Positionspapier Nr. 2 Gute Gesamtarbeitsverträge für alle. Die Thesen zur Strategie von Unia in der GAV-Politik.

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1 Positionspapier Nr. 2 Gute Gesamtarbeitsverträge für alle. Die Thesen zur Strategie von Unia in der GAV-Politik. Von der Delegiertenversammlung verabschiedet am Allen Unkenrufen zum Trotz: Gesamtarbeitsverträge (GAV) gewinnen in der Schweiz seit der Jahrtausendwende wieder an Bedeutung. Für die Erhaltung und den Ausbau guter Arbeitsbedingungen ist dieses Instrument angesichts der minimalen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen und der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen (Personenfreizügigkeit, Strukturwandel, Deregulierung) absolut notwendig. Allerdings: Nur gerade die Hälfte aller Lohnabhängigen arbeitet im Geltungsbereich eines Gesamtarbeitsvertrages. 2 Darum setzt sich Unia für die kommenden Jahre sowohl eine Verbesserung wie auch eine Ausdehnung der Gesamtarbeitsverträge zum Ziel. Unia will gute Gesamtarbeitsverträge für alle Ausgangslage 1.1 In den neunziger Jahren ist der Druck auf die GAV massiv gestiegen Im Jahr 2005 waren mit 1'520'000 Personen gerade mal gut die Hälfte der Arbeitnehmenden in der Schweiz einem GAV unterstellt. Die andere Hälfte der Lohnabhängigen arbeitet ohne eine über das Arbeitsgesetz hinausgehende Absicherung ihrer Arbeitsbedingungen: 4 Seit der Einführung des freien Personenverkehrs für EU-BürgerInnen im Jahre 2002 ist der Druck auf die Arbeitsbedingungen und Löhne in der Schweiz noch zusätzlich gestiegen. Umso wichtiger sind deshalb gute GAV. 5 Die Flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr bieten dabei Schutzinstrumente, um dem Lohn- und Sozialdumping entgegenzuwirken. Sie sind eine wichtige, absolut notwendige und ausbaufähige Errungenschaft auf dem Weg zur Sicherung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Schweiz, unter anderem dank der erleichterten Allgemeinverbindlichkeitserklärung von GAV und dank der Möglichkeit der Behörden, bei Bedarf Normalarbeitsverträge (NAV) zu erlassen. Die Flankierenden Massnahmen sind nur wirksam, wenn und so lange es GAV gibt. 6 GAV sind für Arbeitgeber alles andere als selbstverständlich, dies obwohl die Schweiz seit langem als Land der Sozialpartnerschaft und der GAV gepriesen wird und die arbeitsgesetzlichen Regulierungen gerade mit diesem Argument minimal gehalten wurden. Im Gegenteil: Alle bestehenden GAV mussten im Laufe des 20. Jahrhunderts hart erkämpft werden. Die Arbeitgeber haben uns noch nie Geschenke gemacht, wenn es um die Verbesserung des kollektiven Schutzes der Lohnabhängigen gegangen ist. 7 Seit Anfang der 90er Jahre sind die Gesamtarbeitsverträge angesichts der globalen Deregulierung noch stärker unter Druck der Arbeitgeber und ihrer Verbände geraten, indem GAV von ganzen Branchen oder einzelnen Betrieben gekündigt und inhaltlich ausgedünnt wurden. Die GAV wurden explizit zum Auslaufmodell erklärt und statt dessen die Sozialpartnerschaft im Betrieb unter Ausschluss der Gewerkschaft - propagiert Seit dem Jahre 2000 ist eine Renaissance der GAV-Bewegung im Gange Seit dem Jahre 2000 haben es die Gewerkschaften geschafft, die GAV-Bewegung wieder zu verstärken. Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der EU markierten dabei einen Wendepunkt, der eine Bedeutungszunahme der GAV in der Schweiz zur Folge hatte: 9 Eine ganze Reihe von GAV sind neu in Kraft oder in Aushandlung: z.b. Reinigungssektor, Sicherheit, Temporärarbeit, Teile des Detailhandels. 10 In mehreren GAV ist der Geltungsbereich ausgedehnt worden: z.b. Unterstellung der Teilzeitarbeitenden unter den GAV (Migros, Coop u.a.) oder der Lernenden (z.b. erste Gewerbe-GAV u.a.). 11 Eine ganze Reihe von GAV sind neu allgemeinverbindlich erklärt worden oder in Vorbereitung dazu.

