Programme, Projekte, Sozialräume - Umsetzung des ESF in NRW. des Staatssekretärs für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
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- Edmund Abel
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1 Rede Programme, Projekte, Sozialräume - Umsetzung des ESF in NRW des Staatssekretärs für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Wilhelm Schäffer anlässlich der Auftaktveranstaltung zum ESF- Programm am Es gilt das gesprochene Wort!
2 - 2 - I Einleitung Nach den Ausführungen von Minister Schneider und Direktor Stub Jørgensen sind Sie wahrscheinlich neugierig zu erfahren, was sich in der neuen Förderphase ändert: es sind im Wesentlichen vier Dinge. Erstens wird das Themenspektrum breiter. Bisher war der ESF primär arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitisch ausgerichtet. Richtig bleibt jedoch, dass Arbeit und Beschäftigung eine notwendige Bedingung gesellschaftlicher Integration sind, jedoch keine hinreichende. Daher wollen wir mehr zur Armutsbekämpfung tun, wir wollen soziale Ausgrenzung bekämpfen, ob sie aus Behinderung resultiert oder daraus, dass Menschen aus anderen Ländern Europas zu uns kommen. Zusätzlich werden wir unsere Politik präventiver ausrichten, um dazu beizutragen, dass soziale Ausgrenzung vermieden und Chancengleichheit erreicht wird. Zweitens lassen sich viele unserer gesellschaftlichen Probleme nicht allein mit Maßnahmen, wie sie der ESF typischerweise fördert, bekämpfen. Deshalb werden die drei europäischen Fonds künftig intensiver vernetzt. Dies ist insbesondere bei der Armutsbekämpfung, aber auch beim Fachkräftebedarf und der Regional- und Strukturpolitik wichtig und richtig. Drittens stellen sich nicht alle Herausforderungen überall im gleichen Maße, weshalb wir eine stärkere räumliche Fokussierung, einen stärkeren Quartiersbezug der Interventionen und eine stärkere Ausrichtung am größten Bedarf anstreben, um die größtmögliche Wirkung zu erzielen.
3 - 3 - Viertens und letztens setzen wir auf Eigenverantwortung und einen Vorrang der Regelinstrumente. Dies gilt für Kreise, kreisfreie Städte, ebenso wie für Unternehmen. In diesem Zusammenhang stellen wir die Frage: Was kann der Antragsteller mit eigenen Ressourcen beitragen, wie kann er sie zielgerechter ausrichten? In den Fällen, wo diese Ressourcen nicht mehr ausreichen, wo weitere Unterstützung gebraucht wird, blicken wir auf die verfügbaren Ressourcen des Landes, des Bundes und erst danach auf den ESF (Stichwort: Kaskadenfinanzierung). Er stellt, zusammen mit den anderen Fonds, einen zusätzlichen Mehrwert dar. Meine Damen und Herren, wir haben vier zentrale inhaltliche Herausforderungen in NRW identifiziert [Folie 2]: I. Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, II. Gleiche Zugangs-/Entwicklungschancen für benachteiligte Kinder und Jugendliche ( Prävention ), III. Sicherstellung eines ausreichenden Fachkräfteangebots und IV. Faire und gesunde Arbeit. Nicht alle gehören zum arbeitsmarktpolitischen Kerngedanken, mit dem der ESF im Jahre 1956 etabliert wurde, aber alle sind relevant für die Menschen und Unternehmen in NRW. Sie passen daher zu den zentralen Einsatzfeldern für den ESF für die neue Förderphase und dem, was Herr Stub Jørgensen ausgeführt hat. II. Themenbereich Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Lassen Sie mich zu der ersten zentralen Herausforderung kommen, der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung:
