ANBA. Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit

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1 ANBA Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit 54. Jahrgang, Nummer 3 Nürnberg, 31. März

2 Impressum Herausgeber und Verlag Bundesagentur für Arbeit Nürnberg Erscheinungsweise monatlich Bezugspreise Bestellungen/ Abbestellungen/ Anschriftenänderung/ Reklamationen Druck Rechte Versand Jahresabonnement: 99,70 E (12 Monatshefte und alle Sondernummern/-hefte) einzelne Monatshefte: 6,14 E zuzüglich 2,50 E Versandkostenpauschale Sondernummer zuzüglich 2,50 E Versandkostenpauschale Arbeitsstatistik-Jahreszahlen : 12,27 E Arbeitsmarkt : 9,71 E Daten zu den Eingliederungsbilanzen : 3,58 E Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen öffentlichen Dienst : 3,58 E Sonderheft: 3,58 E zuzüglich 2,50 E Versandkostenpauschale z.b. Berufsberatung Strukturanalyse der Bestände sowie der Zu- und Abgänge an Arbeitslosen und gemeldeten Stellen Daten zu den Eingliederungsbilanzen (einschließlich Versandkosten, keine MWSt-Pflicht) Bundesagentur für Arbeit Bestell-Service c/o IBRo Versandservice GmbH Kastanienweg Roggentin Fax arbeitsagentur@ibro.de W. Tümmels Buchdruckerei und Verlag GmbH & Co. KG Gundelfinger Straße Nürnberg Nachdruck auch auszugsweise nur mit Quellenangabe gestattet. Zustellung erfolgt durch die Post. i M F MD ME MS MM MA a.n.g. dar. dav. u.z. H k p r s O.... x * Abkürzungen und Zeichenerklärung insgesamt Männer Frauen Monatsdurchschnitt Monatsende Monatssumme Monatsmitte Monatsanfang anderweitig nicht genannt darunter davon und zwar Hochrechnung kumulierte Zahl vorläufige Zahl berichtigte Zahl geschätzte Zahl nichts vorhanden mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Einheit, die in der Tabelle zur Darstellung gebracht werden kann kein Nachweis vorhanden Angaben fallen später an Nachweis ist nicht sinnvoll Zahlenwerte kleiner 3 und korrespondierende Zellen sind aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Abweichungen in den Summen ergeben sich durch Runden der Zahlen

3 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeiner Teil 241 Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit zum Antrags- und Beitragsverfahren bei freiwilliger Weiterversicherung (Anordnung nach 352a SGB III) 242 Presse-Informationen Arbeitsmarkt B. Arbeitsmarkt Monatsbericht Februar 2006 In den Wintermonaten beachtliche saisonbereinigte 247 Abnahme der Arbeitslosigkeit Zentrale Kennwertindikatoren des Arbeitsmarktes Eckwerte der Arbeitsmarktstatistik Januar Bundesrepublik Deutschland 294 Westdeutschland 300 Ergänzende Auswertungen aus dem IT-Vermittlungssystem der BA 288 Bundesrepublik Deutschland 295 Westdeutschland 301 Wichtige arbeitsmarktpolitische Instrumente Januar 2006 Zugang und Bestand 290 Bundesrepublik Deutschland 296 Westdeutschland 302 nach Bezirken der Agenturen für Arbeit und Bezirken der en in der Bundesrepublik 306 Deutschland Januar 2006 Arbeitslose, gemeldete Stellen, Ausbildungsstellenmarkt Arbeitslose in der Bundesrepublik Deutschland Januar 2006 Bestand 312 nach Bezirken der en/ländern 314 unter 25 Jahren 311 saisonbereinigte Zahlen Arbeitslosenquoten nach Bezirken der en/ländern 313 in der Bundesrepublik Deutschland Januar 2006 Gemeldete Stellen in der Bundesrepublik Deutschland Januar 2006 Bestand 314 nach Bezirken der en/ländern nach Bezirken der en/ländern 316 und Berufsgruppen nach Bezirken der en/ländern 318 und Wirtschaftszweigen 311 saisonbereinigte Zahlen 237

4 Gemeldete Berufsausbildungsstellen und Bewerber für Berufsausbildungsstellen sowie Bestand an unbesetzten Berufsausbildungsstellen und an noch nicht vermittelten Bewerbern in der Bundesrepublik Deutschland von Oktober bis Januar der Berichtsjahre 2004/2005 und 2005/ nach Bezirken der en/ländern nach Berufsgruppen 321 Bundesrepublik Deutschland 323 Westdeutschland nach ausgewählten Merkmalen 328 nach der zuständigen Stelle 329 nach Erledigungsart Arbeitsmarktpolitik Kurzarbeit nach Bezirken der en/ländern bzw. Wirtschaftszweigen in der Bundesrepublik Deutschland Dezember nach ausgewählten Strukturmerkmalen 334 Dauer der Kurzarbeit 335 Kurzarbeit nach Arbeitsausfall/neue Anzeigen 336 Betriebe mit Kurzarbeit und Kurzarbeiter Anträge auf Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AtG) nach Bezirken der en/ländern in der 338 Bundesrepublik Deutschland Januar 2006 Anträge auf Insolvenzgeld nach Bezirken der en/ländern 339 in der Bundesrepublik Deutschland Dezember 2005 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Geförderte Arbeitnehmer nach Bezirken der en/ländern in der Bundesrepublik Deutschland Oktober nach ausgewählten Merkmalen 341 nach Art der Maßnahme Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) nach Wirtschaftsbereichen in der Bundesrepublik Deutschland 342 Oktober 2005 Eintritte und Bestand an Teilnehmern in Maßnahmen der Eignungsfeststellung, Trainingsmaßnahmen nach Bezirken der en/ländern und ausgewählten Merkmalen 344 in der Bundesrepublik Deutschland Oktober 2005 Eintritte und Bestand an Teilnehmern in Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland Oktober nach Bezirken der en/ländern und Art der Maßnahme Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach Bezirken der en/ländern in der Bundesrepublik Deutschland Januar Ersteingliederung 346 Wiedereingliederung Eintritte, Bestand und Austritte von behinderten Menschen 347 in Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland Januar 2006 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen und Förderung der Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland Januar Eintritte von Teilnehmern 348 Bestand an Teilnehmern 238

5 Abrechnungsergebnisse Die Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit 351 Januar 2006 Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für Leistungen nach dem 362 SGB II und gleichartige Leistungen Januar 2006 Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für Leistungen nach dem 368 SGB III und gleichartige Leistungen Januar Sonstige Auftragsangelegenheiten Januar 2006 Die Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit 373 Februar 2006 Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für Leistungen nach dem 384 SGB II und gleichartige Leistungen Februar 2006 Die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für Leistungen nach dem 390 SGB III und gleichartige Leistungen Februar Sonstige Auftragsangelegenheiten Februar 2006 Stichwortverzeichnis zum Tabellenteil Veröffentlichungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Hinweis: Der Bezirk der Agentur umfasst unter anderem Gemeinden des Landkreises Osterholz und die Kreisstadt Osterholz- Scharmbeck, die zum Land gehören. Der Landkreis Cuxhaven ist zwischen dem Bezirk der Agentur Stade (Land ) und dem Bezirk der Agentur Bremerhaven (Land und Land ; statistisch zum Land ) aufgeteilt. Da die Mehrzahl der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit regional nur bis auf die Ebene der Agenturen für Arbeit erhoben wird, sind bei Auswertungen nach Ländern die Ergebnisse für die Länder und unscharf. Die Daten aus den Bereichen Beschäftigte, Arbeitslose und gemeldete Stellen werden tiefer regionalisiert erhoben und können deshalb den Ländern und eindeutig zugeordnet werden. Ab 8. November 2002 wechselte die Zuständigkeit für die Ortsteile Tiergarten und Wedding von der Agentur für Arbeit zur Agentur für Arbeit Mitte, zur neuen Geschäftsstelle Müllerstraße. Diese nahm am 8. November 2002 ihren Dienstbetrieb auf. Die Vergleichbarkeit mit den statistischen Ergebnissen vor dem 8. November 2002 ist deshalb eingeschränkt. Die Bezirke der Agenturen und West wurden mit Wirkung vom 1. Dezember 2002 zu einem neuen Agenturbezirk zusammengelegt. Die Vergleichbarkeit mit statistischen Ergebnissen des Bezirkes der Agentur vor dem 1. Dezember 2002 ist nicht mehr gegeben. Wegen der vielfachen Gebietsstandsänderungen Land 1997 lassen sich statistische Ergebnisse in der bisherigen Abgrenzung der Gebietsteile West und Ost nur noch mit deutlichen Verzerrungen nachweisen. Aus diesem Grund werden in den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit die beiden Gebietsteile ab Januar 2003 wie folgt neu abgegrenzt und bezeichnet: Westdeutschland = Alte Länder ohne = Neue Länder und Zeitreihen, ab diesem, wurden auf den neuen Gebietsstand umgerechnet. esvergleiche sind uneingeschränkt möglich. 239

