Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt. Schlossstraße 24, Saalfeld. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt

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2 Impressum: Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Die Landrätin Frau Marion Philipp Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Schlossstraße 24, Saalfeld Stephanie Döhler, Andre Hoffmeister, Denis Heymann Stabsstelle FB Jugend und Soziales Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt Kontakt: Tel: 03671/ Fax: 03671/ Jugend und Soziales Saalfeld, September 2011 Kartenmaterial Deckblatt: GeoBasis-DE/TLVermGEO 2010 Der Sozialstrukturatlas des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ist urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen dieses Berichtes oder von Teilen daraus bedürfen der vorherigen Zustimmung des Landratsamtes Saalfeld- Rudolstadt. 2

3 Inhaltsverzeichnis S o zialstrukturatlas 2011 Lebenslagen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Sozialstrukturatlas Vorbemerkungen 5 1. STATISTISCHER ÜBERBLICK BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG UND ALTERSSTRUKTUR Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur Natürliche Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung durch Wanderungsbewegungen Anteil der Frauen im Alter von 18 bis unter 30 Jahre Bevölkerungsentwicklung von Kindern und Jugendlichen Bevölkerungsentwicklung der älteren Menschen Alt-Jung-Quotient Ausländer im Landkreis SCHUL- UND AUSBILDUNGSSITUATION ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSMARKT Entwicklung der Arbeitslosigkeit Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und Sozialgeld Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Gewerbean- und Abmeldungen Verschuldung der öffentlichen Haushalte POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK KINDER, JUGEND UND FAMILIE KINDER- UND JUGENDHILFE Kinder und Jugend(sozial)-, Verbands- und Familienarbeit Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Förderung von Familien / Kindertagesstätten Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Förderung der Erziehung in der Familie Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Inobhutnahme Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren Führung der Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft Weitere Aufgaben der Jugendhilfe 62 3

4 2.2 GESUNDHEIT VON KINDERN UND JUGENDLICHEN Schuleingangsuntersuchungen SOZIALES SOZIALHILFE NACH DEM SGB XII Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen Zuweisung des Landes nach dem ThürAGSGB XII GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSSUCHENDE NACH DEM SGB II 80 LEISTUNGSBETEILIGUNG DES LANDKREISES 3.3 WOHNGELD NACH DEM WOHNGELDGESETZ LEISTUNGEN NACH DEM ASYLBEWERBERLEISTUNGSGESETZ BETREUUNGEN NACH DEM BETREUUNGSGESETZ / VORSORGE ÜBERSCHULDUNG SCHULDNERBERATUNG FRAUENSCHUTZWOHNUNGEN IM LANDKREIS SENIOREN UND PFLEGE Pflegebedürftige nach Alter und Versorgungsstruktur Prognose zur Entwicklung der Pflegebedürftigen bis Pflegerische Versorgungsstruktur Wohnen im Alter Seniorenbegegnungsstätten Mehrgenerationenhäuser VERSORGUNGSVERWALTUNG / SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN 95 4

5 Sozialstrukturatlas Vorbemerkungen Ziel von kommunaler Sozialberichterstattung ist es, den Zustand und die Veränderungen der Lebensbedingungen und der Lebensqualität regelmäßig und umfassend zu beobachten und zu beschreiben. Sozialberichterstattung stellt damit eine wesentliche Grundlage für Sozialplanung und Sozialpolitik im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt dar. Der hier vorliegende aktualisierte Bericht wurde weiter qualifiziert und umfasst aussagekräftige Indikatoren zu materiellen und immateriellen Lebenslagen, u. a. die Finanzsituation, Erwerbstätigkeit, gesellschaftliche Teilhabe und Bildung. Die vorgelegten Daten bilden in einer Momentaufnahme die Entwicklung der letzten Jahre und die aktuelle Situation der sozialen Verhältnisse im Kreisgebiet ab. Der Sozialstrukturatlas gibt wichtige Hinweise zur demografischen und sozialgesellschaftlichen Entwicklung sowie zu Potenzialen und Problemlagen in den 17 Regionen/Planungsräumen des Landkreises. Im zweiten und dritten Teil des Berichtes werden, beginnend mit dieser Fortschreibung, anhand der statistischen Daten detailliert die Bereiche Kinder, Jugend & Familie und Soziales im Landkreis abgebildet und die jeweiligen Entwicklungen der letzten Jahre dargestellt. Kommunale Sozialberichterstattung soll sozialpolitischen Akteuren als Hilfsmittel dienen, um strategische sozialpolitische Entscheidungen treffen zu können. Der Sozialstrukturatlas liefert die notwendigen Informationen, um vorausschauend zu handeln, Bedarf zu ermitteln und Maßnahmen zu planen. Auf Basis der Informationen sollen innovative und konstruktive Diskurse angeregt werden, um stabile soziale Verhältnisse zu sichern und Lebensqualität zu stärken, trotz oder auch wegen der bevorstehenden Herausforderungen durch zunehmende Verknappung finanzieller Ressourcen. Der Fokus von Planung muss zunehmend der kommunikative Prozess sein. So ist die tatsächliche Lebenssituation der Menschen in den jeweiligen Gemeinden und Stadtteilen wesentlich abhängig von ihren Sichtweisen. Menschen müssen vor Ort aktiv mit einbezogen werden, um ihre Einstellungen und Erwartungen kennen zu lernen und ihre Ideen aufzugreifen. Die Datenbasis bezieht sich überwiegend auf das Jahr 2010 und die für die Darstellung der zeitlichen Entwicklungen entsprechend herangezogenen Jahresscheiben. Die im Inhalt abgebildeten Landkreiskarten sind mit Hilfe des Geographischen Informationssystems (GIS) durch die GIS - Koordinatorin des Landratsamtes Saalfeld-Rudolstadt, Frau Kretzschmar, erstellt wurden. 5

6 Gliederung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in Regionen Für die Analyse wurde ein geeigneter teilräumlicher Gebietsbezug festgelegt. Die gewählten Planungsräume entsprechen dabei weitestgehend den vorhandenen Verwaltungsstrukturen (Städte, VG, Gemeinden, erfüllende Gemeinden). Die nachfolgende Übersicht zeigt die Gliederung des Landkreises in 17 Planungsräume. 6

7 Zuordnung von Städten und Gemeinden zu den einzelnen Planungsräumen: Planungsraum Verwaltungseinheit zugehörige Städte und Gemeinden 1 Stadt Remda-Teichel Remda-Teichel 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Uhlstädt-Kirchhasel 3 Stadt Rudolstadt Rudolstadt 4 Gemeinde Rottenbach Rottenbach 5 Stadt Bad Blankenburg Bad Blankenburg 6 Gemeinde Unterwellenborn Unterwellenborn 7 Stadt Königsee Königsee 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth Saalfeld 9 Gemeinde Kamsdorf Kamsdorf 10 VG Mittleres Schwarzatal Allendorf Bechstedt Döschnitz Dröbischau Mellenbach- Glasbach Meura Oberhain Rohrbach Schwarzburg Sitzendorf Unterweißbach Wittgendorf 11 Gemeinde Saalfelder Höhe 12 Gemeinde Kaulsdorf Altenbeuthen Drognitz Hohenwarte Kaulsdorf 13 Stadt Leutenberg Leutenberg 14 VG Bergbahnregion/ Schwarzatal Cursdorf Deesbach Katzhütte Meuselbach Schwarzmühle Oberweißbach 15 VG Lichtetal am Rennsteig Lichte Piesau Reichmannsdorf Schmiedefeld 16 VG Probstzella/Lehesten/ Marktgölitz Probstzella Lehesten 17 Stadt Gräfenthal Gräfenthal Quelle: Kommunalaufsicht des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt, Stand Dezember

8 Flächenmaße und Einwohnerzahlen der 17 Planungsräume des Landkreises PR Verwaltungsgliederung Gesamtfläche in km² 2010 Anteil an Landkreisfläche in % Bevölk Anteil an Bevölk. gesamt in % Einwohner pro km² 1 Stadt Remda-Teichel 79,61 7, ,57 37,71 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel 122,27 11, ,43 51,91 3 Stadt Rudolstadt 55,38 5, ,34 429,07 4 Gemeinde Rottenbach 52,25 5, ,60 35,87 5 Stadt Bad Blankenburg 35,57 3, ,03 198,12 6 Gemeinde Unterwellenborn 56,09 5, ,45 113,59 7 Stadt Königsee 31,49 3, ,37 162,27 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth 48,75 4, ,12 554,01 9 Gemeinde Kamsdorf 6,90 0, ,44 413,62 10 VGS Mittleres Schwarzatal 96,09 9, ,27 64,12 11 Gemeinde Saalfelder Höhe 63,84 6, ,83 51,80 12 Gemeinde Kaulsdorf 59,90 5, ,29 64,19 13 Stadt Leutenberg 57,17 5, ,03 41,47 14 VGS Bergbahnregion/Schwarzat. 65,88 6, ,00 88,60 15 VGS Lichtetal am Rennsteig 56,75 5, ,59 73,90 16 VGS Probstzella/Lehest./Marktg. 110,22 10, ,50 47,70 17 Stadt Gräfenthal 36,45 3, ,12 67,79 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 1.034, ,91 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 8

9 1. TEIL STATISTISCHER ÜBERBLICK 1.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG UND ALTERSSTRUKTUR Der demografische Wandel wird in den neuen Bundesländern maßgeblich durch die geringe Geburtenrate, die Abwanderungen, insbesondere junger Menschen aufgrund der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation in die alten Bundesländer, und wachsende Überalterung der Bevölkerung geprägt. Diese Entwicklungen werden sich nicht nur auf die Altersstruktur in Thüringen auswirken, sondern der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung wird sich ebenfalls massiv verringern. Die Bevölkerungsentwicklung wird bestimmt durch die wanderungsbedingte Entwicklung (Zu- und Fortzüge) und natürliche Entwicklung (Geburten- und Sterbefälle). Ein Vergleich der beiden Komponenten verdeutlicht, ob Veränderungen der Bevölkerungszahl eher auf die jeweilige Alters- und Familienstruktur oder auf die Zu- und Abwanderung zurückzuführen sind Bevölkerungsentwicklung und Altersstruktur Zum Stichtag waren im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet, seit Anfang der 1990er Jahre hat der Landkreis fast 20 % seiner Bevölkerung verloren. Auch im Jahr 2010 war ein weiterer Bevölkerungsverlust von Personen (- 1,3 %) zu verzeichnen. Gesamtbevölkerung Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Bevölkerung nach Altersgruppen unter Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 9

10 Bevölkerungsentwicklung von , Stand PR Verwaltungsgliederung Bevölk Bevölk Differenz Veränderung Bev. in % 1 Stadt Remda-Teichel ,8 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,6 3 Stadt Rudolstadt ,4 4 Gemeinde Rottenbach ,1 5 Stadt Bad Blankenburg ,0 6 Gemeinde Unterwellenborn ,7 7 Stadt Königsee ,0 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,1 9 Gemeinde Kamsdorf ,4 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,9 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,2 12 Gemeinde Kaulsdorf ,9 13 Stadt Leutenberg ,5 14 VGS Bergbahnregion/Schwarzat ,7 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,7 16 VGS Probstzella/Lehest./Marktg ,6 17 Stadt Gräfenthal ,2 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ,6 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Prognose zur Bevölkerungsentwicklung bis 2030 Prognose zur Bevölkerungsentwicklung Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 Die Bevölkerung im Landkreis wird Prognosen zufolge von Menschen im Jahr 2010 um gut 30 % auf rund im Jahr 2030 zurückgehen. Selbst wenn der Rückgang durch Zuwanderung und steigende Lebenserwartung geringer ausfallen sollte, wird sich die Struktur der Bevölkerung nachhaltig ändern: Der Anteil der unter 18-Jährigen wird bis 2030 von gegenwärtig 12 % auf 10 % sinken. Dagegen wird der Anteil der Senioren über 65 Jahren von derzeit 26 % auf 44 % ansteigen. 10

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12 Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis nach Altersgruppen im Zeitraum Bevölkerung nach Altersgruppen unter Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 Vergleich: Anteil von Kindern/Jugendlichen und Senioren an der Gesamtbevölkerung Bevölkerung nach Altersgruppen 2010 Bevölkerung nach Altersgruppen % 10% 26% 44% 46% 62% unter unter Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Bevölkerungsvorausberechnung bis

13 1.1.2 Natürliche Bevölkerungsentwicklung Die Geburten- und Sterbeziffern sind unmittelbare Folge der Altersstruktur eines Gebietes und drücken im Saldo die natürliche Bevölkerungsentwicklung eines Gebietes aus (Zunahme, Stagnation, Abnahme). Von den drei Kennziffern Geburtenrate, Sterberate und Geburten-Sterbe-Saldo ist für die Jugendhilfeplanung die Geburtenrate am aussagekräftigsten, da sie unmittelbar die zukünftige Entwicklung der sozialen Gesamtheit der Bedarfsträger der Jugendhilfe betrifft. Natürliche Bevölkerungsentwicklung im Landkreis im Zeitraum Geburten und Sterbefälle Geburten Sterbefäl le Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Geburten und Sterbefälle Geburten Sterbefälle Saldo Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 13

14 Geburten-Sterbe-Saldo, Stand PR Verwaltungsgliederung Geburten 2010 Sterbefälle 2010 Differenz 2010 Differenz Stadt Remda-Teichel Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Stadt Rudolstadt Gemeinde Rottenbach Stadt Bad Blankenburg Gemeinde Unterwellenborn Stadt Königsee Stadt Saalfeld/Arnsgereuth Gemeinde Kamsdorf VGS Mittleres Schwarzatal Gemeinde Saalfelder Höhe Gemeinde Kaulsdorf Stadt Leutenberg VGS Bergbahnregion VGS Lichtetal am Rennsteig VGS Probstz./Lehest/Marktg Stadt Gräfenthal Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Bevölkerungsentwicklung durch Wanderungsbewegungen Wanderungen weisen auf Qualitäts- und Attraktivitätsungleichheiten von Regionen hin. Sie haben in Deutschland den größten Einfluss auf Veränderungen der Bevölkerungsstruktur. Durch die anhaltend hohen Abwanderungen in andere Bundesländer verringert sich von Jahr zu Jahr die Einwohnerzahl Thüringens. Hohe Abwanderungsquoten finden sich in Bevölkerungsgruppen, die für die wirtschaftliche und soziale Stabilität des Landes mitbestimmend sind. Beinahe die Hälfte der Abwanderungsverluste in Thüringen entfällt auf die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen, also derjenigen Bevölkerungsgruppe, die auf der Suche nach Ausbildung und beruflicher Zukunft ist, wobei Frauen seltener als Männer zurückkehren. Auch spielen eine nachlassende Familienbindung und geringe Identifikation mit der Region eine nicht zu unterschätzende Rolle. 14

15 wanderungsbedingte und natürliche Bevölkerungsentwicklung Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Geburten Sterbefälle Zuzüge Fortzüge Saldo Zuzüge und Fortzüge Zuzüge Fortzüge Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Zuzüge und Fortzüge Zuzüge Fortzüge Saldo Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 15

16 Bevölkerungsbewegung (Summe der An- und Abmeldungen im Jahr 2010) PR Verwaltungsgliederung Zuwanderung 2010 Abwanderung 2010 Zuzugsquote je EW Wegzugsquote Wanderquote Stadt Remda-Teichel ,3 51,6-30,3 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,7 37,3 0,3 3 Stadt Rudolstadt ,1 38,3-2,2 4 Gemeinde Rottenbach ,6 32,6 0,0 5 Stadt Bad Blankenburg ,2 45,8-10,6 6 Gemeinde Unterwellenborn ,8 41,8-6,0 7 Stadt Königsee ,5 32,9 0,6 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,1 40,5-0,4 9 Gemeinde Kamsdorf ,2 50,5-5,3 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,0 55,8-19,8 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,0 44,5-11,5 12 Gemeinde Kaulsdorf ,9 40,8-4,9 13 Stadt Leutenberg ,6 40,5-16,9 14 VGS Bergbahnregion ,9 55,0-20,0 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,7 42,9-16,2 16 VGS Probstz./Leh./Marktgöl ,6 40,7-9,1 17 Stadt Gräfenthal ,6 30,8 0,8 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ,6 41,9-6,2 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Wie viele Menschen in eine Region ziehen bzw. sie verlassen ist ein Zeichen für ihre Zufriedenheit mit den dortigen Lebens- und Arbeitsbedingungen. Dabei verstärken oder schwächen Wanderungsbewegungen oft andere demografische Entwicklungen. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt entfallen in den letzten Jahren kontinuierlich ca. 70 % der Abwanderungsverluste auf junge Menschen im Alter zwischen 18 bis unter 30 Jahren. Da vor allem die jüngere Generation mobil ist, bleiben bei Wanderungsverlusten insbesondere ältere Menschen in der Region zurück. Zu- und Fortzüge 2010 nach Altersgruppen unter 18 Jahre 18 bis < 30 Jahre 30 bis < 65 Jahre über 65 Jahre Zuzüge Fortzüge Saldo Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 16

17 1.1.4 Anteil der Frauen von 18 bis unter 30 Jahre In strukturschwachen Regionen haben Frauen noch schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Somit verlassen junge Frauen weit häufiger ländliche Regionen als Männer. Seit 1998 verließen über Frauen mehr das Bundesland Thüringen als im gleichen Zeitraum zugezogen sind und gingen damit als potenzielle Mütter für die nächste Generation verloren. Der Weggang junger Frauen wirkt sich negativ auf das Geschlechterverhältnis aus. Im Durchschnitt kommen innerhalb Thüringens auf 100 Männer zwischen 18 und 30 Jahren 88 Frauen der gleichen Altersklasse. Im Landkreis stellt sich das unterschiedliche Mobilitätsverhalten zwischen Frauen und Männern ebenfalls in einer hohen Abwanderungsrate unter jungen Frauen dar, infolgedessen werden zukünftig noch weniger Kinder in diesen Wegzugsregionen geboren. Das Geschlechterverhältnis im Landkreis ist unausgewogen. 100 Männern im Alter von 18 bis unter 30 Jahren stehen durchschnittlich 82 Frauen gegenüber. Geschlechterverhältnis 2010 (Altersgruppe von 18 bis <30 Jahren) PR Verwaltungsgliederung Anteil Bevölkerung 18 bis < 30 J. Anteil Frauen 18 bis < 30 J. Anteil Männer 18 bis < 30 J. Frauenquote je 100 Männer 1 Stadt Remda-Teichel ,6 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,8 3 Stadt Rudolstadt ,8 4 Gemeinde Rottenbach ,1 5 Stadt Bad Blankenburg ,3 6 Gemeinde Unterwellenborn ,4 7 Stadt Königsee ,8 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,5 9 Gemeinde Kamsdorf ,4 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,5 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,3 12 Gemeinde Kaulsdorf ,4 13 Stadt Leutenberg ,1 14 VGS Bergbahnregion ,0 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,0 16 VGS Probstz./Lehesten/Marktg ,3 17 Stadt Gräfenthal ,5 Landkreis Saalfeld- Rudolstadt ,1 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 17

