Ergänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 2016
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- Erica Günther
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1 Anlage 1 Bezirk Wandsbek Wohnungsbauprogramm 215 / 216 Entwurf Ergänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 216 Stand Zur Übersicht, an welcher Stelle im Text das Kapitel: Erhöhung des Wohnraumbedarfs durch Zuwanderung eingefügt worden ist, wird an dieser Stelle das gesamte Inhaltsverzeichnis dargestellt. Zu den in der Ergänzungsvorlage nicht erneut abgedruckten Kapiteln - siehe Vorlage WBP zum PLA vom Inhalt Vorwort der Bezirksamtsleitung, wird vor Beschlussfassung eingefügt. Einleitung Ziele des Wohnungsbauprogramms Erhöhung des Wohnraumbedarfs durch Zuwanderung... 1 Methodik und Redaktionelle Hinweise Ausblick Anhang Erhöhung des Wohnraumbedarfs durch Zuwanderung Vor dem Hintergrund der gestiegenen und steigenden Anzahl der nach Deutschland kommenden Menschen, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung in Deutschland Schutz suchen, stellt sich die Nachfrage nach ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum in einer neuen Dimension dar. Die schnelle und angemessene Unterbringung von Asylsuchenden, unabhängig von deren Asylberechtigung und dem Anteil der Menschen, die als Zuwanderer in Hamburg bleiben werden, gehört aktuell zu den großen Herausforderungen auf dem städtischen Wohnungsmarkt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass in diesem Jahr (215) schätzungsweise 3. Flüchtlinge nach Hamburg kommen, von denen der größte Teil vermutlich in Hamburg bleiben wird. Vor diesem Hintergrund hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am ein Konzept zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit Perspektive Wohnen beschlossen, um die Wohnraumversorgung zu intensivieren. Bereits mit ihrem Beschluss vom (Drs ) hatte die Bezirksversammlung Wandsbek hierfür e aufgezeigt und formuliert. Mit Hilfe dieses Programms 1
2 Anlage 1 Bezirk Wandsbek Wohnungsbauprogramm 215 / 216 Entwurf sollen in allen sieben Hamburger Bezirken Flächen für den Bau von bis zu 8 Wohnungen mobilisiert und möglichst zeitnah bezugsfertig hergestellt werden. Der genaue Zeitpunkt der Bereitstellung der Wohnungen wird u.a. von den jeweiligen rechtlichen und dem Verlauf der hierfür erforderlichen Verfahren abhängen. In Wandsbek betrifft dies neue bauliche Entwicklungen am Poppenbütteler Berg, Rehagen, im Bereich Glashütter Landstraße/Wildes Moor sowie zusätzlichen Wohnungsbau im Elfsaal. Bei der Entwicklung der neuen Flächen sind zwei Nutzungsphasen vorgesehen: in der ersten Phase werden die Wohnungen als Flüchtlingsunterkünfte mit einer höheren Belegung pro Wohneinheit genutzt. In der zweiten Phase sollen die Wohnungen durch ergänzende Maßnahmen, wie z.b. Raumzusammenlegungen, Balkonanbauten, etc. als dauerhafte Wohnungen nachgenutzt und langfristig mit regulären Verträgen vermietet werden. Durch die Schaffung von angemessenem Wohnraum, orientiert am Standard des geförderten Wohnungsbaus, sollen langfristig neue Quartiere und Nachbarschaften entstehen, die durch soziale und versorgende Infrastruktureinrichtungen (wie Schulen, Kindergärten, Einzelhandel etc.) flankiert werden und die Integration unterstützen. Bei der Wohnraumversorgung soll die Innenentwicklung in bereits besiedelten Bereichen grundsätzlich Vorrang behalten. Aufgrund der angespannten Situation wird der Mehrbedarf an Wohnungen aber nicht allein durch Revitalisierung und Nachverdichtung in Bestandsquartieren erfüllt werden können. Sofern eine Neuausweisung von Wohnbauflächen erforderlich wird, soll diese nur unter Beachtung aller maßgebenden und rechtlichen in geordneten Planverfahren nach dem Baugesetzbuch erfolgen, nicht zuletzt um eine nach-haltige Stadtentwicklung und damit langfristig die Schaffung von dauerhaft attraktiven Wohn-quartieren zu gewährleisten. 2
