HERZLICH WILLKOMMEN! Wortmann & Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R
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- Reinhardt Brinkerhoff
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1 HERZLICH WILLKOMMEN! Wortmann & Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R 1
2 Inhalt 1. Begrüßung 2. Vermögensnachfolge-Planung 2.1. Warum Vermögensnachfolge-Planung? 2.2. Einflussfaktoren der Vermögensnachfolge 2.3. Ziele der geregelten Vermögensnachfolgeplanung 2.4. Maßnahmen zur Zielerreichung 2.5. Was ist zu tun? 2.6. Ausgangspunkt der Verteilungsüberlegungen 3. Die Erbschaftsteuer-Reform 3.1. Gründe der Reform 3.2. Umfang der Reform 3.3. Gültigkeit des neuen Rechts 2
3 Inhalt 4. Steuertarif 4.1. Persönliche Freibeträge 4.2. Sachliche Freibeträge 4.3. Steuerklassen 5. Bewertungsverordnungen 6. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen 7. Immobilienvermögen 7.1. Unbebaute Grundstücke 7.2. Bebaute Grundstücke Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren 7.3. Fazit 3
4 Inhalt 8. Betriebsvermögen 8.1. Überblick 8.2. Umfang 8.3. Bewertung 8.4. Verschonungsregelungen 8.5. Verhaftungsregelungen 8.6. Nachversteuerung 8.7. Gestaltungen/Ausblick 9. Schlusswort 4
5 2. Vermögensnachfolge-Planung "Das letzte Hemd hat keine Taschen" Warum? "Der Tod darf keine Überraschung sein" Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 5
6 2. Vermögensnachfolge-Planung Erbrecht Einflussfaktoren der Vermögensnachfolge Vertragliche Verpflichtungen Menschlich-psychologische Einflüsse Steuern (ESt und ErbSt) Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 6
7 2. Vermögensnachfolge-Planung Versorgung! Ziele einer geregelten Vermögens- nachfolge- Planung I Streitvermeidung Vermögenserhalt "Gerechte" Vemögensverteilung Verteilung nach Bedürftigkeit Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 7
8 2. Vermögensnachfolge-Planung Verteilung nach Eignung Ziele einer geregelten Vermögens- nachfolge- Planung II Verteilung nach Wunsch Einhaltung außerfamiliärer Vereinbarungen Steuerminimierung Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 8
9 2. Vermögensnachfolge-Planung Testament! Erbvertrag Maßnahmen zur Zielerreichung Eindeutige Regelungen Vermeidung einer Erbengemeinschaft Vermeidung von Pflichtteilsrisiken Besprechung zu Lebzeiten Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 9
10 2. Vermögensnachfolge-Planung "Ich habe an Dich gedacht" Maßnahmen zur Zielerreichung Kein Testament für s Leben! Ein Testament muss leben! Ein Testament errichtet man nicht vorsorglich für die Zukunft. Es muss vielmehr passen, wenn einen das Schicksal ereilt! Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 10
11 2. Vermögensnachfolge-Planung Schenken!? Was ist zu tun? Nicht schenken!? Noch nicht schenken!? Vererben!? Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 11
12 2. Vermögensnachfolge-Planung Sicherung der uneingeschränkten eigenen Altersversorgung! Oberste Priorität Nicht dem Steuerrecht die höchste Priorität einräumen! Gestaltungsspielräume nutzen, aber: Keine Aufgabe der wirtschaftlichen Unabhängigkeit, damit andere Steuern sparen! Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 12
13 2. Vermögensnachfolge-Planung Persönliche Vermögensbilanz Ausgangspunkt aller Verteilungsgedanken Was ist vorhanden? Was benötige ich selber? Was kann ich verteilen? Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 13
14 3. Die Erbschaftsteuerreform Keine Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Regelungen Gründe der Reform Ungleichbehandlung der Bewertung der Vermögensarten Bewertung Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 14