18 1.1.5 Bevölkerungsentwicklung von Kindern und Jugendlichen Seit 1998 ist der Anteil der unter 25-Jährigen um ca. 35 % gesunken. Dies ist eine Auswirkung des Wendeknicks (Geburtenrückgang nach der Wende) und der Abwanderung aufgrund der Ausbildungsund Arbeitsmarktsituation im Landkreis. Von den Auswirkungen des Wendeknicks waren zunächst die Kindertagesstätten sowie Grundschulen betroffen. Hier fanden entsprechende Kapazitätsanpassungen statt. Aktuell erreichen die demografischen Entwicklungen Berufsschulen und den Ausbildungsstellenmarkt. Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nach Altersgruppen im Zeitraum Kinder und Jugendliche nach Altersgruppen unter Entwicklung der Geburten im Landkreis im Zeitraum (Prognose) Anzahl der Geburten Entwicklung der Kinder und Jugendlichen nach Altersgruppen im Zeitraum (Prognose) Kinder und Jugendlichen nach Altersgruppen unter Jeweilige Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 18

19 Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren an der Bevölkerung, Stand PR Verwaltungsgliederung Bevölkerung <18J. Bevölkerung Anteil <18 J. in % Abw. in % v. Ø 1 Stadt Remda-Teichel ,5% 15,5 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,6% 8,3 3 Stadt Rudolstadt ,9% -6,2 4 Gemeinde Rottenbach ,7% 0,3 5 Stadt Bad Blankenburg ,6% -0,9 6 Gemeinde Unterwellenborn ,6% 8,3 7 Stadt Königsee ,5% -1,2 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,2% 4,6 9 Gemeinde Kamsdorf ,0% -5,6 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,0% 2,9 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,5% 15,7 12 Gemeinde Kaulsdorf ,3% 5,6 13 Stadt Leutenberg ,8% 1,0 14 VGS Bergbahnregion ,4% -10,5 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,4% -19,2 16 VGS Probstz./Leh./Marktgöl ,6% -0,6 17 Stadt Gräfenthal ,3% -20,5 Landkreis Saalfeld Rudolstadt ,7% 0,0 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 19

20 1.1.6 Bevölkerungsentwicklung der älteren Menschen Senioren sind ältere Menschen ab 65 Jahren, die in der Regel nicht mehr in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen, sondern stattdessen Leistungen aus einer Altersversorgung, wie Renten oder Pensionen, erhalten. Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung wächst auf Grund von sinkenden Geburtenzahlen und steigender Lebenserwartung stetig. Während die jungen Senioren vielfach noch sehr aktiv und selbstständig am öffentlichen Leben teilhaben, häufen sich die Probleme vor allem in der Gruppe der Hochbetagten, welche infolge abnehmender körperlicher Leistungsfähigkeit und mangelnder Selbstständigkeit auf Betreuung und Unterstützung durch die Gesellschaft angewiesen sind. Wurden zum Jahresende 2000 in Thüringen Personen gezählt, die 65 Jahre oder älter waren (Anteil an der Gesamtbevölkerung 16,9 %), so stieg diese Zahl bis Ende 2010 auf Personen, was einem Seniorenanteil von 23,1 % entspricht. Zeitgleich entwickelte sich der Anteil der Senioren im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von 18,6 % auf 26,0 % und liegt damit seit jeher über dem Landesdurchschnitt. Anteil der Senioren über 65 Jahren an der Bevölkerung. in %, Stand PR Verwaltungsgliederung Bevölkerung >65J. Bevölkerung Anteil >65 J. in % Abw. in % v. Ø 1 Stadt Remda-Teichel ,5% -24,9 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,4% -13,6 3 Stadt Rudolstadt ,3% 9,1 4 Gemeinde Rottenbach ,1% -14,9 5 Stadt Bad Blankenburg ,2% 8,5 6 Gemeinde Unterwellenborn ,2% -10,8 7 Stadt Königsee ,5% 2,2 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,6% 2,5 9 Gemeinde Kamsdorf ,4% -5,9 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,9% -0,3 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,6% -28,2 12 Gemeinde Kaulsdorf ,4% -9,7 13 Stadt Leutenberg ,2% -6,9 14 VGS Bergbahnregion ,0% 7,8 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,5% 6,0 16 VGS Probstz./Leh./Marktgöl ,4% -2,3 17 Stadt Gräfenthal ,0% 3,8 Landkreis Saalfeld Rudolstadt ,0% 0,0 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 20

21 Anteil der Senioren über 65 Jahren an der Bevölkerung. in %, Stand Bevölkerungsentwicklung der Senioren im Landkreis im Zeitraum 2000 bis 2010 Bevölkerungsentwicklung der Senioren Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 21

22 Auch in den nächsten Jahren ist eine Steigerung der Anzahl von Senioren, und diese vor allem im Bereich der über 80-Jährigen, zu erwarten, so dass im Jahr 2030 wohl mehr als 40% der Bewohner im Landkreis im Seniorenalter sein werden. Da die Entwicklung der Bevölkerung für viele Bereiche des gesellschaftlichen Lebens, wie z. B. die soziale Infrastruktur, von großer Bedeutung ist, wird sie ausgehend von bestimmten Annahmen über Geburten, Sterbefälle und Wanderungen in Modellrechnungen abgebildet. Bevölkerungsentwicklung der Senioren im Landkreis nach Altersgruppen bis 2030 Altersgruppen Bevölkerungsentwicklung Entwicklung in Prozent ,0% 119,4% 123,5% ,0% 68,4% 92,0% ,0% 99,7% 123,6% ,0% 146,4% 105,9% ,0% 147,6% 185,0% gesamt ,0% 106,7% 117,7% Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Bevölkerungsvorausberechnung bis 2030 Bevölkerungsentwicklung der Senioren im Landkreis nach Altersgruppen bis 2030 Senioren nach Altersgruppen Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik, Bevölkerungsvorausberechnung bis Alt-Jung-Quotient Die Altersstruktur ist relevant für die Handlungsbereiche der Jugend- und Altenhilfe. Sozialplanung interessiert insbesondere das Zahlenverhältnis älterer Menschen zu jungen Menschen (Alt-Jung- Quotient) innerhalb eines Planungsraumes. Größere Verschiebungen machen veränderte Prioritätensetzungen der kommunalen Sozialpolitik erforderlich. Schwache Geburtenzahlen und Abwanderung verändern rapide die Altersstruktur Thüringens. Der Alt-Jung-Quotient ist ein Maß für die Altersstruktur eines Gebietes. Bei einem Zahlenwert über 100 sind Senioren quantitativ stärker in einem Gebiet repräsentiert als Kinder und Jugendliche. 22

23 Alt-Jung-Quotient (Bevölk. 65 Jahre u. älter in % an den unter 18-Jährigen), PR Verwaltungsgliederung Bevölkerung < 18 Bevölkerung 65 u. ä. Bevölkerung Gesamt Alt-Jung Quotient 1 Stadt Remda-Teichel ,8 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,7 3 Stadt Rudolstadt ,2 4 Gemeinde Rottenbach ,0 5 Stadt Bad Blankenburg ,9 6 Gemeinde Unterwellenborn ,5 7 Stadt Königsee ,6 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,3 9 Gemeinde Kamsdorf ,0 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,7 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,1 12 Gemeinde Kaulsdorf ,5 13 Stadt Leutenberg ,4 14 VGS Bergbahnregion ,1 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,2 16 VGS Probstz./Lehest./Marktgöl ,9 17 Stadt Gräfenthal ,8 Landkreis Saalfeld Rudolstadt ,8 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 23

24 1.1.8 Ausländer im Landkreis Ausländer im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist. Aussiedler bzw. Menschen mit Migrationshintergrund, die einen deutschen Pass besitzen, sind in der Ausländerstatistik nicht enthalten. PR Verwaltungsgliederung Ausländer 2010 Anteil in % Ausländer 2009 Anteil in % Differenz 1 Stadt Remda-Teichel 17 0,6% 16 0,5% 1 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel 27 0,4% 30 0,5% -3 3 Stadt Rudolstadt 317 1,3% 339 1,4% Gemeinde Rottenbach 5 0,3% 1 0,1% 4 5 Stadt Bad Blankenburg 65 0,9% 55 0,8% 10 6 Gemeinde Unterwellenborn 27 0,4% 25 0,4% 2 7 Stadt Königsee 25 0,5% 26 0,5% -1 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth 468 1,7% 442 1,6% 26 9 Gemeinde Kamsdorf 8 0,3% 8 0,3% 0 10 VGS Mittleres Schwarzatal 25 0,4% 28 0,4% Gemeinde Saalfelder Höhe 8 0,2% 9 0,3% Gemeinde Kaulsdorf 11 0,3% 10 0,3% 1 13 Stadt Leutenberg 27 1,1% 24 1,0% 3 14 VGS Bergbahnregion 39 0,6% 104 1,7% VGS Lichtetal am Rennsteig 20 0,5% 22 0,5% VGS Probstz./Lehest./Marktgöl. 19 0,4% 19 0,4% 0 17 Stadt Gräfenthal 5 0,2% 8 0,3% -3 Landkreis Saalfeld Rudolstadt ,9% ,0% -53 Datenquelle: Einwohnermeldeämter der Städte und Gemeinden im Landkreis Ausländer nach Herkunftsländern andere Staaten; 277 Großbritannien; 15 Vietnam; 97 Irak; 15 Tschechien; 15 Ukraine; 51 Türkei; 50 Kosovo; 43 Russland; 83 Österreich; 42 Polen; 68 Serbien-Monten.; 67 Thailand; 17 Ungarn; 24 Italien; 30 Serbien; 18 Rumänien; 23 Kasachstan; 30 Weißrussland; 22 Aserbaidschan; 25 Niederlande ; 36 Kuba; 34 Bulgarien; 31 Datenquelle: Ausländerbehörde, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 24

25 1.2 SCHUL- UND AUSBILDUNGSSITUATION Schulische Bildung und erreichtes Ausbildungsniveau bilden eine wesentliche Voraussetzung für die Erwerbsperspektiven des Einzelnen, sie charakterisieren soziale Lagen. Eine höhere Qualifikation ermöglicht bspw. ein tendenziell höheres Arbeitseinkommen, mehr und bessere Aufstiegschancen und vermindert das Risiko, arbeitslos zu werden. Darüber hinaus hat der Bildungsweg einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung von Persönlichkeitskompetenzen und ressourcen, denen infolge der wachsenden Anforderungen zur Bewältigung einer immer komplexer werdenden Lebensführung und Alltagsgestaltung eine hohe Bedeutung zukommt. Übersicht der allgemein bildenden Schulen im Landkreis Schuljahr 2000/ / /2011 Anzahl Grundschulen Regelschulen Gymnasien Gesamtschule Förderschulen Schulen Schüler Schulen Schüler Schulen Schüler Datenquelle: Schulverwaltungsamt, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Absolventen/Abgänger aus allgemein bildenden Schulen Vergleich Thüringen 2010 Absolventen/ Abgänger insgesamt davon in % ohne Hauptschulabschluss mit Hauptschulabschluss mit Realschulabschluss mit allgem. Hochschulreife Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik ,2% ,2% ,3% ,3% 112 7,5% ,0% ,2% ,3% 58 8,9% ,4% ,6% ,1% ,4% ,7% ,3 % ,6 % 25

26 Absolventen/Abgänger aus allgemein bildenden Schulen nach Art des Abschlusses ohne Abschlus s Hauptschulabs chluss Reals chulabschlus s Abitur Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Absolventen/Abgänger aus berufsbildenden Schulen Vergleich Thüringen 2010 Absolventen/ Abgänger insgesamt davon in % Berufsschulen Berufsfachschulen Fachoberschulen berufliche Gymnasien Fachschulen ,7% ,3% 104 6,7% 32 2,1% 0 0,0% ,3% ,0% ,1% 39 2,5% 0 0,0% ,6% ,7% 111 8,5% 58 4,5% 52 4,0% ,1% ,5% ,1% ,3% ,8% Berufsbildende Einrichtungen für Behinderte 80 5,2% 96 6,1% 126 9,7% ,2 % Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 26

27 1.3 ERWERBSTÄTIGKEIT UND ARBEITSMARKT Die Integration in das Erwerbsleben beeinflusst in Abhängigkeit vom erreichten Bildungs- /Qualifikationsniveau nicht nur die Lebenschancen der jeweiligen Erwerbsperson, sondern auch derer, die mit dieser Person einen Haushalt bilden. Ein fehlender Zugang zum Arbeitsmarkt führt damit vielfach zur Einkommensarmut aller Haushaltsmitglieder und hat zudem erhebliche Auswirkungen auf andere Lebenslagen, wie Wohnen, Gesundheit und Bildung Entwicklung der Arbeitslosigkeit Arbeitslose und Arbeitslosenquote im Landkreis im Jahresdurchschnitt ( ) Jahres- Arbeitslose insgesamt durchschnitt Arbeitslosenquote* Landkreis SLF-RU (%) * bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen Vergl. Arbeitslosenquote* Thüringen (%) * bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen ,0 15, ,8 13, ,9 11, ,8 11, ,0 9,8 Entwicklung der Arbeitslosenquote im Landkreis im Jahresdurchschnitt Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 12,8 10,9 10,8 10,0 15,6 15,7 15,9 17,1 16,8 18,4 16, Entwicklung der Arbeitslosen im Landkreis im Jahresdurchschnitt Arbeitslose im Jahresdurchschnitt Jeweilige Datenquelle: Agentur für Arbeit 27

28 Arbeitslose nach Planungsräumen zum Stand PR Verwaltungsgliederung Arbeitslose Bevölk pro 1000 EW pro 1000 EW/2009 Differenz Vorjahr 1 Stadt Remda-Teichel ,0 41,9-6,9 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,2 42,5-9,2 3 Stadt Rudolstadt ,2 58,3-6,1 4 Gemeinde Rottenbach ,8 51,5-14,7 5 Stadt Bad Blankenburg ,3 52,8-7,6 6 Gemeinde Unterwellenborn ,1 42,7-12,6 7 Stadt Königsee ,6 51,1-3,6 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,9 60,8-3,9 9 Gemeinde Kamsdorf ,0 45,8-4,8 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,2 44,4-3,1 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,8 50,5-9,7 12 Gemeinde Kaulsdorf ,9 45,1-3,2 13 Stadt Leutenberg ,2 45,6-3,4 14 VGS Bergbahnregion/Schwarzat ,3 43,2-2,9 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,8 43,4 1,4 16 VGS Probstzella/Lehest./Marktg ,5 45,1-8,6 17 Stadt Gräfenthal ,4 35,6-5,3 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ,0 51,7-5,7 Datenquelle: Agentur für Arbeit 28

29 Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt in Thüringer Landkreisen 2010 Arbeitlosenquote im Jahresdurchschnitt ,4 15,8 13,6 13,5 13,4 10,3 9,1 9,7 10,3 8,6 11,7 9,4 8,5 10,8 9,5 9,7 11,4 EIC NDH WAK UHK KYF SM GTH SÖM HBN IK AP SON SLF SHK SOK GRZ ABG Datenquelle: Agentur für Arbeit Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit Eine besondere Schwerpunktaufgabe von Arbeitsagentur und Jobcenter ist die konzentrierte Vermittlungsarbeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 15 bis 25 Jahren, mit dem Ziel, diese Personengruppe unverzüglich zu vermitteln und intensiv zu betreuen. Arbeitslose und Arbeitslosenquote Jugendliche im Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt Arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahren Arbeitslosenquote Jugendliche < 25 J. (%) Vergl. Arbeitslosenquote Jugendl. in Thüringen (%) ,5 14, ,8 11, ,3 9, ,5 10, ,1 8,1 Datenquelle: Agentur für Arbeit Entwicklung der arbeitslosen Jugendlichen im Landkreis im Jahresdurchschnitt arbeitslose Jugendliche im Jahresdurchschnitt Datenquelle: Agentur für Arbeit 29

30 Jugendarbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt in Thüringer Landkreisen 2010 Quote der Jugendarbeitslosigkeit im Jahresdurchschnitt 10,5 9,9 10,1 9,1 9,1 10,0 6,7 6,2 7,2 7,5 6,4 7,7 6,7 6,0 7,3 6,5 8,2 EIC NDH WAK UHK KYF SM GTH SÖM HBN IK AP SON SLF SHK SOK GRZ ABG Datenquelle: Agentur für Arbeit Jugendarbeitslosigkeit nach Planungsräumen 2010 im Vergleich zum Vorjahr PR Verwaltungsgliederung Arbeitslose <25 J./ 2010 Quote* in % Arbeitslose <25 J./ 2009 Quote* in % Differenz Vorjahr 1 Stadt Remda-Teichel 11 4,0% 16 4,2% -5 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel 15 2,6% 28 4,2% Stadt Rudolstadt 117 5,8% 141 5,8% Gemeinde Rottenbach 14 7,5% 15 5,1% -1 5 Stadt Bad Blankenburg 23 3,9% 41 5,3% Gemeinde Unterwellenborn 16 3,0% 38 4,3% Stadt Königsee 17 4,4% 22 5,1% -5 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth 173 7,1% 212 6,1% Gemeinde Kamsdorf 12 5,3% 14 4,6% VGS Mittleres Schwarzatal 13 2,5% 42 4,4% Gemeinde Saalfelder Höhe 9 3,2% 13 5,0% Gemeinde Kaulsdorf 13 4,3% 8 4,5% 5 13 Stadt Leutenberg 8 3,5% 11 4,6% VGS Bergbahnregion/Schwarzat. 11 2,5% 27 4,3% VGS Lichtetal am Rennsteig 17 5,6% 20 4,3% VGS Probstzella/Lehest./Marktg. 16 3,5% 38 4,5% Stadt Gräfenthal 11 5,9% 14 3,6% -3 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 496 3,3% 700 5,2% -204 *Quote bezogen auf den Anteil der Bevölkerung von 15 bis unter 25 Jahren Datenquelle: Agentur für Arbeit 30