4 - 4 - Armut konzentriert sich vor allem auf bestimmte Sozialräume. Daher bietet es sich an, die Landesinitiative gegen Armut und soziale Ausgrenzung als sozialräumlichen Ansatz zu gestalten, wie dies auch vom Kabinett beschlossen wurde. Dies bedeutet, dass der Sozialraum ein entscheidendes Kriterium darstellt. Um die geförderten Projekte stärker in den Gesamtzusammenhang einzubinden, spielt der gemeinsame Projektaufruf der drei Fonds EFRE, ELER und ESF im Sinne der Förderung aus einem Guss eine wichtige Rolle. Daher wird die Beantragung entsprechender Projekte auch auf der Grundlage integrierter Handlungskonzepte erfolgen. Auch hier folgen wir dem Prinzip der Kaskadenfinanzierung, das zuerst auf eine Ausschöpfung aller anderen Mittel setzt, bevor der ESF genutzt wird. Die integrierten Handlungskonzepte sollen verdeutlichen: - in welchen Quartieren der größte Bedarf gesehen wird und warum, - welche Ansätze gegen Armut und Ausgrenzung es dort gibt, - welche Beiträge die örtlichen Akteure selbst leisten (SGB II, III, VIII, XII) und - wo weitere Hilfe des Landes (alle Ressorts) benötigt wird. Die Ressorts prüfen dann, wo sie im Rahmen ihrer Regelangebote oder über die Strukturfonds unterstützen können. Natürlich erfordert der Fokus auf den Sozialraum Flexibilität. Förderfähig muss sein, was vor Ort gebraucht und im Kontext schlüssig beantragt wird. Als Beispiele seien an dieser Stelle sechs Bereiche herausgegriffen: - Integration von Neuzuwanderern aus Südosteuropa über Beratungsund Unterstützungsmaßnahmen, den Erwerb deutscher Sprache, die berufliche Qualifizierung und ggf. in Verbindung mit Wohnumfeldverbesserung.
5 Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher im Quartier über die Förderung frühzeitigen Spracherwerbs sowie sozialer und kultureller Kompetenzen. - Alleinerziehende, denen eine flexible Verknüpfung von Teilzeitbeschäftigung bzw. -ausbildung mit familiären Aufgaben ermöglicht wird. - Verbesserter Zugang zu Angeboten der Familienzentren für Gruppen, die diese am ehesten benötigen, aber eher weniger nachfragen. - Inklusion von Menschen mit Behinderung, auch in Verbindung mit investiver EFRE-Förderung (Barrierefreiheit, sog. peer-beratung). - Unterstützung eines Kompetenzzentrums für hörbeeinträchtigte oder taubblinde Menschen sowie eines Fachzentrums für die Qualifizierung von Gebärdendolmetschern. All diese Bereiche werden über Projekte abgedeckt, da im gewählten sozialräumlichen Ansatz davon ausgegangen wird, dass landesweite Förderprogramme der jeweiligen Besonderheit der Quartiere weniger gerecht werden können. Gleichzeitig schließt eine Verstärkung der Einzelprojekte nicht aus, dass bestehende Förderprogramme die sozialräumliche Entwicklung unterstützen: Sie werden weiter genutzt werden, aber auch sie können besser fokussiert werden. Beispielhaft ist in diesem Zusammenhang die Förderung der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen zu nennen, die nah bei den ratsuchenden Menschen sein müssen und die insbesondere in benachteiligten Stadtteilen umgesetzt werden. Ebenso wird das Förderprogramm öffentlich geförderte Beschäftigung insbesondere dort eingesetzt, wo Langzeitarbeitslosigkeit viele Menschen betrifft. Auch landesweite Ansätze, die nicht raumgebundene Problemlagen bedienen, werden fortgesetzt. Beispielsweise das Programm Jugend in Arbeit zur Unterstützung arbeitsloser Jugendlicher und das Pogramm Grundbildung zum Nachholen von Hauptschulabschlüssen und der Verbesserung basaler Kompetenzen.
