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1 Gleich geht s los

2 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Mit dem Fachexperten Stephan Rieß

3 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Moderator Marcus Walter Speditionskaufmann und Diplom-Betriebswirt Inhaber der PR-Agentur KfdM (seit 2006) Vorher: Chefredakteur der Zeitung TRANSPORT Regelmäßige Veröffentlichungen in DVZ, Industrie-Anzeiger, Güterverkehr, Bus-Magazin u.a.

4 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Fachexperte Bild Stephan Rieß Rechtsanwalt Spezialisiert in Transportrecht und Versicherungsrecht OSKAR SCHUNCK GmbH & Co. KG Leopoldstraße 20, München Telefon:

5 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Ausgangslage Vorgehensweise der Organisierten Kriminalität Haftung des Spediteurs/Frachtführers Präventionsmöglichkeiten Riskmanagement Checklisten 5

6 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Laut Aussage des Aufklärungscenters von Freight Watch International (FWI) wurden in 2013 auf europäischen Straßen Waren im Wert von über 11,6 Milliarden Euro auf dem Transportweg gestohlen (Quelle: DVZ Nr. 91, ), Grobe Schätzungen in der Fachpresse besagen, dass allein auf Deutschland bis zu 1,5 Milliarden Euro entfallen. Verlässliche Statistiken existieren hierzu leider nicht. Die Täter haben es vor allem auf hochwertige, leicht absetzbare Waren abgesehen. 6

7 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Genaue, verlässliche Zahlen sind nicht vorhanden. Das liegt daran, dass kein verpflichtender Meldedienst bei örtlichen Polizeidienststellen besteht. Örtliche Polizeidienststellen und die Landeskriminalämter liefern nur unvollständige Informationen an das BKA. In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des BKA werden Ladungsdiebstähle nicht gesondert erfasst. Es besteht somit eine hohe Dunkelziffer!

8 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Welche Güterarten sind betroffen? Sämtliche Güter, die leicht im Nachhinein über Online Shops etc. zu verwerten sind, sind Ziel der organisierten Kriminalität. Das fängt bei begehrten Metallen, wie z.b. Kupfer und Stahlrohren, an und hört bei Kaffee, Wein und Käse auf. In 2014 sind 6 % der Ladungsdiebstähle auf die Vergabe der Transporte über eine Frachtenbörse zurückzuführen. Quellen: Das Logistik-Magazin S. 76/2015 / DVZ

9 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt

10 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Die Lkw-Diebstähle sind nach der Erhebung durch das Bundeskriminalamt in 2014 mit insgesamt gegenüber den Vorjahren leicht rückläufig. Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre wurden ca Lkw pro Jahr entwendet. Das LKA Niedersachsen geht allerdings von mehr als Frachtendiebstählen pro Jahr aus. Die illegalen Absatzmärkte für Lkw selbst liegen vorwiegend im Nahen Osten, in Osteuropa und Zentralasien. Hauptsächlich werden die Fahrzeuge über den Landweg via Türkei befördert.

11 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Dauerhaft entwendete Lkw laut Erhebung durch das Bundeskriminalamt

12 Vorgehensweise der organisierten Kriminalität Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt: Raubüberfälle auf Fahrer Diebstahl der Ware während der Fahrt Umleitung der Sendungen mittels neuem CMR Frachtbrief Ausnutzen der Anonymität von Frachtenbörsen im Internet Gründung von Fantasiefirmen Kauf von insolvenzbedrohten Firmen / Identitätsklau Einschleusen von unseriösen Mitarbeitern in Betriebe Fahrzeuge verschwinden samt Ladung und erreichen nicht den Empfänger. 12

13 Sicherheit durch Betreiber der Frachtenbörsen? Frachtenbörsen nehmen zwar eine Eingangsprüfung der neuen Teilnehmer vor, sie können aber keine fortlaufende Überwachung gewährleisten. So werden pro Tag über mehrere Tausende an Frachten eingestellt. Allerdings wird das Nutzungsverhalten der Teilnehmer beobachtet und bei gravierenden Auffälligkeiten der Account gesperrt. Desweiteren haben die organisierten Banden als Schwachstelle nicht gesicherte Parkplätze ausgemacht, da laut TAPA 55 % der Frachtendiebstähle dort vorkommen. Es ist also eine Verlagerung der Tatorte von den Umschlagplätzen auf Rastplätze zu beobachten. 13