15 3. Die Erbschaftsteuerreform Neubewertung von Immobilien Neubewertung von Betriebsvermögen Umfang der Reform Neue Vergünstigungen: Freibeträge, Wahlrecht bei Erbschaften (nur Bewertung) etc. Neue Steuersätze Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 15
16 3. Die Erbschaftsteuerreform Zur Zeit noch nicht abschließend geregelt Gültigkeit des neuen Rechts Entwürfe werden immer noch überarbeitet Gültigkeit ab etwa Juni 2008 zu erwarten Fristablauf 31. Dezember 2008 Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer Steuerberater 16
17 4. Steuertarif Persönliche Freibeträge Steuertarif Sachliche Freibeträge Steuersätze Jürgen Algermissen Steuerberater 17
18 4.1. Persönliche Freibeträge TEUR 256 Versorgungsfreibetrag: - unverändert für Ehegatten - neu für Lebenspartner Persönliche Freibeträge Adoption verschafft Freibetrag "Oma s Häuschen" bleibt steuerfrei Familie mit zwei Kindern im Erbfall: EUR 1,3 Mio. Vermögen steuerfrei Jürgen Algermissen Steuerberater 18
19 4.1. Persönliche Freibeträge Steuerklasse/Personenkreis Freibetrag bisher Freibetrag neu Steuerklasse I Ehegatten Steuerklasse I Kinder, Kinder verstorbener Kinder andere Enkelkinder Steuerklasse I Sonstige Personen (Urenkel, Eltern) Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegerkinder) Steuerklasse III (Nicht-Verwandte) Jürgen Algermissen Steuerberater 19
20 4.2. Sachliche Freibeträge Steuerklasse I - Hausrat - Andere bewegliche körperliche Gegenstände bisher künftig Steuerklasse II und III - Hausrat/andere bewegliche körperliche Gegenstände Jürgen Algermissen Steuerberater 20
21 4.3. Steuerklassen Steuerklasse I unverändert Steuersätze Steuerklassen II und III deutlich erhöht Lebenspartner bleiben in Steuerklasse III Jürgen Algermissen Steuerberater 21
22 4.3. Steuersätze Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis (52.000) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) über (über ) I (unverändert) %-Satz in der Steuerklasse II 7 30 (12) (17) (22) (27) (32) (37) (40) III 30 (17) 30 (23) 30 (29) 30 (35) 50 (41) 50 (47) 50 (50) Jürgen Algermissen Steuerberater 22
23 5. Bewertungsverordnungen Ansatz aller Wirtschaftsgüter mit Verkehrswerten Problem: Bewertung komplexer Einheiten Übriges Vermögen: Wie bisher zum Nennwert Jürgen Algermissen Steuerberater 23
24 5. Bewertungsverordnungen Belastungsvergleich "Grundbesitz" Geltendes Recht Reform Grundbesitz Verkehrswert Grundbesitzwert Verkehrswert Grundbesitzwert EF K1 K2 EF K1 K2 Erbteil Pers. Freibetrag steuerpflichtig Steuersatz Steuer % % % % % % Summe Jürgen Algermissen Steuerberater 24
25 5. Bewertungsverordnungen Belastungsvergleich "Geldvermögen" Geltendes Recht Reform Geld Geld EF K1 K2 EF K1 K2 Erbteil Pers. Freibetrag steuerpflichtig Steuersatz Steuer % % % % % % 0 Summe Jürgen Algermissen Steuerberater 25
26 5. Bewertungsverordnungen Regelung durch Rechtsverordnung Bewertung komplexer Einheiten Rechtssichere und einfache Bewertung Einheitliche Anwendung der Vorschriften Jürgen Algermissen Steuerberater 26
27 5. Bewertungsverordnungen Land- und forstwirtschaftl. Vermögen Bewertungsverordnungen (Entwürfe vom ) Grundvermögen Betriebsvermögen Vorläufig befristet bis Jürgen Algermissen Steuerberater 27
28 6. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen Wirtschaftsteil zum Verkehrswert Bewertung Wohnteil wie andere Wohngrundstücke Nachversteuerungsvorbehalt: 20 Jahre! Jürgen Algermissen Steuerberater 28
