MARKTGEMEINDE HOHENEICH Bezirk Gmünd NÖ 3945 Hoheneich, Marktplatz 91

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1 MARKTGEMEINDE HOHENEICH Bezirk Gmünd NÖ 3945 Hoheneich, Marktplatz Lfd. Nr. 1/2013/14 S I T Z U N G S P R O T O K O L L über die Sitzung des Gemeinderates am Montag, dem im Sitzungssaal der Marktgemeinde Hoheneich, Marktplatz 91. Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:02 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister: Bgm WALLNER Roland Vizebürgermeister: 1) ggr GRÜMEYER Christian 2) ggr HOLZMÜLLER Josef 3) ggr KAUFMANN Elfriede 4) ggr MAYER Susanne 5) ggr THOR Martin 6) GR BAUER Robert 7) GR BOCK Philipp 8) GR FRAISSL-ZIMMERMANN Kerstin 9) 10) 11) GR MEIER Ernst 12) GR PANAGL Thomas 13) GR PREISINGER Sandra, Ing 14) GR SCHINDL Herbert 15) GR WAGENSONNER Martin 16) GR WEISS Klaus 17) GR ZEILINGER Manfred Entschuldigt abwesend sind: 1)Vzbgm. POPPINGER Rainer 2) GR HAIDER Ewald 3) GR HEMMER Martin 4) Vorsitzender: Bgm WALLNER Roland Schriftführer: NOWAK Peter Die Einladung erfolgte am Die Sitzung ist öffentlich und beschlussfähig. TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung: 1) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung 2) Bericht Prüfungsausschuss 3) Rechnungsabschluss ) Aufnahme eines Darlehens für die Finanzierung von Straßenbauarbeiten 5) Aufnahme eines Darlehens für die Finanzierung eines HLF 2 für die FF Hoheneich 6) Vergabe von Straßenbauarbeiten 7) Richtlinien für die Gewährung eines Studienförderungsbeitrages 8) Umstufung von Ortsklasse II in Ortsklasse I 9) Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für die Volksschule Hoheneich 10) Bestellung eines Rechtsvertreters im Gerichtsverfahren Zeilinger Karin betreffend Unterlassung der Einleitung von Abwässer in den öffentlichen Kanal 11) Auftragsvergabe Feuerwehrfahrzeug HLF 2 für die FF Hoheneich 12) Subventionierung Kurskostenbeitrag für Teilnehmer der Mütterrunde Hoheneich

2 VERLAUF DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG: Pkt. 1, Genehmigung des Sitzungsprotokolls) Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Gemeinderatssitzung. Pkt. 2, Bericht Prüfungsausschuss) Der Bürgermeister teilt dem Gemeinderat mit, dass die letzte Prüfungsausschusssitzung am stattgefunden hat. Es wurde in dieser Sitzung auch der Rechnungsabschluss geprüft. Der Obmann berichtet über das Ergebnis der Sitzung. (Beilage A) Pkt. 3, Rechnungsabschluss 2012) Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des Rechnungsabschlusses 2012 lag in der Zeit vom bis am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Schriftliche Erinnerungen wurden nicht abgegeben. Er erwähnt, dass der Rechnungsabschluss 2012 vom Prüfungsausschuss bereits geprüft wurde und eine Empfehlung zur Beschlussfassung im Gemeindevorstand beschlossen wurde. Der Bürgermeister berichtet über das positive Ergebnis und des Soll-Überschusses in der Höhe von ,93 des ordentlichen Haushalts und von ,18 im außerordentlichen Haushalt. Zusätzlich konnten noch ,00 als Sonderbedarfszuweisung als Verwahrgeld in der durchlaufenden Gebarung gebucht werden, sodass für den Nachtragsvoranschlag ca ,00 zur Verfügung stehen werden. Er gibt den Schuldenstand bekannt und erklärt, dass seit über 10 Jahren Schulden abgebaut werden. Die Tilgungen im Jahr 2012 betragen ,21 und es wurden Leasingraten für die Sanierung der Volksschule in der Höhe von ,40 zurückbezahlt. Die Überschreitungen von Ausgaben und Einnahmen div. Haushaltsstellen sind im Anhang des Rechnungsabschlusses angeführt. Die Mitglieder des Gemeinderates haben keine Fragen. