Erläuterungen zu den ADR-Änderungen (exkl. Tunnelregelung)
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- Eduard Amsel
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1 Erläuterungen zu den ADR-Änderungen (exkl. Tunnelregelung) Die vrliegenden Erläuterungen beziehen sich auf das Dkument Änderungen ADR 07 (exkl. Tunnelregelung) (Beilage 1). Freistellungen Betreffend Freistellungen sind flgende Mdifikatinen vrgesehen: Die bisherige Freistellung vn d) wird erweitert und präzisiert. Neu regelt diese Bestimmung jene Beförderungen, die vn Einsatzkräften im Zusammenhang mit Ntfallmassnahmen durchgeführt werden, abschliessend. Freigestellt sind Beförderungen, die vn Einsatzkräften der unter deren Überwachung durchgeführt werden, sweit diese im Zusammenhang mit Ntfallmassnahmen erfrderlich sind, insbesndere Beförderungen mit Abschleppfahrzeugen, die Unfall- der Pannenfahrzeuge mit gefährlichen Gütern mitführen, der Beförderungen, die durchgeführt werden, um die bei einem Zwischenfall der Unfall betrffenen gefährlichen Güter einzudämmen, aufzunehmen und zu einem sicheren Ort zu verbringen. Die bisherige Bestimmung vn f) für Gase wird erweitert und durch f) ersetzt. Die Freistellung bezieht sich neu auf die Beförderung vn ungereinigten leeren rtsfesten Lagerbehältern, die bestimmte Gase, Stffe der Klasse 3 und 9 der Pestizide der Klasse 6.1 enthalten haben. Die Freistellung betreffend Gasen in Ausrüstungsteilen zum Betrieb des Fahrzeugs wird hne inhaltliche Änderung präzisiert ( d). Der Anwendungsbereich der Freistellung für Beförderungen in einer Transprtkette, die eine See- der Luftbeförderung einschliesst, wird eingeschränkt: Neu ist diese Freistellung auch ausgeschlssen für Güter, die nach der Klasse 9 (bisher nur Klassen 1 bis 8) des ADR als gefährlich eingestuft sind, nach den Vrschriften des IMDG-Cdes der der Techischen Anweisungen der ICAO jedch nicht als gefährlich gelten ( ). Begriffsbestimmungen Verschiedene neue Begriffe werden definiert. Hervrzuheben sind flgende Begriffe in Kapitel 1.2: Fassungsraum eines Tankkörpers der eines Tankkörperabteils für Tanks Mitglied der Fahrzeugbesatzung Tankakte Beim Begriff luftdicht verschlssener Tank wird ein Verweis geändert: Für die Zulassung vn Vakuumventilen wird neu auf Absatz verwiesen. Sicherheitspflichten der Hauptbeteiligten Bei den Pflichten des Befüllers ( ) wird eingefügt, dass dieser beim Befüllen vn Fahrzeugen und Cntainern mit gefährlichen Gütern in lser Schüttung die Beachtung der anwendbaren Vrschriften des Kapitels 7.3 sicherzustellen hat. Übergangsvrschriften Verschiedene Übergangsfristen werden mdifiziert der neu eingefügt, insbesndere: Gefahrzettel und Grsszettel (Placards), die dem Muster Nr. 7A, 7B, 7C, 7D der 7E gemäss den bis geltenden Vrschriften der dem Muster Nr. 5.2 gemäss den bis geltenden Vrschriften entsprechen, dürfen bis weiter verwendet werden ( ). Andere Gefahrzettel und Grsszettel (Placards), die den ab geltenden Vrschriften nicht entsprechen, dürfen nicht mehr verwendet werden (vgl. aber betr. Wiederbefüllung, Prüfung und Entsrgung). 1 / 5