29 7. Immobilienvermögen Unbebaute Grundstücke: Bodenrichtwerte Bewertung Bebaute Grundstücke: Je nach Grundstücksart Sonderfälle: Erbbaurechte, Gebäude auf fremdem Grund und Boden Jürgen Algermissen Steuerberater 29
30 7.1. Unbebaute Grundstücke Bodenrichtwerte (= durchschnittliche Lagewerte) Bewertung Ermittlung durch Gutachterausschuss (flächendeckend erforderlich) 20 % Pauschalabschlag entfällt Öffnungsklausel: Verkehrswertnachweis Jürgen Algermissen Steuerberater 30
31 7.2. Bebaute Grundstücke Vergleichswertverfahren Bewertung (je nach Grundstücksart) Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Öffnungsklausel: Verkehrswertnachweis Jürgen Algermissen Steuerberater 31
32 Vergleichswertverfahren Wohnungseigentum Teileigentum Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Vergleichspreisverfahren: Kaufpreise geeigneter Vergleichsobjekte in genügender Anzahl Vergleichsfaktorverfahren: Durchschnittspreise je m² Wohnbzw. Nutzfläche i.d.r. Gutachterausschuss Jürgen Algermissen Steuerberater 32
33 Ertragswertverfahren Mietwohngrundst. Geschäftsgrundst. Gemischt genutzte Grundstücke mit üblicher Miete Markteinschätzung: Renditeobjekte, nachhaltig erzielbarer Ertrag Grundbesitzwert = Bodenwert + Gebäudeertragswert Jürgen Algermissen Steuerberater 33
34 Mietwohnungsgrundstück Jahresrohertrag Bewirtschaftungskosten Ertragswertverfahren Baujahr 1952 Restnutzungsdauer Berechnung des Verkehrswerts Grundstücksreinertrag Verzinster Bodenwertanteil (5 % von ) Reinertrag des Gebäudewertanteils Vervielfältiger Gebäudewert (Restnutzungsdauer 20 Jahre, 5 %) Gebäudewert Bodenwert 20 Jahre Bodenwert Nachhaltig erzielbare Miete Bewirtschaftungskosten Liegenschaftszins 5 % , Grundbesitzwert Jürgen Algermissen Steuerberater 34
35 Mietwohnungsgrundstück Baujahr 1952 Restnutzungsdauer Berechnung des Verkehrswerts nach den aktuell geltenden Regelungen des 146 BewG 20 Jahre Bodenwert Nachhaltig erzielbare Miete Bewirtschaftungskosten Liegenschaftszins 5 % Jahresmiete x 12,5 = x 12,5 = Abzüglich Wertminderung wegen Alters ( 146 Abs. 4, BewG), 25 % Grundbesitzwert Jürgen Algermissen Steuerberater 35
36 Sachwertverfahren Objekte ohne -Vergleichswert - übliche Miete Sonstige bebaute Grundstücke Markteinschätzung: Herstellungs- bzw. Ersatzbeschaffungskosten Grundbesitzwert = Bodenwert + Gebäudesachwert Jürgen Algermissen Steuerberater 36
37 Beispiel Sachwertverfahren Angaben zum Grund und Boden Bodenrichtwert pro qm 240,00 Grundstücksfläche 600 qm Angaben zum Gebäude Bruttogrundfläche 250 qm Baujahr 2000 Bewertungsstichtag 2008 Ausstattung Mittel Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes 80 Jahre Jürgen Algermissen Steuerberater 37
38 Ermittlung des Grundbesitzwerts 2008 Bodenwert Bodenrichtwert pro qm Grundstücksfläche Bodenrichtwert x Grundstücksfläche Gebäudewert Bruttogrundfläche (BGF) Normalherstellungskosten pro BGF Grundbesitzwert (Vorläufiger Sachwert x Wertzahl) qm 250 qm 860 Normalherstellungswert des Gebäudes Normalherstellungskosten x BGF Wertminderung wegen Alters Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes Bewertungsstichtag Baujahr Alter des Gebäudes Wertminderung (Alter x 100/Gesamtnutzungsdauer) Gebäudewert Vorläufiger Sachwert Wertzahl 80 Jahre Jahre 10 % x 10 % = ,
39 Ermittlung des Grundbesitzwerts nach 146 BewG Übliche Miete (Jahresmiete) x 12,5 = Altersminderung für 8 Jahre x 0,5 % = Zwischensumme Zuschlag für EFH (20 %) Grundbesitzwert Grundbesitzwert, abgerundet Jürgen Algermissen Steuerberater 39