14 Wirtschaftliche Auswirkung der organisierten Kriminalität auf die Logistik Aufgrund der zunehmenden organisierten Kriminalität ist die Schadentendenz in der Lieferkette steigend. Folge der Ladungsdiebstähle sind nicht nur der unmittelbare Güterschaden, sondern auch Güterfolgeschäden wie z.b. entgangener Gewinn des Auftraggebers oder Empfängers Kosten für die Ersatzproduktion Konventionalstrafen Image Schäden höhere Versicherungsprämien 14

15 Haftet der Frachtführer und Spediteur für Ladungsdiebstähle? Nationale Lkw-Transporte 407 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) /Frachtführer 459 HGB Spedition zu festen Kosten (Fixkostenspedition) mit Verweis auf die Frachtführerhaftung In beiden Fällen: Obhutshaftung / Gefährdungshaftung 15

16 Haftet der Frachtführer und Spediteur für Ladungsdiebstähle? 426 HGB Haftungsausschluss: Der Frachtführer ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Ladungsdiebstahl durch Betrüger = unabwendbares Ereignis?

17 Haftet der Frachtführer und Spediteur für Ladungsdiebstähle? Nationale Lkw-Transporte Fortsetzung 428 HGB Haftung für andere: Der Frachtführer hat Handlungen und Unterlassungen seiner Leute in gleichem Umfange zu vertreten wie eigene Handlungen und Unterlassungen, wenn die Leute in Ausübung ihrer Verrichtungen handeln. Gleiches gilt für Handlungen und Unterlassungen anderer Personen, deren er sich bei Ausführung der Beförderung bedient. Haftung für den Subunternehmer

18 Haftet der Frachtführer und Spediteur für Ladungsdiebstähle? 435 HGB Wegfall der Haftungsbefreiungen und Begrenzungen Die in diesem Unterabschnitt und im Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Frachtführer oder eine in 428 (HGB) genannte Person vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

19 Haftet der Frachtführer und Spediteur für Ladungsdiebstähle? Grenzüberschreitende Lkw-Transporte Es gilt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Die CMR standen Pate für die Frachtführerhaftung nach dem HGB, somit gelten dort die gleichen Haftungsgrundsätze: Obhutshaftung + Gefährdungshaftung Die einschlägigen Haftungsnormen sind: Art. 17 ff. CMR (Obhutshaftung) Art. 3 CMR (Leutehaftung = Haftung für Subunternehmer) Art. 29 CMR - Haftungsdurchbrechung

20 Haftung des Frachtführers und Spediteurs Schlussfolgerung Im Grundsatz sind der Frachtführer und der Fixkostenspediteur für die Sicherheit in der Lieferkette verantwortlich, solange diese Obhut über das anvertraute Gut haben, sprich von der Übernahme des Sendung beim Absender bis zu deren Ablieferung an den Empfänger. Nach 454 HGB hat der Spediteur ferner die Auswahl des ausführenden Unternehmers vorzunehmen und bei der Fixkostenspedition treffen ihn die Rechte und Pflichten eines Frachtführers. Die Verantwortung endet nicht mit der Beauftragung des ausführenden Frachtführers bzw. Subunternehmers 20

21 Urteil des LG München I vom (Az.: 13 HK O 5832/14) Sachverhalt Transport von Deutschland nach Italien (Metalle) in 2012 Weitergabe an Frachtführer (Subunternehmer) via TimoCom Keine Ablieferung durch den Subunternehmer Der Logistikdienstleister wurde zur Zahlung von ca Euro an den Auftraggeber verurteilt (Art 3, 17, 23, 29 CMR) ACHTUNG Frachtendiebstahl durch den eingesetzten Subunternehmer führt regelmäßig zu einer Haftungsdurchbrechung i.s.d. 435 HGB oder Art. 29 CMR mit der Folge der unbegrenzten Haftung, da sich der Frachtführer das vorsätzliche Verhalten seines Subunternehmers zurechnen lassen muss (Art. 29 Abs. 2 CMR // 428 HGB).

22 Urteil des LG München I vom (Az.: 13 HK O 5832/14) Kernaussage 1 des LG München I Anforderung an die betriebliche Organisation Es besteht eine Verpflichtung des Versicherungsnehmers, seine betrieblichen Abläufe so zu organisieren und zweckmäßige Anweisungen so zu erteilen, dass diese vorausschauend geeignet sind, die versicherungsvertraglichen Obliegenheiten zu wahren. Herleitung aus den Ziffern / DTV-VHV (=AVB Spedition 2008): Versicherungsvertragliche Obliegenheit zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen

23 Urteil des LG München I vom (Az.: 13 HK O 5832/14) Kernaussage 1 des LG München I Anforderung an die betriebliche Organisation VN muss eine geschlossene und in sich stimmige Betriebsorganisation aufbauen, damit seine Angestellten seine Pflichten gegenüber dem Versicherer wahren können sowie eine hinreichend dichte, häufige und konkrete Kontrolle der Angestellten auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitsabläufe. Starker Fokus des LG München I auf den Umstand, dass der Frachtführer seinen Mitarbeitern keine der umlaufenden Checklisten bei Einsatz von Subunternehmern mittels Frachtenbörse zur Verfügung gestellt hat.