31 Jugendarbeitslosigkeit nach Planungsräumen 2010 im Vergleich zu 2006 PR Verwaltungsgliederung Arbeitslose <25 J./ 2010 Quote in % Arbeitslose <25 J./ 2006 Quote in % Differenz zu Stadt Remda-Teichel 11 4,0% 36 8, Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel 15 2,6% 67 7, Stadt Rudolstadt 117 5,8% 247 8, Gemeinde Rottenbach 14 7,5% 12 4,4 2 5 Stadt Bad Blankenburg 23 3,9% 51 6, Gemeinde Unterwellenborn 16 3,0% 37 4, Stadt Königsee 17 4,4% 34 5, Stadt Saalfeld/Arnsgereuth 173 7,1% 247 7, Gemeinde Kamsdorf 12 5,3% 16 4, VGS Mittleres Schwarzatal 13 2,5% 41 5, Gemeinde Saalfelder Höhe 9 3,2% 32 7, Gemeinde Kaulsdorf 13 4,3% 22 4, Stadt Leutenberg 8 3,5% 13 4, VGS Bergbahnregion/Schwarzat. 11 2,5% 29 3, VGS Lichtetal am Rennsteig 17 5,6% 33 6, VGS Probstzella/Lehest./Marktg. 16 3,5% 34 5, Stadt Gräfenthal 11 5,9% 18 6,3-7 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 496 3,3% 969 6,5-473 Datenquelle: Agentur für Arbeit 31

32 1.3.3 Grundsicherung für Arbeitssuchende: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhaltes. Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitssuchende Insgesamt Anteil in % Stichtag Bedarfsgemeinschaften davon mit 1 Person ,8 % mit 2 Personen ,5 % mit 3 Personen 586 9,9 % mit 4 und mehr Personen 402 6,8 % Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren ,3 % davon mit 1 Kind ,6 % mit 2 Kindern ,1 % mit 3 Kindern 97 7,1 % mit 4 und mehr Kindern 31 2,2 % Personen in Bedarfsgemeinschaften insgesamt Personen pro Bedarfsgemeinschaft 1,7 Erwerbsfähige Hilfebedürftige ,6% davon Männer ,5 % Frauen ,5 % davon unter 25 Jahre ,7 % 25 Jahre bis unter 50 Jahre ,8 % 50 Jahre bis unter 65 Jahre ,5 % davon Ausländer 246 3,2 % darunter Alleinerziehende ,2 % davon Frauen ,5 % Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige ,4 % davon Männer ,2 % Frauen ,8 % davon unter 15 Jahre ,1 % 15 Jahre bis unter 65 Jahre 83 3,9 % Datenquelle: Agentur für Arbeit Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II im Jahresvergleich( ) Stand zum BG insgesamt davon BG mit Kindern unter 15 Jahren Personen in BG davon Personen unter 25 Jahren Datenquelle: Agentur für Arbeit 32

33 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II im Zeitraum 2005 bis 2010 (Agentur für Arbeit) Bedarfsgemeinschaften nach SGB II Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II je Einw., Agentur für Arbeit: Stichtag PR Verwaltungsgliederung BG Bevölkerung pro EW 1 Stadt Remda-Teichel Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Stadt Rudolstadt Gemeinde Rottenbach Stadt Bad Blankenburg Gemeinde Unterwellenborn Stadt Königsee Stadt Saalfeld/ Arnsgereuth Gemeinde Kamsdorf VGS Mittleres Schwarzatal Gemeinde Saalfelder Höhe Gemeinde Kaulsdorf Stadt Leutenberg VGS Bergbahnregion/Schwarzat VGS Lichtetal am Rennsteig VGS Probstzella/Lehest./Marktg Stadt Gräfenthal Landkreis Saalfeld-Rudolstadt

34 Bedarfsgemeinschaften (BG) nach SGB II je Einw. - Vergleich , BfA: Sticht PR Verwaltungsgliederung BG BG Differenz zum Vorjahr 1 Stadt Remda-Teichel Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Stadt Rudolstadt Gemeinde Rottenbach Stadt Bad Blankenburg Gemeinde Unterwellenborn Stadt Königsee Stadt Saalfeld/ Arnsgereuth Gemeinde Kamsdorf VGS Mittleres Schwarzatal Gemeinde Saalfelder Höhe Gemeinde Kaulsdorf Stadt Leutenberg VGS Bergbahnregion/Schwarzat VGS Lichtetal am Rennsteig VGS Probstzella/Lehest./Marktg Stadt Gräfenthal Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Datenquelle: Agentur für Arbeit 34

35 1.3.4 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Im Jahr 2010 hatten im Jahresdurchschnitt Personen einen Arbeitsplatz in Thüringen. Das waren Personen bzw. 0,7 Prozent mehr als im Jahr An der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort lässt sich maßgeblich die Stärke und Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes ablesen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort, BfA: Stichtag PR Verwaltungsgliederung Beschäftigte Beschäftigte Veränd. zu 2010 in % 1 Stadt Remda-Teichel ,7 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,5 3 Stadt Rudolstadt ,2 4 Gemeinde Rottenbach ,6 5 Stadt Bad Blankenburg ,5 6 Gemeinde Unterwellenborn ,2 7 Stadt Königsee ,7 8 Stadt Saalfeld/ Arnsgereuth ,0 9 Gemeinde Kamsdorf ,2 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,4 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,9 12 Gemeinde Kaulsdorf ,5 13 Stadt Leutenberg ,2 14 VGS Bergbahnregion/Schwarzat ,9 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,2 16 VGS Probstzella/Lehest./Marktg ,0 17 Stadt Gräfenthal ,1 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ,7 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte SV-Beschäftigte am Wohnort SV-Beschäftigte am Arbeitsort Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 35

36 SV-pflichtige Beschäftigte je Einwohner, BfA: Stichtag PR Verwaltungsgliederung Beschäftigte am Wohnort Beschäftigte am Arbeitsort pro 100 EW/ Wohnort pro 100 EW/ Arbeitsort 1 Stadt Remda-Teichel ,1 14,5 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,1 17,6 3 Stadt Rudolstadt ,8 29,5 4 Gemeinde Rottenbach ,5 25,6 5 Stadt Bad Blankenburg ,7 29,6 6 Gemeinde Unterwellenborn ,7 48,4 7 Stadt Königsee ,9 27,1 8 Stadt Saalfeld/ Arnsgereuth ,8 43,2 9 Gemeinde Kamsdorf ,0 14,2 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,2 12,1 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,1 12,6 12 Gemeinde Kaulsdorf ,4 10,2 13 Stadt Leutenberg ,4 24,3 14 VGS Bergbahnregion/Schwarzat ,9 13,6 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,1 20,5 16 VGS Probstzella/Lehest./Marktg ,9 16,6 17 Stadt Gräfenthal ,1 16,9 Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ,5 27,9 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Gewerbean- und Abmeldungen Gewerbeanmeldungen und -abmeldungen im Landkreis im Zeitraum Jahr Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen Saldo Gewerbean- und -abmeldungen Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 36

37 1.3.6 Verschuldung der öffentlichen Haushalte Entwicklung der Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis Pro-Kopf-Verschuldung je Einwohner Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Schuldenstand der Gemeinden im Landkreis PR Verwaltungsgliederung Schulden in Schulden je EW Schulden je EW/2008 Differenz Vorjahr 1 Stadt Remda-Teichel Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Stadt Rudolstadt Gemeinde Rottenbach Stadt Bad Blankenburg Gemeinde Unterwellenborn Stadt Königsee Stadt Saalfeld/Arnsgereuth Gemeinde Kamsdorf VGS Mittleres Schwarzatal Gemeinde Saalfelder Höhe Gemeinde Kaulsdorf Stadt Leutenberg VGS Bergbahnregion/Schwarzat VGS Lichtetal am Rennsteig VGS Probstzella/Lehest./Marktg Stadt Gräfenthal Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 37

38 Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinden im Landkreis Schuldenstand je Einwohner R e m d a - T e i c h e l U h l s t ä d t - K i r c h h a s e l R u d o l s t a d t R o t t e n b a c h B a d B l a n k e n b u r g U n t e r w e l l e n b o r n K ö n i g s e e S a a l f e l d K a m s d o r f V G S M i t t l. S c h w a r z a t a l S a a l f e l d e r H ö h e K a u l s d o r f L e u t e n b e r g V G S B e r g b a h n r e g i o n V G S L i c h t e t a l V G S P r o b s t z e l l a G r ä f e n t h a l Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 38

39 1.4 POLIZEILICHE KRIMINALSTATISTIK Die folgenden Übersichten sind der Analyse Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS 2010) für die Schutzbereiche der Polizeiinspektionen Saalfeld und Rudolstadt entnommen, welche dem Landkreis durch die jeweiligen Inspektionen zur Verfügung gestellt wurde. Die regionale Kriminalitätsanalyse gibt einen Überblick über periodische deliktbezogene Entwicklungstendenzen sowie über die im Kalenderjahr 2010 polizeilich registrierten Straftaten im Landkreis. Die Polizeiliche Kriminalstatistik spiegelt dabei das polizeiliche Ermittlungsergebnis bei Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaften oder die Gerichte wider. Eine Kompatibilität mit der Strafverfolgungsstatistik der Justiz (Verurteiltenstatistik) ist nicht gegeben, da sich der Erfassungszeitpunkt um die Zeitspanne zwischen polizeilichem Abschluss und rechtskräftiger Entscheidung verschiebt, die Erfassungsgrundsätze unterschiedlich sind und der einzelne Fall im Justizbereich eine andere strafrechtliche Bewertung erfahren kann. Tatverdächtig im Sinne der PKS ist nicht gleichbedeutend mit Täter im strafrechtlichen Sinn. Kriminalität im Landkreis - Straftaten in ausgewählten Deliktfeldern 2010 Kriminalitätsschwerpunkte Sachbeschädigungen; 964 Straftaten gegen die persönliche Freiheit; 282 Sonstige Straftaten; 1126 Vermögens- und Fälschungsdelikte; 650 Körperverletzungen; 739 Rauschgiftdelikte; 75 Diebstahl; 1736 Kriminalität im Landkreis Entwicklung der Straftaten in ausgewählten Deliktfeldern Kriminalitätsentwicklung Diebstahl Körperverletzung Gewaltkriminalität Straßenkriminalität Rauschgiftdelikte Datenquelle: Analyse Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, Polizeiinspektionen Saalfeld und Rudolstadt 39

40 Polizeilich erfasste Fälle auf Gemeindeebene im Jahr 2010 PR Verwaltungsgliederung Bevölkerung 2010 erfasste Fälle Erfasste Fälle pro 1000 EW 1 Stadt Remda-Teichel ,0 2 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel ,7 3 Stadt Rudolstadt ,0 4 Gemeinde Rottenbach ,6 5 Stadt Bad Blankenburg ,4 6 Gemeinde Unterwellenborn ,7 7 Stadt Königsee ,1 8 Stadt Saalfeld/Arnsgereuth ,8 9 Gemeinde Kamsdorf ,0 10 VGS Mittleres Schwarzatal ,3 11 Gemeinde Saalfelder Höhe ,8 12 Gemeinde Kaulsdorf ,6 13 Stadt Leutenberg ,3 14 VGS Bergbahnregion ,4 15 VGS Lichtetal am Rennsteig ,1 16 VGS Probstz./Lehest./Marktgöl ,3 17 Stadt Gräfenthal ,9 Landkreis Saalfeld Rudolstadt ,8 Datenquelle: Analyse Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, Polizeiinspektionen Saalfeld und Rudolstadt Altersstruktur der Tatverdächtigen im Jahr 2010 PR Verwaltungsgliederung Kinder Jugendliche Heranwachsende Erwachsene Gesamt 1 Stadt Remda-Teichel Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Stadt Rudolstadt Gemeinde Rottenbach Stadt Bad Blankenburg Gemeinde Unterwellenborn Stadt Königsee Stadt Saalfeld/Arnsgereuth Gemeinde Kamsdorf VGS Mittleres Schwarzatal Gemeinde Saalfelder Höhe Gemeinde Kaulsdorf Stadt Leutenberg VGS Bergbahnregion VGS Lichtetal am Rennsteig VGS Probstz./Lehest./Marktgöl Stadt Gräfenthal Landkreis Saalfeld Rudolstadt Datenquelle: Analyse Polizeiliche Kriminalstatistik 2010, Polizeiinspektionen Saalfeld und Rudolstadt 40

41 2. TEIL KINDER, JUGEND UND FAMILIE 2.1 KINDER- UND JUGENDHILFE Als Kinder- und Jugendhilfe werden alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst. Adressaten sind junge Menschen unter 27 Jahren. Kernvorschrift ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Darüber hinaus werden in diesem Kapitel auch angrenzende, zum Kinder- und Jugendhilferecht zählende Felder betrachtet. Kinderund Jugendhilfe soll junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, vor Gefahr für ihr Wohl schützen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen sowie dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen ( 1 Abs. 3 SGB VIII). Örtliche Jugendförderung (ÖJF) Das Land Thüringen gewährt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben nach 79 Abs. 1, 85 Abs. 1 i. V. m , 81, sowie 8a und 52 SGB VIII Zuweisungen im Rahmen der Richtlinie Örtliche Jugendförderung. Für die in der folgenden Tabelle genannten und nachfolgend aufgeführten Bereiche sind entsprechend jeweils Einnahmen aufgrund der Zuweisungen (Örtliche Jugendförderung) zu berücksichtigen *¹ Höhe der Landesmittel Örtliche Jugendförderung in , , , ,00 davon: - Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit , , , ,00 - ambulante Hilfen (bis 2007; danach nur Jugendgerichtshilfe) , , , ,00 - Schuljugendarbeit 0, , , ,00 - Jugendschutz, 8a SGB VIII, Frühe Förderung 6.866, , ,00 41

42 2.1.1 Kinder- und Jugend(sozial)-, Verbands- und Familienarbeit Gesetzliche Grundlage: 11, 12, 13 SGB VIII Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Saalfeld Die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt Saalfeld wahrgenommen. Die Stadt übernimmt selbst jugendpolitische Verantwortung für eine bedarfsgerechte Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit. In der Stadt ist eine Stadtjugendpflegerin tätig. Die Arbeit erfolgt nach dem Konzept sozialräumlicher Jugendarbeit. Jahr Gesamtausgaben für Jugendarbeit (ohne Eigenmittel der Träger und Drittmittel) in Anteil Landkreismittel in Anteil Landesmittel (ÖJF) in Anteil Stadt in Gefördertes Personal über ÖJF (VbE) Gesamteinnahmen ÖJF des Landkreises in , , , ,00 7, , , , , ,00 6, , , , , ,00 7, , , , , ,72 6, , Träger Einrichtung und Maßnahmen Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein ggmbh - Jugend- und Stadtteilzentrum - Begegnungsstätte Beulwitz - Gemeinwesenarbeit Bildungszentrum Saalfeld GmbH - Jugendzentrum Kleiststraße - Klubhaus der Jugend - Veranstaltungsmanagement - Mobile Jugendarbeit Christliches Jugendzentrum Werk II Saalfeld e.v. - Christliches Jugendzentrum Stadtverwaltung Saalfeld/Amt für Kinder/Jugend/Sport - Stadtjugendpflege - Beteiligungsprojekte - Finanzen/Fördermittel Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Rudolstadt Auch in Rudolstadt werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt wahrgenommen. Die Stadt übernimmt selbst jugendpolitische Verantwortung für eine bedarfsgerechte Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit. In Rudolstadt ist ein Stadtjugendpfleger tätig. 42

43 Jahr Gesamtausgaben für Jugendarbeit (ohne Eigenmittel der Träger und Drittmittel) in Anteil Landkreismittel in Anteil Landesmittel (ÖJF) in Anteil Stadt in Gefördertes Personal über ÖJF (VbE) Gesamteinnahmen ÖJF des Landkreises in , , , ,00 8, , , , , ,00 9, , , , , ,91 10, , , , , ,00 9, ,00 Träger Einrichtungen und Maßnahmen Stadt Rudolstadt - Stadtjugendpflege - Soziokulturelles Jugendzentrum Saalgaerten AWO Rudolstadt e.v. - AWO Jugend- und Familienhaus - Mobile Jugendarbeit Diakonieverein Rudolstadt e.v. - Jugendzentrum Haus in Verbindung mit Mobiler Jugendarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Bad Blankenburg Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln werden stadtweite, koordinierende Jugendarbeit, gezielte Freizeitangebote und Projekte als stationäre und mobile Angebote umgesetzt. Die breite Verbands- und Vereinslandschaft in der Stadt Bad Blankenburg spiegelt sich im seit 2009 etablierten Jugendnetzwerk wider. Jahr Gesamtausgaben für Jugendarbeit (ohne Eigenmittel der Träger und Drittmittel) in Anteil Landkreismittel in Drittmittel Anteil Landesmittel (ÖJF) in Anteil Stadt in Gefördertes Personal über ÖJF (VbE) Gesamteinnahmen ÖJF des Land-kreises in , ,70 0, ,00 0,00 0, , , ,00 0, ,00 0,00 0, , , , , , ,00 1, , , , , , ,00 1, ,00 Träger Einrichtungen und Maßnahmen AWO Rudolstadt e.v. - AWO Jugendhaus - Mobile Jugendarbeit 43

44 Mobile Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum Das soziale Gefüge im Gemeinwesen sowie das Freizeitverhalten und die Mobilität der Zielgruppen unterscheiden sich von städtischen Gegebenheiten. Ehrenamtliche und Selbstverwaltungsstrukturen haben außerhalb der größeren Städte eine höhere Bedeutung. Mobile Jugendarbeit in der Lebenswelt von jungen Menschen im ländlichen Raum erfordert eine spezifische methodische Ausgestaltung etwa in der Unterstützung der Selbstverwaltungsstrukturen und im Bereich der Gemeinwesenarbeit. Mobile Jugendarbeit im ländlichen Raum erfolgt durch pädagogische Fachkräfte und einen Koordinator in sechs zusammengefassten Planungsräumen. Träger Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.v. Jahr Sachkosten Mobile Jugendarbeit Personalkosten Mobile Jugendarbeit 44 Sachkosten Jugendräume/ -clubs , , , , , , , , , , , ,00 Jugendräume und -clubs nach Planungsräumen (Mobile Jugendarbeit im ländlichen Raum) Planungsraum 1 - Stadt Remda-Teichel, Stadt Königsee, Gemeinde Rottenbach Stadt Remda-Teichel Stadt Königsee Rottenbach Jugendclub Ammelstädt Jugendclub Dörnfeld Jugendraum Milbitz b. Rottenbach Jugendclub Breitenheerda Jugendclub Garsitz Jugendclub Geitersdorf Jugendclub Horba Jugendclub Heilsberg Jugendclub Köditz Jugendclub Milbitz b. Teichel Jugendclub Königsee Jugendclub Remda Jugendclub Sundremda Jugendclub Teichröda Jugendclub Treppendorf Planungsraum 2 - Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel Jugendclubhaus Catharinau Jugendclubhaus Etzelbach Jugendclub Großkochberg Jugendclub Heilingen Jugendclub Kirchhasel Jugendclub Kolkwitz Jugendclub Niederkrossen Jugendclub Partschefeld Jugendclub Schmieden Jugendclub Teichweiden Jugendclub Uhlstädt Jugendclub Weißen Jugendclub Zeutsch

