Computer und Telekommunikation
|
|
- Oldwig Baum
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Computer und Telekommunikation Urteile Anhängige Verfahren Erlasse Zusatz-Service: Original-Urteile kostenlos im Internet abrufbar Zu allen Urteilen und Verwaltungsanweisungen, die in unserer Datenbank verfügbar sind, nennen wir Ihnen eine Bestell-Nr., mit der Sie als Abonnent von steuerberater intern die Dokumente im Originalwortlaut wie gewohnt im Internet kostenlos anfordern können: Sie haben keine Möglichkeit, die Original-Dokumente im Internet herunterzuladen? Kein Problem! Bitte fordern Sie die Dokumente per Post an (jeweils gegen frankierten Rückumschlag). steuerberater intern, markt intern Verlag Seite 1 von 7 Stand:
2 Aktuelle Steuer-Urteile zu FG Sachsen, Urteil vom , Az: 4 K 1435/02 (Abruf-Nr. stbi 17068) BFH-Az: IV R 19/06 Selbständige profitieren bei Privatnutzung betrieblicher PCs und Telefonanlagen nicht von der Steuerbefreiung nach 3 Nr. 45 EStG 3 Nr. 45 EStG stellt lediglich Vorteile eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten steuerfrei, sieht aber eine entsprechende Befreiung des privaten Nutzungsanteils für Steuerpflichtige mit Gewinneinkunftsarten nicht vor. Die Vorschrift gilt mithin nicht für einen Steuerzahler, der kein Arbeitnehmer ist, sondern als selbständiger Landwirt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt. Der in 3 Nr. 45 EStG geregelte Ausschluß von Unternehmern von der Steuerbefreiung verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG (siehe steuertip -Beilage 18/2005). FG Hessen, Urteil vom , Az: 6 K 1059/03 (Abruf-Nr. stbi 16372) BFH-Az: XI R 1/06 Fehlende Steuerfreistellung privater Telefonnutzung für Selbständige ist verfassungsgemäß Bei Arbeitnehmern ist die Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten, Computern und Internet nach 3 Nr. 45 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei kommt es auf den Umfang der Privatnutzung nicht an. Bei Selbständigen ist hingegen die Privatnutzung als Privatentnahme zu erfassen und erhöht somit die Betriebseinnahmen (siehe steuertip -Beilage 18/2005). In der Beschränkung der Steuerfreiheit der Vorteile der privaten Nutzung von betrieblichen Personalcomputern und Telekommunikationsgeräten auf Arbeitnehmer liegt nach Auffassung des FG Hessen kein Verstoß gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gleichheitssatz. FG Münster, Urteil vom , Az: 12 K 3383/03 E (Abruf-Nr. stbi 15457) BFH-Az: XI R 50/05 Keine Steuerfreiheit für private Telefonnutzung durch Selbständige Die private Telefonnutzung durch Selbständige ist anders als bei Arbeitnehmern nicht steuerfrei. Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster liegt keine Ungleichbehandlung mit Arbeitnehmern vor (siehe steuertip 43/2005 und steuertip -Beilage 18/2005). Hintergrund: Bei Arbeitnehmern ist die Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten, Computern und Internet nach 3 Nr. 45 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei. Dabei kommt es auf den Umfang der Privatnutzung nicht an. Bei Selbständigen ist hingegen die Privatnutzung als Privatentnahme zu erfassen und erhöht somit die Betriebseinnahmen. Urteil vom , Az: 5 K 1944/03 (Abruf-Nr. stbi 15809) Finanzamt kann Aufwendungen für einen allgemeinen Computerkurs (Office- Paket) nicht in jedem Fall der privaten Lebensführung zuordnen Das Finanzamt kann Aufwendungen für einen allgemeinen Computerkurs (Office-Paket) nicht in jedem Fall der privaten Lebensführung zuordnen. Verfügt ein Steuerzahler unstreitig nicht über einen privaten Computer, werden die Aufwendungen zur Förderung des Berufs getätigt. Die theoretische Möglichkeit einer privaten Nutzung schließt die Berücksichtigung als Werbungskosten nicht aus. Auch der Umstand, daß der Steuerzahler den Kurs mit einer Prüfung und einem entsprechendem Zertifikat abgeschlossen hat, spricht nicht gegen, sondern sogar für die berufliche Veranlassung. Das Zertifikat weist entsprechende Qualifikationen nach, die regelmäßig nur im beruflichen Bereich erforderlich sind (siehe steuertip 51/2005). Urteil vom , Az: VI R 50/03 (Abruf-Nr. stbi 17032) Werbungskostenabzug für Bildschirmbrille ist nur möglich, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können Aufwendungen für die Anschaffung einer Brille, die der Korrektur einer Sehschwäche dient, sind selbst dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn die Brille ausschließlich am Arbeitsplatz getragen wird. Die Sehbrille, die keinen besonderen Schutzzweck hat und auch nicht allein aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen getragen werden muß, hat die Funktion eines medizinischen Hilfsmittels auch dann noch, wenn sie ausschließlich bei der Berufstätigkeit verwendet und am Arbeitsplatz aufbewahrt wird. Ein Werbungskostenabzug ist nur möglich, wenn die Sehbeschwerden auf die Tätigkeit am Bildschirm zurückgeführt werden können. steuerberater intern, markt intern Verlag Seite 2 von 7 Stand:
3 FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom , Az: 1 K 371/02 (Abruf-Nr. stbi 15244) Steuerberater muß dem Finanzamt als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug von Telefonkosten Mandantennamen offenlegen Bei Telefonkosten, die sowohl beruflich als auch privat während der Arbeitszeit anfallen (sog. gemischte Aufwendungen), ist ein Abzug als Betriebsausgaben in voller Höhe nur dann zulässig, wenn entsprechende Nachweise erfolgen. Einen Steuerberater entbindet seine berufliche Schweigepflicht nicht davon, in den Einzelaufzeichnungen über die Telefongespräche jeweils die Mandantennamen anzugeben. Urteil vom , Az: VI R 37/04 (Abruf-Nr. stbi 14397) Bemessungsgrundlage für die Ein-Prozent-Regelung umfaßt bei einem Firmenwagen auch den Aufpreis für ein Satellitennavigationsgerät Bemessungsgrundlage für die Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten nach der ein-prozent-regelung ist auch bei Arbeitnehmern der inländische Bruttolistenpreis einschließlich des darin enthaltenen Aufpreises für ein werkseitig eingebautes Satellitennavigationsgerät (siehe steuertip 27/2005). Urteil vom , Az: 2 K 1431/03 (Abruf-Nr. stbi 13740) BFH-Az: III R 6/05 Aufwendungen für Domain-Adresse weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut Bei den mit dem Erwerb einer Domain-Adresse zusammenhängenden Aufwendungen handelt es sich weder um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch um Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut. Die Domain-Adresse stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar. FG Hamburg, Urteil vom , Az: V 300/00 (Abruf-Nr. stbi 11077) Aufwendungen für Sprachcomputer können als Werbungskosten abzugsfähig sein Aufwendungen für einen Sprachcomputer sind ausnahmsweise als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt. Im Streitfall erkannten die Richter nur die Zusatzkarte für Französisch, nicht aber den Sprachcomputer (Deutsch/Englisch) an. Urteil vom , Az: VI R 135/01 (Abruf-Nr. stbi 11158) Aufwendungen für gemischt genutzten Computer anteilig absetzbar Die Kosten eines privat angeschafften und sowohl beruflich als auch privat genutzten PC sind in Höhe des Anteils der beruflichen Nutzung als Werbungskosten abziehbar und unterliegen insoweit nicht dem Aufteilungs- und Abzugsverbot des 12 Nr. 1 Satz 2 EStG für sog. gemischte Aufwendungen. Pauschal kann von einer jeweils hälftigen privaten bzw. beruflichen Nutzung des PC ausgegangen werden. Die Peripherie-Geräte einer PC-Anlage sind regelmäßig keine geringwertigen Wirtschaftsgüter (siehe steuertip -Beilage 18/2005 und steuertip 20/2004). Urteil vom , Az: 6 K 2184/02 (Abruf-Nr. stbi 10996) Computertisch unabhängig vom beruflichen Nutzungsanteil des PC grundsätzlich abzugsfähig Aufwendungen für einen Computertisch teilen nicht das gleiche rechtliche Schicksal wie die Kosten für den Computer selbst. Sie müssen nicht in einen beruflichen und privaten Anteil aufgeteilt werden. Bei dem Computertisch handelt es sich um ein Arbeitsmittel, das unabhängig vom beruflichen Nutzungsanteil des Computers grundsätzlich in vollem Umfang abzugsfähig ist (siehe steuertip 16/2004 und 28/2004). Urteil vom , Az: IX R 18/02 (Abruf-Nr. stbi 08501) Computer kann bei Vermietungseinkünften als Werbungskosten abzugsfähig sein Aufwendungen für einen Computer zur Verwaltung einer Ferienwohnung können als Werbungskosten abziehbar sein. Voraussetzung ist, daß der PC in einem zum Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berechtigenden Umfang zur Verwaltung der Ferienwohnung eingesetzt wird (siehe steuertip 10/2003). steuerberater intern, markt intern Verlag Seite 3 von 7 Stand:
4 Urteil vom , Az: 6 K 1024/00 (Abruf-Nr. stbi Pauschale Schätzung des beruflichen Anteils von Computern mit 50 Prozent Ist der Umfang der beruflichen Nutzung eines Computers ungewiß, kann in Anlehnung an die umsatzsteuerliche Regelung pauschal die Hälfte der Aufwendungen als Werbungskosten anerkannt werden, wenn keine Anhaltspunkte dagegen sprechen (siehe steuertip 03/2002). Hinweis: Die Revision des Finanzamtes hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom (Az: VI R 44/02) als unbegründet zurückgewiesen. Siehe auch Grundsatz-Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom , Az.: VI R 135/01 (Abruf-Nr. stbi 11158). Urteil vom , Az: 5 K 1249/00 (Abruf-Nr. stbi 05158) Bei gemischter PC-Nutzung kann beruflicher Anteil auf 35 Prozent geschätzt werden Kann der Steuerpflichtige einen Nachweis des Umfangs der beruflichen Nutzung seines PC nicht führen, kann er den beruflichen Anteil mit 35 Prozent schätzen. Es muß lediglich feststehen, daß eine berufliche (Mit-)Benutzung des Computers gegeben ist. Diese Grundsätze gelten auch für Peripheriegeräte, also Scanner, Drucker und Monitore, die als selbständige Wirtschaftsgüter nicht in die AfA-Berechnungsgrundlage der Computeranlage einzubeziehen sind (siehe steuertip 42/2001). Hinweis: Im Revisionsverfahren ( Urteil vom , Az.: VI R 135/01, Abruf- Nr. stbi 11158) erkannten die Richter pauschal 50 Prozent als beruflich an, ließen aber eine gesonderte Abschreibung der Peripheriegeräte nicht