Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation

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1 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Betriebliches Eingliederungsmanagement DVSG Kassel 20. September 2012 Andrea Wittlinger Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg 1

2 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation der Region Stuttgart Rotebühlstraße 133, Stuttgart zuständig für: Stadt Stuttgart Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis (ca. 2,4 Mio. Einwohner) Kontakt: Tel. 0711/ Fax.0711/

3 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation G e m e in s a m e S e r v ic e s t e lle n in B a d e n - W ü r t t e m b e r g O ff e n b u rg K a r ls ru h e L K O rte n a u k re is M a n n h e im L K N e c k a r-o d e n w a ld -K re i s S K M a n nhh eim id e lb e rg L K M a in -T a u b e r- K re is L K R h e in - N e c k a r-k re i s L K H e ilb ro n n L K H o h e n l o h e k re is H e ilb r o n n S K H e ilb ro n n S c h w ä b is c h H a ll L K K a rls ru h e L K S c h w ä b is ch H a ll S K K a rls ru h e L K E n z k r e is S K P f o rzh e im L K L u d w ig s b u rg L K R a s ta ttp f o rz h e im S tu tt g a rlt K R e m s -M u rr -K re is S K B a d e n -B a d e n S K H e id e lb e rg L K C a lw L K F re u d e n s ta d t L K R o tt w e il L K B ö b lin g e n S K S t u t tg a rt L K E s s li n g e n L K G ö p p in g e n L K O s ta lb k re is L K T ü b in g e n R e u t lin g e n U lm S K lm L K R e u t lin g e n L K A l b -D o n a u -K re is L K Z o ll e rn a l bk re i s L K E m m e n d in g e n V illin g e n -S c h w e n n in g e n L K T u t tli n g e n F re ib u rg L K S c h w a r zw a ld -B a a r-k re is S K F re ib u rg i.b re is g a u L K B re is g a u -H o c h s c h w a rzw a ld L K L ö rra c h L K W a l d s h u t L ö rra c h F r e u d e n s ta d t B a ling e n T ü b ing e n L K S ig m a rin g e n T a u b e rb is c h o f s h e im A a le n H e id e n h e i m L K H e id e n h e im B ib e ra c h L K B ib e r a c h S in g e n R a v e n s b u rg L K K o n s t a n z L K B o d e n s e e k re is L K R a v e n s b u rg L K K o n s ta n z 17 Gemeinsame Servicestellen in Baden-Württemberg. Einige Servicestellen arbeiten landkreisübergreifend. 6 0 k m 3

4 Netzwerk Gemeinsame Servicestelle Agentur für Arbeit Krankenkassen Rentenversicherungsträger Unfallversicherungsträger Träger der Jugendhilfe Träger des sozialen Entschädigungsrechts Träger der Sozialhilfe 4

5 Rehabilitationsträger 6 SGB IX UV KOV KOFür KV RV AloV Sozialhilfe Jugendhilfe Medizin. Reha X X X X X X Teilhabe am Arbeitsleben X X X X X X unterhaltssichernde + ergänzende Leistungen X X X X X Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft X X X X 5

6 Netzwerk Gemeinsame Servicestelle Weitere Partner im Netzwerk Integrationsamt Pflegekassen Verbände, Selbsthilfegruppen, Interessenvertretungen der behinderten Menschen (mit Einverständnis des Betroffenen) 6

7 Aufgaben der Servicestelle 22 SGB IX Umfangreiche, trägerübergreifende Auskunft, Beratung und Unterstützung für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen deren Vertrauenspersonen bzw. Angehörige Arbeitgeber Hausärzte 7

8 Arbeitsweise der Gemeinsamen Servicestellen Beratungsteam Wohnortnahe Servicestelle Front-Office Der Bürger wendet sich mit einem Anliegen an die Servicestelle. Er wird gegebenenfalls begleitet durch einen Mitarbeiter einer Behindertenorganisation oder Selbsthilfegruppe. Arbeitsamt UV Die Mitarbeiter der Servicestelle beraten umfassend, trägerunabhängig. KV RV Sozialamt, Jugendhilfe Back-Office Absprache mit Ansprechpartner der anderen Rehabilitationsträger per Fax oder Mail Rücksprache mit dem Hausarzt, dem Arbeitgeber etc. Antragsaufnahme 8 Zuständiger Rehabilitationsträger entscheidet über den Leistungsantrag Copyright: DRV Westfalen

