Schaffung von Wohnraum / Sozialer Wohnungsbau in Harsewinkel

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1 Schaffung von Wohnraum / Sozialer Wohnungsbau in Harsewinkel Vorlage zu TOP: Gremium Termin Sitzung Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss öffentlich Vorlage VL-25/2016 Verfasser/in, Organisationseinheit Rolf Bornemann, FG 3.1 Reinhard Pawel, FB 3 Stefan Volmering, FB 1 Datum Sichtvermerk: Bürgermeisterin zuständige FBL/FGL beteiligte FBL/FGL Kämmerer Beschlussvorschlag: Der HFWA empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Ziel ist, den Bestand an Sozialwohnungen in den nächsten drei Jahren um ca. 280 WE (Wohneinheiten) auf ca. 515 WE (Stand 2001) wieder aufzustocken. Deshalb soll die Bauleitplanung neben den geplanten 60 WE am Prozessionsweg ( Pferdewiese ) in den Baugebieten Olden Hof, Auf den Middeln und Remse III weiteren sozialen Wohnungsbau ermöglichen. 2. Die Stadt Harsewinkel sieht davon ab, für diesen Bedarf im (sozialen) Wohnungsbau eigenwirtschaftlich tätig zu werden, insbesondere eine eigene Wohnbaugenossenschaft zu gründen. Der Wohnungsbau soll durch bestehende leistungsfähige Wohnbaugenossenschaften und / oder private Investoren erfolgen. 3. Um den Bedarf an Grundstücken für die Errichtung freifinanzierter und selbstgenutzter WE zu decken, werden folgende Wohnbauflächen entwickelt: Das Bauhofgelände an der Lütgenbrede wird vermarktet und vergeben nach den Kriterien Städtebauliches Konzept in Verbindung mit dem Kaufpreis. Es sollen dort ca. 30 hochwertige Innenstadt-WE entstehen. In den Baugebieten Olden Hof, und Remse III sind sowohl Grundstücke für den Mietwohnungsbau als auch Grundstücke für die Bebauung mit 1-2 WE vorzusehen. Am Sertürner Weg in Harsewinkel sollen ebenfalls weitere WE entstehen. Die Entscheidung zur Art der Bebauung 1-2 WE Grundstücke oder Grundstücke für den Mietwohnungsbau mit mehreren WE wird im Rahmen des derzeit laufenden Bebauungsplanverfahrens getroffen Sollte weiterer Bedarf bestehen, wird als nächste Fläche das Baugebiet nördlich des Bebauungsplanbereiches Östlich der Wippe konzipiert und erschlossen. Die Nachverdichtung auf größeren Grundstücken in den bestehenden Wohngebieten wird weiterhin von der Stadt positiv begleitet und beworben. 4. Seite 1 von 8

2 Wegen der unverhältnismäßig hohen Grunderwerbskosten wird die Erschließung des Baugebietes Auf dem Venn in Greffen zunächst zurückgestellt. 5. Die Entscheidung, ob Grundstücksverhandlungen in den Ortsteilen zum Erwerb von weiteren Vorratsflächen für Gewerbe- und Wohnbauland aufgenommen werden, wird vertagt auf die HFWA-Sitzung im Dezember Im Laufe des Jahres wird sich abzeichnen, ob und wie sich der Zuzug weiter entwickelt, ob es ein Interesse von Investoren am sozialen Wohnungsbau in Harsewinkel gibt und ob weiterhin freigezogene Wohnungen vom Markt aufgesogen werden. 6. Trotz des Bedarfs an Wohnraum wird an der Gewerbeentwicklung Auf den Middeln festgehalten, um vor Ort Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Im Übrigen ist die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen im Bereich des Flugplatzes Gütersloh zu sehen. Sachverhalt: Der Rat hat am eine Sondersitzung zum Thema Schaffung von Wohnraum beschlossen, in der folgende Aspekte beraten werden sollen: Sozialwohnungen in den Bereichen Alt- und Neubau durch private Investoren oder bestehende Baugenossenschaften durch Gründung einer eigenen Baugenossenschaft durch die Stadt finanziellen und personelle Auswirkungen der jeweiligen Modelle Flächenverfügbarkeit Zwischenzeitlich sind zum Thema folgende Anträge der CDU-Fraktion eingegangen: Die Verwaltung soll Grundstücksverhandlungen in Marienfeld führen mit dem Ziel des Erwerbs von Wohnbauland (Anlage 1, auch als Papiervorlage). Sobald Baugebiete vermarktet werden, soll