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7 Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit 54. Jahrgang Nummer 3 Nürnberg, 31. März 2006 Bundesagentur für Arbeit Anordnung und sonstige Beschlüsse der Organe Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit zum Antrags- und Beitragsverfahren bei freiwilliger Weiterversicherung (Anordnung nach 352a SGB III) vom 22. Dezember 2005 Aufgrund der 352a, 373 Abs. 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erlässt der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales folgende Anordnung: Inhalt 1 Ziel der Regelung 2 Antragsverfahren 3 Mitwirkung 4 Bescheiderteilung 5 Umfang der Versicherung 6 Beitragsanspruch 7 Zahlung der Beiträge 8 Fälligkeit der Beiträge 9 Erstattung 10 Nachweis über die Beitragszahlung 11 Inkrafttreten 1 Ziel der Regelung Die freiwillige Weiterversicherung soll Personen, die zuletzt in einem Versicherungspflichtverhältsnis zur Bundesagentur für Arbeit gestanden oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben und eine Angehörigen pflegen, eine selbständige Tätigkeit oder eine Auslandsbeschäftigung aufnehmen, ermöglichen, den Versicherungsschutz in der Arbeitbeitslosenversicherung aufrecht zu erhalten. 2 Antragsverfahren (1) Die freiwillige Weiterversicherung ist bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, zu beantragen. Sofern ein inländischer Wohnsitz zum Zeitpunkt der Beantragung nicht mehr besteht, ist der Antrag bei der für den letzten Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen. 241

8 (2) Der Antragsteller hat alle Tatsachen, die zur Feststellung der Voraussetzungen für die freiwillige Weiterversicherung erforderlich sind, gegenüber der Bundesagentur für Arbeit anzugeben. Ist eine Feststellung der Voraussetzungen wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers nicht möglich, kann dem Antrag auf freiwillige Weiterversicherung nicht entsprochen werden. (3) Für das Verfahren der freiwilligen Weiterversicherung sind die von der Bundesagentur für Arbeit einheitlich zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. 3 Mitwirkung Zur Durchführung der freiwilligen Weiterversicherung gelten hinsichtlich der Pflichten der/des Versicherten die 60, 66 und 67 SGB I entsprechend. 4 Bescheiderteilung Die Entscheidung über den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung nach 28a SGB III wird durch Bescheid bekannt gegeben. 5 Umfang der Versicherung Versicherungsschutz Rahmen einer freiwilligen Weiterversicherung besteht nur für Zeiten, in denen die Voraussetzungen des 28a SGB III erfüllt sind und für die Beiträge gezahlt wurden. 6 Beitragsanspruch (1) Der Beitragsanspruch der Bundesagentur für Arbeit entsteht mit Beginn der freiwilligen Weiterversicherung ( 22 Abs. 1 SGB IV). (2) Die Beiträge werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine freiwillige Weiterversicherung besteht. Ein voller Kalendermonat wird mit 30 Tagen angesetzt. 1 Abs. 2 Beitragszahlungsverordnung gilt entsprechend. 7 Zahlung der Beiträge (1) Die Beiträge sind für Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung monatlich oder für das jeweilige Kalenderjahr Vorhinein an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen. (2) Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Geldeingangs bei der Bundesagentur für Arbeit. Zahlungen in fremder Währung sind nicht zugelassen. 8 Fälligkeit der Beiträge (1) Die Beiträge nach 6 Abs. 1 werden erstmals am Ersten des zweiten Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Bundesagentur für Arbeit die Versicherungspflicht auf Antrag mit Bescheid festgestellt hat, frühestens jedoch mit Beginn der freiwilligen Weiterversicherung. (2) Die laufenden Beiträge werden, soweit sie nicht für das jeweilige Kalenderjahr Vorhinein gezahlt werden, spätestens am Ersten des Monats fällig in dem die Pflegetätigkeit, selbständige Tätigkeit oder Auslandsbeschäftigung ausgeübt wird oder als ausgeübt gilt. (3) Bei Zahlungen auf geschuldete Beiträge werden die Schulden in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit getilgt. Die freiwillige Weiterversicherung endet, wenn der Versicherungsberechtigte insgesamt mehr als drei Monate fällige Beiträge nicht gezahlt hat. 9 Erstattung Der Bescheid über die freiwillige Versicherung ist aufzuheben und die Beiträge sind zu erstatten, wenn die Voraussetzung für die freiwillige Weiterversicherung nicht oder nicht mehr vorliegen. Die Erstattung richtet sich nach den 26 bis 28 SGB IV. 10 Nachweis über die Beitragszahlung Die Bundesagentur für Arbeit bescheinigt dem Versicherten jeweils zum Ablauf eines Kalenderjahres oder bei Beendigung der freiwilligen Weiterversicherung die gezahlten Beiträge. 11 Inkrafttreten Die Anordnung tritt am 1. Februar 2006 in Kraft. Presse-Informationen Nr. 9/2006 vom 28. Februar 2006 Die Entwicklung des Arbeitsmarktes Februar 2006 Die Arbeitslosigkeit ist Februar noch einmal leicht gestiegen und liegt nach wie vor über 5 Millionen. Diese jahreszeitlich übliche Entwicklung ändert jedoch nichts an unserer optistischen Grundeinschätzung der aktuellen Arbeitsmarktsituation. Seit Monaten geht die Arbeitslosigkeit tendenziell zurück. Insbesondere auch die Entwicklung der Beschäftigung und der offenen Stellen bleibt positiv, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise. Arbeitslosenzahl Februar: auf Arbeitslosenzahl esvergleich: Arbeitslosenquote Februar: +0,1 Prozentpunkte auf 12,2 Prozent Die Zahl der Arbeitslosen hat Februar Zuge der anhaltenden Winterpause um auf zugenommen (West: auf ; Ost: auf ). Das ist etwas weniger als sonst in einem Februar (Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2004: ), und deutlich weniger als Jahr zuvor mit damals Be Vergleich mit dem Februar 2005 ist aber zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosigkeit in diesem Monat allein infolge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe um geschätzt gestiegen ist. Entsprechend lag die Arbeitslosenzahl mit deutlich stärker unter dem als vor einem Monat. Die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl hat von Januar auf Februar um abgenommen (Januar: ; Dezember: und November: ). Bildet man einen Durchschnitt über diese vier Monate und mittelt so die Verschiebungen saisonaler Belastungen, errechnet sich ein Rückgang von monatsdurchschnittlich Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass wegen der Verkürzung der 242

