Das neue Rechnungslegungsrecht für KMU. von Bernhard Madörin
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- Ewald Schneider
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1 Das neue Rechnungslegungsrecht für KMU von Bernhard Madörin
2 Referent Dr.iur. Bernhard Madörin - Dr. iur. (in Steuerrecht) - Treuhandexperte - Seit Partner bei artax Fide Consult AG - Autor von zahlreichen Publikationen im Steuer- und Wirtschaftsrecht, Kriminalroman - Professioneller Verwaltungsrat (50 Exekutivmandate) 2
3 Ablauf Begrüssung 1. Teil: Allgemeiner Überblick über Steuersituation Bund und Kanton 2. Teil: Das neue Rechnungslegungsrecht 3. Teil: Steuerfallen für KMU am Beispiel Fragen Apéro ausgewählter Themen 3
4 Teil 1: Allgemeiner Überblick über die Steuersituation Bund und Kanton 4
5 Aufteilung der Weltindustrie nach Ländergruppen 5
6 Finanzrechnung des Bundes - Einnahmen 6
7 Finanzrechnung des Bundes - Ausgaben 7
8 Schulden des Bundes 8
9 Veränderung der Fiskalquote zwischen 2000 und 2010 im internationalen Vergleich 9
10 Fiskalquote der Schweiz im internationalen Vergleich
11 Gesamtausgaben des Staates im Verh. des BIP 11
12 Ausgleichsbeiträge der Kantone pro Einwohner im nationalen Finanzausgleich NFA
13 Grösse der Schattenwirtschaft in Deutschland, Österreich, Schweiz 13
14 Der Staat wächst stärker als die Wirtschaft Von 1961 bis 2000 ist das BIP der Schweiz real um 2,31 % pro Jahr gewachsen Im gleichen Zeitraum steigerten die schweizerischen öffentlichen Haushalte ihre Ausgaben jährlich um 3,71 % Diese wachsen im Durchschnitt jährlich um 60 % mehr als die gesamtschweizerische Wertschöpfung 14
15 DBG 8,5% / 11,8% KST 15%- 30% AHV 10,6% / 9,5% ALV Kein Konzernsteuerrecht Steuerfreie Kapitalgewinne Steuerbarer Kapitalertrag Steuerfreie Umstrukturierung Realisation stiller Reserven Übernahmegewinne- und Verluste Geldwerte Vorteile aus Beteiligungen Holding- und Domizilgesellschaften und ihre Steuerprivilegien 15
16 2. Teil: Das neue Rechnungslegungsrecht 16
17 Neues Rechnungslegungsrecht (1/2) Veraltetes Rechnungslegungsrecht wird modernisiert. Rechnungslegungsrecht in Kraft ab 1. Januar 2013 Revisionsrecht Neue Schwellenwerte ab 1. Januar
18 Neues Rechnungslegungsrecht (2/2) Worum geht es? Neue Gesetzgebung Rechnungslegung (Art b OR) In Kraft seit Anfang 2013, mit Übergangsfrist Rechnungslegung nicht mehr abhängig von der Rechtsform, sondern von der Grösse des Unternehmens Für Grossunternehmen dramatisch anders und viel umfangreicher (Limiten wie für ordentliche Revision 20/40/250) für KMU ein paar Änderungen, aber vieles bleibt de-facto gleich Im folgenden ist nur die Situation für KMU dargestellt 18
19 Rechtsformneutral: Überblick über Neuerungen (1/2) 1) Unternehmensgrösse ist bestimmend Kleinunternehmen KMU Grössere Unternehmen Publikumsgesellschaften / grosse Genossenschaften / grosse Stiftungen 2) Einheitliche Schwellenwerte für: Anforderungen an Rechnungslegung Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung Revisionsart 19
20 Rechtsformneutral: Überblick über Neuerungen (2/2) Kleinunternehmen (Umsatz < CHF ) Milchbüchlein KMU (einer eingeschränkten Revision unterliegend) Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang Grössere Unternehmen (20/40/250) Bilanz, Erfolgsrechnung, erweiterter Anhang, Geldflussrechnung und Lagebericht Konzernrechnung Publikumsgesellschaften/grosse Genossenschaften/grosse Stiftungen Jahresrechnung oder Konzernrechnung nach anerkannten Standard (Beispiel Swiss GAAP FER, IFRS) 20
21 Vorsichtsprinzip Was unverändert bleibt: Realisations- und Imparitätsprinzip Kostenwertprinzip Niederstwertprinzip Aufwertungsverbot Abschreibungsprinzip 21
22 Bilanz = Steuerbilanz Was unverändert bleibt: Wertberichtigungsprinzip Verrechnungsverbot Gruppenbewertungsprinzip Massgeblichkeitsprinzip (dual use) 22
