Verbraucherkreditrecht Verbundgeschäfte
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- Stefan Kruse
- vor 8 Jahren
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1 Verbraucherkreditrecht Verbundgeschäfte Dr. Claire Feldhusen Charts Nr. 4 1
2 1. Modifikation des Widerrufsrecht bei Verbundgeschäften ( 358 Abs. 1 BGB) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer (= Kauf- oder Dienstleistungsvertrag) gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Charts Nr. 3 2
3 2. Modifikation des Widerrufsrechts bei Verbundgeschäften ( 358 Abs. 2 BGB) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Charts Nr. 3 3
4 Modifikation bei Verbundgeschäften Widerruf Kaufvertrag ( 358 Abs. 1 BGB) Widerruf Darlehensvertrag Widerruf Darlehensvertrag ( 358 Abs. 2 BGB) Widerruf Kaufvertrag Charts Nr. 3 4
5 verbundene Geschäfte 358 BGB Vertrag über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung auch: Erwerb einer Beteiligung an einer Anlagegesellschaft (Fonds) oder Restschuldversicherungsvertrag Kredit, der der Finanzierung des anderen Vertrags dient beide Verträge bilden eine wirtschaftliche Einheit Charts Nr. 4 5
6 Wirtschaftliche Einheit unwiderlegliche Vermutung ( 358 Abs. 3 Satz 2 BGB): Unternehmer finanziert selbst die Gegenleistung Drittfinanzierung: Kreditgeber bedient sich bei Vorbereitung und Abschluss des Verbraucherdarlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers keine eigene Initiative des Kreditnehmers Vorlage des Kreditvertrags durch Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers Bank hat sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt Realkredit: Bank verschafft dem Kreditnehmer auch das Grundstück /grundstücksgleiche Recht selbst oder fördert den Erwerb durch Zusammenwirken mit dem Unternehmer ( 358 Abs. 3 Satz 3 BGB) Vermittler: mind. fahrlässige Unkenntnis der Bank vom Zusammenwirken des Vermittlers mit der Verkäuferseite erforderlich (Wortlaut: sich der Mitwirkung des Unternehmens bedient ) Charts Nr. 4 6
7 Auszahlung Wirtschaftliche Einheit Bank Überlassung von Kreditunterlagen Anleger Beteiligungsvertrag Verkäufer Charts Nr. 4 7
8 verbundene Geschäfte Rückabwicklung ( 358 Abs. 4 BGB) 1. Bei Widerruf des Darlehensvertrages kein Anspruch der Bank auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Verbraucherdarlehensvertrags 2. Bei Zufluss des Kreditbetrags zum Unternehmer vor dem Widerruf tritt der Kreditgeber im Verhältnis zum Verbraucher in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein Argument: Entscheidungsfreiheit ist nur gesichert, wenn Verbraucher nach Widerruf keinem Zahlungsanspruch der Bank ausgesetzt ist Charts Nr. 4 8
9 Widerruf bei verbundene Geschäfte - Rechtsfolge - Kreditnehmer wird von der Pflicht zur Kreditrückzahlung befreit Argument: Entscheidungsfreiheit ist nur gesichert, wenn Verbraucher nach Widerruf keinem Zahlungsanspruch der Bank ausgesetzt ist auch bei notarieller Beurkundung des finanzierten Geschäfts Aber: Anrechnung von Steuervorteilen des Verbrauchers auf dessen Rückforderungsanspruch gegen die Bank (BGH NJW 2007, 2404) Rückabwicklung zw. Bank und Partner des finanzierten Geschäfts Verbraucher kann der Bank die finanzierte Sache (Fondsanteil) zur Verfügung stellen (BGH NJW 1996, 3414, 3415 (Securenta); BGH NJW 2006, 1788) Charts Nr. 4 9