9 Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes offensichtlich noch zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse vor dem Stichtag 31. Januar beendet wurden. Dies legen jedenfalls die Zugänge aus Erwerbstätigkeit von Älteren ab 45 Jahren nahe, die zuletzt überdurchschnittlich groß waren; der Effekt wird für den Dezember auf bis zu , für den Januar auf über und für den Februar auf bis zu geschätzt. Die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) nahm Januar nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes saisonbereinigt um ab. Nicht saisonbereinigt ging die Erwerbstätigkeit aufgrund der Winterpause um auf 38,25 Millionen zurück. Gegenüber dem hat sie sich um verringert. Ausschlaggebend für den Rückgang war, dass die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter das esniveau unterschreitet. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen lag sie Dezember mit 26,27 Millionen um unter dem. Allerdings werden die Abnahmen deutlich kleiner, März 2005 hatte der Rückgang noch betragen. Dabei haben der rückläufige Einsatz von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie das Auslaufen der Strukturanpassungsmaßnahmen und des Sonderprogramms Arbeit für Langzeitarbeitslose zur Abnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beigetragen (insgesamt Dezember gegenüber : ). Zudem nmt die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten mittlerweile ab. Auch der Sondereffekt der Entlassungen Älterer vor Wirksamwerden kürzerer Bezugszeiten war von Einfluss. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenzahl belief sich in Deutschland für den Januar auf 3,70 Millionen, die Erwerbslosenquote auf 8,8 Prozent. Das Stellenangebot lag Februar weiter deutlich über dem esniveau, saisonbereinigt hat es allerdings gegenüber Januar um abgenommen. Der Rückgang beruht allein auf weniger Stellen für Arbeitsgelegenheiten. Die ungeförderten Stellenangebote, die stärker die Marktenwicklung widerspiegeln, haben sich dagegen leicht erhöht, und zwar um Die saisonbereinigten Abnahmen Dezember und Januar beruhen auf ausgesprochen verhaltenen Stellenmeldungen für Saisonbeschäftigungen. Nicht saisonbereinigt gab es Februar Stellen, von denen 76 Prozent sofort zu besetzen waren. Im Vergleich zum hat die Zahl der gemeldeten Stellenangebote um zugenommen. Die ungeförderten Stellen machten Februar 71 Prozent des gesamten Stellenangebotes aus, Vergleich zum haben sie sich um auf erhöht. Neben den gemeldeten offenen Stellen kennt die Bundesagentur noch zusätzliche Stellen für Freiberufler und Selbstständige sowie Stellen aus ihrer Jobbörse und dem Jobroboter. waren dies Februar Stellen, mehr als vor einem Jahr. Nach Untersuchungen des IAB kennen die Agenturen für Arbeit damit etwa die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots und können darauf Bewerber vermitteln teilweise aber erst nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Ausführliche Informationen finden Sie Internet unter: Service von A bis Z Statistik Statistik Gesamtangebot Link und Dateiliste 243

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11 Der Arbeitsmarkt

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13 In den Wintermonaten beachtliche saisonbereinigte Abnahme der Arbeitslosigkeit Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist das reale Bruttoinlandsprodukt vierten Quartal 2005 saison- und kalenderbereinigt nicht mehr gestiegen, nach spürbaren Zuwächsen in den Quartalen zuvor. Dabei dürfte es sich aber nur um eine vorübergehende Wachstumspause handeln. Die Mehrzahl der Konjunkturindikatoren, vor allem die gute Auftragslage in der Industrie und der ifo-geschäftsklaindex, lassen erwarten, dass das Wachstum sich in 2006 fortsetzt. Die Erwerbstätigkeit hat Januar saisonbereinigt zwar merklich abgenommen; der Rückgang korrespondiert mit den vorgezogenen Entlassungen von Älteren aufgrund der gesetzlichen Neuregelung der Bezugszeiten von Arbeitslosengeld. Die Daten zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deuten nach wie vor darauf hin, dass der Abbau dort zum Ende gekommen ist. Die Arbeitslosigkeit hat sich Februar saisonbereinigt etwas verringert. Über die letzten vier Monate errechnen sich saisonbereinigt beachtliche Abnahmen. 39,0 38,0 37,0 36,0 35,0 Erwerbstätige und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Deutschland Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte in Mio in Mio 40,0 30,0 Erwerbstätige (linke Achse) soz. Beschäftigte (rechte Achse) Quelle Erwerbstätigenzahlen: Statistisches Bundesamt (Inlandskonzept) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) 1 ) Januar saisonbereinigt um verringert, nach monatsdurchschnittlich vierten Quartal Ausschlaggebend für die jüngste Abnahme war, dass vor Inkrafttreten der Neuregelung der Bezugszeiten von Arbeitslosengeld am 1. Februar noch zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse beendet wurden. Sieht man von diesem Sondereffekt ab, dürfte der Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zum Ende gekommen sein; jedenfalls legen das die saisonbereinigten Daten nahe, die bis Dezember reichen. Nicht saisonbereinigt nahm die Erwerbstätigkeit von Dezember auf Januar aufgrund der Winterpause um auf 38,25 Mio ab. Gegenüber dem hat sich die Erwerbstätig-keit nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um verringert. Maßgeblich für den Rückgang der Erwerbstätigkeit war, dass die voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung weiter das esniveau unterschreitet. 2 ) Die erste vorläufige Hochrechnung für den Dezember ergibt 26,27 Mio sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, oder 0,4% weniger als vor einem Jahr. Allerdings wurden die Abnahmen deutlich kleiner, März 2005 hatte der Rückgang noch betragen. Dabei haben der rückläufige Einsatz von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie das Auslaufen der Strukturanpassungsmaßnahmen und des Sonderprogramms Arbeit für Langzeitarbeitslose zur Abnahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung beigetragen (insgesamt Dezember gegenüber : ). Zudem 29,0 28,0 27,0 26,0 25,0 nmt die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten mittlerweile ab. Nach ersten Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit waren Dezember 4,74 Mio Personen in solch einem Minijob beschäftigt, weniger als vor einem Jahr. Dem standen weiterhin Anstiege bei den Selbständigen (einschließlich mithelfender Familienangehöriger) gegenüber. In Arbeitsgelegenheiten waren Januar etwa Arbeitslosengeld II-Empfänger beschäftigt, mehr als vor einem Jahr. 3 ) Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entwickelt sich in West- und weiter sehr unterschiedlich. Im Westen ist die Abnahme esvergleich mit 0,2% deutlich kleiner als Osten mit 1,3%. Nach den aktuellen Daten ist die Beschäftigung in, und gewachsen (+1,1%, +0,4% bzw. +0,2%). Die größte Abnahme gab es in und ( 1,8% bzw. 1,7%). Auch die Veränderungen nach Branchen sind verschieden. Nach wie vor verringert sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor allem Bau- und Verarbeitenden Gewerbe (gegenüber : 4,3% bzw. 1,5%). Auch in einigen Dienstleistungsbranchen wie Kredit- und Versicherungsgewerbe, bei sonstigen Dienstleistungen sowie in Erziehung und Unterricht gab es Rückgänge ( 1,5%, 1,4% bzw. 1,3%). Dem stehen aber auch Wirtschaftszweige gegenüber, deren Beschäftigung zugelegt hat, so vor allem bei unternehmensnahen Dienstleistungen, Verkehr und Nachrichtenübermittlung und Gesundheits- und Sozialwesen (+3,1%, +1,0% bzw. +0,6%). 1 ) In der Arbeitsmarktberichterstattung der BA steht die Erwerbstätigkeit nach dem Inlandskonzept Vordergrund, insbesondere weil sie eine engere Anbindung an die Konjunktur und Arbeitskräftenachfrage Inland aufweist als die Erwerbstätigkeit nach dem alternativen Inländerkonzept. Im Inlandskonzept gehören Einpendler, die in Deutschland arbeiten, ihren Wohnsitz aber Ausland haben, zu den Erwerbstätigen, während Auspendler, die zwar Inland wohnen, aber Ausland arbeiten, nicht mitgezählt werden. Im Inländerkonzept ist es genau umgekehrt. Entsprechend erklären Höhe und Veränderung des Saldos zwischen Ein- und Auspendlern den Unterschied in Niveau und Veränderung der Erwerbstätigkeit nach Inlands- und Inländerkonzept. 2 ) Der Bestand an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird auf Basis der Meldungen von Arbeitgebern zur Sozialversicherung ermittelt. Aufgrund der Abga-befristen und des Meldeflusses sind stabile statistische Ergebnisse erst nach 6 Monaten zu erwarten. Um jedoch dem Bedürfnis nach zeitnäheren Ergebnissen gerecht zu werden, wird monatlich zusätzlich der Bestand an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit 2 und 3 Monaten Wartezeit ermittelt und auf 6-Monatswerte hochgerechnet. Diese Hochrechnung ist notwendig mit Unsicherheiten verbunden. 3 ) Die für den aktuellen Monat statistisch ausgewiesenen Teilnehmerzahlen in Arbeits-gelegenheiten sind deutlich untererfasst, insbesondere weil Eintritte zeitverzögert erfasst werden und Arbeitsgelegenheiten bei zugelassenen kommunalen Trägern nicht enthalten sind. 247