23 Revision des Rechnungslegungsrechts Ausgewählte Neuerungen in der Bilanz Mindestgliederung Definition und Aktivierungspflicht von Vermögenswerten Aktivierung von Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Organisationskosten nicht mehr vorgesehen Gliederung im Eigenkapital (AG = inkompatibel) Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserven Eigene Kapitalanteile als Minusposten 23
24 Revision des Rechnungslegungsrechts Ausgewählte Neuerungen in der Erfolgsrechnung Mindestgliederungsvorschriften Darstellung: Produktions- oder Absatzerfolgsrechnung Gesonderter Ausweis von betriebsfremden und ausserordentlichen Positionen wird beibehalten 24
25 Revision des Rechnungslegungsrechts Ausgewählte Fragen der Bewertung (1/2) Bewertung muss vorsichtig sein Grundsätzlich Einzelbewertung, Gruppenbildung aber möglich Vorgehen bei Anzeichen einer Überbewertung (Impairmenttest) Trennung Ersterfassung und Folgebewertung Zu Wiederbeschaffungszwecken sowie zur Sicherung des dauernden Gedeihens der Unternehmung dürfen zusätzliche Abschreibungen und Wertberichtigungen vorgenommen werden. 25
26 Revision des Rechnungslegungsrechts Ausgewählte Fragen der Bewertung (2/2) Aktiven mit Börsenkurs oder anderem beobachtbaren Marktpreis Folgebewertung zum Kurs oder Marktpreis möglich Möglichkeit der Bildung von Wertberichtigungen (Schwankungsreserven) Rückstellungen: klare Definition Nicht mehr begründete Rückstellungen müssen weiterhin nicht aufgelöst werden 26
27 Revision des Rechnungslegungsrechts der Übergang zum neuen Rechnungslegungsrecht erfolgt steuerneutral Gewisse Neuerungen beeinflussen die Bewertung und möglicherweise den Steuerabschluss: - Eigene Aktien werden vom Eigenkapital abgezogen - Bewertung zu beobachtbaren Marktpreisen - Nicht mehr erlaubt: Aktivierung Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und - Organisationskosten 27
28 Neue Regeln: Kurzfristig und Langfristig Unterscheidung in kurz- und langfristig ist sehr wichtig geworden und exakt vorgeschrieben Kurzfristig = Fälligkeit bzw. Realisation innert 1 Jahr Langfristig = Fälligkeit bzw. Realisation nach mehr als 1 Jahr Bsp. Festhypothek mit Laufzeit Juni 2014 bis Juni In den Abschlüssen 2014, 2015, 2016 und 2017 langfristig - Im Abschluss 2018 (läuft nur noch 6 Monate) plötzlich kurzfristig - Muss dann so umgegliedert werden! 28
29 Neue Regeln: Aktivierter Gründungsaufwand Aktivierung war schon bisher ein Unsinn, aber war zulässig Neue Allg. Regel für Aktivierbarkeit: Aufgrund vergangener Ereignisse verfügbar ja und Mittelzufluss wahrscheinlich nein und Wert verlässlich schätzbar nein Deshalb neu Aktivierung Gründungsaufwand verboten! Restwert spätestens im Abschluss 2014 auf 0 abschreiben 29
30 Neue Regeln: Angefangene Arbeiten / nicht abgerechnete Dienstl. Wurden bisher in KMU fast nie aktiviert Neu: Aktivierungspflicht! Aufgrund vergangener Ereignisse verfügbar ja und Mittelzufluss wahrscheinlich ja und Wert verlässlich schätzbar ja Zu Anschaffungs- oder Herstellkosten Aber beliebige Wertberichtigungen = stille Reserven darauf zulässig. Wahrscheinlich ist also Aktivierung zu CHF 1 gesetzeskonform Dem Mandatsverantwortlichen überlassen wie er es handhaben will. 30
31 Revision des Rechnungslegungsrechts Offenlegungspflichten (1/2) Neu im Anhang aufzuführen sind: - Firma, Name, Rechtsform und Sitz des Unternehmens - Angewandte Grundsätze der Rechnungslegung (soweit sich diese nicht aus dem Gesetz ergeben) - Eventualverbindlichkeiten - Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten und Optionen - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 31
32 Revision des Rechnungslegungsrechts Offenlegungspflichten (2/2) Nicht mehr im Anhang aufzuführen sind: - Angaben zur Durchführung der Risikobeurteilung - Angaben über genehmigtes und bedingtes Kapital - Brandversicherungswerte - Risikobeurteilung (nur für grössere Gesellschaften) 32
