Gemeindeblatt Nr. 4/2015

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1 Gemeindeblatt Nr. 4/2015 November 2015

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3 Inhaltsverzeichnis EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 28. NOVEMBER ORIENTIERUNG AUS DER KOMMISSION FÜR DAS BILDUNGSWESEN ORIENTIERUNG AUS DER KOMMISSION FÜR STRASSEN UND WASSERBAU ORIENTIERUNG AUS DER VERWALTUNG GRATULATIONEN VERSCHIEDENES Impressum: Herausgabe: Gemeindeverwaltung Heimiswil Oberdorf Heimiswil Tel Fax gemeindeverwaltung@heimiswil.ch Redaktion: Claudia Ellenberger, Gemeindeschreiberin Sabrina Schneider, Gemeindeschreiberin-Stellvertreterin Druck: Haller + Jenzer AG, Buchmattstrasse 11, 3401 Burgdorf Auflage: 800 Exemplare 3

4 Einladung zur ordentlichen Gemeindeversammlung vom 28. November 2015 Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Heimiswil Samstag, 28. November 2015, Uhr, Turnhalle Kirchmatte, Heimiswil Traktanden 1. Jungbürgerfeier 2. Finanzwesen Budget 2016 Vorlage und Genehmigung des Budgets der laufenden Rechnung, Festsetzung der Steueranlagen und Orientierung über das Budget der Investitionsrechnung und die Gebührensätze für Wasser, Abwasser, Kehricht, Wehrdienstersatzabgabe und Hundetaxe sowie Orientierung über den Finanzplan Abwasserleitung Brügglen-Ferrenberg Genehmigung des erforderlichen Verpflichtungskredits 4. Orientierungen des Gemeinderates 5. Umfrage und Verschiedenes Aktenauflage Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung liegen 10 Tage vor der Versammlung in der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu 4

5 beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Protokoll Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 kann 10 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Allfällige Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat einzureichen (Art. 62 Abs. 3 OgR). Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner (18. Altersjahr zurückgelegt und mindestens seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Heimiswil) sind zu dieser Versammlung herzlich eingeladen. 5

6 Informationen zu den Traktanden 1. Jungbürgerfeier Gemeindevizepräsident Jürg Burkhalter Die folgenden jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Jahrgang 1997 können den Jungbürgerbrief in Empfang nehmen: Beutler Dominic-Lars Gygax Janik Thomas Hirschi Michelle Alexandra Kläy Nadine Alisha Kleinstein Timon Julien Liechti Michel Philippe Lüdi Marco Moser Markus O Reilly Oisin Conchobhar Pieren Janis Reinhard Kevin Schüpbach Jan Schüpbach Sarah Webering Adrienne Lena Widmer Manuela Wyss Jennifer Jessy Hanfgarten 6, Heimiswil Scheidgässli 1, Heimiswil Oberdorf 24, Heimiswil Bühl 6, Heimiswil Hubli 589, Rüegsbach Dorfstrasse 7, Heimiswil Rumistal 301, Heimiswil Junkholz 218, Heimiswil Hub 418, Kaltacker Rentsch 553, Kaltacker Rinderbach 573, Rüegsbach Busswil 241, Heimiswil Winterholz 565, Rüegsbach Kipf 6, Heimiswil Mischlern 45, Heimiswil Sonnenrain 4, Heimiswil Wir heissen alle Jungbürgerinnen und Jungbürger als stimm- und wahlberechtigte Personen in unserer Gemeinde willkommen und freuen uns darüber, wenn sie helfen, die Zukunft mitzugestalten. 6

7 2. Finanzwesen Budget 2016 Vorlage und Genehmigung des Budgets der laufenden Rechnung, Festsetzung der Steueranlagen und Orientierung über das Budget der Investitionsrechnung und die Gebührenansätze für Wasser, Abwasser, Kehricht, Wehrdienstersatzabgabe und Hundetaxe sowie Orientierung über den Finanzplan Vorbericht Budget 2016 Gemeinderätin Bettina Wüest 0 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) 1.1 Allgemeines Das Budget 2016 wurde erstmals nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2, gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, [BSG ]), erstellt. Gemäss Ziff. 1.1 Übergangsbestimmungen Gemeindeverordnung (GV, BSG ) führen alle Einwohnergemeinden, gemischte Gemeinden und Regionalkonferenzen das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell (HRM2) gemäss bernischer Gemeindegesetzgebung auf den 1. Januar 2016 ein. Sie erstellen erstmals das Budget 2016 nach diesen Bestimmungen. 1.2 Terminologie Mit HRM2 werden unter anderem folgende bisherigen Begriffe durch neue ersetzt: HRM1 Bestandesrechnung Laufende Rechnung Voranschlag Voranschlagskredite Eigenkapital HRM2 Bilanz Erfolgsrechnung Budget Budgetkredite Bilanzüberschuss 7

8 1.3 Kontenplan Der Kontenplan nach HRM2 ist umfangreicher und detaillierter als der bisherige HRM1-Kontenplan. Die Konto-Nummerierung wurde ebenfalls erweitert: a) Bilanzkonti bisher: 4-stellig und zweistellige Laufnummer neu: 5-stellig mit zweistelliger Laufnummer b) Funktionen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig c) Sachgruppen bisher: 3-stellig neu: 4-stellig 1.4 Abschreibungen Bestehendes Verwaltungsvermögen (Übergangsbestimmungen Ziff bis GV) Das am bestehende Verwaltungsvermögen wird zu Buchwerten in HRM2 übernommen: Voraussichtliches Verwaltungsvermögen Kontogruppe 11 (HRM1), Stand CHF Abzüglich:./. Darlehen und Beteiligungen im Verwaltungsvermögen - CHF /. Investitionen für Anlagen im Bau - CHF /. Verwaltungsvermögen in den Bereichen Wasser und Abwasser - CHF 0 Voraussichtliches Verwaltungsvermögen netto CHF Das bestehende Verwaltungsvermögen von voraussichtlich CHF wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das dafür zuständige Organ, innert 12 Jahren d.h. ab dem Rechnungsjahr 2016 bis und mit Rechnungsjahr 2027 linear abgeschrieben. 8