14 Die saisonbereinigte Arbeitslosenzahl hat von Januar auf Februar um abgenommen, nach Januar, aber und Dezember und November. Bildet man einen Durchschnitt über diese vier Monate und mittelt so die vor allem durch die veränderte Lage der Zähltage bedingten Verschiebungen saisonaler Belastungen aus, errechnet sich ein Rückgang von monatsdurchschnittlich Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass wegen der gesetzlichen Neuregelung der Bezugszeiten von Arbeitslosengeld 4 ) offensichtlich noch zahlreiche Beschäftigungsverhältnisse vor dem Stichtag 31. Januar beendet wurden. Dies legen jedenfalls die Zugänge aus Erwerbstätigkeit von Älteren ab 45 Jahren nahe, die zuletzt überdurchschnittlich groß waren; der Effekt wird für den Dezember auf bis zu , für den Januar auf über und für den Februar auf bis zu geschätzt. 5 ) Die Arbeitslosenquote, auf der Basis aller zivilen Erwerbspersonen, belief sich Februar auf 12,2%. Im Vergleich zum verringerte sie sich um 0,5 Prozentpunkte. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote blieb gegenüber dem Vormonat unverändert bei 11,3%. In war die Quote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen mit 19,5% deutlich höher als Westen mit 10,2%. Im Vergleich zum verringerte sie sich in Westdeutschland um 0,4 Prozentpunkte und in um 1,3 Prozentpunkte. Von den Arbeitslosen Februar wurden oder 42% Rechtskreis SGB III von einer Agentur für Arbeit und oder 58% Rechtskreis SGB II von einem Träger der Grundsicherung betreut. Der Anstieg gegenüber Januar entfällt allein auf den Rechtskreis SGB II. 8 ) Leistungsempfänger nach SGB III und SGB II Arbeitslose in Deutschland Deutschland Januar 2006 Februar 2006 in Tsd Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte Deutschland Westdeutschland SGB III Arbeitslosengeldempfänger darunter arbeitslose Arbeitslosengeldempfänger SGB II Arbeitslosengeld II Empfänger darunter arbeitslose Arbeitslosengeld II Empfänger Sozialgeld-Empfänger Bedarfsgemeinschaften Nicht saisonbereinigt hat sich die Arbeitslosigkeit aufgrund der anhaltenden Winterpause um auf erhöht. Das ist etwas weniger als sonst in einem Februar (Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2004: ), und deutlich weniger als Jahr zuvor mit damals Be Vergleich mit dem Februar 2005 ist aber zu berücksichtigen, dass die Arbeitslosigkeit in diesem Monat allein infolge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe um geschätzt gestiegen ist. Entsprechend hat sich der Rückgang esvergleich deutlich vergrößert, und zwar von Januar auf Februar. 6 ) In Westdeutschland hat sich die registrierte Arbeitslosigkeit Februar um auf erhöht. Saisonbereinigt nahm die Arbeitslosenzahl um ab. Im Vergleich zum verringerte sich die registrierte Arbeitslosigkeit um oder 3%. In nahm die Arbeitslosigkeit Februar um auf zu. Saisonbereinigt errechnet sich ein Anstieg von Im Vergleich zum hat sich die Arbeitslosenzahl um oder 7% verringert. Die stärkere Abnahme in hängt mit dem Arbeitskräfteangebot zusammen, das nach Einschätzungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Osten zurückgeht, während es in Westdeutschland weiter zunmt. 7 ) 4 ) Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) beträgt ab dem 1. Februar 2006 wurde die Bezugsdauer für Arbeitslosengeldempfänger neu geregelt: Sie beträgt für Personen bis 54 Jahre nur noch maxal 12 Monate; für Personen, die bei Entstehung des Anspruchs bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben, maxal 18 Monate. Nach der alten Gesetzesregelung konnten 45- und 46-Jährige bis zu 18 Monate, 47- bis 51-Jährige bis zu 22 Monate, 52 bis 56-Jährige bis zu 26 Monate und 57 und ältere bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld beziehen. 5 ) Der Zähltag für die Arbeitslosigkeit Vormonat war der 17. Januar. Deshalb konnten sich Entlassungen aufgrund der Neuregelung der Bezugszeiten be Arbeitslosengeld noch Februar auswirken. Die Quantifizierung stützt sich auf Auswertungen von Zugängen in Arbeitslosigkeit aus Erwerbstätigkeit nach Altersgruppen, da Daten zu den Arbeitslosengeldempfängern nach Altersgruppen (Zugänge und Bestände) erst mit einer Verzögerung von 2 Monaten vorliegen. Statistisch belegt werden kann ein überdurchschnittlicher Anstieg von Zugängen aus Erwerbstätigkeit in der Altersgruppe 45 bis unter 55 Jahren und vor allem in der Gruppe 55 bis unter 65 Jahren. Dabei dürfte es sich vor allem um Vorzieheffekte handeln, d. h. wegen der Stichtagsregelung wurden Entlassungen vorgezogen. 6 ) Im Februar 2006 wird der Hartz IV-Effekt auf geschätzt. Der Hartz IV- Effekt hatte März 2005 sein Maxum mit erreicht und sich dann bis Jahresende 2005 auf reduziert. Vgl. hierzu den Kasten Zur Berechnung der Wirkungen von Hartz IV auf die Arbeitslosenzahl Monatsbericht der BA über den Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt in Deutschland Dezember und Jahr ) Vgl. IAB-Kurzbericht Nr. 23 vom 25. November ) Der Vergleich der Arbeitslosenbestände nach Rechtskreis mit dem ist verzerrt und deshalb noch nicht sinnvoll. Weil die ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher von Dezember 2004 zum Teil zeitverzögert auf den neuen Rechtskreis SGB II umgestellt wurden, fallen die Arbeitslosenzahlen Rechtskreis SGB III Anfang 2005 zu hoch und entsprechend die Arbeitslosenzahlen Rechtskreis SGB II zu niedrig aus. 248