2 Seite 2 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr Unia setzt auf den Ausbau der GAV GAV sind für die Unia das stärkste Instrument zur Regulierung der Arbeitsbedingungen und Arbeitsverhältnisse. Darum will Unia die Bedeutung der GAV noch verstärken und dafür sorgen, dass weit mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmer/innen durch Gesamtarbeitsverträge substantiell über die gesetzlichen Normen hinaus geschützt werden - was in der Geschichte der Arbeitsbeziehungen in der Schweiz noch nie der Fall gewesen ist. Unia will, dass möglichst alle Beschäftigten vom Schutz durch einen GAV profitieren können. 13 GAV erlauben massgeschneiderte Lösungen für einzelne Branchen, die weit über die rudimentären gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Dabei erleichtert eine kluge Koordination der Vertragspolitik, dass fortschrittliche Lösungen auch in vielen Branchen durchgesetzt werden können. Unser Hauptziel ist nach wie vor und verstärkt, in allen wichtigen Branchen unserer gewerkschaftlichen Tätigkeit über einen guten GAV zu verfügen. 14 Damit eine solche Strategie greift und gute GAV-Lösungen nicht ständig unterlaufen werden, ist es dringend nötig, dass es vor allem auch in all jenen Branchen gute und wirksame Gesamtarbeitsverträge gibt, die am meisten von Ausbeutung und prekären Arbeitsverhältnissen betroffen und bedroht sind Die wichtigsten Eckwerte für die Unia-Strategie zugunsten guter Gesamtarbeitsverträge Unia will Gesamtarbeitsverträge, die real für die Beschäftigten sozialen Fortschritt und sozialen Schutz bringen. Deshalb legt Unia bei der Entwicklung und Weiterentwicklung von GAV Massstäbe, die über das hinausgehen, was durch die Arbeitsgesetzgebung ohnehin minimal gewährleistet wird Die inhaltlichen Eckwerte GAV müssen wesentlich mehr sein als das Gesetz Obschon die GAV in den verschiedenen Sektoren und Branchen der Wirtschaft sehr unterschiedlich sind, will Unia die Entwicklung und Weiterentwicklung der GAV an inhaltlichen Eckwerten orientieren, die den sozialen Fortschritt für alle Arbeitsverhältnisse und alle Gruppen von Lohnabhängigen wirksam gewährleisten. GAV sind kein Selbstzweck. Sie machen nur Sinn, wenn sie über das gesetzliche Minimum hinaus zusätzliche Ansprüche der Lohnabhängigen begründen. Zu den wichtigsten inhaltlichen Eckwerten gehören dabei: 17 Löhne und Mindestlöhne: Die Löhne sind ein zentrales Element eines GAV und Mindestlöhne gehören in den GAV, denn nur sie bieten effektiven Schutz gegen Lohndumping, um so mehr als im Rahmen der Personenfreizügigkeit nur noch allgemeinverbindlich erklärte Mindestlöhne für entsandte oder immigrierte Lohnabhängige Gültigkeit haben. Gute GAV für alle muss deshalb heissen: Keine Löhne mehr unter Fr brutto 13 mal pro Jahr (bzw Franken pro Stunde). Der 13. Monatslohn muss generell und in allen GAV für alle Lohnabhängigen gewährleistet sein, unabhängig vom Beschäftigungsgrad und von Dienstjahren. Und ein letzter Punkt: Wo Boni und Leistungslohn Praxis sind, braucht es im GAV klar definierte Regeln, um zu verhindern, dass mittels Boni die Managerfehler und Unternehmensrisiken auf die Lohnabhängigen abgewälzt werden. 18 Lohnverhandlungen: Die Verhandlungspflicht im GAV muss sicherstellen, dass der Teuerungsausgleich für alle und generelle Reallohnerhöhungen im Rahmen der Produktivität wieder vermehrt Realität werden. Lohnverhandlungen dürfen sich nicht nur auf die Anpassung der vertraglichen Mindestlöhne beschränken, sondern müssen sich auch an den Effektivlöhnen orientieren sowie Funktion und Erfahrung einbeziehen. 19 Arbeitszeit- und Ferienregelungen: Unia will Arbeitszeitverkürzungen statt Arbeitszeitverlängerungen. Erstes Ziel ist dabei die Durchsetzung der 40-Stunden-Woche für alle, in allen Branchen und allen GAV. Zweites Ziel: Wir lehnen Arbeitszeiterhöhungen ab. Drittes Ziel: Wir wollen mittels GAV die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeit begrenzen, unter anderem durch bessere Planbarkeit der Arbeit, durch Einschränkung und Verteuerung von Überstunden und Überzeitarbeit sowie vollständige Transparenz für alle Arbeitnehmenden über ihre geleistete Arbeitszeit. Viertes Ziel: Wir wollen endlich Fortschritte bei der Einführung von vorzeitiger Pensionierung und Altersteilzeit auf Branchenebene unter sozialen Bedingungen. 20 Verbot der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Nationalität oder Aufenthaltsstatus: Erstens braucht es griffige Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit von Frau und Mann (u.a. transparentes, nachvollziehbares und gleichstellungsgerechtes Lohnsystem, Anerkennung von ausserberuflichen und nicht zertifizierten Kompetenzen, periodische Überprüfung des Lohnsystems auf Diskriminierung im Rahmen eines paritätischen Lohngleichheitscontrollings). Zudem darf es keine Diskriminierung von Teilzeitangestellten, insbesondere bei Beförderung, Weiterbildung und bei der Überstundenregelung, Annerkennung der Ausländischen Diplome bei der Entlöhnung geben.