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss 2012 und die Überschreitungen der außer- und überplanmäßigen Ausgaben und Einnahmen beschließen. GR Thomas Panagl verlässt wegen Befangenheit für die Dauer der nächsten beiden Tagesordnungspunkte den Sitzungssaal. Pkt. 4, Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung von Straßenbauarbeiten) Der Bürgermeister berichtet, dass zur Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben Straßenbau Haidweg, Birkenweg, Gartenweg gemäß dem VA 2013, ein Darlehen in der Höhe von ,00 aufgenommen werden muss. Das Darlehen wurde ausgeschrieben. Folgende Angebote von Kreditinstituten wurden abgegeben: 2013 Straßenbau, ,-- Basis: 6 Monats Euribor Raiba Ob. Indikator 0,324 0,369 k. A. 0,369 + Aufschlag / - Abschlag: 1,25 1,49 k. A. 1,25 Zinssatz: 1,574 1,859 k. A. 1,619 Basis: SMR Raiba Ob. Indikator k. A. k. A. k. A. 1,02 + Aufschlag / - Abschlag: k. A. k. A. k. A. 1,25 Zinssatz: k. A. k. A. k. A. 2,27 Fixzinssatz: k. A. 3,396 3,375 4,00

3 - 3 - Der Bürgermeister empfiehlt das Darlehen zum Zinssatz nach dem 6-Monats-Euribor in der Höhe von 1,574 % bei der Raiffeisenbank Oberes, 3943 Schrems, Hauptplatz 22a, aufzunehmen. Die Zinsfälligkeitstermine sind und eines jeden Jahres. Für diese Darlehen wird beim Amt der NÖ Landesregierung um einen Zinsenzuschuss und zur Sicherstellung des Darlehens um Übernahme der Haftung gemäß 1356 ABGB angesucht. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge das Darlehen zur Finanzierung des außerordentlichen Bauvorhabens, Straßenbau Haidweg, Birkenweg, Gartenweg in der Höhe von höchstens ,-- bei der Raiffeisenbank Oberes nach dem 6-Monats-Euribor in der Höhe von 1,574 % und einer Laufzeit von 10 Jahren, gemäß vorliegender Schuldurkunde, aufnehmen. Pkt. 5, Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des HLF 2 für die FF Hoheneich) Der Bürgermeister berichtet, dass zur Finanzierung der außerordentlichen Vorhaben FF Auto HLF 2 gemäß dem VA 2013, ein Darlehen in der Höhe von ,00 aufgenommen werden muss. Das Darlehen wurde ausgeschrieben. Folgende Angebote von Kreditinstituten wurden abgegeben: 2013 HLF 2, FF Auto Hoheneich, ,-- Basis: 6 Monats Euribor Raiba Ob. Indikator 0,324 0,369 k. A. 0,369 + Aufschlag / - Abschlag: 1,25 1,49 k. A. 1,25 Zinssatz: 1,574 1,859 k. A. 1,619 Basis: SMR Raiba Ob. Indikator k. A. k. A. k. A. 1,02 + Aufschlag / - Abschlag: k. A. k. A. k. A. 1,25 Zinssatz: k. A. k. A. k. A. 2,27 Fixzinssatz: k. A. 3,396 3,375 4,00 Der Bürgermeister empfiehlt das Darlehen zum Zinssatz nach dem 6-Monats-Euribor in der Höhe von 1,574 % bei der Raiffeisenbank Oberes, 3943 Schrems, Hauptplatz 22a, aufzunehmen. Die Zinsfälligkeitstermine sind und eines jeden Jahres. Die Darlehenshöhe fällt unter die 2 % - Grenze der Einnahmen des ordentlichen Haushalts und es ist deshalb eine Genehmigung der NÖ Landesregierung nicht erforderlich. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge das Darlehen zur Finanzierung des außerordentlichen Vorhabens, FF Auto HLF 2 in der Höhe von höchstens ,-- bei der Raiffeisenbank Oberes nach dem 6-Monats-Euribor in der Höhe von 1,574 und einer Laufzeit von 10 Jahren, gemäß vorliegender Schuldurkunde aufnehmen. Pkt. 6, Auftragsvergabe Straßenbau Haidweg, Birkenweg, Gartenweg) Der Bürgermeister berichtet, dass die Erd- und Baumeisterarbeiten betreffend die Generalsanierung der Gemeindestraßen Haidweg in der KG Hoheneich und der Gemeindestraßen Birkenweg und Gartenweg in der KG Nondorf, inkl. Entwässerungsarbeiten, ausgeschrieben wurden. Die Straßenbauvorhaben wurden getrennt nach Katastralgemeinden ausgeschrieben. Das Ergebnis wurde zusammengefasst. Es wurden folgende Angebote (inkl. 20 % MWSt.) abgegeben, welche nachstehende Ergebnisse brachten: 1) Firma Leyer + Graf, 3950 Gmünd ,27 2) Firma Strabag AG, 3532 Rastenfeld ,54

