Bundesagentur für Arbeit. Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit. ANBA Nr. 11 / Herausgeber und Verlag: Bundesagentur für Arbeit

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1 Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit ANBA Nr. 11 / 5 5. J A H R G A N G, N U M M E R 11 Herausgeber und Verlag: Bundesagentur für Arbeit Regensburger Straße Nürnberg ISSN Bundesagentur für Arbeit ANBA November Bundesagentur für Arbeit

2 DruckVerlag Kettler GmbH Robert-Bosch-Straße Bönen/Westfalen

3 Inhaltsverzeichnis 4 Evaluationsordnung für Forschung, Lehre und Weiterbildung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement vom Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes 7 Oktober Arbeitsmarkt Eckdaten Ausgewählte Eckdaten für Agenturbezirke Oktober 52 Deutschland Arbeitslose, gemeldete Stellen Eckwerte für Arbeitslose nach Rechtskreisen und ausgewählten Merkmalen 58 Deutschland 59 Westdeutschland 60 Ostdeutschland 61 Arbeitslose insgesamt nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 62 Arbeitslose Männer nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 63 Arbeitslose Frauen nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 64 Arbeitslosenquoten bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen insgesamt nach Ländern und Rechtskreisen - zeitliche Entwicklung Deutschland 65 Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen insgesamt nach Ländern und Rechtskreisen- zeitliche Entwicklung Deutschland 66 Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen Männer nach Ländern und Rechtskreisen -zeitliche Entwicklung Deutschland 67 Arbeitslosenquoten bezogen auf abhängige zivile Erwerbspersonen Frauen nach Ländern und Rechtskreisen -zeitliche Entwicklung Deutschland Gemeldete Stellen 70 Eckwerte gemeldete Stellen nach ausgewählten Merkmalen Deutschland 71 Zugang an gemeldeten Stellen nach Ländern - zeitliche Entwicklung Deutschland Zugang an gemeldeten Stellen nach Berufen - zeitliche Entwicklung 72 Deutschland 73 Westdeutschland 74 Ostdeutschland Zugang an gemeldeten Stellen nach Wirtschaftszweigen - zeitliche Entwicklung 75 Deutschland 76 Westdeutschland 77 Ostdeutschland 78 Bestand an gemeldeten Stellen nach Ländern - zeitliche Entwicklung Deutschland 1

4 Bestand an gemeldeten Stellen nach Berufen - zeitliche Entwicklung 79 Deutschland 80 Westdeutschland 81 Ostdeutschland Bestand an gemeldete Stellen nach Wirtschaftszweigen - zeitliche Entwicklung 82 Deutschland 83 Westdeutschland 84 Ostdeutschland Arbeitsmarktpolitik 86 Zugang an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Deutschland ohne Förderinformationen der zkt 87 Zugang an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB III Deutschland 88 Zugang an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB II Deutschland ohne Förderinformationen der zkt 89 Bestand an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Deutschland ohne Förderinformationen der zkt 90 Bestand an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB III Deutschland 91 Bestand an Teilnehmern in ausgewählten arbeitsmarktpolitischen Instrumenten - zeitliche Entwicklung Rechtskreis SGB II ohne Förderinformationen der zkt Zugang an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik ohne Förderinformationen der zkt 92 Deutschland 93 Westdeutschland 94 Ostdeutschland Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik ohne Förderinformationen der zkt 95 Deutschland 96 Westdeutschland 97 Ostdeutschland 98 Zugang von Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik insgesamt ohne Förderinformationen der zkt 99 Zugang von Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB III 100 Zugang von Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB II ohne Förderinformationen der zkt 101 Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik ohne Förderinformationen der zkt 102 Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB III Deutschland 103 Bestand an Teilnehmern in Kategorien der Arbeitsmarktpolitik Rechtskreis SGB II ohne Förderinformationen der zkt 2

5 Bestand Empfänger von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld bei Weiterbildung nach ausgewählten Strukturmerkmalen 106 Deutschland 106 Westdeutschland 107 Ostdeutschland 108 Bestand an Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld nach Ländern Deutschland Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Strukturdaten als zeitliche Entwicklung 111 Deutschland 112 Westdeutschland 113 Ostdeutschland 114 Eckwerte der Leistungsempfänger nach Ländern Deutschland Arbeitslosengeld Abrechnungsergebnisse 116 Die Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit 127 Einnahmen und Ausgaben für Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und gleichartige Leistungen Kapitel 1112 des Bundeshaushalts 130 Ausgaben für Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch Kapitel 1112 des Bundeshaushalts 138 Sonstige Auftragsangelegenheiten 140 Glossar 3

6 Evaluationsordnung für Forschung, Lehre und Weiterbildung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Fachhochschule für Arbeitsmarktmanagement vom Der Gründungsenat der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit hat gemäß 6 Abs. 3 Nr. 4 der vorläufigen Grundordnung am die folgende Evaluationsordnung erlassen. 1 Anwendungsbereich (1) Diese Ordnung regelt die Evaluation von Forschung, Lehre und Weiterbildung innerhalb der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit. (2) Gegenstand der Evaluation können Studiengänge, Module, Praktika, einzelne Lehrveranstaltungen (Kurse), Forschungsvorhaben, Organisationsbereiche, das Zulassungsverfahren, die Service- und Beratungsleistungen oder die Studienbedingungen sein. (3) Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule sind Umfang der Regelungen des 5 Abs. 2 LHG verpflichtet, an der Durchführung der Evaluation und der Umsetzung der daraus resultierenden Aktivitäten mitzuwirken. 2 Ziele Die Evaluation dient der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit durch die systematische Identifizierung von Stärken und Schwä - chen, Förderung des konstruktiven Dialogs in der Hochschule und mit der Bundesagentur für Arbeit, kontinuierliche Weiterentwicklung der Lehr-Lern-Prozesse, des Studienangebotes und der Forschungsaktivitäten. Aus ihren Ergebnissen werden Entwicklungsziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität abgeleitet und Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses umgesetzt. 3 Interne Evaluation Zur Bewertung der Arbeit in Forschung und Lehre nmt die Hochschule regelmäßig Eigenevaluationen vor. Daten zu Studium und Lehre werden regelmäßig und systematisch erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Hierzu gehören insbesondere die Bewertung der Studiengänge, des Zulassungsverfahrens, der Servicebereiche sowie der Studienrahmenbedingungen durch Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Beschäftigte der Hochschule. 4 Studentische Lehrevaluation (1) Die studentische Lehrevaluation als Teil der internen Evaluation soll die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden fördern und die Lehrqualität sichern. (2) Jede Veranstaltung soll ca. alle 2 Jahre einer Evaluation unterzogen werden. Die Lehr- und Forschungsorganisation stellt anhand der Evaluationsplanung eine gleichmäßige Verteilung sicher. (3) Die Lehr- und Forschungsorganisation veranlasst die Durchführung der Befragungen sowie der Auswertung. (4) Die Ergebnisse der Lehrevaluation werden hochschulöffentlich in geeigneter Weise bekanntgegeben. 5 Externe Evaluation Die externe Evaluation ergänzt die interne Bestandsaufnahme durch eine Begutachtung aus der Perspektive Außenstehender. Sie erfolgt in der Regel durch die Akkreditierung der Studiengänge bzw. durch die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die Rektorin/der Rektor kann weitere externe Evaluationen beauftragen. 6 Evaluationsbeauftragung und Organisation (1) Die Rektorin bzw. der Rektor bestellt eine Evaluationsbeauftragte bzw. einen Evaluationsbeauftragten. Die/der Evaluationsbeauftragte muss Professorin bzw. Professor sein. (2) Die/der Evaluationsbeauftragte unterstützt die Rektorin bzw. den Rektor und die Gremien der Hochschule bei der Planung, der Durchführung, der Auswertung und der Veröffentlichung. Ihm/ihr obliegt die Koordination der einzelnen Verfahren und Maßnahmen. Die/der Evaluationsbeauftragte erstellt auf Grundlage der Evaluationsergebnisse einen Maßnahmenkatalog. (3) Die/der Evaluationsbeauftragte wird bei ihren/seinen Aufgaben durch die Lehr- und Forschungsorganisation unterstützt. Dazu gehören insbesondere die 4