2 Druckgefässe und ihre Verschlüsse, welche nach Nrmen ausgelegt und gebaut sind, die zum Zeitpunkt ihres Baus anwendbar waren und in der nicht mehr aufgeführt sind, dürfen weiter verwendet werden ( ). Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge) und Aufsetztanks, die bis gemäss den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vrschriften gebaut wurden (der werden), aber den ab geltenden Vrschriften vn nicht entsprechen, dürfen bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung weiter verwendet werden ( ). Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge) und Aufsetztanks für die Beförderung vn Stffen der Klasse 3, Verpackungsgruppe I mit einem Dampfdruck bei 50 C vn höchstens 175 kpa, welche gemäss den bis geltenden Vrschriften gebaut wurden (der werden) und der Tankcdierung L1,5BN zugerdnet sind, dürfen bis weiter verwendet werden ( ). Für Tankcntainer, rtsbewegliche Tanks und MEGC besteht eine analge Übergangsbestimmung mit Frist bis ( ). Die Befristung der Verwendung vn Fahrzeugen EX/II und EX/III, die erstmalig vr zugelassen wurden und den bis zum anwendbaren Vrschriften des Teils 9, jedch nicht den ab anwendbaren Vrschriften entsprechen, wurde fallen gelassen. Diese Fahrzeuge dürfen damit über das Datum des hinaus verwendet werden ( ). Gefahrgutbeauftragter Vrgegeben wird, dass die für die Prüfung vn Gefahrgutbeauftragten zugelassene Stelle nicht zugleich Schulungsveranstalter sein darf ( ). Da für diese neue Bestimmung keine spezielle Übergangsregelung geschaffen wurde, muss sie per umgesetzt sein. Neu wird auch festgehalten, welche Hilfsmittel bei der Gefahrgutbeauftragtenprüfung zulässig sind ( ). Meldung vn Ereignissen mit gefährlichen Gütern Die Pflicht sicherzustellen, dass nach einem schwerem Zwischenfall der zuständigen Behörde ein Unfallbericht vrgelegt wird, wird vm Beförderer auf den Verlader, Befüller und Empfänger ausgedehnt ( ). Klassifizierung Zurdnung vn Feuerwerkskörpern zu Unterklassen: Neben der Zurdnung vn Feuerwerkskörpern gemäss dem Handbuch Prüfungen und Kriterien wird eine Alternativmöglichkeit eingeführt, die allerdings der Zustimmung der zuständigen Behörde bedarf ( ). Die Zurdnung erflgt diesfalls auf der Grundlage eines Analgieschlusses gemäss der Tabelle für die vrgegebene Klassifizierung vn Feuerwerkskörpern in Unterabsatz Aus dem glbal harmnisierten System für die Klassifizierung und Bezettelung vn chemischen Prdukten (GHS) wird der höchste Flammpunkt vn 60 für die Klassifizierung entzündbarer Stffe (2.2.3) swie die neuen Grenzwerte für die Klassifizierung giftiger Stffe (2.2.61) übernmmen. Ansteckungsgefährliche Stffe: Die Definitin des Begriffs Kulturen wird geändert. Neu wird der Begriff vn Patienten entnmmene Prben definiert ( ). Die UN-Nummer 3373 wird neu BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B benannt ( ). Die Freistellungen werden neu frmuliert. Insbesndere wird die Bestimmung aufgenmmen, wnach Patientenprben, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten, nicht den Vrschriften des ADR unterliegen, wenn die Prbe in einer Verpackung befördert wird, die jegliches Freiwerden verhindert und die mit dem Ausdruck FREIGESTELLTE MEDIZINISCHE PROBE bzw. FREIGESTELLTE VETERINÄRMEDIZINISCHE PROBE gekennzeichnet ist ( ). Die Freistellungen gelten für ansteckungsgefährliche Stffe beider Kategrien. 2 / 5
