Artenschutzrechtliche Risikoabschätzung

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1 Ergänzungssatzung Am Gärtnerrain Kohren Sahlis Artenschutzrechtliche Risikoabschätzung Begehungszeitraum: Februar bis einschl. Mai 2020 Teilnehmer: Frau Dipl. Ing. (FH) Anne Friebe, ibb Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Herr B. Sc. Hendrik Drescher, ibb Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Herr B. Sc. René Grunewald, ibb Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Seite 1 von 21

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Gelände Methodik/ Bestandsermittlung Bilderreihe Plangebiet Bestandsbewertung Planungsziele Risikoabschätzung Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Luftbild (Geoportal Sachsenatlas, maßstabslos)... 4 Abbildung 2: Südliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Osten... 9 Abbildung 3: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordwesten... 9 Abbildung 4: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Norden Abbildung 5: Östliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordost Abbildung 6: Blick auf südliche Plangebietsgrenze Abbildung 7: Gehölzbestand, vornehmlich Laubgehölz, im nordwestlichen Plangebietsteil Abbildung 8: Gehölzbestand, vornehmlich Nadelgehölz, im nordöstlichen Plangebietsteil Abbildung 9: Fichtengruppe im nordöstlichen Plangebietsteil Abbildung 10: Blick Richtung westliche Plangebietsgrenze Abbildung 11: Nest, unbestimmt, alt, im Gehölzbestand im nordwestlichen Plangebietsteil Seite 2 von 21

3 1. Einleitung Im Rahmen der Ergänzungssatzung Am Gärtnerrain in Kohren Sahlis, betreffend das Flurstück 173/4 der Gemarkung Sahlis, ergibt sich die Notwendigkeit der Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß BNatSchG im Sinne des 44 (5) BNatSchG und Ausnahmen gemäß 45 (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach 67 (2) BNatSchG. Um darzulegen, inwiefern die Verbote des 44 BNatSchG zutreffen, der Verbotstatbestand durch geeignete Maßnahmen vermieden werden kann oder Ausnahmemöglichkeiten zu prüfen sind, ist nach dem Urteil C 98/03 EuGH vom und dem geänderten Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Artikel 1 v (BGBI. I S. 3434), für alle Vorhaben, auch außerhalb von FFH und Vogelschutzgebieten, bei denen streng und besonders geschützte Tierarten nach Anhang IV der FFH RL und Arten der Vogelschutzrichtlinie in ihren Lebensräumen berührt sind, zur Bewältigung der Schutzbelange dieser benannten Tierarten, die Erarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich. Der Umfang der dabei zu erbringenden Ermittlungspflicht ist abhängig von der jeweilig betroffenen Art, der Art der Maßnahme und den naturschutzfachlichen Voraussetzungen für die Abwendung der Verbote des 44 BNatSchG im Sinne des 44 (5) BNatSchG oder für eine Ausnahme gemäß 45 (7) BNatSchG bzw. Befreiung nach 67 (2) BNatSchG zu prüfen. Hierzu zählen Vermeidungs und Minderungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sowie Kompensationsmaßnahmen, die zur Vermeidung oder zum Ausgleich der Beeinträchtigung der geschützten Art notwendig sind. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Leipzig wurde der Umfang der nachstehenden artenschutzrechtlichen Abhandlung, im Rahmen der Ergänzungssatzung als artenschutzrechtlichen Risikoabschätzung bestimmt. 2. Gelände Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur südlichen Ortsteilgrenze Kohren Sahlis und weist eine Gesamtgrundstücksgröße von rd. 0,6 ha auf. Begrenzt wird das Plangebiet im Osten durch die Parkanlage Rococo Park und einer Einfamilienhausbebauung mit anschließender Gartenfläche, im Süden, Westen und Norden durch die Straße Am Gärtnerrain. Das Plangebiet selbst ist geprägt durch eine sich im Norden befindliche rd. 0,2 ha große Fläche mit Laubund Nadelgehölzen unterschiedlichen Alters und einer sich nach Süden anschließenden Wiesenfläche von rd. 0,4 ha (vgl. Abb. 1). Der westliche Teil der Gehölzfläche wird im Großteil durch Laubgehölze, Bäumen und Sträuchern jungen bis mittleres Alter, bestimmt. Der östliche Teil der Gehölzfläche wird hingegen durch Nadelgehölze, mittleren bis hohes Alter, bestimmt. Seite 3 von 21