7 konkrete Ausgestaltung, Abwicklung und Organisation der Evaluation, die Überwachung der zeitlichen Abläufe und die Aufbereitung der Ergebnisberichte. 7 Evaluationskommission (1) Der Senat kann eine Evaluationskommission einrichten. Verzichtet er auf die Einsetzung einer Evaluationskommission, so nmt er selbst deren Aufgaben wahr. In diesem Fall ist die/der Evaluationsbeauftragte berechtigt, zu den Tagesordnungspunkten, die die Evaluation betreffen, an den Sitzungen des Senats mit Rederecht teilzunehmen. (2) Sie setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen: der/dem Evaluationsbeauftragten (Vorsitz) zwei Lehrenden einer/m Studierenden ein/e Vertreter/-in der Lehr- und Forschungsorganisation (3) Zu den Aufgaben der Kommission gehören insbesondere die grundsätzliche Entscheidung zur Planung und Durchführung der Evaluation, die Weiterentwicklung der Fragebögen, sowie die Stellungnahme zu der/dem vom Evaluationsbeauftragten vorgeschlagenen Maßnahmekatalog. Hinsichtlich der Auswahl der Gutachter/innen Rahmen der externen Evaluation hat die Evaluationskommission ein Vorschlagsrecht. 8 Verwendung der Ergebnisse (1) Die Rektorin bzw. der Rektor ist für die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, für die Bewertung und Veröffentlichung der Ergebnisse verantwortlich und stellt insbesondere die Umsetzung der Ergebnisse und Empfehlungen des Maßnahmekataloges durch Zielvereinbarungen sicher. (4) Evaluationsergebnisse von Lehrenden können in Entscheidungen zur Gewährung von Leistungszulagen und über die Fortsetzung von Beschäftigungsverhältnissen der Lehrenden einbezogen werden. (5) Anonymisierte Ergebnisse können als Grundlage für die externe Evaluation zur Verfügung gestellt und genutzt werden. 9 Datenschutz (1) Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sind die Belange des Datenschutzes zu berücksichtigen. (2) Alle an der Evaluation beteiligten Personen bzw. Stellen sind dem Datengehenis nach 5 BDSG verpflichtet. Die Anonymität der an der Evaluation teilnehmenden Studierenden wird gewahrt. (3) Die Fragebögen werden spätestens am Ende des folgenden Tresters gelöscht. Personenbezogene Daten, die für Entscheidungen gem. 8 Abs. 4 benötigt werden, werden ein Jahr nach der Entscheidung gelöscht. Für Entscheidungen gem. 8 Abs. 4 nicht benötigte Daten werden vier Wochen nach der Distribution gelöscht. Für Zeitreihenvergleiche können Ergebnisse in aggregierter Form aufbewahrt werden. (4) Soweit in Gremien personenbezogene Daten behandelt werden, geschieht dies in nichtöffentlicher Sitzung. Auf die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen ist besonders hinzuweisen. 10 Inkrafttreten Diese Evaluationsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Über die Ergebnisse und Folgemaßnahmen der Evaluation und über die Zielvereinbarungen berichtet die Rektorin bzw. der Rektor in regelmäßigen Abständen dem Senat und dem Beirat. (3) Über mehrere Trester und Lehrveranstaltungen hinweg gewonnene Ergebnisse der Evaluation von Lehre, Weiterbildung und Forschung können von der Rektorin bzw. dem Rektor in Entscheidungen über die Mittelverteilung innerhalb der Hochschule einbezogen werden. 5

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9 Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes Zusammenfassung...7 I. Arbeitsmarkt: Weitere Besserung am Arbeitsmarkt Realisierte Arbeitskräftenachfrage Entwicklung der Erwerbstätigkeit Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Ländern und Branchen Arbeitslosigkeit Entwicklung Bund Entwicklung in West- und Ostdeutschland Entwicklung nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit Arbeitslosigkeit Zu- und Abgänge Arbeitslosenquoten Erwerbslosigkeit nach ILO Leistungsempfänger Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld II Kurzarbeitergeld Nicht realisierte Arbeitskräftenachfrage Gemeldete Stellen BA-bekannte Stellen und BA-X II. Ausbildungsmarkt: Bilanz zum Ende des Berufsberatungsjahres liefert erfreuliches Bild Ausbildungsstellen Bewerber Rechnerische Differenz Unbesetzte Stellen, unversorgte Bewerber und sogenannte Lücke Ausbildungsstellenmarkt Oktober: Nachvermittlungsaktion angelaufen...15 III. Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Förderung Rechtskreis SGB III Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen Förderung Rechtskreis SGB II Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen...18 IV. Wichtige statistische Hinweise zur Interpretation V. Tabellenanhang Zusammenfassung Zum Arbeitsmarkt Die Konjunkturindikatoren sprechen für eine Fortsetzung des Aufschwungs, wenn auch mit nachlassender Dynamik. So hat nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank die gesamtwirtschaftliche Aktivität Sommer saisonbereinigt spürbar zugenommen, nachdem ersten Halbjahr Sonderfaktoren wie insbesondere die Mehrwertsteueranhebung das Wachstum gedämpft hatten. Der Ifo-Geschäftsklaindex hat zwar weiter nachgegeben, liegt aber mer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Die günstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen zeigen weiterhin deutliche Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Nach den aktuellen saisonbereinigten Daten nehmen die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu, während sich die Arbeitslosigkeit verringert. Im Vergleich zum Vorjahr steht einem kräftigen Plus bei der Beschäftigung ein deutliches Minus bei der Arbeitslosigkeit gegenüber. Hauptgrund für die Abnahme der Arbeitslosenzahl ist das positive konjunkturelle Umfeld, außerdem spielt der Rückgang des Arbeitskräfteangebots eine Rolle. Zum Ausbildungsmarkt Die Bilanz zum Abschluss des Berufsberatungsjahres 2006/ am 30. September zeigt, dass sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit auch infolge des konjunkturellen Aufschwungs verbessert hat. Die Anzahl der gemeldeten Bewerber war geringer als Vorjahr, die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätze dagegen höher. Die Zahl der Jugendlichen, die für das bereits begonnene Ausbildungsjahr noch eine Lehrstelle suchen, ist kleiner geworden. Die verbesserte Lage zeigt sich auch bei den von Industrie und Handel sowie Handwerk gemeldeten abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Zur Arbeitsmarktpolitik Da von Oktober 2006 zu Oktober die Arbeitslosigkeit insgesamt um 16 Prozent (SGB II: -10 Prozent, SGB III: -27 Prozent) sank, war ein Rückgang bedingt durch die sinkende Zahl potentieller Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu erwarten. Darüber hinaus hat die Strategie der BA, auf schneller wirkende und betriebsnähere Maßnahmen mit tendenziell größeren Eintrittszahlen zu setzen, zu kürzeren Laufzeiten geführt. Beide Effekte haben bei der Nutzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik Bereich des SGB III zu tendenziell sinkenden Bestandszahlen geführt. Im Bereich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen verringerten sich die Bestände an Teilnehmern - vor allem durch das Auslaufen der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) - Vergleich zum Oktober 2006 um 33 Prozent. Bei den beschäftigungsbegleitenden Leistungen sanken die Teilnehmerzahlen, bedingt durch das Auslaufen des Überbrückungsgeldes und des Existenzgründungszuschusses, um 21 Prozent. Gleichzeitig wurde SGB-II-Bereich der Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgeweitet. Die Bestände an Teilnehmern in Maßnahmen der beschäftigungsbegleitenden Leistungen stiegen binnen Jahresfrist um 14 Prozent, allerdings sanken gleichzeitig die Bestände an Teilnehmern in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen um 4 Prozent. 7

