Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Jahresbericht 2012

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1 Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Jahresbericht 2012

2 Fotonachweis Fotos und Abbildungen Fotolia.com Titelbild Seite 12 Seite 13 Seite 17 Seite 19 Seite 24 Seite 25 Seite 26 Seite 27 Seite 28 Seite 29 Seite 33 Seite 34 Seite 35 Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Marco2811 velazquez Claudia Nagel fux Karimala Fotowerk Kzenon Gino Santa Maria muro FotoLyriX mihi scusi Marco2811

3 Grußwort von Ministerin Cornelia Rundt Liebe Leserinnen und Leser, im Mittelpunkt allen Handelns der Landesregierung stehen die Bedürfnisse der Menschen in Niedersachsen. Das spiegelt sich auch in den vielfältigen Aufgaben des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie wider. Das Landesamt fördert beispielsweise Altenpflegeschülerinnen und -schüler, es kümmert sich um den Kinder- und Jugendschutz sowie um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Auch die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten, von Kriegsopfern und Soldaten der Bundeswehr sowie das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht gehören zum Alltagsgeschäft der Kolleginnen und Kollegen an den verschiedenen Standorten im Land. Als überörtlicher Träger der Sozialhilfe schließt das Landesamt Leistungs-, Prüfungsund Vergütungsvereinbarungen mit den Behinderteneinrichtungen ab und bewirtschaftet die Erstattungen an die örtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen des Quotalen Systems in der Sozialhilfe wurden in diesem Bereich rund 1,7 Milliarden Euro ausgezahlt. Diese Summe ist der größte Einzelposten im Sozialhaushalt des Landes Niedersachsen. Mit dem Landesamt steht dem Sozialministerium eine verlässliche und engagierte Behörde zur Seite. Ich freue mich darüber, wie vertrauensvoll die Zusammenarbeit im Arbeitsalltag zwischen den Fachleuten des Landesamts und des Sozialministeriums ist. Gleichgültig, welcher Aufgaben- oder Politikbereich auf der Tagesordnung steht ich darf erleben, dass ich mich regelmäßig auf eine gute Information und Beratung verlassen kann. Dafür möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich auch im Namen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlich bedanken. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Ihre Cornelia Rundt Niedersächsische Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration 3

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5 Vorwort von Präsident Malte Spitzer Liebe Leserin, lieber Leser, auch 2012 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuverlässig und kompetent seine umfangreichen Dienstleistungen des Sozialen Niedersachsens erarbeitet. Mit seinen sieben Standorten, den Außensprechtagen und Beratungsterminen direkt bei Bürgerinnen und Bürgern, Einrichtungen, Arbeitgebern, Verbänden und Kommunen war das Landesamt landesweit präsent und doch vor Ort war für das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ein bewegtes Jahr. Neue Aufgaben wurden übernommen unter anderem die Koordinierungsstelle Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen, die Bearbeitung der Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion sowie die Anerkennung von rechtsfähigen Vereinen als Betreuungsvereine. Der Jahresbericht belegt eindrucksvoll, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unter den Bedingungen knapper Mittel beachtliche Ergebnisse erzielt hat. Dies ist nicht selbstverständlich, sondern Ergebnis des außergewöhnlichen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes. Ihnen gilt mein herzlicher Dank. Auch danke ich dem Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration für die zuverlässige Unterstützung sowie unseren Partnerinnen und Partnern aus Verbänden, Kommunen und Leistungsanbietern für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre des Jahresberichts Ihr Malte Spitzer Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie Daneben hat das Landesamt zahlreiche Tagungen zu unterschiedlichsten Fachthemen organisiert und damit inhaltliche Weiterentwicklungen auf komplexen Handlungsfeldern wie der Eingliederungs- und Jugendhilfe, der Sprachheilförderung und der Trauma- Ambulanzen angeschoben. Auch in der Binnenorganisation wurde Neuland betreten - neue Steuerungsstrukturen wurden eingeführt und der Wechsel von der Personalabbau- zur Ausbildungs- und Einstellungsbehörde vorangetrieben. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bildet nach langen Jahren des Personalabbaus wieder aus und stellt ein. Dieses Landesamt hat Zukunft! 5

6 Das Jahr Januar 6. März Frühjahr 23. März Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes Personalratswahl in Niedersachsen Studie zur Abschätzung der Impfschäden in Niedersachsen Landesbetreuungsstelle wird als feste Aufgabe im LS etabliert Seite März Seite März Seite April Seite 10 7./8. Mai Verabschiedung der Präsidentin des Landessozialamtes Abschluss der Dienstvereinbarung zur Steigerung der Verwendungsbreite Inkrafttreten des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes Teilnahme der Außenstelle Braunschweig am BOBS-Projekt Seite 15 Mai Seite 36 Ende Mai Seite 26 Juni Seite /21. Juni Auszubildende aus Hannover produzieren Imagefilm Erstmaliges Auswahlverfahren für die Einführungszeit des Beamtennachwuchses Neuer Rahmenvertrag nach 78 f SGB VIII 4. Elternarbeit Frühe Hilfen Fachkonferenz Seite Juni Seite Juli Seite August Seite August Erster landesweiter Tag des Sprechens Projektstart der Regionalen Mitmachtage gegen Kinderarmut Anhebung des Zuschusses an private Altenpflegeschulen Ausbildungsbeginn für 18 neue Auszubildende im LS Seite September Seite September Seite September Seite /22. September Amtseinführung des neuen Präsidenten Malte Spitzer Etablierung des OEG- Traumanetzwerkes als eine der Säulen des Opferschutzkonzeptes Gesundheitstag Fit im Behördenhaus in der Außenstelle Hannover job4you Ausbildungsmesse in Oldenburg Seite Quartal Seite Oktober Seite November Seite Dezember Vorbereitungen zur Umsetzung der Förderrichtlinie Kinderwunschbehandlung Fachtag zur Richtlinie Demokratie und Toleranz Start des Förderprojekts für Nachwuchsführungskräfte Fallzahlenentwicklung im Schwerbehindertenrecht weiter hoch Seite 25 Seite 12 Seite 14 Seite 27 6

