Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14

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1 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Mehr Informationen zu den Ausstellungen finden Sie ab Seite 11. Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 Informationen aus den Ortsteilen Seite 14 Informationen der Kindertagesstätten Seite 18 Informationen der Agentur für Arbeit Seite 20 Informationen aus dem Rathaus Seite 11 Geburtstage Seite 16 Informationen der Schulen und Bildungsträger Seite 17 Vereine und Verbände Seite 18 Veranstaltungen Seite 20 DANKE DEN VIELEN NEUEN MITGLIEDERN DIE SICH FÜR QUALITÄT UND SERVICE ENTSCHIEDEN HABEN NOCH BIS ANMELDEN BEI MONATLICH KÜNDBAREM VERTRAG

2 2 + Facebook Garten- und Landschaftsbau Rolf Duckstein Wittenberg OT Reinsdorf, Südstr. 29 Partyservice Grillservice EntfEuchtung Entsalzung trockenhaltung Wir bieten die perfekte, saubere & dauerhafte Lösung! Tel.: + 49 (0) Mobil: + 49 (0) Charlottenstraße Luth. Wittenberg Di h, Do h offene Stunden (für Jedermann) bei schönem Wetter auf der Wiese. Lindenstr. 30, Reinsdorf, Info: (Mo-Do 10-14h) Anmeldung: Mail: andrea-yoga@t-online.de, / Jens Kraußlach Rechtsanwalt Mediator Sommer Spezial! Geschwister-Scholl-Straße Lutherstadt Wittenberg Telefon: / Fax: / Die IT-Spezialisten: Neueröffnung! Servicebüro Computer Service Handel in Wittenberg - Dessauer Str. 33. Wir beheben Ihre PC-Probleme schnell & diskret zu Pauschalpreisen! Wir sind von Mo bis Fr und Uhr für Sie da! Telefon: Zaunbau / Carport Pflasterarbeiten Futtermittel Mittwoch Uhr Samstag Uhr / Fax Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Neues Rathaus Lutherstraße 56 Zentrale Tel.-Nr.: Zentrale Fax-Nr.: Ideen- und Beschwerdemanagement, Online-Service (Stadtleben/Bürgerservice) Tel.: Bürgerbüro Tel.-Nr.: buergerbuero@wittenberg.de Montag - Donnerstag Uhr Freitag von Uhr Sonnabend Uhr Oder Sie besuchen eines unserer Bürgerbüros in den Ortsteilen zu den nachstehenden Zeiten: Regelmäßige Sprechstunden: Straach, Berkauer Str. 3 (Büro Bürgerservice) jeden 1. Montag im Monat Uhr Kropstädt, Am Schlosspark 25 (Gemeindevertretung) jeden 2. Montag im Monat Uhr Abtsdorf, Friedh.-Gärtner-Str. 2/Eing. Siedlerallee jeden Dienstag Uhr Reinsdorf, Schulplatz 5 jeden Mittwoch Uhr Pratau, Alte Wittenberger Str. 10 jeden Donnerstag Uhr Telefonisch sind alle Bürgerbüros der Ortsteile über die Tel.-Nr zu erreichen. Leitstelle Landkreis Wittenberg, Tel.: Tourist-Information Lutherstadt Wittenberg, Tel.: Januar: Montag - Freitag Uhr Samstag und Sonntag geschlossen Februar: Montag - Freitag Uhr Samstag Uhr Sonntag geschlossen März Montag - Freitag Uhr Samstag und Sonntag Uhr April - Oktober: Montag - Freitag Uhr Samstag und Sonntag Uhr November - Dezember: Montag - Freitag Uhr Samstag und Sonntag Uhr Öffnungszeiten Schwimmhalle und Sauna unter: Tel.: Öffnungszeiten Freibad Montag bis Freitag Samstag, Sonntag, Feiertage Sommerferien durchgehend 12:00 bis 20:00 Uhr 10:00 bis 20:00 Uhr 10:00 bis 20:00 Uhr Stadtbibliothek, Schlossstr. 7, Tel.: Montag - Donnerstag Uhr Freitag geschlossen weitere Zweigbibliotheken gibt es in Friedrichstadt, Piesteritz und in den Ortsteilen Abtsdorf, Mochau und Pratau Schiedsstelle: Lutherstraße 56, Raum 1.27 gerade Kalenderwoche: donnerstags bis Uhr ungerade Kalenderwoche: donnerstags bis Uhr Sprechzeiten Regionalbeamte des Polizeireviers Wittenberg (in der Schiedstelle) montags bis Uhr Weltkulturerbestätte, Museen und Ausstellungen Lutherhaus, Tel April - Oktober täglich Uhr November - März Dienstag - Sonntag Uhr montags geschlossen Melanchthonhaus, Tel April bis Oktober täglich Uhr November bis März Dienstag - Sonntag Uhr montags geschlossen Stadtkirche St. Marien, Tel Predigtkirche Luthers, Cranach-Altar und -Epitaphe Öffnungszeiten der Stadtkircheninformation (Tel.: ) Karfreitag bis 31. Oktober Montag - Samstag Uhr Sonntag Uhr 1. November bis Gründonnerstag Montag - Samstag Uhr Sonntag Uhr Mittagsandacht in der Fronleichnamskapelle Montag - Freitag Uhr Sonntagsgebet im Katharinensaal (Bugenhagenhaus) Uhr Kirchenführung täglich und nach Vereinbarung Uhr Schlosskirche Allerheiligen, Tel Thesentür, Gräber Luthers und Melanchthons Zum Reformationsjubiläum 2017 wird die Schlosskirche umfassend restauriert. Die Kirche muss für den Besucherverkehr leider völlig geschlossen bleiben! Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bitte besuchen Sie auch das Info-Center vor der Schlosskirche. Es hat, auch während der Schließzeiten der Kirche, täglich geöffnet: Öffnungszeiten Info-Center Schlosskirche (Änderungen vorbehalten) Karfreitag - 31.Oktober Montag - Samstag Uhr Uhr Sonntag Uhr 1. November - Gründonnerstag Dienstag - Samstag Uhr Uhr Sonntag Uhr Während dieser Veranstaltungen sind keine Führungen in der Kirche möglich: Sonntag Gottesdienst (Ort in Gottesdienstübersicht) Uhr Cranach-Haus, Markt 4, Tel Dienstag - Samstag (Ausstellungen und Lädchen ) Uhr Sonntag und Feiertage (nur Ausstellungen) Uhr Altes Rathaus - Ausstellung, Tel Dienstag - Sonntag Uhr Städtische Sammlungen, Wallstraße 1 Information, Tel Ratssammlungen/Stadtgeschichte, Tel Ratsarchiv, Tel Dienstag u. Mittwoch Uhr Uhr Museum im Zeughaus Dauerausstellung Kronjuwelen, Juristenstr. 16a, Tel Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 09:00-17:00 Uhr letzter Einlass: 16:30 Uhr Wittenberger Haus der Geschichte Tel Montag - Freitag Uhr Samstag/Sonntag u. Feiertage