10 I. Arbeitsmarkt: Weitere Besserung am Arbeitsmarkt Nach Einschätzung der Deutschen Bundesbank hat die gesamtwirtschaftliche Aktivität Sommer spürbar zugenommen, nachdem ersten Halbjahr Sonderfaktoren wie insbesondere die Mehrwertsteueranhebung das Wachstum gedämpft hatten. Der Ifo-Geschäftsklaindex hat zwar weiter nachgegeben, liegt aber mer noch über dem langjährigen Durchschnitt. Alles in allem sprechen die Konjunkturindikatoren für eine Fortsetzung des Aufschwungs, wenn auch mit nachlassender Dynamik. Die günstigen konjunkturellen Rahmenbedingungen zeigen weiterhin deutliche Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt. Nach den aktuellen saisonbereinigten Daten nehmen die Erwerbstätigkeit und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu, während sich die Arbeitslosigkeit verringert. Im Vergleich zum Vorjahr steht einem kräftigen Plus bei der Beschäftigung ein deutliches Minus bei der Arbeitslosigkeit gegenüber. Hauptgrund für die Abnahme der Arbeitslosenzahl ist das positive konjunkturelle Umfeld, außerdem spielt der Rückgang des Arbeitskräfteangebots eine Rolle. 1. Realisierte Arbeitskräftenachfrage Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nehmen saisonbereinigt weiter zu. Im Vergleich zum Vorjahr errechnen sich kräftige Zuwächse. Dabei ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in allen Bundesländern gestiegen, am stärksten in den Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin. Nach Branchen zeigen sich fast überall Beschäftigungszuwächse, vor allem bei unternehmensnahen Dienstleistern. Beschäftigungsverluste gab es Kredit- und Versicherungsgewerbe und in der öffentlichen Verwaltung. 41,0 40,0 39,0 38,0 Erw erbstätige und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland - in M illio nen - Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte Erwerbst ät ig e (linke A chse) 31,0 30,0 29,0 28,0 1.1 Entwicklung der Erwerbstätigkeit Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) 1 September saisonbereinigt um gestiegen, nach August und Juli. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2 hat nach Daten der Bundesagentur für Arbeit, die bis August reichen, saisonbereinigt um zugenommen, nach Juli. Nicht saisonbereinigt ist die Erwerbstätigkeit nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes von August auf September um auf 40,18 Mio gestiegen. Gegenüber dem Vorjahr hat die Erwerbstätigkeit um oder 1,7 Prozent zugenommen, nach oder +1,6 Prozent August. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung lag August nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit bei 27,17 Mio, gegenüber dem Vorjahr war das ein Zuwachs von oder 2,2 Prozent. Dabei entfällt etwa die Hälfte des Beschäftigungsplus auf sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Außerdem gab es Anstiege bei den Selbständigen (einschließlich mithelfender Familienangehöriger), deren Zahl nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahr um auf 4,46 Mio zugenommen hat. In Arbeitsgelegenheiten (in der Mehraufwandsvariante) waren September Arbeitslosengeld II-Empfänger beschäftigt, 1 Zum Unterschied zwischen Inlands- und Inländerkonzept vgl. Wichtige statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts. 2 Zur Hochrechnung vgl. Wichtige Statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts. 37,0 36,0 so z. B eschäf t igt e (recht e A chse) 35, Quelle Erwerbst ät ig enzahlen: St at ist isches B undesamt (Inland skonzep t ) 3 Einschließlich Daten zugelassener kommunaler Träger. 27,0 26,0 25, weniger als vor einem Jahr. 3 Die Zahl der aus - schließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten hat nach ersten Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit August 4,86 Mio betragen, mehr als vor einem Jahr. Darüber hinaus übten 2,08 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich einen geringfügig entlohnten Nebenjob aus, gegenüber dem Vorjahr mehr. Dabei gehen in die Erwerbstätigenstatistik allein die ausschließlich geringfügig entlohnt Beschäftigten ein, da die Nebenjobber schon mit ihrer Hauptbeschäftigung gezählt werden. 1.2 Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Ländern und Branchen Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat Vorjahresvergleich in Ostdeutschland um 2,3 Prozent und in Westdeutschland um 2,2 Prozent zugenommen. Die Beschäftigung ist in allen Bundesländern gestiegen, am stärksten in den Stadtstaaten Hamburg (+3,0 Prozent), Bremen (+2,8 Prozent) und Berlin (+2,8 Prozent). Die Betrachtung nach Branchen zeigt fast überall Beschäftigungszuwächse. Vor allem bei unternehmensnahen Dienstleistungen gab es einen kräftigen Anstieg (+7,0 Prozent bzw ), der wiederum zum größ- 8

11 ten Teil von Arbeitnehmerüberlassung getragen wird. Darüber hinaus waren deutliche Zuwächse vor allem Gastgewerbe (+4,4 Prozent bzw ) und bei Verkehr und Nachrichtenübermittlung (+3,7 Prozent bzw ) zu verzeichnen. Ein großer Wachstumsbeitrag kommt auch vom Verarbeitenden Gewerbe (+1,9 Prozent bzw ). Im Baugewerbe zeigt sich nur ein leichter Aufwuchs (+0,5 Prozent bzw ). Merkliche Beschäftigungsverluste gab es weiterhin Kredit- und Versicherungsgewerbe und in der öffentlichen Verwaltung (-2,4 Prozent bzw und -0,7 Prozent bzw ). 2. Arbeitslosigkeit Der deutliche saisonbereinigte Rückgang der Arbeitslosigkeit hat sich Oktober fortgesetzt. Der Vorjahreswert wird weiterhin erheblich unterschritten, Westen stärker als Osten. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit Rechtskreis SGB III war relativ betrachtet mehr als doppelt so stark wie Rechtskreis SGB II; die positive Arbeitsmarktentwicklung erfasst aber auch die Arbeitslosen Rechtskreis SGB II. Trend kräftiger saisonbereinigter Abnahmen hat sich damit fortgesetzt. Gegenüber dem Vorjahr wurden Oktober oder 16 Prozent weniger Arbeitslose gezählt, nach oder -16 Prozent September. Die günstige Entwicklung der Arbeitslosigkeit erklärt sich vor allem mit dem konjunkturell bedingten Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Außerdem wird der Arbeitsmarkt durch ein rückläufiges Arbeitskräfteangebot entlastet, das nach Einschätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jahresdurchschnittlich um abnmt. 4 Darüber hinaus dürfte die intensivere Betreuung von Arbeitslosen sowie die systematische Überprüfung des Arbeitslosenstatus für den Vorjahresvergleich noch von Einfluss gewesen sein, allerdings mit abnehmender Tendenz. 2.2 Entwicklung in West- und Ostdeutschland In Westdeutschland hat sich die registrierte Arbeitslosigkeit Oktober um auf verringert. Saisonbereinigt nahm sie um ab. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Arbeitslosigkeit um oder 17 Prozent. In Ostdeutschland nahm sie gegenüber dem Vormonat um auf ab. Saisonbereinigt errechnet sich ein Minus von Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um oder 13 Prozent reduziert Arbeitslose in Deutschland - in Tausend - Saisonbereinigte Werte Ursp rung swert e 2.3 Entwicklung nach Rechtskreisen und Langzeitarbeitslosigkeit Von den Arbeitslosen Oktober wurden oder 30 Prozent Rechtskreis SGB III von einer Agentur für Arbeit und oder 70 Prozent Deutschland Arbeitslose nach SGB III und SGB II in Deutschland - in Tausend SGB II Westdeutschland Ostdeutschland SGB III 2.1 Entwicklung Bund Die Arbeitslosigkeit hat sich von September auf Oktober Zuge der anhaltenden Herbstbelebung um auf verringert. In diesem Monat ist eine deutliche Abnahme der Arbeitslosigkeit üblich, weil Betriebe nach der Beendigung der Ferien wieder verstärkt Arbeitskräfte einstellen. Der Rückgang war etwas stärker als Durchschnitt der Jahre zuvor (2004 bis 2006 monatsdurchschnittlich: ), aber schwächer als Oktober 2006 ( ). Saisonbereinigt errechnet sich ein Minus von , nach September und monatsdurchschnittlich von Januar bis August. Der Vgl. IAB-Kurzbericht Nr. 15 vom