3 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Seite 3 21 Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Dies muss ein wichtiger Pfeiler unserer GAV werden. Das heisst zum Beispiel konkret: Planbare Arbeitszeiten, fortschrittliche Arbeitszeitmodelle, verlängerter Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub, Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung in geeigneter Form, Lohn aus Annahmeverzug statt Arbeit auf Abruf. 22 Recht auf bezahlte Aus- und Weiterbildung muss ein Kernelement der gesamtarbeitsvertraglichen Verpflichtungen werden. 23 Die Mitwirkung der Belegschaften und der Arbeitnehmervertretungen im Betrieb und die Interventions- und Verhandlungsrechte der Gewerkschaft müssen generell ausgebaut werden, um den Einfluss der Lohnabhängigen bei neuen Lohn- oder Arbeitszeitsystemen, bei Umstrukturierungen, Betriebsübernahmen oder Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen massiv zu verstärken und so den vor allem den Strukturwandel der Wirtschaft sozial zu steuern. Gerade deshalb ist auch der Kündigungsschutz für Personalkommissionsmitglieder wesentlich zu stärken. 24 Wir lassen uns mit einem GAV keinen Maulkorb verpassen (wie das z.b. die Migros versucht hat). 25 Angesichts der zunehmenden und laufend komplexer werdenden Ursachen für Berufsunfallrisiken und Gesundheitsbelastungen am Arbeitsplatz sind in den GAV branchenspezifische Massnahmen zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit zwingend zu vereinbaren. Dabei kommt der Mitwirkung der Arbeitnehmenden und der Gewerkschaften von der Risikobeurteilung über die Definition und Konkretisierung von Präventionsmassnahmen bis zur Erfolgskontrolle eine zentrale Rolle zu. Die Versicherung des Erwerbsausfall bei Krankheit muss parallel dazu ausgebaut werden und das Niveau der Unfallversicherung annähern Demokratische Legitimation durch die gewerkschaftlich organisierten Lohnabhängigen Der Ausbau und die Weiterentwicklung der GAV müssen auf entsprechenden gewerkschaftlichen Kräfteverhältnissen aufbauen: Nur ein beachtlicher Organisationsgrad und damit verbunden eine hohe Mobilisierungs- und Aktionsfähigkeit schaffen die Voraussetzungen, um die Interessen der Lohnabhängigen gewerkschaftlich gegen den patronalen Widerstand durchzusetzen und fortschrittliche GAV zum kollektiven Schutz der Lohnabhängigen abzuschliessen. 27 Das Prinzip, dass GAV-Abschlüsse bzw. GAV-Erneuerungen repräsentativ durch die Branchengruppen und Branchenmitglieder und ihre Branchenorgane abgestützt werden müssen, ist eine zwingende Leitschnur für die GAV-Politik, die stärker als heute gelten muss: Die aktive Beteiligung der Gewerkschaftsmitglieder aus den betroffenen Betrieben und Branchen an den demokratischen Entscheiden über Verhandlungsmandat, Verhandlungsergebnisse und Vertragsabschluss ist grundlegend für das gewerkschaftliche Selbstverständnis als demokratische Mitgliederbewegung. Die Verhandlungen über einen GAV ebenso wie der Vollzug des GAV dürfen nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder erfolgen. Es darf keine Geheimverhandlungen geben. 28 Das beinhaltet auch, dass die Branchengremien nicht nur zwingend von den demokratischen Organen der Branche bzw. des Sektors zu wählen sind, sondern der Einfluss der Branchenmiliz auf die Vertragspolitik tatsächlich gewährleistet ist. 29 Unia will, dass in den kommenden Jahren sämtliche Verträge und Branchenorganisationen auf diese Grundsätze überprüft und wenn nötig die erforderlichen Anpassungen vorgenommen werden Ausbau der GAV durch Ausdehnung des Geltungsbereichs Die Ausdehnung des Geltungsbereichs von GAV ist eine zentrale Strategie zur besseren gesamtarbeitsvertraglichen Abdeckung der Arbeitsverhältnisse in der Schweiz:: 31 GAV sollen allgemeinverbindlich erklärt werden, um die Arbeitsbedingungen branchenweit und flächendeckend gegen Lohn- und Sozialdumping zu schützen. 32 Einführung von Einheitsverträgen für die Beschäftigten in der Produktion und die Angestellten, vor allem wo aufgrund der Verlagerung von der Produktion in Richtung Forschung, Entwicklung, Logistik und andere Dienstleistungen die Zahl der dem GAV unterstellten Lohnabhängigen aus der Produktion immer mehr abnimmt. 33 Unterstellung von Temporärangestellten, Teilzeitarbeitenden und der Lernenden unter den GAV. Es darf nicht mehr sein, dass Gruppen, die tendenziell unter besonders prekären Arbeitsbedingungen arbeiten, von einem GAV ausgeschlossen werden. 34 Die Ausdehnung von GAV muss vor allem auch dazu dienen, den wachsenden Trend zur Prekarisierung der Arbeit und der Arbeitsverhältnisse zu stoppen. Das gilt vor allem für Branchen mit einem hohen Potential an prekären Arbeitsbedingungen wie im Detailhandel, im Gastgewerbe, anderen privaten Dienstleistungsbereichen, Betriebe mit einem hohem Anteil an Temporärarbeit oder Teilzeitarbeit und einem hohen Anteil an weiblichen Beschäftigten.