4 3) Firma Swietelsky, 3910 Zwettl ,35 4) Firma Alpine Bau GmbH, ,23 5) Firma Wurz GesmbH, 3950 Gmünd k. A GR Robert Bauer weist darauf hin, dass man künftig auch die Erhaltung der Straßen für die Dauer von 10 bis 15 Jahren mitausschreiben sollte. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge den Auftrag für die Generalsanierung der Gemeindestraßen Haidweg, Birkenweg und Gartenweg an die Firma Leyrer + Graf BaugesmbH, 3950 Gmünd, Conrathstraße 6, aufgrund des wirtschaftlich günstigsten Angebotes in der Höhe von ,27 vergeben. Pkt. 7, Richtlinien für die Gewährung eines Studienförderbeitrages) Der Bürgermeister berichtet, dass er ähnlich wie in Nachbargemeinden bereits beschlossen, Richtlinien für die Gewährung eines Studienförderbeitrages für ordentliche Studenten an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hoheneich, beschließen möchte. Damit soll der Anreiz geschaffen werden, dass Studierende ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hoheneich behalten, auch wenn sie zum Zwecke des Studiums auswärts wohnen. Derzeit erhält die Marktgemeinde Hoheneich für einen Hauptwohnsitzer ca. 600,-- pro Jahr an Ertragsanteilen. Die Höhe des Studienförderbeitrages soll 100,-- pro erfolgreich abgelegtes Semester betragen. Ein positiver Studienerfolgsnachweis über das abgelaufene Semester muss jedenfalls nachgewiesen werden. Das Höchstalter bis zu welchem eine Auszahlung möglich ist, wird mit 24 Jahren festgelegt. Die erstmalige Auszahlung erfolgt für das Sommersemester GGR Josef Holzmüller gibt bekannt, dass sich die SPÖ-Fraktion grundsätzlich für die Gewährung eines Studienförderbeitrages ausspricht. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge beiliegende Richtlinie Gewährung eines Studienförderbeitrages für ordentliche Studenten an einer österreichischen Universität oder Fachhochschule mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hoheneich in der Höhe von 100,00 pro Semester nach Antragstellung und Nachweis des Studienerfolges, beschließen. Die erstmalige Auszahlung erfolgt für das Sommersemester Pkt. 8, Umstufung von Ortsklasse II in Ortsklasse I) Der Bürgermeister berichtet, dass jede Gemeinde in Niederösterreich laut Verordnung der NÖ Landesregierung in eine Ortsklasse eingestuft ist (Ortsklasse I hohe Tourismusbedeutung, Ortsklasse II mittlere Tourismusbedeutung, Ortsklasse III wenig Tourismusbedeutung). Unsere Gemeinde ist gemäß der derzeit gültigen Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung), LGBl. 7400/1-17, eine Gemeinde der Ortsklasse II (gesetzliche Einstufung/IST-Einstufung). Sachliche Voraussetzung für eine Einstufung in eine Ortsklasse ist einerseits das Gegebensein der dieser Ortsklasse entsprechenden Tourismusbedeutung (zu bewerten anhand der jeweiligen Tourismusmaßzahlen) und andererseits das Vorhandensein eines entsprechenden Tourismusangebotes mit wirtschaftlicher Bedeutung. Die Tourismusbedeutung einer Gemeinde ist in Abständen von fünf Jahren anhand folgender Tourismusmaßzahlen festzustellen: a) Nächtigungszahl Fünfjähriger Durchschnittswert der Zahl der Nächtigungen von Gästen in einer Gemeinde. b) Nächtigungsintensität Der auf jeden Einwohner der Gemeinde entfallende Anteil an der Nächtigungszahl dieser Gemeinde. c) Spezifischer Tourismusumsatz Anteil des gesamten steuerpflichtigen Umsatzes aller Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe in der Gemeinde pro Einwohner.