6 - 6 - Insgesamt sind für den Bereich Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung fast ein Drittel der ESF-Mittel geplant. Weiterer Schwerpunkt mit fast einem Drittel der Mittel ist der Bereich Prävention [Folie 3]. III. Themenbereich Prävention Die zweite zentrale Herausforderung liegt im Bereich Prävention. Hier gilt der Grundsatz, dass Vorsorge besser ist als Nachsorge und Reparatur von Fehlentwicklungen. Wir haben uns auf den Weg gemacht, den Übergang von der Schule in den Beruf durch bessere Berufsorientierung zu optimieren. Teil dessen ist die Kommunale Koordinierung im Rahmen des Übergangssystems "Kein Abschluss ohne Anschluss". Kein Abschluss ohne Anschluss bedeutet, dass durch bessere Koordination Warteschleifen vermieden und klare, realistische Perspektiven aufgezeigt werden. Deshalb wird es eine Weiterförderung der Personalstellen der Kommunalen Koordinierung geben. Gleichzeitig wird das Programm Starthelfende weitergeführt, da es den Weg in Ausbildung durch Matching verkürzt. Die Übergänge aus der Schule in Ausbildung setzen jedoch Anschlüsse voraus, hier haben wir eine entsprechende Erwartung an die Wirtschaft: Ausbildungsplätze! Dennoch verdienen insbesondere am Markt benachteiligte Jugendliche Unterstützung. Daher ist es richtig, weiterhin zusätzliche Ausbildungsplätze zu fördern, z. B. durch: - das Programm 100 zusätzliche Ausbildungsplätze (Ausbildungsförderung für behinderte junge Menschen), - das Programm zur Unterstützung von Teilzeitausbildungsplätzen für junge Eltern, vorwiegend junge Frauen und - den Produktionsschulansatz für Jugendliche mit mangelnder Ausbildungsreife, in den das Werkstattjahr schrittweise überführt wird.
7 - 7 - Es gibt eine Notwendigkeit früher Intervention, weshalb wir das, was wir noch in der Schule bearbeiten können, auch in Verantwortung des Schulsystems bearbeiten wollen. Kein Kind zurücklassen meint jedoch noch mehr: Kinder und Eltern sollen so früh wie möglich, auch vor der Schule, unterstützt werden. Wir haben daher Modellansätze in 18 Kreisen und kreisfreien Städten getestet und vollziehen ein roll-out über ganz NRW. IV. Themenbereich Fachkräfte Die dritte zentrale Herausforderung liegt im Bereich Fachkräfte. Hier wird in Nordrhein-Westfalen ein präventiver Ansatz verfolgt, der über Sozialpolitik hinausgeht. Große Unternehmen sind bei Personalrekrutierung im Vorteil. Es trifft insbesondere kleine Unternehmen, wenn Potential an Arbeitskräften nicht ausgeschöpft wird. Daher bieten wir mit der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) spezialisierte Ausbildungseinrichtungen als Mittel gegen die Benachteiligung von Auszubildenden in kleineren Unternehmen. Zwar ist der Fachkräftemangel noch kein flächendeckendes Problem, für kleine Unternehmen in bestimmten Regionen und Branchen ist er aber bereits jetzt spürbar. Bewährte Angebote werden, zwar nicht immer auf demselben Niveau, weitergeführt: - Das Programm Bildungsscheck wird - fokussiert auf die Gewinnung von Fachkräften - fortgesetzt. Insbesondere sollen im Ausland erworbene Qualifikationen ausgebaut und entwickelt werden. - Damit verbunden ist die Beratung zur beruflichen Entwicklung, um Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen zu unterstützen. Diese deckt auch die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen ab und bildet damit eine Verbindung von Integrationspolitik und Fachkräftesicherung.
8 - 8 - Wir versprechen uns aus einer verbesserten Kooperation mit dem MWEIMH bzw. dem EFRE bessere Antworten auf die Fachkräftefrage. Deshalb planen wir gemeinsame Aufrufe. Das MWEIMH orientiert seine Politik an sog. Leitmärkten und Clustern und wird die Regionen auffordern, Handlungsstrategien zu entwickeln, die mit Unterstützung der europäischen Fonds realisiert werden sollen. Hier werden als Themen insbesondere die Weiterentwicklung von Forschungs- und Kompetenzzentren, von Innovations- und Kompetenznetzwerken sowie die Förderung von Gründungen und KMU in den Blick genommen. Überall dort, wo es um Humanressourcen geht, kann sich der ESF daran beteiligen. V. Themenbereich Faire Arbeit Die vierte zentrale Herausforderung liegt im Bereich Faire Arbeit. Minister Schneider hat bereits auf Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt hingewiesen. Mit der Kampagne Faire Arbeit positioniert sich NRW gegen Praktiken für kurzfristigen Profit einiger Weniger zu Lasten der Beschäftigten. Hier unterstützt der ESF insbesondere Information und Beratung zu den Themen Vergütung, Arbeitsverträge und Arbeitsbedingungen, z. B. über die Hotline Zeitarbeit oder Projekte zu Fragen, wie Übergang aus Zeitarbeit in reguläre Beschäftigung oder wie die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gelingen kann. VI. Programmumsetzung Die geplanten Förderprogramme und Projekte des ESF-Programms zeigen Vielfalt. Diese in eine Programmstrategie einzubinden ist nur möglich, weil die Themen zu einem großen Teil Facetten einer Problemlage sind.