9 Dies ergibt einen jährlichen Abschreibungssatz von 8.33% oder CHF Dieser Betrag teilt sich in folgende Funktionen auf: Allgemeiner Haushalt CHF SF Feuerwehr CHF CHF SF Abfallbeseitigung CHF Der Gemeinderat beabsichtigt, mit dem Rechnungsabschluss 2015 in Abhängigkeit des Rechnungsergebnisses und ausserordentlicher Geschäftsfälle noch zusätzliche übrige Abschreibungen vorzunehmen, um den Abschreibungsaufwand für die Folgejahre zu reduzieren. Ein entsprechender Antrag wird der beschlussfassenden Gemeindeversammlung vorgelegt werden Neues Verwaltungsvermögen Im Budget 2016 werden die ordentlichen Abschreibungen nach Anlagekategorien (Anhang 2 GV), und Nutzungsdauer (gemäss Anhang 2 GV) der neuen, d.h. nach Einführung von HRM2 erstellten Vermögenswerte berechnet. Die Abschreibungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Zusätzliche Abschreibungen werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausgewiesen wird und b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Nettoinvestitionen sind. Zusätzliche Abschreibungen sind zu budgetieren. 1.5 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen bis zum Betrag von CHF (maximal bis zur Aktivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrechnung. Er verfolgt dabei eine konstante Praxis. 1.6 Übergang HRM1 - HRM2 (Vergleich zum Voranschlag 2015) Ein Vergleich mit dem Voranschlag 2015 oder der Jahresrechnung 2014 ist wegen der unterschiedlichen Kontenstruktur nicht detailliert möglich. 9

10 Der Vergleich beschränkt sich auf den Zusammenzug des Budgets der Erfolgsrechnung, aus welchem die Beträge auf Stufe Funktion dargestellt werden. 2 Erläuterungen 2.1 Allgemeines - Das Budget 2016 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1.84 und einem Satz von 1.2% der amtlichen Werte für die Liegenschaftssteuer. - Nachfolgend werden einzelne besondere Geschäftsfälle zu den einzelnen Funktionen erläutert. - Das Budget 2016 orientiert sich weitgehend an den Zahlen des Voranschlages 2015 allerdings in neuer Kontierung und mit einigen Vereinfachungen im Kontenplan nach dem Neuen Rechnungsmodell HRM2. - Ein weitergehender Vergleich zum Budget des Vorjahres und der Vorjahresrechnung wird in den Folgejahren wieder möglich sein. 2.2 Erfolgsrechnung Erläuterungen zum Budget der Erfolgsrechnung Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 735' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 575' ' ' ' ' Allgemeine Dienste, übrige: Die Personalwechsel auf der Gemeindeverwaltung führen gegenüber dem Vorjahr insgesamt zu einer Reduktion der Personalkosten. Zudem beabsichtigt der Gemeinderat die Leitung der Finanzverwaltung per 1. Mai 2016 auszulagern, weshalb ein Teil der Personalkosten auf das Konto Honorare umgebucht wird (21 900). Sollte sich diese Auslagerung längerfristig bestätigen, wird für die wiederkehrende neue Ausgabe ein Entscheid der Gemeindeversammlung notwendig sein. Im Jahr 2016 ist weiter die Erneuerung der Hardware vorgesehen, weshalb gestützt auf die neuen Vorschriften nach HRM2 ein Betrag für die Abschreibung nach Nutzungsdauer (5 Jahre) eingestellt ist. 10

11 0290 Verwaltungsliegenschaften: Die Betriebs- bzw. Unterhaltskosten sind neu von allen Verwaltungsliegenschaften in je einem Konto zusammengefasst worden. Intern werden für die einzelnen Liegenschaften Kostenstellen geführt. 1 Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 192' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 49' ' ' ' ' Allgemeines Rechtswesen: In dieser Funktion sind neu die bisherigen Funktionen Mass und Gewichte Vermessungswerk und Uebrige Rechtspflege Siegelung, Baupolizei, Einwohnerkontrolle zusammengefasst. Im Jahr 2016 ist ein Projekt für die Einführung des neuen Koordinatensystems LV95 für die Daten der amtlichen Vermessung im Betrag von eingestellt (12 500) Feuerwehr: Mit den neuen Vorschriften nach HRM2 reduziert sich der Abschreibungsaufwand um rund Franken. Das bestehende Verwaltungsvermögen wird in den nächsten 12 Jahren abgeschrieben. Die Aufwände entsprechen ansonsten grösstenteils dem Voranschlag Der Gemeinderat hat auf Antrag des Fachausschusses Feuerwehr beschlossen, den Satz für die Berechnung der Wehrdienstersatzabgabe von 17% auf 19% der einfachen Steuer zu erhöhen. Dies, um rechtzeitig dem steigenden Finanzbedarf in Betrieb und Investitionen Rechnung zu tragen. Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 2 Bildung 1'416' ' '406' ' '425' ' Nettoaufwand 1'326' '293' ' '285' ' / 2130/ 2195 Primarstufe: Der neue Kontenplan unter HRM2 sieht vor, dass die Schülertransporte in der Funktion 2195 verbucht werden. Dies führt dazu, dass Personal- und Sachaufwand für die Schülertransporte nicht mehr in der Rubrik 2120 Primarstufe enthalten sind. Dies ist auch mit ein Grund, weshalb auf die bisherige interne Verrechnung der Schulkosten von der Primar- auf die Sekundarstufe verzichtet wird. 11