mit der Aufplanung neuer Gewerbe- und Wohnbaugebiete begonnen werden (Anlage 2, auch als Papiervorlage). Stellungnahme der Verwaltung: I. Schaffung von Sozialwohnungen Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man die staatliche Förderung des Wohnungsbaus und anderer Maßnahmen (z.b. Modernisierung) zur Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit Mietwohnraum und der Bildung von selbstgenutztem Eigentum. Ziele dieser Förderung sind u.a. Wohnungen für Haushalte zu schaffen, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und die Anpassung von Wohnungen an die Erfordernisse des demographischen Wandels. Hierdurch sollen insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung unterstützt werden. Seite 2 von 8

3 Die soziale Wohnraumförderung erfolgt durch das Land Nordrhein-Westfalen, welches die Abwicklung der Maßnahmen den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten übertragen hat. Zudem stellt das Land zusätzlich Fördermittel für die Herstellung und Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber zur Verfügung. Die Vergabe von Mitteln erfolgt im Regelfall durch die Bereitstellung zinsloser bzw. zinsvergünstigter Darlehen. Zudem werden aktuell je nach Förderungsart Tilgungsnachlässe gewährt. Im Gegenzug haben die Bauherrn/Investoren der Bewilligungsbehörde langfristige Belegungs- bzw. Besetzungsrechte einzuräumen. Zudem unterliegen die geförderten Wohnungen einer Mietpreisbindung. Eine Kurzinformation zur Wohnungsbauförderung des Landes NRW ist als Anlage 3 im Ratsinformationssystem beigefügt. 1. Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Harsewinkel Laut Bestandsstatistik hat sich die Anzahl der Wohnungen in Harsewinkel von 515 (Stand: ) auf inzwischen 237 (Stand: ) reduziert. Diese Reduzierung dürfte im Wesentlichen auf den Wegfall der Sozialbindungen der in den 60iger und frühen 70iger Jahren errichteten Sozialwohnungen basieren. Die Sozialbindung endet, wenn das öffentliche Wohnbaudarlehen zurückgezahlt ist oder wenn die Wohnung nicht mehr durch Zuschüsse gefördert wird. Rd. 70 % des aktuellen Bestandes an sozial geförderten Mietwohnungen ist zwischen 1989 und 2002 entstanden. Hierunter befinden sich auch 45 Miet-Einfamilienhäuser, die seinerzeit für Familien mit mehreren Kindern gebaut wurden. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Wohnungen noch länger in der Sozialbindung mit entsprechender Mietpreisobergrenze befinden werden. Seit dem Jahr 2003 sind jedoch in Harsewinkel keine neuen Mietwohnungen mehr gefördert worden. Für die bestehenden Sozialwohnungen bestand bis Ende 2013 eine Mietpreisobergrenze von 4,45 /qm. Im Jahr 2014 ist Harsewinkel in der Mietniveaukategorie höher eingestuft worden, so dass aktuell eine Höchstmiete von 5,00 /qm gilt. Für den Neubau von Mietwohnungen sehen die aktuellen Förderungsbestimmungen eine Höchstmiete von 5,25 /qm vor. Bis dato verfügt Harsewinkel über keinen Mietspiegel. Nach Erkenntnissen der Verwaltung dürfte der ortübliche Mietzins sich je nach Baujahr des Hauses - zwischen 5,50 /qm und 6,00 /qm und tlw. auch darüber bewegen. Hieraus ergibt sich, dass Haushalte mit niedrigem Einkommen, Empfänger von Sozialleistungen aber auch ältere Menschen mit niedrigem Renteneinkommen kaum noch in der Lage sind, finanziell angemessenen Wohnraum zu finden. 2. Handlungsbedarf (Beschlussvorschlag 1.) Harsewinkel hatte in den vergangenen zwei Jahren einem positiven Zuwanderungssaldo, der zu einem nicht unerheblichen Anteil auf den Zuzug von Flüchtlingen und den Zuzug von Arbeitskräften aus verschiedenen EU-Ländern basiert. Aktuell bestehen erhebliche Schwierigkeiten den längerfristigen konkreten Bedarf an preiswertem Wohnraum zu definieren, da weitere Zuzüge von Flüchtlingen und Arbeitskräften aus der EU nicht prognostiziert werden können. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass ein erheblicher Teil der zugewiesenen Flüchtlinge in absehbarer Zeit auf Wohnraum in Harsewinkel angewiesen sein werden. Seite 3 von 8