9 - 9 - Gleichzeitig betreten wir in mehrerlei Hinsicht Neuland mit dem ESF- Programm durch - eine starke Ausrichtung auf Prävention, - einen hohen Anteil an Einzelprojekten und - eine Stärkung integrierter, sozialräumlicher Ansätze. Neuland bedeutet jedoch auch Mehraufwand. Daher wollen wir aktiv die Möglichkeiten zu einer Vereinfachung in der Programmumsetzung nutzen und auch die Mittelabrechnung erheblich leichter gestalten [Folie 4]: - Eine Förderrichtlinie mit klaren Fördervoraussetzungen, - Fünf Gesamtpauschalen (Personal-, Sach-, Gemeinkosten) auf Grundlage des eingesetzten Personals, - Pauschalen für individuelle Leistungen wie Beratung, Bildungskurse (werden fortgeführt). Zusammen mit einem elektronischen Datenaustausch (Stichwort e- Cohesion ) erleichtern wir Zuwendungsempfängern die Abrechnung ihrer Projekte. Diese Erleichterungen werden vor allem durch Umdenken in der Europäischen Kommission möglich. Hierfür möchten wir uns ausdrücklich bedanken. Wichtig ist jedoch an dieser Stelle, Vereinfachungsgewinne nicht durch neue Formalismen zunichte zu machen [Folie 5]! Neben der Intensivierung der Prüfungen im Rahmen der vereinfachten Abrechnung sowie Ausweitungen bei der Datensammlung und Dokumentation geben uns die Überlegungen in der Europäischen Kommission bzgl. der Datenvollständigkeit und -verlässlichkeit und des sich daraus ergebenden Prüfsystems Anlass zur Sorge.
10 Dieses Thema kann hier nicht ausgeführt werden. Wir möchten uns aber mit der Bitte an Direktor Stub Jørgensen wenden, das ESF-Ziel nicht aus den Augen zu verlieren: Erfolge für Menschen. Datenbanken und Dokumentationsbögen sind nur Hilfsmittel. VII. Partner NRW hat eine Tradition der partnerschaftlichen Umsetzung, die erhalten bleiben soll. Noch bevor NRW ein eigenes ESF-Programm hatte, gab es den ESF-Landesbeirat als Vorläufer des Begleitausschusses [Folie 6]. Ebenso besteht auch Regionalisierung seit mehreren Förderphasen: In 16 regionalen Lenkungskreisen versammeln wir Kompetenz von 312 Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Nicht-Regierungsorganisationen und Partnern aus der Verwaltung. In dem Vorhaben Kein Abschluss ohne Anschluss gib es außerdem Austausch mit den 53 regionalen Koordinierungsstellen. Bei der Umsetzung des SGB II vor Ort außerdem mit 53 Beiräten der Jobcenter. Was wir damit sagen wollen ist, dass wir mit Fachleuten zusammenarbeiten [Folie 7], die mit hohem Engagement dazu beitragen, Herausforderungen wie die oben genannten zu meistern. Deshalb sind wir zuversichtlich, dass wir nicht nur formale Fördervoraussetzungen erfüllen, sondern vor allem wirksame und erfolgreiche praktische Ansätze und Hilfestellungen für betroffene Menschen realisieren werden. Konkreteres zu den 4 zentralen Handlungsfeldern erfahren Sie in den Workshops am Nachmittag. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
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