Konzeptionen des Anlegerschutzes und die Entwicklung der verschiedenen Anlagemodelle des Immobiliensektors seit
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1 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 21 Kapitel 1 Einleitung, Fragestellung, Aufbau 23 I.) Anlass und Gegenstand der Untersuchung 23 II.) Fragestellung 32 III.) Gang der Untersuchung 33 Kapitel 2 Konzeptionen des Anlegerschutzes und die Entwicklung der verschiedenen Anlagemodelle des Immobiliensektors seit I.) Drittfinanzierte Anlagegeschäfte 36 II.) Verlustzuweisungsmodelle - Begriff 37 III.) Anlageadressaten 37 IV.) Die Konzeption des Anlegerschutzes nach dem Verbraucherkreditgesetz 38 1.) Schutzkonzept des Verbraucherkreditgesetzes 39 2.) Verbraucherbegriff nach dem Verbraucherkreditgesetz 40 a.) Personenbezogenes Merkmal 40 b.) Sachbezogenes Merkmal 41 V.) Die Konzeption des Anlegerschutzes nach dem Haustürwiderrufsgesetz 41 1.) SchutzkonzeptdesHausturwiderrufsgesetz.es 41 2.) Verbraucherbegriff nach dem Haustürwiderrufsgesetz 42 VI.) Verbraucherbegriff nach europäischem Recht und gemäß 13 BGB 42 VII.) Die Erscheinungsformen der Steuersparmodelle - Immobilienanlagemodelle 43 1.) Bauherrenmodell (Kölner Modell) 45 2.) Hamburger Modell 45 3.) Erwerbermodell 46 4.) Immobilienfondsmodelle 48 a.) Offene Immobilienfonds 48 b.) Geschlossene Immobilienfonds 49 aa.) bb.) Geschlossene Immobilienfonds als Kommanditgesellschaft (KG) 50 Geschlossene Immobilienfonds als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 51
2 VIII.) Wirtschaftlich-steuerlicher Hintergrund von Immobilienanlagemodellen 52 IX.) Vertrieb 53 X.) Zusammenfassung der typischen Problemschwerpunkte 55 1.) Wohnungsmodelle 55 2.) Immobilienfondsmodelle 56 3.) Treuhandmodelle 57 4.) Vertrieb 57 Kapitel 3 Der Vertrieb von Immobilienanlagemodellen an der Haustür 59 I.) Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a. F., 134 BGB 59 1 ) Sachlicher Anwendungsbereich des 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a. F ) Zeitlicher Anwendungsbereich des 56 Abs. 1 Nr. 6 GewO a. F ) Stellungnahme 60 II.) Widerrufsrecht nach 1 HaustürWG bzw. 361a BGB a. F. i. V. m. 1 HaustürWG i. d. F. vom bzw. 312 BGB n. F ) Sachlicher Anwendungsbereich des HaustürWG bzw. des 312 i.v.m. 355 BGB n. F. 61 a.) Verhältnis VerbrKrG - HaustürWG 62 b.) Klarstellung durch den EuGH 63 2.) Zeitlicher Anwendungsbereich 64 a.) 1 HaustürWG 64 b.) 312, 355 BGB 65 3.) Geschäftsanbahnung oder Geschäftsabschluss in einer Haustürsituation 65 a.) Fallgruppenspezifische Besonderheiten 66 b.) Die Problematik der überschießenden Umsetzung" - 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 HaustürWG bzw. 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BGB n. F. / Art. 1 Abs. 1 Haustürgeschäfterichtlinie 67 c.) Erfordernis einer gespaltenen Auslegung"? 68 4.) Zurechnung der Haustürsituation 69 a.) Zurechnung nach den Grundsätzen des 123 BGB 69 b.) Kritik an der Auffassung des Senats und Vorlage an den EuGH 71 5.) Ausschluss des Widerrufsrechts wegen vorhergehender Bestellung des Kunden gem. 1 Abs. 2 Nr. 1 HaustürWG, 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB n. F. 71 a.) Voraussetzung für eine Bestellung i. S. des 1 Abs. 2 Nr. 1 HaustürWG, 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB n. F. 72