4 Seite 4 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr Mehr Branchenverträge statt eine weitere Zersplitterung der GAV-Landschaft Unia will in erster Priorität Verträge für ganze Branchen abschliessen. Firmenverträge sind nur ein erster Schritt dazu und haben oft die Funktion, in einem Betrieb gewerkschaftlich überhaupt Fuss zu fassen. 36 Firmenverträge dürfen auf keinen Fall das Niveau der entsprechenden Branchenverträge oder entsprechender lokaler oder regionaler Verträge unterlaufen und unter Druck setzen. 37 Soweit Konzern-GAV Sinn machen wie z.b. gerade im Detailhandel (z.b. Coop, Migros), ist Unia dennoch bestrebt, Rahmen-Gesamtarbeitsverträge für die ganze Branche abzuschliessen, die für eine gesamte Branche allgemeinverbindlich erklärt werden können und damit dem Lohn- und Sozialdumping Einhalt gebieten, das z.b. durch Detailhandelsketten wie Aldi ausgelöst wird Die Qualität eines GAV misst sich vorab auch am Vollzug Entscheidend ist, dass der Vollzug von GAV kontrolliert wird. Wir wollen keine Papiertiger, sondern GAV müssen vor allem auch umgesetzt werden. Deshalb ist bei der Weiterentwicklung der GAV darauf zu achten, dass die Instrumente zum Vollzug des GAV im Vertrag selber sehr konkret, verbindlich und effektiv geregelt werden (Einwirkungsmöglichkeiten der Vertragsparteien, konkrete Instrumente zur Durchsetzung einschliesslich deren Finanzierung, die möglichen Sanktionen). Vorzusehen sind zudem: 39 Schaffung von paritätischen Vollzugsorganen zur Kontrolle des Vollzugs 40 Einführung und Durchsetzung wirksamer Sanktionen 41 Einführung von paritätischen Beiträgen, z.b. zur Förderung der Berufs- und Weiterbildung. 42 Systematische Einführung von Vollzugsbeiträgen Gesetzlicher und vertraglicher Schutz stehen nicht im Widerspruch Gesetzliche Bestimmungen bleiben, wenn die Regulierung über GAV nicht gelingt, eine wichtige Möglichkeit zur Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen. Anders gesagt: Wenn Arbeitgeber in ihrer Branche keine sozialpartnerschaftlichen Verträge mehr wollen, bereiten sie selber den Weg zu vermehrter gesetzlicher Regulierung. Unsere Strategie des Ausbaus der GAV mindert keinesfalls die Bedeutung von gesetzlichen Arbeitsnormen, gerade dort, wo es um die grundlegende Regulierung der Arbeitsbeziehungen geht: 44 Dazu gehören zentrale Fragen des Arbeitsrechts wie Kündigungsschutz, Sozialversicherungen, Rentenalter u.a. 45 Weiter sind die Grundrechte der Lohnabhängigen insbesondere in den Bereichen des Schutzes elementarer demokratischer und sozialer Rechte, der Gesundheit und persönlichen Integrität und des Schutzes vor Diskriminierung gesetzlich zu schützen. 46 Über Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte muss die Beteiligung der Lohnabhängigen gesetzlich geregelt werden. 47 Von besonderer Bedeutung sind materielle Mindestnormen. Dies gilt insbesondere für Branchen und Gruppen von Lohnabhängigen, deren Arbeitgeber sich guten GAV entziehen. 48 Zudem ist vorzusehen, dass dort, wo keine GAV bestehen, die wichtigsten Arbeitsbedingungen durch den Erlass von Normalarbeitsverträgen (NAV) bzw. durch Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen geregelt werden können. 49 Die GAV brauchen eine gesetzliche Verankerung und Förderung durch den Staat Die Strategie Gute GAV für alle bedarf der Rückendeckung durch den Staat und seine Gesetzgebung 5.1 Warum Staat und Politik den Abschluss von GAV fördern sollen Der schweizerische Staat hat sich schon immer aus den GAV-Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern herausgehalten. Er hat sich im wesentlichen darauf beschränkt, einzelne GAV allgemeinverbindlich zu erklären. Heute drängt es sich auf, dass Staat und Politik Gesamtarbeitsverträgen vermehrt Rückendeckung geben. Die wesentlichen Gründe dafür sind: 51 Der Staat verzichtet in vielen Bereichen auf gesetzliche Schutzbestimmungen, indem explizit auf die sozialpartnerschaftliche Regelung mittels GAV verwiesen wird. Dieses Argument verpflichtet den Staat, die GAV förderlich zu stützen. Ansonsten müsste die Gesellschaft schlechte und prekäre Arbeitsbedingungen in Form von wachsenden öffentlichen Fürsorgekosten bezahlen. 52 GAV stellen ein elementares soziales und demokratisches Grundrecht auf kollektive Regulierung der Arbeitsbeziehungen dar. Staat und Rechtsetzung müssen dieses Grundrecht schützen. Es darf nicht sein, dass Arbeitgeber und ihre Verbände die Arbeitnehmenden dieses Rechts berauben oder diese unter Druck setzen.

5 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Seite 5 53 Mit der Unterzeichnung des ILO-Abkommens 98 hat sich die Schweiz verpflichtet, Verfahren zu fördern, welche zur Aushandlung von GAV führen. Dies zu tun, ist eine politische, rechtliche und ökonomische Pflicht. Schliesslich kann die Personenfreizügigkeit mit der EU nur funktionieren, wenn gute GAV Lohn- und Sozialdumping verhindern, dies in Verbindung mit weiteren flankierenden Massnahmen Gesetzlicher und institutioneller Schutz der GAV durch den Staat Die GAV müssen mit verschiedenen Mitteln gesetzlich und institutionell gestützt werden: 55 Erleichtere Allgemeinverbindlicherklärung von GAV sowie die Beschleunigung der entsprechenden Verfahren 56 Gesetzliche Weiterwirkung der GAV bei Betriebsübergaben 57 Unterstützung bei der effektiven Durchsetzung der GAV (Mitfinanzierung der Kontrolltätigkeit, Sanktionen, Verbandsklagerecht) 58 Verstärkung der Kontrollen bei Entsandten und Schweizer Arbeitgebern im Rahmen der flankierenden Massnahmen 59 Garantie von GAV in staatseigenen Anstalten und Gesellschaften GAV-Pflicht im Bereich der öffentlichen Submissionen und Subventionen Die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge muss eine absolute Bedingung sein für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Bau, Beschaffungswesen), von staatlichen Subventionen (Landwirtschaft, Tourismus, Sozialwesen), von staatliche Konzessionen (Transport, Telekommunikation), bei der Wirtschaftsförderung, bei steuerlichen Begünstigungen (Sondersätze bei der MWSt für Branchen wie das Gastgewerbe etc.) oder bei der staatlichen Versicherung von Exportrisiken (SERV).