15 Im Februar erhielten nach einer vorläufigen Hochrechnung Personen Arbeitslosengeld nach dem SGB III (ohne Arbeitslosengeld für Weiterbildung), das waren oder 14% weniger als vor einem Jahr. Ausschlaggebend waren deutlich weniger Zugänge, die von Januar bis Dezember aktuellere Daten liegen hier nicht vor um insgesamt oder 14% kleiner waren als gleichen Zeitraum des es. Von den Arbeitslosengeldempfängern waren 1,47 Mio oder 82% arbeitslos gemeldet Arbeitslosengeldempfänger wurden nicht als arbeitslos geführt, weil sie die vorruhestandsähnliche Regelung des 428 SGB III in Anspruch nahmen, arbeitsunfähig erkrankt waren oder eine Trainingsmaßnahme besuchten. Arbeitslosengeld II nach dem SGB II 9 ) wurde an 5,13 Mio Empfänger ausgezahlt, 2,95 Mio oder 58% von ihnen waren arbeitslos gemeldet. 2,17 Mio erwerbsfähige Hilfebedürftige erhielten Arbeitslosengeld II, ohne arbeitslos zu sein, vor allem deshalb, weil sie noch die Schule besuchen, Arbeitslosengeld II ergänzend zum Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis bekommen, in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt sind, an einer Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen oder wegen besonderer Umstände, z. B. Betreuung kleiner Kinder, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. bekamen damit 6,80 Mio erwerbsfähige Menschen Lohnersatzleistungen nach dem SGB III oder Leistungen zur Sicherung des Lebensun-terhalts nach dem SGB II. 4,30 Mio oder 63% dieser Leistungsempfänger waren arbeitslos, bezogen auf alle Arbeitslosen waren das 85%. 10 ) Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit belief sich in Deutschland für den Januar auf 3,70 Mio und die Erwerbslosenquote auf 8,8%. Die registrierte Arbeitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) betrug gleichen Monat 5,01 Mio und die Arbeitslosenquote 12,1%. Die saisonbereinigte Erwerbslosenquote lag bei 8,8%, die ebenfalls saisonbereinigte Arbeitslosenquote bei 11,3%. Erwerbslosigkeit nach ILO-Konzept Deutschland Erwerbslose Erwerbslosenquote 8,0 8,8 Saisonbereinigte Erwerbslosenquote 9,0 8,8 Westdeutschland Erwerbslosenquote 7,3 8,0 Erwerbslosenquote 10,3 12,0 Quelle: Statistisches Bundesamt Dezember 2005 Januar 2005 Die Erwerbslosen nach dem ILO-Konzept sind nicht einfach eine Teilmenge der Arbeitslosen nach den Begriffsbestmungen des SGB. Nur eine Teilgruppe ist sowohl erwerbsals auch arbeitslos. Jedes Konzept erfasst in erheblichem Maße auch Personen, die vom anderen Konzept nicht berücksichtigt werden. Die Unterschiede folgen aus verschiedenen Erhebungsmethoden (Telefonstichprobenbefragung der Bevölkerung versus Meldung bei einer Agentur oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) und unterschiedlichen Konkretisierungen von Begriffsmerkmalen der Arbeitslosigkeit (z. B. liegt nach dem SGB Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wird, während nach dem ILO-Konzept schon eine Wochenstunde Arbeit Erwerbslosigkeit beendet; Einzelnen vergleiche Wichtige Hinweise am Ende des Berichts). Auswertungen zu den Zu- und Abgängen in und aus Arbeitslosigkeit können zurzeit nur auf Basis des IT-Vermittlungssystems der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden; verwertbare Meldungen von zugelassenen kommunalen Trägern liegen hierzu noch nicht vor. Um unverzerrte Aussagen über aktuelle Entwicklungen und Strukturen machen zu können, werden Zu- und Abgänge von Kreisen mit vollständigen Daten betrachtet und ihre Veränderungen gegenüber dem als repräsentativ für Deutschland angesehen (vgl. Wichtige Hinweise am Ende des Berichts). 11 ) Im Februar meldeten sich zwar deutlich weniger Menschen arbeitslos als vor einem Jahr ( 9%). Der Rückgang beruht aber allein darauf, dass es Februar 2005 infolge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einmalig zu mehr als Meldungen von ehemaligen Sozialhilfeempfängern und Angehörigen von Arbeitslosenhilfebeziehern kam (Basiseffekt). Die Arbeitslosmeldungen aus Erwerbstätigkeit waren von dieser Umstellung dagegen kaum betroffen; sie fielen Februar deutlich zahlreicher aus als vor einem Jahr (+9%). Ein Grund dafür waren Zugänge von Älteren aufgrund der Neuregelung der Bezugszeiten. Mehr Arbeitslosmeldungen gab es dabei vor allem aus Dienstleistungsbranchen, insbesondere aus Erziehung und Unterricht und sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen. Auch die Zugänge aus Ausbildung bzw. Qualifizierung waren größer als vor einem Jahr (+8%). Der Abgang aus Arbeitslosigkeit fiel ebenfalls deutlich größer aus (+20%). Dabei gab es mehr Beschäftigungsaufnahmen (+25%), vor allem aufgrund von Einmündungen in geförderte Arbeitsgelegenheiten, aber auch in abhängige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus waren auch die Abgänge in Ausbildung und Qualifizierung zahlreicher als vor einem Jahr (+38%), auch hier zum größeren Teil unterstützt von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten. Ferner haben mehr Ältere die vorruhestandsähnliche Regelung des 428 SGB III in Anspruch genommen. 9 ) Die Angaben zu Leistungen nach dem SGB II sind vorläufig, sie beruhen zum einen auf Auswertungen aus dem IT-Fachverfahren A2LL und aus Datenlieferungen von Kommunen über XSozial, zum andern auf Schätzungen für Kreise, die dieses Verfahren nicht genutzt haben 10 )Bereinigt um die Zahl der Personen, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II erhalten ( Aufstocker ). Diese Personen werden dem Rechtskreis SGB II zugeordnet. 11 )Vgl. dazu Kurzinformation der Statistik der BA, Möglichkeiten und Grenzen von Auswertungen aus dem IT-Vermittlungssystem der BA, online Internet abrufbar unter Vermerk-AMB-Format.pdf. 249

16 Zugang an Arbeitslosen Veränderung gegenüber Status vor Februar eszeitraum Arbeitslosmeldung 2006 absolut in % ,9 darunter aus: Erwerbstätigkeit ,8 Ausbildung/Qualifizierung ,4 Nichterwerbstätigkeit ,1 Abgang von Arbeitslosen Das Stellenangebot lag Februar weiter deutlich über dem esniveau, saisonbereinigt hat es allerdings gegenüber Januar um abgenommen. Der Rückgang beruht allein auf weniger Stellen für Arbeitsgelegenheiten. Die ungeförderten Stellenangebote, die stärker die Marktentwicklung widerspiegeln, haben sich dagegen leicht erhöht, und zwar um Die saisonbereinigten Abnahmen Dezember und Januar beruhten auf ausgesprochen verhaltenen Stellenmeldungen für Saisonbeschäftigungen. in Tsd Kreise mit vollständigen Daten Februar Abgangsgründe 2006 Saisonbereinigte Werte Ursprungswerte Stellen insgesamt Veränderung gegenüber eszeitraum absolut in % ,2 darunter in: Kreise mit vollständigen Daten Erwerbstätigkeit ,7 Ausbildung/Qualifizierung ,9 Nichterwerbstätigkeit ,3 Gemeldetes Stellenangebot in Deutschland Nicht saisonbereinigt gab es Februar Stellen, von denen 76% sofort zu besetzen waren. Im Vergleich zum hat die Zahl der gemeldeten Stellenangebote um zugenommen. Die ungeförderten Stellen machten Februar 71% des gesamten Stellenangebotes aus, Vergleich zum haben sie sich um auf erhöht. Von diesen Stellen waren 72% sofort zu besetzen. Die geförderten Stellenangebote 12 ) legten wegen der Arbeitsgelegenheiten gegenüber dem um auf zu. In Westdeutschland hat der gesamte Stellenbestand gegenüber dem insgesamt um auf und in um auf zugenommen. Der Anstieg beruht Osten zum weitaus größten Teil und Westen etwa zur Hälfte auf geförderten Stellen, aber auch die ungeförderten gemeldeten Stellen haben sich erhöht, Westen um auf und Osten um auf Neben den gemeldeten offenen Stellen kennt die Bundesagentur noch zusätzliche Stellen für Freiberufler und Selbstständige sowie Stellen aus ihrer Jobbörse und dem Jobroboter. waren dies Februar Stellen, mehr als vor einem Jahr. 13 ) Nach Untersuchungen des IAB kennen die Agenturen für Arbeit damit etwa die Hälfte des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots und können darauf Bewerber vermitteln teilweise aber erst nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber. 14 ) Der Stellenbestand ist kein fester Block, sondern schlägt sich relativ schnell um. So gingen in den Agenturen für Arbeit Februar Stellenmeldungen ein, oder 17% mehr als vor einem Jahr. Von diesen Stellen waren 38% sofort und 62% später zu besetzen. Den Zugängen folgend waren auch die Stellenabgänge zahlreicher als vor einem Jahr. So wurden Angebote abgemeldet, oder 35% mehr. Die Bewegungen sind ebenfalls von geförderten Stellen, also insbesondere von Arbeitsgelegenheiten, beeinflusst; rechnet man sie heraus, zeigen sich aber auch bei den marktbestmten ungeförderten Stellen Zuwächse. So wurden Februar ungeförderte Stellen gemeldet, oder 21% mehr als vor einem Jahr. Gleichzeitig wurden ungeförderte Stellen wieder abgemeldet, oder 23% mehr. Die neu gemeldeten ungeförderten Stellen waren zu 38% sofort zu besetzen. 26% der ungeförderten Stellen wurden abgemeldet, bevor sie vakant wurden, nur 14% waren länger als drei Monate vakant. Die durchschnittliche Vakanzzeit 15 ) der Februar abgemeldeten Stellen, also die Zeit, in der der Arbeitsplatz auch tatsächlich zu besetzen war, belief sich auf 47 Tage ungeförderte Stellen geförderte Stellen Die Zahl der Kurzarbeiter hatvon Dezember auf Januar jüngere Daten liegen noch nicht vor um auf abgenommen. Der Anstieg ist kleiner als Durchschnitt der letzten drei Jahre mit Im Vergleich zum wurden Kurzarbeiter weniger gezählt, nach Dezember. Abnahmen wurden in West- und registriert (Westdeutschland: auf ; : auf ). Das ist der niedrigsten Stand in einem Januar fünf Jahren ) Geförderte Stellen umfassen Stellen für PSA, ABM, BSI und Arbeitsgelegenheiten. 13 )Vgl. Das Stellenangebot in Deutschland, services/statistik/000100/html/sonder/index.shtml 14 )Vgl. IAB Kurzbericht Nr. 6 vom 28. April )Vakanzzeit ist die Zeitspanne vom gewünschten Besetzungstermin der Stelle bis zu ihrem Abgang aus dem Bestand. In die Berechnung wurden nur ungeförderte normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ohne Job-, Saison-, Teilzeit-, Gastarbeiter-, Altersteilzeit- und PSA-Stellen sowie ohne Haushaltshilfen für Pflegebedürftige und ohne Daueraufträge einbezogen. 250