12 2170 Schulliegenschaften: Auch hier werden Betriebs- und Unterhaltskosten für sämtliche Schulliegenschaften in je einem Konto verbucht und die Kostenkontrolle intern mit Kostenstellen sicher gestellt. Mit dem neuen Rechnungsmodell werden die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungen in dieser Funktion belastet. Die Sanierung des Schulhauses Oberdorf mit Integration des Kindergartens wird als Anlage im Bau mit den Gesamtkosten in die Bilanz übernommen und erstmals 2016 nach der Nutzungsdauer für Schulliegenschaften (25 Jahre) abgeschrieben. Dies ergibt bei vorgesehenen Investitionskosten von Mio. Franken zu einem Betrag von Franken. Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Kultur, Sport und Freizeit 19' ' ' Nettoaufwand 19' ' ' ' Keine Bemerkungen Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 4 Gesundheit 13' ' ' Nettoaufwand 13' ' ' ' Keine Bemerkungen Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 5 Soziale Sicherheit 1'255' ' '218' ' '224' ' Nettoaufwand 1'252' '182' ' '145' '

13 5320 Ergänzungsleistungen AHV/IV: Der Gemeindeanteil an den Lastenverteiler Ergänzungsleistungen erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 213 auf 226 Franken. Dies macht Mehrkosten von Franken aus Sozialhilfe: Auf Oktober 2015 ist die Beratungsstelle des Sozialdienstes Oesch-Emme in Heimiswil aufgehoben worden. Dies führt dazu, dass Heimiswil einerseits Personalkosten einspart und andererseits vom Sozialdienst für die bisher in Heimiswil ausgeführten administrativen Arbeiten keine Entschädigung mehr erhält. Dann wird vom Kanton auch keine Entschädigung mehr ausgerichtet für die Mandatsführung im Rahmen von Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Im Gegensatz dazu wird die an den Sozialdienst Oesch-Emme zu leistende Entschädigung höher, da die gesamte Administration über die Sitzgemeinde Wynigen abgewickelt wird. Dies führt in dieser Rubrik zu Mehrkosten von rund Franken gegenüber dem Voranschlag Lastenausgleich Sozialhilfe: Der Gemeindeanteil an den Lastenverteiler Sozialhilfe erhöht sich gegenüber dem Vorjahr von 475 auf 490 Franken. Dies macht Mehrkosten im Umfang von Franken aus. 6 Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Verkehr und Nachrichtenübermittlung 710' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 659' ' ' ' ' Gemeindestrassen: Der Kontenplan ist hier im Rahmen der HRM2-Überarbeitung leicht gestrafft worden. Einige Personalkosten-, Betriebsund Unterhaltskonti sind zusammengefasst worden. Insgesamt orientiert sich das Budget 2016 jedoch an den Zahlen des Budgets Der Nettoaufwand ist um rund Franken tiefer als im Voranschlag Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 7 Umweltschutz und Raumordnung 817' ' ' ' ' ' Nettoaufwand 81' ' ' ' '

14 7101 Wasserwerk (Gemeindebetrieb): Nach dem neuen Rechnungsmodell HRM2 werden die einmaligen Anschlussgebühren in der Erfolgsrechnung verbucht und erfolgsneutral in die Selbstfinanzierung Werterhalt eingelegt. Die normale Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt bleibt in der Höhe des Jahres Die neuen Investitionen werden nach Nutzungsdauer abgeschrieben und machen im Jahr 2016 Fr. 675 aus. Die Selbstfinanzierung Wasserversorgung schliesst im Budget 2016 mit einem Aufwandüberschuss in der Höhe von Franken ab Abwasserbeseitigung (Gemeindebetrieb): Auch in dieser Funktion werden die einmaligen Anschlussgebühren neu in der Erfolgsrechnung verbucht und der Selbstfinanzierung Werterhalt gutgeschrieben. Die nach den bestehenden Wiederbeschaffungswerten berechnete Einlage in die Spezialfinanzierung Werterhalt bleibt in der Höhe des Vorjahres. Die neuen Investitionen werden nach Nutzungsdauer abgeschrieben und betragen Franken ab dem Jahr Die geplanten Unterhaltskosten basieren auf dem Massnahmenplan des Generellen Entwässerungsplanes und führen zu Mehraufwand im kommenden Jahr. Die Spezialfinanzierung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Franken ab. Es zeichnet sich eine Gebührenerhöhung im Abwasserbereich ab, da die anstehenden Investitionen und Unterhaltsarbeiten sonst längerfristig nicht finanziert werden können Abfall (Gemeindebetrieb): Aufwand und Ertrag liegen in etwa im Umfang des Voranschlages Die Abfallbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss in der Höhe von Franken ab. Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 8 Volkswirtschaft 44' ' ' ' ' ' Nettoertrag 57' ' ' ' ' Regionale Trägerschaft ökologische Vernetzung: Die Gemeinde Heimiswil führt die Geschäftsstelle der Regionalen Trägerschaft ökologische Vernetzung für die Gemeinden Burgdorf, Heimiswil, Kirchberg, Rumendingen und Wynigen. Aufwand und Ertrag werden neu in dieser Rubrik dargestellt. Nach Abrechnung von Personal- und Sachaufwänden wird diese Rechnung gestützt auf die bestehende Vereinbarung durch Gemeindebeiträge ausgeglichen. 14