4 Abbildung 1: Luftbild (Geoportal Sachsenatlas, maßstabslos) 3. Methodik/ Bestandsermittlung Die Bestandsermittlungsmethodik zu den vorhabensrelevanten Tierartengruppen für die hier abzuhandelnde artenschutzrechtliche Risikoabschätzung erfolgte über die Erfassung gemäß anerkannter Methodik (FE /2011/LRB Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag), wobei der Umfang unter Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreis Leipzig, angepasst wurde: Seite 4 von 21

5 EUROPÄISCHE BRUTVÖGEL [AVES] visuelle Erfassung, Lokalisierung und Darstellung von Brutplätzen (Dauerniststätten = Höhlen, Risse, Spalten, größere Astabbrüche), Aufnahme der Gehölze im laubfreien Zustand, Erfassung der Brutvogelvorkommen unter Reduzierung der Methodik auf 2 Begehungen im Zeitraum von März bis April sowie Ergebnisdokumentation. FLEDERMÄUSE [MICROCHIROPTERA] Prüfung des Gehölzbestandes auf Nutzungsmöglichkeit als Fledermausquartier, Erfassung von Fledermausvorkommen mittels BAT Detektoreinsatz unter Reduzierung der Methodik auf 2 Begehungen im Zeitraum von März bis April sowie Ergebnisdokumentation. REPTILIEN [REPTILIA] Erfassung unter Reduzierung der Methodik auf 2 Begehungen im Zeitraum April bis Mai sowie Ergebnisdokumentation. Die Begehungen des gesamten Plangebietes sowie die visuellen Aufnahmen erfolgten am Tage bzw. in den Dämmerungsstunden. Die abgeleisteten Begehungsintervalle können der Tabelle 1 entnommen werden sowie die sich im Anhang befindliche Karte die Verortung aller Sichtbeobachtungen aufzeigt. Tabelle 1: Begehungen Februar bis einschl. Mai Datum Wetter Februar ca. 5 C, bewölkt, Nieselregen März ca. 6,5 C, bewölkt, trocken ca. 13 C, leicht bewölkt, trocken April ca. 17,0 C, bewölkt mit später einsetzendem leichten Niederschlag ca. 15,0 C, leicht bewölkt, windig Mai ca. 17,5 C, sonnig, windstill Seite 5 von 21

6 Während den Begehungen konnten folgende Arten beobachtet und/ oder dokumentiert werden: Tabelle 2: Sichtbeobachtungen und Ergebnisse Artengruppe Artname [deutsch/ wissenschaftlich] Reproduktionsstatus Schutz / Gefährdungsstatus/ Prüfrelevanz Vögel [Aves] Aaskrähe Corvus corone nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (auf hohe Bäume, Gebäude, Masten, etc. angewiesen, Nester aufgrund ihrer Bauweise gut erkennbar), häufige Brutvogelart = lt. Ablaufschema Artenschutz Sachsen 1 nicht prüfrelevant Amsel Turdus merula potenziell möglich, Nistplatzwahl sehr variabel: Gehölze, Gebäude, Felsnischen, i.d.r. 1 bis 2 m hoch gelegen, in Gebäuden meist höher, selten bodennah häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. Bachstelze Blaumeise Buchfink Buntspecht Elster Motacilla alba Cyanistes caeruleus Fringilla coelebs Dendrocopos major Pica pica nicht anzunehmen, Nischen, Halbhöhlenbrüter (Nester meist in Mauernischen, Gebälk, Kletterpflanzen oder auch künstl. Nisthilfen), Frei und Bodennester eher selten, Dauerniststättennutzung möglich nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlenbrüter) potenziell möglich, Nestbau meist auf hohen (2 bis 10 m) Bäumen oder Sträuchern nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlenbrüter vorgeschädigte Bäume oder in Weichlaubholz) ausgeschlossen, Nester in hohen Bäumen, meist Birken oder Pappeln, Nester aufgrund ihrer Bauweise und Größe gut sichtbar häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. häufige Brutvogelart = lt. häufige Brutvogelart = lt. Seite 6 von 21