6 Seite 6 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Positionspapier Nr. 2 Gute Gesamtarbeitsverträge für alle. Behandelte Anträge Die aufgeführten Anträge wurden, wenn am Ende nicht anders vermerkt, vom Kongress 2008 und der DV vom angenommen. Antrag Nr. 3.1 Region Genf Nein zu Dumping, Anpassung der GAV Alle Branchen müssen über einen GAV verfügen, und deren Inhalte müssen an die neue Situation angepasst werden, insbesondere: 1. unterzeichnet Unia keine GAV mehr, die keine Mindestlöhne festlegen; 2. müssen die vertraglichen Mindestlöhne so erhöht werden, dass sie den üblichen Mindestlöhnen in der Branche so weit als möglich entsprechen. In der Regel sollte der Abstand zwischen vertraglichen Mindestlöhnen und üblichen Durchschnittslöhnen nicht mehr als 5 Prozent betragen. In diesem Sinne sollten Mindestlöhne nicht mehr eingefroren werden dürfen; 3. soll in jeder Branche, die über einen GAV verfügt, eine effiziente paritätische Kommission eingesetzt werden, welche über die Mittel verfügt, die Arbeitsbedingungen zu kontrollieren und Unregelmässigkeiten konsequent zu ahnden. Diese Forderung bedingt insbesondere die Erhebung von beruflichen Solidaritätsbeiträgen; 4. muss die Kündigungsfrist für GAV auf mindestens sechs Monate verlängert werden, und der GAV bleibt während den Verhandlungen in Kraft. Während der Kündigungsfrist ist die Arbeitsfriedenspflicht aufgehoben; 5. müssen die Löhne den erworbenen Fähigkeiten genau entsprechen, auch wenn der/die Arbeitnehmende bei der Einstellung überqualifiziert war. Unia schlägt vor, eine Tabelle der Gleichwertigkeit der Diplome aus den wichtigsten Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten zu erstellen, und sie setzt sich dafür ein, dass diese Tabelle in den von ihr unterzeichneten GAV aufgeführt wird. Punkt 1 angenommen im Sinne Unia unternimmt alles, damit alle GAV Mindestlohn- Bestimmungen enthalten. Punkte 4 und 5 zur Prüfung entgegen genommen Antrag Nr. 3.2 Region Genf Anerkennung der Gewerkschaft Um den Kontakt mit den Arbeitnehmenden zu erleichtern und ihre Verteidigung zu verbessern, fordern wir, dass jeder Vertrag klar und im Betrieb gut sichtbar die Anerkennung der Gewerkschaft im Betrieb festhält, damit die Gewerkschaft ein Zutrittsrecht zum Betrieb erhält, um ihre Vertrauenspersonen zu treffen. Dies gilt für Baustellen, Geschäfte und Betriebe. Antrag Nr. 3.3 Sektor Tertiär Mehr GAV im Tertiärsektor Unia setzt sich dafür ein, dass für die gesamten Branchen des Detailhandels, des Strassentransports/Logistik, sowie der Coiffeure gesamtschweizerische Rahmen-Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen und allgemeinverbindlich erklärt werden. Weigern sich die Arbeitgeber, soll für die jeweilige Branche ein staatlicher Mindestlohn in Form von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen etc. erlassen werden. Für den gesamten Bereich der Angestellten im Bereich der Persönlichen Dienstleistungen (Hauswirtschaft, Körperpflege, etc.) soll ein umfassender nationaler NAV mit zwingenden Bestimmungen über Löhne und Sozialversicherung erlassen werden. Für alle diese Bereiche muss erreicht werden, dass die Arbeitgeber mindestens 13 x 3'500.- Franken (20.- pro Std. plus Ferien und Feiertage) für Ungelernte und 4'500.- für Gelernte Arbeitnehmende zahlen.

