Schaffung von Wohnraum / Sozialer Wohnungsbau in Harsewinkel
|
|
- Hildegard Waldfogel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schaffung von Wohnraum / Sozialer Wohnungsbau in Harsewinkel Vorlage zu TOP: Gremium Termin Sitzung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich Vorlage VL-25/2016 Verfasser/in, Organisationseinheit Rolf Bornemann, FG 3.1 Reinhard Pawel, FB 3 Stefan Volmering, FB 1 Datum Sichtvermerk: Bürgermeisterin zuständige FBL/FGL beteiligte FBL/FGL Kämmerer Beschlussvorschlag: Der HFWA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Ziel ist, den Bestand an Sozialwohnungen in den nächsten drei Jahren um ca. 280 WE (Wohneinheiten) auf ca. 515 WE (Stand 2001) wieder aufzustocken. Deshalb soll die Bauleitplanung neben den geplanten 60 WE am Prozessionsweg ( Pferdewiese ) in den Baugebieten Olden Hof, Auf den Middeln und Remse III weiteren sozialen Wohnungsbau ermöglichen. 2. Die Stadt Harsewinkel sieht davon ab, für diesen Bedarf im (sozialen) Wohnungsbau eigenwirtschaftlich tätig zu werden, insbesondere eine eigene Wohnbaugenossenschaft zu gründen. Der Wohnungsbau soll durch bestehende leistungsfähige Wohnbaugenossenschaften und / oder private Investoren erfolgen. 3. Um den Bedarf an Grundstücken für die Errichtung freifinanzierter und selbstgenutzter WE zu decken, werden folgende Wohnbauflächen entwickelt: Das Bauhofgelände an der Lütgenbrede wird vermarktet und vergeben nach den Kriterien Städtebauliches Konzept in Verbindung mit dem Kaufpreis. Es sollen dort ca. 30 hochwertige Innenstadt-WE entstehen. In den Baugebieten Olden Hof, und Remse III sind sowohl Grundstücke für den Mietwohnungsbau als auch Grundstücke für die Bebauung mit 1-2 WE vorzusehen. Am Sertürner Weg in Harsewinkel sollen ebenfalls weitere WE entstehen. Die Entscheidung zur Art der Bebauung 1-2 WE Grundstücke oder Grundstücke für den Mietwohnungsbau mit mehreren WE wird im Rahmen des derzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens getroffen Sollte weiterer Bedarf bestehen, wird als nächste Fläche das Baugebiet nördlich des Bebauungsplanbereiches Östlich der Wippe konzipiert und erschlossen. Die Nachverdichtung auf größeren Grundstücken in den bestehenden Wohngebieten wird weiterhin von der Stadt positiv begleitet und beworben. 4. Seite 1 von 8
2 Wegen der unverhältnismäßig hohen Grunderwerbskosten wird die Erschließung des Baugebietes Auf dem Venn in Greffen zunächst zurückgestellt. 5. Die Entscheidung, ob Grundstücksverhandlungen in den Ortsteilen zum Erwerb von weiteren Vorratsflächen für Gewerbe- und Wohnbauland aufgenommen werden, wird vertagt auf die HFWA-Sitzung im Dezember Im Laufe des Jahres wird sich abzeichnen, ob und wie sich der Zuzug weiter entwickelt, ob es ein Interesse von Investoren am sozialen Wohnungsbau in Harsewinkel gibt und ob weiterhin freigezogene Wohnungen vom Markt aufgesogen werden. 6. Trotz des Bedarfs an Wohnraum wird an der Gewerbeentwicklung Auf den Middeln festgehalten, um vor Ort Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Im Übrigen ist die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen im Bereich des Flugplatzes Gütersloh zu sehen. Sachverhalt: Der Rat hat am eine Sondersitzung zum Thema Schaffung von Wohnraum beschlossen, in der folgende Aspekte beraten werden sollen: Sozialwohnungen in den Bereichen Alt- und Neubau durch private Investoren oder bestehende Baugenossenschaften durch Gründung einer eigenen Baugenossenschaft durch die Stadt finanziellen und personelle Auswirkungen der jeweiligen Modelle Flächenverfügbarkeit Zwischenzeitlich sind zum Thema folgende Anträge der CDU-Fraktion eingegangen: Die Verwaltung soll Grundstücksverhandlungen in Marienfeld führen mit dem Ziel des Erwerbs von Wohnbauland (Anlage 1, auch als Papiervorlage). Sobald Baugebiete vermarktet werden, soll mit der Aufplanung neuer Gewerbe- und Wohnbaugebiete begonnen werden (Anlage 2, auch als Papiervorlage). Stellungnahme der Verwaltung: I. Schaffung von Sozialwohnungen Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man die staatliche Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen (z.b. Modernisierung) zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und der Bildung von selbstgenutztem Eigentum. Ziele dieser Förderung sind u.a. Wohnungen für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und die Anpassung von Wohnungen an die Erfordernisse des demographischen Wandels. Hierdurch sollen insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung unterstützt werden. Seite 2 von 8
3 Die soziale Wohnraumförderung erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen, welches die Abwicklung der Maßnahmen den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten übertragen hat. Zudem stellt das Land zusätzlich Fördermittel für die Herstellung und Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zur Verfügung. Die Vergabe von Mitteln erfolgt im Regelfall durch die Bereitstellung zinsloser bzw. zinsvergünstigter Darlehen. Zudem werden aktuell je nach Förderungsart Tilgungsnachlässe gewährt. Im Gegenzug haben die Bauherrn/Investoren der Bewilligungsbehörde langfristige Belegungs- bzw. Besetzungsrechte einzuräumen. Zudem unterliegen die geförderten Wohnungen einer Mietpreisbindung. Eine Kurzinformation zur Wohnungsbauförderung des Landes NRW ist als Anlage 3 im Ratsinformationssystem beigefügt. 1. Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Harsewinkel Laut Bestandsstatistik hat sich die Anzahl der Wohnungen in Harsewinkel von 515 (Stand: ) auf inzwischen 237 (Stand: ) reduziert. Diese Reduzierung dürfte im Wesentlichen auf den Wegfall der Sozialbindungen der in den 60iger und frühen 70iger Jahren errichteten Sozialwohnungen basieren. Die Sozialbindung endet, wenn das öffentliche Wohnbaudarlehen zurückgezahlt ist oder wenn die Wohnung nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird. Rd. 70 % des aktuellen Bestandes an sozial geförderten Mietwohnungen ist zwischen 1989 und 2002 entstanden. Hierunter befinden sich auch 45 Miet-Einfamilienhäuser, die seinerzeit für Familien mit mehreren Kindern gebaut wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Wohnungen noch länger in der Sozialbindung mit entsprechender Mietpreisobergrenze befinden werden. Seit dem Jahr 2003 sind jedoch in Harsewinkel keine neuen Mietwohnungen mehr gefördert worden. Für die bestehenden Sozialwohnungen bestand bis Ende 2013 eine Mietpreisobergrenze von 4,45 /qm. Im Jahr 2014 ist Harsewinkel in der Mietniveaukategorie höher eingestuft worden, so dass aktuell eine Höchstmiete von 5,00 /qm gilt. Für den Neubau von Mietwohnungen sehen die aktuellen Förderungsbestimmungen eine Höchstmiete von 5,25 /qm vor. Bis dato verfügt Harsewinkel über keinen Mietspiegel. Nach Erkenntnissen der Verwaltung dürfte der ortübliche Mietzins sich je nach Baujahr des Hauses - zwischen 5,50 /qm und 6,00 /qm und tlw. auch darüber bewegen. Hieraus ergibt sich, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen, Empfänger von Sozialleistungen aber auch ältere Menschen mit niedrigem Renteneinkommen kaum noch in der Lage sind, finanziell angemessenen Wohnraum zu finden. 