7 Artengruppe Grünfink Haussperling Kohlmeise Mauersegler Artname [deutsch/ wissenschaftlich] Mehlschwalbe Mäusebussard Mönchsgrasmücke Rotmilan Schwanzmeise Chloris chloris Passer domesticus Parus major Apus apus Delichon urbicum Buteo buteo Sylvia atricapilla Milvus milvus Aegithalos caudatus Reproduktionsstatus potenziell möglich, Nestanlage bevorzugt in Nadelgehölzen (Fichte, Wacholder, Koniferen) nicht anzunehmen, Nischen und Höhlenbrüter, seltener Freibrüter (Nester in geschützten Hohlräumen an und in Gebäuden, an senkrechten Wänden unter natürlichen oder künstl. Überhängen, Koloniebrüter (4 bis 5 Nester) nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlenbrüter) ausgeschlossen, Gebäudebrüter (Nester in dunklen, horizontalen Hohlräumen; Höhleneingang muss direkt anflugfähig sein und ist meist zw. 6 und 30 m hoch gelegen), Koloniebrüter ausgeschlossen, Gebäudebrüter (Nester an senkrechten Wänden unter natürlichen oder künstl. Überhängen, Koloniebrüter (4 bis 5 Nester) ausgeschlossen, Nestanlage in hohen Bäumen, Fichten, Eichen, u.a., seltener in Hochspannungsmasten, Nester gut sichtbar potenziell möglich, Nestanlage in Gebüsch bzw. Unterholz, zw. 0,5 und 1,5 m Höhe ausgeschlossen, Horstbäume ggf. Horststandorte meist sehr hoch, in relativ starken Bäumen potenziell möglich, Neststandort sehr variabel, von Nadel über Laubgehölz, Hecken, Büsche, Wurzeln oder Dornengestrüpp, Reisighaufen oder am Boden Schutz / Gefährdungsstatus/ Prüfrelevanz häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. RL SN: V, BNatSchG: bg häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. häufige Brutvogelart = lt. RL SN: 3, BNatSchG: bg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung RL SN: *, BNatSchG: sg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. RL SN: *, BNatSchG: sg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung häufige Brutvogelart = lt. Seite 7 von 21

8 Artengruppe Star Artname [deutsch/ wissenschaftlich] Sturnus vulgaris Reproduktionsstatus nicht anzunehmen, suboptimales Reproduktionshabitat (Höhlen und Koloniebrüter) Schutz / Gefährdungsstatus/ Prüfrelevanz häufige Brutvogelart (Allerweltsart) = lt. RL SN = Rote Liste Sachsen BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz V = Vorwarnliste bg = besonders geschützt sg = streng geschützt * = ungefährdet 3 = gefährdet 1 = LfULG: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Artengruppe Artname [deutsch/ wissenschaftlich] Reproduktionsstatus Schutz / Gefährdungsstatus/ Prüfrelevanz Fledermäuse [Microchiroptera] Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus ausgeschlossen, gebäudebewohnende Art RL SN: V, BNatSchG: sg hervorgehobene artenschutzrechtliche Bedeutung Reptilien [Reptilia] Es konnten keine Individuen ausgemacht werden sowie auch keine Fluchtbewegungen aufgenommen werden konnten, die eine Anwesenheit von Reptilien, im Speziellen Eidechsen, vermuten lassen. RL SN = Rote Liste Sachsen BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz V = Vorwarnliste bg = besonders geschützt sg = streng geschützt * = ungefährdet 3 = gefährdet 1 = LfULG: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes nach 44 Abs. 1 i.v.m. Abs. 5 BNatSchG Seite 8 von 21

9 4. Bilderreihe Plangebiet Abbildung 2: Südliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Osten Abbildung 3: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordwesten Seite 9 von 21

10 Abbildung 4: Westliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Norden Abbildung 5: Östliche Plangebietsgrenze, Blick Richtung Nordost Seite 10 von 21

11 Abbildung 6: Blick auf südliche Plangebietsgrenze Abbildung 7: Gehölzbestand, vornehmlich Laubgehölz, im nordwestlichen Plangebietsteil Seite 11 von 21

12 Abbildung 8: Gehölzbestand, vornehmlich Nadelgehölz, im nordöstlichen Plangebietsteil Abbildung 9: Fichtengruppe im nordöstlichen Plangebietsteil Seite 12 von 21

13 Abbildung 10: Blick Richtung westliche Plangebietsgrenze Abbildung 11: Nest, unbestimmt, alt, im Gehölzbestand im nordwestlichen Plangebietsteil Seite 13 von 21