17 Einsatz der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Februar Seit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) zum 2005 ist die Zuständigkeit und Verantwortung für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf unterschiedliche Träger verteilt. Die Agenturen für Arbeit sind Wesentlichen für die Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zuständig, die nicht dem Rechtskreis des SGB II zugeordnet werden. Im Rahmen des SGB II entscheiden die Träger der Grundsicherung über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Überwiegend sind dies Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) aus Kommunen und Arbeitsagenturen. In 19 Fällen nmt die örtliche Agentur für Arbeit diese Aufgabe allein wahr (getrennte Trägerschaft), in den 69 Kreisen sind weitgehend die Kommunen als zugelassene kommunale Träger (Optionskommunen) zuständig für die arbeitsmarktpolitischen Leistungen. Der überwiegende Teil der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III kann gemäß 16 Abs. 1 SGB II auch für erwerbsfähige Hilfebedürftige genutzt werden. Ausnahmen sind zum Beispiel die Förderung der Selbständigkeit durch Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschüsse, die nur Rechtskreis SGB III zum Einsatz kommen. Anderers sind das Einstiegsgeld sowie die Arbeitsgelegenheiten ausschließlich Leistungen des SGB II. 16 ) SGB II wie SGB III verfolgen das Ziel, Arbeitslose nachhaltig in den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt zu integrieren. Wegen der Besonderheiten der jeweils zu betreuenden Personenkreise werden in den unterschiedlichen Rechtskreisen bestmte arbeitsmarktpolitische Instrumente schwerpunktmäßig eingesetzt. Während bei Arbeitslosen Rechtskreis SGB II eine Beschäftigung in der Regel schon länger zurück liegt oder noch nie ausgeübt wurde, verfügen Arbeitslose Rechtskreis SGB III überwiegend über aktuellere Erfahrungen Berufsleben Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Für sie kommen daher eher arbeitsmarktpolitische Instrumente in Frage, die auf eine Verbesserung bereits vorhandener Qualifikationen bzw. eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt abzielen. Für Arbeitslose Rechtskreis SGB II werden demgegenüber tendenziell stärker Instrumente eingesetzt, die ihre Erwerbsfähigkeit verbessern sollen u. a. durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt. Förderung Rechtskreis SGB III Die Bundesagentur für Arbeit hat aus dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) den gesetzlichen Auftrag, zu einem möglichst hohen Beschäftigungsstand in Deutschland beizutragen und die Beschäftigungsstruktur ständig zu verbessern. Das Entstehen von Arbeitslosigkeit soll vermieden und die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele steht den Agenturen für Arbeit eine Vielzahl von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zur Verfügung. Sie erlauben es, sowohl auf unter-schiedliche Arbeitsmarktgegebenheiten als auch auf die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Arbeit suchenden Menschen zu reagieren. Dabei wird der bereits in den en eingeschlagene Weg des konsequenten effizienten und effektiven Einsatzes der finanziellen Mittel weiter beschritten. Mit den verfügbaren Ressourcen soll ein Maxum an arbeitsmarktlicher Wirkung erreicht werden. Der Einsatz von beschäftigungsbegleitenden Leistungen und Qualifizierungsmaßnahmen steht dabei eindeutig Vordergrund. Beschäftigung schaffende Maßnahmen treten demgegenüber zurück. Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt Berufliche Weiterbildung kommt als arbeitsmarktpolitisches Instrument vor allem dann zum Einsatz, wenn es gilt, die Diskrepanz zwischen qualifikatorischen Anforderungen der Nachfrage nach Arbeitskräften und den bei arbeitslosen Arbeitnehmern vorhandenen Qualifikationen auszugleichen. Ziel ist es, durch berufliche Weiterbildungsförderung die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Arbeitslose erhalten einen Bildungsgutschein, wenn die Weiterbildung für sie eine nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erwarten lässt und das effizienteste Instrument darstellt. Soweit die Weiterbildung von einer fachkundigen Stelle zugelassen wurde, können sie den Bildungsgutschein bei einem geeigneten Träger ihrer Wahl einlösen. Im Februar nahmen SGB III-Bereich Personen an einer Weiterbildungsmaßnahme teil. Damit sind die Bestände weiterhin Jahresanfang 2005 rückläufig. Eine neue Weiterbildung haben Februar Personen begonnen (3.100 West und Ost). Zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten und zum Ausgleich von geringeren Qualifizierungsdefiziten werden die vergleichsweise kürzeren und damit günstigeren Maßnahmen der Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen eingesetzt. An solchen Maßnahmen nahmen Februar insgesamt Personen teil, Westen und Osten Personen haben Februar eine solche Maßnahme begonnen, in Westdeutschland und in. Im Februar wurde Rechtskreis SGB III die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen durch Eingliederungszuschüsse gefördert. Neu bewilligt wor-den sind Februar Eingliederungszuschüsse. Damit setzt sich der dem Frühjahr 2003 zu verzeichnende rückläufige Trend be Einsatz dieser beschäftigungsbegleitenden Leistung fort. Die Entwicklung spiegelt sowohl gesetzliche Änderungen als auch eine geänderte Förderpraxis der Agenturen für Arbeit wider: Dauer und Höhe der Zuschüsse werden bewerberorientiert festgelegt und auf das notwendige Mindestmaß begrenzt, um Mitnahmeeffekte zu minieren und die Kosten je geförderter Integration zu senken. Eine ähnliche Entwicklung wie bei den Eingliederungszuschüssen zeigt sich bei den Einstellungszuschüssen bei Neugründungen, welche Existenzgründer, die in ihrem Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung 16 ) Daten zum Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente sind vorläufig und stehen erst mit dreonatiger Verzögerung zur Verfügung. Im Rechtskreis SGB III werden die Daten am aktuellen Rand hochgerechnet. Im Rechtskreis SGB II sind die Angaben vorläufig und können aufgrund fehlender Erfahrungswerte noch nicht hochgerechnet werden. Ein Hochrechnungsverfahren wird derzeit entwickelt. Überdies kommt es durch den Abbau von Bearbeitungsrückständen nach wie vor zu umfangreichen Nacherfassungen, die dazu führen, dass Eintritts- und Bestandszahlen rückwirkend nach oben korrigiert werden (vgl.a. Fn.3, S. 2 und Wichtige Hinweise am Ende des Berichts). 251