15 Budget 2016 Voranschlag 2015 Vergleich Rechnung 2014 Vergleich HRM2 HRM1 BU16 zu VA15 HRM1 BU16 zu RG14 Bezeichnung Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 9 Finanzen und Steuern 561' '362' ' '533' '237' '709' Nettoertrag 3'801' '807' ' '472' ' Allgemeine Gemeindesteuern: Der Kontenplan der Gemeindesteuern ist nach dem HRM2-Kontenplan angepasst worden. Die Zahlen der Einkommens- und Vermögenssteuern basieren auf den Hochrechnungen per Mitte Sie basieren auf der leicht optimistischen Prognose, dass die Steuereingänge gegenüber dem Rechnungsjahr 2014 etwas höher sind und in etwa die Werte des Voranschlages 2015 erreichen werden Finanz- und Lastenausgleich: Da die Steuerkraft der Gemeinde Heimiswil im Vergleich zum Mittel der Bernischen Gemeinden etwas gesunken ist, erhöhen sich auch die Leistungen aus dem Finanzausgleich. Diesem Trend ist im Budget 2016 Rechnung getragen worden Liegenschaften Finanzvermögen: Neu werden die Betriebs- und Unterhaltskosten und die Einnahmen aus Miete und Nebenkosten für alle Liegenschaften über je ein Konto verbucht. Zur internen Kontrolle werden pro Liegenschaft Kostenstellen geführt Abschreibung bestehendes Verwaltungsvermögen: Das per Ende 2015 verbleibende Verwaltungsvermögen muss in den Folgejahren linear abgeschrieben werden. Der Gesetzgeber gibt hierfür eine Zeitspanne von 8 16 Jahren an. Der Gemeinderat Heimiswil hat sich für eine Frist von 12 Jahren entschieden. Dies ergibt im Allgemeinen Haushalt wie unter Ziffer beschrieben einen Betrag von Franken. 2.3 Investitionen Der Investitionsplan 2016 enthält die folgenden Projekte: Budget 2016 Bezeichnung Ausgaben Einnahmen 0 Allgemeine Verwaltung 46' Allgemeine Dienste, übrige Ersatz Informatik Hardware Verwaltung 46'000 2 Bildung 526'000 15

16 Schulliegenschaften Schulhaus Oberdorf 12 Sanierung und Integration Kindertarten (3. Etappe) 476' Schulliegenschaften Schulhaus Kaltacker Innenrenovation 50'000 7 Umweltschutz und Raumordnung 414'000 80' Wasserwerk Wasserversorgung Ersatz - Teilstück Kaltacker 54' Abwasserbeseitigung Abwassersanierung Brügglen- Ferrenberg 360' Abwasserbeseitigung Beiträge Abwassersanierung Brügglen-Ferrenberg 80'000 Total Aufwand/Ertrag 986'000 80'000 Aufwandüberschuss 906'000 TOTAL 986' '000 Für die Berechnung der Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinse) sind diese Projekte berücksichtigt worden. 3 Antrag des Gemeinderates - Die Gemeindesteueranlage ist auf 1.84 Einheiten und die Liegenschaftssteuer auf 1.2 festzulegen. - Das per voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33% linear abgeschrieben. - Das Budget für das Jahr 2016 ist mit einem Aufwandüberschuss von Fr zu genehmigen. 16

17 3. Abwasserleitung Brügglen-Ferrenberg Genehmigung des erforderlichen Verpflichtungskredits Gemeinderat Beat Grossenbacher Ausgangslage Das Gebiet Brügglen Ferrenberg liegt ausserhalb der Bauzonen und ausserhalb dem Bereich der öffentlichen Kanalisation. Die häuslichen Abwässer werden heute in Güllengruben eingeleitet und zum grössten Teil landwirtschaftlich verwertet. Wo keine landwirtschaftliche Verwertung erfolgt, wird es abgesaugt und der Abwasserreinigungsanlage (ARA) zugeführt. Mit dem vorliegenden Sanierungsprojekt sind die Liegenschaften in diesem Bereich, welche gemäss Genereller Entwässerungsplanung (GEP) anschlusspflichtig sind, abwassertechnisch zu erschliessen. Dabei erstellt die Einwohnergemeinde die öffentlichen Kanalisationsleitungen bis zu dem Punkt, an welchem fünf ständig bewohnte Liegenschaften (anschlusspflichtig oder willig) angeschlossen werden. Im Gebiet Ferrenberg wird die Zahl von fünf Anschlüssen sicher erreicht. Im Gebiet Brügglen (inkl. Unterbrügglen) ist die kommunale Erschliessungspflicht zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend geklärt. Entsprechend geht das Sanierungsprojekt von einer kommunalen Erschliessungspflicht sowohl bis zum Weiler Ferrenberg, als auch bis zum Weiler Brügglen aus. Das Vorprojekt wurde vom Amt für Wasser und Abfall AWA des Kantons Bern geprüft und die Subventionen aus dem kantonalen Abwasserfonds in Aussicht gestellt. Projektbeschreibung Die abwassertechnische Erschliessung des Gebietes erfolgt über private Hausanschlussleitungen und gemeinsame private Sammelleitungen in eines der beiden neuen öffentlichen Pumpwerke Nr. 6 Ferrenberg und Nr. 7 Brügglen. Von dort werden die Abwässer zum Kontrollschacht Nr. 5 im Bereich Liegenschaft Ferrenberg 341 gepumpt und in einer Freispiegelleitung zum bestehenden Anschlussschacht Nr. 71 im Gebiet Büttetal geführt. 17

18 Technische Daten Freispiegelleitung Leitungslänge: 980m Leitungsdurchmesser: DN 200mm Leitungstiefe: 1.2m Pumpendruckleitung Leitungslänge: 830m Leitungsdurchmesser: 63 / 55.4 mm Leitungstiefe: 1.05m Pumpwerke Durchmesser Pumpschächte: NW 1000 mm Tiefe Pumpenschacht: 2.5 m resp. 3.0m Pumpentyp: je 1 Häckslerpumpe z.b. Biral Typ FMX 50 Termine Die Anstösser und Grundeigentümer wurden in zwei Informationsveranstaltungen über das geplante Vorhaben informiert. Das Bauprojekt soll im Frühsommer 2016 nach Vorliegen der Baubewilligung ausgeführt werden. Die Bauzeit beträgt ca. drei Monate. Die privaten Hausanschlussleitungen sollen bis Ende 2016 ausgeführt werden und die Liegenschaften angeschlossen sein. Kosten Die Kostenberechnung erfolgte durch die OSTAG Ingenieure AG Burgdorf mit einer Genauigkeit von +/- 10%, Kostenstand Herbst 2015 Baukosten Fr Baumeisterarbeiten Fr Pumpen + Armaturen Fr Elektroinstallationen + Netzanschlusskosten Fr Honorare Fr Detail- / Auflageprojekt, Submission, Realisierung, Inbetriebnahme / Abschluss Fr Baunebenkosten Fr Unvorhergesehenes / Diverses Fr MWSt. 8.0% Fr Total Baukosten inkl. MWSt. Fr