14 5. Bestandsbewertung Vögel [Aves] : Von denen in Tabelle 2 benannten und durch Sichtbeobachtung in ihrer Anwesenheit nachgewiesenen Vogelarten wurden jene Arten als nicht prüfrelevant eingestuft, welche den sogenannten Häufige Brutvogelarten Sachsen gem. LfULG Tabelle In Sachsen auftretende Vogelarten zugeordnet werden können. Bei den häufigen Brutvogelarten handelt es sich in der Regel um Arten, welche einen günstigen Erhaltungszustand aufweisen. Bei denen zusätzlich hierzu abgestuften Allerweltsarten handelt es sich um Arten, die so gut wie in allen Messtischblattquadranten relativ gleichmäßig vertreten sind und sachsenweite Brutbestände von über Brutpaaren aufweisen. Um der grundsätzlich rechtlichen Anforderung entsprechend zu genügen, dass allen europäischen Vogelarten artenschutzrechtlich Rechnung getragen wird, wird für diese Arten die kursorische Prüfung herangezogen, welche beinhaltet, dass: "Die häufigen Brutvogelarten entsprechend hinsichtlich ihres möglichen Vorkommens im Plangebiet sowie hinsichtlich einer Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes im Plangebiet in Folge der Realisierung des geplanten Vorhabens überschlägig geprüft wurden. Dabei wurde festgestellt, dass im Sinne von 44 Abs. 5 BNatSchG die ökologische Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt oder durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen die ökologische Funktion gesichert wird". Die Arten Mehlschwalbe [Delichon urbicum], Mäusebussard [Buteo buteo] und Rotmilan [Milvus milvus] hingegen, unterliegen aufgrund ihres Schutzstatus gem. LfULG Tabelle In Sachsen auftretende Vogelarten i.v.m. dem Sachsen der Prüfung auf Betroffenheit: Seite 14 von 21

15 Tabelle 3: Mehlschwalbe [Delichon urbicum] Mehlschwalbe [Delichon urbicum] Sichtbeobachtung 3 bzw. 2 Ind. kreisend (Nahrungssuche/ aufnahme) am (außerhalb Plangebiet) und (innerhalb Plangebiet) 1. Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) kein Nestfund (Plangebiet = suboptimales Habitat Gebäudebrüter) 2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs und Ruhestätten ( 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG) kein Reproduktionshabitat Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden 3. Störungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG) es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Rechtliche Erfordernisse Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG erforderlich: ja nein Seite 15 von 21

16 Tabelle 4: Mäusebussard [Buteo buteo] Mäusebussard [Buteo buteo] Sichtbeobachtung Überflug der westlichen Plangebietsgrenze am Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) kein Nestfund (suboptimales Habitat; Nestanlage in hohen Bäumen) 2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs und Ruhestätten ( 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG) kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden 3. Störungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG) es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Rechtliche Erfordernisse Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG erforderlich: ja nein Seite 16 von 21

17 Tabelle 5: Rotmilan [Milvus milvus] Rotmilan [Milvus milvus] Sichtbeobachtung 2 Ind. kreisend (Nahrungssuche) am über Plangebiet) 1. Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) kein Nestfund (suboptimales Habitat; Nestanlage in hohen Bäumen) 2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs und Ruhestätten ( 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG) kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden 3. Störungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG) es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in näherer Umgebung zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Rechtliche Erfordernisse Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG erforderlich: ja nein Seite 17 von 21

18 Fledermäuse [Microchiroptera]: Nahezu alle sächsischen Fledermausarten gelten aufgrund ihres Schutzstatus: RL Sachsen 2 bis 3, Vorwarnliste oder extrem selten, Anhang IV oder Anhang II/ IV Art als planungs und somit prüfrelevante Art. Die Artengruppe Fledermäuse lässt sich zudem in zwei Untergruppen ordnen: in jene der gebäudebewohnenden (z.b. Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus]) und in jene der waldbewohnenden Arten (z.b. Braune Langohr [Plecotus auritus]). Im Rahmen der Geländebegehung konnten Sichtbeobachtungen sowie Detektoraufnahmen im Bereich der südlichen, westlichen und nördlichen Plangebietsgrenzen von Tieren gemacht werden. Für die Artengruppe Fledermäuse stellt das beplante Flurstück eine nur untergeordnete Rolle hinsichtlich der Nutzung als Nahrungs und Jagdhabitat dar. Sichtbeobachtungen wurden vermehrt an den Plangebietsgrenzen aufgenommen. Tiere, welche über dem freien Wiesenbereich oder im Gehölzbestand jagen, wurden nicht erfasst. Die durch den BAT Detektor aufgezeichneten Rufe können unter anderem der Gattung Zwergfledermäuse [Pipistrellus] zugeordnet werden. Seite 18 von 21