4 Wenn von den in den Jahren 2014/2015 zugewiesenen 600 Flüchtlingen die Hälfte anerkannt in Harsewinkel bleibt und im Durchschnitt 3-Personen-Haushalte angesetzt werden, ergibt sich allein aus dieser Bevölkerungsgruppe ein Bedarf für 100 WE. Geht man von einer Zuweisung von Flüchtlingen wie im Haushalt 2016 angenommen aus, würden 140 WE zusätzlich benötigt. Weiter wird es erforderlich sein, auch in Zukunft Personen und Haushalte mit niedrigem Einkommen (Alleinerziehende, Rentner, Empfängern von Sozialleistungen etc.) den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen. Vermutlich werden daher in den kommenden Jahren in Harsewinkel ähnliche Anstrengungen wie in den 90iger Jahren erforderlich sein, als in Harsewinkel 169 Sozialwohnungen durch private Investoren gebaut wurden. Zudem werden aus Sicht der Verwaltung auch Fördermaßnahmen im Wohnungsbau erforderlich sein, die dem demographischen Wandel Rechnung zu tragen. 3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen für private Investoren (Beschlussvorschlag 2.) Im Gegensatz zu den 90iger Jahren ist die Zinsspanne zwischen öffentlichen Fördermitteln und Finanzmitteln vom Kapitalmarkt sehr gering. Gleichzeitig gibt der freie Wohnungsmarkt höhere Mieten her. Deshalb ist der freifinanzierte und sozialbindungsfreie Wohnungsbau für Investoren oft attraktiver. Unter der Voraussetzung eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens wären neben der Landesförderung bei Bedarf auch eigene Fördermodelle der Stadt Harsewinkel denkbar, zum Beispiel durch einen vergünstigten Kaufpreis für städtische Grundstücke oder durch einen einmaligen Baukostenzuschuss an einen Investor zur Schließung dessen wirtschaftlicher Deckungslücke ähnlich wie bei der Breitband-Ausbauförderung. Mit dieser Förderung würden Investoren mit eigenen Grundstücken erreicht. Der Städte- und Gemeindebund NRW wurde diesbezüglich um eine rechtliche Stellungnahme und dort bekannten good-practice Lösungen gebeten. Eine Antwort wird bis zur Ausschusssitzung erwartet. Gleichwohl hat der Kreis Gütersloh im Dezember 2015 auch ohne ergänzende kommunale Förderung bereits Förderzusagen für 7 Wohneinheiten an der Brockhäger Straße im Rahmen des Förderprogramms Sozialen Wohnungsbau und für weitere 3 Wohneinheiten aus dem Förderprogramm Wohnraum für Flüchtlinge im Bereich Vennegärten erteilt. Der Investor wird mit der Baumaßnahme in den Vennegärten beginnen, sobald die Förderzusage des Landes vorliegt. Nach Fertigstellung wird er unmittelbar im Anschluss an der Brockhäger Straße bauen. Er strebt an, dass beide Vorhaben noch in diesem Jahr bezugsfertig sind. 4. Eigenwirtschaftliche Betätigung der Stadt Harsewinkel (Beschlussvorschlag 2.) Ergänzend zu dem Engagement privater Investoren wäre auch die eigenwirtschaftliche Betätigung denkbar, abgebildet entweder im Kernhaushalt, als Sondervermögen in Form eines wirtschaftlich selbständigen Eigenbetriebs, oder als Eigengesellschaft (z. B. als GmbH). Zu einem genossenschaftlichen Engagement wird unter 5. gesondert ausgeführt. Umsatzsteuerliche Vorteile ergeben sich für die Stadt Harsewinkel bei einem Eigenbetrieb oder einer Eigengesellschaft nicht, da hier die dauerhafte und umsatzsteuerfreie Vermietung von Wohnraum im Vordergrund steht. Sehen Sie hierzu auch die gleichlautenden Ausführungen zur Harsewinkeler Sportstätten GmbH in der Vorlage MI-3/2016 zum HFWA am Seite 4 von 8

