Niederschrift. Landkreis Bayreuth ANWESENHEITSLISTE. Vorsitzender. CSU-Fraktion. SPD-Fraktion. WG-Fraktion \ Fraktion der Grünen und Unabhängigen

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1 Niederschrift Landkreis Bayreuth Sitzung Sitzung des Jugendhilfeausschusses, öffentlicher Teil Sitzungszeit Montag, , 10:00-11:25 Uhr Sitzungsort Sitzungssaal des Landratsamtes Bayreuth ANWESENHEITSLISTE Vorsitzender Hübner, Hermann CSU-Fraktion Kreutzer, Hans SPD-Fraktion Schlegel, Harald WG-Fraktion \ Richter, Heinrich Vertretung für Herrn Manfred Huppmann Fraktion der Grünen und Unabhängigen Raab, Helga Stimmberechtigtes Mitglied Herrmannsdörfer, Gerhard Nierhoff, Wolfgang, M.A. Porsch, Christian Potzel, Claudia Sedlak, Franz, Dr. Vertretung für Frau Alexandra Röthlingshöfer Beratendes Mitglied Adam, Lothar Bachofner, Matthias, EPHK Feigl, Hans Goldhammer, Karl-Werner, Dr. Guggemos, Otto Rauh, Petra Keller, Carola Schmelzer, Georg Sheljaskow, Anelia, Dr. Abwesende und entschuldigte Personen: FWG-Fraktion Porsch, Manfred Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 1

2 Dannhäußer, Martin JL-Fraktion Parchent, Johannes Brendel, Matthias WG-Fraktion Huppmann, Manfred Stimmberechtigtes Mitglied Herzing, Peter Bühner, Susanne Schiepert, Bozena Röthlingshöfer, Alexandra Lothes, Karl Bär, Denise Beratendes Mitglied Gleißner-Klein, Ingrid, Dr. Gronau, Björn Irrgang, Kristin, Dr. Lindner, Marina Lutz, Werner Rieger, Claus Krauß, Herbert Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 2

3 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Bekanntgaben Neue Mitarbeiterin im pädagogischen Bereich Vollzeitpflege - Änderung der Richtlinien ab Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes - Antrag auf Stellenmehrung Nachbestzung Jugendhilfeausschuss Genehmigung der überarbeiteten netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege Fachliche Informationen Schulsozialpädagogik - Jugendsozialarbeit an Schulen Stütz- und Förderklassen in Weidenberg Start einer Jugendhilfeeinrichtung zum Clearing Jugendstätte Haidenaab Sonstiges Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 3

4 Landrat Hermann Hübner eröffnet um 10:00 Uhr die Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Er begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest. ÖFFENTLICHE SITZUNG TOP 1 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Beschluss: Gegen die Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom , die allen Mitgliedern zugeleitet wurde, werden keine Einwände erhoben. Abstimmungsergebnis: Ja 10 Nein 0 [TOP 2 _Bekanntgaben [TOP 2.1 Neue Mitarbeiterin im pädagogischen Bereich Landrat Hübner informiert das Gremium darüber, dass der langjährige Mitarbeiter Herr Michael Kulzer Ende des Jahres nach einer längeren Krankheitsphase in den Ruhestand verabschiedet wird. Seine Stelle konnte bereits zum dieses Jahres mit Frau Jasmin Melzner nachbesetzt werden. Frau Melzner stellt sich selbst kurz vor. TOP_2.2 Vollzeitpflege - Änderung der Richtlinien ab Mit Verwaltungsinfo des Bayerischen Landkreistages vom , Nr. VI /sa, wurden die neuen Empfehlungen für die Vollzeitpflege mit Inkrafttreten zum mitgeteilt. In Nr. 2.3 der Richtlinien des Landkreises Bayreuth wurde die Verwaltung des Fachbereichs Jugend und Familie bevollmächtigt, Anpassungen aufgrund einer Änderung der Empfehlungen des Bayer. Landkreistages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII durchzuführen und den Jugendhilfeausschuss bei der jeweils nächsten Sitzung darüber zu informieren. Die Anpassung des Pflegegeldes im Landkreis Bayreuth erfolgte zum In den unten angefügten Tabellen sind die bisherigen sowie die aktuellen Pflegegeldpauschalen (ohne Kindergeldabzug) ausgewiesen. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 4