3 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr Folgende Beschlüsse wurden in der 12. Sitzung des Stadtrates am gefasst Übernahme einer heimatgeschichtlichen Sammlung Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, das Vermächtnis des Verstorbenen anzunehmen und der Alleinerbin einen Ausgleichsbetrag gem BGB Zug-um-Zug gegen Übertragung des Eigentums und Herausgabe des Vermächtnisgegenstandes zu zahlen. Einstimmig angenommen Verkauf des Grundstückes in Wittenberg, Flur 2, Flurstück 28/1 Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf des Grundstückes in Wittenberg, Flur 2, Flurstück 28/1 mit qm. Einstimmig angenommen Verkauf der Flurstücke 121, 116/12 und 116/9 der Flur 3 in der Gemarkung Nudersdorf Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf der Flurstücke 121 (3.896 qm), 116/12 (2.254 qm) und 116/9 (372 qm) der Flur 3 in der Gemarkung Nudersdorf. Nein-Stimmen: 2 Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 508/50 der Flur 24 in der Gemarkung Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 508/50 mit ca. 44 qm der Flur 24 in der Gemarkung Wittenberg. Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 170 der Flur 10 in der Gemarkung Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 170 mit ca. 550 qm der Flur 10 in der Gemarkung Wittenberg. Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 4 Verkauf des Flurstückes 26 der Flur 38 der Gemarkung Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf des Flurstückes 26 mit 392 qm der Flur 38 in der Gemarkung Wittenberg. Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 4 Berufung des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Euper zum Ehrenbeamten Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Steffen Lehmann zum 01. Juli 2015 für den Zeitraum von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Euper der Lutherstadt Wittenberg zu ernennen. Einstimmig angenommen Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Straach der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Stefan Lindner zum 01. Juli 2015 für den Zeitraum von sechs Jahren unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Straach der Lutherstadt Wittenberg zu ernennen. Einstimmig angenommen Abberufung des stellvertretenden Stadtwehrleiters der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Stefan Langrock zum von seinem Amt als stellvertretender Stadtwehrleiter der Lutherstadt Wittenberg zu entbinden und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis abzuberufen. Einstimmig angenommen Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Wittenberg zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Beitritt zur Genehmigungsverfügung des Landkreises Wittenberg vom 29. Mai 2015 zur Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 Hauptsatzung der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Hauptsatzung der Lutherstadt Wittenberg gemäß Anlage 1. Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1 Gesetzliche Mitgliederzahl: 41 anwesende Mitglieder: 34 Geschäftsordnung für den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg und seine Ausschüsse sowie für die Ortschaftsräte Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg und seine Ausschüsse sowie für die Ortschaftsräte gemäß Anlage 1. Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 2 Gesetzliche Mitglieder: 41 anwesende Mitglieder: 34

4 4 Dienstkraftfahrzeugvereinbarung mit dem Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, die anliegende Dienstkraftfahrzeugvereinbarung mit dem Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg zu schließen. Enthaltungen: 1 Straßenbaumaßnahme Kirchhofstraße 2. Bauabschnitt Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Ausbau der Kirchhofstraße im 2. Bauabschnitt von der Dresdener Straße bis zur Thomästraße. Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 4 3. Änderung zum Gaskonzessionsvertrag Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt die 3. Änderung zum Gaskonzessionsvertrag zwischen der Lutherstadt Wittenberg und der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH vom Einstimmig angenommen Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG (KOWISA KG) Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Rechtsformwechsel der Kommunalwirtschaft Sachsen- Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs-KG (KOWISA KG) nach 190 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gemäß 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG LSA. 2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, dass der Oberbürgermeister ermächtigt wird, auf der Gesellschafterversammlung der KOWISA KG dem Rechtsformwechsel zuzustimmen und alle für die Durchführung notwendigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Enthaltungen: 3 Vertretung der Lutherstadt Wittenberg in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Fläming-Elbaue Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt, Herrn Torsten Zugehör als Vertreter der Lutherstadt Wittenberg in die Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes Fläming- Elbaue zu entsenden. Enthaltungen: 1 Bestätigung des Oberbürgermeisters als Mitglied des Aufsichtsrates der WIGEWE Gesellschaft für Wohneigentum mbh Wittenberg Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestätigt den Oberbürgermeister Herrn Torsten Zugehör als Aufsichtsratsmitglied der WIGEWE Gesellschaft für Wohneigentum mbh Wittenberg mit Wirkung seines Amtsantrittes zum 6. Juli Einstimmig angenommen Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Bestätigung des Oberbürgermeisters als Mitglied des Aufsichtsrates der Senioren- und Pflegezentrum Am Lerchenberg gemeinnützige GmbH Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestätigt den Oberbürgermeister Herrn Torsten Zugehör als Aufsichtsratsmitglied der Senioren- und Pflegezentrum Am Lerchenberg gemeinnützige GmbH mit Wirkung seines Amtsantrittes zum 6. Juli Einstimmig angenommen Änderung des Gesellschaftsvertrages der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg genehmigt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH entsprechend Anlage. Enthaltungen: 1 Entsendung und Bestätigung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH durch den Stadtrat Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg entsendet folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH (LWM): CDU-Fraktion: Dr. Bettina Lange Fraktion DIE LINKE: Uwe Loos Fraktion Freie Wähler: Dr. Volker Werner SPD-Fraktion: Bernhard Naumann Der Stadtrat bestätigt die Besetzung des Aufsichtsrates der LWM durch weitere Mitglieder (Gesellschaftervertreter): Gesellschaftervertreter Stadt: Oberbürgermeister Gesellschaftervertreter Stadtwerke: Hans-Joachim Herrmann Nein-Stimmen: 1 Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt / Entwurf Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg nimmt die Begründung zum Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Entwurf (Anlage 2) bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen. 3. Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg bestimmt den Entwurf des Bauleitplanes Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt, einschließlich Begründung zur öffentlichen Auslage nach 3 Abs. 2 BauGB und zur Unterrichtung der von der Planung berührten und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden im Sinne des 2 Abs. 2 BauGB. Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 4 Gesetzliche Mitgliederzahl: 41 anwesende Mitglieder: 30 davon Befangen gem. 33 KVG LSA: 0

5 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr Verkauf der Flurstücke 378 und 376 der Flur 1 in der Gemarkung Reinsdorf Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Verkauf der Flurstücke 378 (1144 qm) und 376 (6 qm) der Flur 1 in der Gemarkung Reinsdorf. Nein-Stimmen: 1 Ankauf und Verkauf diverser Flurstücke in der Flur 1 und 3 in Mochau Beschluss-Nr.: I/ Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg beschließt den Ankauf der Flurstücke 449 (18 qm), 442 (11 qm), 443 (1 qm), 179/7 (66 qm), 451 (1 qm), 453 (22 qm), 177 (23 qm) und 445 (87 qm) der Flur 3 sowie Flurstücke 357 (8 qm), 359 (4 qm) und 351 (4 qm) der Flur 1 und den Verkauf des Flurstückes 447 (11 qm) der Flur 3 in der Gemarkung Mochau. Einstimmig angenommen Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des 100 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom (GVBl. S. 288), in der zurzeit gültigen Fassung hat die Lutherstadt Wittenberg die folgende, vom Stadtrat in der Sitzung am beschlossene Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird 1. im Ergebnisplan mit dem a) Gesamtbetrag der Erträge auf EUR b) Gesamtbetrag der Aufwendungen EUR 2. im Finanzplan mit dem a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR b) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR c) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufender Investitionstätigkeit EUR d) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit EUR f) Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit EUR festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf EUR festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird auf EUR festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird auf EUR festgesetzt. 5 Für die Steuersätze (Hebesätze) zur Erhebung der Realsteuern gelten für das Haushaltsjahr 2015 die Festlegungen lt. Hebesatz-Satzung: Lutherstadt Wittenberg (ohne die nachfolgend einzeln aufgeführten Ortschaften) 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 312 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 375 Abtsdorf Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Abtsdorf (Stand ) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 307 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 255 Mochau Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Mochau (Stand ) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 274 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 305 Straach Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Straach (Stand ) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 247 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 255

6 6 Kropstädt Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Kropstädt (Stand ) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 313 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): 255 Boßdorf Die Steuersätze (Hebesätze) für Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 in dem ehemaligen Gemeindegebiet der Gemeinde Boßdorf (Stand ) wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: v. H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) Steuersatz (Hebesatz): 292 b) für Grundstücke (Grundsteuer B) Steuersatz (Hebesatz): Gewerbesteuer: Steuersatz (Hebesatz): Innerhalb der gebildeten Budgets und Deckungskreise (Anlage) sind mit Ausnahme von zweckgebundenen Mitteln, internen Leistungsbeziehungen, Personalaufwand, Abschreibungen, Sonderposten sowie der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen die Aufwendungen sowie die dazugehörenden Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig. 2. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen entsprechend 105 KVG gelten bis zu einem Betrag von Euro im Einzelfall als unerheblich. 3. Mehraufwendungen aus bilanziellen Abschreibungen (Konto 57), internen Leistungsbeziehungen (Konto 58), Umsatzsteuer, Umschuldungen sowie Zinsen für Kassenkredite gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen. 4. Mehrauszahlungen für Umschuldungen, Umsatzsteuer und Zinsen für Kassenkredite gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen. 5. Durch zweckgebundene Mehrerträge und -einzahlungen (z.b. Spenden) bewirkte Mehraufwendungen und -auszahlungen gelten nicht als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen. Zweckgebundene Erträge und Einzahlungen können in das Folgejahr übertragen werden und stehen als Aufwendungen und Auszahlungen zur Verfügung. 6. Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen können bei Bedarf gemäß 20 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik in das Folgejahr übertragen werden. 7. Für die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gelten Beträge bis 150,00 Euro als unerheblich. 8. Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oberhalb einer Wertgrenze von Euro sind einzeln in den Teilhaushalten darzustellen. 9. Für die Erfassung von Vorräten gelten Beträge bis Euro als unerheblich. Lutherstadt Wittenberg, den Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Anlage: Auflistung Budgets und Deckungskreise Teilhaushalte zugeordnete Produkte (Budgets) (Deckungskreise) Oberbürgermeister [01] Zentrale Verwaltungssteuerung Beteiligungsmanagement Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Grundschulen Bibliothek Kindertageseinrichtungen Tourismus Fachbereich (FB) Innerer Service [10] Zentrale Dienste Personalmanagement Rechtsberatung und Rechtsvertretung Personalüberhang Technikunterstützte Informationsverarbeitung Organisationsangelegenheiten Statistik und Wahlen Schiedsstelle Büro für Ratsangelegenheiten [11] Betreuung städtischer Gremien Tierpark Abtsdorf Kulturförderung der Ortsteile Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Ortsteile Förderung der Wohlfahrtspflege Ortsteile Spielplätze der Ortsteile Jugendeinrichtungen der Ortsteile (12) Sportförderung der Ortsteile Strandbad Reinsdorf Sportstätten der Ortsteile (12) Öffentliches Grün der Ortsteile Personalrat [12] Personalvertretung Gleichstellung [13] Gleichstellungsaufgaben Rechnungsprüfungsamt [14] Rechnungsprüfung FB Finanzen und Controlling [20] Finanzmanagement Rechnungswesen Steuerwesen Controlling Elektrizitätsversorgung Gasversorgung Wasserversorgung Abwasserbeseitigung Öffentliche Gewässer Anteile an Unternehmen Steuern, allg. Zuweisungen, allg. Umlagen Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

7 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr FB Bürgerservice [33] Hundesteuer Bürgerbüro - Service extern und intern Ordnungsbehördliche Aufgaben Gewerbeangelegenheiten Straßenverkehrsrecht Meldewesen - Personaldokumente Personenstandswesen Tierpark Wittenberg Kulturförderung Wittenberg Förderung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften Wittenberg Förderung der Wohlfahrtspflege Wittenberg Wohngeld Außerschulische Jugendbildung Jugendeinrichtungen Wittenberg Sportförderung Wittenberg Städtische Friedhöfe FB Brandund Katastrophenschutz [37] Brandschutz, Gefahrenabwehr u. -vorbeugung Katastrophenschutz Städtische Sammlungen [41] Städtische Sammlungen FB Öffentliches Bauen [60] Zentrales Vergabewesen Spielplätze Wittenberg Städtebauliche Verträge Denkmalpflege Gemeindestraßen - Bau und Unterhaltung Gemeindestraßen - Verkehrsanlagen Kreisstraßen - Bau und Unterhaltung Landesstraßen - Bau und Unterhaltung Bundesstraßen - Bau und Unterhaltung Straßenreinigung und Winterdienst Straßenbeleuchtung Parkplätze Einrichtungen des ÖPNV Öffentliches Grün Wittenberg Baumschutz Werbung im öffentlichen Verkehrsraum FB Stadtentwicklung [61] Räumliche Planung Begleitung internationaler und nationaler Projekte Städtebauliche Sanierung Geoinformationsdienste, Geodatenmanagement Grundstücksneuordnung u. grundstücksbezogene Ordnungsmaßnahmen Bauordnerische Tätigkeiten Wirtschafts- und Tourismusförderung FB Gebäudemanagement [65] Versicherungen Objektbetreuung Immobilien- und Liegenschaftsmanagement Hochbau Stadthalle Sportstätten Wittenberg KTC Exerzierhalle Stadthaus Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 Die vorstehende Haushaltssatzung der Lutherstadt Wittenberg für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 98 bis 120 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) erforderliche Genehmigung ist durch die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen 15.2/Ke erteilt worden. Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt gemäß 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom bis (an den Werktagen) im Bürgerbüro des Neuen Rathauses, Lutherstraße 56 zu dessen Sprechzeiten öffentlich aus. Mit der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Landkreises Wittenberg ergingen folgende Entscheidungen: 1. Von einer Beanstandung des Stadtratsbeschlusses der Lutherstadt Wittenberg über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015, Beschluss-Nummer I/ , und über das Haushaltskonsolidierungskonzept 2015, Beschluss-Nummer I/ , vom 22. April 2015 wird vorerst abgesehen. 2. Es wird angeordnet, dass durch den Oberbürgermeister der Lutherstadt Wittenberg mit Vollziehbarkeit der Haushaltssatzung für den Haushalt eine haushaltswirtschaftliche Sperre zu verfügen ist, die sicherstellt, dass nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung die Lutherstadt Wittenberg rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind oder für Vorhaben, die gefördert werden. Des Weiteren wird angeordnet, dass Förderprogramme nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn Maßnahmen fortgeführt werden sollen bzw. bei neuen Maßnahmen mindestens eine 80 %ige Förderung erfolgen wird. Unter diesem Fördersatz sind keine neuen Förderprogramme zu beantragen. Ausgenommen davon sind Fördermaßnahmen zur Wahrnehmung der Pflichtaufgaben und zu den Fördermaßnahmen im Rahmen des STARK III Programms. 3. Die Genehmigung des im 2 der Haushaltssatzung auf EUR festgesetzten Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird in Höhe von EUR erteilt. 4. Die Genehmigung des im 3 der Haushaltssatzung auf EUR festgesetzten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen, welcher der Genehmigungspflicht unterliegt, wäre für einen Betrag in Höhe von EUR zu erteilen. Der genehmigungspflichtige Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird in Höhe von EUR erteilt. Für den weiteren genehmigungspflichtigen Teil erfolgt die Genehmigung in Höhe von EUR unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Verpflichtungsermächtigungen erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Förderwürdigkeit festgestellt wird und die Fördermittelbescheide vorliegen.