3 Tierkörper, die mit Krankheitserregern der Kategrie A der mit Krankheitserregern, die nur in Kulturen der Kategrie A zuzurdnen wären, behaftet sind, müssen neu zwingend der UN-Nummer 2814 der 2900 zugerdnet werden ( ). Die Klassifizierung radiaktiver Stffe wurde an die neusten Empfehlungen der IAEA (Internatinale Atmenergiebehörde) angepasst (2.2.7). Verzeichnis der gefährlichen Güter Tabelle A des Kapitels 3.2 wird in diversen Einzelpunkten ergänzt und geändert. Hervrgehben seien flgende Änderungen: Die Beförderung vn Flüssigkeiten in Tanks mit der Tankcdierung L1,5BN ist für eine Reihe vn entzündbaren Stffen der Verpackungsgruppen I und II nicht mehr zulässig. Bei UN-Nummer 1203 wird die Verpackungsanweisung IBC 02 mit der Sndervrschrift BB2 ergänzt. Für Benzin dürfen IBC nur nch verwendet werden, wenn der tatsächliche Dampfdruck bei 50 C höchstens 110 kpa der bei 55 C höchstens 130 kpa beträgt. Bei UN-Nummer 1170 wird die Sndervrschrift PP2 gestrichen. Die Verwendung vn Hlzfässern für die Beförderung vn Ethanl ist nicht mehr zulässig. Bei allen Eintragungen des Klassifizierungscdes 1.4S wird die Sndervrschrift V2 in Spalte 16 gestrichen: Für die Beförderung dieser Stffe werden nicht länger Fahrzeuge EX/II der EX/III verlangt. Ansteckungsgefährliche Stffe: Tierkörper mit UN 2814 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, GEFÄHRLICH FÜR MENSCHEN dürfen neu in lser Schüttung befördert werden. Die Beförderung in lser Schüttung vn UN 2900 ANSTECKUNGSGEFÄHRLICHER STOFF, nur GEFÄHRLICH FÜR TIERE wird auf Tierkörper und Abfälle eingeschränkt. Neu dürfen auch klinische Abfälle der UN-Nummer 3291 in lser Schüttung befördert werden. Die UN-Nummer 3373 (bisher diagnstische/klinische Prben) wird neu als BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B bezeichnet und darf nun in rtsbeweglichen Tanks befördert werden. Vn den zahlreichen neuen Eintragungen sei hervrgehben die Eintragung UN 3473 BRENNSTOFFZELLEN-KARTUSCHE mit entzündbaren flüssigen Stffen, Klasse 3, Klassifizierungscde F1. Sndervrschriften für bestimmte Stffe der Gegenstände Diverse für bestimmte Stffe der Gegenstände geltende Sndervrschriften werden textlich geändert der neu eingeführt (Kapitel 3.3). SV 247: Wurde bisher nur die Maximalgrösse vn Hlzfässern für die Beförderung vn UN 3065, Verpackungsgruppe III vrgegeben (500 Liter), wird neu auch die Minimalgrösse festgesetzt (250 Liter). SV 309: Das Ammnium Nitrat Gemisch für Emulsinen einerseits und Suspensinen und Gelen andererseits wird spezifischer beschrieben. SV 327: Die Beförderung vn Abfall-Druckgaspackungen vn UN 1950 für Wiederaufbereitungs- der Entsrgungszwecke wird vereinfacht. Neu können auch Grsspackungen, welche die Prüfanfrderungen der Verpackungsgruppe III erfüllen, verwendet werden. SV 601: Die Freistellung für gebrauchsfertige pharmazeutische Prdukte (Medikamente) wird ausgeweitet. Den Vrschriften des ADR unterliegen sie nicht, wenn sie für den Einzelhandel der den Vertrieb für den persönlichen der häuslichen Gebrauch hergestellt und abgepackt sind. SV 645: Wenn die Klassifizierung vn Feuerwerkskörpern der UN-Nummer 0336 nach dem Verfahren des Absatzes erflgte, kann die für die Zustimmung der Beförderung zuständige Behörde vrschreiben, dass die vrgegebene Klassifizierung auf der Grundlage des Handbuchs Prüfungen und Kriterien überprüft wird. 3 / 5
4 SV 651: Feuerwerkskörper der UN-Nummer 0336 müssen nicht in Fahrzeugen EX/II der EX/III befördert werden, wenn die Nettexplsivmasse je Beförderungseinheit 4000 kg und jene je Fahrzeug 3000 kg nicht übersteigt. SV 652: Bestimmte nicht ADR-knfrme metallische Gefässe, die als Treibstffgefässe für Heissluftballns eingesetzt werden und vr in Betrieb genmmen wurden, dürfen unter bestimmten Bedingungen bis zu einer Betriebsdauer (ab dem Datum der erstmaligen Prüfung) vn 25 Jahren auf der Strasse befördert werden. SV 653: Unter Einhaltung vn gewissen Vraussetzungen finden bei der Beförderung vn Khlendixid enthaltenden Flaschen