3 b.) Bewertung der typischerweise auftretenden Sachverhaltskonstellationen 72 6.) Ausschluss des Widerrufsrechts bei notarieller Beurkundung gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 HaustürWG, 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB n. F. 74 a.) Richtlinienkonforme Auslegung 74 b.) Wirkung einer notariellen Beurkundung des finanzierten Geschäfts 75 7.) Inhalt der Widerrufsbelehrung 75 a.) Widerrufsbelehrung mit dem Zusatz der Pflicht zur Kreditrückzahlung 75 b.) Stellungnahme 76 c.) Widerrufsbelehrung mit dem Zusatz, dass im Falle des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung auch der Beitritt in eine Fondsgesellschaft nicht wirksam zustande kommt 76 d.) Stellungnahme 77 8.) Belehrungszeitpunkt 78 a.) Nachträgliche Widerrufsbelehrung 79 b.) Vorgaben der Haustürgeschäfterichtlinie 79 aa.) Unterzeichnung der Belehrung 79 bb.) Zeitpunkt der Belehrung 80 9.) Kausalität der Geschäftsanbahnung in einer Haustürsituation für den Vertragsabschluss 81 a.) Verhalten des Anlegers zwischen den in einer Haustürsituation geführten Verhandlungen und dem Abschluss des darin angebotenen Geschäfts 83 aa.) Ansicht der Rechtsprechung 83 bb.) Stellungnahme 84 b.) Mitwirkung eines Notars bei Abschluss oder Umsetzung des Anlagegeschäfts 84 aa.) Ansichten der Rechtsprechung 85 bb.) Stellungnahme 85 c.) Rechtlich nicht bindende Unterschriftsleistung in der Haustürsituation 86 aa.) Ansicht der Rechtsprechung 86 bb.) Stellungnahme 86 d.) Kein Widerruf trotz ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Anlagegeschäfts 87 aa.) Ansicht in der Rechtsprechung 87 bb.) Stellungnahme ) Erlöschen des Widerrufsrechts durch Ablösung des Darlehensvertrags, durch Zeitablauf oder Verwirkung 90 a.) Ablösung des Darlehensvertrags 91 b.) Zeitablauf 92
4 c.) Verwirkung 93 Kapitel 4 Widerrufsfolgen 95 I.) II.) Gesetzliche Anknüpfungspunkte und die sich daraus ergebenden Konflikte für den Widerrufsberechtigten 95 1.) Wirkung des Widerrufs - rechtliche Konstruktion 95 a.) 1 HaustürWG 96 b.) 361 a BGB a. F.; 357 BGB n. F ) Pflichten des Darlehensnehmers 97 3.) Pflicht des Darlehensgebers 97 4.) Mögliche Auswirkungen des Widerrufs der Willenserklärung zum Darlehensvertragsschluss auf das finanzierte Geschäft 98 Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zu den Widerrufsfolgen 99 1.) Grundsätzliche Pflichten der Vertragsparteien 99 2.) Zum Empfang des Darlehens bei einer Auszahlung der Darlehensvaluta an einen Dritten 99 3.) Die Auswirkungen des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung auf das finanzierte Geschäft ) Stellungnahme des XI. Zivilsenats zu einem wirtschaftlich nachteiligen Widerruf 102 III.) Kritik an der Rechtsprechung des BGH ) Die Vorlagefragen des LG Bochum ) Stellungnahme der Europäischen Kommission ) Die Vorlagefragen des OLG Bremen ) Auslegungsergebnisse des EuGH 106 Kapitel 5 Die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom I.) Rechtssache C-350/03 ( Schulte") ) Stellungnahme des Gerichtshofs zu den Vorlagefragen des LG Bochum ) Weitere Ausführungen des Gerichtshofs 108 II.) Rechtssache C-229/04 ( Crailsheimer Volksbank eg") 109 III.) Zusammenfassung der Ergebnisse der Entscheidungen Schulte" und Crailsheimer Volksbank" und Abgleichung mit der innerstaatlichen Rechtspraxis ) Zur Zurechnung der Haustürsituation 110 a.) Problem der überschießenden Umsetzung" 110 b.) Erfordernis einer gespaltenen Auslegung"?