8 8 5. Die Genehmigung des im 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages des Liquiditätskredits in Höhe von EUR wird für einen Betrag in Höhe von EUR erteilt. Für den Restbetrag von EUR wird die Genehmigung unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Betrag nur in Anspruch genommen werden darf, wenn durch die nicht zeitnahe Bereitstellung der Fördermittel die Vorfinanzierung von Maßnahmen über den Liquiditätskredit gesichert werden muss. 6. Die Genehmigung zu Ziffer 5 wird mit folgenden Auflagen verbunden: - Die Lutherstadt Wittenberg hat zukünftig bei Genehmigungspflicht des Liquiditätskredites eine prüffähige Liquiditätsplanung gemäß 19 Absatz 1 S. 1 GemKVO Doppik vorzulegen. - Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 ist ein Programm zum Abbau der Liquiditätskredite zu beschließen und mit den Haushaltsunterlagen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. 7. Die Genehmigung ergeht gemäß 36 Absatz 2, Ziffer 4 VwVfG LSA nach pflichtgemäßem Ermessen unter folgenden Auflagen: a. Die Lutherstadt Wittenberg hat bis zum 30. September 2015 eine 1. Nachtragshaushaltssatzung mit allen Bestandteilen und Anlagen zu beschließen und der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. b. Das durch den Stadtrat mit Beschluss-Nummer I/ beschlossene Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis zum 30. September 2015 zu überarbeiten und der Kommunalaufsicht vorzulegen. Mit der Vorlage ist eine Aufstellung der Maßnahmen beizufügen, welche haushaltswirksam im Haushaltsjahr 2015 umgesetzt wurden bzw. noch umgesetzt werden. c. Nach Vorliegen von Zuwendungsbescheiden für beantragte Fördervorhaben sind Kopien der Zuwendungsbescheide zeitnah der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. d. Durch die Lutherstadt Wittenberg sind der Kommunalaufsichtsbehörde bis zum 30. September 2015 ein Kassenabflussplan und die Kassenliquidität für die Monate Oktober bis Dezember vorzulegen. Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Die beabsichtigte Einziehung wurde im Amtsblatt der Lutherstadt Wittenberg Die neue Brücke Nr. 6/2015 vom angekündigt und begründet. Im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 3 Monaten wurden keine Einwendungen erhoben. Damit steht der o. g. Teilabschnitt mit dem Tage der Bekanntmachung nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche zur Verfügung. Die Lage ergibt sich aus dem abgebildeten unmaßstäblichen Übersichtsplan. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Lutherstadt Wittenberg, Lutherstraße 56, Lutherstadt Wittenberg einzulegen. Lutherstadt Wittenberg, den Den Haushaltsplan können Sie auch auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg Stadtrat und Verwaltung/Stadtverwaltung/Haushaltspläne einsehen. Bekanntmachung Einziehung des Teilabschnittes Fahrradabstellanlage des Bahnhofsvorplatzes Auf der Grundlage des 8 Straßengesetz für das Land Sachsen- Anhalt (StrG LSA) vom (GVBI. LSA S. 334) in der z. Z. gültigen Fassung verfügt die Lutherstadt Wittenberg die Einziehung des Teilabschnittes Fahrradabstellanlage des Bahnhofsvorplatzes. Dieser Teilabschnitt befindet sich auf dem Flurstück 148 der Flur 56 in der Gemarkung Wittenberg. Mit der Einziehung entfallen gemäß 8 Abs. 5 StrG LSA Gemeingebrauch ( 14 StrG LSA) und Sondernutzung ( 18 Abs. 1 StrG LSA).

9 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan W15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt Der Stadtrat der Lutherstadt Wittenberg hat in seiner Sitzung am den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes beschlossen und die Begründung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Entwurfsunterlagen sind zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Plangebietsabgrenzung ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Folgende Planziele sollen im o. g. Bebauungsplan Berücksichtigung finden: Weitestgehende Übernahme der Festsetzungen und Darstellungen aus dem gesamten Plangebiet des derzeit rechtskräftigen B-Planes W14 Gewerbegebiet mit Gewächshausanlage westlich Heuweg. Der B-Plan mit einem Geltungsbereich von insgesamt ca. 68 ha soll eine schrittweise Erweiterung der Gewächshausanlage in weiteren Bauabschnitten ermöglichen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Hans-Heinrich-Frank-Straße. Schutzgut Pflanzen: - Vegetation/Biotoptypen: Wälder: Nadelholz-Reinbestände nicht heimische Baumarten (reine Schwarzkiefer-Bestände), Nadelholz-Reinbestände heimische Baumart (Gemeine Kiefer) Mischbestände aus Laubholz Mischbestand Nadelholz-Laubholz (heimische und nichtheimische Baumart), Ruderalfluren mit Landreitgrasbestand Waldrand Gehölze: Baumgruppe (überwiegend heimisch/nicht heimisch) Einzelbaum, Einzelstrauch, Gebüsch trocken-warmer Standorte (überwiegend nicht heimisch) Gebüsch stickstoffreicher Standorte (überwiegend heimisch) Strauchhecke (überwiegend heimisch) Intensivacker - Bäume: Gemeine Kiefer, Schwarzkiefer, Traubeneiche und Zitterpappel, Sandbirke, Stieleiche, Robinie, Esche, Faulbaum, Bergahorn, Weide - Sonstige Pflanzen: Schwarzer Holunder, Eingriffliger Weißdorn, Gemeine Berberitze, Hundsrose, Brombeere, Schlehe, Wildstaudenarten trockener Ausprägung Die erforderlichen Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen werden entsprechend den ermittelten Untersuchungsergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Waldumwandlung und der Umweltprüfung nach BauGB dargestellt und gesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung vorzunehmen ist, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Diese Umweltprüfung in Form eines Umweltberichtes ist Bestandteil der Begründung zum Entwurf. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden folgende umweltbezogene Informationen zu den in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgütern gegeben: Im Umweltbericht zum Bebauungsplan mit Bestandsaufnahmen und Bewertung der Umweltauswirkungen sowie Darstellung möglicher Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu: Schutzgut Tiere: - Brutvögel: Grauammer, Wendehals, Sperbergrasmücke, Nachtigall, Turteltaube, Feldlerche, Haubenlerche, Grünspecht, Neuntöter, Flussregenpfeiffer, Brachpieper, Heidelerche, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Dorngrasmücke, Sumpfrohrsänger - Reptilien: Zauneidechse, Schlingnatter, Blindschleiche - Amphibien: Erdkröte, Grasfrosch, Teichmolch, - Fledermäuse: Zwergfledermaus, Mückenfledermaus, Braunes Langohr - weitere Arten: Heuschrecken, Brauner Feuerfalter, Wegerich-Scheckenfalter, Weißklee-Gelbling, Kleines Wiesenvögelchen und Gemeiner Bläuling - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der vorgenannten Arten Schutzgut Boden: Versiegelung, Altlastverdachtsflächen Schutzgut Wasser: Grundwasser, Oberflächenwasser Schutzgut Luft: Frischluftentstehung, Schutzgut Klima: Makro- und Regionalklima, Lokalklima, Schutzgut Landschaft/Erholung: Visualisierung, Fernwirkung, Schutzgut Mensch: Wohnumfeld, Freizeit, Schutzgut Kultur und Sachgüter: Archäologie, Bodendenkmal Es liegen gutachterliche Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten/Themenblöcken vor: Natur (Tiere)/Artenschutz: BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2011): Faunistische Sonderuntersuchungen für die geplante Erweiterung des Bebauungsplanes W 14 Gewächshausanlage westlich Heuweg in Wittenberg BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2012): Artenschutzbeitrag, Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2012): Faunistische Sonderuntersuchungen, Ergänzende Erfassungen zur Avifauna, Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2012): Dokumentation zur Umsiedlung der Zauneidechse (Lacerta agilis), Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. Bauabschnitt BIANCON Gesellschaft für Biotopanalyse und Consulting mbh (Halle) (2014): Faunistische Erfassungen für die UVP zur Waldumwandlung im Rahmen des Bebauungsplanes W 15 Gewerbegebiet Gewächshausanlage 1. bis 3. BA der Lutherstadt Wittenberg Immissionen: TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (2012): Stellungnahme zur Emissions- und Immissionsrelevanz der geplanten Erweiterung vom TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG (2012): Geräuschimmissionsprognose zum Vorhaben Gewächshausanlage mit Logistikzentrum (Stand: )

10 10 Klima: Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG (2012): Lokalklimatisches Gutachten zum B-Plan W 15 (Stand: Juni 2012); Stellungnahme zu Auswirkungen von geplanten Gewächshäusern auf das Lokalklima vom In Bezug auf die mit dem Bebauungsplan zielende Waldumwandlung wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie nach UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) erarbeitet: StadtLandGrün (2015): Bebauungsplan W 15 Gewerbegebiet - Gewächshausanlage BA, Umweltverträglichkeitsstudie zur Waldumwandlung Telle, Dr. Rainer (2014): Forstfachliches Gutachten im Rahmen der UVS zur Waldumwandlung Wittenberg (Stand: Mai 2014, Aktualisierung April 2015) Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung liegen zu folgenden Belangen aus: Tiere: Zauneidechse, Schlingnatter, Brutvögel, Fledermäuse, Pflanzen: bestehende Biotope, Wald (Erhalt und Waldumwandlung), Ausgleichsmaßnahmen, Boden: Versiegelung, Altlasten, Wasser: Niederschlagsversickerung, Löschwasser, Immissionen: Visuelle Abschirmung, Kulturgüter: Denkmalpflege, Bodendenkmale, Landschaft: Landschaft, Ortsbild, Mensch: Wohnqualität Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr für die Dauer eines Monats im Neuen Rathaus, Bürgerbüro, Lutherstraße 56 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr Samstag von 9.00 Uhr bis Uhr Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei Beschlussfassung über diese Entwurfsplanung gemäß 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 Abs. 2a der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Entwurfsunterlagen können Sie auch auf der Homepage der Lutherstadt Wittenberg /Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen. Lutherstadt Wittenberg, den Diese Unterlagen können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werden. Die Planunterlagen zum Entwurf einschließlich der Begründung und die umweltbezogenen Informationen liegen in der Zeit vom Eckard Naumann Der Oberbürgermeister

11 Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr Freiwillige Feuerwehr Straach Nachruf Manfred Pulz geboren gestorben Manfred Pulz zählte zu den ältesten und auch dienstältesten Kameraden unserer Feuerwehr. Er wurde 1954 Mitglied und erhielt im vorigen Jahr die Treuemedaille für eine 60-jährige Mitgliedschaft wurde er aus dem aktiven Dienst in die Brandschutzgruppe und 1991 in die Altersabteilung übernommen. Er war in allen Bereichen ein stets pflichtbewusster Feuerwehrmann gehörte er mit zu den Organisatoren unserer Partnerschaft mit den Kameraden aus Wassenberg/ Orsbeck. Wir, die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Straach, werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Oberbürgermeister Ortswehrleiter Ortsbürgermeister Lutherstadt Freiwillige Feuerwehr Ortschaft Wittenberg Straach Straach Informationen aus der Stadtbibliothek Projekt: Lesestart Seit dem vergangenen Jahr beteiligt sich die Stadtbibliothek an dem bundesweiten Projekt Lesestart - Drei Meilensteine für das Lesen. Was aber ist das? Der Lesestart ist ein Programm zur Sprach- und Leseförderung, welches sich schon an unsere Jüngsten, speziell an die Dreijährigen, richtet. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und von der Stiftung Lesen durchgeführt. Interessierte Eltern können sich gemeinsam mit ihrem Kind in der Stadtbibliothek Wittenberg oder in der Zweigbibliothek Piesteritz, Fritz-Heckert-Straße den bunten Beutel abholen. Darin befindet sich ein tolles Bilderbuch, ein Wimmelbild-Plakat und einige Informationen, die an die Eltern gerichtet sind. Das Lesestart -Set erhalten Sie kostenlos. Nutzen Sie bei Ihrem Bibliotheksbesuch die Gelegenheit, unser breites Medienangebot für sich und Ihre Kinder oder Enkel zu entdecken. Viele schöne Kinderbücher warten darauf, von Ihnen oder Ihren Kindern entdeckt zu werden. Einen Überblick über den Medienbestand der Stadtbibliothek bietet dazu unser Online-Katalog Findus Wussten Sie schon, dass es in der Stadtbibliothek einen hübschen, grünen und ruhigen Innenhof mit schönen Sitzmöbeln gibt? Dieser lädt bei schönem Wetter zum Lesen und Vorlesen ein. Sommer - Sonne und ein schönes Buch, was kann es Schöneres geben??? Unser Buch-Tipp passend zur Reisezeit: Nina Sedano Die Ländersammlerin - Wie ich in der Ferne mein Zuhause fand. Die meistgereiste Frau Deutschlands erzählt. Neu im Bestand der Stadtbibliothek sind aktuelle Bestseller u. a. von Dörte Hansen Altes Land, Jussi Adler-Olsen Verheißung, Michel Houellebecq Unterwerfung, Paul Sahner Merci, Udo!, Jürgen Todenhöfer Inside IS - 10 Tage im Islamischen Staat, Wolfgang Joop Dresscode - Stilikonen zwischen Kult und Chaos oder Julia Friedrichs Wir Erben -Was Geld mit Menschen macht. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Das Team der Stadtbibliothek Die Entdeckung eines Meisters Landesausstellung Sachsen-Anhalt öffnet ihre Pforten Weltweit erste Ausstellung zu Leben und Werk von Lucas Cranach dem Jüngeren Es ist eine Weltpremiere: Mit der Landesausstellung Sachsen- Anhalt Cranach der Jüngere 2015 stehen zum ersten Mal Leben und Werk von Lucas Cranach dem Jüngeren im Mittelpunkt einer Ausstellung. Zu seinem 500. Geburtstag tritt der Künstler aus dem Schatten seines gleichnamigen Vaters, Lucas Cranach des Älteren. Am 26. Juni öffnete die Schau in Wittenberg an drei Standorten ihre Pforten. Ausstellungen in Dessau und Wörlitz sowie die Cranach-Kirchen in der Region setzen weitere Akzente im Cranach-Jahr Lucas Cranach der Jüngere Entdeckung eines Meisters Für die Landesausstellung ist das Augusteum, das Vordergebäude des Lutherhauses, erstmals für die Öffentlichkeit zugänglich. Auf knapp 850 Quadratmetern Fläche präsentiert die Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt die Ausstellung Lucas Cranach der Jüngere Entdeckung eines Meisters. Zu sehen sind 120 Werke von Lucas Cranach dem Jüngeren, die aus Museen und Sammlungen aus der ganzen Welt zusammengetragen wurden. Zahlreiche Werke waren zuvor noch nie ausgestellt. Die Schau präsentiert Cranach den Jüngeren als fassettenreiche Persönlichkeit: als fürsorgliches Familienoberhaupt, angesehenen Ratsherrn und findigen Unternehmer. Vor allem aber lenkt sie den Blick auf den Künstler, der dem malerischen Können seines Vaters keineswegs nachstand. Lucas Cranach der Jüngere war bereits früh in die Malerwerkstatt eingebunden und dort selbstständig tätig. Seit 1550 führte der Sohn die Cranach-Werkstatt nicht nur mit unvermindert hoher Qualität fort, sondern entwickelte sie zu einer der größten und erfolgreichsten Kunstwerkstätten Europas. Die Ausstellung präsentiert Lucas Cranach den Jüngeren als Maler reformatorischer Epitaphien und Altäre, als fürstlichen Auftragnehmer und vor allem als Porträtisten. In der Porträtmalerei liegen seine besonderen Qualitäten. Hier löst er sich am deutlichsten von der Tradition des Vaters und wandelt dessen idealisierende Bildnisform zu lebensvollen und wirklichkeitsnahen Charakterstudien. Besonders brillant sind die kraftvollen und sensiblen Porträtstudien von 13 sächsischen Fürsten und ihren Verwandten, die aus dem Museum der Schönen Künste in Reims ausgeliehen werden konnten. Die Zeichnungen sind, als absoluter Höhepunkt der gesamten Landesausstellung, in einer Schatzkammer präsentiert. Sie stammen nach neuesten Forschungen alle von Lucas Cranach dem Jüngeren. Seit Jahrzehnten waren sie nicht mehr gemeinsam ausgestellt und in Deutschland noch nie zu sehen. Die Ausstellung Lucas Cranach der Jüngere Entdeckung eines Meisters wurde von Dr. Katja Schneider, Jutta Strehle und Roland Enke kuratiert. Die Ausstellungsarchitektur und -gestaltung stammt vom Berliner Büro gewerk design. Für die Realisie-

12 12 rung der Ausstellung stand ein Budget von 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Der Katalog ist im Hirmer-Verlag erschienen. Junge Landesausstellung: Pop up Cranach Im Augusteum wird mit Pop up Cranach eine weitere Ausstellung präsentiert, die sich als spezielle Mitmachausstellung an Kinder, Jugendliche und Familien richtet. Mit Pop up Cranach verwandelt sich das zweite Obergeschoss des Augusteums in eine lebendige Bilderwelt zum Entdecken, Selbermachen und Forschen. Wie erkennt man eine Fälschung? Was soll der Löwe im Zimmer? In acht verschiedenen Modulen können junge Ausstellungsbesucher zu Kunstdetektiven werden und den Rätseln in der Bilderwelt der Cranachwerkstatt nachspüren. Parallel zur Ausstellung bietet eine Bildungswerkstatt die Möglichkeit zum Malen, Werken und Experimentieren. Die Ausstellung Pop up Cranach ist ein Projekt des Alice Museum für Kinder im FEZ-Berlin und der Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt. Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung und die Sparkasse Wittenberg ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern den Besuch der Landesausstellung. Dazu wurde ein spezielles Schülerreise-Programm entwickelt. Cranachs Kirche Originale am originalen Ort Die Stadtkirche Sankt Marien in Wittenberg beherbergt zahlreiche Originalgemälde von Lucas Cranach dem Jüngeren. Sie ist zudem ein authentischer Ort, der das Leben des Malers von Anfang bis zum Ende bezeugt. Hier befinden sich das Grab und das Grabmal Lucas Cranachs des Jüngeren, hier hörte er die Predigten der Reformatoren, hier wurde er getauft und getraut. Für die Ausstellung wurden die Cranachwerke restauriert, darunter etwa der bekannte Reformationsaltar, an dem Lucas Cranach der Jüngere zusammen mit seinem Vater gearbeitet hat. Weitere wichtige Werke sind die Epitaphe für Johannes Bugenhagen und Paul Eber, letzteres besser bekannt unter dem Titel Der Weinberg des Herrn. Die Werke sind wichtige Zeugnisse der Reformationsgeschichte. Weiterführende Erläuterungen und Texte werden die Kunstwerke ergänzen, die Restaurierungsarbeiten dokumentieren und die Wirkungsgeschichte der Gemälde vorstellen. Veranstalter sind die Evangelische Stadtkirchengemeinde und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland. Zur Ausstellung ist ein Begleitband im Sax-Verlag erschienen. Cranachs Welt Das Geburtshaus Lucas Cranachs des Jüngeren ist ein prachtvolles und bis heute eindrucksvoll erhaltenes Haus am Wittenberger Markt. Es spiegelt ein authentisches Bild eines Werkhofs des 16. Jahrhunderts wider wurde das Gebäude, zusammen mit dem Cranach-Hof in der Schlossstraße, zum Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung erklärt. Die Cranach- Stiftung präsentiert im Cranach-Haus am Markt die Ausstellung Cranachs Welt. Die Ausstellung stellt die Künstlerfamilie vor und vermittelt einen Überblick über das an Themen und Motiven reiche malerische Werk der Cranachs. Dabei wird auch der Werkstattprozess beleuchtet: Wie entstand ein Tafelgemälde? Welche Farben wurden in der Cranach-Werkstatt benutzt? In einem gesonderten Kapitel der Ausstellung werden unter dem Thema Cranach und Luther Aufbruch in eine neue Zeit Leihgaben der Stiftung August Ohm aus Hamburg präsentiert, darunter Werke von Cranach und Botticelli. Die Ausstellung Cranachs Welt reiht sich in das Vorhaben CranachCity ein. Jahrgang 22 Donnerstag, 9. Juli 2015 Nr. 14 Cranach in Anhalt. Vom alten zum neuen Glauben Die Anhaltische Gemäldegalerie Dessau präsentiert im Rahmen der Landesausstellung im Johannbau die Schau Cranach in Anhalt. Vom alten zum neuen Glauben. Durch die enge Beziehung des Fürsten Georg III. von Anhalt zu Luther war Dessau ein besonders wichtiger Ort für die Ausbreitung des Protestantismus und ein Hauptschaffensort von Cranach dem Jüngeren. Die Cranach-Werkstatt zog es immer wieder aus dem 40 Kilometer entfernten Wittenberg hierher, um für das Fürstenhaus tätig zu werden. Geblieben ist noch heute ein reicher, für die Reformation programmatischer Bildbestand. Schönstes und eindrücklichstes Zeugnis dafür ist die Dessauer Abendmahltafel, auf der Luther, Melanchthon, Georg III. von Anhalt und andere Reformatoren gemeinsam mit Christus das Abendmahl feiern. Cranach der Jüngere setzt sich dabei als Mundschenk ins Bild. Mit den beeindruckenden Epitaphien in der Johanniskirche, den Hauptwerken seines Vaters Cranach des Älteren, Werken Altdeutscher Malerei aus der Anhaltischen Gemäldegalerie Dessau sowie mit zahlreichen Leihgaben zeichnet die Ausstellung ein fassettenreiches Bild des jüngeren Cranach. Ihr besonderes Anliegen ist es, die für die Kunst der Cranach-Werkstatt wegweisenden theologischen Hintergründe nachvollziehbar zu machen. Mit dem Johannbau, der zur Cranachzeit entstandenen Residenz der anhaltischen Fürsten, findet die Ausstellung ihren passenden Rahmen und Präsentationsort. Der Katalog zu dieser Ausstellung ist im Imhof-Verlag erschienen. Cranach im Gotischen Haus in Wörlitz Die Kulturstiftung DessauWörlitz präsentiert die Ausstellung Cranach im Gotischen Haus in Wörlitz. Dort, im Gotischen Haus des Wörlitzer Parks, begründete Fürst Franz von Anhalt- Dessau im 18. Jahrhundert eine der weltweit ersten und umfangreichsten Sammlungen von Gemälden der beiden Cranachs. Die Sammlung mit rund 20 Werken ist in wesentlichen Teilen erhalten geblieben. In der Ausstellung werden diese und andere Werke in originaler Hängung präsentiert. Damit wird der ursprüngliche Sammlungszusammenhang mit allen kunsthistorischen, zeitgeschichtlichen und philosophischen Bezügen wieder erlebbar. Zur Ausstellung ist ein Katalog im Hirmer-Verlag erschienen. Cranach-Kirchen in der Region Die Bedeutung von Lucas Cranach dem Jüngeren und dem Älteren für die Kunst- und Kulturlandschaft gerade in Sachsen- Anhalt ist überragend. Neben Museen beherbergen bis heute zahlreiche Kirchen nicht zuletzt in der Region Dessau-Wittenberg wertvolle Cranach-Gemälde und Cranach-Altäre. Im Rahmen der Landesausstellung Cranach der Jüngere 2015 können sie nun erstmals in einem Zusammenhang betrachtet werden. Das Korrespondenzprojekt Cranach-Kirchen in der Region nimmt ausgewählte Cranach-Kirchen in den Blick und macht sie mit Gottesdiensten, Theaterstücken, Konzerten, Publikationen, Ausstellungen und verlässlicher Öffnung für eine breite Öffentlichkeit erfahrbar. Beteiligte Kirchen sind St. Johannis Dessau, St. Marien Dessau, die Patronatskirche Klieken, St. Nicolai Coswig, St. Petri Wörlitz, St. Bartholomäi Zerbst, die Stadtkirchen Wittenberg und Kemberg sowie die Dorfkirchen in Dabrun und Dietrichsdorf. Die Landesausstellung Cranach der Jüngere 2015 steht unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff.

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