7 Inhaltsverzeichnis Grußwort von Ministerin Cornelia Rundt.. 3 Vorwort von Präsident Malte Spitzer.. 5 Jahreskalender Inhaltsverzeichnis... 7 Trends in der Organisation und auf ausgewählten Handlungsfeldern 8 Höhepunkte des Jahres 2012 im LS Betreuungsaufgaben werden ins Landessozialamt eingegliedert 10 Erster landesweiter Tag des Sprechens.. 10 Auszubildende aus Hannover produzieren Imagefilm.. 11 Fachtag zur Förderrichtlinie Demokratie und Toleranz. 12 Eckpunkte zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. 13 Förderprojekt für Nachwuchsführungskräfte im LS.. 14 Regionale Mitmachtage gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung.. 14 Verabschiedung der Präsidentin Claudia Schröder. 15 Amtseinführung von Präsident Malte Spitzer.. 16 Berichte aus den Fachgruppen Fachgruppe IN (Integrationsamt). 17 Fachgruppe JH (Kinder, Jugend und Familie). 19 Fachgruppe LV (Landesversorgungsamt / Hauptfürsorgestelle / Versorgungsamt) 20 Fachgruppe SH (Sozialhilfe / Einrichtungen). 22 Fachgruppe SL (Sonstige Leistungen und Aufgaben) 24 Fachgruppe SR (Schwerbehindertenrecht / Feststellungsverfahren).. 27 Fachgruppe Z (Zentrale Aufgaben) Clearing- und Innovationsbüro.. 32 Projekt Integration / Migration.. 33 Berichte aus den Vertretungsgremien Gleichstellungsbeauftragte 35 Gesamtpersonalrat Jugend- und Auszubildendenvertretung 36 Leitbild des Landessozialamtes 37 Dienststellen und Ansprechpartner 38 7

8 Trends im Landessozialamt in der Organisation Ausbildungsbetrieb im LS Jugend im Aufwärtstrend Seit 2007 bildet das LS nach langer Pause wieder aus. Im Jahr 2013 werden 15 neue Auszubildende eingestellt. Moderne Arbeitsformen im LS Flexible Gestaltung der persönlichen Arbeitszeit Die Arbeitszeitmodelle im LS sind nahezu grenzenlos flexibel. Tägliche Arbeitszeiten und Teilzeitmodelle können individuell gestaltet werden. Ergänzt wird das Angebot der Arbeitszeitformen durch Telearbeitsplätze, Präsenzpflichtbefreiungen in Härtefällen sowie sogenannte dislozierte Arbeitsplätze. Bei diesen weicht der Dienstort vom Teamstandort ab. Das bis Mai 2013 befristete Zertifikat audit berufundfamilie wird nach einer Re-Auditierung erneuert und bestätigt die erfolgreiche Arbeit des LS auf seinem Weg zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zusammenführung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung Neue Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeiten für die Fachbereiche Durch die Einführung von fachbereichsbezogenen Personalkosten- und eines Fortbildungsbudgets werden zentrale Rahmenbedingungen der Arbeit für die Fachbereiche transparent, planbar und kurzfristig beeinflussbar. Vom Berichtswesen zum Controlling Das LS beginnt 2013 einen zweijährigen Prozess der Zielfindung und grundlegenden Inventarisierung des Berichtswesens. Am Ende dieses Prozesses stehen ein überschaubares und aufwandsarmes Set von strategischen und operativen Zielen einerseits sowie ein passgenaues Controlling andererseits. 8 Anstieg des Anteils von Frauen in Führungspositionen Nachdem im LS in den vergangenen Jahren bereits zwei Mentoring-Programme für Frauen erfolgreich durchgeführt wurden, läuft seit November 2012 ein neues Förderprogramm für Nachwuchsführungskräfte. An diesem Programm nehmen 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teil. Die Förderung erfolgt in einer Bausteinreihe mit führungsrelevanten Themen. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen lag Ende 2012 bei 29,5 % und ist gegenüber 2011 um 1,8 % gestiegen. Zugleich startet in 2013 eine umfangreiche Maßnahme zur mehrjährigen Begleitung von Nachwuchsführungskräften. Hohe Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausbau der Feedbackinstrumente Über 80% der teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LS bestätigen in der Mitarbeiterbefragung für das zweite Halbjahr 2012 mit ihrer Arbeit voll oder überwiegend zufrieden zu sein. Im Jahr 2013 wird auf der Ebene der Fachbereichsleitungen das Feedback-Instrument Teamcard (direkte Bewertung der Führungskraft und Teamqualität) erprobt. auf ausgewählten Handlungsfeldern Früherkennung Positiver Abwärtstrend Im Rahmen des Einladungsverfahrens konnte eine deutliche Erhöhung der Meldungen über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen festgestellt werden. Die Meldungen über eine Nichtteilnahme an den U-Untersuchungen sind insoweit von April 2010 bis Juni 2012 von 15,2 % auf 9 % gesunken. Somit wird von zehn eingeladenen Kindern eine Nichtteilnahme an den Untersuchungen nur noch bei durchschnittlich 0,9 statt 1,52 Kindern an das Jugendamt gemeldet.

9 Assistierte Reproduktion Positive Annahme des Förderangebotes Die Nachfrage der Förderungen für Kinderwunschbehandlungen ist unerwartet hoch. Seit Beginn der Maßnahme in 2013 erreichen monatlich durchschnittlich 300 Anträge das Landesamt. Trauma-Netzwerk Erfolgreicher Start und dynamischer Ausbau Seit 2010 wird auf Initiative des LS ein flächendeckendes Trauma-Netzwerk aufgebaut, das Opfern von Gewalttaten eine wirksame Soforthilfe bietet. Die Zahl der Antragsteller wird von 40 im Jahr 2012 in 2013 weiter steigen. Ebenso werden in 2013 weitere Trauma-Ambulanzen dem Trauma- Netzwerk beitreten. Schwerbehindertenrecht Hohe Antragszahlen und große Anfrage nach neuen Ausweisen Die Antragszahlen im Bereich Feststellungsverfahren SGB IX befinden sich auch in 2012 mit rund Erst- und Neufeststellungsanträgen auf unverändert hohem Niveau. Mit Einführung der neuen Schwerbehindertenausweise wird ein Anstieg von auf auszustellenden Ausweisen erwartet. Durch den Einsatz von Laptops bei den Außensprechtagen wird die Beratung der Kundinnen und Kunden vor Ort verbessert. Integration von Menschen mit Behinderungen wachsend erfolgreich Die Anzahl von Arbeitsplätzen in sogenannten Integrationsprojekten für schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder seelischer Behinderung, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder einer psychiatrischen Einrichtung kommen, konnte gegenüber 2011 um 50 auf im Jahr 2012 nunmehr 321 gesteigert werden. Zugleich ist in diesem Zeitraum die Zahl der Integrationsprojekte von 25 auf 33 gestiegen. Der Trend ist auch für 2013 steigend. Weitere Stärkung des Kinderschutzes Der durch die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen unterstützte Ausbau bei den Jugendämtern im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfe hat das Ziel, bis 2015 in allen Jugendämtern Netzwerke sowie den Einsatz von Familienhebammen und die ehrenamtliche Unterstützung zu installieren. Darüber hinaus fordert das Bundeskinderschutzgesetz die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese wird auch durch Handreichungen und Empfehlungen zum Beispiel im Rahmen des Ziel- und Kennzahlensystems der Jugendhilfe, der Integrierten Berichterstattung Niedersachsen (IBN), unterstützt. Die Wiedereinführung des Landesjugendhilfeausschusses wird zudem weitere fachliche Anforderungen stellen. Integration von Menschen mit Migrationshintergrund Intensive Nachfrage nach Fördermitteln des Landes Die Qualifizierungsreihen zur Ausbildung von ehrenamtlichen Integrationslotsen wurden auch 2012 stark nachgefragt. Mit den Fördermitteln des Landes konnten weit mehr als 500 Lotsen ausgebildet werden. Ein entsprechender Trend zeichnet sich auch für die Zukunft ab, da der Bedarf an ehrenamtlicher Integrationsarbeit ungebrochen hoch ist. Dafür ist eine bedarfsbezogene Weiterentwicklung der Programme für bestimmte Zielgruppen geplant. Großes Interesse bestand 2012 weiterhin an dem Förderprogramm Demokratie und Toleranz, mit dem eine bunte Vielfalt von Projekten für Jugendliche finanziert werden konnte, die sich darin gegen Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit und für Toleranz und demokratisches Verhalten einsetzen. Wegen der nach wie vor hohen Aktualität der Themen setzt sich die große Nachfrage nach finanzieller Projektunterstützung auch im Jahr 2013 fort. 9