5 c.) Stellungnahme zum Erfordernis der gespaltenen Auslegung" ) Zu den Folgen des Widerrufs 114 a.) Ordnungsgemäße Belehrung gemäß Art. 4 Haustürgeschäfterichtlinie und keine Ausübung des Widerrufsrechts 114 b.) Ordnungsgemäße Belehrung gemäß Art. 4 Haustürgeschäfterichtlinie und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts 114 aa.) Pflicht zur Rückzahlung der empfangenen Valuta 114 bb.) Pflicht zur sofortigen Rückzahlung 115 cc.) Pflicht zur marktüblichen Verzinsung 115 c.) Keine ordnungsgemäße Belehrung gemäß Art. 4 Haustürgeschäfterichtlinie 117 Kapitel 6 Lösungsmodelle zur Umsetzung der Auslegungsergebnisse des EuGH in nationales Recht 118 I.) Voraussetzungen für eine Risikoverlagerung ) Inhalt der Widerrufsbelehrung ) Zeitpunkt der Widerrufsbelehrung ) Erklärung des Widerrufs 123 a.) Darlehensnehmer hat nie eine Widerrufsbelehrung erhalten 124 b.) Darlehensnehmer hat eine nachträgliche Widerrufsbelehrung erhalten ) Möglichkeit zur Vermeidung des Anlagerisikos bei ordnungsgemäßer Belehrung 127 II.) Umsetzung der Auslegungsergebnisse des EuGH über 9 Abs. 2 S. 4, 7 Abs. 4 VerbrKrG, 3 HaustürWG ) Ansichten in der Literatur ) Stellungnahme 128 III.) Umsetzung in Form eines Anspruchs auf Schadensersatz aus 280 Abs. 1 i.v.m. 311 Abs. 2 wegen culpa in contrahendo ) Ansichten in der Literatur 130 a.) Verletzung der Belehrungspflicht als vertragliche Nebenpflicht des Gewerbetreibenden 130 b.) Kausalität 130 aa.) Verhältnis zwischen unterlassener Belehrung und bb.) Erklärung des Widerrufs 130 Verhältnis zwischen unterlassener Belehrung und Verwirklichung des Schadens 131 c.) Verschulden 132 d.) Verjährung 133 e.) Art und Umfang des Schadensersatzes
6 2.) Urteil des OLG Bremen vom ) Stellungnahme zur Umsetzung in Form eines Anspruchs aus Verschulden bei Vertragsschluss 135 IV.) Umsetzung der Auslegungsergebnisse des EuGH im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des 3 HaustürWG ) Empfang der Darlehensvaluta i. S. d. 3 Abs. 1 S. 1 HaustürWG 137 a.) Empfangnahme durch Auszahlung der Darlehensvaluta auf ein Konto des Darlehensnehmers 137 b.) Empfangnahme durch Auszahlung der Darlehensvaluta auf das Konto eines Dritten 138 aa.) Auszahlung der Darlehensvaluta an einen Dritten ohne Anweisung des Darlehensnehmers 138 bb.) Auszahlung der Darlehensvaluta an einen Dritten aufgrund einer separaten Zahlungsanweisung des Darlehensnehmers 138 cc.) Auszahlung der Darlehensvaluta an einen Dritten aufgrund einer Zahlungsanweisung im Rahmen des - V.) dd.) widerrufenen - Darlehensvertrags 139 Auszahlung der Darlehensvaluta an einen Dritten aufgrund einer Zahlungsanweisung durch den Treuhänder 139 (1) Die Ansicht des XI. Zivilsenats zur Wirksamkeit der Anweisung 139 (2) Kritik an der Sichtweise des XI. Zivilsenats ) Ansatz von Derleder 140 a.) Kein Empfang der Darlehensvaluta bei unterbliebener oder unzureichender Widerrufsbelehrung und daraufhin unterlassener Abwehrmaßnahmen 140 b.) Vermutung der Einleitung erfolgreicher Abwehrmaßnahmen gegen Vertragsschluss und Valutierung 141 c.) Reihenfolge der Vertragsschlüsse unerheblich 141 d.) Rechtsfolgen ) Ansatz von Knops 142 a.) Risikoverteilung bei Empfangnahme der Darlehensvaluta 142 b.) Pflicht zur sofortigen Rückzahlung bei Empfangnahme der Darlehensvaluta ) Ansatz von Tonner/Tonner ) Stellungnahme zu einer Umsetzung über 3 HaustürWG 145 Umsetzung der Auslegungsergebnisse des EuGH in nationales Recht nicht möglich