5 Die für eine Gemeinde ermittelten Maßzahlen werden an dem für jede Maßzahl errechneten, NÖ-weiten, repräsentativen Median gemessen. Dies ist jeweils jener Wert, der von der einen Hälfte der NÖ Gemeinden nicht erreicht und von der anderen Hälfte der Gemeinden überschritten wird. Je nachdem, in welchem Verhältnis die Maßzahlen einer Gemeinde zu den entsprechenden Medianen stehen, ist eine Gemeinde in ihrer Tourismusbedeutung als Ortsklasse I-, II- oder III- Gemeinde zu sehen (SOLL-Einstufung/SOLL-Empfehlung). Die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie des Amtes der NÖ Landesregierung hat bei der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik - Statistik des Amtes der NÖ Landesregierung eine Neuberechnung der Tourismusmaßzahlen aller NÖ Gemeinden und davon ausgehend eine Neuermittlung der Mediane und anhand dieser Ergebnisse eine Auswertung der aktuellen Einstufung der NÖ Gemeinden nach ihrer Tourismusbedeutung in die Ortsklasse I, II bzw. III (SOLL-Einstufung) durchführen lassen. Aus dieser aktuellen Studie von Aktualisierte Einstufung der NÖ Gemeinden nach ihrer Tourismusbedeutung, Basis Gästenächtigungen 2005 bis 2009, Einwohnerdaten 2005 bis 2009, Umsatzdaten 2008/Einwohnerdaten ergibt sich für die Gemeinde eine SOLLEinstufung/SOLL- Empfehlung in die Ortsklasse I. Die SOLL-Einstufung/SOLL-Empfehlung ist nun höher als die gesetzliche Einstufung (IST-Einstufung). Auf Grund dieses Sachverhaltes ergeht folgende Information: Zur Erhaltung der Förderfähigkeit der Gemeinde (vgl. 9 NÖ TG 2010) sind folgende Veranlassungen möglich: 1. Einbringung eines Antrages auf Umstufung von Ortsklasse II in Ortsklasse I basierend auf einem Gemeinderatsbeschluss beim Amt der NÖ Landesregierung Voraussetzung für eine Umstufung in Ortsklasse I ist neben der entsprechenden empfohlenen SOLL-Einstufung aufgrund der aktuellen Tourismusmaßzahlen ( 4 NÖ TG 2010) auch, dass die Gemeinde über ein entsprechendes Tourismusangebot mit wirtschaftlicher Bedeutung verfügt ( 3 Abs. 2 NÖ TG 2010). Antragsunterlagen: 1. Schriftlicher Antrag auf Umstufung; 2. Beilagen: a) Gemeinderatsbeschluss samt Einladungskurrende und entsprechendem Auszug aus dem GR-Sitzungsprotokoll (Antragsbegründung - 4 und 3 Abs. 2 leg.cit); b) Unterlagen zur Dokumentation des touristischen Angebots mit wirtschaftlicher Bedeutung ( 3 Abs. 2 leg.cit.) bzw. der touristischen Entwicklung der Gemeinde (z.b. Prospekte, Veranstaltungskalender etc.). Diese Antragsunterlagen sind an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, Neue Herrengasse - Haus 14, 3109, zu übermitteln. 2. Mitteilung des Nichtvorliegens der Voraussetzung für eine Höherstufung Diese Mitteilung samt Begründung ist ebenfalls an die Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie des Amtes der NÖ Landesregierung, Neue Herrengasse Haus 14, 3109 St. Pölten, zu übermitteln. Im Rahmen des anschließenden Prüfverfahrens wird bei Erfordernis mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen werden. Über das Prüfergebnis wird die Gemeinde jedenfalls informiert. Als Frist für den Antrag oder die Mitteilung wird die Zeit bis zum 15. März 2013 vorgemerkt. Sollte bis zu oben genanntem Termin kein Antrag oder keine Mitteilung beim Amt der NÖ Landesregierung einlangen, müsste die Gemeinde bis auf weiteres auf NICHT förderfähig gestellt werden vgl. 9 NÖ TG Wenn der Antrag bis spätestens 15. März 2013 einlangt, kann dieser Antrag noch bei der geplanten Änderung der Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. 7400/1-17, die voraussichtlich mit 1. Jänner 2014 in Kraft gesetzt werden soll, Berücksichtigung finden. Der Vorsitzende berichtet über die Mehreinnahmen, die sich für Land und Gemeinde ergeben werden und hat am um 14:00 Uhr noch mit der Geschäftsführerin des Hotels Leonardo, Frau Ottilie Gabmann, über diese Angelegenheit gesprochen und sie dahingehend informiert. Das Hotel Leonardo ist hauptverantwortlich für die hohen Nächtigungszahlen in der Gemeinde