10 Höhepunkte des Jahres 2012 im LS Fortsetzung einer erfolgreichen Idee vom Projekt zur Linienaufgabe Betreuungsaufgaben werden ins Landessozialamt eingegliedert Im Juli 2003 als Modellprojekt zur Reduzierung der Ausgaben im Betreuungsbereich sowie zum Einsatz von Überhangpersonal gestartet, hat sich die Führung von Betreuungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LS im März 2012 mit der Änderung des Nds. Ausführungsgesetzes zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) als feste Aufgabe etabliert. Das LS ist in Fortführung dieser ursprünglichen Projektidee für zunächst vier Jahre mit der Bezeichnung Landesbetreuungsstelle in Niedersachsen eingesetzt. Darüber hinaus sollen weitere geeignete Landesbedienstete für diese Aufgabe eingesetzt werden. Dabei geht es um Bedienstete, deren Arbeitsplatz an anderer Stelle der Landesverwaltung wegfällt oder die in ihrem bisherigen Aufgabengebiet aus anderen Gründen nicht mehr tätig werden können. Ebenso sollen in ihrem bisherigen Beruf dienstunfähige und begrenzt dienstfähige Landesbeamtinnen und -beamte vor der Versetzung in den Ruhestand eingesetzt werden, wenn sie dies wünschen und dazu in der Lage sind. Im Jahr 2012 wurden von 23 Betreuerinnen und Betreuern an den Standorten Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und Verden 807 Betreuungen laufend wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die rechtlichen Betreuungen übernehmen, sind persönliche Ansprechpartner/innen der Betroffenen, sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld, organisieren weitere Hilfen und vieles mehr. Betreuer sind gesetzliche Vertreter für bestimmte Aufgabenkreise der Betroffenen. Sie haben die Interessen des betreuten Menschen gegenüber unterschiedlichsten Stellen und Institutionen zu vertreten, zum Beispiel gegenüber Gerichten, Behörden, Vermietern, Heimen, Pflegeversicherungen und vielen anderen Stellen. Aufmerksamkeit wecken für die Belange von Kindern mit Sprachbehinderung Erster landesweiter Tag des Sprechens Am 23. Juni 2012 haben die niedersächsischen Sprachheilkindergärten den ersten landesweiten Tag des Sprechens durchgeführt. Das LS hat diesen Tag mit eigenen Aktionen unterstützt. Es hat an seinen sieben Standorten mit einer Ausstellung von Kunstwerken, die hör- und sprachgestörte Kinder gestaltet hatten, für diesen Tag geworben. Die Fachberater Hören und Sprache haben in vielen Sprachheilkindergärten am Tag des Sprechens Fachvorträge gehalten. Plakat zur Ausstellung gestaltet mit Motiven aus Postkarten des Sprachheilzentrums Bad Salzdetfurth 10

11 Gemeinsames Ziel des Tages des Sprechens und der Ausstellungen an den Standorten des Landessozialamtes ist, insbesondere in der Öffentlichkeit Aufmerksamkeit für die Belange von Kindern mit Sprachbehinderung zu wecken. Gleichzeitig sollen die Erfolge der Sprachheilbehandlung besser bekannt gemacht werden. Die Fähigkeit, gut und störungsfrei zu sprechen, ist in unserer Gesellschaft eine der wichtigsten Vorausset- zungen für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben und den Erwerb von Bildung. Sie ist wesentlich für den späteren beruflichen Erfolg. Vor diesem Hintergrund ist es ein hervorragendes Ergebnis der Arbeit aller Beteiligten, dass über 90 % der Kinder, die eine Sprachheileinrichtung besucht haben, anschließend mit gutem Schulerfolg auf Haupt- und Realschulen oder sogar Gymnasien gehen. Präsentation des LS als attraktiven und vielseitigen Ausbildungsbetrieb Auszubildende aus Hannover produzieren Imagefilm Die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft macht auch vor dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) nicht halt. Der Altersdurchschnitt der Belegschaft steigt von Jahr zu Jahr und führt dazu, dass uns in Zukunft immer weniger junge und gut ausgebildete Beschäftigte zur Verfügung stehen. Insofern ist der Anwerbung von Nachwuchskräften ein besonderer Stellenwert beizumessen. Die Ausgangsfrage war daher: Welches Werbemittel wählen wir, um die Zielgruppe entsprechend zu erreichen? Sicher reichen nicht ausschließlich eine schlichte Stellenanzeige in der Tagespresse oder das Warten auf Initiativbewerbungen. Junge Menschen informieren sich zunehmend im Internet über interessante potentielle Ausbildungsbetriebe. Wenn sie im Internet surfen, erwarten sie auch bewegte Bilder. Um diesem Informationsverhalten im Social-Media-Zeitalter Rechnung zu tragen, entstand die Idee, einen auf die junge Zielgruppe zugeschnittenen Imagefilm zu produzieren. Der Film sollte dazu beitragen, die Vorurteile, dass eine Ausbildung im öffentlichen Dienst langweilig, spießig und wenig dynamisch ist, auszuräumen. Es galt, vermeintlichen Amtsstaub zu entfernen und das LS als einen für junge Menschen attraktiven und vielseitigen Ausbildungsbetrieb zu präsentieren! Es sollte kein langweiliger Informationsfilm entstehen, sondern ein Film, in dem Kameraführung, überraschende Perspektiven und rasante Schnitte zusammen mit elektronischer Hintergrundmusik das Interesse weckt. Um dem Anspruch eines jungen, coolen und authentischen Films gerecht zu werden, wurde er in Eigenregie im Rahmen eines Projekts gemeinsam mit den Auszubildenden erstellt. Die Auszubildenden standen unter Anleitung der Ausbildungsleiterin vor der Herausforderung, die eigene Ausbildung zu reflektieren und darauf basierend ein Drehbuch zu schreiben, ein Textboard und eine ausführliche Requisitenliste zu erstellen sowie Filmsets auszuwählen. Der Film wurde aus der Perspektive der Auszubildenden gedreht und zeigt Arbeitsabläufe zahlreicher Praxisstationen, aber auch Unterrichtseinheiten der theoretischen Ausbildung. Nach drei Wochen Action und der hohen Bereitschaft zur Mitwirkung und Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen sowie der Lehrkräfte, war das Endprodukt im Kasten. Der Imagefilm wird bereits sehr erfolgreich in der Auszubildendenakquise eingesetzt. In dem kurz nach der Fertigstellung stattfindenden Bewerbungsverfahren war direkt positive Resonanz zu verzeichnen. Bewerberinnen und Bewerber gaben die Rückmeldung, durch den Trailer zusätzlich 11