zu. FG Köln, Urteil vom , Az: 10 K 6288/96 (Abruf-Nr. stbi 04333) BFH-Az: VI R 94/01 Werbungskosten-Abzug für Besuch einer Computermesse in den USA auch ohne Teilnahmebestätigung Das Finanzamt kann bei der Teilnahme eines EDV-Controllers an einer Computermesse in Las Vegas/USA den Werbungskostenabzug nicht allein wegen fehlender Teilnahmebestätigungen versagen. Im Ausland ist die Erteilung solcher Bescheinigungen unüblich. Zudem ist der Beweiswert ohnehin nur begrenzt (siehe steuertip 44/2001). Urteil vom , Az: VI R 177/99 (Abruf-Nr. stbi 04792) Massage für Mitarbeiter an Computer-Arbeitsplätzen kein steuerpflichtiger Vorteil Beugt eine Maßnahme des Arbeitgebers einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers z.b. bei Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen vor oder wirkt ihr entgegen, kann der dem Arbeitnehmer aus der Maßnahme erwachsende Vorteil im Einzelfall nicht als Arbeitslohn zu erfassen sein. Voraussetzung ist, daß der betriebliche Zweck im Vordergrund steht und das Eigeninteresse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (siehe steuertip 39/2001). Urteil vom , Az: 2 K 1564/00 (Abruf-Nr. stbi 04245) Teilweise beruflich genutzter PC kann anteilig steuerlich geltend gemacht werden Wird ein PC teilweise zum Beispiel zu 35 Prozent beruflich genutzt, sind die Kosten in dieser Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Das Abzugsverbot ( 12 Nr. 1 EStG) steht der Aufteilung nicht entgegen, da diese bei einem Computer ebenso möglich ist wie beim Pkw. So wie der berufliche Nutzungsanteil beim Pkw anhand der gefahrenen Kilometer ermittelt wird, läßt sich dieser beim PC anhand der Stunden der beruflichen bzw. privaten Nutzung ermitteln (siehe steuertip 28/2001). Hinweis: Im Ergebnis bestätigt durch Urteil vom , Az.: VI R 135/01 (Abruf-Nr. stbi 11158) Urteil vom , Az: 2 K 2753/99 (Abruf-Nr. stbi 04150) Ausrüstung eines PC mit Soundkarte und Lautsprecher kein Indiz für private Verwendung Die Ausrüstung eines Computers mit Soundkarte und Lautsprecher kann vom Finanzamt nicht als Indiz für eine private Verwendung angeführt werden. Diese Ausstattung gehört bei leistungsfähigen Multimedia-PC im häuslichen Bereich heute zum Standard (siehe steuertip 28/2001). steuerberater intern, markt intern Verlag Seite 4 von 7 Stand:
5 FG Baden-Württemberg, Urteil vom , Az: 12 K 446/99 (Abruf-Nr. stbi 02953) Finanzamt darf für einen Computer kein Fahrtenbuch verlangen Das Finanzamt darf von einem Steuerzahler, der einen PC steuermindernd geltend macht, keine nachvollziehbaren Einzelaufzeichnungen über Art, Zeitpunkt, Zeitraum und Bezug der Nutzung verlangen. Zum Nachweis von Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es keine gesetzlichen Aufzeichnungspflichten, die die Vorlage von Einzelaufzeichnungen zwingend vorsehen (siehe steuertip 08/2001). Urteil vom , Az: 2 K 2340/98 (Abruf-Nr. stbi 02880) Soundkarte allein läßt nicht auf private Nutzung eines Computers schließen Das Finanzamt kann bei einem privat angeschafften Computer mit Soundkarte und Lautsprecherboxen nicht ohne weiteres wegen vielseitiger Nutzungsmöglichkeiten eine Privatnutzung unterstellen. Das Finanzgericht erkannte daher bei einem Lehrer an einer berufsbildenden Schule die Aufwendungen für einen PC als Werbungskosten an (siehe steuertip 32/2000). Urteil vom , Az: 1 K 2119/99 (Abruf-Nr. stbi 02881) Wirtschaftslehrer kann Kosten für Internet absetzen Das Internet ermöglicht einem Lehrer mit dem Fach Wirtschaftskunde den Zugriff auf aktuelle Zahlen für den Wirtschaftsunterricht. Die Internet-Kosten sind daher steuerlich voll absetzbar. (siehe steuertip 32/2000). Urteil vom , Az: 1 K 1484/98 (Abruf-Nr. stbi 02159) Beruflich genutzte Software ist immer abzugsfähig Die Ausgaben für ein beruflich genutztes PC-Programm zum Beispiel das Kalkulationsprogramm Excel sind auch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Computer selbst nicht von der Steuer abgesetzt werden kann (siehe steuertip 21/2000). Urteil vom , Az: 5 K 2776/98 (Abruf-Nr. stbi 02727) Online-Anschluß kein Indiz für private Computer-Nutzung Ein privater Internet-Anschluß läßt nicht ohne weiteres die Vermutung zu, der PC werde nicht ausschließlich beruflich genutzt. Im konkreten Fall ging es um einen Berufsschullehrer, der seinen Schülern den Umgang mit dem Internet beibrachte (siehe steuertip 09/2000). Hinweis: In älteren Verfügungen stellt die Finanzverwaltung darauf ab, ob der häusliche PC derart ausgestattet ist, daß die berufliche Verwendung schlüssig erscheint. Das ist überholt. Jeder moderne PC ist sowohl für den privaten als auch für den beruflichen Einsatz geeignet. Ein Internetanschluß ist ebenso längst kein Indiz mehr für eine private Verwendung. steuerberater intern, markt intern Verlag Seite 5 von 7 Stand:
6 Anhängige Verfahren zu BFH-Az: IV R 19/06 FG Sachsen, Urteil vom , Az: 4 K 1435/02 (Abruf-Nr. stbi 17068) EStG 3 Nr. 45, 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1; GG Art. 3 Steuerfreiheit für private Telefonnutzung durch Selbständige Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin, daß der Vorteil, welcher Arbeitnehmern durch die unentgeltliche private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlage ihres Arbeitgebers zufließt, einkommensteuerfrei bleibt, jedoch bei einem selbständigen Landwirt die private Telefonnutzung als Privatentnahme besteuert wird (siehe steuertip -Beilage 18/2005)? BFH-Az: XI R 1/06 FG Hessen, Urteil vom , Az: 6 K 1059/03 (Abruf-Nr. stbi 15457) EStG 3 Nr. 45, 4 Abs. 1 S. 2, 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1; GG Art. 3 Steuerfreiheit für private Telefonnutzung durch Selbständige Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin, daß der Vorteil, welcher Arbeitnehmern durch die unentgeltliche private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlage ihres Arbeitgebers zufließt, einkommensteuerfrei bleibt, jedoch bei Selbständigen die private Telefonnutzung als Privatentnahme besteuert wird (siehe steuertip -Beilage 18/2005)? BFH-Az: XI R 50/05 FG Münster, Urteil vom , Az: 12 K 3383/03 E (Abruf-Nr. stbi 15457) EStG 3 Nr. 45; GG Art. 3 Steuerfreiheit für private Telefonnutzung durch Selbständige Liegt eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin, daß der Vorteil, welchen Arbeitnehmern durch die unentgeltliche private Nutzung der betrieblichen Telekommunikationsanlage ihres Arbeitgebers zufließt, im Gegensatz zum privaten Nutzungsanteil von Telefonkosten eines selbständig Tätigen einkommensteuerfrei bleibt (siehe steuertip 43/2005 und steuertip -Beilage 18/2005)? BFH-Az: III R 6/05 Urteil vom , Az: 2 K 1431/03 (Abruf-Nr. stbi 13740) EStG 4 Abs. 3, 5 Abs. 2, 6 Abs. 1; HGB 248 Abs. 2; BGB 12 Steuerliche Behandlung der Aufwendungen für eine Domain-Adresse Stellt eine Internet-Adresse ein immaterielles Wirtschaftsgut dar? Sind die Kosten der Übernahme einer bestehenden Domain-Adresse bei der Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG als Betriebsausgabe sofort abzugsfähig (hilfsweise Abschreibung bei Nutzungsdauer von 7 Jahren)? BFH-Az: VI R 94/01 FG Köln, Urteil vom , Az: 10 K 6288/96 (Abruf-Nr. stbi 04333) EStG 9 Abs. 1 S. 1, 12 Nr. 1 S. 2 Reisekosten für Besuch einer Computermesse als (anteilige) Werbungskosten bei privater Mitveranlassung Kann eine private Mitveranlassung der USA-Reise nach Las Vegas des als EDV-Controller tätigen Klägers zum Besuch einer Computermesse ausgeschlossen werden, wenn die Reise vom Arbeitgeber nicht bezuschußt, kein Sonderurlaub gewährt und kein Nachweis über die Teilnahme an allen Einzelveranstaltungen erbracht wurde? Sind entgegen dem Aufteilungsverbot die Flugkosten in dem Verhältnis zum Werbungskostenabzug zuzulassen, in dem die Tage, an denen ganztägige berufliche Veranstaltungen stattgefunden haben, zur Reisedauer stehen (siehe steuertip 44/2001)? steuerberater intern, markt intern Verlag Seite 6 von 7 Stand:
7 Verwaltungsanweisungen zu Bundesfinanzministerium, Information , (Abruf-Nr. stbi 15052) Lohnsteuerliche Behandlung von Vorteilen aus Mitarbeiter-PC-Programmen (MPP) Im Rahmen der Initiative D 21 fördert die Bundesregierung die PC- und Internetverbreitung zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Deutschland. Das Bundesfinanzministerium hat die vom Arbeitgeber zu beachtenden lohnsteuerlichen Vorschriften dargestellt, wenn er den Arbeitnehmern Personalcomputer - ggf. einschl. Zubehör und Software - (PC) verbilligt oder kostenlos überläßt bzw. zur Nutzung zur Verfügung stellt, z.b. im Rahmen eines Mitarbeiter- PC-Programms. Ferner wird für Arbeitnehmer erläutert, wann und wie die Aufwendungen für einen Personalcomputer steuerlich berücksichtigt werden können (siehe steuertip 35/2005). Bundesfinanzministerium, BMF-Schreiben , Az: IV B 2 - S /05 (Abruf-Nr. stbi 14377) Ertragsteuerliche Behandlung der Vergünstigungen beim Abschluß eines Mobilfunkdienstleistungsvertrages oder eines Prepaid-Vertrages Das BMF-Schreiben regelt die ertragsteuerliche Behandlung der im Zusammenhang mit dem Abschluß eines längerfristigen Mobilfunkdienstleistungsvertrages (MFDLV) oder eines Prepaid-Vertrages gewährten Vergünstigungen. OFD Koblenz, Verfügung vom , Az: S 7281 A - St 44 5 A (Abruf-Nr. stbi 13948) Vorsteuerabzug aus Telekom-Rechnungen, in denen für andere Netzbetreiber abgerechnet wird (Call-by-Call) Die Oberfinanzdirektion Koblenz nimmt in ihrer Verfügung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Telekommunikationsdienstleistungen Stellung. Konkret geht es um den Vorsteuerabzug aus Telekom-Rechnungen, in denen für andere Netzbetreiber abgerechnet wird sog. Call-by-Call (siehe steuertip 18/2005). Bundesfinanzministerium, BMF-Schreiben , Az: IV C 5 - S /01 II (Abruf-Nr. stbi 07190) Auslagenersatz und Werbungskosten im Zusammenhang mit Telekommunikation des Arbeitnehmers Die BMF-Schreiben vom (BStBl 1990 I S. 290) zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber ersetzten Ausgaben für Telefongespräche in der Wohnung des Arbeitnehmers und vom (BStBl 1993 I S. 908) zur lohnsteuerlichen Behandlung der Aufwendungen für ein Autotelefon sind durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen ( 3 Nr. 45, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG) überholt und werden durch das BMF-Schreiben mit Ablauf des ausgehoben. Auf die Neuregelungen in den Lohnsteuer-Richtlinien 2002 wird hingewiesen (R 21e, R 22 Abs. 2, R 33 Abs. 5, R 127 Abs. 4a LStR 2002). steuerberater intern, markt intern Verlag Seite 7 von 7 Stand:
Computer und Telekommunikation
Abruf-Nr. stbi 140401 Rechtsprechungs- Computer und Telekommunikation Urteile Anhängige Verfahren Erlasse Neuer Service: steuerberater intern bietet regelmäßig Rechtsprechungs-e zu ausgewählten Themen
MehrSTEUERRUNDSCHREIBEN III/2006
STEUERRUNDSCHREIBEN III/2006 I. Einkommensteuer Absetzung von Steuerberatungskosten beim Finanzamt Zum 1.1.2006 wurde der Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten gestrichen. Betroffen von der Streichung
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrInfo-Blatt Telekommunikationskosten
skosten 1. Vorbemerkung 2. Werbungskosten Inhalt Geltendmachung von beruflich veranlaßten Aufwendungen durch Arbeitnehmer (soweit keine Erstattung durch Arbeitgeber) 3. Auslagenersatz nach 3 Nr. 50 EStG
MehrBewirtungs- und Reisekosten
Urteile Anhängige Verfahren Erlasse Zusatz-Service: Original-Urteile kostenlos im Internet abrufbar Zu allen Urteilen und Verwaltungsanweisungen, die in unserer Datenbank verfügbar sind, nennen wir Ihnen
MehrLohnsteuer. 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn. 2 Steuerfreier Kostenersatz nur in Ausnahmefällen HI HI
TK Lexikon Steuern Führerschein Lohnsteuer 1 Übernahme von Führerscheinkosten ist Arbeitslohn HI1442485 HI1442486 Der Ersatz von Führerscheinkosten durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich als steuerpflichtiger
MehrVorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte
Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte l 1. Geschäftsreise - Voraussetzungen 1 2., Umfang der
MehrMerkblatt. Pkw-Nutzung durch Unternehmer. Inhalt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhalt 1 Allgemeines 2 Betriebs- oder Privatvermögen: Die Nutzungsart entscheidet! 3 Die private Pkw-Nutzung wie wird sie besteuert? 4 Wie werden die Kosten ermittelt? 5 Was
MehrNegative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte
BFH v. 12.06.2002 - XI R 55/01 BStBl 2002 II S. 751 Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben Leitsatz Sog. negative Unterschiedsbeträge sind
MehrHaushaltsnahe Dienstleistungen
Urteile Anhängige Verfahren Erlasse Zusatz-Service: Original-Urteile kostenlos im Internet abrufbar Zu allen Urteilen und Verwaltungsanweisungen, die in unserer Datenbank verfügbar sind, nennen wir Ihnen
Mehr97 ESt Private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge
97 ESt EStG 3, 6, 8 Mit dem Gesetz zur steuerlichen Færderung von Elektromobilitåt im Straßenverkehr 1 hat der Gesetzgeber einige Neuregelungen eingefçhrt, um die Anschaffung von Elektrofahrzeugen attraktiver
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht. Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung
Aktuelles aus dem Steuerrecht Neuregelungen für die Bilanzierung Investitionsabzugsbeträge Arbeitszimmer Kfz-Nutzung 1. Herstellungskosten Wahlrecht für Verwaltungskosten und freiwillige soziale Aufwendungen
Mehr1% des inländischen Bruttolistenpreises des genutzten. im Zeitpunkt der Erstzulassung
7.2 Die 1%-Methode Für die Besteuerung der Privatnutzung des Dienstwagens muss der Arbeitgeber monatlich den privaten Nutzungswert ermitteln. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: Besteuerung der Privatnutzung
Mehr> nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist,
Wikipedia: Häusliches Arbeitszimmer (Deutschland) Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Im Hinblick auf die
MehrBUNDESFINANZHOF. Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen
BUNDESFINANZHOF Häusliches Arbeitszimmer eines Selbständigen 1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein
MehrBFH-Leitsatz-Entscheidungen. Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen
BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: 1. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Mietzinsen für die Überlassung von Ausstellungsflächen in Messehallen Urteil vom 25.10.2016, Az: I R 57/15 2. Grunderwerbsteuer:
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht. 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten... 1
Inhaltsübersicht 1. Einheitliche Betrachtung für alle Auswärtstätigkeiten.............. 1 1.1 Auswärtstätigkeiten über einen längeren Zeitraum............. 2 1.2 Keine Betriebsstätte oder regelmäßige Arbeitsstätte
Mehr56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen
56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen EStG 4, 19 Wenn anlässlich des Geburtstags oder eines anderen Anlasses eine kleine Feier ausgerichtet wird, an der (auch) Arbeitskollegen teilnehmen,
MehrFG Berlin-Brandenburg - Vorrang der Anfechtung eines ESt-Null-bescheids vor. der des Verlustfeststellungsbescheids (rkr.) (siehe Sonderausgaben)