10 Widerruf bei Verbundgeschäften 1. Rechtsfolge: 495 ivm 355 ff BGB Bank Anleger Beteiligungsvertrag Verkäufer 358 Abs. 2 BGB Charts Nr. 4 10
11 Widerruf bei Verbundgeschäften 2. Rechtsfolge: Bank Anleger Kaufpreis 358 Abs. 4 Satz 3 BGB Verkäufer Charts Nr. 4 11
12 Kreditfinanzierte Immobilienfonds Vertragsschluss im Namen des Anlegers Treuhänder Bank Vertretung Auszahlung der Darlehensvaluta Anleger Beteiligungsvertrag Immobilienfondsgesellschaft Charts Nr. 4 12
13 Kreditfinanzierte Immobilienfonds Rechtslage ohne Widerruf 134 BGB ivm Art. 1 1 RBerG Treuhänder Bank Vertretung 812 I 1, 1. Alt BGB Arg. Anweisung des Anlegers (-) Achtung: Voraussetzung ist keine Wirksamkeit gem. 172, 173 BGB Anleger Beteiligungsvertrag Wirksam nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft aber sofort kündbar: Abfindungsanspruch Immobilienfondsgesellschaft Charts Nr. 4 13
14 Widerruf der Fonds- / Gesellschaftsbeteiligung Verbundcharakter fehlt: Lehre vom fehlerhaften Verband anwendbar: an die Stelle des Widerrufs tritt die fristlose Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses (Fehler des Beitritts = absoluter Kündigungsgrund) Anspruch auf Abfindungsguthaben z.z. der Kündigung, ggf. Nachzahlungspflicht bei negativer Abrechnungsbilanz Charts Nr. 4 14
15 Widerruf des Darlehensvertrages Verbundcharakter fehlt: Grundsatz: Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen ( 357 I, 346 BGB) Kreditnehmer: Rückgewähr der Darlehensvaluta (+ Verzinsung) Kreditgeber: Rückgewähr der vom Kreditnehmer selbst gezahlten Beträge (+ Verzinsung) marktübliche Verzinsung, nicht gesetzlicher Zinssatz (BGH NJW 2007, 364) Charts Nr. 4 15
16 Kreditfinanzierte Immobilienfonds Widerruf bei Verbundgeschäft 1. Rechtsfolge: Treuhänder 495 ivm 355 ff BGB Bank Vertretung wirt. Einheit Anleger Beteiligungsvertrag Immobilienfondsgesellschaft 358 Abs. 2 BGB: Kündigungsrecht Charts Nr. 4 16
17 Kreditfinanzierte Immobilienfonds Widerruf des Darlehensvertrages 2. Rechtsfolge: Treuhänder Bank 358 IV BGB: Rückzahlung Darlehen Anleger Immobilienfondsgesellschaft Charts Nr. 4 17
18 Widerrufsfolgen Kreditnehmer: Rückgewähr der Darlehensvaluta (+ Verzinsung) Argument: Widerruf sichert Entscheidungsfreiheit, dient aber nicht der Abwälzung des wirtschaftlichen Risikos der Darlehensverwendung auf die Bank (BGH NJW 2006, 1788); Achtung: kein Empfang bei Nichtigkeit der Auszahlungsweisung Aber: Schadensersatzanspruch bei unterbliebener Belehrung = echte Rechtspflicht zur Belehrung über das Widerrufsrecht (BGH WM 2006, 2343; Haustürsituation nur bei Anbahnung reicht aus vgl. BGH ZIP 2008, 686) Kreditgeber: Rückgewähr der Zins- und Tilgungsleistungen (+ Verzinsung), nicht aber der dem Kreditgeber zugeflossenen Fondsausschüttungen (BGH NJW 2006, 1788) Verbundgeschäften: Rückabwicklung zw. Bank und Partner des finanzierten Geschäfts Charts Nr. 4 18