7 Kapitel 7 Umsetzung der Auslegungsergebnisse des EuGH durch den BGH 148 I.) Urteil vom II.) Urteile vom III.) Urteil vom IV.) Stellungnahme zu der Umsetzung der Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen des XI. Zivilsenats ) Eingrenzung der betroffenen Fälle im Wege einer gespaltenen Auslegung ) Zur Kausalität 152 a.) Verhältnis zwischen unterlassener Belehrung und Erklärung des Widerrufs 152 b.) Verhältnis zwischen unterlassener Belehrung und Verwirklichung des Schadens ) Verschulden 155 V.) Vorschlag zu einer Umsetzung der Vorgaben des EuGH auf Grundlage der dargestellten Umsetzungsmodelle 156 Kapitel 8 Täuschungsschutz und Aufklärungspflichten 158 I.) Vorvertragliche Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank ) Bankeigene Pflicht zur Aufklärung nur in eng umrissenen Ausnahmefällen - vier Fallgruppen ) Erfordernis einer Erweiterung der bankeigenen Aufklärungspflichten 162 a.) Anknüpfung an persönliche Merkmale des Anlegers/ Darlehensnehmers 162 b.) Anknüpfung an die Zusammenarbeit zwischen Darlehensgeber und Anlageverkäufer, -initiatoren und -vertrieb ) Die Ergänzung der Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten im Urteil vom II.) Zurechnung vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzungen eines Finanzierungs Vermittlers ) Bestehendes Schuldverhältnis ) Pflichtverletzungen der Finanzierungsvermittler im Pflichtenkreis des Darlehensgebers 167 a.) Die enge Definition des Pflichtenkreises und die Entwicklung der Trennungstheorie" 168 b.) Die Aufgabe des Grundsatzes der rollenbedingten Verantwortlichkeit" für verbundene Geschäfte ) Sachlicher Zusammenhang der Pflichtverletzung mit dem Aufgabenkreis des Erfüllungsgehilfen
8 4.) Verschulden ) Stellungnahme 171 a.) Kritik an den Grundsätzen der rollenbedingten Verantwortlichkeit" 171 b.) Die Aufgabe der Grundsätze der rollenbedingten Verantwortlichkeit" auch für nicht verbundene Verträge? 174 c.) Herstellung eines Ausgleichs für nicht verbundene Geschäfte durch die Ergänzung der Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten? ) Zwischenergebnis 179 Kapitel 9 Formverstöße 181 I.) Sachlicher und persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich des VerbrKrG bzw. der 491 ff. BGB n. F. 181 II.) Zum Formerfordernis einer zum Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags erteilten Vollmacht ) Schriftform und Mindestangaben über Kreditbedingungen ) Ansichten in der Literatur und in der Rechtsprechung ) Ansicht des XI. Zivilsenats des BGH ) Kritik an der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH ) Rechtslage nach dem SMG 185 III.) Angabe der Kosten der Finanzierungsvermittlung ) Gesetzliche Anknüpfungspunkte ) Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH 186 a.) Keine Pflicht zur Angabe der gegenüber Dritten geschuldeten Vermittlerkosten bei Steuersparmodellen 186 b.) Keine Nichtigkeit bei unrichtiger Bezeichnung der Angaben im Kreditvertrag ) Stellungnahme zur Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH 187 IV.) Fehlerhafte Angaben des Gesamtbetrags ) Gesetzliche Anknüpfungspunkte ) Ansichten in der Literatur und in der Rechtsprechung ) Stellungnahme zu den Ansichten in Literatur und Rechtsprechung ) Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Angabepflicht 192 a.) Gesetzlicher Anknüpfungspunkt 192 b.) Begriff des Empfangs" i. S. des 6 Abs. 2 S. 1 VerbrKrG bzw. 494 Abs. 2 S. 1 BGB n. F. 192 aa.) Ansicht des II. Zivilsenats des BGH 193 bb.) Ansicht des XI. Zivilsenats des BGH 194 cc.) Stellungnahme zur Ansicht des XI. Zivilsenats