24 Urteil des LG München I vom (Az.: 13 HK O 5832/14) Kernaussage 2 des LG München I Muss sich der Versicherungsnehmer (Spediteur, Frachtführer) darüber hinaus das Verhalten der eigenen Mitarbeiter gegenüber dem Versicherer anrechnen lassen? Antwort: Ja, sofern es sich um einen Repräsentanten handelt Der Disponent ist Repräsentant im Sinne der Rechtsprechung, weil er im konkreten Fall in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an dies Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. Der Versicherungsnehmer muss also hinreichend anweisen und überwachen; eine grob fahrlässig erfolgte unzureichende Auswahl des Subunternehmers durch den Disponenten führt zur Gefährdung des Versicherungsschutzes.

25 Welche Sicherheitsvorkehrungen sind bei der Nutzung von Frachtenbörsen denkbar? Die SCHUNCK GROUP hat in Zusammenarbeit mit einem Kooperationspartner eine Checkliste zur Vermeidung von Ladungsdiebstählen erarbeitet. Sie kann auf der Internetseite der der SCHUNCK GROUP heruntergeladen werden. 25

26 Aber auch die Polizei hat wertvolle Empfehlungen zum Schutz vor Lkw- und Ladungsdiebstahl herausgegeben IB_Ladungssicherheit_1999_11.pdf

27 Schutz vor Fälschungen von Versicherungsbestätigungen Die Kriminalität im Transportbereich ist in den letzten Jahren drastisch angestiegen. Viele Betrüger verwenden dazu u.a. gefälschte Versicherungsbestätigungen. Die sorgfältige Prüfung von Versicherungsbestätigungen bedeutet einen hohen Aufwand, wofür häufig schlichtweg die Zeit fehlt. Die SCHUNCK GROUP bietet hierfür einen innovativen Lösungsansatz durch die Verwendung von individuellen QR-Codes. Der Empfänger kann in wenigen Sekunden prüfen, ob das Schriftstück mit der von der SCHUNCK GROUP erstellten und archivierten Versicherungsbestätigung übereinstimmt.

28 Sicherheit kann durch aktive Mitwirkung des Verladers/Absenders erhöht werden, z.b. durch Einsatz von Kastenwagen bei hohen Warenwerten Verplombung der Ladeeinheiten Einsatz von Track & Trace Systemen Mitteilung hoher Warenwerte an den Logistikdienstleister, z.b. Werte über 50 EURO/kg Zulässigkeit des Einsatzes von Subunternehmern mit Spediteur/Frachtführer genau regeln. Vermeidung endloser Unterbeauftragungen 28

29 Sicherheit kann durch aktive Mitwirkung des Verladers/Absenders erhöht werden, z.b. durch Sensibilisierung der eigenen Disponenten und des Lagerpersonals Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises durch den eingesetzten Frachtführer Vermeidung von unnötigen Standzeiten auf unbewachten Parkplätzen durch Vereinbarung realistischer Lieferzeitfenster Identitätskontrolle des abholenden Fahrers und Vorlage der Kfz Papiere / Rückfrage bei Disponenten des Spediteurs/Frachtführers 29

30 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Es existieren neben frachtvertraglichen und versicherungsvertraglichen Risiken weitere gesetzliche, nicht unerhebliche Risiken, nämlich nach Mindestlohngesetz (MiLoG) 13 MiLoG in Verbindung mit 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG): Unbegrenzte Bürgenhaftung für die Verpflichtung des Nachunternehmers und aller weiteren Unterbeauftragten in der Kette zur Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen. 7 c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Verantwortung des Auftraggebers für das Bestehen der erforderlichen Lizenzen, Erlaubnisse oder Berechtigungen nach 3, 6 GüKG (z.b.eu-gemeinschaftslizenz) beim eingesetzten Frachtführer oder Spediteur Bei Verstoß droht die Verhängung von Bußgeldern!

31 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit Stephan Rieß Rechtsanwalt OSKAR SCHUNCK GmbH & Co. KG Assekuranz Makler Headquarter München Telefon +49(0) Fax +49 (0)

32 Haftungsrisiken bei der Transportvergabe im Spotmarkt Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! LOGISTIK AKADEMIE Janz GmbH & Co. KG Tel: ( ) Fax: ( )

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