5 Pflegegeld bis : Altersstufe Unterhaltsbedarf en oehei- Pflegepauschale 0 - vollendetes 6. Lebensjahr 251 x 2 = vollendetes 12. Lebens- 302 x2= jahr Ab 13. Lebensjahr 39 x2= Pflegegeld ab : Altersstufe Unterhaltsbedarf erziehun eb EN Pflegepauschale 0 - vollendetes 6. Lebensjahr 252 x 2 = vollendetes 12. Lebensjahr 304 x 2 = Ab 13. Lebensjahr 374 x2= Neben dem Unterhaltsbedarf steigt auch der in der Pflegepauschale enthaltene Erziehungsbeitrag von 300 auf 350. Die Tagessätze bei der Gewährung von Bereitschaftspflege erhöhen sich von bisher 79,80 auf 93 täglich bis zum 10. Tag. Ab dem 11. bis zum 60. Tag werden nun 61 statt der bisherigen 52,20 erstattet. TOP 2.3 Erziehungsberatungsstelle des Diakonischen Werkes - Antrag auf Stellenmehrung Am beantragte der Vorstand des Diakonischen Werkes - Stadtmission Bayreuth e. V., Herr Dr. Sedlak, bei den drei Gebietskörperschaften in seinem Tätigkeitsbereich, der Stadt Bayreuth und die Landkreise Kulmbach und Bayreuth, die Schaffung einer weiteren Planstelle für die Erziehungsberatungsstelle. Begründet wird dieser Antrag unter anderem mit den immer längeren Wartezeiten für Erstgespräche. Laut EB mussten % der Rat- bzw. Hilfesuchenden länger als vier Wochen auf ein Erstgespräch warten, in 2018 bereits über 50%. Bei den oberfränkischen Vergleichszahlen belegt die Bayreuther Beratungsstelle mit über Einwohnern auf einer Planstelle das Schlusslicht. Spitzenreiter ist Lichtenfels mit Einwohnern auf einer Planstelle in der Erziehungsberatung. Derzeit befinden sich die drei Gebietskörperschaften in Abstimmungsgesprächen mit dem Diakonischen Werk. Eine Stellenmehrung hat zur Folge, dass auch die finanzielle Beteiligung der drei Gebietskörperschaften an den Kosten der EB somit nochmals steigen würden und die derzeitige Vereinbarung, die zum in Kraft getreten ist, nochmals verändert bzw. neu geschlossen werden muss. TOP_2.4_ Nachbestzung Jugendhilfeausschuss Landrat Hübner informiert den Jugendhilfeausschuss über die künftigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses, die vom Kreisausschuss sowie dem Kreistag noch beschlossen werden müssen: Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 5

6 Bei den stimmberechtigten Mitgliedern wird künftig Herr Markus Ruckdeschel anstelle von Herrn Peter Herzing, der zum in den Ruhestand getreten ist, für das Bayer. Rote Kreuz im Ausschuss vertreten sein. Herr Ruckdeschel stellt sich dem Gremium selbst vor. Frau Alexandra Röthlingshöfer hat sich beruflich verändert. Für ihre Nachbesetzung als stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss für das Diakonische Werk, Stadtmission Bayreuth e. V. muss erst noch eine Person benannt werden. Nachdem der langjährige Leiter der Psychologischen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes Bayreuth, Herr Diplom-Psychologe Herbert Kraus zum in den Ruhestand verabschiedet wurde, wird künftig der neue Leiter, Herr Dipl.-Soz.Päd. (FH) Christoph Sobek diese beratende Funktion im Ausschuss übernehmen. Seine Vertretung soll Frau Irene Gokeler übernehmen. TOP 3 Genehmigung der überarbeiteten netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption Frau Dr. Sheljaskow informiert das Gremium über die aktualisierte Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden Kinderschutzstelle. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Kinderschutzkonzeption der Koordinierenden Kinderschutzstelle vom zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschluss beschließt diese und stimmt deren Weiterentwicklung und Fortschreibung zu. Abstimmungsergebnis: Ja10 Nein O TOP 4 Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege Der Jugendhilfeausschuss erhält fachliche Informationen zu den Beweggründen des Fachbereichs Jugend und Familie für den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Kindertagespflege. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss empfiehit dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag, die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Tagespflege im Landkreis Bayreuth (Tagespflegekostenbeitragssatzung) zu erlassen. Abstimmungsergebnis: Ja10 NeinO - Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 6