19 verbundene Geschäfte Rechtsfolge keine Bindung an den Kreditvertrag bei Widerruf des verbundenen Vertrags über die Lieferung einer Ware oder Erbringung einer anderen Leistung ( 358 Abs. 1 BGB) keine Bindung an den verbundenen Vertrag über die Lieferung eine Ware oder Erbringung einer anderen Leistung bei Widerruf des Kreditvertrags ( 358 Abs. 2 BGB) bei Zufluss des Kreditbetrags zum Unternehmer vor dem Widerruf tritt der Kreditgeber im Verhältnis zum Verbraucher in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein ( 358 Abs. 4 BGB) Einwendungsdurchgriff ( 359 BGB) Charts Nr. 4 19
20 Einwendungsdurchgriff 359 BGB Verbraucher kann Kreditrückzahlung verweigern, soweit ihm Einwendungen gegen den Unternehmer des verbundenen Geschäfts zustehen (wichtig, wenn kein Widerruf möglich) Beispiele: Mängel der Kaufsache/ des finanzierten Werks (Nacherfüllungsverlangen; Rücktritt; Minderung; Schadens- / Aufwendungsersatz: ZBR) Nichtigkeit wegen Anfechtung nach 123 BGB Charts Nr. 4 20
21 Einwendungsdurchgriff Bank 359 BGB Anleger Kaufpreis Verkäufer Charts Nr. 4 21
22 Kreditfinanzierte Immobilienfonds Rechtslage ohne Widerruf Fallkonstellation: 134 BGB ivm Art. 1 1 RBerG (-) wg. 172, 173 BGB; kein Widerruf möglich Treuhänder Bank Vertretung 142 BGB Anfechtung gem. 123 BGB Anleger Beteiligungsvertrag nach den Grundsätzen über die fehlerhafte Gesellschaft sofort kündbar: Abfindungsanspruch Immobilienfondsgesellschaft Charts Nr. 4 22
23 Rechtsfolge einer Anfechtung des Fondsbeitritts bei Verbundgeschäft Voraussetzung: Täuschung war auch für den Abschluss des Darlehensvertrages ursächlich Rechtsfolge: Bank muss sich vorsätzliche Täuschung des Vermittlers zurechnen lassen Abfindungsanspruch nach Kündigung kann dem Kreditrückzahlungsanspruch entgegengehalten werden (Rechtsfolge: Saldierung Darlehensrückzahlungsanspruch und Abfindungsanspruch; Anleger muss nur Differenz zahlen) Charts Nr. 4 23
24 Kreditfinanzierte Immobilienfonds Rechtslage bei Anfechtung Fallkonstellation: 134 BGB ivm Art. 1 1 RBerG (-) wg. 172, 173 BGB; kein Widerruf möglich Treuhänder Bank Vertretung Anleger Abfindungsanspruch 812 BGB Immobilienfondsgesellschaft Charts Nr. 4 24
25 Problem: Bei Ablauf der Anfechtungsfrist (bleibt nur noch Haftung wegen Aufklärungspflichtverletzung) Anspruch aus 280 I BGB wegen Aufklärungspflichtverletzung Voraussetzungen: Täuschung vorsätzlich durch Vermittler Kenntnis der Täuschung durch die Bank (insoweit widerlegliche Vermutung bei institutionellem Zusammenwirken = ständige Geschäftsbeziehung ise Vertriebsvereinbarung, Überlassen von Formularen an Vermittler Evidenz der unrichtigen Angaben durch den Vermittler, sodass Bank davon Kenntnis haben muss Beispiele: Grob falsche Darstellung der Mietkalkulation; sittenwidrige Überteuerung des Objekts, erhebliche Baumängel, falsches Baujahr; höhere Vertriebsprovision als im Prospekt angegeben Charts Nr. 4 25
26 Rechtsfolge bei Aufklärungsverschulden Anspruchsinhalt Naturalrestitution ( 249 Abs. 1 BGB): Kreditnehmer ist so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Aufklärung stünde Kein Erwerb des Objekts bzw. Anfechtung des finanzierten Vertrages Rückerstattung der Zins- und Tilgungsleistungen gegen (Vorteilsausgleich) Herausgabe der Fondsausschüttungen und Steuerersparnis Abtretung der Fondsanteile bzw. des Abfindungsanspruchs nach Kündigung Charts Nr. 4 26
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