2. Handlungsbedarf (Beschlussvorschlag 1.) Harsewinkel hatte in den vergangenen zwei Jahren einem positiven Zuwanderungssaldo, der zu einem nicht unerheblichen Anteil auf den Zuzug von Flüchtlingen und den Zuzug von Arbeitskräften aus verschiedenen EU-Ländern basiert. Aktuell bestehen erhebliche Schwierigkeiten den längerfristigen konkreten Bedarf an preiswertem Wohnraum zu definieren, da weitere Zuzüge von Flüchtlingen und Arbeitskräften aus der EU nicht prognostiziert werden können. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass ein erheblicher Teil der zugewiesenen Flüchtlinge in absehbarer Zeit auf Wohnraum in Harsewinkel angewiesen sein werden. Seite 3 von 8
4 Wenn von den in den Jahren 2014/2015 zugewiesenen 600 Flüchtlingen die Hälfte anerkannt in Harsewinkel bleibt und im Durchschnitt 3-Personen-Haushalte angesetzt werden, ergibt sich allein aus dieser Bevölkerungsgruppe ein Bedarf für 100 WE. Geht man von einer Zuweisung von Flüchtlingen wie im Haushalt 2016 angenommen aus, würden 140 WE zusätzlich benötigt. Weiter wird es erforderlich sein, auch in Zukunft Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen (Alleinerziehende, Rentner, Empfängern von Sozialleistungen etc.) den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Vermutlich werden daher in den kommenden Jahren in Harsewinkel ähnliche Anstrengungen wie in den 90iger Jahren erforderlich sein, als in Harsewinkel 169 Sozialwohnungen durch private Investoren gebaut wurden. Zudem werden aus Sicht der Verwaltung auch Fördermaßnahmen im Wohnungsbau erforderlich sein, die dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen. 3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für private Investoren (Beschlussvorschlag 2.) Im Gegensatz zu den 90iger Jahren ist die Zinsspanne zwischen öffentlichen Fördermitteln und Finanzmitteln vom Kapitalmarkt sehr gering. Gleichzeitig gibt der freie Wohnungsmarkt höhere Mieten her. Deshalb ist der freifinanzierte und sozialbindungsfreie Wohnungsbau für Investoren oft attraktiver. Unter der Voraussetzung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens wären neben der Landesförderung bei Bedarf auch eigene Fördermodelle der Stadt Harsewinkel denkbar, zum Beispiel durch einen vergünstigten Kaufpreis für städtische Grundstücke oder durch einen einmaligen Baukostenzuschuss an einen Investor zur Schließung dessen wirtschaftlicher Deckungslücke ähnlich wie bei der Breitband-Ausbauförderung. Mit dieser Förderung würden Investoren mit eigenen Grundstücken erreicht. Der Städte- und Gemeindebund NRW wurde diesbezüglich um eine rechtliche Stellungnahme und dort bekannten good-practice Lösungen gebeten. Eine Antwort wird bis zur Ausschusssitzung erwartet. Gleichwohl hat der Kreis Gütersloh im Dezember 2015 auch ohne ergänzende kommunale Förderung bereits Förderzusagen für 7 Wohneinheiten an der Brockhäger Straße im Rahmen des Förderprogramms Sozialen Wohnungsbau und für weitere 3 Wohneinheiten aus dem Förderprogramm Wohnraum für Flüchtlinge im Bereich Vennegärten erteilt. Der Investor wird mit der Baumaßnahme in den Vennegärten beginnen, sobald die Förderzusage des Landes vorliegt. Nach Fertigstellung wird er unmittelbar im Anschluss an der Brockhäger Straße bauen. Er strebt an, dass beide Vorhaben noch in diesem Jahr bezugsfertig sind. 4. Eigenwirtschaftliche Betätigung der Stadt Harsewinkel (Beschlussvorschlag 2.) Ergänzend zu dem Engagement privater Investoren wäre auch die eigenwirtschaftliche Betätigung denkbar, abgebildet entweder im Kernhaushalt, als Sondervermögen in Form eines wirtschaftlich selbständigen Eigenbetriebs, oder als Eigengesellschaft (z. B. als GmbH). Zu einem genossenschaftlichen Engagement wird unter 5. gesondert ausgeführt. Umsatzsteuerliche Vorteile ergeben sich für die Stadt Harsewinkel bei einem Eigenbetrieb oder einer Eigengesellschaft nicht, da hier die dauerhafte und umsatzsteuerfreie Vermietung von Wohnraum im Vordergrund steht. Sehen Sie hierzu auch die gleichlautenden Ausführungen zur Harsewinkeler Sportstätten GmbH in der Vorlage MI-3/2016 zum HFWA am Seite 4 von 8
5 Die Stadt Harsewinkel verfügt bereits jetzt über 88 eigene Wohnungen, die im Anlagevermögen des Kernhaushalts nachgewiesen sind. Die LEG ist mit der Hausverwaltung beauftragt und führt für 14 Wohnungen auch die Mieterverwaltung durch. Die Belegung bzw. Mieterverwaltung der anderen Wohnungen erfolgt vor dem Hintergrund der Flüchtlingsunterbringung in letzter Zeit verstärkt durch die Fachbereiche 2 und 3. Bei einer verstärkten eigenwirtschaftlichen Betätigung muss der steigende Personalaufwand für die Verwaltung mitbedacht werden, der jedoch aktuell nicht beziffert werden kann. 5. Modell Genossenschaft (Beschlussvorschlag 2.) Zu der Genossenschaft wird deshalb gesondert ausgeführt, da deren Gründung mindestens 3 natürliche und/oder juristische Personen voraussetzt. Die Stadt Harsewinkel allein kann die Genossenschaft somit nicht gründen. Grundgedanke einer Genossenschaft ist, gemeinsame Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, insbesondere dann, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt. Die Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft sind im klassischen Fall gleichzeitig Eigentümer, Kapitalgeber und Mieter der Genossenschaft. Gleichwohl kann es aber auch Mietverhältnisse geben, die eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft nicht voraussetzen. Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V. rät der Stadt Harsewinkel dazu, für den sozialen Wohnungsbau in Harsewinkel erfahrene Wohnungsbaugenossenschaften mit entsprechend vorhandener (Eigen-)Kapitalstruktur zu gewinnen. Dem Genossenschaftsverband sind keine Beispiele aus jüngerer Zeit bekannt, bei denen Genossenschaften rein für den sozialen Wohnungsbau gegründet wurden. Üblich ist eine Mischform aus öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau. Die Stadt Harsewinkel ist Mitglied in der bereits 1907 gegründeten Wohnungsbaugenossenschaft Warendorf eg. Zweck der Genossenschaft ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft beschränkt sich aus ertragssteuerlichen Gründen nahezu ausschließlich auf die Errichtung und Vermietung von Wohnungen an Mitglieder. Jedes Mitglied muss sich mit mindestens einem Geschäftsanteil von 200 EUR an der Genossenschaft beteiligen. Die Stadt Harsewinkel hält 34 von Anteilen im Wert von EUR (Jahresabschluss ). Die Warendorfer Genossenschaft verfügt über insgesamt 680 Wohnungen. Davon befinden sich 194 Wohnungen in Harsewinkel und Marienfeld. Herr Bernhard Herbermann, hauptamtlicher geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft, hat in einem Gespräch mit der Verwaltung Interesse an einem genossenschaftlichen Engagement in Harsewinkel signalisiert und wird in der Sitzung zu dem Thema genossenschaftlicher sozialer Wohnungsbau Stellung nehmen. II. Verfügbarkeit von geeigneten städtischen Grundstücken zur Schaffung von Wohnraum (Beschlussvorschlag 3 6.) In der Sitzung des HFWA am wurde über ein kurzfristig umzusetzendes Modell zur Schaffung von rd. 60 WE im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus am Prozessionsweg beraten. Dieses Grundstück eignet sich in besonderer Weise für den geförderten Mietwohnungsbau, da es ein in sich geschlossenes Baukonzept ermöglicht. Durch die unmittelbare Nähe der für das tägliche Dasein notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen wie Schulen, Nahversorgungsmärkte, Sportstätten etc. sind viele Wege auch zu Seite 5 von 8
6 Fuß bzw. mit dem Rad zu erledigen. Dies ist ein wichtiger Faktor für einkommensschwache Familien, wenn es um Wohnraum geht. Das weitaus größere Potential an Bauflächen für den sozialen Wohnungsbau und für Einfamilienhaus-Interessenten ist mit einem vorgeschalteten längerfristigen Planungszeitraum (hier ist heutzutage bei optimalem Verlauf der Planverfahren von mindestens 18 Monaten auszugehen) zu realisieren. 1. Städtische Baulandflächen am Sertürner Weg Bestandteil der Bebauungsplanung Gewerbegebiet Auf den Middeln In diesem Bereich ist in der aktuellen Planungsphase noch keine Aussage über die Anzahl der WE möglich. Die Entscheidung des Rates, ob an dieser Stelle Geschosswohnungsbau oder Einfamilienhäuser entstehen, findet zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Planverfahrens statt. Beide v.g. Varianten sind technisch umsetzbar. 2. Baugebiet nördlich der Oesterweger Straße, gegenüber der neuen Rettungswache Bebauungsplan Nr. 81 Olden Hof Derzeit wird für dieses Plangebiet von dem Planungsbüro Drees und Huesmann ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. In diesem Baugebiet könnten nach ersten überschläglichen Schätzungen max. 200 WE entstehen (8 Grundstücke für Gebäude mit jeweils 8 WE, 25 Grundstücke mit jeweils 4 WE und 17 Grundstücke mit 2 WE). 3. Städtische Vorratsflächen nördlich des Baugebietes Östlich der Wippe Bebauungsplan Nr. 46 Hierfür sind bis dato noch keine konkreteren Planungen erarbeitet bzw. beauftragt worden, da zunächst der Bereich Olden Hof wegen der Nähe zur Innenstadt vorgezogen werden sollte. Nach ersten groben Einschätzungen wäre an diesem Standort Potential für insgesamt 50 WE (8 Grundstücke für Gebäude mit jeweils 4 WE und 9 Grundstücke für Gebäude mit jeweils 2 WE). Auf der gegenüberliegenden Seite dieses Bereiches gibt es noch weitere städtische Bauvorratsflächen, die aber auf Grund der Nähe zu landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben aktuell kein optimal verwertbares Potential (ca. 40 WE) für neue Bauvorhaben aufweisen. 4. Bauhofgelände an der Lütgenbrede Auf dem Gelände des Bauhofs an der Lütgenbrede sollen noch in diesem Jahr im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens Investoren gesucht werden, die auf diesem Gelände Wohngebäude errichten. Derzeit klärt die Verwaltung mit der Abteilung Bauordnung des Kreises, wie viele WE auf diesen Flächen max. realisiert werden können. Die grundsätzliche Bebaubarkeit steht außer Frage, die nachbarverträgliche Anordnung von notwendigen Stellplätzen muss nach jetzigem Kenntnisstand immer im Einzelfall geprüft werden. Erste Grobplanungen ergeben ein Seite 6 von 8
7 Potential von ca. 30 WE. Dabei wurde eine 2-geschossige Bauweise mit ausgebautem Dachraum zugrunde gelegt. Die Frage, ob auf diesen Flächen sozialer Wohnungsbau realisiert werden sollte, beantwortet sich letztendlich mit der Festlegung des Verkaufspreises. In Anbetracht der Nähe zur Innenstadt würden in diesem Bereich freifinanzierte hochwertige Wohnungen ohne Mietpreisbindung Interessenten finden. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Art der Bebauung in den Händen des Rates. Gesetzliche Einschränkungen zumindest gibt es an diesem Standort nicht. 5. Baugebiet Remse III Bebauungsplan Nr. 80 In Marienfeld gibt es im Bereich Remse den noch nicht entwickelten Bebauungsplan Nr. 80 Remse III, in dem nach jetziger Einschätzung max. 82 WE gebaut werden könnten. Für diese Flächen wird ebenfalls zurzeit vom Planungsbüro Drees und Huesmann ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Die Flächen befinden sich zu ca. 60 % in städtischem Eigentum und zu ca. 40 % in privater Hand. Aktuell wird die Erwerbsmöglichkeit der privaten Flächen geprüft. In der Vergangenheit war ein Erwerb nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass sich in diesem Baugebiet auf städtischem Grund max. 58 WE realisieren lassen (8 Grundstücke für Gebäude mit 4 WE und 13 Grundstücke für Gebäude mit 2 WE). Auf den derzeit sich in Privathand befindlichen Flächen wären max. 24 WE möglich (12 Grundstücke für Gebäude mit 2 WE). In Marienfeld besitzt die Stadt derzeit keine weiteren Bauvorratsflächen. 6. Baugebiet Auf dem Venn Bebauungsplan Nr. 72 In Greffen gibt es im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 72 Auf dem Venn noch 24 Grundstücke in städtischem Besitz, die laut Planung aber von der Versmolder Straße aus erschlossen werden. Diese Entscheidung wurde im damaligen Aufstellungsverfahren getroffen, um die Anlieger an der Schulstraße nicht mit weiterem Zufahrtsverkehr zum neuen Baugebiet zu belasten. Um diese Reserveflächen zu erschließen, ist zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Auf diesen 24 Grundstücken wären theoretisch jeweils 2 WE zulässig. Es ist aber davon auszugehen, dass in Greffen dem Einfamilien-Wohnhaus der Vorzug eingeräumt würde. Weitere Reservebaulandflächen gibt es in Greffen zurzeit nicht. III. Resümee In der Bauleitplanung werden zurzeit insgesamt ca. 348 WE auf städtischen Grundstücken, nicht ausschließlich für sozialen Wohnungsbau vorbereitet: Lage WE Prozessionsweg 60 BG Olden Hof 200 Lütgenbrede (Bauhofgelände) 30 Seite 7 von 8