Fachinformation Nr. 7 / 2016 vom 28.07.2016 Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Seite 1. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen Abgabenordnung/Änderung von Steuerbescheiden BMF - Schreiben - Einkommensteuerliche
MehrBUNDESFINANZHOF. EStG 8 Abs. 1, 8 Abs. 2 Satz 2, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1. Urteil vom 18. Dezember 2008 VI R 34/07
BUNDESFINANZHOF 1. Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der
MehrSteuerliche Änderungen Eine Auswahl
Steuerliche Änderungen 2006 2008 Eine Auswahl Finnisch-Deutsche Handelsgilde Frankfurt den 8.2.2007 Dipl. Kffr.Sari M. Trosien Steuerberaterin Tel.: 06081 576 99 50 Email: s.trosien@tifcon.de, Web: www.tifcon.de
MehrGesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr; Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Dok.-Nr.: 5236146 Bundesministerium der Finanzen, IV C 5 - S-2334 / 14 / 10002-03 Schreiben (koordinierter Ländererlass) vom 14.12.2016 Weitere Anwendbarkeit bestätigt für Steuertatbestände, die nach dem
MehrAnwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Bundeszentralamt
MehrNEWSLETTER: AUSGABE
Seiten FIRMEN-PKW 1-3 NEUES REISEKOSTENRECHT 4-7 Ein Auto für das Unternehmen: Zuordnungswahlrechte optimal nutzen Was für die Frau die Schuhe sind, ist für den Mann das Auto. Auch Jahrzehnte nach dem
MehrDoppelte Haushaltsführung
Urteile Anhängige Verfahren Erlasse Zusatz-Service: Original-Urteile kostenlos im Internet abrufbar Zu allen Urteilen und Verwaltungsanweisungen, die in unserer Datenbank verfügbar sind, nennen wir Ihnen
MehrWichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung
www.kommunsense.de Wichtige Publikationen aus der Finanzverwaltung Ausgewählte Veröffentlichung aus der Finanzverwaltung 2009 Themen-Übersicht: (01) Entschädigungen an komm. Beamte bei Sitzungen der Gemeinde-
MehrFinanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E
1 von 5 Finanzgericht Düsseldorf, 12 K 1073/14 E Datum: Gericht: Spruchkörper: Entscheidungsart: Aktenzeichen: 04.12.2014 Finanzgericht Düsseldorf 12. Senat Urteil 12 K 1073/14 E Tenor: Der Einkommensteuerbescheid
MehrFG Köln Urteil vom K 2892/14
TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 HI7621216 Entscheidungsstichwort (Thema) HI7621216_1 Umfang der mit steuerfreien
MehrUnfallkosten. Zusammenfassung. Begriff. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung. Kurzübersicht HI LI
TK Lexikon Steuern Unfallkosten Unfallkosten HI630755 Zusammenfassung LI1928032 Begriff Unfallkosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, entstehen in der betrieblichen Praxis im Wesentlichen durch den
Mehr1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13
Inhaltsverzeichnis 1 Neuregelung der Auswärtstätigkeiten... 13 2 Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern bis 2013 und in den Jahren ab 2014... 14 2.1 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte
Mehr1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1 2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrI. Allgemeine Begriffe Seite. II. Reisekosten
I. Allgemeine Begriffe 1. Gesetzliche Regelung und allgemeine Grundsätze 9 1.1 Betriebsausgaben 9 1.2 Werbungskosten 10 1.3 Nicht abzugsfähige Ausgaben 10 1.4 Rechtsgrundlagen 10 II. Reisekosten 2. Begriff
MehrDas neue Reisekostenrecht ab 2008 bis Reisekosten im Inland -
Das neue Reisekostenrecht ab 2008 bis 2013 - Reisekosten im Inland - Im Rahmen der Lohnsteuer-Richtlinien 2011 ist entsprechend der BFH-Rechtsprechung das steuerliche Reisekostenrecht erheblich vereinfacht
MehrInhaltsverzeichnis. 3 Laufende Kosten des Firmenwagens 27
Inhaltsverzeichnis 1 Planung/Überlegungen vor der Anschaffung eines PKW 15 1.1 Zuordnung bei der Einkommensteuer 15 1.2 Zuordnung bei der Umsatzsteuer 16 1.2.1 Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen
MehrFirmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010
Firmenwagen - Private PKW Nutzung Leonberg, im Juli 2010 Im folgenden gehe ich auf diverse, in Beratungsgesprächen oft gestellte Fragen zum Thema private Nutzung eines Firmenwagens durch den Unternehmer
Mehrgetrennte Konten betriebliches Konto Vermutung, dass sie betrieblich veranlasst 3.7 Betriebsausgaben Allgemeines Hinweis:
Betriebsausgaben für Anwaltshonorare zulässig. Es verstösst nicht gegen Wettbewerbsrecht, dass 49 b Abs. 4 BRAO keine Marktverhaltensregelung im Sinne des 4 Nr. 11 UWG ist (Urteil vom 3. 2. 2006 6 U 190/05,
Mehr3.1 Beginn und Ende einer Auswärtstätigkeit Tätigkeit außerhalb der ersten Betriebsstätte 32
Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1. Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten 13 2. Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern 16 2.2 Tätigkeitsstätte bei einem
MehrBundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01
Bundesfinanzhof Urt. v. 12.06.2002, Az.: XI R 55/01 Entfernungspauschale: Für Selbständige keine Gleichbehandlung Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 36 Cent
MehrFall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?
Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,
MehrAllgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015
Mandanten-Rundschreiben Oktober 2015 28.09.2015 Allgemeine Steuerzahlungstermine im Oktober 2015 Fälligkeit Ende der Schonfrist Späteste Abgabe bei Überweisung des Schecks Mo. 12.10. Lohnsteuer, Kirchensteuer
MehrEStG 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BUNDESFINANZHOF Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten 1. Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben, auch wenn er fortdauernd und immer wieder verschiedene
MehrAbzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten
OFD Niedersachsen v. 29.11.2011 - S 2350-32 - St 215 Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten I. Allgemeine Grundsätze Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung
Mehr(Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz)
FG München, Urteil v. 05.03.2013 2 K 919/10 Titel: (Besteuerung der Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Kfz) Normenketten: 3 Abs 9a Nr 1 UStG 1999 10 Abs 4 S 1 Nr 2 UStG 1999 6 Abs 1 Nr 4
MehrFinanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6
Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Page 1 of 6 Finanzgericht Köln, 10 K 1476/09 Datum: 22.10.2009 Gericht: Finanzgericht Köln Spruchkörper: 10. Senat Entscheidungsart: Gerichtsbescheid Aktenzeichen: 10 K
MehrAktuelle steuerliche Entwicklungen
1 2 3 Aktuelle steuerliche Entwicklungen Aktuelle steuerliche Entwicklungen Themen: I. II. Intention des Gesetzgebers: Verhinderung der Kapitalflucht Beispiel: Klaus Z. hat in den Vorjahren Einkünfte aus
MehrHÄUSLICHES ARBEITSZIMMER
EXPOSEE Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Aufwendungen. Ein Abzug der entstandenen Aufwendungen kommt nur in zwei Ausnahmefällen in Betracht. 1.) Die Aufwendungen
MehrFINANZAMT TRIER Steuerliche Förderung der Elektromobilität
Steuerliche Förderung der Elektromobilität Monika Bohlen Finanzamt Trier Folie 1 Steuerliche Förderung der Elektromobilität Inhalt Folie 1. Begünstigte Elektrofahrzeuge 4 2. Minderung der BMG bei der 5
MehrAbzug von Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten
Abzug von Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten I. Allgemeine Grundsätze II. Prüfungsschema 1. Abzug dem Grunde nach a) Anlass der Bewirtung b) Ort der Bewirtung c) Teilnehmerkreis
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Deutscher Bundestag WD /17
Besteuerung des Einkommens bildender Künstler 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Besteuerung des Einkommens bildender Künstler Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. März 2017 Fachbereich: WD 4: Haushalt
MehrÜbungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den 3.5.2018 Besprechungsfall 2 Stichpunkte zur Lösung Zulässigkeit und Begründetheit der Klage Zulässigkeit Postulationsfähigkeit ( 62 Abs. 1 FGO) Form und Frist ( 47 Abs. 1, 64 Abs. 1 FGO)
MehrBundesministerium der Finanzen Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung
Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Hg/Ze Tel.: +49 30 240087-36 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 26. Mai 2014 Entwurf einer
MehrGutschein: Der steuerliche Vorteil
Die Ausgabe von Gutschein-Produkten an die eigenen Arbeitnehmer eines Unternehmens ist mittlerweile ein häufig gewählter Bestandteil der Entlohnung der Arbeitnehmer. Mit den Gutscheinen können die Arbeitnehmer
Mehr3 DIE MANDANTEN I INFORMATION
3 DIE MANDANTEN I INFORMATION Themen dieser Ausgabe Zuordnung gemischt-genutzter Gegenstände Anhebung der Schwelle bei GWG BFH verwirft Sanierungserlass Das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer Benzinkosten
MehrHerausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz
MehrMandantenbrief. Zuordnung gemischt-genutzter Gegenstände zum Unternehmensvermögen. Ausgabe Mai / Juni
Mandantenbrief Ausgabe 3.2017 Mai / Juni Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1 Service und Verzeichnisse 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1.2 Herausgeberporträt 1.3 Abkürzungsverzeichnis 1.4 Stichwortverzeichnis 1.5 Kostenloser Online-Zugang 1.6 Glossar
MehrLohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab
Lohn- und umsatzsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2015 Monika Bohlen Finanzamt Trier VTU Trier 20. Januar 2016 Folie 1 Betriebsveranstaltungen ab 2015 Inhalt Folie 1. Rechtslage
MehrÄnderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von. Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit
Änderung in der steuerlichen Behandlung der Tätigkeit von Mitarbeitern mit Reisetätigkeit, z. B. bei ambulanter Pflegetätigkeit Hintergrund: Mit Urteil vom 09.06.2011 ( Az. VI R 55/10 und VI R 58/09) hat
MehrWie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben
Investitionsabzugsbetrag I 80/01 Wie Unternehmer und Freiberufler mithilfe des Investitionsabzugsbetrags Steuern sparen, ohne Geld auszugeben Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wie die Steuerbelastung gesenkt
MehrEntgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei
TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer
Mehr1. Nutzungsentgelt i. S. v. R 8.1 Absatz 9 Nummer 4 LStR 2011
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden
MehrAbziehbarkeit von Repräsentationsaufwand durch das Halten von Reitpferden. FG Baden-Würtemberg Urteil vom K 3408/13 -rechtskräftig
HLBS-Dokumenten Nr.: 10.2.5. Betrifft: Abziehbarkeit von Repräsentationsaufwand durch das Halten von Reitpferden Quelle: FG Baden-Würtemberg Urteil vom 6.5. 2015 1 K 3408/13 -rechtskräftig Leitsatz: Aufwendungen
Mehr(Schuldzinsen als Werbungskosten beim Mehrkontenmodell)
FG München, Urteil v. 15.12.2014 7 K 3140/13 Titel: (Schuldzinsen als Werbungskosten beim Mehrkontenmodell) Normenketten: 4 Abs 4a EStG 2009 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG 2009 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009 EStG
MehrReisekosten ab Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit. 2. Prüfungspunkte
Reisekosten ab 2014 1. Voraussetzungen für das Vorliegen einer Auswärtstätigkeit... 1 2. Prüfungspunkte... 1 3. Abzugsfähige Aufwendungen... 2 3.1 Fahrtkosten... 2 a) Tatsächliche Aufwendungen für öffentliche
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
GZ. RV/2100678/2011 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, vertreten durch Köhler & Partner KG, Steuerberater, Waldgasse 23, 8680 Mürzzuschlag,
MehrBetrieblicher Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG; Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften
BMF v. 7.5.2008 IV B 2 -S 2144/07/0001 BStBl 2008 I S. 588 Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach 4 Abs. 4a EStG; Schuldzinsen bei Mitunternehmerschaften Bezug: Schreiben des BMF vom 17. November 2005 IV
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrInhaltsverzeichnis V o r w o r t Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern...