9 Kapitel 10 Einwendungs- und Rückforderungsdurchgriff 199 I.) Rechtsgeschichtlicher Hintergrund des Einwendungsdurchgriffs ) Der Einwendungsdurchgriff gemäß 242 BGB in der Rechtsprechung des BGH unter Geltung des AbzG ) Voraussetzungen für einen Einwendungsdurchgriff beim drittfinanzierten Abzahlungsgeschäft 201 a.) Objektive Voraussetzungen - Begriff der "wirtschaftlichen Einheit" 201 b.) Subjektive Voraussetzungen ) Die Rechtsprechung zum Einwendungsdurchgriff nach allgemeinen Grundsätzen ( 242 BGB) bei finanzierten Immobiliengeschäften 203 a.) Urteil vom b.) Urteil vom c.) Urteil vom II.) Gesetzliche Kodifikationen des Einwendungsdurchgriffs ) Verbraucherkreditgesetz 207 a.) 9 Abs. 3 VerbrKrG 207 b.) Bereichsausnahme gemäß 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ) 358, 359 BGB n. F. 209 a.) 358 Abs. 3 BGB n. F. 209 b.) Einschränkung des Einwendungsdurchgriffs bei finanzierten Grundstücksgeschäften gemäß 358 Abs. 3 S. 3 BGB n. F. 209 III.) Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zum Verbund zwischen Darlehensvertrag und finanziertem Geschäft bei den Wohnungsmodellen ) Die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH bis ) Stellungnahme ) Kein Verbund zwischen Realkreditvertrag und finanziertem Grundstückserwerbsgeschäft ) Rechtsprechungspraxis zu 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ) Kein Rückgriff" auf einen allgemeinen Einwendungsdurchgriff gemäß 242 BGB ) Stellungnahme 213 IV.) Die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zum Verbund zwischen Darlehensvertrag und finanziertem Geschäft bei den Immobilienfondsbeteiligungen ) Die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH zwischen 1996 und a.) Urteile vom b.) Urteile vom c.) Urteil vom
10 2.) Kritik aus der Literatur ) Stellungnahme zu der Kritik ) Die Entwicklung der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH bis zum a.) Urteil vom aa.) Voraussetzungen für einen Einwendungsdurchgriff 218 bb.) Wirkungen des verbundenen Geschäfts bei der Ausübung von Gestaltungsrechten 219 cc.) Anerkennung eines Rückforderungsdurchgriffs 220 dd.) Zielsetzung der neuen Judikaturlinie im Urteil vom b.) Reaktionen auf das Urteil des II. Zivilsenats vom c.) Stellungnahme 222 d.) Urteile vom aa.) Ausdehnung der Folgen des Verbundgeschäfts 223 bb.) Restriktive Auslegung des 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ) Reaktionen auf die Rechtsprechung des II. Zivilsenats vom a.) Zum Rückforderungsdurchgriff 225 b.) Ausdehnung der Folgen des Verbundgeschäfts 226 c.) Zur restriktiven Auslegung des 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ) Die Urteile des XI. Zivilsenats des BGH vom a.) Zum Verbundgeschäft zwischen Gesellschaftsbeitrittsvertrag und Darlehensvertrag 228 b.) Zur Berücksichtigung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft 229 c.) Zum Rückforderungsdurchgriff betreffend Schadensersatzansprüche des Anlegers gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren u. a. 229 d.) Zur restriktiven Auslegung des 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ) Stellungnahme 230 a.) Zum Rückforderungsdurchgriff 230 aa.) Fehlen einer eindeutigen gesetzlichen Regelung 230 bb.) Meinungsstand 231 cc.) Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der Norm 232 (1) Der Rückforderungsdurchgriff in der Rechtsprechung des BGH zum AbzG 232 (2) Gutachten zur Reform des finanzierten Abzahlungskaufs für das Bundesministerium der Justiz erstattet von Marschall von Bieberstein
11 (3) Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom (4) Referentenentwurf zum VerbrKrG 234 (5) Begründung des Gesetzgebers zum VerbrKrG 235 (6) Zwischenergebnis 235 dd.) Vergleichbare Interessenlage wie im Falle des 9 Abs. 2 S. 4 VerbrKrG 236 ee.) Der Rückforderungsdurchgriff in der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung und die Problematik der Verjährung der im Verhältnis zur finanzierenden Bank geltend gemachten Schadensersatz-ansprüche gegen Anlageinitiatoren u. a. 239 ff.) Zusammenfassung 242 b.) Zur Erstreckung auf Schadensersatzansprüche gegen Fondsinitiatoren und Gründungsgesellschafter 243 c.) Zur restriktiven Auslegung des 3 Abs.2 Nr. 2 VerbrKrG 245 aa.) Erfordernis einer Ideologischen Reduktion des 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG? 246 cc.) Zur Entstehungsgeschichte des 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG 246 dd.) Regelungszweck des 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG 249 ee.) Rechtsprechungspraxis 250 gg.) Zwischenergebnis 250 Kapitel 11 Vollmachtsproblematik und das Rechtsberatungsgesetz 253 I.) Der Inhalt des Geschäftsbesorgungsvertrags ) Die rechtliche Qualifizierung der Geschäftsbesorgung ) Abgrenzung nach dem Tätigkeitsschwerpunkt 254 II.) Gesetzlicher Anknüpfungspunkt ) Mitwirkung eines Rechtsanwalts als Geschäftsführer einer GmbH ) Berücksichtigung des Nebentätigkeitsprivilegs für Steuerberater 256 III.) Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags 257 IV.) Die Erstreckung der Nichtigkeit auf die dem Geschäftsbesorger/ Treuhänder erteilten Vollmachten ) Die Nichtigkeit der Geschäftsbesorgungsvollmacht ) Das Problem des Vorliegens weiterer Vollmachten 259 a.) Die Ansicht des II. Zivilsenats des BGH 259 b.) Die Ansicht des XI. Zivilsenats des BGH 260 c.) Stellungnahme ) Die Frage der Wirksamkeit einer Vollmacht im Zeichnungsschein
12 V.) a.) Die Ansicht des XI. Zivilsenats des BGH 262 b.) Stellungnahme 263 Die Unwirksamkeit der vom Treuhänder vorgenommenen Rechtshandlungen ) Die Ansicht der Rechtsprechung ) Stellungnahme 266 a.) Nichtigkeit des Darlehensvertrags wegen Verstoßes gegen Art. 1 1 RBerG bei Mitwirkung an, oder Erfüllung des nichtigen Treuhandvertrags 266 b.) Eignung des Rechtsbegriffs des institutionalisierten Zusammenwirkens als Maßstab für die Beurteilung der Mitwirkung an der Erfüllung des nichtigen Treuhandvertrags 267 VI.) Die Widerruflichkeit der Darlehensvertragserklärung nach 1 Abs. 1 HaustürWG, 312 Abs. 1 BGB n. F ) Die Ansicht des XI. Zivilsenats des BGH ) Die Konsequenzen der Rechtsansicht des XI. Zivilsenats für die Praxis ) Erfordernis der Berücksichtigung und Einbeziehung des Verbraucherschutzes 271 a.) Grundprinzipien des Stellvertretungsrechts im BGB 271 b.) Abweichungen von dem dem Stellvertretungsrecht zugrunde