5 Die Stadt Harsewinkel verfügt bereits jetzt über 88 eigene Wohnungen, die im Anlagevermögen des Kernhaushalts nachgewiesen sind. Die LEG ist mit der Hausverwaltung beauftragt und führt für 14 Wohnungen auch die Mieterverwaltung durch. Die Belegung bzw. Mieterverwaltung der anderen Wohnungen erfolgt vor dem Hintergrund der Flüchtlingsunterbringung in letzter Zeit verstärkt durch die Fachbereiche 2 und 3. Bei einer verstärkten eigenwirtschaftlichen Betätigung muss der steigende Personalaufwand für die Verwaltung mitbedacht werden, der jedoch aktuell nicht beziffert werden kann. 5. Modell Genossenschaft (Beschlussvorschlag 2.) Zu der Genossenschaft wird deshalb gesondert ausgeführt, da deren Gründung mindestens 3 natürliche und/oder juristische Personen voraussetzt. Die Stadt Harsewinkel allein kann die Genossenschaft somit nicht gründen. Grundgedanke einer Genossenschaft ist, gemeinsame Ziele besser zu erreichen als im Alleingang, insbesondere dann, wenn das Verfolgen eines wirtschaftlichen Ziels die Leistungsfähigkeit des Einzelnen übersteigt. Die Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft sind im klassischen Fall gleichzeitig Eigentümer, Kapitalgeber und Mieter der Genossenschaft. Gleichwohl kann es aber auch Mietverhältnisse geben, die eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft nicht voraussetzen. Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V. rät der Stadt Harsewinkel dazu, für den sozialen Wohnungsbau in Harsewinkel erfahrene Wohnungsbaugenossenschaften mit entsprechend vorhandener (Eigen-)Kapitalstruktur zu gewinnen. Dem Genossenschaftsverband sind keine Beispiele aus jüngerer Zeit bekannt, bei denen Genossenschaften rein für den sozialen Wohnungsbau gegründet wurden. Üblich ist eine Mischform aus öffentlich gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau. Die Stadt Harsewinkel ist Mitglied in der bereits 1907 gegründeten Wohnungsbaugenossenschaft Warendorf eg. Zweck der Genossenschaft ist eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft beschränkt sich aus ertragssteuerlichen Gründen nahezu ausschließlich auf die Errichtung und Vermietung von Wohnungen an Mitglieder. Jedes Mitglied muss sich mit mindestens einem Geschäftsanteil von 200 EUR an der Genossenschaft beteiligen. Die Stadt Harsewinkel hält 34 von Anteilen im Wert von EUR (Jahresabschluss ). Die Warendorfer Genossenschaft verfügt über insgesamt 680 Wohnungen. Davon befinden sich 194 Wohnungen in Harsewinkel und Marienfeld. Herr Bernhard Herbermann, hauptamtlicher geschäftsführender Vorstand der Genossenschaft, hat in einem Gespräch mit der Verwaltung Interesse an einem genossenschaftlichen Engagement in Harsewinkel signalisiert und wird in der Sitzung zu dem Thema genossenschaftlicher sozialer Wohnungsbau Stellung nehmen. II. Verfügbarkeit von geeigneten städtischen Grundstücken zur Schaffung von Wohnraum (Beschlussvorschlag 3 6.) In der Sitzung des HFWA am wurde über ein kurzfristig umzusetzendes Modell zur Schaffung von rd. 60 WE im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus am Prozessionsweg beraten. Dieses Grundstück eignet sich in besonderer Weise für den geförderten Mietwohnungsbau, da es ein in sich geschlossenes Baukonzept ermöglicht. Durch die unmittelbare Nähe der für das tägliche Dasein notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen wie Schulen, Nahversorgungsmärkte, Sportstätten etc. sind viele Wege auch zu Seite 5 von 8