45 Planungsraum 3 - Gemeinde Unterwellenborn, Kamsdorf, Kaulsdorf Gemeinde Unterwellenborn Gemeinde Kamsdorf Gemeinde Kaulsdorf Jugendscheune Könitz Jugendclub Kamsdorf Jugendclub Hohenwarte Jugendclub Langenschade Jugendclub Oberwellenborn Jugendclub Unterwellenborn Planungsraum 4 - Stadt Leutenberg, VG Probstzella-Lehesten-Marktgölitz, Stadt Gräfenthal Stadt Leutenberg VG Probstzella-Lehesten- Stadt Gräfenthal Marktgölitz Jugendclub Leutenberg AWO - Jugendtreff Probstzella Jugendclub Lichtenhain Jugendclub Landsendorf Jugendbegegnungsstätte Jugendclub Lippelsdorf Lehesten Jugendclub Schweinbach Jugendraum Marktgölitz Jugendclub Großneuendorf Jugendclub Steinsdorf Jugendraum Unterloquitz Jugendclub Gräfenthal Planungsraum 5 - VG Lichtetal am Rennsteig, VG Bergbahnregion-Schwarzatal VG Lichtetal am Rennsteig VG Bergbahnregion-Schwarzatal Jugendclub Lichte Deesbacher Jugendtreff Jugendclub Piesau Jugendclub Meuselbach- Schwarzmühle Jugendclub Reichmannsdorf Jugendclub Oberweißbach Planungsraum 6 - VG Mittleres Schwarzatal, Gemeinde Saalfelder Höhe VG Mittleres Schwarzatal Gemeinde Saalfelder Höhe Jugendraum Allendorf Jugendclub Eyba Jugendclub Döschnitz Jugendclub Unterwirbach Jugendclub Dröbischau Jugendclub Dittersdorf Jugendclub Unterweißbach Jugendclub Dittrichshütte Jugendclub Wittgendorf Jugendclub Kleingeschwenda Jugendclub Volkmannsdorf Jugendbeauftragte in der ländlichen Region Jugendbeauftragte im ländlichen Raum fungieren als Bindeglied zwischen Jugendlichen, den Gemeinden oder Gemeindeverbänden und der Mobilen Jugendarbeit des Jugendfördervereines Saalfeld-Rudolstadt e.v. Maßgeblich für die Förderung sind die Vergabegrundsätze für Jugendbeauftragte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Zweck der Förderung ist die Unterstützung der kommunalen Jugendarbeit im Sinne des 11 SGB VIII, im ländlichen Raum, die Stärkung des örtlichen Gemeinwesens sowie die Schaffung eines positiven Jugendstatus in der Gemeindeöffentlichkeit. Durch die Zuweisung soll der Erhalt oder der Ausbau präventiver Angebote der Jugendhilfe vor Ort gefördert und die Schaffung eines bedarfsorientierten außerschulischen Angebotes für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden. Gefördert wird die Tätigkeit von, in Gemeinden oder Gemeindeverwaltungsverbänden dienst- oder arbeitsrechtlich beschäftigten Jugendbeauftragten, durch pauschale Zuweisungen zu den, dem kommunalen Arbeitgeber oder Dienstherrn hierfür entstehenden Personalkosten. 45

46 Gewährte Mittel in Gemeinde Gesamt VG Probstzella-Lehesten-Marktg , , , , ,00 Einheitsgemeinde Kaulsdorf 6.000, , , , ,62 Gemeinde Saalfelder Höhe 5.192, , , , ,10 Gemeinde Unterwellenborn 6.000, , , , ,00 Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel 6.000, , , , ,00 VG Lichtetal am Rennsteig 5.996, , , , ,00 Gemeinde Kamsdorf 5.037, , , ,36 Stadt Leutenberg 1.980, , ,00 Stadt Königsee 3.570, , ,73 Stadt Oberweißbach 3.000, ,00 Gemeinde Altenbeuthen 4.800, ,00 Gesamtausgaben , , , , , Jugendreferenten der katholischen und evangelisch-lutherischen Kirche Die Jugendreferenten der beiden Kirchen sind mit ihren Angeboten landkreisweit aktiv und führen verschiedene Projekte durch (z. B. Chorprojekte, Internationale Jugendbegegnungen, Ferien- und Wochenendfreizeiten). Im Jahr 2010 betrug die Höhe der gewährten Mittel jeweils Kreisjugendwart - Ev.-Luth. Kirchenkreis Rudolstadt-Saalfeld Jugendreferent - Katholische Kirche (CentrO) Kulturelle Jugendpflege Träger Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.v. Im Jahre 2010 betrug die Höhe der gewährten Mittel Im Rahmen der kulturellen Jugendpflege wurden in 2010 die in der folgenden Tabelle gelisteten Projekte durchgeführt. Übersicht Projekte 2010 Projekte Zielgruppe Schiller-Projekt Wallensteins Lager Kinder und Jugendliche aus Rudolstadt und Umgebung Rudolstadt 17. Schüler-Theater-Treffen Kinder und Jugendliche, Theater AGs und Schülertheatergruppen aus Landkreis und angrenzenden Regionen Fremdes und Eigenes Schüler der Regelschule Gräfenthal Anne Frank - Eine Geschichte für heute Kinder und Jugendliche aus Rudolstadt und Umgebung Instant Acts Schüler der Regelschule Gräfenthal, Lehrer und Eltern Fortbildungen/Workshops zu Beteiligung, Kommunikation, Drogenkompetenz: Beratung/Unterstützung von jungen Menschen bei Planung, Gestaltung und Ausführung Theaterprojekt Quelle: Qualitätsbericht 2010 Multiplikatoren, Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen, Zivis/FSJ/FKJ, Spielleiter und Lehrer Schüler Regelschule Kaulsdorf 46

47 Jugendbildungseinrichtungen Jugendbildungseinrichtungen sind überörtlich agierende Einrichtungen mit einem dauerhaften Übernachtungsangebot, die im Rahmen ihrer Angebote der Jugendarbeit außerschulische Kinder- und Jugendbildung anbieten. Die nachfolgenden Angaben zu den im Landkreis angesiedelten Einrichtungen sind dem Landesjugendförderplan entnommen. Träger Einrichtung Straße PLZ Ort Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte e.v. Kinder- und Jugenderholungszentrum Dittrichshütte Bund Evangelischer Jugend in Mitteldeutschland CVJM Thüringen e.v. Jugendsozialwerk Nordhausen e.v. Evang. Rüstzeitheim Braunsdorf Panorama 1a Saalfelder Höhe/ OT Dittrichshütte Braunsdorf Nr. 12a Saalfelder Höhe/ OT Dittrichshütte Freizeit- und Tagungsheim Hoheneiche Saalfelder Höhe/ Hoheneiche OT Hoheneiche Fröbelhaus Rudolstadt Schillerstraße Rudolstadt Richtlinienförderung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt Richtlinienförderung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für die Gewährung von Kreiszuwendungen zu Maßnahmen der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Förderbereiche/Maßnahmen Jahr Ferienfreizeiten, Ferienprogramme, Wochenendfreizeiten Internationaler Jugendaustausch/Krisengebiete Außerschulische Jugendbildung Materialien und Geräte Veranstaltungen der Jugendarbeit Jugendprojekte Jugendschutzprojekte Förderung von Jugendgruppen/-vereinen Sonderzuschüsse Förderhöhe gesamt in , , , ,86 Richtlinienförderung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt für die Gewährung von Zuwendungen zu Maßnahmen der Schuljugendarbeit Schuljugendarbeit ist außerunterrichtliche, freiwillige und verlässliche Jugendarbeit an und in Verantwortung der Schule. Sie richtet sich an Schüler der Regelschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und in Ausnahmefällen in Förderschulen auf der Basis eines pädagogischen Gesamtkonzeptes der Schule und erfolgt in Kooperation mit externen Partnern 47

48 Jahr Höhe der in Anspruch genommenen Mittel in , , , ,88 Anzahl AGs k. A. k. A. k. A. 143 Anzahl Projekte k. A. k. A. k. A. 22 -Aufschlüsselung nach AGs und Projekten erfolgte erst ab 2010 Richtlinienförderung des Landkreises für die Gewährung von Kreiszuwendungen zu investiven Maßnahmen der Jugendarbeit Im Rahmen der Richtlinie können gefördert werden: - investive Maßnahmen für Vorhaben in der Jugend- und Jugendsozialarbeit wie z. B. Neu-, Umund Ausbau, Sanierung und Modernisierung; technische Ausstattung von Einrichtungen sowie Erstausstattung mit Mobiliar und Geräten usw. Jahr Anzahl Anträge Antragssumme in Investitionssumme in , , , , , , (+ Kleinstmaßnahmen) , , Jugendsozialarbeit Gesetzliche Grundlage: 13 SGB VIII Kompetenzagentur einschließlich Jugendberatung ( 13 i. V. m. 11, 14, 35 SGB VIII) Die Kompetenzagentur unterstützt besonders benachteiligte junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren mit multiplen Problemlagen bei der beruflichen und sozialen Integration. Um dies zu erreichen, werden die Übergänge an den Schwellen zwischen Schule und Ausbildung bzw. Ausbildung/ Maßnahme und Beruf je nach individuellen Voraussetzungen möglichst reibungslos gestaltet. Zentrales Instrument ist das Case Management. Die intensive und ganzheitliche Beratung erfolgt vor Ort in den Schulen, Jugendeinrichtungen und zu Hause. Die Jugendberatung ist mit ihrem Arbeitsauftrag im Modellvorhaben Kompetenzagentur eingebunden. Träger Bildungszentrum Saalfeld GmbH und Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein ggmbh Zuschuss Personalkosten Jugendberatung Zuschuss Sachkosten Jugendberatung , , , , , , , ,00 48

49 Produktionsorientierte Berufsvorbereitung (probv) Zielgruppe sind Jugendliche und junge Erwachsene mit Mehrfachproblemen im Alter von 15 bis 25 Jahren, die ihre Berufsschulpflicht erfüllt haben und sich am Übergang Schule Beruf befinden. Sie erleben produktionsorientierte Arbeiten und erhalten in Einzel- und Kleingruppen Unterricht in allgemeinbildenden Fächern und in Fachtheorie. Das Lernen am Werkstück steht im Vordergrund. Weiterhin werden sie intensiv sozialpädagogisch begleitet u. a. in Form von Beratung, Case- Management, sozialem Kompetenztraining. Das Ziel der jungen Menschen ist es, den Sprung vom Orientierungsbereich in den Produktionsbereich zu schaffen und dort produzierend in den verschiedenen Arbeitsfeldern tätig zu werden. Träger Bildungszentrum Saalfeld GmbH Projektförderung Modellprojekte Jugendberufshilfe (Anteil probv) , , , ,00 - Bis 2008: Projekt IBBBA - Individuelles Programm für Berufsorientierung, Berufsfindung, Berufsvorbereitung und Arbeitstraining von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Jugendsozialarbeit an Berufsschulen Das Angebot richtet sich an die Schüler der Berufsschulzentren im Landkreis, hauptsächlich an junge Menschen zwischen 15 und 21 Jahren, vorzugsweise in den Berufsvorbereitungsjahr- bzw. Berufsfachschule-Klassen mit unterschiedlichen Problemlagen, wie z. B. Motivationslosigkeit, Schulverweigerung und Verhaltensauffälligkeiten. Träger Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.v Zuschuss Sachkosten 4.450, , , ,00 Zuschuss Personalkosten , , , ,00 Einrichtung/Schule SBBS Rudolstadt SBBS Saalfeld/Unterwellenborn Nennung der Zielgruppenklassen 6 BVJ- und 10 BFS-Klassen 2 BVJ- und 2 BFS-Klassen 49

50 2.1.2 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Gesetzliche Grundlage: 14 SGB VIII * Routinekontrollen von Gewerbetreibenden Festgestellte Mängel Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren Durchgeführte Jugendschutzkontrollen Stellungnahmen zum Kinder- und Jugendschutz * Auf Grund von Nichtbesetzung einer Personalstelle konnte der ordnungsrechtliche Jugendschutz nicht ausreichend verfolgt werden. Sonstiges (2010): - 1 Elternbrief wegen Verstoßes gegen 10 JuSchG - 4 erzieherische Gespräche wegen Rauchens - 14 erzieherische Gespräche wegen Alkoholmissbrauchs - 1 erzieherisches Gespräch bzgl. Jugendarbeitsschutzgesetz - 13 Bewilligungen nach 6 JuArbSchG für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei Veranstaltungen Förderung von Familien/Kindertagesstätten Förderung in Kindertageseinrichtungen Gesetzliche Grundlagen: 22a SGB VIII, ThürKitaG Auf der Grundlage des 80 SGB VIII und 17 ThürKitaG wird der Kindertagesstättenbedarfsplan regelmäßig fortgeschrieben. Im Landkreis gibt es insgesamt 61 Kindertagesstätten. Plätze Hortplätze gesamt (Klasse 1-4) im Bedarfsplan bestätigte Plätze in Kindereinrichtungen in Anspruch genommene Plätze (Stand ) Plätze für Kinder unter 2 Jahren Plätze für Kinder zw. 2 u. 3 Jahren Plätze für Kinder v. 3 J. bis Schuleintritt ( 94 % der geplanten Plätze) 475 ( 84 % der geplanten Plätze) 695 ( 94 % der geplanten Plätze) ( 97 % der geplanten Plätze) - Kindertagesstättenbedarfsplan 2011/ ( 73 % der geplanten Plätze) 50

51 Übersicht Kindertageseinrichtungen nach Gemeinden und mit Kapazitäten Einrichtung Träger Platzkapazität Stadt Saalfeld gesamt Kiga Waldmäuse Volkssolidarität KV SLF-RU e.v. 30 Kiga Kinderparadies Volkssolidarität KV SLF-RU e.v. 60 Integr. Kiga Regenbogen Lebenshilfe SLF-RU e.v. 156 (60 beh.) Kiga Thüringenklinik Thüringen-Kliniken "Georgius Agricola" GmbH 45 Kiga Zwergenhaus AWO Saalfeld ggmbh 45 Integr. Kiga AWO Saalfeld ggmbh 180 (30 beh.) Montessorihaus AWO Saalfeld ggmbh 50 Kiga Am Goldfischteich AWO Saalfeld ggmbh 200 Kiga Spatzennest Zwergenhaus ASB OV SLF e.v. 120 Kiga St. Gertrudis Caritasverband Bistum Erfurt e.v. 75 Kiga Villa Kunterbunt Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein 100 ggmbh (DWL) Kiga Pusteblume DRK KV Saalfeld e.v. 36 Stadt Rudolstadt gesamt 851 Kiga Louella DRK KV Rudolstadt e.v. 122 Integr. Kiga Sputnik Lebenshilfe SLF-RU e.v. 140 (30beh.) Kiga Feste Burg AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh 96 Ev. Kiga Baum des Lebens Diakonieverein RU e.v. 115 Kiga Keilhau Jugendsozialwerk NDH e.v. 18 Integr. Kiga Knirpsenland AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh 210 (30 beh.) Kiga Villa Kunterbunt DRK KV Rudolstadt e.v. 90 Kiga Pfiffikus DRK KV Rudolstadt e.v. 60 Stadt Bad Blankenburg gesamt 292 Kiga Fröbelhaus AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh 140 Kiga Sebastian Kneipp DRK KV Rudolstadt e.v. 82 Integr. Kiga Am Eichwald Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein 70 (54 beh.) ggmbh (DWL) Gemeinde Saalfelder Höhe gesamt 107 Kiga Spatzennest Gemeinde 60 Kleingeschwenda Kiga Hainbergstrolche Gemeinde 25 Unterwirbach Kiga Dittrichshütte Gemeinde 22 Stadt Leutenberg gesamt 78 Kiga Zwergenparadies Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein 78 Leutenberg ggmbh (DWL) Stadt Remda-Teichel gesamt 120 Kiga Wehlespatzen Remda Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein 60 ggmbh (DWL) Kiga Sonnenkäfer Teichel Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein 60 ggmbh (DWL) Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel gesamt 265 Kiga Kienbergwichtel Uhlstädt Volkssolidarität KV SLF-RU e.v. 65 Kiga Wiedbachspatzen Zeutsch Gemeinde 25 Kiga Hexengrundknirpse Engerda Gemeinde 30 Kiga Waldgeister Kirchhasel Gemeinde 75 51

52 Kiga Am Sperlingsberg Gemeinde 70 Großkochberg VG Bergbahnregion/Schwarzatal gesamt 247 Kiga Friedrich Fröbel AWO Saalfeld ggmbh 92 Oberweißbach Kiga Friedrich Fröbel Cursdorf AWO Saalfeld ggmbh 60 Kiga Kuppenzwerge Meuselbach DRK KV Rudolstadt e.v. 45 Kiga Zwergenparadies Katzhütte Gemeinde 50 VG Mittleres Schwarzatal gesamt 219 Kiga Allendorf Gemeinde 40 Kiga Waldstrolche Schwarzburg AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh 25 Kiga Spatzennest Sitzendorf AWO Saalfeld ggmbh 45 Kiga Meura Gemeinde 25 Kiga Lichtetalstrolche DRK KV Rudolstadt e.v. 44 Unterweißbach Kiga Traumzauberbaum AWO Saalfeld ggmbh 40 Mellenbach VG Lichtetal Am Rennsteig gesamt 167 Kiga Gänseblümchen Lichte AWO Saalfeld ggmbh 60 Kiga Piesau DRK KV Saalfeld e.v. 32 Kiga Morassinawichtel AWO Saalfeld ggmbh 45 Schmiedefeld Kiga Sonnenfleckchen AWO Saalfeld ggmbh 30 Reichmannsdorf VG Probstzella-Lehesten-Marktgölitz gesamt 336 Kiga Knirpsenakademie AWO Saalfeld ggmbh 140 Probstzella Kiga Brummkreisel Unterloquitz AWO Saalfeld ggmbh 36 Kiga Waldstrolche Marktgölitz Volkssolidarität KV SLF-RU e.v. 40 Kiga Zwergenhaus Lehesten Volkssolidarität KV SLF-RU e.v. 120 Gemeinde Kamsdorf gesamt 115 Kiga Bunte Spielewelt Kamsdorf AWO Saalfeld ggmbh 115 Gemeinde Unterwellenborn gesamt 256 Kiga Am Wald Unterwellenborn AWO Saalfeld ggmbh 130 Kiga Spatzennest Bucha AWO Saalfeld ggmbh 36 Kiga Pfiffikus Könitz AWO Saalfeld ggmbh 90 Gemeinde Rottenbach gesamt 50 Kiga Senfkorn Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein 50 ggmbh (DWL) Stadt Königsee gesamt 165 Kiga Regenbogen Königsee AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh 165 Stadt Gräfenthal gesamt 70 Kiga Blumenwiese AWO Saalfeld ggmbh 70 Gemeinde Kaulsdorf gesamt 133 Kiga Sonnenblume Kaulsdorf Jugendsozialwerk NDH e.v. 85 Kiga Märchenland Drognitz Gemeinde 48 - Kindertagesstättenbedarfsplan 2011/