9 Aufgaben der Servicestelle 17, 22, 84 SGB IX Kernbereich Auskunft Beratung Zuständigkeitsklärung Erweiterter Servicebereich Case Management umfassende Vorbereitung der Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers unterstützende Begleitung des Antragstellers Hinwirkung auf zeitnahe Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers Koordinierung und Vermittlung bei Anträgen, bei denen mehrere Reha- Träger zu beteiligen sind. Betriebliches Eingliederungsmanagement Trägerübergreifendes Persönliches Budget 9

10 Betriebliches Eingliederungsmanagement 84 Absatz 2 SGB IX Ausgangssituation: Ein Beschäftigter ist innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig. Arbeitgeber klärt mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, inwieweit mit betrieblichen Mitteln erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann, der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Interne Beteiligte Schwerbehindertenvertretung Betriebsrat Betriebsarzt Betriebl. Sozialdienst Externe Beteiligte Gemeinsame Servicestelle Integrationsamt 10

11 Aufgaben der Servicestelle im BEM 84 Absatz 2 SGB IX Kommen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs.2 S.2 erbracht werden. 11

12 Betriebliches Eingliederungsmanagement 84 Absatz 2 SGB IX...wenn mit innerbetrieblichen Mitteln keine Lösung erreicht werden kann Kontakt herstellen zur Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation oder Integrationsamt 12

13 Die Servicestelle kann: Aufgaben der Servicestelle im BEM 84 Absatz 2 SGB IX Probleme benennen Verbindlichkeit schaffen den zuständigen Kostenträger einschalten Gespräche moderieren alle Beteiligte zum Runden Tisch einladen den Prozess bei Erfordernis begleiten jedoch: Die Verantwortung bleibt bei jedem Einzelnen am Prozess Beteiligten! 13

14 BEM wo kommt die RV ins Spiel? Die Deutsche Rentenversicherung kann je nach Notwendigkeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, oder eine Kombination beider Maßnahmen erbringen. 14

15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Medizinische Rehabilitation Anschlussheilbehandlung Onkologische Rehabilitation Suchtrehabilitation Kinderrehabilitation in ambulanter oder stationärer Form Voraussetzung: 6 Kalendermonate Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren vor Antragstellung oder Wartezeit von 15 bzw. 5 Jahren

16 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Zum Beispiel: Berufliche Anpassung Weiterbildung (Fortbildung, Umschulung) Kraftfahrzeughilfe Arthrodesenstuhl, Orthopädischer Fahrersitz oder Bürostuhl Orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe technische Arbeitshilfen Arbeitsassistenz -> Voraussetzung: Wartezeit von 15 Jahren oder unmittelbar im Anschluss an med. Reha 16

17 BETSI Präventionsleistung der DRV BW für Betriebe Präventionsangebot der DRV BW: Modellprojekt für Betriebe BETSI = Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern BETSI - Präventionsangebot: 1 Woche stationär Reha-Klinik 12 Wochen ambulante Angebote 1 Auffrisch-WE in Reha-Klinik Betsi-Bericht in einer Betriebszeitung: nach 9 Monaten 40 kg leichter und fit wie die Turnschuhe 17

18 Arbeitgeberservice GeniAL - Generationenmanagement im Arbeitsleben - Arbeitgeberservice: Kostenlose Beratung und Unterstützung für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und deren Belegschaften Wie? - Erläuterung der regionalen Demographie und Rahmenbedingungen - Erkennen von Handlungsfeldern und Handlungsinstrumenten - Unterstützungsmöglichkeiten durch DRV und/oder Netzwerkpartner Wo? Alle Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Region Stuttgart: Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, Rotebühlstr. 133, Stuttgart Telefon:

19 Arbeitgeberservice GeniAL Personal- Entwickl. Arb.Org./ Arb.Zeit Rente Versicherung GeniAL- Berater/ innen Altersvorsorge RV- Träger IHK HWK BG Lebenslanges Lernen BGM/ BGF Gesundh. BEM Reha BA KK 19

20 20

21 BEM auf 21

22 22

23 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Wir unterstützen Sie gerne. 23

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