3 Wohnungsbauprogramm Wandsbek 215 / 216 Jenfeld Elfsaal ehemaliges Altenheim, Freiflächen, Baumbestand ÖPNV- Anbindung Bus M 27 Flächengröße in ha 4,5 Realisierbarkeit / Baubeginn möglich 216 Bebauungsplan Jenfeld 25 (213): WA II, WA III Wohnbauflächen, Grünflächen Etagenwohnen, Parkanlage, Landschaftsschutzgebiet (tw.) ca. 2, davon 2, bzw. städtisches Unternehmen Wohnungsschlüssel unter Vorbehalt abschließender Konzeption; ergänzend Modulbauweise Fördern und Wohnen Erhöhung des s aufgrund BV- Beschluss - Drs vom
4 Wohnungsbauprogramm Wandsbek Entwurf 215 / 216 Poppenbüttel Poppenbütteler Berg / Ohlendieck Landwirtschaftlich genutzte Fläche ÖPNV- Anbindung Bus 176 Bebauungsplan Poppenbüttel 35 / Lemsahl-Mellingstedt 13 (1999): Fläche für die Landwirtschaft, Bebauungsplanverfahren erforderlich Flächen für die Landwirtschaft Landwirtschaftliche Kulturlandschaft, Landschaftsachse, Landschaftsschutzgebiet Flächengröße in ha 2-4 Realisierbarkeit / Baubeginn möglich ca. 3, davon ff zunächst temporäre öffentliche Unterbringung, Nachnutzung mit Wohngebäuden, geförderter Mietwohnungsbau, Archäologische Verdachtsfläche Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 43 ist eingeleitet, Änderung FNP und LAPRO erforderlich, Aufhebung Landschaftsschutzgebiet, Erhöhung des s aufgrund BV-Beschluss - Drs vom
5 Wohnungsbauprogramm Wandsbek Entwurf 215 / 216 Hummelsbüttel Rehagen ÖPNV- Anbindung Flächengröße in ha landwirtschaftliche Nutzung Entfernung S-Bahnhaltestelle Hoheneichen ca. 2 km und U-Bahnhaltestelle Langenhorn Markt (U1) ca. 2,5 km, Bus M 24, 174 Baustufenplan Hummelsbüttel (1955): Außengebiet ; Außenbereich gem. 35 BauGB, Landschaftsschutzgebiet (LSG), Bebauungsplanverfahren erforderlich Flächen für die Landwirtschaft Landwirtschaftliche Kulturlandschaft, Landschaftsachse, Landschaftsschutzgebiet, Schutz oberflächennahen Grund- /Stauwassers, grüne Wegeverbindung ca. 8 ha** 3** 3 stadteigen Realisierbarkeit / Baubeginn möglich 216 ff Flurstücksnummern: im Eigentum, ggf. Arrondierung um weitere Flurstücke** erforderlich, Sportlärm, vorhandene Bäume und Knickstrukturen sind zu integrieren Aufnahme aufgrund BV-Beschluss - Drs vom , Gesamtkonzept erforderlich, Aufhebung Landschaftsschutzgebiet, FNP- und LAPRO- Änderung ** ggf. zzgl. Arrondierung auf privaten Flächen, dadurch erhöhung möglich
6 Wohnungsbauprogramm Wandsbek Entwurf 215 / 216 Hummelsbüttel Glashütter Straße / Wildes Moor ÖPNV- Anbindung Flächengröße in ha Realisierbarkeit / Baubeginn möglich landwirtschaftliche Nutzung Entfernung U-Bahnhaltestelle Kiwittsmoor (U1): ca. 1,5 km, Bus 178, 192 Baustufenplan Hummelsbüttel (1955): Außengebiet, Außenbereich gem. 35 BauGB, Landschaftsschutzgebiet (LSG), Bebauungsplanverfahren erforderlich Flächen für die Landwirtschaft Landwirtschaftliche Kulturlandschaft, Landschaftsachse, Landschaftsschutzgebiet, Feldmarkflächen mit wertvollem Knicksystem ca. 13 ha 3 3 stadteigen 216 ff Flurstücknr im -Eigentum, vorhandene Bäume und Knickstrukturen sind zu integrieren Aufnahme aufgrund BV-Beschluss - Drs vom , Gesamtkonzept erforderlich, Aufhebung Landschaftsschutzgebiet, FNP- u. LAPRO- Änderung; erhöhung denkbar
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