8 BG Remse III 58 Gesamt 348 Hinzu kommen 24 WE in der Remse III, die von Privat auf den Markt kommen könnten, wenn sie überplant sind. Zusammen mit den Wohnbauflächen im Baugebiet Auf den Middeln, die nach dem Verfahrensstand noch nicht zahlenmäßig festgelegt werden können, dürfte es sich um WE handeln, die in den nächsten beiden Jahren gebaut werden könnten. (Zum Vergleich: Ursprünglich gab es in Harsewinkel 378 WE in Nutzung der britischen Streitkräfte. Heute dürften es noch ein Drittel der WE sein. Die anderen sind bereits anderweitig vermietet oder verkauft.) Von den v.g WE stehen bisher 60 WE fest, die als sozialer Wohnungsbau realisiert werden. Um dem aufgezeigten Bedarf von ca. 280 Sozialwohnungen (Beschlussvorschlag 1) Rechnung tragen zu können, müssten also noch 220 WE auf den überplanten Flächen realisiert werden. Sollten diese Baugebiete aus städtebaulichen oder sozialen Erwägungen nicht die notwendigen Kapazitäten für Sozialwohnungen haben, könnten alternativ weitere Flächen überplant werden: Im Baugebiet Östlich der Wippe für weitere 90 WE oder in Greffen, nach entsprechendem Grunderwerb für 48 WE. Auch in diesen Gebieten wäre sozialer Wohnungsbau in Teilbereichen möglich. Insgesamt könnten also noch für 138 WE Planungen entwickelt werden. Ein Grundsatzbeschluss zur stetigen Planung neuer Gewerbe- und Wohnbaugebiete, wie von der CDU beantragt (Anlage 2), ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die CDU Fraktion beantragt weiter, über die Wohnbauvorratsflächen für 138 WE im Stadtgebiet hinaus, zusätzliche Baulandreserven in Marienfeld aufzubauen (Anlage 1). Hierüber sollte im Dezember diesen Jahres beraten und entschieden werden, um die Entwicklungen der nächsten Zeit in die Entscheidung einfließen zu lassen.(beschlussvorschlag 5.). Viele der von den Briten noch freizuziehenden WE dürften sich in Marienfeld befinden. Zudem ist zunächst zu ermitteln, wo Grundstücksverhandlungen überhaupt sinnvoll sind. In Marienfeld gibt es vergleichsweise wenig Bereiche, die im Regionalplan (Bezirksregierung Detmold) noch als Entwicklungsflächen dargestellt sind. Insbesondere sind landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe zu berücksichtigen, die erheblichen Einfluss auf die zukünftige Baulandentwicklung haben. Diesbezüglich wird aktuell geprüft, bei welchen Landwirten in Zukunft eine Perspektive besteht, Bauerwartungsland zu erwerben. Der überwiegende Teil möglicher Neubauten für den (sozialen) Wohnungsbau kann erst in 2018 realisiert werden. Die Zwischenzeit wird benötigt, um Bebauungsplanungen und darauf aufbauend die entsprechenden Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. In Anbetracht dieses vergleichsweise langen Zeitraumes und der sich abzeichnenden Bedarfslage wäre es hilfreich, wenn die Gesetzgebung Bund / Land vereinfachte Planverfahren ermöglichen würde. Damit ist aber wohl leider nicht zu rechnen. Die Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide Seite 8 von 8
Die Förderprogramme des Landes Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Förderprogramme des Landes Hessen Rahmenbedingungen, Überblick und Ausblick 1 Gliederung 1. Grundstruktur der Förderung
MehrThemenübersicht. Wohraumförderung 2015/2016 in NRW Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Detlef Münz
Wohraumförderung 2015/2016 in NRW Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) Detlef Münz Amt für Wohnen und Stadterneuerung Themenübersicht Ausgangslage - Einführung Rechtliche Grundlagen
MehrWohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Förderinstrument Erwerb von Belegungsrechten Neuwied am Montag,
Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz Förderinstrument Erwerb von Belegungsrechten Neuwied am Montag, 14.05.2018 Ausführungen der Koblenzer WohnBau Michael Siegel, Geschäftsführer Objektbestand der Koblenzer
MehrRat am TOP
Verwaltungsausschuss am 16.11.2017 TOP Rat am 16.11.2017 TOP Beratungsgegenstand: Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir stellen folgenden Antrag: Es wird
MehrBericht aus der Idsteiner Praxis
Bericht aus der Idsteiner Praxis KRISTINA OLDENBURG KOKONSULT KRISTINA OLDENBURG KOKONSULT Entwicklung des öffentlich geförderten Wohnungsbau in Idstein Wohnungen mit Belegungsrecht für die Stadt Idstein
MehrUmwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S)
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr - 73 - Bremen, den 11.03.2013 Tel.: 6022 (Frau Gerken) Tel.: 4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) Vorlagennummer: 18/223
MehrDie Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Christiana Ohlenburg Tel.:
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, 15.04.2013 Bearbeitet von: Christiana Ohlenburg Tel.: 361-2026 Lfd. Nr. 122/13 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales,
MehrBezahlbares und gutes Wohnen im Kreis Steinfurt. Geeignete Instrumente zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
Bezahlbares und gutes Wohnen im Kreis Steinfurt Geeignete Instrumente zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum Lorenz Rustige 7. November 2018 Minister wollen das Bauen beschleunigen (WN 27.10.2018) Seite
MehrPAKT FÜR BEZAHLBAREN WOHNRAUM IN OBERURSEL
PAKT FÜR BEZAHLBAREN WOHNRAUM IN OBERURSEL Bürgerversammlung 24.11.2015 im Rathaus Oberursel WARUM GIBT ES SO WENIG BEZAHLBAREN WOHNRAUM? Extrem hohe Auflagen Starke Nachfrage im gutbezahlten Segment Sehr
MehrErgänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 2016
Anlage 1 Bezirk Wandsbek Wohnungsbauprogramm 215 / 216 Entwurf Ergänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 216 Stand 15.1.215 Zur Übersicht, an welcher Stelle im Text das Kapitel: Erhöhung
MehrGenossenschaftlicher Wohnungsbau in München Rahmenbedingen / Aktivitäten / Erkenntnisse
Genossenschaftlicher Wohnungsbau in München Rahmenbedingen / Aktivitäten / Erkenntnisse x Partizipation Wagnis Art Agenda Rahmenbedingungen Baukasten Neubauquartire Rolle der Genossenschaften Erfahrungen
MehrZeitpunkt der Folgenutzung für Zielgruppen der WFB-Förderung geschaffen (siehe II.).