6 Fuß bzw. mit dem Rad zu erledigen. Dies ist ein wichtiger Faktor für einkommensschwache Familien, wenn es um Wohnraum geht. Das weitaus größere Potential an Bauflächen für den sozialen Wohnungsbau und für Einfamilienhaus-Interessenten ist mit einem vorgeschalteten längerfristigen Planungszeitraum (hier ist heutzutage bei optimalem Verlauf der Planverfahren von mindestens 18 Monaten auszugehen) zu realisieren. 1. Städtische Baulandflächen am Sertürner Weg Bestandteil der Bebauungsplanung Gewerbegebiet Auf den Middeln In diesem Bereich ist in der aktuellen Planungsphase noch keine Aussage über die Anzahl der WE möglich. Die Entscheidung des Rates, ob an dieser Stelle Geschosswohnungsbau oder Einfamilienhäuser entstehen, findet zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Planverfahrens statt. Beide v.g. Varianten sind technisch umsetzbar. 2. Baugebiet nördlich der Oesterweger Straße, gegenüber der neuen Rettungswache Bebauungsplan Nr. 81 Olden Hof Derzeit wird für dieses Plangebiet von dem Planungsbüro Drees und Huesmann ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. In diesem Baugebiet könnten nach ersten überschläglichen Schätzungen max. 200 WE entstehen (8 Grundstücke für Gebäude mit jeweils 8 WE, 25 Grundstücke mit jeweils 4 WE und 17 Grundstücke mit 2 WE). 3. Städtische Vorratsflächen nördlich des Baugebietes Östlich der Wippe Bebauungsplan Nr. 46 Hierfür sind bis dato noch keine konkreteren Planungen erarbeitet bzw. beauftragt worden, da zunächst der Bereich Olden Hof wegen der Nähe zur Innenstadt vorgezogen werden sollte. Nach ersten groben Einschätzungen wäre an diesem Standort Potential für insgesamt 50 WE (8 Grundstücke für Gebäude mit jeweils 4 WE und 9 Grundstücke für Gebäude mit jeweils 2 WE). Auf der gegenüberliegenden Seite dieses Bereiches gibt es noch weitere städtische Bauvorratsflächen, die aber auf Grund der Nähe zu landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieben aktuell kein optimal verwertbares Potential (ca. 40 WE) für neue Bauvorhaben aufweisen. 4. Bauhofgelände an der Lütgenbrede Auf dem Gelände des Bauhofs an der Lütgenbrede sollen noch in diesem Jahr im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens Investoren gesucht werden, die auf diesem Gelände Wohngebäude errichten. Derzeit klärt die Verwaltung mit der Abteilung Bauordnung des Kreises, wie viele WE auf diesen Flächen max. realisiert werden können. Die grundsätzliche Bebaubarkeit steht außer Frage, die nachbarverträgliche Anordnung von notwendigen Stellplätzen muss nach jetzigem Kenntnisstand immer im Einzelfall geprüft werden. Erste Grobplanungen ergeben ein Seite 6 von 8

7 Potential von ca. 30 WE. Dabei wurde eine 2-geschossige Bauweise mit ausgebautem Dachraum zugrunde gelegt. Die Frage, ob auf diesen Flächen sozialer Wohnungsbau realisiert werden sollte, beantwortet sich letztendlich mit der Festlegung des Verkaufspreises. In Anbetracht der Nähe zur Innenstadt würden in diesem Bereich freifinanzierte hochwertige Wohnungen ohne Mietpreisbindung Interessenten finden. Letztendlich liegt die Entscheidung über die Art der Bebauung in den Händen des Rates. Gesetzliche Einschränkungen zumindest gibt es an diesem Standort nicht. 5. Baugebiet Remse III Bebauungsplan Nr. 80 In Marienfeld gibt es im Bereich Remse den noch nicht entwickelten Bebauungsplan Nr. 80 Remse III, in dem nach jetziger Einschätzung max. 82 WE gebaut werden könnten. Für diese Flächen wird ebenfalls zurzeit vom Planungsbüro Drees und Huesmann ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Die Flächen befinden sich zu ca. 60 % in städtischem Eigentum und zu ca. 40 % in privater Hand. Aktuell wird die Erwerbsmöglichkeit der privaten Flächen geprüft. In der Vergangenheit war ein Erwerb nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass sich in diesem Baugebiet auf städtischem Grund max. 58 WE realisieren lassen (8 Grundstücke für Gebäude mit 4 WE und 13 Grundstücke für Gebäude mit 2 WE). Auf den derzeit sich in Privathand befindlichen Flächen wären max. 24 WE möglich (12 Grundstücke für Gebäude mit 2 WE). In Marienfeld besitzt die Stadt derzeit keine weiteren Bauvorratsflächen. 