40 Verschonungsregel Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke Wertansatz mit 90 % bei bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen, wenn 1. Privatvermögen 2. Zu Wohnzwecken vermietet 3. Im Inland bzw. der EU belegen Jürgen Algermissen Steuerberater 40
41 7.3. Fazit Totalrevision des Bewertungsrechts Bewertung von Immobilienvermögen Umfassende Detailkenntnisse erforderlich Bis zum Inkrafttreten: Individuelle, fallgenaue Prüfung (nur) bei Erbschaften, ob - altes Recht anzuwenden ist oder - rückwirkend neues Recht gelten soll Jürgen Algermissen Steuerberater 41
42 8. Betriebsvermögen Umfang Überblick Bewertung Verschonungsregelungen (basierend auf Eckpunktepapier der Koch-Steinbrück-Kommission) Verhaftungsregelungen Nachversteuerung Gestaltungen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 42
43 8. Betriebsvermögen Anteile an Kapitalgesellschaften mit Beteiligung > 25 % Umfang (1) inländisches Betriebsvermögen: gewerbliche und freiberufliche Einzelunternehmen, Anteile an Personengesellschaften Anteile an Personengesellschaften: Gesamthandsvermögen + Sonderbetriebsvermögen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 43
44 8. Betriebsvermögen begünstigtes Betriebsvermögen Umfang (2) nicht begünstigtes Betriebsvermögen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 44
45 8. Betriebsvermögen Anteil Verwaltungsvermögen < 50 % Voraussetzung für Begünstigung "Alles-oder-nichts"-Prinzip Verwaltungsvermögen muss mind. 2 Jahre im Betrieb sein Streitpotential "Verwaltungsvermögen" Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 45
46 8. Betriebsvermögen Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Ausnahme: SBV, Betriebsaufspaltung) Verwaltungsvermögen Anteile an KapG < 25 % Anteile an PG/KapG > 25 % (soweit diese Töchter Verwaltungsvermögen > 50 % haben) Wertpapiere und "vergleichbare" Forderungen (?) Kunstgegenstände Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 46
47 8. Betriebsvermögen I. Ableitung aus Börsenkursen Bewertung II. Ableitung aus Verkäufen innerhalb des letzten Jahres III. vereinfachtes Ertragswertverfahren Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 47
48 8. Betriebsvermögen vorrangig vor Gutachten! nur für kleine und mittlere Betriebe vereinfachtes Ertragswertverfahren Formel: nachhaltig erzielbarer Jahresertrag * Kapitalisierungsfaktor Mindestwert: Substanzwert Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 48
49 8. Betriebsvermögen Durchschnittsertrag der letzten drei Wirtschaftsjahre nachhaltig erzielbarer Jahresertrag Jahresergebnis (vor Steuern) + Hinzurechnungen (Sonder-AfA, a.o. Aufwand etc.)./. Kürzungen (a.o. Erträge, Unternehmerlohn etc.) = Betriebsergebnis (vor Ertragsteuern)./. Ertragsteuern (pauschal 30 %) = Betriebsergebnis Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 49
50 8. Betriebsvermögen Basiszins + Risikozuschlag Kapitalisierungsfaktor gem. Eckpunktepapier derzeit (standardisiert): Basiszins 4,5 % + Risikozuschlag 4,5 % = Kapitalisierungszins 9,0 % => Kapitalisierungsfaktor 11,11 Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 50
51 8. Betriebsvermögen Unternehmen XY: Beispiel nachhaltiger Ertrag nachhaltiger Ertrag nachhaltiger Ertrag Durchschnittsertrag 290 * Kapitalisierungsfaktor 11,1 Ertragswert des Unternehmens Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 51
52 8. Betriebsvermögen modifiziertes Abschmelzmodell: 85 % begünstigtes Vermögen 15 % nicht begünstigtes Vermögen Verschonungsregelungen faktisch: 85 % Verschonungsabschlag (gleitende) Freigrenze TEUR 150 Einhaltung der Lohnsummenbindung Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 52