Beabsichtigte Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des sozialen Mietwohnungsneubaus (WFB) und der Förderung aller Arten von Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen (RL Flü) Der Bedarf an geeignetem
MehrDezentrale Unterbringung von Flüchtlingen
NBank Elke Wicherts, Amtsleiterin Stadtplanungsamt 09.11.2015 1 Fachforum 2 Niedersächsischer Städtetag Dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen Referentin Elke Wicherts Amtsleiterin, Stadtplanungsamt
MehrSCHAFFUNG VON BEZAHLBAREM WOHNRAUM IN OBERURSEL. Bürgerversammlung am in der Stadthalle Oberursel
SCHAFFUNG VON BEZAHLBAREM WOHNRAUM IN OBERURSEL Bürgerversammlung am 07.09.2016 in der Stadthalle Oberursel Die Aufgabe Der Schaffung bezahlbarer Wohnungen kommt höchste Priorität bei der Entwicklung von
MehrSozialer Wohnungsbau. Aktuelle Situation
Aktuelle Situation Ziele: Wohnraum für Haushalte mit niedrigem Einkommen Anpassung bestehenden Wohnraums an die Erfordernisse d. demographischen Wandels u. Energetische Nachrüstung Erhalt und Stärkung
MehrHerr Rautenberg stellt den Ausschussmitgliedern die Vorgehensweise und Ziele der Projektentwicklung in einem Vortrag dar.
1-180/2015 12.05.2016 9/14-20 BEZA1 12.08.2015.b Alte Feuerwache, Herr Rautenberg stellt den Ausschussmitgliedern die Vorgehensweise und Ziele der Projektentwicklung in einem Vortrag dar.die weitere Beratung
MehrVorlage - FB 61/0228/WP17
1 von 5 12.08.2015 07:05 TOURISMUS KULTUR FREIZEIT WIRTSCHAFT STADT BÜRGER STADTSEITEN Bürgerinfo Home Rat der Stadt Ausschüsse Bezirksvertretungen Sonstige Gremien Fraktionen Ämter Sitzungen Kalender
MehrGeförderter Wohnraum für Kommunen. (nach BayWoFG)
Geförderter Wohnraum für Kommunen (nach BayWoFG) Wussten Sie, dass eine Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen 2) von 44.000 Euro ein Anrecht auf eine Sozialwohnung hat? Nachdem für einen
MehrThemenübersicht. Wohnraumförderung des Landes NRW Erhöhte Tilgungsnachlässe machen sozialen Wohnungsbau noch rentabler.
Wohnraumförderung des Landes NRW Erhöhte Tilgungsnachlässe machen sozialen Wohnungsbau noch rentabler Detlef Münz Amt für Wohnen und Stadterneuerung Themenübersicht Ausgangslage - Einführung Rechtliche
MehrGemeinde Anzing Seite 276 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
Gemeinde Anzing Seite 276 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 19.12.2017 2. Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Rosenheim; Errichtung
MehrBekanntmachung zur Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Dezember 2015 um 18:30 Uhr in der Schulsporthalle der Gemeinschaftsschule in Oberhausen
DER BÜRGERMEISTER DER GEMEINDE OBERHAUSEN-RHEINHAUSEN Bekanntmachung zur Sitzung des Gemeinderates am Montag, 14. Dezember 2015 um 18:30 Uhr in der Schulsporthalle der Gemeinschaftsschule in Oberhausen
MehrMehr Wohnraum durch Aufstockungen?
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/323 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 14.06.16 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Mehr Wohnraum durch Aufstockungen? Antwort des Senats
MehrWOHNUNGSBAUENTWICKLUNGSPLAN. Anja Hajduk, Landespressekonferenz, 05. Mai 2009
WOHNUNGSBAUENTWICKLUNGSPLAN Anja Hajduk, Landespressekonferenz, 05. Mai 2009 Herausforderungen: weiterer Anstieg der Bevölkerungszahlen weniger Wohnungsbau in den letzten Jahren insbesondere zusätzlicher
MehrBericht zur Ratssitzung am 25. August 2016
Bericht zur Ratssitzung am 25. August 2016 1. Sachstand Hallenbad Die vom Rat beschlossene Kostenobergrenze von 6,4 Mio. für das Hallenbad wird nach den aktuellsten Kostenberechnungen durch das Ingenieurbüro
MehrNeubauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften (VI): WBM
Drucksache 17 / 18 420 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Lompscher und Steffen Zillich (LINKE) vom 18. April 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. April
MehrBeschlussvorlage. Vorlage 61/ 33/2016
Vorlage 61/ 33/2016 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF - Ein Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt. Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung"
MehrKonsolidierte Arbeitsfassung (gültig ab 1. August 2018)
Konsolidierte Arbeitsfassung (gültig ab 1. August 2018) 23301 Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung)
MehrPrävention und Wohnungssicherung in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten die Möglichkeiten der Kommune
Manfred Wagner Amt für Wohnen und Grundsicherung Prävention und Wohnungssicherung in Zeiten knappen Wohnraums und steigender Mieten die Möglichkeiten der Kommune VII. Präventionstagung der BAG Wohnungslosenhilfe
Mehr45 F. Bebauungsplanverfahren. Begründung ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB
STADT BAMBERG STADTPLANUNGSAMT 45 F Bebauungsplanverfahren ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 42B/43D/45B IM VEREINFACHTEN VERFAHREN GEMÄß 13 BAUGB für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 3719/1, Gem. Bamberg,
MehrWohnraum für Zuwanderer und Reinbeker
Unabhängige & freie Wählergemeinschaft Forum21 Wir laden ein zum Öffentlichen Gespräch über Flüchtlingszahlen, Wohnraumversorgung und erschwingliche Mietwohnungen in Reinbek Wohnraum für Zuwanderer und
MehrPlanung von Modulbauten/Holzrahmenbauten zur Unterbringung Geflüchteter
Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, den 03.06.2016 Tel. 0421/361-25559 (Frau Dr. Kodré) Tel. 0421/361-6022 (Frau Gerken) Bericht
MehrInvestorenauswahlverfahren. Fläche Strontianitfeld, Ottmarsbocholt
Investorenauswahlverfahren Fläche Strontianitfeld, Ottmarsbocholt Inhalt Kurzbeschreibung 3 Planungsgrundstück 3 Baurechtliche Anforderungen 4 Planungsaufgabe 4 Vertragliche Regelungen 5 Geforderte Leistungen
MehrPreiswerter Wohnraum in Leverkusen Bedarf und Angebot. Wie kann das Segment abgegrenzt werden?
Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht Abteilung Generelle Planung KomWob - AG Methoden 31. Treffen am 24. April 2013 Preiswerter Wohnraum in Leverkusen Bedarf und Angebot. Wie kann das Segment abgegrenzt
MehrFörderung von günstigem und sozialem Wohnungsbau
Förderung von günstigem und sozialem Wohnungsbau 6 Säulen der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum: Schaffung von Baurecht für öffentlich geförderten Wohnungsbau von bis zu 30% der Geschossfläche für
MehrSchnell bezahlbaren Wohnraum schaffen Erfolgsfaktor Ressourcenbündelung im gemeinsamen Kommunalunternehmen (gku)
Schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen Erfolgsfaktor Ressourcenbündelung im gemeinsamen Kommunalunternehmen (gku) Referent/ Bearbeitung: Reinhard Oellerer, Fraktion B 90/Grüne Autorin Quelle: Brigitte Keller,
MehrKleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. November 2012
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 269 S Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. November 2012 Leerstehende Immobilien in Bremen Auf der Webseite www.leerstandsmelder.de
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28. September IV A 24-9(0)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 28. September 2018 - IV A 24-9(0)139 4767 andre.moschke@sensw.berlin.de Verwaltungsvorschriften für die Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen
MehrSachbearbeiter/in: Franz Boxheimer, Tel / , Neubau von Gebäuden zur Unterbringung von Flüchtlingen
Bürgermeisteramt Plankstadt Datum: 11.06.2015 Sitzungsvorlage Gremium: Gemeinderat TOP-Nr.: 2 Sitzung am 22.06.2015 öffentlich Sachbearbeiter/in: Franz Boxheimer, Tel. 06202/2006-60, E-Mail: franz.boxheimer@plankstadt.de
MehrSoziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung)
23301 Soziale Wohnraumförderung durch Gewährung von Tilgungszuschüssen bei Inanspruchnahme von ISB-Darlehen (Tilgungszuschüsse Wohnraumförderung) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom
MehrRichtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Schalksmühle zur Eigennutzung
Richtlinien für die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke in der Gemeinde Schalksmühle zur Eigennutzung Die Vergabe gemeindlicher Wohnbaugrundstücke erfolgt auf Grundlage nachfolgender Richtlinie, um
MehrBauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand
1 von 5 Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung im Wohnungsbestand: Reduzierung von Barrieren, Verbesserung Einbruchschutz für Mietwohnungen Stand 19.01.2017 Zur Modernisierung des Wohnungsbestandes, insbesondere
Mehr17. Wahlperiode /15925
Bayerischer Landtag 17. Wahlperiode 11.05.2017 17/15925 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jürgen Mistol, Christine Kamm vom 06.02.2017 Staatliche Wohnraumförderung in Schwaben Wir fragen die Staatsregierung:
MehrRichtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu
Richtlinien Kommunales Förderprogramm Aus alt mach neu Präambel: Der Gemeinde-und Ortschaftsrat haben sich als politisches Schwerpunktthema zum Ziel gesetzt die historische Oberstadt und den Ortskern in
MehrWohnimmobilienmarkt München und Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung
Bayerisches Staatsministerium des Innern Grußwort des Bayerischen Staatsministers des Innern, Joachim Herrmann, anlässlich der Eröffnung der Münchner Immobilienmesse am 12. April 2013 in München Thema:
MehrR i c h t l i n i e n
1: Stand 30.06.2016 Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung vom 30.06.2016 folgende Richtlinien beschlossen: R i c h t l i n i e n für die Vergabe städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau
MehrForschungsverbund Wohnungslosigkeit und Hilfen in Wohnungsnotfällen
Auswirkungen des Wegfalls von Sozialbindungen und des Verkaufs öffentlicher auf die Wohnungsversorgung unterstützungsbedürftiger Haushalte 1. Einführung Staatliche oder kommunale haben in einem marktwirtschaftlichen
MehrAnlage 4: Entwurf Rahmenterminplanung
Anlage 4: Wohnbaugrundstücke (erste Wohngebäude) Ziel ist es, durch die sukzessive Vergabe der Wohnbaugrundstücke dem Münchener Wohnungsmarkt jährlich Flächen für 300 bis 500 Wohneinheiten zu Verfügung
MehrDarlehen für Schwerbehinderte
1 von 5 Darlehen für Schwerbehinderte Stand 01.03.2018 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinsgünstige Darlehen für zusätzliche Baumaßnahmen, die aufgrund einer Behinderung im Zusammenhang mit dem Neubau
MehrWohnraum für Flüchtlinge. in NRW. MR Frank-Christoph Gössel MR in Dr. Elke Wiedmann
Wohnraum für Flüchtlinge in NRW Rechtsgrundlage Unterbringung im geförderten Bestand NRW.BANK-Programm Flüchtlingsunterkünfte Förderrichtlinie RL Flü unter Berücksichtigung des Schnellbriefs vom 20.10.2015
MehrWohnraumförderung der NBank für Niedersachsen
Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Astrid Hanusch Braunschweig, 6. September 2018 Wohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum Mietwohnraum Landesbürgschaft WEG Wohnraumförderung (Eigentum)
MehrIbbenbüren, 11. November 2016
Ibbenbüren, 11. November 2016 B E K A N N T M A C H U N G Am Dienstag, den 22. November 2016 findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Sozialausschusses statt. Tagesordnung:
MehrWOHNEN IN LEIPZIG ZWISCHEN LEERSTAND UND LUXUS DONNERSTAG, 8. JUNI 2017
WOHNEN IN LEIPZIG ZWISCHEN LEERSTAND UND LUXUS DONNERSTAG, 8. JUNI 2017 DAS HABEN WIR HEUTE ABEND VOR? Blick auf Sachsen Ziele Vereinbarungen Richtlinien Blick auf Leipzig Eigentümerziele LWB Fragen +
MehrSchnell bezahlbaren Wohnraum schaffen Erfolgsfaktor Ressourcenbündelung im gemeinsamen Kommunalunternehmen (gku)
Schnell bezahlbaren Wohnraum schaffen Erfolgsfaktor Ressourcenbündelung im gemeinsamen Kommunalunternehmen (gku) Brigitte Keller, Vorstand Wohnbaugesellschaft Ebersberg WBE gku Landkreis Ebersberg Gliederung
MehrBayerische Staatskanzlei
Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 378 München, 15. Dezember 2015 Bericht aus der Kabinettssitzung: 1. Ministerrat beschließt Entwurf für Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes
MehrWohnraumförderung der NBank für Niedersachsen
Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Carola Lührs Winsen (Luhe), 30.05.2018 Wohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum Mietwohnraum Landesbürgschaft WEG Wohnraumförderung (Eigentum) Eigentum
MehrHauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -
Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrFreiburgs Neubaugebiete mit eingebauter Verdrängung?