12 Rechtskreis SGB II von einem Träger der Grundsicherung betreut. Die Arbeitslosigkeit ist Vormonatsvergleich Rechtskreis SGB III um oder 6 Prozent und Rechtskreis SGB II um oder 2 Prozent gesunken. Die Saisonfigur ist Rechtskreis SGB III deutlich stärker ausgeprägt als Rechtskreis SGB II. Gegenüber dem Vorjahr hat die Arbeitslosigkeit Rechtskreis SGB III um oder 27 Prozent und Rechtskreis SGB II um oder 10 Prozent abgenommen. Der Rückgang Rechtskreis SGB III war damit zwar deutlich stärker, die positive Arbeitsmarktentwicklung erfasst aber auch die Arbeitslosen Rechtskreis SGB II. Von der positiven Arbeitsmarktentwicklung profitieren auch die Arbeitslosen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, und zwar in beiden Rechtskreisen. So hat die Langzeitarbeitslosigkeit Vorjahresvergleich sogar stärker abgenommen als die Arbeitslosigkeit insgesamt, und zwar um oder 22 Prozent auf Entsprechend hat sich ihr Anteil an allen Arbeitslosen von 42,9 Prozent auf 39,9 Prozent reduziert (nur Daten aus dem IT-System der BA, ohne zugelassene kommunale Träger). Im Rechtskreis SGB II verringerte sich der Langzeitarbeitslosenanteil von 52,1 Prozent auf 47,6 Prozent und Rechtskreis SGB III von 28,0 Prozent auf 24,7 Prozent. Bei Langzeitarbeitslosen Rechtskreis SGB III handelt es sich zum größeren Teil um Nicht-Leistungsempfänger, die entweder nie einen Anspruch hatten (z.b. Berufsrückkehrer oder Berufseinsteiger) oder die nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeld-Anspruchs wegen mangelnder Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld II erhalten. Außerdem sind hier ältere Arbeitslosengeld-Empfänger enthalten, die Leistungsansprüche von mehr als 12 Monaten haben. 2.4 Arbeitslosigkeit Zu- und Abgänge Arbeitslosigkeit ist kein fester Block, vielmehr gibt es viel Bewegung. So meldeten sich Oktober hochgerechnet Menschen bei einer Arbeitsagentur oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos, während gleichzeitig Personen ihre Arbeitslosigkeit beendeten. Dabei gab es Vorjahresvergleich 7 Prozent mehr Zugänge und 1 Prozent mehr Abgänge aus Arbeitslosigkeit. Bezogen auf den Bestand des Vormonats konnten mehr Menschen ihre Arbeitslosigkeit beenden; die so berechnete Abgangsquote hat sich Vorjahresvergleich deutlich erhöht, und zwar um 3,9 Prozentpunkte auf 22,9 Prozent. 5 Diese Quote ist in beiden Rechtskreisen gestiegen, Rechtskreis SGB II unterstützt durch Einmündungen in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Insgesamt zeigt sich Rechtskreis SGB III ein erheblich größerer Umschlag der Arbeitslosigkeit als Rechtskreis SGB II. Eine genauere Differenzierung nach Zugangs- und Abgangsgründen ist aufgrund der Umstellung auf VerBIS zurzeit nicht möglich (vgl. Wichtige statistische Hinweise Teil IV des Berichts). 5 Abgangs- und Zugangsquoten beziehen den Abgang bzw. den Zugang des laufenden Monats auf den Bestand des Vormonats und ermöglichen damit Aussagen zur relativen Bedeutung von Abgängen bzw. Zugängen u.a. Zeitvergleich bei abnehmenden oder zunehmenden Beständen. Zugang in und Abgang aus Arbeitslosigkeit Deutschland Oktober gegenüber dem Vorjahreszeitraum absolut in % Rechtskreis SGB III und SGB II 1) Zugang ,0 Zugangsquote 2) 19,8 +4,3 x Abgang ,9 Abgangsquote 2) 22,9 +3,2 x Rechtskreis SGB III 3)4) Zugang ,2 Zugangsquote 2) 30,9 +8,0 x Abgang ,2 Abgangsquote 2) 34,5 +9,0 x Rechtskreis SGB II 1)4) Zugang ,9 Zugangsquote 2) 14,8 +3,4 x Abgang ,5 Abgangsquote 2) 17,7 +2,2 x 1) auf 439 Kreise hochgeschätzte Daten 2) Zugang bzw. Abgang bezogen auf den Bestand des Vormonats 3) Auswertung auf Basis von 439 Kreisen 4) Zugang bzw. Abgang jeweils ohne Rechtskreiswechsler. 2.5 Arbeitslosenquoten Die Arbeitslosenquote, auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich Oktober auf 8,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr nahm sie um 1,6 Prozentpunkte ab. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote verringerte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 8,7 Prozent. In Ostdeutschland war die Quote mit 13,6 Prozent etwa doppelt so groß wie Westenmit 6,8 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr verkleinerte sie sich in West- und Ostdeutschland um 1,4 bzw. 2,1 Prozentpunkte. 2.6 Erwerbslosigkeit nach ILO Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit belief sich in Deutschland für den September auf 3,44 Mio und die Erwerbslosenquote auf 7,9 Prozent. 6 Die registrierte Arbeitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) betrug gleichen Monat und die Arbeitslosenquote 8,4 Prozent. Die saisonbereinigte Erwerbslosenquote lag bei 8,1 Prozent, die ebenfalls saisonbereinigte Arbeitslosenquote bei 8,8 Prozent. ILO-Erwerbslose SGB-Arbeitslose 6 Nach einer viermonatigen Übergangsphase mit eingeschränktem Veröffentlichungsprogramm wurde die Zeitreihe zur Erwerbslosigkeit mit dem September umgestellt. Als Quelle der Erwerbslosendaten wurde die Telefonstichprobe durch die Arbeitskräfteerhebung (Mikrozensus) abgelöst. Originalergebnisse stehen ab Januar zur Verfügung, die saisonbereinigte Zeitreihe wird unter Nutzung der monatlichen saisonbereinigten registrierten Arbeitslosendaten geschätzt. Nach der Umstellung weist die Reihe der Erwerbslosigkeit Durchschnitt annähernd Erwerbslose mehr aus als die Reihe vor der Revision. Ausführliche Informationen finden sich auf der Internete des Statistischen Bundesamtes unter Sites/destatis/Internet/DE/Content/Statistiken/Arbeitsmarkt/ILOArbeitsmarktstatis - tik/hinweise_ilo,version=1.psml. 10

13 Die Erwerbslosen nach dem ILO-Konzept sind nicht einfach eine Teilmenge der Arbeitslosen nach den Begriffsbestmungen des SGB. Nur eine Teilgruppe ist sowohl erwerbs- als auch arbeitslos. Jedes Konzept erfasst in erheblichem Maße auch Personen, die vom anderen Konzept nicht berücksichtigt werden. Die Unterschiede folgen aus verschiedenen Erhebungsmethoden (Stichprobenbefragung der Bevölkerung versus Meldung bei einer Agentur oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) und unterschiedlichen Konkretisierungen von Begriffsmerkmalen der Arbeitslosigkeit (z. B. liegt nach dem SGB Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wird, während nach dem ILO-Konzept schon eine Wochenstunde Arbeit Erwerbslosigkeit beendet; Einzelnen vergleiche Wichtige statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts) Leistungsem pfänger in Deutschland - in Tausend - SGB II SGB III 3. Leistungsempfänger Leistungsempfänger nach SGB III und SGB II 1) Deutschland September Oktober SGB III Arbeitslosengeldempfänger darunter arbeitslose Arbeitslosengeldempfänger SGB II Arbeitslosengeld II Empfänger darunter arbeitslose Arbeitslosengeld II Empfänger Sozialgeld - Empfänger Bedarfsgemeinschaften ) hochgeschätzte und hochgerechnete vorläufige Werte Im Oktober bekamen erwerbsfähige Menschen Lohnersatzleistungen nach dem SGB III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, oder 6 Prozent weniger als vor einem Jahr oder 49 Prozent dieser Leistungsempfänger waren arbeitslos. Bezogen auf alle Arbeitslosen erhielten 86 Prozent Leistungen Arbeitslosengeld Nach einer vorläufigen Hochrechnung erhielten Oktober Personen Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ohne Arbeitslosengeld für Weiterbildung). Von September auf Oktober gab es eine Abnahme von oder 3 Prozent, gegenüber dem Vorjahr wurden oder 22 Prozent weniger Arbeitslosengeld-Empfänger gezählt. Ausschlaggebend für die günstige Entwicklung sind deutlich weniger Zugänge in den Leistungsbezug. Im gleitenden Jahreszeitraum von September 2006 bis August aktuellere Daten liegen hier nicht vor bezogen Personen neu Arbeitslosengeld, oder 19 Prozent weniger als gleichen Zeitraum des Vorjahres. Den rückläufigen Bestands- und Zugangszahlen folgend reduzierten sich auch die Abgänge aus dem Leistungsbezug, und zwar um oder 18 Prozent auf Dabei gelang es Arbeitslosengeldbeziehern, ihren Leistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung zu beenden; der Rückgang betrug dort nur 15 Prozent, so dass sich der Anteil der Arbeitsaufnahmen an allen Abgängen von 48 Prozent auf 50 Prozent erhöhte. Gleichzeitig nahm die Zahl der Leistungsbezieher, die ihren Anspruch ausschöpften, Vorjahresvergleich überdurchschnittlich ab, und zwar um 23 Prozent auf ; entsprechend verringerte sich ihr Anteil an allen Abgängen von 28 Prozent auf 26 Prozent. Von den Arbeitslosengeld-Empfängern Oktober waren oder 69 Prozent arbeitslos gemeldet Arbeitslosengeld-Empfänger wurden nicht als arbeitslos geführt, weil sie die vorruhestandsähnliche Regelung des 428 SGB III in Anspruch nahmen, arbeitsunfähig erkrankt waren oder sich in einer Trainingsmaßnahme befanden. 3.2 Arbeitslosengeld II Die hochgerechnete Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger nach dem SGB II 8 hat sich von September auf Oktober um oder 1 Prozent auf Empfänger verringert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es oder 3 Prozent weniger Leistungsempfänger. Im Oktober waren oder 46 Prozent der Arbeitslosengeld II- Empfänger arbeitslos gemeldet. Dieser Anteil hat sich deutlich verringert, vor einem Jahr waren es noch 50 Pro- 7 Bereinigt um die Zahl der Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II erhalten ( Aufstocker ). Diese Personen werden dem Rechtskreis SGB II zugeordnet. 8 Zur Hochrechnung und zur Erhebung der Arbeitslosenzahlen nach Rechtskreisen vgl. Wichtige statistische Hinweise in Teil IV am Ende des Berichts. 11