53 8. Betriebsvermögen Lohnsumme > 70 % der durchschnittlichen Lohnsumme der letzten 5 Jahre Lohnsummenbindung jährliche Dynamisierung der Ausgangslohnsumme jährliche Überprüfung (10 Jahre) Befreiung für Betriebe < 10 AN Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 53
54 8. Betriebsvermögen Problem: Definition "Lohnsumme" Lohnsummenbindung (2) bei Verstoß: Wegfall von 1/10 des Verschonungsabschlags Problem: Gründe für Reduktion der Lohnsumme sind unerheblich Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 54
55 8. Betriebsvermögen übergehendes Betriebsvermögen muss über 15 Jahre im Betrieb verbleiben Verhaftungsregelung Risiko 1: Wegfall Verschonungsabschlag (85 %) Risiko 2: Wegfall Abzugsbetrag (TEUR 150) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 55
56 8. Betriebsvermögen Betriebsveräußerung Verstoß gegen Verhaftungsregelung Betriebsaufgabe (u.a. auch bei Insolvenz) Veräußerung/Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen Überentnahmen > TEUR 150 (15 Jahresperiode) Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 56
57 8. Betriebsvermögen Wegfall Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag (voll/teilweise) Nachversteuerung (1) Problem: erneute Schenkung nach Erbfall Problem: Insolvenzfall (gesamtschuldnerische Haftung!) keine Abschmelzung! Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 57
58 8. Betriebsvermögen Anzeigepflicht Nachversteuerung (2) Selbstberechnungspflicht Steueranmeldung deutlich erhöhte Bürokratie! Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 58
59 8. Betriebsvermögen Vereinfachter Belastungsvergleich Geltendes Recht BR-Drs. 4/08 Betriebsvermögen Freibetrag Bewertungsabschlag Zwischensumme Abschmelzender Abzugsbetrag 0 Ansatz des BV Anderes Vermögen Gesamtvermögen Persönlicher Freibetrag Versorgungsfreibetrag 0 0 zu versteuern Steuersatz (%), Klasse I 19 % 19 % tarifliche Steuer Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 59
60 8. Betriebsvermögen Vereinfachter Belastungsvergleich Risikovolumen BR-Drs. 4/08 Betriebsvermögen Ansatz des BV anderes Vermögen Gesamtvermögen Persönlicher Freibetrag Steuerlicher Erwerb Steuersatz (%) 23 % Steuer Bereits gezahlt Nachzuzahlende Steuer Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 60
61 8. Betriebsvermögen Übertragung von Betrieben mit hohen stillen Reserven/hoher Rendite vorziehen Sicherung alter Vergünstigungen Gestaltungen/ Ausblick (1) Anteil Verwaltungsvermögen durch Umstrukturierungen senken Fremdfinanzierung von Verwaltungsvermögen reduzieren Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 61
62 8. Betriebsvermögen Rechtsformwechsel künftig i.d.r. ohne (große) Auswirkung (einheitliche Bewertung) Gestaltungen/ Ausblick (2) gewerbliche Prägung von Privatvermögen künftig ohne Auswirkung jährliche Überprüfung Lohnsummenbindung und Verhaftungsregel faktischer Zwang zur langfristigen Testamentsvollstreckung Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 62
63 8. Betriebsvermögen Gestaltungen/ Ausblick (3) Restrisiko: Es kommt anders, als wir heute denken! Erfolgreiche Nachfolgeplanungen sind selten steuergetrieben. Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 63
64 Steuerberater sind die, die gestern schon wissen mussten, das morgen überholt sein wird, um heute die richtige Entscheidung zu treffen Volker Ervens Wirtschaftsprüfer Steuerberater 64
65 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wortmann & Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F E R S T E U E R B E R A T E R 65
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