Staatsverschuldung und öffentliche Investitionen

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1 Staatsverschuldung und öffentliche Investitionen Im ersten Schritt Schlupflöcher beseitigen - auf mittlere Sicht Kreditfinanzierung verbieten Lothar Schemmel Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler e.v. Berlin

2 Inhaltsübersicht Seite Teil 1: Kurzfassung der Ergebnisse XIII Teil 2: Die Analyse im einzelnen 1 I. Erfordernis, gesetzliche Grundlagen und praktische Bedeutung der Kreditgrenze 3 1. Nationale Begrenzung der staatlichen Kreditaufnahme erforderlich - trotz der Stabilitätspakte auf europäischer und nationaler Ebene Zunehmende Schwächung des europäischen Stabilitätspakts Nationaler Stabilitätspakt von Anfang an wirkungslos Kreditgrenzen des Bundes und der Länder - gesetzliche Grundlagen Grenzen der Kreditfinanzierung des Bundes Grenzen der Kreditfinanzierung der Länder Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht und praktische Bedeutung: Dramatischer Anstieg der Verschuldung Verschuldung von Bund und Ländern seit 1969/ Künftige Entwicklung der Staatsverschuldung Einbeziehung der verdeckten Verschuldung VII

3 Begrenzung der Kreditfinanzierung bei Bund und Ländern auf die Ausgaben für öffentliche Investitionen Zum Konzept der geltenden Kreditgrenze Regelungszweck: Begrenzung der Kreditfinanzierung Begrenzung durch Bindung an die Ausgaben für Investitionen Finanzierung des Schuldendienstes aus den Erträgen der öffentlichen Investitionen Generationengerechtigkeit Junktim zwischen Zukunftslast und Zukunftsgunst Ausnahmen und Einschränkungen Ausnahme Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" Ausnahme Sondervermögen" Keine Einbeziehung von Kassenverstärkungs- und Anschlusskrediten Geltende Kreditgrenze ohne Wirkung: Folge zahlreicher Schlupflöcher und ihrer intensiven Nutzung Schlupfloch beim Investitionsbezug: Missbrauch der investitionsbezogenen Kreditfinanzierung zum Ausgleich defizitärer Haushalte Pauschale Vermutung von Selbstfinanzierung und Generationengerechtigkeit erleichtert Missbrauch der Kreditfinanzierung Generell: Missbrauch der Kreditfinanzierung zum Zwecke des Haushaltsausgleichs Insbesondere: Kreditfinanzierte Rücklagen.. 99

4 Schlupflöcher beim Investitionsbegriff: Manipulation der Kreditgrenze mittels weitgefasstem Investitionsbegriff Investitionsbegriff der Verwaltung zweckwidrig und unzulässig Die Schlupflöcher beim weiten Investitionsbegriff im Einzelnen Angaben zum Missbrauchsvolumen und Beispiele für Umgehungen der Kreditgrenze 135 Schlupfloch bei der Bindungswirkung: Kreditgrenze gilt angeblich nicht für den Haushaltsvollzug Überschreitung der Kreditgrenze im Haushaltsvollzug Aufweichung der Kreditgrenze durch globale Minderausgaben Beispielsfälle für Überschreitungen im Haushaltsvollzug 164 Schlupflöcher bei den Ausnahmen von der Kreditgrenze: Vielfältige Umgehungen wegen zu leicht gemachter Inanspruchnahme der Ausnahmen Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts als Schlupfloch für eine überhöhte Kreditfinanzierung Zusätzliche Ausnahmeregelungen in den Landesverfassungen Schlupfloch Sondervermögen Permanente Kassenverstärkungskredite; Ablösung von Altschulden statt Tilgung Das ungeschriebene Schlupfloch: Extreme Haushaltsnotlage 196 IX

5 Vorschlag des Instituts für eine wirksame Kreditgrenze Der Vorschlag des Instituts Erster Schritt: Schlupflöcher schließen! Wahrung des Investitionsbezugs und Verwendung eines engen Investitionsbegriffs Bindende Wirkung der Kreditgrenze auch für Regierung und Verwaltung Konkretisierung der Störungslage und Verschärfung der Darlegungspflichten Anrechnung der Kreditaufnahme von Sondervermögen Anrechnung des festen Sockels der Kassenverstärkungskredite Verpflichtung zur echten Tilgung von Altschulden Anpassungen des Haushaltsrechts ohne Verfassungsänderung; Übergangsregelung Auf mittlere Sicht: Kreditfinanzierung grundsätzlich verbieten! Grundsätzliches Verbot der Kreditfinanzierung öffentlicher Haushalte Ausnahme I: Ausgleich konjunktureller Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben Ausnahme II: Unvorhersehbarer, unabweisbarer Finanzbedarf infolge von Katastrophen, Seuchen und Kriegen Prozentuale Obergrenze für die Ausnahmefälle und Tilgungsplan Formulierungsvorschlag In jedem Fall: Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen 226

6 2. Weitere Reformschritte erforderlich! Verbesserung der Haushaltsdisziplin Verwirklichung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Entlastung der Haushalte durch Anpassung der Ausgaben an die nachhaltig erzielbaren Einnahmen Mehr Transparenz und Kontrolle der Staatsverschuldung Merklichkeit der Kreditfinanzierung erhöhen, Staatsschuldenillusion abbauen Finanz- und haushaltspolitische Überwachung intensivieren Richterliche Beurteilung der Kreditfinanzierung verstärken Prüfung im Normenkontrollverfahren nicht ausreichend Ausschluss der Verfassungsbeschwerde nicht überzeugend Antragsrecht der Rechnungshöfe bei den Verfassungsgerichten Finanzielle Sanktionen bei unzulässiger Überschreitung der Kreditgrenze Schadensersatz: Drittwirkung und Verschulden schwierig zu erfüllen Verstoß gegen Kreditgrenze als neuer Straftatbestand? Vorschlag des Instituts: Alternative aus dem Gemeinschaftsrecht 277 XI

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