14 zent. Ein Grund dafür ist die systematische Überprüfung des Arbeitslosenstatus von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Darüber hinaus spielt aber auch eine Rolle, dass die Zahl der Erwerbstätigen, die ihr Erwerbseinkommen durch Arbeitslosengeld II aufstocken, deutlich zugenommen hat. Nach den letzten Daten, die hierzu vorliegen, erzielten Mai rund Arbeitslosengeld II-Bezieher Erwerbseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro und waren nicht arbeitslos gemeldet. 9 Insgesamt erhielten erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II, ohne arbeitslos zu sein. Neben der oben genannten Erwerbstätigkeit, die in der Regel mindestens 15 Wochenstunden umfassen dürfte, können Gründe dafür sein der Schulbesuch, die Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit, die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme oder die Betreuung kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger. 3.3 Kurzarbeitergeld Kurzarbeitergeld 10 wurde Juni jüngere Daten liegen noch nicht vor von Arbeitnehmern in Anspruch genommen. Der durchschnittliche Arbeitszeitausfall betrug 53 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr wurden oder 25 Prozent weniger Kurzarbeiter gezählt. Abnahmen wurden in West- und Ostdeutschland registriert (gegenüber Vorjahr Westdeutschland: oder -27 Prozent auf ; Ostdeutschland: oder -14 Prozent auf ). 4. Nicht realisierte Arbeitskräftenachfrage Nach den kräftigen Zuwächsen des vergangenen Jahres hält sich der gemeldete Stellenbestand auf hohem Niveau. Saisonbereinigt errechnen sich Durchschnitt der letzten Monate nur noch geringfügige en, die Vorjahreswerte werden bei den ungeförderten Stellen und darunter bei den normalen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen weiter überschritten. Darüber hinaus sind der BA vor allem aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter deutlich mehr Stellen bekannt als vor einem Jahr. Der dazugehörige Index (BA-X) nmt weiter zu. 4.1 Gemeldete Stellen Das gemeldete Stellenangebot hat sich Oktober saisonbereinigt insgesamt 11 um und darunter bei den ungeförderten Stellenangeboten ebenfalls um er- 09 Vorläufige, hochgerechnete Daten. Datenbasis sind Kreise mit vollständigen Daten Fachverfahren A2LL. Seit Januar stehen aus A2LL wieder Daten zu berücksichtigungsfähigem und anrechenbarem Einkommen aus Erwerbstätigkeit zur Verfügung. Insgesamt erzielten Mai rund 1,21 Mio Arbeitslosengeld II-Empfänger Brutto-Einkommen aus Erwerbstätigkeit, Vergleich zu 0,95 Mio September 2005, dem letzten zuvor auswertbaren Monat in A2LL. Ausführlich hierzu mit Auswertungen für den Januar vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit, Nürnberg August. 10 Angaben zur Kurzarbeit werden verfahrensbedingt jeweils zwei Monate nach Quartalsende für die Monate des Quartals ausgewiesen. 11 Einschließlich geförderter Stellen, die Stellen für PSA, ABM, BSI und Arbeitsgelegenheiten umfassen Gemeldetes Stellenangebot in Deutschland - in Tausend - Ursprungswert e Stellen insgesamt sicherungspflichtige Stellen 0 höht. 12 Auch die ungeförderten Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse 13, die besser die Marktentwicklung widerspiegeln, verzeichnen ein Plus von Nicht saisonbereinigt gab es Oktober insgesamt Stellen, von denen 93 Prozent sofort zu besetzen waren. Im Vergleich zum Vorjahr hat ihre Zahl um oder 3 Prozent abgenommen. Von allen gemeldeten Stellen waren 63 Prozent oder ungeförderte Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, das waren oder 7 Prozent mehr als vor einem Jahr. In Westdeutschland hat der gesamte Stellenbestand gegenüber dem Vorjahr insgesamt um auf zu- und in Ostdeutschland um auf abgenommen. Die ungeförderten Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse haben sich Westen um auf erhöht und Osten um auf abgenommen. Dabei ist der Anteil der geförderten Stellen an allen Stellen Osten mit 51 Prozent erheblich größer als Westen mit 25 Prozent. Der Stellenbestand schlägt sich relativ schnell um. Dabei waren die Zugänge Oktober schwächer als vor einem Jahr. So gingen Oktober Stellenmeldungen 12 Ab werden Stellenangebote für Saisonbeschäftigungen nur noch dann erfasst, wenn sie über die durch die Eckpunkteregelung zur Zulassung von Saisonkräften garantierten Zusagen (Kontingente) hinausgehen und eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist bzw. Vermittlungsbemühungen eingeleitet werden. Innerhalb der Zusagen werden in der Regel nur noch solche Stellenangebote erfasst, die auf einer nicht-namentlichen Anforderung des Arbeitgebers beruhen. 13 Normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse enthalten zum einen keine geringfügig entlohnte Beschäftigung und zum andern keine Job-, Saison-, Tele-, Gastarbeiter-, Altersteilzeit- und PSA-Stellen sowie besondere Stellen für Haushaltshilfen für Pflegebedürftige und Daueraufträge