12 motiviert worden zu sein, sich beim LS zu bewerben. Auch die Auszubildenden waren begeistert: Wir haben uns bei der Arbeit an dem Film untereinander besser kennengelernt, viel Neues erfahren, Spaß gehabt und das Azubi- Team untereinander gestärkt, auch wenn wir die Filmproduktion als große Herausforderung empfunden haben und anfängliche Ängste überwinden mussten. Neugierig geworden? Dann werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen: Zudem haben die Auszubildenden ihre Fertigkeiten in Bereichen wie Teamarbeit, Kommunikation, Präsentation und Konfliktmanagement weiter verbessert. Insgesamt hatten alle viel Spaß, haben viel gelernt und es entstand ein informativer und sehr authentischer Film über Ausbildung mit Zukunft im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Vielfältige Ansätze zur Gestaltung von Projekten Fachtag zur Förderrichtlinie Demokratie und Toleranz Am 10. Oktober 2012 wurde gemeinsam mit dem Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) ein Fachtag zur Förderrichtlinie Demokratie und Toleranz veranstaltet. Die zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus den Bereichen Schule, Jugendpflege, Integrationsarbeit und aus dem zivilen Engagement. Der Fachtag diente dem Informationsaustausch zwischen den bisherigen Maßnahmeträgern, den interessierten zukünftigen Projektträgern sowie dem MS und der Bewilligungsbehörde, dem LS. In einem Fachvortrag erläuterte das LS die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass interessierte Antragsteller sich mit ihren Ideen frühzeitig an das LS wenden können, das dann für umfassende Beratungen zur Verfügung steht. Die Förderrichtlinie Demokratie und Toleranz bietet vielfältige Ansätze zur Gestaltung von Projekten. Besonders erfolgreiche Veranstaltungsbeispiele wurden in anschaulichen Präsentationen vorgestellt. Das waren zum Beispiel der Jugendkongress im Landkreis Schaumburg, die Veranstaltungsreihe Lingen für Toleranz und das Projekt Respekt Kein Platz für Rassismus der Stadt Salzgitter. Die Einzelpräsentationen führten anschließend zu einem intensiven Erfahrungsaustausch und der Klärung von Detailfragen. Insgesamt fand der Fachtag bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine sehr positive Resonanz und soll wiederholt werden. 12

13 Verbesserung des eingreifenden und vorbeugenden Kinder- und Jugendschutzes Eckpunkte zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz hat sich als Ziel gesetzt, neben dem eingreifenden insbesondere auch den vorbeugenden Kinder- und Jugendschutz zu verbessern. Als eine der ersten Maßnahmen zur Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages stand das Thema Frühe Hilfen mit einem Netzwerktreffen mit über 190 Beteiligten aus ganz Niedersachsen und der Aufbau einer Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen in der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie (JH) beim LS im Vordergrund. Die Landeskoordinierungsstelle hatte bereits im Jahr 2012 über zahlreiche Anträge der Jugendämter auf Zuwendungen zu entscheiden. Beantragt wurden Mittel für die flächendeckende Versorgung durch Familienhebammen und vergleichbare Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich sowie für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zum Auf- bzw. Ausbau von lokalen Netzwerken Früher Hilfen. Obwohl zur Umsetzung nur wenig Zeit zur Verfügung stand, gelang es der Landeskoordinierungsstelle, alle gestellten Anträge abschließend zu bearbeiten und die Fördergelder an die örtlichen Träger auszuzahlen. Weitere für die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes wichtige Eckpunkte waren für den Bereich Hilfen zur Erziehung: die Erarbeitung und Aktualisierung von Orientierungshilfen zum Beispiel zum Thema Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten in Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, von Merkblättern im Betriebserlaubnisverfahren und im Umgang mit Meldepflichten die Beratung der Träger von Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Gewalt die Durchführung der Informationsbörse Partizipation am 7. Dezember 2012 mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern von Einrichtungsträgern. 13

14 Führungskompetenzen ausbauen und stärken Förderprojekt für Nachwuchsführungskräfte im Landessozialamt Erstmalig startete am 15. November 2012 ein Förderprojekt für Nachwuchsführungskräfte, an dem 15 Beschäftigte aus allen Standorten des LS teilnehmen. Die Auswertung der Gleichstellungspläne nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) hat den Bedarf im LS bestätigt, insbesondere Frauen zur Übernahme von Führungsaufgaben zu befähigen. Nach einem intensiven Auswahlprozess wurden elf Frauen und vier Männer aus unserer Verwaltung für die Teilnahme an einer Bausteinreihe ausgesucht. Es werden durch zwei interne Trainerinnen theoretische und praktische Befähigungen vermittelt und vorrangig Schlüsselkompetenzen systematisch und zielgruppenorientiert ausgebaut. Die Programmbausteine werden nach den vier Feldern Sozialkompetenzen, Methodenkompetenzen, Persönlichkeitsund Fachkompetenzen ausgestaltet. Am 15. und 16. November haben die 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Förderprojektes die 15-monatige Bausteinreihe begonnen. Der Projektauftakt wurde von Vertretern des LS und des Gesamtpersonalrates (GPR) begleitet. Anschließend wurde mit den Themen Genderkompetenz und Einführung in Führungskompetenzen mit der Schulung begonnen. Unterstützt und inhaltlich begleitet werden das Projekt und die Arbeit der Trainerinnen durch eine Steuerungsgruppe. Wie in einer Sitzung im März 2013 festgestellt wurde, stellt sich die Zwischenbilanz des Projekts sehr positiv dar. Die Projektteilnehmerinnen und teilnehmer sollen im Projektablauf weiter gefördert und gefordert sowie zu eigenen Initiativen und Aktivitäten animiert werden. Die Trainerinnen werden über die aktuelle Entwicklung bei den Führungsinstrumenten im LS auf dem Laufenden gehalten. Ein bunter Mix aus den Themen Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe Regionale Mitmachtage gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung Seit 2010 fördert das Land bei den Niedersächsischen Aktionstagen gegen Kinderarmut entsprechende Projekte. Ziel ist, die bereits erfolgten Anstöße und Netzwerkbildungen auf der örtlichen Ebene zu nutzen, um die nach wie vor akuten Fragen zu den Bereichen Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe für Kinder zu stellen. Das Land Niedersachsen fördert die Sachund Organisationskosten im Zusammenhang mit den geplanten Aktionen mit Zuschüssen bis maximal Euro. Zuwendungsfähig sind Sach- und Organisationskosten, die im Zusammenhang mit der Aktion anfallen. Rund 80 Akteure haben sich vom 1. Juli bis zum 20. Oktober 2012 an den Regionalen Mitmachtagen gegen Kinderarmut in Niedersachsen beteiligt. Vereine, Verbände, Kommunen, Kirchen und Schulen wurden angeregt, als "Aktionspunkt Kinderarmut 2012" auf Gemeinde-, Stadtoder Landkreisebene Veranstaltungen zu organisieren. Das Land Niedersachsen förderte die Projekte finanziell über das LS. Die zahlreichen Aktionen und Initiativen zeigten, welche Möglichkeiten es gibt, den Folgen von Kinderarmut entgegenzutreten. Im Rahmen einer Fachveranstaltung am 17.Dezember 2012 in Hannover hatten die Beteiligten die Gelegenheit, ihre Aktionen vorzustellen. 14