mit einem Fassungsraum vn maximal 0,5 Litern die übrigen Bestimmungen des ADR keine Anwendung. Freistellungen im Zusammenhang mit der Beförderung vn in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Die höchstzulässige Nettmenge je Innenverpackung vn zusammengesetzten Verpackungen bzw. in Trays für Stffe der Verpackungsgruppe III, Klasse 6.1 und 8, wird vn 3 resp. 1 l auf 5 kg erhöht (3.4.6). Verwendung vn Verpackungen und Tanks Die Anfrderungen an Druckgefässe für flüssige und feste Stffe werden präzisiert und in einem eigenen Unterabschnitt detailliert dargestellt ( ). Die Verpackungsanweisungen P200 und P650 werden in zahlreichen Punkten ergänzt und mdifiziert ( ). Dem Eigentümer der Betreiber eines Tanks kmmen neue Pflichten betreffend Verwaltung der Tankakte zu ( ). Vrschriften für den Versand Neu wird verlangt, dass der Ausdruck UMVERPACKUNG in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch der Französisch ist, ausserdem in einer dieser Sprachen angegeben sein muss ( ). Die selben Anfrderungen werden an bestimmte Beförderungsdkumentatinen gestellt ( , ). Neu werden die bei bestimmten Verpackungen vrgeschriebenen Ausrichtungspfeile näher beschrieben ( ). Für die Klasse 5.2 wird ein neuer Gefahrzettel eingeführt ( ). Mit veralteten der beschädigten Gefahrzetteln dürfen ungereinigte leere Druckgefässe für Gase der Klasse 2 befördert werden zwecks Wiederbefüllung/Prüfung und Anbringung eines neuen, knfrmen Gefahrzettels der zwecks Entsrgung ( ) Für die Beförderung vn explsiven Stffen der Gegenständen mit Explsivstff der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S sind Grsszettel (Placards) nicht mehr erfrderlich ( ). Wenn die vrgeschriebenen rangefarbenen Tafeln an Cntainern, Tankcntainern, MEGC der rtsbeweglichen Tanks ausserhalb des Trägerfahrzeugs nicht deutlich sichtbar sind, müssen die selben Tafeln auch an den beiden Längsseiten des Fahrzeugs angebracht werden ( ). Neu werden entsprechende Anfrderungen für die Halterung der Tafeln eingeführt ( ) Bei Cntainern, in denen gefährliche feste Stffe in lser Schüttung befördert werden, und bei Tankcntainern, MEGC und rtsbeweglichen Tanks dürfen die rangefarbenen Tafeln durch eine alternative Kennzeichnung (Selbstklebeflie, Farbanstrich.ä.) ersetzt werden ( ). Bei Rücksendung vn leeren ungereinigten Umschliessungsmitteln an den Absender dürfen auch jene Beförderungspapiere verwendet werden, die für die Beförderung dieser Güter im befüllten Zustand verwendet werden. Diesfalls ist die Mengenangabe zu entfernen und durch den Ausdruck LEERE, UNGEREINIGTE RÜCKSENDUNG zu ersetzen. Diese Bestimmung gilt nicht für Güter der Klasse 7 ( ). 4 / 5
5 Bau- und Prüfvrschriften für Verpackungen, Grsspackmittel (IBC), Grssverpackungen und Tanks Die Anerkennung vn natinalen technischen Nrmen für Druckgefässe bzw. für Tanks muss durch die zuständige Behörde innert 2 Jahren zurückgezgen werden, wenn in der Tabelle vn der bzw. in jener vn auf eine geeignete Nrm verwiesen wird (6.2.3, ). Die Dichtheitsprüfung für Druckgaspackungen wird spezifiziert. Neben dem Heisswasserbad werden neu alternative Methden zugelassen ( ). Die Zulassungsbescheinigung des Baumusters eines Tankfahrzeugs muss neu auch die alphanumerischen Cdes der Sndervrschriften für den Bau (TC), die Ausrüstung (TE) und die Zulassung des Baumusters (TA) des Abschnitts enthalten, die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 13 für diejenigen Stffe aufgeführt sind, für deren Beförderung