7 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Seite 7 Antrag Nr. 3.4 Sektor Bau Verteidigung gesamtarbeitsvertraglichen Kernelemente und Relativierung Friedenspflicht Gesamtarbeitsvertragliche Kernelemente wie paritätische Vollzugs- und Bildungsfonds, Mindestlöhne usw. sind zentrale Errungenschaften und müssen auf jeden Fall verteidigt werden. Müssen sie aufgrund dramatisch verschlechterter Kräfteverhältnisse oder anderer nicht kurzfristig änderbarer Gründe ganz oder teilweise preisgegeben werden, darf dies nur gegen die Relativierung der Friedenspflicht geschehen. Antrag Nr. 3.5 Sektor Industrie und Region Biel-Seeland/Solothurn Demokratisierung der GAV-Politik 1. Jede GAV-Verhandlungsdelegation setzt sich aus mindestens 1/3 Basismitglieder zusammen, die dem Geltungsbereich des betreffenden GAV unterstellt sind oder werden. Die Verhandlungsdelegation und der/die VerhandlungsleiterIn müssen vom zuständigen Branchenorgan bestimmt und gewählt werden. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen. 2. Jeder GAV-Forderungskatalog muss vom zuständigen Branchenorgan (Berufs-, Branchenkonferenz oder Betriebsversammlung) durch die GAV-Unterstellten Mitglieder verabschiedet werden. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen 3. GAV-Artikel dürfen keine Bestimmungen unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (OR; ZGB, u.w.m.) enthalten. 4. Jedes Verhandlungsergebnis von GAV- oder Lohnverhandlungen ist zwingend dem zuständigen Branchenorgan (Berufs-, Branchenkonferenz oder Betriebsversammlung) zur Genehmigung oder Ablehnung zu unterbreiten. In Ausnahmefällen kann der Unia-Zentralvorstand das Branchenorgan ersetzen. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen. 5. Die Verhandlungsergebnisse sind allen betroffenen Mitglieder schriftlich, möglichst in ihrer Muttersprache zu eröffnen. Für den Versand ist die Sektorleitung verantwortlich. 6. Die Delegierten des Branchenorgans (Berufs-, Branchenkonferenz oder Betriebsversammlung) müssen zwingend dem Geltungsbereich des betreffenden GAVs unterstellt sein. Die Sektorleitung überprüft die Rechtmässigkeit der Mandate. Die Sektorleitung kann Ausnahmen (infolge Arbeitslosigkeit, Mutterschaftsurlaub etc.) bewilligen. 7.Die GAVs, die nationale Bedeutung haben, sind mindestens auf Deutsch, Italienisch und Französisch zu übersetzen. Nach Möglichkeit soll auf die sprachliche Zusammensetzung der unterstellten ArbeitnehmerInnen geachtet werden und die GAVs dementsprechend in zusätzliche Sprachen übersetzt 8. Die Branchenorgane (Berufs-, Branchenkonferenz oder Betriebsversammlung) werden durch ein Basismitglied präsidiert. Antrag Nr. 3.6 Region Freiburg Ein Firmenvertrag darf nicht verhindern, dass Branchen- Gesamtarbeitsverträge sowohl auf kantonaler wie auf regionaler Ebene (mehrere Kantone) abgeschlossen werden In einem Firmenvertrag darf kein Artikel die Unterstellung des betreffenden Betriebs unter einen Branchen-Gesamtarbeitsvertrag untersagen, ob der Vertrag auf kantonaler, überkantonaler oder nationaler Ebene unterzeichnet wurde, wenn Letzterer im Inhalt einzelner Artikel oder insgesamt besser ist als der Firmenvertrag. Dies gilt auch, wenn der Firmenvertrag einen grossen Betrieb mit einer bedeutenden Anzahl Mitarbeitenden betrifft. Antrag Nr. 3.7 Sektor Industrie Reduktion der Arbeitszeit Die Gewerkschaft Unia ist gegen jegliche Form der Arbeitszeiterhöhung und fordert eine Reduktion der Arbeitszeit. Kurzfristig sollte die Arbeitszeit in allen Wirtschaftszweigen und für alle Betriebe auf 40 Wochenstunden beschränkt werden. Mittelfristig müssten als mögliche Alternative zu einer linearen Reduktion der Arbeitszeit die Erhöhung des Ferienanspruchs oder die Einführung einer bestimmten Anzahl Wochen pro Jahr mit nur vier Arbeitstagen priorisiert werden.

8 Seite 8 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Antrag Nr. 3.8 Sektor Tertiär Planbare und geregelte Arbeitspensen für alle Jeder Arbeitsvertrag muss eine wöchentliche Anzahl Arbeitsstunden vorsehen. Eine wöchentliche Abweichung von +/- 4 Stunden höchstens 10 Mal pro Jahr ist erlaubt. Die Arbeitspläne müssen mindestens drei Wochen im Voraus zur Verfügung gestellt werden % Lohnzuschlag auf alle im Arbeitsplan aufgeführten Stunden, die nachträglich noch durch den Arbeitgeber geändert werden. Der Anspruch auf Entschädigung der vom Arbeitgeber kurzfristig geänderten Arbeitsstunden muss endlich respektiert und umgesetzt werden. Antrag Nr. 3.9 Sektor Gewerbe Arbeitszeit und Ferienregelung Seite 2, 3.1 Arbeitszeit und Ferienregelung Der Bereich Überzeit muss mit folgender Position ergänzt werden: Zwingende Kompensation von Überzeit mit Zuschlag Antrag Nr Sektor Industrie Automatischer Teuerungsausgleich und generelle Lohnerhöhungen Die Unia verfolgt eine transparente Lohnpolitik, welche generelle Lohnerhöhungen priorisiert. Der automatische Teuerungsausgleich ist ein Ziel und soll in den Gesamtarbeitsverträgen verankert werden. Allfällige individuelle Lohnerhöhungen und Einmalzahlungen müssen auf der Basis von transparenten und kontrollierbaren Grundlagen erfolgen, so dass sie für die Betroffenen nachvollziehbar sind. Im Rahmen der Lohnverhandlungen in den verschiedenen Branchen hält sich die Gewerkschaft Unia an den Grundsatz, dass reale Lohnerhöhungen ausgehandelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bei Vertragserneuerungen sowie Verhandlungen neuer GAV s entsprechende Regelungen eingeführt werden, die eine jährliche Überprüfung der Löhne mit Bindung an den Lebenshaltungskostenindex und die Anpassung der Reallöhne vorsehen. Antrag Nr IG Jugend Automatischer Teuerungsausgleich Der Punkt 3.1 des Positionspapier Positionspapier Kongress Nr.2 zur GAV-Politik wird wie folgt ergänzt: Der automatische Teuerungsausgleich (gleitende Lohnskala) wird in den GAV verankert. Antrag Nr Region Tessin und Moesa Erhöhung der Reallöhne Unia fordert, dass im Rahmen der Lohnverhandlungen, die in allen Berufsbranchen geführt wirden, über Anpassungen der Reallöhne verhandelt wird. Zu diesem Zweck müssen bei Vertragserneuerungen und Abschlüssen von neuen GAV Bestimmungen eingeführt werden, die es ermöglichen, sowohl über den Teuerungsausgleich wie auch über Reallohnerhöhungen zu verhandeln. Antrag Nr Region Freiburg Gute Löhne in den GAV Alle von Unia unterzeichneten Gesamtarbeitsverträge enthalten ein Lohnsystem, gemäss welchem Mindestlöhne von den üblichen Branchenlöhnen nicht stark abweichen. Als Referenz gilt der Medianlohn. Sie sehen ebenfalls ein Vorgehen für jährliche Lohnverhandlungen zur Erhöhung der Mindestlöhne und der Reallöhne vor sowie den Grundsatz des automatischen Teuerungsausgleichs.