liegenden Leitbild ) Lösungsvorschläge in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte 273 a.) OLG Stuttgart 273 b.) OLG Bamberg ) Lösungsvorschläge in der Literatur 274 a.) Widerruf der Vollmachtserteilung 274 aa.) Anwendbarkeit des HaustürWG 274 bb.) Ausschluss der Widerruflichkeit wegen notarieller Beurkundung gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 HaustürWG, 312 Abs. 3 Nr. 3 BGB n. F. 274 cc.) Folgen des Widerrufs der Vollmacht 275 b.) Analoge Anwendung des 166 Abs. 2 BGB 275 aa.) Grundkonstellation des 166 Abs. 2 BGB 275 bb.) Analoge Anwendung des 166 Abs. 2 BGB 276 cc.) Ansatz von Frisch 276 dd.) Ansatz von Kulke 276 c.) Gesamtbetrachtung von Vollmachtserteilung und Vertretergeschäft 277 aa.) Erfordernis einer Gesamtbetrachtung 277 bb.) Ansatz von Möller ) Stellungnahme zu den dargestellten Ansätzen
13 7.) Vereinheitlichung des Schutzniveaus durch Berücksichtigung der Rechtsprechung des XI. Senats zu den Immobilienanlagefallen 280 Kapitel 12 Fiktion der Wirksamkeit einer Vollmacht unter Rechtsscheingesichtspunkten oder Genehmigung des unwirksamen Geschäfts 282 I.) Gesetzlicher Anknüpfungspunkt 282 II.) Die Entwicklung der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH 283 III.) Kritik an der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats ) Kritik aus der Literatur ) Kritik von Seiten des II. Zivilsenats des BGH 286 IV.) Erwiderung" des XI. Zivilsenats und des V. Zivilsenats des BGH 287 V.) Stellungnahme ) Zu den Ausführungen des XI. Zivilsenats und des V. Zivilsenats des BGH ) Erfordernis des Schutzes der Bank unter Berücksichtigung ihres Zusammenwirkens mit dem Partner des finanzierten Geschäfts ) Zur Qualität des Zeichnungsscheins als Vollmachtsurkunde 292 VI.) Wirksamkeit der Vollmacht aus allgemeinen Rechtsscheinsgesichtspunkten ) Duldungs-und Anscheinsvollmacht ) Die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH ) Kritik aus der Literatur ) Stellungnahme 295 VII.) Genehmigung des Kreditvertrags 295 Kapitel 13 Die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft im Zusammenhang mit den Fondsmodellen 297 I.) Grundlagen 297 II.) Die Entwicklung der Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Lehre über die fehlerhafte Gesellschaft bei den Immobilienanlagemodellen ) Urteile vom ) Urteil vom ) Kritik aus der Literatur ) Uneinheitliche Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ) Reaktionen aus der Literatur ) Stellungnahme zur Kritik ) Urteil vom ) Urteile vom
14 9.) Urteile vom a.) Widerruf der Darlehensvertragserklärung 305 b.) Widerruf der Beitrittserklärung 306 c.) Anfechtung der Beitrittserklärung wegen arglistiger Täuschung ) Stellungnahme 307 a.) Berücksichtigung des Art. 5 Abs.2 Haustürgeschäfterichtlinie 308 b.) Berücksichtigung der dem verbundenen Geschäft zugrunde liegenden Erwägungen 308 Kapitel 14 Zusammenfassung der Ergebnisse - Fazit 310 Literaturverzeichnis
15 PPN: X Titel: Die Prinzipien des Schutzes von Immobilienanlegern bei Fonds- und Bauträgermodellen : eine Untersuchung der Judikaturlinien und ihrer gesetzlichen Anknüpfungspunkte unter dem Aspekt der Gewährung eines homogenen Schutzniveaus / Daniel Borst. - Baden-Baden : Nomos, 2007 ISBN: Pb.EUR 59.00; Pb.EUR Bibliographischer Datensatz im SWB-Verbund
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