15 Präsentiert wurde ein bunter Mix zu den Themen Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe. Die Veranstaltungsbreite reichte vom Selbsterprobungswochenende für Mädchen, der Mutter-Kind-Freizeit über einen Armutsparcour oder der Aktivierung eines Sozialen Netzwerks für benachteiligte Kinder vor Ort bis zum Kochworkshop und Naturtagen auf dem Bauernhof. Projektvorstellung im Rahmen einer Fachveranstaltung des Programmes Niedersächsische Aktionstage gegen Kinderarmut und soziale Ausgrenzung 2012 Foto: Tom Figiel / Land Niedersachsen Claudia Schröder wird in das Sozialministerium berufen Verabschiedung der Präsidentin des Landessozialamtes Am 29. März 2012 wurde im Rahmen einer Feierstunde in Hildesheim die bisherige Präsidentin, Frau Claudia Schröder, verabschiedet. Frau Schröder wechselte mit Wirkung vom 1. April in das Sozialministerium (MS) und übernahm dort die Leitung der Abteilung Soziales. Im voll besetzten Großen Sitzungssaal verabschiedete sich Frau Schröder von Kolleginnen und Kollegen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie tat dies einerseits mit einem weinenden Auge nach vielen Jahren im Landessozialamt in Hildesheim, mit vertrauten Menschen und Arbeitsbeziehungen und wegen der Aufgabe ihres Traumjobs Präsidentin, andererseits aber auch mit einem lachenden Auge mit Blick auf die neuen und interessanten Herausforderungen als Abteilungsleiterin im Sozialministerium. Es war eine kurzweilige Veranstaltung, die von musikalischen Beiträgen mit Keyboard und Querflöte umrahmt wurde. Frau Schröder wird dem LS auch durch ihre neue Funktion im MS fachlich eng verbunden bleiben. Überreichung eines kleinen Dankeschöns an die ehemalige Präsidentin durch das überörtliche Steuerungsteam, Foto: LS 15

16 Sozialministerin Aygül Özkan lädt zur Feierstunde Amtseinführung des neuen Präsidenten Malte Spitzer Im September 2012 wurde der im Frühjahr eingeleitete Wechsel an der Führungsspitze vollzogen. Nachdem die bisherige Präsidentin Claudia Schröder zum 1. April in das Sozialministerium berufen worden war, übernahm der Leitende Regierungsdirektor (LRD) Joachim Niepel bis zur abschließenden Besetzung des Dienstpostens die Wahrnehmung der Geschäfte des Präsidenten des LS. Am 3. September wurde dann der neue Präsident Malte Spitzer in sein Amt eingeführt. Zu diesem Anlass hatte die Sozialministerin Aygül Özkan ausgewählte Gäste aus Politik, Verwaltungen, Verbänden und der örtlichen Presse zu einer Feierstunde eingeladen In seiner Ansprache unterstrich Präsident Spitzer die große Bedeutung des Landesamtes für das soziale Niedersachsen : Wir stehen für eine hochverantwortungsvolle, unverzichtbare und letztendlich unverwechselbare Aufgabe: Das soziale Niedersachsen. Als einen wesentlichen Erfolgsfaktor des Landesamtes sieht der neue Präsident eine Führungskultur, die sich durch Verbindlichkeit und Wertschätzung auszeichne. Führung funktioniert nicht einsam auf dem Feldherrenhügel, sondern nur auf der Grundlage einer gelingenden Zusammenarbeit, so Präsident Spitzer. Sozialministerin Aygül Özkan bei der Amtseinführung, Foto: LS Nach der Begrüßung der Gäste durch LRD Niepel wurde Herr Spitzer durch die Sozialministerin in sein Amt eingeführt und hat sich anschließend kurz vorgestellt. Zuletzt war Herr Spitzer als Leitender Kreisverwaltungsdirektor des Kreises Dithmarschen und hauptamtlicher Vertreter des Landrats tätig und leitete den Geschäftsbereich Familie, Soziales und Gesundheit des Kreises Dithmarschen sowie die dortigen Stabsstellen Personal, Organisation, Recht, Haushalt und IT. Präsident Spitzer bei der Amtseinführung, Foto: LS Abgerundet wurde die Feierstunde durch Grußworte des Vorsitzenden des Gesamtpersonalrates im LS, Herrn Michael Haase, sowie der Direktorin des Landesbildungszentrums für Hörgeschädigte in Oldenburg, Frau Doris Möller. Malte Spitzer wurde 1968 in Uelzen (Niedersachsen) geboren. Er ist verheiratet und hat vier Kinder. 16