Freiburgs Neubaugebiete mit eingebauter Verdrängung? Die massive Umwandlung von preiswerten Wohnungen in Komfortund Eigentumswohnungen in ganzen Quartieren führt zur Verdrängung finanzschwacher Haushalte.
MehrJanuar HRA
WK Hamburg NEWS Nr.1 2011 Januar 2011 Liebe Leserinnen und Leser, wir wünschen Ihnen, dass für Sie das neue Jahr genauso erfolgreich werden wird, wie es das letzte für die Wohnungsbauförderung gewesen
MehrWohnraumförderung in Niedersachsen. Hannover, LSN Frühjahrstagung 2015
Wohnraumförderung in Niedersachsen Zielvorgaben der Förderung Koalitionsvertrag der Landesregierung - Die soziale Wohnraumförderung konzentriert sich vorrangig auf bezahlbaren Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen,
MehrErrichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft
8. Errichtung einer provisorischen Flüchtlingsunterkunft im Jugendzentrum der Gemeinde Ilvesheim h i e r Ermächtigung der Verwaltung zur Einleitung der Umbaumaßnahmen; Beschluss. Sachverhalt: Die Notwendigkeit,
Mehr5. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Wohnen
Gemeinde Grafrath 5. Runder Tisch zur Ortsentwicklungsplanung zum Thema Wohnen am 21. Oktober 2015 Input Statistische Daten (aus der Bürgerwerkstatt) 1 2021 Bevölkerungsentwicklung bisher und Prognosen
MehrSitzungsvorlage 040/013/2017
Amt/Abteilung: Projektgruppe Landau baut Zukunft Datum: 16.11.2017 Aktenzeichen: 00.09.00-040 Sitzungsvorlage 040/013/2017 An: Datum der Beratung Zuständigkeit Abstimmungsergeb. Stadtvorstand 13.11.2017
MehrDie Bielefelder Baulandstrategie - Entwurf -
Die Bielefelder Baulandstrategie - Entwurf - Stadt Bielefeld Bauamt Ausgangslage Bevölkerungszahl Bielefelds ist aktuell auf rd. 340.000 angestiegen und wird weiter wachsen Ca. 5.000 Wohneinheiten fehlen
MehrSeniorengerechtes und energieeffizientes Wohnen Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen
Seniorengerechtes und energieeffizientes Wohnen Wohnraumförderung der NBank für Niedersachsen Garvin Schröder Verden, 20.09.2017 Wir sind für Sie da! Oldenburg Lüneburg Osnabrück Hannover Braunschweig
MehrBayerische Staatskanzlei
Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 50 München, 19. März 2019 Bericht aus der Kabinettssitzung 1. Bericht zur Wohnraumförderung: Erfolgreicher Wohnungspakt Bayern wird mit
MehrKommunales Förderprogramm. Gemeinden planen und bauen. KommWFP ( )
Staatliches Sofortprogramm Staat plant und baut Kommunales Förderprogramm Gemeinden planen und bauen Staatliche Wohnungsbauförderung Investoren planen und bauen Staatliche Bauämter KommWFP (01.01.2016-1.12.2019)
MehrDie Wohnungswirtschaft Bayern
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag Fachgespräch Bezahlbares Wohnen: Wunsch und Wirklichkeit München 27. Oktober 2015 Xaver Kroner Verbandsdirektor Wohnungsbaufertigstellungen in Wohnungsbau
MehrSTADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Drucksache Nr. GR 48/2018 Liegenschafts- und Rechtsamt
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN Drucksache Nr. GR 48/2018 Liegenschafts- und Rechtsamt öffentlich den 13.06.2018 I. Vorlage an Verwaltungs- und Finanzausschuss am 03.07.2018 Vorberatung Gemeinderat am 17.07.2018
MehrWohnraumförderung in Köln
Wohnraumförderung in Köln Immobilientreff der Rheinischen Immobilienbörse, IHK Köln, 30.11.2016 Paulo dos Santos Folie 1 Inhaltsübersicht Wohnraumförderung in Köln Erfahrungen mit der Landesförderung Kommunales
MehrGrundstücksvergabe und Erbbaurechtsverträge. in der Landeshauptstadt München
x Grundstücksvergabe und Erbbaurechtsverträge in der Landeshauptstadt München x Münchner Wohnungsmarkt Stetiger Zuzug nach München und Region Prognostizierter Einwohnerzuwachs von +250.000 bis 2030 Knappe
MehrWOHNUNGSBAU IN BERLIN
Dr. Jochen Lang Abteilungsleiter Wohnungswesen, Wohnungsneubau, Stadterneuerung, Soziale Stadt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt WOHNUNGSBAU IN BERLIN Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
MehrPressemeldung der ISB: Darlehen von rund Euro und knapp Euro Tilgungszuschuss für bezahlbares Wohnen in Mainz
20. März 2017 Pressemeldung der ISB: Darlehen von rund 600.000 Euro und knapp 90.200 Euro Tilgungszuschuss für bezahlbares Wohnen in Mainz Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreicht Förderbescheid
MehrWohnungswirtschaft der GWG Rhein-Erft von Margret Klose
Wohnungswirtschaft der GWG Rhein-Erft von Margret Klose Seit 2009 ist Achim Leirich Geschäftsführer der GWG Rhein-Erft. In dieser Funktion ist er Chef von 49 Mitarbeitern die im Süden Kölns und dem Rhein-Erft-Kreis
MehrBEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF
BEZIRKSREGIERUNG DÜSSELDORF SITZUNGSVORLAGE Sitzung Nr. StA 21 VA PA RR TOP 5 Datum 07.06.2006 Bearbeiter: RR in z. A. Fein, RI Mailänder Wohnungsbauförderung a) Abwicklung des Wohnraumförderungsprogramms
MehrWohnungsmarktbarometer Der Paderborner Wohnungsmarkt Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt Die Nachfrageentwicklung 7
Inhalt 1. Der Paderborner Wohnungsmarkt 2009 2 2. Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt 5 3. Die Nachfrageentwicklung 7 4. Das Investitionsklima 8 5. Leerstand und Fluktuation 9 6. Zusammenfassung 10 Impressum