53 Förderung in Kindertagespflege Gesetzliche Grundlagen: 23 SGB VIII, ThürKitaG Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Form der Betreuung, Bildung und Erziehung, insbesondere für Kinder unter zwei Jahren. Sie kann anstelle oder in Ergänzung der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung vermittelt werden. Der Bedarf zur Gewährung von Kindertagespflege ergibt sich aus den entsprechenden Regelungen des 2 ThürKitaG. In begründeten Einzelfällen können Kinder auch nach dem zweiten Lebensjahr in Kindertagespflege vermittelt werden. Kindertagespflege kann im Haushalt der Eltern, im Haushalt der Tagespflegepersonen oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Nach 43 SGB VIII wird eine Erlaubnis benötigt, wenn Kinder außerhalb ihrer Wohnung während des Tages und mehr als 15 Wochenstunden gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden sollen. Eine Tagespflegeperson darf maximal fünf Kinder betreuen, wenn die persönliche Eignung und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Anzahl der Tagesmütter mit erteilter Erlaubnis Frau Ulrich, An der Heide 2 in Saalfeld Kleine Strolche (Kurs zur Qualifizierung als Tagesmutter wurde absolviert) Frau Löffler, Hauptstraße 19 in Schwarzburg (Kurs zur Qualifizierung als Tagesmutter wurde absolviert) Frau Völkerling, Zwischen dem Dorfe 1 in Catharinau (Kurs zur Qualifizierung als Tagesmutter wurde absolviert) Frau Müller, Anton-Sommer-Straße 19 in Rudolstadt (Kurs zur Qualifizierung als Tagesmutter wurde absolviert) gesamt - Kindertagesstättenbedarfsplan 2011/ Plätze 2 Plätze 3 Plätze 5 Plätze 15 Plätze Umsetzung des Investitionsprogramms Kindertagesstättenausbaufinanzierung 2008 bis 2013 für Kinder unter drei Jahren Die Umsetzung des Investitionsprogramms trägt dazu bei, im Landkreis das Platzangebot für Kinder unter drei Jahren (insbesondere unter zwei Jahren) zu vervollkommnen und zielstrebig auf die Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kinderbetreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege für Kinder ab einem Jahr zum August 2013 hinzuwirken. Zur Verfügung stehen 51,9 Mio. für den Freistaat Thüringen und insgesamt ,17 für den Landkreis Saalfeld-Rudolstadt , , , , , , Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung Gesetzliche Grundlage: 8a SGB VIII Kinderschutz vereint alle Hilfen und Maßnahmen der Intervention und auch der Prävention, die dazu dienen, den Schutz von Kindern vor Gewalt in ihren Familien sicherzustellen. 53

54 Die Maßnahmen zum Schutz von Kindern umfassen den unmittelbaren Schutz des Kindes vor weiterer Gewalt und die Unterstützung und Beratung der Eltern. Ziel ist es, die Erziehungsfähigkeit der Eltern möglichst wieder herzustellen. Die Sicherheit des Kindes sollte in Zusammenarbeit mit den Eltern erreicht werden, mit gemeinsam zu findenden Lösungen für die den Misshandlungen oder der Vernachlässigung zugrunde liegenden Probleme und Konflikte. Kindeswohlgefährdung Fälle Gesamt davon davon nicht bestätigte Verdachtsmeldungen Kindeswohlgefährdungsfälle Förderung der Erziehung in der Familie Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Gesetzliche Grundlage: 19 SGB VIII Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter 6 Jahren sorgen, haben Anspruch auf eine geeignete Wohnform, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeit dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. HH-Ansatz Ausgaben./. Einnahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf Ausgaben./. Einnahmen in durchschnittliche Kosten pro Fall in , , , , , , , ,18 Einrichtungen/Träger, mit denen eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Leistungserbringung nach 19 SGB VIII abgeschlossen wurde: Träger Leistung Kapazität AWO Saalfeld ggmbh AWO Jugendhilfeeinrichtung Saalfeld-Köditz Am Roten Berg Saalfeld Regelleistung 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter und Kinder 2 54

55 AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh BR AWO-LAND Am Mankenbach Unterweißbach (OT Neuleibis) Außenstelle "Betreutes Wohnen" Weststraße Rudolstadt AWO Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbh ADG Kinder- und Jugendheim "Am Kreuzenberg" Sozialpädagogische Einrichtung Bahnhofstraße Uhlstädt Regelleistung 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Regelleistung 19 SGB VIII Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme SGB VIII Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine, dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende, Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist ( 27 Abs. 1 SGB VIII) Erziehungsberatung Gesetzliche Grundlage: 28 SGB VIII Gesamtausgaben jeweils Rechnungsergebnis HH-Ansatz Beratungsfälle gesamt Leistungen gesamt in durchschnittliche Kosten pro Fall in ,41 342, ,58 334, ,29 310, ,13 349,34 Die anerkannten Beratungsstellen haben Anspruch auf Förderung von anteiligen Personalkosten entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen vom des Freistaates Thüringen. Die Höhe der Zuwendung beträgt jährlich für hauptberuflich angestellte vollzeitbeschäftigte Beratungsfachkräfte bis zu ,00 Anerkannte Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Träger der Beratungsstellen Standort AWO KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Rudolstadt, Schwarzburger Chaussee 12 Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein ggmbh Saalfeld, Brudergasse 18 55

56 Erziehungsbeistandschaft Gesetzliche Grundlage: 30 SGB VIII Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen sowie den Familien bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, Alltagsproblemen, Lösung von Konflikten und Krisen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf Ausgaben./. Einnahmen in durchschnittliche Kosten pro Fall in , , , , ,49 853, , , Sozialpädagogische Familienhilfe Gesetzliche Grundlage: 31 SGB VIII Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine Hilfe, die sich an die gesamte Familie richtet. Die SPFH richtet sich an Familien, deren Lebenssituation durch massive materielle und familiäre Belastungen gekennzeichnet ist. Durch eine gezielte Verbindung von pädagogischer und alltagspraktischer Unterstützung wird intensive Hilfe zur Selbsthilfe gegeben. HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf durchschnittliche Ausgaben./. Einnahmen Kosten pro Fall in in , , , , , , , , Erziehung in einer Tagesgruppe Gesetzliche Grundlage: 32 SGB VIII Im Rahmen der Tagesgruppe werden Kinder nach der Schule intensiv betreut. Die Betreuung schließt Elternarbeit ein und soll dazu beitragen, Entwicklungsschwierigkeiten zu überwinden und die Familien zu stärken. 56

57 HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf durchschnittliche Ausgaben./. Einnahmen Kosten pro Fall in in , , , , , , , ,23 Einrichtungen/Träger, mit denen eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Leistungserbringung nach 32 SGB VIII abgeschlossen wurde: Träger Einrichtung ASB Ortsverband SLF e.v. Lebensfeldorient. Tagesgruppe Stauffenbergstr Saalfeld Jugendsozialwerk Nordhausen e.v. Tagesgruppe Schillerstraße Rudolstadt Leistungsangebot Regelleistung Regelleistung 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Regelleistung 32 SGB VIII Erziehung in einer Tagesgruppe Anzahl Plätze Vollzeitpflege Gesetzliche Grundlage: 33 SGB VIII Eine Form der Erziehungshilfen ist die Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie als zeitlich befristete Hilfe oder auf Dauer angelegte Lebensform. HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf Ausgaben./. Einnahmen in durchschnittliche Kosten pro Fall in , , , , , , , , Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Gesetzliche Grundlage: 34 SGB VIII Heimerziehung ist die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. 57

58 HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf durchschnittliche Ausgaben./. Einnahmen Kosten pro Fall in in , , , , , , , ,02 Einrichtungen/Träger mit denen eine Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für die Leistungserbringung nach 27 i.v. m. 34, 35, 35a, 41 SGB VIII abgeschlossen wurde: Träger Einrichtung AWO Saalfeld ggmbh AWO Jugendhilfeeinrichtung Saalfeld-Köditz Am Roten Berg Saalfeld AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh BR AWO-LAND Am Mankenbach Unterweißbach (OT Neuleibis) Außenstelle "Betreutes Wohnen" Weststraße Rudolstadt EJF - Lazarus gemeinnützige AG Jugendhilfeeinrichtung "Am Schiefergrund" Röttersdorf Nr. 58 a Lehesten Jugendhilfeeinrichtung "Am Schiefergrund" Röttersdorf Nr. 58 a Lehesten Jugendhilfeeinrichtung "Neues Leben" Leutenberg Saalfelder Straße Leutenberg Regelleistung 34 SGB VIII Heimerziehung Leistungsangebot Regelleistung / Regelleistung 34 SGB VIII Verselbstständigungsgruppe Regelleistung 27 i.v.m. 34 SGB VIII Heimerziehung Regelleistung 27 i.v.m. 34 SGB VIII Sonstige betreute Wohnform - Jugendwohngruppe Regelleistung 34 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (in Kombination mit Gemeinsame Wohnform für Mütter/Väter u. Kinder) Regelleistung 71 i.v.m. 72 JGG i. V. m. 27 und 34 SGB VIII Vermeidung von Untersuchungshaft bei Jugendlichen Regelleistung 27 i.v.m. 34, 35 a, 41 SGB VIII Sozialtherapeutische Wohngruppe "Tangente" Regelleistung 34, 41 SGB VIII Sozial-pädagogisch betreute Wohngruppe für kriminell gefährdete Jugendliche Anzahl Plätze

59 Jugendsozialwerk Nordhausen e.v. Verbund sozialer Einrichtungen Saalfeld-Rudolstadt Kinder- und Jugendheim "Haus Burkersdorf" Burkersdorf Saalfelder Höhe Erlebnispädagogisches Zentrum Bad Blankenburg Betreutes Außenwohnen Schillerstraße Rudolstadt Erlebnispädagogisches Zentrum Haus Wickersdorf Nr Wickersdorf Sozialwerk Heuser GmbH & Co. Pädagogium Schwarzatal Esplanade Bad Blankenburg AWO Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbh ADG Kinder- und Jugendheim "Am Kreuzenberg" Sozialpädagogische Einrichtung Bahnhofstraße Uhlstädt Regelleistung 34, 35 a SGB VIII Heimerziehung; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Regelleistung 34, 41 SGB VIII Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Regelleistung 34, 35, 35 a SGB VIII Heimerziehung; Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Regelleistung 34 SGB VIII Heimerziehung Regelleistung 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Regelleistung 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Regelleistung 27 i.v.m. 34 SGB VIII Heimerziehung (mit intensiver ressourcen-, lösungsorientierter und systemischer Familienarbeit) Regelleistung 27 i.v.m. 34 SGB VIII bzw. 35 a SGB VIII Heimerziehung (Heilpädagogischtherapeutische Gruppe) Regelleistung 27 i.v.m. 34 SGB VIII Heimerziehung in der Verselbstständigungsgruppe

60 Regelleistung 27 i.v.m. 34 SGB VIII bzw. 41 SGB VIII Heimerziehung in der Trainingswohnung / Betreutes Jugendwohnen, Hilfe für junge Volljährige Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gesetzliche Grundlage: 35 SGB VIII Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf durchschnittliche Ausgaben./. Einnahmen Kosten pro Fall in in , , , , , , , , Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Gesetzliche Grundlage: 35a SGB VIII Kinder und Jugendliche mit einer (drohenden) seelischen Behinderung haben Anspruch auf eine Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe kann in ambulanter und stationärer Form gewährt werden. HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf Ausgaben./. Einnahmen in durchschnittliche Kosten pro Fall in , , , , , , , , Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung Gesetzliche Grundlage: 41 SGB VIII Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungsphasen u. a. stationäre Angebote, betreute Wohnformen und Nachbetreuungen. 60

61 HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf durchschnittliche Ausgaben./. Einnahmen Kosten pro Fall in in , , , , , , , , Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen Gesetzliche Grundlage: 42 SGB VIII Die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ist eine sozialpädagogische Krisenintervention und Schutzgewährung in Eil- und Notfällen. HH-Ansatz Ausgaben./. Einahmen in Fälle gesamt Gesamtausgaben Rechnungsergebnis Gesamt Finanzbedarf durchschnittliche Ausgaben./. Einnahmen Kosten pro Fall in in , , , , , , , , Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind Gesetzliche Grundlagen: 51 SGB VIII, BGB, AdVermiG Im Vorfeld einer Adoption informiert die Vermittlungsstelle sowohl abgebende Eltern als auch Adoptionsbewerber zu Fragen der Adoption und des Adoptionsverfahrens. Merkmal Ausgesprochene Adoptionen Zur Adoption vorgemerkte Kinder und Jugendliche am Jahresende Vorgemerkte Adoptionsbewerbungen am Jahresende

62 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Gesetzliche Grundlagen: 52 SGB VIII, JGG Leistungen der Jugendhilfe in Form von ambulanten Maßnahmen und Hilfen sollen dazu beitragen, präventiv und erzieherisch Straftaten aufzuarbeiten und zukünftig zu vermeiden. Sozialer Trainingskurs Betreuungsweisung Diversion Jugendpauschale Land Thüringen Gewährter Zuschuss Landkreis , , , , , , , , Führung der Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft Gesetzliche Grundlagen: 56 SGB VIII, BGB Unter Amtsvormundschaft versteht man die Wahrnehmung der Aufgaben eines Vormunds durch das Jugendamt in den im Bürgerlichen Gesetzbuch definierten Fällen. Sie tritt an die Stelle der elterlichen Sorge, wenn Eltern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gehindert sind, die persönlichen oder vermögensrechtlichen Angelegenheiten ihrer Kinder zu vertreten. Der Amtsvormund hat grundsätzlich dieselben Aufgaben wie die Eltern (Personen- und Vermögenssorge). Bei der Ergänzungspflegschaft werden dem Jugendamt nur Teile der elterlichen Sorge übertragen (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheits- und Vermögenssorge) und die übrigen Bestandteile der elterlichen Sorge verbleiben bei den Eltern Gesetzliche Amtsvormundschaften ( 1791c BGB und BGB) einschl. Adoptionen Amtspflegschaften ( 1909 BGB) Bestellte Amtsvormundschaften ( 1791 b BGB) Weitere Aufgaben der Jugendhilfe Beistandschaft, Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Gesetzliche Grundlagen: 1712 ff BGB, 18 und 52a SGB VIII Die Klärung der Vaterschaft bzw. des Unterhalts für Kinder durch den Beistand des Jugendamtes sichert den betroffenen Kindern die gesetzlichen Ansprüche ohne Kostenbelastung für die alleinsorgeberechtigten Elternteile. 62

63 Beistandschaften Gerichtliche Vollstreckung Beratungen Maßnahmen nicht erfasst nicht erfasst Beurkundungen und Beglaubigungen Gesetzliche Grundlagen: 59, 60 SGB VIII Zur Sicherung der gesetzlichen Ansprüche von Kindern haben diese einen Rechtsanspruch auf einen vollstreckbaren Unterhaltstitel. Die Abstammung von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird überwiegend durch freiwillige Vaterschaftsanerkennungen urkundlich geklärt, ohne dass ein gerichtliches Verfahren notwendig wird. Seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 besteht die Möglichkeit, für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben. Dies kann im Jugendamt urkundlich erklärt werden. Zum anderen kann das Jugendamt durch Ausstellung eines so genannten Negativattests bestätigen, dass keine gemeinsame elterliche Sorge ausgeübt wird. Beurkundungsanlass Unterhaltsverpflichtungen Vaterschaftsanerkennungen Zustimmungserklärungen Sorgeerklärungen Gesamt Beurkundungen Negativatteste Übernahme von Kindertagesstättengebühren Gesetzliche Grundlagen: 22 bis 24, 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII Auf Antrag soll der Teilnahmebeitrag für den Besuch einer Kindertagesstätte ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die 82 bis 85, 87, 88 und 92a des SGB XII. Fallzahl Stichtag d. J. Fallzahl Stichtag d. J. absolute Fallzahl/Jahr Ausgabe/Jahr in , , , ,86 63

64 Unterhaltsvorschuss Gesetzliche Grundlagen: UVG, i. V. m. ThürAGUVG Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz haben Alleinerziehende, die vom barunterhaltspflichtigen Elternteil nicht den Unterhalt in Höhe des Regelbetrages für ihre Kinder erhalten. Die Leistungen werden für maximal 72 Monate innerhalb der ersten 12 Lebensjahre der Kinder erbracht. Während des Leistungszeitraumes geht der Unterhaltsanspruch kraft Gesetz auf den Freistaat Thüringen über. Der Landkreis hat in Vertretung für den Freistaat mögliche Unterhaltsleistungen durch Rückgriff durchzusetzen. Die Mittel für UVG Leistungen werden zu 1/3 vom Bund, 1/3 vom Freistaat Thüringen und 1/3 vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zur Verfügung gestellt. HH-Ansatz in -Ausgaben- Fälle gesamt Gesamtausgabe in zum d. J. (davon jeweils 1/3 Kreismittel) , , , , , , , , Elterngeld Gesetzliche Grundlage: Bundeselterngeldgesetz (BEEG) Seit wird Elterngeld gewährt, das der Sicherung der Lebensgrundlage für Eltern dient, die sich nach Geburt ihres Kindes für eine Babypause entscheiden. Das Elterngeld beträgt monatlich mindestens 300, abhängig vom Einkommen vor der Geburt des Kindes; höchstens Elterngeld kann grundsätzlich für 12 Lebensmonate beantragt werden. Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate gewährt werden. Anträge auf Elterngeld Bewilligung für Mütter zum d. J. Bewilligung für Väter zum d. J Leistungshöhe Mindestbetrag Höchstbetrag