6 Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge a) aufgrund der aus der aktuellen Studie von Aktualisierte Einstufung der NÖ Gemeinden nach ihrer Tourismusbedeutung, Basis Gästenächtigungen 2005 bis 2009, Einwohnerdaten 2005 bis 2009, Umsatzdaten 2008/Einwohnerdaten 2008 und b) über Verfügung eines entsprechendes Tourismusangebot (Wallfahrtskirche, Naturbadeteich, Wanderwege, Tennishalle u. Kegelbahnen) mit wirtschaftlicher Bedeutung ( 3 Abs. 2 NÖ TG 2010), die Umstufung von Ortsklasse II in Ortsklasse I beschließen Pkt. 9, Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für die Volksschule Hoheneich) Der Bürgermeister berichtet, dass für die Volksschule Hoheneich ein Brandschutzbeauftragter bestellt werden muss. Diese Aufgabe fällt nach der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz, TRVB 131 grundsätzlich dem/der Direktor/in zu, welche/r sich einer sachkundigen Person bedienen kann. Der Vorsitzende hat diesbezüglich bereits mit dem Schulwart, Herrn Franz Krenn, welcher auch die Ausbildung als Brandschutzbeauftragter hat, gesprochen und dieser sagte ihm seine Dienste als Brandschutzbeauftragter für die Volksschule zu. In den Gemeinden unserer Kleinregion wird keine finanzielle Abgeltung für diese Tätigkeit bezahlt. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge Herrn Schulwart Franz Krenn als Brandschutzbeauftragten für die Volksschule Hoheneich bestellen. Pkt. 10, Bestellung eines Rechtsvertreters im Gerichtsverfahren) Der Bürgermeister berichtet, dass Frau Karin Zeilinger, 3943 Schrems, Feldgasse 3/3, Eigentümerin der Liegenschaft in 3945 Hoheneich, Mitterteichstraße 376, eine Klage gegen die Marktgemeinde Hoheneich, vertreten durch den Bürgermeister Roland Wallner, auf Unterlassung der Einleitung von Oberflächenwässer der Parzelle 832/3 der EZ 982, KG Hoheneich und der Parzellen südlich der Pürbacher Straße in das derzeit bestehende öffentliche Kanalsystem, welches südlich der Gartenmauer des Klagsgrundstückes Parzelle 842, EZ 706, KG Hoheneich, einen Schacht aufweist, dessen Verrohrung dort von 800 mm auf 400 mm reduziert wird, ohne dafür Sorge zu tragen, dass es immer wieder zu Überflutungen oder Durchfeuchtungen das Klagsgrundstückes 842 kommt. Die Prozesskosten werden ebenfalls eingeklagt. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es sich bei diesem Verfahren um ein 2. Verfahren (1. Verfahren Klage auf Schadensersatz) handelt und er diesbezüglich eine Zusage der Wr. Städtischen Versicherung für die Übernahme der Kosten für die Rechtsvertretung erhalten hat. Daraufhin habe er bereits Herrn Dr. Gerhard Rößler, 3910 Zwettl, Hamerlingstraße 1, mit der Rechtsvertretung betraut. Antrag des Gemeindevorstandes: Der Gemeinderat möge beschließen, die Rechtsvertretung für das 2. Verfahren Karin Zeilinger gegen Marktgemeinde Hoheneich an Herrn Dr. Gerhard Rößler, 3910 Zwettl, Hamerlingstraße 1, zu vergeben. Pkt. 11, Auftragsvergabe Feuerwehrfahrzeug HLF 2 für die FF Hoheneich) Der Vorsitzende berichtet über das Ausschreibungsergebnis betreffend das neue Feuerwehrfahrzeug HLF 2 für die FF Hoheneich. Es wurden Angebote von den Firmen Rosenbauer und Walser abgegeben. Als Best- und Billigstbieter bot die Firma Rosenbauer, 4060 Leonding, Paschinger Straße 90-92, an. Das Ausschreibungsergebnis betrug ,00. Das korrigierte Ergebnis beträgt nun ,40 und eine Gutschrift in der Höhe von 2.000,00. Im Angebot waren Zusatzausstattung und rüstung enthalten, welche nicht ausgeschrieben waren. Darum konnte nachgebessert werden. Gegenstand der