15 Gemeldetes Stellenangebot Deutschland Oktober absolut gegenüber Anteil dem Vorjahr in % absolut in% Gemeldete Stellen für ungeförderte normale 1) sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland - in Tausend - Bestand alle Stellen ,8 darunter: Vakanzen ,1 ungeförderte Stellen ,8 darunter: Vakanzen ,2 ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen 1) ,9 darunter: Vakanzen ,0 500 Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte 400 Stellenbestand Zugang alle Stellen ,5 darunter: Vakanzen ,7 ungeförderte Stellen ,4 darunter: Vakanzen ,2 ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen 1) ,6 darunter: Vakanzen , Abgang alle Stellen ,4 ungeförderte Stellen ,1 ungeförderte sozialversicherungspflichtige Stellen 1) ,5 darunter: ohne Vakanzzeit ,2 über drei Monate ,3 durchschnittliche Vakanzzeit 2) ,3 1) Ohne Job-, Saison-, Telearbeit-, Gastarbeiter- und PSA-Stellen sowie Daueraufträge. 2) Zeitspanne vom Besetzungstermin bis zu Abgang der Stelle aus dem Bestand in Tagen. ein, oder 6 Prozent weniger. Von diesen Stellen waren 50 Prozent sofort zu besetzen. Die Stellenabgänge haben Vorjahresvergleich etwas zugenommen; Angebote wurden abgemeldet, oder 2 Prozent mehr. Die Bewegungen sind von geförderten Stellen, also insbesondere von Arbeitsgelegenheiten, und von Saisonstellen beeinflusst (vgl. oben). Die konjunkturelle Belebung kann besser an den ungeförderten Stellen für normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgelesen werden: So wurden Oktober derartige Stellen neu gemeldet, oder 1 Prozent weniger als vor einem Jahr. Gleichzeitig wurden Stellen abgemeldet, oder 5 Prozent mehr. Die neu gemeldeten Stellen für ungeförderte normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse waren zu 49 Prozent sofort zu besetzen. 8 Prozent dieser Stellen wurden abgemeldet, bevor sie vakant wurden, 25 Prozent waren länger als drei Monate vakant. Die durchschnittliche Vakanzzeit 14 der Oktober abgemeldeten Stellen, also die Zeit, in der der Arbeitsplatz zu besetzen war, belief sich auf 66 Tage, Vergleich zu 62 Tagen vor einem Jahr. Die langjährige Entwicklung zeigt, dass die Vakanzzeit sich prozyklisch mit der Konjunktur verändert, und der aktuelle Anstieg insofern typisch und zunächst als Ergebnis einer steigenden Arbeitskräftenachfrage zu werten ist Stellenzugang ) Ohne Jo b-, Saiso n-, Telearbeit-, Gastarbeiter- und P SA - Stellen sowie Daueraufträge. 4.2 BA-bekannte Stellen und BA-X Neben den gemeldeten offenen Stellen kennt die Bundesagentur noch zusätzliche Stellen, unter anderem gemeldet aus der privaten Arbeitsvermittlung sowie aus ihrer Job-Börse und dem Job-Roboter. Zusammen waren das Oktober Stellen, oder 18 Prozent mehr als vor einem Jahr. 15 Nach Untersuchungen des IAB kennt die Bundesagentur für Arbeit damit deutlich mehr als die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots und können darauf Bewerber vermitteln - teilweise aber erst nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber. 16 Auf Basis der BA-bekannten Stellen des ersten Arbeitsmarktes berechnet die BA einen saisonbereinigten Stellenindex, den BA-X. Um damit ausschließlich die tatsächliche Marktentwicklung abzubilden, werden be BA-X neben den geförderten Stellen auch die Saisonstellen nicht berücksichtigt. Im Oktober stieg der BA-X erneut um 6 auf 229 Punkte, was einem Plus zum Vorjahr von 58 Punkten entspricht. 17 Damit verstetigt sich der Aufwärtstrend der Vormonate und es zeigt sich eine nach wie vor hohe Nachfrage nach Mitarbeitern in Unternehmen. 14 Vakanzzeit misst die Zeitspanne vom gewünschten Besetzungstermin bis zur Abmeldung der Stelle. 15 Vgl. Das Stellenangebot in Deutschland, hst/services/statistik/000100/html/sonder/index.shtml 16 Vgl. IAB Kurzbericht Nr. 11 vom 23. Mai. 17 Vgl. BA-X: Der Stellenindex der BA, services/statistik/000100/html/sonder/index.shtml 13

16 II. Ausbildungsmarkt: Bilanz zum Ende des Berufsberatungsjahres liefert erfreuliches Bild Die Bilanz zum Abschluss des Berufsberatungsjahres 2006/ am 30. September zeigt, dass sich die Lage auf dem Ausbildungsmarkt nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit auch infolge des konjunkturellen Aufschwungs verbessert hat. Die Anzahl der gemeldeten Bewerber war geringer als Vorjahr, die Zahl der gemeldeten Ausbildungsplätze dagegen höher. Die Zahl der Jugendlichen, die für das bereits begonnene Ausbildungsjahr noch eine Lehrstelle suchen, ist kleiner geworden. Die verbesserte Lage zeigt sich auch bei den von Industrie und Handel sowie Handwerk gemeldeten abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. 1. Ausbildungsstellen Von Oktober 2006 bis September sind der Ausbildungsvermittlung insgesamt Ausbildungsstellen gemeldet worden, oder 12,5 Prozent mehr als Vorjahreszeitraum. Von diesen insgesamt gemeldeten Stellen waren betriebliche und außerbetriebliche Angebote. 18 Die Bundesagentur für Arbeit hat die Zahl der außerbetrieblichen Angebote aufgrund der geschäftspolitischen Zielsetzungen und der Unterstützung durch den Verwaltungsrat der BA deutlich erhöht. Unter anderem wurden Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung zusätzliche außerbetriebliche Ausbildungsplätze vor allem für Jugendliche mit Migrationshintergrund zur Verfügung gestellt. Außerdem gab es auch einen Zuwachs an gemeldeten betrieblichen Stellen. Dieser fiel u.a. nicht noch höher aus, da Betriebe aufgrund der betrieblichen Einstiegsqualifizierungen (EQJ) weniger Stellen gemeldet hatten. Die Ausbildungsbetriebe haben bereits geeignete Jugendliche als EQJ-Praktikanten, die sie mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres in eine reguläre Ausbildung übernehmen, und verzichten daher auf weitere Vermittlungsvorschläge von ausbildungsuchenden Jugendlichen. Im vergangenen Jahr sind 70 Prozent der EQJ-Teilnehmer in eine Berufsausbildung eingemündet. Insgesamt korrespondiert dieses Bild mit den Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sowie des Handwerkskammertages. Hier wurden bis zum 30. September deutlich mehr Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Mit insgesamt war ihre Zahl um oder 9 Prozent größer als vor einem Jahr. Im Bereich dieser Kammern wurden 2006 merhin 87 Prozent aller Ausbildungsverträge abgeschlossen. 2. Bewerber Im Verlauf des Berichtsjahres haben Bewerber die Ausbildungsvermittlung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle eingeschaltet, oder 3,8 Prozent weniger als Vorjahreszeitraum. Während die Zahl der gemeldeten Bewerber in Ostdeutschland aus demografischen Gründen bereits 1999 abnmt (2006/: -8,4%), ging sie abgelaufenen Berufsberatungsjahr erstmals auch Westen (-2,1%) zurück. Dies könnte 18 Wegen Änderungen in der Datenerfassung ist der getrennte Vorjahresvergleich für betriebliche und außerbetriebliche Stellen nur eingeschränkt möglich. Zur Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt 1) Merkmal September gegenüber dem Vorjahresmonat absolut in % Deutschland Berufsausbildungsstellen Beginn des Berichtsjahres gemeldet ,5 darunter betriebliche x x Bewerber Beginn des Berichtsjahres gemeldet ,8 Westdeutschland Berufsausbildungsstellen Beginn des Berichtsjahres gemeldet x x darunter betriebliche x x Bewerber Beginn des Berichtsjahres gemeldet ,1 Ostdeutschland Berufsausbildungsstellen Beginn des Berichtsjahres gemeldet x x darunter betriebliche x x Bewerber Beginn des Berichtsjahres gemeldet ,4 1) vorläufige Ergebnisse; Vorjahresvergleich nur eingeschränkt möglich auch eine Folge der guten Arbeitsmarktlage sein: Jugendliche suchen verstärkt ohne Einschaltung der Ausbildungsvermittlung nach einer Lehrstelle. 3. Rechnerische Differenz Die rechnerische Differenz zwischen gemeldeten Ausbildungsstellen und gemeldeten Bewerbern beträgt Vor einem Jahr hatte die Differenz zum selben Zeitpunkt bei gelegen. 4. Unbesetzte Stellen, unversorgte Bewerber und sogenannte Lücke Am Ende des Berufsberatungsjahres waren Bewerber noch unversorgt, weniger als vor einem Jahr. Damit blieben nur knapp vier Prozent aller Bewerber ohne Lehrstelle oder alternatives Angebot. Der Anteil der Bewerber, die in eine Ausbildung eingemündet oder darin verblieben sind, lag mit 48 Prozent etwa auf dem Niveau des Vorjahres. 14 Prozent der Bewerber haben sich für einen weiteren Schulbesuch oder ein Studium und acht Prozent für eine weitere Qualifizierung (zum Beispiel berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme 14