19 Tabelle 6: Zwergfledermäuse [Pipistrellus] Zwergfledermäuse [Pipistrellus] Sichtbeobachtung Insgesamt 5 identifizierte Ind. jagend im Bereich der nördlichen, westlichen und südlichen Plangebietsgrenzen; Rufaufnahmen und Sichtbeobachtungen vom und Verletzung und Tötung ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) innerhalb des Plangebietes wurden keine Flugrouten od. Jagdkorridore festgestellt, welche mit/ durch die Vorhabensrealisierung den Erfolgseintritt einer Tötung oder Verletzung, zum Beispiel durch Kollision, signifikant erhöhen 2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs und Ruhestätten ( 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG) Betroffenheit von Fortpflanzungs und Ruhestätten, Nahrungs und Jagdhabitate sowie Flugrouten und Wanderkorridore unterliegen als solche nicht dem Verbotstatbestand Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden 3. Störungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG) mit der Vorhabensrealisierung können keine Störungsverbote während der Fortpflanzungs, Aufzucht, Mauser, Überwinterungs und Wanderungszeiten ausgemacht werden Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein es können keine Wechselwirkbeziehungen zwischen dem Vorhaben und jenen potenziell in der Nachbarschaft zum Plangebiet bestehenden Fortpflanzungs und Ruhestätten ausgemacht werden Rechtliche Erfordernisse Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG erforderlich: ja nein Seite 19 von 21

20 Reptilien [Reptilia]: Die Artengruppe Reptilien wurde durch die Untere Naturschutzbehörde Leipzig im Rahmen der voreingeschätzten naturräumlichen Ausstattung (Natursteinmauer, Magerwiesenbereiche) als planungs und somit prüfrelevante Artengruppe bestimmt. Sichtbeobachtungen oder Fluchtbewegungen, welche auf die Anwesenheit von Arten schließen lassen, konnten jedoch nicht erbracht werden. Tabelle 7: Zauneidechse [Lacerta agilis] Zauneidechse [Lacerta agilis] Sichtbeobachtung. Insgesamt wird das Plangebiet als suboptimaler Lebensraum eingestuft. Eine Nutzung als Reproduktionshabitat wird ausgeschlossen, da für die Reproduktion wichtige Strukturen, wie lockere Sand und Kiesbereiche, Baumstubben für die Eiablage aber auch lichte Vegetationsbereich fehlen. Die im Osten befindliche lose Natursteinmauer befindet sich aufgrund der unmittelbar angrenzenden Großgehölze nahezu im dauerverschatteten Bereich. 1. Fang, Verletzung, Tötung ( 44 Abs. 1, Nr. 1 BNatSchG) kein Reproduktionshabitat od. insgesamt passender Lebensraum 2. Entnahme, Beschädigung, Zerstörung von Fortpflanzungs und Ruhestätten ( 44 Abs. 1, Nr. 3 BNatSchG) Eine Nutzung als Reproduktionshabitat wird ausgeschlossen (s. Pkt. Sichtbeobachtung). Die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt: ja nein 3. Störungstatbestände ( 44 Abs. 1, Nr. 2 BNatSchG) Der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert sich: ja nein Rechtliche Erfordernisse Erteilung einer Ausnahme nach 45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG erforderlich: ja nein Seite 20 von 21