65 Anhang zu Teil 2.1: Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe im Landkreis: Träger Straße Ort AWO Kreisverband Sonneberg e.v. Otto-Engert-Str. 2 Neuhaus am Rennweg AWO Dienstleistungsgesellschaft Ostthüringen mbh Biberacher Str. 3 Eisenberg AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Rainweg 91 Saalfeld AWO Rudolstadt e.v. Weststr. 11 Rudolstadt ASB Ortsverband Saalfeld e.v. Stauffenbergstr. 5 Saalfeld Adoptiv- und Pflegeeltern e.v. Lindenweg 14 Rudolstadt Bildungszentrum Saalfeld GmbH Am Gewände 7 Unterwellenborn BTZ - Bildungsstätte Rudolstadt In der Schremsche 3 Rudolstadt Christliches Jugendzentrum Saalfeld e.v. Kelzstraße 21 Saalfeld Citydance Fit und Fun e.v. Sagittariusstr. 8 Saalfeld Diakonieverein Rudolstadt e.v. Jenaische Str. 1 Rudolstadt Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein ggmbh Bayerische Str. 13 Bad Lobenstein DRK Kreisverband Rudolstadt e.v. Breitscheidstr. 118 Rudolstadt DRK Kreisverband Saalfeld e.v. Am Schieferhof 4 Saalfeld Demokratischer Frauenbund Thüringen e.v. Erich-Correns-Ring 39 Rudolstadt Elan e.v. Talweg 2 Cursdorf Evangelisches Jugend- und Fürsorgewerk gag Königsberg-Str. 28 Berlin Evang. -Luth. Suptur Rudolstadt-Schwarza Am Gatter 2 Rudolstadt Jugendsozialwerk Nordhausen e.v. Arnoldstr. 17 Nordhausen Jugendförderverein Saalfeld-Rudolstadt e.v. Bahnhofstr. 4 Saalfeld Kinder- und Jugenderholung Dittrichshütte e.v. Panorama 1 Saalfelder Höhe Kinder- und Jugendgruppen der katholischen Pfarrei St. Marien und St. Josef der Arbeit Edelhofstr. 7 Rudolstadt Kreissportjugend im KSB e.v. Wirbacher Straße 10 Bad Blankenburg Kunstwerkstatt e.v. Schloßaufgang 2 Rudolstadt Lebenshilfe Saalfeld-Rudolstadt e.v. Am Bernhardsgraben 1 Saalfeld Musikverein Neusitz e.v. Neusitz 19 Uhlstädt-Kirchhasel ÖKUS e.v. Maxhüttenstr. 17 Unterwellenborn Seesportverein Rudolstadt Breitscheidstr. 87 Rudolstadt TSV Bad Blankenburg e.v. Wirbacher Str. 10 Bad Blankenburg Volkssolidarität Saalfeld-Rudolstadt e.v. Stiftsgasse 17 Rudolstadt 65

66 2.2 GESUNDHEIT VON KINDERN UND JUGENDLICHEN Schuleingangsuntersuchungen Eine Hauptaufgabe des Gesundheitsamtes ist die Prävention und Gesundheitsaufklärung. Diese wird im Kinder- und Jugendärztlichen sowie Zahnärztlichen Dienst durch die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen in Kindereinrichtungen, Schulen sowie allgemein im Gesundheitsamt umgesetzt. Sie dient u. a. der Früherkennung von Entwicklungsauffälligkeiten, Beratungen über Gesundheitsrisiken und -forderungen, Impflage, Zahnstatus und -prophylaxe im Kindes- und Jugendalter. Als gesetzliches Ziel sollen vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst (JÄD) jährlich alle Kinder, die einen Kindergarten besuchen, bis zur Einschulung mit Einverständnis der Eltern untersucht werden. Außerdem erfolgen ärztliche Untersuchungen auf Wunsch der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten/des Vormunds eines Kindes oder auf Empfehlung der Kindergärten mit Einwilligung der Eltern. In der Grundschule werden die Schüler der 4. Klasse, in der Regelschule bzw. dem Gymnasium die Schüler der 8. Klasse und in der Förderschule alle Schüler im Rhythmus von zwei Jahren ärztlich untersucht. Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst zielt auch auf die jährliche Untersuchung aller Kinder und Jugendlichen in den Kindergärten, in den Schulen von der 1. bis zur 12. Klasse sowie in den Berufsschulen bis zum 18. Lebensjahr. Die Schuleingangsuntersuchung hat vorrangig die Aufgabe, die Schulfähigkeit eines Kindes zu beurteilen (allgemeiner Gesundheitszustand, altersgerechter körperlicher und geistiger Entwicklungsstand etc.). Als Pflichtuntersuchung erreicht sie alle Kinder, insbesondere auch die Kinder, die an den freiwilligen Früherkennungsmaßnahmen der kassenärztlichen Versorgung nicht teilnehmen. Es wurden im Jahr Schulanfänger (davon 422 Mädchen und 442 Jungen) untersucht. Auffälligkeiten bei der Schuleingangsuntersuchung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 2009 und ,0% 45,0% 40,0% 35,0% 30,0% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Jungen Mädchen Jungen Mädchen Jungen Mädchen Jungen Mädchen Jungen Mädchen Jungen Mädchen motorische Auffälligkeiten Verhaltensauffälligkeiten Sprach-auffälligkeiten Übergewicht Adipositas* Übergewicht/ Adipositas Jahr 2009 (830 Schulanfänger u ) Jahr 2010 (864 Schulanfänger u ) *Fettsucht Datenquelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Gesundheitsamt 66

67 3. SOZIALES 3.1 SOZIALHILFE NACH DEM SGB XII Die Sozialhilfe sichert den Lebensunterhalt für Menschen im erwerbsfähigen Alter, wenn aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist und man bei Bedürftigkeit keine anderen ausreichenden Leistungen erhält (z.b. Bezieher einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung, längerfristig Erkrankte, in Einrichtungen betreute Personen). In die Sicherung des Lebensunterhaltes können auch Angehörige, z.b. Kinder als so genannte Bedarfsgemeinschaft mit eingeschlossen werden. Sozialhilfe ist eine Sozialleistung, die gesetzlich im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) verankert ist und immer "nachrangig" gewährt wird. Das bedeutet, Anspruch auf Sozialhilfe hat nur, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln decken kann und keine Ergänzungen und Leistungen nach anderen vorrangigen Gesetzen erhält Hilfe zum Lebensunterhalt Hilfe zum Lebensunterhalt sind laufende monatliche Zahlungen und/oder einmalige Leistungen, welche Bedürftige in Anspruch nehmen können, solange sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht eigenverantwortlich bestreiten können. Der notwendige Lebensunterhalt umfasst ihren "Bedarf", insbesondere an Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Unterkunft einschließlich Heizung, Hausrat und anderen Bedürfnissen des täglichen Lebens. Mit der Sozialhilfereform wurden die Regelsätze zum neu festgelegt (331 in den neuen Bundesländern) und die bisherigen einmaligen Leistungen (Bekleidung, Hausrat) in diese mit einbezogen. Einmalige Leistungen gibt es nur noch für die Erstausstattungen der Wohnung und Bekleidung sowie mehrtägige Klassenfahrten. Leistungsberechtigte erhalten durch die Pauschalisierung eine größere Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Rückwirkend zum wurden die Regelsätze für den Haushaltsvorstand bundeseinheitlich auf 364 angehoben. Hauptsächlich wurden die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt ausgezahlt, als bzw. an: Ergänzende Leistungen bei befristeter Erwerbsunfähigkeitsrente, vorübergehende Erwerbsunfähigkeit ohne Rentenanspruch, Verwandtenpflege für Kinder bis 15 Jahre, Untersuchungshäftlinge Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt zum Stichtag Fallzahlen insgesamt davon im Alter von... bis unter... Jahren unter und mehr männlich weiblich Ausländer Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 67

68 Die oben dargestellten Fallzahlen sind vom Thüringer Landesamt für Statistik erhobene Stichtagszahlen zum und weichen somit von der Summe der nachfolgend dargestellten Gesamtfallzahlen (alle Fälle im Jahr) ab. Hilfen zum Lebensunterhalt in Einrichtungen Gesamtfallzahlen pro Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt einmalige Bedarfe HH - Ansatz Fälle Ausgaben HH - Ansatz Fälle Ausgaben ,00 240* , , , ,00 255* , , , ,00 260* , , , ,00 251* , , ,28 * In diesen Fallzahlen und Kosten sind alle stationären Unterbringungen enthalten. Dazu zählen alle geistig- und psychisch Behinderten, Suchtkranke, behinderte Kinder und Jugendliche und Senioren in Altenpflegeheimen Ab 2011 erfolgt eine Trennung und Aufschlüsselung der Fälle. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Gesamtfallzahlen pro Jahr Hilfe zum Lebensunterhalt einmalige Bedarfe HH - Ansatz Fälle Ausgaben HH - Ansatz Fälle Ausgaben , , , , , , , , , , , , , , , , Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Der Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist seit dem im Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 4, neu geregelt. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten Personen ab 65 Jahren oder dauerhaft voll Erwerbsgeminderte mit zu geringem Einkommen und Vermögen Grundsicherungsleistungen. Die Leistungen der Grundsicherung umfassen neben der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (einschließlich Kosten der Unterkunft) auch Mehrbedarfe, einmalige Bedarfe sowie Hilfen in Sonderfällen (z. B. Darlehen bei Schulden). Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zum Stichtag Empfänger insgesamt Je 1000 Einwohner (im Alter v. über 18 J.) davon voll Erwerbsgeminderte unter 65 J. Personen im Alter ab 65 Jahren Durchschnittlicher monatlicher Nettoanspruch Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 5,6 6,1 5,9 6,

69 Die oben dargestellten Fallzahlen sind vom Thüringer Landesamt für Statistik erhobene Stichtagszahlen zum Sie enthalten neben den Grundsicherungsfällen außerhalb von Einrichtungen die Grundsicherungsfälle in stationären Einrichtungen, welche statistisch in der Übersicht Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen (siehe Seite 68) enthalten sind. Die Gewährung der Grundsicherung beinhaltet auch gewährte einmaligen Beihilfen, Darlehn und Hilfen bei Betriebskostennachzahlungen. Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen Gesamtfallzahlen pro Jahr Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , , Hilfen zur Gesundheit Um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, werden durch den Sozialhilfeträger Leistungen zur Krankenbehandlung erbracht. Hilfen zur Gesundheit erhalten nicht krankenversicherte Menschen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sich selbst angemessen gegen das Lebensrisiko "Krankheit" abzusichern und deshalb auf entsprechende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sind. Hilfe bei Krankheit ambulant für Personen außerhalb von Einrichtungen Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , ,41 Hilfe bei Krankheit stationär für Personen außerhalb von Einrichtungen Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , ,70 69

70 Hilfe bei Krankheit für Personen in Einrichtungen Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , , Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen Persönliches Budget Im modernen Recht für Menschen mit Behinderung steht nicht mehr der behinderte Mensch als Objekt der Fürsorge, sondern der selbst bestimmte behinderte Mensch mit individuellem Anspruch auf Rehabilitation und Teilhabe im Mittelpunkt. Konsequenter Ausdruck dieses Paradigmenwechsel ist der seit dem bestehende Rechtsanspruch auf Gewährung von Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets nach 17 SGB IX. Mit der neuen Leistungsform können Menschen mit Behinderung auf Antrag anstelle von Dienst- und Sachleistungen eine Geldleistung oder Gutscheine erhalten, um sich die für die selbst bestimmte Teilhabe erforderlichen Leistungen selbst zu beschaffen. Insgesamt handelt es sich beim Persönlichen Budget nicht um eine neue oder zusätzliche Leistung, sondern um eine neue Form der Leistungserbringung. Persönliches Budget Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Kosten Fälle gesamt gesamt pro Fall , , , , , , Ambulant betreutes Wohnen Das Ambulant betreute Wohnen ist ein Angebot für Menschen mit Behinderung, die selbstständig in einer eigenen Wohnung leben oder leben möchten und dabei Unterstützung in ihrer Alltagsgestaltung benötigen. Ziel ist es, den betreuten Menschen eine weitestgehend selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Die Begleitung und Betreuung orientiert sich grundsätzlich an den Bedürfnissen des Einzelnen und wird individuell mit ihm zusammen abgestimmt. 70

71 Ambulant betreutes Wohnen Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Fälle gesamt gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , , Teilstationäre Eingliederungshilfe Bei der teilstationären Eingliederungshilfe erhalten behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen die Möglichkeit, tagsüber in einer Einrichtung betreut und gefördert zu werden und abends in ihren häuslichen Bereich zurückzukehren. Eingliederungshilfe in Tagesstätten Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Fälle gesamt gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , , Vollstationäre Eingliederungshilfe Bei der vollstationären Eingliederungshilfe wohnen Menschen mit einer körperlichen, geistigen, seelischen sowie mehrfachen Behinderung, bei denen wegen Art und Schwere der Beeinträchtigungen eine ambulante oder teilstationäre Betreuung nicht mehr ausreichend ist, in einer stationären Einrichtung (Wohnheim für behinderte Menschen). Vollstationäre Eingliederungshilfe Wohnheime für behinderte Menschen Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Fälle gesamt gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , ,26 71

72 Wohnheime für behinderte Menschen im Landkreis Belegung zum Stand Einrichtung Wohnstätte "Haus Ginkgo" Fr.-Mitterrand-Allee 21, Rudolstadt Wohnstätte "Haus Kleeblatt" Mörlaer Straße 8 c, Rudolstadt, Übergangswohnheim "OASE" Große Allee 15, Rudolstadt Pflege- und Wohnheim Schloßberg 33, Könitz Psychiatrisches Wohnheim Saalfelder Strasse 11, Könitz Wohnstätte "Haus Thuja" Schaalaer Chaussee 13 u. 15, Rudolstadt Wohnstätte Am Anger Am Anger 9, Bad Blankenburg Wohnstätte Am Eichwald Am Eichwald 14,07422 Bad Blankenburg Wohnstätte Saalfeld Brudergasse 11, Saalfeld Wohngemeinschaft Georgstraße Georgstraße 20, Bad Blankenburg "Wohnstätte Königseer Straße" Königseer Straße 40/42, Bad Blankenburg Johanneshof Quittelsdorf Haus 2 Quittelsdorf 13, Rottenbach Johanneshof Quittelsdorf Haus 3 (Neubau) Quittelsdorf 13, Rottenbach Wohnheime an der Fröbelschule Robert- Birkner- Straße 17, Keilhau Sozialtherapeutisches Wohnheim Bohnstraße 1a, Saalfeld Jagdschloß Hirschhügel Kuhfraß Nr. 3, Uhlstädt-Kirchhasel Kapazität gesamt Gesamt Belegung davon LK SLF-RU Lebensgemeinschaft Wickersdorf e.v. Wickersdorf 1, Saalfelder Höhe Gesamtsumme Datenquelle: Einrichtungsträger 72

73 Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen In den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) werden behinderte Heranwachsende und Erwachsene ausgebildet, beschäftigt und gefördert, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Werkstätten für behinderte Menschen Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Kosten Fälle gesamt gesamt pro Fall , , , , , , , , , , , ,42 Werkstätten für behinderte Menschen im Landkreis Belegung zum Stand Einrichtung Kapazität insgesamt Belegung LK SLF-RU BZ Saalfeld GmbH - Modellprojekt SAFARI Maxhüttenstraße 14, Unterwellenborn WfbM "An der Heide" An der Heide 32, Saalfeld WfbM "Industriestraße" Industriestraße 2, Saalfeld Heidecksburg Werkstätten An den Katzenlöchern 8, Rudolstadt Heidecksburg Werkstätten Zweigwerkstatt Röntgenstraße, Rudolstadt Lebensgemeinschaft Wickersdorf e.v. Wickersdorf 1, Saalfelder Höhe Gesamtsumme Datenquelle: Einrichtungsträger Die Entwicklung der Zugangszahlen zu den WfbM zeigt einen enormen Handlungsbedarf. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hat dazu ein gezielter Umsteuerungsprozess hin zu alternativen Beschäftigungsangeboten begonnen: In Trägerschaft der Bildungszentrum Saalfeld GmbH ist das Saalfelder Modell für flexible Arbeit und Integration psychisch beeinträchtigter Menschen (SAFARI) als alternative Beschäftigungsmöglichkeit zur klassischen Werkstatt für behinderte Menschen entstanden. SAFARI entwickelte sich aus dem Modellprojekt Virtuelle Werkstatt, welches im Jahr 2006 begonnen wurde. Nach Ablauf der Modellprojektphase im Dezember 2009 hatte sich diese Form der alternativen Beschäftigungsmöglichkeit für psychisch beeinträchtigte Menschen etabliert und wurde über die Modellprojektphase hinaus als festes Angebot im Landkreis installiert. In SAFARI werden erwerbsgeminderte psychisch beeinträchtigte Menschen angesprochen, die zum Personenkreis der Leistungsberechtigten nach 53 SGB XII gehören. 73

74 Das Saalfelder Modell verfolgt das Ziel, den betroffenen Personen die Teilhabe am Arbeitsleben in Form der dauerhaften Eingliederung auf den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Besonderheit besteht darin, dass den psychisch beeinträchtigten Menschen ausschließlich dezentrale Arbeitsplätze angeboten werden, um ihnen so einen Zugang zur beruflichen Realität und die Zugehörigkeit zur Gesellschaft zu vermitteln. Weiterer wichtiger Baustein im Landkreis ist das Zuverdienstprojekt Rudolstädter Industrie Service (RIS) des Diakonievereins Rudolstadt e.v. Das Hauptziel dieses Projektes besteht darin, psychisch kranken Menschen der Region zu ermöglichen, für einige Stunden in der Woche regelmäßig und verbindlich einer bezahlten Arbeit nachzugehen und somit die Möglichkeit eines Zuverdienstes zu haben. Dabei werden sowohl die soziale Eingliederung über die Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben als auch die Stabilisierung psychischer Gesundheit und die Erhöhung des Selbstwertgefühls angestrebt. Im Jahr 2010 wurden durchschnittlich 19 psychisch kranke Menschen von drei Betreuern angeleitet Frühförderung Die Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder beinhaltet heilpädagogische Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Heilpädagogische Leistungen werden erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass eine drohende Behinderung abgewendet, der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt oder die Folgen einer Behinderung gemildert werden können. Die teilstationäre Frühförderung im Landkreis erfolgt in sechs Integrativen Kindertagesstätten mit einer Kapazität von insgesamt 227 Plätzen. In zwei Regelkindertagesstätten wurde die Einzelintegration von zwei Kindern durchgeführt. Außerhalb des Landkreises wurde auf Grund der territorialen Bedingungen die Integrative Kindertagesstätte in Neuhaus genutzt. Weiterhin arbeiten im Landkreis zwei Frühförderstellen im Rahmen der ambulant/mobilen Frühförderung mit einer Kapazität von 65 Plätzen. Zur Förderung von blinden und sehbehinderten Kindern sowie für gehörlose und schwerhörige Kinder werden nach Bedarf überregionale sinnesspezifische Frühförderstellen in Anspruch genommen. Einrichtungen der Frühförderung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Frühförderung Frühförderstelle Träger Kapazität ambulant/mobil Frühförderstelle Saalfeld Lebenshilfe Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. ambulant/mobil Frühförderstelle Bad Blankenburg Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein teilstationär Kita Regenbogen Saalfeld Lebenshilfe Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. teilstationär Kita Sonnenland Saalfeld AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. teilstationär Kita Sputnik Rudolstadt Lebenshilfe Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. teilstationär Kita Knirpsenland Rudolstadt AWO Soziale Dienste Rudolstadt GmbH teilstationär Kita Bad Blankenburg Diakoniestiftung Weimar-Bad Lobenstein teilstationär Kita Regenbogen Königsee AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v