19 Der Beitragssatz für die Subventionen aus dem kantonalen Abwasserfonds wird durch das Amt für Wasser und Abfall der Kantons Bern nach Einreichung des Gesuchs abschliessend definiert. Aufgrund einer ersten Abschätzung anhand des kantonalen Fondsbeitragsgesuches kann mit einem Beitrag von ca. 22 bis 26% gerechnet werden. Die wiederkehrenden Kosten für Betrieb und Unterhalt der neuen Abwasseranlagen wurden in der Generellen Entwässerungsplanung bereits berücksichtigt. 19

20 Antrag des Gemeinderates Für die Erstellung der Abwasserleitung Brügglen-Ferrenberg ist ein Verpflichtungskredit von Fr zu bewilligen. 4. Orientierung des Gemeinderates a) Legislaturziele Gemeinderatspräsident Hans Ulrich Widmer Der Gemeinderat, der Gemeindepräsident sowie dessen Vize haben sich am 1. September und 2. November 2015 Zeit genommen um Legislaturziele für die nächsten vier Jahre festzulegen. Gerne orientieren wir die Bevölkerung über die beschlossenen Ziele. Legislaturziele Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Heimiswil in Anerkennung folgender Grundwerte will a) allen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bestmögliche Dienstleistungen erbringen b) die Gemeindeentwicklung nachhaltig, d.h. ausgewogen auf wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Blickwinkel bezogen, beeinflussen c) im Rahmen der Gemeindeautonomie die Aufgaben nach wirtschaftlichen Kriterien erfüllen und offen sein für neue Zusammenarbeitsformen d) die finanzielle Entwicklung so beeinflussen, dass bei einer weiteren Eigenkapitalabnahme rechtzeitige entsprechende Gegenmassnahmen vollzogen werden e) Zusammenleben für alle positiv beeinflussen Zu diesem Zweck sollen unter Respektierung der bereits eingeleiteten Massnahmen folgende Projekte in der laufenden Legislatur realisiert werden: 20

21 Nr. was 01 Pendenzen aus vorangehender Legislatur erledigen Mittelfristige Investitionen (10 Jahre) in allen Aufgabengebieten klären und die nötigen Erkenntnisse ziehen bezüglich a) Anpassung der finanzrelevanten Reglemente (Wegreglement, Spezialfinanzierung usw.) b) Verkauf überflüssiger Liegenschaften KPG-Analyse von 2012 basierend auf Abschluss 2015 weiterführen mit der Absicht a) Steuern nicht zu erhöhen b) ausgeglichene Rechnungen zu präsentieren c) ausgeglichene Spezialfinanzierung d) Abnahme Eigenkapital zu verhindern bzw. Prioritäten mit Gegenmassnahmen zu setzen a) Strategische Überprüfung aller Gemeindeaufgaben b) Auslagerung von Aufgaben/Ressourcen individuell und nach wirtschaftlichen Kriterien prüfen BürgerInnen frühzeitig über Veränderungen sensibilisieren (Wegreglement, Verkauf Liegenschaft) Ortsplanung: a) übergeordnete Vorgaben klären (AGR, RK) b) dann Vorabklärungen bei Landbesitzern 06 c) alle Möglichkeiten für Ausbau auch ausserhalb Bauzone fördern und Verbündete innerhalb der Regionalkonferenz suchen mit der Absicht, Kulturland zu schonen 07 Ausbau und Finanzierung Glasfasernetz prüfen Fusionen längerfristig nur in grösserem Rahmen (mehrere Gemeinden) prüfen, mittelfristig regionale Zusammenarbeiten aus- 08 bauen durch Delegation von eigenen Ratsmitgliedern So beschlossen an den Klausuren vom und und verabschiedet an der Sitzung des Gemeinderates vom Die Legislaturziele können unter eingesehen werden. 21

22 b) Leitung Finanzverwaltung ab Mai 2016 Gemeinderatspräsident Hans Ulrich Widmer Seit der Kündigung von Hannes Fankhauser als Gemeindeverwalter hat der Gemeinderat im Frühjahr beschlossen, das Verwaltermodell nicht weiterzuführen. Die Stelle als Gemeindeschreiber konnte per 1. Juni 2015 mit Claudia Ellenberger besetzt werden. Sie hat sich inzwischen sehr gut eingearbeitet und die Zusammenarbeit mit den Behördenmitgliedern ist gut angelaufen. Nun hat der Gemeinderat beschlossen das per 30. April 2016 befristete Arbeitsverhältnis von Hannes Fankhauser, mit einem Arbeitspensum von 20%, nicht mehr weiterzuführen. Die Behörde ist in Abklärung, in welcher Form die Finanzverwaltung in Zukunft weiter geführt werden soll, wobei der Zusammenarbeit mit einer anderen Gemeinde der Vorzug gegeben wird. Die beiden Ortsparteien wurden vom Gemeinderat informiert. c) Brand Liegenschaft Kaltackerstrasse 4 Gemeinderätin Bettina Wüest In der Zwischenzeit hat die Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist in Abklärungen mit verschiedenen kantonalen Fachstellen um als erstes die Frage betreffend des Besitzstandes zu klären. Das heisst, gleiche Grenzabstände, gleiches Volumen und gleiche Bodenbedeckung oder gelten die neuen Gesetzgebungen. Ist diese Sachlage geklärt, kann die Arbeitsgruppe das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit den gemeindepolitischen und finanziellen Aspekten festlegen. Damit die Liegenschaft `winterfest` ist, hat der Gemeinderat als Sicherheitsmassnahme beschlossen, einen Teilabbruch der Liegenschaft vorzunehmen. 22