17 Berichte aus den Fachgruppen Fachgruppe IN (Integrationsamt) Integrationsamt schafft Anreize für Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt. Diese Leistungen verfolgen neben der Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse auch den Zweck, Arbeitgebern einen Anreiz zu geben, schwerbehinderten Menschen eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bieten. In den vergangenen Jahren ist eine Entwicklung eingetreten, dass beim Integrationsamt zunehmend laufende Lohnkostenzuschüsse von Arbeitgebern nachgefragt werden. Die investiven Leistungen zur Ausstattung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Menschen sind in den vergangenen Jahren nicht mehr in dem Umfang früherer Jahre beantragt worden. Bereits bei den finanziellen Leistungen zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen von Arbeitgebern bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Minderleistungsausgleich und personelle Unterstützung) ist in den vergangenen Jahren ein erhöhter Finanzbedarf festgestellt worden. So sind allein im Jahr 2012 Leistungen in Höhe von 12,35 Mio. abgeflossen (2011: 10,97 Mio., 2010: 9,67 Mio. ). Eine sehr gute Nachfrage konnte die Fachgruppe Integrationsamt (IN) beim Arbeitsmarktsonderprogramm Job 4000 feststellen. Mit diesem Programm werden neue zusätzliche Arbeitsplätze für den Personenkreis der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen im Sinne von 72 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit einem Lohnkostenzuschuss in Höhe von bei einem Vollzeitarbeitsverhältnis gefördert. Bei Teilzeitarbeitsverhältnissen erfolgt eine anteilige Förderung. Der Lohnkostenzuschuss wird zusätzlich zu anderen Leistungen, zum Beispiel Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit, bewilligt. Die finanzielle Abwicklung erfolgt so, dass der Arbeitgeber im ersten Förderjahr 70 % der Bruttolohnkosten einschließlich der von ihm zu entrichtenden Sozialversicherungsanteile erstattet bekommt. Im zweiten Jahr werden 60 % erstattet und im dritten bis fünften Förderjahr 50 %. Die Förderung läuft aus, wenn der bewilligte Gesamtbetrag komplett abgeflossen ist. Im Jahr 2012 wurden von den Kolleginnen und Kollegen der Fachgruppe IN 512 Bewilligungen in einem Gesamtvolumen von 14,7 Mio. ausgesprochen. Ein erfolgreiches Arbeitsmarktprogramm konnte so in 2012 fortgesetzt werden. Daneben sind Vereinbarungen mit der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen getroffen worden. Für die Förderung von befristeten Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen wurden den Arbeitsagenturen insgesamt 5 Mio. zur Verfügung gestellt. Die Mittel stehen sowohl für den Personenkreis SGB III (3 Mio. ) als auch für den Personenkreis SGB II (2 Mio. ) zur Verfügung. Gleiche Vereinbarungen wurden mit den optierenden Kommunen getroffen, hier wurden zusätzlich 1,6 Mio. aus Mitteln der Ausgleichsabgabe bereitgestellt. 17

18 Insgesamt ist es dem Integrationsamt im Jahr 2012 gelungen, die Einnahmen des Jahres in voller Höhe zu verausgaben. Zusätzlich konnte der Bestand, ohne Berücksichtigung von Sondereinnahmen, um ca. 3,6 Mio. zurückgefahren werden. Für das Jahr 2013 ist das Programm Job 4000 verlängert worden, es sind Bewilligungen in einem Volumen von ca. 12 Mio. geplant. Ebenso wurden die Vereinbarungen mit der Regionaldirektion und den optierenden Kommunen für befristete Arbeitsverhältnisse verlängert. Hier sind wiederum 6,6 Mio. eingeplant. Zusätzliche Mittel werden über die Initiative Inklusion des BMAS für den Übergang behinderter Menschen von der Schule in den Beruf, für Ausbildungsplätze von schwerbehinderten jungen Menschen und für Arbeitsplätze von älteren schwerbehinderten Menschen über 50 Jahre zur Verfügung gestellt. Diese Programme sind mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration (MS) abgestimmt und zu Jahresbeginn 2013 angelaufen. Fragen zu den angeführten Programmen und auch zu den regulären Förderleistungen werden von den Kolleginnen und Kollegen des Integrationsamtes gern beantwortet. Integrationsprojekte Auch in Niedersachsen haben sich die Integrationsprojekte inzwischen als ein Angebot zur Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen etabliert. Die Integrationsprojekte sind rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, in denen jedoch überdurchschnittlich viele besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigt sein müssen. Bei der Zielgruppe handelt es sich um schwerbehinderte Menschen, die trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und der Unterstützung durch Integrationsfachdienste nur geringe Chancen haben, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. In Integrationsprojekten werden sie ausgebildet, beschäftigt, arbeitsbegleitend betreut und soweit erforderlich bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Nachdem die Zahl der Integrationsprojekte in Niedersachsen zeitweilig stagnierte, wurden in 2012 acht zusätzliche Integrationsunternehmen gegründet, so dass vom Integrationsamt nun insgesamt 33 Integrationsprojekte mit finanziellen Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung der Projekte sowie laufende Leistungen zum Ausgleich des besonderen Aufwandes und der außergewöhnlichen Belastungen, die mit der Aufgabenstellung der Integrationsprojekte verbunden sind, gefördert werden. In diesen Integrationsprojekten werden 762 Mitarbeiter beschäftigt, von denen 321 schwerbehindert sind. Weitere zehn Antragsteller werden in der Vorbereitung auf die Gründung eines Integrationsprojekts vom Integrationsamt sowie in betriebswirtschaftlichen Fragen von der Förderbank des Landes Niedersachsen - NBank beraten. Leistungen an Integrationsprojekte 2012 Aufbau und Ausstattung Erweiterung und Modernisierung Betriebswirtschaftliche Beratung Abdeckung eines besonderen Aufwandes Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen

19 Fachgruppe JH (Kinder, Jugend und Familie) Die Fachgruppe JH ist zuständig für den gesamten Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, mit Ausnahme der zum Geschäftsbereich des Kultusministeriums gehörenden Kindertagesstätten und der -tagespflege. Sie gliedert sich in die Teams Grundsatzangelegenheiten und übergreifende Aufgaben, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Hilfen zur Erziehung und das Stiftungsbüro Mutter und Kind. Integrierte Berichterstattung Niedersachsen - IBN Im Rahmen des Ziel- und Kennzahlensteuerungssystems Integrierte Berichterstattung Niedersachsen - IBN wurden durch Fallzahlen belegte erhebliche Unterschiede in der Handhabung der Jugendämter bei der Diagnostik der Teilhabebeeinträchtigung bei seelisch behinderten Kindern festgestellt. Daher wurde zur Verbesserung der Steuerung zusammen mit örtlichen Jugendämtern eine auch bundesweit beachtete Arbeitshilfe erstellt. Zudem wurde unter der Kurzbezeichnung IBN-WIKI mit dem Aufbau eines Systems begonnen, in dem die vielen Kenntnisse und Informationen der integrierten Berichterstattung online allen beteiligten Jugendämtern zugänglich gemacht werden sollen. Neuer Rahmenvertrag nach 78 f SGB VIII Anfang Juni 2012 trat der neue Rahmenvertrag nach 78 f Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) zwischen den öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe in Kraft. Dieser regelt Eckpunkte für die Inhalte der vor Ort zu schließenden Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Einrichtungen über die Leistungen, Entgelte und die Qualität in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Gleichzeitig führte der Abschluss des Vertrages aber auch bei den Trägern von Einrichtungen zu einem erhöhten Beratungsbedarf in den Betriebserlaubnisverfahren. Das hatte eine Vielzahl von intensiven Beratungsgesprächen zur erforderlichen Aktualisierung der bestehenden Leistungsbeschreibungen der Einrichtungen zur Folge. Umfangreiches Fortbildungsprogramm für Fachkräfte Im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit für die Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe wurde den Beschäftigten der Jugendämter und der freien Träger mit mehr als 100 Fortbildungsangeboten und Veranstaltungen eine breite Palette inhaltlicher Angebote unterbreitet. Dazu gehörten neben den üblichen ein- bis dreitägigen Fortbildungsangeboten besondere Veranstaltungen wie die Informationsbörse Partizipation für den Bereich der Hilfen zur Erziehung mit mehr als 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, das 21. Forum Jugendarbeit in Hohegeiß zu Praxis, Visionen und Innovationen in der Jugendarbeit mit über 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, ein medienpädagogisches Barcamp zum Umgang mit neuen Medien in der Jugendarbeit sowie eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von LS, Landesstelle Jugendschutz und dem Landespräventionsrat Niedersachsen zum Thema Professionalisierung kommunaler Alkoholprävention. 19

