsverbots von 10 % eindeutig eingehalten werden. Im Hinblick auf das im Landesentwicklungsplan verankerte Integrationsgebot ist zwar festzuhalten, dass der Standort eher eine Randlage innerhalb des Stadtteils aufweist. Aufgrund seiner Lage unmittelbar zugeordnet zu Wohnsiedlungsgebieten stellt der Standort aus raumordnerischer Sicht jedoch eine im Hinblick auf die Nahversorgungsfunktion günstige und fußläufig erreichbare Lage dar. Da es sich aufgrund der Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes zudem um eine etablierte (Nah-) Versorgungslage handelt, ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Nahversorgungssituation. Für das geplante Vorhaben können die einzelhandelsbezogenen Vorgaben des Regionalplans insgesamt eingehalten werden. Aus regionalplanerischer Sicht bestehen daher keine Bedenken gegen das Bauvorhaben. Der geplanten Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes stehen regionalplanerische Ziele nicht entgegen. Seite 10 von 11

11 Übersicht Raumnutzunqskarte Reqionalplan 2009 (ohne Maßstab) Seite 11 von 11

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