23 d) Gemeindeliegenschaft Kirchmatte 11 Information Verkauf Gemeinderätin Bettina Wüest Die Stimmberechtigten haben den Gemeinderat an der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 ermächtigt, Verkaufsverhandlungen über die Liegenschaft Kirchmatte 11 (ehemaliger Kindergarten) zu führen. Der Gemeinderat hat den Verkauf der Liegenschaft der Firma Terimag Immobilien AG, Bern übertragen. Es wurde ein entsprechender Maklervertrag abgeschlossen. René Herren, der Firma Terimag Immobilien AG, hat die Liegenschaft bereits einigen Interessenten zeigen können. Aktuell haben zwei Parteien Interesse an der Liegenschaft. Sie tätigen zurzeit noch diverse Abklärungen im Zusammenhang mit einem möglichen Ausbau der Liegenschaft. e) Projekt Radwegverbindung Heimiswil-Burgdorf Gemeinderat Hannes Jörg Das Projekt wurde vom Oberingenieurkreises IV den kantonalen Amtsstellen und den betroffenen Landbesitzer zur Begutachtung vorgelegt. Der Gemeinderat hat bei den Mitwirkungen der betroffenen Parteien vermittelt. Wir betrachten das Projekt als solches, als eine sehr gute Massnahme für die Gemeinde. Wir möchten deshalb weder eine Verhinderung noch eine Verzögerung in der Durchführung aufgrund von Forderungen aus dem Mitwirkungsverfahren. In diesem Sinne haben wir uns für eine praxistaugliche Verlegung des Baches eingesetzt. Wir wären froh, wenn allfällige weitere Forderungen an das Projekt über die Gemeindebehörde eingegeben werden. 5. Umfrage und Verschiedenes 23

24 Orientierung aus der Kommission für das Bildungswesen muessuppe.ch: ein Rückblick ein Ausblick Am Samstag, verkauften wir während der Herbst- Altpapiersammlung im Werkhof Liter Erbsmuessuppe, mit oder ohne Gnagi. Die zweite Ausgabe dieses Suppentages war wiederum ein schöner Erfolg. Christine Held und Brigitte Moser kochten die Suppe im DLZ Sumiswald, Mitglieder der KBW betreuten den Vorverkauf und den Stand. Vertreter aller acht Klassen halfen je eine Stunde mit, die Oberschüler bauten die Infrastruktur auf und halfen beim Altpapiersammeln mit. Der Reinerlös von Fr kommt nun zur Hälfte dem Schulfond für KG 5. Klasse und dem Schneesportlager Klasse zugute. Bilder des Samstagmorgens auf Einen herzlichen Dank an alle Beteiligten und Suppenkäufern. Die Suppe wird kalt abgegeben. Schülerinnen und Schüler der 8 Klassen betreuten die Kasse. Wir werden dieses Suppenzmittag am Samstag, wiederum durchführen. Schulergänzende Massnahmen - Tagesschulumfrage Unter dem Begriff Tagesschulangebot wird im Kanton Bern ein freiwilliges, teil- oder vollzeitliches, pädagogisches Betreuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder ausserhalb des obligatorischen Unterrichts verstanden. Das Betreuungsangebot der Gemeinde richtet sich nach der ermittelten Nachfrage der Eltern aus. Tagesschulangebote sollen die Ziele 24

25 der Volksschule unterstützen und den Eltern die Verbindung von Familie und Beruf ermöglichen. Idealerweise erfolgt das Tagesschulangebot unter dem gleichen Dach und der Leitung der obligatorischen Schule. Gemäss unserer Schulstruktur in Heimiswil gehen wir davon aus, dass wir ein mögliches Angebot an einem Standort, Heimiswil oder Kaltacker, zentral führen werden. Aber es sind auch Tagesschulangebote ausserhalb der Schule möglich. In jedem Fall unterstehen die Tagesschulangebote einer kompetenten Leitung, die identisch sein kann mit der Schulleitung oder aber eng mit dieser zusammenarbeitet. Die Betreuung besorgt ein gemischtes, multiprofessionelles, zum Teil pädagogisch ausgebildetes Team. Daneben können nach wie vor private Massnahmen weitergeführt oder neu eingeführt werden. Diese stehen aber nicht im Zusammenhang mit der Tagesschule Heimiswil/Kaltacker und können nicht über die Gemeinde abgerechnet werden. So zum Beispiel privat organisierte Mittagessen bei Bekannten oder Verwandten oder Aufgaben- und Nachhilfeunterricht. Unsere offiziellen Tagesschulangebote können aus Modulen mit verschiedenen Inhalten bestehen: Frühbetreuung Mittagsverpflegung und Betreuung Aufgabenbetreuung (dies ist kein privater Nachhilfeunterricht) Nachmittagsbetreuung nach dem Unterricht oder an schulfreien Nachmittagen. Was wir schlussendlich anbieten können, wird vom Bedarf in unserer Gemeinde abhängen. Der Transport der Kinder zur Vormittags-Frühbetreuung und gegen Abend nach Abschluss der Nachmittagsbetreuung muss durch die Eltern sichergestellt werden. Das Angebot des Schulbusses bleibt im jetzigen Rahmen bestehen. Die Nutzung der Angebote ist freiwillig. Die Eltern wählen verbindlich für jeweils ein Semester die gewünschten Betreuungsmodule für ihre Kinder. Sie entrichten einkommensabhängige Beiträge nach dem kantonalen Tarif. Diese Bedarfsumfrage führt die Gemeinde Heimiswil bereits im achten Jahr durch. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass nur wenige Eltern ein Angebot nutzen wollten. Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde dazu entschieden, nur noch denjenigen Eltern die umfangreiche Umfrage auszuhändigen, welche ein Interesse an einer Tagesschule haben. 25