17 Differenz zwischen gemeldeten Ausbildungsstellen und gemeldeten Bewerbern - in T ausend Differenz Sep Sep 2000 Sep 2001 Sep 2002 Sep 2003 Sep 2004 Sep 2005 Sep 2006 Sep oder EQJ) entschieden. Weitere sechs Prozent haben eine Arbeit aufgenommen. Die Zahl der Ende September noch unbesetzten Ausbildungsstellen lag mit um über dem Vorjahreswert. Infolge dessen hat sich die rechnerische Differenz zwischen der Zahl der unversorgten Bewerber (29.100) und der unbesetzten Ausbildungsstellen (18.400) die so genannte Lücke beträchtlich auf verringert (Vorjahr: ). 5. Ausbildungsstellenmarkt Oktober 19 : Nachvermittlungsaktion angelaufen Vor allem die bisherigen Erfahrungen des Nationalen Paktes für Ausbildung sprechen dafür, dass so genannten fünften Quartal von September bis Mitte Januar die rechnerische Lücke zwischen unvermittelten Bewerbern und unbesetzten Stellen noch weiter geschlossen werden kann. Zudem hat sich aber auch gezeigt, dass die Nachvermittlungsaktivitäten des Paktes noch in die ersten Monate des neuen Kalenderjahres hineinreichen. Mit den Ende September bei der BA gemeldeten unbesetzten Ausbildungsplätzen und den bis zu weitgehend noch unbesetzten - EQJ-Praktikumsstellen stehen genügend Angebote zur Verfügung, um allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen einen Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen. 19 Die Berichterstattung über das sog. fünfte Quartal beginnt erst mit dem November, da für die Zeit zwischen dem Abschlusstermin und dem Stichtag die in den Agenturen bzw. Arbeitsgemeinschaften begonnenen Nachvermittlungen noch nicht hinreichende Änderungen in den Daten bewirken konnten. 15

18 III. Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zum 2005 sind die Zuständigkeit und Verantwortung für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf unterschiedliche Träger verteilt. Die Agenturen für Arbeit sind Wesentlichen für die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zuständig, die dem Rechtskreis des SGB III zugeordnet werden. Im Rahmen des SGB II nehmen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), Agenturen für Arbeit in getrennter Trägerschaft und zugelassene kommunale Träger die Aufgaben der Grundsicherung wahr und entscheiden über den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Weit überwiegend sind dies Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen. In 69 Fällen sind zugelassene kommunale Träger zuständig für die arbeitsmarktpolitischen Leistungen nach dem SGB II, in 21 Kreisen nmt die örtliche Agentur für Arbeit diese Aufgabe allein wahr (getrennte Trägerschaft). Der überwiegende Teil der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III kann gemäß 16 Abs. 1 SGB II auch für Arbeitslosengeld-II-Empfänger genutzt werden. Eine Ausnahme ist zum Beispiel die Förderung der Selbständigkeit durch den Gründungszuschuss und das auslaufende Instrument des Existenzgründungszuschusses, die nur Rechtskreis SGB III zum Einsatz kommen. Anderers sind zum Beispiel das Einstiegsgeld sowie die Arbeitsgelegenheiten ausschließlich Leistungen des SGB II. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verfolgen das Ziel, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren. Wegen der Besonderheiten der jeweils zu betreuenden Personenkreise werden in den unterschiedlichen Rechtskreisen bestmte arbeitsmarktpolitische Instrumente schwerpunktmäßig eingesetzt. Während bei Arbeitslosen Rechtskreis SGB II eine Beschäftigung in der Regel schon länger zurückliegt oder noch nie ausgeübt wurde, verfügen Arbeitslose Rechtskreis SGB III überwiegend über aktuellere Erfahrungen Berufsleben. Für sie kommen daher eher arbeitsmarktpolitische Instrumente in Frage, die auf eine Verbesserung bereits vorhandener Qualifikationen bzw. eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt abzielen. Für Arbeitslose Rechtskreis SGB II werden demgegenüber tendenziell stärker Instrumente eingesetzt, die ihre Erwerbsfähigkeit verbessern sollen, u. a. durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Da von Oktober 2006 zu Oktober die Arbeitslosigkeit insgesamt um 16 Prozent (SGB II: -10 Prozent, SGB III: -27 Prozent) sank, war ein Rückgang bedingt durch die sinkende Zahl potentieller Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu erwarten. Darüber hinaus hat die Strategie der BA, auf schneller wirkende und betriebsnähere Maßnahmen mit tendenziell größeren Eintrittszahlen zu setzen, zu kürzeren Laufzeiten geführt. Beide Effekte haben bei der Nutzung der aktiven Arbeitsmarktpolitik Bereich des SGB III zu tendenziell sinkenden Bestandszahlen geführt. Im Bereich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen verringerten sich die Bestände an Teilnehmern - vor allem durch das Auslaufen der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) - Vergleich zum Oktober 2006 um 33 Prozent. Bei den beschäftigungsbegleitenden Leistungen sanken die Teilnehmerzahlen, bedingt durch das Auslaufen des Überbrückungsgeldes und des Existenzgründungszuschusses, um 21 Prozent. Gleichzeitig wurde SGB-II-Bereich der Einsatz der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik ausgeweitet. Die Bestände an Teilnehmern in Maßnahmen der beschäftigungsbegleitenden Leistungen stiegen binnen Jahresfrist um 14 Prozent, allerdings sanken gleichzeitig die Bestände an Teilnehmern in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen um 4 Prozent. Die Daten zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten sind vorläufig, endgültige Daten stehen erst mit dreonatiger Wartezeit zur Verfügung. Am aktuellen Rand werden die Daten hochgerechnet, um eine erste Einschätzung zum Einsatz von Arbeitsmarktpolitik zu ermöglichen. Das Hochrechnungsverfahren beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit und gleicht Differenzen zwischen den statistisch übermittelten Teilnehmerzahlen und Nacherfassungen aus, die erst mit zeitlicher Verzögerung in die Statistik einfließen. 1. Förderung Rechtskreis SGB III Die Bundesagentur für Arbeit hat aus dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) den gesetzlichen Auftrag, zu einem möglichst hohen Beschäftigungsstand in Deutschland beizutragen und die Beschäftigungsstruktur ständig zu verbessern. Das Entstehen von Arbeitslosigkeit soll vermieden und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele steht den Agenturen für Arbeit eine Vielzahl von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Verfügung. Sie erlauben es, sowohl auf unterschiedliche Arbeitsmarktgegebenheiten als auch auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Arbeit suchenden Menschen zu reagieren. Dabei wird der bereits in den Vorjahren eingeschlagene Weg des konsequenten effizienten und effektiven Einsatzes der finanziellen Mittel weiter beschritten. Mit den verfügbaren Ressourcen soll ein Maxum an arbeitsmarktlicher Wirkung erreicht werden. Der Einsatz von beschäftigungsbegleitenden Leistungen und Maßnahmen zur Verbesserung von Integrationschancen steht dabei eindeutig Vordergrund. Beschäftigung schaffende Maßnahmen treten demgegenüber zurück. 1.1 Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt Berufliche Weiterbildung kommt als arbeitsmarktpolitisches Instrument vor allem dann zum Einsatz, wenn es gilt, die Diskrepanz zwischen qualifikatorischen Anforderungen der Nachfrage nach Arbeitskräften und den bei 16