75 Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder ambulante/mobile Frühförderung Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Kosten Fälle gesamt gesamt pro Fall , , , , , , , , , , , ,31 Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder teilstationäre Frühförderung Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Kosten Fälle gesamt gesamt pro Fall , , , , , , , , , , , ,99 Die für die Förderung des Kindes am Einzelfall orientierte erforderliche Betreuungszeit in den ambulant/mobilen Frühförderstellen wird in Form von Fördereinheiten bewilligt. Fördereinheiten ambulant/mobile Frühförderung ambulant mobil Hilfe zur angemessenen Schulbildung - Integrationshelfer Leistungen der Eingliederungshilfe als Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung nach dem SGB XII werden insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht erbracht, um körperlich und geistig behinderten Kindern und Jugendlichen eine üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wird die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung durch den Einsatz von Integrationshelfern in Schulen des Landkreises umgesetzt. Je nach Hilfebedarf des Kindes werden hierfür junge Erwachsene im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Fachpersonal mit heilpädagogischer Ausbildung eingesetzt. Vorrangig arbeiten Integrationshelfer im Gemeinsamen Unterricht, insbesondere in Grundschulen. Sie unterstützen das beeinträchtigte Kind im schulischen 75

76 Alltag und ermöglichen ihm somit die Teilhabe am schulischen Leben. Die Aufgaben richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf des Kindes. Zu diesen Aufgaben zählen vor allem Hilfen im lebenspraktischen Bereich, Unterstützung und Hilfestellung bei der Orientierung im Schulgebäude und im Schulgelände, beim An- und Auskleiden, bei Toilettengängen und bei der Nahrungsaufnahme. Neben ausgewählten Hilfestellungen im Unterricht unterstützen Integrationshelfer außerdem bei der Gestaltung sozialer Beziehungen zu Mitschülern und Lehrern sowie bei der Betreuung des Kindes im schulischen Freizeitbereich und Hort. Mit der Novellierung des Thüringer Schulgesetzes und des Thüringer Förderschulgesetzes von 2003 wurde der Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts von Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gesetzlich festgeschrieben. Mit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wurde dem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Bildung Nachdruck verliehen. Seit dem ist ein Anstieg der Zahl der Kinder mit Behinderungen im Gemeinsamen Unterricht und daraus folgend ein Anstieg der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung zu verzeichnen. Mit positiven Erfahrungen im Gemeinsamen Unterricht in den Schulen des Landkreises Saalfeld- Rudolstadt und dem Wunsch- und Wahlrecht entscheiden sich immer mehr Eltern für die integrative Beschulung ihres Kindes im Gemeinsamen Unterricht. Hilfe zur angemessenen Schulbildung Integrationshelfer Gesamtausgaben Jahr HH-Ansatz gewährte Leistungen durchschnittliche Fälle gesamt gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , , Hilfe zur Pflege Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege nach SGB XII zu leisten. Sie wird jedoch nur geleistet, wenn der Pflegebedürftige die Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen kann noch sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung - erhält. Hilfe zur Pflege - vollstationär Fälle gesamt gewährte Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Pflegestufe 0 gesamt Leistungen 2007 k.a. k.a. k.a. k.a , k.a. k.a. k.a. k.a , , ,24 76

77 Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen erhebliche Pflegebedürftigkeit Gesamtausgaben HH-Ansatz gewährte Fälle gesamt Leistungen gesamt durchschnittliche Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , ,91 Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen schwere Pflegebedürftigkeit Gesamtausgaben HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , ,69 Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen schwerste Pflegebedürftigkeit Gesamtausgaben HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , ,08 934, , ,18 737, , ,08 891, , ,08 922, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind (zum Beispiel Nichtsesshafte oder Haftentlassene), sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , ,41 77

78 3.1.7 Hilfe in anderen Lebenslagen Leistungen durch den Sozialhilfeträger können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Dazu gehören zum Beispiel die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes, die Blindenhilfe und die Übernahme von Bestattungskosten Übernahme von Bestattungskosten Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden durch den Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Bestattungskosten in Einrichtungen Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , ,63 999, , , , , , ,80 Bestattungskosten außerhalb von Einrichtungen Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall , , , , , , , , , , , , Blindenhilfe Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Allerdings stehen Leistungen der Blindenhilfe nur dann zu, wenn das Einkommen der/des Antragstellerin / Antragstellers nicht ausreicht, um den behinderungsbedingten Mehrbedarf zu decken. Blindenhilfe Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall 2007* , , , , , , , ,74 *Blindenhilfe und Blindengeld wurden erst 2008 vom Land an den Landkreis übertragen. 78

79 Blindengeld Blinde Menschen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Thüringen haben, erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Blindengeld Gesamtausgaben jeweils zum des Jahres HH-Ansatz gewährte durchschnittliche Fälle gesamt Leistungen gesamt Kosten pro Fall 2007* , , , , , , , ,52 *Blindenhilfe und Blindengeld wurden erst 2008 vom Land an den Landkreis übertragen Zuweisung des Landes nach dem ThürAGSGB XII Das Land gewährt den örtlichen Trägern der Sozialhilfe im eigenen Wirkungskreis einen Ausgleich zu den Nettosozialhilfeaufwendungen unter anderem für die teil- und vollstationären Leistungen der Eingliederungshilfe, die teil- und vollstationären Leistungen der Hilfe zur Pflege, die Hilfe zum Lebensunterhalt in teil- und vollstationären Einrichtungen etc. Dieser Ausgleich ist Bestandteil der Zuweisung nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB XII (ThürAGSGB XII). Zuweisung des Landes nach dem ThürAGSGB XII Haushaltsansatz Rechnungsergebnis , , , , , , , , GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE NACH DEM SGB II L E I S T U N G S B E T E I L I G U N G D E S L A N D K R E I S E S Mit dem Inkrafttreten des SGB II am hat der Bundesgesetzgeber die Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe in die Grundsicherung für Arbeitssuchende vorgenommen. Adressat der Grundsicherung sind erwerbsfähige Personen und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaften (BG) lebenden Angehörigen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten können. Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende sind gemäß 6 SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die kreisfreien Städte bzw. Landkreise. Dabei sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Kosten der Unterkunft und die einmaligen Leistungen (z.b. Erstausstattung Wohnung) verantwortlich. 79

80 Weitere statistische Angaben bezüglich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sind im Kapitel zu finden. Ausgaben des Landkreises für Leistungen nach dem SGB II BG im Durchschnitt Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende Leistungsbeteiligung bei einmaligen Leistungen an Arbeitssuchende HH - Ansatz Ausgaben HH - Ansatz Ausgaben , , , , , , , , , , , , , , , ,34 Nach ThürAGSGB II erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte zum Ausgleich der Zusatzbelastung bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige den dem Land zustehenden Betrag an den Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, gemindert um den Anteil des Landes an der Aufbringung dieses Betrages. Dieser Ausgleichsbetrag erhöht sich um eine Zuweisung in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich (Einsparungen des Landes aus der Wohngeldreform), die aus Mitteln des Landeshaushaltes zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin weist das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten den vom Bund zur Verfügung gestellten Anteil in Höhe des Erstattungssatzes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zu. Die Höhe des Erstattungssatzes lag im Jahr 2010 bei 23 %. Einnahmen des Landkreises für Leistungen nach dem SGB II Bundesanteil an den Aufwendungen der Kosten für Unterkunft und Heizung Wohngeldentlastung des Landes Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisung , , , , , , , , , , , , WOHNGELD NACH DEM WOHNGELDGESETZ Haushalte mit entsprechend geringem Einkommen erhalten auf Antrag Wohngeld zur wirtschaftlichen Sicherung und zum Erhalt eines angemessenen und familiengerechten Wohnraumes. Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, war bis abhängig von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder, der Höhe der Miete bzw. Belastung, dem Datum des Erstbezuges der Wohnung und dem monatlichen Gesamteinkommen aller Familienmitglieder. Ab hat u. a. das Erstbezugsdatum keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Wohngeldes. 80

81 Mit der Novellierung des Wohngeldgesetzes haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt) seit keinen Anspruch auf Wohngeld. Am 1. Januar 2009 trat die Wohngeldreform mit wesentlichen Leistungsverbesserungen in Kraft. Das Wohngeld wird u. a. durch Erhöhung der Höchstbeträge in den Mietenstufen und Einbeziehung von Heizkosten in die Berechnung deutlich erhöht mit dem Ergebnis, dass wieder mehr Haushalte Wohngeld erhalten und auch erwerbstätige Haushalte bzw. Hauhaltsmitglieder mit niedrigen Einkommen nicht mehr auf den Bezug von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II bzw. SGB XII angewiesen sind. Die Heizkostenpauschale im Wohngeld ist per Gesetz ab weggefallen. Anzahl der Haushalte des Landkreises mit Wohngeld, Stand Haushalte gesamt davon Mietzuschuss Lastenzuschuss Wohngeldzahlung gesamt Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Wohngeldempfänger nach sozialer Stellung, Stand Selbstständige Beamte/Angestellte Arbeiter Rentner/Pensionäre Arbeitslose Sonstige Gesamt Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 3.4 LEISTUNGEN NACH DEM A S Y L B E W E R B E R L E I S T U N G S G E S E TZ (ASYLBLG) Gemäß der Thüringer Verordnung zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (ThürDVOAsylbLG) sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Leistungsgewährung nach dem AsylbLG sowie für die Betreuung und die Unterbringung der Asylbewerber zuständig. Unterbringung, Betreuung Taschengeld Krankenhilfe Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen Ausgaben , , , , , , , , , , , ,27 81

82 Nach Schließung der Gemeinschaftsunterkunft Katzhütte im Jahr 2010 befindet sich die zentrale Einrichtung zur Unterbringung von Asylbewerbern des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt in Saalfeld-Beulwitz. Im Dezember 2010 waren in dieser Einrichtung 43 Personen untergebracht. Aus Gründen der besseren Integration wird der überwiegende Teil der Asylbewerber in vom Landkreis angemieteten Wohnungen in den Städten Saalfeld und Rudolstadt untergebracht. Zum befanden sich insgesamt 74 Personen in öffentlich-rechtlich angemieteten Wohnungen im Landkreis. Asylbewerber im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zum Stand Asylbewerber in Einzelunterkunft* in GU Beulwitz Landkreis gesamt Männer Frauen Kinder unter 14 Jahre Jugendliche unter 18 Jahre Gesamt nach Herkunftsländern Armenien Afghanistan Aserbaidschan Irak Iran Kosovo Libanon Marokko Pakistan Russland Serbien Syrien Türkei Weißrussland ungeklärt * Einzelunterkünfte befinden sich in Saalfeld + 2 Wohnungen in Rudolstadt 3.5 BETREUUNGEN NACH DEM BETREUUNGSGESETZ / VORSORGE Bei volljährigen Menschen, die wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung einer Betreuung nach dem Betreuungsgesetz durch das zuständige Betreuungsgericht erfolgen. Der Fachdienst Vormundschaft/Betreuung des Landratsamtes steht für rechtliche Hilfen und Beratung im Bezug auf das Betreuungsgesetz, bei Fragen im Betreuungsverfahren und bei Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung zur Verfügung. Der Betreuer wird auf Antrag des Betroffenen oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt und hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis zu vertreten. Er hat insofern die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Betreuungen sollen vorrangig von ehrenamtlichen Betreuern, oftmals Angehörigen der Betroffenen, übernommen werden. Steht kein geeigneter ehrenamtlicher 82

83 Betreuer zur Verfügung, können Betreuungen an die derzeit 17 im Landkreis tätigen Berufsbetreuer übertragen werden. Die Anzahl der Betreuungsfälle bundesweit liegt bei mehr als Betreuungsfällen und ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. In Thüringen sind ca Betreuungsfälle anhängig. Die demografische Entwicklung zeigt, dass der Anteil älterer Menschen in der Gesamtbevölkerung in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird. Eine immer größer und bedeutender werdende Aufgabe im Fachdienst Vormundschaft/Betreuung nimmt die Vorsorge zur Vermeidung einer Betreuung ein. Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, die einer oder mehrerer Personen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Deswegen rückt zur Vermeidung der Einrichtung einer Betreuung die Vorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung stark in den Vordergrund. Seitens des FD Vormundschaft/Betreuung werden zu dieser Problematik Vorträge angeboten. Seit dem wurde im Betreuungsbehördengesetz verankert, dass Urkundspersonen der Betreuungsbehörde für die Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zuständig sind. Der Fachdienst Vormundschaft/Betreuung steht zu Fragen der Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung. Nach Terminvergabe können Vorsorgevollmachten gegen eine Gebühr von derzeit 10 erstellt und beglaubigt werden. Entwicklung der Fallzahlen in der Betreuungsbehörde Neufälle Betreuung Anhängige Betreuungsverfahren Beglaubigte Vollmachten ÜBERSCHULDUNG SCHULDNERBERATUNG Prävention und Entschuldungsmaßnahmen können heute Menschen besser unterstützen, nicht in Überschuldung zu geraten oder diese zu überwinden. Ein wichtiges Angebot zur Unterstützung überschuldeter Haushalte ist die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung. Die Ziele dieser Beratung sind die soziale, wirtschaftliche und psychische Stabilisierung, die Sicherung des Lebensunterhaltes, die Schuldenregulierung und Verhinderung des weiteren Schuldenanstiegs sowie die Zurückgewinnung sozialer und wirtschaftlicher Handlungskompetenz. Weiterhin sollen auch die Selbsthilfepotenziale und die Motivation der betroffenen Menschen geweckt werden, um diesen Zukunftsperspektiven zu eröffnen, wie z. B. die Reintegration in den Arbeitsmarkt. Die Schuldnerberatungsstelle des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt wird durch den ASB-Ortsverein Saalfeld e.v. mit der Beratungsstelle in Saalfeld und einer Außensprechstunde in Rudolstadt betrieben. 83

84 Wesentliche Eckdaten der Schuldnerberatungsstelle im Jahr 2010: Betreuung von insgesamt 547 Klienten zzgl. 45 Einmalberatungen 197 abgeschlossene Fälle, davon 70 Teilentschuldungen 12 Gesamtentschuldungen 57 Beratungsabbrüche 57 zu anderen Beratungsstellen 350 laufende Fälle Übernahme in 2011 Angaben zu beratenen Klientel (Tätigkeitsbericht 2010, ASB): Alter Familienstand Ausbildung Ursachen < ledig 282 in Ausbild. 38 Arbeitslosigkeit verheiratet/ LG 117 mit Ausbild. 396 Unwirtschaftliche 152 Haushaltsführung verwitwet 21 ohne Ausbild. 113 Sucht/Krankheit geschieden 97 Trennung, Tod getr. lebend 30 Haushaltsgründung 14 > Sonstiges 105 Die Nachfrage nach einer Schuldnerberatung hat im Jahr 2010 weiter zugenommen, der Anstieg der Beratungsfälle im Vergleich zum Vorjahr betrug 6,2 %. Hauptauslöser für den Wechsel von Verschuldung in die Überschuldung waren neben der Arbeitslosigkeit zunehmende Niedrigeinkommen, das Konsumverhalten, besonders von Jugendlichen, sowie familiäre bzw. persönliche Probleme (Scheidung, Krankheit, Sucht). Der Anteil der allein erziehenden bzw. allein stehenden Hilfesuchenden ist unverändert hoch (58 %), ebenso der Anteil der Klienten unter 30 Jahren (40 %). Durch die Verschuldung der Eltern sind insgesamt 330 Kinder betroffen. Entwicklung der Beratungsfälle im Zeitraum Jahr HH-Ansatz Beratungsfälle gesamt SGB II SGB XII Sonstige , , FRAUENSCHUTZWOHNUNGEN IM LANDKREIS Gewalt in Partnerschaften und Familien wird in überwiegender Mehrzahl durch Männer gegen Frauen ausgeübt. Frauen jeder sozialen Schicht, jeden Alters und jeder Konfession erleben häusliche Gewalt. Der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt als örtlicher Sozialhilfeträger ist zuständig für die Beratung und Begleitung von Frauen und Kindern, welche von Gewalt betroffen oder bedroht sind, sowie für die Vorhaltung entsprechender Frauenschutzwohnungen. Für diese Aufgabe bedient sich der Landkreis eines geeigneten Trägers, in diesem Fall der Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v.. Durch die Beratung sollen Frauen mit und ohne Kinder zum eigenverantwortlichen Handeln und zum Aufbau eines eigenständigen, wirtschaftlich unabhängigen, gewaltfreien Lebens unterstützt und befähigt werden. Um dem Schutzbedürfnis der Frauen mit ihren Kindern in dieser besonderen Lebenslage Rechnung zu tragen, werden Frauenschutzwohnungen vorgehalten. 84

85 Auf Grund der abnehmenden Auslastung der Frauenschutzwohnungen im Jahr 2009 wurde die Anzahl der Betten zum von 12 auf 8 reduziert. Entwicklung der Belegung der Frauenschutzwohnungen im Zeitraum Jahr Mögliche Betreuungstage (Betten x Kalendertage) in Betreuungstagen in % Belegung aus LK SLF-RU in % aus and. LK in % ,94 58,71 47, ,70 74,60 26, ,72 28,20 40, ,25 53,39 8, SENIOREN UND PFLEGE Pflegebedürftige nach Alter und Versorgungsstruktur Ende des Jahres 2009 waren Einwohner des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt pflegebedürftig, was bedeutet, dass diese Personen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit bzw. Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Damit ist ein Anstieg um 20 % im Vergleich zum Jahr 1999 zu verzeichnen. Bezogen auf Einwohner waren das im Jahr ,7 Pflegebedürftige, womit der Landkreis über dem Thüringendurchschnitt (34,2) lag. Diejenigen Pflegebedürftigen, die die notwendigen Pflegeleistungen finanziell weder selbst tragen können noch sie von anderen - zum Beispiel der Pflegeversicherung, erhalten haben Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII (vgl. Kapitel 3.1.5). Die nachfolgenden Pflegestatistiken werden vom Thüringer Landesamt für Statistik (TLS) im 2-Jahres- Rhythmus erhoben, so dass die Fallzahlen von 2009 die derzeit aktuellsten Daten darstellen. Pflegebedürftige nach Altersgruppen im Landkreis zum Stichtag Alter von bis unter Jahren insgesamt ambulant Pflegebedürftige davon stationär darunter teilstationär Empfänger von ausschl. Pflegegeld unter und älter gesamt Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 85