7 Ausschreibung war auch der Umbau der Seilwinde mit einem Betrag von 4.580,00 exkl. MWSt. Dieser Betrag wurde ebenfalls gestrichen. Der Umbau der Seilwinde wird erst im nächsten Jahr erfolgen. Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Umbau der Seilwinde von der Marktgemeinde Hoheneich zur Gänze subventioniert wird. Im Gegenzug kommt die FF Hoheneich für die Reparatur des LAST Mannschaftstransporters selbst auf und stellt keinen Subventionsantrag an die Marktgemeinde Hoheneich. Die Bestellung des HLF 2 muss bis erfolgt sein, dann kann das HLF 2 bis ausgeliefert werden. Eine Auslieferung bis Dezember 2012 ist deshalb wichtig, da im Dezember die Altfahrzeuge verkauft werden sollen. Sollte das neue HLF 2 nicht bis zu diesen Zeitpunkte geliefert worden sein, stellt die Firma Rosenbauer ein HLF 2 als Leihfahrzeug zur Verfügung. Die Zahlungen erfolgen schrittweise, Anzahlung ,-- bei Bestellung, ,-- nach Lieferung, Restzahlung ,-- im Mai 2014 mit Mitteln des Landes. Die neue Finanzierung wird im 1. Nachtragsvoranschlag 2013 korrigiert. Das Vorhaben 2014 fortgesetzt. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge den Beschluss fassen, das neue Feuerwehrfahrzeug HLF 2 inklusive Zusatzausstattung und -rüstung für die FF Hoheneich beim Best- und Billigstbieter, Firma Rosenbauer, 4060 Leonding, Paschinger Straße 90-92, zum Preis von ,40 zu vergeben. Der Vorsitzende unterbricht um 19:47 Uhr die Gemeinderatssitzung und der FF Kommandant Gerhard Hofmann bedankt sich für den einstimmigen Beschluss des Gemeinderates und berichtet über die weitere Vorgangsweise. Er erwähnt, dass das neue Feuerwehrauto mit modernster Ausstattung zur Sicherheit der Gemeindebürger einen großen Beitrag leistet. Um 19:55 Uhr wird die Sitzung wieder aufgenommen Pkt. 12, Subvention Kurskostenbeitrag für Teilnehmer der Mütterrunde Hoheneich) Der Vorsitzende berichtet, dass die Obfrau der Mütterrunde Hoheneich an ihn herangetreten ist und in dahingehend informierte, dass es die Möglichkeit gibt einen Kurs Babyzeichensprache in Hoheneich zu besuchen. Die Obfrau, Frau GR Ing. Sandra Preisinger berichtet, dass die Mütter der Mütterrunde Hoheneich an der Teilnahme an diesem Kurs interessiert sind. Die Kursleiterin würde nach Hoheneich in den Saal der Raiffeisenbank Hoheneich kommen. Der Kurs wird 12 Einheiten zu je einer Stunde dauern. Der Kursbeitrag beträgt ca. 100,-- für jede Teilnehmerin. Ziel des Kurses ist, das Erkennen des Willens des Kindes aufgrund seines Verhaltens. Der Vorsitzende berichtet, dass ein Kursbeitrag nur für Teilnehmerinnen, welche den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Hoheneich haben und die Teilnahme an den Kurseinheiten nachweisen können, einen Kurskostenbeitrag erhalten sollen. Antrag des Bürgermeisters: Der Gemeinderat möge einen Kurskostenbeitrag für den Kurs Babyzeichensprache für teilnehmende Mütter der Mütterrunde Hoheneich, welche ihren Hauptwohnsitz in Hoheneich haben, in der Höhe von 50 % der Kurskosten, beschließen. Da sonst nichts vorgebracht wird, schließt der Vorsitzende die Gemeinderatssitzung Gemeinderat Bürgermeister Gemeinderat Schriftführer

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