26 Wie erhalten Sie nun die Umfrage? Nehmen Sie mit der Gemeindeverwaltung Kontakt auf. Dort erhalten Sie die Umfrage. Sie finden den Fragebogen auch in elektronischer Form zum Ausdrucken auf unserer Homepage oder unter dem Link Downloads. Wenn Ihr Kind im nächsten Schuljahr in den Kindergarten eintreten wird, erhalten Sie automatisch die Umfrage mit den Einschreibeunterlagen. Schulleitung und Kommission für das Bildungswesen Wasserqualität in der Gemeinde Heimiswil Orientierung aus der Baukommission Im Frühjahr 2014 wurden die chemische und bakteriologische Beschaffenheit des Trinkwassers der beiden Einläufe ins Reservoir (Egg- und Affolternwasser), beim Reservoirauslauf (Mischwasser) und an 3 Stellen im Netz (Liegenschaft Kaltackerstrasse 21, Liegenschaft Busswil 289 und Hydrant Nr. 168 Unterstation Bickigen) untersucht. Im Dezember 2014 erfolgte an den gleichen Stellen eine ergänzende Prüfung der Bakteriologie. Die detaillierten Analysenberichte können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden und unter abgerufen werden. Orientierung aus der Kommission für Strassen und Wasserbau Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang von öffentlichen Strassen Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten: 1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteil- 26

27 nehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG ), Art. 80 Abs. 3 und Art. 83 und die Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG ), Art. 56 und 57, unter anderem vor: - Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 0.50 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen. 2. Die Strassenanstösser werden hiermit aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. März 2016 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z. B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen. Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen. Sie haben die Verkehrsfläche von hinuntergefallenem Reisig und Blattwerk zu reinigen. Entlang von Kantonsstrassen obliegt diese Aufgabe dem Tiefbauamt des Kantons Bern. 27

28 3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m vom Fahrbahnrand bzw m von der Gehweghinterkante einhalten. 4. Der zuständige Strasseninspektor des Tiefbauamtes des Kantons Bern oder das zuständige Gemeindeorgan sind gerne zu näherer Auskunft bereit. Bei Missachtung der obgenannten Bestimmungen werden die Organe der Strassenbaupolizei von Gemeinde und Kanton die Arbeit auf Kosten des Pflichtigen ausführen lassen (Ersatzvornahme). Orientierung aus der Verwaltung Rechnungen und Arbeitszeitlisten des Jahres 2015 Wir bitten Sie, Rechnungen, Arbeitszeitlisten, Spesenlisten und andere Forderungen, welche das Jahr 2015 betreffen, bis Mittwoch, 9. Dezember 2015 an die Finanzverwaltung zu stellen. Dies erleichtert uns die Abgrenzung und die Abschlussarbeiten für das Jahr 2015 wesentlich. Vielen Dank! Sozialdienst Oesch-Emme Aufhebung Beratungsstelle Heimiswil per 31. Dezember 2015 Die Beratungsstelle Heimiswil wird auf Ende Jahr 2015 aufgehoben. Sämtliche Anfragen im Bereich Sozialhilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz sind an den Sozialdienst Oesch-Emme, Beratungsstelle Wynigen, zu richten. Sozialdienst Oesch-Emme Dorfstrasse Wynigen Tel sozialdienst@wynigen.ch 28

29 Gratulationen Gratulationsberichte Wir gratulieren allen Einwohnerinnen und Einwohnern die im nächsten Jahr einen runden Geburtstag feiern können, ganz herzlich! Nebst einem gelungenen Geburtstagsfest, wünschen wir Ihnen gute Gesundheit und viel Sonnenschein. 80 Jahre Morgenthaler Rudolf Brühl 2 Heimiswil Briggen Lea Heidi Brügglen 355 Kaltacker Jahre Ryser Marianna Hofern 211 Heimiswil Aebi Hansruedi Gummen 415 Kaltacker Widmer Vreneli Ferrenberg 351 Kaltacker von Ballmoos Peter Eich 545 Wynigen Held Rosalie Oelbachrain 278 Rüegsausch Schertenleib Jakob Hofackerweg 4 Heimiswil Burkhalter Gottfried Wil 401 Kaltacker Jahre Lüthi Helene Störhüsli 15 Heimiswil Kneubühler Frieda Hubli 591 Rüegsbach Bernhard Hedwig Murhofstrasse 4 St. Urban Schertenleib Johanna Hub 422 Kaltacker Jahre Widmer Hanna Gerbestrasse 3 Hasle-Rüegsau Sommer Fritz Wil 406 Kaltacker Lüdi Johanna Gutisberg 369 Kaltacker Kobel Ernst Dreienberg 510 Kaltacker Jahre Kipfer Ottilia Scheidgässli 2 Heimiswil Gerber Johann Bernstrasse 16 Burgdorf

30 93 Jahre Schenk Marie Gerbestrasse 3 Rüegsausch Ruch Marie Weid 56 Heimiswil Bracher Fritz Rachisberggraben 283 Rüegsbach Jahre Bachmann Marie Einschlagweg 38 Burgdorf Jahre Habegger Emma Krieggasse 12 Oberburg Hänni Ernst Kaltackerstrasse 9 Heimiswil Jahre Maag Rosalie Krieggasse 12 Oberburg Jahre Rufer Frieda Rotmatt 265 Heimiswil