9 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Seite 9 Antrag Nr Region Genf Gegen Prekarität: Für einen gesetzlichen Mindestlohn Unia lanciert eine Volksinitiative basierend auf folgenden Grundgedanken, die von einer Arbeitsgruppe von Unia Genf erarbeitet und im November 2006 vom Regionalkomitee angenommen wurden: Sie muss so ausgestaltet sein, dass bei Garantie eines verbindlichen und hohen Grundlohns weder die Löhne nach unten gedrückt werden noch ein Präjudiz für die geltenden GAV entsteht. So gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht in Branchen, in welchen der GAV höhere Mindestlöhne vorsieht. Im Übrigen ist die Anwendung ausnahmslos für alle obligatorisch. Der gesetzliche Mindestlohn muss heute monatlich ungefähr 4'000 Franken bei 40 Wochenarbeitsstunden betragen. Wann dieses Ziel erreicht werden soll, kann nach einer einführenden Übergangsphase gemeinsam vereinbart werden. Die gesetzlichen Mindestlöhne müssen nach Regionen festgelegt werden, um den unterschiedlichen Lebenskosten in den verschiedenen Regionen Rechnung zu tragen. Die Anpassungen müssen halbjährlich erfolgen und nach Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern von den Regierungen beschlossen werden. Verhandlungsgrundlage sind die Entwicklung der Medianlöhne und der Produktivität und die Haushaltkosten. Zur Prüfung entgegen genommen. Antrag Nr Region Neuenburg Mindestlohn In den Bereichen, in denen es keine im GAV vorgeschriebenen Mindestlöhne gibt, einen gesetzlichen Mindestlohn nach Kantonen/Regionen einführen. Zur Prüfung entgegen genommen. Antrag Nr Region Transjurane Kantonaler Mindestlohn Unia beteiligt sich an der Einführung von Mindestlöhnen in Wirtschaftsbranchen ohne GAV und in Branchen mit GAV, die keine Mindestlöhne festlegen. Antrag Nr IG Jugend Mindestlöhne in allen Sektoren Die Unia handelt bis 2012 Mindestlöhne aus, wo diese noch nicht existieren. Die Lehrlingslöhne werden dabei berücksichtigt. Antrag Nr Region Bern Breit abgestützte Mindestlohnkampagnen In den Schlüsselbranchen erkämpft die Gewerkschaft Unia in den nächsten vier Jahren die Mindestlöhne, wie sie die Gewerkschaften fordern: Fr für Gelernte, CHF oder CHF 20.-/Std für Ungelernte. Unia führt aktive Lohnkampagnen, in denen die Regionen resp. Sektionen eng eingebunden sind. Die Verhandlungen werden in jeder Branche begleitet von einem Aktionskomitee bestehend aus aktiven Vertrauensleuten der Branchengruppen und einem oder einer SekretärIn aus den Regionen.