18 Arbeitsplätze für vormals Arbeitslose geschaffen haben, befristet erhalten können. Im Februar wurden mit dieser Leistung Beschäftigungsverhältnisse gefördert, Westen und Osten. Neu bewilligt wurden Februar 300 Einstellungszuschüsse bei Neugründungen (West: 100, Ost: 200). Im Februar waren in Fällen Dritte mit der Vermittlung von Arbeitslosen beauftragt, der Großteil davon in Westdeutschland (22.300). In Fällen wurde eine erstmalige Beauftragung ausgesprochen. Darüber hinaus sind in Fällen Träger mit Eingliederungsmaßnahmen beauftragt worden in Fällen Westen und Fällen in. Im Februar gab es 100 Neueintritte in solche Eingliederungsmaßnahmen. Die Förderung der Selbständigkeit nmt unter den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten der Bundesagentur für Arbeit nach wie vor großen Raum ein. Die finanzielle Unterstützung von Existenzgründern mit dem Überbrückungsgeld oder dem Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) findet jedoch nur Rechtskreis SGB III Anwendung. Im Rechtskreis SGB II können Existenzgründungen durch eine Variante des Einstiegsgelds gefördert werden. Im Februar wurden Existenzgründer unterstützt, weniger als vor einem Jahr. Davon erhielten das auf sechs Monate befristete Überbrückungsgeld, weniger als esmonat. Einen Existenzgründungszuschuss, der mit einer maxal dreijährigen Förderung auf eine längere Laufzeit ausgelegt ist, bekamen Februar Personen. Dies entspricht einer Abnahme von gegenüber dem entsprechenden esmonat. In Westdeutschland wurden und in Existenzgründer gefördert. Im Westen ging die Zahl der geförderten Existenzgründer um und Osten um zurück. Im Februar wurden Rechtskreis SGB III Existenzgründungen neu gefördert mit dem Überbrückungsgeld und mit einem Existenzgründungszuschuss. Von den neu geförderten Existenzgründungen entfielen auf Westdeutschland und auf. Die Förderung mit einem Existenzgründungszuschuss ( Ich- AG ) ist Ende 2005 um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2006 verlängert worden. Bis dahin sollen die beiden Instrumente Über-brückungsgeld und Existenzgründungszuschuss zu einem einheitlichen Instrument der Existenzgründungsförderung SGB III zusammenge-fasst werden. Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen Marktersatzmaßnahmen werden 2005 überwiegend für Arbeitslose eingesetzt, die dem Rechtskreis SGB II zugeordnet sind. Entsprechend dieser Schwerpunktverteilung zwischen Arbeitsagenturen und Trägern der sozialen Grundsicherung verlieren die Arbeitsbeschaffungs- und Strukturanpassungsmaßnahmen Rechtskreis SGB III an Bedeutung. Im Februar waren noch Personen in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) beschäftigt, dies entspricht etwa einem Sechstel der Teilnehmer Rechtskreis SGB II. Der Schwerpunkt der ABM liegt mit Personen nach wie vor in. Eine neue ABM haben Februar 400 Personen (davon 300 in ) begonnen. Auch die auslaufenden Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) werden vor allem in eingesetzt. Im Februar waren noch Personen in einer SAM (davon in ). Förderung Rechtskreis SGB II 17) Als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) sind die Arbeitsagenturen und Kommu-nen entweder in Arbeitsgemeinschaften oder in getrennter Trägerschaft, sowie die zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) für die aktive Arbeitsförderung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuständig. Sie sind verantwortlich für die Einrichtung, Durchführung und Erfolgskontrolle von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Für diesen Personenkreis können die Träger der Grundsicherung arbeitsmarktpolitische Instrumente mit Ausnahme des Überbrückungsgeldes und des Existenzgründungszuschusses analog zu den klassischen SGB III-Maßnahmen einsetzen. Hinzu kommen das Einstiegsgeld, die Arbeitsgelegenheiten sowie weitere Leistungen, soweit sie für die Eingliederung in daserwerbsleben erforderlich sind (z. B. Kinderbetreuung). Im Unterschied zum SGB III-Bereich, in dem vor allem marktnahe Maßnahmen zum Einsatz kommen, verfolgt das SGB II ein Doppelziel: Zum einen das Erzielen von Integrationsfortschritten und zum anderen die Integration in den Arbeitsbzw. Ausbildungsmarkt. Dies bedeutet, dass die Erwerbsfähigkeit des Hilfebedürftigen erhalten, verbessert oder wiederhergestellt werden soll. Aufgabe aller Akteure am Arbeitsmarkt ist es, tragfähige Konzepte zu entwickeln, die es den Arbeitslosengeld II-Empfängern ermöglichen, entsprechende Fortschritte hin zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung zu erzielen. Ein Schwerpunkt bilden hierbei Beschäftigung schaffende Maßnahmen, zu denen auch die Arbeitsgelegenheiten gehören. Darüber hinaus werden für Personen, die mit einer Qualifizierung oder einer beschäftigungsbegleitenden Leistung in den Arbeitsmarkt integriert werden können, entsprechende Fördermaßnahmen angeboten. Förderung der Integration in den ersten Arbeitsmarkt An Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung haben Februar Personen aus dem Rechtskreis SGB II teilgenommen, davon in Westdeutschland haben Februar eine solche Maßnahme begonnen (2.600 West, Ost). In einer Trainingsmaßnahme bzw. einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung waren Februar Personen haben eine solche Maßnahme Februar begonnen. Die Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen mit Eingliederungszuschüssen und Einstellungszuschüssen bei Neugründung wurde Februar in bzw Fällen gefördert. Für bzw. 100 Arbeitnehmer wurden diese Zuschüsse Februar erstmals bewilligt. Das Einstiegsgeld, das ausschließlich SGB II-Bereich zum Einsatz kommt und als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird, kann sowohl für die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als auch einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden. Im Februar wurde es an Personen ausbezahlt, davon in rund Fällen zur Unterstützung einer Existenzgründung. Im Februar wurden Personen neu in die Förderung durch das Einstiegsgeld aufgenommen. 17 ) Eine Auswertung des Einsatzes arbeitsmarktpolitischer Instrumente es-vergleich ist derzeit SGB II-Bereich stark verzerrt und noch nicht sinnvoll, da in den ersten Monaten nach Inkrafttreten des SGB II bei den Trägern der Grundsicherung der Aufbau und die Konsolidierung der neuen Organisationsstrukturen sowie die Leistungsgewährung Vordergrund gestanden haben. Ab dem zweiten Quartal 2005 ist es gelungen, die notwendigen Förderstrukturen zu stabilisieren, so dass esvergleiche etwa ab Mai sinnvoll sein werden. 252

19 Zur Unterstützung der Vermittlung von Arbeitslosen wurden Februar von den Trägern der Grundsicherung in Fällen Dritte beauftragt, je etwa zur Hälfte in Westdeutschland (52.600) und (49.000) Beauftragungen wurden erstmalig ausgesprochen. Darüber hinaus wurden in Fällen Träger mit Eingliederungsmaßnahmen beauftragt mal Westen und in Fällen in. Im Februar gab es 200 Neueintritte in solche Eingliederungsmaßnahmen. Marktersatz durch Beschäftigung schaffende Maßnahmen Marktersatzmaßnahmen, die überwiegend für Langzeitarbeitslose SGB II-Bereich eingesetzt werden, dienen dazu, Arbeitslosen zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit zumindest vorübergehend eine Beschäftigung zu ermöglichen. Die Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II können darüber hinaus auch eingesetzt werden, um die Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitslosen zu überprüfen. Im Februar waren Rechtskreis SGB II Personen in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) Personen in Ost- und in Westdeutschland haben Februar eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme begonnen, davon in. Im Rechtskreis SGB II stellen Arbeitsgelegenheiten das quantitativ weitaus bedeutsamere Instrument unter den Beschäftigung schaffenden Maßnahmen dar. Arbeitsgelegenheiten gibt es in zwei unterschiedlichen Formen: der so genannten Mehraufwandsvariante und der Entgeltvariante. Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante sind gemeinnützige Beschäftigungen, bei denen erwerbsfähige Hilfebedürftige neben der Fortzahlung des Arbeitslosengeldes II unter Einschluss von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1 2 je geleisteter Arbeitsstunde erhalten. Arbeitsgelegenheiten sollen die Beschäftigungsfähigkeit sichern und durch eine sinnvolle Tätigkeit zur sozialen Integration in die Gesellschaft beitragen. Außerdem können sie auch Brücken in reguläre Beschäftigung sein. Sie müssen öffentlichen Interesse ( gemeinnützig ) und zusätzlich sein, das heißt, sie dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängen oder verhindern. Bei den Arbeitsgelegenheiten der Entgeltvariante handelt es sich um vom Träger geschaffene, vermittelte oder akquirierte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bei Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern, bei denen der Hilfebedürftige das übliche Arbeitsentgelt an Stelle des Arbeitslosengeldes II erhält. Im Februar befanden sich Personen in Arbeitsgelegenheiten nach 16 Absatz 3 SGB II, davon 94% in Arbeitsgelegenheiten der Mehraufwandsvariante und 6% in der Entgeltvariante. In Westdeutschland waren , in Personen in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt Personen haben Februar eine Arbeitsgelegenheit angetreten, in West- und in. Wichtige Hinweise zur Interpretation der Arbeitsmarktdaten Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) änderten sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Als Träger der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II traten mit den Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen und den zugelassenen kommunalen Trägern (optierende Kommunen) weitere Akteure auf den Arbeitsmarkt. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur für Arbeit SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einbeziehung der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen. Dabei wurde die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Mit den zugelassenen kommunalen Trägern wurden Datenlieferungen und Datenstandards (XSozial-BA-SGB II) vereinbart, um deren Daten in die Datenstruktur der BA Statistik einbinden zu können. Die Daten zur Arbeitslosigkeit speisen sich ab Januar 2005 aus dem IT-Fachverfahren der BA, aus Datenlieferungen zugelassener kommunaler Träger und sofern keine verwertbaren bzw. plausiblen Daten geliefert wurden aus ergänzenden Schätzungen der BA. Die vollständige Arbeitslosenzahl kann bis auf Kreis- und Agenturebene auch nach Alter, Geschlecht und Nationalität ausgewiesen werden. Weitere Differenzierungen sind zurzeit noch nicht möglich, auch können vorerst keine vollständigen Zu- und Abgänge in und aus Arbeitslosigkeit ausgewiesen werden, da hierzu nur wenige verwertbare Meldungen von Optionskommunen vorliegen. Parallel zu der neuen Gesamtarbeitslosenzahl werden deshalb ergänzend differenzierte Auswertungen zu Bestand und Bewegung der Arbeitslosigkeit vorgenommen, die allein aus dem IT-Verfahren der BA gewonnen werden. Für weitergehende Analysen u.a. zu soziodemografischen und berufsfachlichen Veränderungen sowie zum Zusammenhang von Bestand und Bewegung sind diese Daten nach wie vor unentbehrlich. In die Auswertung werden nur die 370 Kreise einbezogen, für die vollständige Bestands- und Bewegungsdaten vorliegen. Die Arbeitslosigkeit wird also nicht mehr vollständig abgebildet, weil die Arbeitslosen in den 69 Kreisen mit zugelassenen kommunalen Trägern in dieser Auswertung unabhängig ob Rechtskreis SGB II oder III nicht enthalten sind. Der Vorteil dieses Verfahrens ist, dass unverzerrte Angaben zu Strukturen und Veränderungen möglich sind, die dann auf die Gesamtregion, also auf Deutschland, Westund und die Länder übertragen werden können. So zeigt eine Analyse für 2004, dass Struktur und Veränderung von Arbeitslosenbestand und -bewegung in den 370 Kreisen ohne Optionskommunen sehr nahe an den Werten für ganz Deutschland liegen. Die Repräsentativität bei Bundesländern mit vielen Optionskommunen ist allerdings eingeschränkt. Darüber hinaus können die Anteilswerte z. B. von Schwerbehinderten oder von Langzeitarbeitslosen genutzt werden, um die vollständige Arbeitslosenzahl für diese Personengruppe zu schätzen. Außerdem können in der so abgegrenzten Region alle Möglichkeiten der Stock-Flow-Analyse ausge-schöpft werden, da Bestand und Bewegungen konsistent sind. Die Ergebnisse können dann wieder auf den Bund übertragen werden. 253