der Tank zugelassen ist ( ). Der Tankakte ist eine Kpie der Bescheinigung der Zulassung des Baumusters und der Prüfungen beizufügen ( , ). Mit den neuen Anfrderungen an die Kennzeichnung kann unterschieden und überprüft werden, zu welchem Zeitpunkt welche Art der Prüfung erflgt ist ( ). Die alphanumerischen Cdes aller Sndervrschriften TC und TE müssen auf dem Tankcntainer angegeben sein ( ). Die heute im vn der Schweiz lancierten multilateralen Abkmmen M 134 enthaltenen Bestimmungen für Saug-Druck-Tanks werden ins ADR übernmmen. Vrschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung Abfall-Druckgaspackungen der UN-Nummer 1950, die nach der neuen Sndervrschrift 327 für Wiederaufbereitungs- der Entsrgungszwecke befördert werden, dürfen nur in ffenen der belüfteten Fahrzeugen der Cntainern befördert werden (7.2.4, V 14). Die Anfrderungen für die Beförderung vn Abfällen mit ansteckungsgefährlichen Stffen werden detailliert. Berücksichtigt wird die neu zugelassene Beförderung in lser Schüttung. Speziell für Abfälle der UN-Nummer 3291 werden verschiedene Bedingungen frmuliert ( ). Es wird klargestellt, dass die Vrschriften für die Be- und Entladung auch für das Aufsetzen eines Cntainers, eines Schüttgut-Cntainers, eines Tankcntainers der eines rtsbeweglichen Tanks auf ein Fahrzeug resp. für das entsprechende Absetzen gelten (7.5.1). Knkretisiert werden die Anfrderungen an die Handhabung und Verstauung ( bis ). Bau und Zulassung der Fahrzeuge Die zuständige Behörde (d.h. die Kantne) haben neu die Möglichkeit, bei Sattelschleppern, die gemäss typengenehmigt sind, auf die erstmalige Prüfung zu verzichten, sfern eine Übereinstimmungserklärung des Herstellers, seines Bevllmächtigten der einer vn der zuständigen Behörde anerkannten Stelle vrliegt ( , ). Entsprechend den neuen Anfrderungen bezüglich Angabe der alphanumerischen Cdes aller Sndervrschriften TC und TE wird die Zulassungsbescheinigung angepasst ( ). Die Vrschriften über Geschwindigkeitsbegrenzer, die heute nur für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 12 Tnnen gelten, werden auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tnnen, welche nach dem zum Verkehr zugelassen werden, ausgedehnt (9.2.1). 5 / 5
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4 Verwendung von Tanks, Umschließungen 4.1 Verpackungen einschließlich IBC, Großverpackungen
sind. Nach dem Befüllen müssen die Verschlussventile geschlossen werden und während der Beförderung verschlossen bleiben. Der Absender muss überprüfen, dass die Verschlüsse und die Ausrüstung nicht undicht
Tagesordnungspunkt 5 b): Änderungsanträge zum RID/ADR/ADN Neue Anträge ZUSAMMENFASSUNG
(ECE/TRANS/WP.15/AC.1/2017/28) 28. Juni 2017 Original: Englisch RID/ADR/ADN Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (Genf, 19. bis 29. September
Erläuterungen. DIHK Stand: AKT. 01/2019 Letzte Änderung:
Erläuterungen Kursplan Aufbaukurs Tank für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen *) nach Kapitel 8.2 ADR ( *) Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text ausschließlich die männliche Form verwendet,
Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015
Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue
Erläuterungen. DIHK Stand: AKT. 01/2019 Letzte Änderung:
Erläuterungen Kursplan Aufbaukurs Tank für die Schulung der Fahrzeugführer Ausbildung der Gefahrgutfahrer/innen *) nach Kapitel 8.2 ADR ( *) Zur besseren Lesbarkeit wird im gesamten Text ausschließlich