10 Seite 10 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Antrag Nr Sektor Industrie Temporärarbeitende dem GAV unterstellen Die Unia setzt sich zum Ziel, dass Temporärarbeit in den Gesamtarbeitsverträgen geregelt wird und GAV- Bestimmungen auch für Temporärarbeitnehmende gelten. Es sind angepasste Regelungen zu finden, dass Temporärarbeit die Ausnahme bleibt. Formulierungsvorschlag für GAV Der vorliegende Vertrag gilt, was die Entlöhnung und die Arbeitszeit betrifft, ebenfalls für Personalleihund Temporärfirmen sowie für ihre Arbeitnehmenden. Die Firma, welche Temporär- oder Leiharbeitnehmende einsetzt, ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Personalleih- und Temporärfirmen verantwortlich. Wird eine Stelle während mehr als 6 Monaten von einer oder einem Temporärarbeitnehmenden besetzt, wird sie in eine feste Stelle umgewandelt und die/der Temporärarbeitnehmende erhält einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Diese Bestimmung ist nicht anwendbar für Ersatzpersonal von Arbeitnehmenden, die während längerer Zeit wegen Krankheit, Mutterschaft, Unfall oder unbezahltem Urlaub abwesend sind. Antrag Nr Region Genf Gegen Prekarität: Für einen besseren Schutz der temporären Arbeitnehmenden Mit dem Ziel, sehr konkret etwas zu tun und dieses betreffend Arbeitsbedingungen diskriminierende System wirksam zu bekämpfen, setzt sich Unia ein für a. Einführung einer Prekaritätsprämie von 10 Prozent für temporäre Arbeitnehmende. Unia prüft, ob eine solche Prämie auch für andere Formen von Arbeitsverträgen sinnvoll wäre (beispielsweise Arbeit auf Abruf). Mit dieser Prämie werden zwei Ziele verfolgt: Erstens soll eingestanden und anerkannt werden, dass diese Form des Arbeitsvertrags prekär ist und ein Abschluss nur im Rahmen einer befristeten Zeit erfolgen kann. Es ist deshalb notwendig, die von der Gewerkschaft gesammelten Informationen über die Machenschaften der Dienstverleihfirmen und die direkten Folgen dieser Dreiecksarbeitsbeziehung in den Medien breit bekannt zu machen. Zweitens sollen mit dieser Prämie die negativen finanziellen Auswirkungen temporärer Arbeitsverträge eingeschränkt werden. Es ist bekannt, dass das Lohnniveau dieser Verträge tiefer ist als das durchschnittliche Niveau der unbefristeten Arbeitsverträge. b. automatische Unterstellung der temporär Beschäftigten unter sämtliche Vertragsbestimmungen, welche in der betreffenden Branche gelten. c. Verpflichtung des Arbeitgebers, die temporär Beschäftigten im Bereich Sicherheit auszubilden und diese Ausbildung zu finanzieren. d. Verpflichtung, temporäre Anstellungen, die länger als sechs Monate dauern, in unbefristete Anstellungen umzuwandeln, und Einführung von Quoten für temporär Beschäftigte in allen Firmen Punkt d wurde angenommen. Punkt a wurde zur Prüfung entgegengenommen. Bei den Punkten b und c wurde der Gegenvorschlag angenommen. Umsetzung erfolgt durch GAV Temporäre mit swissstaffing. Antrag Nr Region Transjurane Systematische Erneuerung der temporären Arbeitsverträge einschränken Alle GAV schreiben systematisch die Kontrolle der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden mit befristeten Arbeitsverträgen und der von Dienstverleihern angestellten Beschäftigten vor mit dem Ziel, Kettenarbeitsverträge zu verhindern. Antrag Nr Region Freiburg Schränken wir die Temporärarbeit ein! Unia setzt sich im Rahmen der Vertragsverhandlungen und mit den üblichen demokratischen Mitteln dafür ein, dass in jedem Betrieb die Einstellung von temporär Beschäftigten auf 5 Prozent der Jahresarbeitsstunden in den Produktionssektoren und in jedem Betrieb eingeschränkt wird. Zur Prüfung entgegen genommen.

11 Unia Kongress 2008 Positionspapier Nr. 2 Seite 11 Antrag Nr Sektor Industrie Wiederaufnahme des europäischen Sozialstandards Die Unia fordert, dass bei allen neuen Vertragsabschlüssen zwischen der Schweiz und der EU (neue bilaterale Verträge, EU-Mitgliedschaft usw.) die minimalen europäischen Sozialstandards eingehalten werden, insbesondere in folgenden Bereichen: Information und Beratung der Lohnabhängigen, Mitwirkungsrechte, Arbeitszeit, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Schutz bei Kollektivkündigungen, Bildungszugang. Antrag Nr Sektor Bau Anpassung der GAV-Kündigungsfristen Die Kündigungsfristen für Gesamtarbeitsverträge müssen auf mindestens sechs Monate verlängert werden. Während der Kündigungsfrist entfällt die Verpflichtung zur Einhaltung des Arbeitsfriedens. Der Antrag wurde zur Prüfung entgegengenommen. Antrag Nr Sektor Gewerbe Mitwirkung und Kündigungsschutz Seite 3, Mitwirkung der Belegschaften. Der Kündigungsschutz muss auch für Arbeitnehmervertreter in den Sitftungsräten 2. Säule gefordert werden. Antrag Nr Sektor Gewerbe Vollzug Unia-Vertreter in Pensionskassen Seite 4, 3.5 Die Qualität misst sich. Ergänzung unter Vorzusehen sind zudem: - Verpflichtung der Regionen zur Stellung von kompetenten Unia-Vertretern in den PK. Antrag Nr IG Jugend Einbindung der Lehrlingsinteressen bei GAV Verhandlungen 2. Unia setzt auf den Ausbau der GAV.... Mindestlöhne,... von Lehrlingen sind bei jeder Verhandlung eines GAV s zu fordern. 3.1 Die inhaltlichen Eckwerte GAV müssen wesentlich mehr sein als das Gesetz (Anschluss an Punkt 1).... Bei Verhandlungen eines GAV s sind allgemein gültige Mindestlöhne für Lernende/Lehrlinge zu fordern, welche die geleistete Arbeit im Ausbildungsverhältnis fair entlöhnen. Des Weiteren ist der 13. Monatslohn für Lernende zu fordern und in den Verträgen zu verankern. Antrag Nr IG Migration Ergänzung Mitwirkung der Belegschaft Der Abschnitt Mitwirkung der Belegschaft unter Punkt 3.1. GAV müssen wesentlich mehr sein als das Gesetz muss ergänzt werden mit: Der Kündigungsschutz für Vertrauensleute ist eine wesentliche Grundlage für aktive Gewerkschaftsarbeit. Dieser muss in Gesetz und GAV entsprechend verankert werden.

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