MehrRegierung der Oberpfalz Bereich Planung und Bau. DER STAAT FÖRDERT KOMMUNALES WOHNRAUMFÖRDERUNGSPROGRAMM Manfred Ahles, Regierung der Oberpfalz
DER STAAT FÖRDERT KOMMUNALES WOHNRAUMFÖRDERUNGSPROGRAMM, Regierung der Oberpfalz Regierung der Oberpfalz Wohnraumförderung in der Oberpfalz und Niederbayern Wohnungspakt Bayern Staatliches Sofortprogramm
MehrKonzeption Betreutes Wohnen im Mehrgenerationenhaus Gemeinschaftliches Wohnen Leonberg
Konzeption Betreutes Wohnen im Mehrgenerationenhaus Gemeinschaftliches Wohnen Leonberg 1. Ausgangslage: Atrio Leonberg ist ein diakonischer Unternehmensverbund, der sich für Arbeit, Teilhabe, regionale
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)
GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393
MehrAusschreibung des städtischen Objektes. Scheltenweg 1 zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums
Ausschreibung des städtischen Objektes Scheltenweg 1 zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums Die Bürgermeisterin 4.24/Wirtschaftsförderung, Grundstücke, Förderrecht Rathausstraße 1 26789 Leer Internet: www.leer.de
MehrEckwerte zur Konzeptvergabe städtischer Grundstücke
Eckwerte zur Konzeptvergabe städtischer Grundstücke Dr. Beate Ginzel (Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung) Workshop Konzeptvergabe, 03.04.2017 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
MehrWohnraumversorgungskonzept für die Stadt Lehrte. Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung Niedersachsen
Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Lehrte Kommunale Wohnungsmarktbeobachtung Niedersachsen Arbeitskreistreffen am 27.04.2015 in Norddeich Dipl.-Ing. Anja Hampe Stadt Lehrte 1 Vorstellung des Wohnraumversorgungskonzeptes
MehrDie Ergebnisse sollen als Diskussionsgrundlage zur zukünftigen Siedlungsentwicklung in der Region München dienen.
September 2017 Geschäftsführer Zur Diskussion Wohnbauflächenreserven in der Region München Das Bayerische Landesamt für Statistik prognostiziert für die Region München bis zum Jahr 2035 zusätzlich rund
MehrGemeinde Anzing Seite 287 I/ W. 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom
Gemeinde Anzing Seite 287 I/024-06 W Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom 20.02.2018 * 2. Lindach 4; Neubau eines Stahlbeton-Rundbehälters als
MehrWohnen für Alle an der Franz-Albert-Straße
Pressemitteilung Wohnen für Alle an der Franz-Albert-Straße GEWOFAG plant den Bau von rund 85 Wohnungen an der Franz-Albert-Straße in Allach- Untermenzing / Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen
Mehrdas Kommunale Wohnungsbauförderungsprogramm
Kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm Am 24. Juli 2001 hat der Münchner Stadtrat das Kommunale Wohnungsbauförderungsprogramm als Teil des wohnungspolitischen Handlungsprogramms für die nächsten Jahre
MehrSitzung des APS am Vorlage Nr. 61/42/ Ulmer Höh - Weiteres Vorgehen Bauleitplanung
X öffentlich nicht öffentlich Sitzung des APS am 13.05.2015 Vorlage Nr. 61/42/2015 - Ulmer Höh - Weiteres Vorgehen Bauleitplanung Seite 1 von 5 Vorlage Nr. 61/42/2015 - Ulmer Höh - - Weiteres Vorgehen
MehrGWG Ebersberg. Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eg Augustinerstraße 4a, Ebersberg. Homepage: Gründung: 1947
Wohnungsgenossenschaft Ebersberg eg Augustinerstraße 4a, 85560 Ebersberg Homepage: www.gwg-ebe.de Gründung: 1947 1949 als Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen anerkannt Name bis 2010 Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft
MehrMietwohnraumförderung in Siegen Neubau
Mietwohnraumförderung in Siegen Neubau Profitieren Sie von zinsgünstigen Darlehen und attraktiven Konditionen des Landes NRW! Kontakt Kreis Siegen-Wittgenstein Amt für Bauen und Immissionsschutz Koblenzer
MehrBerichtsvorlage Nr.: V 15/
Stadt Mülheim an der Ruhr Die Oberbürgermeisterin Berichtsvorlage Nr.: V 15/0113-01 öffentlich Datum: 17.02.2015 Postversand: 19.02.2015 Amt 50 - Sozialamt Auskunft erteilt: Thomas Konietzka, Tel. 5002
MehrStR Schätzle und StR Disch nehmen wieder an der Sitzung teil.
TOP 3.1 (verbundene Debatte mit TOP 4) Wohnungssituation in Freiburg h i e r : 1. Anträge zu G-17/230 a) Antrag nach 34 GemO der CDU-Fraktion vom 17.01.2018 b) Antrag nach 34 GemO der SPD-Fraktion vom
MehrWohnungsbau in Köln 2010 Anstieg der Baugenehmigungen um 50 Prozent
Pegel Köln 4/2011 Wohnungsbau in Köln 2010 Anstieg der Baugenehmigungen um 50 Prozent 1 Inhaltsübersicht Seite Wohnungsmarkt 2010: Baugenehmigungen auf Rekordhöhe - Fertigstellungen erreichen nicht Vorjahresniveau
MehrStädtische Bodenpolitik in Berlin
Städtische Bodenpolitik in Berlin Wohnungspolitik für die innere Stadt Impulsreferat zum Strategiegespräch zur Neuaufstellung der städtischen Bodenpolitik Berlin, 06. Juni 2012 Thomas Bestgen, UTB Projektmanagement-
MehrStadt Gladbeck Referat 01/2 Wirtschaftsförderung und Kommunikation
Stadt Gladbeck Referat 01/2 Wirtschaftsförderung und Kommunikation Wirtschaftsförderung u. Kommunikation E-Mail Wirtschaftsförderung@stadt-gladbeck.de Baugebiete + Wohnbaustandorte in Gladbeck Stand: September
MehrDie Wohnungsbau GmbH Worms
Die Wohnungsbau GmbH Worms Preisgünstiger und bezahlbarer Wohnraum Den Wandel gestalten Vortrag bei der Fachtagung Gemeinsam für bezahlbares Wohnen in Rheinland-Pfalz am 23. Juni 2014 Wohnen im Wandel
Mehr