20 Schätzmodelle Viele Kommunen haben in den vergangenen Monaten Daten zur Arbeitslosigkeit an die BA geliefert, häufig sogar kontinuierlich über einen längeren Zeitraum. Dennoch liegen manche Bestandsdaten nicht plausiblen Bereich. Zum Teil sind auch noch vollständige Datenausfälle zu verzeichnen. Um diese Informationslücken zu füllen, wurden bislang Schätzwerte auf Basis eines linearen Regressionsmodells bestmt. Dieses Schätzmodell wird weiterhin für jene Kreise Anwendung finden, für die aus den letzten drei Monaten keine plausiblen Meldungen vorlagen. Oftmals beschränken sich Datenausfälle allerdings auf einen Zeitraum von ein oder zwei Monaten und es liegen aus den Vormonaten bereits Informationen über das Niveau und über die Struktur der Arbeitslosigkeit in diesen Kreisen vor. Die bloße Übertragung dieser Vormonatswerte auf einen aktuellen Monat bietet keine gute Grundlage um die Entwicklungen am aktuellen zeitlichen Rand zu beschreiben. Um die Niveau-Information der Vormonate zu nutzen, aber gleichzeitig die jeweiligen Entwicklungen aufzuzeigen, müssen zusätzliche Informationen genutzt werden. Dafür wurde ein Fortschreibungsmodell entwickelt, be dem neben den letzten validen gemeldeten Werten auch die durchschnittliche Entwicklung von Kreisen mit ähnlicher Arbeitsmarktstruktur genutzt wird. Ab dem Februar 2006 werden einzelne fehlende Werte in einer Zeitreihe von validen gemeldeten Daten mit Hilfe des Fortschreibungsmodells ersetzt. Das Schätzmodell auf Basis einer linearen Regression stützt sich auf Informationen aus 218 nicht optierenden Kommunen mit vollständiger Erfassung in dem IT-Vermittlungssystem (coarb) und in dem Leistungsverfahren für Arbeitslosengeld II (A2LL). In dem Modell wird die Anzahl der Arbeitslosen Rechtskreis SGB II des jeweils aktuellen s durch zwei Komponenten erklärt: (1) die Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die ohne Einführung von SGB II Sozialhilfe empfangen würden (2) die Anzahl der Arbeitslosen, die ohne Einführung von SGB II Arbeitslosenhilfe bekommen würden Beide Größen liegen in dieser Form nicht vor. Sie müssen näherungsweise bestmt werden. Größe (1) ergibt sich näherungsweise aus der Differenz zwischen Anzahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen des aktuellen Monats und der Anzahl der Arbeitslosenhilfe-Bezieher aus dem Dezember 2004, Größe (2) aus der Differenz zwischen der Anzahl der Arbeitslosen ohne SGB-II Einführung und der Anzahl der SGB-III-Arbeitslosen des aktuellen s. Zur Ermittlung der Anzahl der Arbeitslosen ohne SGB-II-Einführung wird der Arbeitslosenbestand vom November 2004 fortgeschrieben. Die beiden Variablen haben sich als äußerst erklärungskräftig erwiesen. besitzt das Modell ein Varianzaufklärungspotential von ca. 98 %. Das Fortschreibungsmodell basiert auf der Annahme, dass sich die Arbeitslosigkeit in Kreisen mit vergleichbarer Arbeitsmarktstruktur in ähnlicher Weise entwickelt. Fehlen nun für bestmte Kreise aktuelle Arbeitslosenzahlen, lässt sich die Entwicklung Vergleich zum Vormonat anhand der Entwicklung in vergleichbaren Kreisen abschätzen. Voraussetzung für dieses Vorgehen ist ein Klassifizierungsmodell, das alle Kreise entsprechend ihrer Strukturen am Arbeitsmarkt klar definierten Typen zuordnen kann. Eine solche Typ-Zuordnung aller Landkreise und kreisfreien Städte hat das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) Rahmen einer umfangreichen Studie vorgenommen (Blien, U. et al., Regionale Typisierung SGB II-Bereich Fachliche Dokumentation, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)). Als Klassifikationskriterien für die Typisierung wurden die Merkmale Unterbeschäftigungsquote, Umgebungsvariable, Entwicklung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Neu begonnene sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, Saisonspanne, Bevölkerungsdichte und Sozialhilfequote herangezogen. Die Typisierung erfolgte mit Hilfe eines clusteranalytischen Verfahrens. Im Ergebnis konnten 18 Gruppen identifiziert werden, innerhalb derer die Arbeitsmarktsituation vergleichbar ist. Alle 439 Landkreise und kreisfreien Städte lassen sich einer dieser Gruppen zuordnen. Im Fall von Datenausfällen in einzelnen en bei einer Optionskommune wird nun die durchschnittliche Entwicklung der Arbeits-losigkeit in der Vergleichsgruppe unterstellt. Ausgangspunkt für die Fortschreibung ist stets die letzte plausible Datenlieferung des zugelassenen kommunalen Trägers, sofern diese nicht länger als drei Monate zurückliegt. Die Daten aus Kreisen zugelassener kommunaler Träger werden bei der Berechnung der durchschnittlichen Veränderung nicht einbezogen, da es hier zum Teil noch zu Schwankungen kommt, die allein auf das Erfassungsverhalten der Kommune zurückzuführen sind und nicht zwangsläufig als Zu- oder Abnahme der Arbeitslosigkeit jeweiligen Kreis interpretiert werden können. Definition der Arbeitslosigkeit Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind: a. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld II erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. b. Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, erhalten Arbeitslosengeld II; sie werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen. 254

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