19 arbeitslosen Arbeitnehmern vorhandenen Qualifikationen auszugleichen. Ziel ist es, durch berufliche Weiterbildungsförderung die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Arbeitslose erhalten einen Bildungsgutschein, wenn die Weiterbildung für sie eine nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erwarten lässt und das effizienteste Instrument darstellt. Sofern die Weiterbildungsmaßnahme von einer fachkundigen Stelle zugelassen wurde, können die Kunden den Bildungsgutschein bei einem geeigneten Träger ihrer Wahl einlösen. Im Oktober nahmen SGB-III-Bereich Personen an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, in Westdeutschland und in Ostdeutschland. Gegenüber dem Vorjahresmonat war dies eine Abnahme von 16 Prozent. Eine neue Weiterbildung haben Oktober Personen begonnen (West: , Ost: 6.600). Seit haben Personen eine Weiterbildungsmaßnahme begonnen, 38 Prozent mehr als entsprechenden Vorjahreszeitraum. Zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten und zum Ausgleich von geringeren Quali fizierungsdefiziten werden die vergleichsweise kürzeren und damit günstigeren Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen eingesetzt. An solchen Maßnahmen haben Oktober insgesamt Personen teilgenommen, Westen und Osten Der Bestand liegt damit unter dem des Vorjahresmonats und zwar um 32 Prozent Personen haben Oktober eine solche Maßnahme begonnen ( in Westdeutschland und in Ostdeutschland). Seit sind Personen in eine Trainingsmaßnahme eingetreten. Dies waren in etwa genauso viele Personen wie entsprechenden Vorjahreszeitraum. in Westdeutschland und in Ostdeutschland. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stellt dies eine Steigerung des Bestandes um 148 Prozent (West: +162 Prozent, Ost: +114 Prozent) dar. Im Oktober wurden Neueintritte (West: Ost: 1.800) gezählt. Seit wurden Personen Trägern zugewiesen, 211 Prozent mehr als Jahr zuvor. Die Förderung der Selbständigkeit wurde Sommer 2006 grundlegend reformiert. Seit dem 1. August 2006 sind die beiden Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zu einem einheitlichen Instrument der Existenzgründungsförderung, dem Gründungszuschuss, SGB III zusammengefasst worden. Eine neue Förderung mit dem Existenzgründungszuschuss war letztmalig zum 30. Juni 2006 möglich, die letztmalige Förderung mit dem Überbrückungsgeld war nach einer Übergangsfrist bis zum 1. November 2006 möglich. Aufgrund der bis zu dreijährigen Laufzeit des Existenzgründungszuschusses werden noch bis Juli 2009 Personen mit diesem Instrument gefördert werden Förderung der Selbständigkeit (Bestände) insgesamt Exist enzg ründ ungszuschuss Restabwicklung Im Oktober wurde Rechtskreis SGB III die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen durch Eingliederungszuschüsse gefördert, in Westdeutschland und in Ostdeutschland. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war dies eine Abnahme von 5 Prozent (West: -1 Prozent, Ost: -10 Prozent). Neu bewilligt worden sind Oktober Eingliederungszuschüsse (West: 6.300, Ost: 3.900). In den ersten zehn Monaten des Jahres sind damit Personen neu mit einem Eingliederungszuschuss gefördert worden, 16 Prozent mehr als Vorjahreszeitraum Überbrückungsg eld Jan 06 Jan 07 Gründung szuschuss SGB II: Einstiegsgeld - V ariant e Selb st änd igkeit Im Oktober waren für Bewerber Dritte mit deren Vermittlung beauftragt; davon in Westdeutschland Bewerber wurden Laufe des Monats Oktober Beauftragten zugewiesen, Westen und Osten. Für Teilnehmer waren Träger mit Eingliederungsmaßnahmen beauftragt, davon Bei dem Instrument der Beauftragung Dritter mit der Vermittlung werden für den Monat Oktober SGB III Ursprungswerte, also keine hochgerechneten Werte referiert. Ausgesprochen starke Zugänge und damit verbundene Bestandszuwächse innerhalb der letzten Monate bei diesem Instrument, haben dazu geführt, dass das Hochrechnungsverfahren die Entwicklung nicht adäquat antizipieren konnte. Entsprechend ist ein Vorjahresvergleich nicht möglich, da der Vergleich von vorläufigen mit endgültigen Werten nicht sinnvoll ist. Im Oktober wurden Existenzgründer mit einem Existenzgründungszuschuss oder dem Gründungszuschuss gefördert, 21 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Davon erhielten einen Existenzgründungszuschuss und Personen einen Gründungszuschuss. Im Oktober wurden Personen mit dem Gründungszuschuss erstmalig gefördert. Von diesen neuen Existenzgründungen entfielen auf Westdeutschland und auf Ostdeutschland. Seit wurden Personen mit einem Gründungszuschuss neu gefördert davon in Westdeutschland und in Ostdeutschland. 17

20 1.2 Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen Marktersatzmaßnahmen werden mit Einführung des SGB II zu 2005 überwiegend für Arbeitslose eingesetzt, die diesem Rechtskreis zugeordnet sind. Entsprechend dieser Schwerpunktverteilung zwischen Arbeits agenturen und Trägern der Grundsicherung haben die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Rechtskreis SGB III an Bedeutung verloren. Darüber hinaus haben Beschäftigung schaffende Maßnahmen insgesamt durch die Abschaffung der Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) an Gewicht verloren. Im Oktober waren Personen in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt, 16 Prozent weniger als vor einem Jahr. Der Bestand an Teilnehmern SGB III entspricht etwa einem knappen Drittel der Teilnehmer Rechtskreis SGB II Personen waren in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Westdeutschland beschäftigt, in Ostdeutschland befanden sich Personen in einer ABM. Eine neue ABM haben Oktober Personen (West: 600, Ost: 900) begonnen. Verglichen mit den Zugängen der ersten zehn Monate des Vorjahres wurden ABM bis Oktober weniger stark eingesetzt. In den ersten zehn Monaten haben zwar Personen eine ABM begonnen, dies stellt jedoch einen Rückgang zum Vorjahreszeitraum um 5 Prozent dar. 2. Förderung Rechtskreis SGB II 21 Als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind die Arbeitsagenturen und Kommunen - entweder in Arbeitsgemeinschaften, in getrennter Trägerschaft oder als zugelassene kommunale Träger - für die aktive Arbeitsförderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuständig. Sie sind verantwortlich für die Einrichtung und Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Für diesen Personenkreis können die klassischen arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III mit Ausnahme der Instrumente zur Selbständigenförderung eingesetzt werden. Hinzu kommen das Einstiegsgeld, die Arbeitsgelegenheiten sowie sonstige weitere Leistungen, soweit sie für die individuelle Eingliederung in das Erwerbsleben erforderlich sind. Außerdem können für diese Personen sozialintegrative Leistungen erbracht werden (z. B. Kinderbetreuung). 21 Seit Juni können Bereich des SGB II auch Förderinformationen der zugelassenen kommunalen Träger statistisch ausgewertet werden. Die Förderinformationen liegen rückwirkend bis Januar 2006 vor, so dass auch Vorjahresvergleiche möglich sind. Niveaubrüche mit früheren Veröffentlichungen sind somit möglich, da gut 10 Prozent aller Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Bereich des SGB II von zugelassenen kommunalen Trägern betreut worden sind. Für Vorjahresvergleiche ist zu beachten, dass die Förderinformationen der zugelassenen kommunalen Träger nicht hochgerechnet werden können und somit tendenziell Vorjahresvergleiche verzerrt sein können. Aufgabe aller Akteure am Arbeitsmarkt ist es, tragfähige Konzepte zu entwickeln, die es den Arbeitslosengeld-II- Empfängern ermöglichen, entsprechende Fortschritte hin zur beruflichen (Wieder-) Eingliederung zu erzielen. Im Unterschied zum SGB-III-Bereich, bei dem vor allem die direkte Integration in den Arbeitsmarkt Vordergrund steht, soll die Arbeitsmarktpolitik Rahmen des SGB II neben der direkten Integration in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt auch dazu beitragen die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Einen Schwerpunkt bilden nach wie vor Beschäftigung schaffende Maßnahmen, zu denen auch die Arbeitsgelegenheiten gehören. Im Laufe des aktuellen Jahres hat sich die Nutzung der Arbeitsmarktpolitischen Instrumente Vergleich zum Vorjahr gleichwohl stärker ausdifferenziert. 2.1 Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt An Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung haben Oktober Personen aus dem Rechtskreis SGB II teilgenommen (Teilnehmer West: , Teilnehmer Ost: ), dies waren 23 Prozent mehr als Vorjahresmonat Personen haben Oktober eine solche Maßnahme begonnen (West: , Ost: 7.300). Seit haben Personen eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen, 41 Prozent mehr als Jahr zuvor. In einer Trainingsmaßnahme bzw. einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung waren Oktober Personen, in Westdeutschland und in Ostdeutschland. Insgesamt waren dies 2 Prozent mehr als Oktober haben eine solche Maßnahme Oktober begonnen (West: Ost: ). Seit haben Personen eine Trainingsmaßnahme begonnen, 16 Prozent mehr als Vorjahreszeitraum. Die Beschäftigung von Hilfebedürftigen mit Eingliederungszuschüssen wurde Oktober in Fällen gefördert, Westen in und Osten in Fällen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat war dies bundesweit ein Anstieg um 27 Prozent. Im Westen war dies ein Anstieg um 28 Prozent; Osten ein Anstieg um 25 Prozent. Für Personen sind diese Zuschüsse Oktober erstmals bewilligt worden (West: 5.500, Ost: 3.900). In den ersten zehn Monaten des Jahres haben Personen oder 22 Prozent mehr als vor einem Jahr eine Maßnahme dieser Art begonnen. Das Einstiegsgeld, das ausschließlich SGB-II-Bereich zum Einsatz kommt und als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird, kann sowohl für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden. Im Oktober wurde es an Personen ausbezahlt (West: , Ost: ), davon in Fällen (West: , Ost: 8.800) zur Unterstützung einer Existenzgründung. 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