Inhaltsverzeichnis V o rw o rt... 5 1 Zuordnung von Fahrten zu Auswärtstätigkeiten... 13 2 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 15 2.1 Erste Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmern... 16 2.2 Tätigkeitsstätte
MehrZur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.f. des JStG 2010
Dok.-Nr.: 0950321 Bundesfinanzhof, VIII-R-15/15 Urteil vom 09.05.2017 Fundstellen Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.f. des JStG 2010 Leitsatz: Der personenbezogene
MehrKfz-Nutzung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Kfz-Nutzung bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften Inhalt 1. Grundlagen 2. Nutzungsanteile 3. Nachweis der betrieblichen Nutzung 4. Ansatzmethoden der privaten Kfz-Nutzung 5. Weitere Informationen
MehrAktuelle Ausgestaltung und notwendiger Reformbedarf bei der Besteuerung von Firmenwagen und geldwerter Vorteile
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4205 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost, Harald Koch
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 1 S 7100 Rdvfg. vom 23.04.2007 S 7100 A 68 St 11 Karte 67 Nichtunternehmerische Nutzung eines dem Unternehmensvermögen der Gesellschaft zugeordneten Fahrzeugs
MehrExtras für Ihre Mitarbeiter
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Extras für Ihre Mitarbeiter Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Extras für Ihre
MehrLohnsteuer. 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum. Hinweis. Praxis-Beispiel HI HI
TK Lexikon Steuern Jubiläumszuwendung Lohnsteuer 1 Veranstaltung anlässlich Firmenjubiläum HI727009 HI2807833 Bei einer Betriebsfeier anlässlich eines Firmenjubiläums (Jubiläumsfeier) können die Zuwendungen
MehrDienstwagenbesteuerung Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil!
- 1 - BdSt-INFO-Service Nr. 11 Stand: 29. September 2017 Dienstwagenbesteuerung Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den geldwerten Vorteil! Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsvorgaben bei
MehrII. Vorwort Sachzuwendungen und Barlohn mit deren Bewertungsmaßstäben im Überblick... 11
I. Abkürzungsverzeichnis... 9 II. Vorwort... 10 III. Sachzuwendungen und Barlohn mit deren Bewertungsmaßstäben im Überblick... 11 1. Allgemein... 11 2. Lohnsteuereinbehalt bei Arbeitnehmereigenschaft Abgrenzung
MehrPrivatnutzung betrieblicher PKW
Mandanten-Info Privatnutzung betrieblicher PKW E-Mail: info@schmale-raabe.de, Internet: www.schmale-raabe.de 2 1. Einführung 2. 50 %-Grenze entscheidet, wie die private Nutzung zu ermitteln ist 2.1 Berücksichtigung
MehrBetrieblich oder privat? Gemischte Aufwendungen richtig ansetzen
Betrieblich oder privat? Gemischte Aufwendungen richtig ansetzen Betrieblich oder privat? Gemischte Aufwendungen richtig ansetzen Betrieblich oder privat: Nicht immer lässt sich das so einfach trennen.
MehrEntschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen (Ratsherrenerlass)
1 von 8 10.03.2014 14:09 Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Rechtsgrundlagen / Verwaltungsanweisungen / Entschädigung für Mitglieder kommunaler Vertretungen (Ratsherrenerlass) 06.11.13
MehrÜberlassung einer BahnCard an Arbeitnehmer
REISEKOSTEN/AUSWÄRTSTÄTIGKEIT Überlassung einer BahnCard an Arbeitnehmer Hat sich die Anschaffung der BahnCard für den Arbeitgeber gelohnt? Auf diese Frage reduzieren viele Betriebsprüfer die Frage, ob
MehrUmsetzung der Seeling -Rechtsprechung
Umsetzung der Seeling -Rechtsprechung Vorsteuerabzug und Besteuerung der gleichgestellten sonstigen Leistung bei Gebäuden, die auch für eigene Wohnzwecke verwendet werden OFD Koblenz 19.11.07, S 7206/S
MehrMANDANTENINFORMATION
MANDANTENINFORMATION Beiträge Dezember 2012 1. Steuertermine: Übersicht Dezember 2012 bis März 2013 2. Kein Aufteilungsverbot für häusliches Arbeitszimmer? 3. Betriebsvermögen beim Investitionsabzugsbetrag
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich
MehrEntgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei
TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie
MehrMerkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer
Merkblatt zur Pkw-Nutzung durch Unternehmer Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 2. BETRIEBS- ODER PRIVATVERMÖGEN: DIE NUTZUNGSART ENTSCHEIDET!... 2 3. DIE PRIVATE PKW-NUTZUNG - WIE WIRD SIE BESTEUERT?...
MehrOFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600
OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity
MehrEinkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3)
Einkommensteuer-Erklärung 2012 (Teil 3) Als letzten Teil der Trilogie Einkommensteuer-Erklärung 2012 möchte ich Ihnen in meinem Editorial Mai 2013 einen speziellen Hinweise zur Einkunftsart Vermietung
Mehr1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung
TK Lexikon Steuern Dienstwagen, 1-%-Regelung 1 Nutzungswert nach der 1-%-Regelung 1.1 Definition des Bruttolistenpreises HI2762030 HI2762031 Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des
Mehr