6. Baugebiet Auf dem Venn Bebauungsplan Nr. 72 In Greffen gibt es im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 72 Auf dem Venn noch 24 Grundstücke in städtischem Besitz, die laut Planung aber von der Versmolder Straße aus erschlossen werden. Diese Entscheidung wurde im damaligen Aufstellungsverfahren getroffen, um die Anlieger an der Schulstraße nicht mit weiterem Zufahrtsverkehr zum neuen Baugebiet zu belasten. Um diese Reserveflächen zu erschließen, ist zusätzlicher Grunderwerb erforderlich. Auf diesen 24 Grundstücken wären theoretisch jeweils 2 WE zulässig. Es ist aber davon auszugehen, dass in Greffen dem Einfamilien-Wohnhaus der Vorzug eingeräumt würde. Weitere Reservebaulandflächen gibt es in Greffen zurzeit nicht. III. Resümee In der Bauleitplanung werden zurzeit insgesamt ca. 348 WE auf städtischen Grundstücken, nicht ausschließlich für sozialen Wohnungsbau vorbereitet: Lage WE Prozessionsweg 60 BG Olden Hof 200 Lütgenbrede (Bauhofgelände) 30 Seite 7 von 8

8 BG Remse III 58 Gesamt 348 Hinzu kommen 24 WE in der Remse III, die von Privat auf den Markt kommen könnten, wenn sie überplant sind. Zusammen mit den Wohnbauflächen im Baugebiet Auf den Middeln, die nach dem Verfahrensstand noch nicht zahlenmäßig festgelegt werden können, dürfte es sich um WE handeln, die in den nächsten beiden Jahren gebaut werden könnten. (Zum Vergleich: Ursprünglich gab es in Harsewinkel 378 WE in Nutzung der britischen Streitkräfte. Heute dürften es noch ein Drittel der WE sein. Die anderen sind bereits anderweitig vermietet oder verkauft.) Von den v.g WE stehen bisher 60 WE fest, die als sozialer Wohnungsbau realisiert werden. Um dem aufgezeigten Bedarf von ca. 280 Sozialwohnungen (Beschlussvorschlag 1) Rechnung tragen zu können, müssten also noch 220 WE auf den überplanten Flächen realisiert werden. Sollten diese Baugebiete aus städtebaulichen oder sozialen Erwägungen nicht die notwendigen Kapazitäten für Sozialwohnungen haben, könnten alternativ weitere Flächen überplant werden: Im Baugebiet Östlich der Wippe für weitere 90 WE oder in Greffen, nach entsprechendem Grunderwerb für 48 WE. Auch in diesen Gebieten wäre sozialer Wohnungsbau in Teilbereichen möglich. Insgesamt könnten also noch für 138 WE Planungen entwickelt werden. Ein Grundsatzbeschluss zur stetigen Planung neuer Gewerbe- und Wohnbaugebiete, wie von der CDU beantragt (Anlage 2), ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Die CDU Fraktion beantragt weiter, über die Wohnbauvorratsflächen für 138 WE im Stadtgebiet hinaus, zusätzliche Baulandreserven in Marienfeld aufzubauen (Anlage 1). Hierüber sollte im Dezember diesen Jahres beraten und entschieden werden, um die Entwicklungen der nächsten Zeit in die Entscheidung einfließen zu lassen.(beschlussvorschlag 5.). Viele der von den Briten noch freizuziehenden WE dürften sich in Marienfeld befinden. Zudem ist zunächst zu ermitteln, wo Grundstücksverhandlungen überhaupt sinnvoll sind. In Marienfeld gibt es vergleichsweise wenig Bereiche, die im Regionalplan (Bezirksregierung Detmold) noch als Entwicklungsflächen dargestellt sind. Insbesondere sind landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe zu berücksichtigen, die erheblichen Einfluss auf die zukünftige Baulandentwicklung haben. Diesbezüglich wird aktuell geprüft, bei welchen Landwirten in Zukunft eine Perspektive besteht, Bauerwartungsland zu erwerben. Der überwiegende Teil möglicher Neubauten für den (sozialen) Wohnungsbau kann erst in 2018 realisiert werden. Die Zwischenzeit wird benötigt, um Bebauungsplanungen und darauf aufbauend die entsprechenden Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. In Anbetracht dieses vergleichsweise langen Zeitraumes und der sich abzeichnenden Bedarfslage wäre es hilfreich, wenn die Gesetzgebung Bund / Land vereinfachte Planverfahren ermöglichen würde. Damit ist aber wohl leider nicht zu rechnen. Die Bürgermeisterin Sabine Amsbeck-Dopheide Seite 8 von 8

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