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22 P:\02_Projekte\_2019\1919_Ergänzungssatzung Gärtnerrain Kohren-Salis\_7_ASB\Zeichnungen\1919_Kartierung.dwg Artenschutzrechtliche Riskioabschätzung Gf Bs S A Mb Mg Gf 2 M Bm Gf H 1 2 B B 3 M Gf Ba Rk E Rk S Sm 1 Rm A S B K Rk K N1 Mg Wsp Wsp Lo 3 Ms N2 xxx xxx xxx Ergebnisse Tagesbegehung , ca. 5 C, bewölkt, Nieselregen N 1 N2 Rk Wsp Lo Nest, sehr klein, alt, bei ca. 180 cm über Boden Nest, auffällig, in Birke, vermutlich Elster [Pica pica] Überflug, 2 Ind., Aaskrähe [Corvus corone] Wühlspuren, vermutlich Wildschwein Losung, vermutlich Wildschwein Ergebnisse Tagesbegehung , ca. 6,5 C, bewölkt, trocken Bm A Gf B S Rk Mb Blaumeise [Cyanistes caeruleus] 1 Ind., im Gehölz sitzend, singend Amsel [Turdus merula] 1 Ind., männlich, im Gehölz sitzend, singend Grünfink [Carduelis chloris] 1 Ind., zwischen Gehölzen wechselnd Buchfink [Fringilla coelebs] 1 Ind., im Gehölz sitzend, singend Star [Sturnus vulgaris] 1 Ind., im Gehölz sitzend Aaskrähe [Corvus corone] 2 Ind., Überflug Mäusebussard [Buteo buteo] 2. Ind., Überflug Ergebnisse Dämmerungsbegehung , ca. 13 C, leicht bewölkt, trocken 1 Fledermaus 1. Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus] - jagend um Gebäude - tiefer Flug bis ca. 160 cm über Boden - Einflug im Fenster, nördliche Gebäudeseite, 1. Stock 2 Fledermaus 1 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus] - jagend im Garten, auf Weg - teifer Flug, bis ca. 160 cm über Boden 3 Feldermäuse, 2 Ind., Art nicht identifiziert, jedoch größere Individuen als 1 und 2 - entlang des Weges jagend - höherer Flug, ca. 250 bis 300 cm über Boden - nach Westen in Garten abziehend, wiederkehrend xxx xxx Ergebnisse Dämmerungsbegehung , ca. 17 C, bewölkt mit später einsetzendem leichten Niederschlag 1 Fledermaus 1. Ind., Art nicht identifiziert - kurz jagend über Wiesenfläche, Abzug nach Süden ohne Rückkehr - hoher Flug, 250 bis 300 cm über Boden 2 Fledermaus 1 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus] - jagend um Gebäude - tiefer Flug, bis ca. 160 cm über Boden - keine wiederholten Ein-/ Ausflugbeobachtungen am Gebäude 3 Feldermäuse, 2 Ind., vermutlich Zwergfledermaus [Pipistrellus pipistrellus] - Aufnahmen im Gehölzbestand, Abzug der Tiere nach Norden in die Gärten A Rk Amsel [Turdus merula] 2 Ind., vmtl. Pärchen, Nahrungssuche Aaskrähe [Corvus corone] 3 Ind., Überflug Ergebnisse Tagesbegehung , ca. 15 C, leicht bewölkt, windig A Bs B M S E K Mg Sm Amsel [Turdus merula] 1 Ind., weibl., Nahrungssuche Buntspecht [Dendrocopos major] 1 Ind., im Gehölz sitzend Buchfink [Fringilla coelebs] 1 Ind., im Gehölz sitzend Mehlschwalbe [Delichon urbicum] 3 Ind., Nahrungssuche/ jagend Star [Sturnus vulgaris] ca. 18 Ind., Nahrungssuche bzw. im Gehölz sitzend Elster [Pica pica] 1 Ind., Überflug Kohlmeise [Parus major] 2 Ind., Nahrungssuche Mönchsgrasmücke [Sylvia atricapilla] 1 Ind., im Gehölz sitzend Schwanzmeise [Aegithalos caudatus] 1 Ind., Nahrungssuche xxx Ergebnisse Tagesbegehung , ca. 17,5 C, windstill, sonnig Ms Rm Mg Ba M B K H Gf Mauersegeler [Apus apus] 3 Ind., kreisend, Nahrungssuche Rotmilan [Milvus milvus] 2 Ind., kreisend Mönchsgrasmücke [Sylvia atricapilla] 1 Ind., singend Bachstelze [Motacilla alba] 1 Ind., Nahrungssuche Mehlschwalbe [Delichon urbicum] 2 Ind., Nahrungssuche Buchfink [Fringilla coelebs] 1 Ind., singend Kohlmeise [Parus major] 1 Ind., Nahrungssuche Haussperling [Passa domesticus] 3 Ind., Nahrungssuche Grünfink [Chloris chloris] 3 Ind., singend, Nahrungssuche Planfertiger: Ingenieurbüro Bauwesen GmbH Untere Aktienstraße Chemnitz ibb (0371/ / mail: info@ibb-chemnitz.com 2020 bearbeitet gezeichnet Juni Juni Friebe Hofmann Bauherr: Isabell Sust Leipziger Straße Zwenkau Am Gärtnerrain Bauvorhaben: Benennung: Maszstab: Ergänzungssatzung 'Am Gärtnerrain' in Kohren-Sahlis Kartierergebnisse zur artenschutzrechtlichen Risikoabschätzung Februar bis Mai 2020 Blatt-Nr.: 1: x297mm

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