20 Neue Förderrichtlinie zum Einsatz von Medienkoordinatorinnen und Medienkoordinatoren Am 1. Oktober 2012 trat die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Einsatzes von regionalen Medienkoordinatorinnen und Medienkoordinatoren in Kraft. Mit dem Förderprogramm ist die Absicht verbunden, im Rahmen des Landeskonzeptes Medienkompetenz in Niedersachsen Meilensteine zum Ziel die Medienkompetenz vor Ort zu erhöhen. Stiftungsbüro Neu zur Fachgruppe JH gehört das Stitungsbüro. Das Stiftungsbüro hat mit den zur Verfügung stehenden Stiftungsmitteln aus drei Stiftungen im Jahr 2012 fast Anträge bearbeitet und dabei mehr als 8,7 Mio. Euro ausgezahlt. Dabei handelte es sich um Anträge von Alleinerziehenden und Familien mit mindestens drei Kindern in einer plötzlichen finanziellen Notlage (Landesstiftung Familie in Not ), Anträge von schwangeren Frauen ( Bundesstiftung Mutter und Kind ) und Anträge auf Zuschüsse für Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder (Sonderfonds DabeiSein ). Fachgruppe LV (Landesversorgungsamt / Hauptfürsorgestelle / Versorgungsamt) Ziel aller Aktivitäten der Versorgungsverwaltung ist es, Menschen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für den die staatliche Gemeinschaft einzustehen hat, angemessen zu entschädigen. So soll dem betroffenen Personenkreis ein lebenswertes Umfeld gestaltet und weitere Beeinträchtigungen sollen möglichst gering gehalten werden. Im Vordergrund der aktuellen Arbeitssituation steht dabei die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, die in der Öffentlichkeit vielfältige Diskussionen und Aufmerksamkeit erreicht. Daneben nimmt die rentenrechtliche Versorgung der in Niedersachsen noch lebenden Opfer der Kriege und die neu zu versorgenden Opfer militärischer Auslandseinsätze der Bundeswehr zunehmend viele Kapazitäten in Anspruch, um auch für diesen Personenkreis beeinträchtigungsangemessene, schnelle und effektive Betreuung sicherzustellen. Zur Unterstützung dient dabei der flächendeckend arbeitende medizinische Dienst, der die Begutachtung des Gesundheitszustandes der uns Anvertrauten sicherstellt. Außerdem wird auch für die Verfolgung der Täter durch Ermittlung der von ihnen zur Wiedergutmachung zu erstattenden Kosten ihrer Gewalttat qualifiziertes Personal eingesetzt. Entwicklung der Fallzahlen Die Zahl der Rentenberechtigten hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Rentenberechtigte Entwicklung (Stichtag: des Jahres) Rentenberechtigte Rentenberechtigte insgesamt Bundesversorgungsgesetz Opferentschädigungsgesetz Soldatenversorgungsgesetz

21 Zahl der Rentenberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz am Jahresende Personenkreis Rückgang absolut Beschädigte Witwen / Witwer Waisen Gesamt Rückgang in Prozent 15 % Unterstützung für wissenschaftliche Studien Im Frühjahr 2012 begann für die Fachgruppe LV in der Außenstelle Oldenburg eine außergewöhnliche und erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA). Im Rahmen dieser Kooperation wurden sämtliche Antragsfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), die in den Jahren 2001 bis 2011 eingegangen waren, gesichtet. Die wesentlichen Daten der Einzelfälle (z. B. Impfdatum, Impfstoff, etc.) wurden in eine Tabelle übertragen. Die Datensätze der Tabelle wurden in anonymisierter Form dem NLGA für die Studie übersandt. Eine Zusammenfassung der Studie ist dem nachfolgenden Text, der vom NLGA für die Nationale Impfkonferenz entworfen wurde, zu entnehmen. Capture-Recapture-Studie zur Abschätzung der Anzahl der Impfschäden in Niedersachsen zwischen 2001 und 2011 Fragestellung In Deutschland sind Impfungen freiwillig. Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut spricht fachliche Impfempfehlungen aus. Sie bilden die Grundlage für die öffentliche Impfempfehlung der obersten Landesgesundheitsbehörden. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung eine Schädigung erlitten hat, erhält gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. In Niedersachsen ist für die Bearbeitung der Anträge das LS zuständig. Der Verdacht auf einen Impfschaden ist vom feststellenden Arzt unabhängig von Versorgungsansprüchen gemäß IfSG namentlich an das Gesundheitsamt zu melden, das die Fälle an die zuständige Landesbehörde (in Niedersachsen das Landesgesundheitsamt (NLGA)) sowie an das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt. Ziel dieser Untersuchung ist die retrospektive Abschätzung der Anzahl von Impfschäden in Niedersachsen von 2001 bis 2011, um Anhaltspunkte über die Vollständigkeit der Erfassung zu erhalten. Methoden Als Impfschaden wird im IfSG die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung definiert. Unter Anwendung der Capture-Recapture- Methode (CRM) wurde durch den Abgleich des Erfassungssystems gemäß IfSG beim NLGA und der Anträge auf Versorgung beim LS die Anzahl der Impfschäden geschätzt. Die anonymen Datensätze wurden über Initialen, Geschlecht und Geburtsdatum abgeglichen. Es wurde bestimmt, welche Impfschadensfälle in beiden Datensätzen und welche nur in einem der Datensätze enthalten waren. Daraus wurde mit dem Maximum- Likelihood-Schätzer die Anzahl der Impfschäden, die nicht von NLGA oder LS erfasst wurden, geschätzt. Datensätze mit unvollständigen Angaben für einen Abgleich oder Impfdatum vor dem 21