86 Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen im Landkreis im Zeitraum Pflegebedürftige insgesamt Familienpflege ambulante Pflege stationäre Pflege zusammen davon vollstationäre Pflege teilstationäre Pflege Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen im Landkreis im Zeitraum Pflegebedürftige im Landkreis Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen nach Versorgungsstruktur Pflegebedürftige im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Pflegebedürftige; 35,7 je Einwohner Pflegebedürftige; 31,3 je Einwohner Pflegebedürftige; 26,2 je Einwohner stationäre Pflege 19,8 24,2 28,3 ambulante Pflege ausschließlich Pflegegeld 21,5 26,2 26,6 45,5 49,2 58,7 Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Anteil in % 86

87 3.8.2 Prognose zur Entwicklung der Pflegebedürftigen bis 2030 In Anbetracht der demografischen Entwicklung ist auch perspektivisch eine deutliche Zunahme von pflegebedürftigen Menschen zu erwarten. Über 80 % der Pflegebedürftigen sind im Alter von über 65 Jahren. Entsprechend der Pflegequoten zum Stichtag lässt sich die Anzahl der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen im Landkreis auf Basis der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung des Thüringer Landesamtes für Statistik (TLS) vorausberechnen. Prognose zur Entwicklung der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen bis 2030 Alters- Pflegequote Anzahl Pflegebedürftige Entwicklung in Prozent gruppen ,45% % 145% 117% ,74% % 104% 108% ,53% % 71% 96% ,26% % 103% 128% ,29% % 151% 109% ,69% % 156% 196% gesamt % 133% 144% Datenquelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Prognose auf Grundlage von Pflegequote Bevölkerungsvorausberechnung Prognose zur Entwicklung der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen bis 2030 Prognose zur Entwicklung der Pflegebedürftigen bis % 50% 100% 150% 200% 250% Datenquelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Prognose auf Grundlage von Pflegequote Bevölkerungsvorausberechnung In der Zukunft ist mit einer weiteren Verschiebung zugunsten der ambulanten und stationären Pflege bei gleichzeitigem Rückgang der Familienpflege zu rechnen, da ein deutlicher Anstieg der über 80-jährigen Pflegebedürftigen zu erwarten ist und die Pflegebedürftigen mit zunehmendem Alter vermehrt auf ambulante bzw. stationäre Pflege angewiesen sind. Gleichzeitig sorgt der Bevölkerungsrückgang der nachfolgenden Generationen zukünftig für einen Mangel an Angehörigen, welche für die Familienpflege 87

88 zur Verfügung stehen. Deshalb gilt es für die Leistungserbringer/Träger frühzeitig zu analysieren, ob die derzeitigen Angebote der ambulanten (29 ambulante Pflegedienste), der teilstationären (4 Tagespflegeeinrichtungen mit 47 Plätzen) und der stationären Pflege (18 Einrichtungen mit einer Kapazität von Plätzen) im Landkreis in Anbetracht des zukünftigen Bedarfs ausreichen, um parallel dazu alternative Konzepte zu entwickeln, um eine qualitativ hochwertige Pflege, bei immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen, auch in Zukunft gewährleisten zu können Pflegerische Versorgungsstruktur Ambulante Pflegedienste Übersicht der ambulanten Pflegedienste im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Nr. Pflegedienst Straße Ort 1 Kürbs GbR Cornelia und Kathrin Kürbs Breitscheidstr. 107 c Rudolstadt 2 Diakonieverein Rudolstadt e.v. Jenaische Str. 1 Rudolstadt 3 Baumgärtel Verena Platanenstr. 5 Rudolstadt 4 Volkssolidarität Saalfeld-Rudolstadt e.v. Scheinpflugstr. 3 Rudolstadt 5 AWO Soziale Dienste Rudolstadt ggmbh Weststr. 11 Rudolstadt 6 Grieshammer Heidemarie Rosenweg 35 Rudolstadt 7 Ambulante Pflege GmbH Jenaische Str. 14 Rudolstadt 8 Deutsches Rotes Kreuz KV Rudolstadt e.v. An der Kaufhalle 5 Bad Blankenburg 9 Ziermann Brigitte Pfortenstr. 33 Saalfeld 10 Arbeiter-Samariter-Bund e.v. Stauffenbergstr. 5 Saalfeld 11 Saale-Neckar Diakonie ggmbh Brudergasse 11 Saalfeld 12 Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Kupferstr. 4 Remda-Teichel 13 DRK KV Saalfeld e.v. Tiefer Weg 9 Saalfeld 14 Meisegeier Petra Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 4 Saalfeld 15 AWO Häuslicher Pflegedienst SGB XI Am Mittleren Boden 7 Saalfeld 16 Graf Adelheid Lendenstreichstr. 2 Saalfeld 17 AKO Pflege und medizinische Betreuung R.-Seidemann-Str. 17 Unterwellenborn 18 Löser Andrea Ernst-Thälmann-Str. 19 Unterwellenborn 19 Müller Monika Am Osterhügel 7 Kamsdorf 20 Baumert Uta Hauptstr. 33 Sitzendorf 21 Pflegedienst Humania Am Kümmelbrunnen 27 Königsee 22 AWO Saalfeld ggmbh Wilhelm-Pieck-Str. 2 Königsee 23 Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Bahnhofstr. 3 Königsee 24 Spahn Manuela Am Bohnental 16 Oberweißbach 25 AWO Häuslicher Pflegedienst Markt 4 Oberweißbach 26 Schnorr Doris Rosenthaler Str. 8 Leutenberg 27 Häusliche Krankenpflege Christine Puchta Kleinneundorfer Str. 25 Probstzella 28 Elisabeth von Thüringen e.v. Coburger Str. 15 Gräfenthal 29 AKS Pflegedienst Piesauer Str. 4 f Lichte 88

89 Stationäre Seniorenpflegeeinrichtungen Übersicht der Seniorenpflegeheime im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Nr. Einrichtungen Träger Kapazität Belegung davon LK SLF-RU 1 DRK Altenpflegeheim DRK-KV Saalfeld e.v Hannostraße 2, Saalfeld 2 AWO Pflegeheim AWO Saalfeld ggmbh Rainweg 41, Saalfeld 3 AWO Alten- und Pflegeheim AWO Saalfeld ggmbh Rainweg 91, Saalfeld 4 DRK Altenpflegezentrum DRK-KV Saalfeld e.v Tiefer Weg 9a, Saalfeld 5 Senioren-Residenz Cumbach K & S Sozialbau Am Plan 2, Rudolstadt Sottrum 6 St.-Elisabeth-Haus Caritasverband Erfurt Caspar-Schulte-Str Rudolstadt 7 AWO Altenpflegeheim AWO Soziale Dienste Weststraße 10, Rudolstadt ggmbh Rudolstadt 8 Diakonisches Altenhilfezentrum Diakonisches AHZ Im Rudolspark 6 Saalfeld-Rudolstadt Rudolstadt 9 Diakonisches Altenhilfezentrum Diakonisches AHZ Wirbacher Straße 7 Saalfeld-Rudolstadt Bad Blankenburg 10 Seniorenpflegeheim Altbau Sozialwerk Heuser Ortsstraße 1, Etzelbach Nußdorf/ Inn 11 Seniorenpflegeheim Neubau Sozialwerk Heuser Ortsstraße 1, Etzelbach Nußdorf/ Inn 12 Pflege- und Wohnheim AWO Saalfeld ggmbh Am Schlossberg Unterwellenborn/OT Könitz 13 Seniorenresidenz Bocksberg Seniorenzentrum Bocksbergweg 3, Probstzella Bocksberg GmbH 14 AWO Alten- und Pflegeheim AWO Soziale Dienste Dr.- Dinkler- Allee 6, Königsee ggmbh Rudolstadt 15 AWO Pflegeheim "Am Schlossberg" AWO-AJS Erfurt Großneundorfer Str Gräfenthal 16 Pflegezentrum Weißenburg Deutsche Klinik k.a. Rauberg 1 Bad Brückenau Uhlstädt-Kirchhasel 17 Seniorenwohnsitz Bergfried AWO Saalfeld ggmbh Zum Fuchsturm 20, Saalfeld 18 Villa "Ambiente" Villa "Ambiente" Breitscheidstr. 22, Rudolstadt Frau Grießhammer Summe

90 3.8.4 Wohnen im Alter Betreutes Wohnen für Senioren Hier werden in unterschiedlicher Form altengerechte Wohnangebote und Betreuungsleistungen, die meist durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege erbracht werden, miteinander gekoppelt. Im Idealfall mietet bzw. kauft die Bewohnerin/der Bewohner eine zentral gelegene, barrierefreie und altersgerechte Wohnung, ggf. in einer speziellen Wohnanlage. Darüber hinaus kann sie/er ein Paket von Grundleistungen des Betreuungsservices abnehmen, für die monatlich eine sog. Betreuungspauschale zu entrichten ist. Diese Grundbetreuung umfasst in der Regel Beratungs- und Informationsleistungen sowie die Notrufsicherung. Zusätzlich werden Wahlleistungen wie Mahlzeiten, Reinigungs- und Pflegeleistungen angeboten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und zusätzlich bezahlt werden müssen. Die Bewohner schließen einen Miet- (bzw. Kauf-) und Betreuungsvertrag ab. Für diese Wohnform, die i. d. R. nicht den heimrechtlichen Bestimmungen unterliegt und auch vom ambulant betreuten Wohnen der Eingliederungshilfe (siehe Kapitel ) abzugrenzen ist, werden auch Begriffe, wie Service-Wohnen oder unterstütztes Wohnen verwendet. Übersicht der bekannten Angebote zum Betreuten Wohnen Träger Adresse Ansprechpartner Telefon DRK Kreisverband Saalfeld e.v. Diakonieverein Rudolstadt e.v. Diakonisches AHZ Saalfeld-Rudolstadt Tiefer Weg Saalfeld Jenaische Straße Rudolstadt Im Rudolspark Rudolstadt WG Königsee e.g. Am Kümmelbrunnen Königsee Herr Behrendt 03671/55050 Frau Rudolph 03672/43790 Frau Rohde 03672/ Herr Schubert /42704 Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich im Zuge des demographischen Wandels vermehrt Wohnangebote für Senioren im Landkreis etablieren und der Sozialhilfeträger nicht zwingend eine Information über diese Angebote erhält Ambulant betreute Wohngemeinschaften für demenziell Erkrankte Hier lebt eine kleine Gruppe pflegebedürftiger bzw. hilfebedürftiger älterer Menschen in einer Wohnung oder in einem Haus zusammen. Jede/r Bewohner/in hat einen eigenen Wohn-/ Schlafbereich. Das Alltagsleben findet weitgehend in einem oder mehreren Gemeinschaftsräumen und einer dazugehörigen Küche statt. Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt, das die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens je nach Bedarf unterstützt oder übernimmt. Weitere individuelle Hilfe- und Pflegeleistungen werden durch ambulante Dienste erbracht. Diese Versorgung unterliegt nicht dem Heimrecht. Für diese Wohnform werden auch Begriffe wie Pflegewohngruppen, Pflegewohnungen oder begleitete Wohngruppen verwendet. 90

91 Übersicht der Angebote zu betreuten Wohngemeinschaften für demenziell Erkrankte Träger Adresse Ansprechpartner Telefon WG Königsee e.g. Am Kümmelbrunnen Königsee Pflege- und Gesundheitspraxis Spahn Am Bohnental Oberweißbach Herr Schubert /42704 Frau Spahn / Seniorengerechtes Wohnen (barrierefrei) Hier werden Wohnungen so gestaltet, dass ihrer Nutzung keine Hindernisse oder Barrieren für ältere oder behinderte Menschen entgegenstehen. Die Standards des barrierefreien Bauens sind in der DIN- Vorschrift festgeschrieben und umfassen im Wesentlichen Empfehlungen zu den notwendigen Bewegungsflächen, zur Vermeidung von Stufen und Schwellen beim Zugang zur und innerhalb der Wohnung sowie notwendige Türbreiten und Höhen von Bedienungselementen. Barrierefreie Wohnungen nach DIN lösen nach und nach die speziell für ältere Menschen gestalteten Altenwohnungen ab. Übersicht der bekannten Angebote/Anbieter zum Seniorengerechten Wohnen Träger Adresse Ansprechpartner Telefon Wobag Saalfeld Friedensstraße Saalfeld Saaledomicil Immobilien Reinhardtstraße Saalfeld Wohnungsgenossenschaft Saalfeld AWO Soziale Dienste ggmbh Rudolstadt Kircherstraße 31b Saalfeld Weststraße 10a Rudolstadt WGR Rudolstadt Kopernikusweg Rudolstadt RUWO Rudolstadt Correns-Ring Rudolstadt Immobiliencontor Wilhelm Caspar-Schulte Str Rudolstadt Volkssolidarität Thüringen Correns-Ring Rudolstadt WG Königsee e.g. Am Kümmelbrunnen Königsee Frau Hess 03671/5800 Herr Treuner 03671/ Frau Besgen 03671/57500 Frau Hirt 03672/3090 Frau Gitter 03672/ /34850 Herr Wilhelm 03672/ Herr Pfeifer 03672/43200 Herr Schubert /42704 Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da sich im Zuge des demographischen Wandels vermehrt Wohnangebote für Senioren im Landkreis etablieren und der Sozialhilfeträger nicht zwingend eine Information über diese Angebote erhält. 91

92 3.8.5 Seniorenbegegnungsstätten Die Arbeit in den Seniorenbegegnungsstätten unterstützt ein selbst bestimmtes und selbstständiges Leben im Alter mit dem Ziel, ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität zu ermöglichen und zu erhalten. Begegnungsstätten bieten ein vielfältiges Programm mit Freizeit-, Begegnungs-, Bewegungsund Kulturangeboten. Übersicht der Seniorenbegegnungsstätten im Landkreis Bezeichnung Träger Adresse Telefon Begegnungsstätte Saalfeld Begegnungsstätte Gorndorf Begegnungsstätte Saalfeld AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Lutherstraße Saalfeld A.-Schweitzer-Str Saalfeld Richterstraße Saalfeld Begegnungsstätte Saalfeld Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Am Bernhardsgraben Saalfeld Seniorentreff Saalfeld ASB OV Saalfeld e.v. Stauffenbergstraße Saalfeld Kontaktstelle Saalfeld ASB OV Saalfeld e.v. Stauffenbergstraße Saalfeld Begegnungsstätte Diakoniestiftung Prinz-Louis-Ferdinand-Str. 2 Beulwitz Weimar-Bad Lobenstein Saalfeld Begegnungsstätte DRK KV Rudolstadt e.v. Breitscheidstraße 118 Rudolstadt Rudolstadt Begegnungsstätte Volkssolidarität KV Schwarzburger Chaussee 19 Rudolstadt Saalfeld-Rudolstadt e.v Rudolstadt Begegnungsstätte Rudolstadt Begegnungsstätte Bad Blankenburg Begegnungsstätte Uhlstädt Begegnungsstätte Unterwellenborn Begegnungsstätte Unterwellenborn BZ Saalfeld GmbH Platz der OdF Rudolstadt Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Begegnungsstätte AWO Kreisverband Goßwitz Saalfeld-Rudolstadt e.v. Begegnungsstätte Könitz AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Begegnungsstätte Cursdorf Begegnungsstätte Mellenbach Prof.-Schmiedeknecht-Str Bad Blankenburg Am Markt Uhlstädt Lausnitzer Weg Unterwellenborn Ökus e.v. Maxhüttenstraße Unterwellenborn AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Kamsdorfer Straße Goßwitz Am Sportplatz Könitz Bahnhofstraße Cursdorf Barigauer Weg Mellenbach 03671/ / / / / / / / / / / / / / / / / /

93 Bezeichnung Träger Adresse Telefon Begegnungsstätte Katzhütte Begegnungsstätte Oberweißbach AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Begegnungsstätte Lichte AWO Kreisverband Saalfeld-Rudolstadt e.v. Begegnungsstätte AWO Kreisverband Schmiedefeld Saalfeld-Rudolstadt e.v. Begegnungsstätte Königsee Begegnungsstätte Kleingeschwenda Begegnungsstätte Leutenberg Begegnungsstätte Katzhütte Begegnungsstätte Lehesten Begegnungsstätte Gräfenthal Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Volkssolidarität KV Saalfeld-Rudolstadt e.v. Eisfelder Straße Katzhütte Gabelweg Oberweißbach Sonneberger Straße Lichte Markt Schmiedefeld Brauhausstraße Königsee Ortsstraße Kleingeschwenda Am Ilmbach Leutenberg Neuhäuser Straße Katzhütte Breite Sraße Lehesten Obere Coburger Straße Gräfenthal / / / / / / / / / / Mehrgenerationenhäuser Mehrgenerationenhäuser sind Orte der Begegnung für Menschen aller Generationen. Sie geben Raum für gemeinsame Aktivitäten, bieten Angebote zur Kinderbetreuung und zur Betreuung älterer Menschen und schaffen so ein neues Miteinander. In den Mehrgenerationenhäusern stehen die Nachbarschaftshilfe, Bildungs-, Beratungs- und Dienstleistungsangebote im Vordergrund. Bezeichnung Träger Adresse Telefon Mehrgenerationenhaus Rudolstadt Mehrgenerationenhaus Königsee Diakonieverein Rudolstadt e.v. AWO Soziale Dienste ggmbh Rudolstadt Kopernikusweg Rudolstadt Dr.-Dinkler-Allee Königsee 03672/ /

94 3.9 VERSORGUNGSVERWALTUNG / SCHWERBEHINDERTE MENSCHEN Seit der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Thüringen im Jahr 2008 sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen zuständig. Zu den damit verbundenen Aufgaben zählt u. a. das Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) und das Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen. Antragseingänge Versorgungsverwaltung 2010 Erstanträge Neufeststellungsanträge Nachuntersuchungen Gesamtanträge Datenquelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Versorgungsverwaltung Entwicklung der Bestandsfälle in der Versorgungsverwaltung Bestandsfälle Datenquelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Versorgungsverwaltung Schwerbehinderte Menschen im Landkreis nach Altersstruktur Altersgruppen unter und mehr Summe Bevölkerung Schwerbehinderte Anteil in % 0,4% 1,1% 3,1% 7,3% 14,9% 14,0% 7,4% Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik Schwerbehinderte Menschen im Landkreis nach Grad der Behinderung insgesamt Davon nach dem Grad der Behinderung Personen Anteil in % 29,8% 16,8% 11,8% 11,1% 5,9% 24,5% Datenquelle: Thüringer Landesamt für Statistik 94

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