31 Verschiedenes Ihr Kaminfeger-Team seit 1. April 2015 für die Gemeinden: Affoltern i. E., Heimiswil, Wynigen, Alchenstorf, Rumendingen, Rüegsau hinten: Thomas Grunder, Kaminfegermeister und Dania Aeberhardt, Sekretärin vorne: Rolf Fankhauser, Martin Hirschi, Beat Fankhauser, Martin Ryser, Kaminfeger Es freut uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir seit dem 1. April 2015 für Sie als Kaminfeger zuständig sind. Aufgrund der Geschäftsaufgabe infolge Pensionierung von Urs Fankhauser, Weier i. E., wurden die oben genannten Gemeinden von der Gebäudeversicherung Bern dem Kreiskaminfeger-meister Thomas Grunder zugeteilt. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und stehen bei Fragen und Anliegen rund um Ihre Öl-, Gas- und Holzfeuerungsanlagen gerne zur Verfügung. 31

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33 Kirchgemeinde An alle Seniorinnen und Senioren sowie weitere Interessierte der Gemeinde Heimiswil Die Kirchgemeinde und die Kommission für Gesellschaft und Kultur laden weiterhin zum Senioren-Essen und gemütlichen Beisammensein ein! Die nächsten Essen finden jeweils an folgenden Dienstagen statt 24. November 2015, Uhr (anstelle vom 10. November 2015) 12. April Juni 2016 in der Pfrundscheune Heimiswil statt. Kosten pro Person: Fr inkl. Mineral und Kaffee. Es wird wiederum ein Fahrdienst angeboten. Bitte nicht vor der Pfrundscheune parkieren sondern beim Schulhaus. Mit freundlichen Grüssen KOMMISSION FÜR GESELLSCHAFT UND KULTUR UND KIRCHGEMEINDE HEIMISWIL Telefonische Anmeldung bis jeweils am Freitag vorher, an die Gemeindeverwaltung Heimiswil, Tel.Nr

34 November Uhr Jassen für Jedermann/Jederfrau Pfrundscheune Heimiswil Landfrauenverein Heimiswil Uhr Lesung mit Paul Hulliger, Sigrist von Kirchberg Pavillon Kaltacker Kommission für Gesellschaft und Kultur 22. Veteranentag Landesteil Emmental / Konolfingen Turnhalle Heimiswil Musikgesellschaft Rinderbach Uhr Musizierstunde Klarinette Terrassenzimmer Heimiswil Musikschule Burgdorf Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr 28./ Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr Uhr Gemeindeversammlung Turnhalle Heimiswil Gemeinderat 28. Adventskonzert mit den Bambus Pan's und dem Jodlerduett 5 vor Zwöufi Kirche Heimiswil Kirchgemeinde Heimiswil / Kommission für Gesellschaft und Kultur Dezember Uhr Adventsfeier für alle mit Ueberraschung Landgasthof Löwen Heimiswil Landfrauenverein Heimiswil Uhr EMHV Delegiertenversammlung Turnhalle Heimiswil Hornussergesellschaft Heimiswil-Dorf Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr 5./ Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr 06. Dr Samichlous chunnt Landjugendgruppe Heimiswil 06. Chlouse-Brunch (mit Samichlous und Schmutzli) Landgasthof Lueg Landgasthof Lueg Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr 12./ Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr 19./ Weihnachtsmarkt vor der alten Mühle Pierre Mettraux Uhr 13. Krippenspiel 3. Advent Kirche Heimiswil Kirchgemeinde Heimiswil 34

35 2016 Januar Neujahrs-Brunch Landgasthof zur Lueg Kaltacker Landgasthof zur Lueg Kaltacker Uhr Bärzelistags-Konzert mit Lorenz Mühlemann Hackbrett Kirche Heimiswil Kirchgemeinde + Komm. Gesellschaft Kultur Februar Uhr Saujasset Turnhalle Heimiswil Hornussergesellschaft Busswil Uhr Güggelifest Turnhalle Heimiswil HC Eibe-Giele Heimiswil März Frühlingskonzert Turnhalle Heimiswil Musikgesellschaft Heimiswil-Kaltacker Modeschau Nähkurs Ruth Widmer Turnhalle Heimiswil Landfrauenverein Heimiswil April Uhr Mundart-Abe mit Christian Schmid (Schnabelweid) Landgasthof Löwen Heimiswil Kommission für Gesellschaft und Kultur Mai Turnfahrt Turnhalle Heimiswil Turnverein Heimiswil Lueg-Chilbi (wie früecher) Lueg Landgasthof zur Lueg, Kaltacker Mai/Juni Jahr-Jubiläum Kirche Heimiswil Männerchor Heimiswil Hornusserzmorge Alfred Widmer, Gutisberg Hornussergesellschaft Heimiswil-Berg Juli 2016 August Theater auf dem Bauernhof Junkholzweid Junkholzweid Steffen Ulrich Landjugendgruppe Heimiswil 28. Sängerzmittag Bauernhof Sandgrube Kaltacker Männerchor Heimiswil September Heimiswiler Gewerbeausstellung 2016 Turnhalle Heimiswil Gewerbe 24. Steizytparty Turnhalle Heimiswil Landjugendgruppe Heimiswil 35

36 Oktober /16. Oktoberfest Turnhalle Heimiswil Musikgesellschaft Heimiswil-Kaltacker Aufführung Johannespassion Kirche Heimiswil Projektchor Musica Sacra November Uhr Lueglauf Turnhalle Heimiswil Turnverein Heimiswil 19. Kirchenkonzert (mit Jodlerklub?) Kirche Heimiswil Musikgesellschaft Heimiswil-Kaltacker Dezember Dr Samichlous chunnt Landjugendgruppe Heimiswil Heimiswil, Gemeindeverwaltung Heimiswil, Margrit Michel, Tel / m.michel@heimiswil.ch 36

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