22 Jahr 2000 wurden von der Analyse ausgeschlossen. Ergebnisse Zwischen 2001 und 2011 wurden dem NLGA 173 Impfschadensverdachtsmeldungen übermittelt. Am LS wurden im selben Zeitraum 140 Anträge auf Versorgung gestellt. 22 Fälle waren in beiden Systemen erfasst, die Übrigen nur in jeweils einem. Die 291 Impfschadensfälle waren im Median 32 Jahre alt, 59% waren Frauen. Die Schätzungen aus der CRM ergeben (95% Konfidenzintervall ) Impfschäden im Beobachtungszeitraum in Niedersachsen (1,3 Impfschäden / Einwohner / Jahr). Die Vollständigkeit der Daten beim NLGA beträgt 15%. Schlussfolgerungen Da weniger schwerwiegende Impfschadensverdachtsfälle zum Teil nicht gemeldet werden bzw. nicht in der LS-Datenbank erscheinen, kann eine Unterschätzung resultieren. Andererseits führen Fehler beim Abgleich der Daten, die eine Nicht-Erkennung gleicher Datensätzen bedingen, zu einer Überschätzung. Die geringe Vollständigkeit der Daten des NLGA zeigt, dass die Erfassung von Impfschäden gemäß IfSG nicht ausreichend umgesetzt wird. Die Ärzteschaft sollte deshalb verstärkt über die Meldepflicht von Impfschadensverdachtsfällen fortgebildet werden. Der regelmäßige Abgleich der verschiedenen Datenquellen und Rückmeldung der Ergebnisse an die Ärzteschaft könnte hierbei hilfreich sein. Autoren: Michaela Diercke (1,2), Konrad Beyrer (1), August Hallmann-Jürgens-Tatje (3), Ralf Düser (3), Gerd Bruns (3), Fabian Feil (4), Johannes Dreesman (1) (1) Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA), Hannover (2) Postgraduiertenausbildung für Angewandte Epidemiologie, Robert Koch-Institut, Berlin, in Kooperation mit dem European Programme for Intervention Epidemiology Training (3) Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt), Außenstelle Oldenburg (4) Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, Hannover Fachgruppe SH (Sozialhilfe / Einrichtungen) F A C H G R U P P E N Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Das Land Niedersachsen hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) beauftragt, die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wahrzunehmen. Der überörtliche Träger erbringt Leistungen, damit Menschen mit einer Behinderung in einer Behinderteneinrichtung betreut werden können. Am 31. Oktober 2012 sind in Niedersachsen in Behinderteneinrichtungen betreut worden: Kinder in Sonderkindergärten Kinder in Einrichtungen für Kinder mit Hör- und Sprachbehinderung wie z.b. Sprachheilkindergärten oder Internate für Hörgeschädigte Kinder mit Behinderung gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in Regelkindergärten und Regelkinderkrippen (integrative Kindergärten und -krippen) Kinder in anderen Einrichtungen Beschäftigte mit einer Behinderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen erwachsene Menschen mit einer Behinderung in Tagesförderstätten für Menschen mit geistiger Behinderung, Tagesstätten für Menschen mit seelischer Behinderung, u.ä erwachsene Menschen haben zu diesem Zeitpunkt in Behinderteneinrichtungen gewohnt. 22

23 Die Anträge auf Leistungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe bearbeiten die Landkreise, kreisfreien Städte und die Städte Celle, Göttingen, Hildesheim, Lingen (Ems) sowie die Landeshauptstadt Hannover und die Hansestadt Lüneburg (Gebietskörperschaften) und nicht das LS. Das LS übt jedoch die Aufsicht über diese Gebietskörperschaften aus. Das heißt, es berät diese Körperschaften zu Fragen der Sozialhilfe und führt Fortbildungen sowie Dienstbesprechungen für sie durch. Außerdem kann es ihnen Weisungen erteilen, um eine richtige und landesweit einheitliche Anwendung des Rechts durchzusetzen. Leistungen der Sozialhilfe dürfen in einer Behinderteneinrichtung nur erbracht werden, wenn das LS mit dieser Einrichtung Vereinbarungen über Inhalt, Umfang und Qualität der anzubietenden Leistung, die Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistung sowie die für die Leistung zu zahlende Vergütung (Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen) geschlossen hat. Bei den Verhandlungen über diese Vereinbarungen sind die Einrichtungen und das LS gleichberechtigte Partner. Das heißt, das LS kann Inhalte der Vereinbarungen nicht gegen den Willen der Einrichtungen vorgeben. Die Vereinbarungen sind an eintretende Änderungen (z. B. Änderungen der Vergütung und der Zahl der in einer Einrichtung vorhandenen Plätze) anzupassen. Bei vielen Einrichtungen erfolgt dies mehrfach im Jahr. Zurzeit unterhält das Land Vereinbarungen mit Einrichtungen. Die Träger der Sozialhilfe sollen aktiv dafür sorgen, dass ihre Leistungen die Folgen einer Behinderung möglichst wirksam beseitigen oder mildern. Für Kinder mit einer Sprachoder Hörstörung stellt das Team Fachberatung Hören und Sprache / Allgemeinpädagogischer Dienst des Landesarztes sicher, dass dieses Ziel erreicht wird. Das Team stellt fest, ob ein Kind mit Hörund Sprachstörung Leistungen benötigt. Danach prüft es immer wieder, ob die Leistungen die erwarteten Ergebnisse bringen oder andere Leistungen mehr Erfolg verspre- chen. Dabei arbeitet das Team eng mit den Gesundheitsämtern zusammen. In 2012 hat es unter anderem 774 Sprechtage in niedersächsischen Städten und Landkreisen durchgeführt und Menschen mit Hör- und Sprachstörungen beraten. In Fällen hat es Leistungen in einer Sprachheileinrichtung empfohlen. Bilder aus dem Sprachheilzentrum Bad Salzdetfurth Sprache verbindet, Foto: Sandra Wieter, LS Um sicher zu stellen, dass Menschen mit einer Hör- und Sprachstörung wirksame Leistungen erhalten, haben Angehörige des Teams im Jahre 2012 unter anderem auf 54 Tagungen und Fortbildungen für niedergelassene ärztliche und therapeutische Praxen sowie für Kindergärten und Schulen Vorträge zu Fragen der Hör- und Sprachstörungen gehalten. Das Team dokumentiert viele der Veranstaltungen auf seiner Internetseite. Zusätzlich befinden sich dort weitere Informationen rund um das Thema Hör- und Sprachstörung: Träger der Landesbildungszentren für Hörgeschädigte und des Landesbildungszentrums für Blinde Das LS ist Einrichtungs- und Schulträger für die vier Landesbildungszentren für Hörgeschädigte (LBZH) an den Standorten Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde (LBZB) in Hannover. 23

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