7 TOP 5 Fachliche Informationen TOP 5.1 _ Schulsozialpädagogik - Jugendsozialarbeit an Schulen Herr Schmelzer teilt dem Gremium im Hinblick auf die Jugendsozialarbeit an Schulen Folgendes mit: Herr Ministerpräsident Dr. Söder hat in seiner Regierungserklärung im April 2018 zur verstärkten Umsetzung des Erziehungsauftrags der Schule ein Programm zur Schulsozialarbeit angekündigt. Unter dem Motto Schule öffnet sich sollen beim Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus dafür insgesamt 500 neue Stellen geschaffen werden. Bereits für das Schuljahr 2018/2019 sind in einem ersten Schritt 60 Stellen für Schulsozialpädagogen und 40 Stellen für Schulpsychologen ausgewiesen worden, die jetzt bzw. sukzessive in den nächsten Monaten als Angehörige des Schulpersonals besetzt werden sollten. Bis dahin hatte sich die Staatsregierung ausschließlich für die Förderung des sekundärpräventiven Jugendhilfeansatzes (Einzelfallhilfe) der Jugendsozialarbeit an Schulen gem. $ 13 SGB VIII für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen durch die Jugendämter oder die von uns mit der Durchführung beauftragten anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entschieden. Nun möchte die Staatsregierung in Ergänzung des vorrangig problembezogenen Jugendhilfe- Ansatzes JaS - welcher zwischenzeitlich mehrfach evaluiert als Erfolgsprogramm der Jugendhilfe nicht mehr wegzudenken ist - zur besseren Umsetzung des schulischen Erziehungsauftrages innerhalb des schulischen Systems sich im Rahmen einer klassen- und gruppenbezogenen primärpräventiven Schulsozialpädagogik aller Schülerinnen und Schüler annehmen, um ihre soziale und individuelle Entwicklung noch besser zu fördern. Beide Systeme, die primärpräventive, klassen- und gruppenbezogene Schulsozialpädagogik und die sekundärpräventive JaS mit ihrer spezifischen Ausrichtung auf sozial benachteiligte junge Menschen ergänzen sich zweifelsohne und sind keinesfalls Konkurrenten. Das angestrebte kohärente System zur Unterstützung von Schülerinnen und Schüler wird durch die Abstimmung in der Planung von Jugendhilfe und Schulaufsicht vor Ort wirksam und kann als Weiterentwicklung gemäß den Ministerratsbeschlüssen von 2009 und 2015 gelten. Im Bereich der JaS ist die Gesamtzahl der ursprünglich angestrebten 1000 Stellen nahezu erreicht, in-der Praxis wird ein dringender weiterer Ausbaubedarf gesehen. Neue JaS Richtlinien sind derzeit in Bearbeitung, eine Ausdehnung auf Grund- und Realschulen ist angekündigt. Nun kommt das kohärente System mit der einzuführenden Schulsozialpädagogik dazu, damit künftig auch der Bereich der Prävention angemessen Berücksichtigung findet. TOP 5.2 Stütz- und Förderklassen in Weidenberg In der Herbstsitzung des Jugendhilfeausschusses 2017 wurde über den erfolgreichen Start des 1. Jahrgangs in der Stütz- und Förderklasse an der Karl-Gebhardt-Schule berichtet. Im Schuljahr 2018/2019 wurde diese Klasse als 2. Jahrgangsstufe fortgesetzt. Eine neue 1. Klasse, bestehend aus 8 Jungen ging an den Start und entwickelt sich wiederum ausgesprochen positiv. Obwohl schon viele Schüler, die 2017 in die 1. Jahrgangsstufe eingeschult wurden, soziale, emotionale und kognitive Fähigkeiten entwickeln konnten, erscheinen diese bei einem Großteil der Klasse noch als nicht in dem Maße gefestigt, als die Schüler mit einer erfolgversprechenden Perspektive bereits jetzt an die Grundschule zurückgeführt werden könnten. Folglich entsteht Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 7