33 Neue Regeln: Anhang Alte Dinge fallen weg: - Brandversicherungswerte - Risikobeurteilung Neue kommen hinzu, u.a. - Grundsätze der Jahresrechnung - Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt (Grössenordnung) - Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und deren Bedingungen - Eventualverbindlichkeiten - Details zu Vergütung mit Beteiligungsrechten und Optionen - Wesentliche Ereignisse nach Bilanzstichtag 33
34 Jahresrechnung (1/2) Die neuen Rechnungslegungsvorschriften regeln neu auch präzise, wer die Jahresrechnung unterschrieben muss. Nämlich: 1. Der Vorsitzende des obersten Leitungsorgans (bei AG als VR-Präsident oder einziger VR), und 2. Die innerhalb des Unternehmens für die Rechnungslegung zuständige Person. 34
35 Jahresrechnung (2/2) Die 2. Person muss m.e. zwingend eine Person sein, die im Unternehmen Unterschriftsberechtigung hat, also nie wir als Auftragnehmer, sondern wo vorhanden z.b. der CFO, oder VR/GL-Mitglied das sich um die Finanzen kümmert. Falls alles nicht vorhanden, dann ist das alles auch die 1. Person, und nur diese unterschreibt. Siehe Art. 958 Abs. 3 OR 35
36 Revision des Rechnungslegungsrechts Grössere Unternehmen (1/2) Folgende Unternehmen unterliegen einer ordentlichen Revision: - Publikumsgesellschaften - Unternehmen mit folgenden Grössenkriterien: 20m CHF Bilanzsumme 40m CHF Umsatz 250 Vollzeitangestellte - Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind 36
37 Revision des Rechnungslegungsrechts Grössere Unternehmen (2/2) Zusätzliche Anforderungen: - Geldflussrechnung - Erweiterter Anhang Fristen verzinslicher Verbindlichkeiten Honorar der Revisionsstelle - Lagebericht (nicht prüfungspflichtig) Anzahl Vollzeitstellen Durchführung einer Risikobeurteilung Bestellungs- und Auftragslage Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Aussergewöhnliche Ereignisse Zukunftsaussichten 37
38 Revision des Rechnungslegungsrechts Minderheitsschutz Eine qualifizierte Minderheit kann aber Folgendes verlangen: a) Erweiterten Anhang, Geldflussrechnung und Lagebericht (Art. 961d OR) b) Einzelabschluss nach anerkanntem Standard (Art. 962 OR) c) Konzernrechnung (Art. 963a OR) d) Konzernrechnung nach anerkannten Standards (Art. 963b OR) 38
39 Revision des Rechnungslegungsrechts Qualifizierte Minderheit a) b) c) d) Art. 961d OR Art. 962 OR Art. 963a OR Art. 963b OR Grundkapital 10 % 20 % 20 % 20 % Genossenschafter 10 % 10 % 10 % 10 % Vereinmitglieder 20 % 20 % 10 % 20 % Persönliche Haftung/ Nachschlusspflicht X X X X Auf Verlangen Stiftungsaufsicht X X 39
40 Revision des Rechnungslegungsrechts Übergangsbestimmungen Inkraftsetzung: 1. Januar 2013 Übergangsregelungen: - Übergangsfrist von 2 Jahren, d.h. frühestens Geschäftsjahr Übergangsfrist für Konzernrechnungsbestimmungen beträgt 3 Jahre Vorjahreszahlen Wahlfreiheit: - Darstellung Vorjahreszahlen nach altem Recht - Verzicht auf Nennung Vorjahreszahlung 40
41 Revision des Rechnungslegungsrechts Erhöhung der Schwellenwerte, Art. 727 OR Das Gesetz sieht eine ordentliche Revision vor: Wenn zwei der drei nachfolgenden Grössenkriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erreicht werden Grössenkriterien für ordentliche Revision Bisher Ab Bilanzsumme > CHF 10 Mio. > CHF 20 Mio. Umsatz > CHF 20 Mio. > CHF 40 Mio. Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt: > 50 > 250 Bei Publikumsgesellschaften Bei Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind Wenn Aktionäre (10% des Aktienkapitals) dies verlangen. 41
42 Muster AG, Musterbach Anhang zur Jahresrechnung Teil CHF CHF 1. Grundsätze der Jahresrechnung Aktiven mit beobachtbarem Marktpreis zum Marktwert unverändert Delkredere Pauschal 5%/10% unverändert Warenlagerreserve Pauschal 1/3 unverändert Garantierückstellung 1% des Nettoumsatzes unverändert Abschreibungen siehe Anlagenbuchhaltung unverändert 2. Gesamtbetrag aufgelöster stillen und keine keine Wiederbeschaffungsreserven 3. Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt bis 10 bis Wesentliche Beteiligungen Anteil Kapital/Stimmen Anteil Muster Club AG, Binningen 100% Phantasia GmbH, Deutschland 50%K, 75%S 5. Eigene Aktien / Anteile 0 0 Transaktionen im Berichtsjahr Kauf 3 Stk zu CHF pro Stk Verkauf 3 Stk zu CHF 470 pro Stk 42