8 derzeit für das Schuljahr 2019/2020 eine Erweiterung des schulischen Angebots, so dass dann die Jahrgangsstufen 1-3 abgedeckt werden können. Neben der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Fachlichkeit der Teams und der Vernetzung mit anderen Fachdiensten steht in näherer Zukunft der Bau eines eigenen Schulgebäudes an, in welchem die UFO-Klassen durch eine spezielle konzeptionelle Ausgestaltung noch gezielter entsprechend ihrer emotionalen und sozialen Entwicklungsbedürfnisse gefördert werden können. Dieser abgetrennte eigenständig zu errichtende Erweiterungsbau ist für 2020/21 vorgesehen. TOP 5.3 Start einer Jugendhilfeeinrichtung zum Clearing Herr Schmelzer berichtet: Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk mit Hauptsitz in Berlin betreibt in Oberfranken seit mehr als einem Jahrzehnt verschiedene Einrichtungen, teils mit geschlossenem Charakter (Gut Blumental in Selb, PTZ in Weißenstadt). Auch für den Landkreis Bayreuth hat der Träger EJF in Speichersdorf für mehrere Jahre zwei Gruppen für unbegleitete Minderjährige betrieben. Die Regierung von Oberfranken versucht seit vielen Jahren einen Kooperationspartner für ein stationäres Angebot zu finden, das - an der Schnittstelle zwischen Familien und Jugendhilfe auf der einen Seite und Kinder- und Jugendpsychiatrie und stationären Einrichtungen auf der anderen Seite - zur Problemlösung mittels Perspektivklärung beitragen kann. Inhaltlich geht es darum, im Rahmen eines zeitlich begrenzten Clearing-Prozesses (in der Regel bis zu 6 Monaten) den familiären Hintergrund der Kinder und deren Förderbedarf abzuklären, um möglichst eine dauerhafte Fremdunterbringung zu vermeiden. Die betroffenen jungen Menschen befinden sich, ebenso wie ihre Herkunftsfamilie, in einer akuten Notlage und bedürfen einer zeitnahen Unterstützung, um eine geeignete Alternative im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu finden. Ziel ist es, eine langfristige Jugendhilfekarriere mit ständig wechselnden Wohnsituationen und den damit verbundenen Beziehungsabbrüchen zu vermeiden. Hierzu soll in Weidenberg unter der Trägerschaft EJF eine Gruppe mit 7 Plätzen entstehen, die mittels einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung mit verlässlichen Beziehungsstrukturen, einer straffen Tagesstruktur und guter personeller Ausstattung in einem reizarmen ländlichen Umfeld Kinder zwischen 8 und 14 Jahren aufnimmt. Die Einrichtung verfügt über ein internes Schulkonzept, die Räume der Schule befinden sich direkt auf dem Gelände. Sichergestellt wird das schulische Angebot mittels eines Kooperationsvertrages mit dem Trägerverein der Dietrich- Bonhoeffer-Schule Hilfe für das behinderte Kind e.v. Pegnitz. Auch eine Kooperationsvereinbarung mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie im Bezirkskranken-. haus Bayreuth gehört zum Konzept. Um bei Weglaufverssuchen von Kindern tatsächlich handlungsfähig zu sein, wird als Aufnahmevoraussetzung seitens der belegenden Jugendämter im Vorfeld ein familiengerichtlicher Beschluss nach b BGB (sog. freiheitsentziehende Maßnahmen) beizubringen sein, Die Finanzierung erfolgt, wie in der Jugendhilfe üblich, über Entrichtung von Tagessätzen nach den Richtlinien der Entgeltkommission. Das Einzugsgebiet der Clearing-Gruppe umfasst ganz Oberfranken bzw. sollten wider Erwarten Plätze zur Verfügung stehen, ist auch eine Belegung durch Jugendämter außerhalb Oberfrankens denkbar. Die Clearing-Gruppe wird nach jetzigem Planungsstand nächstes Jahr im Frühjahr/Sommer ihren Betrieb aufnehmen können. Der Träger EJF hat ein Objekt erworben, die Finanzierung für Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 8

9 die erforderlichen Umbauten ist gesichert, so dass der Verwirklichung nichts mehr im Wege stehen dürfte. Derzeit erfolgt die Planung der Details. Herr Guggemos und Herr Feigl verlassen um Uhr die Sitzung. [TOP 5.4 _Jugendstätte Haidenaab Der Kreisjugendrings-Vorsitzende Christian Porsch berichtet vom aktuellen Bauzustand der Jugendstätte Haidenaab. TOP 6 Sonstiges Die Wintersitzung des Jugendhilfeausschusses 2019 soll in der dann fertigen Jugendstätte Haidenaab stattfinden. Mit Dank für die rege Mitarbeit schließt Landrat Hermann Hübner um 11:25 Uhr die öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Hu 1 Hermann. Hübner TR Landrat Schriftführer/in Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Seite 9

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