43 Muster AG, Musterbach Anhang zur Jahresrechnung Teil CHF CHF 6. Nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten Bis 12 Monate Restlaufzeit 0 0 Über 12 Monate Restlaufzeit 0 0 Total nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten
44 Muster AG, Musterbach Anhang zur Jahresrechnung Teil 2 7. Verbindlichkeiten gegenüber keine keine Vorsorgeeinrichtungen 8. Sicherheiten zugunsten Dritter keine keine 9. Sicherheiten für eigene Verpflichtungen Verpfändet 0 0 Unter Eigentumsvorbehalt Nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten keine keine 11. Vergütung durch Beteiligungsrechte oder keine keine Optionen (an Mitarbeitende oder Organe) 12. Erläuterungen zu a/o Positionen siehe Detailaufstellung 13. Wesentliche Ereignisse nach Bilanzstichtag keine keine 14. Gründe für vorzeitigen Rücktritt der n.a. n.a. Revisionsstelle 44
45 3. Teil: Steuerfallen für KMU am Beispiel ausgewählter Themen 45
46 I. Allgemeine Tipps II. Progression 46
47 Einsparungen durch Bewertungen/Abschreibungen Vorsichtige Bewertung der Aktiven Schreiben Sie das Warenlager auf 2/3 des Einstandswertes ab Bilden Sie Delkredere-Rückstellungen von 5% auf inländische bzw. 10% auf ausländischen Forderungen Schreiben Sie das Anlagevermögen um die steuerlichen Maximalsätze ab 47
48 Buchhalterische Möglichkeiten Durch eingeschränkte Abschreibungspolitik Bildung von Rückstellungen Ausgleichende Ertragszahlen (Renditeorientierte Besteuerung) 48
49 Strenges Befolgen der neuen Rechnungslegung führt zu Steuern Anhang; geforderte Zusatzinformationen: Rechnungslegung nach OR mit Ausnahme: Summarische Bewertung Warenlager Warenlagerreserve Delkredere Steuerliche Abschreibungen Keine Erfassung der angefangenen Arbeiten 49
50 I. Allgemeine Tipps II. Progression 50
51 Berechnung Steuerprogression BS, Saisonale Schwankung 2012 Ledige Person Bruttolohn Bund Kanton Total Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Differenz
52 Berechnung Steuerprogression BS, Saisonale Schwankung 2012 Verheiratete Person Bruttolohn Bund Kanton Total Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Differenz
53 Ledige Person BS 2012 Ledige Person Bruttolohn Bund Kanton Total Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Differenz
54 Berechnung Steuerprogression BL, 2012 Ledige Personen Bruttolohn Bund Kanton Total Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Differenz
55 Berechnung Steuerprogression Saisonale Schwankung BL, 2012 Verheiratete Personen Bruttolohn Bund Kanton Total Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Differenz
56 Ledige Person BL 2012 Ledige Personen Bruttolohn Bund Kanton Total Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Differenz
57 Verfahren Steuerdeklaration Veranlagung Einsprache (30 Tage) Rekurs (30 Tage) Gericht (30 Tage) 57
58 Rechtspflege Rekurs Kostenvorschuss Parteienentschädigung Kein Anwaltsmonopol 58
59 Steuerkontrollen Weniger als 10 Revisoren Keine externen Revisionen Meldungen (Liegenschaften, AHV, Grundstückgewinn, etc.) Amtliche Einschätzung 59
60 Kontrollen Plausibilitäten Vorjahr Vermögensentwicklung Erbschaften Ehegatten 60
61 lexwiki.ch ist eine unabhängige Online- Plattform zu juristischen Praxisthemen im Schweizer Recht Ausgewählte Artikel von Bernhard Madörin: - Lagebericht - Grössenerfordernisse: Wirtschaftliche Bedeutung nach Rechnungslegungsrecht - Handelsrechtliche Bewertungsvorschriften - Handelsrechtliche Gliederungsvorschriften 61
62 Fragen? 62
63 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Geniessen Sie den Apéro 63
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